Common use of Vergütung Clause in Contracts

Vergütung. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .

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Samples: Systemvertrag, Systemvertrag, Systemvertrag

Vergütung. 8.1. Die vom AG zu bezahlende Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Alle Preise verstehen sich in EURO und die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. 8.2. Reisezeiten von Mitarbeitern von NOUS gelten als Arbeitszeit und werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. 8.3. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien). 8.4. NOUS ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Leistungen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen. 8.5. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart werden einmalige Vergütungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   EuroLeistungserbringung und laufende Vergütungen vierteljährlich im Voraus verrechnet. Die sonstigen von NOUS gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem NOUS über sie verfügen kann. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist NOUS berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG I4 Tage überschreiten, ist NOUS berechtigt, sämtliche Leistungen nach einzustellen. NOUS ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. 8.6. Laufende Vergütungen beruhen auf dem Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der Abnahme sind automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 8.7. Ein Zurückbehaltungsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen beziehungsweise Bemängelungen steht dem AG nicht zu, wenn gesetzlich nicht zwingend andere Vorschriften gelten. 8.8. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der pauschalen Vergütung AG. Sollte NOUS für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegoltensolche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG NOUS schad- und klagloshalten. 8.9. Bei Leistungen, die mehrere Einheiten umfassen, ist NOUS berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und jenein Teilrechnungen zu verrechnen. 8.10. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach Preise unterliegen einer jährlichen Indexanpassung (Basis = Verbraucherpreisindex VPI (2020=100)) in Österreich; ansonsten jener der Abnahme beträgt pauschal   EuroEU, veröffentlicht von der Statistik Austria. Die Vergütung Übersteigt die Veränderung des Index 5% erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .eine Preisanpassung im vollen Ausmaß.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem 8.1 Ein im EVB-IT Systemvertrag vereinbarter Pauschalfestpreis* abgegoltenist das Entgelt für alle zum Pauschal- festpreis* vereinbarten Leistungen einschließlich vereinbarter Nutzungsrechte. Reisezeiten, Reise- kosten und Nebenkosten* sind im Pauschalfestpreis* ebenfalls enthalten. 8.2 Eine im EVB-IT Systemvertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitauf- wand, soweit nichts anderes vereinbart ist. Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten* werden ent- sprechend der vertraglichen Vereinbarung vergütet. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten des Auftragnehmers werden wie Arbeitszeiten vergütet. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   EuroAuftragnehmer muss sich jedoch an- rechnen lassen, was er durch die Nichterbringung seiner Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen Ist bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung eine Obergrenze vereinbart, ist der Preiskategorien Auftragnehmer auch bei Überschreitung dieser Grenze zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Auftrag- nehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer ist jedoch in diesem Fall ver- pflichtet, die vereinbarte Leistung gegen zusätzliche Vergütung nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen vollständig zu erbringen, sofern der Auftraggeber dies verlangt. Xxxxxx oder Irrtümer in seiner Kalkulation hat der Auftragnehmer stets zu vertreten. 8.3 Die Vergütung für die Erstellung des Gesamtsystems wird nach der Gesamtabnahme fällig, soweit nicht im Zahlungsplan in Nummer 9 des EVB-IT Systemvertrages Zahlungen nach Teilabnahmen vereinbart sind. Anspruch auf Vorauszahlungen bzw. Abschlagszahlungen* hat der Auftragnehmer 8.4 Eine fällige Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zah- len, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dies setzt bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie die Vorlage eines vom Auftragnehmer unterschriebenen Leistungsnachweises, z.B. entsprechend Muster 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten - Leis- tungsnachweis Systemvertrag - voraus, dem der Leistungserbringung Auftraggeber nach Vorlage nicht widersprochen hat. Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung bei vereinbarter Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während für System- serviceleistungen gemäß Ziffer 4 ist darüber hinaus die Abnahme der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nrjeweiligen Leistung. 8.5 Je Kalendertag wird nicht mehr als ein Tagessatz vergütet, soweit nichts anderes vereinbart ist.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller vereinbarter Tagessatz kann nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 8 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 8 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung Rech- nung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage NrIst ein Stundensatz vereinbart, werden angefangene Stunden anteilig vergütet. 8.6 Ist eine Preisanpassung für Leistungen vereinbart, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind, gilt, falls keine anderweitige Regelung vorgesehen ist, folgendes: Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig 12 Monate nach Abnahme des Gesamtsystems, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden.  . ReisekostenEine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam. Die Erhöhung hat angemessen und marktüblich zu sein und darf maximal 3% der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betra- gen. 8.7 Alle Preise verstehen sich rein netto und, Nebenkosten*soweit Umsatzsteuerpflicht besteht, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .zuzüglich der zum Zeit- punkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

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Samples: It System Contract, Evb It System Contract

Vergütung. 9.1 Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. 9.2 Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 9.5. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege(Kopien). 9.3 Der AN ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Leistungen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen. 9.4 Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Abnahme Leistungserbringung, laufende Vergütungen vierteljährlich im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Kommt der AG mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenseinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für sonstige alle bereits erbrachten Leistungen nach ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. 9.5 Laufende Vergütungen beruhen auf dem Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der Abnahme beträgt   Euro. automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 9.6 Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 Aufrechnung ist dem AG nur mit einer Obergrenze vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu. 9.7 Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG. Sollte der AN für solche Abgaben in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt Anspruch genommen werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten so wird der AG den AN schad- und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .klaglos halten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Service Agreement

Vergütung. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten12. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   EuroCompensation 12.1. aiio hat neben ihrem Vergütungsanspruch einen Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Die sonstigen Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. aiio kann angemessene Vorschüsse auf 12.1. In addition to its right to compensation, aiio is entitled to the reimbursement of expenses unless otherwise specified. If applicable the Value Added Tax will be charged as well. aiio may request appropriate advances for payment or for Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung bzw. Erbringung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber eines Projektes oder eines Vertragsverhältnisses haften als Gesamtschuldner. Soweit nicht ausdrücklich ein Fest-/Pauschalpreis vereinbart ist, schuldet der Auftraggeber die Zahlung einer Vergütung nach geleistetem Aufwand. 12.2. Zu einer Aufrechnung mit Forderungen der aiio ist der Auftraggeber nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von aiio anerkannt worden ist. 12.3. aiio wird für ihre Leistungen nach monatliche Abrechnungen stellen, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind. 12.4. Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt für Werkleistungen Folgendes: 12.4.1. aiio kann vom Auftraggeber für in sich abgeschlossene Teile des Werks Abschlagszahlungen für erbrachte im Wesentlichen vertragsgemäße Leistungen verlangen. 12.4.2. Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so wird die Vergütung für jeden Teil mit dessen Abnahme fällig. 12.4.3. Kommt der Abnahme sind Auftraggeber mit der pauschalen Zahlung der Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Verzug, ist aiio berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von   Euro8 (acht) Prozentpunkten über dem EURIBOR p.a. Dabei zu verlangen. In diesem Fall ist Personal aiio außerdem berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung der Kategorie(nfälligen Vergütung einzustellen, ohne dass aiio in Verzug gerät; vereinbarte Fertigstellungs-termine oder Leistungsfristen verlängern sich in diesem Fall um die Dauer des Zahlungsverzugs. the outlay of expenses, and can make the delivery or performance of services contingent upon the fulfillment of its requests. Multiple clients for the same project or contractual relationship are jointly responsible for the payment of compensation. To the extent that a fixed or flat- rate cost has not been expressly stipulated, the client is responsible for paying the compensation on a time and material basis. 12.2. The client is entitled to charge claims to aiio only if its counterclaim has been stipulated in a legally binding manner or has been acknowledged by aiio. 12.3. aiio will bill for its services on a monthly basis unless the parties have agreed otherwise. 12.4. Unless expressly agreed otherwise, the following will apply to work products: 12.5. aiio may charge the client installment payments for self- contained portions of the work product it has substantially completed. 12.6. If the work product is to be accepted in portions, and the compensation stipulated for each portion, then compensation becomes due upon the acceptance of each portion. 12.7. If the client defaults on payment of compensation, aiio is entitled to charge interest on late payments in the amount of 8 (eight)   einzusetzenpercent above the EURIBOR per annum. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVBIn the event that this occurs, aiio may also suspend the performance of services, without defaulting, until payment is made in full; should this occur, the agreed-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .upon deadlines for completion or service timelines will be prolonged by the duration that payment was delayed.

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Samples: General Terms and Conditions

Vergütung. 9.1. Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. 9.2. Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 9.5. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege(Kopien). 9.3. Der AN ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Leistungen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen. 9.4. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Abnahme Leistungserbringung, laufende Vergütungen vierteljährlich im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 10 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Kommt der AG mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenseinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für sonstige alle bereits erbrachten Leistungen nach ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. 9.5. Laufende Vergütungen beruhen auf dem Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der Abnahme beträgt   Euroautomatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 9.6. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 Aufrechnung ist dem AG nur mit einer Obergrenze vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu. 9.7. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG. Sollte der AN für solche Abgaben in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt Anspruch genommen werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten so wird der AG den AN Schad- und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .klaglos halten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 9.1 Der Vergütungsanspruch des Sachverständigen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, den Bestimmungen des BGB und den nachfolgenden Berechnungsgrundlagen. 9.2 Neben der Vergütung der Tätigkeit hat der Sachverständige Anspruch auf Ersatz der entstandenen Aufwendungen. 9.3 Der Sachverständige ist auch ohne besondere Vereinbarung berechtigt, für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen eine Vorauszahlung zu verlangen. Ebenso ist der Sachverständige berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden. 9.4 Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme volle Vergütung ist mit Überreichung des Gutachtens an den Auftraggeber fällig. Getätigte Vorauszahlungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. in Abzug zu bringen. 9.5 Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Eurodes Sachverständigen kann am Objektwert fest vereinbart werden. Dabei ist Personal Ist dies nicht der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Fall, so richtet sich die Vergütung nach Aufwand Vereinbarung den in diesem Vertrag festgelegten Stunden- und Vergütungssätzen jeweils nach Zeitaufwand. 9.6 Erfolgt die Vergütung gemäß 9.5 auf Basis des Zeitaufwands, so beträgt der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers Stundensatz je angefangene halbe Stunde für den Sachverständigen …… €, für Hilfskräfte 45,- €.. Fahrt- und Wartezeiten werden erbracht: Während der Geschäftszeiten mit …….€ je Stunde in Rechnung gestellt, die Kosten pro gefahrenem PKW Kilometer betragen € 0,30 €. 9.7 Für Arbeiten an Wochenenden, Feiertagen und an Werktagen (außer an Samstagen zwischen 20:00 und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis 6:00 werden Zuschläge von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb 50% berechnet. 9.8 Wird der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen Sachverständige als Zeuge vor Gericht tätig, erhält der Sachverständige vom Auftraggeber den Differenzbetrag zwischen der Zeugenentschädigung und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für den vereinbarten Vergütungsbeträgen erstattet. 9.9 Zu der Vergütung und den Auslagen kommt die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

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Samples: Gutachtenvertrag

Vergütung. Die sonstigen Leistungen nach Leistung (Welche Gründung ist gewünscht?) Xxxxx Xxxxxx UG Holding „Rechtssicher“ (Organisation und Begleitung der Abnahme sind Gründung (Mut- ter- und Tochtergesellschaften), Ausführliches Gründungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individuelle Gesellschaftsverträge und Gründungs- unterlagen (Mutter und Töchter). Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenna- me, Geschäftsführer-Mustervertrag, Muster-Eröffnungsbilanz, Mustervertrags- paket) 599,00 € 712,81 € UG Holding „PLUS“ (Organisation und Begleitung der Gründung (Mutter- und Tochtergesellschaften), Ausführliches Gründungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individuelle Gesellschaftsverträge und Gründungsun- terlagen (Mutter und Töchter). Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenname, Geschäftsführer-Mustervertrag, Abschlussberatungsgespräch mit Rechtsan- walt, Mustervertragspaket PLUS, Erstellung der Gewerbeanmeldung (Mutter und Töchter), Erstellung und elektronische Einreichung der Steueranmeldung - ELSTER (Mutter und Töchter), elektronische Beantragung der USt.-ID, Erstel- lung und elektronische Einreichung der Eröffnungsbilanz - eBilanz+ (Mutter und Töchter)) 799,00 € 950,81 € Erst ab dem Pauschalfestpreis* abgegolten4. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* Gesellschafter: Preis je weiterer Gesellschafter Gründung durch eine bestehende ausländische Muttergesellschaft Gründung durch Gründungsvollmacht (lediglich Begleitung ohne persönliche Vertretung) *Ab dem Paket Rechtssicher möglich 99,00 € 117,81 € Für die vollständige Gründung Ihrer UG Holding beträgt das Gesamthonorar die Grundkosten für sonstige Leistungen nach die Gründung der Abnahme beträgt   EuroMuttergesellschaft 599,- € (Paket „Rechtssicher“) und 799,- € (Paket „PLUS“), sowie für die Gründung jeder Toch- tergesellschaft die Paketkosten um 20% reduziert. Die sonstigen Leistungen richten sich nur an Unternehmen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten§ 14 BGB. Zusätzliche Leistungen können nach Absprache auf Stundensatzbasis beauftragt werden. Es gelten die jeweils gültigen AGB und Datenschutzbestimmungen: xxxxx://xxxxxx-xx.xx/xxx-xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx. Die gesonderte Vergütung anwaltliche Haftung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   EuroFahrlässigkeit ist auf die Summe von 1.000.000 Euro (eine Million) begrenzt. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze Eine weiter- gehende Haftung als in Höhe von   Eurodiesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für Sie können die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .Beauftragung ausfüllen oder auch direkt

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Samples: Mandatsauftrag

Vergütung. 10.1. Die sonstigen Leistungserbringerin erbringt die Leistungen zu Festpreisen (Stückpreise, mengen-/volumenbasierte, zeitab- hängige Preise, Pauschalen, fixer Werkpreis) oder nach Auf- wand mit oberer Begrenzung der Vergütung (Kostendach). Sie gibt in ihrem Angebot die Kostenarten und Kostensätze bekannt. 10.2. Erbringt die Leistungserbringerin Leistungen nach Auf- wand, so liefert sie zusammen mit der Rechnung einen durch die zuständige Person der Leistungsbezügerin visierten Rap- port. Der Rapport nennt pro Tag die Leistungen und den Auf- wand jeder eingesetzten Person. Zeichnet sich eine Über- schreitung des Kostendachs ab, hat die Leistungserbringerin die Leistungsbezügerin umgehend schriftlich und begründet zu informieren. Die Leistungserbringerin bleibt an das Kos- tendach gebunden. 10.3. Die Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig sind. Durch die Vergütung abge- deckt sind insbesondere die Installations- und Dokumentati- onskosten, die Kosten der Instruktion, die Spesen, die Li- zenzgebühren, die Verpackungs-, Transport- und Versiche- rungs-kosten sowie die zum Zeitpunkt der Vertragsunter- zeichnung geltenden öffentlichen Abgaben (z.B. MWST) und die vorgezogene Recyclinggebühr, welche je separat ausge- wiesen werden können. 10.4. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung bzw. – sofern vertraglich vorgesehen – nach der Abnahme der abge- rechneten Leistungen. Rechnungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolteninnert 30 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach Eine längere Frist ist zulässig, wenn sie aufgrund der Abnahme beträgt   Eurobesonderen Natur oder Merkmale des Auf- trages sachlich gerechtfertigt ist. Die sonstigen Leistungen nach Zahlungsfrist darf aller- dings 60 Tage keinesfalls überschreiten. Vorbehalten bleibt die Möglichkeit einer Vereinbarung von Ratenzahlungen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des ÖAWG und der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurdenÖAWV. 10.5. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistetTeilzahlungen (Anzahlungen und Abschlags- zahlungen) vereinbart, sind diese anteilig kann die Leistungsbezügerin von der Leistungserbringerin die Sicherstellung des Betrags auf ge- eignete Weise (z.B. mittels Bankgarantie) verlangen. 10.6. Eine Anpassung der Vergütung, namentlich von Fest- preisen, Aufwandansätzen und Kostendächern, während der Vertragslaufzeit erfolgt nur, falls dies in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .der Vertragsurkunde festgehalten ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. Die sonstigen Leistungen Sämtliche Leistungen, die der Webdesigner für den Auf- traggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht aus- drücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung des Webdesigners Sonder- und/oder Mehrleistungen des Web- designers (vgl. Ziff. 2.3), so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Dies gilt insbesondere für die Übergabe sogenannter »offener« Dateien. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenAuftraggeber zu vertreten hat, so kann der Webdesigner eine angemessene Erhöhung der Vergü- anschrift Xxxxx-Xxxx-Xxx. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro00 00000 Xxxxxx xx Xxxxxxxxxx e-mail xxxx.xxxxxx@ www. xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx tung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   EuroGeltendmachung eines weitergehenden Verzugs- schadens bleibt davon unberührt. Die Vergütung erfolgt setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich ver- einbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden. Vorbehalt- lich anderweitiger Vereinbarungen wird die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars nach dem jeweils aktuel- len AGD Vergütungstarif Design berechnet, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Der AGD Vergütungstarif Design kann jederzeit beim Auftragnehmer angefor- dert werden. Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Ein- fluss auf die Höhe der Vergütung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Lizenzen von Drittanbietern, z.B. für Software, Grafiken, Fotografien oder Templates, sind nicht Bestandteil der Ver- gütung und werden gesondert abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit ver- tragsgemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilver- gütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Webdesigner finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze Fertig- stellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstleri- schen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug kann der Webdesigner bei Rechts- geschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, die gesetzliche Verzugspauschale i. H. v. 40,00 EUR sowie Ver- zugszinsen in Höhe von   Euro9 Prozentpunkten über dem jewei- ligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins- satz der Europäischen Zentralbank p.a. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzenverlangen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .Gel- tendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

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Samples: Webdesign Agreement

Vergütung. 5.1 Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden nachstehen- de jährliche Vergütung/en4 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entste- hens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart5: Für ................................................................... von € Für ................................................................... von € Für ................................................................... von € Für ................................................................... von € Summe € + Umsatzsteuer ......... % € Gesamtbetrag € Mit dieser Vergütung sind abgegolten: • Die sonstigen Wartung nach Nr. 2.1 • die Instandsetzung nach Nr. 2.2 mit Lieferung benötigter Klein-/Ersatzteile bis zum Nettowert von insgesamt 25 € je Wartung und Anlage (Ersatzteile mit ei- nem Nettowert über 25 € je Teil werden gesondert vergütet) 3 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 4 Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. • die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und -stoffe • die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu liefernden Materialien • die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzuneh- mende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen • alle sich aus den Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenNr. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgel- der, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feier- tagszuschläge 5.2 Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (netto): Stundenverrechnungssatz6: Obermonteur € Monteur € Helfer € Zuschlag für Leistungen außerhalb der Abnahme beträgt   Eurobetriebsüblichen Arbeitszeit Überstunden % Nacht-/Schichtarbeit % Sonn-/Feiertagsarbeit % Fahrtkosten (An- und Abfahrt): €/Auftrag Entfernung Einsatzort – nächstgelegene Niederlassung km km-Pauschale pro Fahrtkilometer €/km Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet. 5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine Ver- tragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1). Ändert sich nach Ablauf dieser Frist der maßgebende Lohn, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nach folgender Preisgleitklausel an- gepasst werden. ⎜ K = K ⋅ ⎛P n ⎝ A + PL ⋅ Ln ⎞ ⎟ L ⎠ Dabei bedeuten K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot Kn = neue Vergütung A P = 0,............. = Allgemeinkostenanteil7 P = 0,............. = Lohnkostenanteil (PA + PL = 1)7 L = €/Std. = Lohn der maßgebenden Lohngruppe bei Vertragsangebot Ln = neuer Lohn der maßgebenden Lohngruppe Maßgebender Tarifvertrag7 ........................................................................................ ………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………. (bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen Betriebsvereinbarun- gen) Maßgebende Lohngruppe7 ....................................................................................... (z.B. für die Eisen-, Metall- und Elektroindustrie der Monatsgrundlohn, Lohn eines Facharbeiters der Lohngruppe 7 im summarischen System) Die sonstigen Anpassung erfolgt im Folgemonat nach Erbringung des Nachweises der Ände- rung des maßgebenden Xxxxxx durch den Auftragnehmer. 5.4 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4 benö- tigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt. 5.5 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Abnahme sind mit Errichtung der pauschalen Anlage/n wird für zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. gewährt. 5.6 Die Vergütung wird gezahlt8: jährlich nach erfolgter Leistungserbringung in Teilbeträgen halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung ………………………………………………………………………………………… Die Erfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt gesondert binnen 30 Tagen nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .Rechnungszugang.

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Samples: Wartungsvertrag

Vergütung. 9.1 Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. 9.2 Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 9.5. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien). 9.3 Der AN ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Leistungen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen. 9.4 Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Abnahme Leistungserbringung, laufende Vergütungen vierteljährlich im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Kommt der AG mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenseinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für sonstige alle bereits erbrachten Leistungen nach ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. 9.5 Sofern nicht vertraglich anders vereinbart, beruhen laufende Vergütungen auf der Abnahme beträgt   Euro. jeweiligen Tarifliste von k42 – Xxxxxx Xxxxxxxxx e.U. 9.6 Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 Aufrechnung ist dem AG nur mit einer Obergrenze vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu. 9.7 Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG. Sollte der AN für solche Abgaben in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt Anspruch genommen werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten so wird der AG den AN schad- und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .klaglos halten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. Die sonstigen Leistungen nach Nach § 17 Abs. 1 BBiG hat der Abnahme sind mit Ausbildende (m/w/d) dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   EuroAuszubildenden (m/w/d) eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die sonstigen Leistungen nach Angemes- senheit der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegoltenist ausgeschlossen, wenn die monatliche Mindestvergütung (§ 17 Abs. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro2 BBiG) unterschritten wird. Die Vergütung erfolgt gesondert ist nach Aufwand gemäß Nummer 7 dem Lebensalter des Auszubildenden (m/w/d) so zu bemessen, dass sie mit einer Obergrenze in Höhe von   Eurofortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an- steigt. Dabei Soweit Vergütungen tariflich geregelt und anwendbar oder nach § 11 vereinbart sind, gelten die tariflichen Sätze. Die Vergütung bemisst sich nach Monaten und ist Personal spätestens am letzten Arbeitstag des jeweiligen Monats zu zahlen (§ 18 BBiG). Leistet der Kategorie(nAuszubildende (m/w/d)   einzusetzenÜberstunden, so sind diese besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Ergänzende Vereinbarungen Unter 18-jährigen ist, sofern keine günstigere tarifliche Regelung anzuwenden ist, mindestens Urlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. bei Vergütung über 18-jährigen nach Aufwand Vereinbarung dem Bundesurlaubsgesetz zu gewähren. Der Mindesturlaub nach den gesetzlichen Bestimmungen darf nicht unterschritten werden. Nach Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz beträgt der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen jährliche Urlaubsanspruch für Lehrlinge: - vor Vollendung des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr16.  . Abweichende Regelungen Lebensjahres – 30 Werktage oder 25 Arbeitstage - vor Vollendung des 17. Lebensjahres – 27 Werktage oder 23 Arbeitstage - vor Vollendung des 18. Lebensjahres – 25 Werktage oder 21 Arbeitstage - über 18 Jahre – 24 Werktage oder 20 Arbeitstage Stichtag für die Bestimmung Berechnung des Lebensalters ist der 1. Januar des Kalenderjahres, nicht das tatsächliche Geburtsdatum. Voller Urlaubsanspruch für das jeweilige Kalenderjahr entsteht nach Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses. Bruchteile von mindestens einem halben Tag sind aufzurunden. Ist der Urlaub tarifvertraglich geregelt und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis anwendbar oder ist der Tarifver- trag allgemeinverbindlich, so ist der tarifvertragliche Urlaub zu gewähren. Auskünfte zur tarifvertraglichen Urlaubsregelung erteilen die zuständi- gen Innungsverbände, Innungen oder Kreishandwerkerschaften und die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer. Der Urlaub ist für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .anzugeben.

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Samples: Antrag Auf Eintragung in Das Verzeichnis Der Berufsausbildungsverhältnisse

Vergütung. Da Studierende während des Praktikums keinen Nebenjob ausüben können um Geld zu verdienen, ist eine Praktikumsvergütung notwendig. Ein genereller Anspruch hierauf besteht aber nicht. Es werden dennoch häufig Vergütungen gezahlt. Die sonstigen Leistungen nach Höhe der Abnahme Vergütung ist sehr unterschiedlich. Sie beginnt bei etwa € 150,- pro Monat. Großunternehmen zahlen zum Teil eine Praktikumsvergütung von € 500,- bis € 800,- pro Monat. Sollten während des Praktikums einmal Probleme auftreten, kann der Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) helfen. Sie sind für alle Beschäftigten die ersten vertrauensvollen Ansprechpartner/ innen für Probleme im Betrieb. In den meisten Fällen können Meinungsverschiedenheiten mit ihrer Unterstützung schnell geklärt werden. Wenn es keinen Betriebsrat gibt, dann muss der/ die Praktikumsbetreuer/in direkt auf die Situation angesprochen werden. Berufseinstieg; Doktoranden/innen,…); Praktikant/in in sonstiger Ausbildung, in der ein Praktikum erforderlich ist; Praktikant/in der/die von der Bundesagentur für Arbeit zur Eingliederung ins Berufsleben vermittelt werden (z.B. Einstiegsqualifizierungs- Maßnahmen); Praktikant/in als zukünftige Fachoberschüler/in, der/die ein Praxisjahr absolvieren; Praktikant/in in vollzeitschulischen Ausbil- dungsgängen (z.B. Xxxxxxx/in mit Ausbildungs- vertrag einer BBS, Vollzeitschüler/in) Sollte es im Zusammenhang mit dem PauschalfestpreisPraktikum dennoch einmal zu ernsthaften Streitfragen mit dem Betrieb kommen, können die Rechtsberatungsmöglichkeiten der studentischen Selbstverwaltung oder der Gewerkschaft genutzt werden (hierzu die umseitigen Kontaktadressen beachten!)*. Name Vorname Stra e/Hausnummer Postleitzahl/Wohnort Telefon Geburtsdatum E-Mail UBnetir—iebB:eNtraimebe und Ort vollzeitbeschäftigt teilzeitbeschäftigt Student/in n Angestellte/r kaufm. techn. Meister männlich weiblich SAtuusdziuebreilnddeen/xxx(/Mr xxxxxx:tsbeitrag: 2,o5 Euro) Studienfach Semester Nationalität Änderung des bisherigen Status MMiittgglliieeddssbcheaitfrtaagb(1M%ondaets monatl. Bruttoverdienstes) ab Monat 1ch bestätige die Angaben zu meiner Person, die ich der 1G Metall zum Zwecke der Datenerfassung im Zusammenhang mit meinem Beitritt zur Verfügung stelle. 1ch bin darüber informiert, dass die 1G Metall zur Erfüllung ihrer satzungsgemä en Aufgaben und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften personenbezogene Angaben über mich mit Hilfe von Computern verarbeitet. Hiermit ermächtige ich widerruflich die 1G Metall, den jeweils von mir nach § 5 der Satzung zu entrich- tenden Mitgliedsbeitrag von 1 % des monatlichen Bruttoverdienstes bei Fälligkeit einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann ich nur schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gegenüber der 1G Metall widerrufen. Änderungen meiner Daten werde ich unverzüglich der 1G Metall mitteilen. Ggeewwoorrbbeenn dduurrcchh ((NNaammee uunndd BUentir—iebB)etrieb) Bitte die ausgefüllte Beitrittserklärung abschneiden und beim IG Metall Betriebsrat abgeben oder an die IG Metall schicken: IG Metall Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Xxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx * abgegolten. Der Vergütungsanteil am PauschalfestpreisEinen Musterpraktikumsvertrag gibt es im Internet unter der Adresse: xxxx://xxx.xxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/xxxxxxxx.xxx * für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   EuroHilfe zum Thema Arbeitszeugnis bietet die IG Metall. Die sonstigen Leistungen nach wichtigsten Informationen finden sich im Internet unter: xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxx.xx Flyer_Praktikum.indd 1 06.03.2006 20:40:16 Uhr Der überwiegende Anteil der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegoltenBetriebsräte und JAV wird von den Gewerkschaften direkt in ihrer Arbeit unterstützt. Die gesonderte Vergütung Arbeitnehmer/innen in den Betrieben profitieren täglich von den in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ausgehandelten Standards. Solidarität und gemeinsames Handeln sind die Voraussetzung, um vernünftige Konditionen für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euroalle – also auch für Praktikanten/innen – zu regeln. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze Arbeitnehmer/innen können dies als „Einzelkämpfer“ auf Dauer nicht bewirken. Auch Praktikant/innen sind Arbeitnehmer/innen, die sich in Höhe von   Euroeinem zeitlichen Ausbildungsverhältnis befinden. Dabei Auch wenn dies nur über einen relativ kurzen Zeitraum befristet durchgeführt wird, ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen die Gewerkschaft für die Bestimmung Vertretung ihrer Interessen zuständig. Bei Interesse an weiteren Informationen zu gewerkschaft- lichen Aktivitäten im universitären Bereich oder zum Thema „Praktikum“ helfen die folgenden Adressen weiter: Die Gewerkschaft für Metall- und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVBElektroindustrie, Automobilbau, Informations- und Kommunikationsindustrie, Handwerk, Holz- und Kunststoffverarbeitung, Textil und Bekleidung Mit Tipps zu Praktika, Auslandsaufenthalt und Berufseinstieg xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx xxxx://xxx.xxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx.xxxxxxx/xxxxx.xxxx Mit Tipps insbesondere zu Qualifizierung/ Weiterbildung und zur IT-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis Branche Informationen zum Thema Praktikum im Ingenieurstudium, Mustervertrag für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur Praktika xxxx://xxx.xxx-xxxxxxxxxxxx.xx Eine Initiative des DGB für erwerbstätige Studierende mit arbeitsrechtlicher Anfangsberatung xxxx://xxx.xxxxxxxx-xx-xxxx.xx Dachorganisation der wichtigsten Gewerkschaften in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .Deutschland xxxx://xxx.xxx.xx

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Samples: Einzugsermächtigung

Vergütung. 10.1 Alle Preise sind Festpreise und sie schließen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sämtliche Nebenkosten (wie z.B. Transport- und Installationskosten, Zölle, Reisekosten, Zuschläge, Pauschalen) mit ein. Die Preise gelten unverän- dert bis zur Beendigung aller vertraglich zu erbringenden Leistungen. 10.2 Sofern der Auftragnehmer eine Werkleistung oder Werkliefe- rung schuldet, ist die Zahlung der geschuldeten Vergütung 30 Tage nach Abnahme fällig, sofern nicht anderweitig gere- gelt. Bei sonstigen Leistungen Lieferungen erfolgt die Zahlung bis zum 25. des der Lieferung folgenden Monats. 10.3 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Zah- lung der Vergütung jedoch erst nach vertragsgemäßem Ein- gang des Liefergegenstandes und Zugang einer ordnungs- gemäßen und prüffähigen Rechnung bei BMW mit Angabe der Abnahme sind mit BMW Bestell- und Lieferantennummer. Für die Berechnung der Zahlungsfälligkeit gelten Lieferun- gen, die vor dem Pauschalfestpreis* abgegoltenvereinbarten Liefertermin erfolgen, erst zum Zeitpunkt des vereinbarten Liefertermins als eingegangen. 10.4 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder Scheck. Sämtli- che Zahlungen erfolgen vorbehaltlich einer späteren Nach- prüfung und eventuellen Geltendmachung von Rückforde- rungen nebst Zinsansprüchen. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach Auftragnehmer kann sich daher z.B. nicht auf einen etwaigen Wegfall der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen Bereicherung berufen. 10.5 Der Auftragnehmer hat folgende Angaben auf seiner Rech- nung zu machen, da diese sonst zurückgewiesen wird (§11 UStG): - Vollständiger Name und Anschrift des Auftragnehmers werden erbracht: Während und Leistungsempfängers - Steuer- oder Umsatzidentifikationsnummer des Auftrag- nehmers - Fortlaufende Rechnungsnummer - Ausstellungs- bzw. Rechnungsdatum - Zeitpunkt der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb Lieferung oder Leistung - Handelsübliche Bezeichnung der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werdenLieferung / Leistung - Mengenangabe - Nettobetrag - Steuersatz, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistetSteuerbetrag - Jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden sofern sie nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .bereits im Entgelt berücksichtigt ist.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Zur Überlassung Von Standard Software Produkten

Vergütung. Die sonstigen Leistungen nach Aufsichtsratsvergütung besteht grundsätzlich aus einer einheitlichen Grundvergütung für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat der Abnahme sind mit Gesellschaft. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   EuroVorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden eines Ausschusses eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährt. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Hauptversammlung kann beschließen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines seiner Mitglieder kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegoltenbeschließen. Die gesonderte Vergütung Gesellschaft schließt für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   EuroAufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Vergütung Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt gesondert die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal Empfangnahme wirksam, sofern der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis Rücktritt nicht für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB Beginnt oder endet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so wird Folgendes vereinbart: die unter Punkt 3.3. beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein voller Tagessatz vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann nur in Rechnung gestellt vom Betriebsrat abberufen werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  ..

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Samples: Vergütungspolitik

Vergütung. Die sonstigen Leistungen nach Nach § 17 BBiG hat der Abnahme sind mit Ausbildende dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Auszubildenden eine angemessene Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Eurozu gewähren. Die Vergütung erfolgt gesondert ist nach Aufwand gemäß Nummer 7 dem Lebens- alter des Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit einer Obergrenze in Höhe von   Eurofortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Dabei Soweit Vergütungen tariflich geregelt und anwendbar oder nach § 11 vereinbart sind, gelten die tariflichen Sätze. Die Vergütung bemisst sich nach Monaten und ist Personal spätestens am letzten Arbeitstag des jeweiligen Monats zu zahlen (§ 18 BBiG). Leistet der Kategorie(n)   einzusetzenAuszubildende Überstunden, so sind diese beson- ders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Ergänzende Vereinbarungen Unter 18-jährigen ist, sofern keine günstigere tarifliche Regelung anzuwenden ist, mindestens Urlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. bei Vergütung über 18-jährigen nach Aufwand Vereinbarung dem Bundesurlaubsgesetz zu gewähren. Der Mindesturlaub nach den gesetzlichen Bestimmungen darf nicht unterschritten werden. Nach Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz beträgt der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen jährliche Urlaubsanspruch für Lehrlinge: - vor Vollendung des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr16.  . Abweichende Regelungen Lebensjahres – 30 Werktage oder 25 Arbeitstage - vor Vollendung des 17. Lebensjahres – 27 Werktage oder 23 Arbeitstage - vor Vollendung des 18. Lebensjahres – 25 Werktage oder 21 Arbeitstage - über 18 Jahre – 24 Werktage oder 20 Arbeitstage Stichtag für die Bestimmung Berechnung des Lebensalters ist der 1. Januar des Kalenderjahres, nicht das tatsächliche Geburtsdatum. Voller Urlaubsanspruch für das jeweilige Kalenderjahr entsteht nach Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses. Bruchteile von mindestens einem halben Tag sind aufzurunden. Ist der Urlaub tarifvertraglich geregelt und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis anwendbar oder ist der Tarifver- trag allgemeinverbindlich, so ist der tarifvertragliche Urlaub zu gewähren. Auskünfte zur tarifvertraglichen Urlaubsregelung erteilen die zuständi- gen Innungsverbände, Innungen oder Kreishandwerkerschaften und die Ausbildungsberater der Handwerkskammer. Der Urlaub ist für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .anzugeben.

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Samples: Berufsausbildungsvertrag

Vergütung. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro8.1. Die sonstigen Leistungen von Kund*innen geschuldeten (nutzungsunabhän- gigen oder nutzungsabhängigen) Vergütungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag. 8.2. Nutzungsunabhängige Vergütungen werden den Kund*- innen im Voraus jährlich in Rechnung gestellt. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des zwischen den Partei- en abgeschlossenen Vertrags bleibt die auf einen an- gebrochenen Monat entfallende Vergütung vollumfäng- lich geschuldet. Ebenso ist die Vergütung auch im Fall gesperrter Dienstleistungen geschuldet. 8.3. Nutzungsabhängige Vergütungen werden aufgrund der von Retikolo vorgenommenen Aufzeichnungen nach- träglich in Rechnung gestellt. Retikolo stellt den Kund*- innen auf deren schriftlichen Antrag hin Aufzeichnungen und Berechnungsgrundlagen (in deutscher Sprache) zur Verfügung, sofern dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Erweist sich die Rechnung als zutreffend, wird der durch die Aufarbeitung der Berechnungsgrund- lagen entstandene Aufwand dem Kund*innen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegoltenak- tuellen Ansätzen in Rechnung gestellt. 8.4. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach (nutzungsunabhängigen und nutzungsabhängigen) Vergütungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig (Verfalltag). Wurde bis zum Fälligkeitsda- tum weder die Rechnung bezahlt noch innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich begründete Einwände gegen dieselbe erhoben, fallen Kund*innen ohne weiteres in Verzug. In diesem Fall kann Retikolo die Vertragsleistungen unterbrechen bzw. sperren oder den zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag frist- und entschädigungslos aufiösen. Kund*innen tra- gen sämtliche, durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten. 8.5. Bank, Post und weitere Transaktionsspesen gehen zu- lasten der Abnahme beträgt pauschal   EuroKund*innen und werden diesen gegebenen- falls in der nächsten Rechnung nachbelastet. 8.6. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen Für den Fall des Zahlungsverzugs oder bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen unvollständi- ger Zahlung behält Retikolo sich das Recht vor, die er- stellten Arbeiten zurückzufordern und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag deren Nutzung bis zu 10 Stunden abgerechnet werdenvollständigen Vertragserfüllung zu untersagen. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 Wird ein erteilter und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur begonnener Auftrag reduziert oder annuliert, hat Retikolo Anspruch auf den geleiste- ten Teil des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollstänig erbracht, hat Retikolo Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus haben die Auftraggebenden die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung vollem Umfang zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .tragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 8.1 Die vom Auftraggeber zu bezahlenden Vergütungen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Um- satzsteuer wird zusätzlich verrechnet. 8.2 Reisezeiten von Mitarbeitern von addIT innerhalb von Wien gelten als Arbeitszeit. Bei Leistungserbringung außerhalb von Wien werden Reisezeiten in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 8.5. Zusätzlich werden die Reise-, allfällige Übernachtungs- und Nebenkosten, z.B. Telefongebüh- ren, vom Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage der Be- lege (Kopien). 8.3 addIT ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibrin- gung von sonstigen Leistungen Sicherheiten durch den Auftragge- ber in angemessener Höhe abhängig zu machen. 8.4 Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenjeweiligen Leistungs- erbringung, laufende Vergütungen monatlich im Vo- raus verrechnet. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen Auftraggeber wird die Rechnung ohne unnötigen Verzug überprüfen. Einsprüche sind spätestens 10 Tage nach Rechnungs- datum schriftlich und unter Angabe der Abnahme beträgt   EuroEinspruchs- gründe an den in der Rechnung genannten Ansprech- partner zu richten. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für Rechnungen, die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu nicht binnen 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt Tagen beeinsprucht werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurdengelten als genehmigt. Werden weniger Ei- ne Zahlung gilt an dem Tag als 10 Zeitstunden pro Tag geleisteterfolgt, sind diese anteilig an dem addIT über sie verfügen kann. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Rechnung Verzug, ist addIT berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlich- machung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des Auftraggebers 14 Tage überschreiten, ist addIT berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen ohne dass es einer vorherigen Androhung gegenüber dem Auftraggeber bedarf. addIT ist überdies berech- tigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage NrFür den Fall, dass während der Vertragslauf- zeit einer nachfolgend unter lit.  . Reisekosten(a) bis lit. (c) be- schriebenen Umstände beim Auftraggeber eintritt, Nebenkosten*ist addIT nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleis- tung verpflichtet, Materialkosten weitere Leistungen zu erbringen. Kommt der Auftraggeber einer entsprechenden Auf- forderung von addIT nicht nach, so kann addIT für die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung eine angemes- sene Nachfrist setzen und Reisezeiten Reisekostennach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. (a) Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen (b) Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen bei mindestens drei Rechnungen innerhalb ei- nes Beobachtungszeitraums von 6 aufei- nanderfolgenden Monaten (c) Das Kredit-Rating des Auftraggebers bei Moody´s, Nebenkosten* S&P, Fitch, Duff&Phelps oder ei- ner gleichwertigen Rating-Agentur sinkt auf oder unter BB/Negativ oder im Falle von Dun & Xxxxxxxxxx auf 4 (vier). Eine Rücksetzung auf die ursprünglich vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgt nach 24 Monaten und Materialkosten Reisekosten unter der Voraussetzung, dass das Kredit-Rating des Auftraggebers über den in (c) genannten Werten liegt. 8.5 Zum Ausgleich der Inflation werden die Vergütungen jährlich angepasst, und zwar erstmals am ersten Jah- restag des Inkrafttretens und an jedem weiteren Jah- restag während der Laufzeit dieses Vertrags. Der für die Berechnung der Entgeltanpassung zu verwendende Index ist der VPI 2020. Der zu verwendende Index ist die jüngste veröffentlichte Version, die das gesamte Jahr vor dem Jahrestag des Inkrafttretens abdeckt. Für den Fall, dass der Index nicht gesondert vergütetmehr veröffentlicht wird oder seinen Inhalt und sein Format wesentlich ändert, legen die Parteien in gutem Glauben einen Er- satzindex fest, der dem früheren Index im Wesentli- chen entspricht. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage NrDie anwendbare Anpassung wird von addIT spätestens dreißig (30) Tage nach jedem Jah- restag des Inkrafttretens (oder so schnell wie prak- tisch möglich, wenn das Veröffentlichungsdatum des betreffenden Index berücksichtigt wird) festgelegt und auf die erste Rechnung angewendet, die auf das Da- tum folgt, an dem die Anpassung festgelegt wurde, und zwar rückwirkend ab dem betreffenden Jahrestag des Inkrafttretens. 8.6 Die Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit einer von addIT schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet.  . Nebenkosten* werden Ein Zurück- behaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht gesondert vergütetzu. 8.7 Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ab- gabenschuldigkeiten, wie z.B. Zölle, Rechtsgeschäfts- gebühren oder Quellensteuern, trägt der Auftraggeber. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .Sollte addIT für solche Abgaben in Anspruch genom- men werden, so wird der Auftraggeber addIT schad- und klaglos halten.

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Samples: General Terms and Conditions

Vergütung. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit Montag bis Xxxxxxx von 08:00 bis 17:00 Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .

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Samples: Systemvertrag

Vergütung. 10.1. Die sonstigen iWelt erhält für ihre Leistungen eine Vergütung in Höhe des in der Auftragsbestätigung vereinbarten Kaufpreises bzw. in Höhe des in der Auftragsbestätigung vereinbarten monatlichen Entgelts für die zeitlich befristete Überlassung der Software. Wird der Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Software nicht am ersten Tag eines Kalendermonats geschlossen, berechnet sich das für den ersten Monat zu entrichtende Entgelt anteilig nach der Abnahme sind den verbleibenden Tagen des Monats beginnend mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach auf die Bereitstellung der Abnahme beträgt   EuroSoftware folgenden Tag, sofern sich aus den Vereinbarungen im Einzelauftragt nicht etwas anderes ergibt. 10.2. Die sonstigen Leistungen nach iWelt erhält für diejenigen Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten und festgelegten Leistungsinhalt hinausgehen, eine zusätzliche Vergütung pro Arbeitsstunde, welche dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt wird. Die Abrechnung erfolgt mit dem aktuellen Stundensatz der Abnahme sind mit im Zeitpunkt der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen Bestellung der Zusatzleistungen gültigen Preisliste. Diesen erhält der Kunde auf Anfrage per E-Mail (xxxx@xxxxx.xx). 10.3. Die Vergütungsregelungen bei der Inanspruchnahme von Fremdleistungen ergeben sich aus den Bedingungen in den jeweiligen Einzelaufträgen. Hersteller von Standardsoftware und Hardware können Aufbau- und Installationsdienstleistungen anbieten, die gemäß Nummer 5.4.1 abgegoltenden Bedingungen des Herstellers gegebenenfalls gesondert zu vergüten sind. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach wird von der Abnahme beträgt pauschal   EuroiWelt in den Einzelaufträgen ausgewiesen und sind gegenüber der iWelt zu begleichen. 10.4. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen Neben den Aufwendungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werdengesondert geregelten Fremdleistungen erstattet der Kunde der iWelt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sämtliche Aufwendungen, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütetdie im Rahmen der Ausführung der Aufträge erforderlich gewesen sind. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nrder jeweils bei Auftragserteilung gültigen Preisliste erstattet, die dem Kunden bei Bestellung eines Einzelauftrags übersandt wird.  . Nebenkosten* Sind die angefallenen Reisekosten nicht gemäß Preisliste abrechenbar, sind sie nach Aufwand ohne Aufschlag gegen Vorlage der Belege zu erstatten; mit dem PKW zurückgelegte Strecken werden nicht gesondert nach den steuerlichen Sätzen vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage NrReisezeit ist Arbeitszeit. 10.5.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütetAufrechnungsrechte gegen die Vergütungsforderungen, Vorschussforderungen oder Auslagenersatz der iWelt stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der iWelt anerkannt sind. 10.6. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage NrDie iWelt behält sich das Recht vor, jeweils zum 1.1.  .eines jeden Vertragsjahres die Vergütungshöhe wegen veränderter Lohn-, Betriebs- und/oder Vertriebskosten anzupassen, sofern der Vertrag im Zeitpunkt der Anpassung bereits seit mindestens 12 Monaten bestanden hat. Dies gilt nicht, falls ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde. Die iWelt wird dem Kunden die Preisanpassung 6 Wochen vorher mitteilen. Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung ein sofortiges Sonderkündigungsrecht zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 8.1. Die vom AG zu bezahlende Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Alle Preise verstehen sich in EURO und die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. 8.2. Reisezeiten von Mitarbeitern von NOUS gelten als Arbeitszeit und werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. 8.3. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien). 8.4. NOUS ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Leistungen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen. 8.5. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart werden einmalige Vergütungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   EuroLeistungserbringung und laufende Vergütungen vierteljährlich im Voraus verrechnet. Die sonstigen von NOUS gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem NOUS über sie verfügen kann. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist NOUS berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG I4 Tage überschreiten, ist NOUS berechtigt, sämtliche Leistungen nach einzustellen. NOUS ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. 8.6. Laufende Vergütungen beruhen auf dem Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der Abnahme sind automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 8.7. Ein Zurückbehaltungsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen beziehungsweise Bemängelungen steht dem AG nicht zu, wenn gesetzlich nicht zwingend andere Vorschriften gelten. 8.8. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der pauschalen Vergütung AG. Sollte NOUS für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze solche Abgaben in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt Anspruch genommen werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurdenso wird der AG NOUS schad- und klaglos halten. 8.9. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistetBei Leistungen, sind diese anteilig die mehrere Einheiten umfassen, ist NOUS berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und jene in Rechnung Teilrechnungen zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .verrechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. Die sonstigen Leistungen nach Kommt aufgrund dieses Antrages ein Versicherungsvertrag zwischen mir und einem Versicherer zu Stande, so hat die WFC einen Anspruch auf Vergütung. Zahle ich den geschuldeten Beitrag an den Versicherer, so ist der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach Vergütungsanspruch der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 WFC gegenüber mir abgegolten. Die gesonderte Vergütung Höhe des geschuldeten Beitrags richtet sich nach dem Versicherungsschein bzw. Cover Note zu diesem Antrag, auch wenn der im Antrag genannte Beitrag niedriger sein sollte. Zahle ich den geschuldeten Beitrag nicht, so beträgt der Vergütungsanspruch der WFC gegenüber mir 20% des geschuldeten Beitrags zuzüglich entstehender Kosten (der Betrag beinhaltet keine Umsatzsteuer). Zahle ich den gegenüber dem Versicherer geschuldeten Beitrag nur teilweise, schulde ich WFC dennoch die volle Vergütung. Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Ich weiß, dass der Versicherer bei unzutreffenden oder unvollständigen Angaben vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung verweigern kann. Alle für sonstige Leistungen die Versicherer bestimmten Anzeigen und Willenserklärungen sind schriftlich abzugeben. Eine Kopie des Antrags liegt mir vor. Ort / Datum Unterschrift Versicherungsnehmer Ort / Datum Unterschrift versicherte Person 🞪 Unterschrift des gesetzlichen Vertreters 🞪 Unterschrift gesetzlich vertretene Person (bei Vorliegen der erforderlichen Einsichtsfähigkeit, frühestens ab Vollendung 16. Lebensjahr) 🞪 Unterschrift Vermittler/Vermittlernummer Hiermit bestätige ich, dass mir vor Abgabe meiner Vertragserklärung die Vertragsbestimmungen einschließlich der Sportunfall-Versicherungsbedingungen 2020 (Sport UB 2020) und die Besonderen Bedingungen für WFC GmbH (die Unfallversicherungsbedingungen 2020 (UB 2020) und die Besonderen Bedingungen für WFC GmbH (BB Sport Komfort 2020)*, die Informationen nach der Abnahme beträgt pauschal   EuroVVG-Informationspflichtenverordnung, die Informationen im Schadenfall sowie die AGB der WFC GmbH, in Textform klar und verständlich übermittelt worden sind. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer Sie sind damit Vertragsbestandteil. * Stand: 01.2021 Gleichzeitig erteile ich der WFC GmbH die Erlaubnis, bei Beginn und während der Vertragslaufzeit den Versicherer zu wählen bzw. zu wechseln, sofern die ursprünglichen Voraussetzungen (Beitragsübersicht, Bedingungen, medizinische Entscheidung) gleich oder besser sind. Ort / Datum Unterschrift Versicherungsnehmer I. Allgemeine Kundeninformationen Seite 2 II. Vollmachten der Wunderlich Financial Consulting GmbH Seite 6 III. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Seite 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   EuroIV. Dabei ist Personal der Kategorie(nUnfallversicherungsbedingungen 2020 (UB 2020)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen - Komfort Seite 8 V. Besondere Bedingungen für WFC GmbH 02-2020 (außer an Samstagen und Feiertagen am ErfüllungsortBB Sport Komfort 2020) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .Seite 19

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Samples: Unfall Versicherungsantrag Für Berufssportler

Vergütung. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme Systemlieferung* sind mit dem Pauschalfestpreis* Pauschalfestpreis abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme Systemlieferung* beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme Systemlieferung* sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 7.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme Systemlieferung* beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 8 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT SystemSystemlieferungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz Sätze 2 und Satz 3 EVB-IT SystemSystemlieferungs-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .

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Samples: It System Delivery Contract

Vergütung. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Der Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil beträgt .1 Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen werden nachfol- gend nicht gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind im Rahmen von Change Requests nach der Abnahme beträgt   EuroNummer 10.4 vereinbarte zusätzliche Funktionalitäten, die über die in Anlage 1 beschriebenen Leis- tungen hinausgehen. Die sonstigen für zusätzliche Funktionalitäten erbrachten Leistungen werden nach Anlage 3 nach Aufwand vergütet (= Preise für Arbeiten im Rahmen eines Change-Request: Tagessätze). Änderungen der Abnahme in Anlage 1 beschriebenen vertraglichen Leistungen und des Projektplans, die keine zusätzlichen Funktionalitäten betreffen, werden im Rahmen des be- stehenden Pauschalfestpreises vergütet, d.h. sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 diesem abgegolten. Die gesonderte Vergütung Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* ist der Preis für sonstige Leistungen nach den Betrieb pro Monat ab dem 9. Mo- nat gem. Preisblatt. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* ist der Abnahme Preis pro qualifiziertem elektronischem Zertifi- kat (QES oder Siegel) Der Pauschalfestpreis* beträgt pauschal   Euro. Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfol- gend gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet wer- den.1 Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausge- wiesen. Einzelheiten zur Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen . Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit der Vergütung sind jeweils sämtliche Aufwendungen des Auftragnehmers zur Erfüllung des Auftrages ab- gegolten. Dies erfasst insbesondere auch alle Neben- und Gemeinkosten, Materialkosten, Reisezeiten und Reisekosten. 1 Wird nach Zuschlagserteilung eingetragen (= Pauschalfestpreis für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werdenEntwicklung, Einrichtung, Inbetriebnahme sowie Betrieb über 8 Monate gem. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .Preisblatt).

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Vergütung. Leistung (Welche Gründung ist gewünscht?) Xxxxx Xxxxxx gUG „Rechtssicher“ (Organisation und Begleitung der Gründung, Ausführliches Gründungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individueller Gesell- schaftsvertrag und Gründungsunterlagen, Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenname, Begleitung Finanzamtsverfahren § 52 AO, Geschäftsführer-Muster- vertrag, Muster-Eröffnungsbilanz, Mustervertragspaket) 689,00 € 819,91 € gUG „PLUS“ (Organisation und Begleitung der Gründung, Ausführliches Grün- dungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individueller Gesell- schaftsvertrag und Gründungsunterlagen, Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenname, Begleitung Finanzamtsverfahren § 52 AO, Geschäftsführer-Muster- vertrag, Mustervertragspaket PLUS, Erstellung der Gewerbeanmeldung, Erstel- lung und elektronische Einreichung der Steueranmeldung - ELSTER, elektro- nische Beantragung der USt.-ID, Erstellung und elektronische Einreichung der Eröffnungsbilanz - eBilanz+) 899,00 € 1069,81 € Erst ab dem 4. Gesellschafter: Preis je weiterer Gesellschafter Gründung durch eine bestehende ausländische Muttergesellschaft Gründung durch Gründungsvollmacht (lediglich Begleitung ohne persönliche Vertretung) *Ab dem Paket Rechtssicher möglich 99,00 € 117,81 € Die sonstigen Leistungen richten sich nur an Unternehmen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten§ 14 BGB. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Zusätzliche Leistungen können nach der Abnahme beträgt   EuroAbsprache auf Stundensatzbasis beauftragt werden. Es gelten die jeweils gültigen AGB und Datenschutzbestimmungen: xxxxx://xxxxxx-xx.xx/xxx-xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung anwaltliche Haftung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegoltenFahrlässigkeit ist auf die Summe von 1.000.000 Euro (eine Million) begrenzt. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   EuroEine weiter- gehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für Sie können die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .Beauftragung ausfüllen oder auch direkt

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Samples: Mandatsauftrag

Vergütung. Die sonstigen 8.1 Der Pauschalfestpreis ist die einseitig nicht änderbare Gesamtvergütung, die für die Leistung nach Zif- fer 1.1 geschuldet ist, soweit nicht für einzelne Leistungen eine gesonderte ggf. pauschalierte Vergü- tung vereinbart ist. Reisezeiten, Reise-, Neben- und Materialkosten sind im Pauschalfestpreis enthal- ten. Nachforderungen durch den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, soweit die Parteien keine Än- derung der Leistungen vereinbaren. 8.2 Eine im EVB-IT Systemlieferungsvertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand, soweit nichts anderes vereinbart ist. Materialkosten, Reisezeiten, Reisekosten und Ne- benkosten* werden entsprechend der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenvertraglichen Vereinbarung vergütet. Vom Auftraggeber zu ver- tretende Wartezeiten des Auftragnehmers werden wie Arbeitszeiten vergütet. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   EuroAuftragnehmer muss sich jedoch anrechnen lassen, was er durch die Nichterbringung seiner Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen Ist bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung eine Obergrenze vereinbart, ist der Preiskategorien Auftragnehmer auch bei Überschreitung dieser Grenze zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer ist jedoch in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Leistung gegen zusätzliche Vergütung nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen vollständig zu erbringen, sofern der Auftraggeber dies verlangt. 8.3 Die Vergütung wird nach der Systemlieferung* fällig, soweit nicht im Zahlungsplan gemäß Nummer 10 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages etwas anderes (z.B. für Teillieferungen*) vereinbart ist. Die Vergütung für den Systemservice wird monatlich nachträglich fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ziffer 8.4 Satz 2 bleibt unberührt. Ist bei vereinbarter Vergütung nach Aufwand für Systemservice- leistungen gemäß Ziffer 4.4 letzter Satz eine Abnahme vereinbart, ist diese eine weitere Fälligkeitsvo- raussetzung. 8.4 Eine fällige Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zah- len, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dies setzt bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie die Vorlage eines vom Auftragnehmer unterschriebenen Leistungs- und ggf. Materialnachweises, z.B. entsprechend Muster 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr- Leistungsnachweis Systemlieferungsvertrag – voraus. 8.5 Je Kalendertag wird pro Person nicht mehr als ein Tagessatz vergütet, soweit nichts anderes verein- bart ist.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller vereinbarter Tagessatz kann nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 acht Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 acht Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen Ist ein Stundensatz vereinbart, werden angefangene Stunden anteilig vergütet. Pausen sind auszuweisen und werden nicht vergütet. Werden mehr als sechs Zeitstunden geleistet, wird vermutet, dass der Auftragnehmer eine halbstündige Pause eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer nachweist, keine Pause gemacht zu haben. 8.6 Ist eine Preisanpassung für Systemserviceleistungen gemäß Anlage Nr.  . ReisekostenZiffer 4 vereinbart, Nebenkostendie nicht im Pauschal- festpreis enthalten sind, gilt, falls keine anderweitige Regelung vorgesehen ist, Folgendes: Eine Erhö- hung der Vergütung kann erstmalig 12 Monate nach der Systemlieferung*, Materialkosten weitere Erhöhungen frü- hestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam. Die Erhöhung hat angemessen und Reisezeiten Reisekostenmarktüblich zu sein und darf maximal 3% der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung für die Systemserviceleistungen betragen. 8.7 Alle Preise verstehen sich rein netto und, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .soweit Umsatzsteuerpflicht besteht, zuzüglich der gesetzli- chen Umsatzsteuer.

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Samples: Evb It Systemlieferungsvertrag

Vergütung. 7.1. Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. 7.2. Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 9.5. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege(Kopien). 7.3. Der AN ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Leistungen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen. 7.4. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Abnahme Leistungserbringung, laufende Vergütungen monatlich im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 10 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Kommt der AG mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenseinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 4 Wochen überschreiten, ist der AN nach vorheriger eingeschriebener Mahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen und eine Zugangssperrung vorzunehmen. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für sonstige alle bereits erbrachten Leistungen nach ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. 7.5. Laufende Vergütungen beruhen auf dem Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der Abnahme beträgt   Euroautomatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten. 7.6. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 Aufrechnung ist dem AG nur mit einer Obergrenze vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu. 7.7. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren, trägt der AG. Sollte der AN für solche Abgaben in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt Anspruch genommen werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten so wird der AG den AN schad- und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .klaglos halten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 3.1 Die sonstigen Leistungen jeweils vereinbarten Abonnementbeiträge zahlt der Abonnent nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenden im Abonne- mentvertrag bezeichneten Abrechnungszeiträumen im Voraus an Sky Deutschland. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* erste Monat wird anteilig berechnet. Ein gegebenenfalls vereinbarter vergütungsfreier Zeitraum ist immer für sonstige Leistungen nach den Beginn der Abnahme beträgt   EuroVertragslaufzeit festgelegt. Die sonstigen Leistungen Aktivierungsgebühr ist immer bei Ver- tragsschluss fällig. Dies gilt auch, falls sich nach Vertragsschluss direkt eine Stilllegung anfügt. 3.2 Die Zahlungen im Rahmen der Abnahme sind Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementbei- träge, erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren. Hierzu wird Sky Deutschland den Abonnenten bei einmaligen bzw. wiederkehrenden Zahlungen spätestens 5 Tage vor der jeweiligen Abbuchung bzw. vor der ersten Abbuchung darüber informieren. Wird eine SEPA-Lastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand unberechtigt zurückgerufen, kann Sky Deutschland vom Abonnenten Schadenersatz verlangen. 3.3 Ist der Abonnent mit der pauschalen Vergütung Zahlung der Abonnementbeiträge oder mit sonstigen Zahlungs- verpflichtungen nicht nur geringfügig im Zahlungsverzug, so kann Sky Deutschland bei Fort- dauer der Zahlungsverpflichtung die Sehberechtigung bis zur vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzuges entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen solange ver- weigern. Dem Zahlungsverzug steht ein Zurückbuchen der SEPA-Lastschrift, wie auch ein Fehl- schlagen der Abbuchung, gleich. Sky Deutschland erteilt die Sehberechtigung erneut, wenn der Abonnent die offene Forderung vollständig ausgeglichen hat. Der Abonnent ist zur Leistung von Teilbeträgen nicht berechtigt. Nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderung hat der Abonnent seine Leistung bei der auf dem Abonnementvertrag angegebenen Hotline anzuzei- gen, damit die Sehberechtigung erneut erteilt werden kann. 210414_AGB_DE_Hotel 3.4 Sky Deutschland hat das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Zahlungsverzug trotz vorheriger Abmahnung des Abonnenten vor. Kündigt Sky Deutschland das Abonnement nach entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger Leistungspflichtverletzungen des Abonnenten oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Abonnent zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der Abonnementbeiträge für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegoltendie vertragliche Restlaufzeit abzüglich et- waiger ersparter Aufwendungen sowie einer fünfprozentigen Abzinsung verpflichtet. Den Par- teien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. 3.5 Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard und/oder des Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements entbindet den Abonnenten nicht von der Zahlung der vereinbarten Abonne- mentbeiträge. Auch bei einer unberechtigten Weigerung der Annahme der Smartcard und/oder des Leih-Receivers beginnt die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Abonnementbeiträge mit der Aktivierung der Smartcard. 3.6 Sky Deutschland ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Abonnenten sowie sämt- liche Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag ohne Zustimmung des Abonnenten an Dritte zu übertragen. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten (Vertragsüber- nahme) informiert Sky Deutschland den Abonnenten rechtzeitig. Der Abonnent ist in diesem Fall berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen. Der Abonnent darf seine Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag nicht ohne Genehmigung von Sky Deutschland an Dritte übertragen. 3.7 Die Rechnungsstellung erfolgt einmalig als Dauerrechnung. Auf Wunsch des Abonnenten können Rechnungen auch monatlich oder einzeln versandt werden. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   EuroKosten dafür betragen 2,50 EUR zzgl. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   EuroMwSt. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .versandter Rechnung.

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Samples: Abonnementvertrag

Vergütung. 9.1) Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung erbrachte Leistungen (Beratung, Entwürfe, Konzepte, Design, Projektmanagement, Produktionshandling etc.) wird nach Zeitaufwand auf Grundlage der Stundenpreisliste (Stand 31.07.2016) oder auf Grundlage des Tarifvertrags für sonstige Design-Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   EuroSDSt/AGD (neueste Fassung) berechnet. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vertraglich gesonderte Vereinbarung die per Kostenvoranschlag oder Lastenheft getroffen wurden, setzen die o.g Regelung aus. 9.2) Die Vergütung von Nutzungsrechten für Leistungen von TRADE MARKETEERS erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze auf Basis des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung). Vertraglich gesonderte Vereinbarung die per Kostenvoranschlag oder Lastenheft getroffen wurden, setzen die o.g Regelung aus. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 9.3) Die Vergütungen für Beratung, Entwürfe, Konzepte, Projektmanagement, Produktionshandling etc. und die Einräumung der Nutzungsrechte verstehen sich in Höhe von   Euro. Dabei Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist Personal kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist. Dies beinhaltet auch Pitches bzw. Wettbewerbe und Ausschreibungen. 9.4) Werden Leistungen in größerem Umfang als vertraglich vereinbart genutzt, ist die Agentur TRADE MARKETEERS berechtigt, eine entsprechend höhere Vergütung zu verlangen. 9.5) Kosten und Spesen für Fahrten, Flüge, Übernachtungen, Speisen etc., die im Zusammenhang mit dem Auftrag ggf. anfallen, werden dem Auftraggeber gesondert zzgl. 15% Handling-Fee in Rechnung gestellt. 9.6) Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet. Die Drucküberwachung wird per 15% Handling-Fee der Kategorie(nAuftragssumme vergütet., wenn die Produktion über TRADE MARKETEERS geschieht. Ist eine reine Drucküberwachung gewünscht, wird diese ebenfalls nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet. 9.7)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung Zwei Autorenkorrekturen kann der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Auftraggeber an den gelieferten Leistungen im Rahmen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis ersten Angebots von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet TRADE MARKETEERS verlangen, ohne dass ihm dafür Mehraufwände berechnet werden. Abweichend Es sei denn, sie haben ihren Grund in einem geänderten Briefing. Ab der dritten Korrektur berechnet TRADE MARKETEERS die anfallende Zeit nach der geltenden Stundenpreisliste (Stand 01.01.2017) oder ggf. nach eine gesondert vereinbarten Pauschale. 9.8) Erfordert ein Auftrag von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistetTRADE MARKETEERS hohe finanzielle oder zeitliche Vorleistungen, sind diese anteilig in Rechnung angemessene Abschlagszahlungen zu stellenleisten. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr50% der Gesamtvergütung bei der Auftragserteilung 50% nach Ablieferung der vollständigen Leistung.  . ReisekostenDes Weiteren ist eine monatliche Pauschalvergütung möglich, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht die gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .schriftlich vereinbart wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Erfolgsabhängige Vergütung für Systemserviceleistungen die Einsparung (Contracting-Rate) Als Grundvergütung für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und Leistungen durch den Contractor gemäß Nummer 5.4.1 abgegoltenPunkt 5.1.2 incl. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze unter diesem Punkt näher definierten Kosten und Nebenleistungen wird ein Pauschalbetrag in Höhe von   vereinbart. Der Pauschalbetrag ist im Sinne der Umsatzsteuer ein Nettopreis in Euro, diesem wird die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige gesetzliche Umsatzsteuer zugerechnet. Dabei ist Personal Bei dem vereinbarten Pauschalpreis handelt es sich um veränderliche Preise. Diese werden anhand folgendem von der Kategorie(n)   einzusetzenStatistik Austria veröffentlichten Index wie folgt angepasst: Der Pauschalpreis unterliegt dem VPI 2010, veröffentlicht durch die Statistik Austria, oder einem an seine Stellte tretenden Index. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen Als Anpassungsmaßstab für die Bestimmung jährliche Berechnung einer allfälligen Erhöhung oder Verminderung wird jener Monat herangezogen, in welchen der Abgabeschluss des Angebotes fällt (µ Monat). Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Kosten für Nebenleistungen inkludieren sämtliche, für die sach- und Vergütung fachgerechte Leistungserbringung erforderlichen Aufwendungen des Contractors sowie seiner Gehilfen, die der Contractor zur Vertragserfüllung heranzieht, wie insbesondere: Kosten von Personentagessätzen Abweichend Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen des Contractors Lohn- und Lohnnebenkosten (inkl. Überstunden, Reisezeiten, Zulagen, Auslösen, etc.) Abgaben, Steuern und Gebühren, Gerichtskosten und dgl. Transport-, Fahrt-, Weg- und Aufenthaltskosten, Besprechungszeiten, Wartezeiten, Diäten, Aufwandsentschädigungen und dgl. Entsorgungskosten /-gebühren Für die Leistungserbringung erforderliche Materialien, Medien, Fahrzeuge, Werkzeuge und Maschinen, Werkstatteinrichtungen, Mess- und Diagnosegeräte, Steiger, Gerüste, Leitern, Arbeitsbehelfe jeglicher Art etc. Büro- und Kommunikationskosten (inkl. Lizenzgebühren jeglicher Art) sowie sämtliche Vervielfältigungskosten in Papierform und digital; Herstellung von Ziffer 8.5 Satz 1 EVBVervielfältigungen von Datenträgern; sämtliche Vervielfältigungen für Behörden in der geforderten Anzahl; Telefon- und Portokosten, Versicherungsprämien Aufschläge für Risiko und Gewinn Zuschläge für Erschwernisse Kosten für Rücksichtnahme auf organisatorische Rahmenbedingungen des Rechenzentrumsbetriebes Ein gewährter Nachlass gilt auch für allfällige Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen dieses Auftrages. Die verpflichten sich, sämtliche Einkaufsrabatte, Lieferantennachlässe und Förderungen für das Projekt, gegenseitig zu gewähren und aneinander weiterzugeben. Sämtliche Energieabrechnungen werden weiterhin vom AG an den/die Energieversorger direkt beglichen. optional: Auftraggeber-IT SystemBeteiligung In die Contracting-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .Rate ist eine xx %-ige Beteiligung des AG an den Einsparungen während der Vertragslaufzeit bereits eingerechnet.

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Samples: Inspar Contracting Agreement

Vergütung. 7.1 Die sonstigen Leistungen Kundschaft vergütet der AVAG einmalig einen Netzanschlussbeitrag (NAB) und einen Netzkosten- beitrag (NKB). 7.2 Mit dem Netzanschlussbeitrag (NAB) leistet die Kund- schaft einen Beitrag an die Aufwendungen der AVAG für die Erstellung des Netzanschlusses. Der Netzan- schlussbeitrag bemisst sich in der Hochspannung sowie ausserhalb der Bauzone nach den effektiven Selbstkosten und in der Niederspannung innerhalb der Bauzone nach pauschalen Ansätzen abhängig von Kabellänge, notwendigem Kabelquerschnitt (Haus- anschlusskabel) und Nennstromstärke in Ampere des Anschlussüberstromunterbrechers. Verstärkung, Erweiterung, Änderung oder Ersatz sowie Instand- stellung infolge schuldhafter Beschädigung des Netz- anschlusses gehen zulasten der Verursacherin bzw. des Verursachers. Die Kosten zusätzlicher Netzan- schlüsse (Not-/Reserve- und redundante Anschlüsse) sind von der Kundschaft zu tragen. Die Instandhaltung, die Demontage und der Ersatz von zusätzlichen Netz- anschlüssen gehen zulasten der Kundschaft. Mit dem Netzanschlussbeitrag erwirbt die Anschlussnehmerin bzw. der Anschlussnehmer kein Eigentum an den Anlagen der AVAG. 7.3 Mit dem Netzkostenbeitrag (NKB) leistet die Kund- schaft einen Beitrag an die Aufwendungen der AVAG für das Verteilnetz und die Transformation im Netz- gebiet. Der Netzkostenbeitrag bemisst sich aufgrund pauschaler Ansätze nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenvon der Kundschaft be- anspruchten Netzebene und nach der zur Verfügung gestellten elektrischen Leistung für den Bezug pro Parzelle. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* Netzkostenbeitrag ist an die Parzelle gebunden und kann nicht transferiert werden. Im Rahmen eines Zusammenschlusses mehrerer Parzellen zum Eigenverbrauch können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Jede Erhöhung der zur Verfügung gestellten Leistung hat eine Nachzahlung des Netz- kostenbeitrages zur Folge. Bereits geleistete Beiträge werden grundsätzlich angerechnet. Bei einer Reduktion der zur Verfügung gestellten Leistung erfolgt keine Rückerstattung. Bei Neuparzellierung von Grundeigen- tum wird die gesamte eingekaufte elektrische Leistung der Herkunftsparzelle zugeteilt, sofern keine anders- lautende schriftliche Mitteilung der Kundschaft inner- halb von 6 Monaten nach Neuparzellierung erfolgt. Mit dem Netzkostenbeitrag erwirbt die Anschlussneh- merin bzw. der Anschlussnehmer kein Eigentum an den Anlagen der AVAG. 7.4 Bei der Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch gemäss Art. 17 EnG müssen die ver- bleibenden Kapitalkosten der nicht mehr oder nur noch teilweise genutzten Anlagen von der Eigenver- braucherschaft bzw. von der Grundeigentümerschaft des Zusammenschlusses anteilsmässig abgegolten werden. 7.5 Dient ein Netzanschluss gemeinsam mehreren An- schlussobjekten, haftet die Kundschaft solidarisch für sonstige Leistungen nach den Netzanschlussbeitrag (NAB) und den Netzkosten- beitrag (NKB). Sie regelt die Kostentragung unter den Parteien im Innenverhältnis. 7.6 Bei temporären Netzanschlüssen (z.B. Installationen für Baustellen, Schausteller, Festhütten) entfallen der Abnahme beträgt   EuroNetzanschlussbeitrag (NAB) und der Netzkosten- beitrag (NKB). Die Arbeiten der AVAG für den tempo- rären Netzanschluss an einer Transformatorenstation oder Verteilkabine werden der Kundschaft nach pau- schalen Ansätzen, in sonstigen Leistungen nach Fällen zu Selbstkosten verrechnet. Temporäre Netzanschlüsse werden bis zum Abschluss der Abnahme sind Bauarbeiten und in anderen Fällen bis max. 6 Monate bewilligt. 7.7 Für die Kundschaft mit Energieerzeugungsanlagen und/oder Speicher werden keine Netzkostenbeiträge für die einspeiseberechtigte Leistung verrechnet. Für die bezugsberechtigte Leistung gelten die Regelungen unter Ziff. 7.3. 7.8 Für von der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Kundschaft veranlasste endgültige oder vorübergehende Veränderungen oder Verstärkungen des Netzanschlusses werden die effektiven Kosten verrechnet. 7.9 Die Vergütung erfolgt gesondert wird in der Netzanschluss-Offerte der AVAG festgelegt und richtet sich nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze einheitlichen Ansätzen. 7.10 Sofern bei Vergütungsangaben nicht anders vermerkt, verstehen sich alle Vergütungen exklusive Abgaben und Steuern (Mehrwertsteuer), welche von der Kund- schaft zusätzlich zu entrichten sind. Sollten in Höhe Zukunft Abgaben, Steuern oder sonstige Belastungen neu erhoben werden oder sich verändern, ist die AVAG be- rechtigt, die Vergütung um diese Beträge anzupassen. 7.11 Für die Erbringung von   Euro. Dabei ist Personal zusätzlichen Dienstleistungen gegenüber der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Kundschaft kann die AVAG eine ange- messene Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. Die sonstigen Leistungen 9.1 Serviceleistungen von BIZERBA werden durch die Pauschale lt. jeweils aktueller Preisliste vergütet, sofern keine abwei- chende Pauschale bzw. Verrechnung nach Aufwand vereinbart ist. 9.2 Mit der vereinbarten Pauschale abgegolten ist die Vergütung für die Leistungserbringung der je SERVICEVERTRAGSART F_HP_47_00_08 in Ziffer 4. geregelten Leistungen. Arbeitszeit ist der Zeitauf- wand, der von dem FACHPERSONAL für die Erbringung der Serviceleistung benötigt wird. Fahrtzeit meint die angefallene Zeit für die An- und Abreise bis zum Erreichen des Serviceor- tes. Unter Fahrt- und Reisekosten fallen die PKW Kosten, Ho- telübernachtungskosten, Strassengebühren und Spesen. Vom AUFTRAGGEBER veranlasste Wartezeit ist kostenpflichtig, die Stundensätze hierfür richten sich nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenjeweils aktuellen Preisliste. 9.3 Die Vergütung ist bei Abschluss des Servicevertrages für den Rest des laufenden Kalenderjahres sofort zu entrichten, in den Folgejahren für jedes Kalenderjahr zum Jahresanfang bis zum 31. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   EuroJanuar, sofern nicht abweichend im Vertrag vereinbart. Die Vergütung erfolgt gesondert nach für Zusatzleistungen wird mit Rechnungstellung fäl- lig. 9.4 Wird die Serviceleistung durch vom AUFTRAGGEBER zu ver- tretende Umstände unmöglich, so hat der AUFTRAGGEBER den bis dahin angefallenen Aufwand gemäß Nummer 7 zu tragen, mindestens aber 5 % der vereinbarten Vergütung. 9.5 Der AUFTRAGGEBER bestätigt mit seiner Unterzeichnung des Arbeitsnachweises die von BIZERBA erbrachte Arbeits-, Warte- und Anreisezeit, sowie die Verwendung von ERSATZ- und VERSCHLEISSTEILEN oder ZUBEHÖR. 9.6 Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, wird die Vergütung mit Erhalt der Rechnung innerhalb von 8 Werktagen ab Rech- nungsdatum fällig. 9.7 Die Servicevertragsgebühren sind – soweit nicht anders ver- einbart – Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwert- steuer wird mit dem zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Mehrwertsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Mehrwertsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Mehrwertsteuersätzen als ge- trennt vereinbart. 9.8 BIZERBA kann die Servicevertragsgebühr durch schriftliche Ankündigung unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Jahresende entsprechend den allgemeinen Preisentwicklun- gen ändern. Soweit eine Erhöhung der Vergütung erfolgt, kann der AUFTRAGGEBER den Vertrag ohne Rücksicht auf Ziff. 11 schriftlich mit einer Obergrenze Frist von 3 Wochen zum Erhöhungszeit- punkt kündigen. 9.9 Kommt der AUFTRAGGEBER mit der Zahlung der vereinbar- ten Vergütung in Höhe Rückstand oder tritt eine wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des AUFTRAGGE- BERS ein oder liegen sonstige Umstände vor, welche seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, werden alle Forderungen von   EuroBIZERBA sofort fällig. Dabei In diesen Fällen ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung BIZERBA auch be- rechtigt, nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleis- tung zu leisten und nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .erfolgloser Aufforderung hierzu vom Vertrag zurückzutreten.

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Samples: Service Agreement

Vergütung. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro8.1. Die Vergütung bemisst sich grundsätzlich nach dem erbrachten Aufwand nach Maßgabe der Tagessätze der Agentur, welche in Abstim- mung mit dem Kunden angepasst werden können, soweit keine ander- weitige Regelung zur Vergütung getroffen wurde. 8.2. Die Rechnungsstellung erfolgt für Agenturleistungen nach Abnah- me der erbrachten Leistung, im Übrigen monatlich soweit nicht auf Grundlage eines zwischen den Parteien geschlossenen Servicevertrags eine abweichende Regelung getroffen wurde. Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Wird zwischen den Parteien ein abweichender Zahlungsplan vereinbart so ist dieser vorrangig. Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse und/oder angemessene Abschlagszahlungen auf die Gesamtvergütung bei Auf- tragserteilung und nach Projektfortschritt bzw. für in sich abgeschlosse- ne Leistungsteile zu verlangen. 8.3. Für Leistungen, welche die Agentur nicht an dem Ort ihres Hauptsit- zes erbringt, werden gesondert Reisekosten, insbesondere Reisezeiten, - kosten, Spesen und ggf. Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Als Reisekosten gelten alle Mehraufwendungen, die durch eine Dienstreise unmittelbar verursacht werden. Dazu gehören die Fahrt-/ Flugkosten, der Verpflegungsmehraufwand, die Übernachtungskosten und die nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Nebenkosten (z.B. Beförde- rung und Aufbewahrung von Gepäck, Flugplatzgebühren und Telefon- gespräche). Reisekosten werden wie folgt abgerechnet: • Flug Economy-Class (bei Auslandsflügen ab vier Stunden Flugzeit kann Business Class gewählt werden) • Mietwagen Mittelklasse • Bahn 2. Klasse (oder 1. Klasse mit Bahncard 50) Außerdem werden sonstige Positionen wie zusätzliche Beratungs-, Abstimmungs-, Schulungs- oder Präsentationstermine nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze sowie Versand-, Kurier- und Lizenzkosten bzw. Kaufpreise für Software und/oder Bildmaterial von Drittanbietern auf Nachweis zusätzlich an- hand der vereinbarten Zahlungsmodalitäten in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werdenRechnung gestellt. 8.4. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werdenden vorstehenden Regelungen ist eine vertraglich vereinbarte Vergütung maßgeblich, wenn mindestens die Parteien hierzu z.B. im Rahmen des Leistungsangebotes eine explizite Regelung getroffen haben. Der Kostenvoranschlag ist lediglich eine Aufwandsschätzung und stellt keine verbindliche Regelung über die Vergütung dar. Maßgeblich ist in diesem Fall der nach Abstimmung des Pflichtenhefts vereinbarte Preis. Soweit sich im Rahmen der Pflichtenhefterstellung aufgrund einzelner Anforderungen aus Sicht der Agentur im Vergleich zur ur- sprünglichen Aufwandsschätzung ein Mehraufwand ergibt, wird die Agentur einen solchen Mehraufwand und die hieraus entstehenden Mehrkosten an dem Kunden melden. 8.5. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils aktuell gesetz- lichen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. 8.6. Der Kunde gerät auch ohne Mahnung mit dem Ablauf von 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig Tagen nach Rechnungserhalt in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .Zahlungsverzug.

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Samples: General Terms and Conditions

Vergütung. Die sonstigen Leistungen 8.1 Der Anbieter bietet dem Kunden abhängig von den jeweiligen Services entweder eine kostenfreie Nutzungsmöglichkeit oder verschiedene Vergütungsmodelle an. Einzelheiten zu dem jeweiligen Leistungsumfang und der jeweiligen Preisstruktur können beim Anbieter angefragt werden. 8.2 Soweit der Kunde eine kostenpflichtige Nutzungsmöglichkeit wählt, ergibt sich die vom Kunden für die Nutzung des jeweiligen Services zu zahlende Vergütung aus der Auftragsbestätigung und besteht vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und einer laufenden – je nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Eurogewähltem Service – fixen und/oder variablen Gebühr ("Vergütung"). Die Vergütung ist, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung oder einer im Allgemeinen oder Speziellen Teil dieser AGB abweichenden Regelung, jährlich zu Beginn des jeweiligen Vertragsjahres zu entrichten. 8.3 Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung, sind alle Preise Nettopreise und gelten zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer soweit einschlägig. 8.4 Soweit der Kunde eine kostenlose Nutzungsmöglichkeit wählt, behält sich der Anbieter vor, für die Nutzung des jeweiligen Services durch den Kunden eine Vergütung zu erheben. Über eine solche kostenpflichtige Nutzung informiert der Anbieter den Kunden unter Bekanntgabe der zugrundeliegenden Konditionen in Textform. Die Parteien treffen in einem solchen Fall eine gesonderte Vereinbarung. 8.5 Für individuell vereinbarte Leistungen des Anbieters ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien erforderlich. 8.6 Die Zahlung des Kunden erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze mittels SEPA-Lastschriftverfahren oder auf Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung ohne Abzug fällig. Eventuelle Gebühren für Rücklastschrift oder ähnliche Gebühren, die dadurch entstehen, dass eine Abbuchung der Vergütung nicht möglich ist, werden dem Kunden vom Anbieter weiterbelastet. 8.7 Soweit eine Vergütung vereinbart ist, kann der Anbieter bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung temporär bis zur Zahlung aussetzen. 8.8 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von   Euro8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. Dabei vom Anbieter berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 8.9 Der Anbieter ist Personal berechtigt, die Vergütung einmal pro Kalenderjahr nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Kategorie(n)   einzusetzenInteressen des Kunden an seine Kostenentwicklung anzupassen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung Über solche Preisanpassungen informiert der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Anbieter den Lieferanten in Textform. Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werdenPreisanpassung gilt als vom Kunden akzeptiert, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden der Kunde nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .binnen vier

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. Leistung (Welche Gründung ist gewünscht?) Netto Brutto AG „START-UP“ (Organisation und Begleitung der Gründung, Erstellung indivi- dueller Gesellschaftsvertrag und Gründungsunterlagen, Geschäftsführer-Mus- tervertrag) 999,00 € 1188,81 € AG „Rechtssicher“ (Organisation und Begleitung der Gründung, Ausführliches Gründungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individueller Gesell- schaftsvertrag und Gründungsunterlagen, Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenname, Geschäftsführer-Mustervertrag, Muster-Eröffnungsbilanz, Mus- tervertragspaket) 1399,00 € 1664,81 € AG „PLUS“ (wie „Rechtssicher“ + Geschäftsführer-Mustervertrag, Abschluss- beratungsgespräch mit Rechtsanwalt, Mustervertragspaket PLUS, Erstellung der Gewerbeanmeldung, Gründungsbericht Aktionäre, Prüfungsbericht Vor- stand-Aufsichtsrat, ggf. Sachgründungsbericht, Gründungsvollmacht, Erstellung und elektronische Einreichung der Steueranmeldung - ELSTER, elektronische Beantragung der USt.-ID, Erstellung und elektronische Einreichung der Eröff- nungsbilanz - eBilanz+) 1799,00 € 2140,81 € Erst ab dem 4. Gesellschafter: Preis je weiterer Gesellschafter 299,00 € 355,81 € Sachgründung - je Sache 299,00 € 355,81 € Gründung durch Gründungsvollmacht (lediglich Begleitung ohne persönliche Vertretung) 299,00 € 355,81 € Gründung durch eine bestehende ausländische Muttergesellschaft - je Gesellschaft 499,00 € 593,81 € Die sonstigen Leistungen richten sich nur an Unternehmen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten§ 14 BGB. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Zusätzliche Leistungen können nach der Abnahme beträgt   EuroAbsprache auf Stundensatzbasis beauftragt werden. Es gelten die jeweils gültigen AGB und Datenschutzbestimmungen: xxxxx://xxxxxx-xx.xx/xxx-xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung anwaltliche Haftung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegoltenFahrlässigkeit ist auf die Summe von 1.000.000 Euro (eine Million) begrenzt. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   EuroEine weiter- gehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für Sie können die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .Beauftragung ausfüllen oder auch direkt

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Samples: Mandatsauftrag

Vergütung. Die sonstigen vom Kunden zu zahlende Vergütung für die Leistungen von der Teamster Personalberatung bestimmt sich nach der Abnahme sind den im jeweiligen Vertrag bzw. Auftrag mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenKunden vereinbarten Honorarsätzen. Das Honorar für eine Festeinstellung beträgt 30% des ersten (budgetierten) Bruttojahresgehalts des eingestellten Bewerbers, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zur Berechnung des ersten Bruttojahresgehalts werden sämtliche Vergütungsbestandteile berücksichtigt. Insbesondere zählen hierzu auch Bestandteile, die erfolgsunabhängig und/oder erfolgsabhängig bezahlt werden. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen wie etwa Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem zu versteuernden Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzugerechnet. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sonstige Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Kunde die vorgestellte Person anspricht oder sich die vorgestellte Person von sich aus beim Kunden oder einem Konzernunternehmen bewirbt. Hat sich ein durch die Teamster Personalberatung GmbH vorgeschlagener Bewerber bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Kunden beworben, ist der Kunde verpflichtet, die Teamster Personalberatung GmbH unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch die Teamster Personalberatung GmbH zu unterrichten. In diesem Fall wird die Teamster Personalberatung GmbH keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers erbringen. Auf Wunsch des Kunden wird die Teamster Personalberatung GmbH auch bezüglich dieses Bewerbers. Kommt es in diesem Fall zum Abschluss eines Anstellungsvertrages, ist die Teamster Personalberatung GmbH berechtigt, das Vermittlungshonorar vollständig abzurechnen. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach Vergütungsanspruch von der Abnahme beträgt   EuroTeamster Personalberatung GmbH besteht unabhängig davon, in welcher Position und Tätigkeit die von der Teamster Personalberatung GmbH vorgestellte Person beim Kunden eingestellt bzw. Die sonstigen Leistungen nach eingesetzt wird (d.h. insbesondere auch dann, wenn die Person in einer anderen Position eingestellt bzw. eingesetzt wird als für die sie ursprünglich von der Abnahme sind mit Teamster Personalberatung GmbH vorgeschlagen wurde). Das Honorar wird auch dann fällig, wenn der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag Anstellungsvertrag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .zwölf Monate nach Vorlage der Vorschlagsliste abgeschlossen wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 9.1 Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich, sofern nicht anders vereinbart, aus den jeweils angegebenen Preisangaben auf den Webseiten des jeweiligen Produkts und den Preisangaben auf der Webseite des AN. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt.) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des AG. 9.2 Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien). 9.3 Der AN ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Leistungen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen. 9.4 Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen mit 50% Anzahlung vor und 50% Restzahlung nach der Leistungserbringung verrechnet. Lässt der AG bei abnahmepflichtigen Leistungen den Zeitraum von 14 Tagen nach Fertigstellungsmeldung ohne Abnahme oder schriftlicher Mängelliste (siehe unten „auftretende Mängel“) verstreichen, gelten die Leistungen grundsätzlich als abgenommen. Bei Einsatz der Leistungen (z.B. entwickelte Software oder Komponenten) im Echtbetrieb (z.B. Deployment auf dem Produktivsystem) gelten diese jedenfalls als abgenommen. Laufende Vergütungen werden jeweils (je nach gewählter Vertragsdauer) im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Kommt der AG mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenseinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Bei Einstellung der Leistungen werden insbesondere bei durch den AN erbrachten Cloud-Services der jeweilige Mandant des AG inkl. der Accounts und Nutzdaten entfernt. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für sonstige alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom AG ausreichend dokumentiert dem AN zu melden, der um rasche mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach der Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme beträgt   Euroerforderlich. Die sonstigen Hierbei gilt oben genannte Frist zur Mitwirkungspflicht seitens des AG (Abnahme oder Mängelmeldung innerhalb 14 Tage nach Fertigstellungsmeldung, ansonsten gilt die Leistung als abgenommen). Der AG ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen. 9.5 Insbesondere bei Cloud-Services wie z.B. „design2budget“ oder sämtliche „…-cube“ Produkte sowie „xxxx.xx“ erfolgt die laufende Vergütung über die Basisgebühren (z.B. Basislizenzen) im Vorhinein. Eventuell zusätzliche Leistungen/Lizenzen (z.B. zusätzliche Benutzerlizenzen) erfolgen im Nachhinein. Bei flexibel buchbaren Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung werden jeweils die vollen Gebühren für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur Monat in Rechnung gestellt (z.B. wird eine zusätzliche Benutzerlizenz am 10. des Monats hinzugebucht und am 15. desselben Monats wieder entfernt wird die Benutzerlizenz für das gesamte Monat verrechnet). Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet. 9.6 Software-Wartung: Bei Projektaufträgen, einmaligen Implementierungsleistungen bzw. kundenspezifischen Erweiterungen vorhandener Produkte wird, sofern nicht anders vereinbart, grundsätzlich eine Software Wartung in der Höhe von 19% des Projektvolumens jährlich - mindestens jedoch 30 Euro/Monat – dem AG in Rechnung gestellt. Die Software Wartung wird ab dem ersten Tag der produktiven Inbetriebnahme fällig und ist jährlich im Vorhinein zu entrichten, sofern nicht anders vereinbart. Sofern die Software Wartung nicht mehr entrichtet wird, erlischt das Recht die Software weiter zu nutzen. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet. 9.7 Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu. 9.8 Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG. Sollte der AN für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN schad- und klaglos halten. 9.9 Grundsätzlich wird sämtlicher Schriftverkehr, eingeschlossen jeglicher Art von Dokumenten, Angebote, Rechnungen und Mahnungen, nur in elektronischer Form per Email/Downloadlink an den AG übermittelt. Der AG hat kein Recht auf eine durch den AN gedruckte und zugestellte Fassung der Dokumente. Der AG hat dafür zu sorgen, dass Emails des AN als vertrauenswürdig eingestuft werden und nicht durch Spamfilter oder andere Mechanismen ausgefiltert werden. 9.10 Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot oder im Bestellformular bzw. Bestellvorgang angeführten Preise. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Lohn- und Materialkosten oder vom AN zu entrichtende Abgaben bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist der AN berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen und dem AG ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Erhöhungen gelten vom AG von vornherein akzeptiert, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger sie nicht mehr als 10 Zeitstunden % jährlich betragen. 9.11 Eine Barablöse von Xxxxxxxxxxx ist grundsätzlich ausgeschlossen. Werbegutscheine, die sich auf kostenlose Angebote beziehen (z.B. Verlängerung der kostenlosen Testperiode) sind grundsätzlich nicht mit regulären (kostenpflichtigen) Accounts oder Angeboten kombinierbar. Verschiedene Gutschein-Aktionen sind generell – sofern nicht explizit anders angegeben – nicht miteinander kombinierbar. Ein Gutschein verfällt - sofern nicht anders angegeben – 1 Jahr nach Ausstellungsdatum. Die Annahme von Werbegutscheinen (z.B. Verlängerung der kostenlosen Testperiode) kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden (z.B. bei vorzeitigem Ende der Werbemaßnahme). Es besteht kein Recht auf entsprechenden Ersatz. 9.12 Vergünstigungen im Zuge von Spezial-Aktionen (hierzu zählen auch eingelöste „Errungenschaften“ im Produkt „design2budget“ oder bei den „…-cube“ Produkten) sind nicht in bar ablösbar. Der AN behält sich das Recht vor, Vergünstigungen nicht anzuerkennen, falls der Verdacht besteht, dass diese unrechtmäßig erworben wurden. 9.13 Die Sales Partnerschaft ist grundsätzlich kostenlos. Sie kann durch den Partner jederzeit gekündigt werden. Dadurch werden umgehend alle eventuellen Auszahlungen eingestellt. Ein Sales Partner wird an den Erlösen durch von ihm geworbenen Kunden beteiligt. Wurde nicht explizit etwas anderes vereinbart, so beträgt die Höhe der Beteiligung maximal 20% der tatsächlich durch den Kunden bezahlten Netto-Erlöse. Der durch den Sales Partner geworbene Kunde muss spätestens beim Abschluss des Vertrages dem Partner Konto zugeordnet werden. Dies geschieht entweder im Partner-Portal durch den Partner selbst, über einen vorher vereinbarten Gutschein-Code, den der geworbene Kunde bei Abschluss des Vertrages übermittelt oder mittels Bekanntgabe durch den Partner per Email. Die Beteiligung an den Erlösen betrifft, sofern nichts anderes vereinbart, nur die durch den Partner beworbenen Produkte bzw. Leistungen. Die Erlösbeteiligungen aller geworbenen Kunden werden über einen Zeitraum von einem Quartal gesammelt und bis spätestens 2 Wochen nach Beginn des darauf folgenden Quartals an den Partner überwiesen. Voraussetzung hierfür ist die Bekanntgabe einer österreichischen Bankverbindung. Der Partner ist dafür verantwortlich, die an ihn geleisteten Auszahlungen selbst zu versteuern. Der Sales Partner wird 1 Jahr lang an den laufenden tatsächlich bezahlten Netto-Erlösen der von Ihm geworbenen Kunden beteiligt. Wird innerhalb dieses Zeitraumes kein weiterer zahlender Neu-Kunde durch den Partner vermittelt, enden die Auszahlungen nach Ablauf dieser Frist. Wird innerhalb dieses Jahres ein zahlender Neu-Kunde durch den Partner vermittelt, so verlängert sich die Beteiligungsfrist um 1 weiteres Jahr ab dem Beauftragungsdatum. (Beispiel: Der Partner vermittelt Kunde A am 13.3.2015. Die Beteiligung an den Erlösen endet am 13.3.2016 solange der Partner keinen weiteren Kunden vermittelt. Der Partner vermittelt Kunde B am 26.5.2015. Der Partner erhält somit die Erlösbeteiligung sowohl von Kunde A als auch Kunde B bis 26.5.2016. Die Beteiligung an den Erlösen endet am 26.5.2016 solange der Partner keinen dritten Kunden vermittelt.) Die Auszahlungen enden ebenfalls, sobald ein Produkt oder eine Leistung abgekündigt wird und sich nicht mehr im Einsatz befindet. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag mit dem Kunden (auch vor Ablauf der Jahresfrist) endet. Ein Partner darf nicht sich selbst werben. Tut er dies trotzdem, so erlischt sein Partner Status und es erfolgen ab sofort keine weiteren Auszahlungen. Der Partner verpflichtet sich, keine illegalen Werbemaßnahmen (Spammails, Faxwerbung, …) durchzuführen oder unrechtmäßiges Werbematerial zu verwenden (z.B. Bilder aus dem Internet ohne Besitz der entsprechenden Verwertungsrechte). Die Haftung für alle durch den Partner getätigten Maßnahmen übernimmt der Partner. 9.14 Der Standardstundensatz für Techniker/Implementierungsdienstleistungen beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 125 Euro netto pro Tag geleistetStunde während geschäftsüblichen Zeiten (siehe 1.3). Der Standardstundensatz für Consulting Dienstleistungen beträgt, sind diese anteilig in Rechnung zu stellensofern nicht anders vereinbart, 160 Euro netto pro Stunde während geschäftsüblichen Zeiten (siehe 1.3). Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage NrAußerhalb dieser Zeiten wird ein Aufschlag von 50% verrechnet.  . ReisekostenDie Abrechnung erfolgt je angefangener halben Stunde. Sofern nicht anders vereinbart, Nebenkosten*, Materialkosten und gelten Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütetals Arbeitszeit lt. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .Standardstundensatz.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. Die sonstigen 10.1.Für die Wahrnehmung der unter 4.1 bezeichneten Aufgaben wurde zwischen den Parteien ein Leistungspaket vereinbart. Alle vereinbarten Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. 10.2.Zusätzlich dargestellten Leistungen kann der Auftraggeber weitere Beratungstätigkeiten in Anspruch nehmen. Diese werden nach Aufwand zu den jeweiligen Tagessätzen der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenaproMa Digital berechnet. 10.3.aproMa Digital ist zur monatlichen Abrechnung berechtigt. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach Auftraggeber kann einen Nachweis über Art, Gegenstand und Zeit der Abnahme beträgt   Eurogeleisteten Beratungstätigkeit verlangen. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind 10.4.aproMa Digital erhält bei Abschluss eines Vertrages mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze einem Kunden eine Provision in Höhe von   Euro12% auf Umsätze aus Lizenz- und Dienstleistungsverkauf. Dabei Folgegeschäfte werden ebenfalls zum Provisionssatz von 12 % auf Lizenz- und Dienstleistungsverkauf vergütet. Mit Beendigung dieses Vertrags erlischt der Anspruch auf Provision nach 12 Monaten. 10.5.Der Auftraggeber erteilt der aproMa Digital nach Abschluss eines jeden Geschäfts eine Abrechnung über die Umsätze. Der Provisionsanspruch entsteht je nach Projektfortschritt mit dem Zahlungseingang beim Auftraggeber. 10.6.Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn sich die Forderungen des Auftraggebers gegenüber Xxxxxx nicht einbringen lassen. Der Nachweis hierfür ist Personal vom Auftraggeber zu führen. Es gilt als geführt, wenn eine Auskunftei der Kategorie(n)   einzusetzenGläubigerschutzorganisation bescheinigt, dass eine Zwangsvollstreckung nach ihrem Ermessen nicht zum Ziele führen wird. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung 10.7.Bereits erhaltende Provisionszahlungen sind von der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten aproMa Digital zurück zu zahlen beziehungsweise vom Auftraggeber mit der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen nächsten Honorarrechnung aufzurechnen. 10.8.Angemessene Kosten für auf Veranlassung des Auftragnehmers werden erbracht: Während Auftraggebers getätigte Reisen zu Niederlassungen, Standorten des Auftraggebers trägt der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage NrAuftraggeber.  . Abweichende Regelungen Erstattungsfähig sind die nachgewiesenen Kosten für die Bestimmung und Vergütung Anreise vom Arbeits- oder Wohnort des Reisenden sowie eventuell erforderliche Unterbringung samt Frühstück. Liegen die zu erstattenden Kosten über einem Betrag von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden1000,- €, wird aproMa Digital sich die Reise vom Auftraggeber, vor Entstehung der Kosten unter Angabe der erwarteten Kosten in Textform, freigeben lassen. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz 10.9.aproMa Digital kann nur in Rechnung gestellt werden0,70 € pro gefahrenem Kilometer, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistetdie zur Erbringung der Leistungen zurückgelegt hat, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .abrechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienstleistungen

Vergütung. 13.1. Für die Vergütung der vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen gilt die im Vertrag oder einer dortigen Anlage vorgesehene Regelung. Soweit nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Leistungserbringung bei agiler Softwareprogrammierung nach Aufwand zu den dort genannten Vergütungssätzen. Werden Leistungen zu Festpreisen zugesagt, berechtigen Aufwandsmehrungen und -minderungen keine Partei, eine Anpassung zu verlangen. Vom Lieferant erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind verbindlich. 13.2. Die sonstigen einen Leistungsabschnitt betreffende Vergütung ist, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde, mit Freigabe eines Leistungsabschnitts zur Zahlung fällig. Die geleisteten Zahlungen sind Abschlagszahlungen auf die Gesamtvergütung, die nach erfolgreicher Durchführung eines Tests der vollständig erbrachten Leistung fällig wird. 13.3. Bei Abrechnung nach Aufwand werden angefangene Tage stundengenau mit Leistungsnachweis abgerechnet auf der Grundlage von 1/8 des Tagessatzes pro Stunde. Über 8 Stunden pro Tag hinausgehender Aufwand und Reisezeiten bleiben unberücksichtigt. Nicht vollendete Stunden werden zeitanteilig abgerechnet. 13.4. Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter, soweit im Vertrag vereinbart. Reisezeiten sind vorbehaltlich abweichender Regelung nicht zu vergüten. 13.5. Im Angebot des Lieferanten ist die Künstlersozialabgabe für die von ihm beauftragten Künstler und Publizisten (nach KSVG) bereits im Honorar enthalten. Dem Auftraggeber werden insofern keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt. 13.6. Alle vertragsgemäß erbrachten Leistungen sind nach Freigabe und Erhalt einer § 14 UStG entsprechenden Rechnung innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug vom Auftraggeber zu bezahlen, sofern sich aus dem Vertrag nichts Abweichendes ergibt. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der Abnahme sind gesetzlichen Umsatzsteuer 13.7. Xxxxx das Vertragsverhältnis eines Vertrages über agile Softwareprogrammierung durch Kündigung des Auftraggebers, wird die Vergütung für die erbrachten Leistungen mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenWirksamwerden der Kündigung fällig. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Es besteht in diesen Fällen jedoch kein Anspruch auf die Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegoltenursprünglich vorgesehene Leistungen in nachfolgenden Leistungsabschnitten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vergütung. 7.1 Die sonstigen Leistungen Kundschaft vergütet Primeo Energie einmalig einen Netzanschlussbeitrag (NAB) und einen Netzkos- tenbeitrag (NKB). 7.2 Mit dem Netzanschlussbeitrag (NAB) leistet die Kund- schaft einen Beitrag an die Aufwendungen von Primeo Energie für die Erstellung des Netzanschlusses. Der Netzanschlussbeitrag bemisst sich in der Hochspannung sowie ausserhalb der Bauzone nach den effektiven Selbstkosten und in der Niederspannung innerhalb der Bauzone nach pauschalen Ansätzen abhängig von Kabellänge, notwendigem Kabelquerschnitt (Hausan- schlusskabel) und Nennstromstärke in Ampere des Anschlussüberstromunterbrechers. Verstärkung, Erweiterung, Änderung oder Ersatz sowie Instand- stellung infolge schuldhafter Beschädigung des Netz- anschlusses gehen zulasten der Verursacherin bzw. des Verursachers. Die Kosten zusätzlicher Netzan- schlüsse (Not-/Reserve- bzw. redundante Anschlüsse) sind von der Kundschaft zu tragen. Die Instandhaltung, die Demontage und der Ersatz von zusätzlichen Netz- anschlüssen gehen zulasten der Kundschaft. Mit dem Netzanschlussbeitrag erwirbt die Anschlussnehmerin bzw. der Anschlussnehmer kein Eigentum an den Anlagen von Primeo Energie. 7.3 Mit dem Netzkostenbeitrag (NKB) leistet die Kund- schaft einen Beitrag an die Aufwendungen von Primeo Energie für das Verteilnetz und die Transformation im Netzgebiet. Der Netzkostenbeitrag bemisst sich auf- grund pauschaler Ansätze nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenvon der Kund- schaft beanspruchten Netzebene und nach der zur Verfügung gestellten elektrischen Leistung für den Bezug pro Anschluss. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* Netzkostenbeitrag ist an die Parzelle gebunden und kann nicht transferiert werden. Im Rahmen eines Zusammenschlusses mehrerer Parzellen zum Eigenverbrauch können Ausnahme- regelungen getroffen werden. Jede Erhöhung der zur Verfügung gestellten Leistung hat eine Nachzahlung des Netzkostenbeitrages zur Folge. Bereits geleistete Beiträge werden grundsätzlich angerechnet. Bei einer Reduktion der zur Verfügung gestellten Leistung er- folgt keine Rückerstattung. Bei Neuparzellierung von Grundeigentum wird die gesamte eingekaufte elektri- sche Leistung der Herkunftsparzelle zugeteilt, sofern keine anderslautende schriftliche Mitteilung der Kund- schaft innerhalb von 6 Monaten nach Neuparzellierung erfolgt. Mit dem Netzkostenbeitrag erwirbt die Anschlussnehmerin bzw. der Anschlussnehmer kein Eigentum an den Anlagen von Primeo Energie. 7.4 Bei der Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (Art. 17 EnG) müssen die verbleibenden Kapitalkosten der nicht mehr oder nur noch teilweise genutzten Anlagen von der Eigenverbraucherschaft bzw. von der Grundeigentümerschaft des Zusammen- schlusses anteilsmässig abgegolten werden. 7.5 Dient ein Netzanschluss gemeinsam mehreren An- schlussobjekten, haftet die Kundschaft solidarisch für sonstige Leistungen nach den Netzanschlussbeitrag (NAB) und den Netzkosten- beitrag (NKB). Sie regelt die Kostentragung unter den Parteien im Innenverhältnis. 7.6 Bei temporären Netzanschlüssen (z.B. Installationen für Baustellen, Schausteller, Festhütten) entfallen der Abnahme beträgt   EuroNetzanschlussbeitrag (NAB) und der Netzkosten- beitrag (NKB). Die Arbeiten von Primeo Energie für den temporären Netzanschluss an einer Transformato- renstation oder Verteilkabine werden der Kundschaft nach pauschalen Ansätzen, in sonstigen Leistungen nach Fällen zu Selbstkosten verrechnet. Temporäre Netzanschlüsse werden bis zum Abschluss der Abnahme sind Bauarbeiten und in anderen Fällen bis max. 6 Monate bewilligt. 7.7 Für die Kundschaft mit Energieerzeugungsanlagen und/oder Speicher werden keine Netzkostenbeiträge für die einspeiseberechtigte Leistung verrechnet. Für die bezugsberechtigte Leistung gelten die Regelungen unter Ziff. 7.3. 7.8 Für von der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Kundschaft veranlasste endgültige oder vorübergehende Veränderungen oder Verstärkungen des Netzanschlusses werden die effektiven Kosten verrechnet. 7.9 Die Vergütung erfolgt gesondert wird in der Netzanschluss-Offerte von Primeo Energie festgelegt und richtet sich nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze ein- heitlichen Ansätzen. 7.10 Sofern bei Vergütungsangaben nicht anders vermerkt, verstehen sich alle Vergütungen exklusive Abgaben und Steuern (Mehrwertsteuer), welche von der Kund- schaft zusätzlich zu entrichten sind. Sollten in Höhe Zukunft Abgaben, Steuern oder sonstige Belastungen neu er- hoben werden oder sich verändern, ist Primeo Energie berechtigt, die Vergütung um diese Beträge anzupassen. 7.11 Für die Erbringung von   Euro. Dabei ist Personal zusätzlichen Dienstleistungen gegenüber der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Kundschaft kann Primeo Energie eine angemessene Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 8.1 Die sonstigen Leistungen Vergütungssätze werden im Dienstleistungsvertrag geregelt. 8.2 Verändert sich der vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden herausgegebene Verbraucherpreisindex für Deutschland um mehr als 5 Prozent gegenüber dem Monatstand zum Zeitpunkt des Beginns des Vertragsverhältnisses (Basis = Index-stand 2015 = 100 Punkte) bzw. der letzten Anpassung, verpflichten sich die Parteien, die Höhe der monatlichen Vergütungen mit Wirkung von dem der Überschreitung des Schwellenwertes folgenden Monats jeweils neu zu vereinbaren. a) Die Neufestsetzung soll neben der Änderung des Verbraucherpreisindexes auch die Personal- und Transportkostenentwicklung sowie die Energiepreisentwicklung berücksichtigen, soweit diese nicht bereits im Verbraucherpreisindex berücksichtigt sind. b) Bei einer Änderung der Einkaufspreise für Verbrauchsmaterial (z.B. Kartonagen) ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) den Entgeltanteil, der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* auf Verbrauchsmaterial entfällt, entsprechend anzupassen, soweit diese nicht bereits im Verbraucherpreisindex enthalten ist. c) Xxxxxx sich die Beteiligten nicht innerhalb von zwei Monaten nach Aufforderung einer Partei, in Verhandlungen einzutreten, über eine angemessene Neufestsetzung einigen, so entscheidet ein von der IHK Dortmund benannter, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für sonstige Leistungen nach den Bereich Spedition, Transporte, Lagerei für beide Parteien verbindlich über die Höhe der Abnahme beträgt   EuroNeufestsetzung. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegoltenKosten des Sachverständigen tragen die Parteien je zur Hälfte. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz Veränderung kann nur ab dem Erhöhungsmonat auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Danach können erneute Anpassungen entsprechend der o.g. Indexregelung vorgenommen werden. Die Vergütungsanpassungen werden wirksam mit dem Folgemonat der schriftlichen Geltendmachung. 8.3 Die Kosten für die Vernichtung von Sicherungsgütern richten sich nach marktüblichen, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurdentagesaktuellen Vernichtungspreisen. 8.4 Alle Dienstleistungen werden monatlich nach erbrachter Dienstleistung abgerechnet. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistetBei geringen Rechnungsbeträgen steht es dem AN frei, hiervon abweichende Abrechnungsperioden zu wählen. Rechnungen werden vom AN elektronisch per E-Mail an eine vom AG zu benennende E-Mail Adresse des AG versendet. 8.5 Die Vergütung erhöht sich jeweils um die zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültige Mehrwertsteuer. Die Rechnungsbeträge sind diese anteilig in Rechnung ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungserstellung zur Zahlung fällig. 8.6 Unterschreitet die Anzahl der im ROS-Sicherheitslager eingelagerten Kartonagen den laut Dienstleistungsvertrag garantierten Mindestbestand, ist das Lagergeld für den Mindestlagerbestand zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .zahlen.

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Samples: Archivdienstleistungen

Vergütung. 7.1 Die sonstigen Angebote der Agentur sind freibleibend. 7.2 Sofern die Honorierung der Agentur nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht diese nach den je- weils gültigen Berechnungsgrundlagen der Agentur. Im Agen- turhonorar sind, sofern nicht anders vereinbart, die Leistun- gen für Konzeption, Layout und DTP-Umsetzung bis zur Druckreife enthalten. Enthalten sind ebenfalls jeweils zwei Korrekturschritte. Weitere Korrektur- und Änderungswünsche seitens des Auftraggebers sind zusätzlich zu vergüten. Zusatz- leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind eben- falls gesondert zu vergüten. Dies gilt auch für Mehraufwand infolge von Erweiterungen des ursprünglich beauftragten Leis- tungsumfanges. In diesen Fällen wird dem Auftraggeber sei- tens der Agentur abhängig vom tatsächlichen Aufwand der gültige Stundensatz zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Separat berechnet werden darüber hinaus u. a.: Recherche, Texterstellung und Übersetzungen, Program- mierung, technische Kosten für Satz, Fotografie, Fotoabzüge und Proofs, Werkzeuge und Drucke, für Herstellung von Wer- bemitteln, Fahrten, Spesen, Organisation und Beschaffung, Urheberrechtsübertragungen sowie Leistungen für hinzugezo- gene Unternehmen wie z. B. Unternehmensberatung. 7.3 Die Agentur ist je nach Auftragsvolumen und finanzieller Vorleistung berechtigt, Vorauskasse und/oder angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Ver- hältnis zwischen den zu erbringenden und erbrachten Leistun- gen und dem Gesamtumfang der Abnahme vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. 7.4 Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind die erfolgten Beratungen und Ausarbeitungen angemes- sen zu honorieren. 7.5 Wird das Agenturhonorar mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach Mittlerprovision aus dem Schaltvolumen von Anzeigen finanziert, so muss das zu Beginn der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVBKonzeptionsfindung genannte Media-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt Schaltvolu- men innerhalb eines Jahres geschaltet werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurdenum die von der Agentur erbrachten Leistungen zu regulieren. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistetAnsonsten be- rechnet die Agentur ihren Aufwand entsprechend der in ihrer Preisliste ausgewiesenen Beraterhonorare. 7.6 Vorschläge seitens des Auftraggebers oder seine sonstige Mitwirkung haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. 7.7 Die Agentur ist nicht verpflichtet, sind diese anteilig in Rechnung Layouts, offene Daten, Originaldaten und Datenträger herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe, ist dies gesondert zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .vergüten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 9.1. Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. 9.2. Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 9.5. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege(Kopien). 9.3. Der AN ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Leistungen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen. 9.4. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Abnahme Leistungserbringung, laufende Vergütungen vierteljährlich im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Kommt der AG mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenseinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für sonstige alle bereits erbrachten Leistungen nach ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. 9.5. Laufende Vergütungen beruhen auf dem Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der Abnahme beträgt   Euroautomatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten. 9.6. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 Aufrechnung ist dem AG nur mit einer Obergrenze in Höhe von   Eurovom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Dabei ist Personal Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu. 9.7. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .AG.

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Samples: It Services Agreement

Vergütung. Die sonstigen 7.1. Wenn keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde oder mangels Vereinbarung, hat die Rechtsanwaltskanzlei Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Unter angemessene Vergütung ist jene Vergütung zu verstehen, die für die erbrachte Leistung nach dem österreichischen Rechtsanwaltstarif zusteht. 7.2. Auch bei Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars gebührt der Rechtsanwaltskanzlei wenigstens der vom Gegner über diese Vergütung hinaus erstrittene Kostenersatzbetrag, soweit dieser einbringlich gemacht werden kann, ansonsten das vereinbarte Pauschal- oder Zeithonorar. 7.3. Eine von der Rechtsanwaltskanzlei vorgenommene, nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe der voraussichtlich anfallenden Vergütung ist unverbindlich und nicht als verbindlicher Kostenvoranschlag zu sehen, weil das Ausmaß der von der Rechtsanwaltskanzlei zu erbringenden Leistungen ihrer Natur nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltennicht verlässlich im Voraus beurteilt werden kann. 7.4. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* Aufwand für sonstige Leistungen nach die Abrechnung und Erstellung der Abnahme beträgt   EuroRechnungen wird dem Mandanten nicht verrechnet. Dies gilt jedoch nicht für den Aufwand, der durch die auf Wunsch des Mandanten durchgeführte Übersetzung der Rechnung oder von Leistungsverzeichnissen in eine andere Sprache als Deutsch entsteht. 7.5. Sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht, wird der Aufwand für auf Verlangen des Mandanten verfasste Briefe an den Wirtschaftsprüfer des Mandanten, in denen zB der Stand anhängiger Causen, eine Risikoeinschätzung für die Rückstellungsbildung und/oder der Stand der offenen Honorare zum Abschlussstichtag angeführt werden, verrechnet. 7.6. Der Mandant verpflichtet sich einen angemessenen Vorschuss (Xxxxxx) zu bezahlen. Die sonstigen Angemessenheit wird von der Rechtsanwaltskanzlei bestimmt. Eine Akonto-Rechnung stellt keine Schätzung der Vergütung für die zu erbringenden Leistungen nach dar. 7.7. Die Rechtsanwaltskanzlei ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt, jedenfalls monatlich, berechtigt, Rechnung zu legen und allenfalls weitere Kostenvorschüsse zu verlangen. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Abnahme sind Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. 7.8. Die Rechtsanwaltskanzlei ist berechtigt, dem Mandanten Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Mandant erklärt sich mit der pauschalen Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Rechtsanwaltskanzlei ausdrücklich einverstanden. 7.9. Eine dem Mandanten übermittelte und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Rechnung gilt als genehmigt, wenn und soweit der Mandant nicht binnen eines Monats (maßgebend ist der Eingang der Rechtsanwaltskanzlei) ab Erhalt schriftlich widerspricht. 7.10. Sofern der Mandant mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles der Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach in Verzug gerät, hat er an die Rechtsanwaltskanzlei Verzugszinsen in der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze gesetzlichen Höhe, mindestens aber in Höhe von   Euro5 %, zu zahlen. Dabei Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche (zB § 1333 ABGB) bleiben unberührt. 7.11. Sämtliche gerichtliche und behördliche Kosten (Barauslagen) und Spesen (zB wegen zugekaufter Fremdleistungen) können – nach Ermessen der Rechtsanwaltskanzlei – dem Mandanten zur direkten Begleichung übermittelt werden. 7.12. Bei Erteilung eines Auftrages durch mehrere Mandanten in einer Rechtssache haften diese solidarisch für alle daraus entstehenden Forderungen der Rechtsanwaltskanzlei. 7.13. Kostenersatzansprüche des Mandanten gegenüber dem Gegner werden hiermit in Höhe des Vergütungsanspruches der Rechtsanwaltskanzlei an dieser mit ihrer Entstehung abgetreten. Die Rechtsanwaltskanzlei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzenberechtigt, die Abtretung dem Gegner jederzeit mitzuteilen. 7.14. Ergänzende Vereinbarungen Die Rechtsanwaltskanzlei ist berechtigt, in dem Mandat eingehende Erstattungsbeträge und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlungen, die bei Vergütung ihr eingehen, mit offenen Vergütungsforderungen aus dem Mandat oder noch abzurechnenden Leistungen aus dem Mandat nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten entsprechender Rechnungsstellung zu verrechnen, soweit eine Verrechnung gesetzlich zulässig ist. Dies gilt nicht für Gelder, die zweckgebunden zur Auszahlung an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger andere als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .den Mandanten bestimmt sind.

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Samples: Allgemeine Mandatsbedingungen

Vergütung. (1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die genannten Preise freibleibend und ohne Zuschläge. Grundlage der Berechnung der nachstehenden Zuschläge ist die im Unter- nehmen des Entleihers geltende regelmäßige tägliche/wöchentliche Arbeitszeit. (2) Überstunden, Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind nach individuell im Arbeitneh- merüberlassungsvertrag zu vereinbarenden Zuschlägen zu vergüten: Die sonstigen Leistungen nach Überstundenberechnung bezieht sich immer auf die 5-Tage-Woche (Montag bis Xxxxxxx) bzw. anteilig bei einem kürzeren Einsatz. Diese erfolgt jeweils ab der Abnahme im Vertrag benannten vollendeten Wochenstunde. Bei der Berechnung der Zuschläge sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltendarüber hinaus die normalen Feiertage von den besonderen (Weihnachtsfeiertage, 1. Januar, Osterfeiertage, 1.Mai) zu unterscheiden. (3) Schichtarbeit liegt immer dann vor, wenn im Betrieb des Entleihers regelmäßig in Wechsel- schicht gearbeitet wird. Weitere Zulagen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Beim Zusam- mentreffen von Überstunden-, Samstags- Sonn- und Feiertagszuschlägen ist jeweils nur der hö- here Zuschlag zu vergüten, Schicht- und Nachtzuschläge sind dagegen zusätzlich zu zahlen. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen Verleiher ist berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen zu erhöhen. Beabsichtigte Preiserhö- hungen wird der Abnahme beträgt   EuroVerleiher dem Entleiher anzeigen. Die sonstigen Leistungen Erhöhung wird zwei Wochen nach Zugang der Abnahme Anzeige beim Entleiher wirksam. Der Entleiher ist berechtigt, den Vertrag binnen einer Woche nach Zugang der Anzeige zum Termin der Preiserhöhung zu kündigen. Fahrtkosten und Auslösun- gen sind mit nur nach gesonderter Vereinbarung zu vergüten. (4) Handelt es sich bei dem Entleiher um einen Betrieb auf den die Anwendung der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach Branchentarif- verträge fällt und teilt der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze Entleiher dem Verleiher dies nicht mit, kann der Verleiher den Verrech- nungssatz entsprechend den Vergütungsstufen x der Differenz zum Entgelt des Leiharbeitnehmers in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen Bezugnahme des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur ursprünglich verhandelten Verrechnungssatzes, auch rückwirkend, in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu Rech- nung stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  ..

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Samples: Allgemeine Überlassungsbedingungen (Aüb)

Vergütung. Die sonstigen Der Baubetreuer erhält für die vereinbarten Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen eine Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   € (in Worten: . Euro, null Cent) inkl. Dabei der, zum Abrechnungszeitpunkt gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Im Fall einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer wird die Vergütung entsprechend angepasst. Der grundlegende Stundensatz beträgt 95,00 €, zzgl. MwSt. (113,05€ inkl. MwSt.), je angefangene Stunde. Die Höhe der Vergütung orientiert sich an der HOAI 2021, LPH 8 Objektüberwachung und Dokumentation für Gebäude und Innenräume (LPH = Leistungsphase) • Mitwirken der Baustellenkontrolle • Messtechnisches Überprüfen der Qualität der Bauausführung und von Bauteil- und Raumeigenschaften Honorarvereinbarungen können grundsätzlich ober- oder unterhalb der in der HOAI ausgewiesenen Werte wirksam geschlossen werden. Soweit einzelne Leistungen nach Pkt. 2 für das Bauvorhaben entfallen, berührt dies die vereinbarte Vergütung nicht. Das Honorar errechnet sich aus der, unter Xxx. 7 angenommenen Bauzeit. Sollte die vertragliche Bauzeit um mehr als einen Monat von der angenommenen Bauzeit abweichen, ist Personal der Kategorie(ndas Honorar anzupassen. Paraphierung: ………………….. Der vorstehende Betrag ist in Teilbeträgen fällig und wird, wie folgt, mindestens Monatlich, zu einem hier vereinbarten Termin, abgerechnet. 1. 15% nach Auftragserteilung 2. 70% Abschlagsrechnungen, Rechnungslegung jeweils am 25.* eines jeden Monats 3. 15% nach Fertigstellung/Bauabnahme (Schlussrechnung)   einzusetzenZahlungsplan | Rechnungslegung am: Rechnungsbetrag, inkl. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage NrMwSt.  . Abweichende Regelungen Vertragsunterzeichnung 0,00 € …. Monate, je 0,00 € Bauabnahme | Monat; Jahr 0,00 € Sind für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden Baumaßnahme weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistetvier Wochen vorgesehen, werden Abschlagszahlungen entsprechend angepasst, oder das Gesamthonorar ist bei Auftragserteilung fällig. Mit der Schlussrechnung werden alle Dokumentationen, soweit beauftragt, (Bautagebuch, Fotodokumentation, Baustellenreport…) digital übergeben. Eine Übergabe in Papierform ist nicht vereinbart. Zusatzleistungen, durch den Auftraggeber angewiesen und abweichend vom Pkt. 2 dieses Vertrages, sind diese anteilig in Rechnung gesondert zu stellenvereinbaren und entsprechend Stundensatz zu vergüten. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . ReisekostenZahlungen sind nach Rechnungslegung sofort, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .ohne Abzug fällig.

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Samples: Baubegleitungsvertrag

Vergütung. 10.1 Die sonstigen Leistungserbringerin erbringt die Leistungen zu Fest- preisen (Stückpreise, mengen-/volumenbasierte, zeitabhängige Preise, Pauschalen, fixer Werkpreis) oder nach Aufwand mit oberer Begrenzung der Vergütung (Kostendach). Sie gibt in ih- rem Angebot die Kostenarten und Kostensätze bekannt. 10.2 Erbringt die Leistungserbringerin Leistungen nach Auf- wand, so liefert sie zusammen mit der Rechnung einen durch die zuständige Person der Leistungsbezügerin visierten Rap- port. Der Rapport nennt pro Tag die Leistungen und den Auf- wand jeder eingesetzten Person. Zeichnet sich eine Überschrei- tung des Kostendachs ab, hat die Leistungserbringerin die Leis- tungsbezügerin umgehend schriftlich und begründet zu infor- mieren. Die Leistungserbringerin bleibt an das Kostendach ge- bunden. 10.3 Die Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehöri- gen Vertragserfüllung notwendig sind. Durch die Vergütung ab- gedeckt sind insbesondere die Installations- und Dokumentati- onskosten, die Kosten der Instruktion, die Spesen, die Lizenz- gebühren, die Verpackungs-, Transport- und Versicherungs- kosten sowie die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltenden öffentlichen Abgaben (z.B. MWST) und die vorgezo- gene Recyclinggebühr, welche je separat ausgewiesen werden können. 10.4 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung bzw. ─ sofern vertraglich vorgesehen ─ nach der Abnahme der abge- rechneten Leistungen. Rechnungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolteninnert 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach Vorbehalten bleiben abweichende Verein- barungen in der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach Vertragsurkunde, insbesondere ein allfälliger Zahlungsplan. 10.5 Werden Teilzahlungen (Anzahlungen und Abschlagszah- lungen) vereinbart, kann die Leistungsbezügerin von der Abnahme sind mit Leis- tungserbringerin die Sicherstellung des Betrags auf geeignete Weise (z.B. mittels Bankgarantie) verlangen. 10.6 Eine Anpassung der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach Vergütung, namentlich von Festprei- sen, Aufwandansätzen und Kostendächern, während der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung Ver- tragslaufzeit erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze nur, falls dies in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .Vertragsurkunde fest- gehalten ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Ikt Leistungen

Vergütung. Die sonstigen 6.1 FIS-ASP berechnet, soweit nicht im Einzelfall eine an- derweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, die er- brachten Leistungen nach Aufwand an Arbeitszeit, Reise- und Wartezeit sowie gegebenenfalls Material (z. B. Dokumentation) und Computernutzungszeit gemäß der Abnahme zum Zeitpunkt der Leis- tungserbringung gültigen FIS-ASP Preis- und Konditionenliste. Der Auftraggeber erstattet außerdem Nebenkosten wie Über- nachtungs- und Fahrtkosten nach Aufwand sowie Spesen ge- mäß den Sätzen der gültigen FIS-ASP Preis- und Konditionen- liste. Generell werden die Reise- und Nebenkosten ab Standort des Beraters in Rechnung gestellt. 6.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils ge- setzlich geschuldeten Umsatzsteuer. 6.3 Die Berechnungssätze (gemäß allgemein gültiger FIS-ASP Preis- und Konditionenliste) für Leistungen, die inner- halb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erbracht wer- den, bleiben von einer zwischenzeitlichen Änderung der allge- mein gültigen FIS-ASP Preis- und Konditionenliste unberührt. 6.4 Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der vom Auftraggeber unterschriebenen Einsatzberichte der FIS ASP Mitarbeiter. 6.5 Zahlungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenRechnungsstellung fällig. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen Skonto wird nicht gewährt. Ab 14 Tagen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze Fälligkeit berechnet FIS-ASP - unbeschadet weitergehender Rechte - Zinsen in Höhe des jeweils gesetzlich gültigen Verzugszinssatzes, der- zeit in Höhe von   Euro8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB6.6 FIS-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz ASP kann nur in Rechnung gestellt werdenAbschlagszahlungen oder volle Vo- rauszahlungen fordern, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurdenzum Auftraggeber noch keine Geschäftsverbindung besteht, wenn die Lieferung ins Ausland erfolgen soll oder der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat oder wenn Gründe bestehen, an der pünktlichen Zahlung durch den Auftraggeber zu zweifeln. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistetnach Vertragsschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erkennbar, sind diese anteilig in Rechnung zu so kann FIS-ASP eingeräumte Zahlungsziele widerrufen und die Zahlung sofort fällig stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  ..

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Samples: Consulting Agreement

Vergütung. 10.1 Die sonstigen Leistungserbringerin erbringt die Leistungen zu Fest- preisen (Stückpreise, mengen-/volumenbasierte, zeitabhängige Preise, Pauschalen, fixer Werkpreis) oder nach Aufwand mit oberer Begrenzung der Vergütung (Kostendach). Sie gibt in ih- rem Angebot die Kostenarten und Kostensätze bekannt. 10.2 Erbringt die Leistungserbringerin Leistungen nach Auf- wand, so liefert sie zusammen mit der Rechnung einen durch die zuständige Person der Leistungsbezügerin visierten Rap- port. Der Rapport nennt pro Tag die Leistungen und den Auf- wand jeder eingesetzten Person. Zeichnet sich eine Überschrei- tung des Kostendachs ab, hat die Leistungserbringerin die Leis- tungsbezügerin umgehend schriftlich und begründet zu infor- mieren. Die Leistungserbringerin bleibt an das Kostendach ge- bunden. 10.3 Die Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehöri- gen Vertragserfüllung notwendig sind. Durch die Vergütung ab- gedeckt sind insbesondere die Installations- und Dokumentati- onskosten, die Kosten der Instruktion, die Spesen, die Lizenz- gebühren, die Verpackungs-, Transport- und Versicherungs- kosten sowie die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltenden öffentlichen Abgaben (z.B. MWST) und die vorgezo- gene Recyclinggebühr, welche je separat ausgewiesen werden können. 10.4 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung bzw. — sofern vertraglich vorgesehen — nach der Abnahme der abge- rechneten Leistungen. Rechnungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolteninnert 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach Vorbehalten bleiben abweichende Verein- barungen in der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach Vertragsurkunde, insbesondere ein allfälliger Zahlungsplan. 10.5 Werden Teilzahlungen (Anzahlungen und Abschlagszah- lungen) vereinbart, kann die Leistungsbezügerin von der Abnahme sind mit Leis- tungserbringerin die Sicherstellung des Betrags auf geeignete Weise (z.B. mittels Bankgarantie) verlangen. 10.6 Eine Anpassung der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach Vergütung, namentlich von Festprei- sen, Aufwandansätzen und Kostendächern, während der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung Ver- tragslaufzeit erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze nur, falls dies in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .Vertragsurkunde fest- gehalten ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Ikt Leistungen

Vergütung. Die sonstigen Leistungen 4.1. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart gelten Schätzungen zum voraussichtlichen Zeit- oder Honorarum- fang als vereinbarte Honorarhöchstgrenze. 4.2. Soweit nicht bereits im Vertrag Arbeitspakete mit Ho- norarhöchstgrenzen vereinbart sind, wird der Auftragneh- mer– ohne gesonderte Aufforderung – vor jedem Arbeitspa- ket eine verbindliche Honorarhöchstgrenze per Email mittei- len. 4.3. Ist keine Honorarhöchstgrenze nach 4.1 vereinbart und verletzt der Abnahme Auftragnehmer die Pflicht nach 4.2 gelten 10.000 EUR als Honorarhöchstgrenze als vereinbart. 4.4. Der Auftragnehmer wird Regelmitteilungen an LVV über das insgesamt aufgelaufene Honorar per Email vor- nehmen. Eine Regelmitteilung ist alle 4 Wochen, spätestens jedoch bei Überschreitung eines Honorarvolumens von 4.5. Mehraufwand, der aus Anlass der Delegation innerhalb der Organisation des Auftragnehmers entsteht, ist nicht ab- rechenbar. 4.6. Soweit nicht schriftlich oder per Email durch LVV ande- res freigegeben sind Präsenzsitzungen, Telefonkonferenzen o.ä. („Beratung“), die unter mehreren Beratern der LVV stattfinden ohne dass ein Vertreter der LVV teilnimmt, höchstens bis zum Umfang von einer Honorarstunde je Bera- tung abrechenbar. 4.7. Nehmen an einer Beratung mehrere Vertreter des Auf- tragnehmers teil, wird der Auftragnehmer lediglich das Ho- norar für einen Berater abrechnen und zwar für den von LVV angeforderten, hilfsweise für den Teilnehmer mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenhöchsten vereinbarten Stundensatz. 4.8. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach Leistungserbringung außerhalb der Abnahme beträgt   Euroüblichen Ge- schäftszeiten wird nicht abweichend vergütet. 4.9. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart werden Reisezeiten nicht vergütet. 4.10. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe Herstellung und Übergabe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen Dokumenten und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB sonstigen, sich aus dem Vertrag ergebenden Arbeitsergeb- nissen wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. 4.11. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage NrKosten für die Wahrung oder Erweiterung des Wis- sensstandes beim Auftragnehmer trägt dieser selbst. 4.12.  . Nebenkosten* werden Soweit nicht gesondert vergütetausdrücklich anderes vereinbart schließen vereinbarte Preise die Mehrwertsteuer ein. 4.13. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden Soweit nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .anders vereinbart erfolgt die Vergütung nach Rechnungslegung, nach Ablauf der Vertragslaufzeit und nach Übergabe geschuldeter Arbeitsergebnisse.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vergütung. Die sonstigen Leistungen 9.1 Serviceleistungen von BIZERBA werden durch die Pauschale lt. jeweils aktueller Preisliste vergütet, sofern keine abwei- chende Pauschale bzw. Verrechnung nach Aufwand vereinbart ist. 9.2 Mit der vereinbarten Pauschale abgegolten ist die Vergütung für die Leistungserbringung der je SERVICEVERTRAGSART in Ziffer 4. geregelten Leistungen. Arbeitszeit ist der Zeitauf- wand, der vom FACHPERSONAL für die Erbringung der Ser- viceleistung benötigt wird. Fahrtzeit meint die angefallene Zeit für die An- und Abreise bis zum Erreichen des Serviceortes. Unter Fahrt- und Reisekosten fallen die PKW Kosten, Hotel- übernachtungskosten, Strassengebühren und Spesen. Vom AUFTRAGGEBER veranlasste Wartezeit ist kostenpflichtig, die Stundensätze hierfür richten sich nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenjeweils aktuellen Preisliste. 9.3 Die Vergütung ist bei Abschluss des Servicevertrages für den Rest des laufenden Kalenderjahres sofort zu entrichten, in den Folgejahren für jedes Kalenderjahr zum Jahresanfang bis zum 31. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   EuroJanuar, sofern nicht abweichend im Vertrag vereinbart. Die Vergütung erfolgt gesondert nach für Zusatzleistungen wird mit Rechnungstellung fäl- lig. 9.4 Wird die Serviceleistung durch vom AUFTRAGGEBER zu ver- tretende Umstände unmöglich, so hat der AUFTRAGGEBER den bis dahin angefallenen Aufwand gemäß Nummer 7 zu tragen, mindestens aber 5 % der vereinbarten Vergütung. 9.5 Der AUFTRAGGEBER bestätigt mit seiner Unterzeichnung des Arbeitsnachweises die von BIZERBA erbrachte Arbeits-, Warte- und Anreisezeit, sowie die Verwendung von ERSATZ- und VERSCHLEISSTEILEN oder ZUBEHÖR. 9.6 Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, wird die Vergütung mit Erhalt der Rechnung innerhalb von 8 Werktagen ab Rech- nungsdatum fällig. 9.7 Die Servicevertragsgebühren sind – soweit nicht anders ver- einbart – Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwert- steuer wird mit dem zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Mehrwertsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Mehrwertsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Mehrwertsteuersätzen als ge- trennt vereinbart. 9.8 BIZERBA kann die Servicevertragsgebühr durch schriftliche Ankündigung unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Jahresende entsprechend den allgemeinen Preisentwicklun- gen ändern. Soweit eine Erhöhung der Vergütung erfolgt, kann der AUFTRAGGEBER den Vertrag ohne Rücksicht auf Ziff. 11 schriftlich mit einer Obergrenze Frist von 3 Wochen zum Erhöhungszeit- punkt kündigen. 9.9 Kommt der AUFTRAGGEBER mit der Zahlung der vereinbar- ten Vergütung in Höhe Rückstand oder tritt eine wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des AUFTRAGGE- BERS ein oder liegen sonstige Umstände vor, welche seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, werden alle Forderungen von   EuroBIZERBA sofort fällig. Dabei In diesen Fällen ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung BIZERBA auch be- rechtigt, nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleis- tung zu leisten und nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .erfolgloser Aufforderung hierzu vom Vertrag zurückzutreten.

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Samples: Service Agreement

Vergütung. 3.1 Die sonstigen Leistungen jeweils vereinbarten Abonnementbeiträge zahlt der Abonnent nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenden im Abonne- mentvertrag bezeichneten Abrechnungszeiträumen im Voraus an Sky Deutschland. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* erste Monat wird anteilig berechnet. Ein gegebenenfalls vereinbarter vergütungsfreier Zeitraum ist immer für sonstige Leistungen nach den Beginn der Abnahme beträgt   EuroVertragslaufzeit festgelegt. Die sonstigen Leistungen Aktivierungsgebühr ist immer bei Ver- tragsschluss fällig. Dies gilt auch, falls sich nach Vertragsschluss direkt eine Stilllegung anfügt. 3.2 Die Zahlungen im Rahmen der Abnahme sind Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementbei- träge, erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren. Hierzu wird Sky Deutschland den Abonnenten bei einmaligen bzw. wiederkehrenden Zahlungen spätestens 5 Tage vor der jeweiligen Abbuchung bzw. vor der ersten Abbuchung darüber informieren. Wird eine SEPA-Lastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand unberechtigt zurückgerufen, kann Sky Deutschland vom Abonnenten Schadenersatz verlangen. 3.3 Ist der Abonnent mit der pauschalen Vergütung Zahlung der Abonnementbeiträge oder mit sonstigen Zahlungs- verpflichtungen nicht nur geringfügig im Zahlungsverzug, so kann Sky Deutschland bei Fort- dauer der Zahlungsverpflichtung die Sehberechtigung bis zur vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzuges entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen solange ver- weigern. Dem Zahlungsverzug steht ein Zurückbuchen der SEPA-Lastschrift, wie auch ein Fehl- schlagen der Abbuchung, gleich. Sky Deutschland erteilt die Sehberechtigung erneut, wenn der Abonnent die offene Forderung vollständig ausgeglichen hat. Der Abonnent ist zur Leistung von Teilbeträgen nicht berechtigt. Nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderung hat der Abonnent seine Leistung bei der auf dem Abonnementvertrag angegebenen Hotline anzuzei- gen, damit die Sehberechtigung erneut erteilt werden kann. 220322_AGB_DE_Hotel 3.4 Sky Deutschland hat das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Zahlungsverzug trotz vorheriger Abmahnung des Abonnenten vor. Kündigt Sky Deutschland das Abonnement nach entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger Leistungspflichtverletzungen des Abonnenten oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Abonnent zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der Abonnementbeiträge für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegoltendie vertragliche Restlaufzeit abzüglich et- waiger ersparter Aufwendungen sowie einer fünfprozentigen Abzinsung verpflichtet. Den Par- teien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. 3.5 Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard und/oder des Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements entbindet den Abonnenten nicht von der Zahlung der vereinbarten Abonne- mentbeiträge. Auch bei einer unberechtigten Weigerung der Annahme der Smartcard und/oder des Leih-Receivers beginnt die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Abonnementbeiträge mit der Aktivierung der Smartcard. 3.6 Sky Deutschland ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Abonnenten sowie sämt- liche Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag ohne Zustimmung des Abonnenten an Dritte zu übertragen. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten (Vertragsüber- nahme) informiert Sky Deutschland den Abonnenten rechtzeitig. Der Abonnent ist in diesem Fall berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen. Der Abonnent darf seine Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag nicht ohne Genehmigung von Sky Deutschland an Dritte übertragen. 3.7 Die Rechnungsstellung erfolgt einmalig als Dauerrechnung. Auf Wunsch des Abonnenten können Rechnungen auch monatlich oder einzeln versandt werden. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   EuroKosten dafür betragen 2,50 EUR zzgl. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   EuroMwSt. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .versandter Rechnung.

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Samples: Abonnementvertrag

Vergütung. Die sonstigen Leistungen a. Unsere Vergütung beträgt 78 € inclusive MwSt. für bis zu drei beschädigungsfreie Türöffnungen in der Landeshauptstadt Saarbrücken (Stadtgebiete Mitte, Halberg, Dudweiler und West) während der ersten zweijährigen Laufzeit (Ziffer 1.a.). Diese Vergütung berechnen wir bereits bei Abschluss des Vertrages. Für jeden Verlängerungszeitraum berechnen wir 39 € inclusive MwSt. b. Ist die beschädigungsfreie Türöffnung technisch nicht möglich (insbesondere, wenn die Tür abgeschlossen ist, mit Blech und Haken nicht zu öffnen ist, Falle oder Riegel am Schloss abgerissen sind), erhöht sich die vorstehende Vergütung um die angemessene Vergütung zur fachgerechten Beseitigung der dann unumgänglichen Beschädigung; es gelten die Preise der anliegenden Preislisten [Preisliste Anlage 1]. Dies gilt für jede Türöffnungen während der Laufzeit dieses Vertrages gesondert. c. Für Türöffnungen im Saarland, aber außerhalb der Landeshauptstadt Saarbrücken erhöht sich die vorstehende Vergütung um die Mehrpreise der anliegenden Mehrpreisliste [Mehrpreisliste Anlage 2]. Auch diese Mehrpreise gelten für bis zu drei Türöffnungen während der ersten Laufzeit dieses Vertrages und für jede Vertragsverlängerung. Wir erheben den Mehrpreis für Türöffnungen außerhalb der Landeshauptstadt Saarbücken für den ursprünglichen Vertragszeitraum unmittelbar mit der ersten Abrechnung aber nur einmal. Das gilt auch für jeden Verlängerungszeitraum. d. Eine zusätzliche Vergütung nach Ziffer 2.b. berechnen wir nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenjeweils durchgeführten Türöffnung. e. Entscheiden Sie sich diese Vereinbarung abzuschließen, wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“, also erst im Notfall, berechnen wir zusätzlich zur Vergütung nach vorstehenden Ziffern 2.a. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze – d. einen einmalige Notfallgebühr in Höhe von   Euro25 € inclusive MwSt.. f. Beachten Sie bitte, dass hinsichtlich unsrer Vergütung im Fall eines Widerrufes Ziffer 7. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .letzter Absatz gilt.

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Samples: Schlüssel Not Flat® Agreement

Vergütung. 10.1. Die sonstigen Leistungserbringerin erbringt die Leistungen zu Fest- preisen (Stückpreise, mengen-/volumenbasierte, zeitabhän- gige Preise, Pauschalen, fixer Werkpreis) oder nach Aufwand mit oberer Begrenzung der Vergütung (Kostendach). Sie gibt in ihrem Angebot die Kostenarten und Kostensätze bekannt. 10.2. Erbringt die Leistungserbringerin Leistungen nach Auf- wand, so liefert sie zusammen mit der Rechnung einen durch die zuständige Person der Leistungsbezügerin visierten Rap- port. Der Rapport nennt pro Tag die Leistungen und den Auf- wand jeder eingesetzten Person. Zeichnet sich eine Über- schreitung des Kostendachs ab, hat die Leistungserbringerin die Leistungsbezügerin umgehend schriftlich und begründet zu informieren. Die Leistungserbringerin bleibt an das Kostendach gebunden. 10.3. Die Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig sind. Durch die Vergütung abge- deckt sind insbesondere die Installations- und Dokumentati- onskosten, die Kosten der Instruktion, die Spesen, die Lizenz- gebühren, die Verpackungs-, Transport- und Versicherungs- kosten sowie die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltenden öffentlichen Abgaben (z.B. MWST) und die vorgezo- gene Recyclinggebühr, welche je separat ausgewiesen wer- den können. 10.4. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung bzw. – sofern vertraglich vorgesehen – nach der Abnahme der abge- rechneten Leistungen. Rechnungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolteninnert 30 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach Eine längere Frist ist zulässig, wenn sie auf- grund der Abnahme beträgt   Eurobesonderen Natur oder Merkmale des Auftrages sachlich gerechtfertigt ist. Die sonstigen Leistungen nach Zahlungsfrist darf allerdings 60 Tage keinesfalls überschreiten. Vorbehalten bleibt die Möglich- keit einer Vereinbarung von Ratenzahlungen. Im Übrigen gel- ten die Bestimmungen des ÖAWG und der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurdenÖAWV. 10.5. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistetTeilzahlungen (Anzahlungen und Abschlags- zahlungen) vereinbart, sind diese anteilig kann die Leistungsbezügerin von der Leistungserbringerin die Sicherstellung des Betrags auf geeig- nete Weise (z.B. mittels Bankgarantie) verlangen. 10.6. Eine Anpassung der Vergütung, namentlich von Fest- preisen, Aufwandansätzen und Kostendächern, während der Vertragslaufzeit erfolgt nur, falls dies in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .der Vertragsurkunde festgehalten ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 7.1 Der Kunde vergütet Primeo Energie einmalig einen Netzanschlussbeitrag (NAB) und einen Netzkostenbei- trag (NKB). 7.2 Mit dem NAB leistet der Kunde einen Beitrag an die Aufwendungen von Primeo Energie für die Erstellung des Netzanschlusses. Der NAB bemisst sich in der Hochspannung sowie ausserhalb der Bauzone nach den effektiven Selbstkosten und in der Niederspannung innerhalb der Bauzone nach pauschalen Ansätzen abhängig von Kabellänge, notwendigem Kabelquer- schnitt (Hausanschlusskabel) und Nennstromstärke in Ampere des Anschlussüberstromunterbrechers. Ver- stärkung, Erweiterung, Änderung oder Ersatz sowie Instandstellung infolge schuldhafter Beschädigung des Netzanschlusses gehen zulasten des Verursachers. Die sonstigen Leistungen Kosten zusätzlicher Netzanschlüsse (Not-/Reserve- einspeisung) sind vom Kunden zu tragen. Die Instand- haltung, die Demontage und der Ersatz von zusätzli- chen Netzanschlüssen gehen zulasten des Kunden. Mit dem NAB erwirbt der Anschlussnehmer kein Eigentum an den Anlagen von Primeo Energie. 7.3 Mit dem NKB leistet der Kunde einen Beitrag an die Aufwendungen von Primeo Energie für das Verteilnetz und die Transformation im Netzgebiet. Der NKB be- misst sich aufgrund pauschaler Ansätze nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenvom Kunden beanspruchten Netzebene und nach der zur Verfügung gestellten elektrischen Leistung. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* NKB ist an die Parzelle gebunden und kann nicht transfe- riert werden. Im Rahmen eines Zusammenschlusses mehrerer Parzellen zum Eigenverbrauch können Aus- nahmeregelungen getroffen werden. Jede Erhöhung der zur Verfügung gestellten Leistung hat eine Nach- zahlung des NKB zur Folge. Bereits geleistete Beiträge werden angerechnet. Bei einer Reduktion der zur Verfügung gestellten Leistung erfolgt keine Rück- erstattung. Bei Neuparzellierung von Grundeigentum wird die gesamte eingekaufte elektrische Leistung der Herkunftsparzelle zugeteilt, sofern keine anders- lautende schriftliche Mitteilung des Kunden innerhalb von 6 Monaten nach Neuparzellierung erfolgt. Mit dem NKB erwirbt der Anschlussnehmer kein Eigentum an den Anlagen von Primeo Energie. 7.4 Bei der Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch gem. Art. 17 EnG müssen die verblei- benden Kapitalkosten der nicht mehr oder nur noch teilweise genutzten Anlagen von den Eigenverbrauchern beziehungsweise von den Grundeigentümern des Zu- sammenschlusses anteilsmässig abgegolten werden. 7.5 Dient ein Netzanschluss gemeinsam mehreren An- schlussobjekten, haften die Kunden solidarisch für sonstige Leistungen nach den NAB und den NKB. Sie regeln die Kostentragung unter sich im Innenverhältnis. 7.6 Bei temporären Netzanschlüssen (z.B. Installationen für Baustellen, Schausteller, Festhütten) entfallen der Abnahme beträgt   EuroNAB und der NKB. Die Arbeiten von Primeo Energie für den temporären Netzanschluss an einer Transfor- matorenstation oder Verteilkabine werden dem Kunden nach pauschalen Ansätzen, in sonstigen Leistungen nach Fällen zu Selbstkosten verrechnet. Temporäre Netzanschlüsse werden bis zum Abschluss der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegoltenBauarbeiten und in anderen Fällen bis max. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. 6 Monate bewilligt. 7.7 Für von den Kunden veranlasste endgültige oder vorübergehende Veränderungen oder Verstärkungen des Netzanschlusses werden die effektiven Kosten verrechnet. 7.8 Die Vergütung erfolgt gesondert wird in der Netzanschluss-Offerte von Primeo Energie festgelegt und richtet sich nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze ein- heitlichen Ansätzen. 7.9 Sofern bei Vergütungsangaben nicht anders vermerkt, verstehen sich alle Vergütungen exklusive Abgaben und Steuern (Mehrwertsteuer), welche vom Kunden zusätzlich zu entrichten sind. Sollten in Höhe Zukunft Abga- ben, Steuern oder sonstige Belastungen neu erhoben werden oder sich verändern, ist Primeo Energie be- rechtigt, die Vergütung um diese Beträge anzupassen. 7.10 Für die Erbringung von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei zusätzlichen Dienstleistungen gegenüber dem Kunden kann Primeo Energie eine an- gemessene Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. Servicegebühren; Aufwandsent- schädigung Soweit im jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, werden die Professional Services nach Aufwand vergütet und dem Kunden nach Xxxx von TeamViewer monatlich oder vierteljährlich in Rechnung gestellt. Die sonstigen Leistungen Abrechnung er- folgt nach der Abnahme sind Anzahl der von TeamViewer geleisteten Arbeitstage. Die für die Profes- sional Services zu zahlenden Gebühren werden nach den jeweils aktuellen Tages- oder Stundensätzen für die Mitarbeiter von TeamViewer berechnet. Ein Arbeitstag umfasst acht (8) Stunden. Mehr- oder Minderleistungen pro Arbeitstag werden anteilig vergü- tet. Darüber hinaus hat TeamViewer Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen notwendigen und nachgewiesenen Aufwendungen, einschließlich der Rei- sekosten, wie im Vertrag vorgesehen. Reisekosten Die Kosten für Reise, Übernachtung, Verpflegung und sonstige Nebenkosten („Reise- kosten") des TeamViewer Service-Teams werden gesondert mit den für die Professio- nal Services zu zahlenden Gebühren berechnet. Soweit nicht anders vereinbart, gilt für die Abrechnung der Reisekosten die folgende Berechnungsgrundlage: Flug: Economy Class; Bahn: Zweite Klasse, zuzüglich zusätzlicher Kosten für Sitzplatzreservierungen; Auto: 35 Cent pro Kilometer für die An- und Abreise mit dem Pauschalfestpreis* abgegoltenAuto sowie alle Fahrten, die in direktem Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen (z.B. vom Hotel zum Ort der Dienstleistung); E.6.2. Taxi: Alle Kosten für alle Taxifahrten, die in direktem Zusammenhang mit der Dienst- leistung stehen; Mietauto: Alle Kosten für einen Mietwagen der Mittelklasse ohne Selbstbeteiligung und mit unbegrenzten Kilometern sowie alle damit verbundenen Treibstoffkosten; Hotel: Für jedes TeamViewer Service-Teammitglied wird ein Einzelzimmer in einem Drei-Sterne-Hotel mit Frühstück für die gesamte Dauer des Aufenthalts gebucht; Verpflegung: Bei einer Dauer der Professional Services von einem Arbeitstag beträgt der Preis für die Verpflegung EUR 14,00 pro TeamViewer Servicemitarbeiter. Beträgt die Dauer der Professional Services mehr als einen Arbeitstag, so beträgt der Preis für die Verpflegung EUR 28,00 pro Tag und pro TeamViewer Servicemitarbeiter. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen Preis für die Bestimmung Verpflegung wird auch für den An- und Vergütung Abreisetag des TeamViewer-Ser- viceteams berechnet; Sonstige Nebenkosten: Alle anfallenden Nebenkosten und Gebühren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mautgebühren, Autobahnvignetten, Kosten für Brücken und Fähren. Kostenvoranschlag TeamViewer kann einen Kostenvoranschlag für die Erbringung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 Professional Ser- vices in einem bestimmten Projekt („Kostenvoranschlag") abgeben, einschließlich der gegebenenfalls anfallenden Kosten und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt Servicegebühren, die auf der Grundlage eines Zeitbudgets berechnet werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurdendas TeamViewer auf der Grundlage seiner Erfahrun- gen in ähnlichen Fällen schätzt. Werden weniger Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist ein solches Zeitbudget nicht als 10 Zeitstunden pro Tag geleistetBegrenzung der anrechenbaren Ser- vicegebühren auszulegen. Stellt sich während der Erbringung der Professional Services heraus, sind diese anteilig dass das angegebene Zeitbudget für die Fertigstellung des Projekts nicht aus- reicht, wird TeamViewer den Kunden davon in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten Kenntnis setzen und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  .eine angemessene Anpassung des Kostenvoranschlags rechtzeitig vorschlagen.

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Samples: Endbenutzer Lizenzvereinbarung (Eula)