Rechtsmängel. XXXX stellt dem Kunden die Produkte in der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit frei von Rechtsmängeln zur Verfügung. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistung haftet SAIT nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. SAIT haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur am Ort der vertragsgemäßen Nutzung. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine SAIT-Leistung seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde SAIT unverzüglich. SAIT und ggf. deren Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, An- sprüche Dritter anzuerkennen, bevor er SAIT angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. Der Kunde wird SAIT bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche nach besten Kräften unterstützen. Werden durch eine SAIT-Leistung Rechte Dritter verletzt, wird SAIT nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen, oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten, oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemes- senen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn SAIT keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren gemäß Ziffer 10 Abs. 3. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 12 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand von SAIT gilt Ziffer 10 Abs. 4 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsmängel. XXXX stellt dem Kunden die Produkte in der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit frei von Rechtsmängeln zur Verfügung. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre seine Leistung haftet SAIT der Anbieter nur, soweit die Leistung Leis- tung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich ver- traglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. SAIT Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen NutzungNutzung der Leistung. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine SAIT-Leistung des Anbieters seine Rechte verletztver- letzt, benachrichtigt der Kunde SAIT unverzüglichunverzüglich den Anbieter. SAIT Der Anbieter und ggf. deren Vorlieferanten dessen Vorlieferan- ten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten ei- xxxx Xxxxxx abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, An- sprüche Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er SAIT dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere an- dere Art und Weise abzuwehren. Der Kunde wird SAIT bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche nach besten Kräften unterstützen. Werden durch eine SAIT-Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird SAIT der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten
a) Kosten ■ dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen, oder
b) Leis- tung verschaffen oder ■ die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten, oder
c) gestalten oder ■ die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemes- senen angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmenzu- rücknehmen, wenn SAIT der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen angemes- sen berücksichtigt. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren gemäß Ziffer 10 Abs. 3ver- jähren entsprechend den Gewährleistungsfristen. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 12 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand von SAIT gilt Ziffer 10 Abs. 4 entsprechenddes Anbieters gelten wei- terhin die Regelungen für den Aufwendungsersatz.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Rechtsmängel. XXXX stellt dem Kunden die Produkte in der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit frei von Rechtsmängeln zur Verfügung. 12.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre unsere Leistung haftet SAIT haften wir nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. SAIT haftet .
12.2 Wir haften für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen NutzungNutzung der Leistung. Ziffer 11.1 gilt entsprechend.
12.3 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ihnen geltend, dass eine SAIT-Leistung von uns seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde SAIT benachrichtigen Sie uns unverzüglich. SAIT Wir und ggf. deren unsere Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist .
12.4 Sie sind nicht berechtigt, An- sprüche Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er SAIT Sie uns angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. Der Kunde wird SAIT bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche nach besten Kräften unterstützen. .
12.5 Werden durch eine SAIT-Leistung unserer Leistungen Rechte Dritter verletzt, wird SAIT werden wir nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten
a) dem Kunden Ihnen das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen, verschaffen oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten, gestalten oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden von Ihnen geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemes- senen angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn SAIT wir keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die können.
12.6 Ihre Interessen des Kunden werden sind dabei angemessen berücksichtigt. zu berücksichtigen.
12.7 Ansprüche des Kunden von Ihnen wegen Rechtsmängeln verjähren gemäß Ziffer 10 Abs. 3entsprechend den Ziffern 11.4 bis 11.6. Für Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 12 13 ergänzend, für unseren zusätzlichen Aufwand von SAIT gilt Ziffer 10 Abs. 4 11.7 entsprechend.
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Samples: General Terms and Conditions
Rechtsmängel. XXXX stellt dem Kunden 11.1 Die cbs leistet Gewähr dafür, dass die Produkte in der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit von ihr überlassenen Leistungen frei von Rechtsmängeln zur Verfügung. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistung haftet SAIT nurDrit- ter sind, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. SAIT haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur am Ort der einer vertragsgemäßen Nutzung. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Nutzung entgegenstehen.
11.2 Machen Dritte solche Rechte geltend, dass eine SAIT-Leistung seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde SAIT unverzüglich. SAIT und ggf. deren Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig wird die cbs auf ihre Kosten die Leistungen gegen die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehrenRechte Dritter verteidigen, sofern der Kunde die cbs von der Geltendma- chung solcher Rechte Dritter unverzüglich schriftlich unterrichtet, der cbs die erforderlichen Vollmachten und Befugnisse einräumt sowie angemessene und ihr zumutbare Unterstüt- zungshandlungen erbringt. Der Kunde ist nicht berechtigt, An- sprüche Ansprüche Dritter anzuerkennenanzuerkennen und hat jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder der cbs zu überlassen oder nur im Einvernehmen mit ihr zu führen.
11.3 Soweit Rechtsmängel bestehen, bevor er SAIT angemessen Gelegenheit gegeben hatist die cbs nach ihrer Xxxx berechtigt, die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen durch geeignete Maßnahmen gegen die Geltendmachung der Rechte Dritter auf andere Art und zu verteidigen/durchzusetzen oder sie in der Weise abzuwehren. Der Kunde wird SAIT bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche nach besten Kräften unterstützen. Werden durch eine SAIT-Leistung zu verändern oder zu er- setzen, dass Rechte Dritter verletztnicht verletzt werden bzw. Dritte eine Rechtsverletzung nicht gel- tend machen. Die vereinbarte Funktionalität der Leistungen darf durch die Verteidigungs- handlungen jedoch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Die cbs ist weiterhin verpflich- tet, wird SAIT nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten
a) die dem Kunden das Recht zur Nutzung entstandenen notwendigen erstattungsfähigen Kosten der Leistung verschaffen, oderRechtsver- folgung zu erstatten.
b) 11.4 Scheitert die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten, oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür Mängelbehebung gemäß Ziffer 11.3 binnen einer vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemes- senen Nutzungsentschädigung) zurücknehmengesetzten ange- messenen Nachfrist, wenn SAIT keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren gemäß Ziffer 10 Abs. 3. Für Schadensersatz- kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Schadensersatz, im Rahmen der Haftungsgrenzen der Ziffer 12 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand von SAIT gilt Ziffer 10 Abs. 4 verlangen.
11.5 Im Übrigen gelten die Ziffern 10.4 bis 10.8 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen
Rechtsmängel. XXXX stellt dem Kunden 3.1 Die Verantwortung des Lieferers für die Produkte in Freiheit des Liefergegenstandes von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter erstreckt sich auf das Gebiet der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit frei von Rechtsmängeln zur VerfügungBundesrepublik Deutschland sowie auf das Sitzland des Bestellers. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistung haftet SAIT Auf andere Länder, insbesondere das Land der endgültigen Verbringung des Liefergegenstandes, bezieht sich die Verantwortung des Lieferers nur, soweit wenn dieses Land dem Lieferer vor Abschluss des Vertrages mitgeteilt wurde.
3.2 Führt die Leistung vertragsgemäß und insbesondere Benutzung des Liefergegenstandes zu einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, für die der Lieferer gemäß Ziff. VI. Nr. 3.1 einzustehen hat, wird der Lieferer auf seine Kosten dem Besteller das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. SAIT haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur am Ort der vertragsgemäßen Nutzung. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltendden Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechts- verletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich oder schlägt eine SAIT-Leistung seine Rechte verletztNacherfüllung fehl, benachrichtigt ist der Kunde SAIT unverzüglichBesteller nach seiner Xxxx zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung berechtigt. SAIT und ggfDarüber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
3.3 Die vorstehenden Verpflichtungen in Ziff. deren Vorlieferanten sind berechtigt3.2 bestehen vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 3.4 nur, aber nicht verpflichtetwenn ⮚ der Besteller den Lieferer unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet, soweit zulässig die ⮚ der Besteller den Lieferer in dem ihm z umutbaren Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. dem Lieferer die Durchführung der Modifizierungs- maßnahmengemäß Ziff. 3.2 ermöglicht, ⮚ dem Lieferer auf eigene Kosten abzuwehrenalle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben, ⮚ der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und ⮚ die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.
3.4 Abweichend von den vorstehenden Beschränkungen in Ziff. Der Kunde ist nicht berechtigt3.2 und 3.3 bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen, An- sprüche Dritter anzuerkennen⮚ wenn und soweit der Anspruch des Bestellers gegen den Lieferer auf dem § 478, bevor er SAIT angemessen Gelegenheit gegeben BGB oder den §§ 651, 478 BGB beruht, oder ⮚ wenn der Lieferer die Schutz- oder Urheberrechtsverletzung in Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat, oder ⮚ wenn für die Rechte Dritter Freiheit des Liefergegenstandes von fremden Schutz- oder Urheberrechten eine Garantie abgegeben wurde oder ⮚ wenn ein auf andere Art und Weise abzuwehren. Der Kunde wird SAIT bei der Abwehr Grund einer Schutz- oder Urheberrechtsverletzung geltend gemachter Ansprüche nach besten Kräften unterstützen. Werden durch eine SAIT-Leistung Rechte Dritter verletztSchadenersatzanspruch auf der Verletzung des Lebens, wird SAIT nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung des Körpers, der Leistung verschaffen, oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten, oder
c) die Leistung unter Erstattung Gesundheit oder der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemes- senen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn SAIT keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren gemäß Ziffer 10 Abs. 3. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 12 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand von SAIT gilt Ziffer 10 Abs. 4 entsprechendFreiheit eines Menschen beruht.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Rechtsmängel. XXXX stellt dem Kunden 12.1 Die cbs leistet Gewähr dafür, dass die Produkte in der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit von ihr überlassenen Leistungen frei von Rechtsmängeln zur Verfügung. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistung haftet SAIT nurDrit- ter sind, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. SAIT haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur am Ort der einer vertragsgemäßen Nutzung. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Nutzung entgegenstehen.
12.2 Machen Dritte solche Rechte geltend, dass eine SAIT-Leistung seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde SAIT unverzüglich. SAIT und ggf. deren Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig wird die cbs auf ihre Kosten die Leistungen gegen die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehrenRechte Dritter verteidigen, sofern der Kunde die cbs von der Geltendma- chung solcher Rechte Dritter unverzüglich schriftlich unterrichtet, der cbs die erforderlichen Vollmachten und Befugnisse einräumt sowie angemessene und ihr zumutbare Unterstüt- zungshandlungen erbringt. Der Kunde ist nicht berechtigt, An- sprüche Ansprüche Dritter anzuerkennenanzuerkennen und hat jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder der cbs zu überlassen oder nur im Einvernehmen mit ihr zu führen.
12.3 Soweit Rechtsmängel bestehen, bevor er SAIT angemessen Gelegenheit gegeben hatist die cbs nach ihrer Xxxx berechtigt, die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen durch geeignete Maßnahmen gegen die Geltendmachung der Rechte Dritter auf andere Art und zu verteidigen/durchzusetzen oder sie in der Weise abzuwehren. Der Kunde wird SAIT bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche nach besten Kräften unterstützen. Werden durch eine SAIT-Leistung zu verändern oder zu er- setzen, dass Rechte Dritter verletztnicht verletzt werden bzw. Dritte eine Rechtsverletzung nicht gel- tend machen. Die vereinbarte Funktionalität der Leistungen darf durch die Verteidigungs- handlungen jedoch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Die cbs ist weiterhin verpflich- tet, wird SAIT nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten
a) die dem Kunden das Recht zur Nutzung entstandenen notwendigen erstattungsfähigen Kosten der Leistung verschaffen, oderRechtsver- folgung zu erstatten.
b) 12.4 Scheitert die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten, oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür Mängelbehebung gemäß Ziffer 12.3 binnen einer vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemes- senen Nutzungsentschädigung) zurücknehmengesetzten ange- messenen Nachfrist, wenn SAIT keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren gemäß kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadensersatz, im Rahmen der Haftungsgrenzen der Ziffer 10 Abs. 3. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 12 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand von SAIT gilt Ziffer 10 Abs. 4 13 verlangen.
12.5 Im Übrigen gelten die Ziffern 11.4 bis 11.8 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen
Rechtsmängel. XXXX stellt dem Kunden 1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist H&S verpflichtet, die Produkte Liefergegenstände lediglich in der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit Deutschland frei von Rechtsmängeln zur Verfügung. Für Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten (z. B. Marken-, Patent- und Gebrauchsmusterrechten), Urheberrechten und sonstigen Rechten Dritter durch ihre Leistung zu liefern.
2. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet SAIT H&S für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten, gerechnet ab Ablieferung, gemäß den nachstehenden Vorschriften:
a. H&S wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffende Lieferung entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder den Liefergegenstand so ändern oder austauschen, dass die berechtigt geltend gemachten Schutzrechte nicht mehr verletzt werden („Nacherfüllung“). Soweit die Nacherfüllung fehlschlägt, stehen dem Xxxxxx die gesetzlichen Rücktritts- und Minderungsrechte zu.
b. Die in römisch VI. Ziffer 2. dargelegte Verpflichtung von H&S besteht nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. SAIT haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur am Ort der vertragsgemäßen Nutzung. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine SAIT-Leistung seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde SAIT unverzüglich. SAIT und ggf. deren Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig H&S über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehrenunverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Der Stellt der Kunde die Nutzung des Liefergegenstandes aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist nicht berechtigter verpflichtet, An- sprüche Dritter anzuerkennenden Dritten darauf hinzuweisen, bevor er SAIT angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. Der Kunde wird SAIT bei dass mit der Abwehr geltend gemachter Ansprüche nach besten Kräften unterstützen. Werden durch eine SAIT-Leistung Rechte Dritter verletzt, wird SAIT nach eigener Xxxx und auf eigene KostenNutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen, oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten, oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemes- senen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn SAIT keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt3. Ansprüche des Kunden gegen H&S sind ausgeschlossen, soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat:
a. Die Haftung von H&S gegenüber dem Kunden ist insbesondere ausgeschlossen, soweit der Kunde Veränderungen an dem Liefergegenstand, den Einbau von Zusatzeinrichtungen oder die Verbindung des Liefergegenstandes mit anderen Geräten oder Vorrichtungen vornimmt und die Schutzrechtsverletzung hierauf beruht.
x. Xxxxxx H&S von Dritten wegen Rechtsmängeln verjähren gemäß Ziffer 10 Abs. 3. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen wird, die auf den vorstehend genannten Gründen beruht, hat der Kunde H&S von der Haftung freizustellen.
x. X&X haftet dem Kunden darüber hinaus nicht für die Verletzung fremder Schutzrechte durch einen Liefergegenstand, der nach Zeichnungen, Entwicklungen, Vorgaben oder sonstigen Angaben des Kunden gilt Ziffer 12 ergänzendgefertigt wurde. Ebenso wenig haftet H&S für eine nicht voraussehbare Anwendung des Liefergegenstandes.
x. Xxxxxx H&S von Dritten wegen einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen wird, für zusätzlichen Aufwand die auf den vorstehend genannten Gründen beruht, hat der Kunde H&S von SAIT gilt Ziffer 10 Absder Haftung freizustellen.
4. 4 Im Übrigen gelten neben der Haftung von H&S gemäß den vorstehenden Ziffern die Vorschriften über die Haftung entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsmängel. XXXX stellt dem Kunden die Produkte in der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit frei von Rechtsmängeln zur Verfügung. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistung haftet SAIT nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere insbe- sondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. SAIT haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur am Ort der vertragsgemäßen Nutzung. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine SAIT-Leistung seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde SAIT unverzüglich. SAIT und ggf. deren Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, An- sprüche Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er SAIT angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. Der Kunde wird SAIT bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche nach besten Kräften unterstützen. Werden durch eine SAIT-Leistung Rechte Dritter verletzt, wird SAIT nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen, oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten, oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemes- senen angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn SAIT keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren gemäß Ziffer 10 Abs. 3. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche Aufwendungs- ersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 12 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand von SAIT gilt Ziffer 10 Abs. 4 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsmängel. XXXX stellt dem Kunden die Produkte in 14.1 nextevolution steht im Rahmen der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit frei von Rechtsmängeln zur Verfügung. Für Verletzungen gesetzlichen Bedingungen dafür ein, dass der Übertragung von Rechten an den Kunden, gemäß der auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen und Lieferungen basierenden Einzelverträge, keine Rechte Dritter durch ihre Leistung haftet SAIT nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. SAIT haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur am Ort der vertragsgemäßen Nutzung. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine SAIT-Leistung seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde SAIT unverzüglich. SAIT und ggf. deren Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche entgegenstehen.
14.2 nextevolution wird auf eigene Kosten abzuwehrenAnsprüche abwehren, die Dritte wegen Verletzung von Schutzrechten aufgrund der Leistungen oder Lieferungen von nextevolution gegen den Kunden erheben. Der Kunde ist darf von sich aus solche Ansprüche nicht berechtigt, An- sprüche Dritter anzuerkennen, bevor er SAIT angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehrenanerkennen. Der Kunde wird SAIT bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche ermächtigt nextevolution, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu übernehmen; nextevolution hält den Kunden von Forderungen frei, soweit diese Forderungen nicht auf seinem Verhalten beruhen. Der Kunde unterrichtet nextevolution unverzüglich, schriftlich und umfassend von Anspruchsbehauptungen Dritter.
14.3 Wenn feststeht, dass Rechtsmängel bestehen, ist nextevolution berechtigt nach besten Kräften unterstützen. Werden durch eine SAIT-Leistung ihrer Xxxx - geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die den Nutzen des Leistungsergebnisses oder Liefergegenstandes beeinträchtigenden Rechte Dritter verletztoder deren Geltendmachung zu beseitigen oder - das Leistungsergebnis oder den Liefergegenstand in der Weise zu ersetzen oder zu verändern, wird SAIT dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen, wenn und soweit dadurch die vereinbarte Funktionalität des Leistungsergebnisses oder des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt wird. Soweit nextevolution die Beseitigung von Rechtsmängeln, nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffenden vorstehenden Maßgaben, oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten, oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür binnen einer vom Kunden geleisteten zu setzenden angemessenen Frist nicht gelingt, kann der Kunde nach seiner Xxxx die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (abzüglich einer angemes- senen Nutzungsentschädigung) zurücknehmenverlangen oder, wenn SAIT keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren gemäß Ziffer 10 Abs. 3. sofern die Rechtsmängel nicht nur unerheblich waren, den Einzelvertrag fristlos kündigen.
14.4 Für Schadensersatz- den Schadenersatz gilt das unter „Haftung und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 12 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand von SAIT gilt Ziffer 10 Abs. 4 entsprechendSchadenersatz“ Ausgeführte.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsmängel. XXXX stellt dem Kunden die Produkte in 8.1 nextevolution steht im Rahmen der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit frei von Rechtsmängeln zur Verfügung. Für Verletzungen gesetzlichen Bedingungen dafür ein, dass der Übertragung von Rechten an den Kunden, gemäß der auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen und Lieferungen basierenden Einzelverträge, keine Rechte Dritter durch ihre Leistung haftet SAIT nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. SAIT haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur am Ort der vertragsgemäßen Nutzung. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine SAIT-Leistung seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde SAIT unverzüglich. SAIT und ggf. deren Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche entgegenstehen.
8.2 nextevolution wird auf eigene Kosten abzuwehrenAnsprüche abwehren, die Dritte wegen Verletzung von Schutzrechten aufgrund der Leistungen oder Lieferungen von nextevolution gegen den Kunden erheben. Der Kunde ist darf von sich aus solche Ansprüche nicht berechtigt, An- sprüche Dritter anzuerkennen, bevor er SAIT angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehrenanerkennen. Der Kunde wird SAIT bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche ermächtigt nextevolution, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu übernehmen; nextevolution hält den Kunden von Forderungen frei, soweit diese Forderungen nicht auf seinem Verhalten beruhen. Der Kunde unterrichtet nextevolution unverzüglich, schriftlich und umfassend von Anspruchsbehauptungen Dritter.
8.3 Wenn feststeht, dass Rechtsmängel bestehen, ist nextevolution berechtigt nach besten Kräften unterstützen. Werden durch eine SAIT-Leistung ihrer Xxxx - geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die den Nutzen des Leistungsergebnisses oder Liefergegenstandes beeinträchtigenden Rechte Dritter verletztoder deren Geltendmachung zu beseitigen oder - das Leistungsergebnis oder den Liefergegenstand in der Weise zu ersetzen oder zu verändern, wird SAIT das sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen, wenn und soweit dadurch die vereinbarte Funktionalität des Leistungsergebnisses oder des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt wird. Soweit nextevolution die Beseitigung von Rechtsmängeln, nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffenden vorstehenden Maßgaben, oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten, oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür binnen einer vom Kunden geleisteten zu setzenden angemessenen Frist nicht gelingt, kann der Kunde nach seiner Xxxx die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (abzüglich einer angemes- senen Nutzungsentschädigung) zurücknehmenverlangen oder, wenn SAIT keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren gemäß Ziffer 10 Abs. 3. sofern die Rechtsmängel nicht nur unerheblich waren, den Einzelvertrag fristlos kündigen.
8.4 Für Schadensersatz- den Schadenersatz gilt das unter „Haftung und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 12 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand von SAIT gilt Ziffer 10 Abs. 4 entsprechendSchadenersatz“ Ausgeführte.
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Samples: Software License Agreement
Rechtsmängel. XXXX stellt dem Kunden die Produkte in der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit frei von Rechtsmängeln zur Verfügung. 12.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre seine Leistung haftet SAIT SIGMA nur, soweit die Leistung vertragsgemäß vertrags- gemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert Einsatzumgebung, unverän- dert eingesetzt wird. SAIT SIGMA haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur am Ort der vertragsgemäßen Nutzung. Nut- zung der Leistung.
12.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine SAIT-Leistung SIGMAs seine Rechte verletzt, benachrichtigt benach- richtigt der Kunde SAIT unverzüglichunverzüglich SIGMA. SAIT SIGMA und ggf. deren dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtetver- pflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche Ansprü- che auf eigene deren Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, An- sprüche Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er SAIT SIGMA angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. Der Kunde wird SAIT bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche nach besten Kräften unterstützen. .
12.3 Werden durch eine SAIT-Leistung von SIGMA Rechte Dritter Drit- ter verletzt, wird SAIT SIGMA nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten
aei- xxxx Xxxxxx (1) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen, oder
bverschaffen oder (2) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten, oder
crechtsverlet- zungsfrei gestalten oder (3) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemes- senen angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmenzurück- nehmen, wenn SAIT SIGMA keine andere Abhilfe mit angemessenem ange- messenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. .
12.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren gemäß ver- jähren entsprechend Ziffer 10 Abs. 311.4. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 12 13 ff. ergänzend, für zusätzlichen Aufwand von SAIT SIGMA gilt Ziffer 10 Abs. 4 11.5 entsprechend.
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Samples: Cloud Services Agreement
Rechtsmängel. XXXX stellt 18.2.1 Sofern Dritte wegen der von ACS gemäß diesem Kooperationsvertrag zu erbringenden Leistungen Rechte am Geistigen Eigentum gegen den Kunden geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, ACS unverzüglich schriftlich zu unterrichten, ACS die zur Abwehr der Ansprüche erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen sowie ACS, sofern ACS dies wünscht, bei der Abwehr der Ansprüche auf Kosten von ACS angemessen unterstützen.
18.2.2 ACS wird dem Kunden auf eigene Kosten und nach ihrer Xxxx entweder die erforderlichen Nutzungsrechte verschaffen oder die gemäß diesem Kooperationsvertrag zu erbringenden Leistungen so ändern, dass sie Rechte am Geistigen Eigentum Dritter nicht mehr verletzen und weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen gemäß diesem Kooperationsvertrag entsprechen.
18.2.3 Im Fall der Änderung der gemäß diesem Kooperationsvertrag zu erbringenden Leistungen ist ACS verpflichtet, alle dafür erforderlichen Konvertierungen, Umstellungen, Anpassung von Dokumentationen, Schulungen etc. durchführen.
18.2.4 Ist ACS nicht in der Lage, dem Kunden die Produkte in erforderlichen Nutzungsrechte zu verschaffen und die gemäß diesem Kooperationsvertrag von ACS zu erbringenden Leistungen gemäß Ziffer 18.2.2 zu ändern, ist der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit frei Kunde zur sofortigen und fristlosen Kündigung dieses Kooperationsvertrags berechtigt. Das Recht des Kunden, nach Maßgabe von Rechtsmängeln zur VerfügungZiffer 27 Schadensersatz geltend zu machen, bleibt unberührt. Für Verletzungen V2.1
18.2.5 ACS ist verpflichtet, den Kunden von allen rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Rechten Dritter am Geistigen Eigentum durch ihre Leistung haftet SAIT nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in gemäß diesem Kooperationsvertrag von ACS zu erbringenden Leistungen gegen schriftlichen Nachweis freizustellen. Die Pflicht von ACS zur Freistellung steht unter der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. SAIT haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur am Ort der vertragsgemäßen Nutzung. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltendBedingung, dass eine SAIT-Leistung seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde SAIT unverzüglich. SAIT und ggf. deren Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig den Rechtsstreit mit dem Dritten ohne die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, An- sprüche Dritter anzuerkennen, bevor er SAIT angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. Der Kunde wird SAIT bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche nach besten Kräften unterstützen. Werden durch eine SAIT-Leistung Rechte Dritter verletzt, wird SAIT nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen, oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten, oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemes- senen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn SAIT keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren gemäß Ziffer 10 Abs. 3. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 12 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand vorherige schriftliche Zustimmung von SAIT gilt Ziffer 10 Abs. 4 entsprechendACS weder gerichtlich noch außergerichtlich beendet.
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Samples: Kooperationsvertrag
Rechtsmängel. XXXX stellt dem 10.2.1 Bezüglich Ansprüche des Kunden bei Rechtsmängeln gelten die Produkte in der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit frei von Rechtsmängeln zur Verfügung. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistung haftet SAIT nurvorbenannten Sachmängelgewährleistungsrechte entsprechend, soweit in den nachfolgenden Bestimmun- gen nichts Abweichendes geregelt ist.
10.2.2 Sofern und soweit im Zusammenhang mit der Nutzung der von uns als Vertragspartner erbrachten Leistungen oder Dienste im vereinbarten Umfeld und auf Basis der vereinbarten Lizenzbestimmungen durch den Kunden Rechte Dritter verletzt werden, die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. SAIT haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur am Ort der vertragsgemäßen Nutzung. Macht ein Dritter entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Kunden geltendgeltend machen, dass eine SAIT-Leistung seine oder den Kunden die erforderlichen Rechte verletztfür die vertraglich vereinbarte Verminderung der Dienste und Leistungen nicht im vertraglichen Umfang wirksam eingeräumt sind, benachrichtigt wird der Kunde SAIT unverzüglich. SAIT und unverzüglich nach Geltendmachung der Ansprüche durch Dritte oder Erkennen des Mangels im Sinne des § 377 HGB uns als Vertragspartner schriftlich benachrichtigen.
10.2.3 Zur Beseitigung des Mangels ermächtigt der Kunde uns als Vertragspartner, die rechtliche Auseinandersetzung sowie ggf. deren Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die Vereinbarungen und Vergleichsverhandlungen mit diese Rechte geltend gemachten Ansprüche machenden Dritten auf eigene Kosten und soweit möglich unter eigener Verantwortung zu führen und verpflichtet sich, zur Schadensminderung eigene Prozess- handlungen ausschließlich mit Zustimmung des Vertragspartners vorzunehmen. Darüber hinaus wird der Kunde dem Vertragspartner jegliche zumutbare Unterstützung gewähren, um solchermaßen geltend gemachte Ansprüche abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, An- sprüche Dritter anzuerkennen, bevor er SAIT angemessen Gelegenheit gegeben hatRechteeinräumungen zu erzielen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die Rechte Dritter auf andere Art zur Beseitigung von Mängeln und Weise abzuwehrendamit zusammenhängende Rechtsstreitigkeiten erforderlich sind. Hierzu gehört die zur Verfügung- stellung von sämtlichen Informationen und Unterlagen sowie ggf. erforderlicher Vollmachten. Der Kunde wird SAIT bei sich der Abwehr geltend gemachter Ansprüche Beauftragung eigener Bevollmächtigter soweit zumutbar enthalten und ggf. Bevollmächtigte nach besten Kräften unterstützen. Werden durch eine SAIT-Leistung Xxxx des Vertragspartners und im Falle entsprechender Haftung auf dessen Kosten beauftragen.
10.2.4 Eine Haftung Ihres Vertragspartners ist jedoch ausgeschlossen, wenn und soweit
10.2.5 Für den Fall, das Rechte Dritter verletztdurch von Seiten Ihres Vertragspartners erstellte und/oder gelieferte Software verletzt wurde, wird SAIT ist Ihr Vertragspartner nach eigener seiner Xxxx und berechtigt Nacherfüllung zu leisten. Dies kann durch folgende Maßnahmen erfolgen:
10.2.6 Für die verbleibenden gesetzlichen Ansprüche sowie im Hinblick auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung die Verjährung gelten im Übrigen die unter 10.1 vorbenannten Bestimmungen der Leistung verschaffen, oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten, oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemes- senen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn SAIT keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren gemäß Ziffer 10 Abs. 3. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 12 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand von SAIT gilt Ziffer 10 Abs. 4 entsprechendSachmängelgewährleistung.
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