Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. (1) Die degenia Versicherungsdienst AG hat für die Versicherten der Privaten Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung mit der Itzehoer Versicherung/Brandgilde abgeschlossen. Diesem Rahmenvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung ist im Beitrag für die Private Haftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung. a) Versicherungsnehmer: b) Versicherte Personen: Versichert sind der jeweilige Versicherungsnehmer und die versicherten Personen einer über die degenia Versicherungs- dienst AG bestehenden Privaten Haftpflichtversicherung. c) Versicherer: Xxxxxxxx Xxxxx, 00000 Xxxxxxx, Tel.: +00 0000 000-0 (2) Hinweis auf die zugrunde liegenden Bedingungen: a) Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, hält der Versicherer eine gerichtliche Durchsetzung nach Prüfung der eingereichten Schadenunterlagen für erforderlich, leitet der Versicherer die Unterlagen für eine Deckungsprüfung im Schadenersatz-Rechtsschutz unmittelbar an die Itzehoer Versicherung/Brandgilde weiter. Itzehoer Versicherung / Brandgilde leistet Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 0 EUR übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Ereignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintritt. b) Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste ent- scheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird.
Appears in 5 contracts
Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. (1) Die degenia Versicherungsdienst AG hat für die Versicherten der Privaten Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung mit der Itzehoer Versicherung/Brandgilde abgeschlossen. Diesem Rahmenvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung ist im Beitrag für die Private Haftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung.
a) Versicherungsnehmer:
b) Versicherte Personen: Versichert sind der jeweilige Versicherungsnehmer und die versicherten Personen einer über die degenia Versicherungs- dienst AG bestehenden Privaten Haftpflichtversicherung.
c) Versicherer: Xxxxxxxx Xxxxx, 00000 Xxxxxxx, Tel.: +00 0000 000-0
(2) Hinweis auf die zugrunde liegenden Bedingungen:
a) Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, hält der Versicherer eine gerichtliche Durchsetzung nach Prüfung der eingereichten Schadenunterlagen für erforderlich, leitet der Versicherer die Unterlagen für eine Deckungsprüfung im Schadenersatz-Rechtsschutz unmittelbar an die Itzehoer Versicherung/Versicherung/ Brandgilde weiter. Itzehoer Versicherung / Versicherung/ Brandgilde leistet Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 0 EUR übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Ereignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintritt.
b) Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste ent- scheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird.
Appears in 2 contracts
Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. (1) Die degenia Versicherungsdienst AG hat für die Versicherten der Privaten Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung mit der Itzehoer Versicherung/Brandgilde abgeschlossen. Diesem Rahmenvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung ist im Beitrag in der Prämie für die Private Haftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Schadenersatzrechtsschutz- Versicherung.
a) Versicherungsnehmer:
b) Versicherte Personen: Versichert sind der jeweilige Versicherungsnehmer und die versicherten Personen einer die eine über die degenia Versicherungs- dienst AG bestehenden Privaten Haftpflichtversicherungbestehende TierhalterhaHtpflichtversicherung haben.
c) Versicherer: Xxxxxxxx Xxxxx, 00000 Xxxxxxx, Tel.: +00 0000 000-0
(2) Hinweis auf die zugrunde liegenden Bedingungen:
a) Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, hält der Versicherer eine gerichtliche Durchsetzung nach Prüfung der eingereichten Schadenunterlagen für erforderlich, leitet der Versicherer die Unterlagen für eine Deckungsprüfung im Schadenersatz-Rechtsschutz unmittelbar an die Itzehoer Versicherung/Brandgilde weiter. Itzehoer Versicherung / Brandgilde leistet Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 0 EUR übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Ereignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintritt.
b) Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste ent- scheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird.
Appears in 1 contract
Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. (1) Die degenia Versicherungsdienst AG hat für die Versicherten der Privaten Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung mit der Itzehoer Versicherung/Brandgilde abgeschlossen. Diesem Rahmenvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung ist im Beitrag in der Prämie für die Private Haftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Schadenersatzrechtsschutz- Versicherung.
a) Versicherungsnehmer:
b) Versicherte Personen: Versichert sind der jeweilige Versicherungsnehmer und die versicherten Personen einer über die degenia Versicherungs- dienst AG bestehenden Privaten Haftpflichtversicherung.
c) Versicherer: Xxxxxxxx Xxxxx, 00000 Xxxxxxx, Tel.: +00 0000 000-0
(2) Hinweis auf die zugrunde liegenden Bedingungen:
a) Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, hält der Versicherer eine gerichtliche Durchsetzung nach Prüfung der eingereichten Schadenunterlagen für erforderlich, leitet der Versicherer die Unterlagen für eine Deckungsprüfung im Schadenersatz-Rechtsschutz unmittelbar an die Itzehoer Versicherung/Brandgilde weiter. Itzehoer Versicherung / Brandgilde leistet Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 0 EUR übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Ereignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintritt.
b) Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste ent- scheidendentscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird.
Appears in 1 contract
Samples: Privathaftpflichtversicherung
Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. (1) Die degenia Versicherungsdienst AXA Versicherung AG hat bei der Roland Rechtsschutz-Versicherungs- AG für die Versicherten der Privaten Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Schadenersatzrechtsschutz- Versicherung mit der Itzehoer Versicherung/Brandgilde abgeschlossen. Diesem Rahmenvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-SchadenersatzrechtsschutzSchadenersatz- Rechtsschutz-Versicherung ist im Beitrag in der Prämie für die Private Haftpflichtversicherung Haftpflichtversiche- rung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der SpezialSpezial- Schadenersatz-SchadenersatzrechtsschutzRechtsschutz-Versicherung.
a) Versicherungsnehmer:
b) Versicherte Personen: . AXA Versicherung AG, Xxxxxxx-Xxxxx 00-00, 00000 Xxxx Versichert sind der jeweilige Versicherungsnehmer und die versicherten Personen einer über die degenia Versicherungs- dienst bei der AXA Versicherung AG bestehenden Privaten Haftpflichtversicherung.
c) Versicherer: Xxxxxxxx . Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG Xxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxx, Xxxx Direktions-Schadenabteilung Tel.: +00 0221 - 0000 00000 00, Fax: 0221 - 0000 00 00 E-0
(2) Hinweis auf die zugrunde liegenden Bedingungen:
a) Mail: xxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, hält leistet der Versicherer eine gerichtliche Durchsetzung nach Prüfung der eingereichten Schadenunterlagen für erforderlich, leitet der Versicherer die Unterlagen für eine Deckungsprüfung im Schadenersatz-Rechtsschutz unmittelbar an die Itzehoer Versicherung/Brandgilde weiter. Itzehoer Versicherung / Brandgilde leistet Schadenersatzrechtsschutz Schadenersatzrechts- schutz gemäß den nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 0 EUR 2.500,- Euro übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Ereignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintritt.
b) . Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste ent- scheidendentscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird.
Appears in 1 contract
Samples: Zusatzvereinbarung Zur Privathaftpflichtversicherung
Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. (1) Die degenia Versicherungsdienst AXA Versicherung AG hat bei der Roland Rechtsschutz-Versi- cherungs-AG für die Versicherten der Privaten Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung mit der Itzehoer Versicherung/Brandgilde Ver- sicherung abgeschlossen. Diesem Rahmenvertrag liegen die unten stehenden ste- henden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-SchadenersatzrechtsschutzSchadener- satz-Rechtsschutz-Versicherung ist im Beitrag in der Prämie für die Private Haftpflichtversicherung Haft- pflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der SpezialSpe- zial-SchadenersatzrechtsschutzSchadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung.
a) Versicherungsnehmer:
b) Versicherte Personen: . AXA Versicherung AG, Xxxxxxx-Xxxxx 00-00, 00000 Xxxx Versichert sind der jeweilige Versicherungsnehmer und die versicherten Personen einer über die degenia Versicherungs- dienst bei der AXA Versicherung AG bestehenden Privaten Haftpflichtversicherung.
c) Versicherer: Xxxxxxxx . Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG Xxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxx, Xxxx Direktions-Schadenabteilung Tel.: +00 0221 - 0000 00000 00, Fax: 0221 - 0000 00 00 E-0
(2) Hinweis auf die zugrunde liegenden Bedingungen:
a) Mail: xxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, hält leistet der Versicherer eine gerichtliche Durchsetzung nach Prüfung der eingereichten Schadenunterlagen für erforderlich, leitet der Versicherer die Unterlagen für eine Deckungsprüfung im Schadenersatz-Rechtsschutz unmittelbar an die Itzehoer Versicherung/Brandgilde weiter. Itzehoer Versicherung / Brandgilde leistet Schadenersatzrechtsschutz Schadener- satzrechtsschutz gemäß den nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 0 EUR 2.500,- Euro übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden Scha- den verursacht wurde, soweit dieses Ereignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintritt.
b) . Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn Be- ginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste ent- scheidendentscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand Gegen- stand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechtsschutzfall Rechts- schutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz Rechts- schutz erstmals später als zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes Versiche- rungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gel- tend gemacht wird.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. (1) Die degenia Versicherungsdienst AG hat für die Versicherten der Privaten Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung mit der Itzehoer Versicherung/Brandgilde abgeschlossen. Diesem Rahmenvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung ist im Beitrag in der Prämie für die Private Haftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatzrechtsschutz-Schadenersatzrechtsschutz- Versicherung.
a) Versicherungsnehmer:
b) Versicherte Personen: Versichert sind der jeweilige Versicherungsnehmer und die versicherten Personen einer über die degenia Versicherungs- dienst Versicherungsdienst AG bestehenden Privaten Haftpflichtversicherung.
c) Versicherer: Xxxxxxxx Xxxxx, 00000 Xxxxxxx, Tel.: +00 0000 000-0
(2) Hinweis auf die zugrunde liegenden Bedingungen:
a) Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, hält der Versicherer eine gerichtliche Durchsetzung nach Prüfung der eingereichten Schadenunterlagen für erforderlich, leitet der Versicherer die Unterlagen für eine Deckungsprüfung im Schadenersatz-Rechtsschutz unmittelbar an die Itzehoer Versicherung/Brandgilde weiter. Itzehoer Versicherung / Brandgilde leistet Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 0 EUR übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Ereignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintritt.
b) Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste ent- scheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird.
Appears in 1 contract
Samples: Privathaftpflichtversicherung