Rechtsmängel. 1. Für die Freiheit gelieferter Produkte von Rechtsmängeln haften wir im gesetzlichen Umfang. Dass von uns gelieferte Produkte gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter nicht verletzen, gewährleisten wir nur bezüglich des Landes, in dem wir unseren Sitz haben (Inland), soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir haften nicht, soweit die Verletzung solcher Schutzrechte auf Weisungen beruht, die der Besteller gegeben hat, oder soweit für die Rechtsverletzung eigenmächtige Änderungen des Produkts oder ein von der vertraglichen Nutzung abweichender Gebrauch des Produkts durch den Kunden ursächlich ist. 2. Der Vertragspartner wird uns unverzüglich unterrichten, sobald Dritte eine Schutzrechtsverletzung geltend machen. Unterbleibt diese unverzügliche Information, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 3. Hinsichtlich der Gewährleistungszeit gilt Ziffer (8) Abs. 14 entsprechend. 4. Werden innerhalb der Gewährleistungszeit berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemacht, können wir nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen ein Nutzungsrecht erwirken oder die Lieferungen unter Beachtung der vertraglichen Zweckbestimmung so ändern, dass Schutzrechte nicht verletzt werden, oder vergleichbare Produkte liefern, die die Schutzrechte nicht verletzen. 5. Ein Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners ist ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner selbst die Verhandlungen mit dem Dritten führt oder mit diesem ohne unsere Zustimmung Vereinbarungen schließt. 1. Für alle an uns zum Zwecke der Lieferung oder Leistung übergebenen Unterlagen, Gegenstände und dergleichen steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung, Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen. Uns überlassene Unterlagen, Gegenstände und dergleichen, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt. Sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten. 2. Wir behalten uns an sämtlichen Mustern, Modellen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erhält der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung derartige Informationen, ist er zur kostenfreien Rücksendung an uns verpflichtet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die von uns ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. 3. Soweit in unsere Produkte Software eingebaut ist, hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung in unveränderter Form in den gelieferten Produkten. Etwaige einzelvertragliche Vereinbarungen gehen vor.
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Samples: General Conditions of Sale, General Conditions of Sale
Rechtsmängel. 1. Für Führt die Freiheit gelieferter Produkte Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von Rechtsmängeln haften wir gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten oder sonstiger Immaterialgüterrechte im gesetzlichen UmfangInland, werden wir auf unsere Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Immaterialgüterrechtsverletzung nicht mehr besteht. Dass von uns gelieferte Produkte gewerbliche Schutzrechte Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder Urheberrechte Dritter in angemessener Frist nicht verletzenmöglich, gewährleisten wir nur bezüglich des Landes, in dem wir unseren Sitz haben (Inland), soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir haften nicht, soweit die Verletzung solcher Schutzrechte auf Weisungen beruht, die ist der Besteller gegeben hat, zum Rücktritt vom Vertrag (Wandlung) berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus werden wir den Besteller hinsichtlich unbestrittener oder soweit für die Rechtsverletzung eigenmächtige Änderungen des Produkts oder ein von rechtskräftig festgestellter Ansprüche der vertraglichen Nutzung abweichender Gebrauch des Produkts durch den Kunden ursächlich istbetreffenden Immaterialgüterrechtsinhaber schad- und klaglos halten.
2. Der Vertragspartner wird Die vorgenannten Verpflichtungen (§ 9 Abschnitt B Ziff. 1) sind vorbehaltlich des § 10 Ziff. 2 und 3 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung oder sonstigen Immaterialgüterrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn • der Besteller uns unverzüglich unterrichtenvon geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen bzw. sonstigen Immaterialgüterrechtsverletzung unterrichtet, sobald Dritte eine Schutzrechtsverletzung • der Besteller uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend machengemachten Ansprüche unterstützt bzw. Unterbleibt diese unverzügliche Informationuns die Durchführung des § 9 Abschnitt B Ziff. 1 ermöglicht, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen• uns alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben, • der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht, die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in vertragswidriger Weise oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Sachen verwendet hat.
1. Wenn der Liefergegenstand durch unser nachweisliches Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung, von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Empfehlungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten - insbesondere Anleitung zur Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers neben § 9 Abschnitt A die nachfolgenden Regelungen.
2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – egal aus welchem Rechtsgrund- nach Maßgabe des Nachfolgenden:
a. bei nachweislichem Vorsatz
b. bei nachweislich grober Fahrlässigkeit des Firmeninhabers / der Organe oder leitender Angestellter,
c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
d. bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben
e. im Rahmen einer Zusicherung / Garantiezusage (insbesondere im Rahmen des § 8 Ziff. 3)
f. soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
3. Hinsichtlich der Gewährleistungszeit gilt Ziffer (8) Abs. 14 entsprechend.
4. Werden innerhalb der Gewährleistungszeit berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemachtBei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Pflichten, können wir nach unserer Xxxx deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen ein Nutzungsrecht erwirken oder die Lieferungen unter Beachtung der vertraglichen Zweckbestimmung so ändern, dass Schutzrechte nicht verletzt werden, oder vergleichbare Produkte liefern, die die Schutzrechte nicht verletzen.
5. Ein Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners ist ausgeschlossen, wenn deren Einhaltung der Vertragspartner selbst die Verhandlungen mit dem Dritten führt oder mit diesem ohne unsere Zustimmung Vereinbarungen schließt.
1regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haften wir auch bei nachweislich grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei nachweislich leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Falle begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Für alle an uns zum Zwecke der Lieferung oder Leistung übergebenen Unterlagen, Gegenstände und dergleichen steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werdenWeitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung, Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen. Uns überlassene Unterlagen, Gegenstände und dergleichen, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt. Sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.
2. Wir behalten uns an sämtlichen Mustern, Modellen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art – Haftungsausschluss gilt auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erhält der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung derartige Informationen, ist er zur kostenfreien Rücksendung an uns verpflichtet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die Hinblick auf eine persönliche Schadenersatzhaftung von uns ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich zu machenunseren Angestellten.
3. Soweit in unsere Produkte Software eingebaut ist, hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung in unveränderter Form in den gelieferten Produkten. Etwaige einzelvertragliche Vereinbarungen gehen vor.
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Rechtsmängel. 1. Für die Freiheit gelieferter Produkte von Rechtsmängeln Soweit nicht ausdrücklich vereinbart haften wir im gesetzlichen Umfang. Dass von uns gelieferte Produkte gewerbliche nicht für Rechtsmängel wie z.B. entgegenstehende Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter nicht verletzen, gewährleisten wir nur bezüglich bei Verwendung des Landes, in dem wir unseren Sitz haben (Inland), soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir haften nicht, Produkts soweit die Verletzung solcher Schutzrechte Herstellung des Produkts auf Weisungen technischen Plänen beruht, die der Besteller gegeben hat, ihrerseits beigestellt werden und/oder soweit für die Rechtsverletzung eigenmächtige Änderungen des Produkts oder ein von der vertraglichen Nutzung abweichender Gebrauch des Produkts durch den Kunden ursächlich das Produktdesign das Ergebnis einer bei uns in Auftrag gegebenen Designentwicklung ist.
(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt und soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(1) Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung Ihrerseits oder außerordentlicher Kündigung unsererseits, sind Sie verpflichtet, uns die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen und gegebenenfalls Schadensersatz nach Rechnungslegung zu bezahlen. Ist der Ihrerseits gekündigte Vertrag als Werk- oder Werkliefervertrag zu qualifizieren sind wir wahlweise berechtigt, unseren Vergütungsanspruch unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen mit 30% der vereinbarten Vergütung zu pauschalieren. In diesem Fall bleibt es Ihnen als Auftraggeber und Kunden unbenommen uns nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen mehr als 70% der ursprünglich vereinbarten Vergütung ausmachen.
(2) Die Vergütungsregelung des vorstehenden Absatzes (2) greift nicht, wenn Sie das Vertragsverhältnis berechtigterweise außerordentlich gekündigt haben. Ein außerordentlicher Grund liegt für beide Parteien im Verhalten der jeweils anderen Partei, welches die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die kündigende Partei unzumutbar macht.
(1) Der Vertragspartner wird uns unverzüglich unterrichtenverpflichtet sich, sobald Dritte während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach wechselseitig keine Mitarbeiter abzuwerben. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichten sich die Vertragspartner, der betroffenen Partei eine Schutzrechtsverletzung geltend machenVertragsstrafe zu zahlen. Unterbleibt diese unverzügliche InformationDie betroffene Partei setzt die Vertragsstrafe nach pflichtgemäßem Ermessen fest, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossendie Höhe der Vertragsstrafe kann im Streitfall durch die Xxxxxx für Handelssachen des zuständigen Gerichts überprüft und korrigiert werden. Die Vertragspartner haften auch für ihre Konzerngesellschaften.
3. Hinsichtlich (1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Gewährleistungszeit gilt Ziffer (8) Abs. 14 entsprechendBundesrepublik Deutschland.
4(2) Gerichtsstand ist das für das am Geschäftssitz von ART-KON-TOR zuständige Gericht. Werden innerhalb der Gewährleistungszeit berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemacht, können wir nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen ein Nutzungsrecht erwirken oder die Lieferungen unter Beachtung der vertraglichen Zweckbestimmung so ändern, dass Schutzrechte nicht verletzt werden, oder vergleichbare Produkte liefern, die die Schutzrechte nicht verletzen.
5. Ein Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners ist ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner selbst die Verhandlungen mit dem Dritten führt oder mit diesem ohne unsere Zustimmung Vereinbarungen schließt.
1. Für alle an uns zum Zwecke der Lieferung oder Leistung übergebenen Unterlagen, Gegenstände und dergleichen steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung, Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so Wir sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – jedoch berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes am Hauptsitz des Aufraggebers/Kunden Klage zu verlangen. Uns überlassene Unterlagen, Gegenstände und dergleichen, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt. Sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichtenerheben.
2. Wir behalten uns an sämtlichen Mustern, Modellen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erhält der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung derartige Informationen, ist er zur kostenfreien Rücksendung an uns verpflichtet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die von uns ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
3. Soweit in unsere Produkte Software eingebaut ist, hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung in unveränderter Form in den gelieferten Produkten. Etwaige einzelvertragliche Vereinbarungen gehen vor.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsmängel. 1Der tatsächliche Einsatz- oder Verwendungsort des Liefergegenstandes ist LHY grundsätzlich nicht bekannt. Für Der Besteller ist daher verpflichtet, selbst zu überprüfen, ob etwaige Schutzrechtsverletzungen oder sonstige Rechtsverletzungen am Liefer- oder Verwendungsort durch die Freiheit gelieferter Produkte Lieferung oder Anwendung des Liefergegenstandes bestehen. LHY wird den Besteller auf LHY bekannte Rechte hinweisen. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von Rechtsmängeln haften wir im gesetzlichen Umfang. Dass gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, wird – sofern dies auf einer Pflichtverletzung von uns gelieferte Produkte gewerbliche Schutzrechte LHY beruht – LHY auf eigene Kosten dem Besteller nach eigener Xxxx entweder das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder Urheberrechte Dritter den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht verletzenmehr bestellt, gewährleisten wir nur bezüglich des Landes, in dem wir unseren Sitz haben (Inland), soweit nichts anderes vereinbart sofern dies möglich ist. Wir haften nichtIst dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, soweit die Verletzung solcher Schutzrechte auf Weisungen beruht, die ist der Besteller gegeben hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch LHY ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird LHY den Besteller von unbestrittenen oder soweit für die Rechtsverletzung eigenmächtige Änderungen des Produkts oder ein von rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der vertraglichen Nutzung abweichender Gebrauch des Produkts durch den Kunden ursächlich ist.
2. Der Vertragspartner wird uns unverzüglich unterrichten, sobald Dritte eine Schutzrechtsverletzung geltend machen. Unterbleibt diese unverzügliche Information, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
3. Hinsichtlich der Gewährleistungszeit gilt Ziffer (8) Abs. 14 entsprechend.
4. Werden innerhalb der Gewährleistungszeit berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemacht, können wir nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen ein Nutzungsrecht erwirken oder die Lieferungen unter Beachtung der vertraglichen Zweckbestimmung so ändern, dass Schutzrechte nicht verletzt werden, oder vergleichbare Produkte liefern, die die Schutzrechte nicht verletzen.
5. Ein Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners ist ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner selbst die Verhandlungen mit dem Dritten führt oder mit diesem ohne unsere Zustimmung Vereinbarungen schließt.
1. Für alle an uns zum Zwecke der Lieferung oder Leistung übergebenen Unterlagen, Gegenstände und dergleichen steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen uns entstehenden Schaden zu ersetzenSchutzrechtsinhaber freistellen. Wird uns LHY die Leistung, Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung werden der Besteller und LHY die Rechtslage – unverzüglich klären. Solange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist, ist LHY berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangeneinzustellen. Uns überlassene UnterlagenSollte einer Partei die Verzögerung die Weiterführung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, Gegenstände und dergleichenso ist sie zum Rücktritt berechtigt. Keine Ansprüche wegen Rechtsmängeln bestehen jedoch – vorbehaltlich Ziffer X –, soweit LHY die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt. Sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate Ware nach Abgabe des Angebots zu vernichten.
2. Wir behalten uns an sämtlichen Mustern, Modellen, vom Besteller übergebenen Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und ähnlichen Informationen körperlicher Modellen oder unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vorsonstigen Beschreibungen oder Angaben des Bestellers hergestellt hat. Derartige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erhält In diesem Fall haftet der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung derartige Informationen, ist er zur kostenfreien Rücksendung an uns verpflichtet, wenn der Vertrag nicht zustande kommtBesteller für bereits eingetretene oder noch eintretende Rechtsverletzungen. Der Vertragspartner Besteller ist verpflichtet, sämtliche InformationenLHY unverzüglich über mögliche oder behauptete Schutzrechtsverletzungen, die von uns ausdrücklich als vertraulich bezeichnet ihm bekannt werden, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich zu macheninformieren und LHY von Ansprüchen Dritter und allen anfallenden Schäden und Aufwendungen freizustellen.
3. Soweit in unsere Produkte Software eingebaut ist, hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung in unveränderter Form in den gelieferten Produkten. Etwaige einzelvertragliche Vereinbarungen gehen vor.
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Samples: Sales Contracts
Rechtsmängel. 1. Für die Freiheit gelieferter Produkte von Rechtsmängeln haften wir im gesetzlichen Umfang. Dass von uns gelieferte Produkte gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter nicht verletzen, gewährleisten wir nur bezüglich des Landes, in dem wir unseren Sitz haben (Inland), soweit 10.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir haften nicht, soweit die Verletzung solcher Schutzrechte auf Weisungen beruhtsind wir nur verpflichtet, die der Besteller gegeben hat, oder soweit für die Rechtsverletzung eigenmächtige Änderungen unsere Ware und sonstige Lieferungen und Leistungen im Land des Produkts oder ein Lieferortes frei von der vertraglichen Nutzung abweichender Gebrauch des Produkts durch den Kunden ursächlich istgewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter ("Schutzrechte") zu erbringen.
2. Der Vertragspartner wird 10.2 Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von uns unverzüglich unterrichtengelieferte und vertragsgemäß genutzte Ware gegen den Besteller berechtigte Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzungen erhebt, sobald Dritte eine Schutzrechtsverletzung geltend machen. Unterbleibt diese unverzügliche Information, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
3. Hinsichtlich der Gewährleistungszeit gilt Ziffer (8) Abs. 14 entsprechend.
4. Werden haften wir innerhalb der Gewährleistungszeit berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemacht, können wir in Ziffer 9.1 genannten Fristen wie folgt: Wir werden nach unserer Xxxx und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen betroffenen Waren entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder die Lieferungen unter Beachtung der vertraglichen Zweckbestimmung erwirken, sie so ändern, dass Schutzrechte das Schutzrecht nicht verletzt werdenwird, oder vergleichbare Produkte lieferndiese austauschen. Hierzu ist uns eine angemessene Frist zu gewähren. Lassen wir die uns gesetzte Frist verstreichen, ohne die Schutzrechtsverletzung zu beheben, oder ist dies zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, kann der Besteller die Schutzrechte nicht verletzenHerabsetzung der Vergütung der mangelhaften Ware bzw. des mangelhaften Werkes verlangen oder von dem betroffenen Vertrag zurücktreten und Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die Haftung auf Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist jedoch nach Maßgabe nachstehender Ziffer 11 beschränkt.
5. Ein Gewährleistungsanspruch 10.3 Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Besteller uns über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich unterrichtet, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
10.4 Ansprüche des Vertragspartners ist Bestellers sind ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner selbst soweit er die Verhandlungen mit dem Dritten führt Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die gelieferte Ware verändert oder mit diesem ohne unsere Zustimmung Vereinbarungen schließtnicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
110.5 Unberührt bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche aus Verbrauchsgüterkaufverträgen des Bestellers oder seiner Kunden. Für alle an uns zum Zwecke der Lieferung oder Leistung übergebenen Unterlagen, Gegenstände und dergleichen steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung, Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so Schadensersatzansprüche des Bestellers sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen. Uns überlassene Unterlagen, Gegenstände und dergleichen, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt. Sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate jedoch nach Abgabe des Angebots zu vernichtenMaßgabe nachstehender Ziffer 11 beschränkt.
2. Wir behalten uns an sämtlichen Mustern, Modellen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art – auch 10.6 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erhält der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung derartige Informationen, ist er zur kostenfreien Rücksendung an uns verpflichtet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die von uns ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich zu machenZiffer 9 entsprechend.
3. Soweit 10.7 Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzungen oder Rechtsmängeln verjähren innerhalb der in unsere Produkte Software eingebaut ist, hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung in unveränderter Form in den gelieferten Produkten. Etwaige einzelvertragliche Vereinbarungen gehen vorZiffer 9.1 genannten Fristen.
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Rechtsmängel. 1. Für 6.2.1 Führt die Freiheit gelieferter Produkte von Rechtsmängeln haften wir im gesetzlichen Umfang. Dass von uns gelieferte Produkte gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter nicht verletzen, gewährleisten wir nur bezüglich des Landes, in dem wir unseren Sitz haben (Inland), soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir haften nicht, soweit die Verletzung solcher Schutzrechte auf Weisungen beruht, die der Besteller gegeben hat, oder soweit für die Rechtsverletzung eigenmächtige Änderungen des Produkts oder ein von der vertraglichen Nutzung abweichender Gebrauch des Produkts durch den Kunden ursächlich ist.
2. Der Vertragspartner wird uns unverzüglich unterrichten, sobald Dritte eine Schutzrechtsverletzung geltend machen. Unterbleibt diese unverzügliche Information, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
3. Hinsichtlich der Gewährleistungszeit gilt Ziffer (8) Abs. 14 entsprechend.
4. Werden innerhalb der Gewährleistungszeit berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemacht, können wir nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen ein Nutzungsrecht erwirken oder die Lieferungen unter Beachtung der vertraglichen Zweckbestimmung so ändern, dass Schutzrechte nicht verletzt werden, oder vergleichbare Produkte liefern, die die Schutzrechte nicht verletzen.
5. Ein Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners ist ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner selbst die Verhandlungen mit dem Dritten führt oder mit diesem ohne unsere Zustimmung Vereinbarungen schließt.
1. Für alle an uns zum Zwecke Benutzung der Lieferung oder Leistung übergebenen Unterlagenzur Verletzung von gewerblichen Schutz- rechten oder Urheberrechten im Inland, Gegenstände und dergleichen wird der Auftragnehmer auf seine Kosten dem Auftraggeber grundsätzlich das Recht zum weiteren Ge- brauch verschaffen oder die Lieferung oder Leistung in für den Auftraggeber zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Auftragnehmer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird der Kunde Auftragnehmer im Falle seines Verschuldens den Auftraggeber von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber frei- stellen.
6.2.2 Der Auftragnehmer steht nicht dafür ein, dass Schutzrechte die auf dem Liefer-/Leistungsgegenstand hergestellten Endprodukte frei von Schutzrechten Dritter hierdurch sind, einschließlich des hierbei verwendeten Herstellverfahrens.
7.1 Wenn die Lieferung oder Leistung durch Verschulden des Auftragnehmers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung der Lieferung oder Leistung -- vom Auftraggeber nicht verletzt werden. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung, Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagtvertragsgemäß verwendet werden kann, so sind wir – ohne Prüfung gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die Regelungen der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen §§ 6 und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen. Uns überlassene Unterlagen, Gegenstände und dergleichen7.2 entsprechend.
7.2 Für Schäden, die nicht zum Auftrag geführt habenan der Lieferung oder Leistung selbst entstanden sind, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt. Sonst sind wir berechtigthaftet der Auftragnehmer - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur - bei Vorsatz, sie drei Monate nach Abgabe - bei grober Fahrlässigkeit des Angebots zu vernichten.
2. Wir behalten uns an sämtlichen MusternInhabers/der Organe oder der leitenden Angestellten, Modellen- bei schuldhafter Verletzung von Leben, ZeichnungenKörper, KostenvoranschlägenGesundheit, Kalkulationen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erhält der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung derartige Informationen, ist er zur kostenfreien Rücksendung an uns verpflichtet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Informationen- bei Mängeln, die von uns ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werdener arglistig verschwiegen oder wenn er eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen- bei Mängeln der Lieferung oder Leistung, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegen- ständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer (i) auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und (ii) bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
3. Soweit in unsere Produkte Software eingebaut ist, hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung in unveränderter Form in den gelieferten Produkten. Etwaige einzelvertragliche Vereinbarungen gehen vor.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Rechtsmängel. 1. Für die Freiheit gelieferter Produkte von Rechtsmängeln haften 10.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind wir verpflichtet, unsere Leistungsgegen- stände lediglich im gesetzlichen Umfang. Dass Land des Herstellungsorts frei von uns gelieferte Produkte gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte gewerblichen Schutz- rechten und Urheberrechten Dritter nicht verletzen, gewährleisten wir nur bezüglich des Landes, in dem wir unseren Sitz haben (Inland), soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir haften nicht, soweit die Verletzung solcher Schutzrechte auf Weisungen beruht, die der Besteller gegeben hat, oder soweit für die Rechtsverletzung eigenmächtige Änderungen des Produkts oder ein von der vertraglichen Nutzung abweichender Gebrauch des Produkts durch den Kunden ursächlich istnachfolgend gemeinsam „Schutzrechte" genannt) zu erbringen.
2. Der Vertragspartner wird uns unverzüglich unterrichten10.2 Erhebt ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch eine ver- tragsgemäße Benutzung der Leistungsgegenstände seitens des Bestellers oder dessen Kunden berechtigte Ansprüche, sobald Dritte eine Schutzrechtsverletzung geltend machen. Unterbleibt diese unverzügliche Information, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
3. Hinsichtlich der Gewährleistungszeit gilt Ziffer (8) Abs. 14 entsprechend.
4. Werden innerhalb der Gewährleistungszeit berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemacht, können so werden wir nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen hinsichtlich der betroffenen Leistungsgegenstände entweder ein Nutzungsrecht Recht zur vertragsgemäßen Nutzung durch den Besteller oder dessen Kunden erwirken oder die Lieferungen unter Beachtung der vertraglichen Zweckbestimmung so änderndiese Leistungsgegenstände in für den Bestel- ler oder dessen Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass Schutzrechte das Schutzrecht nicht mehr verletzt wird. Sollte beides fehlschlagen, dem Bestel- ler unzumutbar sein oder von uns abgelehnt werden, steht dem Besteller – unbeschadet möglicher Ansprüche auf Schadens- oder vergleichbare Produkte liefernAufwendungsersatz – das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder die die Schutzrechte nicht verletzenVergütung zu mindern.
510.3 Darüber hinaus stellen wir den Besteller von allen unbestrittenen oder rechts- kräftig festgestellten Schutzrechtsansprüchen Dritter aus der vertragsgemä- ßen Benutzung der Leistungsgegenstände gemäß Ziffer 10.1 frei.
10.4 Die Verpflichtungen nach den Ziffern 10.2 und 10.3 bestehen nur, soweit der Besteller uns unverzüglich von geltend gemachten Schutzrechtsverletzungen schriftlich unterrichtet, diese nicht anerkennt sowie alle Abwehrmaßnahmen, Vergleichsverhandlungen und außergerichtlichen Regelungen uns vorbehal- ten bleiben. Ein Gewährleistungsanspruch Die für letztere notwendigen Vollmachten hat uns der Besteller im Einzelfall zu erteilen.
10.5 Ansprüche des Vertragspartners ist ausgeschlossenBestellers wegen einer Schutzrechtsverletzung sind ausge- schlossen, wenn er selbst diese zu vertreten hat. Dies ist insbesondere dann der Vertragspartner selbst Fall, wenn die Verhandlungen mit dem Dritten führt Schutzrechtsverletzung auf Spezifikationen oder mit diesem ohne unsere Zustimmung Vereinbarungen schließtsonstigen An- bzw. Vorgaben des Bestellers oder eine von uns nicht voraussehbare Verwendung oder Änderung der Leistungsgegenstände beruht. Zugleich hat uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Schutzrecht- verletzung vollumfänglich freizustellen.
110.6 Weitergehende oder anderweitige Ansprüche stehen dem Besteller wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter nicht zu. Für alle an uns zum Zwecke der Lieferung Insbesondere ersetzen wir keine Folgeschäden, wie Produktions- und Nutzungsausfall oder Leistung übergebenen Unterlagenentgangenen Gewinn. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, Gegenstände und dergleichen steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung, Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen. Uns überlassene Unterlagen, Gegenstände und dergleichen, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt. Sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.
2. Wir behalten uns an sämtlichen Mustern, Modellen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erhält der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung derartige Informationen, ist er zur kostenfreien Rücksendung an uns verpflichtet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die von uns ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
3. Soweit in unsere Produkte Software eingebaut ist, hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung in unveränderter Form soweit in den gelieferten Produkten. Etwaige einzelvertragliche Vereinbarungen gehen vorin Ziffer 11.2 (a) bis (d) genannten Fällen für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Rechtsmängel. 1. Für die Freiheit gelieferter Produkte von Rechtsmängeln haften 11.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind wir verpflichtet, unsere Leistungsgegenstände lediglich im gesetzlichen Umfang. Dass Land des Lieferorts frei von uns gelieferte Produkte gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Dritter nicht verletzen, gewährleisten wir nur bezüglich des Landes, in dem wir unseren Sitz haben (Inland), soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir haften nicht, soweit die Verletzung solcher Schutzrechte auf Weisungen beruht, die der Besteller gegeben hat, oder soweit für die Rechtsverletzung eigenmächtige Änderungen des Produkts oder ein von der vertraglichen Nutzung abweichender Gebrauch des Produkts durch den Kunden ursächlich istnachfolgend gemeinsam „Schutz- rechte" genannt) zu erbringen.
2. Der Vertragspartner wird uns unverzüglich unterrichten11.2 Erhebt ein Dritter wegen der Verletzung von Schutz- rechten durch eine vertragsgemäße Benutzung der Leistungsgegenstände seitens des Bestellers oder dessen Kunden berechtigte Ansprüche, sobald Dritte eine Schutzrechtsverletzung geltend machen. Unterbleibt diese unverzügliche Information, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
3. Hinsichtlich der Gewährleistungszeit gilt Ziffer (8) Abs. 14 entsprechend.
4. Werden innerhalb der Gewährleistungszeit berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemacht, können so werden wir nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen hinsichtlich der betroffenen Leistungsgegenstände entweder ein Nutzungsrecht Recht zur vertragsgemäßen Nutzung durch den Besteller oder dessen Kunden erwirken oder die Lieferungen unter Beachtung der vertraglichen Zweckbestimmung so änderndiese Leistungsge- genstände in für den Besteller oder dessen Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass Schutzrechte das Schutzrecht nicht mehr verletzt wird. Sollte beides fehl- schlagen, dem Besteller unzumutbar sein oder von uns abgelehnt werden, steht dem Besteller – unbeschadet möglicher Ansprüche auf Schadens- oder vergleichbare Produkte liefernAufwen- dungsersatz – das Recht zu, vom Vertrag zurückzutre- ten oder die die Schutzrechte nicht verletzenVergütung zu mindern.
511.3 Darüber hinaus stellen wir den Besteller von allen un- bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Schutz- rechtsansprüchen Dritter aus der vertragsgemäßen Benutzung der Leistungsgegenstände gemäß Ziffer 11.1 frei.
11.4 Die Verpflichtungen nach den Ziffern 11.2 und 11.3 be- stehen nur, soweit der Besteller uns unverzüglich von geltend gemachten Schutzrechtsverletzungen unter- richtet, diese nicht anerkennt sowie alle Abwehrmaß- nahmen, Vergleichsverhandlungen und außergerichtli- chen Regelungen uns vorbehalten bleiben. Ein Gewährleistungsanspruch Die für letz- tere notwendigen Vollmachten hat uns der Besteller im Einzelfall zu erteilen.
11.5 Ansprüche des Vertragspartners ist Bestellers wegen einer Schutzrechts- verletzung sind ausgeschlossen, wenn er selbst diese zu vertreten hat. Dies ist insbesondere dann der Vertragspartner selbst Fall, wenn die Verhandlungen mit dem Dritten führt Schutzrechtsverletzung auf Spezifikationen oder mit diesem ohne unsere Zustimmung Vereinbarungen schließtsonstigen An- bzw. Vorgaben des Bestellers oder eine von uns nicht voraussehbare Verwendung oder Änderung der Leistungsgegenstände beruht. Zugleich hat uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen Drit- ter wegen der Schutzrechtverletzung vollumfänglich freizustellen.
111.6 Weitergehende oder anderweitige Ansprüche stehen dem Besteller wegen der Verletzung von Schutzrech- ten Dritter nicht zu. Für alle an uns zum Zwecke der Lieferung Insbesondere ersetzen wir keine Folgeschäden, wie Produktions- und Nutzungsausfall oder Leistung übergebenen Unterlagenentgangenen Gewinn. Diese Haftungsbeschrän- kungen gelten nicht, Gegenstände und dergleichen steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung, Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen. Uns überlassene Unterlagen, Gegenstände und dergleichen, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt. Sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.
2. Wir behalten uns an sämtlichen Mustern, Modellen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erhält der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung derartige Informationen, ist er zur kostenfreien Rücksendung an uns verpflichtet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die von uns ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
3. Soweit in unsere Produkte Software eingebaut ist, hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung in unveränderter Form soweit in den gelieferten Produkten. Etwaige einzelvertragliche Vereinbarungen gehen vor.in Ziffer 12.2 (b) bis
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Rechtsmängel. 1. Für Führt die Freiheit gelieferter Produkte Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von Rechtsmängeln gewerblichen Schutzrech- ten oder Urheberrechten in unserem Inland, wird Garlock auf seine Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht mög- lich, ist der Xxxxx zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzun- gen steht auch Garlock ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus haften wir für Schutzrechts- und Urheberrechtsverletzungen entsprechend den nachstehenden Regelungen in Ziffer 10, soweit bei vertragsgemäßer Verwendung sowie ohne eigenmächtige Veränderung unseres Liefergegenstandes solche Schutzrechte verletzt werden, die in unserem Inland Gültigkeit haben und im gesetzlichen Umfang. Dass von uns gelieferte Produkte gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter nicht verletzen, gewährleisten wir nur bezüglich des Landes, in dem wir unseren Sitz haben (Inland), soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir haften nicht, soweit die Verletzung solcher Schutzrechte auf Weisungen beruht, die der Besteller gegeben hat, oder soweit für die Rechtsverletzung eigenmächtige Änderungen des Produkts oder ein von der vertraglichen Nutzung abweichender Gebrauch des Produkts durch den Kunden ursächlich istZeitpunkt unserer Lieferung veröffent- licht sind.
2. Der Vertragspartner wird uns unverzüglich unterrichtenVorstehender Absatz 1 gilt nicht, sobald Dritte eine Schutzrechtsverletzung geltend machen. Unterbleibt diese unverzügliche Information, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
3. Hinsichtlich der Gewährleistungszeit gilt Ziffer (8) Abs. 14 entsprechend.
4. Werden innerhalb der Gewährleistungszeit berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemacht, können soweit wir den Liefergegenstand nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen ein Nutzungsrecht erwirken oder die Lieferungen unter Beachtung der vertraglichen Zweckbestimmung so ändern, dass Schutzrechte nicht verletzt werden, oder vergleichbare Produkte liefern, die die Schutzrechte nicht verletzen.
5. Ein Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners ist ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner selbst die Verhandlungen mit dem Dritten führt oder mit diesem ohne unsere Zustimmung Vereinbarungen schließt.
1. Für alle an uns zum Zwecke der Lieferung oder Leistung übergebenen Unterlagen, Gegenstände und dergleichen steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung, Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen. Uns überlassene Unterlagen, Gegenstände und dergleichen, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt. Sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.
2. Wir behalten uns an sämtlichen Mustern, Modellen, vom Kunden über- gebenen Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen Modellen oder sonstigen Beschreibungen oder Angaben des Kunden hergestellt haben und ähnlichen Informationen körperlicher nicht wussten oder unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erhält der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung derartige Informationenvon uns entwickelten Liefergegenstand nicht wissen mussten, ist er zur kostenfreien Rücksendung an uns verpflichtet, wenn der Vertrag nicht zustande kommtdass dadurch Schutz- oder Urheberrechte Dritter ver- letzt werden. Der Vertragspartner In diesem Fall haftet unser Kunde für bereits eingetretene oder noch eintretende Schutzrechts- oder Urheberrechtsverletzungen. Er ist verpflichtet, sämtliche Informationenuns unverzüglich über mög- liche oder behauptete Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen, die von uns ausdrücklich als vertraulich bezeichnet ihm bekannt werden, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich zu macheninformieren und uns von Ansprüchen Dritter und allen anfallenden Kosten und Aufwendungen einschließlich Kosten der Rechtsverfolgung bzw. Abwehr von Ansprüchen freizustellen. Un- tersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Liefe- rung derartiger Gegenstände, sind wir – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und Schadensersatz zu verlangen.
3. Soweit in unsere Produkte Software eingebaut ist, hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung in unveränderter Form in den gelieferten Produkten. Etwaige einzelvertragliche Vereinbarungen gehen vor.
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Samples: General Terms and Conditions
Rechtsmängel. (1) Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird er Lieferer auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbare Weise derart zu modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Für Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Lieferer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
(2) Die in § 9 Ziff. 2 Abschnitt 1 genannten Verpflichtungen des Lieferers sind vorbehalten § 9 Ziff. 1 Abschnitt 10 und 11 für den Fall der Schutz – oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn - der Besteller den Lieferer unverzüglich von geltend gemachten Schutz- und Urheberrechtsverletzungen unterrichtet, - der Besteller den Lieferer in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. dem Lieferer die Freiheit gelieferter Produkte Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Ziff. 2 Abschnitt 1 ermöglicht, - dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben, - der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und - die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wird, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Rechtsmängeln haften Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
(1) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen.
(2) Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers verändern.
(3) Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Xxxxx enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hier- von unberührt.
(1) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrags- verhältnis ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht, sofern die Vertragsparteien Kaufleute, die nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
(1) Der Händler versichert, dass er jetzt und in Zukunft über ausreichende Service- , Finanz- und Verwaltungsstrukturen sowie eine ausreichende Organisation verfügt, um den Kundendienst sowie die Gewährleistungsarbeiten für die Vertragsware durchzuführen. Er hat für einen schnellen, zuverlässigen und angemessenen Ersatzteil- und Wartungsdienst zur größtmöglichen Zufriedenheit der Kunden zu sorgen.
(2) Der Händler hat fachlich ausgebildete Mitarbeiter zu beschäftigen, um alle Verpflichtungen aus diesen AGB zu erfüllen. Die Mitarbeiter müssen regelmäßig auf Kosten des Händlers an den technischen Produktschulungskursen teilnehmen, die die Fa. Pfanzelt Maschinenbau GmbH (PM) nach ihrem Ermessen vorschreibt. Der Händler hat die von PM vorgeschriebenen Schulungskurse für seine Mitarbeiter durchzuführen.
(3) Die Betriebsstätten des Händlers müssen folgende Einrichtungen enthalten: - Werkstatträume - Abteilung für Original-Ersatzteile
(4) Der Händler hat die von PM als notwendig bezeichneten Werkzeuge, Maschinen und Ausrüstungen in angemessener Menge, Qualität und Beschaffenheit anzuschaffen und zu unterhalten, um den normalen Service-Anforderungen für die Vertragsware zu genügen.
(5) Der Händler übergibt dem Kunden bei Auslieferung der Maschinen und/oder Vertragsware jeweils ein vollständiges Exemplar der von PM überlassenen Gewährleistungsunterlagen und weist ihn auf die Gewährleistungsbedingungen von PM hin.
(6) Der Händler hat sich für jede Maschine und/oder Vertragsware jeweils vom Kunden in der von PM vorgesehenen Form den Erhalt der Gewährleistungsbedingungen der PM schriftlich bestätigen zu lassen und diese Bestätigung auf schriftliche Anforderung innerhalb der im Gewährleistungsheft festgesetzten Frist von PM zu übersenden.
(7) Soweit in den Gewährleistungsbedingungen von PM ein unentgeltlicher Kundendienst für Maschinen und/oder Vertragsware vorgesehen ist, hat er ihn, abgesehen von Materialkosten, für den Kunden kostenlos durchzuführen.
(8) Während der für die Maschinen und/oder Vertragsware geltenden Gewähr- leistungsfrist hat er auf Reklamationen des Kunden die Funktion oder den Zustand der Maschinen und/oder Vertragsware unverzüglich und kostenlos zu untersuchen sowie die Ursachen der beanstandeten Mängel festzustellen. Über jeden Gewährleistungsfall hat der Händler PM unverzüglich zu informieren, so dass PM auf einen effizienten und wirtschaftlich vertretbaren Ablauf der geplanten Aktivitäten Einfluss nehmen kann.
(9) Er hat alle erforderlichen Arbeiten, die PM in ihren Gewährleistungsbedingungen bzw. im Rahmen von Sonderkundendienst- oder Rückrufaktionen genehmigt, für den Kunden kostenlos durchzuführen, im Übrigen zu den jeweils geltenden Vergütungs- und sonstigen Bedingungen, wie sie die Gewährleistungsbedingungen vorsehen oder PM jeweils festlegt. PM wir im gesetzlichen Umfangberechtigten Gewährleistungsfall dem Händler die zur Mängelbeseitigung benötigten Teile zur Verfügung stellen. Dass PM vergütet die notwendigen Aus- und Einbaukosten am Fahrzeug sowie Fahrtkosten. Fahrtkosten werden jedoch nur für Entfernungen bis 500 km und einfach ersetzt.
(10) Für die Ausführung von uns gelieferte Produkte gewerbliche Schutzrechte Gewährleistungsarbeiten und im Rahmen kostenloser Kundendienste oder Urheberrechte Dritter nicht verletzenRückrufaktionen darf der Händler nur Original-Ersatzteile verwenden, gewährleisten wir nur bezüglich des Landeseinbauen oder liefern. Für den Fall der Ersatzlieferung oder Nachbesserung beginnt die Gewährleistungsfrist erneut zu laufen, in dem wir unseren Sitz haben jedoch beschränkt auf das ausgetauschte Teil.
(Inland), soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir haften nicht, soweit die Verletzung solcher Schutzrechte auf Weisungen beruht, die 11) Verwendet der Besteller gegeben hat, oder soweit Händler eventuell andere als Vertragsware für die Rechtsverletzung eigenmächtige Änderungen Instandsetzung oder Instandhaltung von Maschinen, hat er die Kunden durch Hinweisschilder zu unterrichten. Die Schilder sind dauerhaft und gut sichtbar in allen Geschäftsräumen des Produkts Händlers anzubringen.
(12) Wurden andere als Vertragswaren für die Instandsetzungs- oder ein Wartungsarbeiten verwendet, für die auch geeignete Vertragsware mit dem Warenzeichen von PM zur Verfügung gestanden hätten, so hat der vertraglichen Nutzung abweichender Gebrauch des Produkts Händler seine Kunden ausdrücklich durch entsprechenden Hinweis in der Rechnung und/oder Lieferschein hinzuweisen.
(13) Der Händler muss den Kunden ursächlich istfür jede Maschine einen schnellen und fachgerechten Wartungs- und Reparaturdienst entweder in seiner Werkstatt oder nach seiner Xxxx beim Kunden bieten, um die sichere und zuverlässige Benutzung der Maschine zur Zufriedenheit des Kunden sicherzustellen.
2. Der Vertragspartner wird uns unverzüglich unterrichten, sobald Dritte eine Schutzrechtsverletzung geltend machen. Unterbleibt diese unverzügliche Information, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
3. Hinsichtlich der Gewährleistungszeit gilt Ziffer (8) Abs. 14 entsprechend.
4. 14) Werden innerhalb der Gewährleistungszeit berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemacht, können wir nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen bei ein Nutzungsrecht erwirken oder die Lieferungen unter Beachtung der vertraglichen Zweckbestimmung so ändern, dass Schutzrechte nicht verletzt werden, oder vergleichbare Produkte liefern, die die Schutzrechte nicht verletzen.
5. Ein Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners ist ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner selbst die Verhandlungen mit dem Dritten führt oder mit diesem ohne unsere Zustimmung Vereinbarungen schließt.
1. Für alle an uns zum Zwecke der Lieferung oder Leistung übergebenen Unterlagen, Gegenstände und dergleichen steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung, Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen. Uns überlassene Unterlagen, Gegenstände und dergleichendemselben Händler auch Mängel behoben, die nicht zum Auftrag geführt habennur von PM verursacht wurden, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandtoder wird eine Inspektion durchgeführt, so wird nur eine anteilige Kostenabrechnung vorgenommen. Sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichtenBei der Festlegung der Leistungsumfänge soll von einer Mängelbeseitigung an einer Achse im eingebauten Zustand ausgegangen werden.
(15) Der Händler informiert den Benutzer, der ihm aus welchem Grund auch immer Maschinen vorzeigt, über Sicherheitsrisiken, die durch den Benutzer oder andere geschaffen werden, und zwar aufgrund von Veränderungen der Maschinen, fehlenden Schutzvorkehrungen oder anderen Umständen, welche sich auf die Sicherheit der Benutzung der Maschinen auswirken. Der Händler empfiehlt dem Benutzer Maßnahmen, die zur Behebung der Risiken erforderlich sind.
(1) Der Händler verpflichtet sich, den Kunden darauf hinzuweisen, dass mit Vertragsabschluss auch die AGB des Maschinenherstellers PM Vertragsbestandteil geworden sind. Insbesondere verpflichtet sich der Händler, Angebote über Maschinen von PM an Kunden nur in Verbindung mit dem ausdrücklichen Hinweis abzugeben, dass die
(2) Der Händler darf Herstellerbezeichnungen, Seriennummern oder Typenschilder von PM nicht verändern oder entfernen. Wir behalten uns an sämtlichen MusternOhne vorherige schriftliche Genehmigung von PM darf der Händler die Maschinen und/oder Vertragsware vor dem Weiterverkauf weder verändern noch Teile der Standardausrüstung auswechseln oder ersetzen.
(3) Der Händler hat die Maschinen und/oder Vertragsware mit den von PM vorgesehenen Unterlagen auszuliefern. Insbesondere hat der Händler dem Kunden die Betriebsanleitung zu übergeben und zu erläutern sowie den Kunden in die Benutzung und den Betrieb der Maschinen und/oder Vertragsware ordnungsgemäß einzuweisen. Der Händler hat sich vom Kunden oder dessen Vertreter bestätigen zu lassen, Modellendass er die Betriebsanleitung erhalten hat und in die Benutzung und in den Betrieb ordnungsgemäß eingewiesen wurde.
(1) Warenzeichen, Handelsbezeichnungen, Logos sowie alle Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Zeichnungen, KostenvoranschlägenModelle sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte jeglicher Art, Kalkulationen die von PM im Gebiet oder andernorts gehalten oder genutzt werden (Schutzrechte von PM) sind und ähnlichen Informationen körperlicher bleiben ausschließliches Eigentum von PM, auch wenn sie nicht im Gebiet eingetragen sind. Der Händler erwirbt durch den Vertrag keinerlei Rechte, die jedoch nur während der Vertragsdauer für PM genutzt werden dürfen. Auf Verlangen von PM ist eine formale Vereinbarung über die Nutzung von Schutzrechten von PM zu schließen.
(2) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PM darf der Händler die PM gehörenden oder unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Informationen dürfen Dritten von ihr benutzten Warenzeichen, Handelsbezeichnungen oder Logos nicht zugänglich gemacht werden. Erhält der Vertragspartner im Zusammenhang mit seiner Firmierung oder in anderer Weise verwenden, dass der Vertragsanbahnung derartige InformationenEindruck entsteht, ist er zur kostenfreien Rücksendung an uns verpflichtetsie seien Teil seiner eigenen Firmenbezeichnung. Er darf sie ohne vorherige Zustimmung von PM auch nicht in anderer Form abwandeln oder in anderen Kombinationen verwenden, es sei denn in einer von PM schriftlich genehmigten Werbung.
(3) Der Händler darf Warenzeichen, Handelsbezeichnungen, Logos sowie alle Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster, Zeichnungen, Modelle, die infolge ihrer Ähnlichkeit mit Schutzrechten von PM im Geschäftsverkehr eine Täuschung oder Verwechslung hervorrufen könnten, weder im Zusammen- hang mit dem Vertrieb der Vertragsware noch in Verbindung mit anderer Geschäftstätigkeit benutzen.
(4) Der Händler hat PM über eine etwaige Benutzung der Schutzrechte von PM oder ähnlicher Warenzeichen, Handelsbezeichnungen, Logos sowie Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Zeichnungen, Modelle im Gebiet durch Dritte, die im Geschäftsverkehr Täuschungen oder Verwechslungen hervorrufen könnten, unverzüglich zu unterrichten.
(1) Macht PM einmal oder wiederholt von ihren Befugnissen nach diesen AGB keinen Gebrauch oder duldet sie ein Verhalten des Händlers, so liegt darin kein Verzicht auf irgendwelche Rechte nach diesen AGB.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der ordnungsgemäßen Unterzeichnung durch beide Parteien.
(3) Der Händler darf seine Rechte aus diesen AGB nur übertragen oder in anderer Weise über sie verfügen, wenn der Vertrag nicht zustande kommtPM zuvor schriftlich zugestimmt hat. Der Vertragspartner ist verpflichtetVoraussetzung ist, sämtliche Informationendass er vorher die Garantien und Freistellungserklärungen abgibt sowie Sicherheiten stellt, die von uns ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich zu machenPM nach eigenem Ermessen verlangt.
3(4) PM darf Rechte oder Pflichten aus diesen AGB ganz oder teilweise auf Dritte übertragen und dabei die für zweckmäßig erachteten Vereinbarungen schließen.
(5) Mitteilungen sind per Einschreiben mit Rückschein oder durch Kurier mit Empfangsbescheinigung an die genannte Anschrift des Händlers bzw. Soweit in unsere Produkte Software eingebaut von PM an den Ort des Sitzes oder an eine sonst für diesen Zweck mitgeteilte Anschrift zuzustellen.
(6) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar, so berührt dies die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Davon abgesehen hat PM das Recht, diesen Vertrag zu ergänzen oder zu ändern, soweit es erforderlich ist, hat um gesetzlichen Vorschriften oder anderen hoheitlichen Anordnungen, insbesondere der Besteller das nicht ausschließliche EG-Kommission, zu entsprechen.
(7) Diese AGB und ihre Auslegung unterliegen dem deutschen Recht zur Nutzung in unveränderter Form in unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit den gelieferten Produkten. Etwaige einzelvertragliche Vereinbarungen gehen vorGerichtsstand von PM als ausschließlichen Gerichtsstand.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Rechtsmängel. 1. Für die Freiheit gelieferter Produkte von Rechtsmängeln haften wir im gesetzlichen Umfang. Dass von uns gelieferte Produkte gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter nicht verletzen, gewährleisten wir nur bezüglich des Landes, in dem wir unseren Sitz haben (Inland), soweit 11.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir haften nicht, soweit die Verletzung solcher Schutzrechte auf Weisungen beruhtsind wir nur verpflichtet, die der Besteller gegeben hat, oder soweit für die Rechtsverletzung eigenmächtige Änderungen unsere Ware und sonstige Lieferungen und Leistungen im Land des Produkts oder ein Lieferortes frei von der vertraglichen Nutzung abweichender Gebrauch des Produkts durch den Kunden ursächlich istgewerbli- chen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter ("Schutzrechte") zu erbringen.
2. Der Vertragspartner wird 11.2 Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von uns unverzüglich unterrichten, sobald Dritte eine Schutzrechtsverletzung geltend machen. Unterbleibt diese unverzügliche Information, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
3. Hinsichtlich der Gewährleistungszeit gilt Ziffer (8) Abs. 14 entsprechend.
4. Werden innerhalb der Gewährleistungszeit ge- lieferten und vertragsgemäß genutzten Liefergegenstände gegen den Besteller berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemacht, können wir wegen Schutzrechtsverletzungen erhebt wie folgt: Wir werden nach unserer Xxxx und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen betroffenen Liefer- gegenstände entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder die Lieferungen unter Beachtung der vertraglichen Zweckbestimmung erwirken, sie so ändern, dass Schutzrechte das Schutzrecht nicht verletzt werdenwird, oder vergleichbare Produkte lieferndiese austauschen. Hierzu ist uns eine ange- messene Frist zu gewähren. Lassen wir die uns gesetzte Frist verstreichen, ohne die Schutzrechtsverletzung zu beheben, oder ist dies zu angemessenen Bedin- gungen nicht möglich, kann der Besteller die Schutzrechte nicht verletzenHerabsetzung der Vergütung des mangelhaften Liefergegenstandes verlangen oder von dem betroffenen Vertrag zurücktreten und Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlan- gen. Die Haftung auf Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendun- gen ist jedoch nach Maßgabe nachstehender Ziffer 12 beschränkt.
5. Ein Gewährleistungsanspruch 11.3 Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Besteller uns über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich unterrichtet, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten bleiben.
11.4 Ansprüche des Vertragspartners ist Bestellers sind ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner selbst soweit er die Verhandlungen mit dem Dritten führt Schutz-rechtsverlet- zung zu vertreten hat oder soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vor- gaben des Bestellers, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die gelieferte Ware verändert oder mit diesem ohne unsere Zustimmung Vereinbarungen schließtnicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
111.5 Unberührt bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche aus Verbrauchsgüter- kaufverträgen des Bestellers oder seiner Kunden. Für alle an uns zum Zwecke der Lieferung oder Leistung übergebenen Unterlagen, Gegenstände und dergleichen steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung, Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so Schadensersatzansprüche des Bestellers sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen. Uns überlassene Unterlagen, Gegenstände und dergleichen, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt. Sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate jedoch nach Abgabe des Angebots zu vernichtenMaßgabe nachstehender Ziffer 12 beschränkt.
2. Wir behalten uns an sämtlichen Mustern, Modellen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art – auch 11.6 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erhält der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung derartige Informationen, ist er zur kostenfreien Rücksendung an uns verpflichtet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die von uns ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich zu machenZiffer 10 ent- sprechend.
3. Soweit 11.7 Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzungen oder Rechtsmängeln verjähren in- nerhalb der in unsere Produkte Software eingebaut ist, hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung in unveränderter Form in den gelieferten Produkten. Etwaige einzelvertragliche Vereinbarungen gehen vorZiffer 10.1 genannten Fristen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsmängel. 1. Für Führt die Freiheit gelieferter Produkte Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von Rechtsmängeln haften wir gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten im gesetzlichen UmfangInland, werden wir auf unsere Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Dass von uns gelieferte Produkte gewerbliche Schutzrechte Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder Urheberrechte Dritter in angemessener Frist nicht verletzenmöglich, gewährleisten wir nur bezüglich des Landes, in dem wir unseren Sitz haben (Inland), soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir haften nicht, soweit die Verletzung solcher Schutzrechte auf Weisungen beruht, die ist der Besteller gegeben hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus werden wir den Besteller von unbestrittenen oder soweit für die Rechtsverletzung eigenmächtige Änderungen des Produkts oder ein von rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der vertraglichen Nutzung abweichender Gebrauch des Produkts durch den Kunden ursächlich istbetreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
2. Der Vertragspartner wird Die vorgenannten Verpflichtungen (§ 9 Abschnitt B Ziff. 1) sind vorbehaltlich des § 10 Ziff. 2 und 3 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn • der Besteller uns unverzüglich unterrichtenvon geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet, sobald Dritte eine Schutzrechtsverletzung • der Besteller uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend machengemachten Ansprüche unterstützt bzw. Unterbleibt diese unverzügliche Informationuns die Durchführung des § 9 Abschnitt B Ziff. 1 ermöglicht, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen• uns alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben, • der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht, die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in vertragswidriger Weise verwendet hat.
1. Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung, von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Empfehlungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten -insbesondere Anleitung zur Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers neben § 9 Abschnitt A die nachfolgenden Regelungen.
2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – egal aus welchem Rechtsgrund- nach Maßgabe des Nachfolgenden:
a. bei Vorsatz
b. bei grober Fahrlässigkeit des Firmeninhabers / der Organe oder leitender Angestellter,
c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
d. bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben
e. im Rahmen einer Garantiezusage (insbesondere im Rahmen des § 8 Ziff. 3)
f. soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
3. Hinsichtlich der Gewährleistungszeit gilt Ziffer (8) Abs. 14 entsprechend.
4. Werden innerhalb der Gewährleistungszeit berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemachtBei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (=Pflichten, können wir nach unserer Xxxx deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen ein Nutzungsrecht erwirken oder die Lieferungen unter Beachtung der vertraglichen Zweckbestimmung so ändern, dass Schutzrechte nicht verletzt werden, oder vergleichbare Produkte liefern, die die Schutzrechte nicht verletzen.
5. Ein Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners ist ausgeschlossen, wenn deren Einhaltung der Vertragspartner selbst die Verhandlungen mit dem Dritten führt oder mit diesem ohne unsere Zustimmung Vereinbarungen schließt.
1regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Falle begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Für alle an uns zum Zwecke der Lieferung oder Leistung übergebenen Unterlagen, Gegenstände und dergleichen steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werdenWeitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung, Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen. Uns überlassene Unterlagen, Gegenstände und dergleichen, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt. Sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.
2. Wir behalten uns an sämtlichen Mustern, Modellen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art – Haftungsausschluss gilt auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erhält der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung derartige Informationen, ist er zur kostenfreien Rücksendung an uns verpflichtet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die Hinblick auf eine persönliche Schadensersatzhaftung von uns ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich zu machenunseren Angestellten.
3. Soweit in unsere Produkte Software eingebaut ist, hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung in unveränderter Form in den gelieferten Produkten. Etwaige einzelvertragliche Vereinbarungen gehen vor.
Appears in 1 contract
Rechtsmängel. 1. Für die Freiheit gelieferter Produkte von Rechtsmängeln haften wir im gesetzlichen Umfang. Dass von uns gelieferte Produkte gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter 12.1 EWS ist verpflichtet, sofern nicht verletzen, gewährleisten wir nur bezüglich des Landes, in dem wir unseren Sitz haben (Inland), soweit nichts etwas anderes vereinbart ist. Wir haften nicht, soweit die Lieferungen und Leistungen lediglich im Land des Lieferortes frei von Rechtsmängeln, insbesondere frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden „Schutzrechte“ genannt) zu erbringen.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns sofort schriftlich zu benachrichtigen, falls ihm gegenüber Rechtsmängel, insbeson- dere die Verletzung solcher Schutzrechte auf Weisungen beruhtvon Patenten, die der Besteller gegeben hatWarenzeichen, Urheberrechten oder soweit für die Rechtsverletzung eigenmächtige Änderungen des Produkts sonstigen Schutzrechten geltend gemacht werden oder ein er von der vertraglichen Nutzung abweichender Gebrauch des Produkts durch den Kunden ursächlich isteiner Verletzung von Schutzrechten Kenntnis erlangt.
212.3 Zunächst ist EWS Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Der Vertragspartner wird uns unverzüglich unterrichtenXXX ist nach seiner Xxxx berechtigt, sobald Dritte eine Schutzrechtsverletzung geltend machen. Unterbleibt diese unverzügliche Information, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
3. Hinsichtlich der Gewährleistungszeit gilt Ziffer (8) Abs. 14 entsprechend.
4. Werden innerhalb der Gewährleistungszeit berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemacht, können wir nach unserer Xxxx auf unsere seine Kosten für die betreffenden Lieferungen und Leistungen entweder ein Nutzungsrecht zu erwirken oder die Lieferungen unter Beachtung der vertraglichen Zweckbestimmung sie so ändernzu verändern oder auszutauschen, dass keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt und dennoch die vereinbarten Spezifikationen eingehalten werden. Ist dies EWS nicht verletzt werdenzu angemessenen Bedingungen möglich, oder vergleichbare Produkte liefernstehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- und Minderungsrechte zu. Die Verpflichtung von EWS zur Leistung von Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 13.
12.4 Die vorstehend genannten Verpflichtungen von EWS bestehen nur, soweit der Kunde
12.4.1 EWS unverzüglich schriftlich über die Rechtsverletzung verständigt und EWS ermöglicht, die Abwehr des Anspruchs selbst zu übernehmen, so dass EWS alle Entscheidungen darüber treffen und ausführen kann, wie der Anspruch und die Schutzrechte daraus folgenden Verfahren abgewehrt werden sollen, insbesondere auch die Entscheidung über Auswahl und Bestellung aller Rechtsberater und Sachverständigen,
12.4.2 die Abwehr des Anspruchs nicht verletzendurch irgendein Zugeständnis, eine Erklärung oder ein Verhalten, sei es eine Handlung oder eine Unterlassung, präjudiziert und keine eigene Korrespondenz über den Anspruch führt.
5. Ein Gewährleistungsanspruch 12.5 Ansprüche des Vertragspartners ist Kunden sind ausgeschlossen, wenn soweit er die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat oder der Vertragspartner selbst Rechtsmangel auf einer Anweisung des Kunden beruht oder die Verhandlungen mit dem Dritten führt Rechtsverletzung dadurch verursacht wird, dass der Kunde den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder mit diesem ohne unsere Zustimmung Vereinbarungen schließtin einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.
1. Für alle an 12.6 Weitergehende und andere als die in dieser Bestimmung geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns zum Zwecke der Lieferung oder Leistung übergebenen Unterlagen, Gegenstände und dergleichen steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung, Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen. Uns überlassene Unterlagen, Gegenstände und dergleichen, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt. Sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichtenausgeschlossen.
2. Wir behalten uns an sämtlichen Mustern, Modellen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erhält der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung derartige Informationen, ist er zur kostenfreien Rücksendung an uns verpflichtet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die von uns ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
3. Soweit in unsere Produkte Software eingebaut ist, hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung in unveränderter Form in den gelieferten Produkten. Etwaige einzelvertragliche Vereinbarungen gehen vor.
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