Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB oder des zwischen dem Auftragnehmer und ONTRAS geschlossenen Vertrages nichtig, unwirksam oder aus Rechtsgründen undurchführbar sein oder werden, ohne dass damit die Erreichung von Ziel und Zweck des gesamten Auftrages unmöglich oder dessen Aufrechterhaltung für einen Vertragspartner unzumutbar wird, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Soweit keine Individualvereinbarung existiert, die in Text- oder Schriftform zu dokumentieren ist, ist in diesem Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine andere Regelung zu ersetzen, die den angestrebten Zweck und die wirtschaftliche Zielsetzung des gesamten Auftrages erfüllt sowie den Interessen der Vertragspartner gerecht wird. Dies gilt entsprechend, wenn bei Auftragserteilung eine an sich notwendige Regelung unterblieben ist.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB oder des zwischen dem Auftragnehmer „Allgemeinen Bedingungen für die Beschaffung von Anlagen, Maschinen und ONTRAS geschlossenen Vertrages nichtig, elektrotechnischen Einrichtungen“ unwirksam oder aus Rechtsgründen undurchführbar sein oder werden, ohne dass damit die Erreichung von Ziel und Zweck des gesamten Auftrages unmöglich oder dessen Aufrechterhaltung für einen Vertragspartner unzumutbar wird, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Soweit keine Individualvereinbarung existiert, die in Text- oder Schriftform zu dokumentieren ist, ist in In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine andere Regelung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung angestrebten Zweck und die wirtschaftliche Zielsetzung des gesamten Auftrages erfüllt sowie den Interessen der Vertragspartner gerecht wird. Dies gilt entsprechend, wenn bei Auftragserteilung eine an sich notwendige Regelung unterblieben ist.
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Samples: General Terms and Conditions for Procurement, General Terms and Conditions for Procurement
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB oder des zwischen dem Auftragnehmer und ONTRAS geschlossenen Vertrages nichtig, „Allgemeinen Einkaufsbedingungen“ unwirksam oder aus Rechtsgründen undurchführbar sein oder werden, ohne dass damit die Erreichung von Ziel und Zweck des gesamten Auftrages unmöglich oder dessen Aufrechterhaltung für einen Vertragspartner unzumutbar wird, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Soweit keine Individualvereinbarung existiert, die in Text- oder Schriftform zu dokumentieren ist, ist in In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine andere Regelung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung angestrebten Zweck und die wirtschaftliche Zielsetzung des gesamten Auftrages erfüllt sowie den Interessen der Vertragspartner gerecht wird. Dies gilt entsprechend, wenn bei Auftragserteilung eine an sich notwendige Regelung unterblieben ist.
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Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB oder des zwischen dem Auftragnehmer und ONTRAS geschlossenen Vertrages nichtig, unwirksam un- wirksam oder aus Rechtsgründen undurchführbar sein oder werden, ohne dass damit die Erreichung von Ziel und Zweck des gesamten Auftrages unmöglich oder dessen Aufrechterhaltung für einen Vertragspartner Ver- tragspartner unzumutbar wird, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen üb- rigen Bestimmungen nicht berührt werden. Soweit keine Individualvereinbarung Individual- vereinbarung existiert, die in Text- oder Schriftform zu dokumentieren dokumentie- ren ist, ist in diesem Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung Be- stimmung durch eine andere Regelung zu ersetzen, die den angestrebten ange- strebten Zweck und die wirtschaftliche Zielsetzung des gesamten Auftrages erfüllt sowie den Interessen der Vertragspartner gerecht wird. Dies gilt entsprechend, wenn bei Auftragserteilung eine an sich notwendige Regelung unterblieben ist.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB oder des zwischen dem Auftragnehmer und ONTRAS geschlossenen Vertrages nichtig, unwirksam oder aus Rechtsgründen undurchführbar sein oder werden, ohne dass damit die Erreichung von Ziel und Zweck des gesamten Auftrages unmöglich oder dessen Aufrechterhaltung für einen Vertragspartner unzumutbar wird, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Soweit keine Individualvereinbarung existiert, die in Text- Schrift- oder Schriftform Textform mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur zu dokumentieren ist, ist in diesem Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung Be- stimmung durch eine andere Regelung zu ersetzen, die den angestrebten ange- strebten Zweck und die wirtschaftliche Zielsetzung des gesamten Auftrages erfüllt sowie den Interessen der Vertragspartner gerecht wird. Dies gilt entsprechend, wenn bei Auftragserteilung eine an sich notwendige Regelung unterblieben ist.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen