Common use of Spezial-Schadenersatzrechtsschutz Clause in Contracts

Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. Der Versicherer dieser Privathaftpflichtversicherung hat bei der RO- LAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG für die Versicherten der Pri- vaten Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial- Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen. Diesem Rah- menvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag für die Private Haftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. Versicherungsnehmer der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung ist der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherer. Versicherte Personen der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung sind der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Direktion Leistung Xxxxx-Xxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxx Tel.: 0000 0000 0000 Fax: 0000 0000 0000 E-Mail : xxxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Diesem Rahmenvertrag liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag für die Privathaftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privathaftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, leistet die ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-AG Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgen- den Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 2.500,- Euro übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Er- eignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintritt. Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Be- ginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegen- stand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechts- schutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechts- schutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versiche- rungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung gel- tend gemacht wird.

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Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. Der Versicherer dieser Privathaftpflichtversicherung hat bei der RO- LAND ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-Versicherungs AG für die den Versicherten der Pri- vaten Haftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial- Schadenersatz-RechtsschutzSchadenersatzrechtsschutz-Versicherung abgeschlossen. Diesem Rah- menvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag für die Private Haftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. Versicherungsnehmer der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung Spezial- Schadenersatzrechtsschutz Versiche- rung ist der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung Privathaftpflichtversicherung genannte Versicherer. Versicherte Personen der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung Spezial Schadenersatz Rechtsschutzversiche- rung sind der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung Privathaftpflichtversicherung genannte Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. ROLAND Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG Direktion Leistung Xxxxx-Xxxxxx Xxxxxx-Xxx. 00 00, 00000 Xxxx Direktions-Schadenabteilung Tel.: 0221 - 0000 0000 0000 00 00, Fax: 0221 - 0000 0000 0000 00 00 E-Mail Mail: xxxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Diesem Rahmenvertrag liegen die folgenden unten stehenden Bedingungen zugrundezu- grunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung Spezial Schadenersatz Rechtsschutz Versi- cherung ist in dem Beitrag der Prämie für die Privathaftpflichtversicherung enthaltenenthal- ten. Im Falle der Beendigung der Privathaftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rungSpezial Schadenersatz Rechtsschutz Versicherung. Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, leistet die ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-Versicherungs AG Versicherer Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgen- den nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 2.500,- Euro übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Er- eignis Ereignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintrittein- tritt. Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Be- ginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegen- stand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechts- schutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechts- schutz erstmals später als drei zwei Jahre nach Beendigung des Versiche- rungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung gel- tend gemacht wird.

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Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. Der Versicherer dieser Privathaftpflichtversicherung Die AXA Versicherung AG hat bei der RO- LAND Roland Rechtsschutz-VersicherungsVersi- cherungs-AG für die Versicherten der Pri- vaten Privaten Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial- SchadenersatzSpezial-RechtsschutzSchadenersatzrechtsschutz-Versicherung Ver- sicherung abgeschlossen. Diesem Rah- menvertrag Rahmenvertrag liegen die unten stehenden ste- henden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-SchadenersatzSchadener- satz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag der Prämie für die Private Haftpflichtversicherung Haft- pflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der SpezialSpe- zial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rungVersicherung. Versicherungsnehmer der SpezialAXA Versicherung AG, Xxxxxxx-SchadenersatzXxxxx 00-Rechtsschutz-Versi- cherung ist der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherer. Versicherte Personen der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung 00, 00000 Xxxx Versichert sind der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte jeweilige Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personenversicherten Personen einer bei der AXA Versicherung AG bestehenden Privaten Haftpflichtversicherung. ROLAND Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG Direktion Leistung Xxxxx-Xxxxxx Xxxxxx-Xxx. 00 00, 00000 Xxxx Direktions-Schadenabteilung Tel.: 0221 - 0000 0000 0000 00 00, Fax: 0221 - 0000 0000 0000 00 00 E-Mail Mail: xxxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Diesem Rahmenvertrag liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag für die Privathaftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privathaftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. xxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, leistet die ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-AG Schadenersatzrechtsschutz der Versicherer Schadener- satzrechtsschutz gemäß den nachfolgen- den nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 2.500,- Euro übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden Scha- den verursacht wurde, soweit dieses Er- eignis Ereignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintritt. Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Be- ginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegen- stand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechts- schutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechts- schutz erstmals später als drei zwei Jahre nach Beendigung des Versiche- rungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung gel- tend gemacht wird.

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Samples: service.comfortplan.de

Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. Der Versicherer dieser Privathaftpflichtversicherung hat bei der RO- LAND Rechtsschutz-Rechtsschutz- Versicherungs-AG für die Versicherten der Pri- vaten Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial- Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen. Diesem Rah- menvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag für die Private Haftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. Versicherungsnehmer der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung ist der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherer. Versicherte Personen der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung sind der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Direktion Leistung Xxxxx-Xxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxx Tel.: 0000 0000 0000 Fax: 0000 0000 0000 E-Mail Mail: xxxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Diesem Rahmenvertrag liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag für die Privathaftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privathaftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Schadenersatz- Rechtsschutz-Versiche- rungVersi- cherung. Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, leistet die ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-AG Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgen- den Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 2.500,- Euro übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Er- eignis Ereignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung Vertrags- beendigung eintritt. Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Be- ginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegen- stand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechts- schutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechts- schutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versiche- rungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung gel- tend gemacht wird.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com

Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. Der Versicherer dieser Privathaftpflichtversicherung hat bei der RO- LAND Rechtsschutz-VersicherungsRechtsschutz Versicherung-AG für die Versicherten der Pri- vaten Priva- ten Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial- Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen. Diesem Rah- menvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag der Prämie für die Private Haftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. Versicherungsnehmer der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung ist der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherer. Versicherte Personen der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung sind der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Direktion Leistung Xxxxx-Xxxxxx Xxxxxx-Xxx. 00 00, 00000 Xxxx Direktions-Schadenabteilung Tel.: 0221 - 0000 0000 0000 00 00 Fax: 0221 - 0000 0000 0000 00 00 E-Mail Mail: xxxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Diesem Rahmenvertrag liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag der Prämie für die Privathaftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privathaftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, leistet die ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-AG Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgen- den Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 2.500,- Euro übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Er- eignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintritt. Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Be- ginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegen- stand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechts- schutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechts- schutz erstmals später als drei zwei Jahre nach Beendigung des Versiche- rungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung gel- tend gemacht wird.

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Samples: www.chrischona-service.de

Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. Der Versicherer dieser Privathaftpflichtversicherung Die AXA Versicherung AG hat bei der RO- LAND Roland Rechtsschutz-Versicherungs-Versicherungs- AG für die Versicherten der Pri- vaten Privaten Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial- SchadenersatzSpezial-Rechtsschutz-Schadenersatzrechtsschutz- Versicherung abgeschlossen. Diesem Rah- menvertrag Rahmenvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Schadenersatz- Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag der Prämie für die Private Haftpflichtversicherung Haftpflichtversiche- rung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Spezial- Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rungVersicherung. Versicherungsnehmer der SpezialAXA Versicherung AG, Xxxxxxx-SchadenersatzXxxxx 00-Rechtsschutz-Versi- cherung ist der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherer. Versicherte Personen der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung 00, 00000 Xxxx Versichert sind der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte jeweilige Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personenversicherten Personen einer bei der AXA Versicherung AG bestehenden Privaten Haftpflichtversicherung. ROLAND Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG Direktion Leistung Xxxxx-Xxxxxx Xxxxxx-Xxx. 00 00, 00000 Xxxx Direktions-Schadenabteilung Tel.: 0221 - 0000 0000 0000 00 00, Fax: 0221 - 0000 0000 0000 00 00 E-Mail Mail: xxxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Diesem Rahmenvertrag liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag für die Privathaftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privathaftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. xxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, leistet die ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-AG Schadenersatzrechtsschutz der Versicherer Schadenersatzrechts- schutz gemäß den nachfolgen- den nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 2.500,- Euro übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Er- eignis Ereignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintritt. Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Be- ginn Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegen- stand Gegenstand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechts- schutzfall Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechts- schutz Rechtsschutz erstmals später als drei zwei Jahre nach Beendigung des Versiche- rungsschutzes Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung gel- tend geltend gemacht wird.

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Samples: www.pundpgmbh.de