Vertragslaufzeit. Sofern sich aus dem Tarif nichts anderes ergibt, wird der Versi- cherungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann erstmals zum Ablauf der Mindestvertragsdauer und danach zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Es gelten folgende Mindestvertragslaufzeiten: › in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversi- cherung zwei Versicherungsjahre › in der Krankentagegeldversicherung ein Versicherungsjahr › in der Pflegekrankenversicherung ein Versicherungsjahr › in der geförderten ergänzenden Pflegeversicherung zwei Versicherungsjahre Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versiche- rungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet am 31. Dezem- ber des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versiche- rungsjahre sind mit dem Kalenderjahr gleich.
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Vertragslaufzeit. Sofern sich aus dem Tarif nichts anderes ergibt, wird der Versi- cherungsvertrag Versicherungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann erstmals zum Ablauf der Mindestvertragsdauer und danach zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Es gelten folgende Mindestvertragslaufzeiten: › in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversi- cherung Krankenhaustagegeld- versicherung zwei Versicherungsjahre › in der Krankentagegeldversicherung ein Versicherungsjahr › in der Pflegekrankenversicherung ein Versicherungsjahr › in der geförderten ergänzenden Pflegeversicherung zwei Versicherungsjahre Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versiche- rungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet am 31. Dezem- ber De- zember des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versiche- rungsjahre Versi- cherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr gleich.
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