Common use of Vergütung Clause in Contracts

Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Jährliche Boni und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährt. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik

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Samples: ams.com, ams-osram.com

Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer einheitlichen Grundvergütung Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat der GesellschaftBestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Jährliche Boni Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Aktienoptionen Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gewährtgesondert vergütet. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtReisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließenNebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion Materialkosten werden vergütet gemäß § 110 AbsAnlage Nr. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik .

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Vergütung. Für die Leistungen des Befugten gemäß Pkt. 2. dieser Vereinbarung wird folgender Werklohn/folgendes Honorar vereinbart: ERGÄNZUNG: Variante Pauschalhonorar; ERGÄNZUNG: Variante Vergütung nach Teilleistungen; ERGÄNZUNG: Variante Vergütung nach Aufwand; Mit seiner Unterschrift bestätigt der Bauherr, dass er mit den Regelungen der vorliegenden Vereinbarung einverstanden ist. Ebenso akzeptiert der Bauherr die „Sonstigen Bestimmungen“ der Vereinbarung, welche auf der Rückseite abgedruckt sind. Ort, am Datum ________________________ ________________________ Befugter/Befugte Bauherr ERGÄNZUNG: Nachweis der Befugnis, z. B. Auszug aus dem Gewerberegister Sonstige Bestimmungen Vom Befugten werden ausschließlich Prüf- und Kontrolltätigkeiten durchgeführt, soweit diese nach den einschlägigen Vorschriften der NÖ BO 2014 dem Befugten obliegen und im beauftragten Leistungsumfang enthalten sind. Auf Grundlage dieser Vereinbarung werden vom Befugten keine bauausführenden Tätigkeiten übernommen. Vom Befugten werden keine über die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften bzw. über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehenden Tätigkeiten ausgeführt. Mit der vereinbarten Vergütung (Werklohn, Honorar) gemäß Pkt. 3. sind ausschließlich die vom Befugten nach Pkt. 2. geschuldeten Leistungen abgegolten. Mehrkosten im Zusammenhang mit frustrieten Baustellenbesuchen, nochmaligen Baustellenbesuchen, Baustellenbesuchen an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen sowie Mehrkosten aus erschwerten Überprüfungen, welche auf Umstände in der Sphäre des Bauherrn zurückzuführen sind, sind vom Bauherrn zu tragen und dem Befugten gesondert zu vergüten. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung fach- und sachgerechte Planung und Ausführung der Bauleistungen obliegt ausschließlich den vom Bauherrn beauftragten Planern, Bauunternehmern und Professionisten bzw. dem Bauherrn selbst. Bereitgestellte Dokumente, welche als Grundlage für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat Ausführung der GesellschaftPrüf-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit des Befugten dienen, werden vom Befugten weder auf Vollständigkeit noch auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. Jährliche Boni Dem Befugten obliegt insoweit nur die Überprüfung auf technische Nachvollziehbarkeit und Aktienoptionen werden nicht gewährtPlausibilität. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs Die gesetzliche Prüf- und Warnpflicht (§ 1168a Satz 3 ABGB) bleibt hiervon unberührt. Der Befugte ist berechtigt, vom Bauherrn die Ausfolgung aller Unterlagen und Erteilung aller Informationen zu verlangen, die für eine Beurteilung der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsratsordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen (Leistungen von Fachfirmen, Eigenleistungen) erforderlich sind. Der Bauherr ist verpflichtet, dem Stellvertreter Befugten diese Unterlagen bereitzustellen und Informationen zu erteilen. Mit Unterfertigung dieser Vereinbarung bestätigt der Bauherr, dass er den Befugten, soweit für ihn möglich und zumutbar, umfassend über das von ihm geplante Bauvorhaben aufgeklärt und dem Befugten alle für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen übergeben / Informationen erteilt hat. Ergeben sich während der Ausführung Änderungen, die für die Tätigkeit des VorsitzendenBefugten von Bedeutung sein könnten, sowie hat der Bauherr den Vorsitzenden Befugten hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu geben. Der Bauherr wird den Befugten zur Gänze schad- und klaglos halten, sollte der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtBefugte aufgrund von Eigenleistungen des Bauherrn von anderen Baubeteiligen, Nachbarn, sonstigen privaten Personen (Dritten) oder einer Behörde belangt werden. Die Hauptversammlung kann beschließenErsatzpflicht des Bauherrn umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung oder Abwehr durch den Befugten sowie die Kosten der Rechtsverfolgung des jeweiligen Anspruchsstellers. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, dass welcher dem Befugten die Mitglieder Fortsetzung seiner Tätigkeit unzumutbar macht, ist der Befugte ohne Nachfristsetzung zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Bauherr dem Befugten trotz Verlangens die zur Durchführung der beauftragten Prüf-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung stellt, der Bauherr den Befugten nicht wahrheitsgemäß oder vollständig über das von ihm geplante Bauvorhaben aufgeklärt hat. Tritt der Befugte aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück, behält er den Anspruch auf vollständige Zahlung des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen vereinbarten Werklohnes / Honorars, auch für jene Leistungen, die noch nicht ausgeführt wurden. Haftungsausschluss: Eine Haftung des Aufsichtsrats Befugten für jedwede Sach- oder Vermögensschäden des Bauherrn, die auf ein leicht fahrlässiges Fehlverhalten zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens und aller sonstigen Rechtsvorschriften, welche auf das Recht eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhaltenanderen Staates verweisen (Kollisionsnormen, internationales Privatrecht). Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Befugten und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt dem Bauherrn wird, erfolgt unbeschadet der Bestimmung des § 14 KSchG, die Xxxx ausschließliche Zuständigkeit der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung Gerichte am Sitz des Befugten (Ort, von dem aus der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann Befugte seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitikgeschäftliche Tätigkeit entfaltet) vereinbart.

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Samples: www.wko.at

Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung a.) Maßgeblich für die Organtätigkeit zu zahlende Vergütung (für die durch worqity erbrachten Leistungen) sind die im Aufsichtsrat jeweiligen Auftrag mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Honorarsätze. b.) Wurde zwischen den Parteien keine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Vergütung getroffen und stellt der Gesellschaft. Jährliche Boni und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des AufsichtsratsKunde einen von worqity vorgestellten Kandidaten oder einen Freiberufler als Arbeitnehmer im Rahmen einer Festeinstellung ein, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtentsteht für worqity ein Honoraranspruch. Die Hauptversammlung kann beschließenHöhe dieses Honorars beträgt 25 % des ersten Bruttojahresgehalts des eingestellten Bewerbers, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. c.) Das der Berechnung zugrunde gelegte Bruttojahresgehalt versteht sich inklusive sämtlicher Vergütungsbestandteile, insbesondere aller erfolgsunabhängigen und/oder erfolgsabhängigen Bestandteile. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert bei 100 % Zielerreichung angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal 00.000 € zum Bruttojahresgehalt addiert. d.) Wurde zwischen dem Kunden und worqity keine Vergütung vereinbart und beauftragt der Kunde einen von worqity vorgestellten Freiberufler innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten (ohne ihn als Arbeitnehmer einzustellen), steht worqity ein Honorar in Höhe von 25 % der vom Freiberufler dem Kunden in Rechnung gestellten Vergütung nebst Nebenkosten zu. Dies gilt auch für den Fall, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme der Freiberufler über einen Dritten an Sitzungen des Aufsichtsrats das Kundenunternehmen vermittelt oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt überlassen wird. Die Bestellung Zahlungsverpflichtung besteht so lange, wie der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf Freiberufler für den Kunden tätig ist (auch im Falle einer wiederholten Tätigkeit des Auftragnehmers für den Kunden ohne Mitwirkung von worqity). Der Kunde hat worqity unverzüglich über die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellte Vergütung durch Übersendung von Ablichtungen der Funktionsperiode Rechnungen zu informieren. e.) Wird innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung eines Kandidaten durch worqity oder im Falle einer vorherigen Vermittlung eines Freiberuflers, nach Abschluss der Hauptversammlung letzten Tätigkeit des Freiberuflers, diese Person vom Kunden eingestellt, ist im Fall der Festanstellung eines Arbeitnehmers oder im Fall der Beschäftigung eines Freiberuflers, das nach diesen AGB fällige Honorar zu zahlen. Diese Zahlungspflicht trifft den Kunden ebenfalls, wenn der vorgestellte Arbeitnehmer oder Freiberufler innerhalb von 12 Monaten im Konzern des Kunden – also bei einer anderen Konzerntochter oder Konzernmutter – eingestellt wird, unerheblich, ob der vorgestellte Arbeitnehmer oder Freiberufler für den ursprünglich vorgesehenen oder einen anderen Arbeitsplatz (andere Position) eingestellt wird. Maßgeblich hinsichtlich der Verbindung der Unternehmen ist § 15 AktG. f.) Der Kunde hat worqity über die Einstellung sowie über die Einzelheiten der mit der von ihm eingestellten Person getroffenen Absprachen (einschließlich der Höhe der vom Kunden zu zahlenden Vergütung nebst Nebenkosten, wie Fahrtgeld etc.) unverzüglich nach Vertragsschluss schriftlich in Kenntnis zu setzen. g.) Übernimmt der Kunde eine durch Beschluss worqity vorgestellte Person als Freiberufler oder stellt sie fest ein, ohne worqity davon zu berichten, entsteht ein Anspruch von worqity gegen den Kunden auf Zahlung des nach diesen AGB zu zahlenden Honorars. Mit Abschluss des Vertrages mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werdenvon worqity vorgestellten Person wird dieses Honorar fällig. Beginnt Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Kunde die vorgestellte Person oder endet den Freiberufler anspricht oder die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während vorgestellte Person oder der Freiberufler sich aus eigener Initiative beim Kunden oder einem Konzernunternehmen bewirbt, oder durch eine dritte Partei dort vorgestellt wird. Kommt der Kunde seiner Informationsverpflichtung über die vertraglichen Konditionen nicht nach, ist worqity berechtigt, ein für die Qualifikation des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3Bewerbers marktübliches Bruttojahresgehalt zu Grunde zu legen. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik4.

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Samples: worqity.de

Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung Leistung (Welche Gründung ist gewünscht?) Xxxxx Xxxxxx UG Holding „Rechtssicher“ (Organisation und Begleitung der Gründung (Mut- ter- und Tochtergesellschaften), Ausführliches Gründungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individuelle Gesellschaftsverträge und Gründungs- unterlagen (Mutter und Töchter). Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenna- me, Geschäftsführer-Mustervertrag, Muster-Eröffnungsbilanz, Mustervertrags- paket) 599,00 € 712,81 € UG Holding „PLUS“ (Organisation und Begleitung der Gründung (Mutter- und Tochtergesellschaften), Ausführliches Gründungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individuelle Gesellschaftsverträge und Gründungsun- terlagen (Mutter und Töchter). Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenname, Geschäftsführer-Mustervertrag, Abschlussberatungsgespräch mit Rechtsan- walt, Mustervertragspaket PLUS, Erstellung der Gewerbeanmeldung (Mutter und Töchter), Erstellung und elektronische Einreichung der Steueranmeldung - ELSTER (Mutter und Töchter), elektronische Beantragung der USt.-ID, Erstel- lung und elektronische Einreichung der Eröffnungsbilanz - eBilanz+ (Mutter und Töchter)) 799,00 € 950,81 € Erst ab dem 4. Gesellschafter: Preis je weiterer Gesellschafter Gründung durch eine bestehende ausländische Muttergesellschaft Gründung durch Gründungsvollmacht (lediglich Begleitung ohne persönliche Vertretung) *Ab dem Paket Rechtssicher möglich 99,00 € 117,81 € Für die vollständige Gründung Ihrer UG Holding beträgt das Gesamthonorar die Grundkosten für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat Gründung der Gesellschaft. Jährliche Boni Muttergesellschaft 599,- € (Paket „Rechtssicher“) und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden799,- € (Paket „PLUS“), sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtfür die Gründung jeder Toch- tergesellschaft die Paketkosten um 20% reduziert. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass Leistungen richten sich nur an Unternehmen nach § 14 BGB. Zusätzliche Leistungen können nach Absprache auf Stundensatzbasis beauftragt werden. Es gelten die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließenjeweils gültigen AGB und Datenschutzbestimmungen: xxxxx://xxxxxx-xx.xx/xxx-xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx. Die Gesellschaft schließt anwaltliche Haftung für Aufsichtsratsmitglieder Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 1.000.000 Euro (eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren Million) begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder Eine weiter- gehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Aufsichtsrats vorgeltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt Sie können die Beauftragung ausfüllen oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitikauch direkt Herr Frau

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Samples: anwalt-kg.de

Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer einheitlichen Grundvergütung Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Montag bis Xxxxxxx von 08:00 bis 17:00 Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat der GesellschaftBestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Jährliche Boni Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Aktienoptionen Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gewährtgesondert vergütet. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtMaterialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik .

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Samples: www.bwbm.de

Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung Eltern wünschen die öffentliche Förderung gem. §§ 23 und 24 SGB VIII und bean- tragen die Geldleistung entsprechend der “Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Sun- dern zur Tagesbetreuung (Tagespflege)“ in der jeweils gültigen Fassung. Die Tagespflegeperson erhält einen nach der jeweiligen Qualifikation festgesetzten Stun- densatz für jedes Kind pro betreute Stunde sofern die Eltern die Voraussetzungen für die Organtätigkeit Förderung nach § 24 SGB VIII erfüllen. Sollten die Leistungen des Jugendamtes abge- lehnt werden, vereinbaren die Vertragspartner eine Zahlung an die Betreuungsperson in Höhe des unten aufgeführten Betrages (Pauschalbetrag oder Stundensatz). Das Betreuungsgeld wird nur für tatsächlich stattfindende Betreuung rückwirkend gezahlt. Das Betreuungsgeld nach § 23 SGB Vlll umfasst eine angemessene Kostenerstattung für den Sachaufwand und einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung der Betreuungs- und Förderleistung. Die Tagespflegeperson hat für notwendige Sozialversicherung und Versteuerung selbst Sorge zu tragen. ☐ Für die Verpflegung des Kindes zahlen die Eltern € monatlich an die Tagespflegeperson. ☐ Die Eltern wünschen die Inanspruchnahme der öffentlichen Förderung nicht. Es wird ein monatlicher Pauschalbeitrag von € vereinbart. Es wird ein Entgelt von € je Betreuungsstunde vereinbart. (Das Entgelt umfasst die Betriebsausgaben wie z.B. anteilige Miet- und Nebenkosten, pädagogische Mate- rialien, allg. Verwaltungskosten, Fahrtkosten, Versicherungen, Fort- und Weiterbildung) Bankverbindung der Tagespflegeperson: Kontoinhaber/in: Name der Bank: Kontonummer: Bankleitzahl: BIC: IBAN: 3.2 Kostenbeitrag (Elternbeitrag) Gem. § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII können für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege Kostenbeiträge festgesetzt werden. Die Beiträge sind unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Betreuung so- wie Einkommen der Eltern gestaffelt festzusetzen. Die Eltern verpflichten sich bei öffentlicher Förderung der Tagespflege ihres Kindes, die Beiträge entsprechend der „Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Sundern zur Tagesbe- treuung (Tagespflege)“ i.V. mit der „Satzung der Stadt Sundern über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kinder in Tageseinrichtungen“ in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen. Die Beitragspflicht besteht unabhängig vom tatsächlichen Besuch des Kindes bei der Ta- gespflegeperson und auch während der vereinbarten Urlaubszeiten. Die Betreuungsperson hat keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub, da sie eine freiberufliche selbstständige Tätigkeit ausübt (im Aufsichtsrat Falle der Gesellschaft. Jährliche Boni und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und Betreuung im Haushalt der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtBe- treuungsperson oder in geeigneten Räumen). Die Hauptversammlung kann beschließen, dass Tagespflegeperson und die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung Erziehungs- berechtigten stimmen ihre Urlaubspläne frühzeitig aufeinander ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten Sollte keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen Einigung zustande kommen, müssen die Sorgeberechtigten für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wirdErsatzbetreuung sorgen, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder da sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitikihr Kind haben.

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Samples: www.sundern.de

Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung Vergütung zum Wealth Management Individual Depot setzt sich zusammen aus: – der Pauschale für Depotführung und für etwaige Beratungsleistungen (siehe 3.a) – dem Transaktionsentgelt mit Mindestpreis (siehe 3.b) – den fremden Kosten und Auslagen (siehe 3.c) – einem Verwahrentgelt für die Organtätigkeit Verwahrung von Einlagen auf Anlage- und Verrechnungskonten, die dem Wealth Management Individual Depot zugeordnet sind (siehe 3.d) Mit der Pauschale für Depotführung (siehe nachstehend Pauschale/Preisstaffel) sind auch etwaige Beratungsleistungen abgegolten. Wichtige Information: Die Pauschale fällt unabhängig davon an, ob und wie oft der Kunde sich beraten lässt und ob in Bezug auf die Wertpapiere eine Transaktion über die Bank erfolgte oder ob die Wertpapiere lediglich aus anderen Depots in das Wealth Manage- ment Individual Depot übertragen wurden. Das Verwahrentgelt für die Verwahrung von Einlagen auf Anlage- und Verrechnungskon- ten ist durch die Pauschale für Depotführung und für etwaige Beratungsleistungen nicht abgegolten und wird von der Bank zusätz- lich erhoben. Zur Pauschale/Preisstaffel: Die angegebenen Preise sind inklusive der gesetzlichen MwSt. von zzt. 19%. Die Pauschale wird auf sämtliche im Aufsichtsrat der GesellschaftDepot und Unterkonto verbuchten Vermögenswerte wie folgt nach einer Staffel berechnet: Der Vermögenswert des gesamten Konto- und Depotbestands (Summe aus Depotwert inkl. Jährliche Boni Stückzinsen und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht dem Saldo des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung Unterkontos) wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtauf die nachstehenden Volumenklas- sen aufgeteilt. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass aufgeteilten Vermögenswerte werden mit dem für die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließenjeweilige Volumenklasse genannten Staffelprozentsatz multipli- ziert. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung abErgebnisse daraus werden addiert. Die Arbeitnehmervertreter iPauschale wird auf monatlicher Basis ermittelt, d. h. der Konto- und Depotstand wird jeweils am Monatsende errechnet. Abrechnung und Belastung auf dem Verrechnungskonto erfolgen nachträglich zum Quartalsende. Im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, Falle einer vorzeitigen Beendigung erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei JahreBelastung zeitanteilig bei Beendigung. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50Volumenklassen: Staffelprozentsatz Von 0,–– EUR bis 2.000.000,–– EUR 0,7140 % der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitikp. a. Von 2.000.000,01 EUR bis 10.000.000,–– EUR 0,5355 % p. a. Von 10.000.000,01 EUR bis 25.000.000,–– EUR 0,3570 % p. a. Ab 25.000.000,01 EUR 0,1785 % p. a.

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Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung 10.1.Für die Wahrnehmung der unter 4.1 bezeichneten Aufgaben wurde zwischen den Parteien ein Leistungspaket vereinbart. Alle vereinbarten Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. 10.2.Zusätzlich dargestellten Leistungen kann der Auftraggeber weitere Beratungstätigkeiten in Anspruch nehmen. Diese werden nach Aufwand zu den jeweiligen Tagessätzen der aproMa Digital berechnet. 10.3.aproMa Digital ist zur monatlichen Abrechnung berechtigt. Der Auftraggeber kann einen Nachweis über Art, Gegenstand und Zeit der geleisteten Beratungstätigkeit verlangen. 10.4.aproMa Digital erhält bei Abschluss eines Vertrages mit einem Kunden eine Provision in Höhe von 12% auf Umsätze aus Lizenz- und Dienstleistungsverkauf. Folgegeschäfte werden ebenfalls zum Provisionssatz von 12 % auf Lizenz- und Dienstleistungsverkauf vergütet. Mit Beendigung dieses Vertrags erlischt der Anspruch auf Provision nach 12 Monaten. 10.5.Der Auftraggeber erteilt der aproMa Digital nach Abschluss eines jeden Geschäfts eine Abrechnung über die Umsätze. Der Provisionsanspruch entsteht je nach Projektfortschritt mit dem Zahlungseingang beim Auftraggeber. 10.6.Ein Provisionsanspruch besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung nicht, wenn sich die Forderungen des Auftraggebers gegenüber Xxxxxx nicht einbringen lassen. Der Nachweis hierfür ist vom Auftraggeber zu führen. Es gilt als geführt, wenn eine Auskunftei der Gläubigerschutzorganisation bescheinigt, dass eine Zwangsvollstreckung nach ihrem Ermessen nicht zum Ziele führen wird. 10.7.Bereits erhaltende Provisionszahlungen sind von der aproMa Digital zurück zu zahlen beziehungsweise vom Auftraggeber mit der nächsten Honorarrechnung aufzurechnen. 10.8.Angemessene Kosten für auf Veranlassung des Auftraggebers getätigte Reisen zu Niederlassungen, Standorten des Auftraggebers trägt der Auftraggeber. Erstattungsfähig sind die nachgewiesenen Kosten für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat Anreise vom Arbeits- oder Wohnort des Reisenden sowie eventuell erforderliche Unterbringung samt Frühstück. Liegen die zu erstattenden Kosten über einem Betrag von 1000,- €, wird aproMa Digital sich die Reise vom Auftraggeber, vor Entstehung der GesellschaftKosten unter Angabe der erwarteten Kosten in Textform, freigeben lassen. Jährliche Boni und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und 10.9.aproMa Digital kann 0,70 € pro gefahrenem Kilometer, die zur Erbringung der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des AufsichtsratsLeistungen zurückgelegt hat, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährt. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitikabrechnen.

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Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht grundsätzlich aus einer einheitlichen Grundvergütung für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Jährliche Boni und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eines Ausschusses eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährt. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds seiner Mitglieder kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik.

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Samples: ams.com

Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht Eine Vergütung kann nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werden, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer einheitlichen Grundvergütung Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für die Organtätigkeit den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Jährliche Boni und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährt. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Sitzungsgeld erhaltenFachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die allgemeinen Aufgaben Durchführung des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder Absolvierung des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der VergütungspolitikFachpraktikums/ Praxissemesters

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Samples: www.hs-anhalt.de

Vergütung. Sämtliche Preise und Zahlungskonditionen ergeben sich aus den jeweiligen Einzelverträgen/Mietverträgen. Ansonsten gilt als vereinbart, dass sich die Mietpreise grundsätzlich auf einen Einschichtbetrieb (5-Tage Woche/8 Std/Tag) beziehen und die Berechnung vom Tag des Abtransportes bis zum Tag des Rücktransportes auf das Betriebs-/Lagergelände der Firma Xxxxx Xxxxxx Gerüstbau erfolgt. Eine längere arbeitstägliche Verwendung, sowie die Verwendung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma Xxxxx Xxxxxx Gerüstbau gestattet. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung Vergütung wird für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat gesamte Zeit der Gesellschaft. Jährliche Boni und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und vereinbarten Dauer der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtÜberlassung berechnet. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhaltenVergütung ist zzgl. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließender jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich Wird der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wirdBauaufzug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, erfolgt die Xxxx Berechnung einer Nutzungsausfallentschädigung in Höhe der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahrevereinbarten Vergütung. Die maximale Anzahl an Jahren Firma Xxxxx Xxxxxx Gerüstbau ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis eines niedrigeren Schadens zu führen. Kosten für die erstmalige Montage, Inbetriebnahme und Übernahme des Bauaufzuges, sowie die Einweisung des Betriebspersonals, sind in der Vergütung enthalten. In der Vergütung ist kein Reparaturkostenanteil enthalten. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma Xxxxx Xxxxxx Gerüstbau berechtigt, die Leistungen mit einer Aufsichtsratsfunktion Ankündigungsfrist von 1 Woche einzustellen bzw. die Maschinen abzustellen oder kostenpflichtig zu demontieren und abzuholen. Für die Wiederbereitstellung wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 900,00 Euro fällig, zzgl. der erneuten Verbringungs-, An- und Abfahrtkosten. Zudem ist mit 15 Jahren begrenztdie Firma Xxxxx Xxxxxx Gerüstbau nach der 2. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an Mahnung auch berechtigt, den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der VergütungspolitikVertrag fristlos zu kündigen und danach Schadensersatz bis zur vertragsgemäßen Beendigung zu verlangen.

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Samples: www.hubrig-geruestbau.de

Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung Einmalig erhält die Stiftungstreuhänderin im Jahr der Einzahlung der jeweiligen Stiftungszuwendung eine an‐ gemessene Einrichtungs‐ und Verwaltungspauschale in der im Angebot auf Abschluss eines Stiftungsverwal‐ tungsvertrages vereinbarten Höhe, fällig mit Eingang des Dotationsbetrages auf dem Konto der Stiftungstreuhän‐ derin. Im Rahmen der zu erbringenden Aufgaben sorgt die Stiftungstreuhänderin für die Organtätigkeit ordentliche Anlage der Stiftungsmittel, die Durchführung der Buchhaltung, die Verteilung der Fördermittel und des steuerlichen Ab‐ schlusses der Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkas‐ se Forchheim“, etc. Sie erhält für die zu erbringenden Aufgaben eine angemessene Vergütung in der im Aufsichtsrat der GesellschaftAnge‐ bot auf Abschluss eines Stiftungsverwaltungsvertrages vereinbarten Höhe des eines jeden Jahres für den Stifter verwalteten anteiligen durchschnittlichen Stiftungsver‐ mögens rückwirkend für das jeweilige Kalenderjahr. Jährliche Boni und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des AufsichtsratsDie Stiftungstreuhänderin ist berechtigt, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie Stiftungsver‐ mögen angemessene monatliche Abschlagszahlungen auf den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtvoraussichtlich entstehenden Vergütungsan‐ spruch zu entnehmen. Die Hauptversammlung kann beschließenEndabrechnung erfolgt mit Vorliegen des Rechnungsabschlusses auf den 31.12. ei‐ nes jeden Kalenderjahres. Im Falle der Vermögensver‐ waltung durch die Sparkasse Forchheim oder einem von ihr benannten Dritten sind die daraus anfallenden Ent‐ gelte gesondert zu vergüten. Des Weiteren erhält die Stiftungstreuhänderin eine angemessene, dass marktübliche Vergütung für verschiedene Einzeltätigkeiten, z. B. Ab‐ wicklung von Erbschaften, fällig jeweils mit Rechnungs‐ stellung. Diese orientiert sich an der Neuen Rheinischen Tabelle des Deutschen Notarvereins. Zu allen in diesem Abschnitt genannten Vergütungen und Aufwendungen kommt die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließenjeweilige gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt, hinzu. Die Gesellschaft schließt Stiftungstreuhänderin ist be‐ rechtigt, werbliche Maßnahmen zur Verbreitung des Stiftungsgedankens mit dem Ziel der Gewinnung neuer Stifter und Spender durchzuführen. Sie kann zur Finan‐ zierung der hierzu erforderlichen Maßnahmen dem je‐ weiligen Dotationsbetrag einmalig im Jahr der Zuwendung einen Beitrag für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung abÖffentlichkeitsarbeit und Werbeaufwendungen in angemessenem Umfang ent‐ nehmen. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist Höhe dieses Beitrags wird mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitikdem Stifter einzelvertraglich vereinbart.

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Samples: www.sparkasse-forchheim.de

Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung für vom Kunden zu zahlende Vergütung für die Organtätigkeit Leistungen von der Teamster Personalberatung bestimmt sich nach den im Aufsichtsrat jeweiligen Vertrag bzw. Auftrag mit dem Kunden vereinbarten Honorarsätzen. Das Honorar für eine Festeinstellung beträgt 30% des ersten (budgetierten) Bruttojahresgehalts des eingestellten Bewerbers, zuzüglich der Gesellschaftjeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Jährliche Zur Berechnung des ersten Bruttojahresgehalts werden sämtliche Vergütungsbestandteile berücksichtigt. Insbesondere zählen hierzu auch Bestandteile, die erfolgsunabhängig und/oder erfolgsabhängig bezahlt werden. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen wie etwa Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem zu versteuernden Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzugerechnet. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen wie z.B. Tantiemen, Boni und Aktienoptionen oder Gewinnanteile werden nicht gewährtmit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sonstige Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Kunde die vorgestellte Person anspricht oder sich die vorgestellte Person von sich aus beim Kunden oder einem Konzernunternehmen bewirbt. Hat sich ein durch die Teamster Personalberatung GmbH vorgeschlagener Bewerber bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Kunden beworben, ist der Kunde verpflichtet, die Teamster Personalberatung GmbH unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch die Teamster Personalberatung GmbH zu unterrichten. In Anbetracht diesem Fall wird die Teamster Personalberatung GmbH keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers erbringen. Auf Wunsch des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung Kunden wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsratsdie Teamster Personalberatung GmbH auch bezüglich dieses Bewerbers. Kommt es in diesem Fall zum Abschluss eines Anstellungsvertrages, dem Stellvertreter des Vorsitzendenist die Teamster Personalberatung GmbH berechtigt, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtdas Vermittlungshonorar vollständig abzurechnen. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung Der Vergütungsanspruch von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern Teamster Personalberatung GmbH besteht unabhängig davon, in welcher Position und Tätigkeit die von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wirdTeamster Personalberatung GmbH vorgestellte Person beim Kunden eingestellt bzw. eingesetzt wird (d.h. insbesondere auch dann, erfolgt wenn die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren Person in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenztanderen Position eingestellt bzw. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung eingesetzt wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode als für die sie ursprünglich von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% Teamster Personalberatung GmbH vorgeschlagen wurde). Das Honorar wird auch dann fällig, wenn der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von Anstellungsvertrag bis zu zwölf Monate nach Vorlage der VergütungspolitikVorschlagsliste abgeschlossen wird.

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Samples: teamster.de

Vergütung. Für die Leistungen des Bauführers gemäß Pkt. 2. dieser Vereinbarung wird folgender Werklohn/folgendes Honorar vereinbart: ERGÄNZUNG: Variante Pauschalhonorar; ERGÄNZUNG: Variante Vergütung nach Teilleistungen; ERGÄNZUNG: Variante Vergütung nach Aufwand; Mit seiner Unterschrift bestätigt der Bauherr, dass er mit den Regelungen der vorliegenden Vereinbarung einverstanden ist. Ebenso akzeptiert der Bauherr die „Sonstigen Bestimmungen“ der Vereinbarung, welche auf der Rückseite abgedruckt sind. Ort, am Datum ________________________ ________________________ Bauführer Bauherr ERGÄNZUNG: Nachweis der Befugnis, z. B. Auszug aus dem Gewerberegister Sonstige Bestimmungen Vom Bauführer werden ausschließlich Prüf- und Kontrolltätigkeiten durchgeführt, soweit diese nach den einschlägigen Vorschriften der NÖ BO 2014 dem Bauführer obliegen und im beauftragten Leistungsumfang enthalten sind. Auf Grundlage dieser Vereinbarung werden vom Bauführer keine bauausführenden Tätigkeiten übernommen. Vom Bauführer werden keine über die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften bzw. über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehenden Tätigkeiten ausgeführt. Insbesondere nicht übernommen werden die Leistungen der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA), der Planungs- und Baustellenkoordination nach dem BauKG, die Leistungen einer allfälligen Projektsteuerung (PS), einer Begleitenden Kontrolle (BK) oder einer sonstigen bauablaufbezogenen Kontroll- oder Koordinationstätigkeit. Mit der vereinbarten Vergütung (Werklohn, Honorar) gemäß Pkt. 3. sind ausschließlich die vom Bauführer nach Pkt. 2. geschuldeten Leistungen abgegolten. Mehrkosten im Zusammenhang mit frustrieten Baustellenbesuchen, nochmaligen Baustellenbesuchen, Baustellenbesuchen an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen sowie Mehrkosten aus erschwerten Überprüfungen, welche auf Umstände in der Sphäre des Bauherrn zurückzuführen sind, sind vom Bauherrn zu tragen und dem Bauführer gesondert zu vergüten. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung fach- und sachgerechte Planung und Ausführung der Bauleistungen obliegt ausschließlich den vom Bauherrn beauftragten Planern, Bauunternehmern und Professionisten bzw. dem Bauherrn selbst. Bereitgestellte Dokumente, welche als Grundlage für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat Ausführung der GesellschaftPrüf-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit des Bauführers dienen, werden vom Bauführer weder auf Vollständigkeit noch auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. Jährliche Boni Dem Bauführer obliegt insoweit nur die Überprüfung auf technische Nachvollziehbarkeit und Aktienoptionen werden nicht gewährtPlausibilität. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs Die gesetzliche Prüf- und Warnpflicht (§ 1168a Satz 3 ABGB) bleibt hiervon unberührt. Der Bauführer ist berechtigt, vom Bauherrn die Ausfolgung aller Unterlagen und Erteilung aller Informationen zu verlangen, die für eine Beurteilung der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsratsordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen (Leistungen von Fachfirmen, Eigenleistungen) erforderlich sind. Der Bauherr ist verpflichtet, dem Stellvertreter Bauführer diese Unterlagen bereitzustellen und Informationen zu erteilen. Mit Unterfertigung dieser Vereinbarung bestätigt der Bauherr, dass er den Bauführer, soweit für ihn möglich und zumutbar, umfassend über das von ihm geplante Bauvorhaben aufgeklärt und dem Bauführer alle für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen übergeben/Informationen erteilt hat. Ergeben sich während der Ausführung Änderungen, die für die Tätigkeit des VorsitzendenBauführers von Bedeutung sein könnten, sowie hat der Bauherr den Vorsitzenden Bauführer hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu geben. Der Bauherr wird den Bauführer zur Gänze schad- und klaglos halten, sollte der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtBauführer aufgrund von Eigenleistungen des Bauherrn von anderen Baubeteiligen, Nachbarn, sonstigen privaten Personen (Dritten) oder einer Behörde belangt werden. Die Hauptversammlung kann beschließenErsatzpflicht des Bauherrn umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung oder Abwehr durch den Bauführer sowie die Kosten der Rechtsverfolgung des jeweiligen Anspruchsstellers. Der Bauherr ist verpflichtet, dass den Bauführer rechtzeitig vor der Durchführung kritischer bzw. schwieriger Leistungen zu verständigen und diesem die Mitglieder Möglichkeit zu geben, an der Ausführung dieser Leistungen zum Zwecke der Wahrnehmung der beauftragten Prüf-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit beizuwohnen. Zu derartigen Leistungen zählen insbesondere: Abbruch- und Stemmarbeiten von tragenden Bauteilen; Baugruben- und Fundamentaushub; Kanalbauarbeiten; Schalungsarbeiten für tragende Bauteile; Betonierungsarbeiten für tragende Bauteile; Verlegen und Versetzen von tragenden Fertigteilen; Rauchfänge, Gerüstungen, Pölzungen; Unterfangungen; bauliche Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen, die Herstellung von Aufbauten udgl. Im Fall unterlassener Mitteilungen durch den Bauherrn ist eine Haftung des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen Bauführers in jedem Fall ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher dem Bauführer die Fortsetzung seiner Tätigkeit unzumutbar macht, ist der Bauführer ohne Nachfristsetzung zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Bauherr dem Bauführer trotz Verlangens die zur Durchführung der beauftragten Prüf-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung stellt, der Bauherr den Bauführer nicht wahrheitsgemäß oder vollständig über das von ihm geplante Bauvorhaben aufgeklärt hat, oder wenn es der Bauherr unterlassen hat, den Bauführer gemäß Pkt. 5. von der Ausführung kritischer bzw. schwieriger Leistungen zu verständigen. Tritt der Bauführer aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück, behält er den Anspruch auf vollständige Zahlung des Aufsichtsrats vereinbarten Werklohnes/Honorars, auch für jene Leistungen, die noch nicht ausgeführt wurden. Haftungsausschluss: Eine Haftung des Bauführers für jedwede Sach- oder Vermögensschäden des Bauherrn, die auf ein leicht fahrlässiges Fehlverhalten zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens und aller sonstigen Rechtsvorschriften, welche auf das Recht eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhaltenanderen Staates verweisen (Kollisionsnormen, internationales Privatrecht). Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bauführer und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt dem Bauherrn wird, erfolgt unbeschadet der Bestimmung des § 14 KSchG, die Xxxx ausschließliche Zuständigkeit der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung Gerichte am Sitz des Bauführers (Ort, von dem aus der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann Bauführer seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitikgeschäftliche Tätigkeit entfaltet) vereinbart.

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Samples: Vereinbarung Zur Übernahme Der Bauführerschaft

Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung 06.01. Sämtliche Tätigkeiten und die Anfertigung von Entwürfen, die .xxxxxxx Xxxxxx-Design dem Auftraggeber erbringt, sind soweit nicht anders vereinbart kostenpflichtig. Sofern die Vergütung nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht diese auf der Grundlage des Tarifvertrages für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat der GesellschaftDesignleistungen SDSt / AGD. Jährliche Boni und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährt06.02. Die Hauptversammlung kann beschließenVergütung inklusive eventuell verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Werbemittel- und Anzeigenrechnungen sind ebenfalls sofort nach Übermittlung an den Auftraggeber fällig. 06.03. .caleffa Grafik-Design ist in jedem Fall berechtigt, dass angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhält- nis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. 06.04. Kommt eine von .xxxxxxx Xxxxxx-Design ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, die Mitglieder wir nicht zu vertreten haben, nicht zur Durchführung, so bleibt der Vergütungsanspruch davon unberührt. 06.05. Wird die geforderte Leistung nur in Teilen abgenommen, so entsteht ein entsprechendes Teilvergütung, fällig bei Abnahme des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats Teils. Ist der Auftrag längerfristig oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhaltenerfordert er von .xxxxxxx Xxxxxx-Design eine hohe finanzielle Vorleistung, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen06.06. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung abEinladung zur Erstellung einer Präsentation (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsgegenstand zu er- bringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 AbsHöhe der Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. 3 ArbVG ehrenamtlich aus Sollte anlässlich der Einladung die Höhe der Vergütung nicht vereinbart worden sein, geschieht diese auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt / AGD. .caleffa Grafik-Design kann in keinem Fall unverbindlich und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich kostenfrei arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt eingereichten Ausarbeitungen oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitikerfolgten Beratungen.

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Samples: caleffa.de

Vergütung. Kommt aufgrund dieses Antrages ein Versicherungsvertrag zwischen mir und einem Versicherer zu Stande, so hat die WFC einen Anspruch auf Vergütung. Zahle ich den geschuldeten Beitrag an den Versicherer, so ist der Vergütungsanspruch der WFC gegenüber mir abgegolten. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung Höhe des geschuldeten Beitrags richtet sich nach dem Versicherungsschein bzw. Cover Note zu diesem Antrag, auch wenn der im Antrag genannte Beitrag niedriger sein sollte. Zahle ich den geschuldeten Beitrag nicht, so beträgt der Vergütungsanspruch der WFC gegenüber mir 20% des geschuldeten Beitrags zuzüglich entstehender Kosten (der Betrag beinhaltet keine Umsatzsteuer). Zahle ich den gegenüber dem Versicherer geschuldeten Beitrag nur teilweise, schulde ich WFC dennoch die volle Vergütung. Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Ich weiß, dass der Versicherer bei unzutreffenden oder unvollständigen Angaben vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung verweigern kann. Alle für die Organtätigkeit Versicherer bestimmten Anzeigen und Willenserklärungen sind schriftlich abzugeben. Eine Kopie des Antrags liegt mir vor. Ort / Datum Unterschrift Versicherungsnehmer Ort / Datum Unterschrift versicherte Person 🞪 Unterschrift des gesetzlichen Vertreters 🞪 Unterschrift gesetzlich vertretene Person (bei Vorliegen der erforderlichen Einsichtsfähigkeit, frühestens ab Vollendung 16. Lebensjahr) 🞪 Unterschrift Vermittler/Vermittlernummer Hiermit bestätige ich, dass mir vor Abgabe meiner Vertragserklärung die Vertragsbestimmungen einschließlich der Sportunfall-Versicherungsbedingungen 2020 (Sport UB 2020) und die Besonderen Bedingungen für WFC GmbH (die Unfallversicherungsbedingungen 2020 (UB 2020) und die Besonderen Bedingungen für WFC GmbH (BB Sport Komfort 2020)*, die Informationen nach der VVG-Informationspflichtenverordnung, die Informationen im Aufsichtsrat Schadenfall sowie die AGB der GesellschaftWFC GmbH, in Textform klar und verständlich übermittelt worden sind. Jährliche Boni Sie sind damit Vertragsbestandteil. * Stand: 01.2021 Gleichzeitig erteile ich der WFC GmbH die Erlaubnis, bei Beginn und Aktienoptionen werden nicht gewährtwährend der Vertragslaufzeit den Versicherer zu wählen bzw. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährt. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksamzu wechseln, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wirddie ursprünglichen Voraussetzungen (Beitragsübersicht, Bedingungen, medizinische Entscheidung) gleich oder besser sind. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der VergütungspolitikOrt / Datum Unterschrift Versicherungsnehmer

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Samples: Unfall Versicherungsantrag Für Berufssportler

Vergütung. Nach § 17 BBiG hat der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung Vergütung ist nach dem Lebens- alter des Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Soweit Vergütungen tariflich geregelt und anwendbar oder nach § 11 vereinbart sind, gelten die tariflichen Sätze. Die Vergütung bemisst sich nach Monaten und ist spätestens am letzten Arbeitstag des jeweiligen Monats zu zahlen (§ 18 BBiG). Leistet der Auszubildende Überstunden, so sind diese beson- ders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Unter 18-jährigen ist, sofern keine günstigere tarifliche Regelung anzuwenden ist, mindestens Urlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. bei über 18-jährigen nach dem Bundesurlaubsgesetz zu gewähren. Der Mindesturlaub nach den gesetzlichen Bestimmungen darf nicht unterschritten werden. Nach Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz beträgt der jährliche Urlaubsanspruch für Lehrlinge: - vor Vollendung des 16. Lebensjahres – 30 Werktage oder 25 Arbeitstage - vor Vollendung des 17. Lebensjahres – 27 Werktage oder 23 Arbeitstage - vor Vollendung des 18. Lebensjahres – 25 Werktage oder 21 Arbeitstage - über 18 Jahre – 24 Werktage oder 20 Arbeitstage Stichtag für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat Berechnung des Lebensalters ist der Gesellschaft1. Jährliche Boni Januar des Kalenderjahres, nicht das tatsächliche Geburtsdatum. Voller Urlaubsanspruch für das jeweilige Kalenderjahr entsteht nach Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses. Bruchteile von mindestens einem halben Tag sind aufzurunden. Ist der Urlaub tarifvertraglich geregelt und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und anwendbar oder ist der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährt. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des GeschäftsjahresTarifver- trag allgemeinverbindlich, so wird ist der tarifvertragliche Urlaub zu gewähren. Auskünfte zur tarifvertraglichen Urlaubsregelung erteilen die unter Punkt 3.3zuständi- gen Innungsverbände, Innungen oder Kreishandwerkerschaften und die Ausbildungsberater der Handwerkskammer. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen Der Urlaub ist für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitikjedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) gesondert anzugeben.

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Samples: Berufsausbildungsvertrag

Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus Im Falle einer einheitlichen Grundvergütung für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat Sinne dieser Vertragsbedingungen erfolgten Vermittlung an einen Auftraggeber schuldet der GesellschaftSprecher der Voxhaus GmbH eine Vermittlungsprovision in Höhe von 15% (fünfzehn Prozent) seiner Honoraransprüche gegen dem Auftraggeber aus dem vermittelten Vertrag. Jährliche Boni Diese Vermittlungsprovision berechnet die Voxhaus GmbH gegenüber dem Sprecher nach der Erbringung der von dem Sprecher gegenüber dem Auftraggeber geschuldeten Leistung. Normale Fälligkeit der Provisionsforderung ist 2 Wochen nach Rechnungszugang beim Sprecher, spätestens aber 5 Werktage nach Eingang des Sprecherhonorars beim Sprecher, welches dieser vom vermittelten Auftraggeber erhält. Sonderleistungen für Auftraggeber, die einen höheren Zeitaufwand erfordern, wie z.B. Erstellung einer Tagesdisposition, Organisation von Castings oder Sondersprachproben etc., werden nach vorheriger Vereinbarung zwischen der Voxhaus GmbH und Aktienoptionen dem Auftraggeber diesem direkt von der Voxhaus GmbH in Rechnung gestellt. Alle Leistungen/Auslagen der Voxhaus GmbH werden netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet, es sei denn der Umsatz unterliegt nicht gewährtder Umsatzsteuer. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs Der Sprecher verpflichtet sich, seine Personendaten und ggf. Gagenlisten sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen und mit eigener Stimmprobe der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des AufsichtsratsVoxhaus GmbH unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dem Sprecher ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dem Stellvertreter des Vorsitzendendass diese Informationen im Einzelfall durch die Voxhaus GmbH gegenüber potentiellen Auftraggebern mitgeteilt werden, sowie den Vorsitzenden und dass seine Stimmprobe(n) von der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtVoxhaus GmbH auf ihrer Internetseite xxx.xxxxxxx.xx frei zugänglich zur Verfügung gestellt wird/werden, bzw. im Einzelfall auch per e-mail- Anhänge verschickt werden. Die Hauptversammlung kann beschließenVoxhaus GmbH haftet gegenüber dem Sprecher nicht für eventuelle missbräuchliche Verwendung seiner Daten und Stimmproben durch Dritte. Für Inhalt und Richtigkeit der an die Voxhaus GmbH übergebenen Daten ist ausschließlich der Sprecher verantwortlich. Er verpflichtet sich, keine Daten/Sprachproben zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Sprecher stellt die Voxhaus GmbH von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen bzw. wegen der Verwendung und Veröffentlichung dieser Sprachprobe(n) gegenüber der Voxhaus GmbH geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung. Der Sprecher versichert, hinsichtlich aller Inhalte seiner übermittelten Daten entweder selbst Urheber zu sein, oder von einem anderweitigen Urheber/Rechtsinhaber uneingeschränkt zur Weitergabe, Weiterverarbeitung und Vervielfältigung autorisiert zu sein. Der Sprecher ist gesondert daraufhin gewiesen worden, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließener spätestens mit Veröffentlichung seiner Daten auf der Internetseite der Voxhaus GmbH Kenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangt und seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch Voxhaus GmbH behält sich jede Veröffentlichung oder Entfernung von Personendaten auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist ihrer Homepage ohne Rücksprache mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats dem Sprecher vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik.

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Samples: www.voxhaus.de

Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Erfolgsabhängige Vergütung für die Einsparung (Contracting-Rate) Als Grundvergütung für die Organtätigkeit Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und Leistungen durch den Contractor gemäß Punkt 5.1.2 incl. der unter diesem Punkt näher definierten Kosten und Nebenleistungen wird ein Pauschalbetrag in Höhe von vereinbart. Der Pauschalbetrag ist im Aufsichtsrat Sinne der GesellschaftUmsatzsteuer ein Nettopreis in Euro, diesem wird die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige gesetzliche Umsatzsteuer zugerechnet. Jährliche Boni Bei dem vereinbarten Pauschalpreis handelt es sich um veränderliche Preise. Diese werden anhand folgendem von der Statistik Austria veröffentlichten Index wie folgt angepasst: Der Pauschalpreis unterliegt dem VPI 2010, veröffentlicht durch die Statistik Austria, oder einem an seine Stellte tretenden Index. Als Anpassungsmaßstab für die jährliche Berechnung einer allfälligen Erhöhung oder Verminderung wird jener Monat herangezogen, in welchen der Abgabeschluss des Angebotes fällt (µ Monat). Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Kosten für Nebenleistungen inkludieren sämtliche, für die sach- und Aktienoptionen werden nicht gewährtfachgerechte Leistungserbringung erforderlichen Aufwendungen des Contractors sowie seiner Gehilfen, die der Contractor zur Vertragserfüllung heranzieht, wie insbesondere: Kosten von Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen des Contractors Lohn- und Lohnnebenkosten (inkl. In Anbetracht Überstunden, Reisezeiten, Zulagen, Auslösen, etc.) Abgaben, Steuern und Gebühren, Gerichtskosten und dgl. Transport-, Fahrt-, Weg- und Aufenthaltskosten, Besprechungszeiten, Wartezeiten, Diäten, Aufwandsentschädigungen und dgl. Entsorgungskosten /-gebühren Für die Leistungserbringung erforderliche Materialien, Medien, Fahrzeuge, Werkzeuge und Maschinen, Werkstatteinrichtungen, Mess- und Diagnosegeräte, Steiger, Gerüste, Leitern, Arbeitsbehelfe jeglicher Art etc. Büro- und Kommunikationskosten (inkl. Lizenzgebühren jeglicher Art) sowie sämtliche Vervielfältigungskosten in Papierform und digital; Herstellung von Vervielfältigungen von Datenträgern; sämtliche Vervielfältigungen für Behörden in der geforderten Anzahl; Telefon- und Portokosten, Versicherungsprämien Aufschläge für Risiko und Gewinn Zuschläge für Erschwernisse Kosten für Rücksichtnahme auf organisatorische Rahmenbedingungen des erweiterten Tätigkeitsbereichs Rechenzentrumsbetriebes Ein gewährter Nachlass gilt auch für allfällige Änderungen, Ergänzungen und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtErweiterungen dieses Auftrages. Die Hauptversammlung kann beschließenverpflichten sich, dass sämtliche Einkaufsrabatte, Lieferantennachlässe und Förderungen für das Projekt, gegenseitig zu gewähren und aneinander weiterzugeben. Sämtliche Energieabrechnungen werden weiterhin vom AG an den/die Mitglieder Energieversorger direkt beglichen. optional: Auftraggeber-Beteiligung In die Contracting-Rate ist eine xx %-ige Beteiligung des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige AG an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern Einsparungen während der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der VergütungspolitikVertragslaufzeit bereits eingerechnet.

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Samples: www.oegut.at

Vergütung. Servicegebühren; Aufwandsent- schädigung Soweit im jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, werden die Professional Services nach Aufwand vergütet und dem Kunden nach Xxxx von TeamViewer monatlich oder vierteljährlich in Rechnung gestellt. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung Abrechnung er- folgt nach der Anzahl der von TeamViewer geleisteten Arbeitstage. Die für die Organtätigkeit Profes- sional Services zu zahlenden Gebühren werden nach den jeweils aktuellen Tages- oder Stundensätzen für die Mitarbeiter von TeamViewer berechnet. Ein Arbeitstag umfasst acht (8) Stunden. Mehr- oder Minderleistungen pro Arbeitstag werden anteilig vergü- tet. Darüber hinaus hat TeamViewer Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen notwendigen und nachgewiesenen Aufwendungen, einschließlich der Rei- sekosten, wie im Aufsichtsrat Vertrag vorgesehen. Reisekosten Die Kosten für Reise, Übernachtung, Verpflegung und sonstige Nebenkosten („Reise- kosten") des TeamViewer Service-Teams werden gesondert mit den für die Professio- nal Services zu zahlenden Gebühren berechnet. Soweit nicht anders vereinbart, gilt für die Abrechnung der GesellschaftReisekosten die folgende Berechnungsgrundlage: Flug: Economy Class; Bahn: Zweite Klasse, zuzüglich zusätzlicher Kosten für Sitzplatzreservierungen; Auto: 35 Cent pro Kilometer für die An- und Abreise mit dem Auto sowie alle Fahrten, die in direktem Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen (z.B. vom Hotel zum Ort der Dienstleistung); E.6.2. Jährliche Boni Taxi: Alle Kosten für alle Taxifahrten, die in direktem Zusammenhang mit der Dienst- leistung stehen; Mietauto: Alle Kosten für einen Mietwagen der Mittelklasse ohne Selbstbeteiligung und Aktienoptionen werden mit unbegrenzten Kilometern sowie alle damit verbundenen Treibstoffkosten; Hotel: Für jedes TeamViewer Service-Teammitglied wird ein Einzelzimmer in einem Drei-Sterne-Hotel mit Frühstück für die gesamte Dauer des Aufenthalts gebucht; Verpflegung: Bei einer Dauer der Professional Services von einem Arbeitstag beträgt der Preis für die Verpflegung EUR 14,00 pro TeamViewer Servicemitarbeiter. Beträgt die Dauer der Professional Services mehr als einen Arbeitstag, so beträgt der Preis für die Verpflegung EUR 28,00 pro Tag und pro TeamViewer Servicemitarbeiter. Der Preis für die Verpflegung wird auch für den An- und Abreisetag des TeamViewer-Ser- viceteams berechnet; Sonstige Nebenkosten: Alle anfallenden Nebenkosten und Gebühren, einschließlich, aber nicht gewährtbeschränkt auf Mautgebühren, Autobahnvignetten, Kosten für Brücken und Fähren. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs Kostenvoranschlag TeamViewer kann einen Kostenvoranschlag für die Erbringung von Professional Ser- vices in einem bestimmten Projekt („Kostenvoranschlag") abgeben, einschließlich der gegebenenfalls anfallenden Kosten und Servicegebühren, die auf der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des AufsichtsratsGrundlage eines Zeitbudgets berechnet werden, dem Stellvertreter des Vorsitzendendas TeamViewer auf der Grundlage seiner Erfahrun- gen in ähnlichen Fällen schätzt. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sowie den Vorsitzenden ist ein solches Zeitbudget nicht als Begrenzung der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtanrechenbaren Ser- vicegebühren auszulegen. Die Hauptversammlung kann beschließenStellt sich während der Erbringung der Professional Services heraus, dass das angegebene Zeitbudget für die Mitglieder Fertigstellung des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen Projekts nicht aus- reicht, wird TeamViewer den Kunden davon in Kenntnis setzen und eine angemessene Anpassung des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der VergütungspolitikKostenvoranschlags rechtzeitig vorschlagen.

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Samples: static.teamviewer.com

Vergütung. Der Pauschalfestpreis* beträgt .1 Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung für die Organtätigkeit einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfol- gend nicht gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Jährliche Boni und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des AufsichtsratsRahmen von Change Requests nach Nummer 10.4 vereinbarte zusätzliche Funktionalitäten, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtdie über die in Anlage 1 beschriebenen Leis- tungen hinausgehen. Die Hauptversammlung kann beschließenfür zusätzliche Funktionalitäten erbrachten Leistungen werden nach Anlage 3 nach Aufwand vergütet (= Preise für Arbeiten im Rahmen eines Change-Request: Tagessätze). Änderungen der in Anlage 1 beschriebenen vertraglichen Leistungen und des Projektplans, dass die Mitglieder keine zusätzlichen Funktionalitäten betreffen, werden im Rahmen des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats be- stehenden Pauschalfestpreises vergütet, d.h. sind mit diesem abgegolten. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* ist der Preis für den Betrieb pro Monat ab dem 9. Mo- nat gem. Preisblatt. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* ist der Preis pro qualifiziertem elektronischem Zertifi- kat (QES oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhaltenSiegel) Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfol- gend gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet wer- den.1 Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausge- wiesen. Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr. . Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließenalle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung abvereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 AbsMit der Vergütung sind jeweils sämtliche Aufwendungen des Auftragnehmers zur Erfüllung des Auftrages ab- gegolten. 3 ArbVG ehrenamtlich aus Dies erfasst insbesondere auch alle Neben- und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden Gemeinkosten, Materialkosten, Reisezeiten und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der VergütungspolitikReisekosten.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Vergütung. Da Studierende während des Praktikums keinen Nebenjob ausüben können um Geld zu verdienen, ist eine Praktikumsvergütung notwendig. Ein genereller Anspruch hierauf besteht aber nicht. Es werden dennoch häufig Vergütungen gezahlt. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung Höhe der Vergütung ist sehr unterschiedlich. Sie beginnt bei etwa € 150,- pro Monat. Großunternehmen zahlen zum Teil eine Praktikumsvergütung von € 500,- bis € 800,- pro Monat. Sollten während des Praktikums einmal Probleme auftreten, kann der Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) helfen. Sie sind für alle Beschäftigten die Organtätigkeit ersten vertrauensvollen Ansprechpartner/ innen für Probleme im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Jährliche Boni und Aktienoptionen werden nicht gewährtBetrieb. In Anbetracht den meisten Fällen können Meinungsverschiedenheiten mit ihrer Unterstützung schnell geklärt werden. Wenn es keinen Betriebsrat gibt, dann muss der/ die Praktikumsbetreuer/in direkt auf die Situation angesprochen werden. Berufseinstieg; Doktoranden/innen,…); Praktikant/in in sonstiger Ausbildung, in der ein Praktikum erforderlich ist; Praktikant/in der/die von der Bundesagentur für Arbeit zur Eingliederung ins Berufsleben vermittelt werden (z.B. Einstiegsqualifizierungs- Maßnahmen); Praktikant/in als zukünftige Fachoberschüler/in, der/die ein Praxisjahr absolvieren; Praktikant/in in vollzeitschulischen Ausbil- dungsgängen (z.B. Xxxxxxx/in mit Ausbildungs- vertrag einer BBS, Vollzeitschüler/in) Sollte es im Zusammenhang mit dem Praktikum dennoch einmal zu ernsthaften Streitfragen mit dem Betrieb kommen, können die Rechtsberatungsmöglichkeiten der studentischen Selbstverwaltung oder der Gewerkschaft genutzt werden (hierzu die umseitigen Kontaktadressen beachten!)*. Name Vorname Stra e/Hausnummer Postleitzahl/Wohnort Telefon Geburtsdatum E-Mail UBnetir—iebB:eNtraimebe und Ort vollzeitbeschäftigt teilzeitbeschäftigt Student/in n Angestellte/r kaufm. techn. Meister männlich weiblich SAtuusdziuebreilnddeen/xxx(/Mr xxxxxx:tsbeitrag: 2,o5 Euro) Studienfach Semester Nationalität Änderung des erweiterten Tätigkeitsbereichs und bisherigen Status MMiittgglliieeddssbcheaitfrtaagb(1M%ondaets monatl. Bruttoverdienstes) ab Monat 1ch bestätige die Angaben zu meiner Person, die ich der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden 1G Metall zum Zwecke der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtDatenerfassung im Zusammenhang mit meinem Beitritt zur Verfügung stelle. Die Hauptversammlung kann beschließen1ch bin darüber informiert, dass die Mitglieder 1G Metall zur Erfüllung ihrer satzungsgemä en Aufgaben und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften personenbezogene Angaben über mich mit Hilfe von Computern verarbeitet. Hiermit ermächtige ich widerruflich die 1G Metall, den jeweils von mir nach § 5 der Satzung zu entrich- tenden Mitgliedsbeitrag von 1 % des Aufsichtsrats monatlichen Bruttoverdienstes bei Teilnahme Fälligkeit einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann ich nur schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gegenüber der 1G Metall widerrufen. Änderungen meiner Daten werde ich unverzüglich der 1G Metall mitteilen. Ggeewwoorrbbeenn dduurrcchh ((NNaammee uunndd BUentir—iebB)etrieb) Bitte die ausgefüllte Beitrittserklärung abschneiden und beim IG Metall Betriebsrat abgeben oder an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann IG Metall schicken: IG Metall Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Xxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx * Einen Musterpraktikumsvertrag gibt es im Internet unter der Adresse: xxxx://xxx.xxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/xxxxxxxx.xxx * Hilfe zum Thema Arbeitszeugnis bietet die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließenIG Metall. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung abwichtigsten Informationen finden sich im Internet unter: xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxx.xx Flyer_Praktikum.indd 1 06.03.2006 20:40:16 Uhr Der überwiegende Anteil der Betriebsräte und JAV wird von den Gewerkschaften direkt in ihrer Arbeit unterstützt. Die Arbeitnehmervertreter Arbeitnehmer/innen in den Betrieben profitieren täglich von den in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ausgehandelten Standards. Solidarität und gemeinsames Handeln sind die Voraussetzung, um vernünftige Konditionen für alle – also auch für Praktikanten/innen – zu regeln. Arbeitnehmer/innen können dies als „Einzelkämpfer“ auf Dauer nicht bewirken. Auch Praktikant/innen sind Arbeitnehmer/innen, die sich in einem zeitlichen Ausbildungsverhältnis befinden. Auch wenn dies nur über einen relativ kurzen Zeitraum befristet durchgeführt wird, ist die Gewerkschaft für die Vertretung ihrer Interessen zuständig. Bei Interesse an weiteren Informationen zu gewerkschaft- lichen Aktivitäten im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus universitären Bereich oder zum Thema „Praktikum“ helfen die folgenden Adressen weiter: Die Gewerkschaft für Metall- und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter Elektroindustrie, Automobilbau, Informations- und Kommunikationsindustrie, Handwerk, Holz- und Kunststoffverarbeitung, Textil und Bekleidung Mit Tipps zu Praktika, Auslandsaufenthalt und Berufseinstieg xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx xxxx://xxx.xxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx.xxxxxxx/xxxxx.xxxx Mit Tipps insbesondere zu Qualifizierung/ Weiterbildung und zur IT-Branche Informationen zum Thema Praktikum im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen Ingenieurstudium, Mustervertrag für eine vorübergehende Abweichung von Praktika xxxx://xxx.xxx-xxxxxxxxxxxx.xx Eine Initiative des DGB für erwerbstätige Studierende mit arbeitsrechtlicher Anfangsberatung xxxx://xxx.xxxxxxxx-xx-xxxx.xx Dachorganisation der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren wichtigsten Gewerkschaften in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der VergütungspolitikDeutschland xxxx://xxx.xxx.xx

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Samples: Mustervertrag Für Praktika

Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht Sie erhalten auf jede Geschäftsvermittlung aus einer einheitlichen Grundvergütung dem Bestand Ihrer SHOP Partner einen Anteil Immobilienverkauf: 50 Prozent der Maklercourtage Immobilienvermietung: 1,0 Monatsmiete (Wohnen) 1,5 Monatsmieten (Gewerbe) xxxx beauftragt den Partner mit der Unterstützung bei der Vermarktung der Immobilien von aavy, wie unter § 2 es zur freien Auswahl angeboten wird. aavy ist selbständiger Vermittler und somit berechtigt, seine Geschäfte selbständig zu besorgen. Entsprechend trägt allein aavy das Risiko und die Haftung der Immobilienvermittlung. Der Partner haftet nicht für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat Angebote von aavy. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der GesellschaftUnterzeichnung, mündlichen Zuweisung der in Betracht kommenden Immobilien sowie der Bereitstellung der Schaufenster Offerten als PDF an den Partner per E-Mail. Jährliche Boni und Aktienoptionen werden nicht gewährtBeide Seiten haben die Möglichkeit mit 1-monatiger Kündigungsfrist von dieser Vereinbarung zurückzutreten. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und Der Partner erhält auf jede erfolgreiche Kontaktdatenübermittlung die beim aavy zum Erfolg führt einen Anteil in Höhe der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährt. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß dafür unter § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine 2 ausgewiesenen Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich Grundlage zum Erhalt einer Vergütung des Partners ist: dass es letztlich zum Abschluss eines Geschäftes kommt, bei dem ein vereinbarter Kaufpreis oder eine Miete zuzüglich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagendafür ausgewiesenen Maklercourtage vollständig bezahlt wurde. Funktionsperioden Berechnungsgrundlage ist die jeweils aktuell geltende Maklercourtage, siehe: Mündliche Abreden zu dieser Vertriebsvereinbarung bestehen nicht. Änderungen und Regelungen für Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von aavy, Berlin. Berlin, den , den aavy Asset Management GmbH – als Auftraggeber (aavy) - als Partner Als Xxxxxx Partner profitieren Sie in jedem Fall vom aavy.net-Netzwerk: ✓ Sie können ohne Eigenkapital sofort eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt Existenz aufbauen. ✓ Sie erhalten ein Erfolgskonzept und umfangreiche Werbemittelvorschläge. ✓ Sie sind berechtigt sämtliche Objekte aus dem Pool mitanzubieten. ✓ Sie dürfen Ihre eigenen Objekte mit in die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei JahreGemeinschaftsvermarktung einstellen. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige ✓ Sie partizipieren an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegenbesonders günstig ausgehandelten Großkunden Rabatten in der Online-Werbung auf Internetbörsen und bei Werbemitteln. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksamViele Internetbörsen sind zudem kostenlos. Als Xxxxxx Partner erhalten Sie fortan automatisch die in Ihrem Gebiet auflaufenden Kundenanfragen, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode sei es Anfragen zum Erwerb, Vermietung, Mietkauf von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der VergütungspolitikBestands Immobilien als auch Neuangebote zum Verkauf.

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Samples: vertrieb.aavy.net

Vergütung. Für die Leistungen des Fachmanns gemäß Pkt. 2. dieser Vereinbarung wird folgender Werklohn/folgendes Honorar vereinbart: ERGÄNZUNG: Variante Pauschalhonorar; ERGÄNZUNG: Variante Vergütung nach Teilleistungen; ERGÄNZUNG: Variante Vergütung nach Aufwand; Mit seiner Unterschrift bestätigt der Bauherr, dass er mit den Regelungen der vorliegenden Vereinbarung einverstanden ist. Ebenso akzeptiert der Bauherr die „Sonstigen Bestimmungen“ der Vereinbarung, welche auf der Rückseite abgedruckt sind. Ort, am Datum ________________________ ________________________ Xxxxxxxx Xxxxxxx ERGÄNZUNG: Nachweis der Befugnis, z. B. Auszug aus dem Gewerberegister Begehungsprotokoll samt Lichtbildbeilage vom ERGÄNZUNG: Datum Sonstige Bestimmungen Vom Fachmann werden ausschließlich Prüf- und Kontrolltätigkeiten durchgeführt, soweit diese nach den einschlägigen Vorschriften der NÖ BO 2014 dem Fachmann obliegen und im beauftragten Leistungsumfang enthalten sind. Auf Grundlage dieser Vereinbarung werden vom Fachmann keine bauausführenden Tätigkeiten übernommen. Vom Fachmann werden keine über die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften bzw. über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehenden Tätigkeiten ausgeführt. Insbesondere nicht übernommen werden die Leistungen der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA), der Planungs- und Baustellenkoordination nach dem BauKG, die Leistungen einer allfälligen Projektsteuerung (PS), einer Begleitenden Kontrolle (BK) oder einer sonstigen bauablaufbezogene Kontroll- oder Koordinationstätigkeit. Mit der vereinbarten Vergütung (Werklohn, Honorar) gemäß Pkt. 3. sind ausschließlich die vom Fachmann nach Pkt. 2. geschuldeten Leistungen abgegolten. Mehrkosten im Zusammenhang mit frustrieten Baustellebesuchen, nochmaligen Baustellenbesuchen, Baustellenbesuchen an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen sowie Mehrkosten aus erschwerten Überprüfungen, welche auf Umstände in der Sphäre des Bauherrn zurückzuführen sind, sind vom Bauherrn zu tragen und dem Fachmann gesondert zu vergüten. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung fach- und sachgerechte Planung und Ausführung der Bauleistungen obliegt ausschließlich den vom Bauherrn beauftragten Planern, Bauunternehmern und Professionisten bzw. dem Bauherrn selbst. Bereitgestellte Dokumente, welche als Grundlage für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat Ausführung der GesellschaftPrüfungs-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit des Bauführers dienen, werden vom Fachmann weder auf Vollständigkeit noch auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. Jährliche Boni Dem Fachmann obliegt insoweit nur die Überprüfung auf technische Nachvollziehbarkeit und Aktienoptionen werden nicht gewährtPlausibilität. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs Die gesetzliche Prüf- und Warnpflicht (§ 1168a Satz 3 ABGB) bleibt hiervon unberührt. Der Fachmann ist berechtigt, vom Bauherrn die Ausfolgung aller Unterlagen und Erteilung aller Informationen zu verlangen, die für eine Beurteilung der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsratsordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen (Leistungen von Fachfirmen, Eigenleistungen) erforderlich sind. Der Bauherr ist verpflichtet, dem Stellvertreter Xxxxxxxx diese Unterlagen bereitzustellen und Informationen zu erteilen. Mit Unterfertigung dieser Vereinbarung bestätigt der Bauherr, dass er den Fachmann, soweit für ihn möglich und zumutbar, umfassend über das von ihm geplante Bauvorhaben aufgeklärt und dem Fachmann alle für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen übergeben / Informationen erteilt hat. Ergeben sich während Ausführung Änderungen, die für die Tätigkeit des VorsitzendenFachmanns von Bedeutung sein könnten, sowie hat der Bauherr den Vorsitzenden Xxxxxxxx hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu geben. Der Bauherr wird den Fachmann zur Gänze schad- und klaglos halten, sollte der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtFachmann aufgrund von Eigenleistungen des Bauherrn von anderen Baubeteiligen, Nachbarn, sonstigen privaten Personen (Dritten) oder einer Behörde belangt werden. Die Hauptversammlung kann beschließenErsatzpflicht des Bauherrn umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung oder Abwehr durch den Fachmann sowie die Kosten der Rechtsverfolgung des jeweiligen Anspruchsstellers. Der Bauherr ist verpflichtet, dass den Xxxxxxxx rechtzeitig vor der Durchführung kritischer bzw. schwieriger Leistungen zu verständigen und diesem die Mitglieder Möglichkeit zu geben, an der Ausführung dieser Leistungen zum Zwecke der Wahrnehmung der beauftragten Prüf-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit beizuwohnen. Zu derartigen Leistungen zählen insbesondere: Abbruch- und Stemmarbeiten von tragenden Bauteilen; Baugruben- und Fundamentaushub; Kanalbauarbeiten; Schalungsarbeiten für tragende Bauteile; Betonierungsarbeiten für tragende Bauteile; Verlegen und Versetzen von tragenden Fertigteilen; Rauchfänge, Gerüstungen, Pölzungen; Unterfangungen; bauliche Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen, die Herstellung von Aufbauten udgl. Im Fall unterlassener Mitteilungen durch den Bauherrn ist eine Haftung des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen Fachmanns in jedem Fall ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher dem Xxxxxxxx die Fortsetzung seiner Tätigkeit unzumutbar macht, ist der Xxxxxxxx ohne Nachfristsetzung zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Bauherr dem Fachmann trotz Verlangens die zur Durchführung der beauftragten Prüf-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung stellt, der Bauherr den Fachmann nicht wahrheitsgemäß oder vollständig über das von ihm geplante Bauvorhaben aufgeklärt hat, oder wenn es der Bauherr unterlassen hat, den Fachmann gemäß Pkt. 5. von der Ausführung kritischer bzw. schwieriger Leistungen zu verständigen. Tritt der Fachmann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück, behält er den Anspruch auf vollständige Zahlung des Aufsichtsrats vereinbarten Werklohnes / Honorars, war auch für jene Leistungen, die noch nicht ausgeführt wurden. Haftungsausschluss: Eine Haftung des Fachmanns für jedwede Sach- oder Vermögensschäden des Bauherrn, die auf ein leicht fahrlässiges Fehlverhalten zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens und aller sonstigen Rechtsvorschriften, welche auf das Recht eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhaltenanderen Staates verweisen (Kollisionsnormen, internationales Privatrecht). Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Fachmann und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt dem Bauherrn wird, erfolgt unbeschadet der Bestimmung des § 14 KSchG, die Xxxx ausschließliche Zuständigkeit der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung Gerichte am Sitz des Fachmanns (Ort, von dem aus der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann Bauführer seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitikgeschäftliche Tätigkeit entfaltet) vereinbart.

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Samples: Vereinbarung Zur Überwachung Des Bauvorhabens

Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung Vergütung für die Organtätigkeit von RZO erbrachten Leistungen richtet sich nach den im Aufsichtsrat Vertrag vereinbarten Preisen zuzüglich Abgaben, Steuern oder sonstige Belastun- gen. RZO ist berechtigt, bei Neuerhebung oder Ände- rung der GesellschaftAbgaben, Steuern oder sonstigen Belastun- gen die Vergütung entsprechend anzupassen. Jährliche Boni Anders- lautende Vertragsvereinbarungen bleiben vorbehal- ten. RZO ist berechtigt, die Preise einseitig und Aktienoptionen werden nicht gewährtjederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter betrieblicher o- der geschäftlicher Verhältnisse (z.B. neue Standards o- der regulatorische Vorgaben, neue Technologien, Lie- ferantenumstellungen, veränderte Gestehungskosten, Teuerung) unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 50 Tagen schriftlich auf jedes Monatsende anzupas- sen. In Anbetracht Bei wesentlichen Anpassungen der Preise steht dem Vertragspartnern ein ausserordentliches Recht auf Kündigung des erweiterten Tätigkeitsbereichs entsprechenden Dienstleistungsver- trages auf den Zeitpunkt des in Krafttretens der Preis- änderung zu. Der Vertragspartner hat das ausseror- dentliche Kündigungsrecht innert 30 Tagen nach Er- halt der Mitteilung der Anpassung schriftlich auszu- üben. Ohne schriftliche Kündigung innert Frist gelten die Anpassungen als genehmigt und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie sind für den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtVer- tragspartner verbindlich. Die Hauptversammlung Anpassung der Preise an die Teuerung, an verän- derte Abgaben, Steuern, erhöhte Elektrizitäts- und Netznutzungspreise oder sonstige neue Belastungen gilt nicht als wesentliche Anpassung der Preise und begründet kein ausserordentliches Kündigungsrecht. Die Vergütungen der Dienstleistungen werden dem Vertragspartner quartalsweise im Voraus in Rechnung gestellt. Angebrochene Kalendermonate werden pro rata in Rechnung gestellt. Die Vergütungen für Dienstleistungen und Produkte werden innert 30 Tagen ab Fakturadatum zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner hat die auf der Rechnung genannte Bankverbindung für seine Zahlung zu ver- wenden. Der Verzug des Vertragspartners tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Es gilt ein Verzugszins von 5 % p. a. als vereinbart. Befin- det sich der Vertragspartner mit einer Zahlung im Ver- zug, kann beschließenRZO die Erbringung von künftigen Dienst- leistungen oder Weiterbearbeitung der Produkte von der Bezahlung offener Rechnungen und, dass nach ihrem Ermessen, auch von Vorauszahlungen oder anderen Sicherheiten abhängig machen. Auf Wunsch kann der Vertragspartner die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhaltenBerech- nungsgrundlagen für die Rechnungsstellung schriftlich anfordern. XXX stellt dem Vertragspartnern die Be- rechnungsgrundlagen zu, sofern diese mit vertretba- rem technischem Aufwand erarbeitet werden können. Vom Vertragspartner geforderte Leistungen, deren Preise nicht speziell vereinbart wurden, werden nach effektivem Aufwand zu den jeweils gültigen Standar- dansätzen gemäss den Verrechnungssätzen für Sup- port und Wartung von RZO in Rechnung gestellt. Eine Verrechnung von Forderungen durch den Ver- tragspartner ist nur mit Zustimmung von RZO zulässig. Für eine Bestellungen von Produkten über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wirdCHF 30‘000.- gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 bei Bestel- lungseingang, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen 1/3 bei Liefer- oder Montagebeginn, 1/3 nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der VergütungspolitikBereitstellung.

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Samples: www.rechenzentrum-ostschweiz.ch

Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung* sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. Der Vergütungsanteil für sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung* sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 7.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 8 mit einer einheitlichen Grundvergütung Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat der GesellschaftBestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Jährliche Boni Abweichend von Ziffer 8.5 Sätze 2 und Aktienoptionen 3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gewährtgesondert vergütet. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtReisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließenNebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion Materialkosten werden vergütet gemäß § 110 AbsAnlage Nr. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik .

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Samples: www.evergabe.nrw.de

Vergütung. Leistung (Welche Gründung ist gewünscht?) Netto Brutto AG „START-UP“ (Organisation und Begleitung der Gründung, Erstellung indivi- dueller Gesellschaftsvertrag und Gründungsunterlagen, Geschäftsführer-Mus- tervertrag) 999,00 € 1188,81 € AG „Rechtssicher“ (Organisation und Begleitung der Gründung, Ausführliches Gründungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individueller Gesell- schaftsvertrag und Gründungsunterlagen, Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenname, Geschäftsführer-Mustervertrag, Muster-Eröffnungsbilanz, Mus- tervertragspaket) 1399,00 € 1664,81 € AG „PLUS“ (wie „Rechtssicher“ + Geschäftsführer-Mustervertrag, Abschluss- beratungsgespräch mit Rechtsanwalt, Mustervertragspaket PLUS, Erstellung der Gewerbeanmeldung, Gründungsbericht Aktionäre, Prüfungsbericht Vor- stand-Aufsichtsrat, ggf. Sachgründungsbericht, Gründungsvollmacht, Erstellung und elektronische Einreichung der Steueranmeldung - ELSTER, elektronische Beantragung der USt.-ID, Erstellung und elektronische Einreichung der Eröff- nungsbilanz - eBilanz+) 1799,00 € 2140,81 € Erst ab dem 4. Gesellschafter: Preis je weiterer Gesellschafter 299,00 € 355,81 € Sachgründung - je Sache 299,00 € 355,81 € Gründung durch Gründungsvollmacht (lediglich Begleitung ohne persönliche Vertretung) 299,00 € 355,81 € Gründung durch eine bestehende ausländische Muttergesellschaft - je Gesellschaft 499,00 € 593,81 € Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung für Leistungen richten sich nur an Unternehmen nach § 14 BGB. Zusätzliche Leistungen können nach Absprache auf Stundensatzbasis beauftragt werden. Es gelten die Organtätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Jährliche Boni jeweils gültigen AGB und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtDatenschutzbestimmungen: xxxxx://xxxxxx-xx.xx/xxx-xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass anwaltliche Haftung für Fahrlässigkeit ist auf die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für Summe von 1.000.000 Euro (eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren Million) begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder Eine weiter- gehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Aufsichtsrats vorgeltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt Sie können die Beauftragung ausfüllen oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitikauch direkt

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Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung Sämtliche Leistungen, die der Webdesigner für den Auf- traggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht aus- drücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung des Webdesigners Sonder- und/oder Mehrleistungen des Web- designers (vgl. Ziff. 2.3), so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Dies gilt insbesondere für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat Übergabe sogenannter »offener« Dateien. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der GesellschaftAuftraggeber zu vertreten hat, so kann der Webdesigner eine angemessene Erhöhung der Vergü- anschrift Xxxxx-Xxxx-Xxx. Jährliche Boni 00 00000 Xxxxxx xx Xxxxxxxxxx e-mail xxxx.xxxxxx@ www. xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx tung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugs- schadens bleibt davon unberührt. Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und Aktienoptionen werden nicht gewährt– soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. In Anbetracht Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich ver- einbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden. Vorbehalt- lich anderweitiger Vereinbarungen wird die Vergütung des erweiterten Tätigkeitsbereichs Entwurfs- und Nutzungshonorars nach dem jeweils aktuel- len AGD Vergütungstarif Design berechnet, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Der AGD Vergütungstarif Design kann jederzeit beim Auftragnehmer angefor- dert werden. Vorschläge des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Ein- fluss auf die Höhe der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtVergütung. Die Hauptversammlung kann beschließenVergütungen sind Nettobeträge, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Lizenzen von Drittanbietern, z.B. für Software, Grafiken, Fotografien oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließenTemplates, sind nicht Bestandteil der Ver- gütung und werden gesondert abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit ver- tragsgemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine D&O-Versicherung abentsprechende Teilver- gütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Webdesigner finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich zwar ¼ der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertig- stellung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen Arbeiten, ½ nach Ablieferung. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstleri- schen Gründen verweigert werden. Beginnt oder endet Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug kann der Webdesigner bei Rechts- geschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, die Funktion gesetzliche Verzugspauschale i. H. v. 40,00 EUR sowie Ver- zugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jewei- ligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins- satz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Gel- tendmachung eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitiknachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

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Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die zwi- schen Heinz und dem Subunternehmer vereinbarten Preise sind Festpreise. Mit den Fest- preisen sind alle Leistungen des Subunternehmers abgegolten und schließen insoweit Nach- forderungen des Subunternehmers jeder Art aus. Kosten für eventuelle Verpackung und die Durchführung der Transporte bis zu der von Heinz angegebenen Anlieferadresse sowie für Zollformalitäten sind in den vereinbarten Preisen enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Ablieferbelege sind innerhalb von 5 Werktagen nach erfolgter Zustellung bei dem/den Emp- fänger/n unter der Angabe der Tournummer an folgende E-Mail Adresse spedition@heinz- xxxxxxxx.xx bzw. Faxnummer 0049 8761/398949-9 zu übermitteln. Eine Zahlung ohne Emp- fangsbestätigung seitens des Empfängers/der Empfänger auf den Originallieferscheinen kann nicht vorgenommen werden. Der Subunternehmer hat sein Personal entsprechend zu unterweisen. Die Übermittlung der Frachtrechnung nebst Ablieferbelegen erfolgt durch den Subunternehmer kostenlos. Xxxxx zahlt die Rechnungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, auf dem han- delsüblichen Wege innerhalb von 60 Werktagen rein netto. Fristbeginn ist der Tag des Rechnungseingangs und Eingangs sämtlicher Ablieferbelege (vgl. § 9 Abs. 1). Zahlungen erfolgen auf die hinterlegten Konten mit schuldbefreiender Wirkung. Der Subunternehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung berechtigt, Forderungen gegen Xxxxx an Dritte abzutreten. Xxxxx belastet den Subunternehmer für jede Abtretung mit einer einheitlichen Grundvergütung einmaligen Bearbeitungsgebühr von € 80,00 zzgl. Umsatzsteuer. Erfüllungsort für Zah- lungen von Xxxxx ist der Firmensitz von Xxxxx. Die bei Zahlung auf Auslandskonten anfal- lenden Bankkosten trägt der Subunternehmer. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist, beginnen Fristen mit Auftragserteilung. Sämtliche Anlieferfristen und -termine bzw. Zeitfenster die zwischen Heinz und dem Subun- ternehmer vereinbart wurden, sind verbindlich. Entscheidend und maßgeblich für die Organtätigkeit Einhal- tung der Lieferfrist, des Liefertermins oder des eingeräumten Zeitfensters ist der Eingang der Ware bei der von Xxxxx benannten Anlieferungsadresse. Erkennt der Subunternehmer, dass ein vereinbarter Termin oder eine vorgesehene Lieferfrist nicht eingehalten werden können, so hat er dies Heinz unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt sofern der Subunternehmer fristgerecht nur eine Teilmenge liefern kann. Der Subunterneh- mer ist zum Schadenersatz verpflichtet der Heinz aus der unterlassenen oder verspäteten Anzeige entsteht, sofern dies vom Subunternehmer zu vertreten ist. Die Annahme der ver- späteten Anlieferung bzw. einer Teillieferung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. Be- und Entladetermine gelten als vereinbarte Leistungs- bzw. Lieferzeit im Aufsichtsrat Sinne von § 425 HGB. Im Falle der GesellschaftNichteinhaltung von solchen Leistungs- bzw. Jährliche Boni und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und Liefervereinbarungen ist der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des AufsichtsratsSubunternehmer verpflichtet, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden Auftraggeber von eventuell entstehenden Regressansprü- chen Dritter wegen der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtentstandenen Verspätungsschäden freizustellen. Die Hauptversammlung kann beschließenHaftung des Subunternehmers richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Das Transportrisiko, die Gefahr jeder Verschlechterung einschließlich des zufälligen Unter- gangs trägt ab der Übernahme des Transportgutes bis zur Ablieferung an die von Heinz ge- nannte Anlieferadresse der Subunternehmer. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt der Transport und die Anliefe- rung des Frachtgutes mittels üblichen Transportmitteln, die vom Subunternehmer zur Verfü- gung zu stellen sind. Soweit der Subunternehmer an der Be- oder Entladung teilnimmt oder er diese beobachten kann, trifft ihn hinsichtlich der ordnungsgemäßen Be- und Entladung eine komplette Prüfungspflicht i.S.d. §§ 412, 427 HGB, insbesondere hinsichtlich der La- dungssicherung sowie der Beförderungs- und Betriebssicherheit. Die Pflicht beginnt mit der Beladung und endet mit der Entladung. Insoweit gilt, dass eventuell vorhandene Mängel vom Subunternehmer unverzüglich zu rügen sind. Sofern dies nicht geschieht, gilt die Vermutung dafür, dass keine Beladungsmängel bestehen. Treten während der Fahrt Beförderungs- oder Ablieferungshindernisse auf bzw. droht die Nichteinhaltung der Be- bzw. Entladezeiten-/termine bzw. drohen Standzeiten des Fahr- zeugs, zu deren Lösung der Subunternehmer nach objektiven Maßstäben außerstande ist, verpflichtet sich der Subunternehmer Xxxxx unverzüglich zu unterrichten und weitergehende Weisungen einzuholen. Als Ladehilfsmittel dienen Paletten oder Gitterboxen. Sämtliche Ladehilfsmittel sind sowohl an der Beladestelle als auch an der Entladestelle in gleicher Art, Güte und Anzahl Zug-um- Zug durch den Subunternehmer zu tauschen. Die getauschten und entgegengenommenen Ladehilfsmittel müssen mindestens dem Standard UIC-Norm 435-4 entsprechen. Die Kosten für den Ladehilfsmitteltausch, d. h. die Kosten für die Rückführungspflicht der Ladehilfsmittel und das Risiko des Lademitteltausches sind im Frachtpreis enthalten. Verletzt der Subunter- nehmer die Austauschpflicht schuldhaft ist er schadensersatzpflichtig. Nicht getauschte La- dehilfsmittel werden durch Xxxxx an den Subunternehmer wie folgt berechnet: Je DB – Europalette Euro 9,00 Je DB – Euro-Gitterbox Euro 95,00 zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Dem Subunternehmer obliegt der Nachweis über den Verbleib der übernommenen Lade- hilfsmittel. Ihm ist gestattet nachzuweisen, dass der Ladehilfsmitteltausch an der Belade- oder Entladestelle verweigert wurde. Die Parteien vereinbaren, dass Xxxxx berechtigt ist, Ladehilfsmittelschulden des Subunter- nehmers mit offenen Frachtforderungen zu verrechnen. Der Subunternehmer verpflichtet sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen be- mannte LKW in ausreichender Anzahl und mit ausreichender Ladekapazität zur Verfügung zu stellen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass er bzw. die Fahrer während des Trans- portes jederzeit z. B. über ein Mobiltelefon mit Freisprecheinrichtung erreichbar sind. Der Subunternehmer gewährleistet, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über von ihm eingesetzten Fahrzeuge für die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließenAuslie- ferung der vorgesehenen Güter geeignet und ordnungsgemäß ausgestattet sind. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung abLadung muss vor Nässe und Feuchtigkeit geschützt sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde oder es sich aus der Natur der Sache bzw. des Auftrags ergibt. Die Arbeitnehmervertreter bereitgestellten Fahrzeu- ge, Behälter und Zusatzeinrichtungen müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein und den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, sowie ggf. den im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 AbsTransportauftrag ausge- wiesenen speziellen Anforderungsprofilen für das zu ladende Gut entsprechen. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten Dies gilt auch für die mitzuführende Ausrüstung wie z.B. Spanngurte, Spannbretter oder andere Zurr- vorrichtungen. Wenn ein kompletter Lkw beauftragt wurde, so darf dieser weder angeladen noch mit Palet- ten beladen sein. Sofern die Fahrzeuge diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden sie von Xxxxx zurückgewiesen. Sollten hierdurch Verzögerungen entstehen, die Xxxxx Xxxxxx verursachen oder sollte hierdurch die Ware verspätet beim Kunden eintreffen, werden die hieraus entstandenen Kosten nebst Folgekosten dem Verursacher bzw. dem Subunterneh- mer belastet. Sind in der Sendung keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter Ladehilfsmittel enthalten aber im Aufsichtsrat Fahrzeug des Subunternehmers werden Ladehilfsmittel mitgeführt und die Ladefläche muss zur vollständi- gen Beladung leer sein, obliegt die Lösung dieses Ladeproblems allein dem Subunterneh- mer. Er hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagendie Maßnahmen zu ergreifen, die nach objektiven Gesichtspunkten im Interesse von Xxxxx liegen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von Etwaige Mehrkosten gehen zu Lasten des Subunternehmers. Sollte der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an Subunternehmer entgegen dieser Vereinbarung den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des GeschäftsjahresLkw dennoch beladen, so wird der Frachtpreis prozentual um die unter Punkt 3.3nicht zur Verfügung gestellte Fläche gekürzt. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährtDie Geltendma- chung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen obliegt die Ladungssicherung dem Subunterneh- mer als Frachtführer. Die Fahrzeuge müssen über ausreichendes Verzurrmaterial bzw. sons- tige zur Ladungssicherung erforderliche Ausrüstung verfügen, um die Ladung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegen Verrutschen oder Herabfallen zu sichern. Falls dies nicht der Fall ist, kann vom Betriebsrat abberufen von der Ladestelle die Beladung verweigert werden. Regelungen Kosten die durch die Übernahme von Ladungssicherungsmitteln bei den Ladestellen entstehen, werden von Xxxxx weiter verrechnet oder der Subunternehmer bzw. sein Fahrer begleichen diese Kosten direkt selbst an der Ladestelle. Der Subunternehmer ist für eine vorübergehende Abweichung die ordnungsgemäße Verstauung und Sicherung der Güter auf dem Fahrzeug und somit für die Betriebssicherheit und Beförde- rungssicherheit der Ladung bis zur letzten Entladestelle verantwortlich. Die Ladungssiche- rung ist unmittelbar nach Beendigung des Beladevorganges bzw. einer Teilentladung durch den Fahrzeugführer durchzuführen. Der Subunternehmer stellt Xxxxx im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung von jeglicher Haftung gegenüber Dritter frei. Bei Ausfall des vorgesehenen oder des eingesetzten Fahrzeugs hat der VergütungspolitikSubunternehmer, nach vorheriger Information gegenüber Xxxxx, unverzüglich ein geeignetes Ersatzfahrzeug zu stellen, unabhängig davon, ob der Ausfall vom Subunternehmer zu vertreten ist. Der Subunternehmer bzw. dessen Erfüllungsgehilfe (Fahrer) muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Der Fahrer des Subunternehmers hat die Bestimmungen der Straßen- verkehrs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ausnahmslos zu beachten. Insbesondere hat er vor Fahrtbeginn die Verkehrssicherheit des LKW zu überprüfen. Er hat die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten. Die Überladung des LKW ist untersagt.

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Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat Nach § 17 Abs. 1 BBiG hat der Gesellschaft. Jährliche Boni und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird Ausbildende (m/w/d) dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse Auszubildenden (m/w/d) eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtangemessene Vergütung zu gewähren. Die Hauptversammlung kann beschließenAngemes- senheit der Vergütung ist ausgeschlossen, dass wenn die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß monatliche Mindestvergütung (§ 110 17 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt 2 BBiG) unterschritten wird. Die Bestellung Vergütung ist nach dem Lebensalter des Auszubildenden (m/w/d) so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an- steigt. Soweit Vergütungen tariflich geregelt und anwendbar oder nach § 11 vereinbart sind, gelten die tariflichen Sätze. Die Vergütung bemisst sich nach Monaten und ist spätestens am letzten Arbeitstag des jeweiligen Monats zu zahlen (§ 18 BBiG). Leistet der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung Auszubildende (m/w/d) Überstunden, so sind diese besonders zu vergüten oder durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen entsprechende Freizeit auszugleichen. Unter 18-jährigen ist, sofern keine günstigere tarifliche Regelung anzuwenden ist, mindestens Urlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. bei über 18-jährigen nach dem Bundesurlaubsgesetz zu gewähren. Der Mindesturlaub nach den gesetzlichen Bestimmungen darf nicht unterschritten werden. Beginnt Nach Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz beträgt der jährliche Urlaubsanspruch für Lehrlinge: - vor Vollendung des 16. Lebensjahres – 30 Werktage oder endet 25 Arbeitstage - vor Vollendung des 17. Lebensjahres – 27 Werktage oder 23 Arbeitstage - vor Vollendung des 18. Lebensjahres – 25 Werktage oder 21 Arbeitstage - über 18 Jahre – 24 Werktage oder 20 Arbeitstage Stichtag für die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während Berechnung des GeschäftsjahresLebensalters ist der 1. Januar des Kalenderjahres, nicht das tatsächliche Geburtsdatum. Voller Urlaubsanspruch für das jeweilige Kalenderjahr entsteht nach Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses. Bruchteile von mindestens einem halben Tag sind aufzurunden. Ist der Urlaub tarifvertraglich geregelt und anwendbar oder ist der Tarifver- trag allgemeinverbindlich, so wird ist der tarifvertragliche Urlaub zu gewähren. Auskünfte zur tarifvertraglichen Urlaubsregelung erteilen die unter Punkt 3.3zuständi- gen Innungsverbände, Innungen oder Kreishandwerkerschaften und die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen Der Urlaub ist für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitikjedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) gesondert anzugeben.

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Samples: www.innung-offenbach-shk.de

Vergütung. Leistung (Welche Gründung ist gewünscht?) Netto Brutto KG „Rechtssicher“ (Organisation und Begleitung der Gründung, Ausführliches Gründungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individueller Gesell- schaftsvertrag und Gründungsunterlagen, Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenname, Geschäftsführer-Mustervertrag, Muster-Eröffnungsbilanz, Mus- tervertragspaket) 599,00 € 712,81 € KG „PLUS“ (Organisation und Begleitung der Gründung, Ausführliches Grün- dungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individueller Gesell- schaftsvertrag und Gründungsunterlagen, Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenname, Geschäftsführer-Mustervertrag, Abschlussberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Mustervertragspaket PLUS, Erstellung der Gewerbeanmeldung, Erstellung und elektronische Einreichung der Steueranmeldung - ELSTER, elekt- ronische Beantragung der USt.-ID, Erstellung und elektronische Einreichung der Eröffnungsbilanz - eBilanz+) 759,00 € 903,21 € Erst ab dem 4. Gesellschafter: Preis je weiterer Gesellschafter 99,00 € 117,81 € Sachgründung - je Sache 99,00 € 117,81 € Gründung durch Gründungsvollmacht (lediglich Begleitung ohne persönliche Vertretung) 99,00 € 117,81 € Gründung durch eine bestehende ausländische Muttergesellschaft - je Gesellschaft 199,00 € 236,81 € Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung für Leistungen richten sich nur an Unternehmen nach § 14 BGB. Zusätzliche Leistungen können nach Absprache auf Stundensatzbasis beauftragt werden. Es gelten die Organtätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Jährliche Boni jeweils gültigen AGB und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährtDatenschutzbestimmungen: xxxxx://xxxxxx-xx.xx/xxx-xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass anwaltliche Haftung für Fahrlässigkeit ist auf die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für Summe von 1.000.000 Euro (eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren Million) begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder Eine weiter- gehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Aufsichtsrats vorgeltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt Sie können die Beauftragung ausfüllen oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitikauch direkt

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