Common use of Schutzrechte Dritter Clause in Contracts

Schutzrechte Dritter. 13.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Mo- delle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, über- nimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Drit- ter nicht verletzt werden. 13.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge- macht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefer- gegenstände auf Risiko des Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig. 13.3. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos. 13.4. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kun- den für allfällige Prozesskosten angemessene Kosten- vorschüsse zu verlangen. 13.5. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen. 13.6. Wir sind berechtigt, für allfällige Prozesskosten an- gemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Schutzrechte Dritter. 13.116.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Un- terlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzu- stellen und den Ersatz der von uns aufgewendeten not- wendigen und zweckentsprechenden Kosten zu bean- spruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig. 16.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos. 16.3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvor- schüsse zu verlangen. 16.4. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Mo- delle Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, über- nimmt übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass durch die Anfertigung An- fertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Drit- ter Dritter nicht verletzt werden. 13.216.5. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge- macht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefer- gegenstände auf Risiko des Kunden Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig. 13.3. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos. 13.4. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kun- den für allfällige Prozesskosten angemessene Kosten- vorschüsse zu verlangen. 13.516.6. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen. 13.6. Wir sind berechtigt, für allfällige Prozesskosten an- gemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen

Schutzrechte Dritter. 13.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Mo- delle Model- le oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, über- nimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Drit- ter nicht verletzt werden. 13.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge- macht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefer- gegenstände auf Risiko des Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig. 13.3. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos. 13.4. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kun- den für allfällige Prozesskosten angemessene Kosten- vorschüsse zu verlangen. 13.5. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen. 13.6. Wir sind berechtigt, für allfällige Prozesskosten an- gemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Schutzrechte Dritter. 13.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Mo- delle Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, über- nimmt übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Drit- ter Dritter nicht verletzt werden. 13.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge- machtgemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefer- gegenstände Liefergegenstände auf Risiko des Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig. 13.3. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos. 13.4. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kun- den Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kosten- vorschüsse Kostenvorschüsse zu verlangen. 13.5. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen. 13.6. Wir sind berechtigt, für allfällige Prozesskosten an- gemessene angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Schutzrechte Dritter. 13.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Mo- delle Model- le oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, über- nimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Drit- ter nicht verletzt werden. 13.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge- macht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefer- gegenstände auf Risiko des Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig. 13.3. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglosklag- los. 13.4. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kun- den für allfällige Prozesskosten angemessene Kosten- vorschüsse zu verlangen. 13.5. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen. 13.6. Wir sind berechtigt, für allfällige Prozesskosten an- gemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schutzrechte Dritter. 13.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Mo- delle Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, über- nimmt übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Drit- ter Dritter nicht verletzt werden. 13.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge- machtgemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefer- gegenstände Liefergegenstände auf Risiko des Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig. 13.3. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos. 13.4. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kun- den Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kosten- vorschüsse Kostenvorschüsse zu verlangen. 13.5. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen. 13.6. Wir sind berechtigt, für allfällige Prozesskosten an- gemessene angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Schutzrechte Dritter. 13.114.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Mo- delle Modelle, Programmen oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, über- nimmt übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Drit- ter Dritter nicht verletzt werden. Dies gilt ebenso für sämtliche geistige Schöpfungen Dritter. 13.214.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge- machtgemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefer- gegenstände Liefergegenstände auf Risiko des Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig. 13.314.3. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos. 13.414.4. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kun- den Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kosten- vorschüsse Kostenvorschüsse zu verlangen. 13.514.5. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen- deter aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen. 13.614.6. Wir sind berechtigt, für allfällige Prozesskosten an- gemessene angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen