Common use of Vergütung Clause in Contracts

Vergütung. 8.4.1. Eine im Angebot angebotene pauschale Vergütung ist das Entgelt für alle mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten Leistungen, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt ist. 8.4.2. Die pauschale monatliche Vergütung wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang berechnet. 8.4.3. Eine im Angebot aufgeführte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 8.4.4. Materialaufwand ist gesondert zu vergüten. 8.4.5. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von TIS werden wie Arbeitszeiten vergütet. 8.4.6. Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben im Angebot vergütet. 8.4.7. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des Produkts. 8.4.8. Die pauschale Vergütung ist, soweit nicht gesondert vereinbart, Kalender vierteljährlich im Voraus zu zahlen. 8.4.9. TIS ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen berechtigt, diejenige Vergütung zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangt. 8.4.10. TIS ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vergütung. 8.4.1. Eine im Angebot angebotene pauschale Vergütung ist das Entgelt für alle mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten Leistungen, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt ist. 8.4.2. Die pauschale monatliche Vergütung wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang berechnet. 8.4.36.6.1. Eine im Angebot aufgeführte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der angebotenen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 8.4.46.6.2. Materialaufwand ist wird gesondert zu vergütenvergütet. 8.4.56.6.3. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von TIS werden wie Arbeitszeiten vergütet. 8.4.66.6.4. TIS erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 6.6.5. Eine Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung fällig, soweit keine andere Form des Leistungsnachweises vereinbart ist. Der Leistungsnachweis gilt auch als genehmigt, wenn und soweit der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht. 6.6.6. Ein im Angebot angebotener Festpreis ist das Entgelt für alle vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein Festpreis wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung fällig. Voraussetzung für die Reisezeiten, Reisekosten, . 6.6.7. Reisekosten und Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben im Angebot Vereinbarungen vergütet. 8.4.7. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des Produkts. 8.4.8. Die pauschale Vergütung ist, soweit nicht gesondert vereinbart, Kalender vierteljährlich im Voraus zu zahlen. 8.4.9. TIS ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen berechtigt, diejenige Vergütung zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangt. 8.4.10. TIS ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vergütung. 8.4.13.4.1. Eine im Angebot angebotene pauschale Vergütung ist das Entgelt für alle mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten Leistungen, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt ist. 8.4.23.4.2. Die pauschale monatliche Vergütung wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang berechnet. 8.4.33.4.3. Eine im Angebot aufgeführte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der LeistungenPflegeleistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 8.4.43.4.4. Materialaufwand ist gesondert zu vergüten. 8.4.53.4.5. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von TIS werden wie Arbeitszeiten vergütet. 8.4.63.4.6. Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben im Angebot vergütet. 8.4.73.4.7. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des Produkts. 8.4.83.4.8. Die pauschale Vergütung ist, soweit nicht gesondert vereinbart, ist Kalender vierteljährlich im Voraus zu zahlen. 8.4.93.4.9. TIS ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen berechtigt, diejenige Vergütung zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangt. 8.4.103.4.10. TIS ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vergütung. 8.4.16.1. Eine im Angebot angebotene pauschale Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung ist das Entgelt für alle mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten Leistungen, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt istrichten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem Auftragsblatt. 8.4.26.2. Die pauschale monatliche Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang berechnetnach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 10 hat. 8.4.36.3. Eine im Angebot aufgeführte Der Anbieter kann nach Ablauf der Erstlaufzeit gemäß dem Auftragsblatt die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 5% kann der Kunde das Entgelt für den Zeitaufwand der Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart istVertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen. 8.4.4. Materialaufwand ist gesondert zu vergüten. 8.4.5. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von TIS werden wie Arbeitszeiten vergütet. 8.4.6. Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben im Angebot vergütet. 8.4.76.4. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des ProduktsAnbieters. 8.4.8. Die pauschale Vergütung ist, soweit nicht gesondert vereinbart, Kalender vierteljährlich im Voraus zu zahlen. 8.4.9. TIS ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen berechtigt, diejenige Vergütung zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangt. 8.4.10. TIS ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Software as a Service Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 8.4.13.6.1. Eine im Angebot angebotene pauschale Vergütung ist das Entgelt für alle mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten Leistungen, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt ist. 8.4.23.6.2. Die pauschale monatliche Vergütung wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang berechnet. 8.4.33.6.3. Eine im Angebot aufgeführte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der LeistungenPflegeleistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 8.4.43.6.4. Materialaufwand ist gesondert zu vergüten. 8.4.53.6.5. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von TIS pure media werden wie Arbeitszeiten vergütet. 8.4.63.6.6. Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben im Angebot vergütet. 8.4.73.6.7. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des Produkts. 8.4.83.6.8. Die pauschale Vergütung ist, soweit nicht gesondert vereinbart, ist Kalender vierteljährlich im Voraus zu zahlen. 8.4.93.6.9. TIS pure media ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen berechtigt, diejenige Vergütung zu verlangen, die TIS pure media bei Abschluss Ab- schluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangt. 8.4.103.6.10. TIS pure media ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 8.4.1. Eine im Angebot angebotene pauschale Vergütung ist das Entgelt für alle mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten Leistungen, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt ist. 8.4.2. Die pauschale monatliche Vergütung wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang berechnet. 8.4.36.6.1. Eine im Angebot aufgeführte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der angebotenen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 8.4.46.6.2. Materialaufwand ist wird gesondert zu vergütenvergütet. 8.4.56.6.3. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von TIS pure media werden wie Arbeitszeiten vergütet. 8.4.66.6.4. pure media erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 6.6.5. Eine Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung fällig, soweit keine andere Form des Leistungsnachweises vereinbart ist. Der Leistungsnachweis gilt auch als genehmigt, wenn und soweit der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht. 6.6.6. Ein im Angebot angebotener Festpreis ist das Entgelt für alle vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein Festpreis wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung fällig. Voraussetzung für die Reisezeiten, Reisekosten, . 6.6.7. Reisekosten und Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben im Angebot Vereinbarungen vergütet. 8.4.7. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des Produkts. 8.4.8. Die pauschale Vergütung ist, soweit nicht gesondert vereinbart, Kalender vierteljährlich im Voraus zu zahlen. 8.4.9. TIS ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen berechtigt, diejenige Vergütung zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangt. 8.4.10. TIS ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 8.4.112.1. Der Betrag der jährlichen pauschalen Pflegevergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. 12.2. Die Vergütung ist als jährliche Pauschale für zwölf Monate im voraus fällig und zahlbar. Die Pflegege - bühr ist jeweils vierzehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. genua ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzu - rechnen. Der Kunde wird über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. 12.3. Die Preise, bzw. die Vergütung verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer und etwaiger sonstiger gesetzlicher Abgaben. 12.4. Eine iZahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn genua über den Betrag verfügen kann. Im Angebot angebotene pauschale Vergütung ist das Entgelt für alle Falle der Annah - me von Schecks oder Wechseln gilt die Zahlung erst mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten Leistungen, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt istderen Einlösung als erfolgt. 8.4.212.5. Die pauschale monatliche Vergütung wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang berechnet. 8.4.3. Eine im Angebot aufgeführte Vergütung nach Aufwand genua ist das Entgelt für den Zeitaufwand der Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 8.4.4. Materialaufwand ist gesondert zu vergüten. 8.4.5. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von TIS werden wie Arbeitszeiten vergütet. 8.4.6. Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben im Angebot vergütet. 8.4.7. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des Produkts. 8.4.8. Die pauschale Vergütung ist, soweit nicht gesondert vereinbart, Kalender vierteljährlich im Voraus zu zahlen. 8.4.9. TIS ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen berechtigt, diejenige die Pflegevergütung zu Beginn eines Vertragsjahres entsprechend ihrer allgemei - nen Preisliste anzupassen. genua teilt dem Kunden eine Änderung der Vergütung mindestens zwei Mo - nate vorher schriftlich mit. Bei einer Erhöhung der Pflegevergütung um mehr als zehn Prozent ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Erhöhungsverlangens das Vertragsverhältnis zum Ende des Vertragsjahres zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangtkündigen. 8.4.10. TIS ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben.

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Samples: Software Maintenance Agreement

Vergütung. 8.4.12.1. Eine im Angebot angebotene pauschale Vergütung ist das Entgelt für alle mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten LeistungenDie Vergütungen sind Nettobeträge, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt istzahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug. 8.4.22.2. Die pauschale monatliche Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. 2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Die Lizenzgebühren werden nach der jeweils gültigen Fassung des Vergütungstarif- vertrages der Allianz deutscher Grafikdesigner (VTV/AGD) berechnet. 8.4.32.4. Eine im Angebot aufgeführte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand Bei Zahlungsverzug kann der Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 8.4.4. Materialaufwand ist gesondert zu vergüten. 8.4.5. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten Designer Verzugszinsen in Höhe von TIS werden wie Arbeitszeiten vergütet. 8.4.6. Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben im Angebot vergütet. 8.4.75% über dem jewei- ligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des ProduktsGeltendmachung eines nachge- wiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. 8.4.8. Die pauschale Vergütung ist, soweit nicht gesondert vereinbart, Kalender vierteljährlich im Voraus zu zahlen. 8.4.9. TIS ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen berechtigt, diejenige Vergütung zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangt. 8.4.10. TIS ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 8.4.16.1. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden durch den Kunden monatlich vergütet. Für den vereinbarten Testzeitraum findet keine Vergütung statt. Die Vergütung wird zum ersten Tag der kostenpflichtigen Vertragslaufzeit fällig. Die Zahlung erfolgt über die im Kundenportal gewählte Zahlungsweise. 6.2. Die Höhe der monatlichen Vergütung beträgt 9,90 € inkl. Mehrwertsteuer. 6.3. Sollte es bei der Zahlung via Bankeinzug zu einer Rückbuchung kommen, die durch den Kunden verschuldet wurde, behält sich die Hoch & Zervudakis GbR vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ zu erheben. 6.4. Die Hoch & Xxxxxxxxxx GbR ist verpflichtet, die anvertrauten Kontodaten nach Beendigung der Vertragsbeziehungen zu löschen. 6.5. Im Einklang mit mit § 315 Abs. 3 BGB kann die Hoch & Zervudakis GbR die Vergütung an die Entwicklungskosten anpassen. Eine im Angebot angebotene pauschale Vergütung ist das Entgelt für alle mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten Leistungen, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt ist. 8.4.2. Die pauschale monatliche Vergütung etwaige Erhöhung wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang berechnet. 8.4.3. Eine im Angebot aufgeführte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 8.4.4. Materialaufwand ist gesondert zu vergüten. 8.4.5. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von TIS werden wie Arbeitszeiten vergütet. 8.4.6. Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben im Angebot vergütet. 8.4.7. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des Produkts. 8.4.8. Die pauschale Vergütung ist, soweit nicht gesondert vereinbart, Kalender vierteljährlich spätestens drei Monate im Voraus schriftlich an die E-Mail Adresse der Registrierung mitgeteilt. Diese Erhöhung darf maximal 20% der aktuellen Vergütung betragen. Der Kunde hat das Recht, nach einer Erhöhung den Vertrag fristgerecht zu zahlenkündigen. Sollte dies nicht geschehen, wird die Preiserhöhung gültig. 8.4.9. TIS ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen berechtigt, diejenige Vergütung zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangt. 8.4.10. TIS ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben.

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Samples: Software as a Service Agreement

Vergütung. 8.4.114.1. Eine Die Nutzung der Moss Plattform Services ist entgeltlich. Alle Preisangaben des Anbieters verstehen sich im Angebot angebotene pauschale Vergütung ist das Entgelt für alle mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten Leistungen, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt istZweifel ohne Umsatzsteuer. 8.4.214.2. Die pauschale monatliche Vergütung wird entsprechend Preise und Vergütungen ergeben sich aus den mit dem angebotenen Benutzerumfang berechnetKunden vereinbarten Konditionen und den Preis- und Leistungsverzeichnissen der Drittanbieter. 8.4.314.3. Eine im Angebot aufgeführte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand Auf der LeistungenMoss Plattform können zusätzliche, soweit nichts anderes vereinbart istweitere oder geänderte vergütungspflichtige Leistungen angeboten werden. Diese werden erst durch Zustimmung des Kunden vereinbart. Die Zustimmung kann durch die Aktivierung der entsprechenden Funktionalität erklärt werden. Administratoren des Kunden sind zuständig und entsprechend berechtigt, solche Leistungen abzurufen. Auf solche Leistungen finden auch ohne erneute Einbeziehung diese AGB Anwendung. 8.4.414.4. Materialaufwand ist gesondert zu vergüten. 8.4.5. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von TIS werden wie Arbeitszeiten vergütet. 8.4.6. Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben im Angebot vergütet. 8.4.7. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des Produkts. 8.4.8. Die pauschale Vergütung ist, soweit Wenn nicht gesondert abweichend vereinbart, Kalender vierteljährlich werden auf einen Abrechnungszeitraum bezogene Vergütungen zum ersten Kalendertag des Abrechnungszeitraums im Voraus zu zahlenfällig. Übersteigt der Abrechnungszeitraum 12 Monate, werden gemäß vorstehender Regelung jeweils 12 Monate im Voraus fällig. Alle anderen Vergütungen werden im Zweifel sofort fällig. 8.4.914.5. TIS Hierzu ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen Anbieter berechtigt, diejenige Vergütung den geschuldeten Betrag unmittelbar der Karte zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangtbelasten. 8.4.1014.6. TIS ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugebenDie Parteien vereinbaren elektronische Rechnungstellung oder elektronische Übermittlung von Rechnungen nach Xxxx des Anbieters.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 8.4.14.1. Eine im Angebot angebotene pauschale Der Vertragspartner ist verpflichtet, pro von ihm bei GARANTIEMAX nach Ziffer 1.1 und 1.2 erworbene Nutzungslizenz die in der Anlage 1 ausgewiesene einmalige Vergütung ist das Entgelt für alle mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten Leistungen, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt ist. 8.4.2pro Nutzungslizenz zzgl. Die pauschale monatliche Vergütung wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang berechnet. 8.4.3. Eine im Angebot aufgeführte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 8.4.4. Materialaufwand ist gesondert zu vergüten. 8.4.5. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von TIS werden wie Arbeitszeiten vergütet. 8.4.6. Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben im Angebot vergütet. 8.4.7. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des Produkts. 8.4.8. Die pauschale Vergütung ist, soweit nicht gesondert vereinbart, Kalender vierteljährlich im Voraus Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe zu zahlen. 8.4.94.2. TIS Die Vergütung für die nach Ziffer 1.1 und 1.2 erworbenen Nutzungslizenzen ist fällig mit Aktivierung des XCARE+KITCHEN Pakets durch den Endkunden, spätestens jedoch 60 Tage nach Maßgabe Registrierung des Endkunden durch den Vertragspartner auf der allgemeinen Bestimmungen berechtigt, diejenige Vergütung zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangtPlattformanwendung. 8.4.104.3. TIS GARANTIEMAX rechnet gegenüber dem Vertragspartner auf Basis einer monatlichen Rechnungsstellung ab. Die Rechnungsstellung hat bis zum 3. Werktag des nach der jeweiligen Fälligkeit folgenden Monats zu erfolgen. DIe Zahlung ist verpflichtetjeweils am 10. eines Monats für die am 3. Werktag erstellte Rechnung fällig. Sollte der 10. auf ein Wochenende oder Feiertag fallen, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugebenso verschiebt sich die Fälligkeit auf den nachfolgenden Werktag. 4.4. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig entschiedenen Gegenforderungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte können gleichfalls nur geltend gemacht werden, soweit sie wegen von GARANTIEMAX anerkannter oder rechtskräftig entschiedener Gegenforderungen erhoben werden.

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Samples: Händler Einzelvereinbarung

Vergütung. 8.4.11. Eine Die Vergütung ergibt sich aus dem 22nd-Angebot. 2. Die der Vergütung zugrunde gelegte Arbeitszeit vo n 22nd umfaßt auch die tatsächlich aufgewendete Zeit der An- und Abreise. Sie beginnt frühestens und endet spätestens in der jeweiligen dem Kunden nächstgelegenen Geschäftsstelle. Leistungen außerhalb der Regelarbeitszeit (siehe 3.3 Satz 3) werden gesondert verrechnet 3. Reisekosten und erforderliche Spesen für Reisen im Angebot angebotene pauschale Vergütung ist das Entgelt für alle mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten Leistungen, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt istRahmen des Beratungsauftrages werden in der entstandenen Höhe dem Kunden belastet. 8.4.24. Die pauschale monatliche Vergütung wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang Etwaige Kosten für Dokumentationen, Beratungsmaterial, DV-Rechenzeiten und Telekommunikationskosten werden gesondert berechnet. 8.4.35. Eine Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit im Angebot aufgeführte Vergütung Einzelfall nicht anders geregelt, − bei Abrechnung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand monatlich oder − bei Festpreisvereinbarung i.H.v. 50 % nach Auftragserteilung und 50 % nach Leistungserbringung − zuzüglich der Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart istjeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 8.4.46. Materialaufwand ist gesondert zu vergüten. 8.4.5. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von TIS werden wie Arbeitszeiten vergütet. 8.4.6. Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben Im Falle der Kündigung des Beratungsvertrages oder einzelner im Angebot vergütetBeratungsvertrag definierter Vertragsteile wird die Vergütung für alle erbrachten, aber noch nicht abgerechneten Leistungen sofort fällig. 8.4.7. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des Produkts. 8.4.8. Die pauschale Vergütung ist, soweit nicht gesondert vereinbart, Kalender vierteljährlich im Voraus zu zahlen. 8.4.9. TIS ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen berechtigt, diejenige Vergütung zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangt. 8.4.10. TIS ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienstleistungen

Vergütung. 8.4.16.1 Für die Erbringung der Leistungen des VdS-Sachkundigen nach Ziff. Eine im Angebot angebotene pauschale Vergütung ist das Entgelt für alle mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten Leistungen, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt ist4.1 zahlt der Auftraggeber die auf Grundlage des Angebots vereinbarte Vergütung. 8.4.2. 6.2 Die pauschale monatliche Vergütung wird entsprechend auf Grundlage der bei Angebotserstellung gültigen „Preisliste Hochwasserpass“ von VdS berechnet und kann entweder als Pauschalvergütung oder aufwandsabhängige Vergütung berechnet werden. Diese Preisliste ist über das Internetangebot unter xxx.xxx.xx zugänglich; auf Anfrage stellt VdS dem angebotenen Benutzerumfang berechnetAuftraggeber die Preisliste zur Verfügung. 8.4.36.3 VdS wird die anfallende Vergütung mit Übergabe des Hochwasserpasses in Rechnung stellen. Eine im Angebot aufgeführte Wird die Vergütung nach Aufwand nicht als Pauschalvergütung berechnet, weist VdS dem Auftraggeber die bei der Erstellung des Hochwasserpasses angefallenen Aufwände durch Angabe von Datum und Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung und die angefallen Auslagen durch Vorlage entsprechender Belege nach. VdS ist das Entgelt für den Zeitaufwand (insbesondere bei der Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 8.4.4. Materialaufwand ist gesondert zu vergüten. 8.4.5. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von TIS werden wie Arbeitszeiten vergütet. 8.4.6. Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben im Angebot vergütet. 8.4.7. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des Produkts. 8.4.8. Die pauschale Vergütung ist, soweit nicht gesondert vereinbart, Kalender vierteljährlich im Voraus zu zahlen. 8.4.9. TIS ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen Vereinbarung einer aufwandsabhängigen Vergütung) berechtigt, diejenige mit Beauftragung eine angemessene Vorauszahlung von nicht mehr als 50% der voraussichtlich anfallenden Vergütung zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangt. 8.4.10. TIS 6.4 Die in Rechnung gestellte Vergütung ist verpflichtetinnerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugebensofern in der Rechnung von VdS keine abweichende Zahlungsfrist angegeben wird.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Hochwasserpass

Vergütung. 8.4.1A.6.1. Eine Aufwendungen für Besuche, Kostenvoranschläge, Angebote, Prospekte oder Präsentationen des Auftragneh- mers im Angebot angebotene pauschale Vergütung Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden nicht vergütet. A.6.2. (Zeit)aufwand, der aufgrund der internen Organisa- tion oder Koordination des Auftragnehmers entsteht, ist das Entgelt nicht abrechenbar. A.6.3. Leistungserbringung außerhalb der üblichen Ge- schäftszeiten wird nicht abweichend vergütet. A.6.4. Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- oder Zollkosten oder sonstige Kosten die anlässlich der geschulde- ten Leistung des Auftragnehmers anfallen, werden vom Auf- traggeber nicht übernommen (Lieferung „frei Haus“). A.6.5. Kosten für alle mit die Wahrung oder Erweiterung des Wis- sensstandes beim Auftragnehmer trägt dieser pauschalen Vergütung vereinbarten Leistungenselbst. A.6.6. Soweit nicht anders angegeben, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt ist. 8.4.2schließen verein- barte Preise die Umsatzsteuer ein. Die pauschale monatliche Vergütung wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang berechnet. 8.4.3A.6.7. Eine im Angebot aufgeführte Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart erfolgt die Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der LeistungenFälligkeit, soweit nichts anderes vereinbart ist. 8.4.4ordnungsgemäßer Rechnungs- legung, mangelfreier und vollständiger Erfüllung. Materialaufwand ist gesondert zu vergüten. 8.4.5A.6.8. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von TIS Reisezeiten werden wie Arbeitszeiten nicht vergütet. 8.4.6. Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben im Angebot vergütet. 8.4.7. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des Produkts. 8.4.8. Die pauschale Vergütung ist, soweit nicht gesondert vereinbart, Kalender vierteljährlich im Voraus zu zahlen. 8.4.9. TIS ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen berechtigt, diejenige Vergütung zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangt. 8.4.10. TIS ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vergütung. 8.4.16.1. Eine Vorrangig gilt die im Angebot angebotene pauschale einzelnen Auftrag schriftlich vereinbarte Vergütung. Wurde die Vergütung ist das Entgelt nicht derart vereinbart, gelten die für alle mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten Leistungendie jeweilige Dienstleistung zu dem Zeitpunkt der Auftragserteilung üblichen Preise der TSHK. 6.2. Grundsätzlich vereinbart die TSHK sowohl Festpreise als auch die Abrechnung auf Stundenbasis. Hat die TSHK den zu erwartenden Aufwand geschätzt, soweit nichts anderes liegt darin keine Vereinbarung eines Höchstbetrags. 6.3. Beim Stundenhonorar wird jede angefangene Viertelstunde berechnet. Die Kosten für eine auf Stundenbasis abgerechnete Dienstleistung können sich durch verschiedene Faktoren, die nicht im Vertrag geregelt istEinflussbereich der TSHK liegen wie bspw. Verzögerungen im Kontakt mit Behörden oder Dritten, ungenügende oder undeutliche Informationen seitens des Kunden etc. erhöhen. 8.4.26.4. Neben der Vergütung kann die TSHK Erstattung ihrer Auslagen und Kosten wie z.B. Gebühren oder Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Dienstleistung entstehen, verlangen. 6.5. Die pauschale monatliche Vergütung wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang berechnetTSHK behält sich vor, einen Vorschuss zu verlangen. 8.4.36.6. Eine im Angebot aufgeführte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart istSämtliche Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer. 8.4.4. Materialaufwand ist gesondert zu vergüten. 8.4.5. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von TIS werden wie Arbeitszeiten vergütet. 8.4.6. Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben im Angebot vergütet. 8.4.7. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des Produkts. 8.4.8. Die pauschale Vergütung ist, soweit nicht gesondert vereinbart, Kalender vierteljährlich im Voraus zu zahlen. 8.4.9. TIS ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen berechtigt, diejenige Vergütung zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangt. 8.4.10. TIS ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 8.4.1. Eine 6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Angebot angebotene pauschale Vergütung ist das Entgelt für alle mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten LeistungenRahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt istwenn der Anreiseweg vom Sitz von Paints mehr als 50 Km beträgt. 8.4.26.2 Die Vergütung von Paints erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Die pauschale monatliche Maßgeblich für die Vergütung wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang berechnet. 8.4.3. Eine im Angebot aufgeführte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 8.4.4. Materialaufwand ist gesondert zu vergüten. 8.4.5. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von TIS werden wie Arbeitszeiten vergütet. 8.4.6. Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben im Angebot vergütet. 8.4.7. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des Produkts. 8.4.8. Die pauschale Vergütung istPaints, soweit nicht gesondert vereinbartetwas Abweichendes vereinbart ist. Paints ist berechtigt, Kalender vierteljährlich die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von Paints erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich. 6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Paints getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Paints für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. 6.4 Paints ist berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe sowie bei Dauerschuldverhältnissen Zahlungen der monatlichen Entgelte im Voraus zu zahlenverlangen. 8.4.96.5 Vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. TIS ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen berechtigt, diejenige Vergütung zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangtgesetzlichen Umsatzsteuer. 8.4.10. TIS ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vergütung. 8.4.18.6.1. Eine Der Mietzins wird im Angebot angebotene pauschale Vergütung ist das Entgelt für alle mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten Leistungen, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt ist. 8.4.2festgelegt. Die pauschale monatliche Vergütung wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang berechnet. 8.4.3. Eine im Angebot aufgeführte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand angegebenen Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart istgesetzlichen Umsatzsteuer. 8.4.48.6.2. Materialaufwand Der Mietzins umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache, für deren Instandhaltung und Instandsetzung. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist im Mietzins nicht beinhaltet und ist gegebenenfalls gesondert nach der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers zu vergüten. 8.4.58.6.3. Vom Soweit die Mietsache durch neue Hard- oder Software erweitert wird, wird für die jeweilige Erweiterung der Mietsache vorab ein Angebot an den Kunden zu vertretende Wartezeiten von TIS werden wie Arbeitszeiten vergütetübersandt. 8.4.68.6.4. Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben Reisekosten zum vereinbarten Standort sind nicht im Angebot vergütetMietpreis enthalten. Vor-Ort- Unterbringungen gehen zu Lasten des Kunden. 8.4.78.6.5. Die Pflicht Gegebenenfalls auf Wunsch des Kunden vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Zahlung Instandhaltung bzw. Instandsetzung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung Mietsache, bzw. zur Sicherung des Produktsvertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind. 8.4.88.6.6. Die pauschale Vergütung ist, soweit nicht gesondert vereinbart, Kalender vierteljährlich Der Mietzins ist monatlich im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen. 8.4.9. TIS ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen berechtigt, diejenige Vergütung zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangt. 8.4.10. TIS ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 8.4.12.1. Eine im Angebot angebotene pauschale Die Vergütung ist das Entgelt für alle mit die Erbringung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen und die sonstigen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag. Neben dieser pauschalen Vergütung wird die jeweils gültige Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt. 2.2. Entsteht wegen einer Änderung der vereinbarten LeistungenLeistungen oder wegen sonstiger vom Auftraggeber verursachter Umstände für den Auftragnehmer ein zusätzlicher Aufwand an Arbeits-, Wege- oder Rechenzeit, so wird dieser Aufwand, soweit nichts anderes im nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu den beim Auftragnehmer jeweils gültigen Listenpreisen vergütet. Gleiches gilt bei Abweichungen der vom Auftraggeber gemäß Vertrag geregelt istzu erbringenden Leistungen oder durch Mängel in den Unterlagen oder Daten, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erhalten hat. 8.4.22.3. Die pauschale monatliche Vergütung wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang Bei Verrechnung nach Stundensätzen werden begonnene halbe Einsatzstunden jeweils zum halben Satz berechnet. 8.4.32.4. Eine im Angebot aufgeführte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt Der Auftraggeber erstattet Nebenkosten, z.B. für notwendige Reisen und etwa notwendige auswärtige Übernachtungen zu den Zeitaufwand jeweils gültigen Listenpreisen des Auftragnehmers. Vor Antritt einer Reise stimmen die Vertragspartner Einzelheiten ab, z.B. Termine oder die Benutzung der Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart istBahn oder des Flugzeugs anstelle eines PKW. 8.4.4. Materialaufwand ist gesondert zu vergüten. 8.4.5. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von TIS werden wie Arbeitszeiten vergütet. 8.4.6. Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten und Vorhaltepauschalen werden entsprechend den Angaben im Angebot vergütet. 8.4.7. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des Produkts. 8.4.8. Die pauschale Vergütung ist, soweit nicht gesondert vereinbart, Kalender vierteljährlich im Voraus zu zahlen. 8.4.9. TIS ist nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen berechtigt, diejenige Vergütung zu verlangen, die TIS bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangt. 8.4.10. TIS ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben.

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Samples: Dienstvertrag