Common use of Vertragslaufzeit Clause in Contracts

Vertragslaufzeit. 21.1 Der Vertrag über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) wird für eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren geschlossen, soweit nicht im Einzelvertrag anders vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wo- chen. Der Vertrag ist erstmals zum Ende der Min- destvertragslaufzeit kündbar, ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag im Anschluss auf un- bestimmte Zeit und kann dann mit einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden. 21.2 Besteht zwischen Telenec und dem Kunden zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) auch ein Vertrag über einen Internetzugang/die Erbringung von Telefonie- Diensten, so ist jede Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) zugleich eine Kündigung des Vertrages über den Internetzugang/die Tele- fonie-Dienste. 21.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten beginnend mit dem Vertragsschluss abzuschließen, Telenec wird dem Kunden ein entsprechendes Angebot vor Abschluss eines Vertrages mit längerer Lauf- zeit unterbreiten. 21.4 Wechselt ein Kunde während der Vertrags- laufzeit seinen Wohnsitz, erbringt Telenec – so- fern sie die vereinbarte Leistung am neuen Wohn- sitz des Kunden anbietet – die vertraglich geschul- dete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kun- den ohne Änderung der vereinbarten Vertrags- laufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte. Te- lenec ist in diesem Fall berechtigt, vom Kunden ein angemessenes Entgelt für den durch den Um- zug entstandenen Aufwand zu verlangen, höchs- tens jedoch in Höhe des für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehenen Entgelts. Wird die Leistung von Telenec am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Kunde unter gleichzeitiger Vor- lage einer Ummeldebescheinigung zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungs- frist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt berechtigt. Eine eventuell einzelvertrag- lich vereinbarte kürzere Kündigungsfrist bleibt da- von unberührt. 21.5 Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z.B. Telefonanschluss, Internetanschluss und Telefon-Flatrate), die im Rahmen eines Kom- biproduktes für einen monatlichen Grundpreis vereinbart werden, so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist nicht möglich. Bei Vertrags- schluss über einzelne Leistungen oder Optionen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gelten die je- weils vereinbarten Laufzeiten jeweils für die ein- zelnen Leistungen oder Optionen. Endet der den einzelnen Leistungen zugrundeliegende Grund- vertrag, so enden auch alle Verträge über zusätz- lich vereinbarte Leistungen oder Optionen. 21.6 Bei einem Anbieterwechsel wird Telenec die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Telenec wird in ihrem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass ihre Leistung gegenüber dem Kunden nicht unter- brochen wird, bevor die vertraglichen und techni- schen Voraussetzungen für einen Wechsel zu ei- nem anderen Anbieter vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. Telenec weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf den anderen am An- bieterwechsel beteiligten Anbieter hat und dass ein Anbieterwechsel gemäß gesetzlicher Vorgabe unter Leitung des aufnehmenden Anbieters er- folgt. 21.7 Telenec stellt sicher, dass Xxxxxx, die einen Vertrag kündigen, die Mitnahme ihrer Rufnummer zu einem anderen Anbieter bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können. 21.8 Das Recht des Kunden, einen über die Ent- schädigungen nach Ziffer 21.6 hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Eine Entschädigung ist auf einen solchen Scha- densersatz anzurechnen; ein solcher Schadens- ersatz ist auf eine Entschädigung anzurechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Breitbandkabelanschlüsse

Vertragslaufzeit. 21.1 Der Vertrag über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) wird für eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren geschlossen, soweit nicht im Einzelvertrag anders vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wo- chen7.1. Der Vertrag ist erstmals zum Ende der Min- destvertragslaufzeit kündbar, ohne Kündigung verlängert sich der läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag im Anschluss auf un- bestimmte Zeit und kann dann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen in Textform einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. 21.2 Besteht zwischen Telenec und 7.2. Das Vertragsverhältnis endet daneben auch dann, wenn der Lieferant den Betrieb der Energieerzeugungsanlage(n) endgültig einstellt. Er soll dies spätestens drei Monate vor der Einstellung des Betriebes dem Kunden zum Zeitpunkt Strombezieher schriftlich anzeigen. 7.3. Im Falle der Kündigung Beendigung des Vertrages über die Miete von Wohnräumen endet auch der Mieterstromvertrag mit Rückgabe der Wohnung an den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) auch ein Vertrag Vermieter unabhängig von der Laufzeit des Mieterstromvertrages. Es bedarf hierfür keiner gesonderten Kündigung des Mieterstromvertrages. Der Strombezieher hat den Stromlieferanten über einen Internetzugang/die Erbringung von Telefonie- DienstenBeendigung des Mietverhältnisses und den Termin der Rückgabe unverzüglich, so nachdem ihm der Termin bekannt ist, in Kenntnis zu setzen. Der Strombezieher ist jede Kündigung verpflichtet, dem Lieferanten seine neuen Adressdaten zu Abrechnungszwecken mitzuteilen. 7.4. Im Falle der Beendigung des Vertrages über die Miete von Gewerberäumen endet das Vertragsverhältnis unabhängig von der oben genannten Laufzeit mit dem Auszug des Strombeziehers aus den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) zugleich eine Kündigung des Vertrages über mit dem Strom versorgten Räumen oder Betriebsstätte, wenn der Strombezieher den Internetzugang/die Tele- fonie-Dienste. 21.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Laufzeit Frist von zwölf mindestens drei Monaten beginnend mit dem Vertragsschluss abzuschließen, Telenec wird dem Kunden ein entsprechendes Angebot vor Abschluss eines Vertrages mit längerer Lauf- zeit unterbreitenauf diesen Zeitpunkt und unter Hinweis auf den Auszug kündigt. 21.4 Wechselt ein Kunde während 7.5. Daneben endet das Vertragsverhältnis, wenn eine der Vertrags- laufzeit seinen WohnsitzVertragsparteien dieses aus wichtigem Grund kündigt. Die Kündigung aus wichtigem Grund ist ohne Einhaltung der oben bestimmten Frist oder eines bestimmten Beendigungszeitpunktes mit angemessener Frist zum gebotenen Zeitpunkt möglich, erbringt Telenec – so- fern sie wenn die vereinbarte Leistung am neuen Wohn- sitz Fortsetzung des Kunden anbietet – Vertragsverhältnisses über diesen Zeitpunkt hinaus der kündigenden Partei nicht zumutbar ist. 7.6. Nicht zumutbar im Sinne des vorstehenden Absatzes ist die vertraglich geschul- dete Leistung an dem neuen Wohnsitz Fortsetzung des Kun- den ohne Vertragsverhältnisses insbesondere dann, wenn • die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund Änderung der vereinbarten Vertrags- laufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte. Te- lenec Rechtslage nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll möglich ist in diesem Fall berechtigt, vom Kunden ein angemessenes Entgelt für den durch den Um- zug entstandenen Aufwand zu verlangen, höchs- tens jedoch in Höhe des für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehenen Entgelts. Wird die Leistung von Telenec am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Kunde unter gleichzeitiger Vor- lage einer Ummeldebescheinigung zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungs- frist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt berechtigt. Eine eventuell einzelvertrag- lich vereinbarte kürzere Kündigungsfrist bleibt da- von unberührtXxxxxxxxxxxxxxx xxx § 00 XxxxxXXX vorliegen. 21.5 Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z.B. Telefonanschluss, Internetanschluss und Telefon-Flatrate), die im Rahmen eines Kom- biproduktes für einen monatlichen Grundpreis vereinbart werden, so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist nicht möglich. Bei Vertrags- schluss über einzelne Leistungen oder Optionen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gelten die je- weils vereinbarten Laufzeiten jeweils für die ein- zelnen Leistungen oder Optionen. Endet der den einzelnen Leistungen zugrundeliegende Grund- vertrag, so enden auch alle Verträge über zusätz- lich vereinbarte Leistungen oder Optionen. 21.6 Bei einem Anbieterwechsel wird Telenec die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Telenec wird in ihrem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass ihre Leistung gegenüber dem Kunden nicht unter- brochen wird, bevor die vertraglichen und techni- schen Voraussetzungen für einen Wechsel zu ei- nem anderen Anbieter vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. Telenec weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf den anderen am An- bieterwechsel beteiligten Anbieter hat und dass ein Anbieterwechsel gemäß gesetzlicher Vorgabe unter Leitung des aufnehmenden Anbieters er- folgt. 21.7 Telenec stellt sicher, dass Xxxxxx, die einen Vertrag kündigen, die Mitnahme ihrer Rufnummer zu einem anderen Anbieter bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können. 21.8 Das Recht des Kunden, einen über die Ent- schädigungen nach Ziffer 21.6 hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Eine Entschädigung ist auf einen solchen Scha- densersatz anzurechnen; ein solcher Schadens- ersatz ist auf eine Entschädigung anzurechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Stromliefervertrag

Vertragslaufzeit. 21.1 Der Vertrag über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (20.1 Die Mindestvertragslaufzeit für Fernsehen/Hörfunk) wird für eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren geschlossendie Breitbanddienstleistungen und Zusatzoptionen beträgt, soweit nicht im Einzelvertrag anders vereinbartnichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, 24 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wo- chen. Der Vertrag ist erstmals zum Ende der Min- destvertragslaufzeit kündbar, ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag im Anschluss auf un- bestimmte Zeit und kann dann mit einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden. 21.2 Besteht zwischen Telenec und dem Kunden Mindestvertragslaufzeit beginnt einheitlich zum Zeitpunkt der Kündigung Freischaltung aller einheitlich beauftragten Dienste. teutel ist berechtigt, dem Kunden eine Teilleistung (z. B. Internet) mit dessen vorheriger Zustimmung anzubieten, die es dem Kunden ermög- licht, den Glasfaseranschluss zu nutzen. Etwaige Kosten ergeben sich aus der bei Zustimmung des Kunden gültigen Preisliste. 20.2 Bei Hinzubuchung weiterer Produktmodule zu einem bestehenden Vertrag beginnt, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen (z. B. in produktspezifischen Geschäftsbedingungen) getroffen werden, zum vereinbarten Zeitpunkt der Freischaltung des Dienstes eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Die Mindestvertragslaufzeit gilt für den Gesamtvertrag (Glasfaser-Breitbandanschluss einschließlich sämtlicher gebuchter Zusatzoptionen). Hinsichtlich Verlängerung und Kündigungsfrist des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) auch ein Vertrag über einen Internetzugang/die Erbringung von Telefonie- Diensten, so ist jede Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) zugleich eine Kündigung des Vertrages über den Internetzugang/die Tele- fonie-Dienstegelten Ziffern 21.1 und 21.4 entsprechend. 21.3 Der Kunde hat die Möglichkeit20.3 Wird der Vertrag trotz bestehender Vertragsbindung in beidseitigem Einvernehmen vor Vertragsende aufgelöst, einen Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten beginnend mit dem Vertragsschluss abzuschließen, Telenec wird dem Kunden ein entsprechendes Angebot vor Abschluss eines Vertrages mit längerer Lauf- zeit unterbreiten. 21.4 Wechselt ein Kunde während der Vertrags- laufzeit seinen Wohnsitz, erbringt Telenec – so- fern sie die vereinbarte Leistung am neuen Wohn- sitz des Kunden anbietet – die vertraglich geschul- dete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kun- den ohne Änderung der vereinbarten Vertrags- laufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte. Te- lenec ist in diesem Fall berechtigt, kann teutel vom Kunden ein angemessenes Entgelt für den durch den Um- zug entstandenen Aufwand zu verlangen, höchs- tens jedoch in Höhe des einen Aufwendungsersatz für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehenen Entgelts. Wird die Leistung von Telenec am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist Stornierung gemäß der Kunde unter gleichzeitiger Vor- lage einer Ummeldebescheinigung zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungs- frist von einem Monat mit Wirkung dem Produkt zugehörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Auszugs Vertragsschlusses oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt berechtigtnach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Eine eventuell einzelvertrag- lich vereinbarte kürzere Kündigungsfrist bleibt da- von unberührt. 21.5 Beinhaltet Verhindert der Kunde trotz Antrags- oder Vertragsbindung schuldhaft und dauerhaft die Durchführung des Vertrags, insbesondere die vollständige Einrichtung und Herstellung des vertrags- gegenständlichen Telekommunikationsanschlusses durch sein schuldhaftes, pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen, kann teutel den Auftrag/Vertrag mehrere Leistungen (z.B. Telefonanschluss, Internetanschluss und Telefon-Flatrate), die im Rahmen eines Kom- biproduktes für des Kunden fristlos kündigen. In diesem Fall kann teutel vom Kunden einen monatlichen Grundpreis vereinbart werden, so sind diese Aufwendungsersatz für die gesamte Dauer Stornierung gemäß der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen dem Produkt zugehörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder von Teilleistungen ist nicht möglichnach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Bei Vertrags- schluss über einzelne Leistungen oder Optionen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gelten die je- weils vereinbarten Laufzeiten jeweils für die ein- zelnen Leistungen oder Optionen. Endet der den einzelnen Leistungen zugrundeliegende Grund- vertrag, so enden auch alle Verträge über zusätz- lich vereinbarte Leistungen oder Optionen. 21.6 Bei einem Anbieterwechsel wird Telenec die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Telenec wird in ihrem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass ihre Leistung gegenüber dem Kunden nicht unter- brochen wird, bevor die vertraglichen und techni- schen Voraussetzungen für einen Wechsel zu ei- nem anderen Anbieter vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. Telenec weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf den anderen am An- bieterwechsel beteiligten Anbieter hat und dass ein Anbieterwechsel gemäß gesetzlicher Vorgabe unter Leitung des aufnehmenden Anbieters er- folgt. 21.7 Telenec stellt sicher, dass Xxxxxx, die einen Vertrag kündigen, die Mitnahme ihrer Rufnummer zu einem anderen Anbieter bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können. 21.8 Das Recht des Kunden, einen über die Ent- schädigungen nach Ziffer 21.6 hinausgehenden Schadensersatz den Nachweis zu verlangenerbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Aufwand bei teutel eingetreten ist, bleibt unberührt. Eine Entschädigung ist auf einen solchen Scha- densersatz anzurechnen; ein solcher Schadens- ersatz ist auf eine Entschädigung anzurechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragslaufzeit. 21.1 10.1 Der Vertrag über gilt als an dem Tag geschlossen, an dem Bambora den Antrag auf Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) wird für eine Mindestvertragslaufzeit System von zwei Jahren geschlossenBambora zur Akzeptanz von Kartentransaktionen genehmigt. Xxxxxxx informiert den Händler schriftlich, soweit nicht im Einzelvertrag anders vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wo- chendass der Antrag genehmigt wurde und dass der Vertrag somit in Kraft getreten ist. Der Vertrag ist erstmals hat eine Laufzeit von sechsunddreissig (36) Monaten. Er kann erstmalig unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der Min- destvertragslaufzeit kündbar, ohne Kündigung Vertragsende gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der die Laufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag im Anschluss auf un- bestimmte Zeit und kann dann mit einer Frist von vier Wochen in Textform drei Monaten zum Ende eines jeden Monates schriftlich gekündigt werden. 21.2 Besteht zwischen Telenec und 10.2 Falls eine Partei einen wesentlichen Verstoss gegen die ihr nach dem Kunden Vertrag obliegen- den Pflichten begeht, ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Dementsprechend ist Xxxxxxx unter anderem berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündi- gen, wenn die Abbuchung gemäss dem vorstehenden Art. 6 nicht erfolgen kann oder die Zahlung nicht gemäss dem vorstehenden Art. 9 geleistet wird. 10.3 Bambora ist ebenfalls in den folgenden Fällen zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt: 1) Im Falle einer erheblichen Änderung der Eigentumsverhältnisse des Händ- lers; 2) Falls der Händler oder eine mit ihm verbundene Person in einem im nachstehen- den Art. 13.3 aufgeführten Register eingetragen ist oder wird oder Umstände eintreten, die einen Grund für eine solche Eintragung darstellen; 3) Falls Bambora es, unter Berücksichtigung der gesamten Umstände, für wahrscheinlich hält, dass der Händler an einer kriminellen Aktivität beteiligt ist; 4) Falls nach der fundierten Auffassung von Bambora die Anzahl oder Art der Transaktionen in Bezug auf welche Reklamationen eingereicht wurden, von der von Bambora für normal erachteten Anzahl oder Art abweicht; 5) Falls der Händler falsche, unvollständige oder irreführende Informationen bereitgestellt hat; 6) Falls sich nach der fundierten Auffassung von Bambora der Betrieb, die Branchenzugehörigkeit oder die Art des Händlers im Vergleich zu den zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) auch ein Vertrag über einen Internetzugang/die Erbringung von Telefonie- Diensten, so ist jede Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) zugleich eine Kündigung des Vertrages über den Internetzugang/die Tele- fonie-Dienste. 21.3 Der Kunde Vertragsunterzeichnung herrschenden Umstände geändert hat die Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten beginnend mit dem Vertragsschluss abzuschließen, Telenec wird dem Kunden ein entsprechendes Angebot vor Abschluss eines Vertrages mit längerer Lauf- zeit unterbreiten. 21.4 Wechselt ein Kunde während der Vertrags- laufzeit seinen Wohnsitz, erbringt Telenec – so- fern sie die vereinbarte Leistung am neuen Wohn- sitz des Kunden anbietet – die vertraglich geschul- dete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kun- den ohne Änderung der vereinbarten Vertrags- laufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte. Te- lenec ist in diesem Fall berechtigt, vom Kunden ein angemessenes Entgelt für den durch den Um- zug entstandenen Aufwand zu verlangen, höchs- tens jedoch in Höhe des für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehenen Entgelts. Wird die Leistung von Telenec am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Kunde unter gleichzeitiger Vor- lage einer Ummeldebescheinigung zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungs- frist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt berechtigt. Eine eventuell einzelvertrag- lich vereinbarte kürzere Kündigungsfrist bleibt da- von unberührt. 21.5 Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z.B. Telefonanschluss, Internetanschluss und Telefon-Flatrate), die im Rahmen eines Kom- biproduktes für einen monatlichen Grundpreis vereinbart werden, so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist nicht möglich. Bei Vertrags- schluss über einzelne Leistungen oder Optionen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gelten die je- weils vereinbarten Laufzeiten jeweils für die ein- zelnen Leistungen oder Optionen. Endet der den einzelnen Leistungen zugrundeliegende Grund- vertrag, so enden auch alle Verträge über zusätz- lich vereinbarte Leistungen oder Optionen. 21.6 Bei einem Anbieterwechsel wird Telenec die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Telenec wird in ihrem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass ihre Leistung gegenüber dem Kunden nicht unter- brochen wird, bevor die vertraglichen und techni- schen Voraussetzungen für einen Wechsel zu ei- nem anderen Anbieter vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. Telenec weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf den anderen am An- bieterwechsel beteiligten Anbieter hat und dass ein Anbieterwechsel gemäß gesetzlicher Vorgabe unter Leitung des aufnehmenden Anbieters er- folgt. 21.7 Telenec stellt sicher, dass Xxxxxx, die einen Vertrag kündigen, die Mitnahme ihrer Rufnummer zu einem anderen Anbieter bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können. 21.8 Das Recht des Kunden, einen über die Ent- schädigungen nach Ziffer 21.6 hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Eine Entschädigung ist auf einen solchen Scha- densersatz anzurechnen; ein solcher Schadens- ersatz ist auf eine Entschädigung anzurechnen.;

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Akzeptanz Von Kartentransaktionen

Vertragslaufzeit. 21.1 6.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (z.B. bei Testverträgen) gilt: Der Vertrag über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) wird für hat eine Mindestvertragslaufzeit Mindestlaufzeit von zwei Jahren geschlossen, soweit nicht im Einzelvertrag anders vereinbarteinem Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wo- chen. Der Vertrag ist erstmals zum Ende der Min- destvertragslaufzeit kündbar, ohne Kündigung Er verlängert sich der Vertrag im Anschluss auf un- bestimmte Zeit und kann dann automatisch um jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen in Textform drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werdenwird. 21.2 Besteht zwischen Telenec und dem Kunden zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) auch ein Vertrag über einen Internetzugang/die Erbringung von Telefonie- Diensten, so ist jede Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) zugleich eine Kündigung des Vertrages über den Internetzugang/die Tele- fonie-Dienste. 21.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten beginnend mit dem Vertragsschluss abzuschließen, Telenec wird dem Kunden ein entsprechendes Angebot vor Abschluss eines Vertrages mit längerer Lauf- zeit unterbreiten. 21.4 Wechselt ein Kunde während der Vertrags- laufzeit seinen Wohnsitz, erbringt Telenec – so- fern sie die vereinbarte Leistung am neuen Wohn- sitz des Kunden anbietet – die vertraglich geschul- dete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kun- den ohne Änderung der vereinbarten Vertrags- laufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte. Te- lenec ist in diesem Fall berechtigt, vom Kunden ein angemessenes Entgelt für den durch den Um- zug entstandenen Aufwand zu verlangen, höchs- tens jedoch in Höhe des für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehenen Entgelts. Wird die Leistung von Telenec am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Kunde unter gleichzeitiger Vor- lage einer Ummeldebescheinigung 6.2 Das Recht zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungs- frist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt berechtigt. Eine eventuell einzelvertrag- lich vereinbarte kürzere Kündigungsfrist bleibt da- von unberührt. 21.5 Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z.B. Telefonanschluss, Internetanschluss und Telefon-Flatrate), die im Rahmen eines Kom- biproduktes für einen monatlichen Grundpreis vereinbart werden, so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist nicht möglich. Bei Vertrags- schluss über einzelne Leistungen oder Optionen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gelten die je- weils vereinbarten Laufzeiten jeweils für die ein- zelnen Leistungen oder Optionen. Endet der den einzelnen Leistungen zugrundeliegende Grund- vertrag, so enden auch alle Verträge über zusätz- lich vereinbarte Leistungen oder Optionen. 21.6 Bei einem Anbieterwechsel wird Telenec die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Telenec wird in ihrem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass ihre Leistung gegenüber dem Kunden nicht unter- brochen wird, bevor die vertraglichen und techni- schen Voraussetzungen für einen Wechsel zu ei- nem anderen Anbieter vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. Telenec weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf den anderen am An- bieterwechsel beteiligten Anbieter hat und dass ein Anbieterwechsel gemäß gesetzlicher Vorgabe unter Leitung des aufnehmenden Anbieters er- folgt. 21.7 Telenec stellt sicher, dass Xxxxxx, die einen Vertrag kündigen, die Mitnahme ihrer Rufnummer zu einem anderen Anbieter bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können. 21.8 Das Recht des Kunden, einen über die Ent- schädigungen nach Ziffer 21.6 hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für swiss delicious® besteht ein wichtiger Grund, wenn in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls und nach Abwägen der Interessen beider Parteien eine Fortsetzung der vertraglichen Beziehung bis zum Ende der vereinbarten Dauer für swiss delicious® unzumutbar ist. swiss delicious® ist insbesondere berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn: ▪ der Kunde zahlungsunfähig ist oder wird oder überverschuldet ist, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen ihn beantragt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird. ▪ wenn der Kunde Vertragspflichten grob verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung von swiss delicious® nicht innerhalb einer angemessenen Frist beendet wird. Eine Entschädigung Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint. 6.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform (per eingeschriebenem Brief). 6.4 Für Lizenzen auf einen solchen Scha- densersatz anzurechnen; ein solcher Schadens- ersatz die kein Entgelt erhoben wird, kann swiss delicious® - soweit nicht etwas anderes vereinbart ist auf eine Entschädigung anzurechnen- die Vertragslaufzeit jederzeit beenden. Die betrifft z.B. BETA-Software und Freeware.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragslaufzeit. 21.1 Der Vertrag über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) wird für eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren geschlossen, soweit nicht im Einzelvertrag anders vereinbart. Die Kündigungsfrist minimale Vertragslaufzeit beträgt vier Wo- chen12 Monate. Der Vertrag ist erstmals zum Ende der Min- destvertragslaufzeit kündbar, ohne Kündigung verlängert sich danach stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn von keiner Vertragspartei einen Monat vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wurde. Aus Gründen der Vertrag Klarheit und Verständlichkeit wurde auf eine sprachliche Differenzierung zwischen weiblicher und männlicher Form im Anschluss auf un- bestimmte Zeit Wortlaut dieses Dokuments verzichtet. Alle Geschlechter sind in gleicher Weise gemeint. Regionales Rechenzentrum Erlangen (RRZE) ⏹ Xxxxxxxxxxxxx 0 ⏹ 00000 Xxxxxxxx Rückfragen bitte an: xxxx-xxxxx@xxx.xx Beschreibt die zu betreuende/bereitzustellende Datum, ab welchem die Betreuungsvereinbarung in Sache genauer. Kraft tritt Zum Beispiel Name des zu betreuenden Servers (Hostname mit Abrechnung ab Domain) Datum, ab welchem die erste Abrechnung Bezeichner/Name des CIP-Pools, der vorgenommen werden soll. Rechnerräume, der Büroräume, etc. Einmalzahlung Anzahl/Einheiten Ermöglicht eine Einmalzahlung für den Anzahl der betreuenden/bereitzustellenden und kann dann eingetragenen Zeitraum im Voraus zu tätigen. Nach damit auch abzurechnenden Einheiten. Ablauf des Zeitraums wird automatisch die Zum Beispiel turnusmäßige Abrechung angewandt. Hosting/Housing: „1 Server, 2 HE“ / „1 VM“ CIP-Pools/Workstations: „20 Rechner“ Turnus Storage: „5 x 500GB“ (bei Abrechnung in 500GB Abstand zwischen zwei Rechnungsstellungen Blöcken) Notizen Kundennummer Platz für Anmerkungen, wie zum Beispiel eine RRZE-Kundennummer für die Rechnungsstellung Begründung für eine verzögerte oder keine Abrechnung. Bitte nennen Sie uns hier einen direkten Ansprechpartner für die zu betreuende/bereitzustellende Sache, den wir im Falle von technischen Problemen kontaktieren sollen. Zum Beispiel ● Serverbetreuer ● CIP-Pool-Betreuer ● Administrator an ihrer Einrichtung Name der Einrichtung mit einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden. 21.2 Besteht zwischen Telenec und dem Kunden zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages über den Anschluss die Betreuungsvereinbarung geschlossen werden soll (z. B. Lehrstuhlname) Nummer der Organisationsheit im XXX.xxx (auch bekannt als Kostenstelle) Kennung der verantwortlichen RRZE-Kontaktperson an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) auch ein Vertrag über einen Internetzugang/der zu betreuenden Einrichtung. Falls die Erbringung von Telefonie- Dienstenunter „Technischer Ansprechpartner“ angegebene Person nicht erreichbar sein sollte, so ist jede Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) zugleich eine Kündigung des Vertrages über den Internetzugang/die Tele- fonie-Dienstewird der gegenwärtige Inhaber dieser Kennung kontaktiert. 21.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten beginnend mit dem Vertragsschluss abzuschließen, Telenec wird dem Kunden ein entsprechendes Angebot vor Abschluss eines Vertrages mit längerer Lauf- zeit unterbreiten. 21.4 Wechselt ein Kunde während der Vertrags- laufzeit seinen Wohnsitz, erbringt Telenec – so- fern sie die vereinbarte Leistung am neuen Wohn- sitz des Kunden anbietet – die vertraglich geschul- dete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kun- den ohne Änderung der vereinbarten Vertrags- laufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte. Te- lenec ist in diesem Fall berechtigt, vom Kunden ein angemessenes Entgelt für den durch den Um- zug entstandenen Aufwand zu verlangen, höchs- tens jedoch in Höhe des für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehenen Entgelts. Wird die Leistung von Telenec am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Kunde unter gleichzeitiger Vor- lage einer Ummeldebescheinigung zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungs- frist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt berechtigt. Eine eventuell einzelvertrag- lich vereinbarte kürzere Kündigungsfrist bleibt da- von unberührt. 21.5 Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z.B. Telefonanschluss, Internetanschluss und Telefon-Flatrate), die im Rahmen eines Kom- biproduktes für einen monatlichen Grundpreis vereinbart werden, so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist nicht möglich. Bei Vertrags- schluss über einzelne Leistungen oder Optionen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gelten die je- weils vereinbarten Laufzeiten jeweils für die ein- zelnen Leistungen oder Optionen. Endet der den einzelnen Leistungen zugrundeliegende Grund- vertrag, so enden auch alle Verträge über zusätz- lich vereinbarte Leistungen oder Optionen. 21.6 Bei einem Anbieterwechsel wird Telenec die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Telenec wird in ihrem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass ihre Leistung gegenüber dem Kunden nicht unter- brochen wird, bevor die vertraglichen und techni- schen Voraussetzungen für einen Wechsel zu ei- nem anderen Anbieter vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. Telenec weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf den anderen am An- bieterwechsel beteiligten Anbieter hat und dass ein Anbieterwechsel gemäß gesetzlicher Vorgabe unter Leitung des aufnehmenden Anbieters er- folgt. 21.7 Telenec stellt sicher, dass Xxxxxx, die einen Vertrag kündigen, die Mitnahme ihrer Rufnummer zu einem anderen Anbieter bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können. 21.8 Das Recht des Kunden, einen über die Ent- schädigungen nach Ziffer 21.6 hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Eine Entschädigung ist auf einen solchen Scha- densersatz anzurechnen; ein solcher Schadens- ersatz ist auf eine Entschädigung anzurechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Betreuungsvereinbarung

Vertragslaufzeit. 21.1 Der Vertrag über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) wird für eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren geschlossen, soweit nicht im Einzelvertrag anders vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wo- chen11.1. Der Vertrag ist erstmals wird für die vertraglich vereinbarte Laufzeit abgeschlossen. Soweit nicht gemäß Angebot ausdrücklich abweichend vereinbart, beginnt die Vertragslaufzeit mit Vertragsabschluss gemäß Ziffer 1.6 und endet mit Ablauf des vereinbarten Buchungszeitraums bzw., bei mehreren im Vertrag genannten Buchungszeiträumen für verschiedene Werbeträger, mit Ablauf des zuletzt endenden Buchungszeitraums. 11.2. Ein Vertrag, der ausschließlich Produktionsleistungen der Media zum Ende Gegenstand hat, beginnt mit Unterzeichnung und endet mit beidseitiger Vertragserfüllung. 11.3. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung endet der Min- destvertragslaufzeit kündbarVertrag automatisch mit Ablauf der gemäß der vertraglich bzw. gemäß Ziffer 11.1 oder 11.2 vereinbarten Laufzeit, ohne Kündigung verlängert sich dass es einer gesonderten Erklärung einer der Vertrag im Anschluss Parteien bedarf. 11.4. Media ist berechtigt, das Vertragsverhältnis insgesamt oder teilweise bezogen auf un- bestimmte Zeit und kann dann einzelne Werbeträger jederzeit mit einer Frist von vier 2 Wochen in Textform zu kündigen, soweit der jeweilige Flughafenbetreiber dies aus baulichen, verkehrstechnischen oder sonstigen wichtigen Gründen verlangt. Ein wichtiger Grund ist auch dann gegeben, wenn der Flughafenbetreiber aus objektiv nachvollziehbaren Gründen einen oder mehrere Werbeträger einer anderen flughafenspezifischen Nutzung zuführen will und eine Wahrnehmung seiner Kernfunktion als Flughafenbetreiber nur mit einer Entfernung der betroffenen Werbeträger möglich ist. Sofern der Vertrag nur teilweise bezogen auf einzelne Werbeträger gekündigt werden sollte, bemühen sich die Parteien, sie baldmöglichst durch gleichwertige Werbeträger zu ersetzen, wobei die Kosten für Deinstallation, Transport und Installation der Werbemittel am Ersatzwerbeträger von Media getragen werden. Ein bereits im Voraus gezahltes Entgelt ist von der Media anteilig entsprechend dem Differenzzeitraum zwischen der vereinbarten Beendigung des von der Kündigung betroffenen Buchungszeitraums und der vorzeitigen Vertragsbeendigung zurückzuerstatten, soweit nicht ein Ersatz durch gleichwertige Werbeträger erfolgt. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners gegen Media oder den jeweiligen Flughafenbetreiber aus einer vorzeitigen Kündigung sind ausgeschlossen. 21.2 Besteht zwischen Telenec und dem Kunden zum Zeitpunkt der 11.5. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Media ist insbesondere zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung länger als einem Monat mit der Zahlung von Entgelten in Höhe eines Betrages von mindestens einem Monatsentgelt in Verzug gerät oder die Werbung nicht in der vertraglich festgelegten Form durchgeführt oder nachträglich ohne Zustimmung von Media geändert wird. 11.6. Media ist des Weiteren zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages im Rahmen der §§ 103, 109 Abs. 2, 112, 119 InsO berechtigt, wenn über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) auch Vermögen des Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Vertrag über einen Internetzugang/Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wird. Entsprechendes gilt, wenn der Vertragspartner die Erbringung von Telefonie- Diensten, so Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat und seine Zahlungen einstellt. 11.7. Media ist jede weiter zur fristlosen Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz berechtigt, wenn dem Vertragspartner eine ggf. vorgeschriebene Gewerbeerlaubnis (für Fernsehen/Hörfunkz. B. nach § 35 GewO) zugleich eine Kündigung des Vertrages über den Internetzugang/die Tele- fonie-Diensteentzogen wird. 21.3 Der Kunde hat 11.8. Media ist ferner zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn der Vertragspartner gegen Ziffer 4.5 (Eingriffe in die MöglichkeitHaustechnik etc.) verstößt, einen Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten beginnend mit dem Vertragsschluss abzuschließen, Telenec wird dem Kunden ein entsprechendes Angebot vor Abschluss eines Vertrages mit längerer Lauf- zeit unterbreitenindem er insbesondere ohne Zustimmung der Media oder eigenmächtig bauliche Arbeiten an den dort genannten haustechnischen Einrichtungen vornimmt. 21.4 Wechselt ein Kunde während der Vertrags- laufzeit seinen Wohnsitz11.9. Der Vertragspartner ist zum Ersatz des durch die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses entstandenen Schadens verpflichtet, erbringt Telenec – so- fern sie die vereinbarte Leistung am neuen Wohn- sitz des Kunden anbietet – die vertraglich geschul- dete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kun- den ohne Änderung der vereinbarten Vertrags- laufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte. Te- lenec ist in diesem Fall berechtigt, vom Kunden ein angemessenes Entgelt für den durch den Um- zug entstandenen Aufwand zu verlangen, höchs- tens jedoch in Höhe des für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehenen Entgelts. Wird die Leistung von Telenec am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Kunde unter gleichzeitiger Vor- lage einer Ummeldebescheinigung zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungs- frist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt berechtigt. Eine eventuell einzelvertrag- lich vereinbarte kürzere Kündigungsfrist bleibt da- von unberührt. 21.5 Beinhaltet falls der Vertrag mehrere Leistungen (z.B. Telefonanschluss, Internetanschluss und Telefon-Flatrate), die im Rahmen eines Kom- biproduktes für einen monatlichen Grundpreis vereinbart werden, so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist nicht möglich. Bei Vertrags- schluss über einzelne Leistungen oder Optionen aus einem vom Vertragspartner zu unterschiedlichen Zeitpunkten gelten die je- weils vereinbarten Laufzeiten jeweils für die ein- zelnen Leistungen oder Optionen. Endet der den einzelnen Leistungen zugrundeliegende Grund- vertrag, so enden auch alle Verträge über zusätz- lich vereinbarte Leistungen oder Optionenvertretenden Grund vorzeitig beendet wird. 21.6 Bei einem Anbieterwechsel wird Telenec die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Telenec wird in ihrem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass ihre Leistung gegenüber dem Kunden nicht unter- brochen wird, bevor die vertraglichen und techni- schen Voraussetzungen für einen Wechsel zu ei- nem anderen Anbieter vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. Telenec weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf den anderen am An- bieterwechsel beteiligten Anbieter hat und dass ein Anbieterwechsel gemäß gesetzlicher Vorgabe unter Leitung des aufnehmenden Anbieters er- folgt. 21.7 Telenec stellt sicher, dass Xxxxxx, die einen Vertrag kündigen, die Mitnahme ihrer Rufnummer zu einem anderen Anbieter bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können. 21.8 Das Recht des Kunden, einen über die Ent- schädigungen nach Ziffer 21.6 hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Eine Entschädigung ist auf einen solchen Scha- densersatz anzurechnen; ein solcher Schadens- ersatz ist auf eine Entschädigung anzurechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Vertragslaufzeit. 21.1 Der Vertrag 3.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Einsetzen der Lieferung durch Xxxxxxx. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung zu dem nach den Marktregeln frühestmöglichen Zeitpunkt oder – sofern dies rechtlich und technisch möglich ist – zu einem vom Kunden gewünschten abweichenden Zeitpunkt. 3.2 Widerspricht der frühere Lieferant des Kunden dem Wechsel des Versorgers, gibt Xxxxxxx dies dem Kunden bekannt. Sofern Vitalis in diesem Fall nicht aufgrund einer Stellungnahme des Kunden innerhalb der in der jeweils geltenden Fassung der Verordnung der E-Control über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) Lieferantenwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung festgesetzten Frist von derzeit 48 Stunden auf dem beabsichtigten Wechseltermin beharren kann, wird für eine Mindestvertragslaufzeit Xxxxxxx den Wechsel zu dem vom früheren Lieferanten akzeptierten frühesten Termin vornehmen. Xxxxxxx wird den Kunden auf die Bedeutung und die Rechtsfolgen einer von zwei Jahren geschlossenihm abgegebenen Stellungnahme in der Mitteilung über den Widerspruch des früheren Lieferanten hinweisen. Liegt der vom früheren Lieferanten akzeptierte Xxxxxx mehr als vier Monate nach dem Datum des Vertragsangebotes, soweit nicht im Einzelvertrag anders kann Xxxxxxx den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. 3.3 Ist ein Festpreis vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wo- chen. Der Vertrag ist , so haben beide Vertragsparteien erstmals zum Ende der Min- destvertragslaufzeit kündbarvom Kunden gewählten Festpreisperiode das Recht, ohne Kündigung verlängert sich den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende der Vertrag Festpreisperiode zu kündigen. Unterbleibt die Kündigung, so besteht dieses Kündigungsrecht erst wieder zum Ende der folgenden Festpreisperiode. Die Bindung an die vereinbarte Festpreisperiode gilt auch dann, wenn der Kunde die vereinbarte maximale Liefermenge bereits vor Ende der Festpreisperiode abgenommen hat. Eine mögliche nachfolgende Festpreisperiode umfasst die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit ist jedoch mit einem Zeitraum von zwölf Monaten begrenzt. Als Festpreis gilt jeder Preis der keiner regelmäßig vorgesehenen Preisänderung unterliegt. Ist der Kunde Verbraucher im Anschluss auf un- bestimmte Zeit Sinne des KSchG oder Kleinunternehmer gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG, kann er den Vertrag zum Ende des ersten Vertragsjahres und kann dann mit in der Folge jederzeit unter Einhaltung einer Frist von vier zwei Wochen in Textform gekündigt werden. 21.2 Besteht zwischen Telenec kündigen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen zu verstehen, die weniger als 50 Personen beschäftigen, weniger als 100 000 kWh/Jahr an Stromverbrauchen und dem Kunden zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) auch ein Vertrag über einen Internetzugang/die Erbringung Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von Telefonie- Diensten, so ist jede Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) zugleich eine Kündigung des Vertrages über den Internetzugang/die Tele- fonie-Dienste. 21.3 Der Kunde höchstens 10 Millionen Euro haben. Xxxxxxx hat die Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten beginnend mit dem Vertragsschluss abzuschließen, Telenec wird dem Kunden ein entsprechendes Angebot vor Abschluss eines Vertrages mit längerer Lauf- zeit unterbreiten. 21.4 Wechselt ein Kunde während der Vertrags- laufzeit seinen Wohnsitz, erbringt Telenec – so- fern sie die vereinbarte Leistung am neuen Wohn- sitz des Kunden anbietet – die vertraglich geschul- dete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kun- den ohne Änderung der vereinbarten Vertrags- laufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte. Te- lenec ist in diesem Fall berechtigt, vom Kunden ein angemessenes Entgelt für den durch den Um- zug entstandenen Aufwand zu verlangen, höchs- tens jedoch eine Kündigungsfrist von acht Wochen einzuhalten und kann ebenfalls zum Ende des ersten Vertragsjahres und in Höhe des für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehenen Entgelts. Wird die Leistung von Telenec am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Kunde unter gleichzeitiger Vor- lage einer Ummeldebescheinigung zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungs- frist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt berechtigt. Eine eventuell einzelvertrag- lich vereinbarte kürzere Kündigungsfrist bleibt da- von unberührtFolge jederzeit kündigen. 21.5 Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z.B. Telefonanschluss3.4 Ist kein Festpreis, Internetanschluss und Telefon-Flatrate), die im Rahmen eines Kom- biproduktes für einen monatlichen Grundpreis vereinbart werdensondern ein variables Entgelt vereinbart, so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist nicht möglich. Bei Vertrags- schluss über einzelne Leistungen oder Optionen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gelten die je- weils vereinbarten Laufzeiten jeweils für die ein- zelnen Leistungen oder Optionen. Endet der den einzelnen Leistungen zugrundeliegende Grund- vertrag, so enden auch alle Verträge über zusätz- lich vereinbarte Leistungen oder Optionen. 21.6 Bei einem Anbieterwechsel wird Telenec die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Telenec wird in ihrem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass ihre Leistung gegenüber dem Kunden nicht unter- brochen wird, bevor die vertraglichen und techni- schen Voraussetzungen für einen Wechsel zu ei- nem anderen Anbieter vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. Telenec weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf den anderen am An- bieterwechsel beteiligten Anbieter hat und dass ein Anbieterwechsel gemäß gesetzlicher Vorgabe unter Leitung des aufnehmenden Anbieters er- folgt. 21.7 Telenec stellt sicher, dass Xxxxxx, die einen Vertrag kündigen, die Mitnahme ihrer Rufnummer zu einem anderen Anbieter bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können. 21.8 Das Recht des Kunden, einen über die Ent- schädigungen nach Ziffer 21.6 hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Eine Entschädigung ist auf einen solchen Scha- densersatz anzurechnen; ein solcher Schadens- ersatz ist auf eine Entschädigung anzurechnen.haben

Appears in 1 contract

Samples: Liefervertrag

Vertragslaufzeit. 21.1 Der Vertrag über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) wird für eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren geschlossen10.1 Vorbehaltlich der folgenden aufschiebenden Bedingungen, soweit die kumulativ gelten, tritt dieser VERTRAG am TAG DES INKRAFTTRETENS in Kraft: 10.1.1 Die VERKÄUFERIN hat bei einer renommierten Anwaltskanzlei ein Rechtsgutachten dahingehend eingeholt, dass die hier vorgesehenen Geschäfte nicht der Zustimmung im Einzelvertrag anders vereinbartRahmen einer Jahreshauptversammlung der Gigaset AG bedürfen, ungeachtet der Rechtsgründe für ein solches Zustimmungserfordernis, und dass die hier vorgesehenen Geschäfte keine Verletzung von § 57 Aktiengesetz darstellen; 10.1.2 Die VERKÄUFERIN hat bei einer renommierten Beratungs- oder Wirtschaftsprüfergesellschaft eine Fairness Opinion dahingehend eingeholt, dass die hier vereinbarte Gegenleistung angemessen ist; 10.1.3 Der Aufsichtsrat der Gigaset AG hat dem vorliegenden VERTRAG und den darin vorgesehenen Geschäften zugestimmt; 10.1.4 Die PARTEIEN haben die Novation des Markenlizenzvertrags in der hierzu in Anlage NOVTLA beigefügten Form ausgefertigt; und 10.1.5 Die Goldin Fund Pte. Ltd hat das Garantieversprechen in der hierzu in Anlage GUARANTEE beigefügten Form unterzeichnet. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wo- chenVERKÄUFERIN kann auf einzelne oder alle aufschiebenden Bedingungen verzichten, die in Ziffer 10.1.1 bis 10.1.3 und 10.1.5 aufgeführt sind. Der Vertrag ist erstmals zum Ende der Min- destvertragslaufzeit kündbar, ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag Die VERKÄUFERIN und die KÄUFERIN können im Anschluss gegenseitigen Einvernehmen auf un- bestimmte Zeit und kann dann mit die in Ziffer 10.1.4 genannte aufschiebende Bedingung verzichten. 10.2 Falls die in Ziffer 10.1 genannten aufschiebenden Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden. 21.2 Besteht zwischen Telenec 10 (zehn) Geschäftstagen nach dem TAG DES INKRAFTTRETENS erfüllt wurden oder darauf verzichtet wurde, sind die VERKÄUFERIN und dem Kunden zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) auch ein Vertrag über einen Internetzugang/die Erbringung von Telefonie- Diensten, so ist jede Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) zugleich eine Kündigung des Vertrages über den Internetzugang/die Tele- fonie-Dienste. 21.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten beginnend mit dem Vertragsschluss abzuschließen, Telenec wird dem Kunden ein entsprechendes Angebot vor Abschluss eines Vertrages mit längerer Lauf- zeit unterbreiten. 21.4 Wechselt ein Kunde während der Vertrags- laufzeit seinen Wohnsitz, erbringt Telenec – so- fern sie die vereinbarte Leistung am neuen Wohn- sitz des Kunden anbietet – die vertraglich geschul- dete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kun- den ohne Änderung der vereinbarten Vertrags- laufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte. Te- lenec ist in diesem Fall berechtigt, vom Kunden ein angemessenes Entgelt für den durch den Um- zug entstandenen Aufwand zu verlangen, höchs- tens jedoch in Höhe des für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehenen Entgelts. Wird die Leistung von Telenec am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Kunde unter gleichzeitiger Vor- lage einer Ummeldebescheinigung KÄUFERIN jeweils zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungs- frist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt berechtigt. Eine eventuell einzelvertrag- lich vereinbarte kürzere Kündigungsfrist bleibt da- Sollte besagte Kündigung entweder von unberührt. 21.5 Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z.B. Telefonanschluss, Internetanschluss und Telefon-Flatrate), die im Rahmen eines Kom- biproduktes für einen monatlichen Grundpreis vereinbart VERKÄUFERIN oder der KÄUFERIN erklärt werden, so sind diese für die gesamte Dauer wird der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist nicht möglich. Bei Vertrags- schluss über einzelne Leistungen oder Optionen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gelten die je- weils vereinbarten Laufzeiten jeweils für die ein- zelnen Leistungen oder Optionen. Endet der den einzelnen Leistungen zugrundeliegende Grund- vertrag, so enden auch alle Verträge über zusätz- lich vereinbarte Leistungen oder Optionenvorliegende VERTRAG als nichtig erachtet. 21.6 Bei einem Anbieterwechsel 10.3 Dieser VERTRAG wird Telenec die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Telenec wird in ihrem Verantwortungsbereich sicherstellenauf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 10.4 Dieser VERTRAG unterliegt der auflösenden Bedingung, dass ihre Leistung der MARKENKAUFPREIS nicht spätestens zum 30. September 2015 an die VERKÄUFERIN entrichtet wurde. Die VERKÄUFERIN kann auf diese auflösende Bedingung verzichten. Sollte die auflösende Bedingung eintreten und nicht auf sie verzichtet worden sein, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, gegenüber dem Kunden nicht unter- brochen wirdder KÄUFERIN die Kündigung zu erklären, bevor die vertraglichen und techni- schen Voraussetzungen für einen Wechsel zu ei- nem anderen Anbieter vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. Telenec weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf den anderen am An- bieterwechsel beteiligten Anbieter hat und dass ein Anbieterwechsel gemäß gesetzlicher Vorgabe unter Leitung des aufnehmenden Anbieters er- folgtvorliegende VERTRAG wird als nichtig erachtet. 21.7 Telenec stellt sicher, dass Xxxxxx, die einen Vertrag kündigen, die Mitnahme ihrer Rufnummer zu einem anderen Anbieter bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können. 21.8 Das Recht des Kunden, einen über die Ent- schädigungen nach Ziffer 21.6 hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Eine Entschädigung ist auf einen solchen Scha- densersatz anzurechnen; ein solcher Schadens- ersatz ist auf eine Entschädigung anzurechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Kaufvertrag Über Den Erwerb Des „gigaset“ Markenportfolios

Vertragslaufzeit. 21.1 Der Vertrag über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (1. Nur in jenen Fällen, in denen DRB nicht durch einmalige Lieferung/Leistung seine Leistungspflichten nachzukommen hat, sondern Leistungen für Fernsehen/Hörfunk) wird für eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren geschlossen, soweit nicht im Einzelvertrag anders vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wo- chen. Der Vertrag ist erstmals zum Ende der Min- destvertragslaufzeit kündbar, ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag im Anschluss auf un- bestimmte Zeit und kann dann mit einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden. 21.2 Besteht zwischen Telenec und dem Kunden zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) auch ein Vertrag über einen Internetzugang/die Erbringung von Telefonie- Diensten, so ist jede Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) zugleich eine Kündigung des Vertrages über den Internetzugang/die Tele- fonie-Dienste. 21.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten beginnend mit dem Vertragsschluss abzuschließen, Telenec wird dem Kunden ein entsprechendes Angebot vor Abschluss eines Vertrages mit längerer Lauf- zeit unterbreiten. 21.4 Wechselt ein Kunde während der Vertrags- laufzeit seinen Wohnsitz, erbringt Telenec – so- fern sie die vereinbarte Leistung am neuen Wohn- sitz des Kunden anbietet – die vertraglich geschul- dete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kun- den ohne Änderung der vereinbarten Vertrags- laufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte. Te- lenec ist in diesem Fall berechtigt, vom Kunden ein angemessenes Entgelt für den durch den Um- zug entstandenen Aufwand zu verlangen, höchs- tens jedoch in Höhe des für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehenen Entgelts. Wird die Leistung von Telenec am neuen Wohnsitz nicht angebotenbestimmten Zeitraum schuldet, ist DRB verpflichtet rechtzeitig für ausreichende Kapazitäten zu sorgen, um eine Kontinuität der Kunde unter gleichzeitiger Vor- lage einer Ummeldebescheinigung zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungs- frist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung Leistungserbringung sicherstellen zu einem späteren Zeitpunkt berechtigt. Eine eventuell einzelvertrag- lich vereinbarte kürzere Kündigungsfrist bleibt da- von unberührt. 21.5 Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z.B. Telefonanschluss, Internetanschluss und Telefon-Flatrate), die im Rahmen eines Kom- biproduktes für einen monatlichen Grundpreis vereinbart werden, so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist nicht möglich. Bei Vertrags- schluss über einzelne Leistungen oder Optionen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gelten die je- weils vereinbarten Laufzeiten jeweils für die ein- zelnen Leistungen oder Optionen. Endet der den einzelnen Leistungen zugrundeliegende Grund- vertrag, so enden auch alle Verträge über zusätz- lich vereinbarte Leistungen oder Optionen. 21.6 Bei einem Anbieterwechsel wird Telenec die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Telenec wird in ihrem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass ihre Leistung gegenüber dem Kunden nicht unter- brochen wird, bevor die vertraglichen und techni- schen Voraussetzungen für einen Wechsel zu ei- nem anderen Anbieter vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. Telenec weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf den anderen am An- bieterwechsel beteiligten Anbieter hat und dass ein Anbieterwechsel gemäß gesetzlicher Vorgabe unter Leitung des aufnehmenden Anbieters er- folgt. 21.7 Telenec stellt sicher, dass Xxxxxx, die einen Vertrag kündigen, die Mitnahme ihrer Rufnummer zu einem anderen Anbieter bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können. 21.8 Das 2. Jeder an DRB für einen bestimmten Leistungszeitraum erteilte Auftrag zur Erbringung Datenreisebüro EDV & IT Management und Dienstleistung GmbH 3. Kündigungen durch Kunden sind innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist, in Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung längstens 6 (sechs) Wochen vor Vertragsende, schriftlich (per postalischem Einschreiben, als Kopie per Telefax oder gescanntem Dokument per E-Mail mit jeweils firmenmäßiger Zeichnung/eigenhändiger Unterschrift) an DRB zu richten. Ausschlaggebend ist das Datum des Einlangens der Kündigung bei DRB. Verspätet einlangende Kündigungen gelten als Kündigung zum nächstmöglichen Kündigungstermin. 4. DRB hat das Recht Verträge oder Teile hiervon zu gleichen Bedingungen, wie obenstehend für Kunden geregelt, zu kündigen. DRB ist zur sofortigen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund berechtigt, so DRB die weitere Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Als Gründe für eine solche sofortige Beendigung gelten insbesondere: die Stellung eines Sanierungsplanantrages oder die Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Sinne des „Bundesgesetz über das Insolvenzverfahren“ (Insolvenzordnung – IO, BGBl. I 106/1997 idgF) oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens, diesfalls ist DRB ehestens hierüber zu informieren; weiteres Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen, Missbrauch von Diensten, Verstoß gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen bei der Verwendung von Datendiensten, sowie wesentliche Umstände in der Sphäre des Kunden, einen über die Ent- schädigungen nach Ziffer 21.6 hinausgehenden Schadensersatz DRB beim Vertragsabschluss verschwiegen wurden und einem Vertragsabschluss auf Seiten DRB entgegengestanden wären. 5. Im Falle der Vertragskündigung hat der Kunde selbst für ein rechtzeitiges Herunterladen (Download) und eine ausreichende Sicherung seiner Dateien Sorge zu verlangentragen. Nach Ende der Vertragslaufzeit werden sämtliche für den Kunden verwaltete Daten seitens DRB ohne weitere Vorankündigung gelöscht. DRB trifft keine Verpflichtung zur Sicherung oder Wiederherstellung dieser Daten. 6. Im Falle der Vertragsauflösung durch DRB aus wichtigem Grund, bleibt unberührterstellt DRB auf Kosten des Kunden eine Sicherung der Daten, so der Kunde nicht zuvor schriftlich darauf verzichtet und DRB von sämtlichen diesbezüglichen Verpflichtungen ausdrücklich entbindet. Eine Entschädigung DRB ist auf einen solchen Scha- densersatz anzurechnen; ein solcher Schadens- ersatz zur Herausgabe dieser Datensicherung nur Zug um Zug gegen Bezahlung der hierfür verrechneten Kosten verpflichtet. So eine Sicherung von Daten des Kunden aus gesetzlichen oder technischen Gründen ganz oder teilweise unzulässig oder unmöglich ist, ist auf eine Entschädigung anzurechnenDRB berechtigt deren Löschung auch ohne Anfertigung einer Sicherungskopie zu veranlassen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)