Common use of Schutzrechte Dritter Clause in Contracts

Schutzrechte Dritter. 10.1 Der Lieferant garantiert, dass die gegenüber Telefónica Germany erbrachten Leistungen nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind und Telefónica Germany ausschließliche, unbeschränkte und freie Rechtsposition erhält. 10.2 Der Lieferant stellt Telefónica Germany vollumfänglich von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der Kosten für die Rechtsverfolgung. Dies gilt auch für den Anspruch aus § 32 a II UrhG. 10.3 Im Falle einer (behaupteten) Rechtsverletzung verschafft der Lieferant Telefónica Germany auf Anforderung unverzüglich und kostenfrei das Recht zur Weiternutzung oder ersetzt oder verändert den Vertragsgegenstand so, dass eine Rechtsverletzung nicht mehr vorliegt, er aber vertragsgemäß bleibt.

Appears in 12 contracts

Samples: Telecommunications, Mobile Service Agreement, Telecommunications