Vergütung. 4.1. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet: 4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt. 4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Vergütung. 4.16.1. Der Anwender ist verpflichtet, an BS GmbH die vereinbarten Entgelte für die Nutzung der Software gemäß diesem Vertrag zu bezahlen. Haben die Parteien Entgelte vereinbart, be- stimmt sich die Verpflichtung zu deren Entrich- tung nach der Vereinbarung. Andernfalls fallen zugunsten der BS GmbH die Entgelte gemäß der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags geltenden Preisliste an.
6.2. Der Anwender ist verpflichtet, der BS GmbH unverzüglich Umstände mitzuteilen, die für die Höhe des Entgelts der BS GmbH von Bedeutung sind. Insbesondere ist der Anwender verpflich- tet, der BS GmbH mitzuteilen, welchen Umfang die Inanspruchnahme der Software erreicht hat, wenn der Umfang für die Bestimmung des Entgelts für die BS GmbH mitbestimmend oder maßgeblich ist. Als Umfang der Nutzung gelten z.B.: Anzahl der von Abrechnungen betroffenen Mitarbeiter, Anzahl von Übermittlungen von e-Bi- lanzen, Anzahl von Transaktionen, Anzahl von Mandanten, Anzahl von Arbeitsplätzen an denen die Software eingesetzt wird sowie weitere aus der zum Zeitpunkt der Vertragserstellung gelten- den Preisliste ersichtlichen Umstände der Preis- bestimmung.
6.3. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung BS GmbH ist berechtigt bei einer Ände- rung von für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in Preisbestimmung erheblichen Umständen gemäß 6.2. eine entsprechende Preisanpassung gemäß zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerVer- tragserstellung gültigen Preisliste vorzunehmen.
4.26.4. Geht Die Entgelte werden wertgesichert ange- passt. Sie verändern sich in jenem Maße, das sich aus der Auftraggeber Veränderung des Verbraucherprei- sindex 2015 oder des an seine Stelle tretenden Nachfolgeindex ergibt. Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, so gilt jener Index als Grundlage, der diesem Index am meisten ent- spricht. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die im Monat November 2021 verlautbarte Indexzahl. Die Anpassungen erfolgen jährlich mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis 1. Jänner. Die neue Indexzahl ist jeweils die Ausgangsbasis für die Errechnung der weiteren Änderungen. Die Entgegennahme eines nicht er- höhten Entgeltes gilt nicht als Verzicht auf den Erhöhungsanspruch.
6.5. Die BS GmbH wird Rechnungen an den An- wender als PDF-Datei übermitteln. Die Übermitt- lung kann nach Xxxx der BS GmbH durch Über- sendung per Email an die vom Anwender gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR4. angegebene Email-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztAdresse.
4.2.26.6. Geht Der Anwender gestattet der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HRBS GmbH, sämt- liche Entgelte gemäß diesem Vertrag per Last- schrift einzuziehen. Hierzu erteilt der Anwender der BS GmbH eine entsprechende Lastschrift- genehmigung mittels eines SEPA-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis Mandates. Widerruft der Anwender diese Lastschriftgeneh- migung, ist die BS GmbH zur Erbringung außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt. Im Falle von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 einRücklastschriften ist die BS GmbH berech- tigt, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird vom Anwender die Ursächlichkeit Entgelte gemäß der Tätigkeit von HR- Office allgemeinen Preisliste für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetRücklastschriften zu verlangen. Die Vermittlungsgebühr beträgt BS GmbH kann dem Kunden neue Zah- lungsmethoden während der Laufzeit dieses Vertrages anbieten, deren Bedingungen in dem jeweiligen Angebot mitgeteilt werden.
6.7. Kommt der Anwender mit der Entrichtung der Entgelte verschuldet oder unverschuldet in Rückstand, ist die BS GmbH nach billigem Er- messen und technischen Möglichkeiten inner- halb der betroffenen Produkte berechtigt, den Leistungsumfang auf einen Lesezugriff sowie eine Datensicherung einzuschränken oder die Nutzung der Software zu unterbinden. Kommt der Anwender mit Entgelten für mehr als zwei Monate in Verzug, ist die BS GmbH berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Anwender hat den Verzug nicht zu vertreten. Ein Verschulden der Erfüllungsgehilfen des Anwenders wird diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürzugerechnet.
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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement
Vergütung. 4.1Die Triodos Bank erhält für die erbrachte Dienstleistung eine transparente, pauschale Vergütung, die sich aufgrund des Marktwerts des verwalteten Kund:innenvermögens berechnet. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Berechnung erfolgt aufgrund der börsentäglich bewerteten Bestände. Dieses Entgelt für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach Vermögensverwaltung umfasst sowohl die Vermögensverwaltungsleistungen der Triodos Bank als auch die Transaktionskostenpauschale für den in Wertpapierhandel der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich Depotbank. Hinzu kommen die Produkt- kosten der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile Finanzinstrumente (z.B. DienstwagenFonds), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetztdie innerhalb der Fonds abgegolten werden. Für Das Entgelt für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 Vermögensverwaltung wird jeweils zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetMo- natsultimo berechnet und den Kund:innen in Rechnung gestellt. Die Vermittlungsgebühr beträgt Triodos Bank ist zur Entnahme der vereinbarten Entgelte für die Vermögensverwaltung durch Einzugsermächtigung zu Lasten des in diesem Fall 30% der gesamten BruttovergütungZiffer 1 genannten Verrechnungskontos unmittel- bar nach Fälligkeit berechtigt. Die Höhe des Entgelts sowie weitere Informationen zur Vergü- tung werden in einem gesonderten Dokument „Preis- und Leis- tungsverzeichnis Triodos Impact Portfolio“ dargelegt, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürwelches die Kund:innen stets in aktueller Fassung im Online Portal einsehen können. Die zum Vertragsschluss gültige Fassung hat die Triodos Bank den Kund:innen in das elektronische Postfach eingestellt.
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Samples: Vermögensverwaltungsvertrag, Vermögensverwaltungsvertrag
Vergütung. 4.1. 3.5.1 Die Vergütung der vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von HR-Office Auftragnehmer erbrachten Leistungen bestimmt richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, ansonsten nach der jeweils aktuellen Preisliste.
3.5.2 Der Kunde kann dem Auftragnehmer vorgeben, bis zu welcher Entgelt-Höhe er die Leistungen zur Datenübermittlung von dem Auftragnehmer monatlich in Anspruch nehmen will. Die Vorgabe des Kunden muss den Kalendermonat angeben, zu dem sie wirksam werden soll und der Auftragnehmer spätestens vier Wochen vor diesem Zeitpunkt zugehen. Die Vorgabe kann sich nur auf nutzungsabhängige Entgelte beziehen.
3.5.3 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
3.5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrundeliegende Preisliste zu ändern. Der Auftragnehmer wird den Kunden über Änderungen in der jeweiligen Beauftragung Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoder Änderung der Preisliste nicht einverstanden, zuzüglich so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerÄnderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
4.23.5.5 Die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Geht Kommt der Auftraggeber Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einder Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in kann der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage Auftragnehmer das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztKündigungsfrist kündigen.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen, Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.16.1 Für die vereinbarten Leistungen zahlt der Anwender ein Entgelt nach der jeweils gültigen allgemeinen Preisliste von BS GmbH zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die monatlich, quartalsweise oder jährlich zu entrichten ist. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Entgelte sind für den gewünschten Abrech- nungszeitraum im Voraus fällig. Unbeschadet weitergehender Rechte ist BS GmbH zur Er- bringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erst nach Eingang der fälligen Ent- gelte für den jeweiligen Abrechnungszeitraum verpflichtet.
6.2 Erweitert der Anwender die Anzahl seiner in Bezug auf die vertragsgegenständliche Software nutzungsberechtigten Named User, erweitert sich im gleichen Maße automatisch der von ihm bezogene Support- und Softwarewartungsum- fang. BS GmbH ist daher berechtigt, die sich für die entsprechende neue Anzahl von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt Named User anfallendes Entgelt lt. Preisliste ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anwender die Named User nutzt, in Rechnung zu stellen
6.3 Die Wartungsentgelte werden wertgesichert angepasst. Sie verändern sich nach in jenem Maße, das sich aus der Veränderung des Verbraucher- preisindex 2015 oder des an seine Stelle treten- den in Nachfolgeindex ergibt. Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, so gilt jener Index als Grundlage, der jeweiligen Beauftragung diesem Index am meisten entspricht. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die im Monat November 2021 verlautbarte Indexzahl. Die Anpassungen erfolgen jährlich mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich 1. Jänner. Die neue Indexzahl ist jeweils die Ausgangsbasis für die Errechnung der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerweiteren Änderungen. Die Entgegennahme eines nicht er- höhten Wartungsentgeltes gilt nicht als Verzicht auf den Erhöhungsanspruch.
4.2. Geht 6.4 Ist der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten Anwender bereits Kunde der BS GmbH und besteht zwischen der BS GmbH und dem Anwender ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einaufrechter „Professional Ser- vicevertrag“, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zukommt sowohl für den aus der Vergangenheit bestehenden Vertrag als auch für neu abzuschließende Verträge die Indexklausel (= Klausel “Wertsicherung“) des ursprünglich ab- geschlossenen „Professional Servicevertrages“ zur Anwendung. Diese wirdDer Punkt 6.3. dieses Vertrages gilt somit nicht für bestehende Anwender eines Professional Service Vertrages, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztsondern aus- schließlich für neue Anwender.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Software Wartung Und Support Agreement, Software Wartung Und Support Agreement
Vergütung. 4.1Die Stiftungsträgerin ist berechtigt, für die Begleitung bei der Errichtung der Stiftung sowie ihrer laufenden Tätigkeit eine Vergütung aus dem verwalteten Sondervermögen bzw. Die vom Auftraggeber dessen Erträgen nach Maßgabe des jeweils geltenden Preis- und Leistungsverzeichnisses der Stiftungsträgerin zu zahlende entnehmen. Vorbehaltlich einer in einem Preis- und Leistungsverzeichnis geregelten Mindestvergütung darf die Vergütung für die laufende Stiftungsbetreuung 0,5 % p.a. vom positiven Vermögenswert der unselbstständigen Stiftung zum 30.11. des jeweils laufenden Berichtsjahres, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, nicht übersteigen. Im Falle eines Austauschs der Stiftungsträgerin gemäß § 6 Absatz 4 oder im Falle einer Umgestaltung in eine rechtsfähige Stiftung gemäß § 6 Absatz 5 dieses Vertrages sind die damit verbundenen Kosten (Rechtsberatungskosten etc.) von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach dem Stifter/den in Stiftern zu tragen, ersatzweise gehen diese zu Lasten des verwalteten Stiftungsvermögens. Die Stiftungsträgerin wird bei der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoAnlage des Stiftungsvermögens die Grundsätze beachten, zuzüglich die für die Vermögensanlage bei gemeinnützigen Körperschaften im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2Abgabenordnung gelten. Geht Bei der Auftraggeber Vermögensanlage sollen sowohl Gesichtspunkte der Sicherheit als auch des Ertrages berücksichtigt werden. Vermögensumschichtungen sind zulässig. Die Stiftungsträgerin ist berechtigt, das Stiftungsvermögen im Rahmen eines mit einem Kreditinstitut abgeschlossenen Vermögensverwaltungsvertrages verwalten zu lassen. Kosten für die Verwaltung und die Verwahrung des Stiftungsvermögens, die bei dem konto- und depotführenden Kreditinstitut oder einer Vermögensverwaltungsgesellschaft anfallen, insbesondere Kosten für den Kauf und Verkauf von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einWertpapieren sowie aufgrund von allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kontoführung und sonstigen Auslagen (fremde Spesen, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zuPorto etc.) erhobenen Preise, gehen zu Lasten des verwalteten Stiftungsvermögens. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen Der/die Stifter beruft/en die nachstehenden Personen zu den Parteien in ersten Mitgliedern des Kuratoriums im Sinne des § 5 der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnetStiftungssatzung:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Stiftungsträgervertrag, Stiftungvertrag
Vergütung. 4.113.1 Die Zahlung der im Servicevertrag für die Wartungsleistungen vereinbarten monatlichen Wartungsgebühr sowie für die Managementleistungen vereinbarten monatlichen Manage- mentgebühr erfolgt für jeweils drei (3) Monate quartalsweise (kalendervierteljährlich), soweit im Servicevertrag nicht abweichend vereinbart (nachfolgend „Abrechnungszeitraum“). Die Wartungsgebühr und die Managementgebühr sind jeweils im Voraus zum 1. eines Abrech- nungszeitraums zur Zahlung fällig.
13.2 Soweit der Beginn der Grundlaufzeit nicht mit dem Beginn des Abrechnungszeitraums zusammenfällt (nachfolgend „Xxxxx-Abrechnungszeitraum“), so erfolgt die Abrechnung des Xxxxx-Abrechnungszeitraums zum Beginn der Grundlaufzeit für den gesamten Xxxxx- Abrechnungszeitraum anteilsmäßig, d.h. auf einer pro-rata-Basis.
13.3 Im Servicevertrag ist die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Kunden bezüglich der Wartungsleistungen monatlich verbindlich abzunehmende Anzahl an Output im Sinne von Seiten, Drucken und/oder Scans von Output-Systemgeräten (nachfolgend „Seiten“) festgelegt (nachfolgend „Freivolumen“). Zusätzlich zur Wartungsgebühr stellt TA dem Kunden jeweils die über das vereinbarte Freivolumen hinausgehenden Seiten auf Basis der im Servicevertrag vereinbarten Folgeprei- se gesondert in Rechnung (nachfolgend „Folgekosten“). Die Be- und Abrechnung der Folgekosten erfolgt gemäß Ziffer I.14. Soweit im Servicevertrag nicht abweichend geregelt, sind die Folgekosten für einen Abrechnungszeitraum zum 1. des jeweils darauffolgenden Abrechnungszeitraums oder, soweit die Zählerstände gemäß Ziffer I.14.1 nicht mittels TA Cockpit® automatisch übermittelt werden, zum 15. des jeweils darauf-folgenden Abrech- nungszeitraums zur Zahlung fällig.
13.4 Die Preise für die VBM gemäß Ziffer I.8 ergeben sich aus der am Tag des Vertrags- schlusses jeweils gültigen Preisliste der TA für VBM. Der Kaufpreis für die VBM ist innerhalb von HR14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.
13.5 Die vereinbarten Seitenpreise wurden auf Basis der folgenden Deckungsgrade kalku- liert: bei Schwarz-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach Weiß-Seiten 5 % Schwärzungsgrad und bei Farb-Seiten je 5 % Farbde- ckungsgrad pro Grundfarbe (Schwarz, Cyan, Magenta, Yellow). Bei höheren Deckungsgra- den in wird der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoMehrverbrauch an Toner nachberechnet.
13.6 Die Vergütung wird im Lastschriftverfahren eingezogen; der Kunde ermächtigt TA hiermit bis auf Widerruf, sämtliche vertraglich zu leistenden Zahlungen vom im Servicevertrag genannten Konto einzuziehen.
13.7 Sämtliche Vergütungen werden zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerUmsatzsteuer in ihrer jeweiligen Höhe in Rechnung gestellt und bezahlt. TA wird die Umsatzsteuer gesondert ausweisen.
4.213.8 Bei Verzug mit der Zahlung oder Stundung des in Rechnung gestellten Betrags ist der offene Betrag mit acht (8) Prozentpunkten p.a. Geht über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzin- sen. Bei verspäteter Zahlung kann TA außerdem die Erbringung weiterer Leistungen für den Kunden bis zur Bezahlung des ausstehenden Betrags verweigern und von der Auftraggeber mit einem Erbringung einer Vorauszahlung abhängig machen. Weitergehende Rechte von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einTA bleiben unberührt. 13.9 TA ist zur angemessenen Anpassung der Vergütung inklusive der Folgepreise unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Kalendermonaten zum Quartalsende berechtigt, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber wenn sich die Einkaufspreise von TA für VBM oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt Ersatzteile oder die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetLöhne ändern. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30Angemes- senheit einer Anpassung wird widerleglich vermutet, wenn sie 9 % innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet. Soweit der gesamten BruttovergütungKunde eine geringere Kostensteigerung nachweist, welche erfolgt die Preisanpassung nur im Umfang der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürvom Kunden nachgewiesenen Kostensteigerung. Die Preisanpassung wird jeweils durch TA nach billigem Ermessen vorgenommen und ist gerichtlich überprüfbar.
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Samples: MDS Service Und Managementvertrag, MDS Service Und Managementvertrag
Vergütung. 4.113.1. Die vom Auftraggeber zu zahlende Höhe der Vergütung für die von HR-Office erbrachten der TERRITORY zu erbringenden Leistungen bestimmt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Soweit dort nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Leistungserbringung nach Aufwand zu den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoPreisliste der TERRITORY genannten Vergütungssätzen. Leistungen werden nur dann zu einem festen Preis zugesagt, zuzüglich wenn unsere Vergütung im Vertrag ausdrücklich als „Festpreis“ oder „Pauschalpreis“ bezeichnet wird. Diese Zusage wird hinfällig, wenn die Projektanforderungen einvernehmlich oder auf Wunsch des Kunden geändert oder erweitert werden. Treffen die Parteien dann keine neue Vergütungsvereinbarung, wird nach Aufwand abgerechnet. Von der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerTERRITORY erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich. Wir werden den Kunden frühzeitig informieren, wenn eine wesentliche (> 20 %) Überschreitung eines Kostenvoranschlages oder eines ursprünglich vereinbarten, dann aber hinfällig gewordenen, Festpreises zu erwarten ist.
4.213.2. Geht Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einVertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter (etwa für Lizenzen). Reisezeiten sind zu vergüten.
13.3. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der TERRITORY getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zuhat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in Im Zweifel gelten die von der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen TERRITORY für ihre Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztverlangten Vergütungssätze als üblich.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet13.4. Die Vermittlungsgebühr beträgt einen Leistungsabschnitt betreffende Vergütung ist, wenn nichts anderes in diesem Fall 30% den Anlagen vereinbart wurde, mit Freigabe eines Leistungsabschnitts zur Zahlung fällig. Zahlungen sind 14 Tage nach Zugang der gesamten Bruttovergütung, welche Rechnung zu leisten. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürgesetzlichen Umsatzsteuer.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.1Die Vergütung der nachstehenden Pauschalen stellt die BARMER GEK der KV Hamburg außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zur Verfügung. Die vom Auftraggeber zu zahlende BARMER GEK vergütet die Leistungen wie folgt:
a) für Operationsleistungen GOP Leistungsbeschreibung Vergütung in Euro 97070A Durchführung einer Tonsillotomie 440,00 € 97070B Durchführung einer Tonsillotomie in Kombination mit einer Adenotomie 550,00 € 97070C Durchführung einer Tonsillotomie in Kombination mit einer Adenotomie und einer Parazentese ggf. mit Paukendrainage, als einseitiger Eingriff 585,00 € 97070D Durchführung einer Tonsillotomie in Kombination mit einer Adenotomie und einer Parazentese ggf. mit Paukendrainage, als beidseitiger Eingriff 600,00 € 97070E Durchführung einer Tonsillotomie in Kombination mit einer Parazentese ggf. mit Paukendrainage, als einseitiger Eingriff 475,00 € 97070F Durchführung einer Tonsillotomie in Kombination mit einer Parazentese ggf. mit Paukendrainage, als beidseitiger Eingriff 490,00 € Die GOP 97070A bis 97070F können ausschließlich von den an dem Vertrag teilnehmenden operativ tätigen Fachärzten für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und der Genehmigung zum ambulanten Operieren abgerechnet werden. Die GOP 97070A bis 97070F beinhalten neben den Operationsleistungen ebenfalls den Aufwand für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich erste postoperative Nachbehandlung ein bis zwei Tage nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuererfolgter Operation.
4.2b) für Anästhesieleistungen Mit der Abrechnung der nachstehend genannten Leistungen erkennt der Anästhesist die Inhalte des hier zugrundeliegenden Vertrages als für sich verbindlich an und verpflichtet sich, die Bedingungen des Vertrages einzuhalten. Geht GOP Leistungsbeschreibung Vergütung in Euro 97071A Durchführung der Auftraggeber Anästhesie zur Tonsillotomie 150,00 € 97071B Durchführung der Anästhesie zur Tonsillotomie in Kombination mit einem einer Adenotomie 150,00 € 97071C Durchführung der Anästhesie zur Tonsillotomie in Kombination mit einer Adenotomie und einer Parazentese ggf. mit Paukendrainage, als einseitiger Eingriff 185,00 € 97071D Durchführung der Anästhesie zur Tonsillotomie in Kombination mit einer Adenotomie und einer Parazentese ggf. mit Paukendrainage, als beidseitiger Eingriff 185,00 € 97071E Durchführung einer Anästhesie zur Tonsillotomie in Kombination mit einer Parazentese ggf. mit Paukendrainage, als einseitiger Eingriff 185,00 € 97071F Durchführung einer Anästhesie zur Tonsillotomie in Kombination mit einer Parazentese ggf. mit Paukendrainage, als beidseitiger Eingriff 185,00 € Neben den GOP 97071A bis 97071F ist innerhalb desselben Quartals weder ein Ansetzen von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office EBM Abrechnungsziffern noch eine Vermittlungsgebühr zuprivatärztliche Abrechnung nach GOÄ möglich. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach Es gilt § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% 12 des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztVertrages.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Vertrag Über Die Durchführung Der Tonsillotomie, Vertrag Nach § 73c SGB v Über Die Durchführung Der Tonsillotomie
Vergütung. 4.1. 21.1 Die vom Auftraggeber Lieferantin erbringt ihre Leistungen:
a. zu zahlende Festpreisen; oder
b. nach Aufwand mit oberer Begrenzung der Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer(Kostendach).
4.221.2 Die vertraglich festgelegte Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig sind. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einDurch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere die Einräumung sämtlicher vertraglich vereinbarter Nutzungsrechte, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wirdallfällig vereinbarte Pflege- und Supportleistungen, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen alle Dokumentations- und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile Versicherungskosten sowie Spesen und öffentliche Abgaben (z.B. DienstwagenMehrwertsteuer, Zölle), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztDie einzelnen Kostenelemente sind bei der Offertstellung separat auszuweisen.
4.2.221.3 Die Vergütung wird gemäss Zahlungsplan oder nach der Übergabe des Werks bzw. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetdessen Installation fällig. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% Lieferantin macht die fällige Vergütung mit einer Rechnung geltend. Die Fälligkeit der gesamten BruttovergütungVergütung und die Periodizität der Rechnungsstellung für die Pflege richten sich nach dem Vertrag. Die Mehrwertsteuer ist separat auszuweisen.
21.4 Fällige Zahlungen leistet die Bestellerin innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
21.5 Für Beschaffungen der zentralen Bundesverwaltung12 ist die Lieferantin verpflichtet, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direktBestellerin eine elektronische Rechnung13 zuzustellen, oder dem Dritten fürsofern der Vertragswert den Betrag von CHF 5'000.- (exkl. MWST) übersteigt. Die Bestellerin bezeichnet die Zustellungsmöglichkeiten.
21.6 Unter Vorbehalt xxxxxx xxxxxxxxx vertraglicher Vereinbarung kann die Lieferantin unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist auf Anfang des nächsten Kalenderjahres eine begründete Anpassung der wiederkehrenden Vergütung verlangen, höchstens jedoch im Rahmen der Entwicklung des schweizerischen Landesindexes für Konsumentenpreise.
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Samples: Werkvertrag, Werkvertrag
Vergütung. 4.14.1 Der Kunde ist verpflichtet, die verein- barten Entgelte fristgerecht zu zahlen. newsim ist berechtigt, Entgelte für Ver- bindungen zu Diensteangeboten Drit- ter geltend zu machen, zu denen newsim oder der von newsim genutzte Netzbetreiber die Verbindung herstellt. Die vom Auftraggeber Höhe der Entgelte und des einmali- gen Aktivierungspreises ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste. Die Preise werden inklusive gesetzlich gültiger Mehrwert- steuer angegeben. Auf Antrag wird dem Kunden ein Einzelverbindungs- nachweis gem. § 11 TTDSG erteilt.
4.2 Die Zahlung von den Aktivierungs- und Tarifpreisen und der Einzug von den Rechnungsbeträgen erfolgt entwe- der im Lastschriftverfahren oder über den Zahlungsdienstleister PayPal (Eu- rope) S.à r.l. et Cie, S.C.A. 00-00 Xxxxx- xxxx Xxxxx X0000 Xxxxxxxxxx. Voraus- setzung der Bestellung der SIM-Karte und Buchung eines Tarifes ist daher, dass der Kunde den Einzug über ein Lastschriftkonto genehmigt hat oder ein PayPal-Konto entweder bereits eingerichtet hat, bzw. während der Bu- chung einrichtet.
4.3 Vertriebspartner von newsim können hiervon abweichende oder ergänzende Zahlarten anbieten.
4.4 Die Tarifpreise sind, beginnend mit dem Tage der Bereitstellung, anteilig für den Rest eines Monats und sodann ka- lendermonatlich zu zahlende Vergütung zahlen.
4.5 Der Kunde hat newsim das Abhanden- kommen oder eine unbefugte Drittnut- zung der Mobilfunk-karte unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Eingang der Mit- teilung bei newsim haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte, soweit er das Ab-handenkommen oder die unbe- fugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an newsim nicht unverzüglich erfolgt ist.
4.6 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von HRacht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift oder an die von newsim ange- gebene E-Office erbrachten Leistungen bestimmt Mail Adresse zu erheben. Die weiteren Rechte und Pflichten der Par- teien bestimmen sich nach den § 67 TKG.
4.7 newsim wird über die vertraglich ge- schuldete Vergütung monatlich ab- rechnen.
4.8 Der Kunde erhält einmal monatlich eine Rechnung in datenschutzgerechter Form. Sofern eine App Bestandteil des Produktes ist, wird die Rechnung zu- sätzlich in elektronischer Form als Download in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoApp im PDF Format zur Verfügung gestellt. Soweit der Kunde keinen späteren Zugang der Rechnung nachweist, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuergilt die Rechnung drei Werktage nach Absendung als zuge- gangen.
4.24.9 Die fälligen Rechnungsbeträge sind spätestens zehn Tage nach Zugang auf das angegebene Konto von newsim gutzuschreiben. Geht Anderenfalls kommt der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einEndkunde automatisch in Verzug, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wirdohne dass es einer Mahnung bedarf Zahlt der Kunde nicht binnen dieser Frist, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien wird newsim ihn in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztgesonderten Mahnschreiben zur Zahlung auffordern.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunk Dienstleistungen
Vergütung. 4.17.1. Die vom Auftraggeber zu zahlende Gesamtleistung des Designers (planen und entwerfen) besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß § 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht zur Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht (§ 31 UrhG) sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§ 32 UrhG) eingeräumt.
7.2. Die Gesamtvergütung für eine Designleistung errechnet sich durch Addition aus:
7.2.1. der Vergütung von Entwürfen aus dem Bereich der visuellen Kommunikation; von Mustern und Modellen (plastischen und computergenerierten Darstellungen); von Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen; von Illustrationen und Cartoons; von Sprach-, Film- und Lichtbildwerken;
7.2.2. der Vergütung (Lizenz) für die Einräumung des einfachen oder ausschließlichen Nutzungsrechts (Nutzungsart) unter Berücksichtigung von räumlicher Beschränkung (Nutzungsgebiet), zeitlicher Beschränkung (Nutzungsdauer) und inhaltlicher Beschränkung (Nutzungsumfang). Dabei ist jede denkbare Kombination möglich;
7.2.3. der Vergütung für Dienstleistungen, die neben dem Entwurfsaufwand entstehen und mit der Vergütung für die Entwurfsarbeiten nicht abgegolten sind.
7.2.4. Die Vergütung für die Einräumung eines Nutzungsrechts wird vom Auftraggeber auch dann geschuldet, wenn die Leistung des Designers nicht gemäß § 2 UrhG geschützt ist.
7.3. Die Vergütung für Entwurfsarbeiten (Ziffer 7.2.1.) errechnet sich durch Multiplikation von HR-Office erbrachten Leistungen Mindeststundensatz mal Zeitaufwand. Der Mindeststundensatz eines fachlich qualifizierten Designers (bestimmt durch Ausbildung, Rang und Ruf sowie Berufserfahrung) wird auf 90 Euro festgesetzt. Lediglich in folgenden spezifizierten Fällen kann der Mindeststundensatz rechtssicher unterschritten werden: -‐ Bei dem beauftragten Designer handelt es sich um einen in der Ausbildung befindlichen Designer. Üblicherweise sind dies Studenten. -‐ Bei dem beauftragten Designer handelt es sich um einen Berufsanfänger. Dies ist der Fall, wenn der Auftragnehmer nicht länger als drei Jahre als Designer arbeitet. -‐ Der Auftraggeber erbringt einen Teil der Vergütung in geldwerten Vorteilen wie technische Ausrüstung oder Arbeitsmaterialien. Der Zeitaufwand ergibt sich aus den Vergütungstabellen (Anhang).
7.4. Die Vergütung (Lizenz) für die Einräumung der Nutzungsrechte ( Ziffer 7.2.2.) bestimmt sich durch Vereinbarung der Faktoren Nutzungsart (einfach oder ausschließlich) sowie durch Addition der Faktoren Nutzungsgebiet (räumlich), Nutzungsdauer (zeitlich) und Nutzungsumfang (inhaltlich). Die Nutzungsrechtseinräumung dokumentiert somit die unterschiedliche Wertschöpfung durch den Auftraggeber.
7.4.1. Die einzelnen Faktoren für die Nutzungsrechtseinräumung werden wie folgt festgesetzt:
7.4.2. Nutzungsart einfach = 0,2 ausschließlich = 1,0
7.4.3. Nutzungsgebiet regional = 0,1 national = 0,3 europaweit = 1,0 weltweit = 2,5
7.4.4. Nutzungsdauer ein Jahr = 0,1 fünf Jahre = 0,3 zehn Jahre = 0,5 unbegrenzt = 1,5
7.4.5. Nutzungsumfang gering = 0,1 mittel = 0,3 hoch = 0,7 umfangreich = 1,2
7.5. Die Vergütung für Dienstleistungen(Ziffer 7.2.3.) errechnet sich durch Multiplikation von Mindeststundensatz mal Zeitaufwand. Diese Leistungen sind vertraglich zu fixieren und anhand des nachgewiesenen Aufwandes zum Mindeststundensatz von 90 Euro oder gemäß gesonderter Vereinbarung zu vergüten. Dienstleistungen(sofern nicht schriftlich innerhalb von Entwicklungsarbeit und Entwurfsleistung vereinbart) sind beispielsweise: Analyse Anfertigung von Gesprächsprotokollen Anpassung an weitere Geräte- oder Browserreihen Anbindung Social Networks Änderungen Anmietung von Studios und Equipment Aufgabenanalyse Auswahl von Fotomodellen Beratung und Konzeption Datenbanken und Sonderfunktionen Datenhandling, Archivierung Datenstrukturierung Designmanagement Drucküberwachung Einpflegen von Inhalten Einholung von Genehmigungen Erstellung eines Pflichtenheftes Erstellung von Produktionsunterlagen Erstellung von Simulationen Erstellung von Vertreterunterlagen Expertenbasierte Tests Fahrt-, Kurier-, Versand- und Materialkosten Fahrt- und Besprechungszeiten Farbreduktion von Druckdaten-Schablonen Herstellung von hochwertigen Originalabzügen Hosting Installation und Einrichten eines Redaktionssystems Kollektionskonzept Kontextanalyse Konzeptarbeiten (u. a. Inhalt, Farbe, Material, Kollektion, Produktlinie) Kundenworkshops zur Zielbestimmung und Aufgabenstellung Labortests Lektorat, Korrektorat Marktanalyse Musterungsbetreuung Nebenkosten für Models, Requisiten, Styling, Assistent Nutzerbefragungen Präsentation Produktionsüberwachung Programmierung und Testing Projekt- und Designmanagement Provider-Auswahl und Domainregistrierung Prüfung, Abnahme und Prozessbetreuung Qualitätssicherung bei der Datenweitergabe Recherche Recherche von geeigneten Locations Reinzeichnung, , Erstellung von Reproduktionsvorlagen Reise- und Übernachtungskosten Retusche und mediengerechte Aufbereitung von Bilddaten Serverkonfiguration Strategieentwicklung und –begleitung Storyboards Suchmaschinen SWOT-Analyse Technische Bearbeitung der vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen Trendanalyse Trendübersicht pro Saison Übergabe, Schulung, Support, Pflege Übersetzungen Vertreterbesprechung Wettbewerbsanalyse
7.6. Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechtseinräumung des Urhebers sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung entsprechenden Vergütung (siehe Tabellen in den Umschlagklappen) zulässig.
7.7. Werden nur Entwürfe aus dem Bereich der visuellen Kommunikation ohne Einräumung von Nutzungsrechten bestellt (dazu gehören auch Reinzeichnungen, Muster, Modelle, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, Illustrationen und Cartoons, Sprach-, Film- und Lichtbildwerke), so entfällt das Entgelt für die Nutzungsrechtseinräumung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Entwurfsarbeiten. Wird jedoch nachträglich ein Nutzungsrecht eingeräumt, so ist die Vergütung für den vereinbarten Nutzungsumfang (siehe Tabellen in den Umschlagklappen) auch nachträglich zu zahlen.
7.8. Die unentgeltliche Tätigkeit oder die kostenfreie Vorlage von Entwürfen ist unzulässig.
7.9. Umfangreiche Gestaltungen, bei denen der Designer als Autor oder Co-Autor tätig wird, lassen eine Teilvergütung auf Tantiemebasis zu. Die Höhe der Tantieme bemisst sich anteilig am Gesamtumfang des Werkes.
7.10. Lizenzverträge am Verkaufserlös sind alternativ zu vereinbaren. Je nach Produkt und Stückzahlerwartung ist eine Umsatzbeteiligung zwischen 1,5 Prozent und 10 Prozent vom Verkaufspreis üblich. Bei ausgesprochen wertvollen Produkten mit geringen Stückzahlen werden deutlich darüberliegende Prozentsätze vereinbart. Bei Produkten mit ausgesprochen hohen Auflagen können fallweise niedrigere Prozentsätze vereinbart werden. Die Einzelheiten der Berechnung sind im Lizenzvertrag zwischen Designer und Auftraggeber zu regeln:
a) sofern der Designer dem Produzenten ein weitgehend vorentwickeltes Produkt vorstellt, wird eine Vereinbarung über die Höhe der Umsatzbeteiligung in Form einer Stücklizenz getroffen.
b) stellt der Designer dem Produzenten eine Produktidee vor und wünscht der Auftraggeber eine Weiterentwicklung der Produktidee durch den in Designer, so ist auf jeden Fall die Vergütung für den Entwicklungsaufwand zu zahlen. Bei höherem wirtschaftlichen Risiko des Designers ist die prozentuale Beteiligung angemessen höher, bei geringerem Risiko angemessen geringer zu vereinbaren.
7.11. Die Vergütung des Designers ist zuzüglich der jeweiligen Beauftragung gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar. Nach § 12 Absatz 2 Nr. 7c UStG sind Umsätze aus der Einräumung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerermäßigten Steuersatz zu versteuern.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Vergütungstarifvertrag
Vergütung. 4.111.1 Für die vereinbarten Leistungen zahlt der An- wender eine jährliche Gebühr nach der jeweils gültigen allgemeinen Preisliste von Sage zuzüg- lich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Teilzah- lungen sind mit den auf dem Bestellformular bzw. in der Preisliste ausgewiesenen Aufschlä- gen möglich. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Gebühren sind für den ge- wünschten Abrechnungszeitraum im Voraus fäl- lig. Unbeschadet weitergehender Rechte ist Sa- ge zur Erbringung der nach diesem Vertrag ge- schuldeten Leistungen erst nach Eingang der fälligen Gebühren für den jeweiligen Abrech- nungszeitraum verpflichtet.
11.2 Sage erstellt eine Rechnung für anfallende Ge- bühren, auf der die Mehrwertsteuer separat aus- gewiesen ist.
11.3 Erweitert der Anwender die Anzahl seiner im Be- zug auf die vertragsgegenständliche Software nutzungsberechtigten Clients, erweitert sich im gleichen Maße automatisch der von ihm bezo- gene Support- und Softwarewartungsumfang. Xxxx ist daher berechtigt, die sich für die ent- sprechende neue Anzahl von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich Clients anfallende Gebühr lt. Preisliste ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anwender die Clients nutzt in Rechnung zu stellen.
11.4 Sage ist zur Änderung der vertraglich festgeleg- ten Gebühren berechtigt. Xxxx kann frühestens nach den Ablauf des ersten Vertragsjahres und ma- ximal einmal im Kalenderjahr die in der jeweiligen Beauftragung Preisliste enthaltenen Gebühren mit Wirkung für Be- standsverträge der allgemeinen Preisentwick- lung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Ge- bühren mehr als 10% kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmittei- lung die Vereinbarung zu dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoZeitpunkt kündi- gen, zuzüglich an welchem die Erhöhung der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerGebühren in Kraft treten soll.
4.211.5 Gerät der Anwender in Zahlungsverzug, ist Sage berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Geht der Auftraggeber mit einem Weitere Rechte von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztSage bleiben unberührt.
4.2.2. Geht 11.6 Der Anwender ist zur Aufrechnung oder zur Gel- tendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unstreitig o- der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürrechtskräftig festgestellt ist.
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Vergütung. 4.116. Die Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist die geschuldete Vergütung ein Festpreis. Festpreise schließen auch Auslagen, Fremdkosten, Reisekosten und Spesen sowie die Verpackung und Lieferung „frei Haus“ ein. Mit Festpreisen abgegolten sind auch Skizzen und Entwürfe (inklusive Rein- zeichnung oder abgespeichert auf Datenträger einschließlich Bildfeindaten). Festpreisabreden gelten auch für vor Vertrags- schluss vom Auftraggeber Lieferanten vorgenommene Schätzungen, sofern diese nicht explizit als unverbindlich gekennzeichnet sind. Et- waige zur Leistungserfüllung notwendige Mehrkosten sind vom Lieferanten zu zahlende Vergütung tragen. Alle vereinbarten Vergütungen sind Nettobeträge. Sofern vom Lieferanten gesetzlich geschuldet, ist die Umsatzsteuer nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne der Vor- schriften des Umsatzsteuergesetzes zusätzlich zu den verein- barten Vergütungen zu zahlen.
17. Soweit nicht ein Festpreis vereinbart ist, sind Reisekosten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers ge- mäß der Bedingungen für die Erstattung von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt Reisekosten des Bestellers erstattungsfähig.
18. Soweit sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit Zeit zwischen Bestellung und Lieferung die Preise des Lieferanten ermäßigen oder die Konditionen des Lieferanten verbessern, gelten die am Tage der Lieferung gül- tigen Preise und Konditionen auch gegenüber dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen Besteller. Dies gilt entsprechend für im Einzelfall genehmigte Leistungen Dritter, Auslagen, Spesen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerFremdkosten.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Einkaufsbedingungen
Vergütung. 4.1. 26 Vergütungsstruktur
(1) Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoVergütungsgruppen, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerdenen jeweils ein Gehaltsband zugeordnet ist.
4.2(2) Das Gehaltsband bestimmt das individuelle feste Jahresbandentgelt. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend Zur Auszahlung des Jahresbandentgelts in monatlichen Teilbeträgen (Monatsbandentgelt) können die Arbeitnehmer zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnetdrei Auszahlungsmodellen wählen:
4.2.1a) 12er-Auszahlungsmodell: Das Jahresbandentgelt wird in 12 Teilbeträgen ausgezahlt. Geht Das Monatsbandent- gelt errechnet sich aus 1/12 des Jahresbandentgelts.
b) 12,5er-Auszahlungsmodell: Das Jahresbandentgelt wird in 12,5 Teilbeträgen ausgezahlt. Das Monatsbandent- gelt errechnet sich aus 1/12,5 des Jahresbandentgelts. Im November des laufen- den Jahres werden 50 v.H. des auf diese Weise errechneten Monatsbandentgelts als jährliche Zuwendung gezahlt.
c) 13er-Auszahlungsmodell: Das Jahresbandentgelt wird in 13 Teilbeträgen ausgezahlt. Das Monatsbandent- gelt errechnet sich aus 1/13 des Jahresbandentgelts. Im November des laufenden Jahres werden 100 v.H. des auf diese Weise errechneten Monatsbandentgelts als jährliche Zuwendung gezahlt.
(3) Die Höhe des sich aus der Auftraggeber oder ein Eingruppierung ergebenden Jahresbandentgelts sowie das sich je nach Auszahlungsmodell gemäß Abs. 2 ergebende Monatsbandentgelt ergibt sich aus der Anlage 2 „Basistabelle“. Haben Arbeitnehmer das Modell „Zusätzlicher Er- holungsurlaub“ nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR46 gewählt, ist die Anlage 2a „Zusätzlicher Erholungsurlaub“ maßgeblich.
(4) Grundmodell im Sinne von Abs. 2 ist das 12,5er-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 einAuszahlungsmodell gemäß Abs. 2 Buchst. b. Dieses Grundmodell gilt für Arbeitnehmer, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungenerstmals in das Entgeltsystem eingrup- piert werden, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen)bei Neueinstellungen, Auslandszulagensowie für den Fall, Wohnkostenzulagen dass ein Arbeitnehmer von seinem Wahlrecht gemäß Abs. 2 nicht oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztnicht rechtzeitig Gebrauch macht.
4.2.2(5) Arbeitnehmer können jeweils spätestens zum 30. Geht Juni eines Kalenderjahres jeweils zum Monat Januar des folgenden Kalenderjahres ein Auszahlungsmodell gemäß Abs. 2 neu festlegen
(6) Arbeitnehmer mit einer von der Auftraggeber oder ein Regelarbeitszeit nach § 15 AktG mit 44 abweichenden individuellen Jahresarbeitszeit erhalten ein Jahresbandentgelt unter entsprechender proportionaler Anpassung.
a) Das Jahresbandentgelt sowie das sich je nach Auszahlungsmodell gemäß Abs. 2 ergebende Monatsbandentgelt (Anlage 2 und 2a) und die in Monatsbeträgen fest- gelegten Entgeltbestandteile basieren auf einer Jahresarbeitszeit von 2.036 Stun- den (Referenzarbeitszeit).
b) Haben Arbeitnehmer das Modell „Zusätzlicher Erholungsurlaub“ nach § 46 ge- wählt, erfolgt eine Anpassung der in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestand- teile, die sich bei allgemeinen tariflichen Erhöhungen der Monatstabellenentgelte erhöhen, im Verhältnis von 1.984 zu 2.036 Stunden für den Zeitraum, für den die- ses Modell für den Arbeitnehmer maßgeblich ist. Satz 1 gilt sinngemäß für den Arbeitnehmer, bei dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürJahresbandentgelt indi- viduell festgesetzt ist.
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Samples: Firmentarifvertrag
Vergütung. 4.1. 8.6.1 Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die der von HR-Office der INES AG erbrachten Leistungen bestimmt richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, ansonsten nach der jeweils aktuellen Preisliste.
8.6.2 Der Kunde kann der INES AG vorgeben, bis zu welcher Entgelt-Höhe er die Leistungen zum Monitoring des Auftragnehmers monatlich in Anspruch nehmen will. Die Vorgabe des Kunden muss den Kalendermonat angeben, zu dem sie wirksam werden soll und der Auftragnehmer spätestens vier Wochen vor diesem Zeitpunkt zugehen. Die Vorgabe kann sich nur auf nutzungsabhängige Entgelte beziehen.
8.6.3 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der der INES AG erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Die INES AG wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
8.6.4 Die INES AG ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. Die INES AG wird den Kunden über Änderungen in der jeweiligen Beauftragung Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoder Änderung der Preisliste nicht einverstanden, zuzüglich so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerÄnderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
4.28.6.5 Die Erbringung der Leistungen durch die INES AG ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Geht Kommt der Auftraggeber Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einder Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in kann der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage Auftragnehmer das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztKündigungsfrist kündigen.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Service Conditions
Vergütung. 4.17.1. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für Es gilt die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zuim Angebot vereinbarte Vergütung. Diese wirdkann pauschal, pro Werk oder nach Zeit bemessen sein. Ferner können durch die NewFinance eingekaufte Leistungen oder Produkte, auch digitaler Art, weiterverrechnet werden, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien anders vereinbart.
7.2. Die NewFinance berechnet im Falle einer Stundenabrechnung, für jede angefangene Stunde, wie nachfolgend: - im Bereich der Beratung, Konzeption und Kreation 150,- EUR zzgl. USt. /Std. - im Bereich der Programmierung, Design und redaktionelle Arbeiten 120,- EUR zzgl. USt./Std.
7.3. Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug fällig, sofern nicht anderslautend vereinbart. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der NewFinance ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der jeweiligen Beauftragung vereinbartEuropäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Zusätzlich können Entschädigungen (Mahn-, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:Anwalts- und Inkassogebühren) berechnet werden.
4.2.17.4. Geht Sofern der Auftraggeber die Erstellung einer Website und/oder ein nach § 15 AktG mit weiterer Medien aus dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HRPortfolio der NewFinance oder einer abgeleiteten White-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 einLabel-Lösung beauftragt und sofern nicht anderslautend vereinbart wurde, beträgt gelten nachfolgende Zahlungsbedingungen. Es wird eine Setup- Gebühr in Höhe von 50% (fünfzig Prozent) für die Vermittlungsgebühr 30Ersteinrichtung und Erstellung/Programmierung der Website bei Vertragsschluss fällig. Die verbleibenden 50% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf (fünfzig Prozent) werden bei Inbetriebnahme/Abnahme der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten Website/Medien zur Zahlung fällig.
7.5. Bei Dauerschuldverhältnissen wie Wartungsvereinbarungen von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen Websites, Verwaltung von Social-Media Accounts und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteilesonstigen Medien, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztdie jährlichen Gebühren zur Laufzeit jährlich im Voraus berechnet, sofern nicht anderslautend vereinbart.
4.2.27.6. Geht der Auftraggeber Bei eigenständigen Änderungen von Beauftragungen, Arbeiten, Planungen und sonstigen Hindernisse oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten BruttovergütungAbbrüchen, welche der Auftraggeber herbeiführt, sind angefallene Kosten der NewFinance zu ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Ebenfalls gesondert zu vergüten sind Mehrleistungen, die über den vereinbarten Rahmen des Arbeitsauftrages hinausgehen und Korrekturen, sofern sie durch den Auftraggeber mehrfach in unterschiedlicher Form für das gleiche Arbeitsergebnis beauftragt werden. Hier gelten die allgemeinen Vergütungssätze der NewFinance je Zeiteinheit.
7.7. Barauslagen, Kosten für Software oder Dienstleistungen von Drittunternehmen, die der NewFinance auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden dem Kandidaten direktAuftraggeber in Rechnung gestellt. Hierzu zählen beispielhaft außergewöhnliche Kommunikationskosten, oder dem Dritten fürVersand- und Vervielfältigungskosten, Lizenzkosten, Softwarekosten, Kosten für die Beauftragung von Drittunternehmen und sonstige Nutzungs- und Technikgebühren, sowie Spesen und Reisekosten.
7.8. Sämtliche Leistungen der NewFinance verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils gültigen Umsatzsteuer.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.1. 6.5.1 Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die der von HR-Office der INES AG erbrachten Leistungen bestimmt richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, ansonsten nach der jeweils aktuellen Preisliste.
6.5.2 Der Kunde kann der INES AG vorgeben, bis zu welcher Entgelt-Höhe er die Leistungen zum Monitoring des Auftragnehmers monatlich in Anspruch nehmen will. Die Vorgabe des Kunden muss den Kalendermonat angeben, zu dem sie wirksam werden soll und der Auftragnehmer spätestens vier Wochen vor diesem Zeitpunkt zugehen. Die Vorgabe kann sich nur auf nutzungsabhängige Entgelte beziehen.
6.5.3 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von der INES AG erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
6.5.4 Die INES AG ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. Die INES AG wird den Kunden über Änderungen in der jeweiligen Beauftragung Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoder Änderung der Preisliste nicht einverstanden, zuzüglich so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerÄnderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
4.26.5.5 Die Erbringung der Leistungen durch die INES AG ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Geht Kommt der Auftraggeber Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einder Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in kann der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage Auftragnehmer das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztKündigungsfrist kündigen.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Service Conditions
Vergütung. 4.11. Die vom Sofiapflege GmbH erhält für die Auftragserteilung zur Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages mit einem ausländischen Dienstleistungserbringer und die damit zusammenhängende Beratung eine pauschale Vergütung in Höhe von € 490,- pro Jahr. Die Beratungs- und Vermittlungsvergütung in Höhe von € 490,- entsteht mit Erteilung des Vermittlungsauftrages durch den Auftraggeber und ist innerhalb von 14 Tagen fällig sowie in voller Höhe an die Sofiapflege GmbH zu zahlende zahlen. Die Verpflichtung zur Vergütung besteht auch dann,wenn der Abschluss des Dienstleistungsvertrages erst nach Beendigung dieses Beratungs- und Vermittlungsvertrages, aber aufgrund der Tätigkeit von der Sofiapflege GmbH zustande kommt. 2.Sofern sich dieser Vertrag über die Vertragsdauer von 12 Monaten hinaus verlängert, entsteht nach Ablauf der ersten 12 Monate für die Vertragsbetreuung durch die Sofiapflege GmbH eine weitere Vergütung in Höhe von €490,-. Diese Vergütung ist sofort fällig und involler Höhe binnen 14 Tage an die Sofiapflege GmbH zu zahlen. Entsprechendes gilt bei weiteren Vertragsverlängerungen nach jeweils weiteren 12 Monaten Vertragsdauer zwischen dem Auftraggeber und der Sofiapflege GmbH.
3. Klarstellend gilt, dass keine zusätzliche Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in Sofiapflege GmbH entsteht, wenn die Sofiapflege GmbH einen Dienstleistungsvertrag mit einem anderen Dienstleistungserbringer vermittelt, der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuereinen zuvor vermittelten Dienstleistungsvertrag ersetzt oder im Rahmen eines abgeschlossenen Dienstleistungsvertragesdas Betreuungspersonal wechselt.
4.24. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung dieses Beratungs- und Vermittlungsvertrages -gleich aus welchem Grund - vor Ablauf eines Jahres bzw. vor Ablauf entsprechender Vertrags- verlängerungen, die pauschale Vergütung gemäß Absatz 1 und 2 in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen voller Höhe verdient ist und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzteine - auch anteilige - Rückzahlung ausscheidet.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet5. Die Vermittlungsgebühr beträgt Sofiapflege GmbH übernimmt auf Wunsch den Transfer Ihrer Betreuungskraft zum/vom angegebenen Einsatzort vom/zum Ankunfts/-Abreiseort in diesem Fall 30% Deutschland (bspw. intern. Busbahnhof, Flughafen oder Bahnhof) Dieser Service kann optional für 69€ pro Fahrt gebucht werden.
6. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit umgehend auf das Konto der gesamten Bruttovergütung, welche Sofiapflege GmbH bei der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, Kreissparkasse Böblingen - IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 zu überweisen oder dem Dritten fürwerden bei vorliegender Ermächtigung eingezogen.
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Samples: Beratungs Und Vermittlungsvertrag
Vergütung. 4.15.1 Für die in den Bestandsunterlagen genannte Anlagen gelten die im Anhang 1 angebotenen Preise zzgl. des jeweils zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart: Mit dieser Pauschale sind abgegolten: - die Wartung nach Nr. 2.1, - die Instandsetzung nach Nr. 2.2, mit Lieferung von Ersatzteilen bis zum Listenpreis von insgesamt 25,00 € je Wartung und Anlage (wegen der Vergütung für teurere Ersatzteile s. Nr. 5.4) - die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und –stoffe sowie deren Entsorgung (sofern notwendig). Mit der Pauschale sind ferner alle Nebenkosten, z. B. Fahr- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden- sowie Sonn- und Feiertagszuschläge abgegolten. Sofern der Auftraggeber ausdrücklich vorschreibt, dass die Wartungsarbeiten an Sonn- und Feiertagen durchzuführen sind, sind die dafür entfallenden Zuschläge zu zahlen.
5.2 Die Vergütung nach Nr. 5.1 wird jeweils fällig nach Durchführung der Wartung/Inspektion und/oder Störungsbeseitigung und ist zahlbar ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang. Der Eingang der letzten Rechnung in der PTB muss spätestens bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres erfolgen.
5.3 Die Preise nach Nr. 5.1 werden ausschließlich der Umsatzsteuer bis zum Ablauf des ersten Vertragsjahres als Festpreis vereinbart. Ändern sich nach Ablauf dieser Frist die Tariflöhne oder die tariflichen bzw. Gesetzlichen Lohnnebenkosten, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die Vergütung entsprechend angepasst werden. Die Anpassung erfolgt dann mit Wirkung vom 1. des dem Verlangen folgenden Monats. Dem Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die steht innerhalb von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich vier Wochen nach den in dem Inkrafttreten der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerAnpassung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. 5.4 Für die Privatnutzung eines Dienstwagens Lieferung von bei der Wartung benötigten Ersatzteilen (wie Filter und Keilriemen) sowie für Leistungen zur Beseitigung von Störungen nach Nr. 2.4 werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiertdie Preise vergütet, die der Auftragnehmer nachweislich allgemein und stetig verrechnet. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztDies gilt auch für tarifliche Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge.
4.2.2. Geht 5.5 Soweit der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis Auftragnehmer aus der Errichtung der Anlagen während der Verjährungsfrist hervortretende Mängel zu beseitigen hat, wird für Leistungen zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit Erfüllung der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürPflicht zur Mängelbeseitigung keine Vergütung gewährt.
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Samples: Ausschreibung
Vergütung. 4.1. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung 37 Grundsätze der Vergütung
(1) Das EVU erhält ab dem Zeitpunkt, ab dem es die Verkehrsleistungen erbringt, für die von HR-Office erbrachten alle Leistungen bestimmt sich nach diesem Vertrag kalenderjährlich eine Gesamtzahlung (Zuschuss) nach den in der nachfolgenden Tabelle überblickshaft beschriebenen und in den dort angegebenen Vorschriften genau bestimmten Regelungen: Grundvergütung § 38 Grundvergütung im jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen Kalenderjahr, ausgehend vom Angebotspreis, verändert nach § 14 Abs. 2 sowie ggf. verändert nach den Auswirkungen einer Preisklausel und versteht sich nettoVeränderungen der Leistungspflichten. + Infrastrukturnutzungsentgelt § 39 zzgl. Infrastruktur- nutzungsentgelte + SEV-Vergütung Anl. SEV zzgl. Vergütungen für Ersatzverkehr + Ergänzende Vergütung § 40 ggf. zzgl. ergänzende Vergütung für bestimmte Leistungspflichten und Erfolg am Fahrgastmarkt - best. Einnahmen des EVU § 41 abzgl. bestimmter Einnahmen des EVU (u. a. Beförderungs- entgelte) - Entgelte für Freifahrende und Schwarzfahrende Anl. SI fiktives Beförderungsentgelt für die Frei- und Schwarzfahrenden bei Überschreitung der Quote gemäß Anlage SI Abzüge wegen nicht vertragsgerechter Leistung § 42 wegen Fahrplanfahrtausfall § 43 wegen verminderter Fahrzeugverfügbarkeit § 44 wegen Kapazitäts- einschränkungen § 45 wegen Unpünktlichkeit - § 46 wegen Überschreitung von Lärmemissionsgrenzen § 47 wegen zu hohen Energie- verbrauchs der Triebzüge § 48 wegen weiteren Schlecht- leistungen und fehlender Langlebigkeit der Triebzüge § 56 wegen Vertragsstrafen = Gesamtzahlung (Zuschuss)
(2) Einnahmen des EVU aus der Vermietung von Werbeflächen außerhalb und innerhalb der Xxxx, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerverbleiben ohne Anrechnung auf den Zuschuss beim EVU.
4.2(3) Bei den Abzügen wegen nicht vertragsgerechter Leistung nach den §§ 42, 43, 44, 45, 46, 47 und 48 handelt es sich um Minderungsbeträge, die dem verminderten Wert der erbrachten Leistung im Vergleich zur geschuldeten Leistung entsprechen. Geht Die Möglichkeit des Gegenbeweises für das EVU im Sinne von § 309 Nr. 5b BGB bleibt unberührt. Wenn die AG für die jeweilige Schlechtleistung (mit) verantwortlich sind, ist dies bei der Auftraggeber mit Bemessung der eben genannten Abzüge nach den Grundsätzen des § 254 BGB zu berücksichtigen. Abzüge wegen nicht vertragsgerechter Leistungen nach den in Satz 1 genannten Regelungen entfallen, soweit höhere Gewalt die Ursache für die Nicht- oder Schlechtleistung des EVU ist. Abzüge wegen nicht vertragsgerechter Leistungen nach § 42 entfallen zudem stets dann, wenn die Störungsursache einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien der in der jeweiligen Beauftragung vereinbartAnlage CODE aufgelisteten Störungsfälle unterfällt, entsprechend der dortigen Störfallcodierung korrekt codiert ist sowie die den Störungsfall betreffende 5-stellige Codierungsnummer der Anlage CODE vom EVU unverzüglich nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:Störung im Dokumentationssystem den AG verfügbar gemacht wurde.
4.2.1(4) Die Vergütungsansprüche des EVU dürfen ausschließlich zum Zwecke der Finanzierung der vom EVU für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen von Dritten zu beschaffenden Lieferungen und Dienstleistungen abgetreten werden; die Finanzierung kann auch durch einen Verkauf der Vergütungsansprüche des EVU erfolgen. Geht Eine Abtretung nach diesem Abs. 4 ist erst dann wirksam, wenn – kumulativ – (i) das EVU den AG diese entweder schriftlich unter Benennung des Zessionars angezeigt oder ihnen die Abtretungsurkunde vorgelegt hat und (ii) der Auftraggeber Finanzierer und die AG eine die Abtretung ergänzende Direktvereinbarung gemäß § 14 Abs. 3-6 geschlossen haben. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag an Personen, die nicht Banken, Versicherungen, Sondervermögen, Finanzunternehmen oder ein andere regulierte Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der AG. Die AG sind zur Ablehnung berechtigt, wenn sich durch die Abtretung die Finanzierungsbedingungen verschlechtern oder Tatsachen darauf hindeuten, dass es sich bei Vermögenswerten, die mit der zugrunde liegenden Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 15 AktG 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen.
(1) Das EVU erhält für die vollen Kalenderjahre der Betriebsstufe 5 für sämtliche vertraglich geschuldeten Leistungen laut Anlage BP eine nach den Vorgaben der Anlagen F8 und F8a kalkulierte und aus dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis in Anlage F8, Blatt B, Abschnitt B.I.1 eingetragenen Angebotspreis abgeleitete und nach Ziffer 2.1.1 ein§ 14 Abs. 1 und Abs. 2 angepasste Grund- vergütung. Der Angebotspreis wird bei Vorliegen der Voraussetzungen laut der in Anlage F8a dargestellten Preisklausel während der Vertragslaufzeit fortgeschrieben. Weitere Regelungen zur Berechnung der Grundvergütung während der Vertragslaufzeit enthalten die nachfolgenden Absätze. Verzichten die AG auf die mechanische Fahrsperre für Triebzüge der Hauptserie, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf mindert sich der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%nach den Sätzen 1 und 2 errechnete Betrag. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen Abzugsbetrages wird die Anzahl der Halb- und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie SonderzahlungenViertelzüge, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen die nicht mit der mechanischen Fahrsperre ausgerüstet werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetztdem vom EVU in Anlage F8, Abschnitt B.II.6 jeweils angebotenen Betrag multipliziert. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens Die sich ergebenden Summen werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztaddiert.
4.2.2. Geht (2) Die Grundvergütung in Kalenderjahren, die Leistungen der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office Betriebsstufen 1 bis 4 enthalten sowie für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt letzte, nicht volle Kalenderjahr, in diesem Fall 30% dem das EVU Verkehrs- leistungen erbringt, berechnet sich ausgehend von dem – bei Vorliegen der gesamten Bruttovergütung, welche dort genannten Voraussetzungen nach der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürAnlage F8a fortgeschriebenen – Angebotspreis nach folgender Formel: 𝐹𝑍𝑀𝐹 ∗ 𝑇𝑀𝐹 + 𝐹𝑍𝑆 ∗ 𝑇𝑆 𝐺𝑉𝑗 = 𝐺𝑉𝐵𝑆5,𝑗 ∗ 0,56 ∗ 𝑗 + 𝐺𝑉𝐵𝑆5,𝑗 ∗ 0,44 ∗ 𝑗 𝑗
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Samples: Verkehrsvertrag
Vergütung. 4.1. Die vom Auftraggeber zu zahlende 5.1 Vergütung für die Serviceleistungen Der Pauschalfestpreis für die Serviceleistungen (Servicepauschale) beträgt monatlich Euro. Für den Zeitraum bis zum wird eine abweichende monatliche Servicepauschale in Höhe von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach Euro vereinbart. Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für Systemkomponenten* aus dem in Nummer 3.1 bezeichneten Projektvertrag wird eine abweichende monatliche Servicepauschale in Höhe von Euro vereinbart. Der Pauschalfestpreis für die Serviceleistungen (Servicepauschale) bei fester Laufzeit beträgt einmalig Euro. Ausgenommen von der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen Servicepauschale sind einzelne Leistungen, die gesondert nach Aufwand vergütet und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerin diesem Vertrag gesondert ausgewiesen werden. Dabei sind für einzelne Leistungen Obergrenzen vereinbart. Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. .
4.25.2 Vergütung für Ersatzgegenstände* Ersatzgegenstände* (Ersatzsystemkomponenten*, Ersatzteile*, Verschleißteile* und Verbrauchsmaterialien*) werden nicht gesondert vergütet. Geht Ersatzgegenstände* werden gemäß Nummer 9.1 vergütet.
5.3 Fälligkeit und Zahlung Die Servicepauschale ist fällig monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats) quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals jährlich bis zum des laufenden Jahres einmalig zum gemäß Anlage Nr. und abweichend von Ziffer 13.6 EVB-IT Service-AGB nicht 30 Tage sondern Tage nach Zugang einer Rechnung zu zahlen. Vergütungen nach Aufwand und für Ersatzgegenstände* sind abweichend von Ziffern 13.6 der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis EVB-IT Service- AGB Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
5.4 Rechnungsadresse Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten: Die Rechnungsanschrift ergibt sich aus Anlage Nr. .
5.5 Preisanpassung Es wird eine Preisanpassung vereinbart: gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR13.7 EVB-Office eine Vermittlungsgebühr zuIT-Service-AGB: für die monatliche Servicepauschale gemäß Nummer 5.1. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in für die Preiskategorien gemäß Nummer 13.1. für die Fallpauschalen gemäß Nummer 10.11.4.3 mit Ausnahme der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1dortigen Lfd. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%Nr(n). Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegtgemäß Anlage Nr. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: It Services Agreement
Vergütung. 4.16.1. Die vom Auftraggeber AG zu zahlende Vergütung bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
6.2. Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 9.5. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungs- kosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkos- ten erfolgt gegen Vorlage der Belege(Kopien).
6.3. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen monatlich im Voraus verrechnet. Die vom AN ge- legten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne je- den Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag fest- gelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die von HR-Office gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu ver- rechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.
6.4. Laufende Vergütungen beruhen auf dem Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen automatischen Datenverarbeitung und versteht sich netto, zuzüglich Infor- mationstechnik in der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerErfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).
4.26.5. Geht der Auftraggeber Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein einer vom AN anerkannten oder rechtskräftig fest- gestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.
6.6. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagenergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. TantiemenRechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetztträgt der AG. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht Sollte der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen DrittenAN für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürAG den AN Schad- und klaglos halten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.19.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider das vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.
9.2 Alle Preisangaben verstehen sich in Euro. Entstehen Kosten in anderer Währung, trägt grundsätzlich der Kunde das Risiko einer Verteuerung der Kosten durch Verschlechterung des Wechselkurses zwischen dem Zeitpunkt der Kalkulation oder Abrechnung und der tatsächlichen Bezahlung von Kosten, die von Dritten in fremder Währung in Rechnung gestellt werden. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde stets die anfallenden Bankspesen.
9.3 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Auftragsbestätigung und der darauf basierenden Rechnung.
9.4 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich via Rechnung. Der Provider ist berechtigt, dem Kunden die Abrechnung als elektronische Rechnung gem. § 14 Abs. 1, S. 7, 8 UStG als E-Mail zu übermitteln.
9.5 Der Provider ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen, wonach ein Teilbetrag mit Auftragserteilung fällig wird. Die vom Auftraggeber Höhe der Vorkasse ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Der Provider ist berechtigt, mit der Leistung erst dann zu zahlende Vergütung für beginnen, wenn die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den Anzahlung in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerHöhe vom Kunden geleistet wurde.
4.2. Geht 9.6 Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt der Auftraggeber mit einem Kunde stets die anfallenden Bankspesen.
9.7 Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht abweichend zwischen etwas anders schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Provider. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit nach dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Des Weiteren steht dem Provider eine Verzugspauschale von 40,00 Euro zu.
9.8 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9.9 Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Provider wird den Parteien in Kunden mit Übersendung der jeweiligen Beauftragung vereinbartRechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
9.10 Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Provider nach Maßgabe vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1Frist zur vorübergehenden Sperrung der Funktionsweise der Software berechtigt. Geht Die vorübergehende Sperrung lässt den Vergütungsanspruch des Providers nicht entfallen. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Gerät der Kunde mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 einBetrag von mindestens 10% der offenen Gesamtforderung in Verzug, beträgt gilt als vereinbart: Alle Forderungen des Providers werden sofort fällig. Der Provider ist berechtigt, die Vermittlungsgebühr 30% weitere Bearbeitung aller Aufträge des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten Kunden von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
9.11 Der Provider ist bei Dauervertragsbeziehungen berechtigt, die auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%dieses Vertrages zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen an die Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen Die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten (nachfolgend „Gesamtkosten“) bestehen aus Kosten für Energie, Personal und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie SonderzahlungenDienstleister, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile Gemeinkosten (z.B. DienstwagenMieten, Zinsen), AuslandszulagenKosten für IT-Systeme sowie Kommunikationsnetze, Wohnkostenzulagen Materialkostenzuschläge. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetztabsenken. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige GehaltszulagenSteigerungen bei einer Kostenart, wie z.B. Tantiemenden Lohnkosten, Boni dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Kosten für Hard- und Software, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind vom Provider die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder Gewinnanteileteilweise ausgeglichen werden. Der Provider wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben berechnet werden mit als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Der Provider wird den Kunden über Änderungen der Preise mindestens sechs Wochen vor ihrem normalerweise geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu erwartenden oder üblichen Wert angesetztbeenden. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztHierauf wird der Provider den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.
4.2.29.12 Unabhängig von Xxxxxx 9.11 ist der Provider für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen. Geht Bei dieser Preisanpassung hat der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürKunde kein Beendigungsrecht.
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Samples: Saas Agreement
Vergütung. 4.1. Die vom Auftraggeber a.) Maßgeblich für die zu zahlende Vergütung (für die von HR-Office durch worqity erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der Leistungen) sind die im jeweiligen Beauftragung Auftrag mit dem Auftraggeber Kunden schriftlich vereinbarten Vergütungssätzen Honorarsätze. b.) Wurde zwischen den Parteien keine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Vergütung getroffen und versteht sich nettostellt der Kunde einen von worqity vorgestellten Kandidaten oder einen Freiberufler als Arbeitnehmer im Rahmen einer Festeinstellung ein, entsteht für worqity ein Honoraranspruch. Die Höhe dieses Honorars beträgt 25 % des ersten Bruttojahresgehalts des eingestellten Bewerbers, zuzüglich der aktuell jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht c.) Das der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einBerechnung zugrunde gelegte Bruttojahresgehalt versteht sich inklusive sämtlicher Vergütungsbestandteile, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber insbesondere aller erfolgsunabhängigen und/oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiertBestandteile. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert bei 100 % Zielerreichung angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal 00.000 € zum Bruttojahresgehalt addiert. d.) Wurde zwischen dem Kunden und worqity keine Vergütung vereinbart und beauftragt der Auftraggeber Kunde einen von worqity vorgestellten Freiberufler innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten (ohne ihn als Arbeitnehmer einzustellen), steht worqity ein Honorar in Höhe von 25 % der vom Freiberufler dem Kunden in Rechnung gestellten Vergütung nebst Nebenkosten zu. Dies gilt auch für den Fall, dass der Freiberufler über einen Dritten an das Kundenunternehmen vermittelt oder ein überlassen wird. Die Zahlungsverpflichtung besteht so lange, wie der Freiberufler für den Kunden tätig ist (auch im Falle einer wiederholten Tätigkeit des Auftragnehmers für den Kunden ohne Mitwirkung von worqity). Der Kunde hat worqity unverzüglich über die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellte Vergütung durch Übersendung von Ablichtungen der Rechnungen zu informieren. e.) Wird innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung eines Kandidaten durch worqity oder im Falle einer vorherigen Vermittlung eines Freiberuflers, nach Abschluss der letzten Tätigkeit des Freiberuflers, diese Person vom Kunden eingestellt, ist im Fall der Festanstellung eines Arbeitnehmers oder im Fall der Beschäftigung eines Freiberuflers, das nach diesen AGB fällige Honorar zu zahlen. Diese Zahlungspflicht trifft den Kunden ebenfalls, wenn der vorgestellte Arbeitnehmer oder Freiberufler innerhalb von 12 Monaten im Konzern des Kunden – also bei einer anderen Konzerntochter oder Konzernmutter – eingestellt wird, unerheblich, ob der vorgestellte Arbeitnehmer oder Freiberufler für den ursprünglich vorgesehenen oder einen anderen Arbeitsplatz (andere Position) eingestellt wird. Maßgeblich hinsichtlich der Verbindung der Unternehmen ist § 15 AktG AktG. f.) Der Kunde hat worqity über die Einstellung sowie über die Einzelheiten der mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem der von ihm eingestellten Person getroffenen Absprachen (einschließlich der Höhe der vom Kunden zu zahlenden Vergütung nebst Nebenkosten, wie Fahrtgeld etc.) unverzüglich nach Vertragsschluss schriftlich in Kenntnis zu setzen. g.) Übernimmt der Kunde eine durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- worqity vorgestellte Person als Freiberufler oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 stellt sie fest ein, entweder direkt ohne worqity davon zu berichten, entsteht ein Anspruch von worqity gegen den Kunden auf Zahlung des nach diesen AGB zu zahlenden Honorars. Mit Abschluss des Vertrages mit dem Kandidaten der von worqity vorgestellten Person wird dieses Honorar fällig. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Kunde die vorgestellte Person oder indirekt über einen Dritten, so wird den Freiberufler anspricht oder die Ursächlichkeit vorgestellte Person oder der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direktFreiberufler sich aus eigener Initiative beim Kunden oder einem Konzernunternehmen bewirbt, oder dem Dritten fürdurch eine dritte Partei dort vorgestellt wird. Kommt der Kunde seiner Informationsverpflichtung über die vertraglichen Konditionen nicht nach, ist worqity berechtigt, ein für die Qualifikation des Bewerbers marktübliches Bruttojahresgehalt zu Grunde zu legen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Vermittlung Von Fach Und Führungskräften
Vergütung. 4.1(1) Consultingleistungen werden vom Anbieter nach Auf- wand zu den bei Vertragsschluss gültigen Preisen er- bracht. Die Materialaufwand sind vom Auftraggeber Kunden zu zahlende Vergütung den im Ein- zelvertrag angegebenen Sätzen gesondert zu vergüten. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten des Personals des Anbieters werden wie Arbeitszeiten vergütet.
(2) Ein im Einzelvertrag oder in sonstigen Unterlagen des An- bieters angegebener Tagessatz definiert den Preis für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den ei- nen vom Anbieter eingesetzten Mitarbeiter für acht (8) Ar- beitsstunden an einem Werktag (Montag bis Freitag, aus- genommen Feiertage in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich Bundesrepublik Deutschland) in einem Zeitrahmen von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr (im Fol- genden „regelmäßige Arbeitszeit“). Leistet der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht Anbieter auf Wunsch des Kunden oder auf Grund einer Vereinba- rung im Einzelvertrag hiervon abweichend Mehraufwand an einem Werktag oder Arbeiten außerhalb der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einregelmä- ßigen Arbeitszeit, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wirdwerden die Arbeiten, sofern nicht abweichend zwischen die ein vom An- bieter eingesetzter Mitarbeiter in diesen Zeiten ausführt, mit folgenden Aufschlägen auf den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen maßgeblichen Tages- satz berechnet:
4.2.1. Geht a. Bei mehr als 8 Stunden Arbeit an einem Werktag oder Arbeiten außerhalb der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG regelmäßigen Arbeits- zeit werden der Mehraufwand und die Arbeitszeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen 50% Aufschlag auf den maßgeblichen Tagessatz berech- net;
b. Arbeiten an Samstagen (außer an bundeseinheitli- xxxx Xxxxxxxxxx in der Bundesrepublik Deutsch- land) werden ebenfalls mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30Aufschlag von 50% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen den maßgeblichen Tagessatz berechnet;
c. Arbeiten an Sonn- und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen Feiertagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt100% Aufschlag auf den maßgeblichen Tagessatz berech- net.
4.2.2(3) Consultingleistungen werden dem Kunden nach erbrach- ter Leistung in Rechnung gestellt. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 einSoweit nicht anders ver- einbart, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird erfolgt die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürAbrechnung monatlich zum Ende eines Leistungsmonats.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.1Die im Katalog nach § 3 aufgeführten ambulant durchführbaren Operationen und stationsersetzende Eingriffe sowie die nach den §§ 4, 5 und 6 erbrachten Leistungen des Krankenhauses und der Vertragsärzte werden mit den Preisen für den Regelfall der für den Standort des Krankenhauses geltenden regionalen Euro-Gebührenord- nung nach § 87 a Abs. 2 SGB V bzw. dem diesen zu Grunde liegenden Punktwerten und den Punktzahlen des EBM (ggf. BMÄ / Euro-Gebührenordnung) außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Die Regelungen nach Satz 1 wer- den für Vertragsärzte bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin (Az.: S 79 KA 977/06) und der Vereinbarung dadurch ggf. er- forderlicher Anpassungen durch die Vertragsparteien ausgesetzt. Die Abrechnungsbestimmungen des EBM gelten für die Krankenhäuser entspre- chend. Die Partner dieses Vertrages werden wegen der noch ausstehenden Klärung der Umsetzungsfragen nach Nr. 2.2 des vom Auftraggeber zu zahlende Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V am 02.09.2009 beschlossenen Teils D des Beschlusses zur Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Vergütung für das Jahr 2010 bis zum 30.09.2010 prüfen, wie die von HR-Office erbrachten gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 87 Abs. 2e SGB V (Orientierungswerte im Regelfall sowie bei festgestellter Unter- und Überversorgung) bei der Vergütung der Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit Satz 1 ab dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.201.01.2011 zu berücksichtigen sind. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend Sofern zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile Gesamtvertragspartnern zusätzliche Vergütungsbestand- teile (z.B. Dienstwagen)Zuschläge auf den der Euro-Gebührenordnung zu Grunde liegenden Punktwert) vereinbart wurden, Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung sind diese auch von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetden Krankenhäusern abrechen- bar. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% Gesamtvertragspartner benennen der gesamten BruttovergütungLandeskrankenhausgesellschaft einen Ansprechpartner, welche der Auftraggeber dieser jeweils innerhalb von 2 Wochen nach der Vereinbarung die Euro-Gebührenordnung zur Verfügung stellt sowie über die zusätzlichen Vergü- tungsbestandteile informiert. Soweit sich im Ergebnis der vom GKV-Spitzenverband vor dem Kandidaten direktLSG Berlin Brandenburg unter dem Az.: L 7 KA 84/09 ER bzw. Az.: X 0 XX 00/00 XX und Az.: L 7 KA 140/09 ER bzw. Az.: X 0 XX 000/00 XX eingebrachten Kla- geverfahren rechtskräftig die Unzulässigkeit zusätzlicher regionaler Vergütungsbe- standteile ergibt, oder dem Dritten fürsind diese von den Krankenhäusern unter Beachtung entsprechen- der Regelungen der Partner der Gesamtverträge zurück zu erstatten. Zudem werden die Partner dieses Vertrages die betroffenen Regelungen entsprechend anpassen.
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Samples: Aop Vertrag
Vergütung. 4.1. Die vom 3.1 Sämtliche Leistungen, die der Webdesigner für den Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoerbringt, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wirdsind kostenpflichtig, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Geht Wünscht der Auftraggeber während oder ein nach § 15 AktG mit Leistungserbringung des Web-designers Sonder- und/oder Mehrleistungen des Webdesigners (vgl. Ziff. 2.3), so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Dies gilt insbesondere für die Übergabe sogenannter »offener« Dateien. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Webdesigner eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3.2 Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden. Vorbehaltlich anderweitiger Verein- barungen wird die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagendem jeweils aktuellen AGD Vergütungstarif Design berechnet, wie etwa geldwerte Vorteile er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Verei- nigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Der AGD Vergütungstarif Design kann jederzeit beim Auftragnehmer angefordert werden.
3.3 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3.4 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.5 Lizenzen von Drittanbietern, z.B. Dienstwagen)für Software, AuslandszulagenGrafiken, Wohnkostenzulagen Fotografien oder Repräsentationszulagen Templates, sind nicht Be- standteil der Vergütung und werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagengesondert abgerechnet, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztsofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Vergütung. 4.110.1 Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer und inklusive sämt- licher Nebenkosten, insbesondere Reisekosten, Reisezei- ten, Transportkosten und Zöllen.
10.2 Bei Falsch-, Schlecht- oder Teillieferungen ist der Auftraggeber dazu berechtigt, die Zahlung bis zur ord- nungsgemäßen Erfüllung zu verweigern.
10.3 Sofern der Auftragnehmer gegenüber dem Auftrag- geber zur Gewährleistung verpflichtet ist, werden die ver- traglich geschuldeten Leistungen für die Dauer der Gewähr- leistungszeit kostenlos erbracht.
10.4 Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung ist die Vergütung jeweils 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig, grundsätzlich aber erst nach Bestätigung des Auftraggebers über die vollständige Erbrin- gung der vertraglich vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen. Die Rechnung hat die Bestellnummer des Auf- traggebers sowie, falls keine pauschale Vergütung verein- bart ist, Details zur Leistungserbringung (u.a. Zeit, Ort, In- halt der Lieferung) zu beinhalten.
10.5 Bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Ein- gang der prüffähigen Rechnung gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Skonto in Höhe von 3% auf den Rechnungsbetrag.
10.6 Der Auftragnehmer ist nur berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, soweit die vom Auftragnehmer geltend gemachten Ansprü- che aus demselben rechtlichen Verhältnis entweder vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die mindestens per Textform anerkannt wurden oder eine rechtskräftige Entscheidung in einem Gerichts- verfahren vorliegt. Die Abtretung von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit Forderungen des Auf- tragnehmers gegenüber dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteueran Dritte ist aus- geschlossen.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Vergütung. 4.1(§ 2)
2.1 Verlangt der Auftraggeber die Ausführung eines Einzelauftrages, dessen Vergütung ohne Umsatz- steuer eine in den Besonderen Vertragsbedingungen 614 Nr. Die 1.3 festgelegte Höhe (Kleinstauftrags- wertgrenze) nicht überschreitet, und kann die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammenge- fasst werden, so wird der in den Besonderen Vertragsbedingungen 614 Nr. 1.3 vereinbarte Zuschlag gewährt. Dies gilt auch bei Stundenlohnarbeiten.
2.2 Für vom Auftraggeber angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrech- nungssätze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezei- ten bezahlt.
2.3 Vom Auftraggeber zu zahlende vertretende und anerkannte Warte- und Arbeitsunterbrechungszeiten werden wie Stundenlohnarbeiten vergütet.
2.4 Verlangt der Auftraggeber die Ausführung von Leistungen außerhalb der regelmäßigen werktägli- chen Arbeitszeit (Mehr-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit), so wird neben den vereinbarten Preisen eine Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt nachgewiesenen zuschlagspflichtigen Stunden gewährt. Als Vergü- tung wird für jede geleistete Stunde der Betrag gezahlt, der sich nach den in aus der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen entsprechenden tariflichen Vereinbarung für Mehr-, Sonntags-, Feiertags- und versteht sich netto, Nachtarbeit zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerdafür tatsächlichen aufgewendeten Zuschläge errechnet.
4.2. Geht 2.5 Ist der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten Vertrag im Auf- und Abgebotsverfahren auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung von § 4 Abs. 4 VOB/A zustande gekommen, wird der Preis vergütet, der sich aus den Preisen des Kandidaten von 100%Leistungsverzeichnisses unter Be- rücksichtigung des Auf- oder Abgebots zuzüglich Umsatzsteuer ergibt. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen Auf- und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etcAbgebote gelten nicht für Stundenlohnarbeiten (Nr. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen2.2), AuslandszulagenKleinstauftragszuschläge (Nr. 2.1), Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige GehaltszulagenZuschläge für Mehr-, wie z.B. TantiemenNacht-, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztSonntags- und Feiertagsarbeiten sowie für gesonderte verein- barte Preise für im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehene Leistungen.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein 2.6 Sind nach § 15 AktG 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird Nachtragsangebot vorzulegen sowie die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürerforderli- chen Auskünfte zu erteilen.
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Samples: Bauvertrag
Vergütung. 4.17.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß der jeweils gültig vereinbarten Preisliste zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart, werden Telefongebühren in einem 60-Sekunden-Takt abgerechnet.
7.2. DNS:NET stellt dem Kunden für die jeweilige Leistung kalendermonatlich den Grund- und Paketpreis im Voraus in Rechnung. Erhebt DNS:NET einen einmaligen Anschlusspreis, wird dieser dem Kunden ebenfalls im Voraus in Rechnung gestellt. Erhebt DNS:NET nutzungsabhängige Gebühren, werden diese dem Kunden nach- träglich in Rechnung gestellt.
7.3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch die Nutzung des Anschlusses durch Dritte entstanden sind, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zu treffen, dass sein Anschluss sowie die daran angeschlossenen Anschlussendgeräte und Computer nicht ohne sein Wissen und Wollen genutzt werden. Der Kunde hat deshalb regelmäßig zu kontrollieren, ob Anhaltspunkte für unrechtmäßige oder nicht bzw. nicht mehr bei der Bundesnetzagentur registrierte Dialer oder andere Mani- pulationen durch Dritte vorliegen, und die dem üblichen Verkehrsverständnis nach anerkannten Sicherheitsvor- kehrungen gegen diese Dialer und andere unrechtmäßige Manipulationen Dritter zu treffen.
7.4. In der Regel erstellt DNS:NET dem Kunden monatlich eine Abrechnung. Da für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist, muss DNS:NET sich die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vorbehalten. Die vom Auftraggeber Rechnung wird mit dem Zugang fällig.
7.5. DNS:NET erstellt die Rechnung je nach Auftrag des Kunden als Papierrechnung oder als Online-Rechnung. Die Rechnungsstellung per Online-Rechnung ist kostenlos. Für die Rechnungsstellung in Papierform wird eine Aufwandspauschale von € 1,99 fällig, sofern der Kunde neben dem Telefonanschluss auch DNS:NET-Internet- dienstleistungen beauftragt hat. Ist eine Online-Rechnung vereinbart, so ermöglicht DNS:NET dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, seine Rechnungen und Einzelverbin- dungsnachweise (EVN) im Internet unter xxx.xxx-xxx.xx im persönlichen Online-Rechnungsarchiv in der Rubrik Kundencenter einzusehen, herunterzuladen oder auszudrucken oder versendet die Rechnung nach eigenem Ermessen per Email an den Kunden. Die Verbindung zum Onlinearchiv erfolgt mit einer 128-Bit-Verschlüsse- lung. Diese Bereitstellung im Online-Rechnungsarchiv soll zum Schutz des Kunden und seiner Daten technisch sicherstellen, dass er einfach und sicher verschlüsselt auf seine Daten zugreifen kann. Der Kunde erhält Zugang zum Online-Rechnungsarchiv mit seiner Kundennummer und dem zur Kundennummer zugehörigen persönlichen Kennwort (Passwort), das ihm per Post zugestellt wird und das er jederzeit ändern kann. Der Kunde ist verpflich- tet, das Passwort vertraulich zu zahlende behandeln und es unverzüglich zu ändern, wenn für ihn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte hiervon Kenntnis erlangt haben. Über die Verfügbarkeit einer neuen Rechnung im Online-Rechnungsarchiv informiert DNS:NET den Kunden per E-Mail an die im Auftrag angegebene E-Mail-Ad- resse. Um das datenschutzgerechte Verfahren seitens DNS:NET anbieten und durchführen zu können, ist der Kunde verpflichtet, sein vorgenanntes E-Mail-Konto sowie die Rechnungsdaten aus dem Online-Rechnungsarchiv in angemessenen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Monat, abzurufen. Rechnungsdokumente werden für 15 Monate und ggf. beauftragte EVN aus Datenschutzgründen für 6 Monate in das Online-Rechnungsarchiv bereitgestellt. Nach Vertragsende wird das Online-Rechnungsarchiv deaktiviert und die Zugangsberechtigung erlischt. Evtl. noch ausstehende Rechnungen werden Ihnen dann per Post zugesandt. Gegen Nachweis ihrer Berechtigung zum Vorsteuerabzug können Kunden eine den Anforderungen des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) entsprechende Rechnung erhalten. Der Kunde wird die Mitbenutzer des Anschlusses darüber informieren, dass er im Online-Rechnungsarchiv Auswertungen der Verbindungsdaten vornehmen kann. Der für den Zugriff auf die Online-Rechnung benötigte Internetzugang ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
7.6. Die Rechnungen und, soweit beauftragt, der EVN gelten mit dem dritten Werktag nach Bereitstellung im On- line-Rechnungsarchiv und Versendung der Benachrichtigungsmail als zugegangen. Gibt der Kunde eine falsche oder fehlerhafte E-Mail-Adresse an oder teilt er Änderungen nicht oder nicht rechtzeitig mit und kann er die Einstel- lung neuer Rechnungen deswegen nicht zur Kenntnis nehmen, so gelten die Rechnungen dennoch als zugegangen.
7.7. Die zur Ermittlung und Abrechnung der Vergütung gespeicherten Verbindungsdaten werden von DNS:NET 6 Monate nach Rechnungsversand standardmäßig vollständig gespeichert und nach dieser Frist gelöscht, sofern der Kunde nicht schriftlich die um drei Ziffern der Zielrufnummern gekürzte Speicherung oder die sofortige Löschung aller Verbindungsdaten mit Rechnungsversand verlangt hat. Erhebt der Kunde Rechnungseinwendungen, werden die Daten bis zur Klärung der Einwendungen auch über die Speicherfrist hinaus gespeichert.
7.8. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder ge- speicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft DNS:NET keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Eine vollständige Überprüfung der Rechnung und die umfassende Erhebung von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich Einwendungen ist dem Kunden nach den Regelungen der TKV und des Datenschut- zes nur möglich, wenn seine Daten vollständig gespeichert werden und er vor der Löschung Einwendungen erhebt. Ziffer 6.7 bleibt unberührt. DNS:NET wird den Kunden in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerRechnung auf die Löschungsfristen für Verbindungs- daten in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hinweisen.
4.27.9. Geht Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Auftraggeber mit einem Rechnung schriftlich bei DNS:NET zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als geneh- migt. DNS:NET wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
7.10. Die Preise in der Preisliste verstehen sich bei Vereinbarung der Zahlungen durch Bankeinzug (Einzugs- ermächtigung). Bei Nichterteilung oder Widerruf der Einzugsermächtigung durch den Kunden kann DNS:NET ein Bearbeitungsentgelt von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein€ 2,50 pro Rechnung erheben.
7.11. Der Kunde trägt die Kosten, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.
7.12. Ist für die Beauftragung der Online-Rechnung eine Gutschrift vereinbart, so steht HR-Office ist DNS:NET berechtigt, die erteilte Gutschrift zurückzuverlangen, wenn der Kunde vor Ablauf von sechs Monaten die Umstellung auf eine Vermittlungsgebühr zuRechnung in Papierform wünscht.
7.13. Diese wirdDNS:NET bietet Tarife für die private Nutzung und die gewerbliche Nutzung an. Stellt sich heraus, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in dass der jeweiligen Beauftragung vereinbartKunde einen Anschluss als Privatkunde bestellt hat, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile diesen jedoch gewerblich nutzt (z.B. Dienstwagenals Freiberufler, Selbstän- diger oder für eine Kapitalgesellschaft), Auslandszulagenist DNS:NET berechtigt, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für den Kunden als Geschäftskunden einzustufen und die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 Differenz zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztGeschäftskundentarif nachzuberechnen.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.1Für die, unter Beachtung der bei elektronischer Übermittlung geltenden akkreditierten Verfahrensvorgaben, vollständige, plausible und fristgemäß übermittelte Dokumentation gemäß Anlage 2 i.V.m. Die vom Auftraggeber zu zahlende Anlage 6 der DMP-A-RL und die vollständigen Unterlagen zur Einschreibung des Versicherten gemäß § 15 können folgende Vergütungen abgerech- net werden: Leistungsumfang Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach Ziffer Information, Beratung, Einschreibung und Koordination des Versicherten, Erstellung der Erstdokumentation sowie Ver- sand (einschließlich Porto) der entsprechenden Unterlagen durch den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein Arzt nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem 3 25,00 € 99786A Koordination, Erstellung und Versand der Folgedokumenta- tion durch HR-Office vorgestellten Kandidaten den Arzt nach § 3 15,00 € 99786B Die Vergütung der vorgenannten Leistungen ist damit abgegolten. Nimmt ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile Versicherter an mehreren DMP für internistische Diagnosen teil (z.B. Dienstwagen)Diabe- tes Typ 2 und Koronare Herzkrankheit) und wählt hierfür denselben koordinierenden Arzt gem. § 3, Auslandszulagenso verringert sich die o.g. Vergütung der Erstdokumentation auf 15,00 € und die der Folgedokumentation auf 10,00 €. Dieses setzt voraus, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht dass der Auftraggeber oder ein Arzt nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis 3 in beiden DMP zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Leistungserbringung als koordinierender Arzt berechtigt ist. Vergütung ab zwei Diagnosen Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetErstdokumentation 15,00 € 99786C Folgedokumentation 10,00 € 99786D Die Abrechnungsposition 99786A bzw. 99786C (Erstdokumentation) kann grundsätz- lich nur 1x je Versicherten abgerechnet werden. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% Abrechnungsposition 99786B bzw. 99786D (Folgedokumentation) kann je Versicherten und Arzt bzw. Medizinischem Ver- sorgungszentrum nur entsprechend der gesamten Bruttovergütungfestgelegten Dokumentationsfrequenz gemäß Anlage 8 abgerechnet werden. Wurde vom koordinierenden Arzt “quartalsweise“ als Dokumentationsintervall auf der Erstdokumentation bzw. der Folgedokumentation an- gegeben, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direktwird je Versicherten und Quartal höchstens eine Folgedokumentation vergü- tet. Wenn vom koordinierenden Arzt “jedes zweite Quartal“ als Dokumentationsintervall angegeben wurde, oder dem Dritten fürwird je Versicherten und jedem 2. Quartal höchstens eine Folgedo- kumentation vergütet.
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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp) Nach § 137f SGB V
Vergütung. 4.12.1. Besteht keine abweichende Vereinbarung, ist die vereinbarte monatliche nutzungsunabhängige Vergütung jeweils monatlich im Voraus zum ersten Werktag fällig und zu bezahlen.
2.2. Sofern die Einheit für die Klick-Charge (nutzungsabhängige Vergütung) nicht gesondert vereinbart worden ist, erfolgt je ein Klick pro DINA 4 Image; Klicks für größere Formate werden jeweils als entsprechend Vielfaches eines DIN A4 Drucks gezählt. Zudem werden unterschiedliche Druckapplikationen (z.B. s/w und Farbe) ebenfalls voneinander unabhängig gezählt und berechnet. Eine Verrechnung zwischen den verschiedenen Formaten ist ausgeschlossen.
2.3. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Vertragspartner verpflichtet, Canon jeweils zum dritten Werktag eines jeden Monats die Zählerstände des Vormonats zu melden. Die vom Auftraggeber Zählerstandsmeldepflicht ist eine wesentliche Vertragspflicht. Canon wird nach entsprechender Zählerstandsmeldung die jeweilige Seitenabrechnung erstellen. Canon ist berechtigt, für verspätet gemeldete Zählerstände pro Vorfall eine Bearbeitungspauschale von 25 Euro pro System zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerverlangen.
4.22.4. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einErfolgt die vollständige Zählerstandsmeldung pro System (alle Zähler) durch den Vertragspartner nicht fristgemäß, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wirdist Canon berechtigt, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien entweder die Zählerstände auf Kosten des Vertragspartners in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber dessen Geschäftsräumen ablesen zu lassen oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten Canon zustehende Vergütung auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung Schätzung der innerhalb des Kandidaten Abrechnungszeitraumes gefertigten Seiten zu bestimmen. Die Schätzung wird sich an den vom Vertragspartner bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Seiten und den bisher abgelesenen Zählerständen orientieren.
2.5. Ist die Vergütung für eine oder mehrere Abrechnungsperioden auf Grund dieser Schätzung bestimmt worden, so kann der Vertragspartner eine Abrechnung nach tatsächlich gefertigten Seiten erstmals wieder für jene Abrechnungsperiode beanspruchen, für deren Ende er sämtliche Zählerstände vollständig lt. vertraglich festgelegtem Meldeverfahren zur Verfügung gestellt hat. Das Recht von 100%Canon, die Zählerstände feststellen zu lassen und die Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch auf Grundla- ge dieser Feststellung wieder aufzunehmen, bleibt davon unberührt..
2.6. Zur Canon verpflichtet sich während der ersten 12 Monate nach Inkrafttreten der Vereinbarung keine Preiserhöhung vorzunehmen. Danach behält sich Canon das Recht vor, bei gestiegenen Gemein- und / oder Bezugskosten die Preise zu Beginn eines Monats angemessen zu erhöhen. Einer entsprechenden Ankündigung bedarf es nicht. Sollte die Preiserhöhung pro Vertragsjahr 10 % nicht übersteigen, hat der Vertragspartner aus Anlass dieser Preiserhöhung kein besonderes Kündigungsrecht. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % pro Vertragsjahr ist der Vertragspartner berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vierzehn Tagen zu kündigen. Ande- renfalls gelten die geänderten Preise nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart. Ein solches Recht steht dem Kunden, der nicht Verbraucher ist, aber nicht zu, wenn die Preiserhöhung nur auf veränderte Wechselkurse, gestiegene Lohnkosten und gestiegene Einkaufspreise für Verbrauchsmaterial zurückzuführen ist.
2.7. Canon ist bei vom Vertragspartner nach Vertragsabschluss beauftragten Erweiterungen des Leistungsumfangs berechtigt, die vereinbarte monatliche nutzungsun- abhängige Vergütung entsprechend den bei Canon gültigen Preislisten anzupassen.
2.8. Canon kann vom Vertragspartner die Anpassung der Vergütungen verlangen, sofern sich die bei Vertragsschluss der Vergütungsregelungen zugrunde gelegten Umstände, insbesondere die Arbeitsweise des Vertragspartners, das Nutzungsverhalten oder der Umfang des Gebrauchs, nachträglich dergestalt ändern, dass das Ver- hältnis von Leistung und Gegenleistung beeinträchtigt wird.
2.9. Sofern im Rahmen der monatlichen Vergütungen auch die laufende Versorgung des Vertragspartners mit Verbrauchsmaterialien für einen bestimmten Vertragsge- genstand vereinbart ist, schuldet Canon ausschließlich die Versorgung von solchen Verbrauchsmaterialien, die im der Miet- oder Servicevereinbarung benannt sind. Dieser Umfang der Versorgung bestimmt sich nach dem üblichen, durchschnittlichen Verbrauch eines Systems des vereinbarten Typs bei Einsatz zum vertraglich verein- xxxxxx Xxxxx (üblicher Durchschnittsverbrauch). Der übliche Durchschnittsverbrauch wird nach der Methode zur Bestimmung des Tonerverbrauchs nach den ISO-Normen ISO/IEC 19752, ISO/IEC 19798, ISO/IEC 24711 sowie ISO/IEC 24712 ermittelt bzw. in Relation zum getätigten Seitenvolumen gestellt.. Jedenfalls gelten die Herstelleran- gaben zum Durchschnittsverbrauch als vereinbart, siehe xxx.xxxxx.xx. Canon vergleicht die vom Kunden bestellte Menge an Toner oder Tinten mit dem Bedarf entspre- chend der vom Kunden gefertigten Seiten. Soweit die Menge des vom Kunden während eines Kalenderjahres abgeforderten Toners die Menge, welche sich bei einer Berechnung auf Grundlage des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen üblichen Durchschnittsverbrauches ergäbe, um mehr als 10 % überschreitet, ist Canon berechtigt, dem Kunden den Mehrverbrauch auf Grundlage der Canon-Preisliste für die Belieferung von Endkunden in der jeweils maßgeblichen Fassung zu berechnen. Eine Anrechnung auf zukünftige Tonerlieferungen findet nicht statt. Bei einer Toner- oder Tintenbestellung meldet der Kunde den aktuellen Zählerstand vollständig an Canon.
2.10. Beim Vertragspartner insoweit gelagerte Verbrauchsmaterialien sind ausschließlich für den jeweiligen Vertragsgegenstand bestimmt und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungendürfen auch nur für diesen verwendet werden. Ein Wechsel des Lagerorts bedarf der vorherigen Zustimmung von Canon.
2.11. Das Eigentum an den beim Vertragspartner gelagerten Verbrauchsmaterialien bleibt bis zu dem bestimmungsgemäßen Verbrauch vorbehalten; auf Teil A Ziff. 5 wird verwiesen. Bei Vertragsbeendigung noch beim Vertragspartner vorhandene Verbrauchsmaterialien sind an Canon auf eigene Kosten zurückzugeben.
2.12. Aufwendungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagendie durch spezielle Transportarten, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen)z. X. Xxxx, AuslandszulagenGabelstapler, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagensowie durch Arbeiten an dem Mietgegenstand aufgrund besonderer baulicher Gegebenheiten entstehen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise gehen zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztLasten des Vertragspartners.
4.2.22.13. Geht Bei Vertragsschluss vereinbartes Inklusiv Volumen kann vom Vertragspartner – vorbehaltlich der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office Bestimmungen in Ziff. 2.8 – jeweils nur für das Zustandekommen betreffende Gerät genutzt werden. Jeweils am Ende des Vertragsverhältnisses vermutetim Schein vereinbarten Abrechnungszeitraums nicht genutzte „Freiklicks“ können maximal je nach vereinbarter Verrechnungsperiode (M./Q./ Hj. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütungoder max. (J) jährlich) innerhalb eines Vertragsjahres, welche der Auftraggeber gerechnet ab dem Kandidaten direktim Schein ausgewiesenen Vertragsbeginn, oder dem Dritten fürauf künftige Abrechnungszeiträume übertragen werden; mit Ablauf des Vertragsjahres verfallen sie ersatzlos. Geldersatz für nicht genutztes Inklusiv Volumen ist ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions for Rental, Service, Work, and Consulting Contracts
Vergütung. 4.16.1. Die vom Auftraggeber iWelt erhält für ihre Leistungen eine Vergütung gemäß dem jeweiligen Einzelauftrag. Verbindlich ist die bei Auftragserteilung gültige Preisliste von der iWelt. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, zu zahlende Vergütung für denen die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuergesetzliche Umsatzsteuer hinzukommt.
4.26.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einDie iWelt behält sich das Recht vor, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zujeweils zum 1.1. Diese wirdeines jeden Vertragsjahres die Vergütungshöhe wegen veränderter Lohn-, Betriebs- und/oder Vertriebskosten anzupassen, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbartVertrag im Zeitpunkt der Anpassung bereits seit mindestens 12 Monaten bestanden hat. Dies gilt nicht, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder falls ausdrücklich ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetFestpreis vereinbart wurde. Die Vermittlungsgebühr beträgt iWelt wird dem Kunden die Preiserhöhung 2 Monate vorher mitteilen. Dem Kunden steht in diesem Fall 30ein Sonderkündigungsrecht zu.
6.3. Die iWelt erhält für diejenigen Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten und den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Leistungsinhalt hinausgehen, eine zusätzliche Vergütung pro Arbeitsstunde, welche dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt wird. Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt. Es gilt der im Zeitpunkt der Beauftragung der Zusatzleistung jeweils aktuell gültige Stundensatz, welcher dem Kunden im Vorfeld der Beauftragung mitgeteilt wurde.
6.4. Bei Fremdleistungen ist die iWelt berechtigt, einen Kostenvorschuss in Höhe von 80% der gesamten BruttovergütungFremdleistungen zu verlangen. Die iWelt ist berechtigt, welche die Auftragserteilung hinsichtlich der Auftraggeber Fremdleistungen im eigenen Namen nicht vorzunehmen, bis der Kunde den Vorschuss vollständig gezahlt hat. Der Zeitraum zwischen Anforderung des Vorschusses sowie der endgültigen Zahlung des Vorschusses verlängert die ursprünglich vereinbarten Ausführungsfristen hinsichtlich der Fremdleistungen sowie aller sonstigen Leistungen, die von der Erbringung der Fremdleistungen abhängen, entsprechend zuzüglich eines Zeitraumes von zwei weiteren Werktagen für die Auftragserteilung.
6.5. Neben den Aufwendungen für die gesondert geregelten Fremdleistungen erstattet der Kunde der iWelt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sämtliche Aufwendungen, die im Rahmen der Ausführung der Aufträge erforderlich gewesen sind. Reisekosten werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste erstattet. Sind die angefallenen Reisekosten nicht gemäß Preisliste abrechenbar, sind sie nach Aufwand ohne Aufschlag gegen Vorlage der Belege zu erstatten; mit dem Kandidaten direktPKW zurückgelegte Strecken werden nach den steuerlichen Sätzen vergütet. Reisezeit ist Arbeitszeit.
6.6. Aufrechnungsrechte gegen die Vergütungsforderungen, Vorschussforderungen oder Auslagenersatz der iWelt stehen dem Dritten fürKunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der iWelt anerkannt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.1Folgende Leistungen werden den Vertragsärzten außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet. Bezeichnung der Leistung Pauschale je Behandlung in EUR Symbolnummer Xxxxxx 0 1x/Kalenderjahr Inhalte: Untersuchung, Behandlung, Schwielenpflege, Nagelbearbeitung sowie Beratung und Dokumentation bei Risikopatienten ohne Ulzera mit typischerweise 4 Kontrollkontakten/Jahr 30,00 91300 Wagner 1 – 2 (T1) 1x/Wundfall* Inhalte: Untersuchung, Behandlung der Läsion sowie Beratung und Dokumentation bei Patienten mit Ulzera ohne Knochenbeteiligung oder Einbruch in ein Gelenk 210,00 91301 Wagner 3, 4 oder 5 (T2) 1x/Wundfall* Inhalte: Untersuchung, Behandlung der Läsion sowie Beratung und Dokumentation bei Patienten mit Ulzera mit Knochenbeteiligung oder Einbruch in ein Gelenk 380,00 91302 DNOAP (T2) 1x/Wundfall* Inhalte: Untersuchung, Behandlung der Läsion sowie Beratung und Dokumentation bei Patienten mit DNOAP (Ermüdungsläsion; Bruch des Bewegungsapparates, Charcot) 380,00 91303 MRSA (M1) max. 2x/Wundfall* Zuschlag für Mehraufwand bei der Behandlung von Patienten mit multipel resistenten Keimen (MRSA) und Ulzera unabhängig vom Schweregrad. 380,00 91304 Bezeichnung der Leistung Pauschale je Behandlung in EUR Symbolnummern C1, 1x/je Versorgung Inhalte: Anlegen eines Total Contact Casts zur optimierten Entlastung von Läsionen im Vor/Mittelfußbereich oder zur Ruhigstellung der akuten DNOAP durch Druckumverteilung in den Rückfuß und Unterschenkel mittels rigidem Kunststoffmaterial als Langzeitversorgung und Ersatz für eine 2 Schalen- orthese. Hinweis: Zur Behandlung der akuten DNOAP ist ein TCC in der Pauschale enthalten 140,00 91305 C2, 1x/je Versorgung Inhalte: Anlegen eines abnehmbaren „MaBal-Schuhs“ zur optimalen Druckentlastung bei Läsionen im Vorfußbereich, inkl. Anmodellieren eines rigiden Cast- materials unter der Fußsohle zur Druckumverteilung in den Mittelfuß und Vervollständigung zum geschlossenen Schuh mit flexiblen Castmaterialien 110,00 91306 OP 1 Inhalte: Untersuchung, Operation, Beratung und Dokumentation. Septische und aseptische Operationen (Dauer: 30 min. nach OPS-301) z. B. Tenotomie FLS, Abszessdrainage oberfl., Hauttransplantation (Reverdin) 200,00 91310 OP 2 Inhalte: Untersuchung, septische und/oder aseptische Operation, Beratung und Dokumentation (Dauer: 45 Min. nach OPS-301) z. B. Operationen am Skelett des Mittelfußes, Resektion kleiner Knochen, Grenzzonenamputation, Nekrosektomie, Abszessdrainage tief, Hohmann-OP, Sequestrotomie Mittelfuß, Amputationen Zehen und Mittelfuß, Keilosteotomien, Baumgartnerresektionen, septische Keller-Brandes-Resektion, Umstellungen im Mittelfuß 150,00 91311 Bezeichnung der Leistung Pauschale je Behandlung in EUR Symbolnummern OP 3 Inhalte: Untersuchung, Operation, Beratung und Dokumentation (Dauer: 60 Min. nach OPS-301) z. B. Nekrosektomie, Abszessdrainage tief, Sequestrotomie Fußwurzel, Rückfuß 100,00 91312 Versorgung durch Xxxxxxxxxxxxx Besuch des Patienten im häuslichen Umfeld durch einen Wundassistenz auf Veranlassung des betreuenden Arztes zur Durchführung fachkompetenter ambulanter Wundversorgung bei immobilen Patienten, je Besuch (inkl. Hin- und Rückfahrt) 65,00 91313 * Ein Wundfall dauert vom Beginn der Behandlung im Rahmen des Vertrages bis zur belastungs-stabilen Wundheilung. Bei einer Amputation kann von einer Abheilung frühestens nach 6 Wochen gesprochen werden. Ein Wundfall ist definiert als Status aller, bei der ersten Vorstellung im Netzwerk vorhandenen Fußläsionen und deren zeitgleicher Behandlung. ** Hiervon kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Versorgung vor Ort nicht anders gesichert werden kann. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbartEntscheidung trifft, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem vorheriger Beratung durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 eindas Lenkungsgremium, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztKV Nordrhein.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Vertrag Nach § 140a SGB V
Vergütung. 4.1Bei der Vergütung von Organvertretern finden sich häufig Sonderregelungen. Dies geht über Gewinnbeteiligung, Aktienoptionsprogramme, aber auch ganz spezielle Versorgungszusagen. Besonderheiten gelten bei Vorstandsmitgliedern: Nach § 87 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitgliedes (Gehalt, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen, anreizorientierte Vergütungszusagen, wie zB Aktienbezugsrechte und Nebenleistungen jeder Art) dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Ver- hältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitgliedes sowie zur Lage der 19.7.2007 – 6 AZR 774/06, NZA 2007, 1095; 14.6.2006 – 5 AZR 592/05, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 62. 298 BAG 24.11.2005 – 2 AZR 614/04, NZA 2006, 366. 299 BAG 19.7.2007 – 6 AZR 774/06, NZA 2007, 1095. 300 StRspr., vgl. BGH 21.6.1999 – II ZR 27/98, NJW 1999, 3263 (3264); BAG 19.6.1980 – 2 AZR 660/78, AP BGB Befristeter Arbeitsvertrag § 620 Nr. 55. 301 BGH 21.6.1999 – II ZR 27/98, NJW 1999, 3263 (3264); 29.5.1989 – II ZR 220/88, NJW 1989, 2683 (2684). Gesellschaft stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe überstei- gen. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Vergütungsstruktur ist bei börsennotierten Gesellschaften auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Variable Vergütungsbestandteile sollen daher eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben; für außerordentliche Entwicklungen soll der Aufsichtsrat eine Begrenzungsmöglichkeit vereinbaren. Dies gilt ebenfalls für Ruhegehalt, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art. Bei einer Ver- schlechterung der wirtschaftlichen Lage hat der Aufsichtsrat ebenfalls die Möglichkeit, in die Vergütungsansprüche der Vorstandsmitglieder einzugreifen. Nach § 87 Abs. 2 S. 1 AktG bzw. im Falle des § 85 Abs. 3 AktG über das Gericht können die Bezüge des Vorstandsmitgliedes auf eine angemessene Höhe herabgesetzt werden, wenn sich die Lage der Gesellschaft nach der Festsetzung so verschlechtert hat, dass die Weiterge- währung der Bezüge für die Gesellschaft unbillig wäre. Dies soll insbesondere dann der Fall sein, wenn die Billigkeit der Vergütung trotz veränderter Rahmenbedingun- gen nicht bereits durch eine entsprechende Variabilisierung erfasst wird. Dies führt für den Vorstand zu einer doch recht erheblichen Rechtsunsicherheit, da umfassende Möglichkeiten des Aufsichtsrats bestehen, in seine Bezüge einzugreifen, was sich auch in den Verhandlungen um den Abschluss von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den Aufhebungsverträgen mit Vorstandsmit- gliedern auswirkt.302 In der Praxis wird diskutiert, Abfindungsobergrenzen in der jeweiligen Beauftragung Vor- standsverträge mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem aufzunehmen.303 § 87 AktG gilt zunächst nur für Vorstandsmitglieder von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach Aktiengesellschaften sowie über § 15 94 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetihre Stellvertreter. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürBestimmung gilt nicht für Geschäftsführer.304
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Samples: Auflösende Bedingung
Vergütung. 4.1. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt1. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiertvereinbarten Leistungen zahlt der AG eine jährliche Gebühr nach der jeweils gültigen allgemeinen Preisliste vom AN zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetztDie Gebühren sind für den gewünscht- en Abrechnungszeitraum (vgl. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztBestellung) im Voraus fällig. Unbeschadet weitergehender Rechte ist der AN zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erst nach Eingang der fälligen Gebühren für den jeweiligen Abrechnungszeitraum verpflichtet.
4.2.22. Geht Der AN erstellt eine Rechnung für anfallende Gebühren, auf der Auftraggeber die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen ist.
3. Erweitert der AG die Anzahl seiner im Bezug auf die vertragsgegen- ständliche Software nutzungsberechtigten Lizenzen, erweitert sich im gleichen Maße automatisch der von ihm bezogene Support- und Softwarewartungsumfang. Der AN ist daher berechtigt, die sich für die entsprechende neue Anzahl von Lizenzen anfallende Gebühr (vgl. Ziffer VII.1) lt. Preisliste ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anwender die Lizenzen nutzt in Rechnung zu stellen.
4. Der AN ist zur Änderung der vertraglich festgelegten Gebühren berechtigt. Der AN kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertrags- jahres und maximal einmal im Kalenderjahr die in der Preisliste en- thaltenen Gebühren mit Wirkung für Bestandsverträge der allge- meinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Gebühren mehr als 10% kann der AG binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung die Vereinbarung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Gebühren in Kraft treten soll.
5. Gerät der AG in Zahlungsverzug, ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentral- bank zu verlangen. Weitere Rechte des AN bleiben unberührt.
6. Der AG ist zur Aufrechnung oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung Geltendmachung von Arbeits- Zurückbe- haltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unstreitig oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürrechtskräftig festgestellt ist.
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Vergütung. 4.111.1 Für die vereinbarten Leistungen zahlt der Anwender ein jährliche Softwarepflegeentgelt nach der jeweils gültigen allgemeinen Preisliste von Sage zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Teilzahlungen sind mit den auf dem Bestellformular bzw. in der Preisliste ausgewiesenen Aufschlägen möglich. Das Entgelt ist für den gewünschten Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Unbeschadet weitergehender Rechte ist Xxxx zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erst nach Eingang des fälligen Entgeltes für den jeweiligen Abrechnungszeitraum verpflichtet.
11.2 Sage erstellt eine Rechnung für das anfallende Entgelt, auf der die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen ist.
11.3 Erweitert der Anwender die Anzahl seiner in Bezug auf die vertragsgegenständliche Software nutzungsberechtigten Clients, erweitert sich im gleichen Maße automatisch der von ihm bezogene Support- und Softwarewartungsumfang. Xxxx ist daher berechtigt, das für die entsprechende neue Anzahl von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich Clients anfallende Entgelt lt. Preisliste ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anwender die Clients nutzt in Rechnung zu stellen.
11.4 Sage ist zur Änderung der vertraglich festgelegten Entgelte berechtigt. Xxxx kann frühestens nach den Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die in der jeweiligen Beauftragung Preisliste enthaltenen Preise mit Wirkung für Bestandsverträge der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Preise mehr als 10% kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung die Vereinbarung zu dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoZeitpunkt kündigen, zuzüglich an welchem die Erhöhung der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerPreise in Kraft treten soll.
4.211.5 Gerät der Anwender in Zahlungsverzug, ist Sage berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Geht der Auftraggeber mit einem Weitere Rechte von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztSage bleiben unberührt.
4.2.2. Geht 11.6 Der Anwender ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unstreitig o- der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürrechtskräftig festgestellt ist.
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Vergütung. 4.18.1 Mit der im Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen abgegolten.
8.2 Ist im Vertrag eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, ist der Leis- tungsnachweis auf der Basis von Erfassungsbelegen zu erbringen, die der Auftragnehmer mit Siemens jeweils vorher abzustimmen hat.
8.3 Reise- und Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer erstattet, wenn aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen und auf ausdrücklichen Wunsch von Siemens Mitarbeiter des Auftragnehmers Rei- sen unternehmen oder wenn die in Ziffer 4.1 dieser allgemeinen Bedin- gungen genannte Rechenzeit auf einer Datenverarbeitungsanlage zur Ver- fügung gestellt wird, die über 30 Kilometer von dem im Vertrag genannten Ort der Leistungserbringung entfernt ist. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung In diesen Fällen werden nach Ab- zug der möglichen Vorsteuerbeträge erstattet: Bundesbahn in Abstimmung mit Siemens und jeweils gegen Vor- lage entsprechender Belege Flugzeug Economy, jeweils gegen Vorlage entsprechender Belege Kilometergeld entsprechend den von den Finanzämtern festge- legten Richtlinien Übernachtungs- entsprechend den, von den Finanzämtern pauschale festgelegten Richtlinien (in Abstimmung mit Sie- mens werden gegen Vorlage entsprechender Bele- ge auch höhere Übernachtungskosten erstattet).
8.4 Der Auftragnehmer wird jeweils vorher mit Siemens die Einzelheiten von Reisen, z. B. Termine oder die Benutzung eines Pkw anstelle von Bun- desbahn oder Flugzeug abstimmen. Der Auftragnehmer wird Siemens für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den jeweils fälligen Zahlungen Rechnungen zugehen lassen, in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen denen die Reisekosten/ Übernachtungskosten und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerdie Umsatzsteuer jeweils geson- dert ausgewiesen sind.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein8.5 Zahlungen erfolgen, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern soweit nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung anders vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 2 % des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten Skonto oder innerhalb von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt90 Tagen netto.
4.2.2. Geht 8.6 Die Zahlungsfrist beginnt, sobald die Abnahme erfolgreich durchgeführt wurde und die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung eingegangen ist.
8.7 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung des Vertragsgegenstands als vertragsgemäß.
8.8 Sofern der Auftraggeber oder ein Auftragnehmer Unternehmer ist, kommt Siemens nur in Verzug, wenn Siemens auf eine Mahnung des Auftragnehmers, die nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 einEintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürnicht zahlt.
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Samples: Bestellbedingungen
Vergütung. 4.1. Die vom 4.1.1 Der Auftraggeber zu zahlende zahlt Scheer gemäß dem Softwarevertrag Vergütung für die Überlassung und für die Pflege der vertragsgegenständlichen SAP Software. Die Preise für Softwarelieferungen schließen Transport und Verpackung bei körperlichem Versand ein. Bei Electronic Delivery sorgt Xxxxxx dafür, dass die vertragsgegenständliche SAP Software abruffähig ins Netz gestellt wird. Die Kosten für den Abruf treffen den Auftraggeber. Skonto wird nicht gewährt.
4.1.2 absichtlich freigelassen
4.1.3 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche stützen. Er kann seine Forderungen – unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB (nach deutschem Recht) bzw. des § 1396a ABGB (nach österreichischem Recht) – nicht an Dritte abtreten.
4.1.4 Scheer behält sich alle Rechte an der vertragsgegenständlichen SAP Software, insbesondere an im Rahmen des Pflegevertrages zur Verfügung gestellten Fassungen, bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Der Auftraggeber hat Xxxxxx bei Zugriff Dritter auf dem Vorbehalt unterliegende SAP Software sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt Scheer zu unterrichten.
4.1.5 absichtlich freigelassen
4.1.6 Scheer kann die Vergütung für Pflege und Softwaremiete jeweils mit Wirkung zum 01.01. eines Kalenderjahres durch schriftliche Anpassungserklärung gegenüber dem Auftraggeber nach ihrem Ermessen unter Einhaltung der folgenden Grundsätze ändern:
(a) Scheer darf die Vergütung höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich nach der nachfolgend unter (b) genannte Index geändert hat (Änderungsrahmen). Handelt es sich um die erste Vergütungsanpassung, ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Hat bereits früher eine Vergütungsanpassung stattgefunden, wird der Änderungsrahmen definiert durch die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand.
(b) Für die Ermittlung des Änderungsrahmens ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (derzeit in Quartalszahlen veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 16, Reihe 2.4, Gruppe J 62) zugrunde zu legen. Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist für die Ermittlung des Änderungsrahmens derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index maßgeblich, der die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste im vorgenannten Wirtschaftszweig am ehesten abbildet.
(c) Wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Anpassungserklärung die Vereinbarung über Pflege bzw. Softwaremiete zum Ende des Kalenderjahres kündigt (Sonderkündigungsrecht), gilt die neue Vergütung als vereinbart. Hierauf weist Xxxxxx in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerAnpassungserklärung hin.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.1. 26 Vergütungsstruktur
(1) Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoVergütungsgruppen, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerdenen jeweils ein Gehaltsband zugeordnet ist.
4.2(2) Das Gehaltsband bestimmt das individuelle feste Jahresbandentgelt. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend Zur Auszahlung des Jahresbandentgelts in monatlichen Teilbeträgen (Monatsbandentgelt) können die Arbeitnehmer zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnetdrei Auszahlungsmodellen wählen:
4.2.1a) 12er-Auszahlungsmodell: Das Jahresbandentgelt wird in 12 Teilbeträgen ausgezahlt. Geht Das Monatsbandent- gelt errechnet sich aus 1/12 des Jahresbandentgelts.
b) 12,5er-Auszahlungsmodell: Das Jahresbandentgelt wird in 12,5 Teilbeträgen ausgezahlt. Das Monatsband- entgelt errechnet sich aus 1/12,5 des Jahresbandentgelts. Im November des lau- fenden Jahres werden 50 v.H. des auf diese Weise errechneten Monatsbandent- gelts als jährliche Zuwendung gezahlt.
c) 13er-Auszahlungsmodell: Das Jahresbandentgelt wird in 13 Teilbeträgen ausgezahlt. Das Monatsbandent- gelt errechnet sich aus 1/13 des Jahresbandentgelts. Im November des laufen- den Jahres werden 100 v.H. des auf diese Weise errechneten Monatsbandent- gelts als jährliche Zuwendung gezahlt.
(3) Die Höhe des sich aus der Auftraggeber oder ein Eingruppierung ergebenden Jahresbandentgelts sowie das sich je nach Auszahlungsmodell gemäß Abs. 2 ergebende Monatsbandentgelt ergibt sich aus der Anlage 2 „Basistabelle“. Haben Arbeitnehmer das Modell „Zusätzlicher Erholungsurlaub“ nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR46 gewählt, ist die Anlage 2a „Zusätzlicher Erholungsurlaub“ maßgeblich.
(4) Grundmodell im Sinne von Abs. 2 ist das 12,5er-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 einAuszahlungsmodell gemäß Abs. 2 Buchst. b. Dieses Grundmodell gilt für Arbeitnehmer, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungenerstmals in das Entgeltsystem eingrup- piert werden, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen)bei Neueinstellungen, Auslandszulagensowie für den Fall, Wohnkostenzulagen dass ein Arbeitnehmer von seinem Wahlrecht gemäß Abs. 2 nicht oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztnicht rechtzeitig Gebrauch macht.
4.2.2(5) Arbeitnehmer können jeweils spätestens zum 30. Geht Juni eines Kalenderjahres jeweils zum Monat Januar des folgenden Kalenderjahres ein Auszahlungsmodell gemäß Abs. 2 neu festlegen
(6) Arbeitnehmer mit einer von der Auftraggeber oder ein Regelarbeitszeit nach § 15 AktG mit 44 abweichenden individuellen Jahresarbeitszeit erhalten ein Jahresbandentgelt unter entsprechender proportionaler Anpassung.
a) Das Jahresbandentgelt sowie das sich je nach Auszahlungsmodell gemäß Abs. 2 ergebende Monatsbandentgelt (Anlage 2 und 2a) und die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile basieren auf einer Jahresarbeitszeit von 2.036 Stunden (Referenzarbeitszeit).
b) Haben Arbeitnehmer das Modell „Zusätzlicher Erholungsurlaub“ nach § 46 ge- wählt, erfolgt eine Anpassung der in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbe- standteile, die sich bei allgemeinen tariflichen Erhöhungen der Monatstabel- lenentgelte erhöhen, im Verhältnis von 1.984 zu 2.036 Stunden für den Zeitraum, für den dieses Modell für den Arbeitnehmer maßgeblich ist. Satz 1 gilt sinngemäß für den Arbeitnehmer, bei dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürJahresbandentgelt in- dividuell festgesetzt ist.
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Samples: Firmentarifvertrag
Vergütung. 4.15.1. Mit dem vereinbarten Werklohn sind alle Leistungen zur vollständigen und funktionstüchtigen Herstellung des Werkes abgegolten, auch wenn diese in den Vertragsunterlagen nicht gesondert angeführt sind.
5.2. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Einheitspreise enthalten alle zur fachgerechten Erstellung der jeweiligen Leistung erforderlichen Nebenleistungen, Gerüstungen sowie Maschinen- und Geräteeinsätze, weiters die Kosten für sämtliche Befestigungs- und Montagehilfskonstruktionen, soweit sie nicht in eigenen Positionen des Leistungsverzeichnisses angeführt oder als bauseitige Leistung beschrieben sind (z.B. Hebegeräte, Fördergeräte, Gerüste).
5.3. Nebenleistungen, die zur Herstellung der vollständigen und funktionstüchtigen Leistung notwendig sind, müssen bei den entsprechenden Positionen kalkuliert werden (z.B. Durchbrüche herstellen, Schlitze stemmen, Schutz von Bauteilen). Die Positionen enthalten sämtliche Zuschläge.
5.4. In die Einheitspreise sind auch die Baustelleneinrichtung und Baustellenräumung, soweit im Leistungsverzeichnis keine eigene Position vorgesehen ist, sowie die Beistellung der Unterkünfte für das Personal des Auftragnehmers, die erforderlichen Magazine für Werkzeug und Material, die Kosten für die erforderliche Abstimmung der Ausführungsplanung sowie Maßnahmen nach dem Baukoordinationsgesetz, insbesondere Sicherheits- und Gesundheitsplan sowie die Mitwirkung bei umweltschonenden Maßnahmen (z.B. Mülltrennung) einzurechnen.
5.5. Nebenkosten, wie Wege- und Trennungsgelder, Fahrzeitent- schädigungen, Zuschläge für Überstunden, Sonn- und Feiertagsstunden, Kosten für einen eventuellen Mehrschichtbetrieb und alle sonstigen Zuschläge werden nicht gesondert vergütet.
5.6. Alle Positionen des Leistungsverzeichnisses gelten ohne Unterschied des Bauteiles, des Geschosses, des Herstellungszeitraumes und auch bei abschnittsweiser Durchführung.
5.7. Durch Witterung bedingte Erschwernisse werden nicht gesondert vergütet; aus diesen Gründen erfolgt auch keine Fristerstreckung. Die Aufteilung der Risiken erfolgt ausschließlich entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Pkt. 7.2. der ÖNORM B 2110 ist ausdrücklich ausgeschlossen. Risiken die sich aus Alternativ- oder Abänderungsangeboten ergeben, treffen den Auftragnehmer und werden daher nicht zusätzlich vergütet.
5.8. Ein eventuell vereinbarter Nachlass gilt auch für allfällige Änderungen, Ergänzungen, Erweiterungen der Leistungen und Regieleistungen.
5.9. Zusätzliche Leistungen werden nur vergütet, wenn der Auftragnehmer unverzüglich vor Ausführung der Leistungen ein Zusatzangebot gelegt hat. Das gilt auch bei Ausführung von HR-Office erbrachten Leistungen, die offensichtlich zu Mehrkosten führen. Hierfür gelten die Bedingungen des Hauptauftrages. Zusätzliche oder geänderte Leistungen bestimmt sich nach müssen vor Ausführung schriftlich so zeitgerecht angeboten werden, dass der Projekt- /Baufortschritt nicht behindert wird und der Auftraggeber die Ansprüche rechtzeitig beim AG/Bauherren anmelden kann. Die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers zur Leistungserbringung stellt kein Anerkenntnis dar. Streitigkeiten über das Entgelt berechtigen den in Auftragnehmer nicht zur Einstellung der jeweiligen Beauftragung mit Leistungserbringung. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß auch für etwaige Forderungen auf Verlängerung der Bauzeit
5.10. Aus entfallenen Leistungen oder sonstiger Unterschreitung der Auftragssumme aus welchem Grund immer, kann der Auftragnehmer keine Forderungen stellen. Erhebliche Mengenmehrungen bei einzelnen Positionen sind dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettounverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sollte der Auftragnehmer diese Mitteilung unterlassen verliert er den Anspruch auf Vergütung der Mehrmengen. Entsteht dem Auftraggeber darüber hinaus ein Nachteil, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerist dieser vom Auftragnehmer zu ersetzen.
4.25.11. Geht Die Preise sind Festpreise auf Projekt-/Baudauer.
5.12. Im Falle einer Forderungsabtretung, Verpfändung oder gerichtlichen Pfändung der Auftraggeber mit einem Forderungen des Auftragnehmers werden 2% des anerkannten Rechnungsbetrages einschließlich USt. als Kostenvergütung einbehalten oder verrechnet. Allfällige gegen den Auftragnehmer bestehende Gegenforderungen werden in diesen Fällen unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens vorweg abgezogen. Dies gilt auch für Forderungen von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einKonzernunternehmen des Auftraggebers und für Arbeitsgemeinschaften, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht an denen der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztKonzerngesellschaften beteiligt sind.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Subcontractor Agreement
Vergütung. 4.1Leistung (Welche Gründung ist gewünscht?) Netto Brutto KG „Rechtssicher“ (Organisation und Begleitung der Gründung, Ausführliches Gründungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individueller Gesell- schaftsvertrag und Gründungsunterlagen, Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenname, Geschäftsführer-Mustervertrag, Muster-Eröffnungsbilanz, Mus- tervertragspaket) 599,00 € 712,81 € KG „PLUS“ (Organisation und Begleitung der Gründung, Ausführliches Grün- dungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individueller Gesell- schaftsvertrag und Gründungsunterlagen, Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenname, Geschäftsführer-Mustervertrag, Abschlussberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Mustervertragspaket PLUS, Erstellung der Gewerbeanmeldung, Erstellung und elektronische Einreichung der Steueranmeldung - ELSTER, elekt- ronische Beantragung der USt.-ID, Erstellung und elektronische Einreichung der Eröffnungsbilanz - eBilanz+) 759,00 € 903,21 € Erst ab dem 4. Gesellschafter: Preis je weiterer Gesellschafter 99,00 € 117,81 € Sachgründung - je Sache 99,00 € 117,81 € Gründung durch Gründungsvollmacht (lediglich Begleitung ohne persönliche Vertretung) 99,00 € 117,81 € Gründung durch eine bestehende ausländische Muttergesellschaft - je Gesellschaft 199,00 € 236,81 € Die Leistungen richten sich nur an Unternehmen nach § 14 BGB. Zusätzliche Leistungen können nach Absprache auf Stundensatzbasis beauftragt werden. Es gelten die jeweils gültigen AGB und Datenschutzbestimmungen: xxxxx://xxxxxx-xx.xx/xxx-xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung anwaltliche Haftung für Fahrlässigkeit ist auf die Summe von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.21.000.000 Euro (eine Million) begrenzt. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt Eine weiter- gehende Haftung als in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Sie können die Beauftragung ausfüllen oder auch direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Mandatsauftrag
Vergütung. 4.1Der Vertrag umfasst ein monatliches Budget von Freiminuten, die im Wartungsvertrag eingetragen sind. Monatlich erfolgt eine Auflistung der geleisteten Wartungs- und Fernwartungsstunden über das Ticketsystem. Spätestens nach 12 Monaten wird die Gesamtminutenleistung überprüft und ggf. angepasst. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Abrechnung der Mehrleistungen bei Überschreitung des Minutenbudgeds wird zum Ende eines Monats, Quartals oder Kalenderjahres bzw. bei Beendigung des Vertrages vorgenommen. Ein Ansprich auf Rückerstattung von Minderleistungen im Jahresdurch- schnitt besteht nicht. Die umseitig eingetragene Gebühr pro Monat gilt für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in während der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoGeschäftszeit der ACRIBIT GmbH (Montag bis Xxxxxxx 08.00 Uhr – 17.00 Uhr) ausgeführten Arbeiten. Die Gebühren sind monatlich oder quartalsweise im Voraus gegen Rechnungsstellung (per Lastschrift) zu entrichten. Supportarbeiten, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit die außerhalb unserer Geschäftszeit Montag – Xxxxxxx; 08.00 – 17.00 Uhr, an Wochenenden oder an einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder GewinnanteileFeiertag anfallen, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht monatlich entspre- chend der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird aufgeführten Preise abgerechnet und fallen nicht in die Ursächlichkeit Zeiteinheiten (Freiminuten) der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetmonatlichen Grundpauschale. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% Abrechnung aller Leistungen erfolgt im Minutentakt. Zum Nachweis der gesamten Bruttovergütungabgerechne- ten Zeiten dienen die jeweils durch den Kunden bestätigten Tickets/Bearbeitungsproto- kolle. Tickets, welche die nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ausführung der Auftraggeber dem Kandidaten direktLeistung durch den Kunden bestätigt worden sind oder eine schriftliche Mängelanzeige bei der ACRIBIT GmbH eingeht, oder dem Dritten fürwerden automatisch geschlossen und der Abrechnung zugeführt.
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Samples: General Terms and Conditions
Vergütung. 4.12.1. Besteht keine abweichende Vereinbarung, ist die vereinbarte monatliche Vergütung jeweils vierteljährlich im Voraus mit Vertragsbeginn fällig und innerhalb von 10 Werktagen ab Vertragsbeginn zu bezahlen.
2.2. CBS ist berechtigt, die Vergütungen innerhalb eines jeden Vertragsjahres mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten anzuheben, wenn sich die Kosten für die in den Vergütungen enthaltenen Leistungsbestandteile erhöhen. Die konkreten Ursachen der Preissteigerung gibt CBS mit der Erhöhung bekannt. Im Falle einer Vergütungserhöhung von mehr als 5% in einem Vertragsjahr ist der Vertragspartner berechtigt, das jeweilige Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Ankündigungsfrist schriftlich zu kündigen.
2.4. CBS kann vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Vertragspartner die Anpassung der Vergütungen verlangen, sofern sich die bei Vertragsschluss der Vergütungsregelungen zugrunde gelegten Umstände, insbesondere die Arbeitsweise des Vertragspartners, das Nutzungsverhalten oder der Umfang des Gebrauchs, nachträglich dergestalt ändern, dass das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung beeinträchtigt wird. Ci Besondere Bestimmungen für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerMiete 1i Mängelrechte
1.1. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel i.S.d. § 536a Absatz 1 Satz 1 BGB ist ausgeschlossen.
4.21.2. Geht Die Betriebs- bzw. Funktionsbereitschaft überlassener Software wird CBS während der Auftraggeber Vertragslaufzeit entsprechend den Bestimmungen über den Service (Teil H) mit einem der Maßgabe aufrechterhalten, dass CBS die Beseitigung der von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise ihr zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztvertretenden Störungen schuldet.
4.2.21.3. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem Eine Mietminderung durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis Abzug vom vereinbarten Mietzins ist unzulässig. Der Ausgleich zu viel entrichteten Xxxxxxxxxx setzt voraus, dass eine CBS zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürMängelbeseitigung gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist.
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Vergütung. 4.113.1 Xxxxx Xxxxxx hat sich zu registrieren. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für Mit Ausnah- me der Gastregistrierung sind die von HR-Office erbrachten vertragsgegen- ständlichen Leistungen kostenpflichtig.
13.2 Der Inanspruchnahme der vertragsgegenständli- chen Leistungen durch den Nutzer erfolgt gemäß den unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx angegeben Preisen. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zum Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses gültigen Preisliste der iisii bzw. wenn ei- ne derartige nicht vorhanden ist nach der üblichen Vergütung (im Sinne von §§ 612 Abs. 2 bzw. 632 Absatz 2 BGB) zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile Nebenkosten (z.B. DienstwagenVerpa- ckungs-, Transport- und Trans- portversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen . Skonti werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztnicht gewährt.
4.2.213.3 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
13.3.1 SEPA Lastschriftmandat – Das Nutzungsent- gelt wird zu Beginn des ersten Vertragsmonats im Lastschriftverfahren eingezogen. Geht Der Nut- zer ermächtigt iisii, für die oben genannte Nutzungskosten von ihrem Konto mittels Last- schrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HRiisii, IBAN XX00000000000000000000, BIC GENO- DEF1GAP auf ihr Konto gezogenen Lastschrif- ten einzulösen. Zahlungsempfänger ist die iisii solutions GmbH, Xxxxxxxx-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 einXxxxx-Xxx. 00, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten00000 Xxxxxxx, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetGläubiger- Identifikationsnummer DE4900100000569932. Die Vermittlungsgebühr beträgt Mandatsreferenz ist die Kundenummer des Nutzers.
13.3.2 Die iisii wird dem Kunden eine Rechnung in diesem Fall 30% Textform über die vertragsgegenständlichen Leistungen zukommen lassen. Leistungen kön- nen im Voraus nach Xxxx des Nutzers (monat- lich, quartalsweise bzw. Jährlich) in Rechnung gestellt werden. Derartige Forderungen sind mit Rechnungslegung fällig und zahlbar, es sei denn, die iisii weist in der gesamten BruttovergütungRechnung eine Zah- lungsfrist aus.
13.3.3 Leistet der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht inner- halb der in der Rechnung ausgewiesenen Zah- lungsfrist oder leistet der Kunde nicht inner- halb eines anderweitig vereinbarten Zahlungs- ziels, welche gerät er gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug, mit der
13.3.4 Gerät der Auftraggeber dem Kandidaten direktKunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet die iisii neben der Pau- schale gemäß § 288 Absatz 5 BGB für jede Mahnung eine Mahngebühr (in Höhe von min- destens 3,00 €). Die iisii behält sich die Gel- tendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor.
13.4 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrech- nung der iisii von der iisii erbrachten Leistungen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rech- nung schriftlich zu erheben. Nach Ablauf der vor- genannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kun- den genehmigt. Die iisii wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hin-weisen.
13.5 Im Übrigen ist die iisii berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal nach billigem Ermessen (gem. § 315 BGB, insbesondere bei eingetretenen Kostensteigerungen) anzupassen. Die Preiserhö- hung bedarf der Zustimmung des Kunden, wenn die Steigerung mehr als 8 Prozentpunkte beträgt. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 10 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Widerspricht der Kunde der Änderung fristgemäß, ist die iisii berechtigt den Vertrag zu kündigen. Die iisii verpflichtet sich, den Kunden mit der Ände- rungsmitteilung auf die Folgen eines Unterlassens bzw. des Widerspruchs hinzuweisen.
13.6 Der Kunde ist verpflichtet, das Nutzungsentgelt zu zahlen, dass durch die befugte oder dem Dritten fürunbefugte Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch Dritte entstanden ist. Dies gilt nicht, wenn er die Nutzung nicht zu verschulden hat.
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Vergütung. 4.14.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Die vom Auftraggeber Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2erbringen. Geht Gerät der Auftraggeber mit einem einer Zahlung in Verzug, kann SH Marketing e.K. neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein10 € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2 SH Marketing e.K. ist berechtigt, Teilabrechnungen des kalkulierten Honorars und der Fremdkosten wie folgt zu stellen: 1/3 nach Auftragserteilung, 1/3 nach Konzept-/ Layout-Präsentation oder nach Erbringung von 50 % der vereinbarten Leistungen, 1/3 nach Abschluss des Projekts. Teilleistungen müssen insoweit nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von SH Marketing e.K. verfügbar sein.
4.3 Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die allein der Auftraggeber zu vertreten hat, so steht HR-Office kann SH Marketing e.K. eine Vermittlungsgebühr zuangemessene Erhöhung der Vergütung verlangen und den vereinbarten Zeitplan angemessen verschieben. Diese wirdBei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann SH Marketing e.K. auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
4.4 Bei einseitigen Änderungswünschen oder Abbruch von Aufträgen und sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändern, werden SH Marketing e.K. vom Auftraggeber alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und SH Marketing e.K. von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber diese zu vertreten hat.
4.5 Bei Änderungen oder ein nach § 15 AktG Erweiterungen des Vertragsumfangs gem. Ziffer 2.3 dieser AGB werden die Vertragspartner gegebenenfalls eine angemessene Anpassung des geschlossenen Vertrages vornehmen, die sich bezüglich der kalkulatorischen Grundlage an der bereits vereinbarten Vergütungsregelung, hilfsweise an den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Honoraren des AGD-Tarifvertrags für Design-Leistungen orientiert. Voraussetzung für die Vergütung von Änderungen oder Zusatzleistungen ist in jedem Fall, dass der Auftraggeber einen schriftlichen Zusatzauftrag erteilt hat, mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt eine Einigung über die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztzusätzliche Vergütung erfolgt ist.
4.2.24.6 Bei nicht oder nicht rechtzeitiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung behält sich SH Marketing e.K. ein Zurückbehaltungsrecht dahingehend vor, Produktionsaufträge zu stoppen oder auszusetzen oder Daten (die aufgrund gesonderter Vereinbarungen vor Bezahlung der Vergütung ausgehändigt wurden) und bereits produzierte Werke vom Auftraggeber in vollem Umfang und einwandfreiem Zustand zurückzufordern. Geht Dadurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürAuftraggeber.
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Vergütung. 4.1Version 3_7
6.1 Das Recht zur Nutzung von Realtime-Informationen für eine Non-Display Information-Nutzung ist generell vergütungspflichtig und unterliegt Non-Display Licence Fees gemäß der Preisliste zum Non- Display-Vertrag.
6.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Zahlung der Vergütung (Non-Display Licence Fees) gemäß der jeweils gültigen Preisliste zum Non-Display-Vertrag, die im Internet unter der Adresse www.deutsche- xxxxxx.xxx/xxx abgerufen werden kann und Bestandteil des Non-Display-Vertrags ist. Die vom Auftraggeber Sofern die Vergütungszahlung des Vertragspartners mehrwertsteuerpflichtig ist, addiert sich zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Preisliste zum Non-Display-Vertrag genannten Vergütungen jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist ohne Abzug von Steuern (z. B. Quellensteuer oder sonstigen lokalen Steuern) zu entrichten.
4.2. Geht 6.3 Die Vergütungspflicht beginnt zu dem vom Vertragspartner in MD+S interactive genannten Startdatum für die Non-Display Information-Nutzung, unabhängig von der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis tatsächlichen Non-Display Information- Nutzung durch den Vertragspartner oder dessen in MD+S interactive gemäß Ziffer 2.1 eingemeldeten Verbundene Unternehmen. Die Vergütung wird dem Vertragspartner monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Eine anteilige Rückerstattung der Vergütung bei Beendigung des Non-Display-Vertrags während des laufenden Monats ist nicht möglich.
6.4 Alle Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Sofern der Vertragspartner nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung Zahlung leistet, wird ein Verzugszins in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig. Das Recht der Deutsche Börse AG auf den Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
6.5 Die in der Preisliste zum Non-Display-Vertrag genannten Vergütungen können von der Deutsche Börse AG einseitig mit schriftlicher oder elektronischer Ankündigung unter Beachtung einer Frist von mindestens 90 Tagen geändert werden. Der Vertragspartner der Deutsche Börse AG kann einseitigen Änderungen der Preisliste innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe der Änderungen in schriftlicher Form widersprechen. Der Widerspruch ist postalisch zu richten an Deutsche Börse AG, Data Services, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx. Zur Wahrung der Frist muss der Widerspruch vor Ablauf der 30 Tagesfrist bei der Deutsche Börse AG eingegangen sein. Die Deutsche Börse AG ist berechtigt dem widersprechenden Vertragspartner mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderungen die von den Preisänderungen betroffenen Informationsprodukte oder wahlweise den Non-Display Vertrag insgesamt zu kündigen.
6.6 Der Vertragspartner hat auf Anforderung der Deutsche Börse AG eine Kreditkartenverbindung mitzuteilen, über die die Deutsche Börse AG dem Vertragspartner die fälligen Rechnungsbeträge belasten kann.
6.7 Im Falle falscher, unvollständiger oder ganz unterlassener Meldungen zur Non-Display Information-Nutzung gemäß Ziffer 5.1 ist eine der Deutsche Börse AG hierdurch entgangene Vergütung ab dem Zeitpunkt der Möglichkeit, auf die betreffenden Informationen zuzugreifen, nachträglich zu entrichten. Für diese nachträglich zu entrichtende Vergütung kann die Deutsche Börse AG Zinsen gemäß Ziffer 6.4 ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem Zinsen bei ordnungsgemäßer Meldung in MD+S interactive angefallen wären. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen, unvollständigen oder ganz unterlassenen Meldungen zur Non-Display Information-Nutzung gemäß Ziffer 5.1 kann die Deutsche Börse AG neben der nachträglich zu entrichtenden Vergütung nach Satz 1 eine Zusatzvergütung verlangen, die maximal dem Betrag der nachträglich zu entrichtenden Vergütung einschließlich Zinsen entspricht. Version 3_7
6.8 Die Deutsche Börse AG kann von einem im europäischen SEPA Raum (Single Euro Payments Area) ansässigen Vertragspartner der Deutsche Börse AG verlangen, dass dieser für die Zahlung der Rechnungsbeträge ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts dass alle fälligen Beträge per SEPA eingezogen werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztkönnen.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Vergütung. 4.17.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß der jeweils gültig vereinbarten Preisliste zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart, werden Telefongebühren in einem 60-Sekunden-Takt abgerechnet.
7.2. DNS:NET stellt dem Kunden für die jeweilige Leistung kalendermonatlich den Grund- und Paketpreis im Voraus in Rechnung. Erhebt DNS:NET einen einmaligen Anschlusspreis, wird dieser dem Kunden ebenfalls im Voraus in Rechnung gestellt. Erhebt DNS:NET nutzungsabhängige Gebühren, werden diese dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.
7.3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch die Nutzung des Anschlusses durch Dritte entstanden sind, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zu treffen, dass sein Anschluss sowie die daran angeschlossenen Anschlussendgeräte und Computer nicht ohne sein Wissen und Wollen genutzt werden. Der Kunde hat deshalb regelmäßig zu kontrollieren, ob Anhaltspunkte für unrechtmäßige oder nicht bzw. nicht mehr bei der Bundesnetzagentur registrierte Dialer oder andere Mani- pulationen durch Dritte vorliegen, und die dem üblichen Verkehrsverständnis nach anerkannten Sicherheitsvor- kehrungen gegen diese Dialer und andere unrechtmäßige Manipulationen Dritter zu treffen.
7.4. In der Regel erstellt DNS:NET dem Kunden monatlich eine Abrechnung. Da für eine vollständige Abrech- nung die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist, muss DNS:NET sich die Nachbe- rechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vorbehalten. Die vom Auftraggeber Rechnung wird mit dem Zugang fällig.
7.5. DNS:NET erstellt die Rechnung je nach Auftrag des Kunden als Papierrechnung oder als Online-Rechnung. Die Rechnungsstellung per Online-Rechnung ist kostenlos. Für die Rechnungsstellung in Papierform wird eine Aufwandspauschale von € 1,99 fällig, sofern der Kunde neben dem Telefonanschluss auch DNS:NET-Inter- netdienstleistungen beauftragt hat. Ist eine Online-Rechnung vereinbart, so ermöglicht DNS:NET dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, seine Rechnungen und Einzel- verbindungsnachweise (EVN) im Internet unter xxx.xxx-xxx.xx im persönlichen Online-Rechnungsarchiv in der Rubrik Kundencenter einzusehen, herunterzuladen oder auszudrucken oder versendet die Rechnung nach eigenem Ermessen per Email an den Kunden. Die Verbindung zum Onlinearchiv erfolgt mit einer 128-Bit-Ver- schlüsselung. Diese Bereitstellung im Online-Rechnungsarchiv soll zum Schutz des Kunden und seiner Daten technisch sicherstellen, dass er einfach und sicher verschlüsselt auf seine Daten zugreifen kann. Der Kunde erhält Zugang zum Online-Rechnungsarchiv mit seiner Kundennummer und dem zur Kundennummer zugehö- rigen persönlichen Kennwort (Passwort), das ihm per Post zugestellt wird und das er jederzeit ändern kann. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort vertraulich zu zahlende behandeln und es unverzüglich zu ändern, wenn für ihn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte hiervon Kenntnis erlangt haben. Über die Verfügbarkeit einer neuen Rechnung im Online-Rechnungsarchiv informiert DNS:NET den Kunden per E-Mail an die im Auftrag angegebene E-Mail-Adresse. Um das datenschutzgerechte Verfahren seitens DNS:NET anbieten und durch- führen zu können, ist der Kunde verpflichtet, sein vorgenanntes E-Mail-Konto sowie die Rechnungsdaten aus dem Online-Rechnungsarchiv in angemessenen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Monat, abzurufen. Rechnungsdokumente werden für 15 Monate und ggf. beauftragte EVN aus Datenschutzgründen für 6 Monate in das Online-Rechnungsarchiv bereitgestellt. Nach Vertragsende wird das Online-Rechnungsarchiv deakti- viert und die Zugangsberechtigung erlischt. Evtl. noch ausstehende Rechnungen werden Ihnen dann per Post zugesandt. Gegen Nachweis ihrer Berechtigung zum Vorsteuerabzug können Kunden eine den Anforderungen des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) entsprechende Rechnung erhalten. Der Kunde wird die Mitbenutzer des Anschlusses darüber informieren, dass er im Online-Rechnungsarchiv Auswertungen der Verbindungsdaten vornehmen kann. Der für den Zugriff auf die Online-Rechnung benötigte Internetzugang ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
7.6. Die Rechnungen und, soweit beauftragt, der EVN gelten mit dem dritten Werktag nach Bereitstellung im Online-Rechnungsarchiv und Versendung der Benachrichtigungsmail als zugegangen. Gibt der Kunde eine falsche oder fehlerhafte E-Mail-Adresse an oder teilt er Änderungen nicht oder nicht rechtzeitig mit und kann er die Einstellung neuer Rechnungen deswegen nicht zur Kenntnis nehmen, so gelten die Rechnungen dennoch als zugegangen.
7.7. Die zur Ermittlung und Abrechnung der Vergütung gespeicherten Verbindungsdaten werden von DNS:NET 6 Monate nach Rechnungsversand standardmäßig vollständig gespeichert und nach dieser Frist gelöscht, sofern der Kunde nicht schriftlich die um drei Ziffern der Zielrufnummern gekürzte Speicherung oder die sofortige Löschung aller Verbindungsdaten mit Rechnungsversand verlangt hat. Erhebt der Kunde Rechnungseinwen- dungen, werden die Daten bis zur Klärung der Einwendungen auch über die Speicherfrist hinaus gespeichert.
7.8. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wur- den, trifft DNS:NET keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Eine vollständige Überprüfung der Rech- nung und die umfassende Erhebung von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich Einwendungen ist dem Kunden nach den Regelungen der TKV und des Datenschutzes nur möglich, wenn seine Daten vollständig gespeichert werden und er vor der Löschung Einwen- dungen erhebt. Ziffer 6.7 bleibt unberührt. DNS:NET wird den Kunden in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerRechnung auf die Löschungsfristen für Verbindungsdaten in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hinweisen.
4.27.9. Geht Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Auftraggeber mit einem Rechnung schrift- lich bei DNS:NET zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als genehmigt. DNS:NET wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf blei- ben unberührt.
7.10. Die Preise in der Preisliste verstehen sich bei Vereinbarung der Zahlungen durch Bankeinzug (Einzugser- mächtigung). Bei Nichterteilung oder Widerruf der Einzugsermächtigung durch den Kunden kann DNS:NET ein Bearbeitungsentgelt von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein€ 2,50 pro Rechnung erheben.
7.11. Der Kunde trägt die Kosten, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.
7.12. Ist für die Beauftragung der Online-Rechnung eine Gutschrift vereinbart, so steht HR-Office ist DNS:NET berechtigt, die erteilte Gutschrift zurückzuverlangen, wenn der Kunde vor Ablauf von sechs Monaten die Umstellung auf eine Vermittlungsgebühr zuRechnung in Papierform wünscht.
7.13. Diese wirdDNS:NET bietet Tarife für die private Nutzung und die gewerbliche Nutzung an. Stellt sich heraus, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in dass der jeweiligen Beauftragung vereinbartKunde einen Anschluss als Privatkunde bestellt hat, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile diesen jedoch gewerblich nutzt (z.B. Dienstwagenals Freiberufler, Selbständiger oder für eine Kapitalgesellschaft), Auslandszulagenist DNS:NET berechtigt, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für den Kunden als Geschäftskunden ein- zustufen und die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 Differenz zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztGeschäftskundentarif nachzuberechnen.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Service Agreement
Vergütung. 4.1. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung 7.1 Im Fall von positiver Regelleistung hat der Kunde für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach Delta- Arbeit (ohne Vorzeichen, |DA|) Mainova den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerEnergie- preis pur ohne externe Preisbestandteile zu zahlen.
4.2. Geht 7.2 Im Fall von negativer Regelleistung hat der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HRLetztverbraucher für die Delta-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt Arbeit (DA) lediglich die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetztexternen Preisbestandteile zu zah- len. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise übrige entnommene Energie ist der vereinbarte Kaufpreis einschließlich der externen Preisbestandteile zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztzahlen.
4.2.27.3 Maßgeblich für die Bestimmung der Höhe der externen Preisbe- standteile ist die an der Marktlokation entnommene Energiemenge o- der Leistung bzw. Geht der Auftraggeber oder ein Letztverbrauch.
7.4 Als angemessenes Entgelt nach § 15 AktG mit 26a Abs. 1 StromNZV verein- baren die Parteien folgende Preisregelung:
a. Für jeden Kalendertag an dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung Bilanzkreisausgleich ge- mäß Ziffer 6.4 erforderlich ist, zahlt der Kunden an Mainova für den Abwicklungsaufwand einen Betrag von Arbeits- oder Dienstleistungen 81,25 € zzgl. Umsatzsteuer.
b. Der Kunde zahlt an Mainova, soweit mindestens ein Bilanz- kreisausgleich im Abrechnungszeitraum erfolgte, eine Ab- wicklungsvergütung in Höhe von 73,75 € bei monatlicher Ab- rechnung bzw. 135,25 € bei jährlicher Abrechnung jeweils zzgl. Umsatzsteuer.
7.5 Hat der Kunde im Rahmen der Anmeldung nach Ziffer 2.1.2 ein3 die Nachholklasse 2 (evtl. Nachholeffekt) angegeben, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über zahlt der Kunde an Mainova je Viertelstunde des Regelenergieabrufs 0,25 €/MWh der möglichen Regelleistung.
7.6 Der Kunde zahlt für die einmalig kundenindividuellen entstehen- den Aufwendungen und anteilig für die produktspezifischen Aufwen- dungen einen Dritten, so wird einmaligen Betrag von 3.053,50 €.
7.7 Im Übrigen bleibt die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen Vergütung und Abrechnung entsprechend des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürStromliefervertrags unberührt.
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Samples: Fahrplanaustauschvereinbarung
Vergütung. 4.116.1. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung des AN erfolgt auf pauschaler Basis, sofern in den jeweiligen Angeboten und zusätzlichen Vereinbarungen nicht anders geregelt.
16.2. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer, sofern nicht in den jeweiligen Angeboten und zusätzlichen Vereinbarungen anders geregelt. Die genannten Preise verstehen sich frei dem jeweils vereinbarten Lieferort und beinhalten alle für die Softwarelieferung erforderlichen Programmdatenträger.
16.3. Dem AG wird ein Zahlungsziel von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt 21 Tagen abzüglich 3 % Skonto, 30 Tage netto nach Abnahme und Rechnungslegung gewährt. Der AN verpflichtet sich, alle dieses Vertragsverhältnis ihn betreffenden Steuern, Sozial- und sonstigen Abgaben selbst abzuführen.
16.4. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerzusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
4.216.5. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einDie Kosten des AN für Fahrt-, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wirdTag- und Nächtigungsgelder (Wegzeiten, Diäten etc.) sind, sofern nicht abweichend zwischen anders geregelt, durch den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise AN zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzttragen.
4.2.216.6. Geht Der AG ist berechtigt, Zahlungen wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit Leistung durch den AN sowie aufgrund von Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen infolge schriftlicher Bemängelung, dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 einMangel ent- sprechend zurückzuhalten.
16.7. Hinsichtlich etwaiger über oben genannte Vergütungen hinausgehende, entweder direkt mit seitens des AG bereits geleistete Zahlungen, verpflichtet sich der AN diese an den AG rückzuüberweisen. Darüber hinaus stehen dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt AN in diesem Fall 30% keine Ansprüche gegen den AG zu. Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche des AG bleiben unberührt.
16.8. Der Rücktritt des AN, der gesamten Bruttovergütungmittels eingeschriebenen Briefes bekanntgegeben werden muss, welche ist jedoch erst zulässig, wenn der Auftraggeber AN dem Kandidaten direkt, AG schriftlich eine angemessene Nachfrist (mindestens 30 Tage) zur Erfüllung der Handlung oder dem Dritten fürZahlung gesetzt hat.
16.9. Allfällige Haftungs- und Pönalregelungen sind im Auftrag oder zusätzlichen Vereinbarungen zu regeln.
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Samples: Zusätzliche Einkaufsbedingungen It
Vergütung. 4.16.1 Sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, erhält der Publisher eine Vergütung, die sich nach der von YOC durch die entsprechenden Reportings ermittelten Anzahl der ordnungsgemäßen Clicks auf die Werbemittel, der Anzahl der gültigen Werbemitteleinblendungen / Ad Impressions und/oder etwaigen anderen Handlungen, die im Zusammenhang mit der Anzeige der Werbemittel auf den Apps oder Websites des Publishers stehen, richtet. Alternativ kann YOC Publishern einen Zugang zum YOC Publisher-Frontend (Reporting Tool) zu Verfügung stellen. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail und Fax wahren die Schriftform).
6.2 Die Erlös-Beteiligung des Publishers in Höhe von 50% wird aus den Netto-Erlösen jedes Werbekunden ermittelt und dem Publisher als Gutschrift zuzüglich Mehrwertsteuern weitergegeben. Dem Publisher ist bewusst, dass ausschließlich Erlöse berücksichtigt werden, die durch die Vermarktung durch YOC erzielt wurden. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Netto-Erlöse berücksichtigen Volumina-, Agentur-, sonstige Rabatte sowie sämtliche vertriebsbedingte Bestandteile und technische Kosten.
6.3 Sind mit einem Advertiser oder dessen Dienstleistern nachträgliche Rabatte vereinbart, d.h. Rückvergütungen, die in der Höhe am Anfang des Folgejahres ihrer Vereinbarung auf Grundlage der erzielten Jahresumsätze gemäß Agenturrahmenvereinbarungen berechnet werden, reduziert sich entsprechend die Erlös-Beteiligung der Publisher gemäß Ziff. 6.1.
6.4 YOC übermittelt dem Publisher jeden Monat einen detaillierten Report über die erzielten Netto- Erlöse, bis zum 21. des Folgemonats. Das Reporting ist die maßgebliche Berechnungsgrundlage für die Erstellung der Gutschrift durch YOC an den Publisher. Die Auszahlung der Gutschriftsbeträge an Publisher erfolgt innerhalb von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich 30 Tagen nach den in Gutschriftserstellung, jedoch nicht vor Eingang der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerZahlung des Advertisers.
4.2. Geht 6.5 Sofern der Auftraggeber mit einem Publisher innerhalb von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einvier Wochen nach Zugang der Gutschrift keine Einwände erhebt, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztgilt diese als anerkannt.
4.2.26.6 Der Publisher ist berechtigt, eigene oder eigenakquirierte Werbung über die von YOC genutzten AdServing- und AdManagement-Systeme auf Ihren Seiten laufen zu lassen. Geht Bei entsprechender Nutzung zahlt der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung Partner an YOC eine Vergütung in Höhe von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 3025% der gesamten BruttovergütungWerbeumsätze. Hierzu stellt YOC dem Publisher eine separate Rechnung im jeweiligen Folgemonat aus.
6.7 Die automatische Erzeugung von Views, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direktClicks, Leads oder dem Dritten fürSales mittels technischer Vorrichtungen (auch Computerprogramme) sowie durch vorsätzliche bzw. arglistige Täuschung ist unzulässig. Solche unrechtmäßig erworbenen Vergütungsansprüche werden nachträglich durch YOC storniert.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.1Für die Vorbereitung und Lagerung des Verwahrungsgutes zahlt der Auftraggeber beginnend mit dem Tag der Einlagerung an die Gesellschaft ein Entgelt in Höhe von 299.- € (inkl. MwSt.) für jedes begonnene Vertragsjahr. Ein Vertragsjahr bezieht sich auf den Zeitraum vom Tag der Einlagerung bis zum Ende dieses Tages im folgenden Jahr. Die vom Auftraggeber zu zahlende vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb dieses Zeitraumes hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung für die Lagerung. Für die Entnahme/Umlagerung des Verwahrungsgutes oder Teilen hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den 100.- € innerhalb und 200.- € außerhalb Deutschlands pro Umlagerungsvorgang zuzüglich evtl. Transportkosten in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zuRechnung gestellt. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen entfällt bei einem Versand in die Praxis Kinderwunsch Erlangen zur Durchführung einer Kinderwunschbehandlung. Für die Vernichtung der Proben fallen keine Kosten für den Parteien in Auftraggeber an. Die Zahlung für die erste Jahresrechnung und aller Folgerechnungen hat von Seiten des Auftraggebers per Überweisung spätestens 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Sollten sich innerhalb der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe Vertragslaufzeit die Kosten der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile Lagerung (z.B. Dienstwagen)durch Änderung der Stickstoffpreise, Auslandszulagender Löhne, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetztder Steuern usw.) erhöhen, so kann die Gesellschaft das Entgelt verhältnismäßig anpassen. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht Verlangt der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Drittendie Weitergabe des Konservierungsgutes an eine andere Einrichtung als Kinderwunsch Erlangen, so hat er die entsprechenden Kosten (Bearbeitungsgebühr 100 € innerhalb Deutschlands/ 200 € ins Ausland zuzüglich Transportkosten) hierfür im Voraus an die Gesellschaft zu entrichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gesellschaft unverzüglich zu informieren über die Änderung seiner Anschrift oder seines Aufenthaltsortes, über den Fall der Abwesenheit von mehr als drei Monaten, damit bei evtl. Zahlungsverzug aufgrund von Nichterreichbarkeit die vertragsgemäße Vernichtung des Kryogutes durch die Gesellschaft vermieden wird im Falle des Todes des Auftraggebers sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Ursächlichkeit Gesellschaft umgehend informiert wird (in der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetRegel durch die Partnerin). Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% Mitteilung hat schriftlich i.d.R. durch die verbliebene Partnerin zu erfolgen. Im Falle der gesamten BruttovergütungZiffer 1. ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, welche die Richtigkeit der Information zu überprüfen oder weitere Nachweise zu verlangen. Insbesondere muss der Auftraggeber dem Kandidaten direktdie Gesellschaft zwingend für den Fall informieren, oder dem Dritten fürdass zu einem späteren Zeitpunkt eine ursprünglich geplante Vaterschaft durch Übertragung des gelagerten Humanspermas/Hodengewebes auf die Partnerin nicht mehr gewünscht wird. Versäumt dies der Auftraggeber, so haftet die Gesellschaft in keinem Fall für mögliche Unterhaltsansprüche, die in der Folge aus einer solchen Behandlung entstehen können.
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Vergütung. 4.1Die Vergütung des RA durch den Mandant für eine Erstberatung beträgt 149 €. Für das Genehmigungsmanagement berechnet der RA 49 € pro Monat; der Fristenmonitor kostet 29 € pro Monat. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung erforderliche Indexierung und Sortierung sowie ggf. die für die Einrichtung des Fristenmonitors nötige Prüfung erfolgt zum Stundensatz von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich 199 €. Der Rechtsbeistand erfolgt erfolgsunabhängig nach den Zeitaufwand (§ 4 RVG). Der Stunden- satz beträgt 299 €. Die Abrechnung erfolgt nach Zeiteinheiten von 6 Minuten Länge zu je einem Zehntel des Stundensatzes. Reisezeiten werden mit halbem Stundensatz abgerech- net. Die gesetzlichen Regeln in Anlage 1 Nr. 7000, 7002 bis 7006 RVG gelten entspre- chend. Sonstige Auslagen, z.B. für die Bereitstellung von Konferenzräumen, werden gegen Nachweis gesondert berechnet. Bahnreisen erfolgen in 1. Klasse. RA ist berechtigt, ange- messene Vorschüsse zu verlangen und Abschlagsrechnungen zu stellen. Eine Schlussab- rechnung erfolgt nach Beendigung des Mandats. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist fällig 14 Tage nach Zugang der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2Rechnung in Textform. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, Bei gerichtlicher Tätigkeit beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf Vergütung nicht weniger als die gesetzliche Gebühr. Gegnerische Parteien, Verfahrensbe- teiligte oder die Staatskasse müssen im Falle der Grundlage Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten. Eine Kompensation von CO2-Emissionen erfolgt zum Preis von 9,90 € pro Tonne durch Veranlassung der Löschung von CER-Zertifikaten aus einem entsprechenden Register bei der Deutschen Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt. RA kann die Veranlassung der Löschung von einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%Vorauszahlung abhängig machen. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen Alle Preise verstehen sich exklusive aller etwaigen Steuern und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie SonderzahlungenAbgaben, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztinsbesondere exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Mandats Und Vergütungsvereinbarung
Vergütung. 4.1. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in Höhe der jeweiligen Beauftragung mit Vergütung ergibt sich aus dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettovon der Beschäftigerin unterfertigen Angebot oder aus der Auftragsbestätigung der Überlasserin, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerjedenfalls gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
4.2. Geht Ändern sich nach der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einAuftragserteilung die Entlohnungsbestimmungen für die überlassenen Arbeitskräfte aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Anpassungen, so steht HRist die Über- lasserin berechtigt, das vereinbarte Honorar im selben Ausmaß wie die Entlohnungserhöhung anzuheben. Sollten überlassene Arbeitskräfte über einen vereinbarten oder voraussichtlichen Endtermin hinaus beschäftigt werden, gilt die vereinbarte Vergütung auch über diesen Termin hinaus. Version: 20.09.2017 Seite 1 von 5 Gerichtsstand: Graz, Firmenbuch: FN 252571 d, Landesgericht für ZRS Graz, Steuernummer: 088/4992, UID-Office eine Vermittlungsgebühr zuNr.: ATU 61147501 Bankverbindung: Volkskreditbank AG Linz Domgasse, BLZ: 18600, Konto: 10.016.210, BIC: XXXXXX0X, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000
4.3. Diese wirdDie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angeführte Vergütung ist zuzüglich der ge- setzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Überlasse- rin zur wöchentlichen Abrechnung berechtigt.
4.4. Die Vergütung ist bei Rechnungserhalt unverzüglich und ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das auf der Rechnung ausgewiesene Konto der Überlasserin zu überweisen.
4.5. Wird die Rechnung von der Beschäftigerin nicht binnen 4 Tagen schriftlich beanstandet, gilt die Rechnung hinsichtlich der darin verrechneten Stunden und der Höhe des Honorars als ge- nehmigt und anerkannt.
4.6. Im Falle eines Zahlungsverzugs hat die Beschäftigerin die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Darüber hinaus ist die Beschäftigerin verpflichtet, die aufgelaufenen Mahnspesen sowie die mit der Betreibung der offenen Forderung verbunden Kosten zur Gänze zu tragen.
4.7. Die Beschäftigerin ist nicht berechtigt, Forderungen oder Ansprüche gegen die Überlasserin mit der Vergütung für die Überlassung der Arbeitskräfte aufzurechnen, sofern nicht abweichend zwischen die Forde- rungen der Beschäftigerin gerichtlich festgestellt oder von der Überlasserin schriftlich aner- kannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht an der für die Arbeitskräfteüberlassung geschulde- ten Vergütung besteht nicht.
4.8. Grundlage für die Abrechnung des Honorars sind die von der Beschäftigerin oder deren Gehil- fen nach Beendigung der Arbeitszeit vor Ort mindestens einmal wöchentlich zu unterfertigen- den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG und mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile Firmenstempel zu versehenden Arbeitsnachweise (z.B. DienstwagenStundennachweise), Auslandszulagenunab- hängig vom Leistungsergebnis. Werden die Stundennachweise weder von der Beschäftigerin noch ihren Gehilfen unterfertigt, Wohnkostenzulagen ist die Überlasserin – sofern es sich um einen Einsatz bei ei- nem Dritten handelt – berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Stundennachweise vom Kunden der Beschäftigerin verbindlich unterfertigen zu lassen. Mit Unterfertigung der Stundennach- weise durch die Beschäftigerin, deren Gehilfen oder Repräsentationszulagen den Kunden der Beschäftigerin werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetztdie geleisteten Stunden rechtsverbindlich festgestellt. Für Unterfertigt auch der Kunde der Be- schäftigerin die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige GehaltszulagenStundennachweise nicht, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht sind die Aufzeichnungen der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird Überlasserin Basis für die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetAbrechnung. Die Vermittlungsgebühr beträgt Beschäftigerin hat gegenüber der Überlasserin die Richtigkeit der Auf- zeichnung der angeführten Stunden in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürnachvollziehbarer Art und Weise nachzuweisen.
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Samples: General Terms and Conditions for the Provision of Temporary Workers
Vergütung. 4.17.1. Soweit Lemundo entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - einges- tellt bzw. gebührenpflichtig weiter angeboten werden. Eine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich dabei nicht.
7.2. Die vom Auftraggeber Zahlungen sind frei Zahlstelle der Lemundo GmbH auf die angegebenen Firmenkonten zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in leisten. Sendet der jeweiligen Beauftragung mit Kunde Schecks oder Bargeld auf dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoPostweg, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerso liegt das Risiko hierfür ausschließlich beim Kunden. Für eventuellen Verlust ist Lemundo nicht haftbar zu machen. Wechsel werden nicht angenommen.
4.27.3. Geht Im Falle des Zahlungsverzuges ist Lemundo berechtigt, Verzugszinsen zu erheben, die 5% über dem jeweiligen Basis- zins der Europäischen Zentralbank liegen. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden, insbesondere Ein- ziehungskosten, bleibt Lemundo jedoch unbenommen. Im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten, juristischen Perso- nen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt zudem, dass Lemundo ab Fälligkeit der Forderung berechtigt ist, Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Für jeden Fall der Stundung behält sich Lemundo das Recht vor, für den Zeitraum der Stundung, auf deren Gewährung der Auftraggeber keinen Anspruch hat, die üblichen Bankzinsen für Dispositionskredite zu verlangen.
7.4. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einder Bezahlung des Entgeltes bzw. eines nicht unerheb- lichen Teils der Entgelte in Verzug, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztkann Lemundo das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet7.5. Die Vermittlungsgebühr beträgt Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Lemundo vorbehalten.
7.6. Der Vertragspartner kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
7.7. Nach Fertigstellung der Website wird der Anbieter dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürRechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Projektleistungen
Vergütung. 4.1Die Parteien verpflichten sich, beim Main-Kinzig-Kreis, - Zentralstelle für Kinderbetreuung - als örtli- cher Jugendhilfeträger unverzüglich Anträge zur Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII zu stellen. Die vom Auftraggeber zu zahlende Der Main-Kinzig-Kreis prüft, ob dieser Betreuungsvertrag den Regelungen in der unter Ziffer 1. genannten Satzung entspricht und ob das Tagespflegeverhältnis in dem beabsichtigten Be- treuungsumfang gefördert werden kann. Liegen diese Voraussetzungen vor, erhält die Pflegeperson gemäß § 3 der Satzung die dort ausgewiesene Vergütung für Sachaufwand und Förderleistungen vom Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises. Kann dem Antrag auf Förderung von der Zentralstelle für Kinderbetreuung aus Gründen, die von HRdie Pflegeperson nicht zu vertreten hat, nicht stattgegeben werden, erfolgt die Zahlung des entspre- chenden Betrages seitens der Sorgeberechtigten. In diesem Fall kann die Höhe der Betreuungsver- gütung für die Zukunft neu verhandelt werden. In der laufenden Geldleistung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe an die Pflegeperson sind Verpflegungsgelder eingeschlossen. Auch in dem monatlich an den Main-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den Kinzig-Kreis zu entrich- tenden Kostenbeitrag sind Verpflegungsgelder enthalten. Soll das zu betreuende Kind in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen Tagespflegestelle eine höherwertige (warme) Verpflegung erhal- ten, ist die Höhe sowie die Erhebung des erforderlichen Verpflegungsentgeltes zwischen der Pfle- geperson und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen der/dem/den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% Sorgeberechtigten im Rahmen des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetztBetreuungsvertrages zu regeln. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiertVerpflegung wird eine Beitrag in Höhe von einbart. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen€ (maximal 3 € pro Betreuungstag) ver- Bei möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten (für Ausflüge, wie z.B. TantiemenEintritte etc.), Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzttreffen die Parteien hierüber eine gesonderte Vereinbarung.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Tagespflegevertrag
Vergütung. 4.1Kurortspezifische Leistungen werden nach Anlage 2 a vergütet Die Leistungen für die Gruppenleitung und der Patienten-Gesprächsseminare im Rahmen von Kompaktkuren werden nach Anlage 2 b und die individuellen Maßnahmen der Gesundheitsförderung nach Anlage 2 c vergütet. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Preise gelten auch für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetztVersicherte außerbayerischer Krankenkassen. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 Vergütung der zu Lasten der Regionalkassen erbrachten Heilmittel gilt die Vergütungsvereinbarung mit den entsprechenden Abrechnungskriterien (inklusive Leistungsbeschreibung) zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige GehaltszulagenRahmenvertrag über die Durchführung von Behandlungen in Massageeinrichtungen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden medizinischen Badebetrieben und krankengymnastischen Einrichtungen (RV-MBK) mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht den Berufsverbänden aus dem Bereich der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetphysikalischen Therapie. Die Vermittlungsgebühr beträgt Leistungen der physikalischen Therapie sind nach Anlage 2 d, soweit der Leistungserbringer hierfür zugelassen bzw. abrechnungsbefugt ist, abzurechnen. Für die Vergütung der zu Lasten der Ersatzkassen erbrachten Heilmittel gilt die Vergütungsvereinbarung mit den entsprechenden Abrechnungskriterien zu den Rahmenverträgen mit den jeweiligen Leistungserbringern der physikalischen Therapie. Diese sind nach Anlage 2 e, soweit der Leistungserbringer hierfür zugelassen bzw. abrechnungsbefugt ist, abzurechnen. Für die Vergütung der zu Lasten der Landwirtschaftlichen Krankenkassen erbrachten Heilmittel gilt die Vergütungsvereinbarung mit den entsprechenden Abrechnungskriterien sowie der entsprechenden Leistungsbeschreibung zu dem Rahmenvertrag mit den Berufsverbänden aus dem Bereich der physikalischen Therapie in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütungjeweils geltenden Fassung. Diese sind nach Anlage 2 f, welche soweit der Auftraggeber dem Kandidaten direktLeistungserbringer hierfür zugelassen bzw. abrechnungsbefugt ist, oder dem Dritten fürabzurechnen. Damit sind auch die sächlichen Leistungen abgegolten.
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Samples: Rahmenvertrag Über Die Leistungserbringung Von Individuellen Maßnahmen Der Gesundheitsförderung
Vergütung. 4.1. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von HR-Office den teilnehmenden Vertragsärzten erbrachten Leistungen bestimmt sich nach gemäß §§ 8 und 9 werden über die reguläre ambulante Versorgung hinaus im Rahmen der Versorgungs- form Rheuma-VOR erbracht und wie folgt vergütet: 91350 Versorgungsebene I – Hausarzt / Orthopäde / Dermatologe Identifikation des Versicherten mit Verdacht auf rheumatoide Arthritis / Psoriasisarthropathie / Spondylarthropathie als Neuerkrankung und zeitnahe Überweisung an Rheumatologen; Dokumentation und Übersendung des Hausarzt-Screeningbogens (An- lagen 3a, b, c) an die Rheuma-VOR-Koordina- tionszentralen und an den in der jeweiligen Beauftragung Rheumatologen. Termin- vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen Rheumatologen 30 EURO einmal je Versicher- ten im Erlebensfall 91351 Versorgungsebene II – Rheumatologe Erstvorstellung Umfangreiches Screening, erweiterte Datenerhebung und versteht sich nettoDokumentation (Anlage 4) zur Prog- noseabschätzung, zuzüglich weiteren Therapie und zur ge- sundheitsökonomischen Evaluation, Übermittlung der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2vollständigen Dokumentation an die Rheuma-VOR- Koordinationsstellen und Patientenbegleitung; Patienteninformation und –einschreibung 70 EURO einmal je Versicher- ten im Erlebensfall 91352 Versorgungsebene II – Rheumatologe 70 EURO Folgeevaluation bei eingeschriebenen Versicherten beziehungsweise Beobachtungsfällen Erweiterte Datenerhebung und Dokumentation (An- lage 4) zur Prognoseabschätzung und weiteren Therapie, Übermittlung der vollständigen Doku- mentation an die Rheuma-VOR-Koordinationsstellen und Patientenbegleitung; Patienteninformation und - einschreibung einmal je Versicher- ten im Erlebensfall und 3 Quartale nach Ab- rechnung der Abr.- Nr. Geht 91351 be- ziehungsweise für Einschreibungen ab II/2019 vor Ende der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile Projektlaufzeit (z.B. Dienstwagen30.04.2020), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Kooperationsvereinbarung
Vergütung. 4.110.1 Die Leistungserbringerin erbringt die Leistungen zu Festpreisen oder nach Aufwand mit oberer Begrenzung der Vergütung (Kostendach). Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für Sie gibt in ihrem Angebot die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen Kos- tenarten und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerKostensätze bekannt.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein10.2 Erbringt die Leistungserbringerin Leistungen nach Auf- wand, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zuliefert sie zusammen mit der Rechnung einen durch die zuständige Person der Leistungsbezügerin visierten Rap- port. Diese wirdDer Rapport nennt pro Tag die Leistungen und den Auf- wand jeder eingesetzten Person.
10.3 Die Vergütung gilt alle Leistungen ab, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in die zur gehö- rigen Vertragserfüllung notwendig sind. Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere die Installations- und Dokumen- tationskosten, die Kosten der jeweiligen Beauftragung vereinbartInstruktion, nach Maßgabe die Spesen, die Lizenzgebühren, die Verpackungs-, Transport- und Versiche- rungskosten sowie die zum Zeitpunkt der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile Vertragsunterzeich- nung geltenden öffentlichen Abgaben (z.B. Dienstwagen)MWST) und die vorgezogene Recyclinggebühr, Auslandszulagenwelche je separat ausgewie- sen werden können.
10.4 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung bzw. ─ sofern vertraglich vorgesehen ─ nach der Abnahme der abge- rechneten Leistungen. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen in der Vertragsurkunde, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für insbesondere ein allfälliger Zahlungsplan.
10.5 Werden Teilzahlungen (Anzahlungen und Abschlags- zahlungen) vereinbart, kann die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie Leistungsbezügerin von der Leistungserbringerin die Sicherstellung des Betrags auf ge- eignete W eise (z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztmittels Bankgarantie) verlangen.
4.2.2. Geht 10.6 Eine Anpassung der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 einVergütung während der Vertrags- laufzeit erfolgt nur, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit falls dies in der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürVertragsurkunde festgehal- ten ist.
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Vergütung. 4.14.1 Die TWC erhält für die zu erbringende Leistung eine Vergütung für den Zeitaufwand.
4.2 Die Rechnungsstellung für die erbrachte vertragliche Leistung erfolgt monatlich unter Vorlage der erforderlichen Leistungsausweise und Belege.
4.3 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Faktura Datum zur Zahlung fällig. Geschuldet ist der Nettobetrag des Faktura Totals; ungerechtfertigte bzw. nicht abgesprochene Abzüge sowie Skonti, Spesen, Gebühren usw. werden nachbelastet.
4.4 Nach Ablauf des Fälligkeitsdatums wird ein Verzugszins von 5% pro Jahr verrechnet. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Entrichtung von Verzugszinsen entbindet nicht von der Zahlungspflicht für die Hauptforderung.
4.5 Das Recht der Auftraggeberin auf Rückbehalt der Vergütung ist ausgeschlossen, es sei denn, Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von HR-Office erbrachten TWC ausdrücklich anerkannt.
4.6 Behindern nicht voraussehbare Umstände oder Ereignisse die Tätigkeit der TWC, teilt die TWC dies dem Kunden mit.
4.7 TWC ist berechtigt für die Erbringung der Leistung anfallenden Spesen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Umfang der Spesen wird auf einem separaten Beiblatt dem Kunden vorgängig bekanntgegeben.
4.8 Sämtliche Leistungen bestimmt von TWC verstehen sich nach den zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der Höhe des jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoLandes, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerin welchem die Leistung erbracht wird.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.1Einmalig erhält die Stiftungstreuhänderin im Jahr der Einzahlung der jeweiligen Stiftungszuwendung eine an‐ gemessene Einrichtungs‐ und Verwaltungspauschale in der im Angebot auf Abschluss eines Stiftungsverwal‐ tungsvertrages vereinbarten Höhe, fällig mit Eingang des Dotationsbetrages auf dem Konto der Stiftungstreuhän‐ derin. Die vom Auftraggeber Im Rahmen der zu zahlende Vergütung erbringenden Aufgaben sorgt die Stiftungstreuhänderin für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in ordentliche Anlage der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen Stiftungsmittel, die Durchführung der Buchhaltung, die Verteilung der Fördermittel und versteht sich netto, zuzüglich des steuerlichen Ab‐ schlusses der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht Stiftung „Stiftergemeinschaft der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, AktienpaketeSparkas‐ se Forchheim“, etc. zugrunde gelegtSie erhält für die zu erbringenden Aufgaben eine angemessene Vergütung in der im Ange‐ bot auf Abschluss eines Stiftungsverwaltungsvertrages vereinbarten Höhe des eines jeden Jahres für den Stifter verwalteten anteiligen durchschnittlichen Stiftungsver‐ mögens rückwirkend für das jeweilige Kalenderjahr. Erfolgsunabhängige GehaltszulagenDie Stiftungstreuhänderin ist berechtigt, wie etwa geldwerte Vorteile (z.dem Stiftungsver‐ mögen angemessene monatliche Abschlagszahlungen auf den voraussichtlich entstehenden Vergütungsan‐ spruch zu entnehmen. Die Endabrechnung erfolgt mit Vorliegen des Rechnungsabschlusses auf den 31.12. ei‐ nes jeden Kalenderjahres. Im Falle der Vermögensver‐ waltung durch die Sparkasse Forchheim oder einem von ihr benannten Dritten sind die daraus anfallenden Ent‐ gelte gesondert zu vergüten. Des Weiteren erhält die Stiftungstreuhänderin eine angemessene, marktübliche Vergütung für verschiedene Einzeltätigkeiten, z. B. Dienstwagen)Ab‐ wicklung von Erbschaften, Auslandszulagenfällig jeweils mit Rechnungs‐ stellung. Diese orientiert sich an der Neuen Rheinischen Tabelle des Deutschen Notarvereins. Zu allen in diesem Abschnitt genannten Vergütungen und Aufwendungen kommt die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetztsoweit diese anfällt, hinzu. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige GehaltszulagenDie Stiftungstreuhänderin ist be‐ rechtigt, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG werbliche Maßnahmen zur Verbreitung des Stiftungsgedankens mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis Ziel der Gewinnung neuer Stifter und Spender durchzuführen. Sie kann zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt Finan‐ zierung der hierzu erforderlichen Maßnahmen dem je‐ weiligen Dotationsbetrag einmalig im Jahr der Zuwendung einen Beitrag für Öffentlichkeitsarbeit und Werbeaufwendungen in angemessenem Umfang ent‐ nehmen. Die Höhe dieses Beitrags wird mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürStifter einzelvertraglich vereinbart.
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Samples: Stiftungsverwaltungsvertrag
Vergütung. 4.1. Die vom 3.1 Sämtliche Leistungen, die die SAUER Markenstylisten für den Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoerbringt, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wirdsind kostenpflichtig, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Geht Wünscht der Auftraggeber während oder ein nach § 15 AktG mit Leistungserbringung der SAUER Markenstylisten Sonder- und/oder Mehrleistungen der SAUER Markenstylisten, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so können die SAUER Markenstylisten eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3.2 Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfhonorar und - soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist - einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wird die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagendem jeweils aktuellen Vergütungstarif Design (nachfolgend Vergütungstarif Design genannt) berechnet, wie etwa geldwerte Vorteile er zwischen der Allianz deutscher Designer (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen agd) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Der VTV Design kann jederzeit unter xxx.xxx.xx eingesehen werden oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztbeim Auftragnehmer angefordert werden.
4.2.23.3 Vorschläge des Auftraggebers bzw. Geht seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Auftraggeber Vergütung.
3.4 Bitte beachten Sie, daß auf unsere Leistungen gegebenenfalls KSK Beiträge anfallen. Mehr Informationen auf xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürbei Ihrer Steuerberatungskanzlei.
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Samples: General Terms and Conditions for Communication Design Services
Vergütung. 4.111.1 Die Vergütung, wie sie in der Beauftragung aus- gewiesen wird, ist bindend. Die vom Auftraggeber zu zahlende aufgeführten Preise gel- ten für Lieferungen "frei Lieferanschrift" einschließlich Versicherung, Fracht (einschließlich Ver- und Entla- dung), Zölle, Steuern (mit Ausnahme der Umsatz- steuer), Gebühren und Abgaben jeglicher Art und Ver- packung, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas an- deres vereinbart ist. Die ausgewiesene Vergütung schließt Nachforderungen aller Art aus. Eine Verpflich- tung zur Rückgabe der Verpackung besteht nur bei be- sonderer Vereinbarung. Auf Wunsch von TotalEnergies wird der AN die Verpackung jedoch am Erfüllungs- ort auf seine Kosten zurücknehmen.
11.2 Mit der in der Beauftragung ausgewiesenen Ver- gütung sind sämtliche Vertragsleistungen abgegol- ten. Die in der Beauftragung ausgewiesene Vergütung umfasst auch einen angemessenen Anteil für die von HRÜber- tragung bzw. Einräumung aller Rechte gemäß Ziffer 8 dieser AEB-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den IT, ohne dass die Übertragung bzw. Rechteeinräumung in der jeweiligen Bestellung ausdrücklich er- wähnt sein müsste.
11.3 Ist in der Beauftragung mit dem Auftraggeber eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, erbringt der AN seine Leis- tungsnachweise durch Erfassungsbelege, die von To- talEnergies gegengezeichnet sind. Sofern nicht aus- drücklich schriftlich abweichend vereinbart, wird der AN TotalEnergies die Erfassungsbelege grundsätzlich wö- chentlich vorlegen.
11.4 Der AN wird sich bemühen, TotalEnergies güns- tige, marktgerechte Vergütungsbedingungen einzuräu- men. Bei Vereinbarung einer fixen Mindestvertragslauf- zeit von mehr als 12 Monaten hat TotalEnergies nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit einen Anspruch auf Nachverhandlung der vereinbarten Vergütungssätzen Konditionen.
11.5 Reise- und Übernachtungskosten werden nur erstattet, soweit die jeweilige Beauftragung dies aus- drücklich vorsieht und die betreffende Dienstreise sowie die entstehenden Kosten von TotalEnergies vorab in Textform gebilligt wurden.
11.6 Die Vergütung versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden als Nettovergütung und ist zzgl. einer etwaigen gesetzlichen MehrwertsteuerUmsatzsteuer zu zahlen.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen It
Vergütung. 4.11. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt Sämtliche angegebenen Preise und Vergütungen sind Nettopreise und verstehen sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettozzgl. der, zuzüglich der aktuell geltenden bei Leistungs erbringung geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart ist, werden Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten dem Kunden zum Selbstkostenpreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht für Leistungen, die zu einem Festpreis abgerechnet werden.
4.22. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige GehaltszulagenAuslagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.z. B. Dienstwagen)Reise- und Übernachtungskosten, AuslandszulagenSpesen und die zur Vertragsdurch- führung anfallenden notwendigen Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetztwenn der Anreiseweg vom Sitz von PLANET mehr als 100 km beträgt. Für die Privatnutzung Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiter berechnet wird, kann PLANET eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 % des Auftragswertes erheben.
3. So nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung PLANETs grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von PLANET. PLANET ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen.
4. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von PLANET getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde, die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von PLANET für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist PLANET berechtigt, Verzugszinsen gemäß BGB §288 als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines Dienstwagens höheren Schadens durch PLANET ist zulässig. Weiterhin ist PLANET berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise einzustellen. Die Pflicht zur vertragsgemäßen Vergütung der Leistungen bleibt weiterhin bestehen.
6. Soweit sich die Parteien auf eine Vergütung nach Tagessätzen einigen, gilt folgendes: Ein Tagessatz entspricht einer Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Arbeitstag. Darüber hinausgehende Arbeitsleistungen werden pauschal EUR 10.000,00 anteilig nach Stunden vergütet, wobei für jede angefangene Stunde 1/8 des vereinbarten Tagessatzes anfällt. Soweit PLANET nach Absprache mit dem Kunden Arbeiten am Wochenende oder an
a) bei Samstagsarbeit um 25 %
b) bei Sonntags- oder Feiertagsarbeit um 50 %. Soweit PLANET nach Absprache mit dem Kunden Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit von 08:00 bis 18:00 Uhr leistet („Nachtarbeit“), erhöht sich der anteilige Tagessatz um 30 %. Falls die Nachtarbeit am Wochenende oder an einem Feiertag geleistet wird, gelten die vorstehenden Erhöhungen kumulativ. Bei Dienstverträgen leistet der Kunde 90 % des vereinbarten Festpreises in gleichen Monatsraten verteilt über die vereinbarte Projektlaufzeit jeweils zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert1. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteileeines jeden Kalendermonats. Der verbleibende Restbetrag der vereinbarten Festpreisvergütung ist nach Projektbeendigung fällig. Bei Werkverträgen und Werklieferungsverträgen (§ 651 BGB) leistet der Kunde 75 % des vereinbarten Festpreises in gleichen Monatsraten über die vereinbarte Projektlaufzeit jeweils zum 1. eines jeden Kalendermonats. Ist keine feste Projektlaufzeit vereinbart, werden mit ihrem normalerweise sich die Parteien einvernehmlich auf die monatlich zu erwartenden oder üblichen Wert angesetztzahlenden Teilleistungen einigen. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztWeitere 15 % der vereinbarten Festpreisvergütung sind bei Bereitstellung zur Abnahme und die restlichen 10 % der Festpreisvergütung nach erfolgreicher Abnahme fällig.
4.2.27. Geht Erfolgt keine Abnahme der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen DrittenLeistung, so wird die Ursächlichkeit kann PLANET dem Kunden schriftlich eine Frist von 14 Tagen zur Erklärung der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetAbnahme setzen. Die Vermittlungsgebühr beträgt Abnahme gilt als erfolgt, soweit der Kunde nicht innerhalb dieser Frist die von ihm festgestellten wesentlichen Mängel schriftlich dokumentiert. Darüber hinaus gilt die Abnahme stets als erfolgt, sobald der Kunde die gelieferte Leistung nutzt. Eine Mängelbeseitigung wird in diesem Fall 30% von PLANET nur noch im Rahmen der gesamten Bruttovergütunggesetzlichen Vorschriften vorgenommen.
8. Der Kunde hat auch die Vergütungen zu zahlen, welche die im Rahmen der Auftraggeber dem Kandidaten direktihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungs möglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der PLANET-Dienste durch Dritte entstanden sind, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
9. PLANET ist berechtigt, durch den Kunden verantwortete Stillstandszeiten oder dem Dritten fürMehraufwendungen (z. B. vereinbarte, aber durch den Kunden nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistungen) in Rechnung zu stellen.
10. Einsprüche gegen die Rechnung hat der Kunde sofort, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach deren Zugang gegenüber PLANET schriftlich geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt die Rechnung als genehmigt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt PLANET vorbehalten.
11. PLANET ist berechtigt, durch schriftliche, fernschriftliche oder per eMail verschickte Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungs- frist von 2 Monaten eine Änderung von Entgelten und Leistungsinhalten vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind. Voraussetzungen für solche Änderungen sind technische Verbesserungen, gesetzliche oder behördliche Auflagen bzw. andere hoheitliche Maßnahmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.14.1 Eine unentgeltliche Tätigkeit, die kostenlose Unterbreitung von Vorschlägen oder die kostenlose Vorlage von auftragsbezogenen Entwürfen sind nicht berufsüblich und werden von uns abgelehnt.
4.2 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies aus- drücklich schriftlich vereinbart worden ist.
4.3 Abgelehnte, nicht zur Ausführung gelangende Vorschläge/Entwürfe sind auch ohne Nutzung honorarberechtigt (Konzeptions-/Entwurfsvergütung). Eine spätere Nutzung setzt in jedem Falle unsere Zustimmung und die Bezahlung einer Lizenzvergütung voraus.
4.4 Die Angebots- und Abrechnungsmodi setzen sich u. a. aus folgenden Leistungen zu- sammen. Diese Leistungen variieren je nach Art und Umfang des Auftrages und wer- den in Kostenstellen zusammengefasst: – Visuelle Konzeption (Ideenfindung, Recherche, Layout, Copyright/Nutzungs- rechte s. a. § 3, visuelle Ausarbeitung des Konzeptes als Präsentationsgrundla- ge, welche dem Auftraggeber in Form von Gestaltungselementen (Text, Bilder, Headlines) von der späteren Ausführung ein hinreichendes Bild vermittelt. – DTP-Realisation/RZ (Reinzeichnung, satztechnische Fertigstellung) – Bilder 1 (Recherche, Agenturfundus) – Bilder 2 (Recherche, ArtBuying) Einkauf von Bildmaterial über Zulieferer (Bildagenturen), die bei der Rechnungslegung als Fremdkosten ausgewiesen werden. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt Nutzungshonorare der Fremdbilder richten sich nach Auflage, Platzierung, Abbildungsgröße und Verwendungsdauer bzw. -zweck. Die Nut- zungsrechte müssen jeweils job- bzw. auftragsbezogen (Nachdrucke, Adaptio- nen, weiterführende Nutzung) neu erworben werden. Es werden generell keine Daten der Fremdbilder an den Auftraggeber weitergegeben. Für weitere Ver- wendungen ohne Absprache oder eigenmächtigen Nachdruck von Seiten des Auftraggebers übernehmen wir keine Haftung. Es ist Xxxxx des Auftragsgebers, nachzuweisen, in der jeweiligen Beauftragung welchem Umfang ihm Nutzungsrechte an Fremdbildern abge- treten worden sind. – Bilder 3 (FotoShooting: u. a. Fotograf mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoAssistenz, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einEquipment, so steht HRModels, Requisite) – Text 1 (Recherche, Kreation) – Text 2 (Korrektorat) – Lithografie/EBV (Farbanpassungen, Bilddatenoptimierungen, Composings, Freistel- lungen, MAC-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wirdAufbau, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbartDruckvorlagenherstellung/Proofs, Scans) – Autorkorrekturen (Satz, Bild, Layout: vom Manuskript abweichende Änderungs- wünsche des Auftraggebers) – Produktionsüberwachung: Wir sind berechtigt, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 einWir haften für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – Datentransfer (PDFs/CDs/DVDs) – Druck (Auflagendruck, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Andrucke, Verarbeitung, Konfektionierung, Druckbe- treuung: überwachende/koordinierende Leistungen wie SonderzahlungenAndruck-Kontrolle, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, Druckabnahme etc. zugrunde gelegtund die ggf. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. anfallenden Fahrkosten/Kurierfahrten
4.5 Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztBestellung von Fremdleistungen wird der Agentur im Rahmen des ihr übertra- genen Auftrages Vertretungsvollmacht eingeräumt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.1Ziffer 9 ergänzt Xxxxxx 4 der Vertragsurkunde. Die vom Ziffer 9.3 befasst sich mit Leistungen, die bei Vertragsschluss noch nicht abschliessend definiert werden können. Sie sind als solche zu bezeichnen. Das bedeutet, dass in Ziffer 4.5 der Vertragsurkunde ein entsprechender Vermerk aufzunehmen ist. Der Vermerk ist unbedingt auch in einer allfälli- gen Leistungstabelle aufzuführen. Diese Möglichkeit der Vertragsgestaltung kommt insbesondere in Betracht für Leistungen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht fest- stehen, die der Beauftragte aber aufgrund der Allgemeinen Bedingungen Bau (ABB) des SIA, des VSS und der CRB in einer zukünftigen Vertrags- phase zu erbringen hat. Ziffer 9.4 berechtigt den Auftraggeber zu zahlende Vergütung Honorarkürzungen, wenn der Be- auftragte die vertraglich vereinbarte Kostengenauigkeit gemäss Ziffer 3.3 der Vertragskurkunde nicht einhält, sowie zu Rückbehalten, wenn der Be- auftrage das Entstehen grösserer Mängel (mit) zu verantworten hat. Das Rückbehaltungsrecht entfällt mit entsprechender Sicherstellung des geltend gemachten Betrages durch den Beauftragten. Als Sicherstellung genügt bereits die schriftliche Deckungsbestätigung der Versicherung des Beauf- tragten für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in geltend gemachten Schäden. Reaktions- möglickeit des Beauftragten Hohe Praxisrelevanz Mandats- niederlegung Rhythmus der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen Rechnungsstellung Kostendach Unvorhersehbare Arbeiten Honorarkürzungen und versteht sich netto, zuzüglich Rückbehaltungs- recht Schluss- abrechnung Inhalt und Folgen der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht Verletzung Zustimmungs- erfordernis Beispielhafte Aufzählung Verbindlichkeit der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem Genauigkeits- angaben Geschäftsherren- haftung Schaden- minderungspflicht Xxxxxxx durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürmehrere Beteiligte
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Samples: Kbob Planervertrag
Vergütung. 4.18.1 Der Kunde verpflichtet sich, für die NUTZUNG der PLATTFORM die im Angebot vereinbarte SERVICEGEBÜHR fristgerecht zu bezahlen. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung aktuelle SERVICEGEBÜHR- Berechnungsfunktion ist auf der xx.xx Webseite ersichtlich. In Absprache mit dem Kunden können auch andere Vergütungsmodelle vereinbart werden.
8.2 Support- und Konfigurierungsarbeiten nach dem Abschluss der Einführung werden zum Stundensatz von CHF 180.- in Rechnung gestellt, mindestens jedoch CHF 45.- (15 Minuten).
8.3 Für kundenspezifische Änderungen an der PLATTFORM (Change Requests) erstellt die xx.xx AG dem Kunden eine Offerte mit einer Beschreibung der Änderungen, einer Kosten- und Aufwandschätzung sowie einem Realisierungstermin.
8.4 Die SERVICEGEBÜHREN sind bei Buchung des MIETOBJEKTS auf der PLATTFORM fällig. Hingegen wird xx.xx die SERVICEGEBÜHR nur am Ende des Monats, in dem der Mieter die Miete antritt, in Rechnung stellen. Alle Änderungen betreffend das MIETOBJEKT, einschliesslich Mietzusätze und Mietverlängerungen (bzw. gegebenenfalls –verkürzungen), welche nach Mietantritt erfolgen, werden am Ende des Monats, in dem das MIETOBJEKT zurückgegeben wird, in Rechnung gestellt (bzw. gutgeschrieben).
8.5 Bei Beendigung dieses VERTRAGS werden sämtliche SERVICEGEBÜHREN für Buchungen, welche bis zur Sperrung der Buchungsfunktion getätigt werden, sofort fällig. xx.xx stellt eine Schlussrechnung.
8.6 Einmalige SERVICEGEBÜHREN werden nicht erstattet.
8.7 Rechnungen sind zahlbar netto innerhalb von dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum.
8.8 Unter Vorbehalt anderslautender Regelung versteht sich die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt SERVICEGEBÜHR ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird separat aufgeführt und zusätzlich in Rechnung gestellt.
8.9 Rechnungen, die der Kunde nicht innert der Zahlungsfrist bestreitet, gelten als anerkannt. Bei sich nach den wiederholenden Gebühren ohne monatliche Rechnung hat der Kunde diese anerkannt, falls er sie bis zum letzten Tag vor der sich wiederholenden Leistungsperiode nicht bestreitet. Bei Zahlungsverzug ist xx.xx berechtigt, rückwirkend ab Rechnungsdatum einen Verzugszins in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerHöhe von fünf Prozent (5 %) pro Jahr zu verlangen. Zudem kann xx.xx eine Mahngebühr in Rechnung stellen.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Software as a Service Agreement
Vergütung. 4.1i) Pauschalvergütung Der Kunde vergütet die vereinbarten Wartungsleistungen aus 1)b), 1)c), 1)d) und 1)e) durch eine laufende Pauschale. Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile sind von dieser Pauschalvergütung nicht erfasst. Die vom Auftraggeber Wartungsvergütung ist im Abrechnungszeitraum im Voraus geschuldet und wird von der araneco GmbH gegenüber dem Kunden zu zahlende Beginn des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Grundsätzlich ist Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Bei Vertragsbeginn innerhalb eines Abrechnungszeitraums wird die Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den zeitanteilig geschuldet und mit Vertragsabschluss in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerRechnung gestellt.
4.2. Geht der Auftraggeber ii) Vergütung von Verbrauchs-, Verschleiß- und Ersatzteilen Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile, die die araneco GmbH dem Kunden im Rahmen des Betreuungsverfahrens (1)b)) oder mit dessen Zustimmung oder in einem zum Wert des Wartungsgegenstandes angemessenen Umfang überlässt, sind gesondert gemäß VB araneco (Vertragsbedingungen für den Verkauf von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis Hardware und Software) zu vergüten.
iii) Vergütung von Zusatzleistungen Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten sind, werden gemäß Ziffer 2.1 ein2)a) der AVB araneco vergütet.
iv) Anpassung der Vergütung Die araneco GmbH behält sich vor, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zudie Vergütung erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten an allgemeine Listenpreise anzupassen. Diese wirdDie araneco GmbH kann darüberhinausgehende Kostensteigerungen für Vorleistungen Dritter weitergeben, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in außer soweit sie diese verursacht hat. Der Kunde hat ein Kündigungsrecht, wenn sich die pauschalen Vergütungssätze um mehr als 5 % erhöhen. Der Kunde kann innerhalb eines Monats ab Zugang der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage Ankündigung zum Zeitpunkt einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetztsolchen Erhöhung kündigen. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiertKündigung gilt Ziffer iv). Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztBei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eineentsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Wartungsbedingungen
Vergütung. 4.1Für die Support und Maintenance Services zahlt der Kunde die im Vertrag vereinbarte Pauschale, deren Höhe vom Wert der jeweils lizenzierten Vertragssoftware („Wartungsbasis“) abhängt. Ändert sich während der Vertragslaufzeit die Wartungsbasis, verändert sich auch die Vergü- tung entsprechend der Wartungsbasis. Die Fäl- ligkeit der Vergütung ist unabhängig davon, ob diese Services auch tatsächlich in Anspruch ge- nommen werden. Materialaufwand und Reise- kosten sind im erforderlichen Umfang vom Auftraggeber Kun- den gesondert zu zahlende vergüten. Reisezeiten sowie vom Kunden zu vertretende Wartezeiten des Personals von proALPHA werden wie Arbeitszei- ten vergütet. Der Kunde ist verpflichtet, von proALPHA in Rechnung gestellte Leistungen binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt auszugleichen. Wenn der vom Bundesamt für Statistik (BfS) ver- öffentlichte Schweizerische Nominallohnindex der Löhne für den Wirtschaftszweig „JC 62-63 In- formationstechnologische und Informations- dienstleistungen“ (NOGA Lohnindex JC 62-63) auf der Basis 2020 = 100 auf der Basis des Quar- tals der Bereitstellung des Services durch proAL- PHA steigt, kann proALPHA seine Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich ba- sierend auf der Indexveränderung erhöhen. proALPHA kann frühestens ein Jahr nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office Ver- tragsschluss eine Vermittlungsgebühr zuPreiserhöhung vornehmen. Diese ist drei Monate vor Wirksamwerden anzu- kündigen. Steigt der Index erneut, ist diese Re- gelung entsprechend einmal pro Vertragsjahr anwendbar. Wenn der Index durch einen ande- ren ersetzt wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in gilt der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztdann aktuelle Index für jede zukünftige Preiserhöhungen.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Support and Maintenance Agreement
Vergütung. 4.11. Pflege zu Hause Küffel erhält für die Auftragserteilung zur Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages mit einem ausländischen Dienstleistungserbringer und die damit zusammenhängende Beratung eine pauschale Vergütung in Höhe von € 490,- pro Jahr zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die vom Beratungs- und Vermittlungsvergütung in Höhe von € 490,- (netto) entsteht mit Erteilung des Vermittlungsauftrages durch den Auftraggeber und ist innerhalb von 14 Tagen fällig sowie in voller Höhe an Pflege zu zahlende Hause Küffel zu zahlen. Die Verpflichtung zur Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich besteht auch dann, wenn der Abschluss des Dienstleistungsvertrages erst nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen Beendigung dieses Beratungs- und versteht sich nettoVermittlungsvertrages, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit aber aufgrund der Tätigkeit von HR- Office Pflege zu Hause Küffel zustande kommt.
2. Sofern sich dieser Vertrag über die Vertragsdauer von 12 Monaten hinaus verlängert, entsteht nach Ablauf der ersten 12 Monate für die Vertragsbetreuung durch Pflege zu Hause Küffel eine weitere Vergütung in Höhe von € 490,- netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist sofort fällig und in voller Höhe binnen 14 Tagen an Pflege zu Hause Küffel zu zahlen. Entsprechendes gilt bei weiteren Vertragsverlängerungen nach jeweils weiteren 12 Monaten Vertragsdauer des zwischen dem Auftraggeber und Pflege zu Hause Küffel.
3. Klarstellend gilt, dass keine zusätzliche Vergütung für Pflege zu Hause Küffel entsteht, wenn Pflege zu Hause Küffel einen Dienstleistungsvertrag mit einem anderen Dienstleistungserbringer vermittelt, der einen zuvor vermittelten Dienstleistungsvertrag ersetzt oder im Rahmen eines abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetBetreuungspersonal wechselt.
4. Die Vermittlungsgebühr beträgt Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung dieses Beratungs- und Vermittlungsvertrages – gleich aus welchem Grund – vor Ablauf eines Jahres bzw. vor Ablauf entsprechender Vertragsverlängerung, die pauschale Vergütung gemäß Absatz 1 und 2 in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütungvoller Höhe verdient ist und eine – auch anteilige – Rückzahlung ausscheidet.
5. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit umgehend auf das Konto von Pflege zu Hause Küffel, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direktCommerzbank Hamburg, IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 zu überweisen oder dem Dritten fürwerden bei vorliegender Ermächtigung eingezogen.
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Samples: Beratungs Und Vermittlungsvertrag
Vergütung. 4.18.1 Für die Leistungen der FundraisingBox zahlt der Kunde die gemäß dem jeweiligen Angebot anfallende Vergütung. Die Vergütung kann dabei aus einer Vergütungspauschale und/oder einer variablen Vergütung in Abhängigkeit vom Auftraggeber zu zahlende Nutzungs- oder Transaktionsvolumen bestehen.
8.2 Die Laufzeiten für die Leistungen der FundraisingBox werden in dem jeweiligen Angebot festgelegt.
8.3 WIKANDO ist berechtigt, die Vergütungssätze und Preise während der Laufzeit dieses Vertrages einmal pro Kalenderjahr anzupassen. Bei einer Erhöhung der Vergütung für eine der unter diesem Vertrag vereinbarten Leistung um je mehr als 10 % (bezogen auf die unmittelbar vor der Erhöhung geltende Vergütung) ist der Kunde berechtigt, wahlweise die von HRder Vergütung betroffene Leistung oder den FundraisingBox-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich Vertrag insgesamt innerhalb einer Frist von einem Monat nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerEingang des Erhöhungsverlangens schriftlich zu kündigen.
4.28.4 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer, es sei denn, der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. Geht Der Nachweis der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 Umsatzsteuerbefreiung obliegt dem Kunden. Im Zweifel ist der Kunde verpflichtet, die Umsatzsteuer zu zahlen.
8.5 Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass WIKANDO dem Kunden Rechnungen ausschließlich online über die FundraisingBox zum Download oder per E-Mail zur Verfügung stellt. Zahlungsverzug tritt 30 Kalendertage nach Fälligkeit ein, so steht HR-Office .
8.6 Hat der Kunde WIKANDO eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, Einzugsermächtigung erteilt und sofern eine Einziehung zugunsten WIKANDO aufgrund Veranlassung des Kunden (z. B. Widerruf) nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile erfolgt (z.B. DienstwagenRücklastschrift), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für sind die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise WIKANDO für die Rücklastschrift auferlegten Kosten und Gebühren vom Kunden zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzttragen.
4.2.2. Geht der Auftraggeber 8.7 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder ein nach § 15 AktG mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürrechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.16.1. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt Kunden geschuldeten (nutzungsunabhängigen und/oder nutzungsabhängigen) Vergütungen ergeben sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit aus dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag.
6.2. Nutzungsunabhängige Vergütungen werden dem Kunden im Voraus quartalsweise in Rechnung gestellt. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages bleibt die auf einem angebrochenen Quartal anfallende Vergütung vollumfänglich geschuldet. Ebenso ist die Vergütung auch im Fall gesperrter Dienstleistungen geschuldet.
6.3. Nutzungsabhängige Vergütungen werden aufgrund der von level13 vorgenommenen Aufzeichnungen nachträglich und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von level13 gmbh Seite 2 quartalsweise in Rechnung gestellt. level13 stellt dem Kunden auf dessen schriftlichen Antrag hin Aufzeichnungen und Berechnungsgrundlagen (in deutscher Sprache) zur Verfügung, sofern dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Erweist sich die Rechnung als zutreffend, wird der durch die Aufarbeitung der Berechnungsgrundlagen entstandene Aufwand dem Kunden nach aktuellen Ansätzen in Rechnung gestellt.
6.4. Die (nutzungsunabhängigen und nutzungsabhängigen) Vergütungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig (Verfalltag). Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich begründete Einwände gegen dieselbe erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug. Diesfalls kann level13, soweit gesetzlich zulässig, die Vertragsleistungen unterbrechen bzw. sperren, weitere Massnahmen zur Schadensminderung treffen und/oder den zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche, durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten; insbesondere schuldet er level13 einen Verzugszins von 8%. Level13 behält sich vor, eine Mahngebühr zu erheben und für Sperrung der Leistung, Ausserbetriebnahme und Wieder- inbetriebnahme eine Gebühr zu verrechnen.
6.5. Im Fall begründeter Zweifel an der Einhaltung dieser Zahlungsbedingungen ist level13 jederzeit berechtigt, vom Kunden eine Sicherheitsleistung (Kaution) und/oder eine Akontozahlung zu verlangen.
6.6. Bank, Post und weitere Transaktionsspesen gehen zulasten des Kunden und werden diesem gegebenenfalls in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztnächsten Rechnung nachbelastet.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Vergütung. 4.1Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfol- gend nicht gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Auftraggeber Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet wer- den.1 Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfol- gend gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet wer- den.1 Für die in dem Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum Ende des Einführungsprojekts, das heißt bis zur erfolgreichen Endabnahme des Gesamtsystems*, zu erbringenden Vertragsgegenständlichen Leistungen wird ein Pauschalfestpreis* vereinbart. Ausgenommen von diesem Pauschalfestpreis* in diesem Zeitraum ist jedoch die für den Betrieb des Gesamtsystems* sowie die Bereitstellung der Soft- warelösung zu zahlende Vergütung für nach Nummer 4.4.4, die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese gesondert vergütet wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiertin dem Zeitraum nach dem Ende des Einführungsprojekts, das heißt ab der erfolgreichen End- abnahme des Gesamtsystems, zu erbringenden Vertragsgegenständlichen Leistungen fällt lediglich die für den Betrieb des Gesamtsystems sowie die Bereitstellung der Softwarelösung zu zahlende Ver- gütung nach Nummer 4.4.4 an. Erfolgsabhängige GehaltszulagenIm Übrigen erfolgt eine Vergütung für die Erbringung der Vertragsgegenständliche Leistungen nur für den Fall, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht dass der Auftraggeber einen entsprechenden gesonderten Einzelauftrag nach Nummer 4.8.1 oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis 6.1 erteilt. Einzelheiten zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 einVergütung ergeben sich aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr.1 (Leis- tungsbeschreibung) und aus Xxxxxx Xx. 0 (Angebot des Auftragnehmers), entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit dort Formblatt Preis F2. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetEuro als Währung. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürgesetzlichen Umsatzsteuer.
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Und Den Betrieb Eines Gesamtsystems
Vergütung. 4.16.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß der jeweils gültig vereinbarten Preisliste zu zahlen. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Ergänzenden AGB für den Internetzugang, für die Telefonie und TV gelten entsprechend.
6.2 DNS:NET stellt dem Kunden für die jeweilige Leistung kalendermonatlich den Grund- und Paketpreis im Voraus in Rechnung. Erhebt DNS:NET einen einmaligen Anschlusspreis, wird dieser dem Kunden ebenfalls im Voraus in Rechnung gestellt. Erhebt DNS:NET nutzungsabhängige Gebühren, werden diese dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt. Zahlungsweise ist grundsätzlich das Einzugsverfahren bzw. SEPA-Lastschriftverfahren, wofür der Kunde eine Einzugsermächtigung bzw. einen Lastschriftauf- trag erteilt.
6.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch die Nutzung des Anschlusses durch Dritte oder durch im Haushalt des Kunden lebenden Personen oder Besucher des Kunden oder solche Personen, die offensichtlich vom Vertragszweck erfasst sein sollen, entstanden sind, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zu treffen, dass sein Anschluss sowie die daran angeschlossenen Anschlussendgeräte und Computer nicht ohne sein Wissen und Wollen genutzt werden. Der Kunde hat deshalb regelmäßig zu kontrollieren, ob Anhaltspunkte für unrechtmäßige oder nicht bzw. nicht mehr bei der Bundesnetzagentur registrierte Dialer oder andere Manipulationen durch Dritte vorliegen, und die dem üblichen Verkehrsverständnis nach anerkannten Si- cherheitsvorkehrungen gegen diese Dialer und andere unrechtmäßige Manipulationen Dritter zu treffen.
6.4 In der Regel erstellt DNS:NET dem Kunden monatlich eine Abrechnung. Da für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung von HRAbrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist, muss DNS:NET sich die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vorbehalten. Die Rechnung wird mit dem Zugang fällig.
6.5 DNS:NET erstellt die Rechnung je nach Auftrag des Kunden als Papierrechnung oder als Online-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach Rechnung entsprechend den Vorgaben des §§ 62, 65 TKG. Ist eine Online-Rechnung verein- bart, so ermöglicht DNS:NET dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, seine Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise (EVN) im Internet unter xxx.xxx-xxx.xx im Kundencenter in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoRubrik persönliches Online-Rechnungsarchiv einzusehen, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerherunterzuladen oder auszudrucken oder versendet die Rechnung nach eigenem Ermessen per E-Mail an den Kunden.
4.26.6 Nach Vertragsende wird das Online-Rechnungsarchiv deaktiviert und die Zugangsberechtigung erlischt. Geht Evtl. noch ausstehende Rechnungen werden Ihnen dann per Post zugesandt. Gegen Nachweis ihrer Berechtigung zum Vorsteuerabzug können Kunden eine den Anforderungen des § 14 Umsatzsteu- ergesetz (UStG) entsprechende Rechnung erhalten. Der Kunde wird die Mitbenutzer des Anschlusses darüber informieren, dass er im Online-Rechnungsarchiv Auswertungen der Auftraggeber Verbindungsdaten vorneh- men kann. Der für den Zugriff auf die Online-Rechnung benötigte Internetzugang ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
6.7 Der Kunde erhält Zugang zum Online-Rechnungsarchiv mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten seiner Kundennummer und dem zur Kundennummer zugehörigen persönlichen Kennwort (Passwort), das ihm per Post zugestellt wird und das er jederzeit ändern kann. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort vertraulich zu behandeln und es unverzüglich zu ändern, wenn für ihn die Vermutung besteht, ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einNichtberechtigter könnte hiervon Kenntnis erlangt haben. Über die Verfügbarkeit einer neuen Rechnung im Online-Rechnungsarchiv in- formiert DNS:NET den Kunden per E-Mail an die im Auftrag angegebene E-Mail-Adresse. Um das da- tenschutzgerechte Verfahren seitens DNS:NET anbieten und durchführen zu können, so steht HRist der Kunde ver- pflichtet, sein vorgenanntes E-Office eine Vermittlungsgebühr zuMail-Konto sowie die Rechnungsdaten aus dem Online-Rechnungsarchiv in angemessenen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Monat, abzurufen. Diese wirdRechnungsdokumente werden für 15 Monate und ggf. beauftragte EVN aus Datenschutzgründen für 3 Monate in das Online- Rechnungsarchiv bereitgestellt.
6.8 Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist DNS:NET berechtigt, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbartdie Preise entsprechend anzupassen.
6.9 Die DNS:NET ist berechtigt, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%jeweiligen Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Netz- bereitstellung, Netznutzung und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie SonderzahlungenNetzbetrieb (z. B. für Technik, Gratifikationenbesondere Netzzugänge und Netzzu- sammenschaltungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagentechnischen Service), AuslandszulagenKosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Wohnkostenzulagen Abrechnungs- und IT-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen) sowie hoheitlich auferlegten Gebühren, Auslagen und Beiträgen (z. B. aus §§ 223, 224 TKG). a) Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen. b) Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. Kosten für die Netznutzung, dürfen nur in dem Um- fang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei der Kundenbetreuung, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von der DNS:NET die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen bei einer anderen Kostenart ganz oder Repräsentationszulagen teilweise ausgeglichen werden. DNS:NET wird bei der Ausübung ihres bil- ligen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztKostenerhöhungen.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.13.1 Der Kunde zahlt die Solutions jeweils für ein Jahr im Voraus.
3.2 Bei Zahlung per Vorauskasse ist die Zahlung mit Abschluss des Vertrages fällig, der auf diesen Bedingungen beruht. Die Der Kunde ist also stets vorleistungspflichtig. Bei Zahlung auf Rechnung ist die Zahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Kalendertagen fällig. Eine bei der Bestellung geleistete Anzahlung wird erstattet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
3.3 Für jedes angefangene Jahr (vgl. Ziffer 3.2) ist vom Auftraggeber Kunden an KM.ON ein Pauschalbetrag zu entrichten. Der Pauschalbetrag ist die Summe der monatlichen Vergütungen, die sich aus den vom Kunden bestellten Solutions ergibt.
3.4 Bezüglich der Höhe der Vergütung gilt das Folgende:
(a) KM.ON ist berechtigt, die zu zahlende Vergütung für bei anfallenden Mehrkosten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) entsprechend zu erhöhen. Bei sinkenden Kosten hat KM.ON eine Verringerung der Vergütung ebenso nach billigem Ermessen vorzunehmen. Die Zeit- punkte der Vergütungs-änderung hat KM.ON so zu wählen, dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang vergütungs- wirksam werden können wie Kosten- erhöhungen. Hat der Kunde per Vorauskasse bezahlt, sind etwaige Erstattungen / Nach- zahlungen mit der nächsten Abrechnung zum Ende des jeweiligen Vorauskassenzeitraums zu zahlen.
(b) Über Änderungen der Vergütung informiert KM.ON den Kunden sechs (6) Wochen vor Wirksamwerden der Änderung in Textform mit Hinweis auf das Kündigungsrecht nach dem folgenden Satz 2. Der Kunde hat im Falle der Erhöhung der Vergütung das Recht, den auf diesen Bedingungen basierenden Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(c) Einwendungen gegen die Abrechnung der von HR-Office KM.ON erbrachten Leistungen bestimmt sich hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht (8) Wochen nach den in Zugang der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich Rechnung schriftlich bei der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etcNach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden KM.ON wird den Kunden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für Übersendung der Rechnung auf die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztBedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.18.1 Die Nutzung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Basisversion der Software ist kostenfrei.
8.2 Die Nutzung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Zusatzfunktionen ist kostenpflichtig.
8.2.1 Die Inanspruchnahme der Zusatzfunktionen bedarf des Erwerbs und der Bezahlung von Coupons im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx. Dort gemachte Angaben können vom Anwender jederzeit bis zum Ab-‐ schluss des Erwerbs durch Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ durch Überschreiben korrigiert oder durch Schließen des Browser-‐Fensters gelöscht werden. Ist der Anwender Verbraucher und gibt er bei Erwerb des Berechtigungsnachweises eine gültige E-‐Mail-‐Adresse an, wird der Anbieter dem Verbraucher den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich per E-‐Mail bestätigen.
8.2.2 Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt Coupons richtet sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht im Zeitpunkt der Bestellung des Anwenders gültigen Preisliste des Anbieters. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen inklusive Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen Steuern und/oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile andere Abgaben (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetztZölle) anfallen; diese sind vom Anwender zu tragen. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiertDie Preisliste ist jederzeit unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztDie Bezahlung der Coupons ist ausschließlich per Überweisung vor deren Nutzung möglich.
4.2.28.2.3 Die Laufzeit der Coupons ergibt sich aus der Preisliste. Geht Hiernach ist für die weitere Inanspruchnahme der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG Zusatzfunktionen der erneute Erwerb von Coupons erforderlich. Die Coupons berechtigten den Anwender ausschließlich zur Nutzung derjenigen kostenpflichtigen Zusatzfunktionen, auf welche sich die Coupons beziehen.
8.2.4 Der Anwender ist berechtigt, von ihm erworbene und nicht genutzte Coupons an Dritte auf eigene Kosten und auf eigene Rechnung unter Weitergabe der für den Vertrag mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis Anbieter geltenden Bestimmungen zu veräußern. Mit der Veräußerung an einen Dritten verliert der Anwender das Recht zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen Einlösung des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürCoupons.
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Vergütung. 4.1. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für Für die Vermittlungs- und Verwaltungstätigkeit erhalten wir von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile Dritten (z.B. Dienstwagen)Versicherern) eine Vergütung. Diese Vergütungen sind bereits als Provision in die Versicherungsprämie einkalkuliert. Neben diesen Vergütungen kann es sein, Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetztdass wir zusätzliche Zuwendungen von Dritten erhalten. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung Ebenso ist eine Kombination von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetVergütungen und Zuwendungen möglich. Die Vermittlungsgebühr beträgt mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach. In Einzelfällen und nur durch gesondert getroffene Vergütungsvereinbarung, kann auch eine direkte Vergütung durch Sie als Kunden an uns erfolgen. Der Abschluss dieser Vergütungsvereinbarung, schließt nicht den Erhalt von Vergütungen und Zuwendungen durch Dritte aus, diese können wir neben einer Vergütung durch Sie weiterhin zusätzlich vereinnahmen. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Anbieter/Produktgebern) in diesem Fall 30% der gesamten BruttovergütungKombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzanlagen, welche eventuell vermittelt werden. visora GmbH & Co. KG Erstinformation Back Office - Version 06.2019 1/4 xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der Auftraggeber dem Kandidaten direktgesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Anbieter/Produktgebern) erbracht werden, oder dem Dritten fürdürfen diese behalten werden.
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Samples: Gemeinsame Kundeninformation
Vergütung. 4.19.1 Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem SLA. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
9.2 Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensalzes vergütet. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernächtigungskosten vom Auftraggeber AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien).
9.3 Der AN ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den AG in angemessener Hohe abhängig zu zahlende Vergütung machen.
9.4 Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, sind die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die von HR-Office gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.
4.29.5 Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.
9.6 Alle sich aus dem Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagenergebenden Abgabenschulden, wie z.B. TantiemenRechtgeschäftsgebühren, Boni oder Gewinnanteileetc., werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetztträgt der AG. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht Sollte der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen DrittenAN für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürAG den AN schad- und klaglos halten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.12.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die vom Auftraggeber Vergütung erfolgt auf der Grundlage eines Angebots bzw. einer schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung, worin Umfang sowie Nutzungsart und Nutzungsumfang der zu zahlende erbringenden Leistung festgelegt werden. Für anschließende Leistungen, die
2.2. Die Gesamtvergütung für eine Gestaltungsleistung errechnet sich aus:
2.2.1. der Vergütung von Entwürfen aus dem Bereich visuelle Kommunikation, von Mustern und Modellen (plastischen und computergenerierten Darstellun- gen); von Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen; von Illustrationen und Cartoons; von Sprach-, Film- und Lichtbildwerken.
2.2.2. der Vergütung für die Einräumung des einfachen oder ausschließlichen Nutzungsrechts (Nutzungsart siehe 1.3.) unter Berücksichtigung von HR-Office erbrachten Leistungen räumlicher Beschränkung (Nutzungsgebiet), zeitlicher Beschränkung (Nutzungsdauer) und inhaltlicher Beschränkung (Nutzungsumfang). Dabei ist jede denkbare Kombination möglich (siehe Tabelle 2.4.1.).
2.2.3. der Vergütung für sonstige Leistungen, die neben
2.3. Die Vergütung für Entwurfsarbeiten (siehe 2.2.1) errechnet sich durch Multiplikation von Stundensatz (siehe 2.6.) mal Zeitaufwand. Der Zeitaufwand ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot von Hillstar Media an den Kunden.
2.4. Die Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte (siehe 2.2.2) bestimmt sich nach durch Vereinbarung der Faktoren Nutzungsart sowie durch Addition der Faktoren Nutzungsgebiet (räumlich), Nutzungsdauer (zeitlich) und Nutzungsumfang (inhaltlich). Der so entstehende Gesamtfaktor wird mit dem Zeitaufwand aus den Entwurfsarbeiten multipliziert. Durch diese vier Faktoren wird die jeweils schriftlich zu vereinbarende Nutzungsrechteinräu- mung (Art, Gebiet, Dauer und Umfang – siehe folgende Tabelle) definiert. Über das einfache Nutzungsrecht hinausgehende Nutzungsrechte, die Hillstar Media dem Auftraggeber einräumt, sind im Angebot und in der jeweiligen Beauftragung mit Rechnung sichtbar definiert. z. B. nach der Auflagenhöhe, der Größe der Zielgruppe oder ähnlichen Kriterien. Es ist auch von Bedeutung, ob ein Entwurf projektbezogen (z. B. nur für Plakat) oder für mehrere Medien genutzt wird. Art einfach ausschließlich 0,2 1,0 Gebiet regional 0,1 national 0,4 europaweit 1,2 weltweit 2,5 Dauer 1 Jahr 0,1 bis 5 Jahre 0,3 bis 10 Jahre 0,5 unbegrenzt 1,5 Umfang gering 0,1 mittel 0,3 umfangreich 1,2
2.5. Die Vergütung für sonstige Leistungen (siehe 2.2.3) errechnet sich durch Multiplikation von Stundensatz (siehe 2.6.) mal Zeitaufwand. Diese Leistungen sind vertraglich zu fixieren und anhand des nachgewiesenen Aufwands zum Stundensatz (siehe 2.6.) oder gemäß anderer Vereinbarung zu vergüten. Sonstige Leistungen (sofern nicht schriftlich innerhalb von Entwicklungsarbeit und Entwurfsleistung vereinbart) sind beispielsweise: Andrucke, Angebotsein- holung, Beratung, Bildbearbeitung, Retusche, Bildrecherche, Drucküberwa- chung, Fahrt-/Besprechungszeit, Handmuster, Musteranfertigung, HTML-Um- setzung, Produktionsbetreuung, Redaktion, Reinzeichnung, Web- und Druckmustermodell, Werkzeichnung etc.
2.6. Der Stundensatz eines fachlich qualifizierten Mitarbeiters von Hillstar Media wird auf 70 Euro festgesetzt.
2.7. Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausge- hende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungs- rechtseinräumung des Urhebers – Hillstar Media – sowie gegen Zahlung einer dem Auftraggeber Umfang der Mehrnutzung entsprechenden Vergütung (siehe Tabelle) zulässig.
2.8. Werden nur Entwürfe aus dem Bereich der visuellen Kommunikation ohne Einräumung von Nutzungsrechten bestellt (Reinzeichnungen, Muster, Modelle, Darstellungen wissenschaftl. oder techn. Art, Illustrationen, Cartoons, Sprach-, Film- und Lichtbildwerke), so entfällt das Entgelt für die Nutzungs- rechtseinräumung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten. Hillstar Media bleibt Eigentümer aller geschaffenen Werke und Computerdaten. Wird jedoch nachträglich ein Nutzungsrecht eingeräumt, so ist die Vergütung für den vereinbarten Vergütungssätzen Nutzungsumfang (siehe Tabelle) auch nachträglich zu zahlen.
2.9. Fremdkosten (z. B. Scans, Litho, Produktion) werden gesondert angeboten und versteht sich netto, einzeln ausgewiesen. Auf alle Fremdkosten wird ein Handlings-Fee von mind. 15 % berechnet.
2.10. Mehr- oder Minderlieferungen aus Produktionen bis zu 10 % der bestellten Auflagen können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
2.11. Die unentgeltliche Tätigkeit oder die kostenfreie Vorlage von Arbeiten ist unzulässig.
2.12. Die Vergütung ist zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerMehrwertsteuer zahlbar.
4.22.13. Geht Zusätzliche gesetzlich vorgeschriebene Abgaben (z. B. Künstler- sozialabgabe) sind vom Auftraggeber eigenständig bei der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zuzuständigen Stelle zu melden und zu leisten. Diese wird, sofern Ein Abzug derartiger Abgaben vom vereinbarten Entgelt ist nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztzulässig.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.15.1 Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden nachstehende jährliche Vergütung/en(1) unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart: Für Dampferzeugeranlage si. Bestandsliste von Für von Für von Für von Für von Für von Für von Für von Summe €(²) Gesamtbetrag €(²) Mit dieser Vergütung sind abgegolten: • Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Wartung nach Nr. 2.1, • die Instandsetzung nach Nr. 2.2 mit Lieferung benötigter Klein-/Ersatzteile bis zum Nettowert von insgesamt 25 € je Wartung und Anlage (Ersatzteile mit einem Nettowert über 25 € je Teil werden gesondert vergütet), • die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und -stoffe, • die Kosten von HR-Office erbrachten entsprechend der Arbeitskarte zu liefernden Materialien, • die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs- /Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen,
(1) Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. • alle sich aus den Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen Nr. 2.1 und versteht sich netto2.2 ergebenden Nebenkosten, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerz.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge.
4.25.2 Leistungen nach Nr. Geht 2.4 werden wie folgt vergütet (Netto): Stundenverrechnungssatz: Obermonteur €(2) Monteur €(2) Helfer €(2) Zuschlag für Leistungen außerhalb der Auftraggeber mit einem betriebsüblichen Arbeitszeit: Überstunden %(²) Nacht-/Schichtarbeit %(²) Sonn-/Feiertagsarbeit %(²) Fahrtkosten (An- und Abfahrt): €/Auftrag(²) Entfernung Einsatzort – nächstgelegene Niederlassung km (2) km-Pauschale pro Fahrtkilometer €/km (2) Für die Fahrtzeiten werden keine Arbeitsstunden vergütet.
5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist ausschließlich der Umsatzsteuer für eine Vertragslaufzeit von HR- Office vorgestellten Kandidaten 24 Monaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zuFestpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:8.1). oder
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen5.4 Ich/Wir erkläre(n), Auslandszulagendass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu einem Festpreis anbiete(n), Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für wenn die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztBieterangaben im Punkt 5.3 nicht vollständig von mir/uns ausgefüllt wurden.
4.2.25.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. Geht 2.2 oder 2.4 benötigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.
5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis Errichtung der Anlage/n wird für zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.
5.7 Die Vergütung wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürgezahlt:
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Samples: Wartungsvertrag
Vergütung. 4.1. 5.5.1 Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die der von HR-Office der INES AG erbrachten Leistungen bestimmt richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, ansonsten nach der jeweils aktuellen Preisliste.
5.5.2 Der Kunde kann der INES AG vorgeben, bis zu welcher Entgelt-Höhe er die Leistungen zum Monitoring des Auftragnehmers monatlich in Anspruch nehmen will. Die Vorgabe des Kunden muss den Kalendermonat angeben, zu dem sie wirksam werden soll und der Auftragnehmer spätestens vier Wochen vor diesem Zeitpunkt zugehen. Die Vorgabe kann sich nur auf nutzungsabhängige Entgelte beziehen.
5.5.3 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der des Auftragnehmers erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
5.5.4 Die INES AG ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrundeliegende Preisliste zu ändern. Der Auftragnehmer wird den Kunden über Änderungen in der jeweiligen Beauftragung Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoder Änderung der Preisliste nicht einverstanden, zuzüglich so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerÄnderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
4.25.5.5 Die Erbringung der Leistungen durch die INES AG ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Geht Kommt der Auftraggeber Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einder Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt kann die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage INES AG das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztKündigungsfrist kündigen.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Service Conditions
Vergütung. 4.18.1. Die Wartungsgebühr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist im Produktschein ausgewiesen und halbjährlich zum 01.01. und 01.07 des Jahres im Voraus ohne Abzug zu zahlen. Teilkalenderjahre werden anteilig auf volle Monate gerundet berechnet.
8.2. Die Wartungsgebühren können jährlich mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten angepasst werden. Bei Anhebung von mehr als 5% verpflichtet sich AS/point, die tatsächliche Kostensteigerung auf Anfrage nachzuweisen. Soweit eine Erhöhung der Wartungsgebühr ummehr als 5% des vorausgehenden Zwölfmonatszeitraums erfolgt, kann der Kunde den Wartungsvertrag ohne Rücksicht auf Ziffer I. 11.1. Satz 2 schriftlich
8.3. Der Wartungsvertrag und die Höhe der vom Auftraggeber Kunden zu zahlende Vergütung entrichtenden Wartungsgebühr bezieht sich immer auf die vom Kunden erworbenen Nutzungsrechte an der Software mit der im Vertrag aufgeführten Umgebung (Hardware, Betriebssystemsoftware, Datenbank) und imvereinbarten Einsatzumfang. Ist eine andere systemtechnische Variante für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt Nutzung erforderlich oder ändert sich nach den in der jeweiligen Beauftragung vereinbarte Einsatzumfang, werden mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich Wechsel auf andere Bezugsgrößen bzw. mit der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerNachlizenzierung auch die Wartungsgebühren auf der Basis der Lizenzpreise der neuen Bezugsgrößen berechnet.
4.28.4. Geht Kunden, die das Angebot zur Wartung nicht angenommen oder die Wartungs- vereinbarung gekündigt haben und die Wartungsleistungen zu einem späteren Zeitpunkt doch oder wieder erwerben wollen, haben zusätzlich zu den pauschalen Wartungsgebühren eine von AS/point festgelegte Aktualisierungs- oder Wiedereinsetzungsgebühr zu zahlen.
8.5. Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die nicht über den Wartungsvertrag abgedeckt sind, werden gemäß der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HRjeweils aktuellen AS/point-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien Preisliste in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:Rechnung gestellt.
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt8.6. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht Bereitstellung und Nutzung der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HRVerbindungen für den Online-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so Support wird die Ursächlichkeit eine monatliche Pauschale (IT-Infrastrukturgebühr) gemäß der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetjeweils aktuellen AS/point-Preisliste berechnet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% Rechnungslegung erfolgt zusammen mit der gesamten Bruttovergütung, welche Berechnung der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürWartungsgebühr für jeweils 1 Jahr im Voraus.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.17.1 Der Vermögensverwalter erhält für die Vermögensverwaltung eine Verwaltungsgebühr, die abhängig ist vom Depotwert. Die vom Auftraggeber zu zahlende Höhe der jeweiligen Vergütung für ergibt sich aus dem Preisverzeichnis, welches unmittelbarer Bestandteil dieses Vertrages ist und jederzeit über die von HR-Office erbrachten Leistungen Internetseite xxxxxxx.xx eingesehen werden kann.
7.2 Sofern im Preisverzeichnis nichts anderes bestimmt sich nach den ist, wird die Verwaltungsgebühr jeweils zum Ende eines Kalenderquartals fällig.
7.3 Gegenüber der Sutor Bank entstehende Transaktions-, Konto- und Depotgebühren sind in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerVerwaltungsgebühr inbegriffen.
4.2. Geht der Auftraggeber 7.4 Die Verwaltungsgebühr wird anhand des durchschnittlichen Depotwerts im jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet.
7.5 Die vom Kunden geschuldete Verwaltungsgebühr wird grundsätzlich durch Verrechnung mit einem zum Zeitpunkt der Gebührenbelastung auf dem bei der Sutor Bank bestehendem Zahlungskonto vorhandenen Geldsaldo, andernfalls durch die Veräußerung von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einFinanzinstrumenten aus dem Depotkonto beglichen. Sofern weder der Geldsaldo noch der Wertpapierbestand auf dem Depotkonto ausreichen, so steht HRum die jeweilige Verwaltungsgebühr zu begleichen, wird der offene Betrag von der Sutor Bank mittels SEPA-Office Lastschrift vom Bankkonto des Kunden eingezogen und an den Vermögensverwalter weitergeleitet. Der Kunde verpflichtet sich, der Sutor Bank zu diesem Zwecke eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in SEPA-Lastschriftermächtigung zur erteilen und diese während der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe gesamten Dauer der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 Geschäftsbeziehung zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztVermögensverwalter aufrechtzuerhalten.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach 7.6 Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office 7.5 gilt entsprechend für das Zustandekommen Serviceentgelt, welches der Kunde aufgrund des Vertragsverhältnisses vermutetmit der growney Technology & Service GmbH geschlossenen Servicevertrages (siehe Ziffer 1.3) an die growney Technology & Service GmbH zu entrichten hat. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% Insoweit beauftragt der gesamten BruttovergütungKunde growney bereits jetzt, welche der Auftraggeber Finanzinstrumente aus dem Kandidaten direkt, oder Depotkonto im Falle eines nicht ausreichenden Geldsaldos auf dem Dritten fürZahlungskonto zur Begleichung des Serviceentgelts zu veräußern.
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Samples: Vermögensverwaltungsvertrag
Vergütung. 4.17.1 Für die vereinbarten Leistungen zahlt der Anwender eine jährliche Gebühr nach der jeweils gültigen allgemeinen Preisliste von CHIPSIZE zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Teilzahlungen sind mit den auf der Vorderseite angegebenen bzw. in der Preisliste ausgewiesenen Aufschlägen möglich. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Gebühren sind für den gewünschten Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Unbeschadet weitergehender Rechte ist CHIPSIZE zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erst nach Eingang der fälligen Gebühren für den jeweiligen Abrechnungszeitraum verpflichtet.
7.2 CHIPSIZE erstellt eine Rechnung für anfallende Gebühren, auf der die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen ist.
7.3 Erweitert der Anwender die Anzahl seiner in Bezug auf Vertragsgegenständliche Software nutzungsberechtigten Clients, erweitert sich im gleichen Maße automatisch der von ihm bezogene Support- und Softwarewartungsumfang. CHIPSIZE ist daher berechtigt, die sich für die entsprechende neue Anzahl von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich Clients anfallende Gebühr (vgl. Ziffer 7.1) lt. Preisliste ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anwender die Clients nutzt in Rechnung zu stellen.
7.4 CHIPSIZE ist zur Änderung der vertraglich festgelegten Gebühren berechtigt. CHIPSIZE kann frühestens nach den Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal Im Kalenderjahr die in der jeweiligen Beauftragung Preisliste enthaltenen Gebühren mit Wirkung für Bestandsverträge der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Gebühren mehr als 10% kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung die Vereinbarung zu dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoZeitpunkt kündigen, zuzüglich an welchem die Erhöhung der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerGebühren in Kraft treten soll.
4.27.5 Gerät der Anwender In Zahlungsverzug, ist CHIPSIZE berechtigt, Verzugszinsen In Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Geht der Auftraggeber mit einem Weitere Rechte von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztCHIPSIZE bleiben unberührt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber 7.6 Der Anwender ist zur Aufrechnung oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung Geltendmachung von Arbeits- Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unstreitig oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürrechtskräftig festgestellt ist.
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Samples: Software Maintenance Agreement
Vergütung. 4.1. 7.5.1 Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die der von HR-Office der INES AG erbrachten Leistungen bestimmt richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, ansonsten nach der jeweils aktuellen Preisliste.
7.5.2 Der Kunde kann der INES AG vorgeben, bis zu welcher Entgelt-Höhe er die Leistungen zum Monitoring der INES AG monatlich in Anspruch nehmen will. Die Vorgabe des Kunden muss den Kalendermonat angeben, zu dem sie wirksam werden soll und der INES AG spätestens vier Wochen vor diesem Zeitpunkt zugehen. Die Vorgabe kann sich nur auf nutzungsabhängige Entgelte beziehen.
7.5.3 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der der INES AG erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Die INES AG wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
7.5.4 Die INES AG ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. Die INES AG wird den Kunden über Änderungen in der jeweiligen Beauftragung Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoder Änderung der Preisliste nicht einverstanden, zuzüglich so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerÄnderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Die INES AG wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
4.27.5.5 Die Erbringung der Leistungen durch die INES AG ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Geht Kommt der Auftraggeber Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einder Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in kann der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage Auftragnehmer das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztKündigungsfrist kündigen.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Service Conditions
Vergütung. 4.113.1 Alle Preise sind in € (Euro) vereinbart. Die vom Auftraggeber gesetzliche Mehrwertsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Mehrwertsteuer wird mit dem Tag der Entstehung der Steuerschuld geltenden Steuersatz in Rechnung gestellt.
13.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen zu zahlende den im Preisblatt (Anlage 4) genannten Preisen zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
13.3 Die Geltendmachung sämtlicher im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag entstehender Entgeltansprüche des Auftragnehmers oder Dritter obliegt dem Auftragnehmer.
13.4 Ohne Rechtsgrund erlangte Vergütung ist zurückzuerstatten. Die Anwendung des § 818 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen. Der Erstattungsanspruch ist sofort fällig. Kommt der Auftragnehmer mit der Rückerstattung in Verzug, ist der Erstattungsbetrag gemäß den gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB) zu verzinsen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben davon unberührt.
13.5 Die vereinbarten Preise verstehen sich als Festpreise für die Dauer der Laufzeit des Vertrages. Eine Preisänderung findet nicht statt. In den Einzelabrufen vereinbarte höhere Preise haben keine Gültigkeit, es sei denn, die Änderung dieser Bestimmung des Rahmenvertrages ist unter Bezugnahme auf diese Ziffer des Rahmenvertrages ausdrücklich als solche gekennzeichnet und von HRden Parteien gesondert unterzeichnet. Eine Preissenkung ist jedoch jederzeit möglich und wird als Nachtrag zu diesem Vertrag vereinbart.
13.6 Die genannten Beträge verstehen sich für die Einsatzorte in Wiesbaden, Mainz sowie den Dienststellen des Landes Hessen einschließlich sämtlicher Nebenkosten, insbesondere Reisekosten, Übernachtungskosten, und zuzüglich in der Rechnung gesondert auszuweisender gesetzlicher Umsatzsteuer.
13.7 Die Gateways werden nach Lieferung und Abnahme in Rechnung gestellt. Dienstleistungen sind nach der vollständigen Erbringung in Rechnung zu stellen. De- Mail Leistungen werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Bei De-Office erbrachten Mail- Leistungen bestimmt sich nach für Dienststellen des Landes Hessen ist als Rechnungsempfänger die jeweilige Dienststelle zu nennen.
13.8 Die Rechnungen müssen unter Angabe des Rahmenvertrages sowie der Nummer des jeweiligen Einzelabrufs eingereicht werden. Die Rechnungsstellung hat den in dem jeweiligen Einzelabruf bzw. den auf ihn anwendbaren EVB-IT bzw. sonstigen Regelungen getroffenen Festlegungen zu folgen. Die Zahlung der dem Auftragnehmer zustehenden Vergütung erfolgt nach der Vorlage der den vorstehenden Anforderungen entsprechenden Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerRechnung. Voraussetzung für die Zahlung des Rechnungsbetrages ist - soweit die Lieferung eines Gateways betroffen ist - die Abnahme.
4.213.9 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zu Beginn eines jeden Halbjahres unaufgefordert eine Auswertung der Umsatzzahlen bzgl. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HRBestellungen aus dem Rahmenvertrag des vorausgegangenen Halbjahres als Exceltabelle an die folgende E-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise Mailadressen zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztsenden: xxx@xxx.xxxxxx.xx sowie xx-xxxx@xxx.xxxxxx.xx.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Rahmenvertrag Zur Beschaffung Von De Mail Leistungen
Vergütung. 4.1. Die vom Auftraggeber Das Transportunternehmen ist verpflichtet, für jeden abgeschlossenen Vertrag über einen Pati- ententransport eine Vergütung an QraGo gemäß der jeweils aktuellen Preisliste (einsehbar un- ter xxxxx://xxx.xxxxx.xx/xxxxxx/xxxx/Xxxxxxxxxx_XxxXx.xxx.) zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerzahlen.
4.2. Geht Die Abrechnung der Auftraggeber mit einem entstandenen Vergütungen erfolgt monatlich. Die Bezahlung von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einRech- nungsbeträgen wird über verschiedene Zahlungsmethoden bzw. Zahlungsdienstleister abgewi- ckelt. Das Transportunternehmen ermächtigt QraGo widerruflich, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zuZahlungen über den Zah- lungsdienstleister Stripe, Inc. 000 Xxxxxxxx Xxxxxx Xxx Xxxxxxxxx, XX 00000, XXX) abzuwickeln.
4.3. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Sofern das Transportunternehmen gegenüber QraGo Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile erbringt (z.B. Dienstwagenfür Außenwer- bung), Auslandszulagenwerden die Forderungen des Transportunternehmens mit den Forderungen von QraGo für den jeweiligen Monat miteinander verrechnet. Ergibt sich ein Differenzbetrag zugunsten des Transportunternehmens, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztstellt das Transportunternehmen eine Rechnung über den Differenz- betrag an QraGo.
4.2.24.4. Geht Einwendungen gegen die Richtigkeit der Auftraggeber oder ein monatlichen Abrechnung sind innerhalb von sechs (6) Wochen nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen Zugang der Abrechnung in Textform zu erheben. Das Unterlassen gilt als Geneh- migung der Abrechnung. Auf diese Folge wird QraGo das Transportunternehmen bei Erteilung der Abrechnung hinweisen. Das Transportunternehmen kann auch nach Ziffer 2.1.2 einFristablauf eine Berich- tigung der Abrechnung verlangen, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Drittenwenn es nachweist, so wird dass die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürAbrechnung fehlerhaft war.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Vergütung. 4.1(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Verlag die jeweils vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die vom Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zur Zahlung fällig und unter Kaufleuten ab dem Folgetag mit dem gesetzlichen Fälligkeitszins zu verzinsen.
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so stehen dem Verlag Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Auftraggeber ist gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, dem Verlag Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu zahlende Vergütung erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerech- net. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigen- abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Dem Verlag steht auch - ggf. nach den in der jeweiligen Beauftragung mit vorheriger Fristsetzung - das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Der Verlag stellt dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettostets eine Rechnung aus, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerdie ihm ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Anzeigenverträge
Vergütung. 4.1Der Vertriebspartner wird für seine Tätigkeit von Famillionaires nach dem Famillionaires Compensation Plan in Anlage 1 vergütet. Der Vertriebspartner hat keinen Anspruch gegen Famillionaires auf Ersatz der ihm bei der Ausübung seiner vertrieblichen Tätigkeit entstandenen Aufwendungen (insbesondere auf die Erstattung von Fahrt-, Reise-, Material- oder Personalkosten). In Ergänzung der Vergütungen gemäß Compensation Plan kann Famillionaires nach eigenem Ermessen auch weitere Prämien ausrichten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Berechnung sämtlicher Vergütungen erfolgt wöchentlich bzw. monatlich unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Famillionaires Marketing Program gutgeschriebenen Punkte (gemäß dem Famillionaires Compensation Plan in Anlage 1). In den Abrechnungen, die dem Vertriebspartner über seinen xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx Zugang im Login-Bereich zugänglich gemacht werden, bildet Famillionaires sämtliche Informationen ab, die nach dem Famillionaires Compensation Plan für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich Vergütung des Vertriebspartners relevant sind. Der Vertriebspartner hat diese Abrechnung unverzüglich zu prüfen und etwaige Einwände spätestens innerhalb einer Woche nach der Zugänglichmachung der Abrechnung über den xxxxxxxxxxxxxx.xxx Zugang und in der jeweiligen Beauftragung mit von Famillionaires bestimmten Form schriftlich gegenüber Famillionaires geltend zu machen. Bei Verletzung dieser Pflicht können Famillionaires Schadensersatzansprüche zustehen. Die dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wirdVertriebspartner aus dem Famillionaires Marketing Programm zustehende Vergütung wird an den Vertriebspartner ausgezahlt, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in die Summe der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe Zahlungsansprüche einen Betrag iHv CHF 100 erreicht und der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztVertriebspartner 3 aktive Kunden* hat.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Vergütung. 4.111.1 Für die vereinbarten Leistungen zahlt der An- wender ein jährliche Softwarepflegeentgelt nach der jeweils gültigen allgemeinen Preis- liste von Sage zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Teilzahlungen sind mit den auf dem Bestellformular bzw. in der Preisliste ausgewiesenen Aufschlägen möglich. Das Entgelt ist für den gewünschten Abrechnungs- zeitraum im Voraus fällig. Unbeschadet wei- tergehender Rechte ist Sage zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leis- tungen erst nach Eingang des fälligen Entgel- tes für den jeweiligen Abrechnungszeitraum verpflichtet.
11.2 Sage erstellt eine Rechnung für das anfal- lende Entgelt, auf der die Mehrwertsteuer se- parat ausgewiesen ist.
11.3 Erweitert der Anwender die Anzahl seiner in Bezug auf die vertragsgegenständliche Soft- ware nutzungsberechtigten Clients, erweitert sich im gleichen Maße automatisch der von ihm bezogene Support- und Softwarewar- tungsumfang. Xxxx ist daher berechtigt, das für die entsprechende neue Anzahl von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich Cli- ents anfallende Entgelt lt. Preisliste ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anwender die Clients nutzt in Rechnung zu stellen.
11.4 Sage ist zur Änderung der vertraglich festge- legten Entgelte berechtigt. Xxxx kann frühes- tens nach den Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die in der jeweiligen Beauftragung Preisliste enthaltenen Preise mit Wirkung für Bestandsverträge der allgemeinen Preisent- wicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Preise mehr als 10% kann der Anwender bin- nen eines Monats nach Zugang der Ände- rungsmitteilung die Vereinbarung zu dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoZeit- punkt kündigen, zuzüglich an welchem die Erhöhung der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerPreise in Kraft treten soll.
4.211.5 Gerät der Anwender in Zahlungsverzug, ist Sage berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Geht der Auftraggeber mit einem Weitere Rechte von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztSage bleiben unberührt.
4.2.2. Geht 11.6 Der Anwender ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrech- ten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch un- streitig o- der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürrechtskräftig festgestellt ist.
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Samples: Software Maintenance Agreement
Vergütung. 4.1. Die vom Auftraggeber Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Ab- zug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Formwandler interactive ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltend- machung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung un- berührt. Mahnkosten und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Inves- titionen gehen zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerLasten des Kunden.
4.2. Geht Erstreckt sich die Erarbeitung der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst mehrere Einheiten so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zukann Formwandler interactive dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Formwandler interactive verfügbar sein.
4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden von Formwandler interactive alle dadurch anfallenden Kosten erset- zet und Formwandler interactive von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellet.
4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet Formwandler interactive dem Kunden folgende Prozentsätze vom ur- sprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.
4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Künstlersozialabgabe, Zölle, oder auch sonstige nach- träglich entstandenen Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.
4.6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Formwandler interactive sind so- fort nach Rechnungserhalt, aber spätestens 2 Wochen nach Abrechungsoder Rech- nungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermuteterheben. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürUnterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.1. Die vom Auftraggeber 12.1 Im Falle 2BA aufgrund des Vertrages eine wiederkeh- rende Vergütung durch den Vertragspartner zusteht, stellt 2BA diese jährliche Vergütung einmalig bei Ver- tragsbeginn und danach zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den Beginn eines jeden Kalen- derjahres in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerRechnung.
4.2. Geht 12.2 Wenn der Auftraggeber Vertrag während eines laufenden Kalender- jahres beginnt, hat der Vertragspartner (unverzüglich) die Vergütung anteilig der noch restlichen Anzahl Mo- nate des jeweiligen Kalenderjahres zu zahlen.
12.3 2BA darf einmal pro Kalenderjahr die Vergütung erhö- hen mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einProzentsatz konform der Steigung des Preisindex für Dienstleistungen (DPI), so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zuwie vom Cent- raal Bureau voor de Statistiek [Statistisches Zentral- amt] im Vorjahr festgelegt. Diese wird, sofern Indexierung bedarf keiner Ankündigung und berechtigt den Vertrags- partner nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% zur Beendigung des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztVertrages.
4.2.212.4 Preiserhöhungen, in Abweichung von Artikel 13.3, wer- den einmal pro Kalenderjahr, jedoch spätestens am 30. Geht September des Jahres, das dem Jahr der Auftraggeber oder ein Preiserhö- hung vorausgeht, angekündigt. Hierbei ist der Vertrags- partner berechtigt, 30 Tage nach § 15 AktG dem Datum der Än- derungsankündigung den Vertrag schriftlich mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen Ein- gang des Änderungsdatums zu kündigen.
12.5 Falls der Vertragspartner zusätzliche Tätigkeiten au- ßerhalb des Vertrages, aber in Übereinstimmung mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen 2BA wünscht, erstellt 2BA ein diesbe- zügliches Angebot. Nach schriftlicher Zustimmung des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürVertragspartners wird diese Zusatzleistung auf Nach- kalkulationsbasis zu marktüblichen Tarifen verrechnet.
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Samples: Allgemeine Lieferungsbedingungen
Vergütung. 4.1. Die 8.1 Arbeiten zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sind vom Auftraggeber zu zahlende vergüten. Dies umfasst insbesondere die Konzeption, Einmessung und vorbereitende Arbeiten zur Ermittlung der örtlichen Gegebenheiten, die Vorkonfiguration, Anlieferung und Montage der Mietgeräte, deren Installation und Vor-Ort- Konfiguration, Arbeiten für die erforderliche Verlegung von Leitungen sowie Einweisung des Auftraggebers und dessen Personals. Auf Wunsch des Auftraggebers vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen an
8.2 Die Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen Überlassung der Mietgeräte, deren Wartung und Pflege fällt monatlich an. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den dem Angebot. Die monatliche Vergütung umfasst die Überlassung der Mietgeräte und Arbeiten, die auf die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietgeräte gerichtet sind, soweit diese auf Mängeln der Mietgeräte beruhen. Die Vergütung umfasst auch durch Mängel der Mietgeräte veranlasste
8.3 Dem Anbieter sind Auslagen und Reisekosten in einem angemessenen Umfang in tatsächlich angefallener Höhe gegen Vorlage von Belegen als Nachweis zu vergüten, soweit diese nicht nach Ziffer 8.2 von der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht Vergütung umfasst sind.
8.4 Soweit nicht gesondert ausgewiesen, verstehen sich netto, betragsmäßige Angaben zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerUmsatzsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis 8.5 Die Vergütung gemäß Ziffer 2.1 ein8.1 ist gegen ordnungsgemäße Rechnungsstellung binnen zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
8.6 Die Vergütung gemäß Ziffer 8.2 ist monatlich im Voraus bis spätestens zum fünften Werktag eines jeden Kalendermonats zur Zahlung fällig. Die Pflicht zur Zahlung beginnt mit der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Anbieter. Für den Kalendermonat, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese in dem die Betriebsbereitschaft herbeigeführt wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% Vergütung für jeden Tag, der auf den Tag der Betriebsbereitschaft folgt, 1/30 des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztim Angebot als monatliche Miete vereinbarten Betrages.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein8.7 Der Anbieter ist berechtigt, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürVergütung gemäß Ziffer
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Samples: Hotspot Service Agreement
Vergütung. 4.16.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis und gemäß den steu- erlichen Richtlinien sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Ver- tragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Drit- ter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von Knipp mehr als 50 km beträgt. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern reine Rei- sezeit wird nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetztvergütet. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 Abwicklung von Aufträ- gen mit Dritten (z. B. Textgestaltung usw.), deren Kosten- aufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, be- rechnet Knipp einen Handling-Aufwand (Handling Fee) in Höhe von 15 v. H.
6.2 Die Vergütung von Knipp erfolgt grundsätzlich nach Zeit- aufwand oder nach vorher vereinbartem Festpreis. Maß- geblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die je- weils gültigen Vergütungssätze von Knipp, soweit nicht et- was Abweichendes vereinbart ist. Knipp ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu er- gänzen. Von Knipp erstellte Kostenvoranschläge oder Bud- getplanungen sind unverbindlich. Bei Auftragserteilung sind folgende Zahlungsmodalitäten für die Erstellung des Web-Auftritts vereinbart: 50 v. H. des Gesamtfestpreis bei Auftragserteilung, 40 v. H. des Gesamtfestpreis bei Über- gabe des Systems zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige GehaltszulagenÜbergabetest (Übergabemeeting), wie z.10 v. H. des Gesamtfestpreis und die möglichen variablen Kosten (z. B. TantiemenZusatzarbeiten, Boni oder GewinnanteileReisekosten, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztSpesen) nach Abnahme und Inbetriebnahme auf dem öffentlich zugäng- lichen Server.
4.2.2. Geht 6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Knipp getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber oder ein Kunde den Umständen nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Drittennur gegen eine Vergütung er- warten durfte, so wird hat der Kunde die Ursächlichkeit für diese Leistung üb- liche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Knipp für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürgesetzlichen Umsatzsteuer.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung. 4.1. (1) Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von HR-Office erbrachten unter Ziffer II. (1) genannten Leistungen bestimmt sich nach den und die Zahlungsmodalitäten sind im Angebot, in der jeweiligen Beauftragung Auftragsbestätigung bzw. im Softwarepflegevertrag bestimmt. Innerhalb der vereinbarten, sonst gesetzlichen Mängelhaftung ist mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerZahlung der Vergütung ausschließlich die Bereitstellung der Updates abgegolten. Nach Ablauf der Mängelhaftung beinhaltet die Vergütung auch die Mängelbeseitigung gemäß Ziffer IV. dieser AGB.
4.2(2) wegscheider-os hat das Recht die Vergütung jährlich zum ersten Januar um die jahresdurchschnittliche Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Gesamt-Preisindex` für Verbraucher (Verbraucherpreisindex = VPI) in Deutschland im jeweils letzten Kalenderjahr zum jeweils vorletzten Kalenderjahr in Prozent (Veränderungsrate) zu erhöhen, ohne dies vorher anzukündigen. Geht Ist der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einVPI unverändert oder hat er sich verringert, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zubleibt die Vergütung unverändert. Diese Die Differenz zwischen einer bereits berechneten bzw. bereits gezahlten Vergütung wird nach Veröffentlichung der Veränderungsrate dem Kunden nachträglich berechnet. Sollte der Verbraucherpreisindex vom Statistischen Bundesamt nicht mehr fortgeführt werden, tritt an seine Stelle derjenige der durch das Gesetz bestimmt wird, sofern hilfsweise derjenige, der im Bereich der Bundesrepublik Deutschland geltende Lebenshaltungskostenindex, der dem Verbraucherpreisindex im Zeitpunkt seiner Ersetzung am ehesten entspricht
(3) wegscheider-os ist außerdem berechtigt, die Vergütung ab dem jeweils nächsten Vertragsjahr mit einer Ankündigungsfrist von sechs Monaten zu erhöhen. Mit Eingang der Erklärung von wegscheider-os über die Erhöhung der Vergütung gemäß diesem Absatz (3) hat der Kunde das Recht, den Softwarepflegvertrag mit einer Frist von fünf Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres zu kündigen. Nimmt der Kunde dieses Recht nicht abweichend zwischen den Parteien in wahr, erklärt er damit seine Zustimmung zur Erhöhung der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit Vergütung ab dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürnächsten Vertragsjahr..
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Samples: Software Maintenance Agreement
Vergütung. 4.1. 3.5.1 Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die der von HR-Office REIMER SYSTEMHAUS erbrachten Leistungen bestimmt richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, ansonsten nach der jeweils aktuellen Preisliste.
3.5.2 Der Kunde kann REIMER SYSTEMHAUS vorgeben, bis zu welcher Entgelt-Höhe er die Leistungen zur Datenübermittlung von REIMER SYSTEMHAUS monatlich in Anspruch nehmen will. Die Vorgabe des Kunden muss den Kalendermonat angeben, zu dem sie wirksam werden soll und REIMER SYSTEMHAUS spätestens vier Wochen vor diesem Zeitpunkt zugehen. Die Vorgabe kann sich nur auf nutzungsabhängige Entgelte beziehen.
3.5.3 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von REIMER SYSTEMHAUS erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. REIMER SYSTEMHAUS wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
3.5.4 REIMER SYSTEMHAUS ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. REIMER SYSTEMHAUS wird den Kunden über Änderungen in der jeweiligen Beauftragung Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoder Änderung der Preisliste nicht einverstanden, zuzüglich so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerÄnderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. REIMER SYSTEMHAUS wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
4.23.5.5 Die Erbringung der Leistungen durch REIMER SYSTEMHAUS ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Geht Kommt der Auftraggeber Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einder Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage kann REIMER SYSTEMHAUS das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztKündigungsfrist kündigen.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Samples: Service Agreement
Vergütung. 4.1Die Tagespflegeperson erhält für die Kindertagespflege eine Geldleistung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (§ 23 Abs. 2 SGB VIII). Die vom Auftraggeber Bewilligung von Kindertagespflege gem. § 24 SGB VIII des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe liegt der Tagespflegeperson vor. Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, bis zur Vorlage der Bewilligung von Kindertagespflege die Betreuungskosten privat zu zahlende Vergütung übernehmen. Gleiches gilt für den Fall, dass die öffentliche Förderung später entfällt. Aus der Bewilligung von Kindertagespflege gem. § 24 SGB VIII entsteht für die Sorgeberechtigten die Pflicht zur Zahlung eines einkommensabhängigen Elternbeitrages an die Stadt. Sofern die Bewilligung von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach Kindertagespflege durch die Stadt den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber oben unter 2) vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich nettoMindestbetreuungsumfang nicht erreicht, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Geht der Auftraggeber sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, die Differenz zu den bewilligten Stunden privat mit einem Stundensatz von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 ein, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt6,50 EUR zu vergüten. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen Kind von der Tagespflegeperson zubereiteten Mahlzeiten wird ein zusätzliches Essensgeld von 3,50 EUR/Tag gezahlt. Der von den Personensorgeberechtigten zu zahlende Betrag ist monatlich im Voraus bis spätestens 10. des Vertragsverhältnisses vermutet. Monats (Zahlungseingang) auf nachfolgendes Konto per Überweisung zu zahlen: Kontoinhaber: KiBe Bergheim GmbH IBAN.: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXXXXX bei Commerzbank Köln Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürVergütung wird steuerfrei gezahlt; die Tagespflegeperson ist für die Abführung von Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich.
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Samples: Betreuungsvertrag
Vergütung. 4.16.1 Für die vereinbarten Leistungen zahlt der An- wender ein Entgelt nach der jeweils gültigen all- gemeinen Preisliste von BS GmbH zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die monatlich, quar- talsweise oder jährlich zu entrichten ist. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung Ent- gelte sind für den gewünschten Abrechnungs- zeitraum im Voraus fällig. Unbeschadet weiterge- hender Rechte ist BS GmbH zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erst nach Eingang der fälligen Entgelte für den jeweiligen Abrechnungszeitraum verpflichtet.
6.2 Erweitert der Anwender die Anzahl seiner in Bezug auf die vertragsgegenständliche Soft- ware nutzungsberechtigten Named User, er- weitert sich im gleichen Maße automatisch der von ihm bezogene Support- und Softwarewar- tungsumfang. BS GmbH ist daher berechtigt, die sich für die entsprechende neue Anzahl von HRNamed User anfallendes Entgelt lt. Preis- liste ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anwender die Named User nutzt, in Rechnung zu stellen
6.3 Die Wartungsentgelte werden wertgesichert angepasst. Sie verändern sich in jenem Maße, das sich aus der Veränderung des Verbrau- cherpreisindex 2015 oder des an seine Stelle tretenden Nachfolgeindex ergibt. Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, so gilt jener Index als Grundlage, der diesem Index am meisten entspricht. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die im Monat November 2021 verlautbarte Indexzahl. Die Anpassungen erfolgen jährlich mit 1. Jänner. Die neue Indexzahl ist jeweils die Ausgangsbasis für die Errechnung der weiteren Änderungen. Die Entgegennah-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach me eines nicht erhöhten Wartungsentgeltes gilt nicht als Verzicht auf den in der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerErhöhungsanspruch.
4.2. Geht 6.4 Ist der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten Anwender bereits Kunde der BS GmbH und besteht zwischen der BS GmbH und dem Anwender ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einaufrechter „Professional Ser- vicevertrag“, so steht HRkommt sowohl für den aus der Vergangenheit bestehenden Vertrag als sondern aus-Office eine Vermittlungsgebühr zu. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztschließlich für neue Anwender.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für
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Vergütung. 4.16.1. Der Anwender ist verpflichtet, an BS GmbH die vereinbarten Entgelte für die Nutzung der Software gemäß diesem Vertrag zu bezahlen. Haben die Parteien Entgelte vereinbart, be- stimmt sich die Verpflichtung zu deren Entrich- tung nach der Vereinbarung. Andernfalls fallen zugunsten der BS GmbH die Entgelte gemäß der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Ver- trags geltenden Preisliste an.
6.2. Der Anwender ist verpflichtet, der BS GmbH unverzüglich Umstände mitzuteilen, die für die Höhe des Entgelts der BS GmbH von Bedeutung sind. Insbesondere ist der Anwen- der verpflichtet, der BS GmbH mitzuteilen, welchen Umfang die Inanspruchnahme der Software erreicht hat, wenn der Umfang für die Bestimmung des Entgelts für die BS GmbH mit- bestimmend oder maßgeblich ist. Als Umfang der Nutzung gelten z.B.: Anzahl von Unterneh- men und Anzahl von Nutzern welche die Soft- ware verwenden sowie weitere aus der zum Zeitpunkt der Vertragserstellung geltenden Preisliste ersichtlichen Umstände der Preisbe- stimmung.
6.3. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung BS GmbH ist berechtigt bei einer Än- derung von für die von HR-Office erbrachten Leistungen bestimmt sich nach den in Preisbestimmung erheb- lichen Umständen gemäß 6.2. eine entspre- chende Preisanpassung gemäß zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungssätzen und versteht sich netto, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerVertragserstellung gültigen Preisliste vorzu- nehmen.
4.26.4. Geht Die Entgelte werden wertgesichert ange- passt. Sie verändern sich in jenem Maße, das sich aus der Auftraggeber mit einem von HR- Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 einVeränderung des Verbraucherprei- sindex 2015 oder des an seine Stelle tretenden Nachfolgeindex ergibt. Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, so steht HR-Office eine Vermittlungsgebühr zugilt jener Index als Grundlage, der diesem Index am meisten ent- spricht. Diese wird, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung vereinbart, nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechnet:
4.2.1. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis nach Ziffer 2.1.1 ein, beträgt Ausgangsbasis für die Vermittlungsgebühr 30% des ersten Bruttojahreszielgehaltes des eingestellten Kandidaten auf der Grundlage einer angenommenen Zielerreichung des Kandidaten von 100%. Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden sämtliche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Gehalts- oder Vergütungsbestandteile inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Aktienpakete, etc. zugrunde gelegt. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für Wertsicherung ist die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutetim Monat November 2021 verlautbarte Indexzahl. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% Anpassungen erfolgen jährlich mit 1. Jänner. Die neue Indexzahl ist jeweils die Ausgangsbasis für die Errechnung der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten fürwei- teren Änderungen. Die Entgegennahme eines nicht erhöhten Entgeltes gilt nicht als Verzicht auf den Erhöhungsanspruch.
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Samples: Software License Agreement