Subsidiaritätsklausel. Falls eine versicherte Person Ansprüche hat, die sich aus einem anderen Versicherungsvertrag (obligatorische oder fakultative Versicherung) ergeben, so ist der Versicherungsschutz subsidiär und beschränkt sich auf den Teil der Leistungen von EUROP ASSISTANCE, der diejenigen des anderen Versicherungsvertrags übersteigt. Die Kosten werden insgesamt nur einmal erstattet. Falls EUROP ASSISTANCE dennoch Leistungen für denselben Schaden erbracht hat, gelten diese als Vorschuss, und der Versicherte tritt die Ansprüche, die er gegen Dritte (obligatorische oder fakultative Versicherung) geltend machen kann, in dieser Höhe an EUROP ASSISTANCE ab
Subsidiaritätsklausel. Hat eine versicherte Person Anspruch aus einem anderen Vertrag, beschränkt sich der Versicherungsschutz auf den Teil der Leistungen der Gesellschaft, der denjenigen des anderen Vertrages übersteigt. Diese Klausel findet keine Anwendung, falls der Vertrag, auf welchen hier Bezug genommen wird, eine analoge Klausel enthält.
Subsidiaritätsklausel. Sofern parallel zur Objekt-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz über eine weitere Berufshaftpflicht-Versicherung zu Gunsten des Versicherungsneh- mers und/oder eines Mitversicherten bei HDI besteht, gewährt diese keinen Versicherungsschutz.
Subsidiaritätsklausel. Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 1 und Ziff. 2 genannten Geräte in der Privathaftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz. D.h. anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für das selbe Risiko noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
Subsidiaritätsklausel. Der Versicherungsschutz für das versicherte Objekt in der Privathaftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz. D.h. anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Der Versicherungsschutz gilt wie folgt vereinbart
Subsidiaritätsklausel. Begehrt der Kunde der Sache nach einem Anspruch aus dem Versicherungsvertrag und verweigert das Versicherungsunternehmen die Leistung, so muss der Kunde zunächst das Versicherungsunternehmen gerichtlich in Anspruch nehmen. Der Makler kann wegen eines Beratungsfehlers nur im Anschluss daran verklagt werden, wenn der Anspruch gegen das Versicherungsunternehmen bei Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten nicht erfolgreich geltend gemacht werden konnte.
Subsidiaritätsklausel. Soweit für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz gemäß o.g. Risikobeschreibung für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Darlehensvermittlern bei einem anderen Versicherer bestand, gilt der Versicherungsschutz dieses Vertrages bereits mit Wirkung vom Beginn des bei dem Vorversicherer abgeschlossenen Vertrages an. Es gilt § 2 II AVB. Soweit der Versicherungsnehmer im Schadenfall aus dem bei dem Vorversicherer bestehenden Versicherungsvertrag Deck- ungsschutz in Anspruch nehmen kann, geht diese anderweitige Deck- ung vor.
Subsidiaritätsklausel. Versicherungsschutz aus diesem Vertrag wird nur dann gewährt, wenn über die Kraftfahr- zeug-Haftpflichtversicherung der unter die Versicherungspflicht fallenden Zugmaschinen und Anhänger hinter diesen Zugmaschinen keine Deckung besteht.
Subsidiaritätsklausel. Begehrt der Auftraggeber der Sache nach einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag und die Versicherungs- gesellschaft verweigert die Leistung, so verpflichtet sich der Auftraggeber dazu zunächst die Versicherungsgesell- schaft in Anspruch zu nehmen. GV Versicherungsmakler kann aufgrund eines Beratungsfehlers nur dann belangt werden, wenn der Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft nach Ausschöpfung des Rechtsweges nicht geltend gemacht werden kann.
Subsidiaritätsklausel. Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Ent- schädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt insbesondere für Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung und Beihilfe- leistungen. Soweit aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung beansprucht werden kann, steht es Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Schadenfall melden.