Vergütung. 1. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung).
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Samples: Lizenzvertrag, Lizenzvertrag, www.bergische-volksbank.de
Vergütung. 1. 4.1 Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung).
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Samples: Bestellung & Lizenzvertrag, Bestellung & Lizenzvertrag
Vergütung. 14.1. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung).
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Samples: www.rvb-donauwoerth.de, www.vb-ascheberg-herbern.de
Vergütung. 1. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu zum dem in der Anlage vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung).
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Samples: www.vrbsaale-unstrut.de
Vergütung. 1. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend nachstehenden „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage vereinbarten Buchungstermin monatlich dem Konto des Kunden im Hause belasten. Der Lizenzpreis richtet sich nach der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung)jeweils aktuellen Preisliste.
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Samples: Vertrag Über Die Miete Einer Lizenz Für Die Software Profi Cash
Vergütung. 1. 4.1 Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage vereinbart zu entrichtenent- richten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage vereinbarten verein- barten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige kontokorrent- mäßige Verrechnung).
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Samples: www.vr-dm.de
Vergütung. 1. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung Über- lassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung).
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Vergütung. 1. a) Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage im Mietlizenzvertrag vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage im Mietlizenzvertrag vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung).
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Samples: www.vbleos.de
Vergütung. 1. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage dem Lizenzvertrag vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage dem Lizenzvertrag vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung)belasten.
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Samples: www.fs-bank.de
Vergütung. 1. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) ), wie in der Anlage vereinbart im Mietlizenzvertrag vereinbart, zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage Mietlizenzvereinbarung vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung)belasten.
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Vergütung. 1. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung)belasten.
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Samples: Lizenzvertrag
Vergütung. 1. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung).
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Samples: Lizenzvertrag
Vergütung. 1. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage 1 vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage 1 vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung)belasten.
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Samples: Lizenzvertrag
Vergütung. 1. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) sowie die Nutzungsgebühr wie in der Anlage im Lizenzvertrag vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist Die Entgelte sind ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu fällig und werden dem in der Anlage im Vertrag vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten belastet (kontokorrentmäßige Verrechnung).
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Samples: Lizenzvertrag Vr Networld Software
Vergütung. 1. 4.1 Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage vereinbarten Buchungstermin dem angegebenen Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung)belasten.
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Samples: www.volksbank-dh.de
Vergütung. 1. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung).belasten
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Samples: Lizenzvertrag
Vergütung. 1. a. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung des Softwarepaketes zu entrichten. Der Paketpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis Paktepreis regelmäßig zu dem in der Anlage vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause Rahmen der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung)Kontoabrechnung belasten.
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Samples: Bestellung & Lizenzvertrag
Vergütung. 1. Der Kunde hat an die Bank grundsätzlich ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem den in der Anlage vereinbarten Buchungstermin Bedingungen dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung)belasten.
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Samples: Lizenzvertrag
Vergütung. 1. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden folgendem Girokonto – Kontonummer im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung).
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Samples: Lizenzvertrag
Vergütung. 1. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fälligzu zahlen. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung).
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Samples: Einzellizenzvertrag Geno Cash 4.0
Vergütung. 1. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage im Lizenzvertrag vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage im Lizenzvertrag vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung)belasten.
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Samples: www.vr-obm.de