Schutzrechte Dritter. 14.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche geltend, die auf der Verletzung seiner Schutzrechte durch die Nutzung der Softwareprodukte und Leistungen der NEVARIS beruhen, und ist NEVARIS zur Beseitigung dieses Rechtmangels im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet, wird NEVARIS den Kunden darüber hinaus wie folgt gegen die Ansprüche des Dritten verteidigen und von diesen im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung (siehe Teil A Ziffer 19) freistellen. 14.2 NEVARIS übernimmt auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter. NEVARIS erstattet dem Kunden Stand: April 2022 die Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund eines rechtwirksamen Urteils entstehen. 14.3 Voraussetzungen für diesen Anspruch des Kunden gegen NEVARIS sind, dass (a) der Kunde NEVARIS unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten verständigt und (b) der Kunde NEVARIS die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit der Kunde NEVARIS die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat er NEVARIS stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit NEVARIS zu agieren. 14.4 Der Kunde wird NEVARIS bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung uneingeschränkt und unentgeltlich unterstützen. 14.5 NEVARIS haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes. 14.6 Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der Rechtsmängelgewährleistungsansprüche (Ziffer 18.1) des Kunden. 14.7 Unbeschadet der anderen Bestimmungen der Ziffer 19 Teil A haftet NEVARIS gegenüber dem Kunden nicht, soweit ein Anspruch auf folgenden Gründen beruht: (a) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen in Verbindung mit Daten, Geräten oder Software, die NEVARIS nicht bereitgestellt hat und wenn die NEVARIS Software oder Leistungen an sich keine Rechtsverletzung verursachen oder anderweitig Gegenstand eines Anspruchs sein würden; (b) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen durch den Kunden entgegen des Vertrages, diesen AGB oder des Benutzerhandbuchs; (c) Anpassung der Software durch eine andere Person als NEVARIS (außer von NEVARIS beauftragte Personen); oder (d) Rechtsverletzung durch NEVARIS aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung des Kunden. Der Kunde stellt NEVARIS von den in dieser Ziffer 14.7 Teil A genannten Ansprüchen frei, wenn diese direkt gegen NEVARIS geltend gemacht werden. 14.8 Wenn dem Kunden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung gemäß Ziffer 14.1 Teil A dieser Allgemeinen Bestimmungen die Nutzung der Software oder Leistungen durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung von NEVARIS die Möglichkeit besteht, dass die Software Gegenstand einer erfolgreichen Schadensersatzklage sein könne, kann NEVARIS nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (a) dem Kunden das Recht verschaffen, die Software gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter zu nutzen; (b) die Software so ersetzen oder anpassen, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt, sofern ihre Funktionalitäten im Wesentlichen unverändert bleiben; oder (c) wenn die Optionen (a) und (b) nach Ansicht von NEVARIS nicht sinnvoll zu verwirklichen sind, den Vertrag einschließlich der darin gewährten Rechte in Bezug auf die rechtswidrige Software kündigen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Schutzrechte Dritter. 14.1 Macht ein Der Lieferant sichert zu, dass die Liefergegenstände frei von Rechten Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche geltend, die auf sind oder er alle erforderlichen Rechte be- sitzt und zur Einräumung der Verletzung seiner Schutzrechte durch die Nutzung der Softwareprodukte und Leistungen der NEVARIS beruhenerforderlichen Rechte imstande ist, und ist NEVARIS zur Beseitigung dieses Rechtmangels insbesondere im Rahmen Zusammenhang mit der Gewährleistung Lieferung keine technischen oder gewerblichen Schutzrechte und Schutzrechtspositionen aus Patenten, Gebrauchsmustern, Ge- schmacksmustern und Designrechten, Marken, Kennzeichen, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten und sonstigen Rech- ten Dritter in Ländern der europäischen Union, in anderen Ländern in denen der Lieferant die Produkte herstellt oder her- stellen lässt und in von uns bekannt gegebenen Einsatzländern verletzt werden. Werden wir von einem Dritten wegen Schutzrechtsverletzung oder sonstigen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Herstellung, Aufstellung oder der Verwendung der Liefergegenstände in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, wird NEVARIS den Kunden darüber hinaus wie folgt gegen die Ansprüche des Dritten verteidigen und uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; Der Lieferant wird uns sofort und nach unserer Xxxx entweder von dem Berechtigten Lizenzen mit der Berechtigung, Unterlizenzen zu vergeben, erwerben und uns entsprechende Nutzungsrechte einräumen, oder unmittelbar eine Vermittlung entsprechender Rechte im Rahmen Verhältnis zwischen dem Dritten und uns vor- nehmen, oder die Liefergegenständen ganz oder teilweise so ändern oder austauschen, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Die Haftungsfreistellung gilt nicht, sofern die konkrete Schutzrechtsverletzung darin ihre Ursache hat, dass der vereinbarten Haftungsbegrenzung (siehe Teil A Ziffer 19) freistellenwir selbst für die Schutzrechtsverletzung verantwortlich sind.
14.2 NEVARIS übernimmt auf eigene Werden wir wegen Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, wird der Lieferant uns diejenigen Kosten die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter. NEVARIS erstattet dem Kunden Stand: April 2022 die Aufwendungenerstatten, die dem Kunden aufgrund eines rechtwirksamen Urteils wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen. Dazu gehören auch die Kosten einer angemessenen rechtlichen Beratung und Rechtsvertretung. Voraussetzung ist, dass wir den Lieferant unverzüglich über sämtliche von dritter Seite geltend gemachte Ansprüche in Kenntnis setzen und vom Lieferant geforderte Unterlagen wie Anspruchsschreiben und Gerichtsentscheidungen zur Verfügung stellen.
14.3 Voraussetzungen für diesen Anspruch des Kunden gegen NEVARIS sindDer Lieferant wird uns auf unser Verlangen alle ihm bekannten oder bei ihm bekannt werdenden Schutzrechte und Schutz- rechtsanmeldungen nennen, die er im Zusammenhang mit den Liefergegenständen benutzt. Stellt der Lieferant in Verbin- dung mit der Herstellung von Waren fest, dass (a) der Kunde NEVARIS unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten verständigt und (b) der Kunde NEVARIS die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit der Kunde NEVARIS die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kannSchutzrechte verletzt werden können, hat er NEVARIS stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen uns der Rechtsverteidigung oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit NEVARIS Lieferant unaufgefordert unverzüglich zu agierenbenachrichtigen.
14.4 Der Kunde wird NEVARIS bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung uneingeschränkt und unentgeltlich unterstützenUnsere weitergehenden gesetzlichen Ansprüche wegen Rechtsmängeln an den an uns gelieferten Produkten bleiben unbe- rührt.
14.5 NEVARIS haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes.
14.6 Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der Rechtsmängelgewährleistungsansprüche (Ziffer 18.1) des Kunden.
14.7 Unbeschadet der anderen Bestimmungen der Ziffer 19 Teil A haftet NEVARIS gegenüber dem Kunden nicht, soweit ein Anspruch auf folgenden Gründen beruht:
(a) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen in Verbindung mit Daten, Geräten oder Software, die NEVARIS nicht bereitgestellt hat und wenn die NEVARIS Software oder Leistungen an sich keine Rechtsverletzung verursachen oder anderweitig Gegenstand eines Anspruchs sein würden;
(b) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen durch den Kunden entgegen des Vertrages, diesen AGB oder des Benutzerhandbuchs;
(c) Anpassung der Software durch eine andere Person als NEVARIS (außer von NEVARIS beauftragte Personen); oder
(d) Rechtsverletzung durch NEVARIS aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung des Kunden. Der Kunde stellt NEVARIS von den in dieser Ziffer 14.7 Teil A genannten Ansprüchen frei, wenn diese direkt gegen NEVARIS geltend gemacht werden.
14.8 Wenn dem Kunden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung gemäß Ziffer 14.1 Teil A dieser Allgemeinen Bestimmungen die Nutzung der Software oder Leistungen durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung von NEVARIS die Möglichkeit besteht, dass die Software Gegenstand einer erfolgreichen Schadensersatzklage sein könne, kann NEVARIS nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten
(a) dem Kunden das Recht verschaffen, die Software gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter zu nutzen;
(b) die Software so ersetzen oder anpassen, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt, sofern ihre Funktionalitäten im Wesentlichen unverändert bleiben; oder
(c) wenn die Optionen (a) und (b) nach Ansicht von NEVARIS nicht sinnvoll zu verwirklichen sind, den Vertrag einschließlich der darin gewährten Rechte in Bezug auf die rechtswidrige Software kündigen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Schutzrechte Dritter. 14.1 Macht ein 13.1 Wir sind lediglich verpflichtet, die Produkte frei von Rechten oder Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche geltendzu liefern, die auf gewerblichen Schutzrechten oder anderem geistigen Eigentum beruhen und die wir bei Vertragsab- schluss kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten, vorausgesetzt, das Recht oder der Verletzung seiner Schutzrechte durch die Nutzung der Softwareprodukte und Leistungen der NEVARIS beruhen, und ist NEVARIS zur Beseitigung dieses Rechtmangels im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet, wird NEVARIS den Kunden darüber hinaus wie folgt gegen die Ansprüche des Dritten verteidigen und von diesen im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung (siehe Teil A Ziffer 19) freistellen.
14.2 NEVARIS übernimmt Anspruch beruht auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter. NEVARIS erstattet dem Kunden Stand: April 2022 die Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund eines rechtwirksamen Urteils entstehen.
14.3 Voraussetzungen für diesen Anspruch des Kunden gegen NEVARIS sind, dass (a) der Kunde NEVARIS unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten verständigt und (b) der Kunde NEVARIS die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit der Kunde NEVARIS die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat er NEVARIS stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung gewerblichen Schutzrechten oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit NEVARIS zu agieren.
14.4 Der Kunde wird NEVARIS bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung uneingeschränkt und unentgeltlich unterstützen.
14.5 NEVARIS haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes.
14.6 Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der Rechtsmängelgewährleistungsansprüche (Ziffer 18.1) des Kunden.
14.7 Unbeschadet der anderen Bestimmungen der Ziffer 19 Teil A haftet NEVARIS gegenüber dem Kunden nicht, soweit ein Anspruch auf folgenden Gründen beruht:anderem geistigen Eigentum
(a) Nutzung nach dem Recht der NEVARIS Software Bundesrepublik Deutschland, sofern unser Kunde dort seinen Sitz oder Leistungen in Verbindung mit Daten, Geräten oder Software, die NEVARIS nicht bereitgestellt hat und wenn die NEVARIS Software oder Leistungen an sich keine Rechtsverletzung verursachen oder anderweitig Gegenstand eines Anspruchs sein würden;seine Nie- derlassung hat; oder
(b) Nutzung nach dem Recht eines ausländischen Staates, so- fern der NEVARIS Software Kunde dort seinen Sitz oder Leistungen durch den Kunden entgegen des Vertrages, diesen AGB oder des Benutzerhandbuchs;
(c) Anpassung der Software durch eine andere Person als NEVARIS (außer von NEVARIS beauftragte Personen); oder
(d) Rechtsverletzung durch NEVARIS aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung des Kunden. Der Kunde stellt NEVARIS von den in dieser Ziffer 14.7 Teil A genannten Ansprüchen frei, wenn diese direkt gegen NEVARIS geltend gemacht werden.
14.8 Wenn dem Kunden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung gemäß Ziffer 14.1 Teil A dieser Allgemeinen Bestimmungen die Nutzung der Software oder Leistungen durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung von NEVARIS die Möglichkeit besteht, dass die Software Gegenstand einer erfolgreichen Schadensersatzklage sein könne, kann NEVARIS nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten
(a) dem Kunden das Recht verschaffen, die Software gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter zu nutzen;
(b) die Software so ersetzen oder anpassen, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt, sofern ihre Funktionalitäten im Wesentlichen unverändert bleibenseine Nieder- lassung hat; oder
(c) wenn nach dem Recht eines Drittlandes nur dann, sofern wir mit dem Kunden ausdrücklich schriftlich die Optionen Ver- wendung oder den Verkauf unserer Produkte in die- sem Drittland vereinbart haben.
13.2 Sofern ein Dritter gegenüber unseren Kunden be- rechtigte Ansprüche an den von uns gelieferten Pro- dukten gemäß vorstehendem Absatz 1 erhebt, haf- ten wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in Zif- fer 8.7 bestimmten Frist wie folgt:
(a) Wir werden nach unserer Xxxx zunächst versuchen, auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht zu erwirken oder die Produkte so ändern, dass das Schutzrecht nicht ver- letzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Rechte zu, die sich je- doch nach diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lie- ferbedingungen richten.
(b) nach Ansicht von NEVARIS Der Kunde ist verpflichtet, uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schrift- lich zu informieren, eine Verletzung nicht sinnvoll zu verwirklichen sindanzuer- kennen und uns alle Abwehrmaßnahmen und Ver- gleichsverhandlungen vorzubehalten. Stellt der Kunde die Nutzung der Produkte aus Schadensmin- derungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet, den Vertrag einschließlich Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der darin gewährten Rechte Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Wird der Kunde in Bezug Folge der Benutzung der von uns ge- lieferten Produkte von Dritten wegen Schutzrechts- verletzungen angegriffen, so verpflichtet sich der Kunde, uns hiervon unverzüglich zu unterrichten und uns Gelegenheit zu geben, sich an einem eventuel- len Rechtsstreit zu beteiligen. Der Kunde hat uns bei der Führung eines solchen Rechtsstreits in jeder Hinsicht zu unterstützen. Der Kunde hat Handlungen zu unterlassen, die unsere Rechtsposition beein- trächtigen könnten.
13.3 Unsere Verpflichtung nach Absatz 1 erstreckt sich nicht auf Fälle,
(a) in denen die rechtswidrige Software kündigenSchutzrechtsverletzung sich daraus ergibt, dass wir uns bei der Herstellung der Produkte nach Informationen oder sonstigen Angaben gerich- tet haben, die uns der Kunde zur Verfügung gestellt oder vorgegeben hat, oder
(b) in denen die Schutzrechtsverletzung durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung durch den Kunden oder dadurch verursacht wird, dass die Pro- dukte vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten vermischt oder eingesetzt werden.
13.4 Unsere Haftung nach Ziffer 11 bleibt unberührt.
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Schutzrechte Dritter. 14.1 Macht 12.1 Wir sind lediglich verpflichtet, die Mietgegenstände frei von Rechten oder Ansprüchen Dritter zu überlassen, welche (i) die vertragsgemäße Nutzung der Mietgegenstände behin- dern, einschränken oder ausschließen, (ii) die auf gewerbli- chen Schutzrechten oder anderem geistigen Eigentum beru- hen und (iii) die wir bei Vertragsabschluss kannten oder in- folge grober Fahrlässigkeit nicht kannten, vorausgesetzt, das Recht oder der Anspruch beruht auf gewerblichen Schutz- rechten oder anderem geistigen Eigentum
a) nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, so- fern unser Kunde dort seinen Sitz oder seine Niederlas- sung hat; oder
b) nach dem Recht eines Drittlandes nur dann, sofern wir mit dem Kunden ausdrücklich schriftlich die Verwen- dung oder die Bereitstellung unserer Mietgegenstände in diesem Drittland (Bestimmungsland) vereinbart ha- ben.
12.2 Sofern ein Dritter gegenüber unseren Kunden berechtigte Ansprüche an unseren Mietgegenstände gemäß vorstehen- der Ziff. 12.1 erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden Ansprüche geltendwie folgt:
a) Wir werden nach unserer Xxxx zunächst versuchen, auf unsere Kosten für die betreffenden Mietgegenstände entweder ein Nutzungsrecht zu erwirken oder die Miet- gegenstände so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder sie austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Rechte zu, die auf sich jedoch nach diesen AGB-HW/SW-Miete richten.
b) Der Kunde ist verpflichtet, uns über die vom Dritten gel- tend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich zu informieren, eine Verletzung nicht anzuerkennen und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhand- lungen vorzubehalten. Stellt der Verletzung seiner Schutzrechte durch Kunde die Nutzung der Softwareprodukte und Leistungen der NEVARIS beruhenMietgegenstände aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, und so ist NEVARIS zur Beseitigung dieses Rechtmangels im Rahmen der Gewährleistung er verpflichtet, wird NEVARIS den Kunden darüber hinaus wie folgt gegen Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungs- einstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverlet- zung verbunden ist. Wird der Kunde in Folge der Benut- zung der von uns gelieferten Mietgegenstände von Drit- ten wegen Schutzrechtsverletzungen angegriffen, so verpflichtet sich der Kunde, uns hiervon unverzüglich zu unterrichten und uns sowie ggf. unserem betroffenen Vorlieferanten (z.B. Softwarehersteller, von dem wir Drittsoftware bezogen haben) Gelegenheit zu geben, sich an einem eventuellen Rechtsstreit zu beteiligen. Der Kunde hat uns und ggf. unseren Vorlieferanten bei der Führung eines solchen Rechtsstreits in jeder Hin- sicht zu unterstützen. Der Kunde hat Handlungen zu un- terlassen, die Ansprüche unsere oder die Rechtsposition des Dritten verteidigen und von diesen im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung (siehe Teil A Ziffer 19) freistellenVor- lieferanten beeinträchtigen könnten.
14.2 NEVARIS übernimmt 12.3 Unsere Verpflichtung nach Ziff. 12.1 und 12.2 erstreckt sich nicht auf eigene Kosten Fälle,
a) in denen die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter. NEVARIS erstattet dem Kunden Stand: April 2022 die AufwendungenSchutzrechtsverletzung sich daraus ergibt, dass wir uns bei der Herstellung der Mietgegenstände nach Informationen oder sonstigen Angaben gerichtet haben, die dem Kunden aufgrund eines rechtwirksamen Urteils entstehen.
14.3 Voraussetzungen für diesen Anspruch des Kunden gegen NEVARIS sind, dass (a) uns der Kunde NEVARIS unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten verständigt und (zur Verfügung gestellt oder vorgegeben hat, oder
b) der Kunde NEVARIS in denen die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit der Kunde NEVARIS die Rechtsverteidigung Schutzrechtsverletzung durch eine von uns nicht vollständig übertragen kann, hat er NEVARIS stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit NEVARIS zu agieren.
14.4 Der Kunde wird NEVARIS bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung uneingeschränkt und unentgeltlich unterstützen.
14.5 NEVARIS haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes.
14.6 Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der Rechtsmängelgewährleistungsansprüche (Ziffer 18.1) des Kunden.
14.7 Unbeschadet der anderen Bestimmungen der Ziffer 19 Teil A haftet NEVARIS gegenüber dem Kunden nicht, soweit ein Anspruch auf folgenden Gründen beruht:
(a) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen in Verbindung mit Daten, Geräten oder Software, die NEVARIS nicht bereitgestellt hat und wenn die NEVARIS Software oder Leistungen an sich keine Rechtsverletzung verursachen oder anderweitig Gegenstand eines Anspruchs sein würden;
(b) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen voraussehbare Anwendung durch den Kunden entgegen des Vertrages, diesen AGB oder des Benutzerhandbuchs;
(c) Anpassung o- der Software durch eine andere Person als NEVARIS (außer von NEVARIS beauftragte Personen); oder
(d) Rechtsverletzung durch NEVARIS aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung des Kunden. Der Kunde stellt NEVARIS von den in dieser Ziffer 14.7 Teil A genannten Ansprüchen frei, wenn diese direkt gegen NEVARIS geltend gemacht werden.
14.8 Wenn dem Kunden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung gemäß Ziffer 14.1 Teil A dieser Allgemeinen Bestimmungen die Nutzung der Software oder Leistungen durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung von NEVARIS die Möglichkeit bestehtdadurch verursacht wird, dass die Software Gegenstand einer erfolgreichen Schadensersatzklage sein könne, kann NEVARIS nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten
(a) dem Mietgegenstände vom Kunden das Recht verschaffen, die Software gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter zu nutzen;
(b) die Software so ersetzen verändert oder anpassen, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt, sofern ihre Funktionalitäten im Wesentlichen unverändert bleiben; zusammen mit nicht von uns gelieferten Gegenständen vermischt oder einge- setzt werden oder
(c) wenn in denen die Optionen (a) Schutzrechtsverletzung durch eine Ver- wendung der Mietgegenstände in einem nicht verein- barten Einsatz- und (b) Nutzungsumfeld verursacht wird.
12.4 Unsere Haftung nach Ansicht von NEVARIS nicht sinnvoll zu verwirklichen sind, den Vertrag einschließlich der darin gewährten Rechte in Bezug auf die rechtswidrige Software kündigenZiff. 10 bleibt unberührt.
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Samples: Agb Hw/Sw Miete
Schutzrechte Dritter. 14.1 Macht ein 13.1 Wir sind lediglich verpflichtet, die Produkte frei von Rechten oder Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche geltendzu liefern, die auf gewerblichen Schutzrechten oder anderem geistigen Eigentum beruhen und die wir bei Vertragsabschluss kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten, vorausgesetzt, das Recht oder der Verletzung seiner Schutzrechte durch die Nutzung der Softwareprodukte und Leistungen der NEVARIS beruhen, und ist NEVARIS zur Beseitigung dieses Rechtmangels im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet, wird NEVARIS den Kunden darüber hinaus wie folgt gegen die Ansprüche des Dritten verteidigen und von diesen im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung (siehe Teil A Ziffer 19) freistellen.
14.2 NEVARIS übernimmt Anspruch beruht auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter. NEVARIS erstattet dem Kunden Stand: April 2022 die Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund eines rechtwirksamen Urteils entstehen.
14.3 Voraussetzungen für diesen Anspruch des Kunden gegen NEVARIS sind, dass (a) der Kunde NEVARIS unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten verständigt und (b) der Kunde NEVARIS die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit der Kunde NEVARIS die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat er NEVARIS stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung gewerblichen Schutzrechten oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit NEVARIS zu agieren.
14.4 Der Kunde wird NEVARIS bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung uneingeschränkt und unentgeltlich unterstützen.
14.5 NEVARIS haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes.
14.6 Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der Rechtsmängelgewährleistungsansprüche (Ziffer 18.1) des Kunden.
14.7 Unbeschadet der anderen Bestimmungen der Ziffer 19 Teil A haftet NEVARIS gegenüber dem Kunden nicht, soweit ein Anspruch auf folgenden Gründen beruht:anderem geistigen Eigentum
(a) Nutzung nach dem Recht der NEVARIS Software Bundesrepublik Deutschland, sofern unser Kunde dort seinen Sitz oder Leistungen in Verbindung mit Daten, Geräten oder Software, die NEVARIS nicht bereitgestellt hat und wenn die NEVARIS Software oder Leistungen an sich keine Rechtsverletzung verursachen oder anderweitig Gegenstand eines Anspruchs sein würden;seine Niederlassung hat; oder
(b) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen durch den Kunden entgegen des Vertrages, diesen AGB oder des Benutzerhandbuchs;
(c) Anpassung der Software durch eine andere Person als NEVARIS (außer von NEVARIS beauftragte Personen); oder
(d) Rechtsverletzung durch NEVARIS aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung des Kunden. Der Kunde stellt NEVARIS von den in dieser Ziffer 14.7 Teil A genannten Ansprüchen frei, wenn diese direkt gegen NEVARIS geltend gemacht werden.
14.8 Wenn nach dem Kunden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung gemäß Ziffer 14.1 Teil A dieser Allgemeinen Bestimmungen die Nutzung der Software oder Leistungen durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung von NEVARIS die Möglichkeit besteht, dass die Software Gegenstand einer erfolgreichen Schadensersatzklage sein könne, kann NEVARIS nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten
(a) dem Kunden das Recht verschaffen, die Software gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter zu nutzen;
(b) die Software so ersetzen oder anpassen, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegteines ausländischen Staates, sofern ihre Funktionalitäten im Wesentlichen unverändert bleibender Kunde dort seinen Sitz oder seine Niederlassung hat; oder
(c) wenn nach dem Recht eines Drittlandes nur dann, sofern wir mit dem Kunden ausdrücklich schriftlich die Optionen Verwendung oder den Verkauf unserer Produkte in diesem Drittland vereinbart haben.
13.2 Sofern ein Dritter gegenüber unseren Kunden berechtigte Ansprüche an den von uns gelieferten Produkten gemäß vorstehendem Absatz 1 erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in Ziffer 8.7 bestimmten Frist wie folgt:
(a) Wir werden nach unserer Xxxx zunächst versuchen, auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht zu erwirken oder die Produkte so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Rechte zu, die sich jedoch nach diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen richten.
(b) nach Ansicht von NEVARIS Der Kunde ist verpflichtet, uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich zu informieren, eine Verletzung nicht sinnvoll zu verwirklichen sindanzuerkennen und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorzubehalten. Stellt der Kunde die Nutzung der Produkte aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet, den Vertrag einschließlich Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der darin gewährten Rechte Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Wird der Kunde in Bezug Folge der Benutzung der von uns gelieferten Produkte von Dritten wegen Schutzrechtsverletzungen angegriffen, so verpflichtet sich der Kunde, uns hiervon unverzüglich zu unterrichten und uns Gelegenheit zu geben, sich an einem eventuellen Rechtsstreit zu beteiligen. Der Kunde hat uns bei der Führung eines solchen Rechtsstreits in jeder Hinsicht zu unterstützen. Der Kunde hat Handlungen zu unterlassen, die unsere Rechtsposition beeinträchtigen könnten.
13.3 Unsere Verpflichtung nach Absatz 1 erstreckt sich nicht auf Fälle,
(a) in denen die rechtswidrige Software kündigenSchutzrechtsverletzung sich daraus ergibt, dass wir uns bei der Herstellung der Produkte nach Informationen oder sonstigen Angaben gerichtet haben, die uns der Kunde zur Verfügung gestellt oder vorgegeben hat, oder
(b) in denen die Schutzrechtsverletzung durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung durch den Kunden oder dadurch verursacht wird, dass die Produkte vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten vermischt oder eingesetzt werden.
13.4 Unsere Haftung nach Ziffer 11 bleibt unberührt.
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Schutzrechte Dritter. 14.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche geltendFür Ansprüche, die auf sich aus der Verletzung seiner Schutzrechte von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter (im Folgenden gemeinsam: „Schutzrechte“) durch die Stand: Oktober 2012 vertragsgemäße Nutzung der Softwareprodukte und Leistungen der NEVARIS beruhendes Tools ergeben, und ist NEVARIS zur Beseitigung dieses Rechtmangels haften wir mit folgender Maßgabe:
6.1 Wir haften nicht, wenn das Schutzrecht im Rahmen Eigentum des Lizenznehmers bzw. eines unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich kapital- oder stimmrechtsmäßig ihm gehörenden Unternehmens steht oder stand, sowie ebenfalls nicht, wenn nicht mindestens ein Schutzrecht aus der Gewährleistung verpflichtetSchutzrechtsfamilie entweder vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, wird NEVARIS Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist.
6.2 Der Lizenznehmer hat uns unverzüglich von bekannt werdenden (angeblichen) Schutzrechtsverletzungen oder dies- bezüglichen Risiken zu unterrichten und uns auf Verlangen – soweit möglich – die Führung von Rechtsstreitigkeiten (auch außergerichtlich) zu überlassen.
6.3 Wir sind nach unserer Xxxx berechtigt, für den Kunden darüber hinaus wie folgt gegen das Schutzrecht verletzende Teil des Tools ein Nutzungsrecht zu erwirken oder dieses so zu modifizieren, dass es das Schutzrecht nicht mehr verletzt oder es durch ein das Schutzrecht nicht verletzendes gleichartiges Software- Tool zu ersetzen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist möglich, stehen dem Lizenznehmer – sofern uns der Lizenznehmer die Durchführung einer Modifizierung nach vorheriger Terminabsprache und ohne wesentliche Störung des laufenden Geschäftsverkehrs des Lizenznehmers ermöglicht hat – die gesetzlichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte zu. Wir behalten uns vor, die nach dieser Ziffer zur Xxxx stehenden Maßnahmen auch dann zu ergreifen, wenn die Schutzrechtsverletzung noch nicht rechtsgültig festgestellt oder von uns anerkannt ist.
6.4 Ansprüche des Dritten verteidigen und Lizenznehmers sind ausgeschlossen, soweit der Lizenznehmer die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder wenn der Lizenznehmer uns nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr von diesen Ansprüchen Dritter, z.B. durch Bereitstellung von Unterlagen, unterstützt hat.
6.5 Ansprüche des Lizenznehmers sind ferner ausgeschlossen, wenn die angebliche Verletzung des Schutzrechts aus der Nutzung im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung (siehe Teil A Ziffer 19) freistellenZusammenwirken mit anderen, nicht von uns stammender Hardware oder Software folgt oder die Erzeugnisse in einer Weise benutzt werden, die wir nicht voraussehen konnten oder mussten.
14.2 NEVARIS übernimmt auf eigene Kosten 6.6 Wir übernehmen keine Verantwortung und daher auch keine Haftung für die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter. NEVARIS erstattet dem Kunden Stand: April 2022 die Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund eines rechtwirksamen Urteils entstehen.
14.3 Voraussetzungen für diesen Anspruch des Kunden gegen NEVARIS sind, dass (a) der Kunde NEVARIS unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten verständigt und (b) der Kunde NEVARIS die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit der Kunde NEVARIS die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat er NEVARIS stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit NEVARIS zu agieren.
14.4 Der Kunde wird NEVARIS bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung uneingeschränkt und unentgeltlich unterstützen.
14.5 NEVARIS haftet für Verletzungen Freiheit von Rechten Schutzrechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes.
14.6 Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der Rechtsmängelgewährleistungsansprüche (Ziffer 18.1) des Kunden.
14.7 Unbeschadet der anderen Bestimmungen der Ziffer 19 Teil A haftet NEVARIS gegenüber dem Kunden nicht, soweit ein Anspruch auf folgenden Gründen beruht:
(a) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen in Verbindung mit Daten, Geräten oder Software, die NEVARIS nicht bereitgestellt hat und wenn die NEVARIS Software oder Leistungen an sich keine Rechtsverletzung verursachen oder anderweitig Gegenstand eines Anspruchs sein würden;
(b) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen durch den Kunden entgegen des Vertrages, diesen AGB oder des Benutzerhandbuchs;
(c) Anpassung der Software durch eine andere Person als NEVARIS (außer von NEVARIS beauftragte Personen); oder
(d) Rechtsverletzung durch NEVARIS aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung des Kunden. Der Kunde stellt NEVARIS von den in dieser Ziffer 14.7 Teil A genannten Ansprüchen frei, wenn diese direkt gegen NEVARIS geltend gemacht werden.
14.8 Wenn dem Kunden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung gemäß Ziffer 14.1 Teil A dieser Allgemeinen Bestimmungen die Nutzung der Software oder Leistungen durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung von NEVARIS die Möglichkeit besteht, dass die Software Gegenstand einer erfolgreichen Schadensersatzklage sein könne, kann NEVARIS nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten
(a) dem Kunden das Recht verschaffen, die Software gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter zu nutzen;
(b) die Software so ersetzen oder anpassen, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt, sofern ihre Funktionalitäten im Wesentlichen unverändert bleiben; oder
(c) wenn die Optionen (a) und (b) nach Ansicht von NEVARIS nicht sinnvoll zu verwirklichen sind, den Vertrag einschließlich der darin gewährten Rechte in Bezug auf die rechtswidrige Software kündigenmit dem Tool erzielten Ergebnisse. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 6 sowie in Ziffer 5 geregelten Ansprüche des Lizenznehmers wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
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Samples: Software License Agreement
Schutzrechte Dritter. 14.1 Macht ein 9.1 AEB gewährleistet, dass keine Rechte Dritter bestehen, welche die vertragsge- mäße Nutzung der von AEB erbrachten, vertragsgegenständlichen Software und Services durch den Kunden einschränken oder ausschließen.
9.2 Sollten dennoch Dritte gegenüber dem Kunden Ansprüche geltend, die auf wegen der Verletzung seiner Schutzrechte von Schutzrechten wie gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten und verwand- ten Schutzrechten durch die Nutzung der Softwareprodukte Software und Leistungen Services von AEB geltend machen und wird dadurch der NEVARIS beruhenKunde in seiner Nutzung beeinträchtigt, gilt folgendes: • Der Kunde wird AEB unverzüglich von solchen Ansprüchen Dritter unterrich- ten, alle zur Klärung erforderlichen und ist NEVARIS zur Beseitigung dieses Rechtmangels im Rahmen der Gewährleistung verpflichtetbeim Kunden vorhandenen Informatio- nen AEB mitteilen und AEB sonstige angemessene, dem Kunden zumutbare Unterstützung gewähren. • Der Kunde wird NEVARIS den Kunden darüber hinaus wie folgt gegen die Ansprüche des Dritten verteidigen und von diesen im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung (siehe Teil A Ziffer 19) freistellen.
14.2 NEVARIS behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. AEB übernimmt auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritteraußergerichtliche und gerichtliche Klärung solcher Ansprüche. NEVARIS erstattet AEB bleibt die Entscheidung über eine vergleichsweise Erledigung vorbehalten. Die Klärung kann erforderlich machen, dass AEB dem Kunden Stand: April 2022 die Aufwendungenunverzüglich Weisung zur Klärung solcher Ansprüche erteilt. Geschieht dies nicht, die dem Kunden aufgrund eines rechtwirksamen Urteils entstehen.
14.3 Voraussetzungen für diesen Anspruch des Kunden gegen NEVARIS sind, dass (a) hat der Kunde NEVARIS unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten verständigt und (b) der Kunde NEVARIS die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit der Kunde NEVARIS die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat er NEVARIS stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit NEVARIS zu agieren.
14.4 Der Kunde wird NEVARIS bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung uneingeschränkt und unentgeltlich unterstützen.
14.5 NEVARIS haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes.
14.6 Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der Rechtsmängelgewährleistungsansprüche (Ziffer 18.1) des Kunden.
14.7 Unbeschadet der anderen Bestimmungen der Ziffer 19 Teil A haftet NEVARIS gegenüber dem Kunden nicht, soweit ein Anspruch auf folgenden Gründen beruht:
(a) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen in Verbindung mit Daten, Geräten oder Software, die NEVARIS nicht bereitgestellt hat und wenn die NEVARIS Software oder Leistungen an sich keine Rechtsverletzung verursachen oder anderweitig Gegenstand eines Anspruchs sein würden;
(b) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen durch den Kunden entgegen des Vertrages, diesen AGB oder des Benutzerhandbuchs;
(c) Anpassung der Software durch eine andere Person als NEVARIS (außer von NEVARIS beauftragte Personen); oder
(d) Rechtsverletzung durch NEVARIS aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung des Kunden. Der Kunde stellt NEVARIS von den in dieser Ziffer 14.7 Teil A genannten Ansprüchen frei, wenn diese direkt gegen NEVARIS geltend gemacht werden.
14.8 Wenn dem Kunden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung gemäß Ziffer 14.1 Teil A dieser Allgemeinen Bestimmungen die Nutzung der Software oder Leistungen durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung von NEVARIS die Möglichkeit besteht, dass die Software Gegenstand einer erfolgreichen Schadensersatzklage sein könne, kann NEVARIS nach eigenem Ermessen und auf eigene nach besten Kräften zu klären. • AEB wird den Kunden von xxxxx begründeten Ansprüchen und Schadenser- satzforderungen, die im Zusammenhang mit einer Schutzrechtsverletzung entstehen, freistellen. Dies gilt entsprechend für sonstige notwendige Kosten
(a) , soweit diese dem Kunden das Recht verschaffenentstehen, weil dem Kunden aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und (Vergleichs-)Verhandlungen vorbehalten- bleiben bzw. bleiben müssen. Wird dem Kunden aufgrund geltend gemachter Schutzrechtsansprüche die Nut- zung der vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise unmöglich, so hat AEB die Xxxx: • entweder betroffene Kompetenzen der Software durch andere ersetzen. • oder ihre Leistungen so abzuändern, dass diese keine Rechte verletzen und trotzdem dem gleichwertigen Leistungsumfang entsprechen, • oder uf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffen.
9.3 Sollte AEB weder in der Lage sein, die Software gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter erforderlichen Nutzungsrechte zu nutzen;gewähren, noch die vertragsgegenständlichen Leistungen (z. B. durch gleichwertigen Aus- tausch) in dem vorstehend beschriebenen Umfang abzuändern, sind beide Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Etwaige sonstige Ansprüche des Kunden gegen AEB, z. B. Schadensersatzansprüche bis zum Zeitpunkt des Wirk- samwerdens einer ordentlichen (Teil-)kündigung, bleiben hiervon unberührt.
(b) die Software so ersetzen oder anpassen9.4 Soweit der Kunde eine Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt, sofern ihre Funktionalitäten im Wesentlichen unverändert bleiben; oder
(c) wenn die Optionen (a) und (b) nach Ansicht von NEVARIS nicht sinnvoll zu verwirklichen sind, den Vertrag einschließlich der darin gewährten Rechte in Bezug auf die rechtswidrige Software kündigensind Ansprüche gegen AEB ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutzrechte Dritter. 14.1 Macht ein 13.1 Wir sind lediglich verpflichtet, die Produkte frei von Rechten oder Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche geltendzu liefern, die auf gewerblichen Schutz- rechten oder anderem geistigen Eigentum beruhen und die wir bei Vertragsabschluss kannten oder infolge grober Fahrlässig- keit nicht kannten, vorausgesetzt, das Recht oder der Verletzung seiner Schutzrechte durch die Nutzung der Softwareprodukte und Leistungen der NEVARIS beruhen, und ist NEVARIS zur Beseitigung dieses Rechtmangels im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet, wird NEVARIS den Kunden darüber hinaus wie folgt gegen die Ansprüche des Dritten verteidigen und von diesen im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung (siehe Teil A Ziffer 19) freistellen.
14.2 NEVARIS übernimmt Anspruch beruht auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter. NEVARIS erstattet dem Kunden Stand: April 2022 die Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund eines rechtwirksamen Urteils entstehen.
14.3 Voraussetzungen für diesen Anspruch des Kunden gegen NEVARIS sind, dass (a) der Kunde NEVARIS unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten verständigt und (b) der Kunde NEVARIS die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit der Kunde NEVARIS die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat er NEVARIS stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung gewerblichen Schutzrechten oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit NEVARIS zu agieren.
14.4 Der Kunde wird NEVARIS bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung uneingeschränkt und unentgeltlich unterstützen.
14.5 NEVARIS haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes.
14.6 Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der Rechtsmängelgewährleistungsansprüche (Ziffer 18.1) des Kunden.
14.7 Unbeschadet der anderen Bestimmungen der Ziffer 19 Teil A haftet NEVARIS gegenüber dem Kunden nicht, soweit ein Anspruch auf folgenden Gründen beruht:anderem geistigen Eigentum
(a) Nutzung nach dem Recht der NEVARIS Software Bundesrepublik Deutschland, sofern unser Kunde dort seinen Sitz oder Leistungen in Verbindung mit Daten, Geräten oder Software, die NEVARIS nicht bereitgestellt hat und wenn die NEVARIS Software oder Leistungen an sich keine Rechtsverletzung verursachen oder anderweitig Gegenstand eines Anspruchs sein würden;seine Niederlassung hat; oder
(b) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen durch den Kunden entgegen des Vertrages, diesen AGB oder des Benutzerhandbuchs;
(c) Anpassung der Software durch eine andere Person als NEVARIS (außer von NEVARIS beauftragte Personen); oder
(d) Rechtsverletzung durch NEVARIS aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung des Kunden. Der Kunde stellt NEVARIS von den in dieser Ziffer 14.7 Teil A genannten Ansprüchen frei, wenn diese direkt gegen NEVARIS geltend gemacht werden.
14.8 Wenn nach dem Kunden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung gemäß Ziffer 14.1 Teil A dieser Allgemeinen Bestimmungen die Nutzung der Software oder Leistungen durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung von NEVARIS die Möglichkeit besteht, dass die Software Gegenstand einer erfolgreichen Schadensersatzklage sein könne, kann NEVARIS nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten
(a) dem Kunden das Recht verschaffen, die Software gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter zu nutzen;
(b) die Software so ersetzen oder anpassen, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegteines ausländischen Staates, sofern ihre Funktionalitäten im Wesentlichen unverändert bleibender Kunde dort seinen Sitz oder seine Niederlassung hat; oder
(c) wenn nach dem Recht eines Drittlandes nur dann, sofern wir mit dem Kunden ausdrücklich schriftlich die Optionen Verwendung oder den Verkauf unserer Produkte in diesem Drittland verein- bart haben.
13.2 Sofern ein Dritter gegenüber unseren Kunden berechtigte Ansprüche an den von uns gelieferten Produkten gemäß vor- stehendem Absatz 1 erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in Ziffer 8.7 bestimmten Frist wie folgt:
(a) Wir werden nach unserer Xxxx zunächst versuchen, auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht zu erwirken oder die Produkte so än- dern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austau- schen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Rechte zu, die sich jedoch nach diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lie- ferbedingungen richten.
(b) nach Ansicht von NEVARIS Der Kunde ist verpflichtet, uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich zu informie- ren, eine Verletzung nicht sinnvoll zu verwirklichen sindanzuerkennen und uns alle Ab- wehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorzube- halten. Stellt der Kunde die Nutzung der Produkte aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet, den Vertrag einschließlich Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der darin gewährten Rechte Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Wird der Kunde in Bezug Folge der Benutzung der von uns gelieferten Produkte von Dritten wegen Schutzrechtsverletzungen angegriffen, so verpflichtet sich der Kunde, uns hiervon unverzüglich zu un- terrichten und uns Gelegenheit zu geben, sich an einem eventuellen Rechtsstreit zu beteiligen. Der Kunde hat uns bei der Führung eines solchen Rechtsstreits in jeder Hin- sicht zu unterstützen. Der Kunde hat Handlungen zu unter- lassen, die unsere Rechtsposition beeinträchtigen könnten.
13.3 Unsere Verpflichtung nach Absatz 1 erstreckt sich nicht auf Fälle,
(a) in denen die rechtswidrige Software kündigenSchutzrechtsverletzung sich daraus ergibt, dass wir uns bei der Herstellung der Produkte nach Infor- mationen oder sonstigen Angaben gerichtet haben, die uns der Kunde zur Verfügung gestellt oder vorgegeben hat, o- der
(b) in denen die Schutzrechtsverletzung durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung durch den Kunden oder dadurch verursacht wird, dass die Produkte vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten vermischt oder eingesetzt werden.
13.4 Unsere Haftung nach Ziffer 11 bleibt unberührt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Schutzrechte Dritter. 14.1 Macht 9.1 Wir tragen dafür Sorge, dass keine Rechte Dritter bestehen, welche die vertragsgemäße Nutzung der von uns unter dem IT-Servicevertrag erstellten Arbeitsergebnisse durch den Kunden behindern, einschränken oder ausschließen. Sollten dennoch Dritte berechtigte Ansprüche wegen Verletzung ih- rer Rechte geltend machen und dem Kunden die Nutzung der Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise rechtskräftig un- tersagt werden, haften wir gegenüber dem Kunden wie folgt, wenn und soweit uns diesbezüglich ein Verschulden vorzu- werfen ist:
9.2 Wir sind lediglich verpflichtet, die IT-Services sowie die erzielten Arbeitsergebnisse frei von Rechten oder Ansprü- chen Dritter zu liefern, welche (i) die vertragsgemäße Nut- zung der IT-Services bzw. der Arbeitsergebnisse behindern, einschränken oder ausschließen, (ii) die auf gewerblichen Schutzrechten oder anderem geistigen Eigentum beruhen und (iii) die wir bei Vertragsabschluss kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten, vorausgesetzt, das Recht oder der Anspruch beruht auf gewerblichen Schutz- rechten oder anderem geistigen Eigentum
a) nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, so- fern unser Kunde dort seinen Sitz oder seine Niederlas- sung hat; oder
b) nach dem Recht eines Drittlandes nur dann, sofern wir mit dem Kunden ausdrücklich schriftlich die Verwendung unserer IT-Services und Arbeitsergebnisse in diesem Drittland vereinbart haben.
9.3 Sofern ein Dritter gegenüber dem unseren Kunden berechtigte Ansprüche geltendan vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen gemäß vorstehender Ziff. 9.1 erhebt, die auf der Verletzung seiner Schutzrechte durch die Nutzung der Softwareprodukte und Leistungen der NEVARIS beruhen, und ist NEVARIS zur Beseitigung dieses Rechtmangels im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet, wird NEVARIS den Kunden darüber hinaus wie folgt gegen die Ansprüche des Dritten verteidigen und von diesen im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung (siehe Teil A Ziffer 19) freistellen.
14.2 NEVARIS übernimmt auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter. NEVARIS erstattet dem Kunden Stand: April 2022 die Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund eines rechtwirksamen Urteils entstehen.
14.3 Voraussetzungen für diesen Anspruch des Kunden gegen NEVARIS sind, dass (a) der Kunde NEVARIS unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten verständigt und (b) der Kunde NEVARIS die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit der Kunde NEVARIS die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat er NEVARIS stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit NEVARIS zu agieren.
14.4 Der Kunde wird NEVARIS bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung uneingeschränkt und unentgeltlich unterstützen.
14.5 NEVARIS haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes.
14.6 Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der Rechtsmängelgewährleistungsansprüche (Ziffer 18.1) des Kunden.
14.7 Unbeschadet der anderen Bestimmungen der Ziffer 19 Teil A haftet NEVARIS haften wir gegenüber dem Kunden nicht, soweit ein Anspruch auf folgenden Gründen beruhtinnerhalb der in Ziff. 8.5 bestimmten Frist wie folgt:
(a) Nutzung der NEVARIS Software Wir werden nach unserer Xxxx zunächst versuchen, auf unsere Kosten für die betreffenden Arbeitsergeb- nisse entweder ein Nutzungsrecht zu erwirken oder Leistungen in Verbindung mit Datendie Arbeitsergebnisse so ändern, Geräten oder Softwaredass das Schutzrecht nicht verletzt wird. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden seine ge- setzlichen Rechte zu, die NEVARIS nicht bereitgestellt hat und wenn die NEVARIS Software oder Leistungen an sich keine Rechtsverletzung verursachen oder anderweitig Gegenstand eines Anspruchs sein würden;jedoch nach diesen AGB-IT-Services richten.
(b) Nutzung Der Kunde ist verpflichtet, uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich zu informieren, eine Verletzung nicht anzuerkennen und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorzubehalten. Stellt der NEVARIS Software Kunde die Nut- zung der IT-Services bzw. der Arbeitsergebnisse aus Schadensminderungs- oder Leistungen durch sonstigen wichtigen Grün- den Kunden entgegen des Vertragesein, diesen AGB oder des Benutzerhandbuchs;
ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuwei- sen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkennt- nis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Wird der Kunde in Folge der Benutzung der IT-Services bzw. der Arbeitsergebnisse von Dritten wegen Schutz- rechtsverletzungen angegriffen, verpflichtet sich der Kunde, uns hiervon unverzüglich zu unterrichten und uns sowie ggf. unserem betroffenen Vorlieferanten (cz.B. Softwarehersteller, von dem wir Drittsoftware be- zogen haben) Anpassung der Software durch eine andere Person als NEVARIS (außer von NEVARIS beauftragte Personen); oder
(d) Rechtsverletzung durch NEVARIS aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung des KundenGelegenheit zu geben, sich an einem eventuellen Rechtsstreit zu beteiligen. Der Kunde stellt NEVARIS von den hat uns und ggf. unseren Vorlieferanten bei der Führung eines solchen Rechtsstreits in dieser Ziffer 14.7 Teil A genannten Ansprüchen freijeder Hinsicht zu unter- stützen. Der Kunde hat Handlungen zu unterlassen, wenn diese direkt gegen NEVARIS geltend gemacht werdendie unsere oder die Rechtsposition unserer Vorliefe- ranten beeinträchtigen könnten.
14.8 Wenn dem Kunden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung gemäß Ziffer 14.1 Teil A dieser Allgemeinen Bestimmungen 9.4 Unsere Verpflichtung nach Ziff. 9.2 und 9.3 erstreckt sich nicht auf Fälle,
a) in denen die Nutzung Schutzrechtsverletzung sich daraus ergibt, dass wir die Arbeitsergebnisse nach Informatio- nen oder sonstigen Angaben ausgerichtet haben, die uns der Software Kunde zur Verfügung gestellt oder Leistungen vorgegeben hat, oder
b) in denen die Schutzrechtsverletzung durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, von uns nicht voraussehbare Anwendung durch den Kun- den oder wenn nach Auffassung von NEVARIS die Möglichkeit bestehtdadurch verursacht wird, dass die Software Gegenstand einer erfolgreichen Schadensersatzklage sein könneArbeitser- gebnisse vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten oder erbrachten IT-Services vermischt oder eingesetzt werden, kann NEVARIS nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten
(a) dem Kunden das Recht verschaffen, die Software gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter zu nutzen;
(b) die Software so ersetzen oder anpassen, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt, sofern ihre Funktionalitäten im Wesentlichen unverändert bleiben; oder
(c) wenn in denen die Optionen (a) Schutzrechtsverletzung durch eine Ver- wendung der Lieferungen oder IT-Services in einem nicht vereinbarten Einsatz- und (b) Nutzungsumfeld verur- sacht wird.
9.5 Unsere Haftung nach Ansicht von NEVARIS nicht sinnvoll zu verwirklichen sind, den Vertrag einschließlich der darin gewährten Rechte in Bezug auf die rechtswidrige Software kündigenZiff. 8 bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Erbringung Von It Services
Schutzrechte Dritter. 14.1 Macht 13.1 Wir sind lediglich verpflichtet, die Lieferungen oder Leistun- gen frei von Rechten oder Ansprüchen Dritter zu liefern, wel- che (i) die vertragsgemäße Nutzung der Lieferungen oder Leistungen behindern, einschränken oder ausschließen, (ii) die auf gewerblichen Schutzrechten oder anderem geistigen Eigentum beruhen und (iii) die wir bei Vertragsabschluss kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten, vo- rausgesetzt, das Recht oder der Anspruch beruht auf ge- werblichen Schutzrechten oder anderem geistigen Eigentum
a) nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, so- fern unser Kunde dort seinen Sitz oder seine Niederlas- sung hat; oder
b) nach dem Recht eines Drittlandes nur dann, sofern wir mit dem Kunden ausdrücklich schriftlich die Verwen- dung oder die Lieferung unserer Lieferungen oder Leis- tungen in diesem Drittland vereinbart haben.
13.2 Sofern ein Dritter gegenüber unseren Kunden berechtigte Ansprüche an unseren Lieferungen oder Leistungen gemäß vorstehender Ziff. 13.1 erhebt, werden wir innerhalb der in Ziff. 8.1.6 bestimmten Frist folgende Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen:
a) Wir werden nach unserer Xxxx zunächst versuchen, auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entwe- der ein Nutzungsrecht zu erwirken oder die Lieferungen oder Leistungen so zu ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden Ansprüche geltendseine gesetzlichen Rechte zu, die auf sich je- doch nach diesen AGB-HW/SW-Kauf richten.
b) Der Kunde ist verpflichtet, uns über die vom Dritten gel- tend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich zu informieren, eine Verletzung nicht anzuerkennen und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhand- lungen vorzubehalten. Stellt der Verletzung seiner Schutzrechte durch Kunde die Nutzung der Softwareprodukte Lieferungen oder Leistungen aus Schadensminde- rungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er ver- pflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutz- rechtsverletzung verbunden ist. Wird der Kunde in Folge der Benutzung der von uns gelieferten Lieferun- gen oder Leistungen von Dritten wegen Schutzrechts- verletzungen angegriffen, verpflichtet sich der Kunde, uns hiervon unverzüglich zu unterrichten und uns sowie ggf. unserem betroffenen Vorlieferanten (z.B. Soft- warehersteller, von dem wir Drittsoftware bezogen ha- ben) Gelegenheit zu geben, sich an einem eventuellen Rechtsstreit zu beteiligen. Der Kunde hat uns und ggf. unseren Vorlieferanten bei der Führung eines solchen Rechtsstreits in jeder Hinsicht zu unterstützen. Der Kunde hat Handlungen zu unterlassen, die unsere oder die Rechtsposition unserer Vorlieferanten beeinträchti- gen könnten.
13.3 Unsere Verpflichtung nach Ziff. 13.1 und 13.2 erstreckt sich nicht auf Fälle,
a) in denen die Schutzrechtsverletzung sich daraus ergibt, dass wir uns bei der Herstellung der Lieferungen oder Leistungen nach Informationen oder sonstigen Anga- ben gerichtet haben, die uns der NEVARIS beruhenKunde zur Verfügung gestellt oder vorgegeben hat, und ist NEVARIS zur Beseitigung dieses Rechtmangels im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet, wird NEVARIS oder
b) in denen die Schutzrechtsverletzung durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung durch den Kunden darüber hinaus wie folgt gegen die Ansprüche des Dritten verteidigen und von diesen im Rahmen o- der vereinbarten Haftungsbegrenzung (siehe Teil A Ziffer 19) freistellen.
14.2 NEVARIS übernimmt auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter. NEVARIS erstattet dem Kunden Stand: April 2022 die Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund eines rechtwirksamen Urteils entstehen.
14.3 Voraussetzungen für diesen Anspruch des Kunden gegen NEVARIS sinddadurch verursacht wird, dass (adie Lieferungen oder Leistungen vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Lieferungen oder Leistungen vermischt oder eingesetzt werden, oder
c) in denen die Schutzrechtsverletzung durch eine Ver- wendung der Kunde NEVARIS unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten verständigt und (b) der Kunde NEVARIS die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit der Kunde NEVARIS die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat er NEVARIS stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit NEVARIS zu agieren.
14.4 Der Kunde wird NEVARIS bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung uneingeschränkt und unentgeltlich unterstützen.
14.5 NEVARIS haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes.
14.6 Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der Rechtsmängelgewährleistungsansprüche (Ziffer 18.1) des Kunden.
14.7 Unbeschadet der anderen Bestimmungen der Ziffer 19 Teil A haftet NEVARIS gegenüber dem Kunden nicht, soweit ein Anspruch auf folgenden Gründen beruht:
(a) Nutzung der NEVARIS Software Lieferungen oder Leistungen in Verbindung mit Daten, Geräten oder Software, die NEVARIS einem nicht bereitgestellt hat vereinbarten Einsatz- und wenn die NEVARIS Software oder Leistungen an sich keine Rechtsverletzung verursachen oder anderweitig Gegenstand eines Anspruchs sein würden;
(b) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen durch den Kunden entgegen des Vertrages, diesen AGB oder des Benutzerhandbuchs;
(c) Anpassung der Software durch eine andere Person als NEVARIS (außer von NEVARIS beauftragte Personen); oder
(d) Rechtsverletzung durch NEVARIS aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung des Kunden. Der Kunde stellt NEVARIS von den in dieser Ziffer 14.7 Teil A genannten Ansprüchen frei, wenn diese direkt gegen NEVARIS geltend gemacht werdenNutzungsumfeld verur- sacht wird.
14.8 Wenn dem Kunden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung gemäß Ziffer 14.1 Teil A dieser Allgemeinen Bestimmungen die Nutzung der Software oder Leistungen durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn 13.4 Unsere Haftung nach Auffassung von NEVARIS die Möglichkeit besteht, dass die Software Gegenstand einer erfolgreichen Schadensersatzklage sein könne, kann NEVARIS nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten
(a) dem Kunden das Recht verschaffen, die Software gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter zu nutzen;
(b) die Software so ersetzen oder anpassen, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt, sofern ihre Funktionalitäten im Wesentlichen unverändert bleiben; oder
(c) wenn die Optionen (a) und (b) nach Ansicht von NEVARIS nicht sinnvoll zu verwirklichen sind, den Vertrag einschließlich der darin gewährten Rechte in Bezug auf die rechtswidrige Software kündigenZiff. 11 bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Hard Und Software
Schutzrechte Dritter. 14.1 Macht ein 13.1 Wir sind lediglich verpflichtet, die Produkte frei von Rechten oder Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche geltendzu liefern, die auf ge- werblichen Schutzrechten oder anderem geistigen Ei- gentum beruhen und die wir bei Vertragsabschluss kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten, vorausgesetzt, das Recht oder der Verletzung seiner Schutzrechte durch die Nutzung der Softwareprodukte und Leistungen der NEVARIS beruhen, und ist NEVARIS zur Beseitigung dieses Rechtmangels im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet, wird NEVARIS den Kunden darüber hinaus wie folgt gegen die Ansprüche des Dritten verteidigen und von diesen im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung (siehe Teil A Ziffer 19) freistellen.
14.2 NEVARIS übernimmt Anspruch beruht auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter. NEVARIS erstattet dem Kunden Stand: April 2022 die Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund eines rechtwirksamen Urteils entstehen.
14.3 Voraussetzungen für diesen Anspruch des Kunden gegen NEVARIS sind, dass (a) der Kunde NEVARIS unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten verständigt und (b) der Kunde NEVARIS die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit der Kunde NEVARIS die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat er NEVARIS stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung gewerblichen Schutzrechten oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit NEVARIS zu agieren.
14.4 Der Kunde wird NEVARIS bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung uneingeschränkt und unentgeltlich unterstützen.
14.5 NEVARIS haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes.
14.6 Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der Rechtsmängelgewährleistungsansprüche (Ziffer 18.1) des Kunden.
14.7 Unbeschadet der anderen Bestimmungen der Ziffer 19 Teil A haftet NEVARIS gegenüber dem Kunden nicht, soweit ein Anspruch auf folgenden Gründen beruht:anderem geistigen Ei- gentum
(a) Nutzung nach dem Recht der NEVARIS Software Bundesrepublik Deutschland, sofern unser Kunde dort seinen Sitz oder Leistungen in Verbindung mit Daten, Geräten oder Software, die NEVARIS nicht bereitgestellt hat und wenn die NEVARIS Software oder Leistungen an sich keine Rechtsverletzung verursachen oder anderweitig Gegenstand eines Anspruchs sein würden;seine Nie- derlassung hat; oder
(b) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen durch den Kunden entgegen des Vertrages, diesen AGB oder des Benutzerhandbuchs;
(c) Anpassung der Software durch eine andere Person als NEVARIS (außer von NEVARIS beauftragte Personen); oder
(d) Rechtsverletzung durch NEVARIS aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung des Kunden. Der Kunde stellt NEVARIS von den in dieser Ziffer 14.7 Teil A genannten Ansprüchen frei, wenn diese direkt gegen NEVARIS geltend gemacht werden.
14.8 Wenn nach dem Kunden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung gemäß Ziffer 14.1 Teil A dieser Allgemeinen Bestimmungen die Nutzung der Software oder Leistungen durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung von NEVARIS die Möglichkeit besteht, dass die Software Gegenstand einer erfolgreichen Schadensersatzklage sein könne, kann NEVARIS nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten
(a) dem Kunden das Recht verschaffen, die Software gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter zu nutzen;
(b) die Software so ersetzen oder anpassen, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegteines ausländischen Staates, sofern ihre Funktionalitäten im Wesentlichen unverändert bleibender Kunde dort seinen Sitz oder seine Niederlassung hat; oder
(c) wenn nach dem Recht eines Drittlandes nur dann, sofern wir mit dem Kunden ausdrücklich schriftlich die Optionen Ver- wendung oder den Verkauf unserer Produkte in die- sem Drittland vereinbart haben.
13.2 Sofern ein Dritter gegenüber unseren Kunden berechtig- te Ansprüche an den von uns gelieferten Produkten ge- mäß vorstehendem Absatz 1 erhebt, haften wir gegen- über dem Kunden innerhalb der in Ziffer 8.7 bestimmten Frist wie folgt:
(a) Wir werden nach unserer Xxxx zunächst versuchen, auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht zu erwirken oder die Produkte so ändern, dass das Schutzrecht nicht ver- letzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Rechte zu, die sich je- doch nach diesen Allgemeinen Verkaufs- und Liefer- bedingungen richten.
(b) nach Ansicht von NEVARIS Der Kunde ist verpflichtet, uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schrift- lich zu informieren, eine Verletzung nicht sinnvoll zu verwirklichen sindanzuerken- nen und uns alle Abwehrmaßnahmen und Ver- gleichsverhandlungen vorzubehalten. Stellt der Kun- de die Nutzung der Produkte aus Schadensminde- rungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet, den Vertrag einschließlich Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der darin gewährten Rechte Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Wird der Kun- de in Bezug Folge der Benutzung der von uns gelieferten Produkte von Dritten wegen Schutzrechtsverletzun- gen angegriffen, so verpflichtet sich der Kunde, uns hiervon unverzüglich zu unterrichten und uns Gele- genheit zu geben, sich an einem eventuellen Rechtsstreit zu beteiligen. Der Kunde hat uns bei der Führung eines solchen Rechtsstreits in jeder Hinsicht zu unterstützen. Der Kunde hat Handlungen zu un- terlassen, die unsere Rechtsposition beeinträchtigen könnten.
13.3 Unsere Verpflichtung nach Absatz 1 erstreckt sich nicht auf Fälle,
(a) in denen die rechtswidrige Software kündigenSchutzrechtsverletzung sich daraus ergibt, dass wir uns bei der Herstellung der Produkte nach Informationen oder sonstigen Angaben gerich- tet haben, die uns der Kunde zur Verfügung gestellt oder vorgegeben hat, oder
(b) in denen die Schutzrechtsverletzung durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung durch den Kunden oder dadurch verursacht wird, dass die Pro- dukte vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten vermischt oder eingesetzt werden.
13.4 Unsere Haftung nach Ziffer 11 bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Schutzrechte Dritter. 14.1 Macht ein (1) Der Lizenzgeber sichert zu, dass die von ihm lizenzierten Vertragsprodukte frei von Schutzrechten Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche geltend(einschließlich gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten) sind, die auf eine vertragsgemäße Nutzung durch die Lizenznehmer am vertraglich vorgesehenen Installationsort einschränken oder ausschließen.
(2) Soweit Schutzrechte Dritter an einem Vertragsprodukt vorliegen oder geltend gemacht werden, ist der Lizenzgeber berechtigt, die Vertragsprodukte in einem für den Lizenznehmer zumutbaren Umfang so abzuändern, dass keine Schutzrechtsverletzung vorliegt oder die Befugnis in rechtlich einwandfreier Form so zu erwirken, dass die Vertragsprodukte uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten vertragsgemäß genutzt werden können.
(3) Der Lizenzgeber stellt den jeweiligen Lizenznehmer von allen berechtigten Ansprüchen Dritter wegen Verletzung seiner gewerblicher Schutzrechte durch die Nutzung der Softwareprodukte Vertragsprodukte und Leistungen der NEVARIS beruhendamit verbundener, angemessener Kosten frei. Der Lizenzgeber übernimmt die primäre Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung ihrer Schutzrechte geltend machen. Der Lizenzgeber ist insbesondere berechtigt und ist NEVARIS zur Beseitigung dieses Rechtmangels im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet, wird NEVARIS den Kunden darüber hinaus wie folgt die Rechtsverteidigung gegen die Ansprüche des Dritten verteidigen und von diesen im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung (siehe Teil A Ziffer 19) freistellen.
14.2 NEVARIS übernimmt Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten zu führen. Der Lizenznehmer kann nach billigem Ermessen den Lizenzgeber bei der Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen Dritter, soweit erforderlich, in angemessenem Umfang auf Kosten des Lizenzgebers unterstützen. Der Lizenznehmer ist nach Zustimmung des Lizenzgebers berechtigt, selbst die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritterdurchzuführen. NEVARIS erstattet dem Kunden Stand: April 2022 die AufwendungenIn diesem Falle ist der Lizenzgeber verpflichtet, die dem Kunden aufgrund eines rechtwirksamen Urteils entstehenentstehende, angemessene Kosten zu tragen, sofern eine Schutzrechtsverletzung im Sinne dieser Ziffer vorlag.
14.3 Voraussetzungen für diesen Anspruch des Kunden gegen NEVARIS sind, dass (a4) der Kunde NEVARIS unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch Der Lizenzgeber stellt den Dritten verständigt und (b) der Kunde NEVARIS die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit der Kunde NEVARIS die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat er NEVARIS stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit NEVARIS zu agieren.
14.4 Der Kunde wird NEVARIS bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung uneingeschränkt und unentgeltlich unterstützen.
14.5 NEVARIS haftet für Verletzungen Lizenznehmer von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes.
14.6 Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der Rechtsmängelgewährleistungsansprüche (Ziffer 18.1) des Kunden.
14.7 Unbeschadet der anderen Bestimmungen der Ziffer 19 Teil A haftet NEVARIS gegenüber dem Kunden nicht, soweit ein Anspruch auf folgenden Gründen beruht:
(a) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen in Verbindung mit Daten, Geräten oder Software, die NEVARIS nicht bereitgestellt hat und wenn die NEVARIS Software oder Leistungen an sich keine Rechtsverletzung verursachen oder anderweitig Gegenstand eines Anspruchs sein würden;
(b) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen durch den Kunden entgegen des Vertrages, diesen AGB oder des Benutzerhandbuchs;
(c) Anpassung der Software durch eine andere Person als NEVARIS (außer von NEVARIS beauftragte Personen); oder
(d) Rechtsverletzung durch NEVARIS aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung des Kunden. Der Kunde stellt NEVARIS von den in dieser Ziffer 14.7 Teil A genannten allen Ansprüchen frei, wenn diese direkt gegen NEVARIS die an der Erstellung der Vertragsprodukte beteiligte Xxxxxxx gegenüber dem Lizenznehmer geltend gemacht werdenmachen.
14.8 Wenn dem Kunden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung gemäß Ziffer 14.1 Teil A dieser Allgemeinen Bestimmungen (5) Vorstehendes gilt nicht für Open Source Komponenten; hier übernimmt der Lizenzgeber nur die Verpflichtung, dass für die Nutzung der Software oder Leistungen durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung von NEVARIS die Möglichkeit besteht, dass die Software Gegenstand einer erfolgreichen Schadensersatzklage sein könne, kann NEVARIS nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten
(a) dem Kunden das Recht verschaffenOpen Source Komponenten, die Software gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter zu nutzen;
(b) zusammen mit dem Vertragsprodukten ausgeliefert werden und die Software so ersetzen von Vertragsprodukten aktiviert, genutzt oder anpassen, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt, sofern ihre Funktionalitäten verlinkt werden oder auf die im Wesentlichen unverändert bleiben; oder
(c) wenn Vertragsprodukt technisch in sonstiger Weise Bezug genommen wird, die Optionen (a) und (b) nach Ansicht von NEVARIS nicht sinnvoll zu verwirklichen für die Nutzung dieser Komponenten notwendigen Rechte vom Berechtigten eingeholt wurden, beziehungsweise durch die für die Komponente geltenden Lizenzbestimmung eingeräumt worden sind, den Vertrag einschließlich der darin gewährten Rechte in Bezug auf die rechtswidrige Software kündigen.
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Samples: Software License Agreement
Schutzrechte Dritter. 14.1 Macht ein 13.1 Wir sind lediglich verpflichtet, die Produkte frei von Rechten oder Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche geltendzu liefern, die auf gewerblichen Schutzrechten oder anderem geistigen Eigentum beruhen und die wir bei Vertragsabschluss kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten, vo- rausgesetzt, das Recht oder der Verletzung seiner Schutzrechte durch die Nutzung der Softwareprodukte und Leistungen der NEVARIS beruhen, und ist NEVARIS zur Beseitigung dieses Rechtmangels im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet, wird NEVARIS den Kunden darüber hinaus wie folgt gegen die Ansprüche des Dritten verteidigen und von diesen im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung (siehe Teil A Ziffer 19) freistellen.
14.2 NEVARIS übernimmt Anspruch beruht auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter. NEVARIS erstattet dem Kunden Stand: April 2022 die Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund eines rechtwirksamen Urteils entstehen.
14.3 Voraussetzungen für diesen Anspruch des Kunden gegen NEVARIS sind, dass (a) der Kunde NEVARIS unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten verständigt und (b) der Kunde NEVARIS die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit der Kunde NEVARIS die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat er NEVARIS stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung gewerblichen Schutzrechten oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit NEVARIS zu agieren.
14.4 Der Kunde wird NEVARIS bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung uneingeschränkt und unentgeltlich unterstützen.
14.5 NEVARIS haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes.
14.6 Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der Rechtsmängelgewährleistungsansprüche (Ziffer 18.1) des Kunden.
14.7 Unbeschadet der anderen Bestimmungen der Ziffer 19 Teil A haftet NEVARIS gegenüber dem Kunden nicht, soweit ein Anspruch auf folgenden Gründen beruht:anderem geistigen Eigentum
(a) Nutzung nach dem Recht der NEVARIS Software Bundesrepublik Deutschland, sofern unser Kunde dort seinen Sitz oder Leistungen in Verbindung mit Daten, Geräten oder Software, die NEVARIS nicht bereitgestellt hat und wenn die NEVARIS Software oder Leistungen an sich keine Rechtsverletzung verursachen oder anderweitig Gegenstand eines Anspruchs sein würden;seine Niederlassung hat; oder
(b) Nutzung der NEVARIS Software oder Leistungen durch den Kunden entgegen des Vertrages, diesen AGB oder des Benutzerhandbuchs;
(c) Anpassung der Software durch eine andere Person als NEVARIS (außer von NEVARIS beauftragte Personen); oder
(d) Rechtsverletzung durch NEVARIS aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung des Kunden. Der Kunde stellt NEVARIS von den in dieser Ziffer 14.7 Teil A genannten Ansprüchen frei, wenn diese direkt gegen NEVARIS geltend gemacht werden.
14.8 Wenn nach dem Kunden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung gemäß Ziffer 14.1 Teil A dieser Allgemeinen Bestimmungen die Nutzung der Software oder Leistungen durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung von NEVARIS die Möglichkeit besteht, dass die Software Gegenstand einer erfolgreichen Schadensersatzklage sein könne, kann NEVARIS nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten
(a) dem Kunden das Recht verschaffen, die Software gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter zu nutzen;
(b) die Software so ersetzen oder anpassen, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegteines ausländischen Staates, sofern ihre Funktionalitäten im Wesentlichen unverändert bleibender Kunde dort seinen Sitz oder seine Niederlassung hat; oder
(c) wenn nach dem Recht eines Drittlandes nur dann, sofern wir mit dem Kunden ausdrück- lich schriftlich die Optionen Verwendung oder den Verkauf unserer Produkte in diesem Dritt- land vereinbart haben.
13.2 Sofern ein Dritter gegenüber unseren Kunden berechtigte Ansprüche an den von uns gelie- ferten Produkten gemäß vorstehendem Absatz 1 erhebt, haften wir gegenüber dem Kun- den innerhalb der in Ziffer 8.7 bestimmten Frist wie folgt:
(a) Wir werden nach unserer Xxxx zunächst versuchen, auf unsere Kosten für die be- treffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht zu erwirken oder die Produkte so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden seine gesetzli- chen Rechte zu, die sich jedoch nach diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbe- dingungen richten.
(b) nach Ansicht von NEVARIS Der Kunde ist verpflichtet, uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich zu informieren, eine Verletzung nicht sinnvoll zu verwirklichen sindanzuerkennen und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorzubehalten. Stellt der Kunde die Nutzung der Produkte aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet, den Vertrag einschließlich Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der darin gewährten Rechte Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung ver- bunden ist. Wird der Kunde in Bezug Folge der Benutzung der von uns gelieferten Pro- dukte von Dritten wegen Schutzrechtsverletzungen angegriffen, so verpflichtet sich der Kunde, uns hiervon unverzüglich zu unterrichten und uns Gelegenheit zu ge- ben, sich an einem eventuellen Rechtsstreit zu beteiligen. Der Kunde hat uns bei der Führung eines solchen Rechtsstreits in jeder Hinsicht zu unterstützen. Der Kunde hat Handlungen zu unterlassen, die unsere Rechtsposition beeinträchtigen könnten.
13.3 Unsere Verpflichtung nach Absatz 1 erstreckt sich nicht auf Fälle,
(a) in denen die rechtswidrige Software kündigenSchutzrechtsverletzung sich daraus ergibt, dass wir uns bei der Her- stellung der Produkte nach Informationen oder sonstigen Angaben gerichtet haben, die uns der Kunde zur Verfügung gestellt oder vorgegeben hat, oder
(b) in denen die Schutzrechtsverletzung durch eine von uns nicht voraussehbare An- wendung durch den Kunden oder dadurch verursacht wird, dass die Produkte vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten ver- mischt oder eingesetzt werden.
13.4 Unsere Haftung nach Ziffer 11 bleibt unberührt.
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Schutzrechte Dritter. 14.1 Macht ein 13.1 Wir sind lediglich verpflichtet, die Produkte frei von Rechten oder Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche geltendzu liefern, die auf gewerblichen Schutzrechten oder anderem geistigen Eigentum beruhen und die wir bei Vertragsabschluss kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten, vorausgesetzt, das Recht oder der Verletzung seiner Schutzrechte durch die Nutzung der Softwareprodukte und Leistungen der NEVARIS beruhen, und ist NEVARIS zur Beseitigung dieses Rechtmangels im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet, wird NEVARIS den Kunden darüber hinaus wie folgt gegen die Ansprüche des Dritten verteidigen und von diesen im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung (siehe Teil A Ziffer 19) freistellen.
14.2 NEVARIS übernimmt Anspruch beruht auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter. NEVARIS erstattet dem Kunden Stand: April 2022 die Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund eines rechtwirksamen Urteils entstehen.
14.3 Voraussetzungen für diesen Anspruch des Kunden gegen NEVARIS sind, dass (a) der Kunde NEVARIS unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten verständigt und (b) der Kunde NEVARIS die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit der Kunde NEVARIS die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat er NEVARIS stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung gewerblichen Schutzrechten oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit NEVARIS zu agieren.
14.4 Der Kunde wird NEVARIS bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung uneingeschränkt und unentgeltlich unterstützen.
14.5 NEVARIS haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes.
14.6 Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der Rechtsmängelgewährleistungsansprüche (Ziffer 18.1) des Kunden.
14.7 Unbeschadet der anderen Bestimmungen der Ziffer 19 Teil A haftet NEVARIS gegenüber dem Kunden nicht, soweit ein Anspruch auf folgenden Gründen beruht:anderem geistigen Eigentum
(a) Nutzung nach dem Recht der NEVARIS Software Bundesrepublik Deutschland, sofern unser Kunde dort seinen Sitz oder Leistungen in Verbindung mit Daten, Geräten oder Software, die NEVARIS nicht bereitgestellt hat und wenn die NEVARIS Software oder Leistungen an sich keine Rechtsverletzung verursachen oder anderweitig Gegenstand eines Anspruchs sein würden;seine Nie- derlassung hat; oder
(b) Nutzung nach dem Recht eines ausländischen Staates, so- fern der NEVARIS Software Kunde dort seinen Sitz oder Leistungen durch den Kunden entgegen des Vertrages, diesen AGB oder des Benutzerhandbuchs;
(c) Anpassung der Software durch eine andere Person als NEVARIS (außer von NEVARIS beauftragte Personen); oder
(d) Rechtsverletzung durch NEVARIS aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung des Kunden. Der Kunde stellt NEVARIS von den in dieser Ziffer 14.7 Teil A genannten Ansprüchen frei, wenn diese direkt gegen NEVARIS geltend gemacht werden.
14.8 Wenn dem Kunden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung gemäß Ziffer 14.1 Teil A dieser Allgemeinen Bestimmungen die Nutzung der Software oder Leistungen durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung von NEVARIS die Möglichkeit besteht, dass die Software Gegenstand einer erfolgreichen Schadensersatzklage sein könne, kann NEVARIS nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten
(a) dem Kunden das Recht verschaffen, die Software gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter zu nutzen;
(b) die Software so ersetzen oder anpassen, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt, sofern ihre Funktionalitäten im Wesentlichen unverändert bleibenseine Nieder- lassung hat; oder
(c) wenn nach dem Recht eines Drittlandes nur dann, sofern wir mit dem Kunden ausdrücklich schriftlich die Optionen Ver- wendung oder den Verkauf unserer Produkte in die- sem Drittland vereinbart haben.
13.2 Sofern ein Dritter gegenüber unseren Kunden berechtigte Ansprüche an den von uns gelieferten Produkten gemäß vor- stehendem Absatz 1 erhebt, haften wir gegenüber dem Kun- den innerhalb der in Ziffer 8.7 bestimmten Frist wie folgt:
(a) Wir werden nach unserer Xxxx zunächst versuchen, auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht zu erwirken oder die Produkte so ändern, dass das Schutzrecht nicht ver- letzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Rechte zu, die sich je- doch nach diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lie- ferbedingungen richten.
(b) nach Ansicht von NEVARIS Der Kunde ist verpflichtet, uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schrift- lich zu informieren, eine Verletzung nicht sinnvoll zu verwirklichen sindanzuer- kennen und uns alle Abwehrmaßnahmen und Ver- gleichsverhandlungen vorzubehalten. Stellt der Kunde die Nutzung der Produkte aus Schadensmin- derungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet, den Vertrag einschließlich Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der darin gewährten Rechte Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Wird der Kunde in Bezug Folge der Benutzung der von uns ge- lieferten Produkte von Dritten wegen Schutzrechts- verletzungen angegriffen, so verpflichtet sich der Kunde, uns hiervon unverzüglich zu unterrichten und uns Gelegenheit zu geben, sich an einem eventuel- len Rechtsstreit zu beteiligen. Der Kunde hat uns bei der Führung eines solchen Rechtsstreits in jeder Hinsicht zu unterstützen. Der Kunde hat Handlungen zu unterlassen, die unsere Rechtsposition beein- trächtigen könnten.
13.3 Unsere Verpflichtung nach Absatz 1 erstreckt sich nicht auf Fälle,
(a) in denen die rechtswidrige Software kündigenSchutzrechtsverletzung sich daraus ergibt, dass wir uns bei der Herstellung der Produkte nach Informationen oder sonstigen Angaben gerich- tet haben, die uns der Kunde zur Verfügung gestellt oder vorgegeben hat, oder
(b) in denen die Schutzrechtsverletzung durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung durch den Kunden oder dadurch verursacht wird, dass die Pro- dukte vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten vermischt oder eingesetzt werden.
13.4 Unsere Haftung nach Ziffer 11 bleibt unberührt.
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Samples: General Terms and Conditions