Strukturqualität. Die Strukturqualität beschreibt die Möglichkeit des Therapeuten, aufgrund seiner individuellen Qualifikation, im Rahmen seines Arbeitsfeldes und unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur qualitativ hochwertige Therapieleistungen zu erbringen. Die Strukturqualität umfasst insbesondere die organisatorischen, personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für das Therapiegeschehen.
Strukturqualität. Die Strukturqualität umfasst die organisatorischen, personellen, räumlichen und sächlichen Vo- raussetzungen für die Erbringung der Leistungen gem. des Ergänzungsvertrages nach § 134a SGB V.
Strukturqualität. Die Strukturqualität definiert die personelle, räumliche und sächliche Ausstattung einer Einrichtung, den Standort und ihre Vernetzung im regionalen Hilfesystem. ⮚ Vorzuhaltendes Personal im Hinblick auf vereinbarte Quantität und Qualität (formaler Ausbildungsabschluss, Mitarbeiter ohne formale Ausbildung etc.) unter Berücksichtigung des betreuten Klientels: o Für notwendige Leitungs- und Verwaltungsaufgaben steht entsprechend fachlich qualifiziertes Personal im Umfang von 0,1 Vollzeitkraft Leitung und 0,1 Vollzeitkraft Verwaltung pro kalkulatorischer 1,0 Vollzeitkraft pädagogischer Betreuung zur Verfügung. o Zur Leistungserbringung der ambulanten Betreuung werden als Fachkräfte vom Leistungserbringer eingesetzt: • Diplom-Sozialarbeiter / Diplom-Sozialarbeiterinnen • Diplom-Sozialpädagogen / Diplom-Sozialpädagoginnen • Master of Arts – Soziale Arbeit • Bachelor of Arts – Soziale Arbeit • Diplom-Heilpädagogen / Diplom-Heilpädagoginnen • Erzieher / Erzieherinnen Es wird eine Fachkraftquote von 100% vereinbart, der Anteil an Erziehern/Erzieherinnen beträgt max. 50% einer Vollzeitkraft pädagogischer Betreuung. o Für alle in der Einrichtung beim Leistungserbringer beschäftigten Mitarbeiter/Innen werden aktuelle Stellenbeschreibungen vorgehalten. ⮚ Qualifizierung des beschäftigten Personals: Maßnahmen zur internen und externen Qualifizierung des beschäftigten Personals (Fortbildung, Fallsupervision, Teamsitzung, Fallbesprechungen) werden nach fachlichen Maßstäben im erforderlichen, ausreichenden und angemessenen Rahmen durchgeführt. Die Einrichtungsleitung entscheidet dabei nach fachlichen Aspekten über die durchzuführenden Fortbildungen und Fallsupervisionen. Diese sollen im Wesentlichen eine fachliche Qualifizierung des Personals im Bereich Gruppenübergreifender Dienst, Erziehung und Betreuung sowie für die Leitung sicherstellen. Teamsitzung und Fallbesprechung finden regelmäßig und nach Bedarf statt. Der Leistungserbringer hält einen jährlich zu aktualisierenden Fortbildungsplan für seine Mitarbeiter/Innen vor. ⮚ Vereinbarte räumliche und sächliche Rahmenbedingungen o Der Sitz und das Büro der Einrichtung ist in 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxx- Xxxxxxx-Xxxxxx 0. o Sozialer Treffpunkt , 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxx 00 ( anteilige Nutzung für dieses Angebot/Gruppenangebot) o Es stehen die nach fachlicher Einschätzung erforderlichen Sachmittel zur Betreuung und Förderung zur Verfügung. ⮚ Vernetzung im regionalen System. Dabei u.a.: o Der Leistungserbringer verpflichtet...
Strukturqualität. Zur Erbringung der Leistung hält der Leistungserbringer die notwendigen Strukturen vor. Der Leistungserbringer verfügt für jede Betriebsstätte über eine Konzeption, die insbesondere die Ziele, Umfang und Struktur der Leistung, die Leistungselemente sowie die Qualitätsmerkmale konkretisiert; die Konzeption wird regelmäßig überprüft und bedarfsge- recht fortgeschrieben. Der Leistungserbringer schafft Transparenz über seine Organisations- struktur, die Art und Weise der Dokumentation, der Kontrolle und Steuerung, der Entwicklung der Qualitätsziele, der regelhaften Selbstüberprüfung wesentlicher Prozesse und der Beteiligung seiner Mitarbeiter. Der Leistungserbringer sichert die interne Kommunikation und Personal- entwicklung insbesondere durch regelmäßige Supervision und Team- besprechungen, Fort- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter. Der Leistungserbringer verfügt über Instrumente zur internen Ergebnis- messung und -analyse, um die Ergebnisqualität sicherzustellen. Die vorgenannten Qualitätsmerkmale können durch ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nachgewiesen werden. Der Leistungserbringer beteiligt sich ggf. an regionaler Gremienarbeit. Der Leistungserbringer kooperiert mit der jeweils vorher tätigen Organisation wie zum Beispiel Schulen, WfbM und sonstigen vorgeschalteten Leistungs- erbringern, in der sich der Leistungsberechtigte befand bzw. noch be- findet, um den Wechsel in die Maßnahme Tagesförderstätte fachlich optimal zu gestalten. Ist die Tagesförderstätte nicht einer Werkstatt für behinderte Menschen räumlich und organisatorisch angegliedert, schließt der Leistungserbringer mit der für das Einzugsgebiet zuständigen Werkstatt für behinderte Menschen eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Übergänge aus der Tagesförderstätte in eine Werkstatt für behinderte Menschen. Der Leistungserbringer schließt mit allen Leistungsberechtigten einheitliche Leistungsverträge ab. In diesem Leistungsvertrag werden auf der Grundlage des Eingliederungshilfebescheides Inhalt, Umfang und Form der Hilfen, Beginn und Ende der Leistungen sowie Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgelegt.
Strukturqualität. Notwendige Ausstattung jeder für DMP gemeldeten Betriebsstätte: - Ein separater Schulungsraum muss Einzel- und Gruppenschulungen ermöglichen. - Curricula und Medien der angebotenen Schulung müssen vorhanden sein. Qualifikation des Leistungserbringers, ggf. auch durch angestellte Ärzte nachzuweisen: - Der Leistungserbringer hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die ihn zur Durchführung der o. g. Schulung qualifiziert, gegenüber der KVS - persönlich oder durch angestellte Ärzte - nachzuweisen Qualifikation des nichtärztlichen Personals - Das nichtärztliche Personal hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die es zur Durchführung der o.g. Schulung qualifiziert, nachzuweisen.
Strukturqualität. Notwendige Ausstattung jeder für DMP gemeldeten Betriebsstätte:
Strukturqualität. Die Leistung wird durch geeignete Fachkräfte des Leistungserbringers erbracht. - Für jeden Einzelfall wird eine Vereinbarung über Rechte und Pflichten zwischen dem Leistungsberechtigten, der Pflegefamilie und dem Leistungserbringer geschlossen. Die Kontinuität in der Beratung und Unterstützung wird durch den Leistungserbringer sichergestellt. Sie erfolgt im Bezugspersonensystem. Im Verhinderungsfall ist eine Vertretung sicherzustellen. - Die Kontakte zwischen Leistungserbringer, Kind/Jugendlichen und Pflegefamilien orientieren sich am konkreten Bedarf. Diese sollen in der Regel jedoch mindestens einmal im Monat erfolgen. - Der Leistungserbringer hat seinen Sitz in der Region und ist in der Lage, die Pflegefamilie in der Regel im Zeitraum innerhalb einer Stunde zu erreichen und ist jederzeit telefonisch erreichbar. - Krisenintervention wird sichergestellt. - Der Leistungserbringer ist in der regionalen Angebotsstruktur vernetzt. - In einer Pflegefamilie soll in der Regel nur ein Pflegekind leben. In begründeten Fällen können maximal zwei Pflegekinder in einer Pflegefamilie leben.
Strukturqualität. Die Strukturqualität beschreibt die für die Gewährleistung der Prozess- und Ergebnisqualität erforderlichen Rahmenbedingungen. Hierzu zählen neben der sächlichen und personellen Ausstattung sowie den betriebsnotwendigen Anlagen des Leistungserbringers Festlegungen in der Leistungsvereinbarung und/oder dem Fachkonzept insbesondere zu - Zielgruppe, Leistungsangebot und Ort der Leistungserbringung, - Möglichkeiten der Kontaktaufnahme sowie räumliche und zeitliche Erreichbarkeit des Leistungserbringers insbesondere in Krisensituationen der leistungsberechtigten Person, - Organisations- und Leitungsstruktur, - Besetzung und Qualifikation des Personals, - Mitarbeiterberatung, Mitarbeiterbesprechungen, - sozialräumlicher sowie trägerübergreifender und interdisziplinärer Netzwerkarbeit. Die Kriterien im Einzelnen sind in der jeweiligen Rahmenleistungsbeschreibung aufgeführt.
Strukturqualität. Strukturqualität benennt die strukturellen Rahmenbedingungen, die notwendig sind, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Parameter sind insbesondere: - personelle, räumliche und sächliche Ausstattung - Standort und Größe der Einrichtung - bauliche Standards - Konzeption der Einrichtung - Organisationsform - Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - Einbindung in Versorgungs- und Kooperationsstrukturen und Gemeinwesen - Dokumentationssystem (personen- und einrichtungsbezogen)
Strukturqualität. Ausstattung mit qualifiziertem Personal, insbes. Dipl.- Sozialarbeiter/innen, • Dipl.-Sozialpädagogen/innen sowie Angehörige anderer für die Aufgabe angemessen qualifizierter Berufsgruppen • Erbringung der Hilfe auf der Basis fachlich anerkannter Methoden und interdisziplinärer Ausrichtung • Feste Öffnungszeiten der Einrichtung und geregelte Erreichbarkeit • Ausstattung mit entsprechenden Räumlichkeiten (Büro, Gemein- schaftsraum, Küche, Sanitäre Anlagen usw.) und entsprechende sächliche Ausstattung