Common use of Schutzrechte Dritter Clause in Contracts

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. 12.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: Vergabevertrag, Evb It Dienstvertrag, It Service Agreement

Schutzrechte Dritter. 12.1 8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagtun- tersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 7 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen gen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten Vergütung entrichteten Ver- gütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. Die sonstigen Ansprüche des Auftraggebers z.B. auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt. 12.2 8.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigenver- ständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche jegli- che Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer Auf- tragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber Auf- traggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten Vergleichsverhandlungen vor- behalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss Vor- schuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 8.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: Kaufvertrag, Kaufvertrag, Kaufvertrag

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen Pflegeleistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt beeinträch- tigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer Zif- fer 11 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. Die sonstigen Rechte des Auftraggebers z.B. auf Rücktritt, Kündigung, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt. 12.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigenver- ständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche jegli- che Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer Auf- tragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber Auf- traggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten Vergleichsverhandlungen vor- behalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss Vor- schuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: Ergänzende Vertragsbedingungen Für Die Pflege Von Standardsoftware, Ergänzende Vertragsbedingungen Für Die Pflege Von Standardsoftware

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der Werkleistungen oder sonstige Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 12 wie folgt: • : 13.1 Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und im Rahmen des Wahlrechts gemäß Ziffer 12.10 auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechenentsprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • freistellen. 13.2 Ist die Änderung und der Ersatz Nacherfüllung dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten entrichteten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. Die sonstigen Ansprüche des Auftraggebers z.B. auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt. 12.2 13.3 Die Parteien werden sich unverzüglich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 13.4 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: Evb It Erstellungs Agb, Evb It Erstellungs Agb

Schutzrechte Dritter. 12.1 14.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen Instandhaltungsleistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 13 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. Die sonstigen Rechte des Auftraggebers z.B. auf Rücktritt, Kündigung, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt. 12.2 14.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigenver- ständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche jegli- che Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer Auf- tragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber Auf- traggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten Vergleichsverhandlungen vor- behalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss Vor- schuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 14.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: Instandhaltungsvertrag, Instandhaltungsvereinbarung

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht ein Vorschriften, mit besonderer Rücksicht der Bestimmungen des Arbeitsrechts und der Sozialversicherungs, ist der Lieferant verpflichtet, auf Anfrage des Bestellers die maßgebenden Informationen seiner 11.1 Der Lieferant gewährleistet, dass keine Schutzrechte Dritter gegenüber der Subunternehmer zur Verfügung des Bestellers zu stellen. vertraglich vereinbarten Nutzung der „Waren/Dienstleistungen” entgegenstehen. 16. Einhaltung verbindlichen gesetzlichen Vorschriften 11.2 Soweit der Lieferant eine Schutzrechtsverletzung verschuldet hat, (Vorschriften bezüglich des Minimalgehaltes) stellt er den Besteller von allen gegen ihn gerichtlich und außergerichtlich 16.1 Der Lieferant ist verantwortlich für die Einhaltung der erhobenen Ansprüchen Dritter, inklusive der dem Auftraggeber Ansprüche Besteller anfallenden gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Minimalgehaltes gemäss den Kosten einer erforderlichen und angemessenen Rechtsverteidigung, aus Folgenden: einer Schutzrechtsverletzung frei. 16.2 Der Lieferant ist verpflichtet die an ihn maßgebenden 11.3 Ferner meldet der Lieferant den Besteller unverzüglich von bekannt Minimalgehalt-Vorschriften einzuhalten und einhalten zu lassen. Der werdenden Verletzungsrisiken und angeblichen Verletzungsfällen. Der Lieferant erklärt, dass ihm keine Buße durch die Behörde wegen der Besteller meldet dem Lieferant unverzüglich über alle Forderungen die Verletzung von Schutzrechten der gesetzlichen Vorschriften bezüglich des verbindlichen gegen ihn durch dritten Personen bezüglich einer Rechtsverletzung der Gehaltes auferlegt wurde, sowie keinen anderen Rechtsfolgen „Waren/Dienstleistungen” betreffend geltend gemacht werden, und die Leistungen des Auftragnehmers geltend vorgenommen wurden und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagtsolche Verfahren gegen den Lieferant auch Parteien sind verpflichtet, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder sich die Leistungen so än- dern oder ersetzenGelegenheit geben, dass sie das Schutzrecht entsprechenden nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechen, oder den Auftraggeber von Laufe sind. Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglichgemeinsam entgegenzuwirken. 12.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: Einkaufs Und Bestellbedingungen

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen Serviceleistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 17 wie folgt: • : 18.1 Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechenentsprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • freistellen. 18.2 Ist die Änderung und der Ersatz gemäß Ziffer 18.1 dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten entrichteten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. Die sonstigen Rechte des Auftraggebers z.B. auf Rücktritt, Kündigung, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt. 12.2 18.3 Die Parteien werden sich unverzüglich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 18.4 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: It Service Agreement

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht 9.1 OKIT wird den Auftraggeber auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche Dritter verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrecht oder Urheberrechts durch vertragsgemäß genutzte Materialien hergeleitet werden, und dem Auftraggeber Kosten und Schadensersatzbeträge erstatten, die von einem Gericht auferlegt wurden oder in einem Vergleich enthalten sind, der zuvor von OKIT gebilligt wurde, sofern der Auftraggeber (1) OKIT von der Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich schriftlich benachrichtigt und (2) OKIT alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Der Auftraggeber wird OKIT hierbei unterstützen. 9.2 Sind solche Ansprüche geltend gemacht worden oder ist deren Geltendmachung zu erwarten, kann OKIT auf ihre Kosten ein Dritter Nutzungsrecht erwerben oder die Materialien ändern oder gegen gleichwertige Materialien austauschen. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, nach schriftlicher Aufforderung durch OKIT die Materialien an diese zu retournieren. In diesem Fall erstattet OKIT dem Auftraggeber den vom Auftraggeber für die Erstellung der Materialien an OKIT bezahlten Betrag sowie eigene Schäden des Auftraggebers nach Maßgabe von Ziffer 10 (Haftung). Diese Verpflichtungen von OKIT gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich Ansprüche wegen aus der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt Dritter sind abschließend. 9.3 Ansprüche gegen OKIT sind ausgeschlossen, falls sie darauf beruhen, dass 1. vom Auftraggeber bereitgestellte Bestandteile in Materialien eingebaut werden oder untersagtOKIT Entwürfe, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte Spezifikationen oder Anweisungen des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder oder in seinem Auftrag handelnder Dritter zu beachten hat; 2. Materialien vom Auftraggeber verändert werden; 3. die Leistungen so än- dern Materialien gemeinsam mit anderen Produkten, Daten, Vorrichtungen oder ersetzenGeschäftsmethoden kombiniert, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechen, Betrieb genommen oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Rechtgenutzt werden, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene Auslauffrist nicht von OKIT geliefert wurden oder Materialien an Drittem die nicht zu gewährenseinem Unternehmen gehören, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. 12.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten bleiben vertrieben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskostenzu deren Gunsten betrieben oder genutzt werden. 12.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Werk Und Dienstleistungen

Schutzrechte Dritter. 12.1 14.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der vertraglich vereinbarten Nutzung der erbrach- ten Leistungen keine Schutzrechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte, entgegen- stehen. 14.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die vertragsgemäße Nutzung der erbrachten Leistungen des Auftragnehmers geltend geltend, gilt Folgendes: Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter und durch die Schutzrechtsverletzung entstandenen Schäden freistellen. Darüber hinaus wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen der verein- barten Leistung in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechen, entsprechen oder den Auftraggeber Auftrag- geber von Ansprüchen Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- lenoder Dritten freistellen. • Ist die Änderung und der Ersatz Xxxxxxx dies dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen angemessenen Bedingungen möglichnicht, hat er das Rechtist der Auftragge- ber berechtigt, die betroffenen diese Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten entrichteten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. 12.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigenabzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzugeben. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über die Geltendmachung von Ansprüchen seitens Dritter ver- ständigen, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung Ausei- nandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions

Schutzrechte Dritter. 12.1 8.1. Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Käufer Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers Verkäufers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer Verkäufer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers Käufers gemäß Ziffer 11 Nr. 7 wie folgt: • Der Auftragnehmer Verkäufer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber Käufer zumutbarer Weise ent- sprechenentsprechen, oder den Auftraggeber Käufer von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- lenfreistellen. • Ist die Änderung und der Ersatz Nacherfüllung dem Auftragnehmer Verkäufer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten entrichteten Vergütung zurückzunehmen, soweit die verbleibenden Leistungen für den Käufer noch von Interesse sind. Der Auftragnehmer Verkäufer hat dem Auftraggeber Käufer dabei eine ange- messene angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. Die sonstigen Ansprüche des Käufers z.B. auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt. 12.2 8.2. Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber Käufer wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer Verkäufer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer Verkäufer führen. Der Auftrag- nehmer Verkäufer erstattet dem Auftraggeber Käufer notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber Käufer aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber Käufer hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 8.3. Soweit der Auftraggeber Käufer die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer Verkäufer ausgeschlossen.

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Samples: Kaufvertrag

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 9 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechenentsprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- lenfreistellen. • Ist Sind die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich unmöglich, oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er der Auftragnehmer das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten entrichteten Vergütung zurückzunehmen, soweit die verbleibenden Leistungen für den Auftraggeber noch von Interesse sind. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. 12.2 . • Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 . • Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: Dienstleistungsvertrag

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber AG Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers Nutzung der bestellten Hardware geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer AN unbeschadet der Rechte des Auftraggebers AG gemäß Ziffer 11 1.1. bis 1.3 wie folgt: Der Auftragnehmer AN kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber AG zumutbarer Weise ent- sprechenentsprechen, oder den Auftraggeber AG von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- lenfreistellen. Ist die Änderung und der Ersatz Nacherfüllung dem Auftragnehmer AN unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten entrichteten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. 12.2 . Die sonstigen Ansprüche des Auftraggebers z.B. auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt. Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber AG wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer AN überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer AN führen. Der Auftrag- nehmer AN erstattet dem Auftraggeber AG notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber AG aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber AG hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 . Soweit der Auftraggeber AG die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer AN ausgeschlossen.

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Samples: Rahmenvertrag

Schutzrechte Dritter. 12.1 10.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Lieferer nur, soweit die Leistung vertragsgemäß eingesetzt wird. Der Lieferer haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung (Lieferort). Ansprüche wegen Rechts-män- geln bestehen nicht, sofern es sich nur um eine unerhebliche Abweichung der Leistungen des Lie- ferers von der vertragsgemäßen Beschaffenheit handelt. 10.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern oder ersetzenBesteller geltend, dass sie das Schutzrecht nicht verletzeneine Leistung des Lieferers seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Besteller unverzüglich den Lieferer. Der Lieferer ist berechtigt, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechennicht verpflichtet, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzu-weh- ren. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das RechtLieferer an- gemessen Gelegenheit gegeben hat, die betroffenen Leistungen Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 10.3 Sind solche Ansprüche geltend gemacht worden, kann der Lieferer auf eigene Kosten ein Nutzungs- recht erwerben oder die Software (Lizenzprogramme) ändern oder gegen ein gleichwertiges Produkt austauschen oder – wenn der Lieferer keine andere Abhilfe mit angemessenen Aufwand erzielen kann – die Leistung unter Erstattung der entrich- teten dafür vom Besteller geleisteten Vergütung unter Abzug einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber Die Interessen des Bestellers werden dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglichangemessen berücksichtigt. 12.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen 10.4 Für Schadensersatz- und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten VerteidigungskostenAufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 8 ergänzend. 12.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der die Verletzung von Schutzrechten gegen den Besteller wegen einer Serviceleistung geltend, wird der Besteller XXXXXXXXXX darüber unverzüglich informieren und XXXXXXXXXX soweit als möglich die Verteidigung gegen diese Ansprüche überlassen. Dabei wird der Besteller WECKENMANN jegliche zumutbare Unterstützung gewähren. Insbesondere wird der Besteller WECKENMANN sämtliche erforderlichen Informationen möglichst schriftlich übermitteln und erforderliche Unterlagen überlassen. XXXXXXXXXX wehrt die Ansprüche des Dritten ggf. auf eigene Kosten ab und wird den Besteller von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten, einschließlich Anwaltskosten in angemessener Höhe, und durch die Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglichSchutzrechtsverletzung verursachten Schäden freistellen. 12.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich Soweit Schutzrechte Dritter verletzt sind, kann XXXXXXXXXX nach eigener Xxxx die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass XXXXXXXXXX (i) von dem über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird das Schutzrecht Verfügungsberechtigten zugunsten des Bestellers ein für die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen Zwecke dieses Vertrages ausreichendes Nutzungsrecht erwirkt, oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen (ii) die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten bleiben schutzrechtsverletzende Serviceleistung ohne bzw. bleiben müssennur mit für den Besteller akzeptablen Auswirkungen ändert, oder (iii) die schutzrechtsverletzende Serviceleistung ohne bzw. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskostennur mit für den Besteller akzeptablen Auswirkungen austauscht, sodass deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, oder (iv) eine neue Serviceleistung erbringen, bei deren vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. 12.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Servicebedingungen

Schutzrechte Dritter. 12.1 10.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Lieferer nur, soweit die Leistung vertragsgemäß eingesetzt wird. Der Lieferer haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung (Lieferort). Ansprüche wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, sofern es sich nur um eine unerhebliche Abweichung der Leistungen des Lieferers von der vertragsgemäßen Beschaffenheit handelt. 10.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern oder ersetzenBesteller geltend, dass sie das Schutzrecht nicht verletzeneine Leistung des Lieferers seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Besteller unverzüglich den Lieferer. Der Lieferer ist berechtigt, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechennicht verpflichtet, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das RechtLieferer angemessen Gelegenheit gegeben hat, die betroffenen Leistungen Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 10.3 Sind solche Ansprüche geltend gemacht worden, kann der Lieferer auf eigene Kosten ein Nutzungsrecht erwerben oder die Software (Lizenzprogramme) ändern oder gegen ein gleichwertiges Produkt austauschen oder – wenn der Lieferer keine andere Abhilfe mit angemessenen Aufwand erzielen kann – die Leistung unter Erstattung der entrich- teten dafür vom Besteller geleisteten Vergütung unter Abzug einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber Die Interessen des Bestellers werden dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglichangemessen berücksichtigt. 12.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen 10.4 Für Schadensersatz- und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten VerteidigungskostenAufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 8 ergänzend. 12.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen

Schutzrechte Dritter. 12.1 14.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der die Verletzung von Schutzrechten gegen den Besteller wegen der Nutzung eines Liefergegenstandes geltend, wird der Besteller WECKENMANN darüber unverzüglich informieren und XXXXXXXXXX soweit als möglich die Verteidigung gegen diese Ansprüche überlassen. Dabei wird der Besteller WECKENMANN jegliche zumutbare Unterstützung gewähren. Insbesondere wird der Besteller WECKENMANN sämtliche erforderlichen Informationen möglichst schriftlich übermitteln und erforderliche Unterlagen überlassen. XXXXXXXXXX wehrt die Ansprüche des Dritten ggf. auf eigene Kosten ab und wird den Besteller von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten, einschließlich Anwaltskosten in angemessener Höhe, und durch die Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagtSchutzrechtsverletzung verursachten Schäden freistellen. 14.2 Soweit Schutzrechte Dritter verletzt sind, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann XXXXXXXXXX nach seiner eigener Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern oder ersetzenNachbesserung dadurch vornehmen, dass sie XXXXXXXXXX (i) von dem über das Schutzrecht nicht verletzenVerfügungsberechtigten zugunsten des Bestellers ein für die Zwecke dieses Vertrages ausreichendes Nutzungsrecht erwirkt, aber im Wesentlichen doch oder (ii) den ver- einbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in schutzrechtsverletzenden Liefergegenstand ohne bzw. nur mit für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechenBesteller akzeptablen Auswirkungen auf dessen Funktion ändert, oder (iii) den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. 12.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten bleiben schutzrechtsverletzenden Liefergegenstand ohne bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch nur mit für den Besteller akzeptablen Auswirkungen auf dessen Funktion gegen einen Vorschuss in Höhe der geschätzten VerteidigungskostenLiefergegenstand austauscht, dessen vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, oder (iv) einen neuen Liefergegenstand liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. 12.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 wie folgt: Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. 12.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: It Services Agreement

Schutzrechte Dritter. 12.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet Prall-Tec nur, soweit die Leistung vertragsgemäß eingesetzt wird. Prall-Tec haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung (Lieferort). Ansprüche wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, sofern es sich nur um eine unerhebliche Abweichung der Leistungen von Prall-Tec von der vertragsgemäßen Beschaffenheit handelt. Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern oder ersetzenBesteller geltend, dass sie das Schutzrecht nicht verletzeneine Leistung durch Prall-Tec seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Besteller unverzüglich Prall-Tec. Prall-Tec ist berechtigt, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechennicht verpflichtet, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- lensoweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglichDer Besteller ist nicht berechtigt, hat Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er das RechtPrall-Tec angemessen Gelegenheit gegeben hat, die betroffenen Leistungen Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. Sind solche Ansprüche geltend gemacht worden, kann Prall-Tec auf eigene Kosten ein Nutzungsrecht erwerben oder die Software (Lizenzprogramme) ändern oder gegen ein gleichwertiges Produkt austauschen oder – wenn Prall-Tec keine andere Abhilfe mit angemessenen Aufwand erzielen kann – die Leistung unter Erstattung der entrich- teten dafür vom Besteller geleisteten Vergütung unter Abzug einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber Die Interessen des Bestellers werden dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglichangemessen berücksichtigt. Für Schadensersatz- und Aufwendungsansprüche gilt Ziffer 8 ergänzend. 12.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung des erstellten Gesamtsystems oder sonstige Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 13 wie folgt: • : 14.1 Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und im Rahmen des Wahlrechts gemäß Ziffer 13.10 auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechenentsprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber gegen- über dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • freistellen. 14.2 Ist die Änderung und der Ersatz Nacherfüllung dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten entrichteten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. Die sonstigen Ansprüche des Auftraggebers z.B. auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt. 12.2 14.3 Die Parteien werden sich unverzüglich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen Abwehr- maßnahmen und Vergleichsver- handlungen Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 14.4 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: Evb It Systemvertrag

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht 7.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, dass die Auftragsergebnisse keine Schutzrechte Dritter verletzen. 7.2 Sollte die zweckgemäße Verwendung eines Auftragsergebnisses zu einem Anspruch aus einer (angeblichen) Verletzung eines Schutzrechtes Dritter führen, so wird der Auftraggeber den Auftragnehmer darüber unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall den Auftraggeber bei der Abwehr solcher Ansprüche angemessen unterstützen. Sollte durch die Verwendung eines Auftragsergebnisses tatsächlich ein Dritter gegenüber gültiges Schutzrecht eines Dritten verletzt werden, so wird sich der Auftragnehmer bemühen, a) das Auftragsergebnis so abzuändern, dass es kein Schutzrecht mehr verletzt, oder b) eine Lizenz vom Inhaber des Schutzrechtes zu erhalten. Die vorgenannten Verpflichtungen des Auftragnehmers sind auf einen Gesamtbetrag von 10 % der jeweiligen Auftragssumme beschränkt und setzen die Geltendmachung des Anspruchs innerhalb von 6 Monaten nach dem Auftreten des Rechtsmangels voraus. 7.3 Der Auftragnehmer ist jedenfalls nicht für allfällige Vergleiche oder Einigungen zwischen dem Auftraggeber Ansprüche wegen und Dritten verantwortlich, welche ohne die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers zustande gekommen sind. Ebenso wenig ist der Auftragnehmer für Folgen einer Verletzung von Schutzrechten durch Kombinations- oder Verfahrenspatenten verantwortlich, welche die Nutzung des Auftragsergebnisses in Verbindung mit anderen, nicht vom Auftragnehmer stammenden Waren/Leistungen betreffen. Punkt 7.2 enthält sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagtfür Schutzrechtsverletzungen. Soweit die Anhaftung mit fremden Schutzrechten nicht gerügt wurde, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Rechtkeinesfalls für a) Folgeschäden, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat auf eine Schutzrechtsverletzung zurückzuführen sind, b) dem Auftraggeber dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewährenentstehende Prozess- und/oder sonstige Vertretungskosten, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglichoder c) Dritten gerichtlich zugesprochene Schadenersatzzahlungen. 12.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung des erstellten Gesamtsystems oder sonstige Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 13 wie folgt: • : 14.1 Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und im Rahmen des Wahlrechts gemäß Ziffer 13.10 auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechenentsprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • freistellen. 14.2 Ist die Änderung und der Ersatz Nacherfüllung dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten entrichteten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. Die sonstigen Ansprüche des Auftraggebers z.B. auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt. 12.2 14.3 Die Parteien werden sich wechselseitig von geltend gemachten Ansprüchen Dritter unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 14.4 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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Samples: Evb It Systemvertrag

Schutzrechte Dritter. 12.1 a) Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber gegen uns Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers Nutzung der Software geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer Lieferant unbeschadet der unserer sonstigen Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 wie folgt: Der Auftragnehmer Lieferant kann nach seiner Xxxx und auf seine eigene Kosten entweder die Leistungen so än- dern ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber uns zumutbarer Weise ent- sprechenentsprechen, oder den Auftraggeber uns von Ansprüchen gegenüber des Schutzrechtsinhabers freistellen. Ist dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist Lieferanten die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer Nacherfüllung unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, so hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten entrichteten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer Lieferant hat dem Auftraggeber uns dabei eine ange- messene angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. Unsere Ansprüche z.B. auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt. 12.2 b) Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die Wir werden eine behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer Lieferanten überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer diesem führen. Der Auftrag- nehmer Lieferant erstattet dem Auftraggeber uns notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber uns aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat Wir haben in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 c) Soweit der Auftraggeber wir die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hathaben, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer Lieferanten ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Einkaufs Und Auftragsbedingungen

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht ein a. Der Lieferant haftet dafür, dass alle Lieferungen und/ oder Leistungen frei von Rechten Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen sind und dass durch sie und ihre vertragsgemässe Verwertung keine Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder sonstige Schutzrechte im In- oder Ausland verletzt werden, ausser es liegt kein Verschulden des Lieferanten vor. b. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich unverzüglich gegenseitig über bekanntwerdende Verletzungsrisiken und angebliche Verletzungsfälle zu unterrichten, um sich Gelegenheit zu geben, allfälligen Ansprüchen einvernehmlich entgegenzuwirken. c. Ist die Verwertung der Verletzung von Schutzrechten Vertragsgegenstände durch die Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagtden Besteller durch bestehende Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, haftet so hat der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und Lieferant auf seine Kosten entweder die Leistungen entsprechende Genehmigung zu erwerben oder die betroffenen Teile der Lieferung so än- dern zu ändern oder ersetzenauszutauschen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber der Verwertung der Vertragsgegenstände keine Schutzrechte Dritter mehr entgegenstehen und diese zugleich den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. d. Der Lieferant hat alle im Wesentlichen doch Rahmen der Durchführung eines zwischen den ver- einbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen Vertragsparteien geschlossenen Vertrages gemachten Erfindungen oder erzielten sonstigen übertragbaren Arbeitsergebnisse, die schutzrechtsfähig sind oder deren Schutzrechtsfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dem Besteller auf dessen Wunsch gegen angemessene Vergütung zu übertragen. Der Lieferant muss, falls rechtlich erforderlich, Erfindungen gegenüber seinen Arbeitnehmern rechtzeitig wirksam in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechenAnspruch nehmen. e. Stellt der Lieferant dem Besteller Bildmaterial zu Werbezwecken zur Verfügung, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, so hat er das Rechtvorher sicherzustellen, dass er über die betroffenen Leistungen gegen Erstattung erforderlichen Nutzungsrechte an diesem Bildmaterial verfügt und er diese auch Dritten, insbesondere dem Besteller, einräumen darf. Mit der entrich- teten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. 12.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftrag- nehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.Überlassung des

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen