VERTRAGSDAUER / VERTRAGSENDE Musterklauseln

VERTRAGSDAUER / VERTRAGSENDE. Vorliegender Vertrag tritt am Datum seiner Unterzeichnung in Kraft und wird für eine unbestimmte Zeit geschlossen, sofern er nicht von einem der Vertragspartner gemäß den entsprechenden Bestimmungen der Anschlussregelung gekündigt wird. Das Datum neben der Unterschrift jenes Vertragspartners, der vorliegenden Vertrag als Letzter unterzeichnet hat, gilt als Tag des Vertragsabschlusses. Die Vertragspartner erklären sich mit den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags sowie der Anschlussregelung unwiderruflich einverstanden, die auf der Website des VNB eingesehen werden kann und deren Kenntnisnahme sie hiermit bestätigen. Der VNN kann allerdings auf ausdrücklichen Wunsch eine Druckfassung der Anschlussregelung erhalten. Vorliegender Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt. Jeder der beiden Vertragspartner bestätigt, eine Ausfertigung erhalten zu haben. (Ort), den (Datum). Für den Verteilernetzbetreiber Für den Verteilernetznutzer Die Ausführungsmodalitäten und -fristen für einen Anschluss oder die Anpassung eines bestehenden Anschlusses werden dem Verteilernetznutzer im Rahmen des Angebots mitgeteilt, das ihm im Anhang an vorliegenden Vertrag zugestellt wird. Für die Ausführung der Anschlussarbeiten hat sich der VNB an die Modalitäten des vom VNN angenommenen Angebots zu halten.
VERTRAGSDAUER / VERTRAGSENDE. Vorliegender Vertrag tritt am Datum der Unterzeichnung in Kraft und wird für eine unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, er wird von einem der Vertragspartner per Einschreiben gekündigt, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten und gegen Zahlung der Kosten für die Spannungsfreischaltung vonseiten des Kündigers. Das Datum neben der Unterschrift jenes Vertragspartners, der vorliegenden Vertrag als Letzter unterzeichnet hat, gilt als Tag des Vertragsabschlusses. Die Vertragspartner erklären sich mit den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags sowie der Anschlussregelung unwiderruflich einverstanden, die auf der Website des VNB eingesehen werden kann und deren Kenntnisnahme sie hiermit bestätigen. Der VNN kann allerdings auf ausdrücklichen Wunsch eine Druckfassung der Anschlussregelung erhalten. Vorliegender Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt. Jeder der beiden Vertragspartner bestätigt, eine Ausfertigung erhalten zu haben. (Ort), den (Datum). Für den Verteilernetzbetreiber Für den Verteilernetznutzer ANHANG 1 AUSFÜHRUNGSMODALITÄTEN UND -FRISTEN FÜR DEN ANSCHLUSS Die Ausführungsmodalitäten und -fristen für einen Anschluss oder die Anpassung eines bestehenden Anschlusses werden dem Verteilernetznutzer im Rahmen des Angebots mitgeteilt, das ihm im Anhang an vorliegenden Vertrag zugestellt wird. Für die Ausführung der Anschlussarbeiten hat sich der VNB an die Modalitäten des vom VNN angenommenen Angebots zu halten.
VERTRAGSDAUER / VERTRAGSENDE. Y 202004 A DE Das Versicherungsjahr beginnt am 1. April und endet einheit- lich am 31. Xxxx des Folgejahres. Der Versicherungsvertrag gilt für die Dauer von 12 Monaten, bei unterjährigem Ver- sicherungsabschluss bis zum Ende des laufenden Versiche- rungsjahres. Die Vertragsdauer ist in der Police festgelegt. Ist eine schriftliche Kündigung nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf des Vertrages eingetroffen, so verlängert er sich still- schweigend jeweils um ein weiteres Jahr.
VERTRAGSDAUER / VERTRAGSENDE. Der Vertrag wird für zwei Jahre fest abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Er verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang der Kündigungserklärung beim Auftragnehmer an. Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: • bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder Verfahrensabweisung mangels Masse gem. § 26 InsO • wenn für den Auftraggeber eine Warenkreditversicherung nicht mehr abgeschlossen werden kann • wenn wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird. Wird ein Vertrag beendet, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Aufwand für den Abzug der Behälter zusätzlich zu den vertraglichen Vereinbarungen dem Auftraggeber zu belasten.
VERTRAGSDAUER / VERTRAGSENDE. Der Vertrag wird für zwei Jahre fest abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Er verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang der Kündigungserklärung beim Auftragnehmer an. Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: • bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder Verfahrensabweisung mangels Masse gem. § 26 InsO • wenn für den Auftraggeber eine Warenkreditversicherung nicht mehr abgeschlossen werden kann • wenn wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird. Wird ein Vertrag beendet, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Aufwand für den Abzug der Behälter zusätzlich zu den vertraglichen Vereinbarungen dem Auftraggeber zu belasten. 10.Zahlung Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Mangels fehlender Vereinbarung beziehen sich die Preise lediglich auf die eigenen Leistungen des Auftragnehmers, umfassen also nicht etwaige bare Auslagen, Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Kosten für Leistungen Dritter. Diese Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Vereinbarte Leistungsrhythmen sind bindend, Leerfahrten sind kostenpflichtig. Die Rechnung über die vereinbarten Dienstleistungen wird monatlich oder wie vereinbart ausgestellt und ist sofort nach Empfang ohne Abzug zu bezahlen. Im Falle der Überschreitung der Zahlungsfrist stehen dem Auftragnehmer ab Zugang der ersten Mahnung beim Auftraggeber, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontzinssatz der Deutschen Bundesbank zu. Soweit nicht anders vereinbart, gilt das Bankeinzugsverfahren.
VERTRAGSDAUER / VERTRAGSENDE. Der vorliegende Vertrag tritt am Datum der Unterzeichnung in Kraft und wird für eine unbestimmte Zeit geschlossen, sofern er nicht von einer der Parteien gemäß den Vorschriften der Anschlussregelung gekündigt wird. Das Datum neben der Unterschrift jener Partei, die den vorliegenden Vertrag als Letzte unterzeichnet hat, gilt als Tag des Vertragsabschlusses. Die Parteien erklären sich mit den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags unwiderruflich einverstanden und bestätigen, die auf der Website des VNB einsehbare Anschlussregelung zur Kenntnis genommen zu haben. Der VNN kann allerdings auf ausdrücklichen Wunsch eine Druckfassung der Anschlussregelung erhalten. In zwei Exemplaren erstellt. Jede der Parteien erklärt, ein Exemplar erhalten zu haben. Erstellt in Lüttich am . .20 . Für den Verteilungsnetzbetreiber Für den Verteilungsnetznutzer RESA S.A. Interkommunale Rue Sainte-Marie 11 – 4000 LÜTTICH Name, Vorname und Funktion des Vertreters: Xxxx XXXXXXXXXX Leiter Customer Experience Xxxxxxx XXXXXXX Leiter Arbeiten bei Kunden Anhang 1 Modalitäten und Fristen für die Durchführung des Anschlusses Die Durchführungsmodalitäten und -fristen für einen Anschluss bzw. für eine Anpassung eines bestehenden Anschlusses werden dem VNN im Rahmen des Angebots mitgeteilt, das ihm im Anhang zum vorliegenden Vertrag zugestellt wird. Für die Durchführung der Anschlussarbeiten hat sich der VNB an die Modalitäten des vom VNN angenommenen Angebots zu halten. Adresse der Anschlussstelle Bezeichnung der Station Nummer der Station Adresse der Station Schlüssel und Schließzylinder, von RESA bereitgestellt Art des Anschlusses ND/MD Druckminderer Einfacher oder doppelter Druckminderer in der Leitung Nominaler Lieferdruck bar Entnahme m³(n)/h Normdurchsatz: ausgedrückt in m³(n). Entspricht der Belieferung mit 1 m³ Erdgas bei einer Temperatur von 0 °C und unter einem Absolutdruck von 1,01325 bar. Maximaler Durchsatz Zähler (Qmax) m³/h Druck Zählung bar Art AMR oder MMR Bereitstellung von Zählimpulsen ja / nein Falls der VNN (auf seinen Antrag hin oder von Gesetzes wegen) einen Zähler mit automatischer Fernablesung besitzt oder die Bereitstellung von Zählimpulsen beantragt, hat der VNN dem VNB eine Stromversorgung mit 230 V, 50 Hz, 16 A und ein Impulskabel in der Nähe der Zählergruppe (außerhalb des Raums oder des Metallgehäuses) bereitzustellen.

Related to VERTRAGSDAUER / VERTRAGSENDE

  • Vertragsende Der Vertrag endet mit dem Ablaufdatum, sofern fristgerecht gekündigt wurde. Bei Neuregelungen des Vertrages und fristgerechter Kündigung durch den Versicherungsnehmer gemäss Art. 10, Abs. 3 endet der Vertrag per Ende des Versicherungsjahres. Bei Gefahrsveränderung und nachfolgender Kündigung durch xxxxx.xxxxxx innert 14 Tagen endet der Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Eintreffen der Rücktrittserklärung beim Versicherungsnehmer (oder beim neuen Halter). Bei Kündigung durch xxxxx.xxxxxx infolge verletzter Anzeigepflicht gemäss Art. 4 und 5 dieser Bestimmungen endet der Vertrag mit Eintreffen der Kündigung beim Versicherungsnehmer. Bei Kündigung im ersatzpflichtigen Schadenfall durch xxxxx.xxxxxx endet der Vertrag 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- nehmer. Die Kündigung hat spätestens mit Auszahlung der Versiche- rungsleistungen zu erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer im gedeckten Schadenfall spätestens 14 Tage nach Kenntnisnahme der Auszahlung, so erlischt der Vertrag 14 Tage nachdem die Kündigung xxxxx.xxxxxx mitgeteilt wurde. Wechselt für das versicherte Motorrad der Halter (Halterwechsel) und wird ein neuer Versicherungsnachweis einer anderen Versicherungs- gesellschaft aktiviert, so erlischt der Vertrag per Änderungsdatum des Strassenverkehrsamtes. Bei Aktivierung eines neuen Versicherungsnachweises einer anderen Versicherungsgesellschaft bei Motorradwechsel, Wiederinkraftsetzung nach Kontrollschildabgabe von mindestens 14 Tagen, Wechselschild- eröffnung oder Kantonswechsel erlischt der Vertrag per Änderungsda- tum des Strassenverkehrsamtes. Verlegt der Halter seinen Wohnsitz ins Ausland (ausgenommen das Fürsten- tum Liechtenstein), erlischt der Vertrag per Hinterlegung des schweize- rischen Kontrollschildes, spätestens jedoch mit dem Ablauf des Versi- cherungsjahres.

  • Vertragsdauer Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsinhalt Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Vertragsrücktritt Der Kunde hat das Recht, gegen Bezahlung ei- ner Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 10% des Brutto-Angebotes bzw. des Brutto- Kaufvertragsbetrages ohne Angabe von Grün- den (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso besteht für den Kunden innerhalb einer Woche eine schriftliche Rücktrittsmöglichkeit vom Vertragsabschluss, wenn dieser nicht von ihm angebahnt wurde. Bei Annahmeverzug (Pkt. 7.) oder Konkurs des Kunden bzw. Kon- kursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Xxxx, einen pauschalierten Schadenersatz von 10% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begeh- ren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsver- pflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zu- rückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Si- cherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Xxxx, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Xxxx einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des Brutto- rechnungsbetrages oder den tatsächlich ent- standenen Xxxxxxx zu bezahlen. Gerät der Kunde nach Vertragsabschluss un- verschuldet in eine finanzielle Notlage und macht uns diese per entsprechenden Doku- mentationen glaubhaft, haben wir die Xxxx, auf die Erfüllung des Vertrages maximal drei Jahre zuzuwarten oder der Aufhebung des Vertrages ohne Schadenersatz von Seiten des in finanzieller Notlage befindlichen Kunden zuzustimmen. Für bereits ausgelieferte Waren wird von uns eine Endrechnung erstellt, welche mit den bisher geleisteten Zahlungen (Anzahlung, Teilzahlungen) des Kunden gegengerechnet werden. Diese Restschuld ist binnen vier Wochen vom Kunden zu begleichen. Entsteht jedoch aus dieser Gegenrechnung ein Guthaben (Überzahlung, Mehrzahlung) des Kunden, wird dieser Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rücktrittsannahme dem Kun- den rückerstattet. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Kunde vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zu- rücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Ein- langens der Ware beim Kunden bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsab- schlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Kunde gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tra- gen; wurde für den Vertrag ein Kredit abge- schlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kredit- gewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß inner- halb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss be- gonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragsparteien Im Rubrum des Grundstückskaufvertrages sind zunächst die Vertragsparteien präzise zu bezeichnen. Sind Gesellschaften Vertragsparteien, sind diese mit ihrer Firma bzw. ihrem Namen, dem Sitz, der Geschäftsanschrift und den Handelsregisterangaben (soweit vorhanden) in die Urkunde aufzunehmen. Darüber hinausgehend sollten stets, insbesondere aber bei der Beteiligung von Gesellschaften, die genauen Vertretungsverhältnisse in der Urkunde in einer Weise aufgenommen und nachgewiesen werden, die einerseits gegenüber dem Grundbuchamt, andererseits aber auch zu späteren Zeitpunkten gegenüber der anderen Vertragspartei oder auch gegenüber Dritten den Nachweis der ordnungsgemäßen Vertretung der Vertragsparteien bei der Beurkundung er- möglicht. Ist an dem Vertrag eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, so ist diese nach der jüngsten Rechtsprechung selbst rechtsfähig1 und damit als solche Partei des Grundstückskaufvertrages. Ferner hat der BGH jüngst die formelle Grundbuchfähigkeit der GbR bestätigt.2 Die GbR kann künftig unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werden. Die Bezeichnung der ein- zelnen Gesellschafter ist dagegen nicht mehr erforderlich, sondern dient ledig- lich der Identifizierung bei fehlendem Namen oder der Unterscheidung der 228 229 1 Vgl. BGH v. 29.1.2001 – II ZR 331/00, BGHZ 14ł, 341 ff. 2 BGH v. 4.12.2008 – V ZB 74/08, WM 2009, 171 ff. GbR von anderen Gesellschaften mit gleichem Namen. Ob bei Änderungen im Gesellschafterbestand oder bei Umbenennung der Gesellschaft eine Grundbuchberichtung oder lediglich eine Richtigstellung erforderlich ist, ist umstritten (siehe dazu auch Rz. 50).1 Auch künftig sollte bei der Vertrags- gestaltung aber sorgfältig darauf geachtet werden, dass in dem Grundstücks- kaufvertrag die Gesellschaft mit ihrem aktuellen Namen bezeichnet wird und ggf. zur Klarstellung sämtliche GbR-Gesellschafter namentlich genannt wer- den. Darüber hinausgehend sollte festgestellt werden, ob die aktuelle Bezeich- nung der Gesellschaft noch mit dem eingetragenen Namen identisch ist. Soll- te dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, noch vor der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages oder im Zusammenhang damit Kontakt mit dem Grundbuchamt aufzunehmen, um entweder durch einen von Amts wegen durchzuführenden Berichtigungsvermerk oder einen Grundbuchberichtigungs- antrag eine Aktualisierung/Richtigstellung der Bezeichnung zu erlangen. Siehe dazu auch Rz. 50.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.