Common use of Vergütung Clause in Contracts

Vergütung. Der Preis für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro Jahr. Die Leistungsvereinbarungen können im Einzelfall und für bestimmte Gebiete, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbaren. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des Leistungsnehmers.

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Samples: Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH), Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH), Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH)

Vergütung. Der Preis 1.3.1 Es gelten die in dem Vertrag vereinbarten Entgelte. Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet. 1.3.2 Verändern sich nach Vertragsschluss die Kosten, die für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro JahrPreisberechnung maßgeblich sind - insbesondere Rohstoffpreise, tariflich geschuldete Löhne, Transportkosten sowie Steuern und sonstige Abgaben -, ist NCS nach billigem Ermessen berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Etwaige Steigerungen bei einer Kostenart dürfen von NCS nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Kostenarten erfolgt, so-dass in keinem Fall ein zusätzlicher Gewinn erzielt wird. Bei Kostensenkungen sind die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Leistungsvereinbarungen können im Einzelfall und für bestimmte GebieteÄnderungen werden dem Kunden auf schriftliches Verlangen nachgewiesen. NCS wird die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbaren. Der Preis dass Kostensenkungen nicht nach Satz 1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, sodass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Januar 2003 bis Im Falle von nicht unwesentlichen (substanziellen) Preiserhöhungen steht dem Kunden ein Lösungsrecht in Form eines Sonderkündigungsrechts zum 31Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Eine substanzielle Preiserhöhung liegt ab einer Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsenaktuell geltenden Preises um 10 Prozent vor. Die Ausübung des Sonderkündigungsrechts hat gegenüber NCS in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührtTextform und innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung zu erfolgen. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern Soweit Lieferungen von NCS nicht im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) Dauerschuldverhältnisses erbracht werden, steht NCS das Recht zur Preisanpassung erstmalig sechs Wochen nach Vertragsschluss zu. Die Textform an. In dieser Änderungsmitteilung weist NCS den Kunden gesondert auf ein Budgetierungsverfahren einigenetwaig bestehendes Sonderkündigungsrecht hin, sowie darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht form- und fristgerecht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht 1.3.3 Sonstige ausdrücklich als vergütungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von NCS nach Aufwand (Time & Material) zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Listenpreisen erbracht. 1.3.4 Bei Zahlungsverzug ist NCS vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, den Zugang zu den vereinbarten Leistungen vorläufig ganz oder teilweise zu sperren. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten Hiervon wird der Kunde umgehend in Textform informiert. 1.3.5 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch NCS nicht überschreitenbestritten wurden. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt wenn sein Gegenanspruch auf Kosten des Leistungsnehmersdemselben Vertragsverhältnis beruht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. Der Preis für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro Jahr9.6.1 Etwaige angegebene Aufwandsschätzungen oder sonstige Preisinformationen und daraus ableitbare Preisvolumen sind unverbindlich. Die Leistungsvereinbarungen können einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen und unter Einbeziehung von Erfahrungswerten durchgeführten Bewertung des erforderlichen Leistungsumfanges. Stellt ROSA Experts im Einzelfall Verlauf der Leistungserbringung fest, dass die Mengenansätze bzw. Preisvolumen überschritten werden, wird sie den Auftraggeber unverzüglich schriftlich informieren. Die Überschreitung der Mengenansätze bzw. Preisvolumen erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers. 9.6.2 Wird der Umfang der jeweiligen Auftragsleistung während der Auftragsabwicklung einvernehmlich abgeändert, insbesondere auch ausgeweitet, so kann ROSA Experts eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise und für bestimmte GebieteVergütungen, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages)insbesondere deren Erhöhung, einen geringeren Preis vereinbarenverlangen. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, XXXX Experts ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich Durchführung der Auftragsleistungen bis zur Einigung über eine entsprechende Anpassung der Preise und Vergütungen vorläufig einzustellen, insofern ROSA Experts den Auftraggeber hierauf vorab schriftlich hingewiesen hat. Hierdurch eintretende Verzögerungen gehen nicht zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um Lasten von ROSA Experts. Eine einseitige Änderung der Auftragsleistung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. 9.6.3 Zahlungen haben nach Abnahme des Werkes und Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Erstreckt sich die im Vorjahr gestiegenen Kosten für Durchführung der Arbeiten über mehr als zwei Kalendermonate, sind monatlich Abschlagszahlungen zu leisten, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Projektfortschritt richtet. ROSA Experts wird in diesem Fall Abschlagsrechnungen erstellen, die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzwinnerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen sind. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht Die Schlusszahlung erfolgt ist) nach Abnahme und Eingang der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhenSchlussrechnung. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung Nach Ablauf des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, vereinbarten Zahlungszeitraums gerät der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter Auftraggeber gemäß § 3.2 286 Abs. 3 BGB in Verzug. Während des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt Verzuges ist die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit Forderung gemäß §§ 288 Abs. 2 BGB) 2, 247 BGB zu verzinsen. 9.6.4 Soweit nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, ist XXXX Experts berechtigt, nach billigem Ermessen einen angemessenen Vorschuss zu fordern und abschnittsweise Teilrechnungen für bereits erbrachte Auftragsleistungen bzw. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des Leistungsnehmers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. Der Preis für 9.1. Für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro Jahr. Die Leistungsvereinbarungen können im Einzelfall und für bestimmte Gebiete, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbaren. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist Erbringung der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um vertragsgegenständlichen Leis- tungen hat ACP Anspruch auf die im Vorjahr gestiegenen Kosten Leistungsschein ver- einbarte monatliche Pauschalvergütung. 9.2. Für Leistungen, für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 im Leistungsschein bzw. (in der be- treffenden Leistungsbeschreibung eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen ist, gelten die Preise gemäß der im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden aktuellen Preisliste von ACP, die dem Einzelvertrag beigefügt und zum Ge- genstand dieses Vertrages gemacht wird. Für Leistun- gen, für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen im Leistungsschein bzw. der Unterzahlung betreffenden Leistungsbeschreibung eine Vergütung nach im betref- fenden Leistungszeitraum abgerufenen bzw. tatsächlich in Anspruch genommenen Nutzungsumfang vorgesehen ist seit (Pay-Per-Use-Modelle), gelten die Preise gemäß Leis- tungsschein. 9.3. Die monatliche Pauschalvergütung gemäß Ziff. 9.1 ist ab Vertragsschluss monatlich im Voraus zu bezahlen, soweit die Vertragsparteien hierüber nichts anderes im Einzel- vertrag vereinbaren, und ist spätestens zum fünften (5.) Werktag eines jeden Monats fällig und spätestens an die- sem Tage an ACP zu entrichten. 9.4. Die aufwands und/oder nutzungsabhängige Vergütung gem. Ziff. 9.2 wird monatlich nachträglich abgerechnet und ist innerhalb von (7) Werktagen nach Zugang einer Rechnung ohne Abzug fällig. 9.5. Der Kunde erteilt ACP ein SEPA Basis Lastschriftmandat, das Bestandteil des Vertrages ist und für sämtliche in den Leistungsscheinen gewählten Leistungsbilder gilt. 9.6. Alle sonstigen Leistungen und Lieferungen werden von der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer ACP nach Aufwand (derzeit § 288 Abs. 2 BGBtime & material) zu verzinsenden jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Listenpreisen der ACP abgerechnet. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten hierfür in Rechnung zu stellengestellte Vergütung wird innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Lieferung bzw. Die Parteien werden Leistungserbringung und Rechnungsstel- lung ohne Abzug zur Zahlung fällig. 9.7. Alle Vergütungen sind Nettovergütungen und verstehen sich insofern im Rahmen zuzüglich der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des Leistungsnehmersjeweils gültigen gesetzlichen Umsatz- steuer.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Cloud Basierte Dienste Und Managed Services, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Cloud Basierte Dienste Und Managed Services

Vergütung. Der Preis 5.1. Die Vergütung für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro JahrLeistungen ergibt sich aus der Preisliste, die mit dem Angebot übergeben wird. 5.2. Leistungen außerhalb des Vertragsgegenstandes sowie sonstige Einmalleistungen nach Ziff. 1.2. sind entsprechend dem jeweiligen Angebot gesondert zu vergüten. 5.3. Die Leistungsvereinbarungen Preise können beruhend auf den Veränderungen der preisbildenden Faktoren angepasst werden. Eine Anpassung erfolgt dann im Einzelfall Verhältnis zu den jeweiligen Änderungen. VTA teilt dem Kunden eine Preisanpassung unter Übergabe der angepassten Preisliste und Mitteilung der veränderten preisbildenden Faktoren mit. Die neue Preisliste gilt ab dem auf die Übergabe der angepassten Preislisten folgenden Abrechnungszeitraum. Verlangt der Kunde eine Anpassung der Preisliste wegen Veränderungen der preisbildenden Faktoren, so passt VTA die Preisliste entsprechend an, sobald der Kunde dies verlangt. Preisbildende Faktoren sind insbesondere Lohn-, Material- und Finanzierungskosten, Abgaben/Umlagen etc., Lizenzkosten, Hardwarekosten und Kosten für bestimmte GebieteRechenzentren. Kommt es zu einer Veränderung des Preises von mehr als 5%, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbarenso steht beiden Vertragsparteien ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zu. 5.4. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für die Kunde ist verpflichtet, vorgelegte Abnahmeprotokolle unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen ab Zugang abzuzeichnen. Soweit der Kunde mit den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung Abnahmeprotokollen nicht einverstanden seinist, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind wird er etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellenBedenken innerhalb dieser Frist detailliert schriftlich darlegen. Die Parteien werden dann unverzüglich versuchen, eine Klärung herbeizuführen. Nach erfolgter Einigung sind die Abnahmeprotokolle vom Kunden unverzüglich abzuzeichnen. 5.5. VTA wird die Vergütung entsprechend der Preisliste oder dem jeweiligen Angebot in Rechnung stellen. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Soweit der Kunde in Zahlungsverzug gerät, wird der ausstehende Betrag mit dem gesetzlich gültigen Basiszinssatz verzinst. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt. 5.6. Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich insofern sämtliche in der Preisliste genannten Beträge als Nettobeträge, d.h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. VTA wird den Steuersatz und den Betrag der Umsatzsteuer gesondert auf der Rechnung ausweisen. 5.7. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass der Kunde alleiniger Schuldner der Vergütung für VTA auch im Rahmen Hinblick auf die vereinbarte Nutzung durch die in der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 dem Angebot beiliegenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung abschließend aufgeführten Gesellschaften ist. VTA erklärt sich aber auf Wunsch des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreitenKunden bereit, die Fakturierung gegenüber den einzelnen in der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersAuftragsverarbeitungsvereinbarung abschließend aufgeführten Gesellschaften im Einklang mit der tatsächlichen Nutzung durch diese Gesellschaften vorzunehmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vergütung. Der Preis 4.1. Die vom Kunden für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro JahrErbringung der Services zu bezahlenden Entgelte ergeben sich aus dem Vertrag und der jeweils bei Beauftragung gültigen Preisliste, die im Service einzusehen ist oder jederzeit von der EQS Group angefordert werden kann. Die Leistungsvereinbarungen können EQS Group berechnet eine Basisgebühr für die Cloud Services, die sich ebenfalls aus der Preisliste ergibt (die „Basisgebühr“). Die Gebühren für das Onboarding, Pakete, sowie die Basisgebühr für zwölf Monate im Einzelfall Voraus werden mit beidseitiger Vertragsunterschrift oder/und für bestimmte Gebietezum jährlichen Verlängerungstermin fällig und in Rechnung gestellt. Eine Rückforderung der Onboarding-, auch Paket- und Basisgebühr im Falle der Beendigung des Vertrages ist ausgeschlossen, außer dies ist explizit vorgesehen. Alle gegebenenfalls darüberhinausgehenden Gebühren, soweit anwendbar, werden pro Inanspruchnahme verrechnet (z.B. Pay per Use/Click, Zeichenanzahl, Projektleistungen) und monatlich in dem Service Level Agreement (§ 2.2 Rechnung gestellt. Werden die in einem Paket enthaltenen Einzelleistungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ab Erwerb des Rahmenleistungsvertrages)Pakets verbraucht, einen geringeren Preis vereinbarenverfallen diese. 4.2. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Mit Fälligkeit kann die EQS Group Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Soweit der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet, kann die EQS Group, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die Leistung verweigern, insbesondere den Zugang zu den Cloud Services verweigern. Der Preis Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen stützen. 4.3. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs des Customer Support oder Vertragsgegenstands sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils anwendbaren Sätze der EQS Group. 4.4. Die Parteien vereinbaren, dass die in der Preisliste oder im Vertrag ausgewiesene Vergütung zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen zum jährlichen Vertragsverlängerungstermin um die Steigerungsrate des Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt) steigt. 4.5. Außerdem kann die EQS Group die Vergütung mit Vorankündigung erhöhen, insbesondere bei einer technologischen Weiterentwicklung, der Ausweitung der von der EQS Group angebotenen Services oder erhöhten Bezugspreisen. Die Erhöhung wird frühestens 1 Monat nach Satz 1 wird als Festvergütung Datum der Mitteilung wirksam. Soweit eine wiederkehrende Vergütung (z.B. monatlich, quartalsmäßig, jährlich) vereinbart ist, kann die Vergütung frühestens 12 Monate nach initialem Vertragsschluss erhöht werden. Der Kunde hat innerhalb der Ankündigungsfrist das Recht, den jeweils von der Erhöhung betroffenen Servicevertrag für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1der Erhöhung betroffenen Leistungen frühestens zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der neuen Preise zu kündigen, sofern die Erhöhung 10% der zuletzt gültigen jährlichen Gesamtvergütung überschreiten sollte. 4.6. Januar 2003 bis zum 31Der Kunde kann Rechnungen mittels der von der EQS Group angebotenen Zahlungsverfahren begleichen. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem FolgejahrKann ein Entgelt nicht eingezogen werden, erstmals zum 1. Januar 2007trägt der Kunde alle der EQS Group daraus entstehenden Kosten, ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die insbesondere Bankgebühren im Vorjahr gestiegenen Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in dem Umfang, wie er das Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzwauslösende Ereignis zu vertreten hat. 4.7. (für die Folgejahre falls Rechnungen und Zahlungserinnerungen werden standardmäßig in einem oder mehreren Jahren elektronischer Form an eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigenKunden angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden seinKunde die Zusendung einer Rechnung in Papierform auf dem Postweg verlangen, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichenwird eine Verwaltungsgebühr von EUR 50 erhoben. Der Kunde wird etwaige notwendige Korrekturen an der Rechnung der EQS Group innerhalb des Zahlungsziels mitteilen; später eintreffende Korrekturwünsche können nicht berücksichtigt werden. 4.8. Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich sämtliche im Vertrag oder der Preisliste genannten Beträge als Nettobeträge, x. x. xxxxxxxxx der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die EQS Group wird den Steuersatz und den Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem Umsatzsteuer gesondert in einer den gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Anforderungen entsprechenden Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des Leistungsnehmersausweisen.

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Samples: Service Agreement

Vergütung. 9.1. Die Wartungsgebühr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist im VERTRAG/ AUFTRAG ausgewiesen und jährlich zum 01.01. des Jahres im Voraus ohne Abzug zu zahlen. Teilkalenderjahre werden anteilig auf volle Monate gerundet berechnet. 9.2. Die Wartungsgebühren können jährlich mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten angepasst werden. Bei Anhebung von mehr als 5% verpflichtet sich SUMMIT, die tatsächliche Kostensteigerung auf Anfrage nachzuweisen. Soweit eine Erhöhung der Wartungsgebühr um mehr als 5% des vorausgehenden Zwölfmonatszeitraums erfolgt, kann der Kunde den Wartungsvertrag ohne Rücksicht auf Ziffer IV.10.2. AGB-WARTUNG schriftlich mit einer Frist von 2 Monaten zum Erhöhungszeitpunkt kündigen. Bei Nutzung der SUMMIT Outsourcing Services gelten die Bestimmungen aus den AGB-OUTSOURCING entsprechend. 9.3. Der Preis Wartungsvertrag und die Höhe der vom Kunden zu entrichtenden Wartungsgebühr resp. Gebühr laut Outsourcing-Vertrag beziehen sich immer auf die vom Kunden erworbenen Nutzungsrechte an der Software mit der im Vertrag aufgeführten Umgebung (Hardware, Betriebssystemsoftware, Datenbank) und im vereinbarten Einsatzumfang. Ist eine andere systemtechnische Variante für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro JahrNutzung erforderlich oder ändert sich der vereinbarte Einsatzumfang, werden mit dem Wechsel auf andere Bezugsgrößen bzw. mit der Nachlizenzierung auch die Wartungsgebühren auf der Basis der Lizenzpreise der neuen Bezugsgrößen berechnet. 9.4. Kunden, die das Angebot zur Wartung nicht angenommen oder die Wartungsvereinbarung gekündigt haben und die Wartungsleistungen zu einem späteren Zeitpunkt doch oder wieder erwerben wollen, haben zusätzlich zu den pauschalen Wartungsgebühren eine von SUMMIT oder dem Hersteller festgelegte Aktualisierungs- oder Wiedereinsetzungsgebühr zu zahlen. Die Leistungsvereinbarungen können Aktualisierungs- oder Wiedereinsetzungsgebühr wird im Einzelfall von SUMMIT festgelegt. 9.5. Beratungs- und für bestimmte GebieteUnterstützungsleistungen, auch die nicht über den Wartungsvertrag abgedeckt sind, werden gemäß der jeweils aktuellen SUMMIT-Preisliste in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbarenRechnung gestellt. 9.6. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für Für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten Bereitstellung und Nutzung der Verbindungen für den Zeitraum vom 1Online-Support wird eine monatliche Pauschale (IT-Infrastrukturgebühr) gemäß der jeweils aktuellen SUMMIT-Preisliste berechnet. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist Die Rechnungslegung erfolgt zusammen mit der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die Berechnung der Wartungsgebühr für jeweils 1 Jahr im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersVoraus.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. Der Preis für 12.1 Die vom AG zu bezahlende Vergütung und die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro JahrZahlungskonditionen ergeben sich aus dem DLV. Die Leistungsvereinbarungen können Vergütung beinhaltet alle Leistungen, die zur Vertragserfüllung notwendig sind, insbesondere auch Vor- und Nachbereitungsleistungen sowie sonstige Nebenleistungen. 12.2 Mit Vorliegen eines Übernahmeprotokolls im Einzelfall Sinne der Punkte 3.8 und für bestimmte Gebiete3.9, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages)keine Mängel festgehalten sind, einen geringeren Preis vereinbarenhat der AN dem AG eine dem UStG konforme Rechnung zu legen. 12.3 Bei Zahlung – auch jeder einzelnen Teilrechnung – innerhalb von 14 Tagen ist der AG zum Abzug von 3% Skonto berechtigt; sonst sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Die Zahlungsfristen werden erst dann in Gang gesetzt, wenn ein Übernahmeprotokoll im Sinne der Punkte 3.8 und 3.9 vorliegt, in dem keine Mängel festgehalten sind. 12.4 Erfolgte Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf die Geltendmachung von Mängeln und Schadenersatzansprüchen. 12.5 Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für die von AG ist berechtigt, jederzeit mit Forderungen jeglicher Art, welche ihm oder mit ihm verbundenen Unternehmen gegen den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum AN zustehen, gegen dessen Forderungen aufzurechnen. 12.6 Ist der AN eine Arbeitsgemeinschaft, so hat er bei Auftragserteilung ein Bankkonto bekannt zu geben, auf das alle Zahlungen aus diesem Auftrag mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden können. 12.7 Zahlungen leistet der AG ausschließlich durch Überweisung auf ein vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007AN bekannt zu gebendes Bankkonto. 12.8 Gerät der AG in Zahlungsverzug, ist der Leistungsgeber AN berechtigt, die Vergütung einmal jährlich Verzugszinsen in Höhe des 3 Monats-EURIBOR zuzüglich 1,5 % zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die iverlangen. Im Vorjahr gestiegenen Kosten Falle des Zahlungsverzugs ist der AN jedenfalls nicht dazu berechtigt, seine Leistungen einzustellen und das Entgelt für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. Die Parteien werden . 12.9 Der AN trägt alle sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschulden, wie zB Rechtsgeschäftsgebühr oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersQuellensteuer.

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Samples: Dienstleistungsvertrag

Vergütung. 7.1 Der monatliche Preis für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro Jahr. Die Leistungsvereinbarungen können im Einzelfall und für bestimmte GebietePflegeleistungen nach diesem Vertrag ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbaren. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) Pflegeschein zzgl. Preisanpassungen. 7.2 Erweitert der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen Kunde bzw. der Unterzahlung SPP-Partner die Nutzungsrechte an der Software (zusätzliche Software oder Module, Erhöhung der Anzahl der Nutzer), ist seit der Mitteilung über die Erhöhung Sage berechtigt, den monatlichen Preis mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer Beginn des Monats, der auf den Monat der Lieferung der zusätzlichen Software (derzeit § 288 Abs. 2 BGBz. B.: Erhöhung der Anzahl der Nutzer) folgt, entsprechend zu verzinsen. Die in erhöhen. 7.3 Zusätzliche Leistungen, insbesondere solche gemäß Ziffer 6.4 werden gemäß den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen Beauftragung dieser Leistung hierfür vereinbarten Konditionen berechnet. Sind im Rahmen der Beauftragung von höheren Servicestufen oder zusätzlichen Dienstleistungen im Sinne von 6.4. keine Konditionen explizit vereinbart worden, gelten die Konditionen der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden diesbezüglichen Preisliste von Sage. Ist für Leistungen gemäß 6.3. im Rahmen der Beauftragung keine explizite Vereinbarung der Konditionen erfolgt, wird gemäß zur Leistungserbringung allgemein vereinbarten Tagessätzen gesondert berechnet. Ist keine Vereinbarung von Tagessätzen erfolgt, gilt die jeweils allgemein gültige Preisliste der Sage. 7.4 Kann Sage bei einem gemeldeten Fehler oder bei einer in Anspruch genommenen Pflegeleistung darlegen, dass kein Pflege- oder Gewährleistungsfall unter diesen Bedingungen vorgelegen hat, kann Sage für ihre Leistungen eine Vergütung auf Basis der vereinbarten Tagessätze verlangen. Ist keine Vereinbarung von Tagessätzen erfolgt, gilt die jeweils allgemein gültige Preisliste der Sage 7.5 Alle Preise und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 7.6 Sage ist zur Änderung der Entgelte berechtigt. 7.6.1 Sage ist berechtigt, kalenderjährlich die Entgelte für die Softwarepflege insgesamt im Rahmen einer Preisanpassung von 1,9 %, ohne Begründung zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 1,9%, ist diese zu begründen. . 7.6.2 Beträgt die Erhöhung der Entgelte mehr als 10% kann der Kunde bzw. SPP-Partner binnen eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung die Vereinbarung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Entgelte in Kraft treten soll. Alle Anpassungen erfolgen grundsätzlich ab Beginn der nächsten Vertragslaufzeit bzw. nach Ablauf der initial vereinbarten Vertragslaufzeit. 7.7 Unbeschadet weitergehender Rechte ist Sage zur Erbringung der nach diesen Bedingungen geschuldeten Leistungen erst nach Eingang der fälligen Entgelte für die Softwarepflege für den jeweiligen Abrechnungszeitraum verpflichtet. 7.8 Leistungsverweigerungsrechte und Zurückbehaltungsrechte können vom Kunden bzw. SPP-Partner nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf ein Budgetierungsverfahren einigendemselben Rechtsverhältnis beruhen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreitenDer Kunde bzw. SPP-Partner kann ferner nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder aus solchen Forderungen Zurückbehaltungsrechte geltend machen, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind. Dies gilt auch für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersZurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB, für Mängeleinreden und für sonstige Leistungsverweigerungsrechte.

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Samples: Software Maintenance Agreement

Vergütung. Der Preis 6.1 Die Vergütung für die Kabelkanalkapazitäten Mitbenutzung von Rohrzügen und Teilen von Rohrzügen beträgt Euro 9,50 15.105.766,30 (in Worten: Euro Fünfzehn Millionen Einhundertfünftausend Siebenhundertsechsundsechzig und 30/100) pro laufender Meter pro JahrKalenderjahr. Die Leistungsvereinbarungen können im Einzelfall und für bestimmte GebieteHöhe der Vergütung ist, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 vorbehaltlich von Änderungen des Rahmenleistungsvertrages)Leistungsumfangs durch Kündigung, einen geringeren Preis vereinbaren. Der Preis nach Satz 1 Stillegung oder vorübergehende Mehrnutzung, unabhängig von der tatsächlichen Gesamtlänge der Kabelkanalanlagen. 6.2 Die Vergütung gemäß Ziffer 6.1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar Kalenderjahre 2003 bis zum 31. Dezember einschließlich 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn jährlich, jeweils bis zum 30. Januar, eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung (prozentual) jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes Verbraucherpreisindexes für Deutschland (vormals Preisindex für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (Haushalte), oder jedes jeden anderen PreisindexesPreisindex, der an seine Stelle tritt) , gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. 6.3 Im Falle einer Veränderung des Leistungsumfangs verringert sich bzw. Die in den Alterhöht sich (im Fall des By-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührtPass Kabels gemäß Ziffer 2.3.5) die Vergütung anteilig. Unberührt bleibt ferner das Recht des LeistungsgebersDer Betrag der Verringerung bzw. Erhöhung entspricht, vorbehaltlich Ziffer 2.3.6, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten Produkt von Länge der Erhöhung bzw. Verringerung (in Rechnung zu stellenkm, unabhängig von der Nutzungsform) und dem Preis (pro km und Jahr) von Euro 3.412,36. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen Bei einer Anpassung der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersVergütung gemäß Ziffer 6.2 ist dieser Preis entsprechend anzupassen.

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Samples: Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH)

Vergütung. Der Preis für 9.1. Festpreise und veränderliche Preise 9.1.1. Sofern aus dem Vertrag nicht erkennbar ist, ob Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind, gelten 1) Leistungen, die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro Jahr. Die Leistungsvereinbarungen können nach dem Vertrag innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Angebotsfrist zu beenden sind, als zu Festpreisen abgeschlossen, 2) Leistungen auch dann als zu Festpreisen abgeschlossen, wenn im Einzelfall Vertrag keine Leistungsfrist vereinbart ist und für bestimmte Gebiete, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbarendie Leistungen innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Angebotsfrist beendet werden, 3) alle übrigen Leistungen als zu veränderlichen Preisen abgeschlossen. 9.1.2. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, Ein Festpreis ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexesein Preis, der auch bei Eintreten von Änderungen der Preisgrundlagen (wie insbesondere Kollektivvertragslöhne, Materialpreis, soziale Aufwendungen) unveränderlich bleibt. 9.1.3. Bei veränderlichen Preisen erfolgt die Preisanpassung, soweit nicht anders geregelt, gemäß nachfolgender Indexierung: Als Maß zur Berechnung der Indexierung dient der Baukostenindex Wohnhaus- und Siedlungsbau – Gesamtbaukosten bzw der von Amts wegen an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzwtretende Index. dem Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültige Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl von 2% nach oben oder unten bleiben unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigengeltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch zur Berechnung des neuen Spielraumes bildet. Sollte der Leistungsnehmer Alle veränderlichen Preise sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen. 9.1.4. Wird bei Verträgen mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt Festpreisen die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreitenvertraglich festgelegte Leistungsfrist aus Gründen, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen AN nicht zu vertreten hat, überschritten, sind jene Teile der Leistung, die deshalb erst nach Ablauf der Frist erbracht werden, nach veränderlichen Preisen abzurechnen. Kann aus den Vertragsbestandteilen keine sachlich zutreffende Preisbasis für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiertdie Umrechnung ermittelt werden, so ist die Mitte des Zeitraumes zwischen dem Ende der Angebotsfrist und dem vertraglichen Fertigstellungstermin als solche anzusetzen. 9.1.5. Für Werden die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Umsatzsteuer während der Laufzeit eines Vertrages geändert, ist die Umsatzsteuer – unabhängig davon, ob Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind – in der sich hieraus ergebenden Höhe zu vergüten. 9.1.6. Ist keine Angebotsfrist festgelegt, tritt an ihre Stelle als fristauslösendes Ereignis das Jahr 2003 werden die vollen Kosten Datum des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersAngebotes.

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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services

Vergütung. Der Preis 6.1 Die Vergütung für die Kabelkanalkapazitäten Mitbenutzung von Rohrzügen und Teilen von Rohrzügen beträgt Euro 9,50 6.404.767,01 (in Worten: Euro Sechs Millionen Vierhundertviertausend Siebenhundertsiebenundsechzig und 01/100) pro laufender Meter pro JahrKalenderjahr. Die Leistungsvereinbarungen können im Einzelfall und für bestimmte GebieteHöhe der Vergütung ist, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 vorbehaltlich von Änderungen des Rahmenleistungsvertrages)Leistungsumfangs durch Kündigung, einen geringeren Preis vereinbaren. Der Preis nach Satz 1 Stillegung oder vorübergehende Mehrnutzung, unabhängig von der tatsächlichen Gesamtlänge der Kabelkanalanlagen. 6.2 Die Vergütung gemäß Ziffer 6.1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar Kalenderjahre 2003 bis zum 31. Dezember einschließlich 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn jährlich, jeweils bis zum 30. Januar, eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung (prozentual) jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes Verbraucherpreisindexes für Deutschland (vormals Preisindex für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (Haushalte), oder jedes jeden anderen PreisindexesPreisindex, der an seine Stelle tritt) , gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. 6.3 Im Falle einer Veränderung des Leistungsumfangs verringert sich bzw. Die in den Alterhöht sich (im Fall des By-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührtPass Kabels gemäß Ziffer 2.3.5) die Vergütung anteilig. Unberührt bleibt ferner das Recht des LeistungsgebersDer Betrag der Verringerung bzw. Erhöhung entspricht, vorbehaltlich Ziffer 2.3.6, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten Produkt von Länge der Erhöhung bzw. Verringerung (in Rechnung zu stellenkm, unabhängig von der Nutzungsform) und dem Preis (pro km und Jahr) von Euro 3.412,36. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen Bei einer Anpassung der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersVergütung gemäß Ziffer 6.2 ist dieser Preis entsprechend anzupassen.

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Samples: Framework Agreement (Kabel Deutschland GmbH)

Vergütung. Der Preis (1) Die seitens des Kunden zu zahlenden Entgelte richten sich nach dem von Optimizely übersandten Angebot. (2) Die Vergütung für vertragliche Leistungen wird dreißig (30) Tage nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird. (3) Das Entgelt für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro JahrCampaign-Nutzung wird dem Kunden jeweils zum Monatsende in Rechnung gestellt. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Die Leistungsvereinbarungen können im Einzelfall und für bestimmte GebieteAbrechnung erfolgt ab dem ersten Tag der Nutzungsaufnahme der Campaign-Dienste durch den Kunden, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbarenspätestens jedoch mit Eintritt der Versandbereitschaft gemäß Ziffer 4. Der Preis erste Abrechnungsmonat wird anteilig in Rechnung gestellt. (4) Entgelte sind als Netto-Preise angegeben zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. (5) Zahlungen erfolgen in Euro. (6) Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres kann eine Preiserhöhung auf der Grundlage der Vergütung des vorangegangenen Vertragsjahres zu jedem Jahrestag der Versandbereitschaft um höchstens sieben Komma fünf Prozent (7,5%) pro Jahr erfolgen. Die Preiserhöhung tritt nach Satz 1 schriftlicher Mitteilung von Optimizely an den Kunden mit einer Frist von neunzig (90) Tagen in Kraft. (7) Es wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahrklargestellt, erstmals zum 1. Januar 2007dass der Kunde verpflichtet ist, ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um Optimizely die im Vorjahr gestiegenen Zusammenhang mit der Erbringung von vertraglichen Leistungen außerhalb Berlins entstandenen Kosten (Reise- und Übernachtungskosten, Zeitaufwand) gesondert zu erstatten. Sie sind nicht Bestandteil der Vergütung. Es gelten die vertraglich festgelegten Tages- und Stundensätze. Erstattungsfähig sind Zug-Fahrscheine für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 Fahrten in der 2. Klasse bzw. Flüge in der Economy Class, sowie Übernachtungskosten der Kategorie 3- bis 4-Sterne, jedoch höchstens bis zu einem Preis von 150,00 Euro pro Nacht. Sonstige Spesen sind nicht zu erstatten. (für die Folgejahre falls in einem 8) Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von Optimizely sind dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des Leistungsnehmersrechtskräftig festgestellte Forderungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. Der Preis 5.1 Die Basislizenzgebühren, wiederkehrenden Lizenzgebühren sowie die Kosten für Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Vertrag sowie aus der Preisliste. Alle Preise sind, falls nicht anders ausgewiesen, Bruttopreise und enthalten bereits die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro Jahrgesetzliche Mehrwertsteuer. 5.2 Die einmalige Basis-Lizenzgebühr sowie die Vergütung für Zusatzleistungen sind vierzehn Tage nach Rechnungserhalt fällig. Die Leistungsvereinbarungen können laufenden Gebühren sind je nach Vereinbarung monatlich, quartalsweise oder jährlich im Einzelfall Voraus zu bezahlen und für bestimmte Gebietewerden jeweils zum Ende desjenigen Monats fällig, auch der dem Abrechnungszeitraum vorangeht. Nach Ablauf der genannten Zahlungsfristen gerät der Kunde in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbaren. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbartVerzug. Ab Verzugseintritt berechnet Sektor N Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p.a. über dem Folgejahr, erstmals zum 1jeweils gültigen Basiszinssatz. 5.3 Die Vergütung ist jeweils für ein Vertragsjahr fest. Januar 2007, Sektor N ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung das Folge-Vertragsjahr angemessen zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf Eine Anhebung der Vergütung wird die Erhöhung jedoch eine Erhöhung Sektor N spätestens zwei Monate vor Ablauf des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes Vertragsjahres für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, das kommende Vertragsjahr ankündigen. Bei einer Anhebung der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt Vergütung hat der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht Wirkung zum Ende des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer ablaufenden Vertragsjahres. 5.4 Nicht durch die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen laufenden Gebühren abgegolten sind zusätzliche Module der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreitenVertragssoftware, die die Sektor N nach Abschluss des jeweiligen Vertrags entwickelt hat, kundenindividuelle Änderungen des Standards und eventuell erforderliche neue Versionen der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung Datenbanksoftware und der Betriebssysteme. 5.5 Eine Aufrechnung durch den Kunden einer Forderung aus einem anderen Vertragsverhältnis ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersSektor N anerkannt ist.

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Samples: Softwareüberlassungsvertrag

Vergütung. 7.1. Der Preis Anwender ist verpflichtet, an CHIPSIZE die vereinbarten Entgelte für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro JahrNutzung der Software gemäß diesem Vertrag zu bezahlen. Haben die Parteien Entgelte vereinbart, bestimmt sich die Verpflichtung zu deren Entrichtung nach der Vereinbarung. Andernfalls fallen zugunsten von CHIPSIZE die Entgelte gemäß der von CHIPSIZE zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags veröffentlichten Preisliste an. 7.2. Der Anwender ist verpflichtet, CHIPSIZE unverzüglich Umstände mitzuteilen, die für die Höhe des Entgelts von CHIPSIZE von Bedeutung sind. Insbesondere ist der Anwender verpflichtet, CHIPSIZE mitzuteilen, welchen Umfang die Inanspruchnahme der Software erreicht hat, wenn der Umfang für die Bestimmung des Entgelts CHIPSIZE mitbestimmend oder maßgeblich ist. Als Umfang der Nutzung gelten z.B.: Anzahl der von Abrechnungen betroffenen Mitarbeiter, Anzahl von Übermittlungen von e-Bilanzen, Anzahl von Transaktionen, Anzahl von Mandanten, Anzahl von Arbeitsplätzen an denen die Software eingesetzt wird, sowie weitere aus der bei Erwerb der Software geltenden Preisliste ersichtlichen Umstände der Preisbestimmung. 7.3. CHIPSIZE ist berechtigt bei einer Änderung von für die Preisbestimmung erheblichen Umständen gemäß 7.2. eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen gemäß bei Erwerb gültiger Preisliste vorzunehmen. 7.4. CHIPSIZE ist zur Änderung der vereinbarten Entgelte nach billigem Ermessen berechtigt. CHIPSIZE kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die in der Preisliste enthaltenen Entgelte mit Wirkung für Bestandsverträge der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Entgelte mehr als 10 %, kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung diese Nutzungsvereinbarung mit Wirkung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Entgelte in Kraft treten soll. 7.5. CHIPSIZE kann Rechnungen an den Anwender als PDF-Datei übermitteln. Die Leistungsvereinbarungen können iÜbermittlung kann nach Xxxx von CHIPSIZE durch Übersendung per Email an die vom Kunden gemäß Ziffer 4. Angegebene Email-Adresse oder durch Hochladen in einen für den Anwender vorgesehenen Kundenbereich auf einem Computersystem von CHIPSIZE erfolgen, wobei CHIPSIZE an die vom Anwender gemäß Ziffer 4. Angegebene Email- Adresse einen Hinweis über die Verfügbarkeit der Rechnung per Email sendet. Der Anwender ist berechtigt, eine Übermittlung einer Rechnung in Papierform zu verlangen. CHIPSIZE kann vom Kunden verlangen, dass der Kunde die hierfür in der allgemeinen Preisliste vorgesehenen Entgelte entrichtet. 7.6. Der Anwender gestattet CHIPSIZE, sämtliche Entgelte gemäß diesem Vertrag per Lastschrift einzuziehen. Hierzu erteilt der Anwender CHIPSIZE eine entsprechende Lastschriftgenehmigung mittels eines SEPA-Mandates. Widerruft der Anwender diese Lastschriftgenehmigung, ist CHIPSIZE zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt. Im Einzelfall und Falle von Rücklastschriften ist CHIPSIZE berechtigt, vom Kunden die Entgelte gemäß der allgemeinen Preisliste für bestimmte GebieteRücklastschriften zu verlangen. CHIPSIZE kann dem Kunden neue Zahlungsmethode während der Laufzeit dieses Vertrages anbieten, auch deren Bedingungen in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbarenjeweiligen Angebot mitgeteilt werden. 7.7. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007Kommt der Anwender mit der Entrichtung der Entgelte verschuldet oder unverschuldet in Rückstand, ist CHIPSIZE nach billigem Ermessen und technischen Möglichkeiten innerhalb der Leistungsgeber betroffenen Produkte berechtigt, den Leistungsumfang auf einen Lesezugriff sowie eine Datensicherung einzuschränken oder die Vergütung einmal jährlich Nutzung der Software zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten unterbinden . Kommt der Anwender mit Entgelten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls mehr als zwei Monate in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung Verzug, ist CHIPSIZE berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexeskündigen, es sei denn, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzwAnwender hat den Verzug nicht zu vertreten. dem Zeitpunkt Ein Verschulden der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 Erfüllungs- gehilfen des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersAnwenders wird diesem zugerechnet.

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Samples: Software License Agreement

Vergütung. Der Preis 6.1 Die Preise für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro JahrVertragsprodukte ergeben sich aus Anlage 3. Der Gesamtpreis einer Bestellung ist der Faktor aus der Anzahl der bestellten Vertragsprodukte und den anwendbaren Preisen gemäß Anlage 3. 6.2 Soweit der Auftragnehmer mit der Erbringung ergänzender Dienstleistungen gemäß Ziffer 3.3 beauftragt wurde und diese erbracht hat, ergibt sich die dafür zusätzlich zu zahlende Vergütung ebenfalls aus Anlage 3. 6.3 Die Preise in Anlage 3 verstehen sich jeweils zzgl. der jeweils geltenden Mehrwert- steuer. 6.4 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen in zweifacher Ausfertigung und unter An- gabe der Bestellnummer an die Schule und angegebene Rechnungsadresse der FHH (Freie und Hansestadt Hamburg, „jeweilige Schule oder Dienststellenbezeich- nung“, 00000 Xxxxxxx) zu adressieren und einzureichen. Die Leistungsvereinbarungen Umsatzsteuer- Identifikationsnummer der FHH (DE 118509725) und die VOL-/ Bestellscheinnum- mer sind immer anzugeben. Rechnungen ohne die Angabe der VOL-/ Bestell- scheinnummer können im Einzelfall nicht bearbeitet werden. Auf Anforderung der FHH stellt der Auftragnehmer Rechnungen in elektronischer Form entsprechend den Vorgaben der FHH. 6.5 Rechnungen sind binnen 30 Kalendertagen nach Eingang zur Zahlung fällig. 6.6 Mit Zahlung der Vergütung gemäß Ziffer 6.1 sind sämtliche mit der betreffenden Leistung zusammenhängenden Leistungen des Auftragnehmers abgegolten. Wei- tergehende Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bestehen nicht. Reisekosten und Reisezeiten werden nicht vergütet. 6.7 Alle Zahlungen an den Auftragnehmer erfolgen auf das folgende Konto: Bank, BIC [Bank, BIC] IBAN [IBAN] Kontoinhaber [Kontoinhaber] 6.8 Aufgrund der mehrjährigen Vertragslaufzeit und den in diesem Marktsegment vor- herrschenden raschen technischen Entwicklungen bzw. Preissenkungen für bestimmte Gebiete, auch gleich- wertige Technik ist nach Ablauf von jeweils 6 Monaten eine marktgerechte Reduzie- rung der in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbarenAnlage 3 genannten Preise für die Vertragsprodukte vorzunehmen. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, Auftragnehmer ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexesinsoweit verpflichtet, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzwFHH erstmalig fünf Monate nach Ver- tragsschluss und danach jeweils nach Ablauf von sechs Monaten eine aktualisierte Fassung von Anlage 3 mit reduzierten Preisen vorzuschlagen. dem Zeitpunkt Bei der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte Bildung neuer Preise wird der Leistungsnehmer mit Auftragnehmer der Höhe FHH dieselben Vorteile gewähren wie bei der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei Bildung der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigenAusschreibung, und die angebotenen neuen Preise werden das gleiche Verhältnis zu den vom Auftragneh- mer sonst im Markt für die Vertragsprodukte angebotenen Preisen aufweisen wie die beim Abschluss dieses Vertrags vereinbarten Preise. Dabei dürfen Wenn die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten FHH - ggfs. nach weiteren Verhandlungen - die Kosten nicht überschreitenangebotenen neuen Preise bestätigt, gelten sie für alle folgenden Bestellungen, ansonsten gelten die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des Leistungsnehmersvorher gültigen Preise fort.

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Lieferung Von Mobilen Endgeräten

Vergütung. Der Preis für 5.1 Für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro JahrBereitstellung der OMS Cloud Services und die Erbringung des Supports ent- richtet der Kunde eine nutzungsabhängige jährliche Vergütung (im Folgenden „Nut- zungsgebühr“ genannt). Die Leistungsvereinbarungen können Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Mit Zahlung der Nutzungsgebühr sind die für das jeweilige Vertragsjahr vereinbarten Leistungseinheiten abgegolten. Die Vergütung ist auch geschuldet, wenn die Leistungen nicht genutzt werden. 5.2 Die in Angeboten von Quadient oder einem Einzelvertrag genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. 5.3 Soweit im Einzelfall Einzelvertrag nicht anders vereinbart, ist die Nutzungsgebühr jeweils am ersten Tag der vereinbarten Zahlungsperiode im Voraus fällig. Die erste Zahlungsperi- ode beginnt mit Beginn der Laufzeit der Lizenz gem. Ziff. 3.2. Bei einer Überschreitung der vereinbarten Leistungseinheiten ist der Kunde zum Erwerb einer weiteren Lizenz (nachfolgend „Upgrade“ genannt) zu den dann geltenden Bedingungen und Nutzungs- gebühren berechtigt, soweit nicht Quadient die Lizenz vor Verbrauch der Leistungsein- heiten wirksam gekündigt hat. Für die Laufzeit des Upgrades gilt Ziff. 3.2. Nimmt der Kunde in einem Vertragsjahr die für bestimmte Gebietedas Jahr vereinbarten Leistungseinheiten nicht in Anspruch, auch kommen weder eine Rückvergütung, noch eine Übertragung nicht ver- brauchter Leistungseinheiten auf ein folgendes Vertragsjahr in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages)Betracht. 5.4 Quadient übermittelt Rechnungen elektronisch an den Kunden. Wählt der Kunde an- stelle elektronischer Rechnungen die Übersendung von Rechnungen auf Papier, einen geringeren Preis vereinbarener- höht sich der je Rechnung fällige Betrag um eine Servicegebühr in Höhe von EUR 2,50 zzgl. Der Preis nach Satz 1 gesetzlicher MwSt. 5.5 Die Vergütung wird bei Fälligkeit porto- und spesenfrei im Lastschriftverfahren einge- zogen. Wählt der Kunde eine andere Zahlweise als Festvergütung das Lastschriftverfahren, so sind die Vergütung und die sonstigen geschuldeten Beträge für Quadient gebührenfrei auf eines der angegebenen Konten von Quadient zu überweisen. 5.6 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die ge- setzliche Verzugspauschale in Höhe von EUR 40,00 zu bezahlen. Für vom Kunden zu vertretende Rückbuchungen vertragsgemäßer Lastschriften werden Kosten in Höhe von jeweils EUR 15,00 berechnet; Quadient ist zum Nachweis höherer, der Kunde zum Nachweis geringerer Kosten berechtigt. Gerät der Kunde mit den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007Zahlungen mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Leistungsgeber Quadient berechtigt, den Zugang des Kunden zu den OMS Cloud Services zu sperren, bis der Kunde seine fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Ansprüche aufgrund des Verzuges bleibt vorbehalten. 5.7 Quadient ist berechtigt, die Höhe der Vergütung einmal jährlich angemessen anzupassen. Bei einer Anpassung berücksichtigt Quadient zwischenzeitlich eingetretene Kostenände- rungen im Bereich Löhne, Gehälter und Kosten des Erwerbs von IT-Dienstleistungen. Bei viertel-, halb- oder jährlichen Zahlungsperioden erfolgt die Anpassung anteilig. Eine Anpassung kommt erstmals mit Wirkung zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um des zweiten Vertragsjahres (ge- rechnet ab Beginn der Vertragslaufzeit) in Betracht und wird zu dem von Quadient an- gegebenen Termin, frühestens jedoch einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung Anpassung gegenüber dem Jahr 2006 bzwKunden wirksam. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) Im Falle einer Erhöhung der Vergü- tung um jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhenmehr als 5 % kann der Kunde den betreffenden Einzelvertrag außer- ordentlich kündigen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen Die Kündigung ist unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung schrift- lich zu erklären. Ziff. 5.8 bleibt unberührt 5.8 Quadient ist ferner berechtigt und, für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht Fall von Änderungen zugunsten des LeistungsgebersKun- den, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreitenverpflichtet, die Vergütung gemäß Ziff. 5.1 anzupassen, wenn und soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ändert oder Steuern eingeführt werden, die sich auf die Nut- zung der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersOMS Cloud Services beziehen und Quadient treffen.

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Samples: General Terms and Conditions

Vergütung. Der Preis 6.1 Die Vergütung für die Kabelkanalkapazitäten Mitbenutzung von Rohrzügen und Teilen von Rohrzügen beträgt Euro 9,50 26.422.574,26 (in Worten: Euro Sechsundzwanzig Millionen Vierhundertzweiundzwanzigtausend Fünfhundertvierundsiebzig und 26/100) pro laufender Meter pro JahrKalenderjahr. Die Leistungsvereinbarungen können im Einzelfall und für bestimmte GebieteHöhe der Vergütung ist, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 vorbehaltlich von Änderungen des Rahmenleistungsvertrages)Leistungsumfangs durch Kündigung, einen geringeren Preis vereinbaren. Der Preis nach Satz 1 Stillegung oder vorübergehende Mehrnutzung, unabhängig von der tatsächlichen Gesamtlänge der Kabelkanalanlagen. 6.2 Die Vergütung gemäß Ziffer 6.1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar Kalenderjahre 2003 bis zum 31. Dezember einschließlich 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn jährlich, jeweils bis zum 30. Januar, eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung (prozentual) jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes Verbraucherpreisindexes für Deutschland (vormals Preisindex für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (Haushalte), oder jedes jeden anderen PreisindexesPreisindex, der an seine Stelle tritt) , gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. 6.3 Im Falle einer Veränderung des Leistungsumfangs verringert sich bzw. Die in den Alterhöht sich (im Fall des By-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührtPass Kabels gemäß Ziffer 2.3.5) die Vergütung anteilig. Unberührt bleibt ferner das Recht des LeistungsgebersDer Betrag der Verringerung bzw. Erhöhung entspricht, vorbehaltlich Ziffer 2.3.6, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten Produkt von Länge der Erhöhung bzw. Verringerung (in Rechnung zu stellenkm, unabhängig von der Nutzungsform) und dem Preis (pro km und Jahr) von Euro 3.412,36. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen Bei einer Anpassung der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersVergütung gemäß Ziffer 6.2 ist dieser Preis entsprechend anzupassen.

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Samples: Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH)

Vergütung. Der Preis 8.1 Soweit die EEG-Anlage(n) des Erzeugers der Marktprämie gemäß §§ 21b Abs.1 S.1 Nr. 1, 20 EEG 2021 bzw. der anwendbaren Vorgänger- oder Nachfolgeregelung zugeordnet sind, erhält der Erzeuger für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro Jahraus der/den EEG-Anlage(n) in den von Mark-E betriebenen Bilanzkreis gelieferte Strommenge einen Anspruch auf Zahlung der Marktprämie unmittelbar gegen den zuständigen Netzbetreiber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und von Mark-E eine Vergütung gemäß Ziffer 8.3. Der Erzeuger nimmt alle im Zusammenhang mit der Zahlung und Abrechnung erforderlichen Handlungen, insbesondere die Meldungen nach § 71 EEG 2021, selbstständig und eigenverantwortlich vor. 8.2 Maßgeblich für die Abrechnung und Vergütung nach diesem Vertrag sind ausschließlich die an der nach den gesetzlichen Bestimmungen relevanten Messstelle gemessenen Strommengen. Abrechnungsrelevante Zähler für die Ermittlung der produzierten Strommengen sind nach den derzeitigen Bedingungen des EnWG (einschließlich Verordnungen) und des MsbG die geeichten Stromzähler am Übergabepunkt zum Stromnetz der allgemeinen Versorgung (Messlokation). Etwaig vorhandene weitere Stromzähler, bspw. in der/den EEG-Anlage(n), sind für die Abrechnung nach diesem Vertrag ohne Bedeutung. Die Leistungsvereinbarungen können Ablesung der Messeinrichtung erfolgt per Fernablesung durch den jeweils zuständigen Messstellenbetreiber. Der Erzeuger wird Xxxx- E die Messdaten an der Übergabestelle unverzüglich nach Erhalt zur Verfügung stellen und bevollmächtigt Mark-E zum direkten Datenerhalt vom Messstellenbetreiber. Ziffer 6.2 gilt entsprechend. 8.3 Gegenüber Xxxx-E hat der Erzeuger Anspruch auf Zahlung einer Vergütung, die sich, je nachdem, wie folgt errechnet: Für (im Einzelfall und ) EEG-Anlagen mit einer installierten Leistung von kleiner 500 kW, oder (ii) EEG-Anlagen mit einer installierten Leistung von größer oder gleich 500 kW, für bestimmte Gebietedie der Erzeuger Eigenverbrauch angegeben hat, auch entspricht die Vergütung pro gelieferter kWh dem Wert der Stundenkontrakte der jeweiligen Lieferstunde an der Strombörse EPEX Spot SE. Soweit für eine Lieferstunde ein negativer Strompreis gilt, so wird der in dieser Zeit gelieferte Strom entsprechend mit dem negativen Preis vergütet. Für (iii) EEG-Anlagen mit einer installierten Leistung von größer 500 kW, für die der Erzeuger keinen Eigenverbrauch angegeben hat, entspricht die Vergütung dem energieträgerspezifischen Monatsmarktwert des jeweiligen Abrechnungsmonats multipliziert mit der in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbarenjeweiligen Abrechnungsmonat gelieferten Einspeisemenge in kWh. Der Preis nach Satz 1 energieträgerspezifische Monatsmarktwert ist einzusehen unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx/XXX/Xxxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxx. Bei Marktbedingten Abregelungen wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten Vergütung für den Zeitraum der Abregelung in Abweichung von Vorstehendem gemäß Ziffer 8.4 berechnet. 8.4 Im Falle einer Marktbedingten Abregelung durch Mark-E leistet Mark-E für die reduzierte Einspeiseleistung eine Ausgleichszahlung an den Erzeuger. Die Ausgleichzahlung beläuft sich für EEG-Anlagen (i) und (ii) gemäß Ziffer 8.3 auf den Betrag in Höhe der jeweils gültigen Marktprämie. Für EEG-Anlagen (iii) gemäß Ziffer 8.3 beläuft sich die Ausgleichzahlung auf den Betrag in Höhe des anzulegenden Wertes. Für die Berechnung der Mindereinspeisung der Strommenge, welche die von der Marktbedingten Abregelung betroffene(n) EEG-Anlage(n) während der Dauer der Marktbedingten Abregelung erzeugt hätten, findet das Pauschalverfahren gemäß Leitfaden Einspeisemanagement der Bundesnetzagentur Anwendung. Die jeweilige Marktprämie wird auf Basis des anzulegenden Wertes abzüglich des jeweils gültigen energieträgerspezifischen Monatsmarktwertes ermittelt. Der anzulegende Wert wird durch die jeweilige installierten Leistung in kWp, sowie dem Monat der erstmaligen Einspeisung bestimmt (Monat erstmaliger Einspeisung ≙ Inbetriebnahme Monat EEG-Anlage). Die Berechnungsgrundlage ist unter „EEG-Registerdaten und –Fördersätze“ auf der Seite xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx einzusehen. Die Dauer der Marktbedingten Abregelung wird den Messdaten des Messstellenbetreibers gemäß Ziffer 8.2 entnommen. Der Erzeuger erhält von Mark-E über das Kundenportal eine Mitteilung über den Zeitpunkt und die Dauer der Marktbedingten Abregelung. Zur Klarstellung, der Anspruch auf die Ausgleichzahlung bei Marktbedingter Abregelung besteht nicht in den in Sätzen 5 bis 7 der Ziffer 6. 3 genannten Fällen. 8.5 Mark-E erhält vom 1Erzeuger ab dem Vermarktungsstart ein monatliches Vermarktungsentgelt. Januar 2003 bis zum 31Die Höhe des Entgelts bestimmt sich nach der jeweiligen Anlagengröße (installierte Leistung), sowie dem etwaigen Eigenverbrauch der betreffenden EEG-Anlage(n) des Erzeugers, und wird im Auftragsformular festgehalten. 8.6 Werden für den vom Erzeuger in den EEG-Anlage(n) erzeugten und an Mark-E gelieferten Strom auf Veranlassung von Mark-E gem. Dezember 2006 vereinbart. Ab Ziffer 7.2 Regionalnachweise ausgestellt und an Mark-E übertragen, so zahlt Mark-E dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist der Leistungsgeber berechtigtErzeuger hierfür eine monatliche Ausgleichszahlung wie folgt: Ausgleichszahlung = Monatseinspeisung in kWh x gesetzlich verringerter anzulegender Wert (derzeit 0,10 Cent/kWh) Die Ausgleichszahlung berücksichtigt die gesetzliche Verringerung des anzulegenden Wertes für den von den EEG-Anlagen erzeugten Strom, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um § 53b EEG 2021 für den Fall der Ausstellung von Regionalnachweisen anordnet. Ändert sich die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden seingesetzlichen Verringerung des anzulegenden Wertes aufgrund von Änderungen des EEG nach Abschluss des Vertrages, entscheidet auf Anrufung einer Partei ändert sich der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis Wert zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach Berechnung der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die Ausgleichzahlung in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des Leistungsnehmersdemselben Umfang.

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Samples: General Terms and Conditions for Direct Marketing of Electricity From Eeg Plants Below 750 Kw

Vergütung. Der Preis für 8.1. Festpreise und veränderliche Preise 8.1.1. Sofern aus dem Vertrag nicht erkennbar ist, ob Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind, gelten 1) Leistungen, die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro Jahr. Die Leistungsvereinbarungen können nach dem Vertrag innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Angebotsfrist zu beenden sind, als zu Festpreisen abgeschlossen, 2) Leistungen auch dann als zu Festpreisen abgeschlossen, wenn im Einzelfall Vertrag keine Leistungsfrist vereinbart ist und für bestimmte Gebiete, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbarendie Leistungen innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Angebotsfrist beendet werden, 3) alle übrigen Leistungen als zu veränderlichen Preisen abgeschlossen. 8.1.2. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, Ein Festpreis ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexesein Preis, der auch bei Eintreten von Änderungen der Preisgrundlagen (wie insbesondere Kollektivvertragslöhne, Materialpreis, soziale Aufwendungen) unveränderlich bleibt. 8.1.3. Bei veränderlichen Preisen erfolgt die Preisanpassung, soweit nicht anders geregelt, gemäß nachfolgender Indexierung: Als Maß zur Berechnung der Indexierung dient der Verbraucherpreisindex (VPI 2020) bzw der von Amts wegen an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzwtretende Index. dem Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültige Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl von 2% nach oben oder unten bleiben unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigengeltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch zur Berechnung des neuen Spielraumes bildet. Sollte der Leistungsnehmer Alle veränderlichen Preise sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen. 8.1.4. Wird bei Verträgen mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt Festpreisen die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreitenvertraglich festgelegte Leistungsfrist aus Gründen, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen AN nicht zu vertreten hat, überschritten, sind jene Teile der Leistung, die deshalb erst nach Ablauf der Frist erbracht werden, nach veränderlichen Preisen abzurechnen. Kann aus den Vertragsbestandteilen keine sachlich zutreffende Preisbasis für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiertdie Umrechnung ermittelt werden, so ist die Mitte des Zeitraumes zwischen dem Ende der Angebotsfrist und dem vertraglichen Fertigstellungstermin als solche anzusetzen. 8.1.5. Für Werden die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Umsatzsteuer während der Laufzeit eines Vertrages geändert, ist die Umsatzsteuer – unabhängig davon, ob Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind – in der sich hieraus ergebenden Höhe zu vergüten. 8.1.6. Ist keine Angebotsfrist festgelegt, tritt an ihre Stelle als fristauslösendes Ereignis das Jahr 2003 werden die vollen Kosten Datum des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersAngebotes.

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Samples: Allgemeine Vertrags Und Geschäftsbedingungen Für Lieferleistungen, Dienstleistungen Und Allgemeine Leistungen

Vergütung. Der Preis 6.1 Die Vergütung für die Kabelkanalkapazitäten Mitbenutzung von Rohrzügen und Teilen von Rohrzügen beträgt Euro 9,50 30.812.810,31 (in Worten: Euro Dreißig Millionen Achthundertzwölftausend Achthundertzehn und 31/100) pro laufender Meter pro JahrKalenderjahr. Die Leistungsvereinbarungen können im Einzelfall und für bestimmte GebieteHöhe der Vergütung ist, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 vorbehaltlich von Änderungen des Rahmenleistungsvertrages)Leistungsumfangs durch Kündigung, einen geringeren Preis vereinbaren. Der Preis nach Satz 1 Stillegung oder vorübergehende Mehrnutzung, unabhängig von der tatsächlichen Gesamtlänge der Kabelkanalanlagen. 6.2 Die Vergütung gemäß Ziffer 6.1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar Kalenderjahre 2003 bis zum 31. Dezember einschließlich 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn jährlich, jeweils bis zum 30. Januar, eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung (prozentual) jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes Verbraucherpreisindexes für Deutschland (vormals Preisindex für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (Haushalte), oder jedes jeden anderen PreisindexesPreisindex, der an seine Stelle tritt) , gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. 6.3 Im Falle einer Veränderung des Leistungsumfangs verringert sich bzw. Die in den Alterhöht sich (im Fall des By-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührtPass Kabels gemäß Ziffer 2.3.5) die Vergütung anteilig. Unberührt bleibt ferner das Recht des LeistungsgebersDer Betrag der Verringerung bzw. Erhöhung entspricht, vorbehaltlich Ziffer 2.3.6, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten Produkt von Länge der Erhöhung bzw. Verringerung (in Rechnung zu stellenkm, unabhängig von der Nutzungsform) und dem Preis (pro km und Jahr) von Euro 3.412,36. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen Bei einer Anpassung der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersVergütung gemäß Ziffer 6.2 ist dieser Preis entsprechend anzupassen.

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Samples: Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH)

Vergütung. Der Preis 6.1 Die Vergütung für die Kabelkanalkapazitäten Mitbenutzung von Rohrzügen und Teilen von Rohrzügen beträgt Euro 9,50 18.846.398,46 (in Worten: EuroAchtzehn Millionen Achthundertsechsundvierzigtausend Dreihundertachtundneunzig und 46/100) pro laufender Meter pro JahrKalenderjahr. Die Leistungsvereinbarungen können im Einzelfall und für bestimmte GebieteHöhe der Vergütung ist, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 vorbehaltlich von Änderungen des Rahmenleistungsvertrages)Leistungsumfangs durch Kündigung, einen geringeren Preis vereinbaren. Der Preis nach Satz 1 Stillegung oder vorübergehende Mehrnutzung, unabhängig von der tatsächlichen Gesamtlänge der Kabelkanalanlagen. 6.2 Die Vergütung gemäß Ziffer 6.1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar Kalenderjahre 2003 bis zum 31. Dezember einschließlich 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn jährlich, jeweils bis zum 30. Januar, eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung (prozentual) jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes Verbraucherpreisindexes für Deutschland (vormals Preisindex für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (Haushalte), oder jedes jeden anderen PreisindexesPreisindex, der an seine Stelle tritt) , gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. 6.3 Im Falle einer Veränderung des Leistungsumfangs verringert sich bzw. Die in den Alterhöht sich (im Fall des By-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührtPass Kabels gemäß Ziffer 2.3.5) die Vergütung anteilig. Unberührt bleibt ferner das Recht des LeistungsgebersDer Betrag der Verringerung bzw. Erhöhung entspricht, vorbehaltlich Ziffer 2.3.6, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten Produkt von Länge der Erhöhung bzw. Verringerung (in Rechnung zu stellenkm, unabhängig von der Nutzungsform) und dem Preis (pro km und Jahr) von Euro 3.412,36. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen Bei einer Anpassung der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersVergütung gemäß Ziffer 6.2 ist dieser Preis entsprechend anzupassen.

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Samples: Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH)

Vergütung. Der Preis für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 (1) Die Wartungsgebühren sind in der Vereinba- rung bzw. in der Offerte festgelegt und werden nach Installation pro laufender Meter pro Jahrrata temporis und in den Folgejahren jeweils anfangs Jahr fällig. Die Leistungsvereinbarungen War- tungsgebühren können im Einzelfall durch die EFACH unter Einhaltung einer zweimonatigen Ankündigungs- frist mit schriftlicher Mitteilung auf das Ende eines Kalenderjahres angepasst werden. (2) Die Lizenzgebühren sind in der Vereinbarung bzw. in der Offerte festgelegt und werden nach In- stallation fällig. Wird die Software gemietet, wird die Gebühr nach Installation pro rata temporis und in den Folgejahren jeweils anfangs Jahr fällig. (3) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes ver- einbart, sind die Installationskosten sowie die Kos- ten für bestimmte Gebiete, weitere Dienstleistungen in den Lizenzge- bühren nicht enthalten und werden nach Aufwand zu den jeweils aktuellen Dienstleistungspreisen der EFACH verrechnet. (4) Die in der Offerte bzw. in der individuellen Ver- einbarung aufgeführten Dienstleistungsstunden gelten als Richtwert und werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Tarif verrechnet. Dies gilt auch für allfällig notwendige Vor- und Nachberei- tungszeit. Die aktuellen Dienstleistungspreise der EFACH finden sich in dem Service Level Agreement der Beilage. Die EFACH in- formiert die Kunden über allfällige Anpassungen der Dienstleistungspreise. (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbaren. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten 5) Ein allfällig offeriertes Kostendach gilt für den Zeitraum vom 1vereinbarten Leistungsumfang. Januar 2003 bis zum 31Individuelle An- passungen und Erweiterungen werden zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist der Leistungsgeber berechtigtIm Kosten- dach nicht enthalten und zusätzlich in Rechnung gestellt wird insbesondere ein allfälliger Koordina- tionsaufwand bei mehreren Ansprechpartnern, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um Moderation des kundenseitigen Entscheidungsfin- dungsprozesses, zusätzlich durch den Kunden gewünschte Besprechungstermine vor Ort, die im Vorjahr gestiegenen Kosten für Unterstützung von Drittanbietern, telefonische o- der elektronische Kundenanfragen sowie die unter Ana- lyse und Problembehebung bei kundenseitigen In- stallationen. (6) Alle Beträge verstehen sich exklusive Mehr- wertsteuer und allfälliger anderer Abgaben. So- fern nichts anderes ausdrücklich schriftlich verein- bart, sind die Preise in Schweizer Franken ge- schuldet und netto zahlbar innert 30 Tagen. (7) Fremdkosten gehen direkt zulasten des Kun- den und können als komplette Vorauszahlung be- rechnet werden. In diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für Fall beginnt die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) EFACH mit der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhenLeistungserbringung erst nach Gutschrift der Vorauszahlung. Bis einschließlich 2015 darf dahin ruht der Vertrag und die Erhöhung jedoch eine Erhöhung Fristen verlängern sich entspre- chend. (8) Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne weitere Mahnung der Verzug des Kunden ein. Befindet sich der Kunde in Verzug, kann die EFACH die Er- bringung weiterer Leistungen nach eigenem Er- messen von der Begleichung offener Rechnungen und der Leistung von Vorauszahlungen durch den Kunden abhängig machen oder ohne weiteres vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland Vertrag zurücktreten. Schadenersatzforde- rungen der EFACH bleiben in jedem Fall vorbehal- ten. (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt9) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 Bei Auflösung des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien Vertrages werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des Leistungsnehmerskeine Ge- bühren rückerstattet.

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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen

Vergütung. 9.1. Die Wartungsgebühr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist im PRODUKTSCHEIN/ AUF- TRAG ausgewiesen und jährlich zum 01.01. des Jahres im Voraus ohne Abzug zu zahlen. Teilka- lenderjahre werden anteilig auf volle Monate gerundet berechnet. 9.2. Die Wartungsgebühren können jährlich mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten ange- passt werden. Bei Anhebung von mehr als 5% verpflichtet sich SUMMIT, die tatsächliche Kosten- steigerung auf Anfrage nachzuweisen. Soweit eine Erhöhung der Wartungsgebühr um mehr als 5% des vorausgehenden Zwölfmonatszeitraums erfolgt, kann der Kunde den Wartungsvertrag ohne Rücksicht auf Ziffer IV.10.2. AGB-WARTUNG schriftlich mit einer Frist von 2 Monaten zum Erhöhungszeitpunkt kündigen. 9.3. Der Preis Wartungsvertrag und die Höhe der vom Kunden zu entrichtenden Wartungsgebühr be- ziehen sich immer auf die vom Kunden erworbenen Nutzungsrechte an der Software mit der im Vertrag aufgeführten Umgebung (Hardware, Betriebssystemsoftware, Datenbank) und im verein- barten Einsatzumfang. Ist eine andere systemtechnische Variante für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro JahrNutzung erforderlich oder ändert sich der vereinbarte Einsatzumfang, werden mit dem Wechsel auf andere Bezugs- größen bzw. mit der Nachlizenzierung auch die Wartungsgebühren auf der Basis der Lizenzpreise der neuen Bezugsgrößen berechnet. 9.4. Kunden, die das Angebot zur Wartung nicht angenommen oder die Wartungsvereinbarung gekündigt haben und die Wartungsleistungen zu einem späteren Zeitpunkt doch oder wieder er- werben wollen, haben zusätzlich zu den pauschalen Wartungsgebühren eine von SUMMIT oder dem Hersteller festgelegte Aktualisierungs- oder Wiedereinsetzungsgebühr zu zahlen. Die Leistungsvereinbarungen können Aktua- lisierungs- oder Wiedereinsetzungsgebühr wird im Einzelfall von SUMMIT festgelegt. 9.5. Beratungs- und für bestimmte GebieteUnterstützungsleistungen, auch die nicht über den Wartungsvertrag abgedeckt sind, werden gemäß der jeweils aktuellen SUMMIT-Preisliste in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbarenRechnung gestellt. 9.6. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für Für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten Bereitstellung und Nutzung der Verbindungen für den Zeitraum vom 1Online-Support wird eine mo- natliche Pauschale (IT-Infrastrukturgebühr) gemäß der jeweils aktuellen SUMMIT-Preisliste be- rechnet. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist Die Rechnungslegung erfolgt zusammen mit der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die Berechnung der Wartungsgebühr für jeweils 1 Jahr im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersVoraus.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. Der Preis 6.1 Die Vergütung für die Kabelkanalkapazitäten Mitbenutzung von Rohrzügen und Teilen von Rohrzügen beträgt Euro 9,50 5.636.481,65 (in Worten: Euro Fünf Millionen Sechshundertsechsunddreißigtausend Vierhunderteinundachtzig und 65/100) pro laufender Meter pro JahrKalenderjahr. Die Leistungsvereinbarungen können im Einzelfall und für bestimmte GebieteHöhe der Vergütung ist, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 vorbehaltlich von Änderungen des Rahmenleistungsvertrages)Leistungsumfangs durch Kündigung, einen geringeren Preis vereinbaren. Der Preis nach Satz 1 Stillegung oder vorübergehende Mehrnutzung, unabhängig von der tatsächlichen Gesamtlänge der Kabelkanalanlagen. 6.2 Die Vergütung gemäß Ziffer 6.1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar Kalenderjahre 2003 bis zum 31. Dezember einschließlich 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn jährlich, jeweils bis zum 30. Januar, eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung (prozentual) jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes Verbraucherpreisindexes für Deutschland (vormals Preisindex für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (Haushalte), oder jedes jeden anderen PreisindexesPreisindex, der an seine Stelle tritt) , gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. 6.3 Im Falle einer Veränderung des Leistungsumfangs verringert sich bzw. Die in den Alterhöht sich (im Fall des By-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührtPass Kabels gemäß Ziffer 2.3.5) die Vergütung anteilig. Unberührt bleibt ferner das Recht des LeistungsgebersDer Betrag der Verringerung bzw. Erhöhung entspricht, vorbehaltlich Ziffer 2.3.6, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten Produkt von Länge der Erhöhung bzw. Verringerung (in Rechnung zu stellenkm, unabhängig von der Nutzungsform) und dem Preis (pro km und Jahr) von Euro 3.412,36. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen Bei einer Anpassung der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersVergütung gemäß Ziffer 6.2 ist dieser Preis entsprechend anzupassen.

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Samples: Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH)

Vergütung. 6.1. Der Preis Kunde entrichtet an XXXXXXXX, für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro Jahr. Die Leistungsvereinbarungen können in dem EVB-Service Vertrag beschriebenen Leistungen, eine jährliche im Einzelfall Voraus zu be- zahlende Wartungspauschale. Diese ist erstmalig bei Vertragsabschluss fällig. 6.2. Für zusätzliche, nicht mit der Wartungspauschale abgegoltene Leistungen, stellt XXXXXXXX alle Personal-, Reise- Unterbringungs- und Materialkosten nach den jeweils aktuellen Preisen gesondert in Rechnung. 6.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen in Euro (€) zahlbar und ohne Abzüge sofort nach Erhalt der Faktura zu begleichen. Rechnungen in Fremdwährungen sind in der entsprechenden Währung ohne Abzüge zu bezahlen. 6.4. Anpassungen (d.h. Erhöhungen oder Verminderungen) erfolgen nach Maßgabe der Entwicklung des „Verbraucherpreis Index für bestimmte Gebiete, auch in dem Service Level Agreement Deutschland (§ 2.2 VPI)“ des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbaren. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für die von Statistischen Bundesamtes jeweils auf den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31eines jeden Jahres. Dezember 2006 vereinbartMaßgebend ist der lndexstand Ende November des jeweiligen Vorjahres. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007Diese Anpassung erfolgt ohne schriftliche Vorankündigung, ist jedoch auf der Leistungsgeber berechtigtRechnung aufgeführt. Serviceverträge mit einer festen Laufzeit sind von der Indexierung ausgeschlossen. Wird die Servicevereinbarung nach Ablauf der festen Laufzeit weiter- geführt, kann der Vertragspreis dem jeweils gültigen Index angepasst werden. 6.5. Erhöhen sich die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten von XXXXXXXX für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. Erbringung vertraglicher Leistungen um mehr als 3% über den VPI hinaus, kann Xxxxxxxx mit einer Ankündigungsfrist von 3 (für drei) Monaten die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) Gebühren entsprechend der jeweils vorangegangenen Anpassung zu Kostensteigerung erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland Eine Anpassungsankündigung berechtigt den Kunden, den Wartungsvertrag mit einer Frist von 1 (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritteinem) gegenüber 2006 bzw. dem Monat auf den Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) geplanten Preiserhöhung zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des Leistungsnehmerskündigen.

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Samples: Service Agreement

Vergütung. Der Preis Die Vergütung für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro JahrTätigkeit Emporiums erfolgt durch den Mitgliedsbeitrag, welcher jährlich im Xxxx zu entrichten gilt und vom Umsatzvolumen über Emporium abhängt. Je nach Höhe des Umsatzes ist ein Prozentsatz zu entrichten. Die Leistungsvereinbarungen können Prozentsätze für die Einstufung des Mitgliedbeitrages werden in der Tabelle X xxx Xxxxxx 0 angeführt. Das Mitglied vergütet Emporium für die Tätigkeit der Durchführung von personalisierten Ausschreibungen von Waren und Dienstleistungen, bei denen Emporium auch mit der Durchführungsphase beauftragt wird, zu den in der Tabelle B des Anhangs 1 aufgelisteten Preisen, welche der gesetzlichen MwSt. unterliegen. Für die Ausschreibungen nach Absatz 1 und 2 dieses Artikels wird dem auftraggebenden Mitglied nach Beendigung des Auftrages eine Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Übermittlung der Rechnung. Sollte eine personalisierte Ausschreibung leer ausgehen, so sind vom Mitglied 50% der Ausschreibungskosten zu tragen. Dies gilt sowohl falls Emporium auch mit der Durchführungsphase beauftragt wurde, als auch, falls Emporium nur bis zum Zuschlag beauftragt wurde. Es besteht die Möglichkeit, sich folgender Zusatzoption zu bedienen: Das Mitglied zahlt den in der Tabelle C vorgesehenen Aufschlag zum Umsatz, welcher zum Mitgliedsbeitrag addiert wird. Somit entfallen jegliche Kosten für Ausschreibungen, für die Emporium auch mit der Durchführungsphase beauftragt wird. Das Mitglied kann bis spätestens 31. Januar 2021 per ZEP Emporium mitteilen, ob es sich der regulären Kostenaufstellung oder der Zusatzoption bedienen möchte. Falls sich das Mitglied für die Zusatzoption entscheidet, werden eventuelle, für das Jahr 2020, verrechnete Ausschreibungskosten rückerstattet. Die getroffene Entscheidung gilt für drei Abrechnungen der effektiven Mitgliedsbeiträge, sprich für die Bezugsjahre 2020, 2021 und 2022. Änderungen des Abrechnungssystems sind erst ab den Bezugsjahren 2023 möglich. Änderungen, welche ab dem Folgejahr (=neues Bezugsjahr) gelten, müssen im Einzelfall und für bestimmte Gebietelaufenden Jahr spätestens bis 30. November mit Änderungserklärung mittels ZEP an Emporium übermittelt werden. Jede Änderung des Abrechnungssystem hat eine Wirkung von mindestens drei Jahren (Bezugsjahre). Falls keine Entscheidung bezüglich der Zusatzoption getroffen wurde, auch bleibt das Mitglied in der regulären Kostenaufstellung. Eine Änderung ist das System der Zusatzoption ist ab dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbaren. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des Leistungsnehmersnächsten Abrechnungsjahr wirksam.

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Samples: Zuweisung Der Funktion Einer Zentralen Beschaffungsstelle

Vergütung. Der Preis für Die Vergütung der Pauschalleistungen nach diesem Vertrag (die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro Jahr„Pauschalver- gütung“) rein netto nach Rechnungsstel- lung durch die at data. Die Leistungsvereinbarungen können Rechnungs- stellung über die Pauschalvergütung erfolgt für je zwölf Monate im Einzelfall voraus. Version: R01.13 Unbeschadet weiterergehender Rechte ist at data zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erst nach Eingang der fälligen Pauschalvergü- tung für den jeweiligen Abrechnungszeit- raum verpflichtet. Die Höhe der Pauschalvergütung richtet sich nach Art und für bestimmte GebieteUmfang der betroffenen Software und wird nach den im jeweiligen Angebot/Auftrag angegebenen Sätzen, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertragesoder wenn keine solche Angabe erfolgt, nach der jeweils aktuellen Preisliste von at data, verfügbar unter xxx.xxxxxx.xx unter der Rubrik „Rechtliches“ abgerechnet. Im Fall einer Erweiterung oder Änderung der Software wird die Pauschalvergütung entsprechend angepasst. Werden von at data über die Pauschal- leistungen gemäß Ziffer 2 a. hinaus Leistungen erbracht, etwa Beratungs- oder Schulungsleistungen, Anpassung von Formularen oder Listen, die von der Software vorgegeben werden, Umpro- grammierungen oder andere Änderungen an der Software), einen geringeren Preis vereinbarenwerden solche Leistun- gen nach dem tatsächlichen Zeitaufwand im Viertelstunden-Takt (je erbrachte Viertelstunde) abgerechnet. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preis- liste von at data. Erweitert der Kunde die Anzahl der Cli- ents, welche für die Software nutzungsbe- rechtigt sind, erweitert sich im gleichen Umfang automatisch der Umfang der von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1dem Kunden bezogenen und von at data zu erbringenden Pflege- und Wartungs- leistungen. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, at data ist der Leistungsgeber daher berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten sich für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) entsprechende neue An- zahl von Clients anfallende Pauschalver- gütung entsprechend der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf aktuellen Preisliste von at data ab dem Zeitpunkt, ab welchem die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexeszusätzliche Clients ge- nutzt werden, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern at data ist nach Maßgabe der Nachfol- genden Bestimmungen zur Änderung der Pauschalvergütung berechtigt: at data kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Rahmen Kalenderjahr die in der Einzelvereinbarungen Preisliste ausge- wiesenen Preise mit Wirkung für die bestehenden Verträge entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist at data berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basis- zinssatz zu verlangen. Weitere Rechte von at data bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreitenzur Geltendmachung von Zurückbehaltungs- rechten nur befugt, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln wenn sein Gegenan- spruch unstreitig oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des Leistungsnehmersrechtskräftig fest- gestellt ist.

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Samples: Licensing Agreements

Vergütung. Der Preis für 7.1 Für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro Jahrvereinbarten Leistungen zahlt der Anwender eine monatliche Gebühr nach der jeweils gültigen allgemeinen Preisliste von Sage HR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Leistungsvereinbarungen können Gebühren sind für den gewünschten Abrechnungszeitraum (vgl. Bestellformular) im Einzelfall und für bestimmte Gebiete, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbarenVoraus fällig. Der Preis Unbeschadet weitergehender Rechte ist Sage HR zur Erbringung der nach Satz 1 wird als Festvergütung für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erst nach Eingang der fälligen Gebühren für den Zeitraum vom 1jeweiligen Abrechnungszeitraum verpflichtet. 7.2 Sage HR erstellt eine Rechnung für anfallende Gebühren, auf der die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen ist. 7.3 Erweitert der Anwender die Anzahl seiner im Bezug auf die vertragsgegenständliche Software nutzungsberechtigten Clients, erweitert sich im gleichen Maße automatisch der von ihm bezogene Support- und Softwarewartungsumfang. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, Sage HR ist der Leistungsgeber daher berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten sich für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber entsprechende neue Anzahl von Clients anfallende Gebühr (vgl. Ziffer 7.1) lt. Preisliste ab dem Jahr 2006 bzw. (für Zeitpunkt, ab dem der Anwender die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten Clients nutzt in Rechnung zu stellen. 7.4 Sage HR ist zur Änderung der vertraglich festgelegten Gebühren berechtigt. Die Parteien werden sich insofern Sage HR kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Rahmen Kalenderjahr die in der Einzelvereinbarungen Preisliste enthaltenen Gebühren mit Wirkung für Bestandsverträge der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Gebühren mehr als 10% kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung die Vereinbarung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Gebühren in Kraft treten soll. 7.5 Gerät der Anwender in Zahlungsverzug, ist Sage HR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Weitere Rechte von Sage HR bleiben unberührt. 7.6 Der Anwender ist zur Aufrechnung oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreitenzur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur befugt, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln wenn sein Gegenanspruch unstreitig oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des Leistungsnehmersrechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: Software Support Agreement

Vergütung. Der Preis für 3.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro Jahr. Die Leistungsvereinbarungen können im Einzelfall und für bestimmte Gebiete, auch Preise der PVP ab Werk; Verpackungskosten sind nicht in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages)Preis enthalten. In der in dem Vertrag oder dem Auftrag ausgewiesenen Vergütung ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 3.2. Ist mit dem Besteller nichts anderes schriftlich vereinbart worden, einen geringeren Preis vereinbarenist die Vergütung der vertraglichen Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Preis nach Satz 1 wird Eine Zahlung gilt erst dann als Festvergütung für erfolgt, wenn die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für vertragliche Vergütung bei PVP oder auf eines ihrer in der Rechnung ausgewiesenen Konten eingegangen ist. Im Falle einer Scheckzahlung gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. 3.3. Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum vom 1von mehr als vier Monaten ab Vertragsschluss oder verzögert sich die Lieferung über vier Monate ab Vertragsschluss aus Gründen, die allein der Besteller zu vertreten hat oder die allein in sein Risikobereich fallen, ist PVP berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Januar 2003 bis zum 31Für die Wirksamkeit der Erhöhung gilt eine Ankündigungsfrist von vier Wochen. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des ursprünglich vereinbarten Entgeltes, ist der Leistungsgeber Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Besteller es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung der Preisanpassung, ausübt. 3.4. Der Besteller kommt mit Überschreitung der in Ziffer 3.2. benannten Frist oder davon abweichend eines auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungstermins ohne weitere Erklärung in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug kann PVP vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 8 %punkten über dem Basiszinssatz verlangen. PVP bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weiterhin ist PVP im Falle des Zahlungsverzuges durch den Besteller berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten Erbringung der weiteren vertraglichen Leistungen zurückzuhalten bis der Besteller nach Xxxx von PVP Zahlung geleistet oder Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen und unbefristeten Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht hat. 3.5. Kommt der Besteller seiner fälligen Zahlungsverpflichtung trotz einer mit einer Mahnung einhergehenden Fristsetzung nicht nach, kann PVP vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen einschließlich des entgangenen Gewinns verlangen. PVP ist berechtigt, entsprechend der Regelung in Ziffer 8.4. vorzugehen. 3.6. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Bestellers, insbesondere bei Insolvenzantrag oder berechtigten Zweifeln an der fortbestehenden Bonität, kann PVP alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller geltend machen und für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichenkünftige Leistungen einen Vorschuss verlangen. 3.7. Der Betrag Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von PVP anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des Leistungsnehmersgleichen Vertragsverhältnis beruht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. Der Preis für 3.1 Die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung wird im Einzelauftrag festgelegt. Alle Zahlungen sind zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu leisten. Wird in der Bestellung nichts Abweichendes vereinbart, ist eine Vergütung nach Zeitaufwand (Tages- oder Stundensatz) gemäß der gültigen Preisliste der metafinanz festzulegen. Ein Tagessatz deckt 8 Stunden pro Tag ab und ist in dem Zeitrahmen Montag bis Xxxxxxx von 6.00 – 20.00 Uhr zu erbringen. Darüberhinausgehende Arbeitsleistungen werden anteilig vergütet. Wird metafinanz mit Genehmigung des Auftraggebers außerhalb der vorgenannten Zeit tätig, erhöht sich der anteilige Tagessatz wie folgt: - bei Nachtarbeit 30% - bei Samstagsarbeit 25 % - bei Sonntagsarbeit 50% - bei Feiertagsarbeit 100%. Feiertage sind die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro Jahram Ort des Geschäftssitzes der metafinanz. Die Leistungsvereinbarungen können Aufschläge werden nicht kumuliert erhoben. Es gilt der jeweils höhere Aufschlag. 3.2 Erfolgt die Abrechnung monatlich nach erbrachtem Aufwand, wird metafinanz dem Auftraggeber den zu vergütenden Zeitaufwand bis zum 15. eines Monats für den Vormonat mitteilen. Die Zeitnachweise gelten als vom Auftraggeber anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen von dem geltend gemachten und mitgeteilten Zeitaufwand schriftlich widerspricht und metafinanz den Auftraggeber bei der Mitteilung des Zeitnachweises auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Vergütung wird 4 Wochen nach Zugang der Rechnung fällig und ist ohne Abzüge zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist metafinanz berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz ab Fälligkeit zu verlangen. 3.3 Bestehen die im Einzelfall und für bestimmte GebieteEinzelauftrag vereinbarten Leistungen in einem Erfolg oder der Lieferung neu herzustellender beweglicher Sachen, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbarenist die Abnahme zusätzliche Fälligkeitsvoraussetzung. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung Im Einzelauftrag können jedoch Vorauszahlungen vereinbart werden. 3.4 Mit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Ansprüche der metafinanz für die von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1ihr zu erbringende Leistung abgegolten, soweit nicht Zuschläge nach Ziffer 3.1 anfallen. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, ist der Leistungsgeber berechtigtFür Leistungen, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzw. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung metafinanz nicht erfolgt ist) der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexesam Ort ihres Geschäftssitzes erbringt, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden seinwerden bei Abrechnung nach Aufwand gesondert Fahrtzeiten, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers- kosten, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiertgestellt. Für das Jahr 2003 Reisezeiten werden je Stunde 1/12 des Tagessatzes berechnet. 3.5 Gegen Ansprüche von metafinanz kann der Auftraggeber nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die vollen Kosten Gegenforderung des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln Auftraggebers unbestritten oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des Leistungsnehmersrechtskräftig ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. Der Preis 5.1 Marsh erhält eine zwischen den Parteien ver- einbarte Vergütung, wobei folgende Vergü- tungsarten in Betracht kommen: • ein an Marsh zu zahlendes Honorar; • die in den jeweiligen Versicherungsprämien enthaltenen marktüblichen bzw. zwischen Marsh und den Versicherern vereinbarten Courtagen (prozentualer Anteil der Versiche- rungsprämie); • eine Kombination aus Honorar und Courtage. 5.2 Sofern die Beauftragung die lokale Einschal- tung ausländischer Marsh-Gesellschaften um- fasst, ist eine entsprechende Vereinbarung zur Vergütung der lokal zu erbringenden Dienstleis- tungen zu treffen. 5.3 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungsstellung durch Marsh zur Zahlung fällig. 5.4 Für Schadensfälle, die einen Betrag von 1 Million EUR übersteigen und von Marsh im Auf- trag der Mandantin bearbeitet werden, erhält Marsh ein separates Schadenshonorar in Höhe von 1% der Schadenshöhe. Dieses Honorar ist mit Auszahlung der Entschädigungsleistung durch den Versicherer bzw. bei Abschluss des Schadens mit Rechnungsstellung durch Marsh zur Zahlung fällig. Alternativ kann für die Kabelkanalkapazitäten beträgt Euro 9,50 pro laufender Meter pro JahrBearbeitung solcher Schäden auch ein Honorar auf Basis der je- weils gültigen Marsh-Stundensätze zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart werden. Die Leistungsvereinbarungen können Auf- wandsentschädigung ist mit Rechnungsstellung durch Marsh zur Zahlung fällig. 5.5 Sollte ein Honorar vereinbart sein, unterliegt dieses einer Wertsicherung. Als Maß zur Be- rechnung dafür wird der von der Statistik Aus- tria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisin- dex 2015 oder ein an seine Stelle tretender In- dex vereinbart. Als Bezugsgröße dient die für den Monat und das Jahr der erstmaligen Beauf- tragung errechnete Indexzahl. Durch Vergleich der bekanntgegebenen Indexzahlen für diesen Monat im Einzelfall jeweiligen Folgejahr ergibt sich der neue Wert für das Honorar für das folgende Vertragsjahr. Erstmalig erfolgt eine Anpassung des Honorars nach Ablauf im zweiten Vertrags- jahr. 5.6 Soweit auf das Honorar / die Courtage inländi- sche oder ausländische Umsatz- oder Versi- cherungssteuer und/oder sonstige Gebühren anfallen, sind diese zuzüglich zum Honorar / zur Courtage zu bezahlen und für bestimmte Gebieteausschließlich von der Mandantin zu tragen, auch in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages), einen geringeren Preis vereinbaren. Der Preis nach Satz 1 wird als Festvergütung für die soweit nicht ein Dritter hierzu gesetzlich verpflichtet ist. 5.7 Schuldnerin aller im Zusammenhang mit der Beauftragung entstehenden Vergütungsan- sprüche von den Einzelvereinbarungen erfaßten Kabelkanalkapazitäten für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 vereinbart. Ab dem Folgejahr, erstmals zum 1. Januar 2007, Marsh ist der Leistungsgeber berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres um die im Vorjahr gestiegenen Kosten für die unter diesem Term Sheet erbrachte Leistung gegenüber dem Jahr 2006 bzwDienstleistungs- vertrag namentlich genannte Mandantin. (für die Folgejahre falls in einem oder mehreren Jahren eine Anpassung nicht erfolgt ist) Sofern zwischen den Parteien vereinbart und rechtlich möglich, können Rechnungen auch direkt an das jeweilige verbundene Unternehmen der jeweils vorangegangenen Anpassung zu erhöhen. Bis einschließlich 2015 darf die Erhöhung jedoch eine Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Preisindexes für die mittlere Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (oder jedes anderen Preisindexes, der an seine Stelle tritt) gegenüber 2006 bzw. dem Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erhöhung nicht übersteigen. Sollte der Leistungsnehmer mit der Höhe der Kostensteigerung nicht einverstanden sein, entscheidet auf Anrufung einer Partei der Schiedsgutachter gemäß § 3.2 des Rahmenleistungsvertrages. Bis zur Entscheidung des Schiedsgutachters gilt die vom Leistungsgeber mitgeteilte Vergütung übergangsweise als vereinbart. Nach der Entscheidung des Schiedsgutachters sind etwaige Über- oder Unterzahlungen unverzüglich auszugleichen. Der Betrag der Überzahlungen bzw. der Unterzahlung ist seit der Mitteilung über die Erhöhung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmer (derzeit § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über Preise bleiben unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Leistungsgebers, dem Leistungsnehmer die durch das Beisein des Sicherheitsservice entstehenden angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Parteien werden sich insofern im Rahmen der Einzelvereinbarungen oder eines Service Level Agreements (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Budgetierungsverfahren einigen. Dabei dürfen die vom Leistungsgeber veranschlagten jährlichen Mannkosten die Kosten nicht überschreiten, die der Leistungsgeber bei interner Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen für vergleichbar qualifizierte eigene Mitarbeiter budgetiert. Für das Jahr 2003 werden die vollen Kosten des Sicherheitsservice pro Mannjahr € 100.000 nicht übersteigen. Die Einziehung von BK-Kabeln oder Mehrfachnutzung von Rohrzügen erfolgt auf Kosten des LeistungsnehmersDienstleistungsvertrag namentlich genannten Mandantin gestellt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen