Common use of Sonstige Leistungen Clause in Contracts

Sonstige Leistungen. Der/die Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Nr. 4, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem/der Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser/diese Kosten einspart. Der/die Ausbildende hat dem/der Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbil- dungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Hat der/die Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des/der Auszubildenden. Auf Verlangen des/der Auszubildenden sind auch Angaben über Verhal- ten und Leistung aufzunehmen. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte Der Personalbogen der Landwirtschaftskammer wird insofern Vertragsbestandteil, als dass dort die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen von Minderjährigen mit Namen und Anschrift genannt werden. 🞏 Auszubildende Personalbogen für 🞏 Auszubildende gem. § 66 BBiG 🞏 Umzuschulende (Werker/Fachpraktiker) Bitte zusammen mit dem Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag und der ärztlichen Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen! Ausbildungsjahr: 1. 🞏 2. 🞏 3. 🞏 Name: Vorname: geb. am: Gesetzliche Vertreter: Straße, PLZ, Ort, Telefon: Berufsschule: Angabe nicht vergessen! Allgemeine Schulbildung (Zuletzt erreichter Abschluss; nur bei verkürzter Ausbildung Kopie des Zeugnisses beifügen!): 🞏 Förderschule/Sonderschule 🞏 Hauptschule ohne Abschluss 🞏 Hauptschulabschluss (Kl. 9 oder Kl. 10 Typ A) 🞏 Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Kl. 10 Typ B, Realschulabschluss, Versetzung in gymn. Oberstufe) 🞏 Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil der FHR nach Versetzung in die Kl. 12 der gymn. Oberstufe) 🞏 Allgemeine Hochschulreife 🞏 Abschluss im Ausland, der nicht den o.g. Abschlüssen zugeordnet werden kann 🞏 Sonstiger Abschluss: Ende der aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Berufliche Schulbildung (Kopie des Zeugnisses beifügen!): Berufsfeld/Schwerpunkt: 🞏 Berufsvorbereitungs-/Berufsorientierungsjahr 🞏 Berufsgrundschuljahr (BGJ): 🞏 Berufsfachschule (einjährig): 🞏 Berufsfachschule (zweijährig): 🞏 Höhere Berufsfachschule 🞏 Sonstige: Ende der höchsten aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Betriebliche Qualifizierung, Berufsvorbereitung 🞏 betriebliche Qualifizierungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer (Einstiegsqualifizierung (EQ), Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktika) 🞏 Berufsvorbereitungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer Vorausgegangene Ausbildung, gelenktes Praktikum oder sonstige berufliche Tätigkeit*: 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: nicht abgeschlossen 🞏 Sonstige berufliche Tätigkeit Beruf: 🞏 Gelenktes Praktikum 🞏 Vorheriges Studium abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorheriges Studium nicht abgeschlossen *Nur bei verkürzter Ausbildung Kopien des Zeugnisses oder sonstige Belege beifügen! Bei Jugendlichen: Ärztliche Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vom: / / Bei Ausbildung gem. § 66 BBiG: Bestätigung der Behinderung durch die Agentur für Arbeit vom: / / (Kopie beifügen!) Überwiegend öffentlich gefördertes Ausbildungsverhältnis (d.h. zu mehr als 50 %) (nicht für Umzuschulende) 🞏 Sonderprogramm des Bundes/Landes 🞏 Berufsausbildung für benachteiligte Menschen nach § 74 (1) 2., §§ 76 und 78 SGB III 🞏 Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen nach § 73 (1) und (2), §115 (2), § 116 (2) und (4) und § 117 SGB III

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Samples: Berufsausbildungsvertrag, Berufsausbildungsvertrag, Berufsausbildungsvertrag

Sonstige Leistungen. Der/die Ausbildende trägt die Kosten 8 Arbeitszeit und Urlaub 1. Die regelmäßige Arbeitszeit in den betrieblichen Praxisphasen richtet sich nach der be- triebsüblichen, tariflichen Arbeitszeit einer*eines Vollzeitbeschäftigten. 2. Der regelmäßige Einsatzort während der betrieblichen Praxisphasen ist . Andere Einsatzorte können bei Bedarf vereinbart werden. 3. Es besteht ein Urlaubsanspruch von Arbeitstagen (s. Anhang) pro Jahr während der Praxisphasen vom 15. Februar bis 14. Xxxx und 1. August bis 30. September. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem gültigen Tarifvertrag bzw. nach dem Bundesur- laubsgesetz (für Maßnahmen Minderjährige nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz). Es kann auch ein alternatives Urlaubsmodell gewählt werden (siehe Anhang). Zusätzliche Urlaubstage kön- nen erreicht werden, wenn außerhalb der Ausbildungsstätte Praxisphasen weitergehende Arbeitszeit erbracht wird (siehe § 4 Abs. 3). 4. Der Urlaub ist während des Studiums in den vorlesungsfreien Zeiten zu nehmen, falls zu- treffend im Sinne des Betriebsurlaub. 1. Die*der Studierende ist während aller betrieblichen Praxisphasen im Inland kraft Gesetzes gegen Unfall versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind1 SGB VII). Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem/Im Versicherungsfalle übermittelt der Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser/diese Kosten einspart. Der/die Ausbildende hat dem/der Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbil- dungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Hat der/die Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll Praxispartner auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreibenHochschule Wählen Sie ein Element aus einen Abdruck der Unfall- anzeige. 2. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über ArtFür praktische Studiensemester bzw. betriebliche Praxisphasen im Ausland hat die*der Studierende selbst für einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz Sorge zu tragen. 3. Die*der Studierende unterliegt während des Vertragsverhältnisses im Inland der Versiche- rungspflicht in der Kranken-, Dauer Pflege-, Renten- und Ziel der Arbeitslosenversicherung wie die*der zur Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des/der AuszubildendenBeschäftigte. 1. Auf Verlangen des/der Auszubildenden sind auch Angaben über Verhal- ten und Leistung aufzunehmen. Erfüllungsort für alle Alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte Der Personalbogen der Landwirtschaftskammer wird insofern Vertragsbestandteil, als dass dort die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen Bildungsvertrag müssen innerhalb einer Frist von Minderjährigen mit Namen und Anschrift genannt drei Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. 🞏 Auszubildende PersonalbogenErfolgt dies nicht, verfallen diese An- sprüche. 2. Lehnt die*der Leistungspflichtige den Anspruch schriftlich ab oder erklärt sie*er sich hierzu nicht innerhalb eines Monats nach Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder nach dem Fristablauf gericht- lich geltend gemacht wird. 3. Diese Ausschlussfristen und diese Verfallsklausel gelten nicht für 🞏 Auszubildende gem. § 66 BBiG 🞏 Umzuschulende (Werker/Fachpraktiker) Bitte zusammen mAnsprüche aus einer Haf- tung für vorsätzliches Verhalten, für Ansprüche auf Zahlung des Mindestlohns nach it dem Berufsausbildungs- bzw. UmschulungsvertrMi- LoG ag und der ärztlichen Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen! Ausbildungsjahfür andere gesetzliche oder tarifliche Ansprüche, auf die nicht verzichtet werden kann. r: 1.Änderungen und Ergänzungen des Bildungsvertrages sowie Nebenabsprachen und sonstige Abmachungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese Bestimmung kann ebenfalls nur schriftlich aufgehoben werden. 🞏 2Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen oder des Bildungsvertrages in seiner Gesamtheit dadurch nicht be- rührt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, gilt das als vereinbart, was dem Sinn und Zweck der vertraglich gewünschten, ungültigen Rege- lung am nächsten kommt. . �� 3. 🞏 Name: VornamDie*der Studierende verpflichtet sich, während der Dauer der Bildungsmaßnahme keine an- dere Erwerbstätigkeit auszuüben, sofern das Gehalt auskömmlich iste: geb. am: Gesetzliche Vertreter: Straße, PLZ, Ort, Telefon: Berufsschule: Angabe nicht vergessen! Allgemeine Schulbildung (Zuletzt erreichter Abschluss; nur bei verkürzter Ausbildung Kopie des Zeugnisses beifügen!): 🞏 Förderschule/Sonderschule 🞏 Hauptschule ohne Abschluss 🞏 HauptschulabscEs gilt der jeweilige BAföG Höchstsatz als auskömmlichhluss (Kl. 9 oder Kl. 10 Typ A) 🞏 Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Kl. 10 Typ B, Realschulabschluss, Versetzung in gymn. Oberstufe) 🞏 Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil der FHR nach Versetzung in die Kl. 12 der gymn. Oberstufe) 🞏 Allgemeine Hochschulreife 🞏 Abschluss im Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist gegenüber dem Praxispartner anzeigepflichtig und darf Ausland, der Interessen des Praxispartners widerspre- chen oder den Studienfortschritt gefährden. 4nicht den o.g. Abschlüssen zugeordnet werden kann 🞏 Sonstiger Abschluss: Ende der aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Berufliche SchulbVon diesem Vertrag erhält jede Vertragspartei sowie die Hochschule Wählen Sie ein Element aus eine gleichlautende, unterschriebene Ausfertigung. 5. Weitere Vereinbarungen Praxispartner Studierende*r ggf. gesetzliche Vertretung 1. Anhang Praxisphasen 2. Beiblatt Betreuung ildung (Kopie des Zeugnisses beifügen!): Berufsfeld/Schwerpunkt: 🞏 Berufsvorbereitungs-/Berufsorientierungsjahr 🞏 Berufsgrundschuljahr (BGJ): 🞏 Berufsfachschule (einjährig): 🞏 Berufsfachschule (zweijährig): 🞏 Höhere Berufsfachschule 🞏 Sonstige: Ende der höchsten aufgeführten SchulbStudiums mit vertiefter Praxis 3. Erläuterungen zum Urlaub 4. Erläuterungen Mindestlohn und Sozialversicherungspflicht 1. Anhang Praxisphasen ildung (Datum): / / Betriebliche Qualifizierung, Berufsvorbereitung 🞏 betriebliche Qualifizierungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer (Einstiegsqualifizierung (EQ), Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktika) 🞏 Berufsvorbereitungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer Vorausgegangene Ausbildung, gelenktes Praktikum oder sonstige berufliche Tätigkeit*: 🞏 Vorausgegangene AusbildunPraxisphasen 2. Beiblatt Betreuung des Studiums g Beruf: abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: nicht abgeschlossen 🞏 Sonstige berufliche Tätigkeit Beruf: 🞏 Gelenktes Praktikum 🞏 Vorheriges Studium abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorheriges Studium nicht abgeschlossen *Nur bei verkürzter Ausbildung Kopien des Zeugnisses oder sonstige Belege beifügen! Bei Jugendlichen: Ärztliche Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vom: / / Bei Ausbildung gem. § 66 BBiG: Bestätigung der Behinderung durch die Agentur für Arbeit vom: / / (Kopie beifügen!) Überwiegend öffentlich gefördertes Ausbildungsverhältnis (d.h. zu mehr als 50 %) (nicht für Umzuschulende) 🞏 Sonderprogramm des Bundes/Landes 🞏 Berufsausbildung für benachteiligte Menschen nach § 74 (1) 2., §§ 76 und 78 SGB III 🞏 Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen nach § 73 (1) und (2), §115 (2), § 11vertiefter Praxis6 (2) und (4) und § 117 SGB III

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Samples: Bildungsvertrag

Sonstige Leistungen. Der/die Ausbildende trägt die Kosten Einheit Anzahl Einzelpreis Preis – Gerichtsstand für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Nralle sich er mittelbar ergebenden 5 denPErrosdatuzkdtieosnvsokrhoesrtseenhbVaisreitne, ntykpaisrtcehnerweise eintretenden SchaSdetkn.s begVreisniztet.nkarte "Xxxxxxx Xxxxxxxxxx" Die 8s5icxh 5a5usmAmb,s4. 4020egrrg. eObesnedtewneHißa, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sindfbtuenidgssebiteigscehr ränkungen gelten auch bei DPfislicphetrvseiorlnestlzaucnkg, einnkdl.uLricehfebruznwg. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlichzugunsten von Personen, so können dem/der Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser/diese Kosten einspart. Der/die Ausbildende hat dem/der Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbil- dungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellenderen Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Die elektronische Form ist ausgeschlossenStreitigkeiten unser Geschäftssitz. Hat der/Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. 6 sichParuosdAubksti.o2nsekrgoesbteenndeVnisHitaefntuknagrstebneschränkungen gelten nichSt,tk. sowVeiist itweinr keainrteen„AMnannegeHleaimrg„listig verschwiegen oder eine Garantie für die Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreibenBes8c5haxff5e5nhmemit ,d4e0r 0Legirs. tOungseütbweernißo,mbmeidesnehitaigbeern. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des/der Auszubildendengleiche gilt für AnsDprisüpcehresidoensslaKcukn,dineknl.nLaicehferduenmg Produkthaftungsgesetz. Auf Verlangen des/der Auszubildenden sind auch Angaben über Verhal- ten und Leistung aufzunehmen. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte Der Personalbogen der Landwirtschaftskammer wird insofern Vertragsbestandteil, als dass dort die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen von Minderjährigen mit Namen und Anschrift genannt werden. 🞏 Auszubildende Personalbogen für 🞏 Auszubildende gem. § 66 BBiG 🞏 Umzuschulende (Werker/Fachpraktiker) Bitte zusammen mit dem Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag und der ärztlichen Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen! Ausbildungsjahr: 1. 🞏 2. 🞏 3. 🞏 Name: Vorname: geb. am: Gesetzliche Vertreter: Straße, PLZ, Ort, Telefon: Berufsschule: Angabe nicht vergessen! Allgemeine Schulbildung (Zuletzt erreichter Abschluss; nur bei verkürzter Ausbildung Kopie des Zeugnisses beifügen!): 🞏 Förderschule/Sonderschule 🞏 Hauptschule ohne Abschluss 🞏 Hauptschulabschluss (Kl. 9 oder Kl. 10 Typ A) 🞏 Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Kl. 10 Typ B, Realschulabschluss, Versetzung in gymn. Oberstufe) 🞏 Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil der FHR nach Versetzung in die Kl. 12 der gymn. Oberstufe) 🞏 Allgemeine Hochschulreife 🞏 Abschluss im Ausland, der nicht den o.g. Abschlüssen zugeordnet werden kann 🞏 Sonstiger Abschluss: Ende der aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Berufliche Schulbildung (Kopie des Zeugnisses beifügen!): Berufsfeld/Schwerpunkt: 🞏 Berufsvorbereitungs-/Berufsorientierungsjahr 🞏 Berufsgrundschuljahr (BGJ): 🞏 Berufsfachschule (einjährig): 🞏 Berufsfachschule (zweijährig): 🞏 Höhere Berufsfachschule 🞏 Sonstige: Ende der höchsten aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Betriebliche Qualifizierung, Berufsvorbereitung 🞏 betriebliche Qualifizierungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer (Einstiegsqualifizierung (EQ), Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktika) 🞏 Berufsvorbereitungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer Vorausgegangene Ausbildung, gelenktes Praktikum oder sonstige berufliche Tätigkeit*: 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: nicht abgeschlossen 🞏 Sonstige berufliche Tätigkeit Beruf: 🞏 Gelenktes Praktikum 🞏 Vorheriges Studium abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorheriges Studium nicht abgeschlossen *Nur bei verkürzter Ausbildung Kopien des Zeugnisses oder sonstige Belege beifügen! Bei Jugendlichen: Ärztliche Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vom: / / Bei Ausbildung gem. § 66 BBiG: Bestätigung der Behinderung durch die Agentur für Arbeit vom: / / (Kopie beifügen!) Überwiegend öffentlich gefördertes Ausbildungsverhältnis (d.h. zu mehr als 50 %) (nicht für Umzuschulende) 🞏 Sonderprogramm des Bundes/Landes 🞏 Berufsausbildung für benachteiligte Menschen nach § 74 (1) 2., §§ 76 und 78 SGB III 🞏 Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen nach § 73 (1) und (2), §115 (2), § 11100,00 0,4691 46,91 EUR6 (2) und (4) und § 117 SGB III

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Leistungen. DerBitte bei Bedarf ausfüllen Die regelmäßige, betriebliche Arbeitszeit richtet sich nach der betriebsüblichen, tariflichen Arbeitszeit eines/r Vollbeschäftigten. Des Weiteren gelten die Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb Regeln des Berufsbildungsgesetzes. Der regelmäßige Einsatzort während der Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Nrbetrieblichen Praxisphasen ist Andere Einsatzorte können bei Bedarf vereinbart werden. 4, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können Der Praxispartner gewährt dem/der Auszubildenden anteilige Kosten Teilnehmer/in Urlaub nach den geltenden tariflichen bzw. durch Betriebsvereinbarung getroffenen Bestimmungen bzw. dem Bundesurlaubsgesetz (für Verpflegung in Minderjährige nach dem Umfang in Rechnung gestellt Jugendarbeitsschutzgesetz). Es besteht ein Urlaubsanspruch im Jahr   von   Arbeitstagen im Jahr   von   Arbeitstagen im Jahr   von   Arbeitstagen im Jahr   von   Arbeitstagen im Jahr   von   Arbeitstagen Nach Abschluss der Berufsausbildung ist Urlaub während der Praxisphasen vom 15. Februar bis 14. Xxxx und 1. August bis 30. September zu nehmen. In der noch verbleibenden vorlesungs- und prüfungsfreien Zeit wird die Tätigkeit beim Praxispartner fortgesetzt. Berechnungsmodelle für den Urlaub können dem Anhang entnommen werden. Zusätzliche Urlaubstage können erreicht werden, in dem dieser/diese Kosten einspartwenn außerhalb der Praxisphasen weitergehende Arbeitszeit erbracht wird (vgl. § 4 Abs. 3). Der/die Ausbildende Studierende ist während aller betrieblichen Praxisphasen im Inland kraft Gesetzes gegen Unfall versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Im Versicherungsfalle übermittelt der Praxispartner auch der Technischen Hochschule Nürnberg einen Abdruck der Unfallanzeige. Für praktische Studiensemester bzw. betriebliche Praxisphasen im Ausland hat dem/der Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbil- dungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Hat der/die Ausbildende Studierende selbst für einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz Sorge zu tragen. Der/die Studierende unterliegt während des Vertragsverhältnisses im Inland der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wie der/die zur Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreibenBeschäftigte. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des/der Auszubildenden. Auf Verlangen des/der Auszubildenden sind auch Angaben über Verhal- ten und Leistung aufzunehmen. Erfüllungsort für alle Alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte Der Personalbogen der Landwirtschaftskammer wird insofern Vertragsbestandteil, als dass dort die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen Bildungsvertrag müssen innerhalb einer Frist von Minderjährigen mit Namen und Anschrift genannt drei Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. 🞏 Auszubildende PersonalbogenErfolgt dies nicht, verfallen diese Ansprüche. Lehnt der Leistungspflichtige den Anspruch schriftlich ab oder erklärt er sich hierzu nicht innerhalb eines Monats nach Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder nach dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Diese Ausschlussfristen und diese Verfallsklausel gelten nicht für 🞏 Auszubildende gAnsprüche aus einer Haftung für vorsätzliches Verhalten, für Ansprüche auf Zahlung des Mindestlohns nach dem MiLoG und für andere gesetzliche oder tarifliche Ansprüche, auf die nicht verzichtet werden kannem. § 66 BBiG 🞏 Umzuschulende (WerFür den Ausbildungsvertrag finden, soweit keine besonderen Regelungen getroffen worden sind, die für ein Ausbildungsverhältnis geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Derker/Fachpraktiker) Bitte zusammen mdie Studierende verpflichtet sich, während der Dauer der Bildungsmaßnahme keine andere Erwerbstätigkeit auszuüben, sofern das Gehalt auskömmlich ist. Es gilt der jeweilige BAföG Höchstsatz als auskömmlich. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist gegenüber it dem Berufsausbildungs- bzw. UmschulungsvertrPraxispartner anzeigepflichtig ag und der ärztlichen Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen! Ausbildungsjahr: 1. 🞏 2. 🞏 3. 🞏 Name: Vorname: geb. am: Gesetzliche Vertreter: Straße, PLZ, Ort, Telefon: Berufsschule: Angabe nicht vergessen! Allgemeine Schulbildung (Zuletzt erreichter Abschluss; nur bei verkürzter Ausbildung Kopie des Zeugnisses beifügen!): 🞏 Förderschule/Sonderschule 🞏 Hauptschule ohne Abschluss 🞏 Hauptschulabschluss (Kl. 9 oder Kl. 10 Typ A) 🞏 Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Kl. 10 Typ B, Realschulabschluss, Versetzung in gymn. Oberstufe) 🞏 Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil der FHR nach Versetzung in die Kl. 12 der gymn. Oberstufe) 🞏 Allgemeine Hochschulreife 🞏 Abschluss im darf Ausland, der Interessen des Praxispartners widersprechen oder den Studienfortschritt gefährdennicht den o.g. Abschlüssen zugeoÄnderungen und Ergänzungen des Bildungsvertrages sowie Nebenabsprachen und sonstige Abmachungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese Bestimmung rdnet werden kann 🞏 Sonstiger Abebenfalls nur schriftlich aufgehoben werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Gültigkeit schluss: Ende der aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Berufliche Schulbübrigen Vereinbarungen oder ildung (Kopie des Zeugnisses beifügen!): Berufsfeld/Schwerpunkt: 🞏 Berufsvorbereitungs-/Berufsorientierungsjahr 🞏 Berufsgrundschuljahr (BGJ): 🞏 Berufsfachschule (einjährig): 🞏 Berufsfachschule (zweijährig): 🞏 Höhere BerufsfachschulBildungsvertrages in seiner Gesamtheit dadurch nicht berührt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, gilt das als vereinbart, was dem Sinn und Zweck e 🞏 Sonstige: Ende der höchsten aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Betriebvertraglich gewünschtenliche Qualifizierung, Berufsvorbereitung 🞏 betriebliche Qualifizierungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer (Einstiegsqualifizierung (EQ), Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktika) 🞏 Berufsvorbereitungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer Vorausgegangene Ausbildung, gelenktes Praktikum oder sonstige berufliche Tätigkeit*: 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: nicht abgeschlossen 🞏 Sonstige berufliche Tätigkeit Beruf: 🞏 Gelenktes Praktikum 🞏 Vorheriges Studium abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorheriges Studium nicht abgeschlossen *Nur bei verkürzter Ausbildung Kopien des Zeugnisses oder sonstige Belege beifügen! Bei Jugendlichen: Ärztliche Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetzungültigen Regelung am nächsten kommt vom: / / Bei Ausbildung gem. § 66 BBiG: BestätVon diesem Vertrag und vom Berufsausbildungsvertrag erhält jede Vertragspartei sowie igung der Behinderung durch die Agentur für Arbeit vom: / / (Kopie beifügen!) Überwiegend öffentlich gefördertes Ausbildungsverhältnis (d.h. zu mehr als 50 %) (nicht für Umzuschulende) 🞏 Sonderprogramm des Bundes/Landes 🞏 Berufsausbildung für benachteiTechnische Hochschule Nürnberg eine unterschriebene Ausfertigungligte Menschen nach § 74 (1) 2., §§ 76 und 78 SGB III 🞏 Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen nach § 73 (1) und (2), §115 (2), § 116 (2) und (4) und § 117 SGB III

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Samples: Bildungsvertrag

Sonstige Leistungen. Der/Der Aufsichtsrat ist berechtigt, den Vorstandsmitgliedern zusätzlich eine angemessene Sonderzahlung zu gewähren. Hierzu schließt der Aufsichtsrat für das bevorstehende Geschäftsjahr eine individuelle Vereinbarung mit dem Vorstandsmitglied, in der der Aufsichtsrat die Ausbildende trägt Leistungskriterien für die Kosten Sonderzahlung festlegt. Voraussetzung für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte eine solche Sonderzahlung ist, dass das Vorstandsmitglied herausragende und außergewöhnlichen Leistungen erbringt und die Sonderzahlung daher nach Auffassung des Aufsichtsrats im Sinne Unternehmensinteresse liegt und der Gesellschaft einen zukunftsbezogenen Nutzen bringt. Nach Ablauf des § 2 Nr. 4, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem/der Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werdenGeschäftsjahres, in dem dieser/diese Kosten einspartder Bemessungszeitraum der Sonderzahlung endet, legt der Aufsichtsrat die Höhe des zu gewährenden Sonderbonus in Abhängigkeit von der Zielerreichung fest. Der/Dabei müssen die Ausbildende hat dem/Gesamtbezüge der Auszubildenden einzelnen Vorstandsmitglieder auch unter Berücksichtigung der Sonderzahlung in einem angemessenen Verhältnis zur Lage der Gesellschaft stehen. Ferner ist der Aufsichtsrat berechtigt, neu eintretenden Vorstandsmitgliedern zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen zu gewähren. Diese Leistungen können z.B. Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung bei Beendigung des Berufsausbil- dungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Hat der/die Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder einem früheren Dienst-/Arbeitgeber oder sonstiger finanzieller Nachteile sowie Leistungen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreibenGarantie einer Mindestvergütung sein. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über ArtDer Aufsichtsrat kann mit Vorstandsmitgliedern im Einzelfall ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbaren, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über für dessen Einhaltung die erworbenen beruflichen FertigkeitenTRATON SE dem Vorstandsmitglied eine Karenzentschädigung im marktüblichen Umfang zusagt. Der Aufsichtsrat kann mit Vorstandsmitgliedern, Kenntnisse und Fähigkeiten des/der Auszubildenden. Auf Verlangen des/der Auszubildenden sind auch Angaben über Verhal- ten und Leistung aufzunehmen. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte Der Personalbogen der Landwirtschaftskammer wird insofern Vertragsbestandteil, als dass dort die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen von Minderjährigen mit Namen und Anschrift genannt werden. 🞏 Auszubildende Personalbogen für 🞏 Auszubildendderen Bestellung zum Vorstandsmitglied e gem. § 66 BBiG 🞏 Umzuschulende (Werker/Fachpraktiker) Bitte zusammen mit dem Berufsausbildungs- 84 Absbzw. Umschulungsvertrag u3 AktG unter Xxxxxxxxxxx nd der ärztlichen Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen! Ausbildungsjahr: 1. 🞏 2. 🞏 3. 🞏 Name: Vorname: geb. am: Gesetzliche Vertreter: Wiederbestellung vorübergehend widerrufen wirdStraßvereinbarene, PLZ, Ort, Telefon: Berufsschule: Angabe nicht vergessen! Allgemeine Schulbildung (Zuletzt erreichter Abschluss; nur bei verkürzter Ausbildung Kopie des Zeugnisses beifügen!): 🞏 Förderschule/Sonderschule 🞏 Hauptschule ohne Abschluss 🞏 Hauptschulabschluss (Kl. 9 oder Kl. 10 Typ A) 🞏 Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Kl. 10 Typ B, Realschulabschluss, Versetzung in gymn. Oberstufe) 🞏 Fachhochschulreife (mindestens schulidass diese Vorstandsmitglieder während scher Teil der FHR nach Versetzung in Unterbrechung die Kl. 12 der gymn. Oberstufe) 🞏 Allgemeine Hochschulreife 🞏 Abschluss im Ausland, der nicht den o.g. Abschlüssen zugeordnet werden kann 🞏 Sonstiger Abschluss: Ende der aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Berufliche Schulbildung (Kopie des Zeugnisses beifügen!): Berufsfeld/Schwerpunkt: 🞏 Berufsvorbereitungs-/Berufsorientierungsjahr 🞏 Berufsgrundschuljahr (BGJ): 🞏 Berufsfachschule (einjährig): 🞏 Berufsfachschule (zweijährig): 🞏 Höhere Berufsfachschule 🞏 Sonstige: Ende der höchsten aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Betriebliche Qualifizierung, Berufsvorbereitung 🞏 betriebliche Qualifizierungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer (Einstiegsqualifizierung (EQ), Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktika) 🞏 Berufsvorbereitungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer Vorausgegangene Ausbildung, gelenktes Praktikum oder sonstige berufliche Tätigkeit*: 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: nicht abgeschlossen 🞏 Sonstige berufliche Tätigkeit Beruf: 🞏 Gelenktes Praktikum 🞏 Vorheriges Studium abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorheriges Studium nicht abgeschlossen *Nur bei verkürzter Ausbildung Kopien des Zeugnisses oder sonstige Belege beifügen! Bei Jugendlichen: Ärztliche Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vom: / / Bei Ausbildung gem. § 66 BBiG: Bestätigung der Behinderung durch die Agentur für Arbeit vom: / / (Kopie beifügen!) Überwiegend öffentlich gefördertes Ausbildungsverhältnis (d.h. zu mehr als 50 %) (nicht für Umzuschulende) 🞏 Sonderprogramm des Bundes/Landes 🞏 Berufsausbildung für benachteiAmtszeit einzelne Vergütungsbestandteile weiterhin erhaltenligte Menschen nach § 74 (1) 2., §§ 76 und 78 SGB III 🞏 Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen nach § 73 (1) und (2), §115 (2), § 116 (2) und (4) und § 117 SGB III

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Samples: Vergütungssystem Für Die Vorstandsmitglieder Der Traton Se

Sonstige Leistungen. Der8 Arbeitszeit und Urlaub 1. Die regelmäßige Arbeitszeit in den betrieblichen Praxisphasen richtet sich nach der betriebsüblichen, tariflichen Arbeitszeit eines/die Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen r Vollzeitbeschäftigten. 2. Der Ausbildungsort während der betrieblichen Praxisphasen ist . Andere Ausbildungsorte können bei Bedarf vereinbart werden. 3. Es besteht ein Urlaubsanspruch von Arbeitstagen pro Jahr während der Praxisphasen vom 15. Februar bis 14. Xxxx und 1. August bis 30. September. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem gültigen Tarifvertrag bzw. nach dem Bundesurlaubsgesetz. Die Mindestanforderungen von hochschule dual werden berücksichtigt. Es kann auch ein alternatives Urlaubsmodell gewählt werden. Zusätzliche Urlaubstage können erreicht werden, wenn außerhalb der Ausbildungsstätte Praxisphasen weitergehende Arbeitszeit erbracht wird (siehe § 4 Abs. 3). 4. Der Urlaub ist während des Studiums in den vorlesungsfreien Zeiten zu nehmen, falls zutreffend im Sinne des § 2 Nr. 4, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem/der Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser/diese Kosten einspartBetriebsurlaub. 1. Der/die Ausbildende Studierende ist während aller betrieblichen Praxisphasen im Inland kraft Gesetzes gegen Unfall versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Im Versicherungsfalle übermittelt der Praxispartner auch der Hochschule Kempten einen Abdruck der Unfallanzeige. 2. Für praktische Studiensemester (falls vorgesehen) bzw. betriebliche Praxisphasen 3. Auf Verlangen des Praxispartners hat dem/der Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbil- dungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Hat der/die Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch Studierende eine der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel dem Inhalt des Ausbildungsvertrages angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Nachweis hierüber bei Beginn der Ausbildung dem Praxispartner vorzulegen. 4. Der/die Studierende unterliegt während des Vertragsverhältnisses im Inland der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wie der/die zur Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des/der AuszubildendenBeschäftigte. 1. Auf Verlangen des/der Auszubildenden sind auch Angaben über Verhal- ten und Leistung aufzunehmen. Erfüllungsort für alle Alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte Der Personalbogen der Landwirtschaftskammer wird insofern Vertragsbestandteil, als dass dort die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen Bildungsvertrag müssen innerhalb einer Frist von Minderjährigen mit Namen und Anschrift genannt drei Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. 🞏 Auszubildende PersonalbogenErfolgt dies nicht, verfallen diese Ansprüche. 2. Lehnt der Leistungspflichtige den Anspruch schriftlich ab oder erklärt er sich hierzu nicht innerhalb eines Monats nach Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder nach dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. 3. Diese Ausschlussfristen und diese Verfallsklausel gelten nicht für 🞏 Auszubildende gem. § 66 BBiG 🞏 Umzuschulende (Werker/Fachpraktiker) Bitte zusammen mAnsprüche aus einer Haftung für vorsätzliches Verhalten, für Ansprüche auf Zahlung des Mindestlohns nach it dem Berufsausbildungs- bzw. UmschulungsvertrMiLoG ag und der ärztlichen Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen! Ausbildungsjahfür andere gesetzliche oder tarifliche Ansprüche, auf die nicht verzichtet werden kann. r: 1.Änderungen und Ergänzungen des Ausbildungsvertrages sowie Nebenabsprachen und sonstige Abmachungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen der schriftlichen Form. Diese Bestimmung kann ebenfalls nur schriftlich aufgehoben werden. 🞏 2Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen oder des Ausbildungsvertrages in seiner Gesamtheit dadurch nicht berührt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, gilt das als vereinbart, was dem Sinn und Zweck der vertraglich gewünschten, ungültigen Regelung am nächsten kommt. . �� 3. 🞏 Name: VornamDer/die Studierende verpflichtet sich, während der Dauer der Bildungsmaßnahme keine andere Erwerbstätigkeit auszuüben, sofern das Gehalt auskömmlich iste: geb. am: Gesetzliche Vertreter: Straße, PLZ, Ort, Telefon: Berufsschule: Angabe nicht vergessen! Allgemeine Schulbildung (Zuletzt erreichter Abschluss; nur bei verkürzter Ausbildung Kopie des Zeugnisses beifügen!): 🞏 Förderschule/Sonderschule 🞏 Hauptschule ohne Abschluss 🞏 HauptschulabscEs gilt mindestens der jeweilige BAföG Höchstsatz als auskömmlichhluss (Kl. 9 oder Kl. 10 Typ A) 🞏 Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Kl. 10 Typ B, Realschulabschluss, Versetzung in gymn. Oberstufe) 🞏 Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil der FHR nach Versetzung in die Kl. 12 der gymn. Oberstufe) 🞏 Allgemeine Hochschulreife 🞏 Abschluss im Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist gegenüber dem Praxispartner anzeigepflichtig und darf Ausland, der Interessen des Praxispartners widersprechen oder den Studienfortschritt gefährden. 4nicht den o.g. Abschlüssen zugeordnet werden kann 🞏 Sonstiger Abschluss: Ende der aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Berufliche Schulbildung (Kopie des Zeugnisses beifügen!): Berufsfeld/Schwerpunkt: 🞏 Berufsvorbereitungs-/Berufsorientierungsjahr 🞏 Berufsgrundschuljahr (BGJ): 🞏 Berufsfachschule (einjährig): 🞏 Berufsfachschule (zweijährig): 🞏 Höhere Berufsfachschule 🞏 Sonstige: Ende der höchsten aufgeführten Schulbildung (Datum): / / BetriebVon diesem Vertrag erhält jede Vertragspartei sowie die Hochschule Kempten eine Gleichlautendeliche Qualifizierung, Berufsvorbereitung 🞏 betriebliche Qualifizierungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer (Einstiegsqualifizierung (EQ), Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktika) 🞏 Berufsvorbereitungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer Vorausgegangene Ausbildung, gelenktes Praktikum oder sonstige berufliche Tätigkeit*: 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: nicht abgeschlossen 🞏 Sonstige berufliche Tätigkeit Beruf: 🞏 Gelenktes Praktikum 🞏 Vorheriges Studium abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorheriges Studium nicht abgeschlossen *Nur bei verkürzter Ausbildung Kopien des Zeugnisses oder sonstige Belege beifügen! Bei Jugendlichen: Ärztliche Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vom: / / Bei Ausbildung gem. § 66 BBiG: Bestätigung der Behinderung durch die Agentur für Arbeit vom: / / (Kopie beifügen!) Überwiegend öffentlich gefördertes Ausbildungsverhältnis (d.h. zu mehr als 50 %) (nicht für Umzuschulende) 🞏 Sonderprogramm des Bundes/Landes 🞏 Berufsausbildung für benachteiunterschriebene Ausfertigungligte Menschen nach § 74 (1) 2., §§ 76 und 78 SGB III 🞏 Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen nach § 73 (1) und (2), §115 (2), § 116 (2) und (4) und § 117 SGB III

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Samples: Bildungsvertrag

Sonstige Leistungen. Der/die Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen 8 Arbeitszeit und Urlaub 1. Die regelmäßige Arbeitszeit in den betrieblichen Praxisphasen außerhalb der Ausbildungsstätte Vorlesungszeit richtet sich nach der betriebsüblichen, tariflichen Arbeitszeit einer*eines Vollzeitbeschäftigten. 2. Der regelmäßige Einsatzort während der betrieblichen Praxisphasen ist . Andere Einsatzorte können bei Bedarf vereinbart werden. 3. Es besteht ein Urlaubsanspruch von Arbeitstagen (s. Anhang) pro Jahr während der Praxisphasen vom 15. Februar bis 14. Xxxx und 1. August bis 30. September. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem gültigen Tarifvertrag bzw. nach dem Bundesurlaubsgesetz (für Minderjährige nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz). Es kann auch ein alternatives Urlaubsmodell gewählt werden. Zusätzliche Urlaubstage können erreicht werden, wenn außerhalb der Praxisphasen weitergehende Arbeitszeit erbracht wird (siehe § 4 Abs. 3). 4. Der Urlaub ist während des Studiums in den vorlesungsfreien Zeiten zu nehmen, falls zutreffend im Sinne des Betriebsurlaub. 1. Die*der Studierende ist während aller betrieblichen Praxisphasen im Inland kraft Gesetzes gegen Unfall versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind1 SGB VII). Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem/Im Versicherungsfalle übermittelt der Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser/diese Kosten einspart. Der/die Ausbildende hat dem/der Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbil- dungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Hat der/die Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll Praxispartner auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreibenHochschule Ansbach einen Abdruck der Unfallanzeige. 2. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über ArtFür praktische Studiensemester bzw. betriebliche Praxisphasen im Ausland hat die*der Studierende selbst für einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz Sorge zu tragen. 3. Die*der Studierende unterliegt während des Vertragsverhältnisses im Inland der Versicherungspflicht in der Kranken-, Dauer Pflege-, Renten- und Ziel der Arbeitslosenversicherung wie die*der zur Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des/der AuszubildendenBeschäftigte. 1. Auf Verlangen des/der Auszubildenden sind auch Angaben über Verhal- ten und Leistung aufzunehmen. Erfüllungsort für alle Alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte Der Personalbogen der Landwirtschaftskammer wird insofern Vertragsbestandteil, als dass dort die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen Bildungsvertrag müssen innerhalb einer Frist von Minderjährigen mit Namen und Anschrift genannt drei Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. 🞏 Auszubildende PersonalbogenErfolgt dies nicht, verfallen diese Ansprüche. 2. Lehnt die*der Leistungspflichtige den Anspruch schriftlich ab oder erklärt sie*er sich hierzu nicht innerhalb eines Monats nach Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder nach dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. 3. Diese Ausschlussfristen und diese Verfallsklausel gelten nicht für 🞏 Auszubildende gem. § 66 BBiG 🞏 Umzuschulende (Werker/Fachpraktiker) Bitte zusammen mAnsprüche aus einer Haftung für vorsätzliches Verhalten, für Ansprüche auf Zahlung des Mindestlohns nach it dem Berufsausbildungs- bzw. UmschulungsvertrMiLoG ag und der ärztlichen Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen! Ausbildungsjahfür andere gesetzliche oder tarifliche Ansprüche, auf die nicht verzichtet werden kann. r: 1.Änderungen und Ergänzungen des Bildungsvertrages sowie Nebenabsprachen und sonstige Abmachungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese Bestimmung kann ebenfalls nur schriftlich aufgehoben werden. 🞏 2Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen oder des Bildungsvertrages in seiner Gesamtheit dadurch nicht berührt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, gilt das als vereinbart, was dem Sinn und Zweck der vertraglich gewünschten, ungültigen Regelung am nächsten kommt. . �� 3. 🞏 Name: Vorname: geb. am: Gesetzliche Vertreter: Straße, PLZ, Ort, Telefon: Berufsschule: Angabe nicht vergessen! Allgemeine Schulbildung (Zuletzt erreichter Abschluss; nur bei verkürzter Ausbildung Kopie des Zeugnisses beifügen!): 🞏 Förderschule/Sonderschule 🞏 Hauptschule ohne Abschluss 🞏 Hauptschulabschluss (Kl. 9 oder Kl. 10 Typ A) 🞏 Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Kl. 10 Typ B, Realschulabschluss, Versetzung in gymn. Oberstufe) 🞏 Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil der FHR nach Versetzung in die Kl. 12 der gymn. Oberstufe) 🞏 Allgemeine Hochschulreife 🞏 Abschluss im Die Aufnahme einer anderweitigen Erwerbstätigkeit ist gegenüber dem Praxispartner anzeigepflichtig und darf Ausland, der Interessen des Praxispartners widersprechen oder den Studienfortschritt gefährden. 4nicht den o.g. Abschlüssen zugeordnet werden kann 🞏 Sonstiger Abschluss: Ende der aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Berufliche Schulbildung (Kopie des Zeugnisses beifügen!): Berufsfeld/Schwerpunkt: 🞏 Berufsvorbereitungs-/Berufsorientierungsjahr 🞏 Berufsgrundschuljahr (BGJ): 🞏 Berufsfachschule (einjährig): 🞏 Berufsfachschule (zweijährig): 🞏 Höhere Berufsfachschule 🞏 Sonstige: Ende der höchsten aufgeführten Schulbildung (Datum): / / BetriebVon diesem Vertrag erhält jede Vertragspartei sowie die Hochschule Ansbach eine gleichlautendeliche Qualifizierung, Berufsvorbereitung 🞏 betriebliche Qualifizierungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer (Einstiegsqualifizierung (EQ), Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktika) 🞏 Berufsvorbereitungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer Vorausgegangene Ausbildung, gelenktes Praktikum oder sonstige berufliche Tätigkeit*: 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: nicht abgeschlossen 🞏 Sonstige berufliche Tätigkeit Beruf: 🞏 Gelenktes Praktikum 🞏 Vorheriges Studium abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorheriges Studium nicht abgeschlossen *Nur bei verkürzter Ausbildung Kopien des Zeugnisses oder sonstige Belege beifügen! Bei Jugendlichen: Ärztliche Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vom: / / Bei Ausbildung gem. § 66 BBiG: Bestätigung der Behinderung durch die Agentur für Arbeit vom: / / (Kopie beifügen!) Überwiegend öffentlich gefördertes Ausbildungsverhältnis (d.h. zu mehr als 50 %) (nicht für Umzuschulende) 🞏 Sonderprogramm des Bundes/Landes 🞏 Berufsausbildung für benachteiunterschriebene Ausfertigungligte Menschen nach § 74 (1) 2., §§ 76 und 78 SGB III 🞏 Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen nach § 73 (1) und (2), §115 (2), § 116 (2) und (4) und § 117 SGB III

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Samples: Bildungsvertrag

Sonstige Leistungen. Der/Sonstige Installations- und Servicearbeiten8, je 30 Min. (Mo–Fr 8–18 Uhr) 47,45 € Vertragsstornierung9, bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit 149,00 € Vertragsstornierung9, bei Verträgen ohne Mindestvertragslaufzeit 59,90 € Rücklastschrift, je (SEPA-)Lastschrift wird vom Geldinstitut festgelegt 1Verfügbare Tarifbandbreiten variieren nach Gemeinde, Ausbaugebiet und Art der Gebäudeerschließung. Die angegebenen Übertragungsgeschwindigkeiten entsprechen den Maximalgeschwindigkeiten am Netzabschlusspunkt; die Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb in der Ausbildungsstätte Praxis erreichbaren Geschwindigkeiten können hiervon abweichen und sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1) ausgewiesen. 2Die Flatrate beinhaltet Sprachverbindungen in das jeweilige Netz (ausgenommen Sonder- und Service-Rufnummern, Einwahlrufnummern gem. Blacklist, nationale Teilnehmerrufnummern der Gasse 032 sowie dauerhafte Anrufweiterschaltungen und Rückruffunktionen). Festnetzrufnummern im Sinne Ausland gemäß aktuell gültiger „Verzonungsliste Ausland“ unter x-xxx.xx (Bereich Downloads/Preislisten). Änderungen bei Neufestlegung durch die jeweilige nationale Regulierungsbehörde vorbehalten. Unternehmerische Nutzung gemäß Leistungsbeschreibung. 3Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist für das Endgeräte identisch zum Surf&Fon-Basistarif. Bei nachträglicher Beauftragung oder Änderung des § 2 NrEndgerätes gilt für Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit eine neue Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab Bereitstellung der Leistung, sofern der Kunde der Verlängerung ausdrücklich zustimmt. 4, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sindÜberlassung des Endgerätes für die Dauer des Vertrages (Rückgabe des Endgeräts bei Vertragsende). Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem/der Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser/diese Kosten einspartPro Anschluss nur ein Endgerät möglich. Der/die Ausbildende hat dem/der Auszubildenden bei Beendigung Konfiguration des Berufsausbil- dungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellenEndgerätes automatisch nach erstmaligem Anstecken durch den Kunden. Die elektronische Form Konfiguration beinhaltet anschlussspezifische Einstellungen für Internet und Telefon, diese werden exklusiv von M-net administriert. Darüberhinausgehende Konfigurationsarbeiten können im Rahmen der Komplett-Installation vom Kunden gesondert beauftragt werden. HomeBox nicht für Surf&Fon-Flat 300 Regio. 4Kündigungsfrist für Anschluss- und Tarifoptionen 6 Wochen. 5Kündigungsfrist für das M-net Sicherheitspaket 6 Wochen. Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist für M-net TVplus identisch zum Surf&Fon-Basistarif. Bereitstellungspreis TVplus bei nachträglicher Beauftragung 49,90 €, entfällt bei Vereinbarung einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Kündigungsfrist für TVplus-Extras 6 Wochen. Voraussetzung für M-net TVplus und eine störungsfreie Nutzung dieses Dienstes ist ausgeschlossenein Surf&Fon-Anschluss mit einer real verfügbaren Downstreamgeschwindigkeit von mindestens 25 Mbit/s an der TVplus-Box und mindestens 8 Mbit/s an jedem Empfangsgerät, die Verwendung der TVplus-Box sowie ein geeignetes TV-Endgerät mit HDMI-Anschluss. Hat der/die Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des/der Auszubildenden6Abrechnung je angefangene Minute (60/60-Takt). Auf Verlangen des/der Auszubildenden sind auch Angaben über Verhal- ten Rechnung werden Verbindungen ins Festnetz nach Tarifzonen (Ortszone, Bayern, M-net Region und Leistung aufzunehmenDeutschland) und Tarifzeiten (Hauptzeit: Mo– Fr 8–18 Uhr und Nebenzeit: sonstige Zeit) ausgewiesen und einheitlich zum angegebenen Minutenpreis berechnet. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte Der Personalbogen der Landwirtschaftskammer wird insofern VertragsbestandteilVerbindungen in Mobilfunknetze werden nach Netzen (D1, als dass dort die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen von Minderjährigen mit Namen D2 und Anschrift genannt werdenE1/2) ausgewiesen und einheitlich zum angegebenen Minutenpreis berechnet. 🞏 Auszubildende Personalbogen für 🞏 Auszubildende gem. § 66 BBiG 🞏 Umzuschulende (Werker/Fachpraktiker) Bitte zusammen mit dem Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag und der ärztlichen Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen! Ausbildungsjahr: 1. 🞏 2. 🞏 3. 🞏 Name: Vorname: geb. am: Gesetzliche Vertreter: Straße, PLZ, Ort, Telefon: Berufsschule: Angabe nicht vergessen! Allgemeine Schulbildung (Zuletzt erreichter Abschluss; nur bei verkürzter Ausbildung Kopie des Zeugnisses beifügen!): 🞏 Förderschule/Sonderschule 🞏 Hauptschule ohne Abschluss 🞏 Hauptschulabschluss (Kl. 9 oder Kl. 10 Typ A) 🞏 Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Kl. 10 Typ B, Realschulabschluss, Versetzung in gymn. Oberstufe) 🞏 Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil der FHR nach Versetzung in die Kl. 12 der gymn. Oberstufe) 🞏 Allgemeine Hochschulreife 7Festnetzrufnummern 🞏 Ausland gemäß aktuell gültiger„Verzonungsliste Abschluss im Ausland, der “ unter x-xxx.xx (Bereich Downloads/Preislisten)nicht den o.g. Abschlüssen zugeordnet werden kann 🞏 Sonstiger Abschluss: Ende der aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Berufliche Schulbildung (Kopie des Zeugnisses beifügen!): Berufsfeld/Schwerpunkt: 🞏 Berufsvorbereitungs-/Berufsorientierungsjahr 🞏 Berufsgrundschuljahr (BGJ): 🞏 Berufsfachschule (einjährig): 🞏 Berufsfachschule (zweijährig): 🞏 Höhere Berufsfachschule 🞏 Sonstige: Ende der höchsten aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Betriebliche Qualifizierung, Berufsvorbereitung 🞏 betriebliche Qualifizierungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer (Einstiegsqualifizierung (EQ), Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktika) 🞏 Berufsvorbereitungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer Vorausgegangene Ausbildung, gelenktes Praktikum oder sonstige berufliche Tätigkeit*: 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: nicht abgeschlossen 🞏 Sonstige berufliche Tätigkeit Beruf: 🞏 Gelenktes Praktikum 🞏 Vorheriges Studium abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorheriges StudiÄnderungen um nicht abgeschlossen *Nur bei verkürzter Ausbildung Kopien des Zeugnisses oder sonstige Belege beifügen! Bei Jugendlichen: Ärztliche Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vom: / / Bei Ausbildung gem. § 66 BBiG: Neufestlegung Bestätigung der Behinderung durch die Agentur für Arbeit vom: / / (Kopie beifügen!) Überwiegend öffentlich gefördertejeweilige nationale Regulierungsbehörde vorbehaltens AusbilduUnternehmerische Nutzung gemäß Leistungsbeschreibung. 8Arbeiten in den Räumen des Kunden, die nicht im direkten Zusammenhang mit der betriebsfähigen Installation des Anschlusses stehen. Preis je Arbeitseinheit von 30 Minuten. Fahrtzeit wird ngsverhältnis (d.h. zu mehr als 50 %) (nicht für Umzuschulende) 🞏 Sonderprogramm des Bundes/Landes 🞏 Berufsausbildung für benachteiArbeitszeit berechnet. 9Dem Kunden ist insoweit der Nachweis eines geringeren, M-net der Nachweis eines höheren Schadens gestattetligte Menschen nach § 74 (1) 2., §§ 76 und 78 SGB III 🞏 Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen nach § 73 (1) und (2), §115 (2), § 116 (2) und (4) und § 117 SGB III

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Samples: Auftrag Surf&fon Regio

Sonstige Leistungen. Der8 Arbeitszeit und Urlaub 1. Die regelmäßige Arbeitszeit in den betrieblichen Praxisphasen richtet sich nach der betriebsüblichen, tariflichen Arbeitszeit eines/r Vollzeitbeschäftigten. 2. Der regelmäßige Einsatzort während der betrieblichen Praxisphasen ist . Andere Einsatzorte können bei Bedarf vereinbart werden. 3. Es besteht ein Urlaubsanspruch von Arbeitstagen pro Jahr während der Praxisphasen vom 15. Februar bis 14. Xxxx und 1. August bis 30. September. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem gültigen Tarifvertrag bzw. nach dem Bundesurlaubsgesetz (für Minderjährige nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz). Die Mindestanforderungen von hochschule dual werden berücksichtigt. Es kann auch ein alternatives Urlaubsmodell gewählt werden. Zusätzliche Urlaubstage können erreicht werden, wenn außerhalb der Praxisphasen weitergehende Arbeitszeit erbracht wird (siehe § 4 Abs. 3). 4. Der Urlaub ist während des Studiums in den vorlesungsfreien Zeiten zu nehmen, falls zutreffend im Betriebsurlaub. Während des Urlaubs darf der/die Ausbildende trägt Studierende keine Erwerbstätigkeit ausüben, die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte im Sinne den Interessen des § 2 Nr. 4, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem/der Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in Praxispartners widerspricht oder den Studienfortschritt gefährdet; die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist gegenüber dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser/diese Kosten einspartPraxispartner anzeigepflichtig. 1. Der/die Ausbildende Studierende ist während aller betrieblichen Praxisphasen im Inland kraft Gesetzes gegen Unfall versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Im Versicherungsfalle übermittelt der Praxispartner auch der Hochschule Kempten einen Abdruck der Unfallanzeige. 2. Für praktische Studiensemester bzw. betriebliche Praxisphasen im Ausland hat dem/der Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbil- dungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Hat der/die Ausbildende die Berufsausbildung nicht Studierende selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des/der Auszubildendenfür einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz Sorge zu tragen. 3. Auf Verlangen desdes Praxispartners hat der/die Studierende eine der Auszubildenden sind auch Angaben über Verhal- ten Dauer und Leistung aufzunehmendem Inhalt des Bildungsvertrages angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Nachweis hierüber bei Beginn der Praxisphasen dem Praxispartner vorzulegen. 4. Erfüllungsort für alle Der/die Studierende unterliegt während des Vertragsverhältnisses im Inland der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wie der/die zur Berufsausbildung Beschäftigte. 1. Alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte Der Personalbogen der Landwirtschaftskammer wird insofern Vertragsbestandteil, als dass dort die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen Bildungsvertrag müssen innerhalb einer Frist von Minderjährigen mit Namen und Anschrift genannt drei Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. 🞏 Auszubildende PersonalbogenErfolgt dies nicht, verfallen diese Ansprüche. 2. Lehnt der Leistungspflichtige den Anspruch schriftlich ab oder erklärt er sich hierzu nicht innerhalb eines Monats nach Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder nach dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. 3. Diese Ausschlussfristen und diese Verfallsklausel gelten nicht für 🞏 Auszubildende gem. § 66 BBiG 🞏 Umzuschulende (Werker/Fachpraktiker) Bitte zusammen mAnsprüche aus einer Haftung für vorsätzliches Verhalten, für Ansprüche auf Zahlung des Mindestlohns nach it dem Berufsausbildungs- bzw. UmschulungsvertrMiLoG ag und der ärztlichen Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen! Ausbildungsjahfür andere gesetzliche oder tarifliche Ansprüche, auf die nicht verzichtet werden kann. r: 1.Änderungen und Ergänzungen des Bildungsvertrages sowie Nebenabsprachen und sonstige Abmachungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese Bestimmung kann ebenfalls nur schriftlich aufgehoben werden. 🞏 2Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen oder des Bildungsvertrages in seiner Gesamtheit dadurch nicht berührt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, gilt das als vereinbart, was dem Sinn und Zweck der vertraglich gewünschten, ungültigen Regelung am nächsten kommt. . �� 3. 🞏 Name: Vorname: geb. am: Gesetzliche Vertreter: Straße, PLZ, Ort, Telefon: Berufsschule: Angabe nicht vergessen! Allgemeine Schulbildung (Zuletzt erreichter Abschluss; nur bei verkürzter Ausbildung Kopie des Zeugnisses beifügen!): 🞏 Förderschule/Sonderschule 🞏 Hauptschule ohne Abschluss 🞏 Hauptschulabschluss (Kl. 9 oder Kl. 10 Typ A) 🞏 Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Kl. 10 Typ B, Realschulabschluss, Versetzung in gymn. Oberstufe) 🞏 Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil der FHR nach VerVon diesem Vertrag erhält jede Vertragspartei sowie setzung in die Kl. 12 der gymn. Oberstufe) 🞏 Allgemeine Hochschulreife 🞏 Abschluss im Ausland, der nicht den o.g. Abschlüssen zugeordnet werden kann 🞏 Sonstiger Abschluss: Ende der aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Berufliche Schulbildung (Kopie des Zeugnisses beifügen!): Berufsfeld/Schwerpunkt: 🞏 Berufsvorbereitungs-/Berufsorientierungsjahr 🞏 Berufsgrundschuljahr (BGJ): 🞏 Berufsfachschule (einjährig): 🞏 Berufsfachschule (zweijährig): 🞏 Höhere Berufsfachschule 🞏 Sonstige: Ende der höchsten aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Betriebliche Qualifizierung, Berufsvorbereitung 🞏 betriebliche Qualifizierungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer (Einstiegsqualifizierung (EQ), Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktika) 🞏 Berufsvorbereitungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer Vorausgegangene Ausbildung, gelenktes Praktikum oder sonstige berufliche Tätigkeit*: 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: nicht abgeschlossen 🞏 Sonstige berufliche Tätigkeit Beruf: 🞏 Gelenktes Praktikum 🞏 Vorheriges Studium abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorheriges Studium nicht abgeschlossen *Nur bei verkürzter Ausbildung Kopien des Zeugnisses oder sonstige Belege beifügen! Bei Jugendlichen: Ärztliche Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vom: / / Bei Ausbildung gem. § 66 BBiG: Bestätigung der Behinderung durch die Agentur für Arbeit vom: / / (Kopie beifügen!) Überwiegend öffentlich gefördertes Ausbildungsverhältnis (d.h. zu mehr als 50 %) (nicht für Umzuschulende) 🞏 Sonderprogramm des Bundes/Landes 🞏 Berufsausbildung für benachteiHochschule Kempten eine unterschriebene Ausfertigungligte Menschen nach § 74 (1) 2., §§ 76 und 78 SGB III 🞏 Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen nach § 73 (1) und (2), §115 (2), § 116 (2) und (4) und § 117 SGB III

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Samples: Bildungsvertrag