Versicherungsbeitrag Musterklauseln

Versicherungsbeitrag. Die Höhe des Beitrags können Sie dem Versicherungsantrag entnehmen. Der Jahresbeitrag berücksichtigt die Versicherungssteuer.
Versicherungsbeitrag. Wie hoch Ihr Beitrag ist, können Sie in Ihren Antragsunterlagen nachlesen. Ändern sich Umstände, die Sie im Antrag angegeben haben, kann sich auch Ihr Beitrag ändern. Im Endbeitrag ist die Versicherungsteuer enthalten – in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe. Beitragszahlung: Zu welchem Zeitpunkt der erste oder einmalige Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versicherungsschein zugegangen ist. Geht er Ihnen vor Versicherungs- beginn zu, müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbeginn zahlen. Geht Ihnen der Versicherungsschein nach Versicherungsbeginn zu, müssen Sie den Beitrag unverzüglich mit dem 15. Tag nach dessen Zugang zahlen. Unverzüglich bedeutet hier: innerhalb von zwei Wochen. Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb des Zeitraums bewirkt ist, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung genannt ist.
Versicherungsbeitrag. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
Versicherungsbeitrag. Der zu zahlende Beitrag ist abhängig vom Leistungsumfang und den Versicherungs- /Deckungssummen. Der Beitrag sowie eventuelle Ratenzuschläge und die Versiche- rungssteuer ergeben sich aus dem Antrag bzw. dem Angebot.
Versicherungsbeitrag. Die Höhe des Beitrages finden Sie im Angebot bzw. Versicherungsschein. Müssen nach Prüfung der Antragsangaben vom Antrag abweichende Vertragsbedingungen (Bei- tragszuschläge, Leistungseinschränkungen, Leistungsausschlüsse) vereinbart werden, erhalten Sie von uns ein Angebot. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen. Für die Beiträge fällt keine Versicherungssteuer an, sofern Sie als Versicherungsnehmer Risikoperson (versicherte Person) sind oder die Leistungen aus der Versicherung unmittelbar der Versorgung der Risikoperson (versicherte Person) oder der Versorgung von Ihren nahen Angehörigen im Sinne des § 7 des Pflegezeitgesetzes oder § 15 der Abgabenordnung dienen. Dies stellen Sie als Versicherungsnehmer insbesondere dadurch sicher, dass Sie mit dem Antrag allen versicherten Personen eine Berechtigung zum Empfang ihrer Versicherungsleistung erteilen. Die Empfangsberechtigung kann jederzeit widerrufen werden (vgl. §194 VVG), zu diesem Zeitpunkt müssen dann aber die steuerlichen Voraussetzungen neu bewertet werden. Sind die Voraussetzungen für die Versicherungssteuerfreiheit nicht gegeben, erhöht sich Ihr zu zahlender Beitrag um die anfallende Versicherungssteuer, derzeit 19 %. Verlegen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Euro- päischen Wirtschaftsraum, richtet sich eine etwaige Steuerpflicht nach den dortigen Bestimmungen. Der Beitrag erhöht sich in diesem Fall um die ggf. dort anfallenden Steuern beziehungsweise vergleichbaren Abgaben.
Versicherungsbeitrag. Die Höhe des Beitrags können Sie dem Versicherungsantrag entnehmen. Ändern sich die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Angaben oder der Tarif, kann sich der Beitrag ändern. Im Endbeitrag ist die Versicherungsteuer enthalten. Der Versicherungsbeitrag ist umsatzsteuerfrei. Der erste oder einmalige Beitrag ist 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich (d. x. xxxxxxxxx xxx 0 Xxxxxx) zu zahlen. Ein Folge- beitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig.
Versicherungsbeitrag. Die Höhe des Beitrags können Sie den Antragsunterlagen entnehmen. Ändern sich Angaben im Antrag, kann sich auch der Beitrag ändern. Im Endbeitrag ist die Versiche- rungsteuer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe enthalten.
Versicherungsbeitrag. Der Beitrag wird auf Grundlage der Gesamtwaldfläche ermittelt. Durch die jährlich zu meldende Flächenangabe können sich in den Folgejahren Beitragsänderungen ergeben. Die konkrete Höhe des Jahresbeitrages kann bei der FBG-Geschäftsstelle nachgefragt werden.
Versicherungsbeitrag. Die Höhe des Beitrags können Sie dem Versicherungsantrag entnehmen. Der Versicherungsbeitrag berücksichtigt die Versicherungsteuer.
Versicherungsbeitrag. Diese Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag/Angebot. Der zu zahlende Beitrag enthält die zum Zeitpunkt der Antrag- stellung gültige Versicherungsteuer. Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrags oder aus anderen Gründen – außer der gesetzlichen Versicherungsteuer, Mahngebühren sowie den Kosten bei Nichteinlösung im Rahmen eines Einzugsverfahrens – werden nicht erhoben. Sie haben das Recht, jederzeit gegen Erstattung der Kosten Abschriften der Erklärungen zu fordern, die Sie mit Bezug auf den Vertrag, insbesondere bei der Antragstellung und im Schadenfall, abgegeben haben. Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsablaufs können jedoch Telekommunikationskosten für Sie entstehen, wenn Sie uns kontaktieren. Ist in Ihren Unterlagen eine Service-Nummer angegeben, unter der Sie uns erreichen können, informieren wir Sie dort über die Höhe der Telekommunikationskosten. Für unsere Festnetznummern fallen die Gebühren Ihres Telekommunikations- partners an.