Speicherplatz. Zur Nutzung der Software und zur Ablage von Daten wie z.B. Texten oder Bildern stellen wir dir Speicherplatz auf unseren Servern oder Servern unserer Partner zur Verfügung. Wir stellen die Abrufbarkeit dieser Daten im Rahmen der Nutzung der Software gemäß diesen Bedingungen sicher. Wir werden dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz deiner Daten vornehmen. Wir können jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich deiner Daten übernehmen. Für eine ausreichende Sicherung der Daten bist ausschließlich du verantwortlich. Du bleibst Inhaber der auf den von uns bereitgestellten Servern abgelegten Daten und kannst diese jederzeit herausverlangen. Näheres hierzu findest du unter 4.
Speicherplatz. Maximaler Speicherplatz entsprechend des EGroupware Cloudpakets.
Speicherplatz. DOKOM21 stellt dem Kunden Speicherplatz im Umfang von mindestens 300 MByte für eine eigene Internetpräsentation zur Verfügung. Bei dem verwendeten Webser- ver handelt es sich um einen Shared-Webservice-Dienst. Für den Transfer von Da- teien zwischen Kunde und Speicherplatz wird das Protokoll FTP unterstützt. Betreibt der Kunde eine Internetpräsentation, verpflichtet er sich, der Anbieterkennzeichnung („Impressum“) entsprechend §5 TMG und §312c BGB i. V. m. §1 BGB-InfoV nach- zukommen. Fehlen diese Angaben, ermächtigt der Kunde DOKOM21, diese Anga- ben allen Dritten zur Verfügung zu stellen, die daran ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Speicherplatz. (1) Soweit der Kunde im Rahmen der Leistungen von simple system die Möglichkeit erhält, auf dem für ihn bereit gestellten Zugang zu Online‐Diensten oder im Rahmen von Software‐as‐a‐Service (Saas) Angeboten eigene Daten abzulegen und zu nutzen, schuldet simple system diesbezüglich lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. Dies umfasst jegliche Bereitstellung von Serverkapazitäten zur Ablage, Pflege und Funktion der von simple system bereitgestellten Leistungen soweit sie auf den Systemen von simple system stattfinden. simple system treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs‐ oder Obhutspflichten.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit oder Rechte von Dritten verstößt. Der Kunde stellt simple system von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Anbieter, Kunden oder sonstige Dritte gegenüber simple system geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Kunden mittels der Plattform eingestellten Daten und Angebote.
(4) Soweit die Daten des Kunden urheber‐ und datenschutzrechtlich geschützt sind, räumt der Kunde simple system das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden und seinen Anbietern bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
(5) simple system ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte simple system davon in Kenntnis setzen. simple system hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
(6) simple system ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Der Kunde bleibt grundsätzlich selbs...
Speicherplatz. 27.1. Wir schulden die Zurverfügungstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der bereitgestellten Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der bereitgestellten erfor- derlichen Daten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich verein- bart wurde.
27.2. Wir führen eine Datensicherung von Daten nur durch, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde.
27.3. Uns treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflich- ten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist ausschließlich der Kunde verant- wortlich.
Speicherplatz. Die der Backup-Option zugewiesenen Speicherressourcen werden geteilt. Die dem Kunden zugewiesenen Speicherressourcen sind logisch von den anderen OVHcloud-Kunden zugewiesenen Ressourcen isoliert und physisch von der Infrastruktur getrennt, auf der der Kunde seine Hosted Private Cloud VMware on OVHcloud eingerichtet hat. Der für die Backup-Option verwendete Speicherplatz befindet sich in demselben Rechenzentrum wie der gesicherte Hosted Private Cloud VMware on OVHcloud Dienst. Es obliegt dem Kunden, sicherzustellen, dass der Standort des Rechenzentrums seinen Bedürfnissen und Anforderungen entspricht.
Speicherplatz. Für den Jam Cloud Service gelten folgende Speicherplatzbegrenzungen in Gigabyte (GB):
Speicherplatz. In Smart Knowledge Hub erstellte und importierte Dateien werden dauerhaft gespeichert. Dafür wird von Pokeshot ein Filespace (Festplattenspeicher) abhängig von der abonnierten Lizenz zur Verfügung gestellt.
Speicherplatz. QUNDIS hält auf den Servern der App für die vom Kunden durch Nutzung der App erzeugten und/oder erforderlichen Daten Speicherplatz bereit. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang des Speicherplatzes und zur Speicherung der Anwendungsdaten ergeben sich aus einer erforderlichenfalls gesondert zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung.
Speicherplatz. S&P schuldet die Zurverfügungstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der bereitgestellten Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der bereitgestellten erforderlichen Daten nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.