Schlussbestimmung. 21.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Individualabreden. 21.2 Mit Vertragsunterzeichnung enden alle etwaigen früheren arbeits-, anstellungs- und dienstvertraglichen Vereinbarungen und Zusagen zwischen den Parteien. 21.3 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, den jeweils anderen unverzüglich über Veränderungen Mitteilung zu machen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen (insbesondere Änderungen der Gesellschaftsform, Änderung der Geschäftsanschrift etc.). 21.4 Die Leistungen von P3 erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung, der Einzelaufträge (Leistungsverzeichnisse) und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von P3. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Geschäftsbedingungen des AG finden keine Anwendung, auch wenn P3 ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie P3 schriftlich anerkannt worden sind. 21.5 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN- Kaufrecht) anzuwenden. 21.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Samples: General Terms and Conditions, Dienstleistungsvertrag
Schlussbestimmung. 21.1 Änderungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung. Sofern von diesen AGB Abschriften in anderen Sprachen als deutsch gefertigt worden sein sollten, ist einzig die deutsche Fassung für Donau-Auto Obernzell und den Kunden verbindlich.
2. Mündliche Nebenabreden und Ergänzungen dieses Vertrags zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Individualabredendurch E-Mail und Fax gewahrt.
21.2 Mit Vertragsunterzeichnung enden alle etwaigen früheren arbeits-3. Erfüllungsort ist 00000 Xxxxxxxxx. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen Donau-Auto Obernzell und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis ist Passau, anstellungs- und dienstvertraglichen Vereinbarungen und Zusagen zwischen den Parteiensofern der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
21.3 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, den jeweils anderen unverzüglich über Veränderungen Mitteilung zu machen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen (insbesondere Änderungen der Gesellschaftsform, Änderung der Geschäftsanschrift etc.).
21.4 Die Leistungen von P3 erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung, der Einzelaufträge (Leistungsverzeichnisse) und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von P34. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Geschäftsbedingungen des AG finden keine Anwendung, auch wenn P3 ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie P3 schriftlich anerkannt worden sind.
21.5 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN- Kaufrecht) anzuwenden.
21.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Xxxxx tritt eine dem wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommenZweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Vertragsparteien mit Unwirksamkeit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweistgekannt hätten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmung. 21.1 Änderungen (1) Mit der Anmeldung zur Teilnahme erkennt der Aussteller die vorliegenden "Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen" sowie "Technische Richtlinien" und Ergänzungen dieses Vertrags die Hausordnung zum Veranstaltungsort der jeweiligen Ausstellung/ Messe als in allen Teilen rechtsverbindlich an.
(2) Zusätzliche Vereinbarungen, Sondergenehmigungen oder Regelungen anderer Art bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Individualabredenschriftlichen Zustimmung durch FLEET.
21.2 Mit Vertragsunterzeichnung enden alle etwaigen früheren arbeits-(3) Alle Ansprüche der Aussteller gegen FLEET verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, anstellungs- und dienstvertraglichen Vereinbarungen und Zusagen zwischen in den Parteiender Schlusstag der Veranstaltung fällt.
21.3 (4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich wechselseitigin einem derartigen Fall, den jeweils anderen unverzüglich über Veränderungen Mitteilung eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu machenvereinbaren, die dieses Vertragsverhältnis betreffen (insbesondere Änderungen dem Zweck der Gesellschaftsform, Änderung der Geschäftsanschrift etc.)zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Lücken dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen.
21.4 Die Leistungen von P3 erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung(5) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Aussteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Der Aussteller kann nur mit Forderungen aufrechnen, der Einzelaufträge (Leistungsverzeichnisse) und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von P3. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Geschäftsbedingungen des AG finden keine Anwendung, auch wenn P3 ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende die unbestritten oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie P3 schriftlich anerkannt worden rechtskräftig festgestellt sind.
21.5 Auf (6) Vorschriften und Richtlinien des Gastgeberlandes haben jederzeit Vorrang gegenüber diesen Vertrag Veranstaltungsbedingungen. Sollten durch diesen Vorrang oder aus anderen Gründen die vorliegenden Teilnahmebedingungen in einzelnen Punkten außer Kraft treten, bleiben die dadurch nicht berührten Regelungen in vollem Umfang gültig.
(7) Falls der Aussteller Xxxxxxxx ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg vereinbart. FLEET ist jedoch berechtigt, am Sitz des Ausstellers Klage zu erheben.
(8) Es ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN- Kaufrecht) anzuwendenInternationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar. Maßgeblich ist allein die deutsche Sprachfassung dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen.
21.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Samples: Exhibitor Participation Agreement
Schlussbestimmung. 21.1 5.1 congreet behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass dies für den Nutzer nicht zumutbar ist. congreet wird den Veranstalter über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht dieser der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Veranstalter genehmigt. congreet wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen die Bedeutung der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei IndividualabredenWiderspruchsfrist hinweisen.
21.2 Mit Vertragsunterzeichnung enden alle etwaigen früheren arbeits-, anstellungs- und dienstvertraglichen Vereinbarungen und Zusagen zwischen den Parteien.
21.3 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, den jeweils anderen unverzüglich über Veränderungen Mitteilung zu machen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen (insbesondere Änderungen der Gesellschaftsform, Änderung der Geschäftsanschrift etc.).
21.4 Die Leistungen von P3 erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung, der Einzelaufträge (Leistungsverzeichnisse) und der Allgemeinen 5.2 Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen von P3. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Geschäftsbedingungen des AG finden keine Anwendung, auch wenn P3 ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie P3 schriftlich anerkannt worden sind.
21.5 Auf diesen Vertrag 5.3 Aufrechnungen durch den Veranstalter sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Soweit eine Aufrechnung durch den Veranstalter unzulässig ist, gilt dies auch für etwaige Zurückbehaltungsrechte des Veranstalters.
5.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Nutzer alle Erklärungen an congreet per E-Mail mit dem von jeder der congreet-Websites aus erreichbaren Kontaktformular abgeben oder diese per Brief an congreet übermitteln. congreet kann Erklärungen gegenüber dem Nutzer an die E- Mail-Adresse übermitteln, die der Nutzer als aktuelle E-Mail-Adresse in seinem Nutzerprofil angegeben hat.
5.5 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.
5.6 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich – soweit gesetzlich zulässig – München.
5.7 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN- Kaufrecht) anzuwendenInternationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
21.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmung. 21.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags (1) Mit der Anmeldung zur Teilnahme erkennt der Aussteller die vorliegenden "Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen" sowie das "Merkblatt Standbetreiber" in allen Teilen rechtsverbindlich an.
(2) Zusätzliche Vereinbarungen, Sondergenehmigungen oder Regelungen anderer Art bedürfen der Schriftformschriftlichen Zustimmung durch die GWIS Völklingen mbH.
(3) Alle Ansprüche der Aussteller gegen die GWIS Völklingen mbH verjähren innerhalb von einem Jahr. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei IndividualabredenDie Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt.
21.2 Mit Vertragsunterzeichnung enden alle etwaigen früheren arbeits-, anstellungs- und dienstvertraglichen Vereinbarungen und Zusagen zwischen den Parteien.
21.3 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, den jeweils anderen unverzüglich über Veränderungen Mitteilung zu machen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen (insbesondere Änderungen der Gesellschaftsform, Änderung der Geschäftsanschrift etc.).
21.4 Die Leistungen von P3 erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung, der Einzelaufträge (Leistungsverzeichnisse4) und der Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von P3. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Geschäftsbedingungen des AG finden keine Anwendung, auch wenn P3 ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie P3 schriftlich anerkannt worden sind.
21.5 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN- Kaufrecht) anzuwenden.
21.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages Veranstaltungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages der Bedingungen im Übrigen unberührtnicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame und durchführbare Regelung Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Lücken dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Aussteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Der Aussteller kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(6) Vorschriften und Richtlinien des Gastgeberlandes haben jederzeit Vorrang gegenüber diesen Veranstaltungsbedingungen. Sollten durch diesen Vorrang oder aus anderen Gründen die vorliegenden Teilnahmebedingungen in einzelnen Punkten außer Kraft treten, deren Wirkungen bleiben die dadurch nicht berührten Regelungen in vollem Umfang gültig.
(7) Verstößt der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Aussteller trotz Abmahnung bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Nachfristsetzung gegen seine vertraglichen Pflichten und insbesondere gegen diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen, kann der Veranstalter den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweistüber die Teilnahme fristlos kündigen.
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Samples: Allgemeine Veranstaltungsbedingungen
Schlussbestimmung. 21.1 Änderungen 17.1 Der Lieferant ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CHRISTIANI berechtigt, Rechte und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei IndividualabredenPflichten auf Dritte zu übertragen oder eine Bestellung oder wesentliche Teile einer Bestellung durch Dritte ausführen zu lassen.
21.2 Mit Vertragsunterzeichnung enden alle etwaigen früheren arbeits-, anstellungs- und dienstvertraglichen Vereinbarungen und Zusagen zwischen den Parteien.
21.3 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, den jeweils anderen unverzüglich über Veränderungen Mitteilung zu machen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen (insbesondere Änderungen der Gesellschaftsform, Änderung der Geschäftsanschrift etc.).
21.4 Die Leistungen von P3 erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung, der Einzelaufträge (Leistungsverzeichnisse) und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von P3. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Geschäftsbedingungen 17.2 Gegenansprüche des AG finden keine Anwendung, auch wenn P3 ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nurLieferanten berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie P3 schriftlich anerkannt worden rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückhaltungsrecht kann der Lieferant nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
21.5 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches 17.3 Zulieferanten des Lieferanten gelten als dessen Erfüllungsgehilfen. Sie sind CHRISTIANI nach Aufforderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
17.4 Für die Rechtsbeziehungen des Lieferanten zu CHRISTIANI gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 Warenkauf (UN- Kaufrecht) anzuwendenCISG).
21.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages 17.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Lieferanten und CHRISTIANI ist der Sitz von CHRISTIANI. CHRISTIANI ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Lieferanten sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen.
17.6 Erfüllungsort für die Liefer- und Nacherfüllungspflichten des Lieferanten ist die von CHRISTIANI angegebene Lieferanschrift. Im Übrigen ist der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Lieferanten und von CHRISTIANI der Sitz von CHRISTIANI, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
17.7 Die Vertragssprache ist deutsch.
17.8 Sollte eine Bestimmung dieser AEB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden oder undurchführbar werdensollte sich in diesen AEB eine Xxxxx befinden, bleibt davon so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührtGültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll gilt diejenige wirksame und oder durchführbare Regelung tretenBestimmung als vereinbart, deren Wirkungen die dem Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzung unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommenkommt. Im Falle einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser AEB vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweistdie Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Schlussbestimmung. 21.1 5.1 congreet behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass dies für den Nutzer nicht zumutbar ist. congreet wird den Teilnehmer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht dieser der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Teilnehmer genehmigt. congreet wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen die Bedeutung der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei IndividualabredenWiderspruchsfrist hinweisen.
21.2 Mit Vertragsunterzeichnung enden alle etwaigen früheren arbeits-, anstellungs- und dienstvertraglichen Vereinbarungen und Zusagen zwischen den Parteien.
21.3 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, den jeweils anderen unverzüglich über Veränderungen Mitteilung zu machen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen (insbesondere Änderungen der Gesellschaftsform, Änderung der Geschäftsanschrift etc.).
21.4 Die Leistungen von P3 erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung, der Einzelaufträge (Leistungsverzeichnisse) und der Allgemeinen 5.2 Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen von P3. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Geschäftsbedingungen des AG finden keine Anwendung, auch wenn P3 ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie P3 schriftlich anerkannt worden sind.
21.5 Auf diesen Vertrag 5.3 Aufrechnungen durch den Teilnehmer sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Soweit eine Aufrechnung durch den Teilnehmer unzulässig ist, gilt dies auch für etwaige Zurückbehaltungsrechte des Teilnehmers.
5.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Nutzer alle Erklärungen an congreet per E-Mail mit dem von jeder der congreet-Websites aus erreichbaren Kontaktformular abgeben oder diese per Brief an congreet übermitteln. congreet kann Erklärungen gegenüber dem Nutzer an die E-Mail- Adresse übermitteln, die der Nutzer als aktuelle E-Mail-Adresse in seinem Nutzerprofil angegeben hat.
5.5 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.
5.6 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich – soweit gesetzlich zulässig – München.
5.7 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts. In der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN- Kaufrecht) anzuwenden.
21.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit Rolle des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.Veranstalters
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen