Vertragsschluss und -inhalt Musterklauseln

Vertragsschluss und -inhalt. 2.1.1. Unsere Angebote (sowohl mündlich als auch schriftlich) sind stets freibleibend und unverbindlich und bedürfen der Bestätigung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich und bindend bezeichnet sind. Dies gilt auch, wenn und soweit wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen Zeichnungen, Skizzen, Pläne oder sonstige Unterlagen überlassen haben, an denen wir uns das Eigentum und Urheberrecht vorbehalten. Diese dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. 2.1.2. Unsere Angebote enthalten die Aufforderung an den Kunden selbst ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Bestellt der Kunde Waren per E-Mail, Fax oder Telefon, gibt er mit dieser Bestellung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande. 2.1.3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber BTC abzugeben sind oder abgegeben werden (etwa Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. 2.1.4. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Zeichnungen oder Abbildungen, die Angabe von technischen Daten, Bezugnahmen auf Normen sowie Aussagen in Werbemitteln stellen nur dann eine Gewähr oder Zusicherung für das Vorhandensein einer Eigenschaft dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. 2.1.5. Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-Normen, anderer einschlägiger technischer Normen sowie innerhalb branchenüblicher Toleranzen zulässig.
Vertragsschluss und -inhalt. 3.1 Die Präsentation der Leistungen der AGENTUR in Katalogen, Firmenbroschüren oder auf der Website der AGENTUR stellen kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst die Bestellung des Auftraggebers bei der AGENTUR stellt ein rechtsgeschäftliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, gleich auf welchem Kommunikationsweg die Bestellung des Auftraggebers erfolgt. Dieses nimmt die AGENTUR ausschließlich durch Bestätigung des Angebotes des Auftraggebers in Textform oder telefonisch an. 3.2 An das vom Auftraggeber abgegebene Angebot ist dieser über einen Zeitraum von 14 Tagen nach Abgabe des Angebotes gebunden. Danach besteht das Recht, vom Angebot Abstand zu nehmen. In diesem Fall muss der Auftraggeber dies der AGENTUR anzeigen. 3.3 Die AGENTUR ist ein Dienstleis- tungsunternehmen und unterliegt als solches den für Dienstleistungsbetriebe geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verord- nungen. Die AGENTUR wickelt die ihr übertragenen Aufgaben auf dienstvertraglicher Basis ab. 3.4 Der Hostessenservice beinhaltet die reine organisatorische Kundenbetreuung einer Veranstaltung.
Vertragsschluss und -inhalt. ▪ Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich niedergelegt sind, es sei denn der Kunde weist nach, dass hiervon im konkreten Fall Abstand genommen wurde. ▪ Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Zeichnungen oder Abbildungen, die Angabe von technischen Daten, Bezugnahmen auf Normen sowie Aussagen in Werbemitteln stellen nur dann Garantieerklärungen dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. ▪ Abweichungen des Liefergegenstands von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-Normen, anderer einschlägiger technischer Normen sowie innerhalb branchenüblicher Toleranzen zulässig.
Vertragsschluss und -inhalt. 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Erbringung der Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung allein maßgebend, wobei auch die Textform nach § 126 b BGB genügt. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich in Textform bestätigt werden. 2. Die technischen Unterlagen des Angebotes sowie Gewichts- und Maßangaben, Leistungen und Betriebskosten sind nur annähernd. Wir behalten uns Leistungsänderungen infolge technischer Weiterentwicklungen vor, soweit die Leistungen nicht wesentlich geändert werden. 3. Die Angebotsunterlagen bleiben in unserem Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht. Sie sind auf Verlangen an uns zurückzugeben und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden.
Vertragsschluss und -inhalt. Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibun- gen, Kostenvoranschläge sind, außer bei ausdrücklicher Vereinba- rung, freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage lang gebunden. Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwen- dungstechnischen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allge- meine Kenntnis vermitteln. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sie nicht Vertragsbestandteil. Vertragsänderungen und münd- liche Nebenabreden sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Generell ist für Inhalt und Umfang des Vertrages unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Vertragsschluss und -inhalt. 1. Vertragspartner sind die Klosterhof Gaststätten GmbH und der Auftraggeber. Erfolgt die Bestellung für einen Dritten, haftet der Auftraggeber für die geschuldeten Vertragsleistun- gen gegenüber der Klosterhof Gaststätten GmbH. 2. Ein Vertrag benötigt für seine Rechtswirksamkeit die schrift- liche Bestätigung beider Vertragspartner. Angebote der Klos- terhof Gaststätten GmbH sind unverbindlich. Der Abschluss eines Vertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Durchfüh- rung dieses Vertrages, unabhängig davon, auf welche Dauer die Reservierung erfolgt ist. Der Vertrag kann von dem Auf- traggeber nur unter den in Ziffer 4. geregelten Bedingungen geändert oder gekündigt werden. 3. Reservierte Räumlichkeiten stehen dem Auftraggeber nur zu dem vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inan- spruchnahme über den gebuchten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Klosterhof Gaststätten Bis zum 7. Tag vor der Veranstaltung kann die Teilneh- merzahl ohne Berechnung geändert werden. Vom 6. bis 2. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungs- termin sind 50% des bestätigten Speisenpreises zu zahlen. Ab einem Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin sowie bei nicht Mitteilung einer Abweichung werden 100% der bei der Bestellung genannten Teilnehmerzahl berechnet. 2. Die Klosterhof Gaststätten GmbH wird sich im Falle der Stornierung bemühen, die nicht in Anspruch genommenen Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten. Gelingt eine solche anderweitige Vermietung zu gleichwertigen Konditionen, entfällt die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung der unter Ziffer 4.2. aufgeführten Vergütung im Stornierungsfall.
Vertragsschluss und -inhalt. 2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich und können ohne unsere Vorankündigung abgeändert werden, sofern sie nicht schriftlich und ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine schriftlich bestimmte Annahmefrist enthalten. 2.2 Ein Vertrag über die Leistungen kommt mit uns erst zustande, wenn wir eine Bestellung schriftlich bestätigen oder die Leistung auf vorherige Bestellung ohne gesonderte Bestätigung ausführen.
Vertragsschluss und -inhalt. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder sie erfolgen befristet. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder dadurch zustande, dass wir den Vertrag ausführen. 2.2 Menge, Ǫualität und Beschreibung unserer Waren und Leistungen richtet sich nach unserem Angebot oder unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Vorgaben des Kunden werden nur im Fall unserer schriftlichen Bestätigung Vertragsinhalt. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss bleiben vorbehalten, soweit sie handelsüblich, zumutbar und unwesentlich oder erforderlich sind, um geänderten Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen. 2.3 Wir behalten uns an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir verpflichten uns, vom Kunden als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. 2.4 Stellen wir den Liefergegenstand nach den Vorgaben oder Spezifikationen des Kunden her, stellt uns der Kunde von Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer Verletzung ihrer gewerblichen Schutzrechte durch den Liefergegenstand uns gegenüber gelten machen, soweit die Verletzung auf den Vorgaben oder Spezifikationen des Kunden beruht.
Vertragsschluss und -inhalt. 2.1 Mit Bezug auf jedes Bild kommt zwischen Lunax (rechtlich: EQ Images AG) und dem Kunden ein Nutzungsvertrag zustande, sobald der Kunde ein Bild herunterlädt oder es anderweitig von Lunax erhält. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen sind integrierender Bestandteil jedes Nutzungsver- trags, soweit Lunax und der Kunde nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbaren. 2.2 Vorbehältlich bereits abgeschlossener Verträge hat Lunax jederzeit das Recht, die Datenbank einzustellen, Bilder aus der Datenbank zu entfernen oder die Bedingungen, unter denen Bilder angeboten werden, zu ändern.

Related to Vertragsschluss und -inhalt

  • Angebot und Vertragsschluss 2.1 Die Kostenvoranschlage und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden. 2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen. 2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung. 2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen. 2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.

  • Angebot, Vertragsschluss 2.1 Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als ver- bindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusa- gen enthalten oder in anderer Form die Verbindlichkeit vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen und basieren auf den bei der Anfrage des AG eingereichten Unterlagen und/oder an- deren Angaben, insbesondere Plänen und behördlichen Genehmi- gungen sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wird. Der AG ist an seinen Auftrag als Vertragsantrag zwei Wochen ab Zugang beim AN gebunden, soweit der AG nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch den AN rechnen muss (§ 147 BGB). 2.2 Ein verbindlicher Vertragsschluss, auch im laufenden Geschäfts- verkehr, kommt zu Stande, wenn der AN den Auftrag des AG schriftlich oder in Textform durch Auftragsbestätigung annimmt. Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des AG beglichen werden und dass eine vom AN unverzüglich vorgenommene Kreditprüfung des AG ohne negatives Ergebnis bleibt. Durch den AN ausgestellte Rech- nungen ersetzen die Auftragsbestätigung. 2.3 Bei Leistung innerhalb der Angebotsbindefrist des AG kann die Auftragsbestätigung des AN durch seine Leistung ersetzt werden. 2.4 Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag sowie vertragliche Nebenabreden gelten erst dann als verbindlich vereinbart, wenn der AN diese schriftlich oder in Textform bestätigt hat. Gleiches gilt für die Übernahme von Garantien. 2.5 Berechnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Spezifikationen oder sonstige Leistungsdaten in Prospekten, Leistungsübersich- ten, Preislisten, Rundschreiben oder sonstigen Veröffentlichungen sind unverbindlich.

  • Vertragsschluss / Lieferbeginn Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

  • Vertragsschluss 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

  • Angebot und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Verkaufs- und sonstigen Unterlagen, sowie im Internet dargestellten Inhalte - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - sind stets freibleibend; sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Ein Kaufvertrag kommt zustande durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Bestellung und unsere schriftliche Bestellungsannahme, durch eine von beiden Seiten gemeinsam unterzeichnete Vertragsurkunde oder durch unverzügliche Ausführung nach Bestelleingang. Im letzteren Fall gilt der Lieferschein, bzw. die Rechnung als Bestellungsannahme. Hiervon unberührt bleibt das Recht, technische Änderungen an der Ware vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt ist. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirk- samen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen berücksichtigt werden. In jedem Falle sind wir berechtigt, für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurück- geschickte Ware einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Anrechnung zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. Bei einem Kaufvertrag, zu dem es mehrere Dokumente gibt, gilt bei Widerspruch der einzelnen Dokumente die folgende Priorität: (1) unsere Bestellungsannahme mit allen Ergänzungen und Änderungen (2) Zeichnungen in der Reihenfolge Detailzeichnung, Übersichtszeichnungen, Normblätter (3) Spezifikationen sowie schlussendlich diese ALB Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen, Formen, usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Kosten ganz oder teilweise übernommen hat; solange diese Gegenstände für Nachfolgeaufträge Verwendung finden können, werden diese nicht erneut berechnet. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen - insbesondere ein Zahlungsverzug hin- sichtlich früherer Lieferungen - bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen werden sofort fällig gestellt. Wir sind berechtigt, die Waren zurückzufordern; diese Rückforderung ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir setzen die Erfüllung sofort fort, wenn der Käufer für die Erfüllung seiner Pflichten ausreichend Gewähr gibt. Der Mindestauftragswert für Kleinaufträge beträgt 200 Euro.

  • Vertragsabschluss 4.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister kei- ne Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftrag- geber nicht zurückgereicht wird (§12 Abs.1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (i.F.: AÜG)). 4.2. Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Umgang mit Geld und/oder Wertsachen zu übertragen, wird er vorab mit dem Personaldienstleister eine gesonderte Verein- barung treffen. 4.3. Der Personaldienstleister ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Der Personaldienstleister erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den beim Auf- traggeber eingesetzten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk ein- schließlich der Branchenzuschlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird. 4.4. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor dem im Einzelarbeit- nehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber selbst oder einem mit dem Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist. 4.5. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten und einem Tag über einen anderen Personaldienstleister beim Auftraggeber tätig war. Andernfalls informiert der Auftraggeber den Personaldienstleister über die kürzere Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden in diesem Falle bei der Vereinbarung der Einsatzdauer berücksichtigt. 4.6. Sofern der Personaldienstleister dem Auftraggeber Arbeiter im Sinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässt, bestätigt der Auftraggeber, dass im Einsatzbetrieb nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Verordnung erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personaldienstleister über eine Änderung unverzüglich zu informieren.

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Angebot/Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. 2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unterneh- merischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, An- zeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Wer- beaussendungen oder anderen Medien (Infor- mationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauf- tragung zugrunde legt – uns darzulegen. Dies- falls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsin- halt erklärt wurden. 2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Ge- währ erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoran- schlag umfassten Leistungen, wird von der ge- genständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.

  • Geltung, Vertragsabschluss 1.1 digidipity e. K. (im Folgenden DGDPT genannt) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen DGDPT und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B. 1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von DGDPT schriftlich bestätigt werden. 1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht DGDPT ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch DGDPT bedarf es nicht. 1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte. 1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.6 Die Angebote von DGDPT sind freibleibend und unverbindlich.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.