Common use of Spezial-Schadenersatzrechtsschutz Clause in Contracts

Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. Der Versicherer dieser Privathaftpflichtversicherung hat bei der RO- LAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG für die Versicherten der Pri- vaten Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial- Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen. Diesem Rah- menvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag für die Private Haftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. Versicherungsnehmer der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung ist der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherer. Versicherte Personen der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung sind der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Direktion Leistung Xxxxx-Xxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxx Tel.: 0000 0000 0000 Fax: 0000 0000 0000 E-Mail : xxxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Diesem Rahmenvertrag liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag für die Privathaftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privathaftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, leistet die ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-AG Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgen- den Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 2.500,- Euro übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Er- eignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintritt. Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Be- ginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegen- stand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechts- schutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechts- schutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versiche- rungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung gel- tend gemacht wird.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. Der Versicherer dieser Privathaftpflichtversicherung (1) Die asspario hat bei der RO- LAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG für die Versicherten der Pri- vaten Haftpflichtversicherung Privaten Haft- pflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial- Schadenersatz-Rechtsschutz-Spezi- al Schadenersatzrechtsschutz Versicherung mit der Itzehoer Versicherung/Brandgilde abgeschlossen. Diesem Rah- menvertrag Rahmenver- trag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Spezi- al Schadenersatzrechtsschutz Versicherung ist in dem Beitrag der Prämie für die Private Haftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der SpezialSpezi- al-SchadenersatzSchadenersatzrechtsschutz-Rechtsschutz-Versiche- rung. Versicherungsnehmer der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung ist der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherer. Versicherung. a) Versicherungsnehmer: asspario Versicherungsdienst AG b) Versicherte Personen der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung Personen: Versichert sind der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte jeweilige Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Direktion Leistung versicherten Personen einer über die asspario be- stehenden Privaten Haftpflichtversicherung. c) Versicherer: Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versiche- rungsverein a.G. Xxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxx Xxx. 00 , 00000 Xxxx Xxxxxxx, Tel.: +00 0000 0000 0000 Fax: 0000 0000 0000 E-Mail : xxxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Diesem Rahmenvertrag liegen 000 0 (2) Hinweis auf die folgenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag für die Privathaftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privathaftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. zugrunde liegenden Bedingungen: a) Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches Schadenersatz- anspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversi- cherung gedeckt, hält der Versicherer eine gerichtliche Durchsetzung nach Prüfung der eingereichten Schaden- unterlagen für erforderlich, leitet der Versicherer die Un- terlagen für eine Deckungsprüfung im Schadener- satz Rechtsschutz unmittelbar an die Itzehoer Versiche- rung/Brandgilde weiter. Itzehoer Versicherung / Brand- gilde leistet die ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-AG Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgen- den nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern so- fern der Streitwert 2.500,- Euro 0 EUR übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Er- eignis Ereig- nis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintritt. . b) Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Be- ginn Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung Wahrneh- mung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder je- der Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegen- stand Gegenstand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechts- schutzfall Rechtsschutzfall über einen Zeitraum Zeit- raum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechts- schutz Rechtsschutz erstmals später als drei zwei Jahre nach Beendigung des Versiche- rungsschutzes Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung gel- tend geltend gemacht wird.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. Der Versicherer dieser Privathaftpflichtversicherung (1) Die asspario hat bei der RO- LAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG für die Versicherten der Pri- vaten Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag Rahmen- vertrag über eine Spezial- SchadenersatzSpezial-RechtsschutzSchadenersatz- rechtsschutz-Versicherung mit der Itzehoer Versicherung/Brandgilde abgeschlossen. Diesem Rah- menvertrag Rahmenvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen untenstehenden Be- dingungen zugrunde. Der Beitrag für die SpezialSpezi- al-Schadenersatz-RechtsschutzSchadenersatzrechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag der Prämie für die Private Haftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz der Spezial-SchadenersatzSchadenersatzrechts- schutz-Rechtsschutz-Versiche- rung. Versicherungsnehmer der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung ist der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherer. Versicherung. a) Versicherungsnehmer: asspario Versicherungsdienst AG b) Versicherte Personen der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung Personen: Versichert sind der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherungsnehmer jeweilige Versicherungs- nehmer und die mitversicherten Personen. ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Direktion Leistung versicherten Personen einer über die asspario bestehenden Privaten Haft- pflichtversicherung. c) Versicherer: Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein a.G. Xxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxx Xxx. 00 , 00000 Xxxx Xxxxxxx, Tel.: +00 0000 0000 0000 Fax: 0000 0000 0000 E000-Mail : xxxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Diesem Rahmenvertrag liegen 0 (2) Hinweis auf die folgenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag für die Privathaftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privathaftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. zugrunde liegenden Bedingun- gen: a) Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches Scha- denersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedecktge- deckt, hält der Versicherer eine gerichtliche Durchsetzung nach Prüfung der eingereichten Schadenunterlagen für erforderlich, leitet der Versicherer die Unterlagen für eine Deckungs- prüfung im Schadenersatz‐Rechtsschutz un- mittelbar an die Itzehoer Versicherung/Brand- gilde weiter. Itzehoer Versicherung / Brandgilde leistet die ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-AG Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgen- den nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre DeckungDe- ckung), sofern der Streitwert 2.500,- Euro 0 EUR übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Er- eignis Ereignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintritt. Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Be- ginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegen- stand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechts- schutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechts- schutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versiche- rungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung gel- tend gemacht wird.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Privatpersonen

Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. Der Versicherer dieser Privathaftpflichtversicherung hat bei der RO- LAND Rechtsschutz-VersicherungsRechtsschutz Versicherung-AG für die Versicherten der Pri- vaten Priva- ten Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial- Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen. Diesem Rah- menvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag der Prämie für die Private Haftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. Versicherungsnehmer der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung ist der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherer. Versicherte Personen der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung sind der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Direktion Leistung Xxxxx-Xxxxxx Xxxxxx-Xxx. 00 00, 00000 Xxxx Direktions-Schadenabteilung Tel.: 0221 - 0000 0000 0000 00 00 Fax: 0221 - 0000 0000 0000 00 00 E-Mail Mail: xxxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Diesem Rahmenvertrag liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag der Prämie für die Privathaftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privathaftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, leistet die ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-AG Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgen- den Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 2.500,- Euro übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Er- eignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintritt. Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Be- ginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegen- stand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechts- schutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechts- schutz erstmals später als drei zwei Jahre nach Beendigung des Versiche- rungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung gel- tend gemacht wird.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. Der Versicherer dieser Privathaftpflichtversicherung hat bei der RO- LAND ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-Versicherungs AG für die den Versicherten der Pri- vaten Haftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial- Schadenersatz-RechtsschutzSchadenersatzrechtsschutz-Versicherung abgeschlossen. Diesem Rah- menvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag für die Private Haftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. Versicherungsnehmer der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung Spezial- Schadenersatzrechtsschutz Versiche- rung ist der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung Privathaftpflichtversicherung genannte Versicherer. Versicherte Personen der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung Spezial Schadenersatz Rechtsschutzversiche- rung sind der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung Privathaftpflichtversicherung genannte Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. ROLAND Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG Direktion Leistung Xxxxx-Xxxxxx Xxxxxx-Xxx. 00 00, 00000 Xxxx Direktions-Schadenabteilung Tel.: 0221 - 0000 0000 0000 00 00, Fax: 0221 - 0000 0000 0000 00 00 E-Mail Mail: xxxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Diesem Rahmenvertrag liegen die folgenden unten stehenden Bedingungen zugrundezu- grunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung Spezial Schadenersatz Rechtsschutz Versi- cherung ist in dem Beitrag der Prämie für die Privathaftpflichtversicherung enthaltenenthal- ten. Im Falle der Beendigung der Privathaftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rungSpezial Schadenersatz Rechtsschutz Versicherung. Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, leistet die ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-Versicherungs AG Versicherer Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgen- den nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 2.500,- Euro übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Er- eignis Ereignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintrittein- tritt. Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Be- ginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegen- stand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechts- schutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechts- schutz erstmals später als drei zwei Jahre nach Beendigung des Versiche- rungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung gel- tend gemacht wird.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. Der Versicherer dieser Privathaftpflichtversicherung hat bei der RO- LAND Rechtsschutz-Rechtsschutz- Versicherungs-AG für die Versicherten der Pri- vaten Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial- Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen. Diesem Rah- menvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag für die Private Haftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. Versicherungsnehmer der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung ist der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherer. Versicherte Personen der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung sind der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Direktion Leistung Xxxxx-Xxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxx Tel.: 0000 0000 0000 Fax: 0000 0000 0000 E-Mail Mail: xxxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Diesem Rahmenvertrag liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag für die Privathaftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privathaftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Schadenersatz- Rechtsschutz-Versiche- rungVersi- cherung. Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, leistet die ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-AG Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgen- den Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 2.500,- Euro übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Er- eignis Ereignis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung Vertrags- beendigung eintritt. Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Be- ginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegen- stand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechts- schutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechts- schutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versiche- rungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung gel- tend gemacht wird.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Spezial-Schadenersatzrechtsschutz. Der Versicherer dieser Privathaftpflichtversicherung (1) Die asspario hat bei der RO- LAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG für die Versicherten der Pri- vaten Haftpflichtversicherung Privaten Haft- pflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine Spezial- Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung Spezial‐ Schadenersatzrechtsschutz‐Versicherung mit der Itzehoer Ver- sicherung/Brandgilde abgeschlossen. Diesem Rah- menvertrag Rahmenvertrag liegen die unten stehenden untenstehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag Bei- trag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung Spezial‐Schadenersatzrechtsschutz‐Versicherung ist in dem Beitrag der Prämie für die Private Haftpflichtversicherung enthaltenenthal- ten. Im Falle der Beendigung der Privaten Haftpflichtversicherung Haftpflichtversiche- rung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-SchadenersatzScha- denersatzrechtsschutz-Rechtsschutz-Versiche- rung. Versicherungsnehmer der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung ist der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte Versicherer. Versicherung. a) Versicherungsnehmer: asspario Versicherungsdienst GmbH b) Versicherte Personen der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versi- cherung Personen: Versichert sind der im Versicherungsschein der Privathaftpflichtversiche- rung genannte jeweilige Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Direktion Leistung versicherten Personen einer über die asspario beste- henden Privaten Haftpflichtversicherung. c) Versicherer: Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versiche- rungsverein a.G. Xxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxx Xxx. 00 , 00000 Xxxx Xxxxxxx, Tel.: +00 0000 0000 0000 Fax: 0000 0000 0000 E-Mail : xxxxxxxx-xxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Diesem Rahmenvertrag liegen 000‐0 (2) Hinweis auf die folgenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist in dem Beitrag für die Privathaftpflichtversicherung enthalten. Im Falle der Beendigung der Privathaftpflichtversicherung endet auch der Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-Versiche- rung. zugrunde liegenden Bedingungen: a) Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches Schadenersatz- anspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversi- cherung gedeckt, hält der Versicherer eine gerichtliche Durchsetzung nach Prüfung der eingereichten Schaden- unterlagen für erforderlich, leitet der Versicherer die Un- terlagen für eine Deckungsprüfung im Schadenersatz‐ Rechtsschutz unmittelbar an die Itzehoer Versiche- rung/Brandgilde weiter. Itzehoer Versicherung / Brand- gilde leistet die ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-AG Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgen- den nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre Deckung), sofern so- fern der Streitwert 2.500,- Euro 0 EUR übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses Er- eignis Ereig- nis nach Vertragsbeginn und vor Vertragsbeendigung eintritt. . b) Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Be- ginn Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung Wahrneh- mung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder je- der Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegen- stand Gegenstand der Versicherung eingetreten ist oder, soweit sich der Rechts- schutzfall Rechtsschutzfall über einen Zeitraum Zeit- raum erstreckt, beendet ist. Es besteht kein VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz, wenn der Anspruch auf Rechts- schutz erstmals Rechtsschutz erst- mals später als drei zwei Jahre nach Beendigung des Versiche- rungsschutzes Versi- cherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung gel- tend geltend gemacht wird.

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Samples: Haftpflichtversicherung