Common use of Verkaufsrestriktionen Clause in Contracts

Verkaufsrestriktionen. Der AIF ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. In Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen. Der Erwerb von Anteilen des AIF erfolgt auf der Basis des Prospektes, des Treuhandvertrages sowie des letzten Jahresberichtes. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt und insbesondere im Treuhandvertrag inklusive Anhang A und Anhang B enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die vorbezeichneten konstituierenden Dokumente als durch den Anleger genehmigt. Informationen, die nicht in diesem Prospekt und Treuhandvertrag oder der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Potenzielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -Kontrollvorschriften informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anteilen sein können. Weitere steuerliche Erwägungen sind im Prospekt erläutert. Ein Verkauf von Fondsanteilen an US-Bürger ist ausgeschlossen (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben und/oder dort steuerpflichtig sind, oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet werden). Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Sollten sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung zu dem AIF die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US- Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet die Anteile unverzüglich zu veräussern und den AIFM vollumfänglich zu informieren Die Anteile dürfen nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Der AIF wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Weitere Informationen zum Vertrieb der Anteile des AIF sind im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ zu finden. Der Anhang B wird nicht von der FMA genehmigt und kann daher jederzeit angepasst werden. Die Änderungen werden der FMA sodann angezeigt.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, www.safeport-funds.com

Verkaufsrestriktionen. Der AIF ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. In Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen. Der Erwerb von Anteilen Anteile des AIF erfolgt auf dürfen innerhalb der Basis des ProspektesUSA weder angeboten, des Treuhandvertrages sowie des letzten Jahresberichtes. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt und insbesondere im Treuhandvertrag inklusive Anhang A und Anhang B enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die vorbezeichneten konstituierenden Dokumente als durch den Anleger genehmigt. Informationen, die nicht in diesem Prospekt und Treuhandvertrag oder der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Potenzielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -Kontrollvorschriften informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anteilen sein können. Weitere steuerliche Erwägungen sind im Prospekt erläutert. Ein Verkauf von Fondsanteilen an US-Bürger ist ausgeschlossen (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben und/oder dort steuerpflichtig sind, oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet verkauft noch ausgeliefert werden). Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Sollten sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung zu dem AIF die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US- Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet die Anteile unverzüglich zu veräussern und den AIFM vollumfänglich zu informieren Die Anteile dürfen nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Der AIF Die Anteile werden auf der Grundlage einer Befreiung von den Registrierungsvorschriften des Gesetzes von 1933 gemäss Regulation S zu diesem Gesetz angeboten und verkauft. Die Gesellschaft wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages Treuhandvertrags bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Weitere Informationen zum Vertrieb Dieser Treuhandvertrag darf nicht in den Vereinigten Staaten in Umlauf gebracht werden. Die Verteilung dieses Treuhandvertrags und das Angebot der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Anteile des AIF dürfen ferner Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US- Einkommenssteuer unterliegt, Finanzinstituten, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steuerbehörde als ein an FATCA teilnehmendes Institut anmelden sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Der AIF darf somit insbesondere von folgenden Investoren nicht erworben werden (keine abschliessende Aufzählung): − US Bürger, inkl. Doppelbürger; − Personen, die in den USA wohnen bzw. ein Domizil haben; − Personen, die in den USA ansässig sind (Green Card Holders) und/oder deren hauptsächlicher Aufenthalt in den USA ist; − In den USA ansässige Gesellschaften, Trusts, Vermögen, etc.; − Gesellschaften, welche sich als transparent für US Steuerzwecke qualifizieren und über in diesem Abschnitt genannte Investoren verfügen, sowie Gesellschaften, deren Ertrag im Anhang B Rahmen einer konsolidierten Betrachtung für US Steuerzwecke einem in diesem Abschnitt genannten Investoren zugerechnet wird; − Finanzinstitute, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steuerbehörde als ein an FATCA teilnehmendes Institut anmelden; oder − U.S. Personen definiert in der jeweils gültigen Fassung der Regulation S des United States Securities Act 1933. Allgemein dürfen Anteile des AIF nicht in Jurisdiktionen und an Personen angeboten werden, in denen oder denen gegenüber dies nicht zulässig ist. Anleger sollten die Risikobeschreibung in Ziffer VIII. Spezifische Risikohinweise“ lesen und berücksichtigen, bevor sie Anteile des AIF erwerben. Hinweis für Anleger/Verkaufsbeschränkung 2 TEIL I: ANLEGERINFORMATION NACH ART. 105 AIFMG 6 1. Allgemeine Informationen für einzelne Vertriebsländer“ zu finden. Der Anhang B wird nicht von der FMA genehmigt und kann daher jederzeit angepasst werden. Die Änderungen werden der FMA sodann angezeigt.6

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Verkaufsrestriktionen. Der Die Anteile des AIF ist sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. In Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommenAnwendung. Der Erwerb von Anteilen des AIF erfolgt auf der Basis des Prospektes, des Treuhandvertrages Treuhandvertrages, der wesentlichen Anlegerinformationen (das „KIID“) sowie des letzten JahresberichtesJahresberichtes und sofern bereits veröffentlicht, des darauffolgenden Halbjahresberichts. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt und insbesondere im Treuhandvertrag inklusive Anhang A A, und Anhang B enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die vorbezeichneten konstituierenden Dokumente als durch den Anleger genehmigt. Informationen, die nicht in diesem Prospekt und Treuhandvertrag oder der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Potenzielle Potentielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -Kontrollvorschriften informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anteilen sein können. Weitere steuerliche Erwägungen sind im Prospekt erläutert. Der AIF ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen. Ein Verkauf von Fondsanteilen an US-Bürger ist ausgeschlossen (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben und/oder dort steuerpflichtig sind, oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß gemäss den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet werden). Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Sollten sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung zu dem AIF die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US- US-Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet verpflichtet, die Anteile unverzüglich zu veräussern und den AIFM vollumfänglich zu informieren informieren. Die Anteile dürfen nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Der AIF wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Weitere Informationen zum Vertrieb der Anteile des AIF sind im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ zu finden. Der Anhang B wird nicht von der FMA genehmigt und kann daher jederzeit angepasst werden. Die Änderungen werden der FMA sodann angezeigt.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Verkaufsrestriktionen. Der Die Anteile des AIF ist sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. In Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommenAnwendung. Der Erwerb von Anteilen des AIF erfolgt auf der Basis des Prospektes, des Treuhandvertrages Fondsvertrages, der wesentlichen Anlegerinformationen (das „KIID“) sowie des letzten JahresberichtesJahresberichtes und sofern bereits veröffentlicht, des darauf folgenden Halbjahresberichtes. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt und insbesondere im Treuhandvertrag Fondsvertrag inklusive Anhang A und Anhang B enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die vorbezeichneten konstituierenden Dokumente als durch den Anleger genehmigt. Informationen, die nicht in diesem Prospekt und Treuhandvertrag Fondsvertrag oder der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Potenzielle Potentielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -Kontrollvorschriften - Kontrollvorschriften informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anteilen sein können. Weitere steuerliche Erwägungen sind im Prospekt erläutert. Der AIF ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen. Ein Verkauf von Fondsanteilen an US-Bürger ist ausgeschlossen (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben und/oder dort steuerpflichtig sind, oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß gemäss den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet werden). Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Sollten sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung zu dem AIF die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US- US-Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet verpflichtet, die Anteile unverzüglich zu veräussern und den AIFM vollumfänglich zu informieren informieren. Die Anteile dürfen nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Der AIF wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages Fondsvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Weitere Informationen zum Vertrieb der Anteile des AIF sind im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ zu finden. Der Anhang B wird nicht von der FMA Liechtenstein genehmigt und kann daher jederzeit angepasst werden. Die Änderungen werden der FMA sodann angezeigt.

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Samples: www.scarabaeus.li, www.scarabaeus.li

Verkaufsrestriktionen. Der AIF Fonds ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. In Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ Die Verbreitung von Verkaufs- unterlagen (z.B.: Anlegerinformation inkl. konstitu- ierende Dokumente, wesentliche Anlegerinformati- onen (KIID), Jahres- und allfälligen Halbjahresbe- richte) in anderen Jurisdiktionen als dem Her- kunftsmitgliedstaat kann eingeschränkt sein. Perso- nen, in deren Besitz diese Dokumente gelangen, sind Informationen bezüglich des Vertriebs verpflichtet, sich über die Anforderungen in verschiedenen Ländern enthaltenih- rem eigenen Land zu informieren. Die vorliegenden Verkaufsunterlagen stellen kein Angebot in Juris- diktionen dar, in denen ein solches Angebot recht- lich unzulässig ist, und stellen kein Angebot gegen- über Personen dar, bei denen die Abgabe eines solchen Angebots rechtswidrig ist. Bei der Ausgabe, beim Umtausch Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Fonds im Ausland können Aus- land kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen. Der Erwerb von Anteilen des AIF erfolgt auf der Basis des Prospektes, des Treuhandvertrages sowie des letzten Jahresberichtes. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt und insbesondere im Treuhandvertrag inklusive Anhang A und Anhang B enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die vorbezeichneten konstituierenden Dokumente als durch den Anleger genehmigt. Informationen, die nicht in diesem Prospekt und Treuhandvertrag oder der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Potenzielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -Kontrollvorschriften informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anteilen sein können. Weitere steuerliche Erwägungen sind im Prospekt erläutert. Ein Verkauf von Fondsanteilen an US-Bürger ist ausgeschlossen (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben und/oder dort steuerpflichtig sind, oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet werden)Anwendung. Die Anteile des Fonds können ausschliesslich über Finanzinstitute mit Sitz in der EU, im EWR oder in gleichwertigen Ländern (entsprechend der gültigen Gleichwertigkeitsliste der FMA) gezeichnet werden, welche die Voraussetzungen zur vereinfachten Sorgfaltspflicht gemäss Sorgfaltspflichtverordnung erfüllen. Die Anteile des Fonds wurden und werden insbesondere nicht nach dem United States Securities Act aus of 1933 re- gistriert und können, ausser in Verbindung mit ei- nem Geschäft, welches dieses Gesetz nicht verletzt, weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staa- ten, Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, Kapitalgesellschaften oder anderen Rechtsgebilden, die nach dem Jahr 1933 in seiner geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft Recht der Vereinigten Staaten errichtet wurden oder ver- waltet werden, angeboten, an diese veräussert, wei- terveräussert oder ausgeliefert werden. Der Begriff "Vereinigte Staaten" umfasst im Sinne dieser Ver- kaufsunterlagen die Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer TerritorienAmeri- ka, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriertalle ihre Gliedstaaten, Territorien und Besitzun- gen („possessions“) sowie alle Gebiete, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich des Commonwealth von Puerto Rico (die ". Staatsangehörige der Vereinigten Staaten"). Sollten sich nach Begründung , die Wohnsitz ausserhalb der Geschäftsbeziehung zu dem AIF die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US- Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet die Anteile unverzüglich zu veräussern und den AIFM vollumfänglich zu informieren Die Anteile dürfen nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angebotenhaben, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Der AIF wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angebotenberechtigt, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Weitere Informationen zum Vertrieb wirt- schaftliche Eigentümer der Anteile des AIF sind im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ Fonds nach Massgabe der Regulation S des Securities Act Re- lease No. 33-6863 (May 2, 1990) zu finden. Der Anhang B wird nicht von der FMA genehmigt und kann daher jederzeit angepasst werden. Die Änderungen werden der FMA sodann angezeigt.

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Samples: www.mrbpartner.ch

Verkaufsrestriktionen. Der AIF Fonds ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassenzu- gelassen. In Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ Die Verbreitung von Verkaufsunterlagen (z.B.: Anle- gerinformation inkl. konstituierende Dokumente, wesentliche Anlegerinformationen (KIID), Jahres- und allfälligen Halbjahresberichte) in anderen Jurisdiktionen als dem Her- kunftsmitgliedstaat kann eingeschränkt sein. Personen, in de- ren Besitz diese Dokumente gelangen, sind Informationen bezüglich des Vertriebs verpflichtet, sich über die Anforderungen in verschiedenen Ländern enthaltenihrem eigenen Land zu informie- ren. Die vorliegenden Verkaufsunterlagen stellen kein Ange- bot in Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot recht- lich unzulässig ist, und stellen kein Angebot gegenüber Per- sonen dar, bei denen die Abgabe eines solchen Angebots rechtswidrig ist. Bei der Ausgabe, beim Umtausch Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Antei- len dieses Fonds im Ausland können kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen. Der Erwerb von Anteilen des AIF erfolgt auf der Basis des Prospektes, des Treuhandvertrages sowie des letzten Jahresberichtes. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt und insbesondere im Treuhandvertrag inklusive Anhang A und Anhang B enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die vorbezeichneten konstituierenden Dokumente als durch den Anleger genehmigt. Informationen, die nicht in diesem Prospekt und Treuhandvertrag oder der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Potenzielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -Kontrollvorschriften informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anteilen sein können. Weitere steuerliche Erwägungen sind im Prospekt erläutert. Ein Verkauf von Fondsanteilen an US-Bürger ist ausgeschlossen (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben und/oder dort steuerpflichtig sind, oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet werden)Anwendung. Die Anteile des Fonds können ausschliesslich über Finanzin- stitute mit Sitz in der EU, im EWR oder in gleichwertigen Län- dern (entsprechend der gültigen Gleichwertigkeitsliste der FMA) gezeichnet werden, welche die Voraussetzungen zur vereinfachten Sorgfaltspflicht gemäss Sorgfaltspflichtverord- nung erfüllen. Die Anteile des Fonds wurden und werden insbesondere nicht nach dem United States Securities Act aus of 1933 registriert und können, ausser in Verbindung mit einem Geschäft, welches dieses Ge- setz nicht verletzt, weder direkt noch indirekt in den Vereinig- ten Staaten, Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, Kapitalgesellschaften oder ande- ren Rechtsgebilden, die nach dem Jahr 1933 in seiner geltenden Fassung (das Recht der Vereinigten Staa- ten errichtet wurden oder verwaltet werden, angeboten, an diese veräussert, weiterveräussert oder ausgeliefert werden. Der Begriff "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigte Staaten" umfasst im Sinne dieser Ver- kaufsunterlagen die Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer TerritorienAmerika, alle ihre Gliedstaaten, Territorien und Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert(„possessions“) sowie alle Gebiete, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich des Commonwealth von Puerto Rico (die ". Xxxxxx- angehörige der Vereinigten Staaten"). Sollten sich nach Begründung , die Wohnsitz ausserhalb der Geschäftsbeziehung zu dem AIF die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US- Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet die Anteile unverzüglich zu veräussern und den AIFM vollumfänglich zu informieren Die Anteile dürfen nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angebotenhaben, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Der AIF wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angebotenberechtigt, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Weitere Informationen zum Vertrieb wirtschaftli- che Eigentümer der Anteile des AIF sind im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ Fonds nach Massgabe der Re- gulation S des Securities Act Release No. 33-6863 (May 2, 1990) zu finden. Der Anhang B wird nicht von der FMA genehmigt und kann daher jederzeit angepasst werden. Die Änderungen werden der FMA sodann angezeigt.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Verkaufsrestriktionen. Der AIF ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. In Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen. Der Erwerb von Anteilen des AIF erfolgt auf der Basis des Prospektes, des Treuhandvertrages sowie des letzten Jahresberichtes. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt und insbesondere im Treuhandvertrag inklusive Anhang A und Anhang B enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die vorbezeichneten konstituierenden Dokumente als durch den Anleger genehmigt. Informationen, die nicht in diesem Prospekt und Treuhandvertrag oder der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Potenzielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -Kontrollvorschriften - Kontrollvorschriften informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anteilen sein können. Weitere steuerliche Erwägungen sind im Prospekt erläutert. Ein Verkauf von Fondsanteilen an US-Bürger ist ausgeschlossen (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben und/oder dort steuerpflichtig sind, oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß gemäss den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet werden). Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Sollten sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung zu dem AIF die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US- US-Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet die Anteile unverzüglich zu veräussern und den AIFM vollumfänglich zu informieren Die Anteile dürfen nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Der AIF wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Weitere Informationen zum Vertrieb der Anteile des AIF sind im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ zu finden. Der Anhang B wird nicht von der FMA genehmigt und kann daher jederzeit angepasst werden. Die Änderungen werden der FMA sodann angezeigt.

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Samples: Treuhandvertrag

Verkaufsrestriktionen. Der Die Anteile des AIF ist sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. In Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommenAnwendung. Der Erwerb von Anteilen des AIF erfolgt auf der Basis des Prospektes, des Treuhandvertrages Treuhandvertrages, der wesentlichen Anlegerinformationen (das KIID) sowie des letzten JahresberichtesJahresberichtes und sofern bereits veröffentlicht, des darauf folgenden Halbjahresberichtes. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt und insbesondere im Treuhandvertrag inklusive Anhang A und Anhang B enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die vorbezeichneten konstituierenden Dokumente als durch den Anleger genehmigt. Informationen, die nicht in diesem Prospekt und Treuhandvertrag oder der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Potenzielle Potentielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -Kontrollvorschriften informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anteilen sein können. Weitere steuerliche Erwägungen sind im Prospekt erläutert. Der AIF ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen. Ein Verkauf von Fondsanteilen an US-Bürger ist ausgeschlossen (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben und/oder dort steuerpflichtig sind, oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß gemäss den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet werden). Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Sollten sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung zu dem AIF die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US- US-Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet verpflichtet, die Anteile unverzüglich zu veräussern und den AIFM vollumfänglich zu informieren informieren. Die Anteile dürfen nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Der AIF wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Weitere Informationen zum Vertrieb der Anteile des AIF sind im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ zu finden. Der Anhang B wird nicht von der FMA Liechtenstein genehmigt und kann daher jederzeit angepasst werden. Die Änderungen werden der FMA sodann angezeigt.

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Samples: Treuhandvertrag

Verkaufsrestriktionen. Der Die Anteile des AIF ist sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. In Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommenAnwendung. Der Erwerb von Anteilen des AIF erfolgt auf der Basis des Prospektes, des Treuhandvertrages Treuhandvertrages, der wesentlichen Anlegerinformationen (das „KIID“) sowie des letzten JahresberichtesJahresberichtes und sofern bereits veröffentlicht, des darauf folgenden Halbjahresberichts. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt und insbesondere im Treuhandvertrag inklusive Anhang A A, und Anhang B enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die vorbezeichneten konstituierenden Dokumente als durch den Anleger genehmigt. Informationen, die nicht in diesem Prospekt und Treuhandvertrag oder der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Potenzielle Potentielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -Kontrollvorschriften informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anteilen sein können. Weitere steuerliche Erwägungen sind im Prospekt erläutert. Der AIF ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen. Ein Verkauf von Fondsanteilen an US-Bürger ist ausgeschlossen (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben und/oder dort steuerpflichtig sind, oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß gemäss den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet werden). Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Sollten sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung zu dem AIF die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US- US-Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet verpflichtet, die Anteile unverzüglich zu veräussern und den AIFM vollumfänglich zu informieren informieren. Die Anteile dürfen nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Der AIF wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Weitere Informationen zum Vertrieb der Anteile des AIF sind im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ zu finden. Der Anhang B wird nicht von der FMA genehmigt und kann daher jederzeit angepasst werden. Die Änderungen werden der FMA sodann angezeigt.

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Samples: Treuhandvertrag

Verkaufsrestriktionen. Der AIF ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. In Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der Teilvermögen dieses Umbrella-Fonds im Ausland können kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommenAnwendung. Der Erwerb von Anteilen des AIF erfolgt auf Die Anteile dieser Teilvermögen sind ausserhalb der Basis des Prospektes, des Treuhandvertrages sowie des letzten JahresberichtesSchweiz nicht zur Vertriebstätigkeit bewil- ligt. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt und insbesondere im Treuhandvertrag inklusive Anhang A und Anhang B enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die vorbezeichneten konstituierenden Dokumente als durch den Anleger genehmigt. Informationen, die nicht in diesem Prospekt und Treuhandvertrag oder der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und Die nachstehenden länderspezifischen Ausführungen sind nicht verlässlichabschliessend zu verste- hen. Potenzielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -Kontrollvorschriften informieren, die Sowohl in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Haltengenannten Staaten wie auch in Drittstaaten können weitere Restriktionen bestehen. Bei Unklarheiten werden an der Zeichnung interessierte Personen aufgefordert, den UmtauschVertreiber zu kontaktieren. Anteile der Teilvermögen dürfen innerhalb der USA weder angeboten, die Rücknahme verkauft noch ausgelie- fert werden. Anteile der Teilvermögen dürfen Bürgern der USA oder die Veräusserung von Anteilen sein können. Weitere steuerliche Erwägungen sind im Prospekt erläutert. Ein Verkauf von Fondsanteilen an Personen mit Wohnsitz in den USA oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Er- trag, ungeachtet der Herkunft, der US-Bürger ist ausgeschlossen (dies betrifft Einkommenssteuer unterliegt, sowie Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten ge- mäss Regulation S des US Securities Act von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben 1933 und/oder dort steuerpflichtig sind, oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß den Gesetzen gemäss US Commodity Exchange Act in der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet werden). Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner geltenden jeweils aktuellen Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Sollten sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung zu dem AIF die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US- Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet die Anteile unverzüglich zu veräussern und den AIFM vollumfänglich zu informieren Die Anteile dürfen nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) gelten, weder angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen noch ausgeliefert werden. Spätere Übertragungen von Anteilen Anteile der Teilvermögen dürfen Personen mit Wohnsitz in China oder Taiwan sowie Kapital- gesellschaften oder anderen Rechtsgebilden, die nach chinesischem oder taiwanesischem Recht errichtet wurden oder verwaltet werden, nicht angeboten, an diese veräussert, weiter- veräussert oder ausgeliefert werden. Anteile des Teilvermögens Swisscanto (CH) Equity Fund Systematic Responsible Asia Pacific dürfen in Indien steuerpflichtigen Personen, indischen Staatsangehörigen, Anlegern dessen fa- miliäre Angehörige (bis hin zu den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen Grosseltern) oder Ehepartner indische Staatsangehörige sind unzulässig. Der AIF wurde und/oder waren, sowie Anlegern mit Wohnsitz in Indien und wird Kapitalgesellschaften oder ande- ren Rechtsgebilden, die nach indischem Recht errichtet wurden oder verwaltet werden, weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten angeboten, noch an diese veräussert, noch weiterveräussert oder für Rechnung von US-Personen ausgeliefert werden. In die- sem Zusammenhang sind indische Behörden berechtigt, Auskunft zur Identität der Anleger zu erhalten. Des Weiteren darf kein Anleger des Teilvermögens Swisscanto (im Sinne CH) Equity Fund Sys- tematic Responsible Asia Pacific mehr als 14 % der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragenAnteile dieses Teilvermögens halten. Die Anteile wurden Fondsleitung und die Depotbank können gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder Übertragung von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") An- teilen untersagen oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Weitere Informationen zum Vertrieb der Anteile des AIF sind im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ zu finden. Der Anhang B wird nicht von der FMA genehmigt und kann daher jederzeit angepasst werden. Die Änderungen werden der FMA sodann angezeigtbeschränken.

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Samples: www.teletrader.com

Verkaufsrestriktionen. Der AIF ist nicht in allen Ländern Anteile der Welt zum Vertrieb zugelassen. In Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei Teilfonds dürfen innerhalb der AusgabeUSA weder angeboten, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen. Der Erwerb von Anteilen des AIF erfolgt auf der Basis des Prospektes, des Treuhandvertrages sowie des letzten Jahresberichtes. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt und insbesondere im Treuhandvertrag inklusive Anhang A und Anhang B enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die vorbezeichneten konstituierenden Dokumente als durch den Anleger genehmigt. Informationen, die nicht in diesem Prospekt und Treuhandvertrag oder der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Potenzielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -Kontrollvorschriften informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anteilen sein können. Weitere steuerliche Erwägungen sind im Prospekt erläutert. Ein Verkauf von Fondsanteilen an US-Bürger ist ausgeschlossen (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben und/oder dort steuerpflichtig sind, oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet verkauft noch ausgeliefert werden). Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Sollten sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung zu dem AIF die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US- Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet die Anteile unverzüglich zu veräussern und den AIFM vollumfänglich zu informieren Die Anteile dürfen nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Der AIF Die Anteile werden auf der Grundlage einer Befreiung von den Registrierungsvorschriften des Gesetzes von 1933 gemäss Regulation S zu diesem Gesetz angeboten und verkauft. Die Gesellschaft wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Weitere Informationen zum Vertrieb der Anteile des AIF sind im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ zu finden. Der Anhang B wird Dieser Prospekt darf nicht von der FMA genehmigt und kann daher jederzeit angepasst in den Vereinigten Staaten in Umlauf gebracht werden. Die Änderungen Verteilung dieses Prospektes und das Angebot der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Anteile der Teilfonds dürfen ferner Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US- Einkommenssteuer unterliegt, Finanzinstituten, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steuerbehörde als ein an FATCA teilnehmendes Institut anmelden sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Die Teilfonds dürfen somit insbesondere von folgenden Investoren nicht erworben werden (keine abschliessende Aufzählung): − US Bürger, inkl. Doppelbürger; − Personen, die in den USA wohnen bzw. ein Domizil haben; − Personen, die in den USA ansässig sind (Green Card Holders) und/oder deren hauptsächlicher Aufenthalt in den USA ist; − In den USA ansässige Gesellschaften, Trusts, Vermögen, etc.; − Gesellschaften, welche sich als transparent für US Steuerzwecke qualifizieren und über in diesem Abschnitt genannte Investoren verfügen, sowie Gesellschaften, deren Ertrag im Rahmen einer konsolidierten Betrachtung für US Steuerzwecke einem in diesem Abschnitt genannten Investoren zugerechnet wird; − Finanzinstitute, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der FMA sodann angezeigtSections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US- Steuerbehörde als ein an FATCA teilnehmendes Institut anmelden; oder − U.S. Personen definiert in der jeweils gültigen Fassung der Regulation S des United States Securities Act 1933. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Nettovermögen des OGAW bzw. dessen Teilfonds eine erhöhte Volatilität aufweisen kann. Erhöhte Volatilität bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Synthetische Risiko- und Ertragsindikator (SRRI) in Bezug auf den OGAW bzw. dessen Teilfonds mindestens die Stufe 6 aufweist.

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Samples: www.caiac.li

Verkaufsrestriktionen. Der Die Anteile des AIF ist sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. In Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommenAnwendung. Der Erwerb von Anteilen des AIF erfolgt auf der Basis des Prospektes, des Treuhandvertrages Fondsvertrages, der wesentlichen Anlegerinformationen (das „KIID“) sowie des letzten JahresberichtesJahresberichtes und sofern bereits veröffentlicht, des darauf folgenden Halbjahresberichtes. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt und insbesondere im Treuhandvertrag Fondsvertrag inklusive Anhang A und Anhang B enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die vorbezeichneten konstituierenden Dokumente als durch den Anleger genehmigt. Informationen, die nicht in diesem Prospekt und Treuhandvertrag Fondsvertrag oder der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Potenzielle Potentielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -Kontrollvorschriften - Kontrollvorschriften informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anteilen sein können. Weitere steuerliche Erwägungen sind im Prospekt erläutert. Der AIF ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen. Ein Verkauf von Fondsanteilen an US-Bürger ist ausgeschlossen (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben und/oder dort steuerpflichtig sind, oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß gemäss den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet werden). Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Sollten sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung zu dem AIF die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US- US-Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet verpflichtet, die Anteile unverzüglich zu veräussern und den AIFM vollumfänglich zu informieren informieren. Die Anteile dürfen nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Der AIF wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages Fondsvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Weitere Informationen zum Vertrieb der Anteile des AIF sind im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ zu finden. Der Anhang B wird nicht von der FMA Liechtenstein genehmigt und kann daher jederzeit angepasst werden. Die Änderungen werden der FMA sodann angezeigt.

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Samples: www.scarabaeus.li

Verkaufsrestriktionen. Der AIF ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. In Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen. Der Erwerb von Anteilen des AIF erfolgt auf der Basis des Prospektes, des Treuhandvertrages sowie des letzten Halbjahres- und Jahresberichtes. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt und insbesondere im Treuhandvertrag inklusive Anhang A und Anhang B enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die vorbezeichneten konstituierenden Dokumente als durch den Anleger genehmigt. Informationen, die nicht in diesem Prospekt und Treuhandvertrag oder der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Potenzielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -Kontrollvorschriften informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anteilen sein können. Weitere steuerliche Erwägungen sind im Prospekt erläutert. Ein Verkauf von Fondsanteilen an US-Bürger ist ausgeschlossen (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben und/oder dort steuerpflichtig sind, oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet werden). Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Sollten sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung zu dem AIF die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US- Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet die Anteile unverzüglich zu veräussern und den AIFM vollumfänglich zu informieren Die Anteile dürfen nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Der AIF wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Weitere Informationen zum Vertrieb der Anteile des AIF sind im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ zu finden. Der Anhang B wird nicht von der FMA genehmigt und kann daher jederzeit angepasst werden. Die Änderungen werden der FMA sodann angezeigt.

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Samples: fondsdocs.edisoft.de

Verkaufsrestriktionen. Der Die Anteile des AIF ist sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. In Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommenAnwendung. Der Erwerb von Anteilen des AIF erfolgt auf der Basis des Prospektes, des Treuhandvertrages Fondsvertrages, der wesentlichen Anlegerinformationen (das „KIID“) sowie des letzten JahresberichtesJahresberichtes und sofern bereits veröffentlicht, des darauffolgenden Halbjahresberichtes. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt und insbesondere im Treuhandvertrag Fondsvertrag inklusive Anhang A und Anhang B enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die vorbezeichneten konstituierenden Dokumente als durch den Anleger genehmigt. Informationen, die nicht in diesem Prospekt und Treuhandvertrag Fondsvertrag oder der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Potenzielle Potentielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -Kontrollvorschriften - Kontrollvorschriften informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anteilen sein können. Weitere steuerliche Erwägungen sind im Prospekt erläutert. Der AIF ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen. Ein Verkauf von Fondsanteilen an US-Bürger ist ausgeschlossen (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben und/oder dort steuerpflichtig sind, oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß gemäss den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet werden). Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Sollten sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung zu dem AIF die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US- US-Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet verpflichtet, die Anteile unverzüglich zu veräussern und den AIFM vollumfänglich zu informieren informieren. Die Anteile dürfen nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Der AIF wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages Fondsvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Weitere Informationen zum Vertrieb der Anteile des AIF sind im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ zu finden. Der Anhang B wird nicht von der FMA Liechtenstein genehmigt und kann daher jederzeit angepasst werden. Die Änderungen werden der FMA sodann angezeigt.

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Samples: www.scarabaeus.li

Verkaufsrestriktionen. Der AIF ist Allgemein dürfen Anteile der Teilfonds nicht in Jurisdiktionen und an Personen angeboten werden, in denen oder denen gegenüber dies nicht zulässig ist. Die Anteile des OGAW sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. In Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können kommen die dort geltenden Bestimmungen Best- immungen zur Anwendung kommenAnwendung. Der Erwerb Bei der Ausgabe, Umtausch und Rücknahme von Anteilen des AIF erfolgt auf der Basis des Prospektes, des Treuhandvertrages sowie des letzten Jahresberichtes. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt und Ausland kommen die dort geltenden Best- immungen zur Anwendung. Anteile der Teilfonds dürfen insbesondere im Treuhandvertrag inklusive Anhang A und Anhang B enthalten sind. Mit dem Erwerb innerhalb der Anteile gelten die vorbezeichneten konstituierenden Dokumente als durch den Anleger genehmigt. InformationenUSA weder ange- boten, die nicht in diesem Prospekt und Treuhandvertrag oder der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Potenzielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -Kontrollvorschriften informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anteilen sein können. Weitere steuerliche Erwägungen sind im Prospekt erläutert. Ein Verkauf von Fondsanteilen an US-Bürger ist ausgeschlossen (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben und/oder dort steuerpflichtig sind, oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet verkauft noch ausgeliefert werden). Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Sta- tes Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Sollten sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung zu dem AIF die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US- Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet die Anteile unverzüglich zu veräussern und den AIFM vollumfänglich zu informieren Die Anteile dürfen nicht weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Der AIF Die Anteile werden auf der Grundlage einer Befreiung von den Registrierungsvorschriften des Gesetzes von 1933 gemäss Regulation S zu diesem Gesetz angeboten und verkauft. Die Verwaltungsgesellschaft wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen sonsti- gen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Weitere Informationen zum Vertrieb der Anteile des AIF sind im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ zu finden. Der Anhang B wird Dieser Prospekt darf nicht von der FMA genehmigt und kann daher jederzeit angepasst in den Vereinigten Staaten in Umlauf gebracht werden. Die Änderungen Verteilung dieses Prospektes und das Angebot der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Anteile der Teilfonds dürfen ferner Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegt, Finanzinstituten, die sich nicht den Bestimmungen be- treffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Ame- rika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steuerbehörde als ein an FATCA teilnehmen- des Institut anmelden sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Die Teilfonds dürfen somit insbesondere von folgenden Investoren nicht erworben werden der FMA sodann angezeigt.(keine abschliessende Aufzählung): ◆ US Bürger, inkl. Doppelbürger; ◆ Personen, die in den USA wohnen bzw. ein Domizil haben; ◆ Personen, die in den USA ansässig sind (Green Card Holders) und/oder deren hauptsächlicher Auf- enthalt in den USA ist;

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Samples: Treuhandvertrag

Verkaufsrestriktionen. Der AIF ist Die Anteile des OGAW sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. In Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ sind Informationen bezüglich des Vertriebs in verschiedenen Ländern enthalten. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland können kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommenAnwendung. Der Erwerb von Anteilen Anteile des AIF erfolgt auf Fonds dürfen insbesondere innerhalb der Basis des ProspektesUSA weder angeboten, des Treuhandvertrages sowie des letzten Jahresberichtes. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt und insbesondere im Treuhandvertrag inklusive Anhang A und Anhang B enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die vorbezeichneten konstituierenden Dokumente als durch den Anleger genehmigt. Informationen, die nicht in diesem Prospekt und Treuhandvertrag oder der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Potenzielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -Kontrollvorschriften informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anteilen sein können. Weitere steuerliche Erwägungen sind im Prospekt erläutert. Ein Verkauf von Fondsanteilen an US-Bürger ist ausgeschlossen (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben und/oder dort steuerpflichtig sind, oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet verkauft noch ausgeliefert werden). Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner geltenden gel- tenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft Gebiets- körperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Sollten sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung zu dem AIF die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US- Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet die Anteile unverzüglich zu veräussern und den AIFM vollumfänglich zu informieren Die Anteile dürfen nicht weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Der AIF Die Anteile werden auf der Grundlage einer Befreiung von den Registrierungsvorschriften des Gesetzes von 1933 gemäss Regulation S zu diesem Gesetz angeboten und ver- kauft. Die Verwaltungsgesellschaft wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile An- teile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes Geset- zes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde Aufsichtsbe- hörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit Angemes- senheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Weitere Informationen zum Vertrieb der Anteile des AIF sind im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ zu finden. Der Anhang B wird Dieser Prospekt darf nicht von der FMA genehmigt und kann daher jederzeit angepasst in den Vereinigten Staaten in Umlauf gebracht werden. Die Änderungen Verteilung dieses Prospektes und das Angebot der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Anteile des Fonds dürfen ferner Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegt, Finanzinstituten, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steuerbehörde als ein an FATCA teilneh- mendes Institut anmelden sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Der Fonds darf somit insbesondere von folgenden Investoren nicht erworben werden (keine abschliessende Aufzählung): · US Bürger, inkl. Doppelbürger; · Personen, die in den USA wohnen bzw. ein Domizil haben; · Personen, die in den USA ansässig sind (Green Card Holders) und/oder deren hauptsächlicher Aufenthalt in den USA ist; · In den USA ansässige Gesellschaften, Trusts, Vermögen, etc.; · Gesellschaften, welche sich als transparent für US Steuerzwecke qualifizieren und über in diesem Abschnitt genannte Investoren verfügen, sowie Gesellschaften, deren Ertrag im Rahmen einer konsolidierten Betrachtung für US Steuerzwecke einem in diesem Abschnitt genannten Investoren zugerechnet wird; · Finanzinstitute, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der FMA sodann angezeigtSections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Ab- kommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steuerbe- hörde als ein an FATCA teilnehmendes Institut anmelden; oder · US Personen definiert in der jeweils gültigen Fassung der Regulation S des United States Securities Act 1933.

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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Fondsspezifischem Anhang Und Prospekt