Vergütungen und Nebenkosten. a. Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten des Vermögens der Teilvermögen (vgl. §19 des Fondsvertrags) 1. Kommissionen der Fondsleitung: In den Anhängen dieses Fondsprospekts wird für jede Anteilsklasse der Höchstsatz für die folgenden Komponenten der Kommission der Fondsleitung erwähnt: • Administrative Gebühr: Die administrative Ge- bühr jedes Teilvermögens, die den jeweiligen Anteilsklassen entspricht und pro rata temporis an jedem Monatsende belastet wird. Der jeweils effektiv angewandte Satz ist dem Jahres- und Halbjahresbericht zu entnehmen. • Verwaltungskommission: Die Kommission für die Vermögensverwaltung und den Vertrieb der Anteilsklassen der Kategorien „I“, „J“, „P“ und „R“, deren effektiv angewandter Satz im Jahres- und im Halbjahresbericht aufgeführt wird. Wird die Verwaltung des Vermögens delegiert, kann der Fonds einen Teil der Verwaltungskommissi- onen den Vermögensverwaltern direkt überwei- sen. Inhabern von Anteilen der Kategorie „Z“ werden die Verwaltungskommissionen direkt belastet.
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Vergütungen und Nebenkosten. a. Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten des Vermögens der Teilvermögen des Anlagefonds (vgl. §19 des Fondsvertrags)
1. Kommissionen der Fondsleitung: In den Anhängen dieses Fondsprospekts wird für jede Anteilsklasse der Höchstsatz für die folgenden Komponenten der Die gesamte Kommission der Fondsleitung erwähntsetzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: • Administrative Gebühr: Die administrative Ge- bühr jedes Teilvermögensbühr, in der Höhe der unten aufgeführten Pro- zentsätze, die den jeweiligen Anteilsklassen entspricht ent- spricht und pro rata temporis an jedem Monatsende Monats- ende belastet wird. Der jeweils effektiv angewandte ange- wandte Satz ist dem Jahres- und Halbjahresbericht Halbjahresbe- richt zu entnehmen. • Verwaltungskommission: Die Kommission für die Vermögensverwaltung und den Vertrieb der Anteilsklassen I dy und P dy, in der Kategorien „I“, „J“, „P“ und „R“Höhe der un- ten aufgeführten Prozentsätze, deren effektiv angewandter an- gewandter Satz im Jahres- und im Halbjahresbericht Halbjahresbe- richt aufgeführt wird. Wird die Verwaltung des Vermögens delegiert, kann der Fonds einen Teil der Verwaltungskommissi- onen Verwaltungskommissionen den Vermögensverwaltern Vermögens- verwaltern direkt überwei- senüberweisen. Inhabern von Anteilen An- teilen der Kategorie „Z“ Anteilsklasse Z dy werden die Verwaltungskommissionen Verwal- tungskommissionen direkt belastet.
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Vergütungen und Nebenkosten. a. Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten des Vermögens der Teilvermögen (vgl. §19 des Fondsvertrags)
1. Kommissionen der Fondsleitung: In den Anhängen dieses Fondsprospekts wird für jede Anteilsklasse der Höchstsatz für die folgenden Komponenten der Kommission der Fondsleitung erwähnt: • Administrative Gebühr: Die administrative Ge- bühr jedes Teilvermögens, die den jeweiligen Anteilsklassen entspricht und pro rata temporis an jedem Monatsende belastet wird. Der jeweils effektiv angewandte Satz ist dem Jahres- und Halbjahresbericht zu entnehmen. • Verwaltungskommission: Die Kommission für die Vermögensverwaltung und den Vertrieb der Anteilsklassen der Kategorien „I“, „J“, „P“ und „RP“, deren effektiv angewandter Satz im Jahres- und im Halbjahresbericht aufgeführt wird. Wird die Verwaltung des Vermögens delegiert, kann der Fonds einen Teil der Verwaltungskommissi- onen Verwaltungskommissionen den Vermögensverwaltern direkt überwei- senüberweisen. Inhabern von Anteilen der Kategorie „Z“ werden die Verwaltungskommissionen direkt belastet.
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Samples: Fondsprospekt