Vertragsparteien. 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
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Samples: Reisevertrag, Reisevertrag
Vertragsparteien. 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner Vertrags- partner von DTCH haftet der Kunde für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer Reiseteil- nehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden Kun- den und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei Vertrags- partei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
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Samples: Reisevertrag
Vertragsparteien. 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner Ver- tragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer Reiseteil- nehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Leistun- gen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
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Samples: Reisevertrag
Vertragsparteien. 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtliche ReiseteilnehmerReise- teilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden vorlie- genden ARVB sind nicht anwendbar.
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Samples: Reisevertrag
Vertragsparteien. 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtliche ReiseteilnehmerRei- seteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden Kun- den und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
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Samples: Reisevertrag