VERTRAGSDAUER / VERTRAGSENDE Musterklauseln

VERTRAGSDAUER / VERTRAGSENDE. Vorliegender Vertrag tritt am Datum seiner Unterzeichnung in Kraft und wird für eine unbestimmte Zeit geschlossen, sofern er nicht von einem der Vertragspartner gemäß den entsprechenden Bestimmungen der Anschlussregelung gekündigt wird. Das Datum neben der Unterschrift jenes Vertragspartners, der vorliegenden Vertrag als Letzter unterzeichnet hat, gilt als Tag des Vertragsabschlusses. Die Vertragspartner erklären sich mit den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags sowie der Anschlussregelung unwiderruflich einverstanden, die auf der Website des VNB eingesehen werden kann und deren Kenntnisnahme sie hiermit bestätigen. Der VNN kann allerdings auf ausdrücklichen Wunsch eine Druckfassung der Anschlussregelung erhalten. Vorliegender Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt. Jeder der beiden Vertragspartner bestätigt, eine Ausfertigung erhalten zu haben. (Ort), den (Datum). Für den Verteilernetzbetreiber Für den Verteilernetznutzer Die Ausführungsmodalitäten und -fristen für einen Anschluss oder die Anpassung eines bestehenden Anschlusses werden dem Verteilernetznutzer im Rahmen des Angebots mitgeteilt, das ihm im Anhang an vorliegenden Vertrag zugestellt wird. Für die Ausführung der Anschlussarbeiten hat sich der VNB an die Modalitäten des vom VNN angenommenen Angebots zu halten. Anschrift des Kunden (Anschlussstelle) Bezeichnung der Station Konfiguration der Station SMART oder STANDARD Nummer der Station Anschlussart MS Anschlussart für Energieabnahme ILM Anschlussart für Einergieeinspeisung Nennspannung kV Versorgungsquelle Maximale vertragliche Energieabnahme kVA Maximale vertragliche Energieeinspeisung kVA Davon: Permanente Einspeiseleistung kVA Flexible Einspeiseleistung kVA Zukünftige permanente Einspeiseleistung (nach wirtschaftlich gerechtfertigter Leistungssteigerung, die spätestens bis zum TT/MM/JJJJ erfolgt) kVA Dezentral mit Verwertung (2 EAN) Eigenverbrauch (keine Energieeinspeisung ins Netz) Windkraft Kontinuierliche Modulation Fotovoltaik Kontinuierliche Modulation Qualitäts-Kraft- Wärme-Kopplung (im Sinne der CWaPE) Kontinuierliche Modulation Notstromaggregat Kontinuierliche Modulation Sonstige: … Kontinuierliche Modulation Art des Begrenzers Einstellwert Leistungsschutzschalter 230 V A Leistungsschutzschalter 400 V A Sicherung 230 V A Sicherung 400 V A Hochspannungsschutzschalter A Hochspannungssicherungen A - Die Schutzwerte des Transformators sowie die Verzögerungszeiten der Schutzrelais müssen der technischen Vorschrift Synergrid C2...
VERTRAGSDAUER / VERTRAGSENDE. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. April und endet einheitlich am 31. Xxxx des Folgejahres. Der Versicherungsvertrag gilt für 12 Monate, bei unterjährigem Versicherungsabschluss bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Die Vertragsdauer ist in der Police festgelegt. Ist eine schriftliche Kündigung nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf des Vertrages eingetroffen, so verlängert er sich still- schweigend jeweils um 1 Jahr.
VERTRAGSDAUER / VERTRAGSENDE. Vorliegender Vertrag tritt am Datum der Unterzeichnung in Kraft und wird für eine unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, er wird von einem der Vertragspartner per Einschreiben gekündigt, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten und gegen Zahlung der Kosten für die Spannungsfreischaltung vonseiten des Kündigers. Das Datum neben der Unterschrift jenes Vertragspartners, der vorliegenden Vertrag als Letzter unterzeichnet hat, gilt als Tag des Vertragsabschlusses. Die Vertragspartner erklären sich mit den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags sowie der Anschlussregelung unwiderruflich einverstanden, die auf der Website des VNB eingesehen werden kann und deren Kenntnisnahme sie hiermit bestätigen. Der VNN kann allerdings auf ausdrücklichen Wunsch eine Druckfassung der Anschlussregelung erhalten. Vorliegender Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt. Jeder der beiden Vertragspartner bestätigt, eine Ausfertigung erhalten zu haben. (Ort), den (Datum). Für den Verteilernetzbetreiber Für den Verteilernetznutzer ANHANG 1 AUSFÜHRUNGSMODALITÄTEN UND -FRISTEN FÜR DEN ANSCHLUSS Die Ausführungsmodalitäten und -fristen für einen Anschluss oder die Anpassung eines bestehenden Anschlusses werden dem Verteilernetznutzer im Rahmen des Angebots mitgeteilt, das ihm im Anhang an vorliegenden Vertrag zugestellt wird. Für die Ausführung der Anschlussarbeiten hat sich der VNB an die Modalitäten des vom VNN angenommenen Angebots zu halten. Anschrift der Anschlussstelle Bezeichnung der Station Nummer der Station
VERTRAGSDAUER / VERTRAGSENDE. Der Vertrag wird für zwei Jahre fest abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Er verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang der Kündigungserklärung beim Auftragnehmer an. Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: • bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder Verfahrensabweisung mangels Masse gem. § 26 InsO • wenn für den Auftraggeber eine Warenkreditversicherung nicht mehr abgeschlossen werden kann • wenn wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird. Wird ein Vertrag beendet, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Aufwand für den Abzug der Behälter zusätzlich zu den vertraglichen Vereinbarungen dem Auftraggeber zu belasten. 10.Zahlung Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Mangels fehlender Vereinbarung beziehen sich die Preise lediglich auf die eigenen Leistungen des Auftragnehmers, umfassen also nicht etwaige bare Auslagen, Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Kosten für Leistungen Dritter. Diese Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Vereinbarte Leistungsrhythmen sind bindend, Leerfahrten sind kostenpflichtig. Die Rechnung über die vereinbarten Dienstleistungen wird monatlich oder wie vereinbart ausgestellt und ist sofort nach Empfang ohne Abzug zu bezahlen. Im Falle der Überschreitung der Zahlungsfrist stehen dem Auftragnehmer ab Zugang der ersten Mahnung beim Auftraggeber, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontzinssatz der Deutschen Bundesbank zu. Soweit nicht anders vereinbart, gilt das Bankeinzugsverfahren.
VERTRAGSDAUER / VERTRAGSENDE. Der Vertrag wird für zwei Jahre fest abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Er verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang der Kündigungserklärung beim Auftragnehmer an. Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: • bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder Verfahrensabweisung mangels Masse gem. § 26 InsO • wenn für den Auftraggeber eine Warenkreditversicherung nicht mehr abgeschlossen werden kann • wenn wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird. Wird ein Vertrag beendet, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Aufwand für den Abzug der Behälter zusätzlich zu den vertraglichen Vereinbarungen dem Auftraggeber zu belasten.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.