Common use of Vergütungen und Nebenkosten Clause in Contracts

Vergütungen und Nebenkosten. a. Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten des Vermögens der Teilvermögen (vgl. §19 des Fondsvertrags) 1. Kommissionen der Fondsleitung: In den Anhängen dieses Fondsprospekts wird für jede Anteilsklasse der Höchstsatz für die folgenden Komponenten der Kommission der Fondsleitung erwähnt: • Administrative Gebühr: Die administrative Ge- bühr jedes Teilvermögens, die den jeweiligen An- teilsklassen entspricht und pro rata temporis an jedem Monatsende belastet wird. Der jeweils ef- fektiv angewandte Satz ist dem Jahres- und Halb- jahresbericht zu entnehmen. Inhabern von An- teilsklassen der Kategorie „Z0“ wird die admi- nistrative Gebühr direkt belastet. • Verwaltungskommission: Die Kommission für die Vermögensverwaltung und den Vertrieb der Anteilsklassen der Kategorien „I“, „J“, „P“, „R“, „P“ und „D2“, deren effektiv angewandter Satz im Jahres- und im Halbjahresbericht aufgeführt wird. Wird die Verwaltung des Vermögens dele- giert, kann der Fonds einen Teil der Verwal- tungskommissionen den Vermögensverwaltern direkt überweisen. Inhabern von Anteilen der Kategorie „Z“ und „Z0“ werden die Verwaltungs- kommissionen direkt belastet.

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Samples: Fondsprospekt, Fondsprospekt, Fondsprospekt

Vergütungen und Nebenkosten. a. Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten des Vermögens der Teilvermögen (vgl. §19 des Fondsvertrags) 1. Kommissionen der Fondsleitung: In den Anhängen dieses Fondsprospekts wird für jede Anteilsklasse der Höchstsatz für die folgenden Komponenten der Kommission der Fondsleitung erwähnt: • Administrative Gebühr: Die administrative Ge- bühr jedes Teilvermögens, die den jeweiligen An- teilsklassen entspricht und pro rata temporis an jedem Monatsende belastet wird. Der jeweils ef- fektiv angewandte Satz ist dem Jahres- und Halb- jahresbericht zu entnehmen. Inhabern von An- teilsklassen der Kategorie „Z0“ wird die admi- nistrative Gebühr direkt belastet. • Verwaltungskommission: Die Kommission für die Vermögensverwaltung und den Vertrieb der Anteilsklassen der Kategorien „I“, „J“, „P“, „R“, „P“ und „D2R“, deren effektiv angewandter Satz im Jahres- und im Halbjahresbericht aufgeführt wird. Wird die Verwaltung des Vermögens dele- giertdelegiert, kann der Fonds einen Teil der Verwal- tungskommissionen Verwaltungskommissio- nen den Vermögensverwaltern direkt überweisenüberwei- sen. Inhabern von Anteilen der Kategorie „Z“ und „Z0“ werden die Verwaltungs- kommissionen Verwaltungskommissionen direkt belastetbe- lastet. • Performancegebühr: Die Performancegebühr in den Fällen und zu den Bedingungen, die in den Anhängen zum vorliegenden Prospekt sowie in §19 des Fondsverträges vorgesehen sind.

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Vergütungen und Nebenkosten. a. Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten des Vermögens der Teilvermögen (vgl. §19 des Fondsvertrags) 1. Kommissionen der Fondsleitung: In den Anhängen dieses Fondsprospekts wird für jede Anteilsklasse der Höchstsatz für die folgenden Komponenten der Kommission der Fondsleitung erwähnt: • Administrative Gebühr: Die administrative Ge- bühr jedes Teilvermögens, die den jeweiligen An- teilsklassen entspricht und pro rata temporis an jedem Monatsende belastet wird. Der jeweils ef- fektiv effektiv angewandte Satz ist dem Jahres- und Halb- jahresbericht Halbjahresbericht zu entnehmen. Inhabern von An- teilsklassen der Kategorie „Z0“ wird die admi- nistrative Gebühr direkt belastet. • Verwaltungskommission: Die Kommission für die Vermögensverwaltung und den Vertrieb der Anteilsklassen der Kategorien „I“, „J“, „P“, „R“, „P“ und „D2R“, deren effektiv angewandter Satz im Jahres- und im Halbjahresbericht aufgeführt wird. Wird die Verwaltung des Vermögens dele- giertdelegiert, kann der Fonds einen Teil der Verwal- tungskommissionen Verwaltungskommissio- nen den Vermögensverwaltern direkt überweisenüberwei- sen. Inhabern von Anteilen der Kategorie „Z“ und „Z0“ werden die Verwaltungs- kommissionen Verwaltungskommissionen direkt belastetbe- lastet.

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Vergütungen und Nebenkosten. a. Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten des Vermögens der Teilvermögen (vgl. §19 des Fondsvertrags) 1. Kommissionen der Fondsleitung: In den Anhängen dieses Fondsprospekts wird für jede Anteilsklasse der Höchstsatz für die folgenden Komponenten der Kommission der Fondsleitung erwähnt: • Administrative Gebühr: Die administrative Ge- bühr jedes Teilvermögens, die den jeweiligen An- teilsklassen entspricht und pro rata temporis an jedem Monatsende belastet wird. Der jeweils ef- fektiv angewandte Satz ist dem Jahres- und Halb- jahresbericht zu entnehmen. Inhabern von An- teilsklassen der Kategorie „Z0“ wird die admi- nistrative Gebühr direkt belastet. • Verwaltungskommission: Die Kommission für die Vermögensverwaltung und den Vertrieb der Anteilsklassen der Kategorien „I“, „J“, „P“, „R“, „P“ und „D2R“, deren effektiv angewandter Satz im Jahres- und im Halbjahresbericht aufgeführt wird. Wird die Verwaltung des Vermögens dele- giertdelegiert, kann der Fonds einen Teil der Verwal- tungskommissionen Verwaltungskommissio- nen den Vermögensverwaltern direkt überweisenüberwei- sen. Inhabern von Anteilen der Kategorie „Z“ und „Z0“ werden die Verwaltungs- kommissionen Verwaltungskommissionen direkt belastetbe- lastet.

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Vergütungen und Nebenkosten. a. Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten des Vermögens der Teilvermögen des Anlagefonds (vgl. §19 des Fondsvertrags) 1. Kommissionen der Fondsleitung: In den Anhängen dieses Fondsprospekts wird für jede Anteilsklasse der Höchstsatz für die folgenden Komponenten der Die gesamte Kommission der Fondsleitung erwähntsetzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: • Administrative Gebühr: Die administrative Ge- bühr jedes Teilvermögensbühr, in der Höhe der unten aufgeführten Pro- zentsätze, die den jeweiligen An- teilsklassen entspricht Anteilsklassen ent- spricht und pro rata temporis an jedem Monatsende Monats- ende belastet wird. Der jeweils ef- fektiv effektiv angewandte Satz ist dem Jahres- und Halb- jahresbericht Halbjahres- bericht zu entnehmen. Inhabern von An- teilsklassen der Kategorie „Z0“ wird die admi- nistrative Gebühr direkt belastet. • Verwaltungskommission: Die Kommission für die Vermögensverwaltung und den Vertrieb der Anteilsklassen I dy und P dy, in der Kategorien „I“, „J“, „P“, „R“, „P“ und „D2“Höhe der unten aufgeführten Prozentsätze, deren effektiv angewandter Satz im Jahres- und im Halbjahresbericht Halbjahres- bericht aufgeführt wird. Wird die Verwaltung des Vermögens dele- giertdelegiert, kann der Fonds einen Teil der Verwal- tungskommissionen Verwaltungskommissionen den Vermögensverwaltern Vermö- gensverwaltern direkt überweisen. Inhabern von Anteilen der Kategorie „Z“ und „Z0“ Anteilsklasse Z dy werden die Verwaltungs- kommissionen Ver- waltungskommissionen direkt belastet.

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Vergütungen und Nebenkosten. a. Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten des Vermögens der Teilvermögen (vgl. §19 des Fondsvertrags) 1. Kommissionen der Fondsleitung: In den Anhängen dieses Fondsprospekts wird für jede Anteilsklasse der Höchstsatz für die folgenden Komponenten der Kommission der Fondsleitung erwähnt: • Administrative Gebühr: Die administrative Ge- bühr jedes Teilvermögens, die den jeweiligen An- teilsklassen entspricht und pro rata temporis an jedem Monatsende belastet wird. Der jeweils ef- fektiv angewandte Satz ist dem Jahres- und Halb- jahresbericht zu entnehmen. Inhabern von An- teilsklassen der Kategorie „Z0“ wird die admi- nistrative Gebühr direkt belastet. • Verwaltungskommission: Die Kommission für die Vermögensverwaltung und den Vertrieb der Anteilsklassen der Kategorien „I“, „J“, „P“, „R“, „P“, „D2“ und „D2“«T4», deren effektiv angewandter Satz im Jahres- und im Halbjahresbericht aufgeführt aufge- führt wird. Wird die Verwaltung des Vermögens dele- giertdelegiert, kann der Fonds einen Teil der Verwal- tungskommissionen den Vermögensverwaltern direkt überweisen. Inhabern von Anteilen der Kategorie „Z“ und „Z0“ werden die Verwaltungs- kommissionen direkt belastet.

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