Vertragslaufzeit. 13.1 Der Vertrag über die Diagnosesoftware und die Serviceleistungen gem. Art. 4 wird unbefristet abgeschlossen. Der Vertrag endet mit einer Frist von 3 Monaten ab Zugang der Kündigung einer der Vertragsparteien. 13.2 Bei Neuentwicklungen bzw. Umstellungen des bestehenden Porsche Testers wird PORSCHE der WERKSTATT binnen einer angemessenen Frist mitteilen, dass ein neues System zum Einsatz kommt. Die WERKSTATT ist berechtigt, dieses neue System aufgrund eines neu abzuschließenden Vertrages zu beziehen. Mit der Veröffentlichung eines neuen Systems werden keine weiteren Softwareaktualisierungen des bis dahin geltenden Systems erfolgen. PORSCHE ist zudem berechtigt, mit der Ankündigung und Einführung eines solchen neuen Systems den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. 13.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von Art. 13.1 unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für PORSCHE insbesondere vor, • wenn die WERKSTATT den Porsche Tester zur unzulässigen Einstellung von Fahrzeugeigenschaften und Fahrzeugdaten missbraucht; • wenn die WERKSTATT die Diagnosesoftware unbefugt einem Dritten überlässt; • wenn die WERKSTATT die in Art. 6 festgelegten Nutzungsrechte in sonstiger Weise überschreitet; • wenn die WERKSTATT für mehr als zwei Monate mit der Entrichtung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses in Verzug ist; • wenn die WERKSTATT gegen die in Art. 16 aufgeführte Geheimhaltungspflicht verstößt; • wenn ein Dritter aufgrund eines gegen die WERKSTATT gerichteten Vollstreckungstitels die Zwangsvollstreckung in die Diagnosesoftware bzw. die Nutzungsrechte der WERKSTATT betreibt; • wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der WERKSTATT eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. 13.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Kauf Und Lizenzvertrag
Vertragslaufzeit. 13.1 10.1 Der Vertrag über die Diagnosesoftware und die Serviceleistungen gem. Art. 4 wird unbefristet abgeschlossenläuft für maximal ein Jahr. Der Vertrag endet mit einer Frist von 3 Monaten ab Zugang der verlängert sich zum Ablauf um jeweils ein wei- teres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Kündigung einer der Vertragsparteienist nur wirk- sam, wenn Sie dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor Ablauf zugeht.
13.2 Bei Neuentwicklungen bzw. Umstellungen des bestehenden Porsche Testers wird PORSCHE der WERKSTATT binnen einer angemessenen Frist mitteilen, dass ein neues System zum Einsatz kommt. Die WERKSTATT ist berechtigt, dieses neue System aufgrund eines neu abzuschließenden Vertrages zu beziehen. Mit der Veröffentlichung eines neuen Systems werden keine weiteren Softwareaktualisierungen des bis dahin geltenden Systems erfolgen. PORSCHE ist zudem berechtigt, mit der Ankündigung und Einführung eines solchen neuen Systems den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
13.3 10.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von Art. 13.1 unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für PORSCHE insbesondere insbe- sondere vor, • wenn Dienste Dritter, die WERKSTATT den Porsche Tester zur unzulässigen Einstellung von Fahrzeugeigenschaften und Fahrzeugdaten missbraucht; • die Grundlage dieses Vertrages bilden, dauerhaft nicht ver- fügbar sind (z. B. Nichtverfügbarkeit des satellitengestützten Ortungssystems). Eine Kündigung kann in Textform (z. B. per Brief, Fax oder per E-Mail) an die jeweils andere Ver- tragspartei erfolgen.
10.3 Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn Sie nicht mehr Halter des bei dem Unfallmeldedienst für die WERKSTATT die Diagnosesoftware unbefugt einem Dritten überlässt; • wenn die WERKSTATT die in Art. 6 festgelegten Nutzungsrechte in sonstiger Weise überschreitet; • wenn die WERKSTATT für Durchführung dieses Vertrages registrierten Fahrzeugs sind oder dieses Fahrzeug nicht mehr als zwei Monate mit Pkw in der Entrichtung des Mietzinses Bundesrepublik Deutschland zugelassen ist oder eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses wenn es veräußert oder außer Betrieb gesetzt wird. Sie haben uns in Verzug ist; • wenn die WERKSTATT gegen die diesem Fall unverzüg- lich in Art. 16 aufgeführte Geheimhaltungspflicht verstößt; • wenn ein Dritter aufgrund eines gegen die WERKSTATT gerichteten Vollstreckungstitels die Zwangsvollstreckung in die Diagnosesoftware bzw. die Nutzungsrechte der WERKSTATT betreibt; • wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der WERKSTATT eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wirdTextform hierüber zu informieren.
13.4 10.4 [Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der <Sparte>- Versicherungsvertrag bei der <Versicherungsunternehmen> für das Fahrzeug endet. Der Vertrag endet auch, wenn das Fahrzeug nicht mehr als Pkw in der Bundesrepublik Deutschland zugelas- sen ist oder wenn es veräußert oder außer Betrieb gesetzt wird. Sie haben uns in diesem Fall un- verzüglich in Textform hierüber zu informieren.]
10.5 Ist der Vertrag beendet, werden wir den Unfallmeldedienst deaktivieren. Selbiges gilt für die Un- fallmelde-App. Die Funktion des Unfallmeldedienstes steht in der Folge nicht mehr zur Verfügung.
10.6 Eine Rückabwicklung des Erwerbs des Unfallmeldesteckers erfolgt im Falle der Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformdieses Vertrages nicht. In diesem Fall bleiben Sie Eigentümer des Unfallmeldesteckers.
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Samples: Unfallmeldedienstvertrag
Vertragslaufzeit. 13.1 5.1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
5.2. Sofern der Kunde nur den Nutzungsvertrag für Meine WSW abgeschlossen hat, aber keine weiteren WSW-Angebote nutzt, kann der Kunde den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen.
5.3. Für den Fall, dass der Kunde einen oder mehrere (Nutzungs-)Verträge mit den jeweiligen Anbietern der WSW-Angebote geschlossen hat, kann der Nutzungsvertrag vom Kunden nur zusammen mit diesen (Nutzungs-)Verträgen unter Einhaltung der für die WSW-Angebote jeweils vorgesehenen Laufzeiten und Kündigungsfristen gekündigt werden. Der Nutzungsvertrag endet daher erst, wenn der letzte noch laufende Vertrag über die Diagnosesoftware und die Serviceleistungen gem. Art. 4 wird unbefristet abgeschlossen. Der Vertrag endet mit einer Frist von 3 Monaten ab Zugang Nutzung der Kündigung einer der VertragsparteienWSW-Angebote vollständig beendet ist.
13.2 Bei Neuentwicklungen bzw5.4. Umstellungen des bestehenden Porsche Testers wird PORSCHE der WERKSTATT binnen einer angemessenen Frist mitteilen, dass ein neues System zum Einsatz kommt. Die WERKSTATT ist berechtigt, dieses neue System aufgrund eines neu abzuschließenden Vertrages zu beziehen. Mit der Veröffentlichung eines neuen Systems werden keine weiteren Softwareaktualisierungen des bis dahin geltenden Systems erfolgen. PORSCHE ist zudem berechtigt, mit der Ankündigung und Einführung eines solchen neuen Systems den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
13.3 Das Recht zur Kündigung des Kunden und der WSW, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt von Art. 13.1 unberührt. Ein wichtiger Die WSW kann insbesondere dann aus wichtigem Grund liegt für PORSCHE insbesondere voraußerordentlich kündigen, • wenn die WERKSTATT den Porsche Tester zur unzulässigen Einstellung wenn
5.4.1. der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und diese Verstöße trotz Abmahnung und Fristsetzung nicht beendet; bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung nicht erforderlich; oder
5.4.2. der Kunde falsche oder unvollständige Angaben bei der Registrierung gemacht und/oder seine Registrierungsdaten im Falle von Fahrzeugeigenschaften und Fahrzeugdaten missbraucht; • wenn die WERKSTATT die Diagnosesoftware einer Änderung nicht aktualisiert und/oder seine Zugangsdaten unbefugt einem Dritten überlässt; • wenn die WERKSTATT die in Art. 6 festgelegten Nutzungsrechte in sonstiger Weise überschreitet; • wenn die WERKSTATT für mehr als zwei Monate mit der Entrichtung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses in Verzug ist; • wenn die WERKSTATT gegen die in Art. 16 aufgeführte Geheimhaltungspflicht verstößt; • wenn ein Dritter aufgrund eines gegen die WERKSTATT gerichteten Vollstreckungstitels die Zwangsvollstreckung in die Diagnosesoftware bzw. die Nutzungsrechte der WERKSTATT betreibt; • wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der WERKSTATT eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wirdweitergegeben hat.
13.4 5.5. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformist möglich per Nachricht an WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, Konzernkommunikation, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxx.xxxxxx@xxx-xxxxxx.xx.
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Samples: Gas Supply Agreement
Vertragslaufzeit. 13.1 Der Vertrag über die Diagnosesoftware und die Serviceleistungen gem. Art. 4 wird unbefristet abgeschlossen8.1. Der Vertrag endet mit ist für den eingangs als Grundlaufzeit genannten Zeitraum geschlossen.
8.2. Das Vertragsverhältnis verlängert sich nach Ablauf der Laufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht von einer Frist von 3 Monaten ab Vertragspartei einen Monat vor Ablauf der Laufzeit in Textform gekündigt wird. Vier Wochen nach Zugang der Kündigung einer des Strombeziehers bestätigt der VertragsparteienLieferant die Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes.
13.2 Bei Neuentwicklungen bzw8.3. Umstellungen Das Vertragsverhältnis endet daneben auch dann, wenn der Lieferant den Betrieb der Anlage(n) endgültig einstellt. Er soll dies spätestens drei Monate vor der Einstellung des bestehenden Porsche Testers wird PORSCHE Betriebes dem Strombezieher schriftlich anzeigen.
8.4. Im Falle der WERKSTATT binnen einer angemessenen Frist mitteilenBeendigung des Vertrages über die Miete von Wohnräumen endet auch der Mieterstromvertrag mit Rückgabe der Wohnung an den Vermieter unabhängig von der Laufzeit des Mieterstromvertrages. Es bedarf hierfür keiner gesonderten Kündigung des Mieterstromvertrages. Der Strombezieher hat den Stromlieferanten über die Beendigung des Mietverhältnisses und den Termin der Rückgabe unverzüglich, dass ein neues System zum Einsatz kommtnachdem ihm der Termin bekannt ist, in Kenntnis zu setzen. Der Strombezieher ist verpflichtet, dem Lieferanten seine neuen Adressdaten zu Abrechnungszwecken mitzuteilen.
8.5. Daneben endet das Vertragsverhältnis, wenn eine der Vertragsparteien dieses aus wichtigem Grund kündigt. Die WERKSTATT ist berechtigt, dieses neue System aufgrund eines neu abzuschließenden Vertrages zu beziehen. Mit der Veröffentlichung eines neuen Systems werden keine weiteren Softwareaktualisierungen des bis dahin geltenden Systems erfolgen. PORSCHE ist zudem berechtigt, mit der Ankündigung und Einführung eines solchen neuen Systems den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
13.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von Art. 13.1 unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für PORSCHE insbesondere vorist ohne Einhaltung der oben bestimmten Frist oder eines bestimmten Beendigungszeitpunktes mit angemessener Frist zum gebotenen Zeitpunkt möglich, • wenn die WERKSTATT den Porsche Tester zur unzulässigen Einstellung von Fahrzeugeigenschaften und Fahrzeugdaten missbraucht; • wenn die WERKSTATT die Diagnosesoftware unbefugt einem Dritten überlässt; • wenn die WERKSTATT die in Art. 6 festgelegten Nutzungsrechte in sonstiger Weise überschreitet; • wenn die WERKSTATT für mehr als zwei Monate mit Fortsetzung des Vertragsverhältnisses über diesen Zeitpunkt hinaus der Entrichtung des Mietzinses oder eines kündigenden Partei nicht unerheblichen Teils des Mietzinses in Verzug zumutbar ist; • wenn die WERKSTATT gegen die in Art. 16 aufgeführte Geheimhaltungspflicht verstößt; • wenn ein Dritter aufgrund eines gegen die WERKSTATT gerichteten Vollstreckungstitels die Zwangsvollstreckung in die Diagnosesoftware bzw. die Nutzungsrechte der WERKSTATT betreibt; • wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der WERKSTATT eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
13.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit 8.6. Nicht zumutbar im Sinne des vorstehenden Absatzes ist die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses insbesondere dann, wenn • die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund einer Änderung der SchriftformRechtslage nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll möglich ist • die Xxxxxxxxxxxxxxx xxx § 00 XxxxxXXX vorliegen.
8.7. Für den Rücktritt gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Samples: Mieterstromvertrag
Vertragslaufzeit. 13.1 4.1 Durch die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs tritt der Kunde das Recht zur Vermarktung der THG-Quote des angemeldeten Elektro- fahrzeugs für den Abtretungszeitraum an die SWPS ab.
4.2 Für Anmeldungen von Elektrofahrzeugen ist der Abtretungszeitraum das laufende Kalenderjahr der Anmeldung.
4.3 Der Kunde kann den Abtretungszeitraum angemeldeter Elektrofahrzeuge jeweils um ein weiteres Kalenderjahr verlängern. Verlänge- rungen können für jedes angemeldete Elektrofahrzeug beliebig oft durchgeführt werden. Verlängerungen des Abtretungszeitraums sind nur möglich, wenn die geregelten Voraussetzungen der Anmeldung und die gesetzlichen Bestimmungen weiterhin erfüllt sind.
4.4 Eine Verlängerung des Abtretungszeitraums wird erst wirksam, wenn der Kunde erneut ein Foto/Scan der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugschein zur Verfügung stellt.
4.5 Erfolgt keine Verlängerung des Abtretungszeitraums durch den Kunden, wird das Elektrofahrzeug automatisch mit Ablauf des jewei- ligen Abtretungszeitraums für die weitere Vermarktung der THG-Quote durch die SWPS beim Umweltbundesamt abgemeldet. Eine Auszahlung der Klimaprämie für den Folgezeitraum entfällt dann.
4.6 Der Vertrag über zwischen der SWPS und dem Kunden läuft mit einer Erstlaufzeit bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres.
4.7 Die Vertragspartner können den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen in Textform gegenüber dem jeweils anderen Vertrags- partner kündigen. Hinsichtlich aller im Zeitpunkt der Kündigung bereits angemeldeter Elektrofahrzeuge des Kunden wird die Diagnosesoftware Kündi- gung erst wirksam, sobald der jeweilige Abtretungszeitraum abgelaufen ist. Insbesondere wird die SWPS die bereits abgetretene THG-Quote für das laufende Kalenderjahr vermarkten und die Serviceleistungen gem. Art. 4 wird unbefristet abgeschlossendem Kunden eine etwaige Vergütung auszahlen. Der Vertrag endet mit einer Frist von 3 Monaten ab Zugang Kunde kann nach der Kündigungserklärung aber keine weiteren Elektrofahrzeuge mehr anmelden oder bestehende Anmeldungen verlängern. Wech- selseitige Ansprüche, die bis zur Wirkung der Kündigung einer der Vertragsparteienentstehen, bleiben auch nach Vertragsbeendigung bestehen.
13.2 Bei Neuentwicklungen bzw. Umstellungen des bestehenden Porsche Testers wird PORSCHE der WERKSTATT binnen einer angemessenen Frist mitteilen, dass ein neues System zum Einsatz kommt. Die WERKSTATT ist berechtigt, dieses neue System aufgrund eines neu abzuschließenden Vertrages zu beziehen. Mit der Veröffentlichung eines neuen Systems werden keine weiteren Softwareaktualisierungen des bis dahin geltenden Systems erfolgen. PORSCHE ist zudem berechtigt, mit der Ankündigung und Einführung eines solchen neuen Systems den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
13.3 4.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von Art. 13.1 für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die SWPS liegt für PORSCHE insbesondere dann vor, • wenn die WERKSTATT den Porsche Tester zur unzulässigen Einstellung von Fahrzeugeigenschaften und Fahrzeugdaten missbraucht; • wenn die WERKSTATT die Diagnosesoftware unbefugt einem Dritten überlässt; • wenn die WERKSTATT die in Art. 6 festgelegten Nutzungsrechte in sonstiger Weise überschreitet; • wenn die WERKSTATT für mehr als zwei Monate mit der Entrichtung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses in Verzug ist; • wenn die WERKSTATT gegen die in Art. 16 aufgeführte Geheimhaltungspflicht verstößt; • wenn ein Dritter aufgrund eines Vertragspartner gegen Vorgaben oder Pflichten aus dieser Vereinbarung verstößt, die WERKSTATT gerichteten Vollstreckungstitels Umsetzung des Vertrages stört oder diese missbräuchlich nutzt oder manipuliert und hieraus eine Fortsetzung des Vertrages für den anderen Vertragspartner aus diesem Grunde nicht zumutbar ist. Im Falle einer au- ßerordentlichen Kündigung der SWPS verbleibt die Zwangsvollstreckung in bereits abgetretene THG-Quote bei der SWPS, wird weiterhin durch diese beim Umweltbundesamt angemeldet und vermarktet. Sofern dem Kunden ein Vergütungsanspruch zusteht, erhält der Kunde für die Diagnosesoftware bzw. Ver- marktung der abgetretenen THG-Quote weiterhin die Nutzungsrechte der WERKSTATT betreibt; • wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der WERKSTATT eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wirdVergütung.
13.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragslaufzeit. 13.1 Der Vertrag über die Diagnosesoftware und die Serviceleistungen gem. Art. 4 wird unbefristet abgeschlossentritt ab in Kraft. Der Vertrag endet Gasversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Grundlage der Erdgaslieferung sind die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ich mit Unterzeichnung anerkenne. Die Stadtwerke Döbeln GmbH weist darauf hin, dass der Gasliefervertrag erst mit Unterzeichnung durch den Auftraggeber wirksam wird. Der Auftraggeber bevollmächtigt die Stadtwerke Döbeln GmbH (SWD GmbH) - falls erforderlich - zur Kündigung des bestehenden Erdgasliefervertrages sowie zur Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Erklärungen und Handlungen. Ferner bevollmächtigt der Auftraggeber die SWD GmbH - falls erforderlich - zum Abschluss des Netznutzungsvertrages und des Netzanschlussvertrages mit dem örtlichen Netzbetreiber sowie zur Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Erklärungen und Handlungen. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wieder- kehrenden Lieferung gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m Art. 246 § 3 Monaten ab Zugang EGBGB. Zur Wahrung der Kündigung einer der Vertragsparteien.
13.2 Bei Neuentwicklungen Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Stadtwerke Döbeln GmbH, Xxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Telefax: 03431 / 721-111, E-Mail: xxxx@xx-xxxxxxx.xx Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. Umstellungen des bestehenden Porsche Testers wird PORSCHE der WERKSTATT binnen einer angemessenen Frist mitteilenherausgeben, dass ein neues System zum Einsatz kommtmüssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die WERKSTATT ist berechtigt, dieses neue System aufgrund eines neu abzuschließenden Vertrages zu beziehen. Mit der Veröffentlichung eines neuen Systems werden keine weiteren Softwareaktualisierungen des bis dahin geltenden Systems erfolgen. PORSCHE ist zudem berechtigt, Frist beginnt für Sie mit der Ankündigung und Einführung eines solchen neuen Systems den Vertrag Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
13.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von Artderen Empfang. 13.1 unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für PORSCHE insbesondere vorOrt, • wenn die WERKSTATT den Porsche Tester zur unzulässigen Einstellung von Fahrzeugeigenschaften und Fahrzeugdaten missbraucht; • wenn die WERKSTATT die Diagnosesoftware unbefugt einem Dritten überlässt; • wenn die WERKSTATT die in Art. 6 festgelegten Nutzungsrechte in sonstiger Weise überschreitet; • wenn die WERKSTATT für mehr als zwei Monate mit der Entrichtung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses in Verzug ist; • wenn die WERKSTATT gegen die in Art. 16 aufgeführte Geheimhaltungspflicht verstößt; • wenn ein Dritter aufgrund eines gegen die WERKSTATT gerichteten Vollstreckungstitels die Zwangsvollstreckung in die Diagnosesoftware bzw. die Nutzungsrechte der WERKSTATT betreibt; • wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der WERKSTATT eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
13.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.Datum: Unterschrift: x
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Samples: Gas Supply Agreement
Vertragslaufzeit. 13.1 Der Vertrag über die Diagnosesoftware und die Serviceleistungen gem. Art. 4 wird unbefristet abgeschlossen. Der Vertrag endet mit einer Frist von 3 Monaten ab Zugang der Kündigung einer der Vertragsparteien.
13.2 Bei Neuentwicklungen bzw. Umstellungen des bestehenden Porsche Testers wird PORSCHE der WERKSTATT binnen einer angemessenen Frist mitteilen, dass ein neues System zum Einsatz kommt5.1. Die WERKSTATT ist berechtigt, dieses neue System aufgrund eines neu abzuschließenden Vertrages zu beziehenLaufzeit der Vekräge beträgt nach Xxxx der Club Mitglieder 12 oder 24 Monate. Mit der Veröffentlichung eines neuen Systems werden keine weiteren Softwareaktualisierungen Die Kündigung des bis dahin geltenden Systems erfolgen. PORSCHE ist zudem berechtigt, mit der Ankündigung und Einführung eines solchen neuen Systems den Vertrag Vekrages durch das Mitglied hat mit einer Frist von drei Monaten vor dem Ende der vereinbaken Laufzeit zu kündigenerfolgen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ohne Kündigung verlängek sich der Vekrag um jeweils 12 Monate.
13.3 5.2. Während der Vekragslaufzeit kann der Vekrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das Recht wäre zum Beispiel der Zahlungsrückstand eines Mitgliedes gem. Ziffer (4.5.), die Weitergabe der Clubkake an DriUe, eine Erhöhung der Prei- se gem. Ziffer (4.6.) oder die Betriebseinstellung des Studios. Die Verpflichtung des Mitgliedes zur Zahlung der vereinbaken Beiträge für die Dauer der verein- baken und auch der verlängeken Vekragslaufzeit wird durch eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von ArtGrunde nicht berühk, es sei denn, das Studio hat Veranlassung für die Kündigung gegeben. 13.1 unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für PORSCHE insbesondere vor, • wenn die WERKSTATT den Porsche Tester zur unzulässigen Einstellung von Fahrzeugeigenschaften und Fahrzeugdaten missbraucht; • wenn die WERKSTATT die Diagnosesoftware unbefugt einem Dritten überlässt; • wenn die WERKSTATT die in Art. 6 festgelegten Nutzungsrechte in sonstiger Weise überschreitet; • wenn die WERKSTATT für Dies könnte durch Preiserhöhung um mehr als zwei Monate mit 10% oder Betriebseinstellung gegeben sein. Eine Rückvergütung der Entrichtung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses Servicegebühr ist, auch anteilig, in Verzug ist; • wenn die WERKSTATT gegen die in Art. 16 aufgeführte Geheimhaltungspflicht verstößt; • wenn ein Dritter aufgrund eines gegen die WERKSTATT gerichteten Vollstreckungstitels die Zwangsvollstreckung in die Diagnosesoftware bzw. die Nutzungsrechte der WERKSTATT betreibt; • wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der WERKSTATT eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wirdjedem Falle ausgeschlossen.
13.4 5.3. Sollte es im Falle der Nichtbeachtung der empfohlenen Besonnungszeiten zu Verbrennungen kommen, so berechtigt dies das Mitglied nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vekrages.
5.4. Xxxxxx das Mitglied seinen Wohnok wechseln und dadurch eine unzumutbare Entfernung zum Studio entstehen, besteht die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung. Das Clubmitglied hat dies durch geeignete Belege (zum Beispiel Be- scheinigung der Ummeldung) nachzuweisen.
5.5. Aus wichtigem Grund kann der Vekrag einvernehmlich stillgelegt werden. Das wäre zum Beispiel während einer medizinischen Behandlung, Schwanger- schaft oder einer längeren Abwesenheit vom Wohnok aus beruflichen Gründen. Das Clubmitglied hat dies durch geeignete Belege nachzuweisen. Die Laufzeit des Vekrages verlängek sich dadurch um die Zeit der Stilllegung.
5.6. Im Falle der Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformwird das Clubmitglied sofok seine Clubkake zurück- geben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen