Vertragsparteien. „Vertragsparteien“ sind die im Forschungsvertrag be- zeichneten Parteien, namentlich die Bundesstelle und die Forschungseinrichtung.
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Samples: Forschungsvertrag, Forschungsvertrag, Forschungsvertrag
Vertragsparteien. „Vertragsparteien“ sind die im Forschungsvertrag be- zeichneten bezeichneten Parteien, namentlich die Bundesstelle Bun- desstelle und die Forschungseinrichtung.
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