Common use of Verkaufsrestriktionen Clause in Contracts

Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der Teilvermögen dieses Umbrella-Fonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile dieses Anlagefonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausge- liefert werden. Anteile des Anlagefonds dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Er- trag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegt, sowie Personen, die ge- mäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Die Fondsleitung und die Depotbank können gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder Übertragung von Antei- len untersagen oder beschränken.

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Samples: Prospectus, Prospectus

Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der Teilvermögen dieses Umbrella-Fonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile dieses Anlagefonds der Teilvermögen dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausge- liefert werden. Anteile des Anlagefonds der Teilvermögen dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz Wohn- sitz in den USA oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Er- tragErtrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegt, sowie PersonenPer- sonen, die ge- mäss gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem gemäss US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten angeboten, verkauft noch verkauft oder ausgeliefert werden. Die Fondsleitung und die Depotbank können gegenüber natürlichen oder juristischen Personen Per- sonen in bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder Übertragung von Antei- len Anteilen untersagen oder beschränken.

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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag

Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der Teilvermögen dieses Umbrella-Fonds Anlagefonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile dieses des Anlagefonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausge- liefert werden. Anteile des Anlagefonds dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Er- tragErtrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegt, sowie PersonenPer- sonen, die ge- mäss gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem gemäss US Commodity Com- modity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten ange- boten, verkauft noch verkauft oder ausgeliefert werden. Die Fondsleitung und die Depotbank können gegenüber natürlichen oder juristischen Personen Perso- nen in bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder Übertragung von Antei- len Anteilen untersagen oder beschränken.

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Samples: Fondsvertrag

Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der Teilvermögen dieses Umbrella-Fonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur AnwendungAn- wendung. Im jetzigen Zeitpunkt verfügt der Umbrella-Fonds über keine Vertriebsbewilligungen in anderen Staaten. Anteile der Teilvermögen dürfen innerhalb den USA und ihren Ter- ritorien weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Anteile dieses Anlagefonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausge- liefert werden. Anteile des Anlagefonds Umbrella-Fonds dürfen Bürgern der USA oder Personen Per- sonen mit Wohnsitz oder Sitz in den USA und/oder anderen natürlichen natür- lichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Er- trag, träge ungeachtet der Herkunft, Herkunft der USUSA-Einkommenssteuer unterliegtunter- liegt, sowie Personen, die ge- mäss gemäss Regulation S des der US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen ak- tuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Die Fondsleitung und die Depotbank können gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder Übertragung von Antei- len untersagen oder beschränken.

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Samples: Fondsvertrag

Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der Teilvermögen dieses Umbrella-Fonds im Ausland kommen die dort geltenden anlagefonds- und steuerrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung. Anteile dieses Anlagefonds des Fonds dürfen innerhalb der USA und ihren Territorien weder angeboten, verkauft noch ausge- liefert ausgeliefert werden. Anteile des Anlagefonds dieser kollektiven Kapitalanlage dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz oder Sitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder wie juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Er- tragErträge, ungeachtet ungeach- tet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegt, unterliegen sowie Personen, die ge- mäss Regulation gemäss Bestimmung S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen gültigen Fassung als US-US- Personen gelten, weder angeboten angeboten, verkauft noch verkauft oder ausgeliefert werden. Die Fondsleitung und die Depotbank können gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder Übertragung von Antei- len untersagen oder beschränken.

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Samples: Fondsvertrag

Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der dieser Teilvermögen dieses Umbrella-Fonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile dieses Anlagefonds dieser kollektiven Kapitalanlage dürfen innerhalb der USA und ihren Territorien weder angeboten, verkauft noch ausge- liefert aus- geliefert werden. Anteile des Anlagefonds dieser kollektiven Kapitalanlage dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz oder Sitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder wie juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Er- tragErträge, ungeachtet der HerkunftHer- kunft, der US-Einkommenssteuer unterliegt, unterliegen sowie Personen, die ge- mäss Regulation gemäss Bestimmung S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen gültigen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten angeboten, verkauft noch verkauft oder ausgeliefert werden. Die Fondsleitung und die Depotbank können gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder Übertragung von Antei- len untersagen oder beschränken.

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Samples: Prospectus and Fund Contract

Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der Teilvermögen dieses Umbrella-Fonds Immobilienfonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. : a) Für folgende Länder liegt eine Vertriebsbewilligung vor: - Schweiz b) Anteile dieses Anlagefonds Immobilienfonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausge- liefert ausgeliefert werden. Anteile des Anlagefonds dieses Immobilienfonds dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Er- tragErtrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer US- Einkommensteuer unterliegt, sowie Personen, die ge- mäss gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Die Fondsleitung und die Depotbank können gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder Übertragung von Antei- len Anteilen untersagen oder beschränken.

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Samples: Fondsvertrag