Schutzrechte Dritter. 16.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Un- terlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzu- stellen und den Ersatz der von uns aufgewendeten not- wendigen und zweckentsprechenden Kosten zu bean- spruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig. 16.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos. 16.3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvor- schüsse zu verlangen. 16.4. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass durch die An- fertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. 16.5. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge- macht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefer- gegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig. 16.6. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen
Schutzrechte Dritter. 16.114.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Un- terlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigtberech- tigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzu- stellen stellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten not- wendigen und zweckentsprechenden Kosten zu bean- spruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
16.214.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
16.314.3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvor- schüsse zu verlangen.
16.414.4. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass durch die An- fertigung Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt ver- letzt werden.
16.514.5. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge- macht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefer- gegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
16.614.6. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker, Geschäftsbedingungen
Schutzrechte Dritter. 16.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Un- terlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzu- stellen und den Ersatz der von uns aufgewendeten not- wendigen und zweckentsprechenden Kosten zu bean- spruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
16.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
16.3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvor- schüsse zu verlangen.
16.413.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen Kundenunterlagen (KonstruktionsangabenKonstruktionsan- gaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass durch die An- fertigung Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
16.513.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch den- noch geltend ge- machtgemacht, so sind wir berechtigtberech- tigt, die Herstellung der Liefer- gegenstände Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit Un- berechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
16.613.3. Der Kunde hält uns diesbezüglich
13.4. Wir sind berechtigt, von unternehmeri- schen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu ver- langen.
13.5. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter aufgewendeter notwendiger und nützlicher nützli- cher Kosten vom Kunden beanspruchen.
13.6. Wir sind berechtigt, für allfällige Pro- zesskosten angemessene Kostenvor- schüsse zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Schutzrechte Dritter. 16.1. (1) Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Un- terlagen Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes Lie- fergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzu- stellen einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten not- wendigen aufge- wendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu bean- spruchenbe- anspruchen, außer die Unberechtigtheit Illegimität der Ansprüche ist offenkundig.
16.2. (2) Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
16.3. (3) Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvor- schüsse Kostenvorschüsse zu verlangen.
16.4. (4) Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen Kundenunterlagen (KonstruktionsangabenKon- struktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige SpezifikationenSpezi- fikationen, etc.) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde Kun- de die Gewähr, dass durch die An- fertigung Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
16.5. (5) Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge- machtgemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefer- gegenstände Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit Illegimität der Ansprüche ist offenkundig.
16.6. (6) Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter notwendiger aufgewendeter notwendi- ger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutzrechte Dritter. 16.118.1. Konstruktionen unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die aus Verletzung des Schutzrechtes entstehen. Bringt der Kunde Auftraggeber geistige Schöpfungen oder Un- terlagen Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzu- stellen einzustellen und den Ersatz der von uns aufgewendeten not- wendigen und notwendigen zweckentsprechenden Kosten zu bean- spruchenbeanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
16.218.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich bezüglich Schutzrechte Dritter schad- und klaglos.
16.318.3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden Auftraggebern für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvor- schüsse Kostenvorschüsse zu verlangen.
16.418.4. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass durch die An- fertigung Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
16.518.5. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge- machtgemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefer- gegenstände Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
16.618.6. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden Auftraggeber beanspruchen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutzrechte Dritter. 16.1. 15.1 Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Un- terlagen Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schöpfungen Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzu- stellen einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten not- wendigen notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu bean- spruchenbeanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
16.2. 15.2 Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
16.3. 15.3 Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvor- schüsse zu verlangen.angemessene
16.4. 15.4 Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen Kundenunterlagen (KonstruktionsangabenKonstruktionsangeben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass durch die An- fertigung Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
16.5. 15.5 Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge- machtgemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefer- gegenstände Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
16.6. 15.6 Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutzrechte Dritter. 16.115.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Un- terlagen Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gel- tend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung Her- stellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzu- stellen Drit- ter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten not- wendigen notwendigen und zweckentsprechenden zweckent- sprechenden Kosten zu bean- spruchenbeanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundigoffen- kundig.
16.215.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
16.315.3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen unternehmeri- schen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvor- schüsse ange- messene Kostenvorschüsse zu verlangen.
16.4. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass durch die An- fertigung Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Schutz- rechte Dritter nicht verletzt werden.
16.5. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge- machtgel- tend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung Her- stellung der Liefer- gegenstände Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter Drit- ter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
16.6. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Schutzrechte Dritter. 16.1. Bringt 15.1.Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Un- terlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzu- stellen einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten not- wendigen notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu bean- spruchenbeanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
16.2. Der 15.2.Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
16.3. Wir 15.3.Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvor- schüsse Kos- tenvorschüsse zu verlangen.
16.4. Für 15.4.Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass durch die An- fertigung Anfertigung dieser Liefergegenstände Liefergegen- stände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
16.5. Werden 15.5.Xxxxxx Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge- macht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefer- gegenstände Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
16.6. Ebenso 15.6.Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Schutzrechte Dritter. 16.114.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Un- terlagen Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzu- stellen einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten not- wendigen notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu bean- spruchenbeanspruchen, außer die Unberechtigtheit Unberechtigkeit der Ansprüche ist offenkundig.
16.214.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
16.314.3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvor- schüsse Kostenvorschüsse zu verlangen.
16.414.4. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass durch die An- fertigung Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
16.514.5. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge- machtgemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefer- gegenstände Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit Unberechtigkeit der Ansprüche ist offenkundig.
16.614.6. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.
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Schutzrechte Dritter. 16.114.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Un- terlagen Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzu- stellen stellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten not- wendigen notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu bean- spruchenbeanspruchen, außer die Unberechtigtheit Unberech- tigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
16.214.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
16.314.3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvor- schüsse Kostenvorschüsse zu verlangen.
16.414.4. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen Kundenunterlagen (KonstruktionsangabenKon- struktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige SpezifikationenSpezifikatio- nen, etc) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass durch die An- fertigung Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
16.514.5. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge- machtgemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefer- gegenstände Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
16.614.6. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter notwendiger aufgewendeter notwendi- ger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.
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