Rücktrittsrechte Musterklauseln

Rücktrittsrechte. 1. Rücktritt vom Maklervertrag (Alleinvermittlungsauftrag, Vermitt- lungsauftrag, Maklervertrag mit dem Interessenten) bei Abschluss des Maklervertrags über Fernabsatz oder bei Abschluss des Maklerver- trags außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers (§ 11 FAGG) (1) Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Unterbliebene Aufklärung über dRVCRücktrittsrecht (1) Ist der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 Z 8 nicht nachge- kommen, so verlängert sich die in § 11 vorgesehene Rücktrittsfrist um zwölf Monate. (2) Xxxx der Unternehmer die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem für den Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält.
Rücktrittsrechte. 1. Der "Verkäufer" ist berechtigt vom Vertrage zurückzutreten, wenn auf Seiten des "Käufers" eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, Insolvenz-, Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wurde, oder sich der "Käufer" mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug befindet. Der "Verkäufer" ist weiterhin berechtigt vom Vertrage zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der "Käufer" bis zum Ablauf einer vom "Verkäufer" gesetzten angemessenen Nachfrist die Annahme verweigert, oder vorher ausdrücklich erklärt, sie nicht abnehmen zu wollen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Annahmeverzug kann der "Verkäufer" 25% des Verkaufspreises ohne Abzüge fordern, sofern der "Käufer" nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt dem "Verkäufer", wie etwa bei Sonderwünschen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten. 2. Der "Käufer" kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem "Verkäufer" die Lieferung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes IV dieser Bedingungen vor und gewährt der "Käufer" dem in Verzug befindlichen "Verkäufer" eine angemessene Nachfrist, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der "Käufer" zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder nach Gefahrenübergang im Sinne des Abschnittes V dieser Bedingungen ein, so bleibt der "Käufer" zur Gegenleistung verpflichtet. Der "Käufer" kann bei Unmöglichkeit oder Verzug Schadensersatz allerdings nur verlangen, wenn der "Verkäufer" oder dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen die Leistungsstörung vorsätzlich oder grob fahrlässig hervorgerufen haben. Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Rücktrittsrechte. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn sie ihre Vertragserklärung weder in den von Energie Direct für deren geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räumen, noch bei einem von Energie Direct auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben haben. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Energie Direct oder ein mit dieser zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die von Energie Direct benützten Räume gebracht hat. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Kunde Energie Direct über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, mittels einer eindeutigen Erklärung (formfrei, z.B. Brief oder E-Mail) informieren. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet. Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: Energie Direct MineralölhandelsgesmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 0000 Xx. Xxxxxx, E- Mail: xxxxxx@xxxxxxxxxxxxx.xx Das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG steht dem Verbraucher nicht zu, 1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der Energie Direct oder deren Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, 2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder 3. bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder 4. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist Verbraucher können von einem mit Energie Direct im Fernabsatz unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Energie Direct geschlossenen Vertrag (§ 3 FAGG) gemäß § 11 FAGG zurücktreten, dies auch ohne Angabe von Gründen. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss. Der Rücktritt ist gegenüber Energie Direct eindeutig zu erklären (formfrei, z. B. Brief oder E- Mail). Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet. Es steht...
Rücktrittsrechte. Rücktrittsrechte nach den Bestimmungen des VKrG:
Rücktrittsrechte. 6.1. Rücktrittsrechte der Verkäuferin 6.2. Rücktrittsrecht der Käuferin
Rücktrittsrechte. Xxxxxxxxxx-Aktionäre haben nach der Annahme des Angebots bis zum Ablauf der Annahmefrist die folgenden Rücktrittsrechte: • Im Falle einer Änderung des Angebots gemäß § 21 WpÜG sind die Constantin-Aktionäre be- rechtigt, bis zum Ablauf der Annahmefrist jederzeit von den durch die Annahme des Angebots geschlossenen Verträgen zurückzutreten, sofern und soweit sie das Angebot vor Veröffentli- chung der Änderung des Angebots angenommen haben (§ 21 Absatz 4 WpÜG); • Im Falle eines konkurrierenden Angebots gemäß § 22 Absatz 1 WpÜG sind die Constantin- Aktionäre berechtigt, bis zum Ablauf der Annahmefrist jederzeit von den durch die Annahme des Angebots geschlossenen Verträgen zurückzutreten, sofern und soweit sie das Angebot vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das konkurrierende Angebot angenommen haben (§ 22 Absatz 3 WpÜG).
Rücktrittsrechte. Rücktrittsrecht nach 30a KSchG:
Rücktrittsrechte. 4.1 Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn sich die Lieferfähigkeit, Preisstellung oder Qualität der Ware unserer Zulieferer oder der Leistungen sonstiger Dritter, von denen die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags wesentlich abhängt, nicht nur unerheblich verändern. Der Kunde wird vor Ausübung des Rücktrittsrechts über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert; eine Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich nach Ausübung des Rücktrittsrechts erstatten. 4.2 Unsere Rücktrittsrechte gemäß Ziff. 3.2 und 3.10 bleiben unberührt.
Rücktrittsrechte. 1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Xxxxxxx die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird oder ein Fall des Unvermögens vorliegt. 2. Aristos steht ein Rücktrittsrecht infolge unvorhersehbarer Ereignisse zu, die die wirtschaftliche 1. Eine Abnahme findet nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung statt. Mit der schriftlichen Bedeutung, den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb erheblich einwirken. Abnahmeaufforderung gelten vereinbarte Liefertermine als eingehalten. 2. Der Besteller ist verpflichtet, das Vertragsprodukt abzunehmen, soweit es nicht mit erheblichen Mängeln behaftet ist. Die Abnahmefrist beträgt 2 Wochen nach Zugang der Abnahmeaufforderung. 3. Wird beim Annahmetermin ein Mangel festgestellt, so hat der Besteller Aristos schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Mangelbeseitigung zu setzen. 4. Mit Übergabe der Lieferung oder Teillieferung an den Frachtführer sowie bei Abnahme oder 2 Wochen nach Zugang der Abnahmeaufforderung geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Aristos Zusatzleistungen, wie z.B. Anfuhr, Aufstellung etc. übernommen hat. 5. Eine Versicherung gegen Transportschäden, Diebstahl oder sonstige versicherbare Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Bestellers. 6. Wird durch einen Umstand, den der Besteller zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden von Aristos verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versand-, bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Der Besteller haftet für alle entstehenden Schäden und Mehrkosten.
Rücktrittsrechte. Die Kündigung eines Auftrages oder eines Teils eines Auftrages muss schriftlich per einge- schriebenen Brief oder Fax erfolgen und muss bis spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung im Verlag eingegangen sein. Der Rücktritt kann nur ausgeführt werden, sofern es Gestaltung und/oder Druck zu dem Zeitpunkt noch möglich machen. Bereits erbrachte Leistungen sind sofort zu bezahlen. Werden dem Verlag Umstände bekannt, die die Bonität des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, so kann der Verlag vom Vertrag zurücktreten. Offene Rechnun- gen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor der Durchführung dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Auftraggeber die Ausführung der weiteren Arbeiten zum Ausdruck bringt. Die vereinbarte Vergütung ist in jedem Falle zu zahlen; ersparte Aufwendungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden mit 50 % vergü- tet. Wird der Auftrag vom Auftraggeber gekündigt, so sind die erbrachten Leistungen sofort zu bezahlen.