Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der Teilvermögen im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile der Teilvermögen dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Anteile der Teilvermögen dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommensteuer unterliegt, sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Eine US Person ist eine Person, die: (i) eine United States Person im Sinne von Paragraf 7701(a)(30) des US Internal Revenue Code von 1986 in der geltenden Fas-sung sowie der in dessen Rahmen erlassenen Treasury Regulations ist; (ii) eine US Person im Sinne von Regulation S des US-Wertpapiergesetzes von 1933 (17 CFR § 230.902(k)) ist; (iii) keine Non-United States Person im Sinne von Rule 4.7 der US Commodity Futures Trading Commission Regulations (17 CFR § 4.7(a)(1)(iv)) ist; (iv) sich im Sinne von Rule 202(a)(30)-1 des US Investment Advisers Act von 1940 in der geltenden Fassung in den Vereinigten Staaten aufhält; oder (v) ein Trust, eine Rechtseinheit oder andere Struktur ist, die zu dem Zweck gegründet wurde, dass US Persons in diesen Umbrella-Fonds bzw. in die Teilvermögen investieren können.
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Samples: Umbrella Fund Prospectus, Umbrella Fund Agreement, Umbrella Fund Agreement
Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der Teilvermögen dieses Umbrella-Fonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile der Teilvermögen des Umbrella-Fonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Anteile der Teilvermögen dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommensteuer unterliegt, sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Anlegern, die US Persons sind, dürfen keine Anteile dieses Umbrella-Fonds angeboten, verkauft oder ausgelie- fert werden. Eine US Person ist eine Person, die:
(i) eine United States Person im Sinne von Paragraf 7701(a)(30) des US Internal Revenue Code von 1986 in der geltenden Fas-sung Fassung sowie der in dessen Rahmen erlassenen Treasury Regulations ist;
(ii) eine US Person im Sinne von Regulation S des US-Wertpapiergesetzes von 1933 (17 CFR § 230.902(k)) ist;
(iii) keine Non-United States Person im Sinne von Rule 4.7 der US Commodity Futures Trading Commission Regulations (17 CFR § 4.7(a)(1)(iv)) ist;
(iv) sich im Sinne von Rule 202(a)(30)-1 des US Investment Advisers Act von 1940 in der geltenden Fassung in den Vereinigten Staaten aufhält; oder
(v) ein Trust, eine Rechtseinheit oder andere Struktur ist, die zu dem Zweck gegründet wurde, dass US Persons in diesen Umbrella-Fonds bzw. in die Teilvermögen investieren können.
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Samples: Fondsvertrag