Verkaufsrestriktionen. Die Anteile des OGAW sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Bei der Ausgabe, Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile des Fonds dürfen insbesondere innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner gel- tenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebiets- körperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Die Anteile dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Defini- tion des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von An- teilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Die Anteile werden auf der Grundlage einer Be- freiung von den Registrierungsvorschriften des Gesetzes von 1933 gemäss Regulation S zu diesem Gesetz angeboten und verkauft. Die Verwaltungsgesellschaft wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden An- teile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Geset- zes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbe- hörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemes- senheit dieses Prospektes bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten in Umlauf gebracht werden. Die Verteilung dieses Prospektes und das Angebot der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Anteile des Fonds dürfen ferner Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegt, Finanzinstituten, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steuerbehörde als ein an FATCA teilneh- mendes Institut anmelden sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Der Fonds darf somit insbesondere von folgenden Investoren nicht erworben werden (keine abschliessende Aufzählung): · US Bürger, inkl. Doppelbürger; · Personen, die in den USA wohnen bzw. ein Domizil haben; · Personen, die in den USA ansässig sind (Green Card Holders) und/oder deren hauptsächlicher Aufenthalt in den USA ist; · In den USA ansässige Gesellschaften, Trusts, Vermögen, etc.; · Gesellschaften, welche sich als transparent für US Steuerzwecke qualifizieren und über in diesem Abschnitt genannte Investoren verfügen, sowie Gesellschaften, deren Ertrag im Rahmen einer konsolidierten Betrach- tung für US Steuerzwecke einem in diesem Abschnitt genannten Investoren zugerechnet wird; · Finanzinstitute, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umset- zung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steu- erbehörde als ein an FATCA teilnehmendes Institut anmelden; oder · US Personen definiert in der jeweils gültigen Fassung der Regulation S des United States Securities Act 1933.
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Samples: Treuhandvertrag
Verkaufsrestriktionen. Allgemein dürfen Anteile der Teilfonds nicht in Jurisdiktionen und an Personen angeboten werden, in denen oder denen gegenüber dies nicht zulässig ist. Die Anteile des OGAW sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Bei der Ausgabe, Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile des Fonds dürfen insbesondere innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner gel- tenden geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebiets- körperschaft Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Die Anteile dürfen weder nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Defini- tion Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von An- teilen Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Die Anteile werden auf der Grundlage einer Be- freiung Befreiung von den Registrierungsvorschriften des Gesetzes von 1933 gemäss Regulation S zu diesem Gesetz angeboten und verkauft. Die Verwaltungsgesellschaft Gesellschaft wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden An- teile Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Geset- zes Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbe- hörde Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemes- senheit Angemessenheit dieses Prospektes und des Treuhandvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten in Umlauf gebracht werden. Die Verteilung dieses Prospektes und das Angebot der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Anteile des Fonds dürfen ferner Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegt, Finanzinstituten, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steuerbehörde als ein an FATCA teilneh- mendes Institut anmelden sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Der Fonds darf somit insbesondere von folgenden Investoren nicht erworben werden (keine abschliessende Aufzählung): · US Bürger, inkl. Doppelbürger; · Personen, die in den USA wohnen bzw. ein Domizil haben; · Personen, die in den USA ansässig sind (Green Card Holders) und/oder deren hauptsächlicher Aufenthalt in den USA ist; · In den USA ansässige Gesellschaften, Trusts, Vermögen, etc.; · Gesellschaften, welche sich als transparent für US Steuerzwecke qualifizieren und über in diesem Abschnitt genannte Investoren verfügen, sowie Gesellschaften, deren Ertrag im Rahmen einer konsolidierten Betrach- tung für US Steuerzwecke einem in diesem Abschnitt genannten Investoren zugerechnet wird; · Finanzinstitute, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umset- zung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steu- erbehörde als ein an FATCA teilnehmendes Institut anmelden; oder · US Personen definiert in der jeweils gültigen Fassung der Regulation S des United States Securities Act 1933.
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Samples: Prospectus and Trust Agreement
Verkaufsrestriktionen. Die Anteile des OGAW sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Bei der Ausgabe, Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile des Fonds dürfen insbesondere innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner gel- tenden geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebiets- körperschaft Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit Rechts- hoheit unterstehen, einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Die Anteile dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Defini- tion des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von An- teilen Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Die Anteile werden auf der Grundlage einer Be- freiung Befreiung von den Registrierungsvorschriften des Gesetzes von 1933 gemäss Regulation S zu diesem Gesetz angeboten angebo- ten und verkauft. Die Verwaltungsgesellschaft wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden An- teile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Geset- zes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbe- hörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemes- senheit dieses Prospektes bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten in Umlauf gebracht werden. Die Verteilung dieses Prospektes und das Angebot der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Anteile des Fonds dürfen ferner Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegt, Finanzinstituten, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steuerbehörde als ein an FATCA teilneh- mendes Institut anmelden sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Der Fonds darf somit insbesondere von folgenden Investoren nicht erworben werden (keine abschliessende Aufzählung): · US Bürger, inkl. Doppelbürger; · Personen, die in den USA wohnen bzw. ein Domizil haben; · Personen, die in den USA ansässig sind (Green Card Holders) und/oder deren hauptsächlicher Aufenthalt in den USA ist; · In den USA ansässige Gesellschaften, Trusts, Vermögen, etc.; · Gesellschaften, welche sich als transparent für US Steuerzwecke qualifizieren und über in diesem Abschnitt genannte Investoren verfügen, sowie Gesellschaften, deren Ertrag im Rahmen einer konsolidierten Betrach- tung Betrachtung für US Steuerzwecke einem in diesem Abschnitt genannten Investoren zugerechnet wird; · Finanzinstitute, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCAFAT- CA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens Abkom- mens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umset- zung Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steu- erbehörde Steuerbehörde als ein an FATCA teilnehmendes Institut anmelden; oder · US Personen definiert in der jeweils gültigen Fassung der Regulation S des United States Securities Act 1933.. Die Organisation des OGAW im Überblick 2 Der OGAW im Überblick 3 Hinweis für Anleger / Verkaufsbeschränkung 4 TEIL I: DER PROSPEKT 10 1 Verkaufsunterlagen 10 2 Der Treuhandvertrag 10 3 Allgemeine Informationen zum OGAW 10 4 Weitere Informationen zum OGAW 11 4.1 Dauer des OGAW 11 4.2 Anteilsklassen 11
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Samples: Treuhandvertrag
Verkaufsrestriktionen. Allgemein dürfen Anteile der Teilfonds nicht in Jurisdiktionen und an Personen angeboten werden, in denen oder denen gegenüber dies nicht zulässig ist. Die Anteile des OGAW sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Bei der Ausgabe, Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen Best- immungen zur Anwendung. Bei der Ausgabe, Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden Best- immungen zur Anwendung. Anteile des Fonds der Teilfonds dürfen insbesondere innerhalb der USA weder angebotenange- boten, verkauft noch ausgeliefert werden. Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Sta- tes Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner gel- tenden geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebiets- körperschaft Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Die Anteile dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Defini- tion Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von An- teilen Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Die Anteile werden auf der Grundlage einer Be- freiung Befreiung von den Registrierungsvorschriften des Gesetzes von 1933 gemäss Regulation S zu diesem Gesetz angeboten und verkauft. Die Verwaltungsgesellschaft wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden An- teile Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Geset- zes Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbe- hörde sonsti- gen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemes- senheit Angemessenheit dieses Prospektes bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten in Umlauf gebracht werden. Die Verteilung dieses Prospektes und das Angebot der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Anteile des Fonds der Teilfonds dürfen ferner Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegt, Finanzinstituten, die sich nicht den Bestimmungen betreffend be- treffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika Ame- rika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steuerbehörde als ein an FATCA teilneh- mendes teilnehmen- des Institut anmelden sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Der Fonds darf Die Teilfonds dürfen somit insbesondere von folgenden Investoren nicht erworben werden (keine abschliessende Aufzählung): · ◆ US Bürger, inkl. Doppelbürger; · ◆ Personen, die in den USA wohnen bzw. ein Domizil haben; · ◆ Personen, die in den USA ansässig sind (Green Card Holders) und/oder deren hauptsächlicher Aufenthalt Auf- enthalt in den USA ist; · In den USA ansässige Gesellschaften, Trusts, Vermögen, etc.; · Gesellschaften, welche sich als transparent für US Steuerzwecke qualifizieren und über in diesem Abschnitt genannte Investoren verfügen, sowie Gesellschaften, deren Ertrag im Rahmen einer konsolidierten Betrach- tung für US Steuerzwecke einem in diesem Abschnitt genannten Investoren zugerechnet wird; · Finanzinstitute, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umset- zung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steu- erbehörde als ein an FATCA teilnehmendes Institut anmelden; oder · US Personen definiert in der jeweils gültigen Fassung der Regulation S des United States Securities Act 1933.;
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Samples: Treuhandvertrag
Verkaufsrestriktionen. Die Anteile des OGAW sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Bei der Ausgabe, Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Bei der Ausgabe, Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile des Fonds dürfen insbesondere innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner gel- tenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebiets- körperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Die Anteile dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Defini- tion des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von An- teilen Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Die Anteile werden auf der Grundlage einer Be- freiung Befreiung von den Registrierungsvorschriften des Gesetzes von 1933 gemäss Regulation S zu diesem Gesetz angeboten angebo- ten und verkauft. Die Verwaltungsgesellschaft wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden An- teile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Geset- zes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbe- hörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemes- senheit dieses Prospektes bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten in Umlauf gebracht werden. Die Verteilung dieses Prospektes und das Angebot der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Anteile des Fonds dürfen ferner Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegt, Finanzinstituten, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steuerbehörde als ein an FATCA teilneh- mendes Institut anmelden sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Der Fonds darf somit insbesondere von folgenden Investoren nicht erworben werden (keine abschliessende Aufzählung): · US Bürger, inkl. Doppelbürger; · Personen, die in den USA wohnen bzw. ein Domizil haben; · Personen, die in den USA ansässig sind (Green Card Holders) und/oder deren hauptsächlicher Aufenthalt in den USA ist; · In den USA ansässige Gesellschaften, Trusts, Vermögen, etc.; · Gesellschaften, welche sich als transparent für US Steuerzwecke qualifizieren und über in diesem Abschnitt genannte Investoren verfügen, sowie Gesellschaften, deren Ertrag im Rahmen einer konsolidierten Betrach- tung Betrachtung für US Steuerzwecke einem in diesem Abschnitt genannten Investoren zugerechnet wird; · Finanzinstitute, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCAFAT- CA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens Abkom- mens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umset- zung Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steu- erbehörde Steuerbehörde als ein an FATCA teilnehmendes Institut anmelden; oder · US Personen definiert in der jeweils gültigen Fassung der Regulation S des United States Securities Act 1933.
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Samples: Treuhandvertrag
Verkaufsrestriktionen. Allgemein dürfen Anteile des OGAW bzw. des jeweiligen Teilfonds nicht in Jurisdiktionen und an Per- sonen angeboten werden, in denen oder denen gegenüber dies nicht zulässig ist. Die Anteile des OGAW bzw. des jeweiligen Teilfonds sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Bei der Ausgabe, Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile des Fonds OGAW bzw. des jeweiligen Teilfonds dürfen insbesondere innerhalb der USA weder angebotenan- geboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner gel- tenden geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates Bun- desstaates oder einer Gebiets- körperschaft Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer TerritorienTerrito- rien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschliesslich einschliess- lich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Die Anteile dürfen weder nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Defini- tion Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werdenwer- den. Spätere Übertragungen von An- teilen Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässigun- zulässig. Die Anteile werden auf der Grundlage einer Be- freiung Befreiung von den Registrierungsvorschriften des Gesetzes von 1933 gemäss Regulation S zu diesem Gesetz angeboten und verkauft. Die Verwaltungsgesellschaft Gesellschaft wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend Dement- sprechend werden An- teile Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-US- Personen (im Sinne der Definition des Geset- zes Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbe- hörde Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemes- senheit Angemessenheit dieses Prospektes und des Treu- handvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten in Umlauf gebracht werden. Die Verteilung dieses Prospektes und das Angebot der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen Be- schränkungen un-terworfen sein. Anteile des Fonds OGAW bzw. des jeweiligen Teilfonds dürfen ferner Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegt, Finanzinstituten, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens Ab- kommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steuerbehörde als ein an FATCA teilneh- mendes teilnehmendes Institut anmelden sowie Personen, die gemäss ge- mäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Der Fonds OGAW bzw. der jeweilige Teilfonds darf somit insbesondere von folgenden Investoren nicht erworben werden (keine abschliessende Aufzählung): · • US Bürger, inkl. Doppelbürger; · • Personen, die in den USA wohnen bzw. ein Domizil haben; · • Personen, die in den USA ansässig sind (Green Card Holders) und/oder deren hauptsächlicher hauptsächli- cher Aufenthalt in den USA ist; · • In den USA ansässige Gesellschaften, Trusts, Vermögen, etc.; · • Gesellschaften, welche sich als transparent für US Steuerzwecke qualifizieren und über in diesem Abschnitt genannte Investoren verfügen, sowie Gesellschaften, deren Ertrag im Rahmen Rah- men einer konsolidierten Betrach- tung Betrachtung für US Steuerzwecke einem in diesem Abschnitt genannten ge- nannten Investoren zugerechnet wird; · • Finanzinstitute, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Com- pliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit Zu- sammenarbeit für eine erleichterte Umset- zung Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen un- terziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steu- erbehörde Steuerbehörde als ein an FATCA teilnehmendes teil- nehmendes Institut anmelden; oder · • US Personen definiert in der jeweils gültigen Fassung der Regulation S des United States Securities Act 1933.
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Samples: Prospectus and Trust Agreement
Verkaufsrestriktionen. Die Anteile des OGAW sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassenAIF bzw. Bei der Ausgabe, Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile des Fonds jeweiligen Teilfonds dürfen insbesondere innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner gel- tenden Fassung geltenden Fas- sung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebiets- körperschaft Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Die Anteile dürfen weder nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Defini- tion des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von An- teilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Die Anteile werden auf der Grundlage einer Be- freiung von den Registrierungsvorschriften des Gesetzes von 1933 gemäss Regulation S zu diesem Gesetz angeboten und verkauft. Die Verwaltungsgesellschaft Gesellschaft wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden An- teile Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Geset- zes Gesetzes von 1933) angebotenan- geboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbe- hörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemes- senheit dieses Prospektes Treuhandvertrages bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Dieser Prospekt Treuhandvertrag darf nicht in den Vereinigten Staaten in Umlauf gebracht werden. Die Verteilung dieses Prospektes Treu- handvertrags und das Angebot der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Anteile des Fonds AIF bzw. des jeweiligen Teilfonds dürfen ferner Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegt, Finanzinstituten, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung Umset- zung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steuerbehörde als ein an FATCA teilneh- mendes teilnehmendes Institut anmelden sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, gelten weder angeboten ange- boten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Der Fonds darf AIF bzw. die jeweiligen Teilfonds dürfen somit insbesondere von folgenden fol- genden Investoren nicht erworben werden (keine abschliessende Aufzählung): · US • US-Bürger, inkl. Doppelbürger; · • Personen, die in den USA wohnen bzw. ein Domizil haben; · • Personen, die in den USA ansässig sind (Green Card Holders) und/oder deren hauptsächlicher Aufenthalt in den USA ist; · • In den USA ansässige Gesellschaften, Trusts, Vermögen, etc.; · • Gesellschaften, welche sich als transparent für US Steuerzwecke qualifizieren und über in diesem Abschnitt genannte Investoren verfügen, sowie Gesellschaften, deren Ertrag im Rahmen einer konsolidierten Betrach- tung Betrachtung für US Steuerzwecke einem in diesem Abschnitt genannten Investoren zugerechnet wird; · • Finanzinstitute, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens Ab- kommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umset- zung Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steu- erbehörde US- Steuerbehörde als ein an FATCA teilnehmendes Institut anmelden; oder · US • U.S. Personen definiert in der jeweils gültigen Fassung der Regulation S des United States Securities Act 1933.. Allgemein dürfen Anteile des AIF nicht in Jurisdiktionen und an Personen angeboten werden, in denen oder denen ge- genüber dies nicht zulässig ist. Hinweis für Anleger / Verkaufsbeschränkung 2 Teil I – Anlegerinformation nach Art. 105 AIFMG 7 1 Allgemeine Informationen 7 2 Ergänzende Anlegerinformationen nach Art. 105 AIFMG 7 3 Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer 9 Teil II - Treuhandvertrag 10 I. Allgemeine Bestimmungen 10
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Samples: Treuhandvertrag