Rücktrittsrechte Musterklauseln

Rücktrittsrechte. 1. Rücktritt vom Maklervertrag (Alleinvermittlungsauftrag, Vermittlungsauftrag, Maklervertrag mit dem Interessenten) bei Abschluss des Maklervertrags über Fernabsatz oder bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers (§ 11 FAGG)
Rücktrittsrechte. Rücktrittsrechte nach den Bestimmungen des VKrG: Rücktrittsrecht nach den Bestimmungen des FernFinG: Vorzeitige Rückzahlung gemäß § 16 VKrG:
Rücktrittsrechte. 6.1. Rücktrittsrechte der Verkäuferin
Rücktrittsrechte. 1. Der "Verkäufer" ist berechtigt vom Vertrage zurückzutreten, wenn auf Seiten des "Käufers" eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, Insolvenz-, Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wurde, oder sich der "Käufer" mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug befindet. Der "Verkäufer" ist weiterhin berechtigt vom Vertrage zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der "Käufer" bis zum Ablauf einer vom "Verkäufer" gesetzten angemessenen Nachfrist die Annahme verweigert, oder vorher ausdrücklich erklärt, sie nicht abnehmen zu wollen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Annahmeverzug kann der "Verkäufer" 25% des Verkaufspreises ohne Abzüge fordern, sofern der "Käufer" nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt dem "Verkäufer", wie etwa bei Sonderwünschen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
Rücktrittsrechte. Im Falle des Annnahmeverzuges des Kunden besteht das für diesen Fall in unseren allgemeinen Geschäfts-bedingungen geregelte Rücktrittsrecht. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, wenn uns der Kunde vor oder bei Vertragsschluss falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat. Außerdem sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, sofern uns der Kunde nach Abschluss des Vertrages falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, soweit unser Lieferant mit einer zur Deckung der vertragsgegenständlichen Lieferver-pflichtung erforderlichen Lieferung ausfällt. Wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrage auch berechtigt, soweit einer unserer Lieferanten mit der Lieferung von Ware der vertragsgegenständlichen Gattung oder Einzelteilen ausfällt, selbst wenn die Lieferung unseres Lieferanten nicht konkret zur Deckung unserer Lieferverbindlichkeit gegenüber dem Kunden diente. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, soweit unser Lieferant mit einer zur Deckung der vertragsgegenständlichen Lieferverpflichtung erforderlichen Lieferung länger als vier Wochen in Verzug gerät. Wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrage auch berechtigt, soweit einer unserer Lieferanten mit der Lieferung von Ware der vertragsgegenständlichen Gattung oder Einzelteilen länger als vier Wochen in Verzug gerät, selbst wenn die Lieferung unseres Lieferanten nicht konkret zur Deckung unserer Lieferverbindlichkeit gegenüber dem Kunden diente. Bei nicht vorhersehbaren, nicht von uns zu vertretenen Hindernissen, angesichts derer es uns nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten, sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Im Falle unseres nicht von uns zu vertretenden Rücktritts haften wir dem Kunden nicht auf Schadensersatz.
Rücktrittsrechte. Der Eigentümer hat keinen Anspruch auf Fertigstellung des Hausanschlusses und Anbindung an das Glasfasernetz innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Steht die Erschließung des Grundstücks an das Glasfasernetz nach den Planungen der EGG an, so zeigt die EGG dies dem Eigentümer schriftlich oder in Textform vor Beginn der Bauarbeiten an und gibt dabei den voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung des Hausanschlusses an (Bauanzeige). Dem Eigentümer bleibt das Recht vorbehalten, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieser Bauanzeige vom vorliegenden Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber der EGG Energiegenossenschaft Gussenstadt eG Stand Xxxx 2017 zurückzutreten, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Die EGG wird vor Ablauf dieser (Rücktritts-)Frist mit den Bauarbeiten nicht beginnen; gegenseitige Erstattungspflichten bestehen im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechtes nicht. Der EGG steht das Recht zu, aus sachlichem Grund durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Eigentümer von diesem Vertrag zurückzutreten.
Rücktrittsrechte. Die Kündigung eines Auftrages oder eines Teils eines Auftrages muss schriftlich per einge- schriebenen Brief oder Fax erfolgen und muss bis spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung im Verlag eingegangen sein. Der Rücktritt kann nur ausgeführt werden, sofern es Gestaltung und/oder Druck zu dem Zeitpunkt noch möglich machen. Bereits erbrachte Leistungen sind sofort zu bezahlen. Werden dem Verlag Umstände bekannt, die die Bonität des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, so kann der Verlag vom Vertrag zurücktreten. Offene Rechnun- gen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor der Durchführung dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Auftraggeber die Ausführung der weiteren Arbeiten zum Ausdruck bringt. Die vereinbarte Vergütung ist in jedem Falle zu zahlen; ersparte Aufwendungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden mit 50 % vergü- tet. Wird der Auftrag vom Auftraggeber gekündigt, so sind die erbrachten Leistungen sofort zu bezahlen.
Rücktrittsrechte. Ist unsere Lieferung davon abhängig, dass wir selbst durch einen Vorlieferanten beliefert werden, so sind wir, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, zum Rücktritt berechtigt, wenn unsere Belieferung durch den Vorlieferanten unterbleibt, es sei denn, die Selbstbelieferung unterbleibt aus einem Umstand, den wir nach diesen Bedingungen zu vertreten haben. Wir verpflichten uns, dem Kunden das Unterbleiben der Belieferung durch den Vorlieferanten unverzüglich mitzuteilen und bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten. Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die Bank. Wird der Antrag des Kunden durch diese Gesellschaften abgelehnt, sind wir berechtigt, von unserem Angebot zurück zu treten. Im Übrigen sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt hat oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorkasse.
Rücktrittsrechte. Xxxxx der Bauherr während der laufenden Arbeiten vom Vertrag zurück, hat dies die volle Entschädigung des Unternehmers zur Folge. Der Unternehmer hat ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, wenn der Bauherr seinen vorhergehenden Verpflichtun- gen, (Baustelleneinrichtung, beschaffen von Plänen, etc.), nicht nachkommt, oder er die vereinbarten Zahlun- gen, trotz Mahnung und setzen einer Nachfrist, nicht leistet.
Rücktrittsrechte. 1. Rücktritt vom Maklervertrag (Alleinvermittlungsauftrag, Vermittlungsauftrag, Maklervertrag mit dem Interessenten) bei Abschluss des Maklervertrags über Fernabsatz oder bei Abschluss des Maklervertrags Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist