Sonstige Leistungen. Anstelle der Leistungen Ersatzwagen, Flug/Bahn und Hotel kann für den Berechtigten eine Taxifahrt organisiert werden und nach Vorlage des Originalbelegs erstattet werden, wenn der Pannenort nicht weiter als 100 km vom Wohnsitz bzw. Reiseziel entfernt ist. Telefonkosten, die dem Berechtigten zur Abforderung der Leistungen ent- standen sind, werden gegen Beleg bis € 26,– erstattet. Ja, die RENAULT Assistance hilft jedem RENAULT Fahrer. Falls Sie keinen Anspruch auf Leistungen der RENAULT Assistance haben, d. h. Ihr Fahrzeug sich nicht mehr in der Neuwagen-Garantie befindet, Sie keinen RENAULT Plus Garantie- oder Komfort-Service-Vertrag haben oder nicht die Mobilitätsgarantie (lebenslange oder einjährige), werden wir Ihnen kostenpflichtige Hilfe anbieten.
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