Common use of Sonstiges Clause in Contracts

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Betreiberdienstleistungen in Der Informationstechnologie (B2b), Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen 14.1 Dem AN ist untersagt, im Vertrag sachkundige und kompetente MitarbeiterRahmen des Bauvorhabens direkten mündlichen oder schriftlichen Kontakt mit dem Vertragspartner des Auftraggebers, mit dem Bauherrn, dessen Vertretern oder Beauftragten aufzunehmen. 14.2 Veröffentlichungen über das Bauvorhaben sind – mit oder ohne die Verwendung/Darstellung oder sonstige Inbezugnahme des Logos des AG – durch den AN oder seine Erfüllungsgehilfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung der Bauausführung, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenBekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen, ferner Lichtbild-, Film- Rundfunk- und Fernsehaufnahmen. 15.2. Der 14.3 Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen des AN gegen den AG wird während der Laufzeit des Vertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen bedarf im Bereich Dienstleistungen in Einzelfall der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten vorherigen Zustimmung des AG. § 354a HGB bleibt unberührt. 14.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (ST2CISG). 15.314.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist grundsätzlich der Sitz des AG oder nach seiner Xxxx der Ort, wo sich die auftraggebende Niederlassung (im Sinne von § 21 ZPO) befindet, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen und nichts anderes vereinbart ist. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt Der AN kann auch für die Aufhebung dieses Formerfordernissesbei dem Gericht an seinem Sitz verklagt werden. 15.4. Sollten 14.6 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Lieferleistungen oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder der durch sie ergänzten Vereinbarungen der Bestellung nicht durchführbar sein oder werdenrechtswirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Das gilt insbesondere, wenn die Unwirksamkeit sich nur auf eine einzelne Bestimmung oder undurchführbare Teile von ihnen bezieht. Im Fall einer unwirksamen Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzengilt diejenige Regelung, die welche dem Willen der Parteien und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel des Vertrages am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Sonstiges. 15.113.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige Der Bestand einer vom AN abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung in einer, dem Auftragsumfang entsprechenden Deckungssumme und kompetente MitarbeiterDeckungsumfang, ist durch Vorlage einer Deckungsbestätigung unmittelbar nach Auftragserhalt nachzuweisen. Diese Betriebshaftpflichtversicherung ist nachweislich mindestens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechtzuerhalten. Das Bestehen einer Haftpflichtversicherung hat keinen Einfluss auf die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenHaftung des AN. 15.213.2. Der AN versichert ausdrücklich, über sämtliche für die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen und Arbeiten erforderlichen Gewerbebe- rechtigungen uneingeschränkt zu verfügen. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende ist berechtigt, jederzeit ohne Setzung einer Nachfrist vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags Vertrag ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdenzurückzutreten und den AN für sämtliche hiermit verbundenen Schäden und Nachteile uneingeschränkt in Anspruch zu nehmen, so wird die Gültigkeit wenn er von Einschränkungen der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommtGewerbeberechtigung Kenntnis erhält. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners13.3. Der AN ist jedoch verpflichtet, bei der Vertragserfüllung sämtliche aktuelle Gesetze und Verordnungen, wie zB umwelt-, abfall-, bau-, bahn-, forst- und wasserrechtliche und straßenbehördliche Vorschriften einzuhalten und sämtliche damit verbundenen Kosten, Gebühren und Mautentgelte aus eigenem zu tragen und den AG zur Gänze schad- und klaglos zu halten. Erfolgt wegen einer Nichtbeachtung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften durch den AN eine Inanspruchnahme des AG (zB Verwaltungsstrafe etc.), so hat der AN den AG diesbezüglich schad- und klag- los zu halten. 13.4. Die Anordnungen der AG Bauleiter (ÖBL) sind während der gesamten Bauzeit für den AN verbindlich. Der Bauleiter und in dessen Abwesen- heit sein Stellvertreter sind zur vorläufigen Übernahme der Leistungen des AN befugt. Die endgültige Übernahme erfolgt durch den BH/HU. Bauleiter und Bauleiterstellvertreter sind berechtigt, die Auswechslung oder den Vertrag Abzug einzelner Personen des AN von der Baustelle zu verlangen. 13.5. Der AN hat sich vor Inangriffnahme der Bauarbeiten von der Lage aller Kabel, Wasserleitungen, Fernheizungen, Kanäle etc. Kenntnis zu ver- schaffen, diese Anlagen zu schützen und zu erhalten und notwendige Umlegungen zeitgerecht bei der Bauleitung des AG bzw. BH/HU zu beantragen. Der AN haftet für sämtliche Beschädigungen dieser Anlagen gem Pkt. 11.2. Diese Regelung gilt auch für sämtliche provisorische Baustelleneinrichtungen. Eingeholte Grabungsgenehmigungen sind dem AG bzw. BH/HU unaufgefordert vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Ein Arbeitsbeginn ohne Vorlage einer Grabungsgenehmigung entspricht einer grob fahrlässigen Handlung. 13.6. Der AG ersucht im Zuge der Auftragsbestätigung um Nominierung eines deutschsprachigen Bauleiters des AN. Dieser ist verpflichtet, bei Bedarf auf Anordnung des AG an Baustellenbesprechungen kostenlos teilzunehmen. Die Auswechslung desselben ist ausschließlich mit der Zustimmung des AG gestattet; über dessen Verlangen oder über Verlangen des BH/HU ist seitens des AN unverzüglich ein neuer Bauleiter zu bestellen. Änderungen von Zeichnungs- und Vertretungsbefugnissen sind dem AG schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls sie dem AG nicht entge- gengehalten werden können. Weiters ist der AN verpflichtet, zur Entgegennahme und zur Abgabe von für den AN verbindlichen Erklärungen im Rahmen der Vertragsabwicklung einen oder mehrere bevollmächtigte Vertreter zu bestimmen. 13.7. Der AN hat Bautagesberichte zu führen, in die täglich insbesondere die erbrachten Leistungen sowie die Anzahl der auf ein dieser Baustelle tätigen Arbeiter einzutragen sind. Die Unterfertigung der Bautagesberichte durch den AG stellt kein Anerkenntnis von evtl. angeführten Xxxxxx und Preisen im Hinblick auf die Rechnungslegung dar. Die Bautagesberichte sind wöchentlich bis spätestens Xxxxxxx der betreffenden Woche dem Bauleiter des AG vorzulegen. 13.8. Die Zufahrt und der Anlieferverkehr im Baustellenbereich darf vom AN, dessen Mitarbeitern, Lieferanten oder sonstigen Beteiligten nicht behin- dert werden. An- und Abfahrtskosten sowie Wartezeiten im Baustellenbereich werden nicht vergütet. Die von Behörden nachträglich zB aus Rücksicht auf Anrainer erlassenen Auflagen sind genauestens einzuhalten. 13.9. Allfällige Ansprüche aus anderen Vertragsverhältnissen bzw. Bauvorhaben berechtigen den AN nicht zur Zurückbehaltung der eigenen Lei- stung. Der AN verzichtet auf sämtliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte. 13.10. Die Anbringung von Firmen- und Werbetafeln darf nur im Einvernehmen mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenAG erfolgen. 15.613.11. Soweit nicht anders vereinbartDer AG ist berechtigt, gelten vom Vertragsgegenstand Lichtbilder aufzunehmen. Der AN erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem RechtAufnahmen zeitlich, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wirdörtlich und inhaltlich unbeschränkt vom AG genutzt und veröffentlicht werden. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartDem AN stehen hierfür keine Ansprüche zu.

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Samples: Werkvertrag, Werkvertrag, Werkvertrag

Sonstiges. 15.1. 15.1 Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. 15.2 Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass das der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. 15.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. 15.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. 15.5 Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. 15.6 Der AN ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. 15.7 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Service Agreement

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige Der AG kann jederzeit Änderungen der Lieferungen/Leistungen (zB in Konstruktion und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen Ausführung) verlangen. Daraus resultierende Mehr- oder veranlassen könnenMinderkosten sowie eine Anpassung der Fälligkeitstermine sind einvernehmlich zu regeln. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit Dem AN steht es frei, Teile des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerbenVertrags an Unterlieferanten zu vergeben. Der AN bleibt jedoch dem AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)gegenüber verantwortlich. 15.3. Änderungen Der AN darf Rechte und Ergänzungen Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag nur mit der schriftlichen Genehmigung des Vertrags bedürfen AG abtreten. Diese Genehmigung darf nicht verweigert werden, wenn die Stellung der Schriftform. Das gilt auch für betroffenen Partei durch die Aufhebung dieses FormerfordernissesAbtretung in keiner Weise geschmälert wird. 15.4. Sollten Keine Partei ist in Fällen Höherer Gewalt zu belangen. Für die Zwecke dieses Vertrags wird Höhere Gewalt als ein Ereignis definiert, das von der durch Höhere Gewalt betroffenen Partei nicht verhindert werden konnte und das eine Partei daran hindert, ihren Verpflichtungen entsprechend nachzukommen. Beispiele für Höhere Gewalt sind Krieg, ob erklärt oder mehrere Bestimmungen nicht, Unruhen, Revolution, Aufstände, Boykott, Regierungshandlungen, Nichterteilung oder Widerruf von Export-/Re-Exportlizenzen, Terrorismus, Streik, Feuer, Naturkatastrophen einschließlich z.B. Hochwasser, Erdbeben, Taifune etc. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Vertrags ganz Zumutbaren unverzüglich dem anderen Vertragspartner die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen, alles zu unternehmen, um die Störung zu beseitigen und/oder teilweise die Auswirkungen der Störung abzumildern. Die Vertragspartner haben ferner nach alternativen Mitteln und Wegen zu suchen, um die Erfüllung der Leistungspflichten weiter zu ermöglichen und ggf. ihre Verpflichtungen für den Zeitraum der Störung den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Sobald die Störung nicht mehr vorliegt, sind die ursprünglichen Leistungspflichten wieder zu erfüllen. 15.5. Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Sonstiges. 15.1Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente MitarbeiterFür Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform erforderlich. Der Auftragsverarbeiter übereignet dem Verantwortlichen zur Sicherung die Datenträger, auf denen sich Dateien befinden, die Daten des Verantwortlichen enthalten. Diese Datenträger sind besonders zu kennzeichnen. Sollte das Eigentum oder die erforderlichen Entscheidungen fällen zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Verantwortlichen beim Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sichBeschlagnahme), für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine durch ein Insolvenz- oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz Vergleichsverfahren oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so wird die Gültigkeit hat der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtAuftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich zu verständigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenEinrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der für den Verantwortlichen verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die dem wirtschaftlichen Zweck Wirksamkeit der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag Vereinbarung im Ausland durchgeführt wirdÜbrigen nicht. Für eventuelle diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Sitz des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers Auftraggebers als Gerichtsstand vereinbart.. Datum:   Unterschriften: ………………………………………………………….. ………………………………………………………….. Verantwortlicher Auftragsverarbeiter

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Samples: Data Processing Agreement, Data Processing Agreement

Sonstiges. 15.118.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen von oder veranlassen könnenzugunsten jeder der Vertragsparteien unterzeichnet sind. 15.218.2. Der AG wird während Alle Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder einer Vereinbarung sind trennbar. Sollte eine Bestimmung nach dem Recht einer Gerichtsbarkeit rechtswidrig, ungültig oder (ganz oder teilweise) nicht durchführbar sein, so gilt in jeder Hinsicht, a. dass dies die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der Laufzeit des Vertrages anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder einer Vereinbarung (wenn diese anderen Bestimmungen nicht untrennbar mit der illegalen, ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verbunden sind) oder einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder einer Vereinbarung in einer anderen Gerichtsbarkeit in dieser Gerichtsbarkeit nicht berührt; und b. dass die Parteien sich nach Treu und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch Glauben bemühen werden, über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten Ersetzung durch eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenverhandeln, die dem wirtschaftlichen nicht rechtswidrig, ungültig oder undurchsetzbar sind und die, soweit möglich, nicht von der ersetzten Bestimmung abweichen, wobei Inhalt und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommtVereinbarung stets zu berücksichtigen sind. 15.518.3. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Durch schriftliche Benachrichtigung an den Mieter kann der Vermieter seine Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartnersaus einer Vereinbarung auf eine seiner Tochtergesellschaften übertragen, abtreten oder anderweitig gewähren. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Mieter hat zuvor seine Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenerteilen. 15.618.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst. Soweit nicht anders vereinbartÜbersetzungen bereitgestellt werden, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag ist im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartFalle eines Konflikts zwischen der deutschen Version und diesen Übersetzungen der deutschen Text maßgebend.

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Samples: General Terms and Conditions for Rental, General Terms and Conditions Rental

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenveranlassenkönnen. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN die von NOUS zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte eingesetzten Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN NOUS eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass das der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN von NOUS bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)ErfahrungsstufefürspezielleTätigkeiten(ST2) zu entrichten. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße und gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN NOUS ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich NOUS rechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. NOUS ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. 15.7. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der nationalen und internationalen Kollisionsnormen, sowie dem UN-Kaufrecht, zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wirdAnwendung. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als fürden Geschäftssitzvon NOUSals vereinbart.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.1. 9.1 Die Vertragspartner benennen Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag sachkundige gewissenhaft und kompetente Mitarbeiterwahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenallfällige Änderungen wechselseitig schriftlich bekannt zu geben. 15.29.2 Für alle aus diesem Vertrag etwa entspringenden Rechtsstreitigkeiten gilt die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien sachlich zuständigen Gerichts als vereinbart. Ort der Vertragserfüllung ist Wien. 9.3 Es gilt ausschließlich materiell österreichisches Recht. Verweisungen auf ausländisches Recht (Kollisionsnormen) gelten nicht. UN-Kaufrecht gilt nicht. 9.4 Der AG wird während Erfüllungsort für die Arbeitskräfteüberlassung und Zahlung des Beschäftigers ist der Laufzeit Sitz des Überlassers. 9.5 Sollte eine der Bestimmungen dieser zivilrechtlichen Vertragsbestimmungen oder sonstiger Bestimmungen des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sichungültig, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit Gültigkeit, Rechtswirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch hiervon nicht berührt. Die unwirksame Im Falle der Ungültigkeit, Unwirksamkeit oder undurchführbare Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung ist werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine sinngemäße gültige Regelung zu Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Klausel undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. 15.59.6 Alle Forderungen aus diesem Vertrag unterliegen, sofern nicht ausdrücklich anderweitiges in den AGB geregelt ist bzw. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigtvertraglich vereinbart wurde, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertrageneinem Zessionsverbot. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Arbeitskräfteüberlassung

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter9.1 Jegliche vertragliche Vereinbarungen, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. deren Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie sonstige Übereinkünfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformSchriftlichkeit und der Unterfertigung von beiden Vertragsparteien, sofern zweiseitig. Das gilt auch Auch das Abgehen von der Vereinbarung der Schriftform muss diese Voraussetzungen erfüllen. 9.2 Elektronische Vertragserklärungen, andere rechtlich erhebliche elektronische Erklärungen und elektronische Empfangsbestätigungen gelten als zugegangen, wenn sie die Partei, für die Aufhebung dieses Formerfordernissessie bestimmt sind, unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann. Für die Fristgerechtheit und Wirksamkeit von Erklärungen ist deren erfolgter Zugang im Sinne dieser Bestimmung maßgebend. 15.49.3 Der Geschäftspartner hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift Informance umgehend mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Geschäftspartner zugegangen, wenn sie an die vom Geschäftspartner zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Geschäftspartner im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird Informance diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung. 9.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar unzulässig sein oder werden, so wird berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtBestimmungen. Die unwirksame An Stelle der unwirksamen oder undurchführbare unzulässigen Bestimmung ist durch tritt eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzensolche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten unzulässigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Fall von Lücken (Salvatorische Klausel). 15.59.5 Es gilt für allfällige Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ausschließlich österreichisches Recht. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen VertragspartnersGerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Der AN Informance ist jedoch wahlweise berechtigt, den Vertrag Geschäftspartner auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen bei jenem Gericht zu übertragenbelangen, welches nach den für den Staat, in welchem der Geschäftspartner seinen Sitz hat, maßgeblichen Rechtsvorschriften örtlich und sachlich zuständig ist. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart9.6 Die Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht), gelten sowie der Verweisungs- bestimmungen des IPRG wird ausdrücklich ausgeschlossen. 9.7 Die Anwendung der § 9 Absatz 1 und 2, 10 Absatz 1 und 2 ECG wird ausdrücklich ausgeschlossen. 9.8 Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen jeweiligen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartnicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.1Die Nutzung der Flächen zur Lagerung von landwirtschaftlichen Geräten, Fütterungsvorrichtungen und Maschinen, zur Anlage von Silagemieten oder Futterlagerplätzen (einschließlich der Lagerung von Stallmist) sowie ähnliche, vergleichbare Handlungen sind unzulässig. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige Rastende bzw. Nahrung suchende Enten, Gänse, Schwäne und/oder Kraniche sind zu dulden. Auf eine Vergrämung ist zu verzichten. Ebenfalls unzulässig sind das Aufstellen von Vogelscheuchen, der Einsatz von Gasknallkanonen und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenandere Maßnahmen, die dem wirtschaftlichen Zweck Ziel des Vertrages entgegenstehen. Auf Grünland- und nicht bestellten Ackerflächen, die an die Vertragsflächen angrenzen und die vom Begünstigten selbst bewirtschaftet werden, ist das Aufstellen von Gasknallkanonen in einem Abstand von bis zu 150 m von den Vertragsflächen ebenfalls unzulässig. Der Begünstigte verpflichtet sich weiterhin, von den Ausnahmemöglichkeiten des Jagdrechtes (insbesondere §§ 26 und 27 Bundesjagdgesetz) keinen Gebrauch zu machen. Zur Vermeidung erheblicher Störungen von rastenden und Nahrung suchenden Vögeln bei der unwirksamen Jagdausübung ist in der Zeit vom 1. September bis 31. Xxxx des Folgejahres die Errichtung und die Nutzung von jagdlichen Einrichtungen (Hochsitze, Kanzeln, Schirme etc.) auf den Flächen dieses Vertrages nicht zulässig. Die Landgesellschaft kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen oder sonstigen Gründen erforderlich ist. Jede Verfügung Der Begünstigte hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstattung durchzuführen. Auf Verlangen der Landgesellschaft hat der Begünstigte die Einhaltung aller in § 2 aufgeführten Bewirtschaftungsbeschränkungen in einem ‚Weidetagebuch’ nach vorzugebendem Muster zu dokumentieren. Die Erteilung schriftlicher Zustimmungen der Landgesellschaft zu einzelnen Regelungen (vgl. § 2, Ziffern 4, 6 und 8) kann nur erfolgen, sofern diese im Einklang mit den naturschutzfachlichen Zielen des Vertrages stehen. Die Durchführung Biotop gestaltender Maßnahmen (BGM) ist zu diesem Vertragsmuster verpflichtend. Dieser Vertrag wird durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Begünstigten und der zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte Durchführung einer oder Pflichten bedarf mehrerer BGM ergänzt; aus dieser gesonderten Vereinbarung, die Bestandteil diese Vertrages ist, sind die näheren Einzelheiten hierzu (z. B. über den gesetzlichen Schutz) ersichtlich. In jedem Fall sind die BGM mindestens 5 Jahre zu dulden, zu schützen und zu unterhalten und - sofern die Maßnahmen einem gesetzlichen Schutz unterliegen - auch über die Vertragslaufzeit hinaus zu dulden und zu schützen. Auf den letzten Unterabsatz der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenPräambel wird verwiesen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Bewirtschaftungsvertrag Zur Landwirtschaftlichen Nutzung

Sonstiges. 15.120.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenAlle Änderungen des Bewirtungsvertrages bedürfen auf Seiten des Vertragspartners der Schriftform. 15.220.2. Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an den Vertragspartner, welcher die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder das Ereignis fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf diejenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich. 20.3. Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (18 Uhr) zugegangen sein. 20.4. Das Hotel/Restaurant Zollner ist berechtigt, gegen Forderungen des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der AG wird während der Laufzeit Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende Gastwirtes aufzurechnen; dies gilt für Konsumenten dann nicht, wenn das Hotel/Restaurant Zollner zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt oder vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Gastwirt anerkannt ist. 15.320.5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, Im Falle von Regelungslücken gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartBestimmungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Hotel Restaurant Zollner

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. 1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses FormerfordernissesEbenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen schriftlich erfolgen. 15.4. (2) Sollten eine Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, ungültig oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit der oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder undurchführbare Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt eine dieser Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommtals vereinbart. 15.5(3) Die Vertragsparteien vereinbaren österreichisches Recht. Jede Verfügung über die aufgrund Selbiges gilt für jede von xxxxxx.xx abgeschlossene Vereinbarung oder Erklärung, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich das Gegenteil vereinbart wurde. Die Anwendung des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen VertragspartnersUN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der AN Vertragssprache ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenDeutsch. 15.6(4) Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für Wien sachlich zuständige Gericht zuständig. (5) Zahlungs- und Erfüllungsort ist Wien. (6) Der Geschäftspartner erklärt, Unternehmer im Sinne des KSchG zu sein. Er haftet gegenüber xxxxxx.xx für die Unrichtigkeit dieser Angabe. Soweit nicht anders vereinbartdiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Zutun des Geschäftspartners oder seiner Sphäre zuzurechnenden Personen einem Vertragsverhältnis mit einem Konsumenten zugrunde gelegt werden, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich Regelungen nur nach österreichischem RechtMaßgabe des KSchG. (7) Soweit zulässig, auch dann, wenn der Auftrag gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus oder im Ausland durchgeführt wirdZusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der diesen zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen auf Rechtsnachfolger über. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich Jede Rechtsnachfolge von Seiten des Geschäftspartners bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von xxxxxx.xx. (8) Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der diesen zugrunde liegenden Vertragsvereinbarung gelten für mehrere Geschäftspartner zur ungeteilten Hand, wobei nach Xxxx von xxxxxx.xx die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartInanspruchnahme aller oder einzelner erfolgen kann. (9) Alle bisher erschienenen Ausgaben der allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.112.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige Vertragsparteien sind – vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen – nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Rechte und kompetente MitarbeiterPflichten auf Dritte zu übertragen. Bei Übertragung von Rechten und Pflichten an etwaige Gesamt- oder Teilrechtsnachfolger des Auftragnehmers sowie an jene Unternehmen, die direkt oder indirekt vom Auftragnehmer kontrolliert werden bzw. an denen der Auftragnehmer beteiligt ist, gilt die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenZustimmung des Auftraggebers als erteilt. 15.212.2. Der AG wird während Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Laufzeit Verweisungsnormen und des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerbenUN- Kaufrechts. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe Ausschließlicher Gerichtsstand ist das das sachlich zuständige Gericht in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten Österreich am Sitz von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)EFSTA. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.412.3. Sollten eine oder mehrere einzelne Bestimmungen des Vertrags dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenBestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommtungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung. Auftraggeber (Firmenbezeichnung) Unterschrift Auftraggeber Firmenanschrift Name der vertretungsbefugten Person PLZ, Ort, Staat Position Umsatzsteuer ID Ort, Datum Anhang 1: Begriffsdefinitionen 1. Fiskalisierung / Fiskalvorschriften: landesspezifische Vorschriften zur Vermeidung von Manipulationen an (elektronischen) Grundaufzeichnungen, insbesondere folgende Gesetze und Vorschriften einschließlich damit in Zusammenhang stehender Vorschriften: o Deutschland: Speicherung von Daten gemäß „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) – Audicon-zertifizierter GoBD-Export. AO § 146a „Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme“; Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV); AEAO §146a „Anwendungserlass zu §146a Abgabenordnung“; Sowie DSFinV-K „Digitale Schnittstelle der FinanzVerwaltung für Registrierkassen“ o Kroatien: Gesetz über Fiskalisierung bei Barzahlung o Österreich: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV) Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) – Cash Register Ordinance x Xxxxx: Ustawa o zmianie ustawy o podatku od towarów i usług oraz ustawy - Prawo o miarach und Projekt rozporządzenia w sprawie kryteriów i warunków technicznych, którym muszą odpowiadać kasy rejestrująceSlowenien: Zakon o davčnem potrjevanju računov (ZDavPR) – Gesetz über steuerliche Rechnungsbescheinigung durch das Finanzamt o Tschechische Republik: Zákon 112/2016 ze dne 16. března 2016 o evidenci tržeb (EET) – Gesetz 112/2016 vom 16. Xxxx 2016 über die Erfassung von Umsätzen o Frankreich: NF 525 (Norme française) NF Logiciel de gestion d'encaissement, par rapport à Article 00 xx XXX x° 0000-0000 du 00 xxxxxxxx 0000 xx finances pour 2016 (1) – NF 525 (Norm française) in Bezug auf Artikel 88 des Gesetz Nr. 2015-1785 vom 29. Dezember 2015 der Finanzen für 2016 (1) o Italien: Documentazione tecnica per la trasmissione dei dati delle fatture (d.lgs. 127/2015, art. 1 e D.L. 78/2010, art. 21) valida dal 10 luglio 2017 – Technische Dokumentation für die Übermittlung von Rechnungsdaten (Legislativdekret 127/2015, Artikel 1 und DL 78/2010, Artikel 21) gültig ab 10. Juli 2017 o Slowakei: „e-Kasa“ (Zákon č. 289/2008 Z. z. o používaní elektronickej registračnej pokladnice a o zmene a doplnení zákona Slovenskej národnej rady č. 511/1992 Zb. o xxxxxx xxxx a poplatkov a o zmenách v sústave územných finančných orgánov v znení neskorších predpisov v znení zákona č. 465/2008 Z. z., zákona č. 504/2009 Z. z., zákona č. 494/2010 Z. z., zákona č. 331/2011 Z. z., zákona č. 440/2012 Z. z., zákona č. 361/2013 Z. z., zákona č. 218/2014 Z. z., zákona č. 333/2014 Z. z., zákona č. 35/2015 Z. z., zákona č. 130/2015 Z. z., zákona č. 359/2015 Z. z., zákona č. 180/2017 Z. z. a zákona č. 270/2017 Z. z.) – „e-Kasa“ (Gesetz Nr. 289/2008 Slg. zur Verwendung der elektronischen Registrierkasse und zur Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrates Nr. 511/1992 Slg. über die Verwaltung von Steuern und Gebühren und über Änderungen im System der Gebietskörperschaften in der Fassung des Gesetzes Nr. Slg. 465/2008, Akt-Nr. 504/2009 Slg., Akt-Nr., Gesetz Nr. 494/2010 Slg. 331/2011 Slg., Akt-Nr. Akt Nr. 361/2013 Slg., Akt-Nr. 218/2014 Slg., Akt-Nr. Akt Nr. 35/2015 Slg., Akt-Nr. Akt Nr. 359/2015 Slg., Akt-Nr. 180/2017 Coll. und Akt Nr. 270/2017 Slg.) 2. Fiskaldaten: Daten, welche im jeweiligen Land den (Finanz)Behörden mindestens aufgezeichnet werden müssen, um bestehende Fiskalgesetze erfüllen zu können. Z.B. Datum und Uhrzeit der Belegerstellung, Belegnummer, Belegsumme, Steuernummer Kassenpersonal,… 3. Fiskallösung: System zur Erfüllung länderspezifischer Fiskalvorschriften. 15.54. Jede Verfügung über Elektronisches Aufzeichnungssystem: Systeme, mit denen Umsätze aufgezeichnet werden. Darunter fallen alle Arten von Handelskassen, s.g. Registrierkassen, Software-Kassensysteme, ERP-, Warenwirtschafts-, Fakturierungssysteme, Webshops und ähnliche geeignete Systeme. Diese Systeme sind ggf. in bestimmten Ländern von Fiskalvorschriften betroffen. In diesen Nutzungsbedingungen werden die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenBegriffe „Kasse“ und „Registrierkasse“ einheitlich für alle oben genannten Systeme verwendet. 15.65. Soweit nicht anders vereinbartAuftraggeber: Betreiber elektronischer Aufzeichnungssysteme = Steuerpflichtiges Unternehmen = Endkunde 6. Register: Aufzeichnungseinheit, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn in der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartDaten eines oder mehrerer elektronischer Aufzeichnungssysteme zusammenhängend dokumentiert werden.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Sonstiges. 15.110.1. Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen. Dieser Vertrag beinhaltet die zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen – anderes hat der Kunde zu belegen – vollständig und richtig. 10.2. Die Vertragspartner benennen Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z.B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MessZV, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur, sowie die Informationspflichten gem. § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 EGBGB). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen (z.B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiterund/ oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder eine Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist fünfwerke verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – insoweit anzupassen und/ oder zu ergänzen, als es die erforderlichen Entscheidungen fällen Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/ oder veranlassen könnender Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). 15.210.3. Der AG wird während der Laufzeit Anpassungen des Vertrages und bis dieser Bedingungen nach vorstehendem Absatz sind nur zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn fünfwerke dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Ist der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerbenKunde mit der mitgeteilten Vertragsanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform zum Änderungstermin zu kündigen. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe Hierauf wird der Kunde von fünfwerke in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Mitteilung gesondert hingewiesen. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.410.4. Sollten eine oder mehrere einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit bleibt der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtVertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommtBestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. 15.510.5. Jede Verfügung Die vertragswesentlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere Rechnungen, erhält der Kunde über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf von ihm angegebene E-Mail- Adresse. Zu diesem Zweck hält der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen VertragspartnersKunde eine gültige und jederzeit erreichbare E-Mail-Adresse zur Verfügung und wird fünfwerke bei Änderungen unverzüglich informieren. Der AN ist jedoch berechtigt, Die Regelungen aus den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenAllgemeinen Vertragsbedingungen und der StromGVV bleiben unberührt. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Stromliefervertrag

Sonstiges. 15.1. 22.1 Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenAGB des Kunden finden keine Anwendung. 15.222.2 Rechte aus diesen AGB bzw. Der AG wird während aus den jeweiligen Verträgen kann der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)NORRIQ abtreten. 15.3. 22.3 Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das Kündigungen und Rücktrittserklärungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses FormerfordernissesSchriftformerfordernisses. 15.422.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB bzw. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise jeweiligen Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdensein, so wird die Gültigkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist unverzüglich durch eine sinngemäße gültige Regelung zu solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel Bestimmung am nächsten kommt. 15.522.5 NORRIQ darf unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens eine Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden durchführen. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf Hierzu wird der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigtKunde Finanzinstitute und andere mit ihm in Geschäftskontakt stehende Dritte anweisen und ermächtigen, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen NORRIQ Auskunft zu übertragenerteilen. 15.6. Soweit 22.6 Der Kunde darf nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dannmit Gegenforderungen aufrechnen, wenn der Auftrag diese nicht rechtskräftig durch Urteil oder Gerichtsbeschluss festgestellt oder von NORRIQ anerkannt wurden. 22.7 Sollten sich aus und im Ausland durchgeführt wirdZusammenhang mit diesen AGB bzw. Für eventuelle den jeweiligen Verträgen Streitigkeiten gilt ausschließlich ergeben, verpflichten sich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartParteien, zunächst ihnen zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.211.1. Der AG wird während Auftragsverarbeiter darf diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung ändern und ergänzen, um z. B. Entwicklungen in der Laufzeit des Vertrages Rechtsprechung, geänderten Vorschriften, von den Aufsichtsbehörden veröffentlichten besten Praktiken und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerbenähnlichem Rechnung zu tragen. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an Auftragsverarbeiter wird den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Verantwortlichen über diese Änderungen und Ergänzungen informieren, bevor eine neue Version in Kraft tritt. Falls sich eine solche neue Version wesentlich nachteilig auf die Position des Vertrags bedürfen Verantwortlichen auswirkt, hat dieser das Recht, die neue Fassung abzulehnen. In einem solchen Fall endet der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses FormerfordernissesLizenzvertrag zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter. 15.411.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdenDiese Auftragsverarbeitungsvereinbarung bleibt so lange in Kraft, so wird die Gültigkeit wie der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenLizenzvertrag zwischen den Parteien gilt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dannund endet, wenn der Auftrag Lizenzvertrag endet. Die Bestimmungen dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung bleiben in Kraft, solange dies für deren Abwicklung notwendig ist, und insoweit, als sie nach deren Ablauf fortbestehen sollen. Sie schließen ohne Einschränkung die Bestimmungen in Bezug auf Vertraulichkeit und Streitigkeiten ein. 11.3. Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist von keiner der Parteien ohne die schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei übertragbar. Jedoch ist keine Zustimmung erforderlich, falls es sich um eine Übertragung vom Auftragsverarbeiter an eine seiner Tochter- oder Schwestergesellschaften handelt. 11.4. Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung löst alle anderen Vereinbarungen zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter ab. 11.5. Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung unterliegt ausschließlich niederländischem Recht. 11.6. Die Parteien werden ihre Streitigkeiten im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Zusammenhang mit dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich dem zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartGericht in Amsterdam vorlegen.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige Der AG kann jederzeit Änderungen der Lieferungen/Leistungen (z.B. in Konstruktion und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen Ausführung) verlangen. Daraus resultierende Mehr- oder veranlassen könnenMinderkosten sowie eine Anpassung der Fälligkeitstermine sind einvernehmlich zu regeln. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit Dem AN steht es frei, Teile des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerbenVertrags an Unterlieferanten zu vergeben. Der AN bleibt jedoch dem AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)gegenüber verantwortlich. 15.3. Änderungen Der AN darf Rechte und Ergänzungen Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag nur mit der schriftlichen Genehmigung des Vertrags bedürfen AG abtreten. Diese Geneh- migung darf nicht verweigert werden, wenn die Stellung der Schriftform. Das gilt auch für betroffenen Partei durch die Aufhebung dieses FormerfordernissesAbtretung in keiner Weise geschmälert wird. 15.4. Sollten Keine Partei ist in Fällen Höherer Gewalt zu belangen. Für die Zwecke dieses Vertrags wird Höhere Gewalt als ein Ereignis definiert, das von der durch Höhere Gewalt betroffenen Partei nicht verhindert werden konnte und das eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam Partei daran hindert, ihren Ver- pflichtungen entsprechend nachzukommen. Beispiele für Höhere Gewalt sind Krieg - ob erklärt oder nicht durchführbar sein - Unruhen, Revolution, Aufstände, Boykott, Regierungshandlungen, Nichterteilung oder werdenWiderruf von Export-/Re-Exportlizenzen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtTerrorismus, Streik, Feuer, Naturkatastrophen einschließlich z.B. Hochwasser, Erdbeben, Taifune etc. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenVertragspartner sind verpflichtet, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wirdRahmen des Zumut- baren unverzüglich dem anderen Vertragspartner die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen, alles zu unternehmen, um die Störung zu beseitigen und/oder die Auswirkungen der Störung abzumildern. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich Die Vertragspartner haben ferner nach alternativen Mitteln und Wegen zu suchen, um die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes Erfüllung der Leistungspflichten weiter zu ermöglichen und ggf. ihre Verpflichtungen für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartZeitraum der Störung den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Sobald die Störung nicht mehr vorliegt, sind die ursprünglichen Leistungspflichten wieder zu erfüllen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Maschinen Und Anlagen

Sonstiges. 15.111.1. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag in ihrer Gesamtheit (Vertragsübernahme) können Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners übertragen werden. Rechte und Pflichten bezüglich der Einzelleistungen können nicht übertragen werden. Die Vertragspartner benennen Zustimmung darf, insbesondere im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während Falle der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Übertragung auf verbundene Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in Sinne der automatischen Datenverarbeitung §§ 15 ff AktG, nicht unbillig verweigert werden. Die Möglichkeit der Überlassung von CFV 2.0 an Dritte im Sinne von Ziffer 2 der Anlage 3 „Pflichten und Informationstechnik in Obliegenheiten des Kunden“ bleibt hiervon unberührt. Die Abtretung von Geldforderungen richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen. Müssen aufgrund einer Veränderung bei einem der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Vertragspartner durch Gesamtrechtsnachfolge, Vertragsübernahme, Umwandlung im Sinne des § 1 UmwG oder Namensänderung die Systeme des anderen Vertragspartners angepasst bzw. sonstige Umdokumentationen vorgenommen werden, ist der Aufwand hierfür von dem den Aufwand verursachenden Vertragspartner zu tragen. 15.311.2. Eine Aufrechnung ist nur zulässig bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. 11.3. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Bonn. 11.4. Dieser Vertrag stellt die vollständige Regelung der Vertragspartner über den Vertragsgegenstand dar. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags Vertrages oder der Anlagen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses FormerfordernissesSchriftform gemäß § 126 BGB, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist. 15.411.5. Sollten Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdenundurchführbar sein, so wird berührt dies die Gültigkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtdes Vertrages nicht. Die unwirksame Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbare undurchführbaren Bestimmung ist durch werden die Vertragspartner eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenvereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall einer Regelungslücke. 15.511.6. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen VertragspartnersDieser Vertrag wird in zwei Originalen ausgefertigt. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenJeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Vertrag Zur Bereitstellung Und Überlassung Von Carrier Festverbindungen Ethernet 2.0

Sonstiges. 15.113.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung und kompetente Mitarbeiterzwar auch dann nicht, wenn Seculonia ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. 13.2. Erfüllungsort ist der von dem Kunden benannte Bestimmungsort für die Leistung. 13.3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung ausschließlich mit rechtskräftig festgestellten oder durch Seculonia schriftlich anerkannten Gegenforderungen. Zurückbehaltungsrechte können nur wegen solcher Ansprüche geltend gemacht werden, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenaus demselben Vertragsverhältnis stammen. 15.213.4. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerbenGerichtsstand ist Köln, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Der AG verpflichtet sichSämtliche Mitteilungen, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehaltsinsbesondere Kündigungserklärungen, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.413.5. Sollten eine einzelne Bestimmungen dieser AGB, der Besonderen Geschäftsbedingungen oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise der unter diesen AGB und den Besonderen Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarungen unwirksam oder nicht durchführbar undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch dieser AGB und den Besonderen Geschäftsbedingungen sowie der unter diesen AGB und den Besonderen Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbare undurchführbaren Bestimmung ist durch tritt eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenRegelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten Bestimmung so nahe wie möglich kommt. 15.513.6. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen VertragspartnersDie Parteien verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung wirtschaftsschädigender Handlungen, wie z.B. Korruption, zu treffen. Der AN Beim Bekanntwerden solcher Handlungen ist jedoch jede Partei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Sonstiges. 15.11. Eine allfällige Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen dieses Ver- trags beeinträchtigt die Wirksamkeit der sonstigen Vertragsbestimmungen nicht. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung eine wirk- same bzw. durchsetzbare Bestimmung, die der unwirksamen bzw. nicht durchsetzbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. 2. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.33. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.54. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN Supanz ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG Auftraggebers auf ein mit dem AN konzernrechtlich Su- panz verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.65. Supanz ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. 6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten kommt auf das Vertragsverhältnis ausschließlich österrei- chisches Recht zur Anwendung; die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Rechtdes IPRG und des UN-Kaufrechts ist, auch danndann ausgeschlossen, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes Gerich- tes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers der Supanz GmbH (in Klagenfurt am Wörthersee) als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vor- stehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. 7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich in der vorliegenden deutschen Fassung authentisch und Grundlage der Vertragsbeziehung. Soweit diese AGB auch in wei- teren Sprachen zur Verfügung gestellt werden, ist dies lediglich ein Service für internatio- nale Kunden, macht die jeweilige Übersetzung jedoch nicht zur Vertragsgrundlage.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.120.1. Die Vertragspartner benennen Erklärungen im Vertrag sachkundige und kompetente MitarbeiterNamen von DENTSPLY sind nur dann rechtsverbindlich, die die wenn sie durch vertretungsbefugte Personen (somit Geschäftsführer, Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte) in der erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenAnzahl abgegeben werden. 15.220.2. Der AG wird während Sämtliche Abreden zwischen DENTSPLY und dem Besteller bedürfen der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerbenSchriftform. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind demgemäß nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dem Erfordernis der Schriftform. Das gilt Schriftform wird auch für die Aufhebung dieses Formerfordernissesdurch Telefax oder E-Mail genüge getan. 15.420.3. Sollten eine einzelne Bestimmungen eines einzelnen Vertrages oder mehrere Bestimmungen des Vertrags dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdensein, so wird bleiben die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtwirksam. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist Vertragspartner verpflichten sich, im Falle der Teilunwirksamkeit die unwirksamen Bestimmungen durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenBestimmungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommtBestimmungen möglichst entsprechen, zu ersetzen. 15.520.4. Jede Verfügung über An die aufgrund Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen werden, sind auch die Rechtsnachfolger des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen VertragspartnersBestellers gebunden. 20.5. Der AN Besteller verpflichtet sich, während aufrechter Geschäftsbeziehung zu DENTSPLY jede Änderung im Stand der Person oder der Gesellschaft des Bestellers sowie jede Änderung der Geschäftsanschrift umgehend bekannt zu geben. 20.6. DENTSPLY ist jedoch jederzeit berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung diese Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung tritt mit Verständigung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenBestellers in Kraft und gilt für alle nach diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Geschäfte. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.1. 13.1 Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen erfor- derlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. 13.2 Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerbenab- werben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen BruttomonatsgehaltsBruttomonatsge- halts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens min- destens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen Unter- nehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung Datenverar- beitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten Tä- tigkeiten (ST2)) an den AN zu bezahlen. 15.3. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der SchriftformSchrift- form. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Münd- liche Nebenabreden wurden keine getroffen. 15.4. 13.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame unwirk- same oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße sinngem. gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.513.5 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen beiderseits auf Einzel- oder Universalrechtsnachfolger über. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Darüber hinaus können Rechte oder und Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. aus dem Vertrag vom AN auf Dritte mit schuldbefreiender Wir- kung übertragen werden. 13.6 Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu übertragenbedienen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten 13.7 Es gilt österreichisches Recht. 13.8 Für allfällige Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt ös- terreichisches materielles Recht sowie unabhängig von der Höhe des Streitwertes die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartBezirksgerichtes 0000 Xxxxxxxx.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass welches der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers AN als vereinbart. 15.7. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. 15.8. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.1. 17.1 Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können und rechtsverbindliche Erklärungen abgeben können. 15.2. 17.2 Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass das der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. 17.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. 17.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. 17.5 Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. 17.6 Der AN ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. 17.7 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. 17.8 Der AG stimmt der elektronischen Kommunikation zu. Elektronisch übermittelte Schreiben und Dokumente haben die gleiche Gültigkeit wie postalisch übermittelte. Insbesondere akzeptiert der AG die elektronische Rechnungsübermittlung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.112.1. Die Vertragspartner benennen Keine der Parteien ist verantwortlich zu machen für Verzögerungen oder Nichterfüllungen in der Erbringung von Dienstleistungen im Vertrag sachkundige und kompetente MitarbeiterRahmen des Vertrags, die zurückzuführen sind auf Ursachen, die erforderlichen Entscheidungen fällen außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, einschließlich höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Krieg, Feuer, Flut, Explosion oder veranlassen könnenzivile Unruhen. 15.212.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages Wir dürfen Personen, Firmen oder Unternehmen als Zulieferer beauftragen, um unsere Verpflichtungen teilweise oder komplett zu erfüllen, und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen wir dürfen unsere Rechte und Verpflichtungen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Rahmen des Vertrags teilweise oder ganz übertragen. 15.312.3. Änderungen Mitteilungen oder andere Nachrichten, die im Rahmen dieser Konditionen übermittelt werden, müssen in schriftlicher Form erfolgen und Ergänzungen per Post im frankierten Umschlag, per Faksimile oder per E-Mail gesendet werden. Mitteilungen oder Dokumente gelten als zugestellt, sobald sie geliefert wurden, zum Zeitpunkt der Zustellung, bei Absendung, 48 Stunden nach dem Absenden; bei Übermittlung per Faksimile oder E-Mail gilt der Zeitpunkt des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses FormerfordernissesAbsendens. 15.412.4. Sollten Ein Verzicht durch uns im Falle einer Vertragsverletzung durch Sie gilt nicht als Verzicht bei einer nachfolgenden Vertragsverletzung hinsichtlich der gleichen oder einer anderen Vertragsbedingung. 12.5. Wenn eine Vertragsbedingung im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdennicht- einklagbar wird, so wird die Gültigkeit diese Bedingung von den restlichen Bedingungen im Rahmen der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtGeschäftsbedingungen getrennt und wird unwirksam, sodass diese Bedingung als ungültig oder nicht- einklagbar gilt. Die unwirksame Keine anderen Bedingungen im Sinne der Geschäftsbedingungen werden dadurch ungültig, nicht-einklagbar oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommtanderweitig beeinträchtigt. 15.512.6. Jede Verfügung über die aufgrund Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenUN-Kaufrechts. 15.612.7. Soweit nicht anders vereinbartIst der Kunde Kaufmann x.X.x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Rechtjuristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, auch dannist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von Janus Worldwide GmbH zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wirdKäufer Unternehmer i.S.d. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. 12.8. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zur ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt. 12.9. Die maßgebende Fassung dieser AGB ist die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartin deutscher Sprache vorliegende Fassung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.111.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen die Bestimmungen dieses Vertrags vorliegt, der Auftragnehmer eine gesetzeskonforme Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer den Zutritt des Auftraggebers vertragswidrig verweigert. Die Vertragspartner benennen Der Auftraggeber ist in diesem Fall auch berechtigt, den Hauptvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 11.2 Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich. 11.3 Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Vertrag sachkundige Übrigen nicht. 11.4 Der Auftraggeber und kompetente Mitarbeiterder Auftragnehmer sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der anderen Partei vertraulich zu behandeln. 11.5 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, die der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter bzw. die erforderlichen Entscheidungen fällen von ihm mit der Vertragsdurchführung Beauftragten bei der Erbringung der vertraglichen Leistung schuldhaft verursachen. Für den Ersatz von Xxxxxxx, die ein Betroffener wegen einer nach der DSGVO oder veranlassen könnenanderen Vorschriften für den Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen Datenv erarbeitung im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, ist der Auftraggeber gegenüber dem Betroffenen verantwortlich, dem Auftraggeber bleibt der Rückgriff zum Auftragnehmer vorbehalten. 15.211.6 Die Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. 11.7 Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen im Homeoffice ist nur gestattet, wenn ein angemessenes Schutzkonzept sichergestellt ist. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages Hierzu zählt insbesondere vom Auftragnehmer bereitgestellte Soft- und bis Hardware und eine geschützte Verbindung zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen BruttomonatsgehaltsFirmennetzwerk via VPN oder einer anderen geeigneten Technologie sowie, dass personenbezogene Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Ebenso muss die Vertraulichkeit der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Verarbeitung durch geeignete Räumlichkeiten sichergestellt werden. 15.3. Änderungen und Ergänzungen 11.8 Sollte das Eigentum des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder teilweise unwirksam Vergleichsverfahren oder nicht durchführbar sein oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so wird die Gültigkeit hat der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommtverständigen. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund 11.9 Die Einrede des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenverarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern 11.10 Folgende Anhänge gehören zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz Vereinbarung: Anhang 1 Benennung von Personen DKV TRA-Services DE 05.2021 Anhang 2 Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers als vereinbart.Anhang 3 Unterauftragnehmer DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG | Xxxxxx-Xxxx-Xxxxx 0 | X-00000 Xxxxxxxx | Tel. + 00 (0)0000 0000-0 | Fax + 00 (0)0000 0000-000 | xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx USt. ID-Nr. DE 119 375 450 | Sitz Ratingen | Amtsgericht Düsseldorf HRA 4053 | persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltungsgesellschaft EGRIMA mbH | Sitz Ratingen Amtsgericht Düsseldorf HRB I703 | Geschäftsführung: Xxxxx xxx Xxxxxxxxx | Xxxxx Xxxxx | Xxxxxx Xxxxxxx | Xxxx Xxxxxxxxx | Xxxxxx Xxxxx

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Samples: Besondere Bedingungen Für Die DKV Tra Services

Sonstiges. 15.113.1 Der AN gewährleistet eine Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und Verord- nungen zu Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz, zum Umgang mit Mitarbeitern sowie zum Schutz von Menschenrechten einzuhalten. Die Vertragspartner benennen Weiter gewährleistet der AN die Einhaltung der jeweils gültigen Anforderungen zum Bestellzeitpunkt aus dem Code of Business Conduct und dem Ver- haltenskodex für Geschäftspartner (einsehbar unter: xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxx/ supply-chain/informationen-fuer-geschaeftspartner/#verantwortung-undnachhaltigkeit) und stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und Lieferanten ebenfalls entsprechend handeln. 13.2 Der AN sichert zu, die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) sowie im Falle von deren Anwendbarkeit die Vorgaben des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes und der vergabespezifischen Regelungen von Arbeitsbedingungen einzuhalten und von ihm beauftragte Unterlieferanten in gleichem Umfang zu verpflichten und auf die Einhal- tung der Verpflichtung hin zu kontrollieren. Auf Verlangen weist der AN die Einhaltung der vor- stehenden Zusicherung nach. Bei einem Verstoß gegen die Zusicherung behält sich der AG vor, vom Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiterzurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen. Der AN haftet für alle Schäden, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der der AG wird während aus der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam schuldhaften Nichterfüllung oder nicht durchführbar sein oder werdenausreichenden Erfüllung dieser Zusicher- ung entstehen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Zusicherung ist der AN verpflichtet, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung den AG von Ansprüchen Dritter freizustellen und Bußgelder zu ersetzenerstatten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommtAG in diesem Zusam- menhang auferlegt werden. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. 13.3 Der AN ist jedoch berechtigtverpflichtet, den Vertrag auch AG von allen Ansprüchen der Arbeitnehmer des ANs, der Arbeitneh- mer seiner Nachunternehmer und allen Arbeitnehmern aller weiteren nachgeordneten Nachunter- nehmer und etwaiger Verleiher und der Sozialkassen gemäß § 1 a AEntG, § 28 e Abs. 3 a-f SGB IV und weiterer eine entsprechende Haftung anordnenden gesetzlichen Vorschriften freizustellen. 13.4 Verstößt der AN gegen die in Ziffer 13.2. und 13.3. ZVB genannten gesetzlichen Verpflichtungen, berechtigt dies den AG zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 8 Nr. 3 VOB/B, ohne Zustimmung des AG auf ein dass es einer Kündigungsandrohung bedarf. 13.5 Dem AN ist es nicht gestattet mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen Projekt zu übertragenwerben oder sonstige Öffentlichkeitsarbeit zu be- treiben. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Bauleistungen

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. 15.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten vereinbart gilt für Unternehmer folgender Zahlungsplan bezogen auf die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dannGesamtsumme des Gegenstandes, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt Gesamtpreis € 10.000,-- überschreitet: - 1/4 der Gesamtsumme bei Auftragsbestätigung - 1/4 der Gesamtsumme Abnahme der Spezifikation - 1/4 bei Vorführung des 1. Prototypen bzw. eines mit dem Vertragspartner abgestimmten Teilergebnisses - 1/4 bei Auslieferung. Bei einer Gesamtsumme kleiner € 10.000,-- bei Unternehmer bzw. bei Endverbraucher ist die Gesamtsumme des Auftrages bei Auftragsbestätigung fällig. 15.2 Alle Preise werden jährlich automatisch mit Stichtag 1. Januar der Teuerungsrate laut VPI 0000 xxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx angepasst1. 15.3 Das Aufrechnungsrecht des Vertragspartners ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine unstrittige, rechtskräftige oder von PEAKSOLUTION anerkannte Gegenforderung. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 15.4 Die Rechte des Vertragspartners aus den mit PEAKSOLUTION getätigten Geschäften sind nicht übertragbar. 15.5 Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags (Gegenstandes) nicht eingefordert wird, übernimmt PEAKSOLUTION keine Haftung. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit Der Transport geht zu Lasten des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartAuftraggebers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstiges. 15.18.1 Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschrifteneigenverantwortlich beachten. Die Vertragspartner benennen Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Vertrag sachkundige und kompetente MitarbeiterZusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist. 8.2 Der Kunde ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit von beim Kunden beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht dem Anbieter ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Kunden bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten ist der Kunde verpflichtet, alle ihn und die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenGeschäftsbeziehung mit dem Anbieter betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 15.2. 8.3 Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages Kunde kann Rechte und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe Pflichten aus oder in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein Zusammenhang mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu Vertrag oder dessen Anbahnung nichtohne Einwilligung des Anbieters auf Dritte übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann8.4 Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn der Auftrag die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. 8.5 Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag oder Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten oder deren Erfüllung an jede Konzerngesellschaft mit Sitz in Deutschland zu übertragen, insbesondere wenn diese im Ausland durchgeführt wirdRahmen der Umsetzung einer divisionalen Struktur des Daimler-Konzerns künftig diesen Geschäftsbereich betreiben soll. 8.6 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Friedberg. 8.7 Es gilt deutsches Recht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit Die Anwendung des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartInternationalen Privatrechts (IPR) und UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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Samples: Api Usage Agreement

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im 6.1 Für alle aus diesem Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, etwa entspringenden Rechts- streitigkeiten gilt die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenausschließliche Zuständigkeit des für Wien sachlich zuständigen Gerichts als vereinbart. 15.26.2 Es gilt ausschließlich materiell österreichisches Recht. Der AG wird während Verweisungen auf ausländisches Recht (Kollisionsnor- men) gelten nicht. UN-Kaufrecht gilt nicht. 6.3 Im Falle der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung Verletzung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sichin Punkt 5.5, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN 5.6 oder in § 15 Datenschutzgesetz genannten Geheimhaltungsverpflich- tungen hat der Auftragnehmer eine dem richterlichen Mä- ßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehaltsvon EUR 36.000,-- zu zahlen. Das Recht von ACG, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hateinen dar- über hinausgehenden Schadenersatzanspruch geltend zu machen, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)bleibt unberührt. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen 6.4 Sollte eine der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine Bestimmungen dieser zivilrechtlichen Ver- tragsbestimmungen oder mehrere sonstiger Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise Dienstleistungsauftrages ungültig, unwirksam oder nicht durchführbar durch- setzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit Gültigkeit, Rechts- wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch Bestim- mungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Im Falle der Ungültigkeit, Unwirksamkeit oder undurchführbare Undurchsetzbarkeit einer Bestim- mung werden die Vertragsparteien diese Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Zweck der ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Klausel undurch- setzbaren Bestimmung am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den 6.5 Alle Forderungen aus diesem Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenunterliegen einem Zessionsverbot. 15.66.6 Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schrift- form. Soweit nicht anders vereinbartDies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformer- fordernis. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 6.7 ACG ist ein nach ISO 9001 zertifiziertes Unternehmen und behält sich daher vor, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich Lieferantenaudits nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartvorheri- ger Bekanntmachung durchzuführen.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige 18.1 Wenn es auf einer Baustelle vorgegebene Arbeitszeiten gibt, so sind diese auch vom AN einzuhalten. 18.2 Der AN hat alle zur Sicherheit seiner Mitarbeiter nach den gesetzlichen, behördlichen und kompetente Mitarbeitersonstigen Unfallverhütungsvorschriften sowie Arbeitnehmerschutzverordnungen erforderlichen Maßnahmen unter eigener Verantwortung auszuführen und den AG von allen Ansprüchen freizustellen, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenaus einer Unterlassung dieser Verpflichtungen resultieren. 15.218.3 Der AN hat unverzüglich nach Auftragserteilung einen ausreichend bevollmächtigten Bauleiter samt Stellvertreter schriftlich namhaft zu machen, die ihn (jeder allein) in allen Belangen der Auftragsabwicklung rechtsverbindlich vertreten. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, einen Austausch dieser Personen nur im Einvernehmen mit dem AG vorzunehmen. Ein vom AG begründeter gewünschter Austausch des Bauleiters bzw. seines Stellvertreters ist vom AN dagegen unverzüglich durchzuführen. 18.4 Die Zuteilung von Flächen für jeden Fall des Zuwiderhandelns an Lager-, Unterkunfts- und Werkstattbereiche erfolgen durch den AG auf jederzeitigen Widerruf. Im Falle eines Widerrufs sind solche Flächen ohne Anspruch auf Entschädigung unverzüglich zu räumen. 18.5 In allen von ihm genutzten Räumen hat der AN eine Vertragsstrafe Handfeuerlöschgeräte in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt erforderlichen Anzahl bereitzuhalten. 18.6 Der AG haftet nicht für vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in auf der automatischen Datenverarbeitung Baustelle gelagerten Materialien und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Geräte. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der 18.7 Dem AN ist jedoch berechtigtes untersagt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen über die beauftragten Leistungen außenstehenden Personen Unterlagen, Fotos oder Pläne zu übertragenüberlassen oder solche wie auch immer zu veröffentlichen. 15.618.8 Der AN hat alle umweltrechtlichen Vorschriften, insbesondere auch des AWG und des Altlastensanierungsgesetzes, einzuhalten und den AG diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Soweit Der AN hat gemäß der Abfallnachweisverordnung erforderliche Aufzeichnungen zu führen und Nachweise zu erbringen. 18.9 Der AN hat keinen Anspruch auf ungehinderte Zufahrt oder Parkplätze. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm zuzurechnende Fahrzeuge andere Professionisten und den Baustellenbetrieb nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartbehindern.

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Samples: General Terms and Conditions for Subcontractors and Suppliers

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können17.1 In Bezug auf den Datenschutz findet § 5 CardProcess AGB entsprechende Anwendung. 15.217.2 CardProcess ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung ihrer aus dieser Vereinbarung entstehenden Verpflichtungen ein- zuschalten. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen BruttomonatsgehaltsCardProcess kann verlangen, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)bestimmte Abwicklungsschritte ganz oder teilweise mit diesen direkt durchgeführt werden. 15.317.3 CardProcess ist berechtigt, diesen Vertrag auf verbunde- ne Unternehmen von CardProcess i.S.d. § 15 Aktienge- setz zu übertragen. 17.4 Nebenabreden, Änderungen und oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Durch E-Mail wird die Aufhebung dieses FormerfordernissesSchriftform nicht gewahrt. Im Tagesgeschäft kann die Kommunikation jedoch auch elektronisch mit Wirkung für und gegen die jeweilige Partei erfolgen. Erkennbar von einer Partei ausgehende elektronische Kommunikation wird dieser zugerechnet. 15.4. 17.5 Änderungen dieser BVB VR pay virtuell erfolgen gemäß § 6 CardProcess AGB. 17.6 Sollten eine einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise der BVB VR pay virtuell unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdenwerden oder sich als undurchführbar erweisen, so wird soll dies die Gültigkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtberühren. Die Parteien werden in diesem Falle die unwirksame oder undurchführbare undurch- führbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. 15.5. Jede Verfügung 17.7 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht mit Aus- nahme von dessen Regelungen über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigtRechtswahl, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wirdeiner anderen Rechtsordnung führen würden. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit Die Geltung des sachlich zuständigen Gerichtes für CISG („UN-Kaufrecht“) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Karlsruhe. CardProcess kann den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.Erfüllungsort jeder-

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Samples: Besondere Vertragsbedingungen

Sonstiges. 15.117.1 Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens sind nur mit vorheriger Zustimmung des Hu zulässig. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe von Zeichnungen und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2Abbildungen. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG NU verpflichtet sich, die ihm im Zusammenhang mit den beauftragten Leistungen bekanntgewordenen Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem HU das Recht auf Schadenersatz und Auftragsentziehung zu; es gelten dann die Rechtsfolgen des §8 Abs.3 VOB/B. 17.2 Die Abtretung von Vergütungsansprüchen des NU gegen den HU an Dritte ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des HU zulässig. § 354 a HGB bleibt unberührt. 17.3 Wird der Vergütungsanspruch des NU gegen den HU von einem Dritten gepfändet oder tritt der NU den Anspruch an einen Dritten ab, ist der HU berechtigt, zur Deckung seines hierdurch bei der Zahlungsabwicklung entstehenden Verwaltungsaufwandes eine pauschale Entschädigung in Höhe von € 250,00 zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in die dadurch entstehenden Bearbeitungskosten geltend zu machen. Die Entschädigung ist mit Zustellung der Höhe des zwölffachen BruttomonatsgehaltsPfändung oder Abtretung fällig. Dem NU bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)durch die Maßnahme entstehende Aufwand geringer als die vereinbarte Pauschale oder überhaupt nicht entstanden ist. 15.317.4 Sofern nichts anderes bestimmt ist, gilt deutsches Recht, insbesondere das Werkvertragsrecht des BGB. Als Gerichtsstand wird Borken (PLZ 46325) vereinbart, sofern die Voraussetzungen des §38 ZPO vorliegen und nichts anderes vereinbart ist. Der NU kann auch bei dem Gericht an seinem Sitz verklagt werden. 17.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten Dies bedeutet eine oder mehrere Bestimmungen Einschränkung der Vertretungsmacht der Mitarbeiter des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit HU; mündliche Änderungen bedürfen der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist schriftlichen Genehmigung durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund zwei unterschriftsberechtigte Vertreter des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.HU ( § 177 BGB):

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Samples: Subcontractor Agreement

Sonstiges. 15.120.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenDer Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen gegen den Anbieter an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zu- stimmung vom Anbieter berechtigt. § 354a HGB bleibt un- berührt. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.320.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags dieser Allgemeinen Be- triebsbedingungen bedürfen der SchriftformSchriftform (dies wird durch Brief oder E-Mail gewahrt). Das Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Formerfordernissesdieser Schriftformklausel. 15.420.3. Sollten Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Be- triebsbedingungen Bedingungen und / oder mehrere Bestimmungen des Vertrags der getroffe- nen weiteren Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam unwirk- sam oder nicht durchführbar undurchführbar sein oder werdenwerden oder sollte sich eine Xxxxx herausstellen, so wird berührt dies die Gültigkeit Wirksam- keit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtnicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, mit Rückwirkung eine sinngemäße gültige Regelung wirksame sowie durchführbare Bestim- mung zu ersetzenvereinbaren, die inhaltlich und wirtschaftlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben. 15.520.4. Jede Verfügung über Diese Allgemeinen Betriebsbedingungen geltend vorrangig vor den Regelungen des Hauptvertrages einschließlich seiner Anlagen, soweit im Hauptvertrag nicht explizit von den Allgemeinen Betriebsbedingungen abgewichen wurde. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Hauptvertrag und seinen Anlagen, gehen die aufgrund Regelungen des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf Hauptvertrages denen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein An- lagen (mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenAusnahme der Allgemeinen Betriebsbedingun- gen) vor. 15.620.5. Soweit Die etwaige Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit ein- zelner Bestimmungen des Hauptvertrags oder dieser All- gemeinen Betriebsbedingungen beeinträchtigt nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit Gültigkeit oder Durchführbarkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartübrigen Vertragsin- haltes.

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Samples: Allgemeine Betriebsbedingungen

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass das der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Tätigkeiten. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Der AN ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. 15.7. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: It Services Agreement

Sonstiges. 15.111.1. Alle von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen (Zeichnungen, Prospekte, etc.) bleiben unser geistiges Eigentum. 11.2. Die Vertragspartner benennen Ansprüche des Käufers aus diesem Vertrag dürfen nicht ohne unsere vorherige Zustimmung abgetreten werden. 11.3. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um gemäß §8 Absatz7 des AGB (Gewährleistungsansprüche) Ansprüche handelt, werden wir die Zustimmung erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen. 11.4. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf oder zur eigenen bestimmungsgemäßen Verwendung verkauft, d.h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden. 11.5. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Vertrag sachkundige und kompetente MitarbeiterZusammenhang mit Lieferungen von LAN Office zugängig werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis von LAN Office erkennbar sind und vertraulich zu halten sind , unbefristet geheim zuhalten und sie - soweit die erforderlichen Entscheidungen fällen nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder veranlassen könnenin irgendeiner Weise zu verwerten. 15.211.6. Der AG wird während Wir sind berechtigt, sämtliche im Zusammenhang mit der Laufzeit Geschäftsbeziehung erhaltenen, den Käufer betreffenden Daten im Sinne des Vertrages Datenschutzgesetzes zu ermitteln und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns zu verarbeiten sowie an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von konzernmäßig gebundene Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung In-und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Ausland. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Sales Contracts

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen 10.1 Der Lizenznehmer darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnennur nach schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers auf Dritte übertragen. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit 10.2 Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Lizenzgebers statthaft. 15.3. 10.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Formerfordernissesdieser Klausel. 15.410.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung. 10.5 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. 4. 1980 (UN- Kaufrecht) anzuwenden. 10.6 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Lizenznehmer wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung des Lizenzgebers steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 10.7 Erfüllungsort ist der Sitz des Lizenznehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mainz, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. 10.8 Sollten eine oder mehrere einzelne Bestimmungen des dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdensein, so wird berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtgrundsätzlich nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung solche zu ersetzenfinden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommtehesten gerecht wird. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den 10.9 Sämtliche in diesem Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragengenannten Anlagen sind Vertragsbestandteil. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Software License Agreement

Sonstiges. 15.110.1 Der Kunde darf die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verwenders auf Dritte übertragen. 10.2 Der Kunde hat den Liefergegenstand bei Nutzungsende auf seine Kosten und in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Hierzu stellt der Kunde den Verwender von etwa- igen gesetzlichen Rücknahmepflichten sowie diesbezüglicher Ansprüche Dritter frei. 10.3 Die vorstehenden Freistellungsansprüche des Verwenders gemäß Ziffer 10.2 verjähren nicht vor Ablauf von 12 Monaten nach endgültiger Beendigung der Gerätenutzung. Die Vertragspartner benennen iVerjährungs- frist beginnt erst nach Zugang einer schriftlichen Benachrichtigung über die Beendigung der Gerätenutzung an den Verwender zu laufen. Im Vertrag sachkundige und kompetente MitarbeiterFalle der Weitergabe des Liefergegenstandes an gewerbliche Dritte ist der Kunde verpflichtet, auch diese Dritten dazu zu verpflichten, die Geräte nach Nutzungsbeendigung ordnungsgemäß zu entsorgen, die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnendiesbezüglichen Kosten zu tragen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine Weitergabeverpflichtung aufzuerle- gen. Zuwiderhandlungen führen zur Rücknahme-, Entsorgungs- und Kostentragungspflicht des Kunden hinsichtlich des betreffenden Liefergegenstandes. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich10.4 Änderungen oder Ergänzungen von Vertragsverhältnissen, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags denen diese Geschäftsbedingun- gen zugrunde liegen bedürfen der Schriftform. Das Dies gilt auch für die Aufhebung dieses FormerfordernissesAbänderung oder einen Verzicht auf diese Schriftformklausel. 15.410.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 10.6 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als ausschließli- cher – auch internationaler - Gerichtsstand der Geschäftssitz der Wiesheu GmbH vereinbart. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen Der Verwender kann Ansprüche aber auch am gesetzlichen Gerichtsstand des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so Kunden gel- tend machen. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Als Erfüllungsort für Ansprüche aus diesem Vertrag wird die Gültigkeit der Geschäftssitz der Wiesheu GmbH vereinbart. 10.7 Der nach diesen Bedingungen jeweils geschlossene Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Un- wirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtTeilen verbindlich. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist Unwirksame Bestimmun- gen sind von den Vertragsparteien durch eine sinngemäße gültige Regelung wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen gewollten Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5möglichst nahe kommen. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag Entsprechendes gilt im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartFalle einer Vertragslücke.

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Samples: Sales Contracts

Sonstiges. 15.19.1 Die Vertragsschließenden sichern sich die vertrauliche Behandlung des Vertrages zu. 9.2 Die im Zusammenhang mit dem Stromlieferungsvertrag erhobenen Daten werden von der SVS automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z.B. Verbrauchsabrech- nung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) verwendet und gegebenenfalls übermittelt. 9.3 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen ist auf Be- stand und Fortdauer des Vertrages ohne Einfluss. Die Vertragspartner benennen Vertrags- partner sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen alsbald durch neue, im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung wirtschaftlichen Erfolg ihnen möglichst nahe kom- menden Vereinbarungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommtdas bestehende Ver- hältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wieder herstellen. 15.59.4 Anpassungen des Vertrages werden, ausgenommen Preisanpas- sungen und vertragswesentliche Regelungen, dem Kunden mit einer Frist von mindestens zwei Monaten zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens schriftlich mitgeteilt. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf In diesem Fall ist der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch Kunde berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung mit einer Frist von einem Monat zum In- krafttreten der Anpassung in Textform zu kündigen. Kündigt er den Vertrag nicht, so treten die Anpassungen ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt in Kraft. Die SVS ist verpflichtet den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung des AG Schweigens hinzuweisen. 9.5 Die SVS ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen einen Rechtsnachfolger zu übertragen. 15.6. Soweit 9.6 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der SVS, soweit das Gesetz nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartzwingend etwas anderes vorschreibt.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Sonstiges. 15.119.1. Bei Eintreten oder drohendem Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten und eine dadurch gefährdete Erfüllung der Leistungen gegenüber Evident, kann Evident das zugrundeliegende Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. In diesem Fall kann Evident die für die Weiterführung der Arbeiten vorhandenen Einrichtungen oder getätigten Leistungen des Lieferanten gegen angemessene Vergütung in Anspruch nehmen. 19.2. Aufrechnungsrechte sind gegenüber Evident ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Forderungen gegen Evident, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Evident anerkannt worden sind. 19.3. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können Evident gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf Ansprüchen des Lieferanten aus demselben Vertragsverhältnis beruhen. 19.4. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen Abtretung und/oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten Übertragung von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Lieferanten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartnersvon Evident. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt. 19.5. Der AN Lieferant ist jedoch ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Evident nicht berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte erbringen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dannlassen; dies gilt jedoch nicht, wenn der Auftrag Lieferant bezüglich der georderten Waren lediglich als Händler agiert und Evident dies bekannt ist. Beauftragt der Lieferant ohne vorherige Zustimmung von Evident einen Dritten mit der Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung, ist Evident berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadensersatz zu verlangen. Hamburg, 21. September 2022 Die nachfolgenden Allgemeinen Datenschutzinformationen gelten für alle Verträge, die den Einkauf, den Verkauf und/oder die Lieferung von beweglichen Sachen oder die Erbringung von Serviceleistungen durch die Evident Europe GmbH und deren Niederlassungen sowie der EVIDENT Technology Center Europe GmbH (nachfolgend jeweils als "Evident" bezeichnet) an ihre Partner (nachfolgend "Partner") zum Gegenstand haben. 1. Evident speichert und nutzt erforderliche personenbezogene Daten des Partners, der Mitarbeiter und des Kundenkreises des Partners zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags. 2. Personenbezogene Daten des Partners sowie der Mitarbeiter des Partners werden entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO verarbeitet. Dies erfolgt im Ausland durchgeführt Rahmen der vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnisse zwischen Evident und dem Partner. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis (s.u., Ziffer 5). Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Erfüllung des vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnisses oder zur Verfolgung der Ansprüche von Evident gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO erforderlich oder es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO. In Einzelfällen kann es jedoch möglich sein, dass Daten Externen, z.B. Auftragsverarbeitern im Sinne des Art. 28 DSGVO, für diese Zwecke verfügbar gemacht werden. Wenn personenbezogene Daten des Partners oder der Mitarbeiter des Partners im Rahmen von Verarbeitungen weitergegeben werden, kann diese Weitergabe an folgende Empfängerkreise erfolgen: • Agenturen • Auskunfteien, Inkassodienstleister (Bonitätsprüfung, Mahnverfahren) • Behörden, sonstige staatliche Stellen • Druckdienstleister • Interne Stellen, Konzerngesellschaften • IT-Dienstleister • Kooperationspartner (Partnerangebote, etc.) • Kreditinstitute • Lieferanten • Logistikdienstleister, Post- & Kurierdienstleister • Markt- und Meinungsforschungsunternehmen • Newsletter-Versanddienstleister • Reisebüro- & Touristikdienstleister • Reparatur- & Servicedienstleister • Telekommunikationsanbieter • Unternehmensberater / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater • Versicherungen Sofern eine Weitergabe von Daten von Evident an Dritte für die Erfüllung der Datenverarbeitungszwecke erforderlich wird, achtet Evident darauf, dass personenbezogene Daten des Partners sowie der Mitarbeiter des Partners innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes verbleiben. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich Sofern dies in Ausnahmefällen nicht möglich ist und eine Datenübermittlung in ein Drittland erforderlich wird (entweder an Evident Einheiten in Drittländern wie z.B. Japan, Russland oder USA, oder an andere Unternehmen in Drittländern, z.B. an Dienstleister oder Kooperationspartner von Evident), ergreift Evident alle erforderlichen Maßnahmen, die örtliche Zuständigkeit zur Schaffung eines angemessenen Datenschutzniveaus nötig sind und wird hierbei insbesondere die Standard-Datenschutzklauseln im Sinne von Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO abschließen. 3. Die Daten des sachlich zuständigen Gerichtes Partners sowie der Mitarbeiter des Partners werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert und darüber hinaus, solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, Rechtsansprüche aus dem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden können oder sonstige berechtigte Gründe eine weitere Speicherung rechtfertigen. Ungeachtet dessen ist Evident aufgrund regulatorischer, handels- und steuerrechtlicher Vorgaben verpflichtet, Adress-, Zahlungs- und Bestelldaten für die Dauer von zehn Jahren zu speichern. 4. Der Partner sowie dessen Mitarbeiter haben im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen folgende Rechte: das Recht auf Auskunft über die ihn bzw. sie betreffenden Daten, auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Einbringung einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. 5. Zu den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartverarbeiteten Daten gehören Stammdaten (z.B. Namen und Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mailadressen und Telefonnummern) sowie Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Vertragsinhalte, vertragliche Kommunikation, Namen von Kontaktpersonen) und Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Zahlungshistorie). Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet Evident nur, wenn diese Bestandteile einer beauftragten oder vertragsgemäßen Verarbeitung sind. 6. Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten von Evident lauten: xxxxxx-xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Sonstiges. 15.119.1 Die Parteien werden den Inhalt der Einzelverträge und einer Konditionsvereinbarung sowie alle sonstigen vertraulichen Informationen, die sie jeweils im Rahmen der Abwicklung ih- rer geschäftlichen Zusammenarbeit erlangen, gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. 19.2 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des Lieferan- ten möglich. 19.3 Die Parteien verpflichten sich, ihre wechselseitigen Rechte des geistigen Eigentums zu respektieren. 19.4 Vertragsstrafen und pauschalierter Schadensersatz sind zwischen den Parteien individualvertraglich zu vereinbaren. Gleiches gilt für Garantien. 19.5 Vorauszahlungen auf etwaige Leistungen sind individualver- traglich zu vereinbaren. Sämtliche Vorauszahlungen werden mit der jeweiligen Leistung verrechnet; überzahlte Beträge können zurückgefordert werden. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente MitarbeiterHöhe von Vorauszah- lungen kann jederzeit angepasst werden. 19.6 Das Zahlungsziel für sämtliche durch den Lieferanten zu leis- tenden Zahlungen beträgt 30 Tage nach Rechnungsein- gang. 19.7 Alle Vereinbarungen, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2zwischen dem Lieferanten und dem Kunden getroffen werden, sind nur bindend, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das Dies gilt auch für die Aufhebung Auf- hebung oder Änderung dieses FormerfordernissesSchriftformerfordernisses. 15.419.8 Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der aus- drücklichen, schriftlichen Bestätigung des Lieferanten. Sollten Dies gilt auch für mündliche Abreden, die mit den Mitarbeitern des Lieferanten getroffen wurden. 19.9 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und/oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise der Konditionsvereinbarung unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdensein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch tritt an ihre Stelle eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenrechtlich wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck erkennbaren Wil- len der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel Parteien am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Sales Contracts

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN 17.1 Sollte eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags Bestimmung dieser AAB ganz oder teilweise unwirksam rechtsunwirksam oder nicht durchführbar undurchführbar sein oder werden, so wird berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührtdieser AAB. Die unwirksame Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Inhalt und Zweck der unwirksamen rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommtBestimmung möglichst nahekommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund 17.2 Der AN ist verpflichtet, allfällige im Zusammenhang mit seinen Lieferungen und Leistungen erforderliche Exportlizenzen, insbesondere für den Export in das Land des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen VertragspartnersHauptauftraggebers, auf seine Kosten zu beschaffen. Der AN versichert, dass zum Zeitpunkt der Bestellung die vollständige Lieferung des Bestellgegenstandes gesichert ist jedoch berechtigt, und keinerlei behördliche oder sonstige Beschränkungen entgegenstehen. Der AN wird den Vertrag auch ohne AG nach Vertragsabschluss rechtzeitig über mögliche neu entstehende Exportverbote/Beschränkungen informieren und frühzeitig Alternativvarianten kostenlos unterbreiten. 17.3 Für die Ausarbeitung von Angeboten steht dem AN keine Vergütung zu. Die Angebotsabgabe schließt die Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbartein, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag dass Angebotsunterlagen im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit erforderlichen Umfang an Dritte (zB Engineeringpartner, Hauptauftraggeber, etc.) ohne irgendwelche Ansprüche des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartAN zur Verfügung gestellt werden dürfen.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. 15.117.1. Die Vertragspartner benennen im Zusammen mit etwaigen zugehörigen Bestellformularen oder Leistungsbeschreibungen stellt dieser Vertrag sachkundige die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und kompetente Mitarbeitergeht sämtlichen vorherigen oder aktuellen Abreden vor, die die erforderlichen Entscheidungen fällen unabhängig davon, ob diese schriftlich oder veranlassen könnenmündlich getroffen wurden. Sollte ein Widerspruch zwischen dem Vertrag und einem Bestellformular vorliegen, so gilt das Bestellformular. Sollte ein Widerspruch zwischen dem Vertrag und einer Leistungsbeschreibung vorliegen, so gilt der Vertrag. 15.217.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das Dieser Vertrag kann nur schriftlich durch die Parteien geändert werden; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernissesvon Vertragsteilen. 15.417.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen Der Vertrag unterliegt dem materiellen und formellen Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Kunde und Oracle vereinbaren, sich bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten im Rahmen des Vertrags ganz der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte in München zu unterwerfen. 17.4. Der Kunde darf seine Rechte oder teilweise unwirksam Pflichten aus diesem Vertrag oder Bestellformularen oder Leistungsbeschreibungen dieses Vertrags nicht durchführbar sein ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Oracle abtreten oder sonst übertragen. Oracle darf dieses Einverständnis nicht verweigern, wenn der Kunde seine Rechte und Pflichten auf ein Rechtssubjekt überträgt, das das gesamte Vermögen oder den wesentlichen Teil des Vermögens des Kunden ausmacht, oder auf eine Abtretung, die Teil einer echten Unternehmensumstrukturierung ist. Eine Abtretung, die gegen diesen Paragrafen verstößt, ist nichtig. 17.5. Der Kunde darf Abonnement-Services, Dokumentation oder vertrauliche Oracle-Daten weder mittelbar noch unmittelbar in Länder außerhalb der USA exportieren oder re-exportieren, soweit dies nicht nach den Exportkontrollvorschriften des US- Handelsministeriums gestattet ist. 17.6. Die Abonnement-Services und die Dokumentation, die US-Behörden zur Verfügung gestellt werden, sind „gewerbliche Gegenstände“ i. S. der Definition in 48 C.F.R. 2.101, bestehend aus „gewerblicher Computersoftware“ und „gewerblicher Computersoftwaredokumentation“ i. S. jeweils von 48 C.F.R. 12.212 oder 48 C.F.R.227.7202. Im Einklang mit 48 C.F.R. 12.212 oder 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4, je nach Einschlägigkeit, werden die gewerbliche Computersoftware und die gewerbliche Computersoftwaredokumentation Endnutzern von US-Behörden (a) nur als gewerbliche Gegenstände und (b) nur mit den Rechten zur Verfügung gestellt, die allen anderen Endnutzern gemäß den in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen eingeräumt werden, entsprechend FAR 12.212, und DFARS 227.7202-1(a), 227.7202- 3(a), 227.7202-4 (je nach Einschlägigkeit). 17.7. Oracle ist ein selbstständiger Unternehmer und Oracle und der Kunde sind sich einig, dass zwischen ihnen keine Gesellschaft, Joint Venture oder ein Vertretungsverhältnis besteht. Die Parteien sind jeweils selbst für die Bezahlung ihrer Mitarbeiter verantwortlich, einschließlich von Steuern und Versicherungen für Arbeitsverhältnisse. 17.8. Oracle kann untersuchen, wie der Kunde die Abonnement-Services nutzt. Der Kunde verpflichtet sich, mit derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, zumutbare Hilfe zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren. Solche Audits werden den normalen Geschäftsbetrieb des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigen. Der Kunde verpflichtet sich, Gebühren für die übermäßige Nutzung der Abonnement-Services durch den Kunden innerhalb von 30 Tagen nach einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung zu bezahlen. Sollte der Kunde nicht bezahlen, so ist Oracle berechtigt, die Abonnement-Services des Kunden und den Vertrag zu beenden. Der Kunde erklärt, dass Oracle nicht für Kosten haftet, die dem Kunden durch die Kooperation im Rahmen des Audits entstehen. 17.9. Der Uniform Computer Information Transactions Act gilt für diesen Vertrag oder im Rahmen dieses Vertrags gemachte Bestellungen nicht. {kann außerhalb der USA gelöscht werden} 17.10.Dem Kunden ist bewusst, dass Oracles Geschäftspartner keine Vertreter Oracles und von Oracle unabhängig sind; dies betrifft auch Drittunternehmen, die sie mit IT-Beratungsdienstleistungen beauftragen. Oracle haftet für Handlungen dieser Geschäftspartner nicht und wird auch nicht durch diese rechtlich verpflichtet, falls der Geschäftspartner nicht Dienstleistungen in seiner Eigenschaft als Oracle-Subunternehmer erbringt oder aufgrund einer Beauftragung, die im Rahmen dieses Vertrags bestimmt wurde. 17.11.Sollte zwischen dem Kunden und Oracle eine Streitigkeit bestehen oder sollte der Kunde eine Mitteilung bezüglich der Paragrafen über die Freistellung durch Oracle, Abonnement-Service Garantien und/oder professionelle Dienstleistungsgarantien machen wollen, oder sollte der Kunde Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder anderer, ähnlicher rechtlicher Verfahren werden, so wird ist der Kunde verpflichtet, umgehend eine schriftliche Mitteilung an die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung folgende Anschrift zu ersetzenschicken: ORACLE Deutschland B.V. & Co. KG, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigtRechtsabteilung, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbartXxxxxxxxxx 00, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem RechtX-00000 Xxxxxxx, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.Xxxxxxxxxxx

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Samples: Master Cloud Services Agreement

Sonstiges. 15.1Änderung der AGB 1. Der AN behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund zukünftig zu ändern bzw. zu ergänzen, soweit dies den AG nicht unangemessen benachteiligt. Als wichtiger Grund seien insbesondere eine Änderung der Gesetzeslage, Änderungen auf Grund neuer technischer Entwicklungen, ein Hinzukommen oder Wegfall eines Zertifizierungsprogramms, grundlegende Änderungen von Seiten eines Standardgebers im jeweiligen Zertifizierungsprogramm oder Änderungen durch Akkreditierungs- stellen oder andere gleichwertige Gründe genannt. Über eine Änderung wird der AN den AG unter Mitteilung des geänderten Inhalts in Textform, z.B. per Mail oder Fax, informieren. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige Änderung wird wirksam, wenn der AG nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis dem AN gegenüber schriftlich oder in Textform widerspricht. Weitere Punkte (1) Sämtliche zwischen dem AN und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der dem AG wird während der Laufzeit zur Durchführung des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerbengetroffenen Vereinbarungen sind in dem Angebot einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig schriftlich niedergelegt. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. (2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdenundurchführbar sein, so wird hierdurch die Gültigkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf (3) Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenBundesrepublik Deutschland. 15.6(4) Ist der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen, ist Berlin Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dannDas Gleiche gilt, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wirdAG keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.Mitgeltende Vorschriften/Unterlagen

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen 15.1 Dem AN ist untersagt, im Vertrag sachkundige und kompetente MitarbeiterRahmen des Bauvorhabens direkten mündlichen oder schriftlichen Kontakt mit dem Vertragspartner des Auftraggebers, die die erforderlichen Entscheidungen fällen mit dem Bauherrn, dessen Vertretern oder veranlassen könnenBeauftragten aufzunehmen. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich15.2 Werbung, für jeden Fall des Zuwiderhandelns insbesondere an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine Bauzäunen und/oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten Baukränen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen VertragspartnersAG. Ebenso sind Veröffentlichungen über das Bauvorhaben – mit oder ohne die Verwendung/Darstellung oder sonstige Inbezugnahme des Logos des AG – durch den AN oder seine Erfüllungsgehilfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung der Bauausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen, ferner Lichtbild-, Film- Rundfunk- und Fernsehaufnahmen. Der AN wird eine entsprechende Verpflichtung der von ihm ein-geschalteten Nachunternehmer gegenüber dem AG herbeiführen. 15.3 Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen des AN gegen den AG ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne grundsätzlich ausgeschlossen und bedarf im Einzelfall der vorherigen Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenAG. § 354a HGB bleibt unberührt. 15.6. Soweit nicht anders 15.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 15.5 Als ausschließlicher Gerichtsstand wird grundsätzlich der Hauptsitz des AG oder nach seiner Xxxx der im Bestell-/Zuschlagsschreiben genannten Niederlassung des AG vereinbart, gelten sofern die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen und nichts anderes vereinbart ist. Der AN kann auch bei dem Gericht an seinem Sitz verklagt werden. 15.6 Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung aufgehoben werden. 15.7 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Lieferleistungen oder der durch sie ergänzten Vereinbarungen der Bestellung nicht rechtswirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dannnicht berührt. Das gilt insbesondere, wenn die Unwirksamkeit sich nur auf eine einzelne Bestimmung oder Teile von ihnen bezieht. Im Fall einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung, welche dem Willen der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit Parteien und dem wirtschaftlichen Zweck des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartVertrages am nächsten kommt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Sonstiges. 15.123.1. Der LN darf über das LO rechtsgeschäftlich nicht verfügen. Es ist ihm daher insbesondere die Verleihung, Vermietung, Verlea sung, Verpfändung, oder jede sonstige Art der Sicherheiteneinräumung oder der gänzliche oder teilweise Austausch verboten. 23.2. Der LN ist verpflichtet, der LG jeden Wechsel seines Wohn- und Geschäftsortes, seines Dienstgebers und des Standortes des LO schriftlich bekanntzugeben. 23.3. Der LN räumt der LG vor, während des Leasingverhältnisses und auch danach bis zur vollständigen Abstattung aller Forderungen der LG jederzeit Einsicht in seine Bücher zwecks Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein. Ist der LN Unternehmer, hat er relevante Auskünfte über eine etwaige Veränderung seiner wirtschaftlichen Situation und der Rechtsform seines Unternehmens zu erteilen; über Ersuchen der LG bis längstens sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres die Jahresabschlüsse vorzulegen; im Falle der Besicherung des Leasingvertrages durch eine Garantieerklärung eines Dritten für die jährliche Übermittlung der Jahresabschlüsse bzw. Vermögensaufstellungen des Garanten an die LG zu sorgen. Kommt der LN trotz wiederholten Verlangens durch die LG den vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, führt dies zu einer Herabstufung der Bonität des LN, woraus eine höhere Mindesteigenkapitalanforderung der LG (BWG) resultiert. Diesfalls ist die LG berechtigt, den Finanzierungskostensatz zu erhöhen. Ist der LN Unternehmer, erteilt er für sich und für alle Unternehmen, an denen er jetzt und in Zukunft direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, seine Zustimmung, dass alle Gesellschaften des Konzerns der Erste Group Bank AG seine Daten zum Zwecke der Erfassung, der Beurteilung, der Begrenzung, der Steuerung und der Überwachung des Risikos, wie dies für den Konzern der Erste Group Bank AG gemäß den bankaufsichtsrechtliche n Bestimmungen, insbesondere im Sinne der §§ 39 und 39a BWG und vergleichbarer Regelungen zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten geboten ist, allen anderen Unternehmen des Konzerns der Erste Group Bank AG bekanntgeben dürfen. Der Datenaustausch dient auch der Erfassung, Ermittlung und Auswertung von Kreditrisken und den Zwecken des Controllings und der Vertriebssteuerung. Insbesondere zählen zu diesen Daten sämtliche vom LN bekanntgegebenen oder im Rahmen der jeweiligen Geschäftsverbindung hinzu bekanntwerdenden wirtschaftlichen Daten; sämtliche Daten der jeweiligen Geschäftsverbindung (insbesondere Firma, Rechtsform, Adresse, Eigentümer, Devisenland, Riskikoklasse, Bankverbindung); Daten über gewährte Finanzierungen und deren Bedingungen, abgeschlossene Finanztermingeschäfte, allenfalls fällige Forderungen, Vertragsverletzungen, Betreibungsmaßnahmen, Sicherheiten; der letzte vorliegende Jahresabschluss sowie die jeweiligen Auswertungen dieser Daten. Der LN bestätigt, dass er von den eingangs angeführten Unternehmen zur Abgabe dieser Erklärung auch in deren Namen ermächtigt oder aus sonstigen Gründen im Rahmen der Konzernführung hierzu berechtigt ist. Diese Ermächtigung/Berechtigung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. 23.4. Die Vertragspartner benennen LG darf bei ihr eingehende Beträge, soweit sie nicht einer titulierten Forderung gewidmet sind, ungeachtet der Zahlungswidmung zuerst zur Abstattung der offenen Nebenkosten im Sinne Punkt 8., insbesondere der zweckentsprechenden, außergerichtlichen Betreibungskosten und dann der jeweils ältesten offenen Entgelte verwenden. 23.5. Wenn die Kalkulation des Leasingentgeltes mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis des LN mit der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG, der DONAU Versicherung AG, der Erste Bank der 23.6. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch gültige und zulässige Bestimmungen so zu ersetzen, dass dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung unter Wahrung der Interessen der Vertragsparteien weitest möglich entsprochen wird. 23.7. Der LN ist an sein Vertragsanbot sechs Wochen gebunden. 23.8. Auf das Rücktrittsrecht des Verbrauchers gemäß §§ 3 und 3a KSchG wird verwiesen. Ist der LN Verbraucher im Sinne des KSchG, kann er vom LV zurücktreten, wenn er seine Vertragserklärung nicht in den von der LG oder deren Beauftragten für die geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen abgegeben hat. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages und danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift der LG, die zur Identifizierung des LV notwendigen Angaben, sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübun g des Rücktrittsrechtes enthält, an den LN, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, steht dem LN das Rücktrittsrecht für eine Frist von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu. Wenn die LG die Urkundenausfolgung innerhalb von 12 Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der LN die Urkunde erhält. Das Rücktrittsrecht steht nicht zu, wenn der LN selbst die Geschäftsanbahnung vorgenommen hat, wenn dem Zustandekommen des LV kei ne Besprechung zwischen den Beteiligten oder deren Beauftragten vorangegangen sind, und bei Vertragserklärungen, die der LN in körperlicher Abwesenheit der LG abgegeben hat, es sei denn, dass der LN dazu von der LG gedrängt worden ist. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der LN kann ferner zurücktreten, wenn die LG gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 Gew.O 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 Gew.O 1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 Ge w.O 1994) verstoßen hat. Für dieses Rücktrittsrecht gelten auch die vorerwähnten Bestimmungen über die Vertragserklärung. Es ist auch anzuwenden, wenn der LN die geschäftliche Verbindung selbst angebahnt hat und wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten und ihren Beauftragten vorangegangen sind. Weiters kann der LN von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiterzurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die die erforderlichen Entscheidungen fällen LG im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinli ch dargestellt hat, nicht oder veranlassen könnennur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände im vorgenannten Sinne sind die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des LG erbracht oder vom LN verwendet werden kann, sowie die Aussicht auf steuerliche Vorteile, eine öffentliche Förderung oder einen Kredit. Der Rücktritt kann binnen einer Woche ab dem Zeitpunkt, zu dem dem LN erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat, erklärt werden. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Partner. Es steht nicht zu, wenn der LN bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden, der Ausschluss des Rüc ktrittsrechtes im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder die LG sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklärt. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Rücktritt ist zeitgerecht, wenn er innerhalb der Frist abgesendet wird. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.323.9. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags LV bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für Ist der LN Verbraucher, kann die Aufhebung dieses FormerfordernissesRechtswirksamkeit formloser Erklärungen der LG oder ihrer Vertreter nicht ausgeschlossen werden. Auf Punkt 24 wird verwiesen. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt23.10. Die unwirksame LG hält während des aufrechten Leasingvertrages im Wege der Telekommunikation, der elektr. Post oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung postalisch zum Zwecke der Kundenbetreuung Kontakt zum LN. Der LN erklärt sich damit einverstanden, dass die periodische Leasingentgeltvorschreibung im Wege der elektronische Post (z.B. in PDF-Format) erfolgt.“ 23.11. Der LN nimmt zur Kenntnis, dass die LG Sorgfaltspflichten nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) gegenüber dem Leasingnehmer zu ersetzenwahren hat, die dem insbesondere die Identität des Leasingnehmers und des wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigtEigentümers, den Vertrag Zweck und die Art der Geschäftsbeziehung, die Identität von Treuhändern und Treugebern, die Offenlegung von allen Arten von Stellvertretung und die Zuordnung des LN zu einer Risikoklasse betreffen und die Besorgung entsprechender Auskünfte und Dokumente vom Leasingnehmer bei sonstigem Transaktionsverbot verlangt. Es gehört zu den wesentlichen Vertragspflichten des LN, die LG bei der Wahrung der vorerwähnten Sorgfaltspflichten, vor allem auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen bei der Aktualisierung der Daten über den wirtschaftlichen Eigentümer in jeder Weise zu übertragenunterstützen bzw. in keiner Weise zu behindern und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: KFZ Leasingvertrag

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen 15.1 Zum gegenständlichen Vertrag existieren im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine mündlichen Nebenabreden. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags dieses Vertra- ges bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.415.2 Die Vertragsparteien haben Änderungen ihrer Anschrift dem jeweils anderen Ver- tragspartner ausdrücklich und umgehend schriftlich mitzuteilen. 15.3 Allfällige Gebühren und Abgaben in Zusammenhang mit der Errichtung, Erfüllung und Beendigung dieses Vertrags trägt der Lizenznehmer. Sollten Davon ausgenommen sind Steuern auf das Einkommen des Lizenzgebers. 15.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtWirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist Vertragsparteien werden die un- gültige Klausel durch eine sinngemäße gültige Regelung zu Klausel ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die dieser Vertrag enthält. 15.515.5 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Jede Verfügung über Für alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigtHandelsgerichtsbarkeit in ...................... ausübende Gericht zuständig, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf soweit nicht ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenanderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 15.615.6 Dieser Vertrag ist gebührenfrei. Soweit nicht anders vereinbart, gelten Allfällige Vertragsgebühren tragen die zwischen Unternehmern Vertragspartei- en je zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wirdHälfte. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartDie Kosten etwaiger rechtlicher Beratung trägt jeder Vertragspartner selbst.

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Samples: Werbemusikvertrag

Sonstiges. 15.1Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente MitarbeiterFür Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich. Als Gerichtsstand wird das für den Auftraggeber örtlich zuständige Gericht vereinbart. Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers beim Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), die die erforderlichen Entscheidungen fällen durch ein Insolvenz- oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine Vergleichsverfahren oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so wird die Gültigkeit hat der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtAuftragsverarbeiter den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenEinrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der für den Auftraggeber verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Wenn der Auftraggeber dem wirtschaftlichen Zweck EKD-Datenschutzgesetzt unterliegt, gilt folgende Zusatzvereinbarung: In Ergänzung des zwischen den Parteien am Datum des Vertragsschlusses geschlossenen Vertrages zur Auftragsverarbeitung gemäfi Artikel 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung unterwirft sich der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5Auftragsverarbeiter gemäfi § 30 Absatz 5 Satz 3 Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD-Datenschutzgesetz; veröffentlicht in ABl. Jede Verfügung über EKD 2017, S. Wenn der Auftraggeber dem KDG unterliegt, gilt folgende Zusatzvereinbarung: Aktuell bestehen die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf nachfolgenden Unterauftragsverhältnisse im Zusammenhang mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen VertragspartnersAuftragsverarbeitung: Hetzner Online AG, Xxxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxxxxxx Hosting, Betrieb und Sicherheit der Server-Hardware auf der die Datenverarbeitung stattfindet. Der AN ist jedoch berechtigtAuftragsverarbeiter sichert zu, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten dass er die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag nachfolgend beschriebenen Mindestanforderungen im Ausland durchgeführt wirdRahmen seines Datenschutzkonzeptes einhält. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich Es beschreibt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen Maßnahmen beim Auftragsverarbeiter zum sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Grundlage für dieses Datenschutz-Konzept bilden die EU- Datenschutzgrundverordnung DS-GVO und ggf. weitere von den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartinteressierten Parteien geforderten Maßnahmen. Hierbei orientiert sich der Auftragsverarbeiter im Wesentlichen an den Vorgaben der Artikel 24, 25 und 32 DS-GVO. Auf Anforderung weist der Auftragsverarbeiter die Einhaltung entsprechend nach.

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Samples: Data Processing Agreement

Sonstiges. 15.116.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.216.2. Der AG Auftraggeber wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN Auftragnehmer zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN Auftragnehmer bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2), zu bezahlen. 15.316.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.416.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.516.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG Auftraggeber auf ein mit dem AN Auftragnehmer konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.616.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Agb Für Betreiberdienstleistung in Der Informationstechnologie (B2b)

Sonstiges. 15.1. 15.1 Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. 15.2 Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass das der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)) an den AN zu bezahlen. 15.3. 15.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses FormerfordernissesForm- erfordernisses. Mündliche Nebenabreden wurden keine getroffen. 15.4. 15.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße sinngem. gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.515.5 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen beiderseits auf Einzel- oder Universalrechtsnachfolger über. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Darüber hinaus können Rechte oder und Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. aus dem Vertrag vom AN auf Dritte mit schuldbefreiender Wirkung übertragen werden. 15.6 Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu übertragenbedienen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem 15.7 Es gilt österreichisches Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. 15.8 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kufstein.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstiges. 15.115.1 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des CISG und von nationalen und supranationalen Verweisungsnormen (insb. IPRG und ROM I-VO) anzuwenden. 15.2 Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Servicevertrag einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich das am Sitz von MANZ sachlich zuständige Gericht. 15.3 Sollte eine Bestimmung des Servicevertrags, insbesondere auch dieser AGB, unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksam gewordenen oder unvollständigen Bestimmung eine in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenGültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt. 15.215.4 Die unterlassene oder verzögerte Ausübung von Rechten und Ansprüchen aus dem Servicevertrag stellt keinen Verzicht auf ihre Geltendmachung durch MANZ dar. Der AG wird während der Laufzeit Eine teilweise Ausübung des Vertrages Rechts oder Anspruchs schließt eine weitere Ausübung desselben oder die Ausübung anderer Rechte und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Ansprüche nicht aus. 15.315.5 Der Servicevertrag enthält alle den Vertragsgegenstand betreffenden Vereinbarungen der Parteien. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags Frühere, den gleichen Vertragsgegenstand betreffende Vereinbarungen verlieren mit Vertragsbeginn ihre Gültigkeit. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mails dem Schriftformgebot genügen. Das Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernissesdieser Schriftformklausel. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Servicevertrag

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen 11.1 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber bestimmen im Vertrag sachkundige Bedarfsfall einen fachkundigen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für die jeweilige Partei verbindliche Entscheidungen treffen kann und kompetente Mitarbeiter, bei der Ausübung der bestehenden Kontrollrechte für die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenjeweils andere Partei zur Verfügung steht. 15.211.2 Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i.S.d. § 273 BGB wird hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger für den Auftragnehmer ausgeschlossen. 11.3 Soweit die Daten des Auftraggebers bei dem Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz‐ oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der AG Auftragnehmer wird während ferner alle in diesem Zusammenhang tätig werdenden Personen oder Organisationen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit an den Daten ausschließlich bei dem Auftraggeber als „Verantwortlichem“ i.S.d. Artikels 4 Nr. 7 DS‐GVO liegt. 11.4 Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Vertrages zugrundeliegenden Hauptvertrages. 11.5 Die Datenverarbeitung unter dieser Vereinbarung soll grundsätzlich nur in Ländern, die Mitglied der Europäischen Union oder ein Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, stattfinden. Entsprechendes gilt für jeglichen Zugriff auf die Daten durch 11.6 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Sitz des Auftragnehmers. 15.311.7 Es gilt deutsches Recht. Änderungen Anhang 1 Gegenstand, Umfang und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf Verarbeitung Art(en) der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.personenbezogenen Daten Kategorien betroffener Person Anhang 2 Unterauftragnehmer Anhang 3 Datensicherheit: Technische und organisatorische Maßnahmen

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Samples: Auftragsverarbeitung

Sonstiges. 15.113.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.213.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.313.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.413.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.513.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.613.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere einzelne Bestimmungen des Vertrags dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtnicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenVielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, die was dem wirtschaftlichen gewollten Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Softwarelizenz der Fa. Termina Gesellschaft für Datenverarbeitung und Organisation mbH - nachfolgend Lizenzgeber genannt Lesen Sie nachfolgende Lizenzbedingungen aufmerksam und sorgfältig durch, bevor Sie die T-Winfakt (Software) auf Ihrem Computer einsetzen. Durch Verwendung der Software erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis mit den nachstehenden Lizenzbestimmungen. Für den Fall, dass Sie mit diesen Lizenzbedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht verwenden. Die Software wird nicht verkauft, sondern lizenziert zum Zwecke der Nutzung. Eigentum erhalten Sie nur am Speichermedium (Diskette oder CD) sowie am Handbuch sowie den sonstigen zugehörigen Schriftdokumenten. 15.5. Jede Verfügung über 1) Die Software mit der Bezeichnung T-Winfakt, bestehend aus - 1 CD - 1 Handbuch ist urheberrechtlich geschützt. 2) Soweit der Lizenzgeber nicht selbst die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte Schutzrechte an der Software oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen VertragspartnersTeilen davon besitzt, so besitzt er die Rechte, die die Weitergabe und Nutzung durch Dritte erlauben. 3) Die Software wird nicht verkauft, sondern lizenziert. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein Lizenznehmer erhält mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenErwerb der Software nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, der Umver- packung und dem Handbuch sowie sonstigen zugehörigen schriftlichen Material. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Software License Agreement

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen 18.1 Der AN stimmt schon jetzt einer eventuellen Übertragung des zugrundeliegen- den Vertrages durch uns auf eine mit uns verbundene Gesellschaft im Vertrag sachkundige und kompetente MitarbeiterSinne der §§ 15 ff AktG zu. Ebenso erteilt er schon jetzt seine Zustimmung für den Fall, dass bei Beendi- gung des Gebäudemanagementvertrages unser Kunde gemäß Anspruch aus dem Ge- bäudemanagementvertrag die die erforderlichen Entscheidungen fällen Übertragung des Vertrages auf den Kunden oder veranlassen könneneinen von ihm bestimmten Dritten verlangt. 15.218.2 Erfüllungsort für Leistungen des Auftragnehmers ist die vereinbarte Verwen- dungsstelle, für von uns zu leistende Zahlungen unser Geschäftssitz. 18.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Handelsgeschäften mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtli- xxxx Xxxxxxxxxxxxxx ist für beide Teile Dortmund. Der AG wird während der Laufzeit Hiervon abweichend können wir den AN auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch nehmen. 18.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie aller weiteren Abkommen über den internationalen Warenkauf. 18.5 Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu Be- weiszwecken der Schriftform. Das Dies gilt auch für die Aufhebung dieses FormerfordernissesSchriftformklausel selbst. 15.4. Sollten eine 18.6 Sind oder mehrere werden einzelne Bestimmungen des Vertrags Vertrages oder dieser AEB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdenundurchführbar, so wird dadurch die Gültigkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, die ungültigen Bestimmungen von Beginn der Ungültigkeit an durch eine sinngemäße gültige ihr im wirt- schaftlichen Erfolg nach Möglichkeit gleichkommende Regelung zu ersetzen, . Dasselbe gilt für die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommtAusfüllung etwaiger Vertragslücken. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.11. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen CARSYNC und kompetente Mitarbeiterdem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, wo der Kunde die bereitgestellten Daten abruft bzw. wo sich die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenCARSYNC-Log- Boxen des Kunden, für die Daten abgerufen werden, befinden. Als Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort wird, soweit gesetzlich möglich, München vereinbart. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.32. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen gelten ab deren Übermittlung an den Kunden, bei Unternehmen im Sinne des Vertrags bedürfen § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der SchriftformDurchführung bzw. Das gilt auch für die Aufhebung dieses FormerfordernissesErgänzung. 15.43. Sollten eine oder mehrere einzelne der oben genannten Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdennichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen anderen Bestimmungen hierdurch bzw. des abgeschlossenen Vertrages hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist wird durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzendiejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel Bestimmung am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners4. Der AN ist jedoch berechtigtVertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, den wenn das Festhalten an dem Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertrageneine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. 15.65. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung der Auftrag im Ausland durchgeführt wirdCARSYNC auf Dritte übertragen. CARSYNC kann einer Übertragung nur aus wichtigem Grund widersprechen. 6. Für eventuelle die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 7. Erfüllungsort für alle gesetzlichen und vertraglichen unmittelbaren oder mittelbaren Ansprüche ist der Sitz von CARSYNC. 8. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartist bei Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern München.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstiges. 15.11. Bei Exportlieferungen übernimmt der Verkäufer keine Haftung, wenn durch seine Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden, soweit dem Verkäufer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. 2. Holt ein Käufer, der außerhalb Deutschlands ansässig ist, oder dessen Beauftragter Ware ab und befördert oder versendet sie in das Ausland, so hat der Käufer dem Verkäufer den steuerlich erforderlichen Ausfuhr- nachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Käufer den für die Lieferungen inner- halb Deutschlands geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. 4. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass zum Zwecke automatischer Bearbeitung Daten zu seiner Person bei dem Verkäufer gespeichert werden. Von einer besonderen Mitteilung nach dem Bundesdaten- schutzgesetz darf der Verkäufer absehen. 5. Der Käufer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Xxxxx enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet Parteien verpflichten sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN anstelle der unwirksamen Regelung eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige solche gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzentreffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Xxxxx ausfüllt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Sales Contracts

Sonstiges. 15.1. 15.1 Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen Einschaltung oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten Änderung von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine Subunternehmern oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten Zulieferern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen VertragspartnersAuftraggebers. Die Zustimmung lässt die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber unberührt. 15.2 Der Auftraggeber speichert die für die Bearbeitung des Auftrags notwendigen Daten per EDV. Der AN Auftragnehmer erklärt sich spätestens durch die Auftragsannahme damit einverstanden, auch wenn diese stillschweigend erfolgte. 15.3 Der Auftragnehmer hat den Vertragsschluss vertraulich zu behandeln und darf mit diesem Auftrag nur nach vorheriger Genehmigung des Auftraggebers als Referenzauftrag werben. 15.4 Der Auftraggeber ist jedoch zu den üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers jederzeit berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen Fertigungsstand zu übertragenüberprüfen und Auskunft über den Bearbeitungsstand zu verlangen. 15.6. 15.5 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn seine Lieferung/Leistung ganz oder zum Teil Import- oder Exportbeschränkungen nach deutschem oder sonstigem Recht unterliegt oder genehmigungspflichtig nach deutschem oder sonstigen Recht im Sinne der geltenden Ausfuhr- und Zollbestimmungen sind. 15.6 Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungen ist der Sitz des Auftraggebers. 15.7 Soweit nicht anders vereinbartdiese Einkaufsbedingungen keine Regelung enthalten, gelten ausschließlich die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Rechtder Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Trier. Der Auftraggeber ist berechtigt, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz am Hauptsitz des Auftragnehmers als vereinbartzu klagen. 15.8 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen bleiben die übrigen verbindlich. Die unwirksame Bestimmung wird durch die ihr am nächsten kommende gesetzliche Regelung ersetzt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Sonstiges. 15.111.1. Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten ergänzend die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)“ so- wie die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV. 11.2. Anpassungen des Vertrages, ausgenommen Preisanpassungen und vertragswe- sentliche Regelungen, werden dem Kunden mit einer Frist von sechs Wochen zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Anpassung in Textform zu kündigen. Kündigt er den Vertrag nicht, so treten die Anpassungen ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt in Kraft. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeitercitiwerke sind verpflichtet, den Kunden in der Mitteilung auf die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenBedeutung seines Schweigens hinzuweisen. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.411.3. Sollten eine oder mehrere einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar undurchführ- bar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. 11.4. Abgerechnet wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenErdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmeter mit dem wirtschaftlichen Zweck jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müs- sen die Wirkungsgrade der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommtjeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache be- rücksichtigt werden, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht. 15.511.5. Jede Verfügung über Dieser Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen berück- sichtigt die aufgrund Anforderungen des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners§ 41 Abs. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein 1 S. 2 EnWG sowie die Informations- pflichten gem. § 312d BGB in Verbindung mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenArt. 246a § 1 EGBGB. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Online Product Contract for Natural Gas Supply

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen (1) Es gilt deutsches Recht. (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf, Deutschland. (3) Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2Übrigen nicht. Der AG wird während Anstelle der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN unwirksamen Bestimmung soll vielmehr eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige solche wirksame Regelung zu ersetzengelten, die dem wirtschaftlichen Zweck Willen der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel Vertragsparteien bei Vertragsabschluss am nächsten kommt. 15.5(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung und aller ihrer Bestandteile bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Jede Verfügung über Ergänzung dieser Vereinbarung handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) i.S.d. Art. 32 DSGVO Organisationen, die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte selbst oder Pflichten bedarf im Auftrag personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, haben die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen VertragspartnersVorschriften der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dannErforderlich sind Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht. Die og. Organisation erfüllt diesen Anspruch durch folgende Maßnahmen: 1. Vertraulichkeit gem. Art. 32 Abs. 1 lit. DSGVO 1.1. Zutrittskontrolle Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren. Als Maßnahmen zur Zutrittskontrolle können zur Gebäude- und Raumsicherung unter anderem automatische Zutrittskontrollsysteme, Einsatz von Chipkarten und Transponder, Kontrolle des Zutritts durch Pförtnerdienste und Alarmanlagen eingesetzt werden. Server, Telekommunikationsanlagen, Netzwerktechnik und ähnliche Anlagen sind in verschließbaren Serverschränken zu schützen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Zutrittskontrolle auch durch organisatorische Maßnahmen (z.B. Dienstanweisung, die das Verschließen der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartDiensträume bei Abwesenheit vorsieht) zu stützen.

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Samples: Data Processing Agreement

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen 14.1 Alle Änderungen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit Ergänzungen dieser Bedin- gungen oder des diesen Bedingungen zugrunde- liegenden Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksam- keit der Schriftform. Das Dies gilt auch für eine Verein- barung über die Aufhebung dieses Formerfordernissesdes Schriftformerfor- dernisses. 15.4. Sollten 14.2 Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise dieser Vereinba- rung unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch dadurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Parteien sind gehalten, die un- wirksame Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung solche wirk- same Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck mit der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel das wirt- schaftlich gewollte Ergebnis am nächsten kommtbesten erreicht wird. 15.514.3 Concardis kann die Vertragsbedingungen ändern oder ergänzen, sofern dies dem Vertragspartner in Textform mitgeteilt wird. Jede Verfügung über Änderungen oder Er- gänzungen gelten als vom Vertragspartner aner- kannt, wenn er nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung schriftlich unter Aus- schluss der telekommunikativen Übermittlung (Telefax, E-Mail) der Änderung widerspricht. Auf diese Folge wird Xxxxxxxxx den Vertragspartner bei einer solchen Mitteilung ausdrücklich hinwei- sen. Die Absendung des Widerspruchs innerhalb der Sechswochenfrist gilt als fristwahrend. Macht der Vertragspartner von seinem Wider- spruchsrecht Gebrauch, entfalten die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN Änderungen im Rechtsverhältnis zwischen dem Vertrags- partner und Concardis keine Wirksamkeit und ist jedoch Concardis berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung diese Servicevereinbarung mit einer Frist von zwei Monaten außerordentlich schriftlich zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt innerhalb von drei Monaten nach Zugang des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenWiderspruchs des Vertragspartners. 15.614.4 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre- publik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kauf- rechts (CISG) und des internationalen Privat- rechts. Soweit nicht anders vereinbart, gelten Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Aus- schließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitig- keiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Xxxxxxxxx xx Xxxx/Xxxxxxxxxxx. Bedingungen der Concardis GmbH für die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Sonstiges. 15.117.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnendes UN-Kaufrechts. 15.217.2. Der AG wird während Diese Geschäftsbedingungen stellen – mit Ausnahme der Laufzeit Allgemeine Geschäfts- bedingungen für die Nutzung von sipgate sowie der inhaltlichen Verweise auf die sipgate Internetseite – die gesamte Regelung des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerbenVertragsgegenstandes dar. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen Eine Änderung dieser Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Das Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisseseine Regelung, mit der diese Schriftform abbedungen wird. 15.417.3. Sollten sipgate kann diesen sipgate Partnervertrag jederzeit ändern oder ergänzen. Änderun- gen oder Ergänzungen werden vier Wochen, nachdem die entsprechende Mitteilung dem sipgate Partner zugegangen ist, wirksam, es sei denn, sipgate geht bis zu diesem Zeitpunkt ein entsprechender Widerspruch zu. sipgate wird den sipgate Partner auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs mit der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung gesondert hin- weisen. 17.4. Ist eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise Regelung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdendurchsetzbar, so wird bleiben die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtrestlichen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirk- same oder undurchführbare Bestimmung ist nicht durchsetzbare Regelung durch eine sinngemäße gültige wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten ersetzten Regelung möglichst nahe kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten Gleiches gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartFall einer Regelungslücke.

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Samples: Affiliate Agreement

Sonstiges. 15.114.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen Sind oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere werden einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdenungültig, so wird dadurch die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die ungültige bzw. unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße wirksame und gültige Regelung Be- stimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel in diesen Bedingungen hervorleuchtenden Vertrags- zweck am nächsten kommt. 15.514.2. Jede Verfügung über die aufgrund Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf Auftraggebers bedürfen zur Geltung der vorherigen aus- drücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer. Sollte die Zustim- mung durch den Auftragnehmer erteilt werden, so genießen im Fall von Widersprü- chen der Geschäftsbedingungen die AGB des jeweils anderen VertragspartnersAuftragnehmers Vorrang. 14.3. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 14.4. Änderungen dieser vereinbarten AGB werden spätestens einen Monat vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis auf die betroffenen Bestim- mungen angeboten. Dies erfolgt per E-Mail oder schriftlich an die dem Auftragnehmer zuletzt bekannt gegebene Adresse. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt als erteilt, wenn beim Auftragnehmer vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch (mittels E-Mail oder schriftlich) des Auftraggebers einlangt. Darauf wird der Auftragnehmer den Auftraggeber im Änderungsangebot auch hinweisen. Außer- dem wird der Auftragnehmer eine vollständige Fassung der neuen AGB auf seiner In- ternetseite veröffentlichen. Auch darauf wird der Auftraggeber im Änderungsangebot hinweisen. 14.5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, Innere Stadt. 14.6. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenUN-Kaufrechtes. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2b)

Sonstiges. 15.121.1. Die Vertragspartner benennen Der Besteller darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnennur nach schriftlicher Zustimmung von Xxxxxxxxxxxxx auf Dritte übertragen. 15.221.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten Eine Aufrechnung ist dem Besteller nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Schmetterling statthaft. 15.321.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Formerfordernissesdieser Klausel. 15.421.4. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden. 21.5. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Besteller wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung des Lizenzgebers steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 21.6. Erfüllungsort ist der Sitz von Schmetterling. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Schmetterling, soweit der Besteller Kaufmann ist. 21.7. Sollten eine oder mehrere einzelne Bestimmungen des dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdensein, so wird berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtgrundsätzlich nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung solche zu ersetzenfinden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommtehesten gerecht wird. 15.521.8. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Sämtliche in diesem Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragengenannten Anlagen sind Vertragsbestandteil. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Software as a Service Agreement

Sonstiges. 15.112.1 Auf Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und FIS-ASP findet deutsches Recht Anwendung. Die Vertragspartner benennen Anwend- barkeit von Gesetzen über den Internationalen Handelskauf bzw. des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiterzwischen den Vertragspartnern ist - soweit zulässig - Schweinfurt. Vor jedem Gerichtsverfahren sind die Vertragspartner gehalten, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könneneinen au- ßergerichtlichen Bereinigungsversuch, gegebenenfalls unter Einschaltung fachkundiger Dritter, durchzuführen, es sei denn, ein solcher Versuch erscheint als nicht erfolgversprechend. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit 12.3 Rechte und Pflichten aus Vertragsverhältnissen zwi- schen dem Auftraggeber und FIS-ASP dürfen nur nach vorhe- riger schriftlicher Zustimmung des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)jeweils anderen Vertrags- partners übertragen werden. 15.3. 12.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen von vertraglichen Ver- einbarungen zwischen dem Auftraggeber und FIS-ASP bedür- fen der Schriftform. Das Dies gilt auch für die Aufhebung dieses FormerfordernissesAufhebung/Abände- rung des Schriftformerfordernisses. 15.4. Sollten eine 12.5 Falls ein Vertragspartner es unterlässt oder mehrere Bestimmungen des Vertrags darauf verzichtet, irgendein Recht auszuüben oder geltend zu ma- chen, so gilt dies nicht als Verzicht auf irgendein anderes Recht. 12.6 Sind oder werden einzelne vertragliche Bestimmun- gen zwischen dem Auftraggeber und FIS-ASP ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdenteil- weise unwirksam, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch Bestim- mungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch eine sinngemäße gültige Regelung wirk- same Bestimmungen so zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen dass der mit der unwirk- samen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5mög- lichst erreicht wird. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag Dies gilt auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartFalle einer Vertragslücke, soweit hierfür keine entsprechenden gesetzlichen Bestimmun- gen einschlägig sind.

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Samples: Consulting Agreement

Sonstiges. 15.11. Das Inkassobüro Förstner verarbeitet die im Rahmen des Forderungseinzuges EDV-mäßig gespeicherten Daten nach dem Grundsätzen einer ordentlichen Datensicherung und den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG). Die Vertragspartner benennen mit dem Forderungseinzug befassten Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis gemäß BDSG verpflichtet. 2. Sämtliche Unterlagen bleiben im Vertrag sachkundige Original beim Rechnungsaussteller. Für die rechtzeitige Unterbrechung der Verjährung ist beim Inkassoauftrag und kompetente Mitarbeiterim Gerichtsverfahren ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Die Verjährung beginnt mit der Lieferung oder Leistung. Erfolgt durch den Schuldner eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausrechende Leistung, erfolgt die Verrechnung zunächst auf die Inkassogebühren, evtl. Teilzahlungsgebühren, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung gemäß §§ 366, 367 BGB. 3. Das Inkassobüro Förstner ist berechtigt, bei Zahlungseingängen zunächst mit fälligen Forderungen gegenüber dem Auftraggeber aufzurechnen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die Inkassokosten aus einem Schuldanerkenntnis an das zugelassene Inkassobüro abzutreten. Insofern geht die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenForderung auf den Auftragnehmer über. Sämtliche Kosten und Gebühren sind bei Entstehung fällig. 15.24. Der AG wird während der Laufzeit Die Herausgabe des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns Teilzahlungsvergleiches an den AN eine Vertragsstrafe in Auftraggeber, zur gerichtlichen Durchsetzung, erfolgt gegen Ausgleich der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung noch offenen Inkassokosten und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3etwaigen Vergleichsgebühren. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernissesschriftlichen Bestätigung. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Inkassovertrag

Sonstiges. 15.1. 18.1 Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. 18.2 Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. 18.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. 18.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. 18.5 Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. 18.6 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. 18.7 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.124.1. Erfüllungsort ist grundsätzlich der Sitz des AN, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. 24.2. Irrtümer und technische Anpassungen, sowie Übersetzungsfehler bleiben vorbehalten. Es kann anlässlich der Projektierung durch den Auftragnehmer zu Änderungen von Parametern in Abweichung zu Ausschreibungen / Leistungsverzeichnissen etc. zur Optimierung der Anlage kommen. 24.3. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige für die Erstellung der Anlage erforderlichen behördlichen Bewilligungen werden ausschließlich durch den AG erwirkt und kompetente Mitarbeiter, sind die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnendaraus entstehenden Kosten von diesem zu tragen. 15.224.4. Der AG wird während hat sein Bedienpersonal, sowie sämtliche Personen, welche Zugang zur Anlage haben, über diese Bedingungen umfassend aufzuklären, diese umfassend auf Grundlage der Laufzeit des Vertrages Betriebs- und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom Wartungsanleitungen zu schulen und nur geeignetes Bedienpersonal einzusetzen. Für Bedienfehler schließt der AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)jedwede Haftung aus. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.424.5. Sollten eine oder mehrere einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Wirksamkeit des übrigen Bestimmungen hierdurch Vertrages nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzenin Kraft treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die dem wirtschaftlichen Zweck die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder bzw. undurchführbaren Klausel am nächsten kommtBestimmung verfolgt haben. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige Der AG kann jederzeit Änderungen des LIEFERGEGENSTANDES (zB in Konstruktion und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen Ausführung) verlangen. Daraus resultierende Mehr- oder veranlassen könnenMinderkosten sowie eine Anpassung der Fälligkeitstermine sind einvernehmlich zu regeln. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit Dem AN steht es frei, Teile des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerbenVertrags an Unterlieferanten zu vergeben. Der AN bleibt jedoch dem AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)gegenüber verantwortlich. 15.3. Änderungen Der AN darf Rechte und Ergänzungen Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag nur mit der schriftlichen Genehmigung des Vertrags bedürfen AG abtreten. Diese Genehmigung darf nicht verweigert werden, wenn die Stellung der Schriftform. Das gilt auch für betroffenen Partei durch die Aufhebung dieses FormerfordernissesAbtretung in keiner Weise geschmälert wird. 15.4. Sollten Keine Partei ist in Fällen Höherer Gewalt zu belangen. Für die Zwecke dieses Vertrags wird Höhere Gewalt als ein Ereignis definiert, das von der durch Höhere Gewalt betroffenen Partei nicht verhindert werden konnte und das eine Partei daran hindert, ihren Verpflichtungen entsprechend nachzukommen. Beispiele für Höhere Gewalt sind Krieg, ob erklärt oder mehrere Bestimmungen nicht, Unruhen, Revolution, Aufstände, Boykott, Regierungshandlungen, Nichterteilung oder Widerruf von Export-/Re- Exportlizenzen, Terrorismus, Streik, Feuer, Naturkatastrophen einschließlich z.B. Hochwasser, Erdbeben, Taifune etc. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Vertrags ganz Zumutbaren unverzüglich dem anderen Vertragspartner die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen, alles zu unternehmen, um die Störung zu beseitigen und/oder teilweise die Auswirkungen der Störung abzumildern. Die Vertragspartner haben ferner nach alternativen Mitteln und Wegen zu suchen, um die Erfüllung der Leistungspflichten weiter zu ermöglichen und ggf. ihre Verpflichtungen für den Zeitraum der Störung den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Sobald die Störung nicht mehr vorliegt, sind die ursprünglichen Leistungspflichten wieder zu erfüllen. 15.5. Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Sonstiges. 15.11 Die Angebote und Planungsunterlagen des Verwenders sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen textliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner zur Schadenersatzleistung verpflichtet. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2vom Verwender zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG Vertragspartner verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für jeden Fall sich einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet sich der Vertragspartner, diese ohne die Zustimmung des Zuwiderhandelns an Verwenders weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie von den AN eine Vertragsstrafe in Programmbeschreibungen weder Kopien zu fertigen noch fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass Zuwiderhandlung ist der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Vertragspartner dem Verwender zum Schadenersatz verpflichtet. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen 2 Bei Übertragungen über das öffentliche Fernsprechnetz oder andere Übertragungsmedien bietet der Schriftform. Das gilt auch Verwender für die Aufhebung dieses FormerfordernissesHerstellung der Verbindung und die Übertragung der Meldungen keine höhere als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit. 15.43 Gebühren, die vom Netzbetreiber oder Dritten aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners. 4 Der Verwender ist berechtigt, sich bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen. 5 Eine Beschaffungspflicht des Verwenders für Ersatzteile besteht nicht, wenn diese nur mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist bzw. Sollten eine oder mehrere Beschaffung tatsächlich unmöglich ist. 6 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdenrechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit Geltung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel, ist der Vertragspartner verpflichtet, mit dem Verwender eine neue Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenvereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck mit der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. 14.1 Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung Anbieter ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Kunden als Referenzkunden in einer Referenzliste, wie zum Beispiel im Rahmen des ALVARA- Internetauftrittes, anzugeben. 14.2 Die ASP-Produkte sind urheberrechtlich für den Anbieter oder dessen Kooperationspartner geschützt. Es ist dem Kunden untersagt, die Software oder Teile davon herzustellen oder als Vorlage für Eigenentwicklungen zu verwenden. Diese Verpflichtung ist zeitlich unbegrenzt. 14.3 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der anfallenden, vereinbarten Nutzungsentgelte. 14.4 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auch ohne nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist hingegen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen. 15.614.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie - einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen - anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Soweit Diese Verpflichtungen gelten nicht anders vereinbartfür Informationen, gelten die zwischen Unternehmern Kenntnisse und Erfahrungen, die a) nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind, b) den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren, c) von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Anwendung kommenden gesetzlichen Geheimhaltung erhalten worden oder d) nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind. 14.6 Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. 14.7 Gerichtsstand ist Hamburg. 14.8 Änderungen oder Ergänzungen des zugrunde liegenden Vertrages bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen. 14.9 Der Anbieter ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung, der SLA oder dieser Bedingungen und sonstiger den zugrunde liegenden Vertrag ergänzenden Bedingungen berechtigt. Der Anbieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. 3 Monate vor o.g. Änderungen wird der Anbieter den Kunden darüber informieren. Der Kunde ist berechtigt, diesen Vertrag aufgrund der o.g. Änderungen mit einer Frist von einem Monat vor dem Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Formblatt K V 130 040522 14.10 Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Rechtso umzudeuten, auch dannzu ergänzen oder zu ersetzen, wenn dass der Auftrag im Ausland durchgeführt mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Für eventuelle Streitigkeiten Dasselbe gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten. Leistungsbeschreibung der IT Kompetenz GmbH für webAmis Stand: Mai | 2022

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Samples: Nutzungsbedingungen

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen 12.1 Alle Erklärungen im Vertrag sachkundige und kompetente MitarbeiterZusammenhang mit dem Abonnementvertrag können auch in Form von E-Mails erfolgen. E-Mails erfüllen eine vertraglich vereinbarte Schriftform. Erklärungen per E-Mail gelten als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Vertragspartner bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet werden. 12.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrags oder dieser AGB unwirk- sam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die die erforderlichen Entscheidungen fällen dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch bei Lücken des Vertrages oder veranlassen könnender AGB. 15.212.3 Sky ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Abonnenten sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag ohne Zustimmung des Abonnenten an Dritte zu übertragen. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages Abonnent darf seine Rechte und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Pflichten aus dem Abonnementvertrag nicht ohne Genehmi- gung von Sky an Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)zu übertragen. 15.3. 12.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags Abonnementvertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt auch für die Aufhebung dieses FormerfordernissesAbbedingung dieser Schriftformklausel. Änderungen der AGB gibt Sky dem Abonnenten schriftlich bekannt. Widerspricht der Abonnent den neuen AGB nicht binnen 3 Wochen ab Zugang, gilt seine Zustimmung als erteilt. 15.4. Sollten eine 12.5 Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz sonstige Vertreter von Sky sind nicht bevollmächtigt, vom Abonnementvertrag, diesen AGB oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung allfälligen vertragsgegenständlichen Produktfoldern abwei- chende Vereinbarungen mit Abonnenten zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommttreffen. 15.512.6 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verwei- sungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts Anwendung. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte Ausschließlicher Ge- richtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartZusammenhang mit diesem Vertrag ist das sach- lich zuständige Gericht in Wien.

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Samples: Abonnementvertrag

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen 24.1 Alle Arbeiten sind im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenRahmen der Gesamtplanung auszuführen. Eine Behinderung anderer Unternehmer ist möglichst zu vermeiden. Etwaige unvermeidliche gegenseitige Störungen müssen beiderseits in Kauf genommen werden. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der AG. 15.2. Der 24.2 Für die Unterbringung der Arbeitskräfte sowie der Baustoffe auf der Baustelle hat der AN selbst zu sorgen, sofern nichts anderes vereinbart ist. 24.3 Baustrom, Bauwasser und sonstige Energien (Medien) werden dem AN vom AG wird während der Laufzeit des Vertrages zur Verfügung gestellt und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende über eine Baunebenkostenpauschale vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe Netto - Abrechnungswert in der Höhe des zwölffachen BruttomonatsgehaltsSchlussrechnung abgezogen, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen sofern nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes vereinbart ist. Ebenso sind die Kosten für die Bauwesenversicherung in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Baunebenkostenpauschale enthalten, sofern nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes vereinbart ist. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. 24.4 Der AN ist jedoch für die Baureinigung verantwortlich und übernimmt sie in eigener Regie. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, obwohl ihm der AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, so ist der AG berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung die Baureinigung auf Kosten des AG auf ein AN entweder durch eigenes Personal vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. 24.5 Das Einrichten der Baustelle, das Aufstellen von Unterkünften und Baracken, das Einrichten von Materiallagern und die Benutzung von Räumen innerhalb des Bauwerkes dürfen nur im Einvernehmen mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenAG erfolgen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn 24.6 Sind mehrere Unternehmen auf der Auftrag Baustelle tätig und lässt sich im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich Falle eines Schadens der Verursacher nicht ermitteln, so werden die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für Kosten der Reparatur quotenmäßig nach den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartAuftragssummen auf die am Bauwerk beteiligten Unternehmen umgelegt.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für Werkverträge

Sonstiges. 15.113.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.213.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende betref- fende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung Daten- verarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.313.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.413.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße sinn- gemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.513.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf be- darf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich konzern- rechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.613.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden kom- menden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers Auftrag- nehmers als vereinbart. Der Gerichtsstand ist in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden nochmals explizit zu vereinbaren. 13.7. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschafts-Mediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschafts-Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.11. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Lieferanten. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Xxxx des Klägers der Ort der Handelsniederlassung des Lieferanten oder der Sitz der für den Lieferanten zuständigen Fachorganisation (Industrieverband Garne- Gewebe-Technische Textilien e.V., Niederlassung Krefeld). Das zuerst angerufene Gericht ist zuständig. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen. 3. Mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden. 4. Bestellungen, die auf der Messe, Reise sowie durch Handelsvertreter aufgenommen werden, gelten als Angebote des Käufers. Sie werden erst gültig, wenn sie von uns bestätigt werden. 5. Eine Bestellung “wie gehabt” bezieht sich nur auf die Ausführung, nicht auf den Preis. 6. Anders lautende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 7. Sollten Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen oder sonstige vertragliche Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte sich herausstellen, dass die Bedingungen eine Xxxxx aufweisen, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente MitarbeiterParteien sind gehalten, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere unwirksamen Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.1. 16.1 Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. 16.2 Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass das der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. 16.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Ausnahmen hierzu bilden Cloud-Services die ein entsprechendes Online-Formular bereitstellen (z.B. Vertragsänderung oder Kündigung des Produkts „design2budget“ oder der „…-cube“ Produkte). 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder 16.4 Angebote sind, sofern nicht durchführbar sein oder werdenanders angegeben, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt14 Tage ab Angebotsdatum gültig. 15.516.5 Diese AGBs können jederzeit durch den AN geändert werden. Jede Verfügung Es obliegt dem AG sich regelmäßig über die aufgrund aktuell gültigen AGBs zu informieren. Diese werden auf der Webseite des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf AN sowie bei sämtlichen online durchgeführten Aufträgen veröffentlicht und die Zustimmung der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenAkzeptanz geschieht durch die online durchgeführte Auftragserteilung. 15.616.6 Gerichtsstand ist der Sitz des AN. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Es gilt österreichisches Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.114.1. Die Vertragspartner benennen Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss einer etwaigen Weiterverweisung nach dem Deutschen Internationalen Privatrecht. Das UN- Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. 14.2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus unseren Geschäftsbeziehungen zu den Bestellern ist, mit Ausnahme des Mahnverfahrens, der Sitz unserer Gesellschaft, sofern es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann im Vertrag sachkundige und kompetente MitarbeiterSinne des HGB, die die erforderlichen Entscheidungen fällen eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder veranlassen können. 15.2um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, Entsprechendes gilt für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen BruttomonatsgehaltsFall, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hatKäufer über keinen allgemei- nen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist. Die Parteien können gerichtliche und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)außergerichtliche Maßnahmen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners ergreifen. 15.314.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Soweit einzelne Regelungen unwirksam sind, soll sich die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird Unwirksamkeit auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtentsprechende Klausel beschränken. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist Vertragspar- teien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch eine sinngemäße gültige Regelung solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel unwirksa- men Regelung in wirksamer Weise am nächsten kommtkommen; Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. 15.1. 20.1 Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. 20.2 Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte eingesetzten Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe Hohe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)zu bezahlen. 15.3. 20.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. 20.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. 20.5 Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. 20.6 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers AN als vereinbart. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige (12.1.) Vereinbarungen zu den technischen und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenorganisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartner:innen für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)12.2.) Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen (12.3.) Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine Verantwortlichen beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz Beschlagnahme), durch ein Insolvenz oder teilweise unwirksam Vergleichsverfahren oder nicht durchführbar sein oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer die Verantwortlichen unverzüglich zu verständigen. (12.4.) Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der für den Verantwortlichen verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. (12.5.) Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch Vereinbarung im Übrigen nicht. (12.6.) Sollte die Auftraggeber:in aufgelöst werden oder – im Falle einer natürlichen Person – versterben, tritt wird der Auftragnehmer in Bezug auf die benannten Ressourcen Rechtsnachfolger, sofern die Auftraggeberin nicht berührtausdrücklich eine andere Person bestimmt hat. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenPflichten aus diesem Vertrag bestehen, sofern sie ihrem Wesen nach anwendbar sind, für den Auftragnehmer fort. Anhang B B. 1. Freigabeklassen für die dem wirtschaftlichen Zweck Aufnahme von Forschungsdaten in die Plattfom aviDa des FDZ-aviDa und für die Durchführung der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag Freigabe im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich FDZ-aviDa für die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.wissenschaftliche Nutzung im Rahmen von Nutzungsverträgen

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Samples: Archivierungs Und Bereitstellungsvertrag

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige Nutzung der Flächen zur Lagerung von insbesondere landwirtschaftlichen Geräten und kompetente MitarbeiterMaschinen oder zur Anlage von Silagemieten oder Futterlagerplätzen (einschließ- lich der Lagerung von Mist) sowie ähnliche, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2vergleichbare Handlungen sind unzulässig. Der AG Vertrag wird während unter dem Vorbehalt einer Vereinbarung über die Durchführung einer oder mehrerer Biotop gestaltender Maßnahmen zwischen dem Besitzer und der Laufzeit zuständigen Au- ßenstelle des Vertrages Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch ländliche Räume (LLUR) ge- schlossen. Aus dieser gesonderten Vereinbarung sind die näheren Einzelheiten hierzu (z. B. über Dritte abwerbenden gesetzlichen Schutz) ersichtlich. Der AG Besitzer verpflichtet sich, die Biotop gestaltende/n Maßnahme/n zunächst für jeden Fall die Dauer von mindestens 5 Jahren und - beim Abschluss eines Folgevertrages im Rahmen des Zuwiderhandelns Ver- trags-Naturschutzes - darüber hinaus ggf. gleichermaßen für die Laufzeit etwaiger An- schlussverträge zu dulden, zu schützen und zu unterhalten. Unabhängig davon nimmt der Besitzer ausdrücklich zur Kenntnis, dass für ihn oder einen Rechtsnachfolger ggf. bereits kraft Gesetzes die Verpflichtung besteht, die Biotop gestaltende/n Maßnahme/n auf Dauer zu dulden und zu schützen (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 21 Landesna- turschutzgesetz). Auf den letzten Unterabsatz der Präambel wird verwiesen. Sofern auf den Vertragsflächen bereits regulierbare Staue, die im Rahmen des Vertragsna- turschutzes errichtet wurden, vorhanden sind bzw. durch im Rahmen dieses Vertrages ver- einbarte Biotop gestaltende Maßnahmen neu errichtet werden, gilt für deren Betrieb folgen- des: Variable Stauanlagen sind im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. August auf die Überlauf- höhe einzustellen, die in der zu diesem Vertrag ergänzend zu schließenden Vereinbarung über die Durchführung Biotop gestaltender Maßnahmen niedergelegt ist. Außerhalb dieses Zeitraums, d. h. vom 1. September bis 31. Januar, kann die variable Stauanlage nach den einzelbetrieblichen Erfordernissen betrieben werden. Jegliches Absenken des Wasserspie- gels ist zuvor mit dem örtlich zuständigen Sielverband einvernehmlich abzusprechen. Der Besitzer duldet Maßnahmen, die im Rahmen des Artenhilfsprogramms für die Trauer- seeschwalbe an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Brutkolonien durchgeführt werden. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Bewirtschaftungsvertrag

Sonstiges. 15.127.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente MitarbeiterMitarbeiterInnen, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.227.2. Der AG wird verpflichtet während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerbenabzuwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen BruttomonatsgehaltsBruttomonatsgehalts zu bezahlen, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.327.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.427.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.527.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.627.6. Der AN ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. 27.7. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. 27.8. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.1Die Anbringung von Firmen- oder Werbetafeln darf erfolgen. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen Eine teilweise oder veranlassen können. 15.2. Der gänzliche Vergabe der Liefer- oder Verlegeleistungen durch den AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über an Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder ist nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartnerszulässig. Der AN übernimmt keine Kosten für Bauwesen- versicherungen, nicht zuordenbare Bauschäden, Strom, Reifenwaschanlagen, Aufzüge, ID-Cards, Personalkontrolle, Baulogistik etc. Unbeschadet des bestehenden Eigentumsvorbe- halts gehen sämtliche Risiken nach Lieferung der Ware auf den AG über. Es ist jedoch berechtigtdafür zu sorgen, dass genügend Parkplät- ze für Verlegefahrzeuge vorhanden ist. Die Herstellung der geschnittenen und geboge- nen Stabstahlpositionen im Biegebetrieb unterlie- gen den Regelungen der ÖNORM EN1992-1-1 + EN1992-2, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Regelungen der ÖNORM A6220 und den Richtlinien für Bewehrungszeichnungen der österreichischen Vereinigung für Beton- und Bautechnik (ÖVBB). Diese ÖNORMEN und Richtlinien regeln die Be- maßung und die Grenzwerte, welche arbeits- und maschinenbedingt erforderlich sind. Planbedingte Änderungen der Grenzwerte werden wieder an die ÖNORMEN und Richtliniengrenzwerte ange- passt. Bügelbemaßungen, welche laut Plan au- ßerhalb der Norm sind, werden nicht mit 2x 90 (eckig), sondern mit 180° (rund) gebogen. Der AN hält für Betriebsurlaub, Wartungsarbei- ten, Weihnachtszeit und Jahreswechsel – Feier- tage den Betrieb geschlossen (jeder Betrieb in- formiert rechtzeitig den AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6über die bevorste- henden Stillstandszeiten). Soweit nicht anders vereinbart, Für diese Zeiten gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn üblichen Vorlauffristen nicht und werden durch die jeweils bekannt gegebenen Vorlaufter- mine ersetzt. Bei der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich Planung der Verlegeeinsätze sind die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartBe- triebsurlaube ebenfalls zu berücksichtigen und mit der Verlegeleitung abzustimmen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Bewehrungsarbeiten

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige 11.1 Auftragnehmer und kompetente MitarbeiterAuftraggeber bestimmen, soweit sich solches nicht schon aus dem zugrundeliegenden Hauptvertrag ergibt, unverzüglich nach Unterzeichnung des Vertrages einen fachkundigen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für die jeweilige Partei verbindliche Entscheidungen treffen kann und bei der Ausübung der bestehenden Kontrollrechte für die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenjeweils andere Partei zur Verfügung steht. 15.211.2 Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i.S.d. § 273 BGB wird hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger für den Auftragnehmer ausgeschlossen. 11.3 Soweit die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der AG Auftragnehmer wird während ferner alle in diesem Zusammenhang tätig werdenden Personen oder Organisationen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlichem“ i.S.d. Artikels 4 Nr. 7 DS-GVO liegt. 11.4 Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres zugrundeliegenden Hauptvertrages. 11.5 Die Datenverarbeitung unter dieser Vereinbarung soll nur in Deutschland stattfinden. Eine Datenverarbeitung in Ländern, die Mitglied der Europäischen Union oder ein Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, ist nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerbenschriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber für den vereinbarten Einzelfall zulässig. Der AG verpflichtet sichDatenverarbeitungen in anderen Ländern (sog. Drittstaaten) sind grundsätzlich unzulässig. Entsprechendes gilt für jeglichen Zugriff auf die Daten durch den Auftragnehmer, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen z.B. im Bereich Dienstleistungen in Rahmen interner Kontrollen oder zu Zwecken der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in Entwicklung, der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Durchführung von Tests, der Administration oder der Wartung. 15.3. Änderungen 11.6 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und Ergänzungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses FormerfordernissesAuftragnehmers. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt11.7 Es gilt deutsches Recht. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Data Processing Agreement

Sonstiges. 15.110.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der de- viceTRUST ist deren Sitz. 10.2 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bun- desrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts. Die Vertragspartner benennen im Anwendung des UN- Übereinkommens über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 wird ausge- schlossen. 10.3 Gegen Forderungen der deviceTRUST kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechts- kräftigen Forderungen aufrechnen. Die Aus- übung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertrags- verhältnis beruht, ist unwirksam. 10.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Strei- tigkeiten zwischen den Parteien aus dem oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiterist Frankfurt am Main, Deutschland. Die gesetzli- chen Vorschriften über ausschließliche Ge- richtsstände bleiben unberührt. 10.5 Der Kunden darf diesen Vertrag ohne vorheri- ge schriftliche Zustimmung von deviceTRUST weder übertragen, noch Rechte oder Verpflich- tungen, die die erforderlichen Entscheidungen fällen aus diesem Vertrag entstehen, übertragen oder veranlassen könnendelegieren. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung 10.6 Falls einzelne Bestimmungen dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise Vertra- ges unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdenwerden sollten, so wird die Gültigkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen Bestimmun- gen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirk- samen Bestimmungen durch eine sinngemäße gültige wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten Bestimmung möglichst nahe kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Licensing Agreement

Sonstiges. 15.11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Karlsruhe. 2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenAnwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 15.23. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG Käufer verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen, betrieblichen und technischen Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Im Falle einer für jeden Fall des Zuwiderhandelns uns bestehenden Geheimhaltungspflicht erstreckt sich diese nicht auf für mit uns verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG. 4. Es ist untersagt, die Zeichen und Nummern auf unseren Produkten ganz oder teilweise abzuändern oder unkenntlich zu machen sowie Artikel weiterzuverkaufen, die seit der Lieferung irgendeine Verschlechterung erlitten haben oder an denen Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehaltstechnischen Normen entsprechen. Der Käufer verpflichtet sich, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hatdie Produkte so zu verkaufen, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten wie sie von Unternehmen uns klassiert wurde. Er wird seinen Kunden genaue Beschaffenheit und technische Details dieser Produkte erläutern. Wir behalten uns technische Änderungen vor. 5. Der Käufer erklärt im Bereich Dienstleistungen Rahmen der Geschäftsbeziehung jeglicher Form von Bestechung und Korruption entgegenzuwirken und die dahingehenden gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere die Vorschriften des Strafgesetzbuchs und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb - einzuhalten. Der Käufer verpflichtet sich insbesondere es zu unterlassen, unseren Mitarbeitern, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages oder Lieferbeziehung betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige unangemessene finanzielle oder andere Vorteile unmittelbar oder mittelbar in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3Aussicht zu stellen, anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das Diese Verpflichtung gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernissesim aktienrechtlichen Sinne verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Direktoren, Arbeitnehmer oder Amtsträger des Käufers sowie für alle im Rahmen der Vertragsbeziehung beteiligten Dritten. Bei einem Verstoß gegen die genannten Verpflichtungen sind wir berechtigt, die bestehenden Verträge außerordentlich zu kündigen oder zurückzutreten und sämtliche Verhandlungen abzubrechen. Alle Schäden, die uns aus einem Verstoß gegen die vorliegend genannten Verpflichtungen entstehen und vom Käufer zu vertreten sind, hat der Käufer uns zu ersetzen. 15.46. Sollten eine Im Falle von Unklarheiten oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdenWidersprüchen unter den verschiedenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (deutsch, so wird die Gültigkeit englisch) gilt der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtdeutsche Originaltext. 7. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenWir behalten uns vor, die dem wirtschaftlichen Zweck Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Sie finden in der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommtjeweils aktuellen Fassung Anwendung. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der Gerichtsstand ist in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden nochmals explizit zu vereinbaren. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

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Samples: General Terms and Conditions for It Services

Sonstiges. 15.11. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdensein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist nach Möglichkeit durch eine sinngemäße gültige Regelung wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommtbeiderseitigen Interessenlage angemessen Rechnung trägt und eine Fortführung des Vertrages ermöglicht. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners2. Der AN Kunde ist jedoch nicht berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung Forderungen gegen EvoBus abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Der Kunde kann gegen die Ansprüche von EvoBus nur dann mit eigenen Ansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Ansprüche des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenKunden unbestritten oder rechtskräftig sind. 15.63. Soweit Schriftlichkeit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich ist, ist für jegliche Erklärungen und Handlungen der EvoBus Austria GmbH bzw in deren Namen auch eine einfache elektronische Signatur oder jede andere Form einer dokumentierten Erklärung (zB Scan einer Unterschrift, Erklärung per E-Mail, Fax, etc) ausreichend und erfüllt somit das Kriterium der Schriftlichkeit. 4. Der Kunde wird diesen Vertrag Dritten nicht anders vereinbartbekannt geben. 5. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch danneinschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Wiener Neustadt. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftrag Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland durchgeführt wirdInland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für eventuelle Streitigkeiten Es gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartösterreichisches Recht.

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Samples: Omniplus Servicevertrag

Sonstiges. 15.11. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der von JH und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise GP geschlossenen Verträge unwirksam oder nicht durchführbar undurchführbar sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Gültigkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch davon nicht berührt. Die unwirksame An- stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbare undurchführbaren Bestimmung ist durch werden die Parteien eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzensolche Bestimmung treffen, die dem mit der betroffenen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Ver- tragslücken. 15.52. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen von JH ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragenKiel. 15.63. Soweit nicht anders vereinbartJH und GP schließen den ordentlichen Gerichtsweg soweit wie zulässig aus und unterwerfen sich wegen aller Streitigkeiten aus oder aus Anlass von Vertragsverhältnissen einem bei der IHK zu Kiel einzurichtenden Schiedsgericht oder dortigem Schiedsgutachter nach §§ 1042 ff ZPO. Letzterer soll eine schlichtende Begutachtung für den Fall vornehmen, gelten dass der Streit der Parteien sich um die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wirdtatsächliche Beschaffenheit von Waren dreht. 4. Für eventuelle Streitigkeiten gilt den dennoch oder anschließend zulässigen Weg zu den ordentlichen Gerichten ist ausschließlicher Gerichtsstand ist Kiel, unbenommen bleibt das Rechts für JH, am Ort der Niederlassung von GP zu klagen. 5. Anwendbar ist ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartdas Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von ggf. in Betracht kommenden ausländischen Rechtsnormen oder UN-Kaufrecht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen 12.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Vertrag sachkundige Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und kompetente MitarbeiterDatensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur dokumentierten Freigabe (Schrift- oder Textform) durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln. 12.2 Sofern der Zugriff auf die Daten, die die erforderlichen Entscheidungen fällen der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Datenverarbeitung übermittelt hat, durch Maßnahmen Dritter (bspw. Maßnahmen eines Insolvenzverwalters oder veranlassen könnenBeschlagnahme durch Finanzbehörden) gefährdet wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich zu benachrichtigen. 15.212.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags und den Regelungen der Hauptvertrags gehen die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags vor. 12.4 Nebenabreden bedürfen der mindestens der Textform. 12.5 Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. 12.6 Sollten einzelne Teile dieses Vertrags unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln. 12.7 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der AG wird während Gerichtsstand ist der Laufzeit Sitz des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Auftragnehmers. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Sonstiges. 15.1Unsere Balkongeländer werden im Standard für Windzone 1 nach den Vorschriften von Baden-Württemberg, Deutschland ausgeliefert. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige standardmäßig mitgelieferten Befestigungsplatten stellen nur Beispielplatten dar, diese können den örtlichen Bauvorschriften ggfs. nicht entsprechen. Vor Ort und kompetente Mitarbeiter, am Montagestandort sind die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2jeweils gültigen Vorschriften zu prüfen und einzuhalten. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4evtl. Sollten eine mitgelieferten Dübel. Auch die Pfostenabstände sind abhängig von der Befestigungsart und Güte vor Ort. G&Z liefert standardmäßig die Geländermodelle mit einem Abstand von 1,0-1,6 m aus. Sollte dies aus befestigungstechnischen oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder anderen Gründen an Ihrer örtlichen Baustelle nicht durchführbar sein oder werdenerlaubt sein, so wird müssen Sie uns bei der Bestellung den gewünschten Pfostenabstand vorgeben. Bei den ausgelieferten Toren müssen ebenfalls die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtgültigen Montage – und Betreibervorschriften eingehalten werden (insbes. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5DIN13241). Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Montagekosten: Soweit nicht anders vereinbartangegeben berechnet G&Z die Richt-, gelten Fahrt-, Montagekosten nach Aufwand (siehe Angebot / Auftragsbestätigung). Erd-, Beton-, Elektroarbeiten bauseits oder ebenso nach Aufwand. G&Z ist berechtigt von den ausgelieferten und/oder montierten Objekten, bei denen G&Z-Profile oder Teile eingesetzt wurden ohne besondere Genehmigung Fotographien oder Abzüge zu erstellen und diese für ihre uneingeschränkten Werbezwecke nutzen zu dürfen. Dies gilt auch für Lieferungen an Wiederverkäufer die zwischen Unternehmern bei deren Kunden ausgeliefert und/oder montiert wurden. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich beim Kauf eines G&Z-Produktes zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem RechtKlärung dieses Punktes mit seinem Kunden. Sollte sein Kunde damit nicht einverstanden sein, auch dannmuss dies bei der Bestellung schriftlich mitgeteilt werden, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartdamit G&Z in Kenntnis gesetzt ist.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN die von NOUS zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte eingesetzten Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN NOUS eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass das der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN von NOUS bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)) zu entrichten. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße und gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN NOUS ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich NOUS rechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. NOUS ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. 15.7. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der nationalen und internationalen Kollisionsnormen, sowie dem UN- Kaufrecht, zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wirdAnwendung. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers von NOUS als vereinbart.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.119.1 Die Parteien sind sich bewusst, dass Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften eigenverantwortlich beachten und einhalten. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen BruttomonatsgehaltsVertragserfüllung durch ORDAT steht unter dem Vorbehalt, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hatErfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 19.2 Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses19.3 Der Kunde darf Ansprüche gegen ORDAT nur nach schriftlicher Zustimmung von ORDAT auf Dritte übertragen. 15.419.4 Zur Aufrechnung oder der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, soweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder zwischen den Parteien unstreitig ist. 19.5 Es gilt deutsches Recht. Sollten Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 19.6 Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag Frankfurt am Main. 19.7 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise Bestimmung, gleich aus welchem Grund, unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werdenwerden oder eine regelungsbedürftige Xxxxx enthalten, so wird berührt dies die Gültigkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtnicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist Etwaige Lücken sind in einem solchen Fall durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck wirtschaftlich der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel fehlenden Bestimmung am nächsten kommtkommenden Bestimmung zu ersetzen. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstiges. 15.110.1. Sollte jegliche Bestimmung dieser AGB ungültig sein, ist diese AGB nur dann ungültig, wenn die Parteien den Vertrag ohne die ungültige Bestimmung nicht abgeschlossen hätten. 10.2. Der Verzicht auf jegliche Bestimmung oder Bedingung dieser AGB darf nicht extensiv ausgelegt werden. Die Verzichterklärung bezüglich einer Bestimmung oder Bedingung muss die Partei in Schriftform abgeben, und gilt durch deren Rückbestätigung seitens der anderen Partei als angenommen. 10.3. Der Verkäufer ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Über die Änderung sowie die Erreichbarkeit der geänderten AGB informiert er seine Vertragspartner benennen (Käufer, Besteller) 15 Tage vor dem Inkrafttreten der Änderung. Der Verkäufer veröffentlicht die geänderte AGB mindestens 15 Tage vor dem Inkrafttreten der Änderung auf seiner Webseite. 10.4. Jede Verständigung zwischen den Parteien erfolgt in Schriftform (per Einschreibebrief, nachweislich erhaltene E-Mail oder Fax bzw. per Kurier). Die mündlich (z.B. per Telefon) erteilten Erklärungen werden von den Parteien nachträglich bekräftigt. 10.5. Vorliegende AGB sowie die zwischen den Parteien zustande gekommenen Verträge unterliegen dem ungarischen Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. 10.6. Die durch den Besteller vorformulierte und individuell nicht verhandelte Vertragsbedingung sowie die durch ihn verwandte allgemeine Vertragsbedingung werden nur durch vorherige ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers zum Bestandteil des Vertrages. 10.7. Für jeden Rechtsstreit, der sich aus diesem Vertrag ergibt oder mit diesem Vertrag im Vertrag sachkundige und kompetente MitarbeiterZusammenhang steht, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenist der ausschließliche Gerichtsstand nach dem Sitz des Verkäufers laut Vereinbarung der Parteien bestimmt. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im 17.1 Dieser Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder veranlassen könnenmündlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien in Bezug auf denselben Vertragsgegenstand. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. 17.2 Änderungen und oder Ergänzungen des Vertrags dieses Rahmenvertrages sowie jedes Einzelvertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Dies gilt auch für die Aufhebung den Verzicht auf dieses FormerfordernissesSchriftformerfordernis. 15.4. Sollten 17.3 Sollte eine Bestimmung dieses Rahmenvertrages, etwaiger Besonderer Bedingungen oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise eines Einzelvertrages unwirksam oder nicht durchführbar undurchsetzbar sein oder werden, so wird bleiben die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtdieses Rahmenvertrages oder des betroffenen Einzelvertrages hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung durchsetzbare und wirksame Bestimmung zu ersetzen, die welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel ersetzten Bestimmung am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung 17.4 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über etwaige Änderungen informieren, die aufgrund sich in Bezug auf ihre Adressen oder Kommunikationseinrichtungen ergeben. 17.5 Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf Auftragnehmers erfolgt nur im Rahmen der vorherigen schriftlichen Zustimmung Zweckbestimmungen des jeweils anderen VertragspartnersVertrags. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen Auftragnehmer erteilt zu übertragender Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten insoweit seine Zustimmung. 15.617.6 Der Auftragnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 17.7 Dieser Rahmenvertrag, etwaige Besondere Bedingungen und alle Einzelverträge sowie alle im Zusammenhang mit deren Zustandekommen und Durchführung auftretende Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980. Soweit nicht anders vereinbartder Auftragnehmer Xxxxxxxx, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Rechtjuristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen ist, auch dannoder der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartist Gerichtsstand Osnabrück.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. 15.1. Die 13.1 Ansprüche gegen albis-elcon, gleich aus welchem Xxxxxx, kann der Besteller nur mit Zustimmung von albis-elcon an Dritte abtreten. 13.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Albis Technologies AG oder albis-elcon system Germany GmbH, je nach Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiterdes Bestellers. 13.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder Personen, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenkeinen inländischen Gerichtsstand haben, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist Chemnitz. albis-elcon ist zugleich nach seiner Xxxx auch berechtigt, an dem sich aus dem Sitz des Bestellers ergebenden Gerichtsstand gegen den Besteller zu klagen. 15.213.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens vom 11. April 1980. 13.5 albis-elcon weist in diesem Zusammenhang vorsorglich darauf hin, dass albis-elcon an geltendes Außenwirtschaftsrecht gebunden ist, speziell an das Schweizer Güterkontrollgesetz und die Güterkontrollverordnung – in Bezug auf Albis Technologies AG – sowie an das deutsche Außenwirtschaftsgesetz und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen – in Bezug auf albis-elcon system Germany GmbH. Außerdem unterliegt albis-elcon weiteren anwendbaren Außenwirtschaftsregelungen, insbesondere den Ausfuhrbestimmungen des US-amerikanischen Exportministeriums und der Commerce Control List. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG Besteller verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in im Falle der Höhe des zwölffachen BruttomonatsgehaltsWeiterveräußerung und/oder der Ausfuhr von vertraglichen Lieferungen die oben genannten Regelungen einzuhalten und auch seine Abnehmer zur entsprechenden Einhaltung zu verpflichten. Sämtliche von albis-elcon zu erbringenden Lieferungen und Leistungen stehen deshalb unter dem Vorbehalt, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen hier die jeweils etwaig erforderlichen Genehmigungen erteilt worden sind und auch im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Übrigen sämtliche Voraussetzungen einer Ausfuhr vorliegen. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: Verkaufs Und Lieferbedingungen

Sonstiges. 15.118.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen könnenAlle Änderungen des Beratungsvertrages bedürfen auf Seiten des Vertragspartners der Schriftform. 15.218.2. Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an den Vertragspartner, welcher die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder das Ereignis fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf diejenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich. 18.3. Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein. 18.4. Der AG wird während der Laufzeit Leistungserbringer ist berechtigt, gegen Forderungen des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerbenVertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder Vertragspartner ist nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dannLeistungserbringers aufzurechnen; dies gilt für Konsumenten dann nicht, wenn der Auftrag iLeistungserbringer zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt oder vom Leistungserbringer anerkannt ist. 18.5. Im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich Falle von Regelungslücken gelten die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartentsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 15.19.1 Wenn der Geschäftssitz der Parteien im gleichen Land oder Bundesstaat liegen, unterliegen diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und deren Durchsetzung dem Recht dieses Landes oder Bundesstaates ohne Rückgriff auf dessen Regelungen zum Internationalen Privatrecht. In allen anderen Fällen unterliegen diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und deren Durchsetzung Schweizer Recht ohne Rückgriff auf dessen Regelungen zum Internationalen Privatrecht. Die Vertragspartner benennen Anwendung des UNCISG ist ausgeschlossen. Insoweit deutsches Recht Anwendung findet, ist die Anwendung der §§ 305 bis 310 BGB ausgeschlossen; eine Inhaltskontrolle der Regelungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen erfolgt ausschließlich nach den §§ 138 und 242 BGB. 9.2 Im Falle eines Ereignisses von höherer Gewalt oder anderen Leistungshindernissen, z.B. Arbeitsniederlegungen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verbote, Engpässe bei der Energieversorgung oder Transporten, Geschäftsunterbrechungen, Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, terroristische Aktionen, etc., die außerhalb der Kontrolle einer Partei liegen und diese Partei direkt oder indirekt betreffen, ist ein Verzug oder Nichtleistung dieser Partei entschuldigt und die Leistungszeit um die Zeitspanne verlängert, die angemessen ist, um die Auswirkungen der höheren Gewalt zu überwinden. Die betroffene Partei soll solche Leistungshindernisse der anderen Party zeitnah anzeigen und deren Beginn und voraussichtliches Ende mitteilen. 9.3 Alle Streitigkeiten im Vertrag sachkundige Zusammenhang mit einem Vertrag, auf den diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Anwendung finden, sollen abschließend nach den Schiedsregeln der ICC von einem Schiedsrichter, der im Einklang mit diesen Schiedsregeln bestimmt wird, entschieden werden. Die Schiedssprache ist Englisch und kompetente Mitarbeiterder Verfahrensort ist Zürich, Schweiz. 9.4 Die Nichtausübung von Rechten stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar. 9.5 Die Aufrechnung von Ansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die die erforderlichen Entscheidungen fällen Aufrechnungsforderung ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder veranlassen könnenseitens der anderen Partei anerkannt. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen i9.6 Im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2)Zweifel hat die englische Fassung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen Vorrang. 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen 9.7 Eine teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einer Regelung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen lässt die Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernissesanderen Bestimmungen unberührt. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.411.1. Sollten eine oder mehrere einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit bleibt der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührtVertrag im Übrigen davon unberührt. 11.2. Die unwirksame Weiterleitung des gelieferten Erdgases an Dritte ist unzu- lässig. 11.3. Dieser Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbe- dingungen berücksichtigt die Anforderungen des § 41 Abs. 1 S. 2 EnWG sowie die Informationspflichten gem. § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 EGBGB. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz vom 26.10.2006 (BGBl. I S. 2391, 2396) – zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 29.08.2016 (BGBl. I S. 2034) • Seite 1 von 2 (1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungs- unternehmen Haushaltskunden in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Gas zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden. Diese Verordnung regelt zugleich die Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlos- senen Versorgungsverträge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind. (2) Kunden im Sinne dieser Verordnung sind der Haushaltskunde und im Rahmen der Ersatzversorgung der Letztverbraucher. (3) Grundversorger im Sinne dieser Verordnung ist ein Gasversorgungsunternehmen, das nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes in einem Netzgebiet die Grundver- sorgung mit Gas durchführt. (1) Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Ist er auf ande- re Weise zustande gekommen, so hat der Grundversorger den Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen. (2) Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Gas aus dem Gas- versorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Gas unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht gilt auch, wenn die Belieferung des Kunden durch ein Gasversor- gungsunternehmen endet und der Kunde kein anschließendes Lieferverhältnis mit einem anderen Gasversorgungsunternehmen begründet hat. (3) Ein Grundversorgungsvertrag oder undurchführbare Bestimmung ist die Bestätigung des Vertrages muss alle für einen Vertragsschluss notwendigen Angaben enthalten, insbesondere auch: 1. Angaben zum Kunden (Firma, Registergericht und Registernummer oder Famili- enname und Vorname sowie Adresse und Kundennummer), 2. Angaben über die Anlagenadresse und die Bezeichnung des Zählers oder den Aufstellungsort des Zählers, 3. Angaben über Gasart, Brennwert, Druck, 4. Angaben über unterschiedliche Nutzenergie der Kilowattstunde Gas zur Kilowatt- stunde Strom, soweit der Gasverbrauch nach Kilowattstunden abgerechnet wird, 5. Angaben zum Grundversorger (Firma, Registergericht, Registernummer und Ad- resse), 6. Angaben zum Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet die Grundversorgung durch- geführt wird (Firma, Registergericht, Registernummer und Adresse) und 7. Angaben zu den Allgemeinen Preisen nach § 36 Absatz 1 des Energiewirtschafts- gesetzes, wobei folgende Belastungen, soweit diese Kalkulationsbestandteil der geltenden Allgemeinen Preise sind, gesondert auszuweisen sind: a) die Energiesteuer nach § 2 des Energiesteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 1007), das zuletzt durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzenArtikel 11 des Ge- setzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, b) die Konzessionsabgabe nach Maßgabe des § 4 Absatz 1 und 2 der Konzes- sionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist. Wenn dem wirtschaftlichen Zweck Grundversorger die Angaben nach Satz 1 Nummer 1 nicht vorliegen, ist der unwirksamen Kunde verpflichtet, sie dem Grundversorger auf Anforderung mitzuteilen. Der Grundversorger hat die Belastungen nach Satz 1 Nummer 7 und deren Sal- do in ihrer jeweiligen Höhe mit der Veröffentlichung der Allgemeinen Preise nach § 36 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Zusätzlich ist in dem Vertrag oder undurchführbaren Klausel der Vertragsbestätigung hinzuweisen auf 1. die Allgemeinen Bedingungen und auf diese ergänzende Bedingungen, 2. die Möglichkeit des Kunden, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen ge- gen den Netzbetreiber nach § 6 Absatz 3 Satz 1 geltend zu machen und 3. das Recht des Kunden nach § 111b Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschafts- gesetzes eine Schlichtungsstelle anzurufen, die Anschrift und die Webseite der zuständigen Schlichtungsstelle, die Verpflichtung des Lieferanten zur Teilnahme am nächsten kommtSchlichtungsverfahren sowie auf den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas und dessen Anschrift. Die Hinweise nach Satz 4 Nummer 3 hat der Grundversorger auch auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. 15.5(4) Der Grundversorger ist verpflichtet, jedem Neukunden rechtzeitig vor Vertragsschluss und in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 mit der Bestätigung des Vertragsschlusses sowie auf Verlangen den übrigen Kunden die allgemeinen Bedingungen unentgeltlich auszuhändigen. Jede Verfügung über Satz 1 gilt entsprechend für die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf ergänzenden Bedingungen; diese hat der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG Grundversorger öffentlich bekannt zu geben und auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen seiner Internetseite zu übertragenveröffentlichen. 15.6. Soweit (5) Der Abschluss eines Grundversorgungsvertrages darf nicht anders vereinbartdavon abhängig gemacht werden, dass Zahlungsrückstände eines vorherigen Anschlussnutzers beglichen wer- den. (1) Für die Ersatzversorgung nach § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes gelten die zwischen Unternehmern §§ 4 bis 8, 10 bis 19 und 22 sowie für die Beendigung der Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 2 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes § 20 Abs. 3 entsprechend; § 11 Abs. 2 gilt mit der Maßgabe, dass der Grundversorger den Energieverbrauch auf Grund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und den anteiligen Verbrauch in Rechnung stellen darf. (2) Der Grundversorger hat dem Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme den Zeit- punkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung in Textform mitzuteilen. Dabei hat er ebenfalls mitzuteilen, dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn Fortsetzung des Gasbezugs der Auftrag im Ausland durchgeführt wirdAbschluss eines Bezugsvertrages durch den Kun- den erforderlich ist; auf § 2 Abs. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart2 ist hinzuweisen.

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Samples: Umwelt Tarif Vertrag

Sonstiges. 15.118.1. Bei Eintreten oder drohendem Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten und eine dadurch gefährdete Erfüllung der Leistungen gegenüber Evident, kann Evident das zugrundeliegende Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. In diesem Fall kann Evident die für die Weiterführung der Arbeiten vorhandenen Einrichtungen oder getätigten Leistungen des Lieferanten gegen angemessene Vergütung in Anspruch nehmen. 18.2. Aufrechnungsrechte sind gegenüber Evident ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Forderungen gegen Evident, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Evident anerkannt worden sind. 18.3. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können Evident gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf Ansprüchen des Lieferanten aus demselben Vertragsverhältnis beruhen. 18.4. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen Abtretung und/oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten Übertragung von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Lieferanten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartnersvon Evident. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt. 18.5. Der AN Lieferant ist jedoch ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Evident nicht berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte erbringen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dannlassen; dies gilt jedoch nicht, wenn der Auftrag Lieferant bezüglich der georderten Waren lediglich als Händler agiert und Evident dies bekannt ist. Beauftragt der Lieferant ohne vorherige Zustimmung von Evident einen Dritten mit der Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung, ist Evident berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadensersatz zu verlangen. Hamburg, 29. Juli 2022 Die nachfolgenden Allgemeinen Datenschutzinformationen gelten für alle Verträge, die den Einkauf von, Verkauf und/oder die Lieferung von beweglichen Sachen durch die oder von der Evident Europe GmbH und deren Niederlassungen sowie der EVIDENT Technology Center Europe GmbH (nachfolgend "Evident") an ihre Partner (nachfolgend "Partner") zum Gegenstand haben. 1. Evident speichert und nutzt erforderliche personenbezogene Daten des Partners, der Mitarbeiter und des Kundenkreises des Partners zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags. 2. Personenbezogene Daten des Partners sowie der Mitarbeiter des Partners werden entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO verarbeitet. Dies erfolgt im Ausland durchgeführt Rahmen der vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnisse zwischen Evident und dem Partner. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis (s.u., Ziffer 5). Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Erfüllung des vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnisses oder zur Verfolgung der Ansprüche von Evident gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO erforderlich oder es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO. In Einzelfällen kann es jedoch möglich sein, dass Daten Externen, z.B. Auftragsverarbeitern im Sinne des Art. 28 DSGVO, für diese Zwecke verfügbar gemacht werden. Wenn personenbezogene Daten des Partners oder der Mitarbeiter des Partners im Rahmen von Verarbeitungen weitergegeben werden, kann diese Weitergabe an folgende Empfängerkreise erfolgen: • Agenturen • Auskunfteien, Inkassodienstleister (Bonitätsprüfung, Mahnverfahren) • Behörden, sonstige staatliche Stellen • Druckdienstleister • Interne Stellen, Konzerngesellschaften • IT-Dienstleister • Kooperationspartner (Partnerangebote, etc.) • Kreditinstitute • Lieferanten • Logistikdienstleister, Post- & Kurierdienstleister • Markt- und Meinungsforschungsunternehmen • Newsletter-Versanddienstleister • Reisebüro- & Touristikdienstleister • Reparatur- & Servicedienstleister • Telekommunikationsanbieter • Unternehmensberater / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater • Versicherungen Sofern eine Weitergabe von Daten von Evident an Dritte für die Erfüllung der Datenverarbeitungszwecke erforderlich wird, achtet Evident darauf, dass personenbezogene Daten des Partners sowie der Mitarbeiter des Partners innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes verbleiben. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich Sofern dies in Ausnahmefällen nicht möglich ist und eine Datenübermittlung in ein Drittland erforderlich wird (entweder an Evident Einheiten in Drittländern wie z.B. Japan, Russland oder USA, oder an andere Unternehmen in Drittländern, z.B. an Dienstleister oder Kooperationspartner von Evident), ergreift Evident alle erforderlichen Maßnahmen, die örtliche Zuständigkeit zur Schaffung eines angemessenen Datenschutzniveaus nötig sind und wird hierbei insbesondere die Standard-Datenschutzklauseln im Sinne von Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO abschließen. 3. Die Daten des sachlich zuständigen Gerichtes Partners sowie der Mitarbeiter des Partners werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert und darüber hinaus, solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, Rechtsansprüche aus dem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden können oder sonstige berechtigte Gründe eine weitere Speicherung rechtfertigen. Ungeachtet dessen ist Evident aufgrund regulatorischer, handels- und steuerrechtlicher Vorgaben verpflichtet, Adress-, Zahlungs- und Bestelldaten für die Dauer von zehn Jahren zu speichern. 4. Der Partner sowie dessen Mitarbeiter haben im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen folgende Rechte: das Recht auf Auskunft über die ihn bzw. sie betreffenden Daten, auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Einbringung einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. 5. Zu den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbartverarbeiteten Daten gehören Stammdaten (z.B. Namen und Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mailadressen und Telefonnummern) sowie Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Vertragsinhalte, vertragliche Kommunikation, Namen von Kontaktpersonen) und Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Zahlungshistorie). Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet Evident nur, wenn diese Bestandteile einer beauftragten oder vertragsgemäßen Verarbeitung sind. 6. Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten von Evident lauten: xxxxxx-xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen