Common use of Vergütungen und Nebenkosten Clause in Contracts

Vergütungen und Nebenkosten. 1.11.1. Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen (Auszug aus § 21 des Fondsvertrages) Die Verwaltungskommission inkl. Depotbankkommission beträgt für die Teilvermögen Target Investment Fund Obligationen, Target Investment Fund 25, Target Investment Fund 35 , Target Investment Fund 45, Target Investment Fund 100 und Target Investment Fund Geldmarkt CHF max. 1.75% p.a. auf Anteilen der „B“ Klasse bzw. max. 2.00% p.a. auf Anteilen der „C“ Klasse, bzw. max. 2.5% p.a. auf Anteilen der „D“ Klasse zugunsten der Fondsleitung und gilt als Entschädigung für die Leitung und Verwaltung sowie den Vertriebstätigkeit des Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen und als Entschädigung der Depotbank für die Verwahrung d er Vermögen der Teilvermögen, die Besorgung des Zahlungsverkehrs und der sonstigen in § 4 des Fondsvertrages aufgeführten Aufgaben der Depotbank. Der Besondere Teil kann zusätzlich für einzelne Teilvermögen die Erhebung einer Performance Fee vorsehen. Für die Auszahlung des Jahresertrages an die Anleger belastet die Depotbank dem Umbrella-Fonds bzw. den Teilvermögen keine Kommission. Zusätzlich können dem Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen die weiteren in § 21 des Fondsvertrags aufgeführten Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Verwaltungskommission der Zielfonds, in die investiert wird, darf höchstens 1.75% betragen. Im Jahresbericht ist der maximale Satz der Verwaltungskommission der Zielfonds, in die investiert wird anzugeben.

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Samples: swissfunddata.ch, fonds.cash.ch

Vergütungen und Nebenkosten. 1.11.1. 1.12.1 Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen Fondsvermögens (Auszug aus § 21 §19 des FondsvertragesFondsvertrags) Die Verwaltungskommission inkl. Depotbankkommission beträgt für die Teilvermögen Target Investment Fund Obligationen, Target Investment Fund 25, Target Investment Fund 35 , Target Investment Fund 45, Target Investment Fund 100 und Target Investment Fund Geldmarkt CHF max. 1.75der Fondsleitung unterscheidet sich bei den einzelnen Anteilsklassen wie folgt: 3A-Klasse: höchstens 1.6% p.a. auf Anteilen der „B“ Klasse bzw. max. 2.00-Klasse: höchstens 1.6% p.a. auf Anteilen der „C“ IB-Klasse, bzw. max. 2.5: höchstens 0.75% p.a. auf Anteilen der „D“ Klasse zugunsten der Fondsleitung und gilt als Entschädigung Die Verwaltungskommission wird verwendet für die Leitung Leitung, die Vermögensverwaltung und Verwaltung sowie den Vertriebstätigkeit gegebenenfalls für die Vertriebstätig- keit in Bezug auf die Teilvermögen. Ausserdem werden aus der Verwaltungskommission der Fondslei- tung Retrozessionen und Rabatte gemäss Ziff. 1.12.3 des Umbrella-Fonds bzwProspek- tes bezahlt. dessen Teilvermögen und als Entschädigung Depotbankkommission der Depotbank zulasten der Teilvermögen beträgt max. 0.2% p.a. Die Depotbankkommission wird verwendet für die Verwahrung d er Vermögen Aufgaben der TeilvermögenDepotbank wie die Aufbewahrung des Fondsvermögens, die Besorgung Be- sorgung des Zahlungsverkehrs und der die sonstigen in § §4 des Fondsvertrages Fonds- vertrags aufgeführten Aufgaben der Depotbank. Der Besondere Teil kann zusätzlich für einzelne Teilvermögen die Erhebung einer Performance Fee vorsehen. Für die Auszahlung des Jahresertrages an die Anleger belastet die Depotbank dem Umbrella-Fonds bzw. den Teilvermögen keine KommissionAufgaben. Zusätzlich können dem Umbrella-Fonds bzw. dessen den Teilvermögen die weiteren in § 21 §19 des Fondsvertrags aufgeführten Kosten Vergütungen und Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Die Verwaltungskommission der Zielfonds, in die investiert wird, darf höchstens 1.75% betragen. Im Jahresbericht ist der maximale Satz der Verwaltungskommission der Zielfonds, in die investiert wird anzugebeneffektiv angewandten Sätze sind jeweils aus dem Jahres- und Halbjahresbericht ersichtlich.

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Samples: swissfunddata.ch

Vergütungen und Nebenkosten. 1.11.1. 1.11.1 Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen Fondsvermögens (Auszug aus § 21 20 des FondsvertragesFonds- vertrags) Die Verwaltungskommission inkl. Depotbankkommission beträgt für die Teilvermögen Target Investment Fund Obligationen, Target Investment Fund 25, Target Investment Fund 35 , Target Investment Fund 45, Target Investment Fund 100 und Target Investment Fund Geldmarkt CHF max. 1.75% p.a. auf Anteilen der „B“ Klasse bzw. max. Fondsleitung beträgt: maximal 2.00% p.a. auf Anteilen der Anteilsklasse C“ KlasseA“, bzw. max. 2.5maximal 2.00% p.a. auf Anteilen der Anteilsklasse „B“, maximal 1.00% p.a. auf Anteilen der Anteilsklasse „C“, maximal 1.00% p.a. auf Anteilen der Anteilsklasse „Ct“, maximal 0.50% p.a. auf Anteilen der Anteilsklasse „D“ Klasse zugunsten maximal 0.50% p.a. auf Anteilen der Fondsleitung Anteilsklasse „Dt“, maximal 1.10% p.a. auf Anteilen der Anteilsklasse „R“, maximal 1.10% p.a. auf Anteilen der Anteilsklasse „Rt“, maximal 1.00% p.a. auf Anteilen der Anteilsklasse „Z“, und gilt als Entschädigung maximal 1.00% p.a. auf Anteilen der Anteilsklasse „Zt“. Die Kommission wird verwendet für die Leitung Leitung, die Vermögenverwaltung und Verwaltung sowie gegebenenfalls für die Vertriebstätigkeit in Bezug auf den Vertriebstätigkeit des Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen und als Anlagefonds wie auch für die Entschädigung der Depotbank für die Verwahrung d er Vermögen der Teilvermögenvon ihr erbrachten Dienstleistungen wie die Aufbewahrung des Fondsver- mögens, die Besorgung des Zahlungsverkehrs und der die sonstigen in § 4 des Fondsvertrages Fondsvertrags aufgeführten Aufgaben Aufgaben. Die Kosten für die Aufbewahrung des Fondsvermögens durch Dritt- und Zentralverwahrer wer- den dem Anlagefonds überdies separat belastet. Ausserdem werden aus der DepotbankVerwaltungskommission der Fondsleitung Retrozessionen und/oder Rabatte gemäss Ziff. 1.11.3 des Prospekts bezahlt. Der Besondere Teil kann zusätzlich für einzelne Teilvermögen die Erhebung einer Performance Fee vorsehen. Für die Auszahlung des Jahresertrages an die Anleger belastet die Depotbank effektiv angewandte Satz der Verwaltungskommission ist jeweils aus dem Umbrella-Fonds bzw. den Teilvermögen keine KommissionJahres- und Halbjahresbericht ersichtlich. Zusätzlich können dem Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen Anlagefonds die weiteren in § 21 19 des Fondsvertrags aufgeführten Kosten Ver- gütungen und Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Die Verwaltungskommission der Zielfonds, in die investiert wird, darf höchstens 1.75% betragen. Im Jahresbericht ist der maximale Satz der Verwaltungskommission der Zielfonds, in die investiert wird anzugeben.

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Samples: swissfunddata.ch

Vergütungen und Nebenkosten. 1.11.1. 1.12.1 Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen Fondsvermögens (Auszug aus § 21 §19 des FondsvertragesFondsvertrags) Die Verwaltungskommission inkl. Depotbankkommission beträgt für die Teilvermögen Target Investment Fund Obligationen, Target Investment Fund 25, Target Investment Fund 35 , Target Investment Fund 45, Target Investment Fund 100 und Target Investment Fund Geldmarkt CHF max. 1.75der Fondsleitung unterscheidet sich bei den einzelnen Anteilsklassen wie folgt: 3A-Klasse: höchstens 1.6% p.a. auf Anteilen der „B“ Klasse bzw. max. 2.00-Klasse: höchstens 1.6% p.a. auf Anteilen der „C“ IB-Klasse, bzw. max. 2.5: höchstens 0.75% p.a. auf Anteilen der „D“ Klasse zugunsten der Fondsleitung und gilt als Entschädigung Die Verwaltungskommission wird verwendet für die Leitung Leitung, die Ver- mögensverwaltung und Verwaltung sowie den gegebenenfalls für die Vertriebstätigkeit in Bezug auf die Teilvermögen. Ausserdem werden aus der Verwaltungskommission der Fondslei- tung Retrozessionen und Rabatte gemäss Ziff. 1.12.3 des Umbrella-Fonds bzwProspektes bezahlt. dessen Teilvermögen und als Entschädigung Depotbankkommission der Depotbank zulasten der Teilvermögen beträgt max. 0.2% p.a. Die Depotbankkommission wird verwendet für die Verwahrung d er Vermögen Aufgaben der TeilvermögenDe- potbank wie die Aufbewahrung des Fondsvermögens, die Besorgung des Zahlungsverkehrs und der die sonstigen in § §4 des Fondsvertrages aufgeführten Aufgaben der Depotbank. Der Besondere Teil kann zusätzlich für einzelne Teilvermögen die Erhebung einer Performance Fee vorsehen. Für die Auszahlung des Jahresertrages an die Anleger belastet die Depotbank dem Umbrella-Fonds bzw. den Teilvermögen keine KommissionFondsvertrags auf- geführten Aufgaben. Zusätzlich können dem Umbrella-Fonds bzw. dessen den Teilvermögen die weiteren in § 21 §19 des Fondsvertrags Fonds- vertrags aufgeführten Kosten Vergütungen und Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Die Verwaltungskommission der Zielfonds, in die investiert wird, darf höchstens 1.75% betragen. Im Jahresbericht ist der maximale Satz der Verwaltungskommission der Zielfonds, in die investiert wird anzugebeneffektiv angewandten Sätze sind jeweils aus dem Jahres- und Halbjahresbericht ersichtlich.

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Samples: www.swissfunddata.ch