Common use of Vergütung Clause in Contracts

Vergütung. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. 20031.0322 ADT14-22-V_AGB 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist. 4.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktage, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung. Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem von Vodafone in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

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Samples: Telecommunications, Telecommunications, Telecommunications

Vergütung. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. 20031.0322 ADT14-22-V_AGB. 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung Nutzung der Dienstleistung Dienste durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung Nutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen Mobilfunkdienstlei- stungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- Vodafone-SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen mitzutei- len hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte Entgelte, soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist. 4.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktage, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung. Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem von Vodafone in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 4.6 Bei einer Änderung Erhöhung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigtberechtigt und im Fall einer Senkung verpflichtet, die Preise entsprechend anzupassen.

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Samples: Vertragsübernahme, Auftrag Zur Übernahme Ihres Vodafone Mobilfunk Vertrags, Auftrag Zur Übernahme Des Mobilfunk Vertrags Im Todesfall

Vergütung. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. 20031.0322 ADT14-22-V_AGB. 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist. 4.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktage, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung. Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem von Vodafone in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen, Vodafone Smart Ultimate Vertrag

Vergütung. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. 20031.0322 ADT14-22-V_AGB. 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist.. 20031.0322 ADT07-22-V_AGB 4.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktage, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung. Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem von Vodafone in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 4.1 3.1 Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlenzah- len. 20031.0322 ADT14Bei Verbindungen zu Diensteangeboten, insbesondere Mehrwert- diensten Dritter über einen deutschen Vodafone-22Festnetzanschluss enthält der Preis sowohl das Entgelt für den Diensteanbieter als auch das Entgelt für die Vodafone-V_AGBVerbindung. Vodafone ist berechtigt, Entgelte für Verbindungen zu Diensteangeboten Dritter geltend zu machen, zu denen Vodafone die Verbindung herstellt. 4.2 3.2 Der Kunde ist verpflichtetauch verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung Nutzung des Kundenfestnetzanschlusses durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit es sei denn, er diese Benutzung zu vertreten hatweist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- Vodafone-SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist. 4.3 3.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform schriftlich bei der auf der Rechnung be- zeichneten Anschrift zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 3.4 Die Rechnungsbeträge sind spätestens zehn Tage nach Zugang auf das angegebene Konto zu zahlen. 3.5 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen vorgesehen. Xxxxxxxx informiert den Kunden spätestens zwei Tage vor der Abbuchung über die einzuziehende Beitragshöhe und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktageden Zeitpunkt des Einzugs. Vodafone ist berechtigt, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt im Fall der Rechnung. Liegt kein Nichtteilnahme am SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Basis-Lastschriftverfahren ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben. 3.6 Gegen Forderungen von Vodafone in kann der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden Kunde nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, mit unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellt oder anerkannt istfestgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis zudiesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

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Samples: Vodafone Contract Transfer Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen

Vergütung. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht dievereinbarten Entgeltefristgerecht zu zahlen. 20031.0322 ADT14-22-V_AGB. 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen Mobilfunkdienst- leistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist. 4.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktage, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung. Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem von Vodafone in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 4.1 Der Kunde ist verpflichtetDie Leistung des Auftragnehmers wird gemäß der Vereinbarung in dem Serviceauftrag, bei Fehlen einer solchen Vereinbarung gemäß seiner zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Allgemei- nen Verrechnungssätze zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer vergütet. 4.2 Soweit im Zuge der Leistungserbringung zusätzliche Leistungen erbracht werden oder der Auftragneh- mer zusätzliche Aufwendungen hat, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlensich aus dem Risikobereich des Auftraggebers ergeben, wer- den diese gemäß den Allgemeinen Verrechnungssätzen des Auftragnehmers zusätzlich verrechnet. 20031.0322 ADT14-22-V_AGB 4.2 Der Kunde ist verpflichtetSo- fern z. B aus technischen Gründen Minderleistungen entstehen, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung wird der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt istAuftragswert entsprechend gemindert. 4.3 Rechnungseinwendungen hat KEBOS legt nach erbrachter Leistung Rechnung. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wird, ist diese innerhalb einer Frist von 10 Tagen ohne Abzug auszugleichen. KEBOS behält sich vor, die vereinbarte Leistung in Papierform oder auf elektronischem Weg in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erhebenelektronischen Rechnungsausstellung ein-verstanden. Dabei hat er Sofern nicht anders vereinbart, wer- den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegenelektronische Rechnungen im unsignierten PDF Dokumentformat ausgestellt und als E-Mail- Anhang übermittelt. 4.4 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 WerktageKommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt so kann der RechnungAuftragnehmer ab dem 11. Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem von Vodafone in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben seinTag Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend machen. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen Storniert der Auftraggeber den Serviceauftrag, erhält der Auftragnehmer eine Vergütung gemäß seiner zum Zeitpunkt der beabsichtigten Leistungserbringung geltenden allgemeinen Verrechnungssätze. Bei Stornierung von weniger als fünf Werktagen vor dem Kunden nur zuServicetermin sind 50% des Auftragswertes zu verrechnen. Sofern der Auftragnehmer die Mitarbeiter oder individuell bereitgestelltes Material für den geplanten Termin nicht mehr anderweitig einsetzen kann ist er darüber hinaus berechtigt, den entgan- genen Verlust gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Dies gilt nicht, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, rechtskräftig festgestellt dem Auftragneh- mer kein Mehraufwand oder anerkannt Verlust entstanden ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

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Samples: Service Agreement, General Service Conditions

Vergütung. 4.1 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. 20031.0322 ADT14-22-V_AGBDie Abrechnung von Verbindungen zu Diensteangeboten, insbesondere Mehrwertdiensten Dritter erfolgt gemäß der vertraglich vereinbarten Preisliste. 4.2 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist. 4.3 3.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 3.4 Die Rechnungsbeträge sind spätestens fünf Werktage nach Zugang auf das angegebene Konto zu zahlen. 3.5 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen vorgesehen. Xxxxxxxx informiertden Xxxxxx spätestens zwei Tage vor der Abbuchung über die einzuziehende Beitragshöhe und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktageden Zeitpunkt des Einzugs. Vodafone ist berechtigt, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt im Fall der Rechnung. Liegt kein Nichtteilnahme des Kunden am SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem von Vodafone in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben seinBasis-Lastschriftverfahren ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben. 4.5 3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer 3.7 Vodafone ist Vodafone berechtigt, zum Ausgleich einer Erhöhung ihrer Gesamt- kosten den vom Kunden zu zahlenden Preis für die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu erhöhen. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus anfallenden Kosten für Instandhaltung und Betrieb des entsprechenden Netzes, für die technische Zuführung der Inhalte/Dienste und die Netzzusammen- schaltung bzw. Kosten für Netzzusammenschaltungen und Teilneh- meranschlussleitungen einschließlich jeweils der Materialkosten, Lohn- und Lohnnebenkosten inkl. Leih- und Zeitarbeitskosten, Kosten für die Kundenverwaltung (Call-Center, IT-Systeme) sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung; bei Produkten mit urheberechtlich geschütz- ten Inhalten bestehen Gesamtkosten darüber hinaus aus Entgelten für Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte (insbesondere für Vergü- tungsansprüche von Verwertungsgesellschaften sowie für etwaige Ansprüche nach § 20 Urheberrechtsgesetz). Die Preisanpassung darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von Vodafone nicht veranlasst wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Vorlieferanten von Vodafone ihre Preise erhöhen, bei der Belegung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit geänderten oder weiteren hoheitlichen Steuern oder Abgaben, bei Tariflohnerhöhungen oder bei einer Erhöhung der Tarife von Verwertungsgesellschaften (insbesondere für die Kabelweiter- sendung gemäß § 20b UrhG). Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung von Vodafone mindernd zu berücksichtigen. Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr und bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit außerdem nur mit Wirkung zum Beginn einer verlängerten Laufzeit des Vertrages (vgl. Ziff.4.1) zulässig. 3.8 Eine Preiserhöhung gemäß Ziff. 3.7 wird wirksam zu dem Termin, zu dem der Kunde seinen Vertrag nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung das nächste Mal ordentlich kündigen könnte, sofern er von der Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht. Kündigt der Kunde fristgemäß, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt. Vodafone wird den Kunden bei der Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer nicht oder nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hinweisen. 900 271 10 17 3.9 Führen Umstände, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von Vodafone nicht veranlasst wurden, dazu, dass sich die Gesamtkosten von Vodafone im Sinne von Ziffer 3.7 vermindern, verpflichtet sich Vodafone dazu, den vom Kunden zu zahlenden Preis unverzüglich im Umfang der Kostenminderung und entsprechend anzupassendem Anteil des verminderten Kostenelements an den Gesamtkosten zu ermäßigen. Etwaige Erhö- hungen einzelner Kosten kann Vodafone hierbei berücksichtigen, soweit diese nicht bereits im Rahmen einer Preiserhöhung Berücksichtigung gefunden haben. 3.10 Vodafone wird den Kunden über eine Preisanpassung rechtzeitig zur Wahrung seiner Interessen informieren.

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Samples: Vodafone Contract Transfer Agreement

Vergütung. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. 20031.0322 ADT14-22-V_AGB 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist. 4.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktage, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung. Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem von Vodafone in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. 20031.0322 ADT14ADT07-22-V_AGB 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist. 4.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktage, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung. Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem von Vodafone in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. 20031.0322 ADT1420031.2110 ADT09-2221-V_AGBV_AGB NHB 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist. 4.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktage, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung. Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem von Vodafone in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

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Samples: Widerrufsrecht Dienstleistungsvertrag Und Widerrufsrecht Verbrauchsgüterkauf

Vergütung. 4.1 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten verein- barten Entgelte fristgerecht zu zahlen. 20031.0322 ADT14Bei Verbindungen zu Diensteangeboten, insbesonde- re Mehrwertdiensten Dritter über einen Vodafone- Festnetzanschluss enthält der Preis sowohl das Entgelt für den Diensteanbieter als auch das Entgelt für die Vodafone-22-V_AGBVerbindung. Vodafone ist berechtigt, Entgelte für Verbindungen zu Diensteangeboten Dritter geltend zu machen, zu denen Vodafone die Verbindung herstellt. Die Berechnung dieser Diensteangebote erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Preisliste. Diese Preisliste ist im Internet unter 4.2 3.2 Der Kunde ist auch verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung Nutzung des Anschlusses / Produkts durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit es sei denn, er diese Benutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen giltweist nach, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder ihm die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone Nutzung nicht unverzüglich erfolgt zuzurechnen ist. 4.3 3.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 3.4 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen vorgesehen. Xxxxxxxx informiert den Kunden spätestens 2 Tage vor der Abbuchung über die einzuziehende Beitragshöhe und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktageden Zeitpunkt des Einzugs. Vodafone ist berechtigt, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt im Fall der Rechnung. Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren sowie im Fall von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Rücklastschriften ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben. 3.5 Gegen Forderungen von Vodafone in kann der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden Kunde nur zumit unbestrittenen, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, rechtskräftig festgestellt rechts- kräftig festgestellten oder anerkannt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen anerkannten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zuaufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Leistungsverweigerungsrecht kann der Kunde nur wegen unbestrittener, rechtskräftig festge- stellter oder anerkannter Gegenansprüche, die unmittelbar aus diesem Vertrag herrühren, gel- tend machen. 4.6 Bei einer 3.6 Bezieht Vodafone für die Leistungserbringung für den Kunden Vorleistungen Dritter, für welche der Preis oder Preisbestandteile gesetzlich oder regulatorisch festgesetzt sind, kann Vodafone die Basis- und Nutzungsentgelte bei solchen Änderungen dieser Preise / Preisbestandteile zum Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigtanpassen, die Preise entsprechend anzupassenohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht entsteht.

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Samples: Telecommunications

Vergütung. 4.1 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte Ent- gelte fristgerecht zu zahlen. 20031.0322 ADT14Bei Verbindungen zu Diensteangeboten, insbesondere Mehrwertdiensten Dritter über einen Vodafone- Festnetzanschluss enthält der Preis sowohl das Entgelt für den Diensteanbieter als auch das Entgelt für die Vodafone-22-V_AGBVerbindung. Vodafone ist berech- tigt, Entgelte für Verbindungen zu Diensteangeboten Dritter geltend zu machen, zu denen Vodafone die Verbindung herstellt. Die Berechnung dieser Diensteangebote erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Preisliste. Diese Preisliste ist im Internet unter 4.2 3.2 Der Kunde ist auch verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung Nutzung des Anschlusses / Produkts durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit es sei denn, er diese Benutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen giltweist nach, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder ihm die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone Nutzung nicht unverzüglich erfolgt zuzurechnen ist. 4.3 3.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegenerhe- ben. 4.4 3.4 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim SEPA-Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA- Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen vorgesehen. Xxxxxxxx informiert den Kunden spätestens 2 Tage vor der Abbuchung über die einzuziehende Beitragshöhe und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktageden Zeitpunkt des Einzugs. Vodafone ist berechtigt, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt im Fall der Rechnung. Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren sowie im Fall von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Rücklastschriften ein zusätzliches Bearbeitungs- entgelt zu erheben. 3.5 Gegen Forderungen von Vodafone in kann der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden Kunde nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestrittenmit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellt festgestellten oder anerkannt istanerkannten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht Ein Zurück- behaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht kann der Kunde nur wegen unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder anerkannter Ansprüche geltend machen. Die Einschränkungen aus Satz 1 und Satz 2 betreffen nicht die Aufrechnung mit Ansprüchen – oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen von Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechten - aus demselben Vertragsverhältnis zuVertrags- verhältnis. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. 20031.0322 ADT14ADT06-22-V_AGB 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist. 4.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktage, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung. Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem von Vodafone in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 4.1 3.1 Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. 20031.0322 ADT14Bei Verbindungen zu Diensteangeboten, insbesondere Mehr- wertdiensten Dritter über einen Vodafone-22Festnetzanschluss enthält der Preis sowohl das Entgelt für den Diensteanbieter als auch das Entgelt für die Vodafone-V_AGBVerbindung. Vodafone ist berechtigt, Entgelte für Verbindungen zu Diensteangeboten Dritter geltend zu machen, zu denen Vodafone die Verbindung herstellt. 4.2 3.2 Der Kunde ist verpflichtetauch verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung Nutzung des Kundenfestnetzanschlusses durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit es sei denn, er diese Benutzung zu vertreten hatweist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- Vodafone-SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist. 4.3 3.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform schriftlich bei der auf der Rechnung be- zeichneten Anschrift zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 3.4 Die Rechnungsbeträge sind spätestens zehn Tage nach Zugang auf das angegebene Konto zu zahlen. 3.5 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim SEPA-Basis-Einzug von Rechnungsbeträgen im Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktagevorgesehen. Vodafone ist berechtigt, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt im Fall der Rechnung. Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Nichtteil- nahme am Lastschriftverfahren ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben. 3.6 Gegen Forderungen von Vodafone in kann der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden Kunde nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, mit unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellt oder anerkannt istfestgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis zudiesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

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Samples: Auftragsformular Für Mobilfunktarife

Vergütung. 4.1 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß der jeweils gültig vereinbarten Entgelte fristgerecht Konditionen nach der vertraglichen Grundlage (insbesondere nach Angebot und Annahme gem. Ziff. 2.1. dieser AGB) in Verbindung mit der einschlägigen Preisliste zu zahlen. 20031.0322 ADT14Die Ergänzenden AGB für den Internetzugang, für die Telefonie und den Hausanschluss gelten entsprechend. 6.2 SOCO stellt dem Kunden für die jeweilige Leistung kalendermonatlich vereinbarten Grund- und Paketpreis im Voraus in Rechnung. Erhebt SOCO einen einmaligen Anschlusspreis, wird dieser dem Kunden ebenfalls im Voraus in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt erstmalig mit der Nutzbarkeit der Dienste, diese ist nach Übermittlung der Kennworte bzw. Freischaltung der Leitungen gegeben. Sind Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu bezahlen, so wird für jeden Tag 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Als Abrechnungsgrundlage dienen ausschließlich die Buchungs- und Zählunterlagen von SOCO. Erhebt SOCO nutzungsabhängige Gebühren, werden diese dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt. Zahlungsweise ist grundsätzlich das Einzugsverfahren bzw. SEPA-22-V_AGBLastschriftverfahren, wofür der Kunde eine Einzugsermächtigung bzw. einen Lastschriftauftrag erteilt. 4.2 6.3 Der Kunde ist verpflichtet, hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung die Nutzung des Anschlusses durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung Nutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen giltDer Kunde hat die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zu treffen, dass sein Anschluss sowie die daran angeschlossenen Anschlussendgeräte und Computer nicht ohne sein Wissen und Wollen genutzt werden. Der Kunde hat deshalb regelmäßig zu kontrollieren, ob Anhaltspunkte für unrechtmäßige oder nicht bzw. nicht mehr bei der Kunde Vodafone das Abhandenkommen Bundesnetzagentur registrierte Dialer oder andere Manipulationen durch Dritte vorliegen, und die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte Drittnutzung dem üblichen Verkehrsverständnis nach anerkannten Sicherheitsvorkehrungen gegen diese Dialer und andere unrechtmäßige Manipulationen Dritter zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt isttreffen. 4.3 Rechnungseinwendungen hat 6.4 In der Kunde innerhalb Regel erstellt SOCO dem Kunden monatlich eine Abrechnung in Form einer Rechnung. Da für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung von acht Wochen nach Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist, muss SOCO sich die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vorbehalten. Die Rechnung wird mit dem Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegenfällig. 4.4 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim SEPA6.5 SOCO erstellt die Rechnung je nach Auftrag des Kunden als Papierrechnung oder als Rechnung per E-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 WerktageMail oder zur Einsicht im Kundenportal zur Verfügung entsprechend den Vorgaben des §§ 62, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung65 TKG. Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Gegen Nachweis ihrer Berechtigung zum Vorsteuerabzug können Kunden eine den Anforderungen des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) entsprechende Rechnung auf dem von Vodafone in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben seinerhalten. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 4.6 6.6 Bei einer Änderung der des gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist Vodafone SOCO berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. 6.7 Die SOCO ist darüber hinaus berechtigt, die auf der Grundlage jeweiligen Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Netzbereitstellung, Netznutzung und Netzbetrieb (z. B. für Technik, besondere Netzzugänge und Netzzusammenschaltungen, technischen Service), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT- Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen) sowie hoheitlich auferlegten Gebühren, Auslagen und Beiträgen (z. B. aus §§ 223, 224 TKG). a) Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen. b) Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. Kosten für die Netznutzung, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung heran-gezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei der Kundenbetreuung, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von der SOCO die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen bei einer anderen Kostenart ganz oder teilweise ausgeglichen werden. SOCO wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. c) Ferner sind Preisanpassungen in dem Umfang durchzuführen, in dem dies durch Entscheidungen der Bundesnetzagentur verbindlich gefordert wird. 6.8 SOCO wird dem Kunden solche Preisanpassungen rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform oder Hinterlegung im Online-Kundencenter mit Benachrichtigung per E-Mail mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor dem Wirksamwerden der Änderung bekannt geben. Der Endnutzer kann im Falle einer solchen Preisänderung den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung über die Vertragsänderung dem Kunden zugeht. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Preisänderung wirksam werden soll. SOCO wird den Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf den Inhalt und die Ausgestaltung des Kündigungsrechts in der Mitteilung über die Preisänderungen gesondert hinweisen. Weitere Kündigungsrechte der Parteien bleiben hiervon unberührt. 6.9 Die Rechnungen und, soweit beauftragt, der Einzelverbindungsnachweis (EVN) gelten im Zweifel mit dem dritten Werktag nach Versendung als zugegangen. Gibt der Kunde eine falsche oder fehlerhafte Adresse bzw. E-Mail-Adresse für den Versand an oder teilt er Änderungen nicht oder nicht rechtzeitig mit und kann er die Einstellung neuer Rechnungen deswegen nicht zur Kenntnis nehmen, so gelten die Rechnungen dennoch als zugegangen. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird SOCO das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Kunde hat nach Zugang der Rechnung für eine ausreichende Deckung zu sorgen. Ist eine ausreichende Deckung des Xxxxxx nicht vorhanden und entstehen SOCO wegen der nicht durchführbaren Abbuchung Mehrkosten, hat der Kunde diese SOCO zu erstatten. 6.10 Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft SOCO keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 4.1 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht fristge- recht zu zahlen. 20031.0322 ADT14Bei Verbindungen zu Diensteangeboten, insbe- sondere Mehrwertdiensten Dritter über einen Vodafone-22Festnetz- anschluss enthält der Preis sowohl das Entgelt für den Dienste- anbieter als auch das Entgelt für die Vodafone-V_AGBVerbindung. Vodafone ist berechtigt, Entgelte für Verbindungen zu Dienste- angeboten Dritter geltend zu machen, zu denen Vodafone die Verbindung herstellt. 4.2 3.2 Der Kunde ist auch verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung Nutzung des Anschlusses / Produkts durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit es sei denn, er diese Benutzung zu vertreten hatweist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist. Für Mobilfunkdienstleistungen Mobilfunkdienstleistun- gen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- Vodafone-SIM-Karte unverzüglich unverzüg- lich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone Voda- fone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen ent- standenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist. 4.3 3.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 3.4 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Last- schriftverfahren ist als Standard vorgesehen vorgesehen. Vodafone informiert den Kunden spätestens 2 Tage vor der Ab- buchung über die einzuziehende Beitragshöhe und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktageden Zeit- punkt des Einzugs. Vodafone ist berechtigt, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt im Fall der Rechnung. Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb Nicht teilnahme am Lastschriftverfahren sowie im Fall von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Rück- lastschriften ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben. 3.5 Gegen Forderungen von Vodafone in kann der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden Kunde nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt oder anerkannt istfestgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis zudiesem Vertrag herrührender Gegenan- sprüche geltend machen. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung. 4.1 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. 20031.0322 ADT14Bei Verbindungen zu Diensteangeboten, insbesondere Mehrwertdiensten Dritter über einen deutschen Vodafone-22Festnetzanschluss enthält der Preis sowohl das Entgelt für den Diensteanbieter als auch das Entgelt für die Vodafone-V_AGBVerbindung. Vodafone ist berechtigt, Entgelte für Verbindungen zu Diensteangeboten Dritter geltend zu machen, zu denen Vodafone die Verbindung herstellt. 4.2 3.2 Der Kunde ist auch verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung Nutzung des Kundenfestnetzanschlusses durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit es sei denn, er diese Benutzung zu vertreten hatweist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- Vodafone-SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist. 4.3 3.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 3.4 Die Rechnungsbeträge sind spätestens zehn Tage nach Zugang auf das angegebene Konto zu zahlen. 3.5 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen Standardvorgesehen. Xxxxxxxx informiert den Kunden spätestens zwei Tage vor der Abbuchung über die einzuziehende Beitragshöhe und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktageden Zeitpunkt des Einzugs. Vodafone ist berechtigt, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt im Fall der Rechnung. Liegt kein Nichtteilnahme am SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Basis-Lastschriftverfahren ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben. 3.6 Gegen Forderungen von Vodafone in kann der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden Kunde nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt oder anerkannt istfestgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis zudiesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

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Vergütung. 4.1 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlenzah- len. 20031.0322 ADT14Bei Verbindungen zu Diensteangeboten, insbesondere Mehrwert- diensten Dritter über einen deutschen Vodafone-22Festnetzanschluss enthält der Preis sowohl das Entgelt für den Diensteanbieter als auch das Entgelt für die Vodafone-V_AGBVerbindung. Vodafone ist berechtigt, Entgelte für Verbindungen zu Diensteangeboten Dritter geltend zu machen, zu denen Vodafone die Verbindung herstellt. 4.2 3.2 Der Kunde ist auch verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung Nutzung des Kundenfestnetzanschlusses durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit es sei denn, er diese Benutzung zu vertreten hatweist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- Vodafone-SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist. 4.3 3.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform schriftlich bei der auf der Rechnung be- zeichneten Anschrift zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 3.4 Die Rechnungsbeträge sind spätestens zehn Tage nach Zugang auf das angegebene Konto zu zahlen. 3.5 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen vorgesehen. Vodafone informiert den Kunden späte- 900 271 07 14 xxxxx zwei Tage vor der Abbuchung über die einzuziehende Beitragshö- he und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktageden Zeitpunkt des Einzugs. Vodafone ist berechtigt, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt im Fall der Rechnung. Liegt kein Nichtteilnahme am SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Basis-Lastschriftverfahren ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben. 3.6 Gegen Forderungen von Vodafone in kann der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden Kunde nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, mit unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellt oder anerkannt istfestgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis zudiesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen

Vergütung. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. 20031.0322 ADT14ADT16-22-V_AGB 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist. 4.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. 4.4 Der Einzugvon Rechnungsbeträgenim Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten frühestens 3 Werktage, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung. Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem von Vodafone in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

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