Common use of Vertragsparteien Clause in Contracts

Vertragsparteien. Im Rubrum des Grundstückskaufvertrages sind zunächst die Vertragsparteien präzise zu bezeichnen. Sind Gesellschaften Vertragsparteien, sind diese mit ihrer Firma bzw. ihrem Namen, dem Sitz, der Geschäftsanschrift und den Handelsregisterangaben (soweit vorhanden) in die Urkunde aufzunehmen. Darüber hinausgehend sollten stets, insbesondere aber bei der Beteiligung von Gesellschaften, die genauen Vertretungsverhältnisse in der Urkunde in einer Weise aufgenommen und nachgewiesen werden, die einerseits gegenüber dem Grundbuchamt, andererseits aber auch zu späteren Zeitpunkten gegenüber der anderen Vertragspartei oder auch gegenüber Dritten den Nachweis der ordnungsgemäßen Vertretung der Vertragsparteien bei der Beurkundung er- möglicht. Ist an dem Vertrag eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, so ist diese nach der jüngsten Rechtsprechung selbst rechtsfähig1 und damit als solche Partei des Grundstückskaufvertrages. Ferner hat der BGH jüngst die formelle Grundbuchfähigkeit der GbR bestätigt.2 Die GbR kann künftig unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werden. Die Bezeichnung der ein- zelnen Gesellschafter ist dagegen nicht mehr erforderlich, sondern dient ledig- lich der Identifizierung bei fehlendem Namen oder der Unterscheidung der 228 229 1 Vgl. BGH v. 29.1.2001 – II ZR 331/00, BGHZ 14ł, 341 ff. 2 BGH v. 4.12.2008 – V ZB 74/08, WM 2009, 171 ff. GbR von anderen Gesellschaften mit gleichem Namen. Ob bei Änderungen im Gesellschafterbestand oder bei Umbenennung der Gesellschaft eine Grundbuchberichtung oder lediglich eine Richtigstellung erforderlich ist, ist umstritten (siehe dazu auch Rz. 50).1 Auch künftig sollte bei der Vertrags- gestaltung aber sorgfältig darauf geachtet werden, dass in dem Grundstücks- kaufvertrag die Gesellschaft mit ihrem aktuellen Namen bezeichnet wird und ggf. zur Klarstellung sämtliche GbR-Gesellschafter namentlich genannt wer- den. Darüber hinausgehend sollte festgestellt werden, ob die aktuelle Bezeich- nung der Gesellschaft noch mit dem eingetragenen Namen identisch ist. Soll- te dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, noch vor der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages oder im Zusammenhang damit Kontakt mit dem Grundbuchamt aufzunehmen, um entweder durch einen von Amts wegen durchzuführenden Berichtigungsvermerk oder einen Grundbuchberichtigungs- antrag eine Aktualisierung/Richtigstellung der Bezeichnung zu erlangen. Siehe dazu auch Rz. 50.

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Samples: Kaufvertrag, Kaufvertrag

Vertragsparteien. BAYER ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 48248 eingetragene deut- sche Aktiengesellschaft mit Sitz in Leverkusen. Ihr Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Gegenstand des Unternehmens ist ausweislich der Satzung der Gesellschaft die Erzeugung, der Vertrieb sowie die sonstige industrielle Betätigung oder Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten Gesundheit, Landwirtschaft, Polymere und Chemie. BAYER ist die Konzern- führungsgesellschaft des Bayer-Konzerns. Der Bayer-Konzern betreibt sein operatives Geschäft in den drei Teilkonzernen Bayer HealthCare, Bayer CropScience und Bayer MaterialScience. Unterstützt werden diese durch drei Servicegesellschaften. Die Bilanzsumme von BAYER betrug in den Jahren 2011 und 2012 ca. Euro 38 Mrd. bzw. ca. Euro 36 Mrd., der Bilanzgewinn belief sich in 2011 auf Euro 1,364 Mrd. und in 2012 auf Euro 1,571 Mrd. Die vergleichbaren Zahlen für 2013 betrugen ca. Euro 38 Mrd. als Bilanzsumme und Euro 1,764 Mrd. als Bilanzgewinn. Die BI ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 75154 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist durch Umfirmierung hervorgegangen aus der Bayer Innovation Beteiligungsgesellschaft mbH, Leverkusen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Leverkusen. Das Stammkapital beträgt Euro 26.000. Alleingesellschafterin ist BAYER. Ausweislich des Gesellschaftsvertrags ist Gegenstand des Unternehmens die Suche und Entwicklung von innovativen neuen Geschäfts- feldern und -konzepten. Dieser Geschäftszweck wird derzeit nur noch begrenzt verfolgt. Die Gesellschaft befasst sich momentan insbesondere mit der Verwertung vorhandenen Vermögens. Diese Maßnahme könnte in 2014 abgeschlossen werden, so dass die Gesellschaft danach bis auf weiteres als Vorratsgesellschaft der Bayer AG dienen wird. Die Bilanzsumme der BI betrug in den Geschäftsjahren 2010 bis 2012 Euro 52,2 Mio., Euro 48,5 Mio., Euro 39,8 Mio. bzw. Euro 34,9 Mio. Von der Bayer AG wurden in diesen Jahren im Wege der Verlustübernahme Verluste von Euro 25,6 Mio., Euro 43,5 Mio., Euro 14,2 Mio. bzw. Euro 495.147 ausgeglichen. Die Verluste resultierten im Wesentlichen aus der Verfolgung des spezifischen Geschäftszwecks der BI – Durchführung von Forschungs- und Entwicklungs- aktivitäten für den Bayer-Konzern. Im Rubrum des Grundstückskaufvertrages sind zunächst Jahr 2011 war das Ergebnis zudem einmalig durch die Vertragsparteien präzise zu bezeichnenVornahme einer Abschreibung von Euro 23,7 Mio. Sind Gesellschaften Vertragsparteien, sind diese mit ihrer Firma bzw. ihrem Namen, dem Sitz, der Geschäftsanschrift und den Handelsregisterangaben (soweit vorhanden) in die Urkunde aufzunehmen. Darüber hinausgehend sollten stets, insbesondere aber bei der auf eine Beteiligung von Gesellschaften, die genauen Vertretungsverhältnisse in der Urkunde in einer Weise aufgenommen und nachgewiesen werden, die einerseits gegenüber dem Grundbuchamt, andererseits aber auch zu späteren Zeitpunkten gegenüber der anderen Vertragspartei oder auch gegenüber Dritten den Nachweis der ordnungsgemäßen Vertretung der Vertragsparteien bei der Beurkundung er- möglicht. Ist an dem Vertrag eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, so ist diese nach der jüngsten Rechtsprechung selbst rechtsfähig1 und damit als solche Partei des Grundstückskaufvertrages. Ferner hat der BGH jüngst die formelle Grundbuchfähigkeit der GbR bestätigt.2 Die GbR kann künftig unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werden. Die Bezeichnung der ein- zelnen Gesellschafter ist dagegen nicht mehr erforderlich, sondern dient ledig- lich der Identifizierung bei fehlendem Namen oder der Unterscheidung der 228 229 1 Vgl. BGH v. 29.1.2001 – II ZR 331/00, BGHZ 14ł, 341 ff. 2 BGH v. 4.12.2008 – V ZB 74/08, WM 2009, 171 ff. GbR von anderen Gesellschaften mit gleichem Namen. Ob bei Änderungen im Gesellschafterbestand oder bei Umbenennung der Gesellschaft eine Grundbuchberichtung oder lediglich eine Richtigstellung erforderlich ist, ist umstritten (siehe dazu auch Rz. 50).1 Auch künftig sollte bei der Vertrags- gestaltung aber sorgfältig darauf geachtet werden, dass in dem Grundstücks- kaufvertrag die Gesellschaft mit ihrem aktuellen Namen bezeichnet wird und ggf. zur Klarstellung sämtliche GbR-Gesellschafter namentlich genannt wer- den. Darüber hinausgehend sollte festgestellt werden, ob die aktuelle Bezeich- nung der Gesellschaft noch mit dem eingetragenen Namen identisch ist. Soll- te dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, noch vor der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages oder im Zusammenhang damit Kontakt mit dem Grundbuchamt aufzunehmen, um entweder durch einen von Amts wegen durchzuführenden Berichtigungsvermerk oder einen Grundbuchberichtigungs- antrag eine Aktualisierung/Richtigstellung der Bezeichnung zu erlangen. Siehe dazu auch Rz. 50belastet.

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Samples: Beherrschungs Und Gewinnabführungsverträge

Vertragsparteien. Im Rubrum 1. Die WVW schließt die zur Versorgung des Grundstückskaufvertrages sind zunächst die Vertragsparteien präzise Grundstückes erforderlichen Verträge grundsätzlich mit dem jeweiligen Eigentümer des zu bezeichnenversorgenden Grundstücks ab. Sind Gesellschaften VertragsparteienDaneben können Dritte, sind diese mit ihrer Firma bzw. ihrem Nameninsbe- sondere Mieter, Pächter, Erbbauberechtigte und Nießbraucher, in den Versorgungsvertrag einbe- zogen werden, was aber einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der WVW, dem SitzKunden und dem Dritten bedarf; eine solche Einbeziehung lässt die Verpflichtung des Eigentümers zur Ver- tragserfüllung unberührt. Stellt ein Dritter, der Geschäftsanschrift nicht Eigentümer des zu versorgenden Grundstückes ist (z.B. ein Bauträger), den Anschlussantrag und will die WVW diesen annehmen, kann die WVW die Annahme von der Bedingung abhängig machen, dass der Dritte den Handelsregisterangaben für das betroffene Grundstück festzustellenden Baukostenzuschuss zahlt und für die entstehenden Hausanschlusskosten Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft oder durch Zahlung erbringt, wobei dafür die zu erwartenden Hausanschlusskos- ten von der WVW auf der Grundlage des jeweils gültigen Preisblattes zu den EB der WVW ange- messen zu schätzen sind. Die WVW ist bei Zustandekommen des Anschlussvertrages zur Erstellung des Hausanschlusses erst dann verpflichtet, wenn der Baukostenzuschuss bezahlt ist. 2. Die WVW schließt den Versorgungsvertrag unter Einbeziehung ihrer EB ab; die EB stehen auf der Internetseite (soweit vorhandenxxx.xxx.xx) und in den Geschäftsräumen der WVW zur Einsichtnahme zur Ver- fügung oder können auf Wunsch von der WVW auch zugeschickt werden. Der Versorgungsvertrag soll mit dem Eigentümer des zu versorgenden Grundstücks schriftlich geschlossen werden. Er kommt aber auch dann, und zwar unter Einbeziehung der EB der WVW, mit dem Eigentümer zu- stande, wenn ohne schriftlichen Vertragsabschluss auf dem Versorgungsobjekt Wasser aus dem Verteilungsnetz der WVW entnommen wird und die Urkunde aufzunehmenWVW nach Kenntniserlangung keine berech- tigten Einwände gegen die Wasserentnahme geltend macht; der Eigentümer ist verpflichtet, der WVW die Wasserentnahme unverzüglich anzuzeigen. 3. Darüber hinausgehend sollten stetsWohnt der Kunde nicht im Inland, insbesondere aber bei so hat er einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, an welchen Rechnungen und Willenserklärungen zugestellt werden können. a) Tritt an die Stelle eines Grundstückeigentümers eine Gemeinschaft von Wohnungseigen-tü- mern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes in der Beteiligung von Gesellschaftenjeweils geltenden Fassung, so wird der Versorgungsvertrag grundsätzlich mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlos- sen. Jeder Wohnungseigentümer haftet zudem als Gesamtschuldner. Die Wohnungseigentümer- gemeinschaft verpflichtet sich, den Verwalter oder eine andere Person zu bevollmächtigen, alle Rechtsgeschäfte, die genauen Vertretungsverhältnisse in sich aus dem Versorgungsvertrag ergeben, für und gegen die Wohnungs-ei- gentümer mit der Urkunde in einer Weise aufgenommen WVW abzuschließen und nachgewiesen werdenpersonelle Veränderungen, die einerseits die Haftung der Woh- nungseigentümer berühren, der WVW unverzüglich mitzuteilen; der Bevollmächtigte der Woh- nungseigentümergemeinschaft ist auch berechtigt, einseitige Erklärungen der WVW mit Wirkung für die Wohnungseigentümergemeinschaft und die Wohnungseigentümer entgegen zu nehmen. Wird ein Bevollmächtigter nicht benannt, so sind die von der WVW an den Wohnungseigentums- verwalter abgegebenen Erklärungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft und die Woh- nungseigentümer rechtswirksam; ist ein Verwalter nicht bestellt, so genügt es für eine wirksame Zustellung an die Wohnungseigentümergemeinschaft und die Wohnungseigentümer, wenn die WVW die Erklärung einem Wohnungseigentümer gegenüber dem Grundbuchamt, andererseits aber auch zu späteren Zeitpunkten gegenüber der anderen Vertragspartei oder auch gegenüber Dritten den Nachweis der ordnungsgemäßen Vertretung der Vertragsparteien bei der Beurkundung er- möglichtabgibt. Ist die WVW bereit, ausnahmsweise mit den jeweiligen Wohnungseigentümern eigenständige Versorgungsverträge abzuschließen, bedarf dies einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Für diesen Fall haften die einzelnen Wohnungseigentümer nicht gesamtschuldnerisch für den Ge- samtverbrauch aller Wohnungseigentümer; für darüber hinausgehende Pflichten aus den Versor- gungsverträgen, z.B. aus § 3 Ziffer 4 EB, haften die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch. b) Das gleiche gilt, wenn das Eigentum an dem Vertrag eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts versorgten Grundstück mehreren Personen ge- meinschaftlich zusteht (GbR) beteiligtGesamthandseigentum und Miteigentum nach Bruchteilen), so ist diese nach der jüngsten Rechtsprechung selbst rechtsfähig1 unabhängig davon, wer den Anschluss und damit als solche Partei des Grundstückskaufvertrages. Ferner hat der BGH jüngst die formelle Grundbuchfähigkeit der GbR bestätigt.2 Die GbR kann künftig unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werden. Die Bezeichnung der ein- zelnen Gesellschafter ist dagegen nicht mehr erforderlich, sondern dient ledig- lich der Identifizierung bei fehlendem Namen oder der Unterscheidung der 228 229 1 Vgl. BGH v. 29.1.2001 – II ZR 331/00, BGHZ 14ł, 341 ff. 2 BGH v. 4.12.2008 – V ZB 74/08, WM 2009, 171 ff. GbR von anderen Gesellschaften mit gleichem Namen. Ob bei Änderungen im Gesellschafterbestand oder bei Umbenennung der Gesellschaft eine Grundbuchberichtung oder lediglich eine Richtigstellung erforderlich ist, ist umstritten (siehe dazu auch Rz. 50).1 Auch künftig sollte bei der Vertrags- gestaltung aber sorgfältig darauf geachtet werden, dass in dem Grundstücks- kaufvertrag die Gesellschaft mit ihrem aktuellen Namen bezeichnet wird und ggf. zur Klarstellung sämtliche GbR-Gesellschafter namentlich genannt wer- den. Darüber hinausgehend sollte festgestellt werden, ob die aktuelle Bezeich- nung der Gesellschaft noch mit dem eingetragenen Namen identisch ist. Soll- te dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, noch vor der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages oder im Zusammenhang damit Kontakt mit dem Grundbuchamt aufzunehmen, um entweder durch einen von Amts wegen durchzuführenden Berichtigungsvermerk oder einen Grundbuchberichtigungs- antrag eine Aktualisierung/Richtigstellung der Bezeichnung zu erlangen. Siehe dazu auch Rz. 50Versorgung beantragt hatte.

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Samples: Ergänzende Bestimmungen Zur Avbwasserv

Vertragsparteien. IParteien des Vertrages sind Zalando und die Tradebyte. 2.1 Zalando SE Zalando ist eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea) mit Sitz in Berlin und ist eingetragen im Rubrum Handelsregister des Grundstückskaufvertrages Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 158855 B. Zalando ist die operative Obergesellschaft des Zalando-Konzerns. Zalando wurde im Jahr 2008 durch Xxxxxx Xxxxx und Xxxxx Xxxxxxxxx gegründet und bietet mittlerweile eine führende Online-Plattform für Mode für Kunden aus 15 europäischen Ländern. Der Zalando-Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2016 insgesamt 11.998 Mitar- beiter. Das Geschäftsjahr der Zalando entspricht dem Kalenderjahr. Satzungsgemäßer Unternehmensgegenstand von Zalando ist die Entwicklung, Ver- marktung und Erbringung von Internetdienstleistungen (E-Commerce-Handel mit Wa- ren verschiedener Art, insbesondere Bekleidung und Schuhe), die Entwicklung, Her- stellung, Vermarktung und der Handel mit solchen Waren, insbesondere Bekleidung und Schuhe, die Erbringung von Logistikdienstleistungen, digitalen Dienstleistungen und alle mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand zusammenhängenden Dienstleistungen. Zalando ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt und kann alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusam- menhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Zalando kann auch andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteili- gung beschränken. Zalando kann ihren Betrieb, auch von ihr gehaltene Beteiligungen, ganz oder teilweise durch verbundene Unternehmen führen lassen oder auf solche übertragen oder auslagern sowie Unternehmensverträge abschließen. Zalando darf auch Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland errichten. Zalando kann ihre Tätigkeit auf einen Teil der vorstehend bezeichneten Arbeitsgebiete be- schränken. Das Grundkapital von Zalando beträgt EUR 247.268.958 und ist eingeteilt in 247.268.958 auf den Inhaber lautende Stückaktien jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00. Die Aktien von Zalando werden seit dem 1. Oktober 2014 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN: DE000ZAL1111; WKN: ZAL111) gehandelt. Organe von Zalando sind zunächst die Vertragsparteien präzise zu bezeichnen. Sind Gesellschaften Vertragsparteien, sind diese mit ihrer Firma bzw. ihrem Namen, dem Sitzder Vorstand, der Geschäftsanschrift Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Der Vorstand von Zalando besteht aus Xxxxxx Xxxxx, Xxxxx Xxxxxxxxx und Xxxxx Xxx- ter. Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung. Er hat die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Handelsregisterangaben (soweit vorhanden) in Vorstand zu führen. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands leitet jedes Vorstandsmitglied den ihm durch die Urkunde aufzunehmenGeschäftsordnung zugewiesenen Ge- schäftsbereich selbständig. Darüber hinausgehend sollten stetsBesteht der Vorstand aus mehreren Personen, insbesondere aber bei der Beteiligung von Gesellschaften, so wird die genauen Vertretungsverhältnisse in der Urkunde in einer Weise aufgenommen und nachgewiesen werden, die einerseits gegenüber dem Grundbuchamt, andererseits aber auch zu späteren Zeitpunkten gegenüber der anderen Vertragspartei Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder auch gegenüber Dritten den Nachweis der ordnungsgemäßen Vertretung der Vertragsparteien bei der Beurkundung er- möglichtdurch ein Vorstandsmitglied ge- meinsam mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Ist an dem Vertrag eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligtnur ein Vorstandsmitglied be- stellt, so ist diese nach vertritt es die Gesellschaft allein. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Vorstandsmitglieder generell oder für den Einzelfall vom Verbot der jüngsten Rechtsprechung selbst rechtsfähig1 und damit als solche Partei des GrundstückskaufvertragesMehrfachvertre- tung gemäß § 181 2. Ferner hat der BGH jüngst die formelle Grundbuchfähigkeit der GbR bestätigt.2 Die GbR kann künftig unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werdenAlternative BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt. Die Bezeichnung drei Vorstandsmitglieder Xxxxxx Xxxxx, Xxxxx Xxxxxxxxx und Xxxxx Xxxxxx sind jeweils vom Verbot der ein- zelnen Gesellschafter ist dagegen nicht mehr erforderlichMehrfachvertretung befreit. Der Aufsichtsrat von Zalando besteht aus neun Mitgliedern, sondern dient ledig- lich von denen sechs Mitglie- der Identifizierung bei fehlendem Namen oder Anteilseignervertreter und drei Mitglieder Arbeitnehmervertreter sind. Als Vertreter der Unterscheidung Anteilseigner gehören dem Aufsichtsrat von Zalando zum Zeitpunkt der 228 229 1 VglErstattung dieses Berichts an: • Xxxxxxx Xxxxxx, • Xxxxxx Xxxx, • Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx, • Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxx, • Xxx-Xxx Xxxxx und • Xxxxxxxxx Xxxxxx. BGH v. 29.1.2001 – II ZR 331/00Als Vertreter der Arbeitnehmer gehören dem Aufsichtsrat von Zalando zum Zeitpunkt der Erstattung dieses Berichts an: • Xxxxx Xxxx, BGHZ 14ł, 341 ff. 2 BGH v. 4.12.2008 – V ZB 74/08, WM 2009, 171 ff. GbR von anderen Gesellschaften mit gleichem Namen. Ob bei Änderungen im Gesellschafterbestand oder bei Umbenennung der Gesellschaft eine Grundbuchberichtung oder lediglich eine Richtigstellung erforderlich ist, ist umstritten (siehe dazu auch Rz. 50).1 Auch künftig sollte bei der Vertrags- gestaltung aber sorgfältig darauf geachtet werden, dass in dem Grundstücks- kaufvertrag die Gesellschaft mit ihrem aktuellen Namen bezeichnet wird • Xxxxxx Xxxxxxxx und ggf. zur Klarstellung sämtliche GbR-Gesellschafter namentlich genannt wer- den. Darüber hinausgehend sollte festgestellt werden, ob die aktuelle Bezeich- nung der Gesellschaft noch mit dem eingetragenen Namen identisch ist. Soll- te dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, noch vor der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages oder im Zusammenhang damit Kontakt mit dem Grundbuchamt aufzunehmen, um entweder durch einen von Amts wegen durchzuführenden Berichtigungsvermerk oder einen Grundbuchberichtigungs- antrag eine Aktualisierung/Richtigstellung der Bezeichnung zu erlangen. Siehe dazu auch Rz. 50• Beate Siert.

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Samples: Beherrschungs Und Gewinnabführungsvertrag

Vertragsparteien. IBAYER ist eine im Rubrum Handelsregister des Grundstückskaufvertrages sind zunächst Amtsgerichts Köln unter HRB 48248 eingetragene deut- sche Aktiengesellschaft mit Sitz in Leverkusen. Ihr Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Gegenstand des Unternehmens ist ausweislich der Satzung der Gesellschaft die Vertragsparteien präzise zu bezeichnenErzeugung, der Vertrieb sowie die sonstige industrielle Betätigung oder Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten Gesundheit, Landwirtschaft, Polymere und Chemie. Sind Gesellschaften VertragsparteienBAYER ist die Konzern- führungsgesellschaft des Bayer-Konzerns. Der Bayer-Konzern betreibt sein operatives Geschäft in den drei Teilkonzernen Bayer HealthCare, sind Bayer CropScience und Bayer MaterialScience. Unterstützt werden diese mit ihrer Firma durch drei Servicegesellschaften. Die Bilanzsumme von BAYER betrug in den Jahren 2011 und 2012 ca. Euro 38 Mrd. bzw. ihrem Namen, dem Sitzca. Euro 36 Mrd., der Geschäftsanschrift Bilanzgewinn belief sich in 2011 auf Euro 1,364 Mrd. und den Handelsregisterangaben (soweit vorhanden) in 2012 auf Euro 1,571 Mrd. Die vergleichbaren Zahlen für 2013 betrugen ca. Euro 38 Mrd. als Bilanzsumme und Euro 1,764 Mrd. als Bilanzgewinn. BBG ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 10914 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Bitterfeld-Wolfen. Das Stammkapital beträgt Euro 58,8 Mio Alleingesellschafterin ist BAYER. Ausweislich des Gesellschaftsvertrags ist Gegenstand des Unternehmens die Urkunde aufzunehmenErzeugung, Vertrieb, sonstige industrielle Betätigung oder Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet von pharmazeutischen Artikeln für die Human- und Veterinär- medizin und weiteren chemischen Produkten aller Art. Darüber hinausgehend sollten stetsBBG gehört organisatorisch zum Teil- konzern HealthCare des Bayer-Konzerns und betreibt eine Lohnfertigung für die Bayer Consumer Care AG, insbesondere aber bei der Beteiligung von GesellschaftenBasel, die genauen Vertretungsverhältnisse in den europäischen und Weltmarkt mit rezeptfreien Arzneimitteln beliefert. Neben der Urkunde in einer Weise aufgenommen und nachgewiesen werden, Lohnfertigung erbringt die einerseits gegenüber dem Grundbuchamt, andererseits aber auch zu späteren Zeitpunkten gegenüber Gesellschaft Serviceleistungen der anderen Vertragspartei oder auch gegenüber Dritten den Nachweis der ordnungsgemäßen Vertretung der Vertragsparteien bei der Beurkundung er- möglicht. Ist an dem Vertrag eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, so ist diese nach der jüngsten Rechtsprechung selbst rechtsfähig1 und damit als solche Partei des Grundstückskaufvertrages. Ferner hat der BGH jüngst Infrastruktur für die formelle Grundbuchfähigkeit der GbR bestätigt.2 Die GbR kann künftig unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werdenIndustriepark der BBG ansässigen Partnerunternehmen. Die Bezeichnung Bilanzsumme der ein- zelnen Gesellschafter ist dagegen nicht mehr erforderlich, sondern dient ledig- lich der Identifizierung bei fehlendem Namen oder der Unterscheidung der 228 229 1 VglBBG betrug in den Geschäftsjahren 2010 bis 2011 jeweils Euro 264 Mio. BGH v. 29.1.2001 – II ZR 331/00, BGHZ 14ł, 341 ff. 2 BGH v. 4.12.2008 – V ZB 74/08, WM 2009, 171 ff. GbR von anderen Gesellschaften mit gleichem Namen. Ob bei Änderungen und im Gesellschafterbestand oder bei Umbenennung der Gesellschaft eine Grundbuchberichtung oder lediglich eine Richtigstellung erforderlich istGeschäftsjahr 2012 Euro 263 Mio. Der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung belief sich in 2010 auf Euro 4,8 Mio., ist umstritten (siehe dazu auch Rzin 2011 auf Euro 6,8 Mio. 50).1 Auch künftig sollte bei der Vertrags- gestaltung aber sorgfältig darauf geachtet werden, dass und in dem Grundstücks- kaufvertrag die Gesellschaft mit ihrem aktuellen Namen bezeichnet wird und ggf. zur Klarstellung sämtliche GbR-Gesellschafter namentlich genannt wer- den. Darüber hinausgehend sollte festgestellt werden, ob die aktuelle Bezeich- nung der Gesellschaft noch mit dem eingetragenen Namen identisch ist. Soll- te dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, noch vor der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages oder im Zusammenhang damit Kontakt mit dem Grundbuchamt aufzunehmen, um entweder durch einen von Amts wegen durchzuführenden Berichtigungsvermerk oder einen Grundbuchberichtigungs- antrag eine Aktualisierung/Richtigstellung der Bezeichnung zu erlangen. Siehe dazu auch Rz. 502012 auf Euro 4,5 Mio.

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Samples: Beherrschungs Und Gewinnabführungsverträge

Vertragsparteien. BAYER ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 48248 eingetragene deut- sche Aktiengesellschaft mit Sitz in Leverkusen. Ihr Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Gegenstand des Unternehmens ist ausweislich der Satzung der Gesellschaft die Erzeugung, der Vertrieb sowie die sonstige industrielle Betätigung oder Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten Gesundheit, Landwirtschaft, Polymere und Chemie. BAYER ist die Konzern- führungsgesellschaft des Bayer-Konzerns. Der Bayer-Konzern betreibt sein operatives Geschäft in den drei Teilkonzernen Bayer HealthCare, Bayer CropScience und Bayer MaterialScience. Unterstützt werden diese durch drei Servicegesellschaften. Die Bilanzsumme von BAYER betrug in den Jahren 2011 und 2012 ca. Euro 38 Mrd. bzw. ca. Euro 36 Mrd., der Bilanzgewinn belief sich in 2011 auf Euro 1,364 Mrd. und in 2012 auf Euro 1,571 Mrd. Die vergleichbaren Zahlen für 2013 betrugen ca. Euro 38 Mrd. als Bilanzsumme und Euro 1,764 Mrd. als Bilanzgewinn. Die BBS ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49895 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Leverkusen, die Geschäftsleitung in Köln. Das Stamm- kapital beträgt Euro 6 Mio. Alleingesellschafterin ist BAYER. BBS ist das globale Kompetenz- zentrum des Bayer-Konzerns für IT- und Business-Services. Zu den angebotenen Services gehören Dienstleistungen in den Bereichen Management-Beratung, Unternehmensrechnung, Personalentwicklung und -verwaltung, Informationsmanagement, Beschaffung und Logistik, Finanzmanagement und Wissensmanagement. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, insbesondere an solchen, deren Unterneh- mensgegenstände sich ganz oder teilweise auf die vorgenannten Gebiete erstrecken. Zu diesen Unternehmen gehören u. a. der Personaldienstleister Bayer Direct Services GmbH, das Accounting Shared Services Center Euroservices Bayer GmbH sowie die Travelboard GmbH als Anbieter von Reisedienstleistungen. Die Bilanzsumme der BBS betrug im Geschäftsjahr 2011 Euro 530 Mio., in 2012 Euro 544 Mio. und in 2013 Euro 550 Mio. Der Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme durch die Bayer AG belief sich in 2011 auf ca. Euro 65,8 Mio. und in 2012 auf ca. Euro 103,4 Mio. Im Rubrum des Grundstückskaufvertrages sind zunächst Jahr 2013 erzielte die Vertragsparteien präzise zu bezeichnenBBS einen Verlust von ca. Sind Gesellschaften Vertragsparteien, sind diese mit ihrer Firma bzw. ihrem Namen, dem Sitz, der Geschäftsanschrift und den Handelsregisterangaben (soweit vorhanden) in die Urkunde aufzunehmen. Darüber hinausgehend sollten stets, insbesondere aber bei der Beteiligung von Gesellschaften, die genauen Vertretungsverhältnisse in der Urkunde in einer Weise aufgenommen und nachgewiesen werden, die einerseits gegenüber dem Grundbuchamt, andererseits aber auch zu späteren Zeitpunkten gegenüber der anderen Vertragspartei oder auch gegenüber Dritten den Nachweis der ordnungsgemäßen Vertretung der Vertragsparteien bei der Beurkundung er- möglicht. Ist an dem Vertrag eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, so ist diese nach der jüngsten Rechtsprechung selbst rechtsfähig1 und damit als solche Partei des Grundstückskaufvertrages. Ferner hat der BGH jüngst die formelle Grundbuchfähigkeit der GbR bestätigt.2 Die GbR kann künftig unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werden. Die Bezeichnung der ein- zelnen Gesellschafter ist dagegen nicht mehr erforderlich, sondern dient ledig- lich der Identifizierung bei fehlendem Namen oder der Unterscheidung der 228 229 1 Vgl. BGH v. 29.1.2001 – II ZR 331/00, BGHZ 14ł, 341 ff. 2 BGH v. 4.12.2008 – V ZB 74/08, WM 2009, 171 ff. GbR von anderen Gesellschaften mit gleichem Namen. Ob bei Änderungen im Gesellschafterbestand oder bei Umbenennung der Gesellschaft eine Grundbuchberichtung oder lediglich eine Richtigstellung erforderlich ist, ist umstritten (siehe dazu auch Rz. 50).1 Auch künftig sollte bei der Vertrags- gestaltung aber sorgfältig darauf geachtet werden, dass in dem Grundstücks- kaufvertrag die Gesellschaft mit ihrem aktuellen Namen bezeichnet wird und ggf. zur Klarstellung sämtliche GbR-Gesellschafter namentlich genannt wer- den. Darüber hinausgehend sollte festgestellt werden, ob die aktuelle Bezeich- nung der Gesellschaft noch mit dem eingetragenen Namen identisch ist. Soll- te dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, noch vor der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages oder im Zusammenhang damit Kontakt mit dem Grundbuchamt aufzunehmen, um entweder durch einen von Amts wegen durchzuführenden Berichtigungsvermerk oder einen Grundbuchberichtigungs- antrag eine Aktualisierung/Richtigstellung der Bezeichnung zu erlangen. Siehe dazu auch Rz. 50Euro 74 Mio.

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Samples: Beherrschungs Und Gewinnabführungsverträge

Vertragsparteien. Im Rubrum Grundsätze • Die Vertragsparteien sind juristische Personen, welche durch ihre Organe handeln. • Vertragspartei kann nur sein, wer rechtsfähig ist, d.h. wer aus dem Vertrag berechtigt und verpflichtet wird. • Die Zuständigkeit zur Beschlussfassung über den Vertragsabschluss ergibt sich aus den Rechtsgrundlagen der Vertragspartner. Kanton Vertragspartner des Grundstückskaufvertrages sind Bundes wird zunächst die Vertragsparteien präzise zu bezeichnen. Sind Gesellschaften Vertragsparteieneinmal der Kanton sein, sind diese mit ihrer Firma bzw. ihrem Namen, dem Sitz, der Geschäftsanschrift und den Handelsregisterangaben einerseits weil das Agglomerationsprogramm massgeblich kantonale Zuständigkeiten betrifft (soweit vorhanden) in die Urkunde aufzunehmen. Darüber hinausgehend sollten stets, insbesondere aber bei der Beteiligung von Gesellschaften, die genauen Vertretungsverhältnisse in der Urkunde in einer Weise aufgenommen und nachgewiesen werden, die einerseits gegenüber dem Grundbuchamtz.B. öV), andererseits aber auch weil der Bund die Beiträge gemäss Art. 17 b Abs. 1 Min VG5 an die Kantone zuhanden der Trägerschaft ausrichtet. Soweit das kantonale Recht die Trägerschaft keiner anderen Struktur zuweist, um diese Aufgaben zu späteren Zeitpunkten gegenüber erfüllen, ist der anderen Vertragspartei oder auch gegenüber Dritten den Nachweis Kanton zudem als Trägerschaft des Agglomerationsprogramms berechtigt und verpflichtet. Interkantonale Agglomerationen Bei interkantonalen Agglomerationen können mehrere Kantone Vertragspartner des Bundes sein. Regionale Körperschaften Regionale Körperschaften (z.B. Vereine, Regionalkonferenzen, etc.) verfügen über Rechtspersönlichkeit und können daher ebenfalls Vertragspartner sein. Sie können sich allerdings nur insoweit vertraglich verpflichten, als sie über entsprechende Entscheidzuständigkeiten verfügen. Regionale Zusammenarbeits- strukturen ohne Rechtspersönlich- keit Soweit regionale Strukturen nicht über Rechtspersönlichkeit verfügen (Beispiel: einfache Gesellschaft im Rahmen vertraglicher Zusammenarbeit), können sie nicht Vertragspartner des Bundes sein. Transportunter- nehmen In diesem System sind die Transportunternehmen nur Beauftragte der ordnungsgemäßen Vertretung der Vertragsparteien bei der Beurkundung er- möglicht. Ist an dem Vertrag eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligtverschiedenen Behörden, so ist diese nach dass sie nicht Vertragspartner der jüngsten Rechtsprechung selbst rechtsfähig1 und damit als solche Partei des GrundstückskaufvertragesLV sein können. Ferner hat Sie werden aber Vertragspartner der BGH jüngst die formelle Grundbuchfähigkeit der GbR bestätigt.2 Die GbR kann künftig unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werdenFinanzierungsvereinbarungen sein (vgl. Die Bezeichnung der ein- zelnen Gesellschafter ist dagegen nicht mehr erforderlich, sondern dient ledig- lich der Identifizierung bei fehlendem Namen oder der Unterscheidung der 228 229 1 VglArt. BGH v. 29.1.2001 – II ZR 331/00, BGHZ 14ł, 341 ff17 b Abs. 2 BGH v. 4.12.2008 – V ZB 74/08, WM 2009, 171 ff. GbR von anderen Gesellschaften mit gleichem Namen. Ob bei Änderungen im Gesellschafterbestand oder bei Umbenennung der Gesellschaft eine Grundbuchberichtung oder lediglich eine Richtigstellung erforderlich ist, ist umstritten (siehe dazu auch Rz. 50).1 Auch künftig sollte bei der Vertrags- gestaltung aber sorgfältig darauf geachtet werden, dass in dem Grundstücks- kaufvertrag die Gesellschaft mit ihrem aktuellen Namen bezeichnet wird und ggf. zur Klarstellung sämtliche GbR-Gesellschafter namentlich genannt wer- den. Darüber hinausgehend sollte festgestellt werden, ob die aktuelle Bezeich- nung der Gesellschaft noch mit dem eingetragenen Namen identisch ist. Soll- te dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, noch vor der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages oder im Zusammenhang damit Kontakt mit dem Grundbuchamt aufzunehmen, um entweder durch einen von Amts wegen durchzuführenden Berichtigungsvermerk oder einen Grundbuchberichtigungs- antrag eine Aktualisierung/Richtigstellung der Bezeichnung zu erlangen. Siehe dazu auch Rz. 503 MinVG).

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Samples: Leistungsvereinbarung