Schutzrechte Dritter. 13.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Mo- delle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, über- nimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Drit- ter nicht verletzt werden.
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Samples: www.herzog-gastrotechnik.at, www.loibichler.com, www.sps-service.at
Schutzrechte Dritter. 13.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Mo- delle Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, über- nimmt übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Drit- ter Dritter nicht verletzt werden.
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Samples: www.auc.systems, www.ak-automation.at, www.schaefer-service.at
Schutzrechte Dritter. 13.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen Kundenunterlagen (KonstruktionsangabenKonstruktionsan- gaben, Zeichnungen, Mo- delle Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, über- nimmt übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Drit- ter Dritter nicht verletzt werden.
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Schutzrechte Dritter. 13.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Mo- delle Model- le oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, über- nimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Drit- ter nicht verletzt werden.
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Samples: www.rausch-gmbh.at, cla-tech.at
Schutzrechte Dritter. 13.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Mo- delle Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, über- nimmt übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Drit- ter Dritter nicht verletzt werden.
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Samples: www.mbm-tech.at
Schutzrechte Dritter. 13.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Mo- delle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, über- nimmt übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Drit- ter Dritter nicht verletzt werden.
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