Schlichtungsklausel. 14.1. Die Parteien vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit die- sem Vertrag, Vertragserweiterungen oder -ergänzungen, die sie nicht untereinander bereinigen kön - nen, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. Xxxxxx Xxxxxxxx 00 00000 Xxx Xxxxxxx x.x.X. Tel. : 06172 / 920930 Fax : 06172 / 920933 Email: XXxxxxx@xxx.xxx anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. 14.2. Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjäh- rung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
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Samples: Consulting Agreement
Schlichtungsklausel. 14.125.1. Die Parteien vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit die- die - sem Vertrag, Vertragserweiterungen oder -ergänzungen, die sie nicht untereinander bereinigen kön - nen, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. Xx. Xxxxxx X. Goebel Xxxxxx Xxxxxxxx 00 00000 Xxx Xxxxxxx x.x.X. Tel. : 06172 / 920930 Fax : 06172 / 920933 Email: XXxxxxx@xxx.xxx anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
14.225.2. Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjäh- Verjäh - rung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
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Samples: Software Maintenance Agreement
Schlichtungsklausel. 14.1. 26.1 Die Parteien vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit die- sem diesem Vertrag, Vertragserweiterungen oder -ergänzungen, die sie nicht untereinander bereinigen kön - nenkönnen, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. Xxxxxx Xxxxxxxx 00 00000 Xxx Xxxxxxx x.x.X. Tel. : 06172 / 920930 Fax : 06172 / 920933 Email: XXxxxxx@xxx.xxx anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung Einlei- tung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig end- gültig zu bereinigen.
14.2. 26.2 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjäh- rung Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
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Samples: Mietvertrag
Schlichtungsklausel. 14.1. 26.1 Die Parteien vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit die- sem Vertrag, Vertragserweiterungen oder -ergänzungen, die sie nicht untereinander bereinigen kön - nen, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. Xxxxxx Xxxxxxxx 00 00000 Xxx Xxxxxxx x.x.X. Tel. : 06172 / 920930 Fax : 06172 / 920933 Email: XXxxxxx@xxx.xxx anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
14.2. 26.2 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjäh- rung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
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Samples: Kaufvertrag