Common use of Sonstiges Clause in Contracts

Sonstiges. 14.1 Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere Geschäftspartner sowie andere Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen ist. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Sonstiges. 14.1 Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere Geschäftspartner sowie andere sonstige Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, haben oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen Anwendungen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn denn, der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind haften wir nur im gleichen Maße verantwortlichMaße, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen ist. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem dem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung Verantwortung, festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren Vergütungen anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Ihre aufsichtsrechtliche Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens nicht häufiger als einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfenprüfen, ob um sicherzustellen, dass Sie bei der Nutzung der Cloud Services die Bestimmungen des entsprechenden zugehörigen Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf wird Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigenunverhältnismäßig stören. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits einer solchen Prüfung durch Oracle zu kooperierenkooperieren sowie, soweit von Oracle in zumutbarem Umfang angefordert, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits der Prüfung sowie dabei gewonnene, nichtöffentliche Informationen und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden resultierender Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts in Abschnitt 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs dieser Anlage C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wirdWerden bei der Prüfung Verstöße festgestellt, erklären Sie sich damit einverstanden, diese Verstöße innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung darüber zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren Vergütungen für zusätzliche Cloud Services beinhalten umfassen kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre keine Kosten einzustehen hatübernimmt, die Ihnen durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit die Kooperation bei der Prüfung entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des vorliegenden Rahmenvertrags und jeglicher Aufträge mit Oracle Aufträge vor vorrangig gelten im Verhältnis zu den Bestimmungen Bestimmungen, die gegebenenfalls in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Bestellunterlagen, Portalen oder sonstigen Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass enthalten sind; solche Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente haben keinerlei Geltung für bestellte Services habendie bestellten Services. Bei Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag VorrangXxxxxxx. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem jeglichen abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags Der Rahmenvertrag und darunter erteilter erteilte Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die können nicht verändert und Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossenkönnen nicht abgewandelt oder aufgehoben werden, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte in einem Text, den berechtigte Vertreter von Ihnen und von Oracle vorgenommen. unterzeichnet oder online angenommen haben; Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung)Dritter.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions Agreement

Sonstiges. 14.1 Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere Unser Geschäftspartner sowie andere sonstige Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, die sich in einem Integrationsprozess mit denen die den Services eine Integration habenbefinden, oder alle von Ihnen für die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen Implementierungsservices oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt habenAnwendungen beauftragten Drittparteien, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn denn, der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß gemäss dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind haften wir nur im gleichen Maße verantwortlichMasse, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen ist. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem dem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung Verantwortung, festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen standardmässigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit Mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen nach schriftlicher Mitteilung und höchstens maximal einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, zu prüfen, ob Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die den Bestimmungen des aus dem entsprechenden Auftrags Auftrag und des Rahmenvertrags einhaltendem Rahmenvertrag entspricht. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigenübermässig stören. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen in angemessenem Umfang verlangt werdenanfordert. Die Durchführung des Audits Audit und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich einschliesslich der aus der Prüfung dem Audit resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts aus Abschnitt 4 (Geheimhaltung) diesen des Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt Nichteinhaltung festgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die diese Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hathaftet, die durch Ihre die Zusammenarbeit beim bei dem Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Aufträge mit Oracle Aufträge vor vorrangig im Verhältnis zu den Bestimmungen Bestimmungen, die gegebenenfalls in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden verwendeten Bestellungen, Portalen oder sonstigen Dokumenten Vorrang habenenthalten sind, und zwar dass gelten; solche Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente haben keinerlei Geltung für bestellte Services habendie bestellten Services. Bei Widersprüchen Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags dem Rahmenvertrag hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem jeglichen abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie sind nicht zulässig, und Änderungen von bzw. Verzicht auf die der Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt bzw. der Verzicht darauf müssen schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von autorisierten Vertretern von Ihnen und Oracle vorgenommen. genehmigt oder online angenommen werden; Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen Servicebeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich darunter durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Durch den Rahmenvertrag entstehen keine Beziehungen zu Drittbegünstigten. Der Uniform Computer Information Transactions Act gilt für den Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung)oder im Rahmen dieses Vertrags gemachte Bestellungen nicht.

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Samples: Auftragsdokument, Auftragsdokument, Auftragsdokument

Sonstiges. 14.1 Wir sind 16.1 Oracle ist ein unabhängiger Vertragspartner, Auftragnehmer und die beide Parteien stimmen übereinerklären übereinstimmend, dass kein Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Filialverhältnis zwischen ihnen keinerlei Partnerschaftbesteht. Jede Partei ist selbst für die Bezahlung der eigenen Mitarbeiter verantwortlich, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis bestehteinschließlich der entsprechenden Steuer- und Versicherungsleistungen. 14.2 Unsere 16.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen des Rahmenvertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, entsprechende Bedingungen werden durch eine dem Vertragszweck entsprechende Regelung ersetzt. 16.3 Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung von gewerblichen Schutzrechten von Oracle dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rahmenvertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei (2) Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. 16.4 Produkte und Serviceangebote wurden nicht entwickelt und sind nicht bestimmt für den Gebrauch in Atomkraftwerken oder in anderen gefährlichen Umgebungen. Der Einsatz in gefährlichen Umgebungen liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung. 16.5 Sollte ein von Oracle autorisierter Reseller in Ihrem Namen und Auftrag eine Kopie des Rahmenvertrages verlangen, stimmen Sie zu, dass Oracle eine Kopie des Rahmenvertrages dem Oracle autorisierten Reseller zur Bearbeitung Ihres Auftrages aushändigen kann. 16.6 Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Geschäftspartner sowie andere Drittevon Oracle, darin eingeschlossen alle von Ihnen für die Bereitstellung von Beratungsleistungen beauftragten Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von OracleOracle sind. Wir sind Oracle haftet nicht für aufgrund Handlungen dieser Geschäftspartner und wird durch solche Handlungen nicht gebunden, außer (i) der Geschäftspartner stellt Services als Subunternehmer von Handlungen solcher Geschäftspartner Oracle einer im Auftrag bestellten Tätigkeit in Bezugnahme des Rahmenvertrags bereit, und (ii) in diesem Fall besteht die Haftung oder Drittparteien entstehende Probleme Bindung nur in dem Umfang, in dem Oracle für die Durchführung von Oracle Ressourcen unter diesem Auftrag verantwortlich wäre. 16.7 Im Fall von Software, die (i) Bestandteil von Programmen, Betriebssystemen, Integrierter Software und/oder Integrierten Software Optionen ist und die (ii) Sie von Oracle in binärer Form erhalten und die (iii) unter einer Open Source-Lizenz lizenziert wurde, die Ihnen ein Recht auf Erhalt des Quellcodes des Binärprogramms einräumt, sind Sie berechtigt, eine Kopie des entsprechenden Quellcodes von xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxx/ oder xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxx/xxxxxxxxxxxxxx abzurufen. Sollten Sie den Quellcode für diese Software nicht mit dem Binärprogramm erhalten haben, haben Sie auch ein Anrecht auf eine Kopie des Quellcodes auf einem physischen Datenträger. Stellen Sie dazu eine schriftliche Anfrage gemäß den Anweisungen in dem Abschnitt „Written Offer for Source Code“ auf der letztgenannten Webseite. Diese Anlage H - Hardware („Anlage H“) ist eine Anlage zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, denen diese Anlage H beigefügt ist. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Anlage H bilden zusammen mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlichbeigefügten Anlagen P, es sei denn der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem C und LVM den Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen istDie Laufzeit dieser Anlage H entspricht der Laufzeit der Allgemeinen Vertragsbedingungen. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Samples: General Terms and Conditions Agreement, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Sonstiges. 14.1 Wir sind 16.1 Oracle ist ein unabhängiger VertragspartnerAuftragnehmer und Sie und Oracle bestätigen, dass keine Partnerschaft, Jointventure oder ein Agenturverhältnis zwischen Ihnen und Oracle besteht. Jede Partei ist für die Entlöhnung der eigenen Angestellten selbst verantwortlich, einschliesslich der arbeitsbezogenen Taxen und Versicherungen. 16.2 Ist eine Bestimmung dieses Rahmenvertrages ungültig oder nicht vollstreckbar, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit und die Parteien betroffene Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die mit dem Sinn und Zweck dieses Rahmenvertrages vereinbar ist. 16.3 Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung von Oracles gewerblichen Schutzrechten dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rahmenvertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegen stehen. 16.4 Produkte und Service-Angebotsleistungen wurden nicht speziell für den Gebrauch in Atomkraftwerken oder in anderen gefährlichen Umgebungen entwickelt und bestimmt . Sie stimmen übereinzu, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaftes Ihre Verantwortung ist, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis bestehtdie Anwendung von Ihren bestellten Produkten und Service-Angebotsleistungen sicherzustellen. 14.2 Unsere 16.5 Sollte ein Oracle autoriserter (XxxxxxXxxxxxxxxx in Ihrem Namen eine Kopie des Rahmenvertrages verlangen, stimmen Sie zu, dass Oracle eine Kopie des Rahmenvertrages dem berechtigten, von Oracle autoriserter (Weiter)Vertreiber aushändigen kann, welcher zur Verarbeitung Ihres Auftrages durch Ihren Oracle autorisierten (Weiter) Verteiber dient. 16.6 Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Geschäftspartner sowie andere Drittevon Oracle, darin eingeschlossen alle inklusive aller von Ihnen für die Bereitstellung von Services beauftragten Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von OracleOracle sind. Wir sind Oracle haftet nicht für aufgrund von Handlungen solcher dieser Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlichund wird durch solche Handlungen nicht gebunden, es sei denn ausser (i) der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt stellt Services in Bezug auf eine unter Referenz des Rahmenvertrages getätigte Bestellung als unser Subunternehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertrag. In von Oracle bereit, und (ii) in diesem Fall sind wir besteht die Haftung oder Bindung nur im gleichen Maße verantwortlichin dem Umfang, wie es auch für unsere als Oracle bei der Durchführung durch Oracle Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen istunter diesem Auftrag verantwortlich wäre. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags16.7 Im Fall von Software, der diesem Rahmenvertrag unterliegtdie (i) Bestandteil von Programmen, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellenBetriebssystemen, ob Integrierter Software oder Integrierten Software Optionen (oder von allen vier Sachen) ist und die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird (ii) Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. in binärer Form erhalten und die (iii) unter einer Open Source-Lizenz lizenziert wurde, die Ihnen ein Recht auf Erhalt des Quellcodes des Binärprogramms einräumt, sind Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen eine Kopie des entsprechenden Auftrags und Quellcodes auf xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxx/ oder xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxx/xxxxxxxxxxxxxx abzurufen. Sollten Sie den Quellcode für diese Software nicht mit dem Binärprogramm erhalten haben, haben Sie auch ein Anrecht auf eine Kopie des Rahmenvertrags einhaltenQuellcodes auf einem physischen Datenträger Indem Sie ine schriftliche Anfrage gemäss den Anweisungen in dem Abschnitt „Written Offer for Source Code“ auf der letztgenannten Webseite stellen. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sichDieser Anhang H – Hardware (Anhang H) ist ein Anhang zu den Allgemeingültigen Bedingungen, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werdenwelchen der Anhang H beigefügt ist. Die Durchführung des Audits Allgemeingültigen Bedingungen und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten der Anhang H bilden zusammen mit Anhang P, Anhang C und Anhang LVM den Rahmenvertrag (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann„Rahmenvertrag“). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, Der Anhang H ist solange gültig wie die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehenoben referenzierten Allgemeingültigen Bedingungen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Samples: Auftragsdokument, Auftragsdokument, Auftragsdokument

Sonstiges. 14.1 Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere Geschäftspartner sowie andere Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, haben oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Beratungsleistungen, Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen Anwendungen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn denn, der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem diesem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind haften wir nur im gleichen Maße verantwortlichMaße, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des dieses Rahmenvertrags vorgesehen ist. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung Verantwortung, festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren Vergütungen anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Ihre aufsichtsrechtliche Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfenprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags aus dem Rahmenvertrag und des Rahmenvertrags Ihrem Auftrag einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung Hilfe zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen Ihr normaler Geschäftsbetrieb wird durch ein derartiges Audit nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehenunverhältnismäßig gestört. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des vorliegenden Rahmenvertrags und jeglicher Aufträge mit Oracle Aufträge vor vorrangig gelten im Verhältnis zu den Bestimmungen Bestimmungen, die gegebenenfalls in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Bestellunterlagen, Portalen oder sonstigen Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass enthalten sind; solche Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente haben keinerlei Geltung für bestellte Services habendie bestellten Services. Bei Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag VorrangXxxxxxx. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem jeglichen abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags Dieser Rahmenvertrag und darunter erteilter erteilte Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die können nicht verändert und Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossenkönnen nicht abgewandelt oder aufgehoben werden, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte in einem Text, den berechtigte Vertreter von Ihnen und von Oracle vorgenommen. unterzeichnet oder online angenommen haben; Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Dieser Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung)Dritter.

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Sonstiges. 14.1 17.1 Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere 17.2 Unser Geschäftspartner sowie andere Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertragdiesem Vertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags dieses Vertrags vorgesehen ist. 14.3 17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchsetztbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, und eine derartige Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Absicht dieses Vertrags entspricht. 17.4 Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum und verbundenen Schutzrechten von Oracle dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagsgrundes erhoben werden. 17.5 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag Vertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach 17.6 Bei schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens maximal einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend berechtigt zu überprüfenprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags aus dem Vertrag und des Rahmenvertrags Ihrem Auftrag einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen Ihr normaler Geschäftsbetrieb wird durch ein derartiges Audit nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehenunverhältnismäßig gestört. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Samples: Oracle Cloud Services Agreement, Oracle Cloud Services Agreement

Sonstiges. 14.1 Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere Geschäftspartner sowie andere Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem diesem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des dieses Rahmenvertrags vorgesehen ist. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach Bei schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens maximal einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend berechtigt zu überprüfenprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags aus dem Rahmenvertrag und des Rahmenvertrags Ihrem Auftrag einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen Ihr normaler Geschäftsbetrieb wird durch ein derartiges Audit nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehenunverhältnismäßig gestört. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, Einkaufsinternetportalen oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, vorgehen und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des dieses Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des dieses Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Dieser Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Samples: Auftragsdokument, General Terms and Conditions

Sonstiges. 14.1 Wir sind 16.1 Oracle ist ein unabhängiger VertragspartnerAuftragnehmer und Sie und Oracle bestätigen, dass keine Partnerschaft, Jointventure oder ein Agenturverhältnis zwischen Ihnen und Oracle besteht. Jede Partei ist für die Entlöhnung der eigenen Angestellten selbst verantwortlich, einschliesslich der arbeitsbezogenen Taxen und Versicherungen. 16.2 Ist eine Bestimmung dieses Rahmenvertrages ungültig oder nicht vollstreckbar, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit und die Parteien betroffene Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die mit dem Sinn und Zweck dieses Rahmenvertrages vereinbar ist. 16.3 Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung von Oracles gewerblichen Schutzrechten dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rahmenvertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegen stehen. 16.4 Produkte und Service-Angebotsleistungen wurden nicht speziell für den Gebrauch in Atomkraftwerken oder in anderen gefährlichen Umgebungen entwickelt und bestimmt. Sie stimmen übereinzu, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaftes Ihre Verantwortung ist, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis bestehtdie Anwendung von Ihren bestellten Produkten und Service-Angebotsleistungen sicherzustellen. 14.2 Unsere 16.5 Sollte ein Oracle autoriserter (WeiterVertreiber in Ihrem Namen eine Kopie des Rahmenvertrages verlangen, stimmen Sie zu, dass Oracle eine Kopie des Rahmenvertrages dem berechtigten, von Oracle autoriserter (Weiter)Vertreiber aushändigen kann, welcher zur Verarbeitung Ihres Auftrages durch Ihren Oracle autorisierten (Weiter) Verteiber dient. 16.6 Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Geschäftspartner sowie andere Drittevon Oracle, darin eingeschlossen alle inklusive aller von Ihnen für die Bereitstellung von Services beauftragten Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von OracleOracle sind. Wir sind Oracle haftet nicht für aufgrund von Handlungen solcher dieser Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlichund wird durch solche Handlungen nicht gebunden, es sei denn ausser (i) der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt stellt Services in Bezug auf eine unter Referenz des Rahmenvertrages getätigte Bestellung als unser Subunternehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertrag. In von Oracle bereit, und (ii) in diesem Fall sind wir besteht die Haftung oder Bindung nur im gleichen Maße verantwortlichin dem Umfang, wie es auch für unsere als Oracle bei der Durchführung durch Oracle Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen istunter diesem Auftrag verantwortlich wäre. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags16.7 Im Fall von Software, der diesem Rahmenvertrag unterliegtdie (i) Bestandteil von Programmen, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellenBetriebssystemen, ob Integrierter Software oder Integrierten Software Optionen (oder von allen vier Sachen) ist und die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird (ii) Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. in binärer Form erhalten und die (iii) unter einer Open Source-Lizenz lizenziert wurde, die Ihnen ein Recht auf Erhalt des Quellcodes des Binärprogramms einräumt, sind Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen eine Kopie des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhaltenQuellcodes auf xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxx/ oder xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxx/xxxxxxxxxxxxxx abzurufen. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb Sollten Sie den Quellcode für diese Software nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang mit dem Binärprogramm erhalten haben, und zwar dass Bestimmungen solcher haben Sie auch ein Anrecht auf eine Kopie des Quellcodes auf einem physischen Datenträger Indem Sie ine schriftliche Anfrage gemäss den Anweisungen in dem Abschnitt Purchase OrdersWritten Offer for Source Codeoder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat auf der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung)letztgenannten Webseite stellen.

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Samples: Auftragsdokument, General Terms and Conditions Agreement

Sonstiges. 14.1 17.1 Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere 17.2 Unser Geschäftspartner sowie andere Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertragdiesem Vertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags dieses Vertrags vorgesehen ist. 14.3 17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, und eine derartige Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Absicht dieses Vertrags entspricht. 17.4 Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum und verbundenen Schutzrechten von Oracle dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden. 17.5 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag Vertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und der aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach 17.6 Bei schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens maximal einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, berechtigt Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend Servcies zu überprüfenprüfen, ob um sicherzustellen, dass Sie die Cloud Servcies in Einhaltung der Bestimmungen des entsprechenden zugehörigen Auftrags und des Rahmenvertrags einhaltenVertrags nutzen. Eine solche Prüfung darf wird Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigenunverhältnismäßig stören. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen in angemessenem Umfang verlangt werdenanfordert. Die Durchführung des Audits Audit und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung dem Audit resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. dieses Vertrags. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt Nichteinhaltung festgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die diese Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Kooperation bei dem Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Samples: Oracle Cloud Services Agreement, Oracle Cloud Services Agreement

Sonstiges. 14.1 18.1. Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 18.2. Unsere Geschäftspartner sowie andere Dritte, darin eingeschlossen alle einschließlich aller Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, Integrationen haben oder die Sie mit der Bereitstellung Erbringung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen Anwendungen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter Beauftragten von Oracle. Wir Selbst wenn wir sie empfohlen haben, sind wir nicht haftbar, gebunden oder verantwortlich für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar Inhalten, die aufgrund von Handlungen oder verantwortlichUnterlassungen eines Geschäftspartners oder Dritten entstehen, es sei denn denn, der Geschäftspartner oder Dritte erbringt die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer oder wird anderweitig von Oracle im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß Zusammenhang mit der Erfüllung von Oracles Verpflichtungen unter diesem Vertrag beauftragt, und wenn dies der Fall ist, dann nur in demselben Umfang, in dem Rahmenvertrag. In wir unter diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch Vertrag für unsere Ressourcen verantwortlich wären. 18.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, und eine derartige Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Absicht dieses Vertrags entspricht. 18.4. Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung gewerblicher Schutzrechte von Oracle dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Rahmen Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Rahmenvertrags vorgesehen istKlagegrundes erhoben werden. 14.3 18.5. Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag Vertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung Verantwortung, festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren Vergütungen anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Ihre aufsichtsrechtliche Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Samples: Oracle Cloud Services Agreement, Oracle Cloud Services Agreement

Sonstiges. 14.1 Wir sind 16.1 Oracle ist ein unabhängiger Vertragspartner, Auftragnehmer und die beide Parteien stimmen übereinerklären übereinstimmend, dass kein Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Filialverhältnis zwischen ihnen keinerlei Partnerschaftbesteht. Jede Partei ist selbst für die Bezahlung der eigenen Mitarbeiter verantwortlich, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis bestehteinschließlich der entsprechenden Steuer- und Versicherungsleistungen. 14.2 Unsere 16.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen des Rahmenvertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, entsprechende Bedingungen werden durch eine dem Vertragszweck entsprechende Regelung ersetzt. 16.3 Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung von gewerblichen Schutzrechten von Oracle dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rahmenvertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei (2) Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. 16.4 Produkte und Serviceangebote wurden nicht entwickelt und sind nicht bestimmt für den Gebrauch in Atomkraftwerken oder in anderen gefährlichen Umgebungen. Der Einsatz in gefährlichen Umgebungen liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung. 16.5 Sollte ein von Oracle autorisierter Reseller in Ihrem Namen und Auftrag eine Kopie des Rahmenvertrages verlangen, stimmen Sie zu, dass Oracle eine Kopie des Rahmenvertrages dem Oracle autorisierten Reseller zur Bearbeitung Ihres Auftrages aushändigen kann. 16.6 Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Geschäftspartner sowie andere Drittevon Oracle, darin eingeschlossen alle von Ihnen für die Bereitstellung von Beratungsleistungen beauftragten Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von OracleOracle sind. Wir sind Oracle haftet nicht für aufgrund Handlungen dieser Geschäftspartner und wird durch solche Handlungen nicht gebunden, außer (i) der Geschäftspartner stellt Services als Subunternehmer von Handlungen solcher Geschäftspartner Oracle einer im Auftrag bestellten Tätigkeit in Bezugnahme des Rahmenvertrags bereit, und (ii) in diesem Fall besteht die Haftung oder Drittparteien entstehende Probleme Bindung nur in dem Umfang, in dem Oracle für die Durchführung von Oracle Ressourcen unter diesem Auftrag verantwortlich wäre. 16.7 Im Fall von Software, die (i) Bestandteil von Programmen, Betriebssystemen, Integrierter Software und/oder Integrierten Software Optionen ist und die (ii) Sie von Oracle in binärer Form erhalten und die (iii) unter einer Open Source-Lizenz lizenziert wurde, die Ihnen ein Recht auf Erhalt des Quellcodes des Binärprogramms einräumt, sind Sie berechtigt, eine Kopie des entsprechenden Quellcodes von xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxx/ oder xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxx/xxxxxxxxxxxxxx abzurufen. Sollten Sie den Quellcode für diese Software nicht mit dem Binärprogramm erhalten haben, haben Sie auch ein Anrecht auf eine Kopie des Quellcodes auf einem physischen Datenträger. Stellen Sie dazu eine schriftliche Anfrage gemäß den Anweisungen in dem Abschnitt „Written Offer for Source Code“ auf der letztgenannten Webseite. Diese Anlage H - Hardware („Anlage H“) ist eine Anlage zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, denen diese Anlage H beigefügt ist. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Anlage H bilden zusammen mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlichbeigefügten Anlagen P, es sei denn der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem C, S und LVM den Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen istDie Laufzeit dieser Anlage H entspricht der Laufzeit der Allgemeinen Vertragsbedingungen. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Sonstiges. 14.1 Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere Geschäftspartner sowie andere Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen ist. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt Nichteinhaltung festgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem diesen abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Sonstiges. 14.1 Wir sind 16.1 Oracle ist ein unabhängiger VertragspartnerAuftragnehmer und Sie und Oracle bestätigen, dass keine Partnerschaft, Jointventure oder ein Agenturverhältnis zwischen Ihnen und Oracle besteht. Jede Partei ist für die Entlöhnung der eigenen Angestellten selbst verantwortlich, einschliesslich der arbeitsbezogenen Taxen und Versicherungen. 16.2 Ist eine Bestimmung dieses Rahmenvertrages ungültig oder nicht vollstreckbar, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit und die Parteien stimmen übereinbetroffene Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere Geschäftspartner sowie andere Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, die mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig dem Sinn und keine Vertreter von Oracle. Wir sind nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen Zweck dieses Rahmenvertrages vereinbar ist. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags16.3 Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung von Oracles gewerblichen Schutzrechten dürfen Klagen, der diesem gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rahmenvertrag unterliegtergeben, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellenvon keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Servicessoweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegen stehen. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen 16.4 Produkte und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags Service-Angebotsleistungen wurden nicht speziell für den Gebrauch in Atomkraftwerken oder in anderen gefährlichen Umgebungen entwickelt und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann)bestimmt . Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für es Ihre Kosten einzustehen hatVerantwortung ist, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehenAnwendung von Ihren bestellten Produkten und Service-Angebotsleistungen sicherzustellen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart16.5 Sollte ein Oracle autoriserter (XxxxxxXxxxxxxxxx in Ihrem Namen eine Kopie des Rahmenvertrages verlangen, stimmen Sie zu, dass die Bestimmungen Oracle eine Kopie des Rahmenvertrags Rahmenvertrages dem berechtigten, von Oracle autoriserter (Weiter)Vertreiber aushändigen kann, welcher zur Verarbeitung Ihres Auftrages durch Ihren Oracle autorisierten (Weiter) Verteiber dient. Dieser Anhang H – Hardware (Anhang H) ist ein Anhang zu den Allgemeingültigen Bedingungen. Die Allgemeingültigen Bedingungen und jeglicher Oracle Aufträge vor der Anhang H bilden zusammen mit Anhang P, den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten Rahmenvertrag („Purchase OrdersRahmenvertrag“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung)Anhang H ist solange gültig wie die oben referenzierten Allgemeingültigen Bedingungen.

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Samples: Rahmenvertrag

Sonstiges. 14.1 16.1 Oracle ist unabhängiger Auftragnehmer, und wir stimmen zu, dass kein Partnerschafts-, Joint- Venture- oder Vertretungsverhältnis zwischen uns besteht. Wir sind ein unabhängiger Vertragspartnerjeweils selbst für die Bezahlung unserer eigenen Mitarbeiter verantwortlich, einschließlich der entsprechenden Steuer- und Versicherungsabgaben. 16.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Rahmenvertrags berührt nicht die Parteien Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, entsprechende Bestimmungen werden durch eine dem Vertragszweck entsprechende Regelung ersetzt. 16.3 Mit Ausnahme von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verstoß gegen Eigentumsrechte von Oracle, kann nach einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren nach Entstehen des Klagegrunds keine Klage, welcher Form auch immer, aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag mehr erhoben werden. 16.4 Produkte und Serviceangebote wurden nicht entwickelt und sind nicht bestimmt für den Gebrauch in Atomkraftwerken oder in anderen gefährlichen Umgebungen. Sie stimmen übereinzu, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis bestehtSie für die sichere Verwendung der Produkte und Serviceangebote in solchen Anwendungen verantwortlich sind. 14.2 Unsere 16.5 Soweit ein autorisierter Reseller in Ihrem Auftrag dies anfordert, stimmen Sie zu, dass Oracle dem autorisierten Reseller eine Kopie des Rahmenvertrags aushändigen darf, um die Verarbeitung Ihres Auftrags mit diesem autorisierten Reseller zu ermöglichen. 16.6 Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Geschäftspartner sowie andere Drittevon Oracle, darin eingeschlossen alle Drittparteieneinschließlich von dritten Unternehmen, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung Erbringung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt habenBeratungsdienstleistungen beauftragen, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von OracleOracle sind. Wir sind Selbst wenn Sie von uns empfohlen werden, haftet Oracle nicht für aufgrund Handlungen oder Unterlassungen von Handlungen solcher Geschäftspartner Geschäftspartnern oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services Dritten, ist durch diese nicht gebunden oder Ihren Inhalten haftbar oder für diese nicht verantwortlich, es sei denn denn, (i) der Geschäftspartner oder Dritte erbringt die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer von Oracle oder wurde in sonstiger Weise von Oracle im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten von Oracle im gleichen Maße verantwortlichInteresse eines Auftrags beauftragt, wie es auch für unsere Ressourcen der im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen ist. 14.3 Vor Erteilung eines Auftragserteilt wurde, und (ii) sollte dies der diesem Rahmenvertrag unterliegtFall sein, liegt es allein dann nur in Ihrer Verantwortung festzustellendemselben Umfang, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. in dem Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie durch die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die Ressourcen von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits Rahmen eines solchen Auftrags verantwortlich wäre. 16.7 Für Software, die (i) Teil von Programmen, Betriebssystemen, integrierter Software oder integrierten Softwareoptionen (oder von allen dieser vier) ist und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichteii) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, in binärer Form erhalten und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).die

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. 14.1 Wir sind 22.1. Oracle ist ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei PartnerschaftTeilhaberschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere . Für die Entlohnung der eigenen Mitarbeiter und die Zahlung damit verbundener Lohnsteuern und Versicherungsabgaben ist jede Partei selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich, Oracle zu verteidigen und von allen Ansprüchen freizustellen, die sich im Rahmen geltender Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen im Zusammenhang mit einer Kündigung durch Sie oder Änderung der Beschäftigung Ihrer Mitarbeiter in Verbindung mit den Services gemäß diesem Vertrag ergeben. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Geschäftspartner sowie andere Drittevon Oracle, darin eingeschlossen alle von Ihnen für die Bereitstellung von Beratungsdiensten oder mit den Conference Room Pilot Cloud Services interagierenden Anwendungen beauftragten Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von OracleOracle sind. Wir sind Oracle ist nicht an Handlungen derartiger Geschäftspartner gebunden und haftet nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlichdiese, es sei denn der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer von Oracle oder im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertrag. In diesem Vertrag; in diesem Fall sind wir haftet Oracle nur im gleichen Maße verantwortlichMaße, wie es auch für unsere die Ressourcen von Oracle im Rahmen des Rahmenvertrags dieses Vertrags vorgesehen ist. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags22.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der diesem Rahmenvertrag unterliegtübrigen Bestimmungen nicht berührt und eine derartige Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen dem Zweck und der Absicht dieses Vertrags entspricht.. 22.3. Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für Verletzung gewerblicher Schutzrechte von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallenim Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden. 22.4. Sie tragen alle Kosten zur Einholung jeglicher Rechte und Genehmigungen Dritter, die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend und Oracle’s Erbrinung der Services erfoderlich sind. 22.5. Sie stimmen zu, Oracle Informationen, Zugangsmöglichkeiten und eine loyale Zusammenarbeit zu überprüfengewährleisten, die für Oracle zur Erbringung der Services billigerweise erforderlich sind, und Sie führen die Ihnen laut Ihrem jeweiligen Auftrag obliegenden Handlungen aus. 22.6. Oracle kann Ihre Nutzung der Services überprüfen (z. B. mithilfe von Softwaretools), um zu beurteilen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhaltenIhre Nutzung der Services mit Ihrem Auftrag übereinstimmt. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten Der Kunde verpflichtet sich, bei derartigen Audits Prüfungen durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung Hilfe zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, Sie erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hataufkommen muss, die Ihnen durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit Mithilfe bei einer solchen Prüfung entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Samples: Conference Room Pilot Agreement

Sonstiges. 14.1 15.1. Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere 15.2. Unser Geschäftspartner sowie andere sonstige Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, die sich in einem Integrationsprozess mit denen die den Services eine Integration habenbefinden, oder alle von Ihnen für die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen Implementierungsservices oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt habenAnwendungen beauftragten Drittparteien, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir Selbst, wenn von uns empfohlen, sind wir nicht für aufgrund von Handlungen solcher oder Unterlassungen jeglicher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn denn, der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer oder ist anderweitig von Oracle im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß Zusammenhang mit der Erbringung seiner Verpflichtungen gemäss dem RahmenvertragRahmenvertrag beauftragt. In diesem Fall sind haften wir nur im gleichen Maße verantwortlichMasse, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen ist. 14.3 15.3. Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem dem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung Verantwortung, festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen standardmässigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten15.4. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Aufträge mit Oracle Aufträge vor vorrangig im Verhältnis zu den Bestimmungen Bestimmungen, die gegebenenfalls in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden verwendeten Bestellungen, Portalen oder sonstigen Dokumenten Vorrang habenenthalten sind, und zwar dass gelten; solche Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente haben keinerlei Geltung für bestellte Services habenIhren Oracle Auftrag. Bei Widersprüchen Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags dem Rahmenvertrag hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem jeglichen abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie sind nicht zulässig, und Änderungen von bzw. Verzicht auf die der Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt bzw. der Verzicht darauf müssen schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von autorisierten Vertretern von Ihnen und Oracle vorgenommen. genehmigt oder online angenommen werden; Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen Servicebeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich darunter durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Durch den Rahmenvertrag entstehen keine Beziehungen zu Drittbegünstigten. Der Uniform Computer Information Transactions Act gilt für den Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung)oder im Rahmen dieses Vertrags erteilte Aufträge nicht.

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Samples: Auftragsdokument

Sonstiges. 14.1 Wir sind 16.1. Oracle ist ein unabhängiger Vertragspartner, Auftragnehmer und die beide Parteien stimmen übereinerklären übereinstimmend, dass kein Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Filialverhältnis zwischen ihnen keinerlei Partnerschaftbesteht. Jede Partei ist selbst für die Bezahlung der eigenen Mitarbeiter verantwortlich, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis bestehteinschließlich der entsprechenden Steuer- und Versicherungsleistungen. 14.2 Unsere 16.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen des Rahmenvertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, entsprechende Bedingungen werden durch eine dem Vertragszweck entsprechende Regelung ersetzt. 16.3. Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung von gewerblichen Schutzrechten von Oracle dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rahmenvertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei (2) Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. 16.4. Produkte und Serviceangebote wurden nicht entwickelt und sind nicht bestimmt für den Gebrauch in Atomkraftwerken oder in anderen gefährlichen Umgebungen. Der Einsatz in gefährlichen Umgebungen liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung. 16.5. Sollte ein von Oracle autorisierter Reseller in Ihrem Namen und Auftrag eine Kopie des Rahmenvertrages verlangen, stimmen Sie zu, dass Oracle eine Kopie des Rahmenvertrages dem Oracle autorisierten Reseller zur Bearbeitung Ihres Auftrages aushändigen kann. 16.6. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Geschäftspartner sowie andere Drittevon Oracle, darin eingeschlossen alle von Ihnen für die Bereitstellung von Beratungsleistungen beauftragten Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von OracleOracle sind. Wir sind Oracle haftet nicht für aufgrund Handlungen dieser Geschäftspartner und wird durch solche Handlungen nicht gebunden, außer (i) der Geschäftspartner stellt Services als Subunternehmer von Handlungen solcher Geschäftspartner Oracle einer im Auftrag bestellten Tätigkeit in Bezugnahme des Rahmenvertrags bereit, und (ii) in diesem Fall besteht die Haftung oder Drittparteien entstehende Probleme Bindung nur in dem Umfang, in dem Oracle für die Durchführung von Oracle Ressourcen unter diesem Auftrag verantwortlich wäre. 16.7. Im Fall von Software, die (i) Bestandteil von Programmen, Betriebssystemen, Integrierter Software und/oder Integrierten Software Optionen ist und die (ii) Sie von Oracle in binärer Form erhalten und die (iii) unter einer Open Source-Lizenz lizenziert wurde, die Ihnen ein Recht auf Erhalt des Quellcodes des Binärprogramms einräumt, sind Sie berechtigt, eine Kopie des entsprechenden Quellcodes von xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxx/ oder xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxx/xxxxxxxxxxxxxx abzurufen. Sollten Sie den Quellcode für diese Software nicht mit dem Binärprogramm erhalten haben, haben Sie auch ein Anrecht auf eine Kopie des Quellcodes auf einem physischen Datenträger. Stellen Sie dazu eine schriftliche Anfrage gemäß den Anweisungen in dem Abschnitt „Written Offer for Source Code“ auf der letztgenannten Webseite. Diese Anlage H - Hardware („Anlage H“) ist eine Anlage zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, denen diese Anlage H beigefügt ist. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Anlage H bilden zusammen mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlichbeigefügten Anlagen P, es sei denn der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem C, S und OSSS den Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen istDie Laufzeit dieser Anlage H entspricht der Laufzeit der Allgemeinen Vertragsbedingungen. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. 14.1 16.1 Oracle ist unabhängiger Auftragnehmer, und wir stimmen zu, dass kein Partnerschafts-, Joint Venture- oder Vertretungsverhältnis zwischen uns besteht. Wir sind ein unabhängiger Vertragspartnerjeweils selbst für die Bezahlung unserer eigenen Mitarbeiter verantwortlich, einschliesslich der entsprechenden Steuer- und Versicherungsabgaben. 16.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Rahmenvertrags berührt nicht die Parteien Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, entsprechende Bestimmungen werden durch eine dem Vertragszweck entsprechende Regelung ersetzt. 16.3 Mit Ausnahme von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verstoss gegen Eigentumsrechte von Oracle, kann nach einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren nach Entstehen des Klagegrunds keine Klage, welcher Form auch immer, aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag mehr erhoben werden. 16.4 Produkte und Serviceangebote wurden nicht entwickelt und sind nicht bestimmt für den Gebrauch in Atomkraftwerken oder in anderen gefährlichen Umgebungen. Sie stimmen übereinzu, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis bestehtSie für die sichere Verwendung der Produkte und Serviceangebote in solchen Anwendungen verantwortlich sind. 14.2 Unsere 16.5 Soweit ein autorisierter Reseller in Ihrem Auftrag dies anfordert, stimmen Sie zu, dass Oracle dem autorisierten Reseller eine Kopie des Rahmenvertrags aushändigen darf, um die Verarbeitung Ihres Auftrags mit diesem autorisierten Reseller zu ermöglichen. 16.6 Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Geschäftspartner sowie andere Drittevon Oracle, darin eingeschlossen alle Drittparteieneinschliesslich von dritten Unternehmen, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung Erbringung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt habenBeratungsservices beauftragen, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von OracleOracle sind. Wir sind Selbst wenn Sie von uns empfohlen werden, haftet Oracle nicht für aufgrund Handlungen oder Unterlassungen von Handlungen solcher Geschäftspartner Geschäftspartnern oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services Dritten, ist durch diese nicht gebunden oder Ihren Inhalten haftbar oder für diese nicht verantwortlich, es sei denn denn, (i) der Geschäftspartner oder Dritte erbringt die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer von Oracle oder wurde in sonstiger Weise von Oracle im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlichZusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten von Oracle zur Ausführung eines Auftrags beauftragt, wie es auch für unsere Ressourcen der im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen ist. 14.3 Vor Erteilung eines Auftragserteilt wurde, und (ii) sollte dies der diesem Rahmenvertrag unterliegtFall sein, liegt es allein dann nur in Ihrer Verantwortung festzustellendemselben Umfang, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. in dem Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie durch die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die Ressourcen von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits Rahmen eines solchen Auftrags verantwortlich wäre. 16.7 Für Software, die (i) Teil von Programmen, Betriebssystemen, integrierter Software oder integrierten Softwareoptionen (oder von allen dieser vier) ist und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichteii) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, in binärer Form erhalten und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).die

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. 14.1 Wir sind 16.1. Oracle ist ein unabhängiger VertragspartnerAuftragnehmer und Sie und Oracle bestätigen, dass keine Partnerschaft, Jointventure oder ein Agenturverhältnis zwischen Ihnen und Oracle besteht. Jede Partei ist für die Entlöhnung der eigenen Angestellten selbst verantwortlich, einschliesslich der arbeitsbezogenen Taxen und Versicherungen. 16.2. Ist eine Bestimmung dieses Rahmenvertrages ungültig oder nicht vollstreckbar, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit und die Parteien betroffene Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die mit dem Sinn und Zweck dieses Rahmenvertrages vereinbar ist. 16.3. Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung von Oracles gewerblichen Schutzrechten dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rahmenvertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegen stehen. 16.4. Produkte und Service-Angebotsleistungen wurden nicht speziell für den Gebrauch in Atomkraftwerken oder in anderen gefährlichen Umgebungen entwickelt und bestimmt. Sie stimmen übereinzu, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaftes Ihre Verantwortung ist, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis bestehtdie Anwendung von Ihren bestellten Produkten und Service-Angebotsleistungen sicherzustellen. 14.2 Unsere 16.5. Sollte ein Oracle autoriserter (WeiterVertreiber in Ihrem Namen eine Kopie des Rahmenvertrages verlangen, stimmen Sie zu, dass Oracle eine Kopie des Rahmenvertrages dem berechtigten, von Oracle autoriserter (Weiter)Vertreiber aushändigen kann, welcher zur Verarbeitung Ihres Auftrages durch Ihren Oracle autorisierten (Weiter) Verteiber dient. 16.6. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Geschäftspartner sowie andere Drittevon Oracle, darin eingeschlossen alle inklusive aller von Ihnen für die Bereitstellung von Services beauftragten Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von OracleOracle sind. Wir sind Selbst, wenn dies von uns empfohlen wird, haftet Oracle nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Dritten und wird durch solche Handlungen oder Unterlassungen nicht gebunden und ist nicht für diese verantwortlich, ausser (i) der Geschäftspartner oder Dritte stellt Services in Bezug auf eine unter Referenz des Rahmenvertrages getätigte Bestellung als unser Subunternehmer von Oracle bereit, oder wird anderweitig im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen von Oracle beauftragt, und (ii) wenn dies der Fall ist, besteht die Haftung oder Bindung nur in dem Rahmenvertrag. In Umfang, als Oracle bei der Durchführung durch Oracle Ressourcen unter diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen istAuftrag verantwortlich wäre. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags16.7. Im Fall von Software, der diesem Rahmenvertrag unterliegtdie (i) Bestandteil von Programmen, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellenBetriebssystemen, ob Integrierter Software oder Integrierten Software Optionen (oder von allen vier Sachen) ist und die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird (ii) Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten in binärer Form erhalten und die (iii) unter einer Open Source-Lizenz lizenziert wurde, die Ihnen ein Recht auf Erhalt des Quellcodes des Binärprogramms einräumt, sind Sie berechtigt, eine Kopie des entsprechenden Quellcodes auf xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxx/ oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallenxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxx/xxxxxxxxxxxxxx abzurufen. Sollten Sie tragen die alleinige Verantwortung den Quellcode für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung Software nicht mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang dem Binärprogramm erhalten haben, und zwar dass Bestimmungen solcher haben Sie auch ein Anrecht auf eine Kopie des Quellcodes auf einem physischen Datenträger Indem Sie ine schriftliche Anfrage gemäss den Anweisungen in dem Abschnitt Purchase OrdersWritten Offer for Source Codeoder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat auf der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung)letztgenannten Webseite stellen.

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Sonstiges. 14.1 Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere Unser Geschäftspartner sowie andere Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, die sich in einem Integrationsprozess mit denen die den Services eine Integration habenbefinden, oder alle von Ihnen für die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt habenAnwendungen beauftragten Drittparteien, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn denn, der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem gemäss diesem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind haften wir nur im gleichen Maße verantwortlichMasse, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des dieses Rahmenvertrags vorgesehen ist. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung Verantwortung, festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen standardmässigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit Mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen nach schriftlicher Mitteilung und höchstens maximal einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfenprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags aus dem Rahmenvertrag und des Rahmenvertrags Ihrem Auftrag einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung Hilfe zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen Ihr normaler Geschäftsbetrieb wird durch ein derartiges Audit nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehenunverhältnismässig gestört. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des vorliegenden Rahmenvertrags und jeglicher Aufträge mit Oracle Aufträge vor vorrangig im Verhältnis zu den Bestimmungen Bestimmungen, die gegebenenfalls in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden verwendeten Bestelldokumenten, Portalen oder sonstigen Dokumenten Vorrang habenenthalten sind, und zwar dass gelten; solche Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente haben keinerlei Geltung für bestellte Services habendie bestellten Services. Bei Widersprüchen Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags dem Rahmenvertrag hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem jeglichen abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des dieses Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie sind nicht zulässig, und Änderungen von bzw. Verzicht auf die der Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt bzw. der Verzicht darauf müssen schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von autorisierten Vertretern von Ihnen und Oracle vorgenommen. genehmigt oder online angenommen werden; Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich darunter durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Durch diesen Rahmenvertrag entstehen keine Beziehungen zu Drittbegünstigten. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung)Uniform Computer Information Transactions Act gilt für diesen Vertrag oder im Rahmen dieses Vertrags gemachte Bestellungen nicht.

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Sonstiges. 14.1 Wir sind 16.1. Oracle ist ein unabhängiger VertragspartnerAuftragnehmer und Sie und Oracle bestätigen, dass keine Partnerschaft, Jointventure oder ein Agenturverhältnis zwischen Ihnen und Oracle besteht. Jede Partei ist für die Entlöhnung der eigenen Angestellten selbst verantwortlich, einschliesslich der arbeitsbezogenen Taxen und Versicherungen. 16.2. Ist eine Bestimmung dieses Rahmenvertrages ungültig oder nicht vollstreckbar, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit und die Parteien betroffene Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die mit dem Sinn und Zweck dieses Rahmenvertrages vereinbar ist. 16.3. Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung von Oracles gewerblichen Schutzrechten dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rahmenvertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegen stehen. 16.4. Produkte und Service-Angebotsleistungen wurden nicht speziell für den Gebrauch in Atomkraftwerken oder in anderen gefährlichen Umgebungen entwickelt und bestimmt. Sie stimmen übereinzu, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaftes Ihre Verantwortung ist, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis bestehtdie Anwendung von Ihren bestellten Produkten und Service-Angebotsleistungen sicherzustellen. 14.2 Unsere 16.5. Sollte ein Oracle autoriserter (WeiterVertreiber in Ihrem Namen eine Kopie des Rahmenvertrages verlangen, stimmen Sie zu, dass Oracle eine Kopie des Rahmenvertrages dem berechtigten, von Oracle autoriserter (Weiter)Vertreiber aushändigen kann, welcher zur Verarbeitung Ihres Auftrages durch Ihren Oracle autorisierten (Weiter) Verteiber dient. 16.6. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Geschäftspartner sowie andere Drittevon Oracle, darin eingeschlossen alle inklusive aller von Ihnen für die Bereitstellung von Services beauftragten Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von OracleOracle sind. Wir sind Oracle haftet nicht für aufgrund von Handlungen solcher dieser Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlichund wird durch solche Handlungen nicht gebunden, es sei denn ausser (i) der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt stellt Services in Bezug auf eine unter Referenz des Rahmenvertrages getätigte Bestellung als unser Subunternehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertrag. In von Oracle bereit, und (ii) in diesem Fall sind wir besteht die Haftung oder Bindung nur im gleichen Maße verantwortlichin dem Umfang, wie es auch für unsere als Oracle bei der Durchführung durch Oracle Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen istunter diesem Auftrag verantwortlich wäre. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags16.7. Im Fall von Software, der diesem Rahmenvertrag unterliegtdie (i) Bestandteil von Programmen, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellenBetriebssystemen, ob Integrierter Software oder Integrierten Software Optionen (oder von allen vier Sachen) ist und die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird (ii) Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. in binärer Form erhalten und die (iii) unter einer Open Source-Lizenz lizenziert wurde, die Ihnen ein Recht auf Erhalt des Quellcodes des Binärprogramms einräumt, sind Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen eine Kopie des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhaltenQuellcodes auf xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxx/ oder xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxx/xxxxxxxxxxxxxx abzurufen. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb Sollten Sie den Quellcode für diese Software nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang mit dem Binärprogramm erhalten haben, und zwar dass Bestimmungen solcher haben Sie auch ein Anrecht auf eine Kopie des Quellcodes auf einem physischen Datenträger Indem Sie ine schriftliche Anfrage gemäss den Anweisungen in dem Abschnitt Purchase OrdersWritten Offer for Source Codeoder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat auf der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung)letztgenannten Webseite stellen.

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Sonstiges. 14.1 14.1. Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere 14.2. Unser Geschäftspartner sowie andere sonstige Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, die sich in einem Integrationsprozess mit denen die den Services eine Integration habenbefinden, oder alle von Ihnen für die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen Implementierungsservices oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt habenAnwendungen beauftragten Drittparteien, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn denn, der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß gemäss dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind haften wir nur im gleichen Maße verantwortlichMasse, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen ist. 14.3 14.3. Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem dem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung Verantwortung, festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen standardmässigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit 14.4. Mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen nach schriftlicher Mitteilung und höchstens maximal einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, zu prüfen, ob Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die den Bestimmungen des aus dem entsprechenden Auftrags Auftrag und des Rahmenvertrags einhaltendem Rahmenvertrag entspricht. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigenübermässig stören. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen in angemessenem Umfang verlangt werdenanfordert. Die Durchführung des Audits Audit und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich einschliesslich der aus der Prüfung dem Audit resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts aus Abschnitt 4 (Geheimhaltung) diesen des Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt Nichteinhaltung festgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die diese Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hathaftet, die durch Ihre die Zusammenarbeit beim bei dem Audit entstehen. 14.5 14.5. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Aufträge mit Oracle Aufträge vor vorrangig im Verhältnis zu den Bestimmungen Bestimmungen, die gegebenenfalls in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden verwendeten Bestellungen, Portalen oder sonstigen Dokumenten Vorrang habenenthalten sind, und zwar dass gelten; solche Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente haben keinerlei Geltung für bestellte Services habendie bestellten Services. Bei Widersprüchen Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags dem Rahmenvertrag hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem jeglichen abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie sind nicht zulässig, und Änderungen von bzw. Verzicht auf die der Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt bzw. der Verzicht darauf müssen schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von autorisierten Vertretern von Ihnen und Oracle vorgenommen. genehmigt oder online angenommen werden; Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen Servicebeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich darunter durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Durch den Rahmenvertrag entstehen keine Beziehungen zu Drittbegünstigten. Der Uniform Computer Information Transactions Act gilt für den Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung)oder im Rahmen dieses Vertrags gemachte Bestellungen nicht.

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Sonstiges. 14.1 Wir sind 23.1 Oracle ist ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei PartnerschaftTeilhaberschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere . Für die Entlohnung der eigenen Mitarbeiter und die Zahlung damit verbundener Lohnsteuern und Versicherungsabgaben ist jede Partei selbst verantwortlich. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Geschäftspartner von Oracle sowie andere DritteDrittparteien, darin eingeschlossen Drittparteien, die sich in einem Integrationsprozess mit Oracle befinden, sowie alle Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung Erbringung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen Implementierungsdiensten oder mit der Bereitstellung von mit den Cloud Services interagierenden Applikationen Anwendungen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von OracleOracle sind. Wir sind Oracle ist nicht für aufgrund von Handlungen solcher derartiger Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services Services, Ihren Inhalten oder Ihren Inhalten haftbar Anwendungen verantwortlich oder verantwortlichhaftbar, es sei denn denn, der jeweilige Geschäftspartner oder die jeweilige Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Sub- unternehmer von Oracle oder im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertrag. In diesem Vertrag; in diesem Fall sind wir haftet Oracle nur im gleichen Maße verantwortlichMaße, wie es auch für unsere die Ressourcen von Oracle im Rahmen des Rahmenvertrags dieses Vertrags vorgesehen ist. 14.3 Vor 23.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und eine derartige Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Absicht dieses Vertrags entspricht. 23.3 Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung gewerblicher Schutzrechte von Oracle dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden. 23.4 Programme und Services von Oracle sind nicht für den Einsatz in Kernenergieanlagen oder anderen gefährlichen Anwendungen konzipiert oder vorgesehen. Sie stimmen zu, dass es Ihre Verantwortung ist, die sichere Verwendung von Programmen und Services von Oracle in derartigen Anwendungen sicherzustellen. 23.5 Sie tragen alle Kosten zur Einholung jeglicher Rechte und Genehmigungen Dritter, die erforderlich sind für Ihre Inhalte, Ihre Anwendungen und die Inhalte Dritter sowie die von Ihnen bereitgestellten Produkte anderer Anbieter, die Sie im Rahmen der Services verwenden, einschließlich der Rechte und Genehmigungen, die Oracle zur Erbringung der Services im Rahmen dieses Vertrags benötigt. 23.6 Sie stimmen zu, Oracle Informationen, Zugangsmöglichkeiten und eine loyale Zusammenarbeit zu gewährleisten, die für Oracle zur Erbringung der Services billigerweise erforderlich sind, und Sie führen die Ihnen laut Ihrem Auftrag obliegenden Handlungen aus. 23.7 Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit Ihrer Verwendung der Services. Sie sind dafür verantwortlich, Oracle vor Erteilung eines AuftragsAuftrags im Rahmen dieses Vertrags über technische Anforderungen in Kenntnis zu setzen, der diesem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in die sich aus Ihrer Verantwortung festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechenPflicht zur Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften ergeben. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services von Oracle diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren Vergütungen anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist 23.8 Oracle berechtigt, kann Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend überprüfen (z. B. mithilfe von Softwaretools), um zu überprüfenbeurteilen, ob Sie die Ihre Nutzung der Services mit Ihrem Auftrag und den Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhaltenvorliegenden Vertrags übereinstimmt. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten Der Kunde verpflichtet sich, bei derartigen Audits Prüfungen durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung Hilfe zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren. Solche Prüfungen dürfen den normalen Geschäftsbetrieb des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie erklären sich bereit, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über der schriftlichen Benachrichtigung jegliche Vergütungen zu zahlen, die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch für eine Ihre Rechte überschreitende Nutzung der Services anfallen. Wenn Sie die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Zahlungen nicht leisten, kann Oracle Ihre Services beinhalten kann)und/oder Ihren Auftrag beenden. Sie stimmen zuerklären sich damit einverstanden, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hataufkommen muss, die Ihnen durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit Mithilfe bei einer solchen Prüfung entstehen. 14.5 Es 23.9 Der Erwerb von Cloud Services, Professional Services oder sonstigen Leistungsangeboten, Programmen oder Produkten wird ausdrücklich vereinbartjeweils einzeln und unabhängig von anderen Angeboten und anderen Aufträgen angeboten. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie Cloud Services, Professional Services oder Leistungsangebote, Programme oder Produkte unabhängig von anderen Aufträgen erwerben können. Ihre Zahlungsverpflichtung ist nicht an die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, Erbringung anderer Leistungsangebote oder anderen nicht die Lieferung von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ Programmen oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung)Produkten gebunden.

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Samples: Auftragsdokument

Sonstiges. 14.1 15.1 Wir sind ein unabhängiger VertragspartnerAuftragnehmer, und die Parteien stimmen übereinjede Vertragspartei stimmt zu, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaftkein Partnerschafts-, Joint Venture Joint-Venture- oder Vertretungsverhältnis zwischen den Vertragsparteien besteht. 14.2 15.2 Unsere Geschäftspartner sowie andere DritteGeschäftspartner, darin eingeschlossen alle Drittparteieneinschliesslich Dritter, mit denen Services integriert sind oder die Services eine Integration Sie mit Beratungs- oder Implementierungsservices beauftragt haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von Anwendungen bereitstellen, die mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt habeninteragieren, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind Selbst wenn Sie von uns empfohlen werden, haften wir nicht für aufgrund Handlungen oder Unterlassungen von Handlungen solcher Geschäftspartner Geschäftspartnern oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services Dritten, sind durch diese nicht gebunden oder Ihren Inhalten haftbar oder für diese nicht verantwortlich, es sei denn denn, der Geschäftspartner oder Dritte erbringt die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer oder wurde in sonstiger Weise von Oracle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten von Oracle im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß des Rahmenvertrags beauftragt und sollte dies der Fall sein, dann nur in demselben Umfang, in dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen istverantwortlich wären. 14.3 15.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem dem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung Verantwortung, festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen standardmässigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 15.4 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher eines Oracle Aufträge vor den Auftrags die Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten eines Bestelldokuments (Purchase Orders“Order), Einkaufsinternetportalenauf einem Internetportal für die Beschaffung oder anderer ähnlicher Dokumente, oder anderen die nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang habenstammen, ersetzen und zwar dass keine Bestimmungen solcher „in solchem Bestelldokument (Purchase Orders“ Order), auf solchen Portalen oder anderer in sonstigen Dokumenten, die nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung stammen, für bestellte Services habenIhren Oracle Auftrag gelten. Bei Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und dem Rahmenvertrag gilt der Auftrag; gleichwohl gelten die Bestimmungen des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern Datenverarbeitungsvertrags bei etwaigen widersprüchlichen Bestimmungen aus einem Auftrag, es jedoch nicht sei denn, dies wird ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftragfestgelegt. Änderungen des Rahmenvertrags Der Rahmenvertrag und darunter erteilter hierunter erteilte Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die können nicht modifiziert werden und Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossenkönnen nicht abgewandelt oder aufgehoben werden, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte in einem Text, den berechtigte Vertreter von Ihnen und von Oracle vorgenommen. genehmigt oder online angenommen haben; gleichwohl steht es Oracle ist jedoch berechtigtfrei, die Leistungsbeschreibungen Servicebeschreibungen zu aktualisierenändern, einschließlich durch beispielsweise über das Veröffentlichen Einstellen aktualisierter Dokumente auf den Websites Webseiten von Oracle. Durch den Rahmenvertrag werden keine Beziehungen von Drittbegünstigten begründet. Der Uniform Computer Information Transactions Act findet keine Anwendung auf den Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung)oder auf Aufträge, die im Rahmen dieses Vertrags erteilt werden.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. 14.1 Wir sind 16.1 Oracle ist ein unabhängiger Vertragspartner, Auftragnehmer und die beide Parteien stimmen übereinerklären übereinstimmend, dass kein Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Filialverhältnis zwischen ihnen keinerlei Partnerschaftbesteht. Jede Partei ist selbst für die Bezahlung der eigenen Mitarbeiter verantwortlich, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis bestehteinschließlich der entsprechenden Steuer- und Versicherungsleistungen. 14.2 Unsere 16.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen des Rahmenvertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, entsprechende Bedingungen werden durch eine dem Vertragszweck entsprechende Regelung ersetzt. 16.3 Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung von gewerblichen Schutzrechten von Oracle dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rahmenvertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei (2) Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. 16.4 Produkte und Serviceangebote wurden nicht entwickelt und sind nicht bestimmt für den Gebrauch in Atomkraftwerken oder in anderen gefährlichen Umgebungen. Der Einsatz in gefährlichen Umgebungen liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung. 16.5 Sollte ein von Oracle autorisierter Reseller in Ihrem Namen und Auftrag eine Kopie des Rahmenvertrages verlangen, stimmen Sie zu, dass Oracle eine Kopie des Rahmenvertrages dem Oracle autorisierten Reseller zur Bearbeitung Ihres Auftrages aushändigen kann. 16.6 Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Geschäftspartner sowie andere Drittevon Oracle, darin eingeschlossen alle von Ihnen für die Bereitstellung von Beratungsleistungen beauftragten Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von OracleOracle sind. Wir sind Oracle haftet nicht für aufgrund von Handlungen solcher dieser Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlichund wird durch solche Handlungen nicht gebunden, es sei denn außer (i) der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt stellt Services als unser Subunternehmer von Oracle einer im Auftrag bestellten Tätigkeit in Bezugnahme des Rahmenvertrags bereit, und (ii) in diesem Fall besteht die Haftung oder Bindung nur in dem Umfang, in dem Oracle für die Durchführung von Oracle Ressourcen unter diesem Auftrag verantwortlich wäre. 16.7 Im Fall von Software, die (i) Bestandteil von Programmen, Betriebssystemen, Integrierter Software und/oder Integrierten Software Optionen ist und die (ii) Sie von Oracle in binärer Form erhalten und die (iii) unter einer Open Source-Lizenz lizenziert wurde, die Ihnen ein Recht auf Erhalt des Quellcodes des Binärprogramms einräumt, sind Sie berechtigt, eine Kopie des entsprechenden Quellcodes von xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxx/ oder xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxx/xxxxxxxxxxxxxx abzurufen. Sollten Sie den Quellcode für diese Software nicht mit dem Binärprogramm erhalten haben, haben Sie auch ein Anrecht auf eine Kopie des Quellcodes auf einem physischen Datenträger. Stellen Sie dazu eine schriftliche Anfrage gemäß den Anweisungen in dem Abschnitt „Written Offer for Source Code“ auf der letztgenannten Webseite. 16.8 Oracle ist berechtigt, im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlichvon Verkaufspräsentationen, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen istMarketingmaterialien und Marketingaktivitäten auf Sie als Oracle Kunde der bestellten Produkte und Serviceangebote zu verweisen. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Sonstiges. 14.1 15.1 Wir sind ein unabhängiger VertragspartnerAuftragnehmer, und die Parteien stimmen übereinjede Vertragspartei stimmt zu, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaftkein Partnerschafts-, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis zwischen den Vertragsparteien besteht. 14.2 15.2 Unsere Geschäftspartner sowie andere DritteGeschäftspartner, darin eingeschlossen alle Drittparteieneinschließlich Dritter, mit denen Services integriert sind oder die Services eine Integration Sie mit Consulting- oder Implementierungsservices beauftragt haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von Applikationen bereitstellen, die mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt habeninteragieren, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir Selbst wenn Sie von uns empfohlen werden, sind wir nicht haftbar für aufgrund Handlungen oder Unterlassungen von Handlungen solcher Geschäftspartner Geschäftspartnern oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services Dritten, und sind wir durch diese nicht gebunden oder Ihren Inhalten haftbar oder für diese nicht verantwortlich, es sei denn denn, der Geschäftspartner oder Dritte erbringt die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer oder wurde in sonstiger Weise von Oracle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten von Oracle im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß des Rahmenvertrags beauftragt und sollte dies der Fall sein, dann nur in demselben Umfang, in dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen istverantwortlich wären. 14.3 15.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem dem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung Verantwortung, festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 15.4 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher eines Oracle Aufträge vor den Auftrags die Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten eines Bestelldokuments (Purchase Orders“Order), Einkaufsinternetportalenauf einem Internetportal für die Beschaffung oder anderer ähnlicher Dokumente, oder anderen die nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang habenstammen, ersetzen und zwar dass keine Bestimmungen solcher „in solchem Bestelldokument (Purchase Orders“ Order), auf solchen Portalen oder anderer in sonstigen Dokumenten, die nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung stammen, für bestellte Services habenIhren Oracle Auftrag gelten. Bei Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und dem Rahmenvertrag gilt der Auftrag; gleichwohl gelten die Bestimmungen des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern Datenverarbeitungsvertrags bei etwaigen widersprüchlichen Bestimmungen aus einem Auftrag, es jedoch nicht sei denn, dies wird ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftragfestgelegt. Änderungen des Rahmenvertrags Der Rahmenvertrag und darunter erteilter hierunter erteilte Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die können nicht modifiziert werden und Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossenkönnen nicht abgewandelt oder aufgehoben werden, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte in einem Text, den berechtigte Vertreter von Ihnen und von Oracle vorgenommen. genehmigt oder online angenommen haben; gleichwohl steht es Oracle ist jedoch berechtigtfrei, die Leistungsbeschreibungen Servicespezifikationen zu aktualisierenändern, einschließlich durch beispielsweise über das Veröffentlichen Einstellen aktualisierter Dokumente auf den Websites Webseiten von Oracle. Durch den Rahmenvertrag werden keine Beziehungen von Drittbegünstigten begründet. Der US Uniform Computer Information Transactions Act gilt weder für den Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung)noch für die auf seiner Grundlage erteilten Aufträge.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. 14.1 18.1. Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 18.2. Unsere Geschäftspartner sowie andere Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, integriert sind oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen Implementierungsservices oder von mit den Services interagierenden Applikationen Anwendungen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir Selbst wenn wir sie empfehlen, sind wir nicht haftbar, gebunden oder verantwortlich für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar Inhalten, die aufgrund von Handlungen oder verantwortlichUnterlassungen eines Geschäftspartners oder Dritten entstehen, es sei denn denn, der Geschäftspartner oder Dritte erbringt die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer oder wird anderweitig von Oracle im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag beauftragt, und wenn dies der Fall ist, dann nur in demselben Umfang, in dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen istdieses Vertrags verantwortlich wären. 14.3 18.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, und eine derartige Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Absicht dieses Vertrags entspricht. 18.4. Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung gewerblicher Schutzrechte von Oracle dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden. 18.5. Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag Vertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung Verantwortung, festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen standardmässigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Samples: Oracle Cloud Services Agreement

Sonstiges. 14.1 17.1 Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 17.2 Unsere Geschäftspartner sowie andere sonstige Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, haben oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen Anwendungen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn denn, der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertragdiesem Vertrag. In diesem Fall sind haften wir nur im gleichen Maße verantwortlichMaße, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags dieses Vertrags vorgesehen ist. 14.3 17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, und eine derartige Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Absicht dieses Vertrags entspricht. 17.4 Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung gewerblicher Schutzrechte von Oracle dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden. 17.5 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag Vertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung Verantwortung, festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren Vergütungen anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Ihre aufsichtsrechtliche Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach . 17.6Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens nicht häufiger als einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfenprüfen, ob um sicherzustellen, dass Sie bei der Nutzung der Cloud Services die Bestimmungen des entsprechenden zugehörigen Auftrags und des Rahmenvertrags dieses Vertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf wird Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigenunverhältnismäßig stören. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits einer solchen Prüfung durch Oracle zu kooperierenkooperieren sowie, soweit von Oracle in zumutbarem Umfang angefordert, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits der Prüfung sowie dabei gewonnene, nichtöffentliche Informationen und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden resultierender Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts in Abschnitt 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wirddieses Vertrags. Werden bei der Prüfung Verstöße festgestellt, erklären Sie sich damit einverstanden, diese Verstöße innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung darüber zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren Vergütungen für zusätzliche Cloud Services beinhalten umfassen kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre keine Kosten einzustehen hatübernimmt, die Ihnen durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit die Kooperation bei der Prüfung entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Samples: Oracle Cloud Services Agreement

Sonstiges. 14.1 15.1 Wir sind ein unabhängiger VertragspartnerAuftragnehmer, und die Parteien stimmen übereinjede Vertragspartei stimmt zu, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaftkein Partnerschafts-, Joint Venture Joint-Venture- oder Vertretungsverhältnis zwischen den Vertragsparteien besteht. 14.2 15.2 Unsere Geschäftspartner sowie andere DritteGeschäftspartner, darin eingeschlossen alle Drittparteieneinschließlich Dritter, mit denen Services integriert sind oder die Services eine Integration Sie mit Beratungs- oder Implementierungsdienstleistungen beauftragt haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von Anwendungen bereitstellen, die mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt habeninteragieren, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind Selbst wenn Sie von uns empfohlen werden, haften wir nicht für aufgrund Handlungen oder Unterlassungen von Handlungen solcher Geschäftspartner Geschäftspartnern oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services Dritten, sind durch diese nicht gebunden oder Ihren Inhalten haftbar oder für diese nicht verantwortlich, es sei denn denn, der Geschäftspartner oder Dritte erbringt die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer oder wurde in sonstiger Weise von Oracle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten von Oracle im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß des Rahmenvertrags beauftragt und sollte dies der Fall sein, dann nur in demselben Umfang, in dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen istverantwortlich wären. 14.3 15.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem dem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung Verantwortung, festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren Vergütungen anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 15.4 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher jedes Oracle Aufträge vor den Auftrags die Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten eines Bestelldokuments (Purchase Orders“Order), Einkaufsinternetportalenauf einem Internetportal für die Beschaffung oder anderer ähnlicher Dokumente, oder anderen die nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang habenstammen, ersetzen und zwar dass keine Bestimmungen solcher „in solchem Bestelldokument (Purchase Orders“ Order), auf solchen Portalen oder anderer in sonstigen Dokumenten, die nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung stammen, für bestellte Services habenIhren Oracle Auftrag gelten. Bei Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und dem Rahmenvertrag gilt der Auftrag; gleichwohl gelten die Bestimmungen des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern Datenverarbeitungsvertrags bei etwaigen widersprüchlichen Bestimmungen aus einem Auftrag, es jedoch nicht sei denn, dies wird ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftragfestgelegt. Änderungen des Rahmenvertrags Der Rahmenvertrag und darunter erteilter hierunter erteilte Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die können nicht modifiziert werden und Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossenkönnen nicht abgewandelt oder aufgehoben werden, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte in einem Text, den berechtigte Vertreter von Ihnen und von Oracle vorgenommen. genehmigt oder online angenommen haben; gleichwohl steht es Oracle ist jedoch berechtigtfrei, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisierenändern, einschließlich durch beispielsweise über das Veröffentlichen Einstellen aktualisierter Dokumente auf den Websites Webseiten von Oracle. Der Durch den Rahmenvertrag begründet werden keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung)Beziehungen von Drittbegünstigten begründet.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. 14.1 Wir sind A&B ist ein unabhängiger Vertragspartner, Vertragspartner und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere Die Geschäftspartner der A&B, sowie andere Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, haben oder die Sie der Kunde mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Beratungsleistungen, Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen Anwendungen beauftragt habenhat, sind von Oracle A&B unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind A&B. A&B ist nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren den Kunden-Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn denn, der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer der A&B im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertragdiesen Vertragsbedingungen. In diesem Fall sind wir haftet A&B nur im gleichen Maße verantwortlichMaße, wie es auch für unsere Ressourcen die Unterauftragnehmer im Rahmen des Rahmenvertrags dieser Vertragsbedingungen vorgesehen ist. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag diesen Vertragsbedingungen unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung des Kunden, festzustellen, ob die Services Ihren den technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen des Kunden entsprechen. Oracle A&B wird Sie den Kunden in Ihren seinen Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle A&B geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren Vergütungen anfallen. Sie tragen Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen aufsichtsrechtliche Compliance in Verbindung mit Ihrer seiner Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle A&B berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfenprüfen, ob Sie der Kunde diese Vertragsbestimmungen und die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhaltenKundenauftrags einhält. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten Der Kunde verpflichtet sich, bei derartigen Audits durch Oracle A&B zu kooperieren, angemessene Unterstützung Hilfe zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung Der normale Geschäftsbetrieb des Audits und die dabei gewonnenen Kunden wird durch ein derartiges Audit nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehenunverhältnismäßig gestört. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags der vorliegenden Vertragsbestimmungen und jeglicher Oracle Aufträge vor mit A&B vorrangig gelten im Verhältnis zu den Bestimmungen Bestimmungen, die gegebenenfalls in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle A&B stammenden Bestellunterlagen, Portalen oder sonstigen Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass enthalten sind; solche Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente haben keinerlei Geltung für bestellte Services habendie bestellten Services. Bei Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags dieser Vertragsbestimmungen hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem jeglichen abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags Diese Vertragsbedingungen und darunter erteilter erteilte Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die können nicht verändert und Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossenkönnen nicht abgewandelt oder aufgehoben werden, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich in einem Text, den berechtigte Vertreter des Kunden und von A&B unterzeichnet oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle angenommen haben; A&B ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet A&B. Diese Vertragsbedingungen begründen keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung)Dritter. 14.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig warden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberühert und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Xxxxx enthalten sollte.

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Samples: Cloud Services Agreement

Sonstiges. 14.1 Wir sind 16.1 Oracle ist ein unabhängiger Vertragspartner, Auftragnehmer und die beide Parteien stimmen übereinerklären übereinstimmend, dass kein Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Filialverhältnis zwischen ihnen keinerlei Partnerschaftbesteht. Jede Partei ist selbst für die Bezahlung der eigenen Mitarbeiter verantwortlich, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis bestehteinschließlich der entsprechenden Steuer- und Versicherungsleistungen. 14.2 Unsere 16.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen des Rahmenvertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, entsprechende Bedingungen werden durch eine dem Vertragszweck entsprechende Regelung ersetzt. 16.3 Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung von gewerblichen Schutzrechten von Oracle dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rahmenvertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei (2) Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. 16.4 Produkte und Serviceangebote wurden nicht entwickelt und sind nicht bestimmt für den Gebrauch in Atomkraftwerken oder in anderen gefährlichen Umgebungen. Der Einsatz in gefährlichen Umgebungen liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung. 16.5 Sollte ein von Oracle autorisierter Reseller in Ihrem Namen und Auftrag eine Kopie des Rahmenvertrages verlangen, stimmen Sie zu, dass Oracle eine Kopie des Rahmenvertrages dem Oracle autorisierten Reseller zur Bearbeitung Ihres Auftrages aushändigen kann. 16.6 Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Geschäftspartner sowie andere Drittevon Oracle, darin eingeschlossen alle von Ihnen für die Bereitstellung von Beratungsleistungen beauftragten Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von OracleOracle sind. Wir sind Oracle haftet nicht für aufgrund von Handlungen solcher dieser Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlichund wird durch solche Handlungen nicht gebunden, es sei denn außer (i) der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt stellt Services als unser Subunternehmer von Oracle einer im Auftrag bestellten Tätigkeit in Bezugnahme des Rahmenvertrags bereit, und (ii) in diesem Fall besteht die Haftung oder Bindung nur in dem Umfang, in dem Oracle für die Durchführung von Oracle Ressourcen unter diesem Auftrag verantwortlich wäre. 16.7 Im Fall von Software, die (i) Bestandteil von Programmen, Betriebssystemen, Integrierter Software und/oder Integrierten Software Optionen ist und die (ii) Sie von Oracle in binärer Form erhalten und die (iii) unter einer Open Source-Lizenz lizenziert wurde, die Ihnen ein Recht auf Erhalt des Quellcodes des Binärprogramms einräumt, sind Sie berechtigt, eine Kopie des entsprechenden Quellcodes von xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxx/ oder xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxx/xxxxxxxxxxxxxx abzurufen. Sollten Sie den Quellcode für diese Software nicht mit dem Binärprogramm erhalten haben, haben Sie auch ein Anrecht auf eine Kopie des Quellcodes auf einem physischen Datenträger. Stellen Sie dazu eine schriftliche Anfrage gemäß den Anweisungen in dem Abschnitt „Written Offer for Source Code“ auf der letztgenannten Webseite. 16.8 Oracle ist berechtigt, im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem von Verkaufspräsentationen, Marketingmaterialien und Marketingaktivitäten auf Sie als Oracle Kunde der bestellten Produkte und Serviceangebote zu verweisen. Diese Anlage H - Hardware („Anlage H“) ist eine Anlage zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen zu der die Anlage H beigefügt ist. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Anlage H bilden zusammen mit der beigefügten Anlagen P, den Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen istDie Laufzeit dieser Anlage H entspricht der Laufzeit der Allgemeinen Vertragsbedingungen. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Sonstiges. 14.1 Wir sind 23.1 Oracle ist ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei PartnerschaftTeilhaberschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere . Für die Entlohnung der eigenen Mitarbeiter und die Zahlung damit verbundener Lohnsteuern und Versicherungsabgaben ist jede Partei selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich, Oracle zu verteidigen und von allen Ansprüchen freizustellen , die sich im Rahmen geltender Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen im Zusammenhang mit einer Kündigung durch Sie oder Änderung der Beschäftigung Ihrer Mitarbeiter in Verbindung mit den Services gemäß diesem Vertrag ergeben. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Geschäftspartner von Oracle sowie andere DritteDrittparteien, darin eingeschlossen alle von Ihnen für die Bereitstellung von Beratungsdiensten oder mit den Cloud Services interagierenden Anwendungen beauftragten Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von OracleOracle sind. Wir sind Oracle ist nicht für für, aufgrund von Handlungen solcher derartiger Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Service-Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es haftbar , s sei denn der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer von Oracle oder im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertrag. In diesem Vertrag; in diesem Fall sind wir haftet Oracle nur im gleichen Maße verantwortlichMaße, wie es auch für unsere die Ressourcen von Oracle im Rahmen des Rahmenvertrags dieses Vertrags vorgesehen ist. 14.3 Vor 23.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und eine derartige Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Absicht dieses Vertrags entspricht. 23.3 Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung gewerblicher Schutzrechte von Oracle dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden. 23.4 Programme und Services von Oracle sind nicht für den Einsatz in Kernenergieanlagen oder anderen gefährlichen Anwendungen konzipiert oder vorgesehen. Sie stimmen zu, dass es Ihre Verantwortung ist, die sichere Verwendung von Programmen und Services von Oracle in derartigen Anwendungen sicherzustellen. 23.5 Sie tragen alle Kosten zur Einholung jeglicher Rechte und Genehmigungen Dritter, die erforderlich sind für Ihre Inhalte, Ihre Anwendungen und die Inhalte Dritter sowie die von Ihnen bereitgestellten Produkte anderer Anbieter, die Sie im Rahmen der Services verwenden, einschließlich der Rechte und Genehmigungen, die Oracle zur Erbringung der Services im Rahmen dieses Vertrags benötigt. 23.6 Sie stimmen zu, Oracle Informationen, Zugangsmöglichkeiten und eine loyale Zusammenarbeit zu gewährleisten, die für Oracle zur Erbringung der Services billigerweise erforderlich sind, und Sie führen die Ihnen laut Ihrem Auftrag obliegenden Handlungen aus. 23.7 Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit Ihrer Verwendung der Services. Sie sind dafür verantwortlich, Oracle vor Erteilung eines AuftragsAuftrags im Rahmen dieses Vertrags über technische Anforderungen in Kenntnis zu setzen, der diesem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in die sich aus Ihrer Verantwortung festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechenPflicht zur Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften ergeben. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services von Oracle diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist 23.8 Oracle berechtigt, kann Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend überprüfen (z. B. mithilfe von Softwaretools), um zu überprüfenbeurteilen, ob Sie die Ihre Nutzung der Services mit Ihrem Auftrag und den Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhaltenvorliegenden Vertrags übereinstimmt. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten Der Kunde verpflichtet sich, bei derartigen Audits Prüfungen durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung Hilfe zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren. Solche Prüfungen dürfen den normalen Geschäftsbetrieb des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie erklären sich bereit, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über der schriftlichen Benachrichtigung jegliche Vergütungen zu zahlen, die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch für eine Ihre Rechte überschreitende Nutzung der Services anfallen. Wenn Sie die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Zahlungen nicht leisten, kann Oracle Ihre Services beinhalten kann)und/oder Ihren Auftrag beenden. Sie stimmen zuerklären sich damit einverstanden, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hataufkommen muss, die Ihnen durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit Mithilfe bei einer solchen Prüfung entstehen. 14.5 Es 23.9 Der Erwerb von Cloud Services, Professional Services oder sonstigen Leistungsangeboten, Programmen oder Produkten wird ausdrücklich vereinbartjeweils einzeln und unabhängig von anderen Angeboten und anderen Aufträgen angeboten. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie Cloud Services, Professional Services oder Leistungsangebote, Programme oder Produkte unabhängig von anderen Aufträgen erwerben können. Ihre Zahlungsverpflichtung ist nicht an die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, Erbringung anderer Leistungsangebote oder anderen nicht die Lieferung von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ Programmen oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung)Produkten gebunden.

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Samples: Auftragsdokument

Sonstiges. 14.1 15.1. Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 15.2. Unsere Geschäftspartner sowie andere Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir Auch wenn von uns empfohlen, sind wir nicht für aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer oder ist anderweitig von Oracle im Rahmen einer Beauftragung an uns Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen eingebunden gemäß dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen ist. 14.3 15.3. Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten15.4. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services Ihren Oracle Auftrag haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem diesen abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. 14.1 17.1 Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere 17.2 Unser Geschäftspartner sowie andere Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, die sich in einem Integrationsprozess mit denen die den Services eine Integration habenbefinden, oder alle von Ihnen für die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen Implementierungsservices oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt habenAnwendungen beauftragten Drittparteien, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn denn, der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertraggemäss diesem Vertrag. In diesem Fall sind haften wir nur im gleichen Maße verantwortlichMasse, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags dieses Vertrags vorgesehen ist. 14.3 17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, und eine derartige Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Absicht dieses Vertrags entspricht. 17.4 Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung gewerblicher Schutzrechte von Oracle dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden. 17.5 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag Vertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung Verantwortung, festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen standardmässigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach 17.6 Bei schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens maximal einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, berechtigt Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfenprüfen, ob um sicherzustellen, dass Sie die Cloud Services gemäss den Bestimmungen des entsprechenden Auftrags aus dem zugehörigen Auftrag und des Rahmenvertrags einhaltendiesem Vertrag nutzen. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigenübermässig stören. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen in angemessenem Umfang verlangt werdenanfordert. Die Durchführung des Audits Audit und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich einschliesslich der aus der Prüfung dem Audit resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts aus Abschnitt 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. dieses Vertrags. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt Nichteinhaltung festgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die diese Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hathaftet, die durch Ihre die Zusammenarbeit beim bei dem Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Samples: Oracle Cloud Services Agreement

Sonstiges. 14.1 Wir sind 16.1 Oracle ist ein unabhängiger VertragspartnerAuftragnehmer und Sie und Oracle bestätigen, dass keine Partnerschaft, Jointventure oder ein Agenturverhältnis zwischen Ihnen und Oracle besteht. Jede Partei ist für die Entlöhnung der eigenen Angestellten selbst verantwortlich, einschliesslich der arbeitsbezogenen Taxen und Versicherungen. 16.2 Ist eine Bestimmung dieses Rahmenvertrages ungültig oder nicht vollstreckbar, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit und die Parteien betroffene Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die mit dem Sinn und Zweck dieses Rahmenvertrages vereinbar ist. 16.3 Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung von Oracles gewerblichen Schutzrechten dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rahmenvertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegen stehen. 16.4 Produkte und Service-Angebotsleistungen wurden nicht speziell für den Gebrauch in Atomkraftwerken oder in anderen gefährlichen Umgebungen entwickelt und bestimmt . Sie stimmen übereinzu, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaftes Ihre Verantwortung ist, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis bestehtdie Anwendung von Ihren bestellten Produkten und Service-Angebotsleistungen sicherzustellen. 14.2 Unsere 16.5 Sollte ein Oracle autoriserter (XxxxxxXxxxxxxxxx in Ihrem Namen eine Kopie des Rahmenvertrages verlangen, stimmen Sie zu, dass Oracle eine Kopie des Rahmenvertrages dem berechtigten, von Oracle autoriserter (Weiter)Vertreiber aushändigen kann, welcher zur Verarbeitung Ihres Auftrages durch Ihren Oracle autorisierten (Weiter) Verteiber dient. 16.6 Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Geschäftspartner sowie andere Drittevon Oracle, darin eingeschlossen alle inklusive aller von Ihnen für die Bereitstellung von Services beauftragten Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von OracleOracle sind. Wir sind Oracle haftet nicht für aufgrund von Handlungen solcher dieser Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlichund wird durch solche Handlungen nicht gebunden, es sei denn ausser (i) der Geschäftspartner stellt Services in Bezug auf eine unter Referenz des Rahmenvertrages getätigte Bestellung als Subunternehmer von Oracle bereit, und (ii) in diesem Fall besteht die Haftung oder Bindung nur in dem Umfang, als Oracle bei der Durchführung durch Oracle Ressourcen unter diesem Auftrag verantwortlich wäre. 16.7 Im Fall von Software, die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer (i) Bestandteil von Programmen, Betriebssystemen, Integrierter Software oder Integrierten Software Optionen (oder von allen vier Sachen) ist und die (ii) Sie von Oracle in binärer Form erhalten und die (iii) unter einer Open Source-Lizenz lizenziert wurde, die Ihnen ein Recht auf Erhalt des Quellcodes des Binärprogramms einräumt, sind Sie berechtigt, eine Kopie des entsprechenden Quellcodes auf xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxx/ oder xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxx/xxxxxxxxxxxxxx abzurufen. Sollten Sie den Quellcode für diese Software nicht mit dem Binärprogramm erhalten haben, haben Sie auch ein Anrecht auf eine Kopie des Quellcodes auf einem physischen Datenträger Indem Sie ine schriftliche Anfrage gemäss den Anweisungen in dem Abschnitt „Written Offer for Source Code“ auf der letztgenannten Webseite stellen. 16.8 Oracle ist berechtigt, im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlichvon Verkaufspräsentationen, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen ist. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Marketingmaterialien und Marketingaktivitäten auf Sie als Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung Kunde für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften bestellten Produkte und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der ServicesServiceangebote zu verweisen. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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Samples: Auftragsdokument

Sonstiges. 14.1 16.1 Oracle ist unabhängiger Auftragnehmer, und wir stimmen zu, dass kein Partnerschafts-, Joint Venture- oder Vertretungsverhältnis zwischen uns besteht. Wir sind ein unabhängiger Vertragspartnerjeweils selbst für die Bezahlung unserer eigenen Mitarbeiter verantwortlich, einschließlich der entsprechenden Steuer- und Versicherungsabgaben. 16.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Rahmenvertrags berührt nicht die Parteien Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen; entsprechende Bestimmungen werden durch eine dem Vertragszweck entsprechende Regelung ersetzt. 16.3 Mit Ausnahme von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verstoß gegen Eigentumsrechte von Oracle, kann nach einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren nach Entstehen des Klagegrunds keine Klage, welcher Form auch immer, aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag mehr erhoben werden. 16.4 Produkte und bestellbare Services wurden nicht entwickelt und sind nicht bestimmt für den Gebrauch in Atomkraftwerken oder in anderen gefährlichen Umgebungen. Sie stimmen übereinzu, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis bestehtSie für die sichere Verwendung der Produkte und bestellbaren Services in solchen Applikationen verantwortlich sind. 14.2 Unsere 16.5 Soweit ein autorisierter Reseller in Ihrem Auftrag dies anfordert, stimmen Sie zu, dass Oracle dem autorisierten Reseller eine Kopie des Rahmenvertrags aushändigen darf, um die Verarbeitung Ihres Auftrags mit diesem autorisierten Reseller zu ermöglichen. 16.6 Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Geschäftspartner sowie andere Drittevon Oracle, darin eingeschlossen alle Drittparteieneinschließlich von dritten Unternehmen, mit denen die Services eine Integration haben, oder die Sie mit der Bereitstellung Erbringung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Consulting Services interagierenden Applikationen beauftragt habenbeauftragen, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von OracleOracle sind. Wir sind Selbst wenn Sie von uns empfohlen werden, haftet Oracle nicht für aufgrund Handlungen oder Unterlassungen von Handlungen solcher Geschäftspartner Geschäftspartnern oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services Dritten, ist durch diese nicht gebunden oder Ihren Inhalten haftbar oder für diese nicht verantwortlich, es sei denn denn, (i) der Geschäftspartner oder Dritte erbringt die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer Unterauftragnehmer von Oracle oder wurde in sonstiger Weise von Oracle im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlichZusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten von Oracle zur Ausführung eines Auftrags beauftragt, wie es auch für unsere Ressourcen der im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen ist. 14.3 Vor Erteilung eines Auftragserteilt wurde, und (ii) sollte dies der diesem Rahmenvertrag unterliegtFall sein, liegt es allein dann nur in Ihrer Verantwortung festzustellendemselben Umfang, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. in dem Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie durch die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die Ressourcen von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits Rahmen eines solchen Auftrags verantwortlich wäre. 16.7 Für Software, die (i) Teil von Programmen, Betriebssystemen, integrierter Software oder integrierten Softwareoptionen (oder von allen dieser vier) ist und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichteii) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, in binärer Form erhalten und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).die

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. 14.1 18.1. Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 18.2. Unsere Geschäftspartner sowie andere Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, mit bei denen die Services eine Integration haben, integriert sind oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Applikationen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir Selbst wenn wir sie empfehlen, sind wir nicht haftbar, gebunden oder verantwortlich für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar Inhalten, die aufgrund von Handlungen oder verantwortlichUnterlassungen eines Geschäftspartners oder Dritten entstehen, es sei denn denn, der Geschäftspartner oder Dritte erbringt die Drittpartei erbringt Services als unser Subunternehmer oder wird anderweitig von Oracle im Rahmen einer Beauftragung an uns gemäß Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag beauftragt, und wenn dies der Fall ist, dann nur in demselben Umfang, in dem Rahmenvertrag. In diesem Fall sind wir nur im gleichen Maße verantwortlich, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen istdieses Vertrags verantwortlich wären. 14.3 18.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, und eine derartige Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Absicht dieses Vertrags entspricht. 18.4. Abgesehen von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum und verbundenen Schutzrechten von Oracle dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden. 18.5. Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag Vertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Gebühren anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und der aufsichtsrechtlichen Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services dahingehend zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) diesen Anhangs C. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Cloud Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit beim Audit entstehen. 14.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des Rahmenvertrags und jeglicher Oracle Aufträge vor den Bestimmungen in Ihren Bestelldokumenten („Purchase Orders“), Einkaufsinternetportalen, oder anderen nicht von Oracle stammenden Dokumenten Vorrang haben, und zwar dass Bestimmungen solcher „Purchase Orders“ oder anderer nicht von Oracle stammender Dokumente keinerlei Geltung für bestellte Services haben. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und des Rahmenvertrags hat der Auftrag Vorrang. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor etwaigen von diesem abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Änderungen des Rahmenvertrags und darunter erteilter Aufträge sowie Änderungen von bzw. Verzicht auf die Rechte und Einschränkungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Änderung erfolgt schriftlich oder wird online durch zur Vertretung befugte Vertreter von Ihnen und Oracle vorgenommen. Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Der Rahmenvertrag begründet keine Rechte Dritter (keine Drittbegünstigung).

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