Vertragsausführung. 1. Der Auftragnehmer bestimmt die Art, auf die der Vertrag ausgeführt wird und durch welche Person/ Personen dies erfolgen soll. Der Auftragnehmer wird, wenn möglich, die rechtzeitigen und begründeten Anweisungen des Auftraggebers hinsichtlich der Ausführung des Vertrags berücksichtigen.
2. Der Auftragnehmer wird die Tätigkeiten nach bestem Können und nach dem Prinzip des sorgfältig handelnden Fachmanns ausüben. Der Auftragnehmer kann allerdings nicht garantieren, dass irgendein beabsichtigtes Resultat erreicht wird.
3. Der Auftragnehmer hat das Recht, bestimmte Tätigkeiten, ohne vorherige Bekanntgabe und ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, von einer vom Auftragnehmer zu ernennenden Person oder Drittpartei ausführen zu lassen, falls dies nach Auffassung des Auftragnehmers ratsam ist.
4. Der Auftragnehmer führt den Vertrag in Übereinstimmung mit den für ihn geltenden Verhaltens- und Berufsvorschriften aus, die Teil des Vertrags sind, und was von ihm kraft Gesetz verlangt wird. Ein Exemplar der für den Auftragnehmer geltenden Verhaltens- und Berufsvorschriften wird dem Auftraggeber auf Wunsch zugesandt. Der Auftraggeber wird die aus diesen Verhaltens- und Berufsvorschriften und aus dem Gesetz für den Auftragnehmer bzw. für alle bei dem Auftragnehmer angestellten Mitarbeiter hervorgehenden Verpflichtungen respektieren. Der Auftragnehmer übt seine Verpflichtungen in Bezug auf Steuererklärungen des Auftraggebers nach den mit dem niederländischen Finanzamt im Rahmen des „Horizontaal Toezicht” getroffenen Absprachen aus.
5. Falls während der Vertragsdauer Tätigkeiten zugunsten des Berufs oder der Firma des Auftraggebers ausgeübt werden, die nicht unter die Tätigkeiten fallen, auf die sich der Vertrag bezieht, gelten diese Tätigkeiten aufgrund von gesonderten Verträgen ausgeübt worden zu sein.
6. Eventuell in dem Vertrag festgesetzte Fristen, innerhalb derer die Tätigkeiten ausübt werden müssen, gelten lediglich als annähernd und nicht als äußerste Termine. Überschreitungen von einer solchen Frist stellt daher auch keinen dem Auftragnehmer anzurechnenden Mangel dar und liefert daher auch keinen Grund für die Auflösung des Vertrags. Fristen innerhalb derer die Tätigkeiten abgerundet sein müssen, sind lediglich dann als äußerste Termine zu betrachten, falls dies ausdrücklich und mit diesen Worten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart wurde.
7. Die Ausführung des Vertrags hat nicht – es sei denn es wurde ausdrücklich schriftlich etwas and...
Vertragsausführung. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Auftrags, z. B. um Sie zu kontaktieren, Termine zu vereinbaren und Ihr Objekt zu identifizieren. Zu diesem Zweck geben wir Ihre Daten ggf. auch an Dritte weiter, die in das Dienstleistungsverhältnis eingebunden sind (z. B. Baufirmen, technische Dienstleister, Internetdienstleister), damit diese einen Termin mit Ihnen vereinbaren und Ihre Immobilie besichtigen können.
Vertragsausführung. 6.1. Die vertragliche Vereinbarung wird innerhalb des in Rücksprache mit dem Vertragspartner vereinbarten und im unterbreiteten Angebot genannten (geschätzten) Zeitraums ausgeführt, es sei denn, dies ist nach billigem Ermessen nicht machbar. Sollte eine Überschreitung des vereinbarten Zeitraums drohen, wird die Horti-Consult so schnell wie möglich in Rücksprache mit dem Vertragspartner treten. Die Horti-Consult kann jedoch ohne Inverzugsetzung nicht aufgrund der alleinigen Überschreitung des vereinbarten Zeitraums in Verzug geraten.
6.2. Mit dem Zustandekommen einer Auftragsvereinbarung verpflichtet sich die Horti- Consult lediglich dazu, bei der Ausführung der vereinbarten Arbeiten ein für den Vertragspartner brauchbares Ergebnis anzustreben. Bei Anwendung der von ihr empfohlenen Produkte und/oder Methoden garantiert die Horti-Consult in keiner Weise deren Funktionsfähigkeit. Zusagen oder geweckte Erwartungen hinsichtlich der Erfüllung bestimmter Anforderungen an Produkte, Prüfungen und deren Ergebnisse sind für die Horti-Consult nicht verbindlich. Die Horti-Consult macht bezüglich möglicher Ergebnisse, die durch Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen angestrebt werden, keinerlei Zusagen.
6.3. Die Beratungen der Horti-Consult hinsichtlich der Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngeempfehlungen beruhen auf den diesbezüglich geltenden niederländischen gesetzlichen Bestimmungen (den gesetzlichen Gebrauchsvorschriften, der Düngemittelverordnung usw.). Die Horti-Consult berät nach bestem Wissen und neuestem Kenntnisstand, was zugleich bedeutet, dass die Horti-Consult nicht für unabsehbare Folgeschäden einstehen kann, die infolge der zum Zeitpunkt der Beratung empfohlenen Anwendung entstehen.
6.4. Im Falle eines Verkaufs beweglicher Sachen durch die Horti-Consult gilt, dass die Horti- Consult jegliche Garantieleistungen ablehnt, die über die im unterbreiteten Angebot genannten Garantieleistungen hinausgehen. Davon unberührt bleiben die eventuellen Garantieleistungen des Herstellers, die ausschließlich dem Hersteller gegenüber geltend gemacht werden können.
6.5. Bei einem Verkauf beweglicher Sachen durch die Horti-Consult geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Vertragspartner über.
Vertragsausführung. 1 Der Auftragnehmer bestimmt die Weise, wie und von welcher Person (welchen Personen) der Vertrag ausgeführt wird. Der Auftragnehmer wird wenn möglich rechtzeitig erteilte und gerechtfertigte Hinweise des Auftraggebers bezüglich der Vertragsausführung berücksichtigen.
2 Der Auftragnehmer wird die Leistungen nach besten Kräften und als ein sorgfältig handelnder Berufsangehöriger ausführen. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für das Erzielen eines beabsichtigten Ergebnisses.
3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestimmte Leistungen, ohne Mitteilung an und ausdrückliche Zustim- mung des Auftraggebers, durch eine vom Auftragnehmer zu bestimmende Person oder einen Dritten erbringen zu lassen, wenn das nach Meinung des Auftragnehmers erwünscht ist. Die Kosten für diese zu bestimmende Person oder diesen Dritten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4 Der Auftragnehmer führt den Vertrag in Übereinstimmung mit den auf ihn anwendbaren, zum Vertrag gehörenden Verhaltens- und Berufsnormen und demjenigen, was kraft Gesetzes von ihm verlangt wird, aus. Ein Exemplar der auf den Auftragnehmer anwendbaren Verhaltens- und Berufsnormen wird dem Auftraggeber auf Verlangen zugeschickt. Der Auftraggeber wird die sich aus diesen Verhaltens- und Berufsnormen und kraft Gesetzes für den Auftragnehmer beziehungsweise für diejenigen, die bei oder für den Auftragnehmer tätig sind, ergebenden Verpflichtungen berücksichtigen.
Vertragsausführung. 6.1 Technirub wird den Vertrag nach bestem Wissen und Vermögen und gemäß den Anforderungen der gebräuchlichen Praxis ausführen.
6.2 Technirub hat das Recht, den Vertrag (teilweise) durch Dritte ausführen zu lassen.
Vertragsausführung. 15.1 Der Kunde trägt das Risiko von Missverständnissen in Bezug auf den Inhalt und die Ausführung des Vertrages, wenn diese durch Spezifikationen oder andere Mitteilungen, die Active Ants nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erhalten hat, durch den Kunden selbst, eine von dem Kunden zu diesem Zweck benannte Person oder durch technische Mittel wie Telefon, Computer und ähnliche Übertragungsmedien verursacht werden.
15.2 Active Ants führt die Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen aus, falls vorhanden in Übereinstimmung mit den mit dem Kunden schriftlich festgelegten Vereinbarungen und Verfahren. Sämtliche Dienstleistungen von Active Ants werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung erbracht, sofern und soweit Active Ants in dem schriftlichen Vertrag nicht ausdrücklich ein ausreichend bestimmtes Ergebnis/Werk zugesagt hat. Vereinbarungen über ein bestimmtes Service-Level sind schriftlich zu vereinbaren.
15.3 Falls vereinbart wurde, dass die Dienstleistung in verschiedenen Phasen stattfindet, ist Active Ants berechtigt, den Beginn der zu einer Phase gehörenden Dienstleistung zu verschieben, bis der Kunde die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
15.4 Active Ants ist nur dann verpflichtet, den von dem Kunden bei der Erbringung der Dienstleistungen rechtzeitig erteilten und sinnvollen Anweisungen zu folgen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Active Ants ist nicht verpflichtet, Anweisungen zu befolgen, die den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Dienstleistungen ändern oder ergänzen; werden solche Anweisungen jedoch befolgt, richtet sich die Vergütung der betreffenden Tätigkeiten nach Artikel 16.
15.5 Wurde im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags vereinbart, dass die Leistung durch eine bestimmte Person erfolgen soll, so ist Active Ants jederzeit berechtigt, diese Person nach Rücksprache mit dem Kunden durch eine oder mehrere andere Personen mit den gleichen Qualifikationen zu ersetzen.
Vertragsausführung. 1. Der Werkunternehmer verpflichtet sich, die in § 1 festgelegten Aufgaben fachgerecht nach freiem, aber pflichtgemäßen Ermessen zu erbringen. Die Interessen des Bestellers werden angemessen neben dem verbleibenden Pflichtenkreis des Werkunternehmers gewahrt.
2. Der Werkunternehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit im Rahmen der Anforderung eigenverantwortlich. Je nach spezieller Erfordernis werden zusätzliche Zeiten und Orte der Leistungserbringung zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich vereinbart.
3. Der Werkunternehmer verpflichtet sich, den Besteller regelmäßig über den Verlauf der Arbeiten und erzielte Ergebnisse zu unterrichten.
4. Beide Vertragsparteien gehen davon aus, dass der Aufgabenkreis gleich bleibt. Bei zusätzlichen Aufgaben oder einer Reduzierung der Aufgaben sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine neue Abmachung zu treffen.
5. Der Besteller stellt dem Werkunternehmer auf Anforderung die bei ihm vorhandenen, für die Leistungen benötigten Unterlagen und Daten zur Verfügung, soweit der Besteller diese Daten selbst erhoben hat, sie in seinem Auftrag erhoben wurden oder ihm aus allgemein zugänglichen Quellen bekannt geworden und bei ihm noch verfügbar sind. Ohne diese Angaben ist der Auftrag in sich gefährdet und das beabsichtigte Ergebnis einer Veränderung nicht erfüllbar.
6. Soweit erforderlich, ist der Zugang zu folgenden Räumen zu gewähren, die folgende Ausstattung enthalten.
7. Der Werkunternehmer verpflichtet sich alle vom Besteller beschafften, nicht benötigte Materialien an den Besteller heraus zu geben.
Vertragsausführung. 1. Nach der Erfüllung der in der BB genannten finanziellen Voraussetzungen vom GP und nach der Lieferung sämtlicher für die Vertragsausführung erforderlichen Informationen gemäß Art. II 2 der AVB (weiter „Vertragskonditionen“) vom GP sowie nach der Analyse des Materialbedarfs für die Herstellung der aufgegebenen Bestellung, teilt AWILUX dem GP an seine E-Mail-Adresse den Termin, an dem die Ware für den Versand/die Abholung bereit ist, verstanden als Kalenderwoche, mit. Der fehlende Widerspruch innerhalb von 24 Stunden bedeutet, dass der GP den Termin, an dem die Ware für den Versand/die Abholung bereit ist, akzeptiert. Wird von AWILUX der Termin, an dem die Waren für den Versand/die Abholung bereit sind, nicht angegeben, so heißt es, dass die Bestellung weiterhin auf die Erfüllung der Vertragskonditionen wartet bzw. dass AWILUX immer noch Vereinbarungen mit ihren Lieferanten trifft. Der Termin, an dem die Ware für den Versand/die Abholung bereit ist, wird erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Vertragskonditionen erfüllt werden bzw. an dem der GP die Bestätigung des Abgangs- /des Abholdatums von AWILUX bekommt bzw. nach Ablauf von 24 Stunden nach der Benachrichtigung des GP über den Termin, an dem die Ware für den Versand/die Abholung bereit ist, falls der GP den vorgeschlagenen Termin, an dem die Ware für den Versand/die Abholung bereit ist, weder bestätigt noch ablehnt, gerechnet.
2. Die Lieferung bestellter Xxxx wird von AWILUX eine Woche im Voraus per E-Mail, mit der Angabe des voraussichtlichen Tags und der voraussichtlichen Uhrzeit der Bereitschaft der Ware für die Lieferung/die Abholung (Liefertag), der Aufstellung der Bestellungen des GP, deren Lieferung geplant ist, der Adresse/Adressen der Warenentladung sowie, falls die finanziellen Voraussetzungen noch nicht erfüllt wurden, des fälligen Betrags, dessen Bezahlung für die Vertragsausführung gemäß Art.
Vertragsausführung. Lieferzeit, Versandart und Versandroute
Vertragsausführung