Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden anlagefonds- und steuerrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung. a) Für folgende Länder liegt eine Vertriebsbewilligung vor: Schweiz b) Anteile dieser kollektiven Kapitalanlage dürfen innerhalb der USA und ihren Territorien weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Anteile dieser kollektiven Kapitalanlage dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz oder Sitz in den USA und/oder anderen natür- lichen wie juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Erträge, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegen so- wie Personen, die gemäss Bestimmung S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils gülti- gen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden.
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Samples: Umbrella Fund Agreement
Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden anlagefonds- und steuerrechtlichen Bestimmungen zur AnwendungAnwen- dung.
a) Für folgende Länder liegt eine Vertriebsbewilligung vor: SchweizSchweiz Die Fondsleitung kann jederzeit in weiteren Staaten eine Vertriebs- zulassung beantragen.
b) Anteile dieser kollektiven Kapitalanlage dürfen innerhalb der USA und ihren Territorien weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werdenwer- den. Anteile dieser kollektiven Kapitalanlage dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz oder Sitz in den USA und/oder anderen natür- lichen natürlichen wie juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Erträge, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegen so- wie unter- liegen sowie Personen, die gemäss Bestimmung S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils gülti- gen gültigen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden.
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Samples: Fondsvertrag
Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der Teilvermögen im Ausland kommen die dort geltenden anlagefonds- anla- gefonds- und steuerrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung.
a) Für folgende Länder liegt eine Vertriebsbewilligung vor: Schweiz
b) Anteile dieser kollektiven Kapitalanlage dieses Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen dürfen innerhalb der USA und ihren USA, deren Territorien oder Besitzungen weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Anteile dieser kollektiven Kapitalanlage dieses Umbrella-Fonds bzw. des- sen Teilvermögen dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz oder Sitz in den USA und/oder anderen natür- lichen wie oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder ErträgeErtrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegen so- wie Ein- kommenssteuer unterliegt, sowie Personen, die gemäss Bestimmung Regulation S des US Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils gülti- gen aktuellen Fassung als US-Personen geltenPerson gelten oder Personen, die in den Anwendungsbereich der FATCA-Bestimmungen fallen, weder angeboten, angeboten noch verkauft noch oder ausgeliefert werden.
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Samples: Umbrella Fund Agreement
Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der Teilvermögen im Ausland kommen die dort geltenden anlagefonds- anla- gefonds- und steuerrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung.
a) Für folgende Länder liegt eine Vertriebsbewilligung vor: ◗ Schweiz
b) Anteile dieser kollektiven Kapitalanlage dieses Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen dürfen innerhalb der USA und ihren USA, deren Territorien oder Besitzungen weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Anteile dieser kollektiven Kapitalanlage dieses Umbrella-Fonds bzw. des- sen Teilvermögen dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz oder Sitz in den USA und/oder anderen natür- lichen wie na- türlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder ErträgeErtrag, ungeachtet der Herkunft, der US-US- Einkommenssteuer unterliegen so- wie unterliegt, sowie Personen, die gemäss Bestimmung Regulation S des US Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils gülti- gen aktuellen Fassung als US-Personen geltenPerson gelten oder Personen, die in den Anwendungsbereich der FATCA-Bestimmungen fallen, weder angeboten, angeboten noch verkauft noch oder ausgeliefert werden.
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Samples: Fondsvertrag
Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden anlagefonds- und steuerrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung.
a) Für folgende Länder liegt eine Vertriebsbewilligung vor: SchweizSchweiz Die Fondsleitung kann jederzeit in weiteren Staaten eine Vertriebs- zulassung beantragen.
b) Anteile dieser kollektiven Kapitalanlage dürfen innerhalb der USA und ihren Territorien weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Anteile dieser kollektiven Kapitalanlage dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz oder Sitz in den USA und/oder anderen natür- lichen natürlichen wie juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Erträge, ungeachtet der Herkunft, der US-US- Einkommenssteuer unterliegen so- wie sowie Personen, die gemäss Bestimmung Be- stimmung S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils gülti- gen gültigen Fassung als US-US- Personen gelten, weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werdenwer- den.
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Samples: Fondsvertrag