Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Management AG (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Haus Atzig, Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Handelsregister-Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC Fund Management AG wurde am 15. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Der Verwaltungsrat hat Pharus Management AG (Lux S.A. zur Verwaltungsgesellschaft im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft)Sinne des Gesetzes von 2010 ernannt. Die Verwaltungsgesellschaft ist vorbehaltlich der Gesamtaufsicht des Verwaltungsrats für die Erbringung von Anlageverwaltungsdienstleistungen, Haus Atzig, Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Handelsregister-Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC Fund Management AG administrativen Dienstleistungen und Vermarktungsdienstleistungen gegenüber der Gesellschaft verantwortlich. Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 153. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer Juli 2012 als société anonyme auf unbestimmte Zeit gegründet. Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Das Aktienkapital der ist in Übereinstimmung mit Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 als Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Rechtgenehmigt. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet verfügt über ein gezeichnetes und eingezahltes Kapital von 750.000 EUR. Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft ist am Stichtag dieses Prospekts folgendermaßen zusammengesetzt: Vorsitzender Mr. Xxxxxx XXXXX Direktoren Mr. Xxxxxx XXXXXXXX Mr. Xxxxx XXXXXXX Mr. Xxxxxxxxxx XXXXXXXX Pharus Management Lux S.A. Die Verwaltungsgesellschaft wird von ihrem Verwaltungsrat geführt. Die Conducting Officers der Verwaltungsgesellschaft sind Mr. Xxxxx XXXXXXXX (Head of Legal, Compliance & Risk Management functions) und Mr. Xxxxx XXXXXXX (Chief Executive Officer and Head of Asset Management & Distribution & Accounting & IT functions). Am Stichtag dieses Prospekts ist Pharus Management Lux S.A. auch als Verwaltungsgesellschaft anderer Fonds ernannt und kann in Zukunft als Verwaltungsgesellschaft anderer Fonds ernannt werden. Diese anderen Fonds können auf schriftliche, an die Verwaltungsgesellschaft gerichtete Anfrage mitgeteilt werden. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft soll sicherstellen, dass die Interessen der Anleger und der Verwaltungsgesellschaft optimal miteinander vereinbart und die Anlageziele der Gesellschaft ohne Ermutigung zu einem überhöhten Risiko erreicht werden. Das Leistungsmanagementsystem enthält Risikokriterien, die auf die Aktivitäten der betreffenden Geschäftsbereiche zugeschnitten sind. Die für feste Vergütungen angewandten Kriterien sind Komplexität der Tätigkeit, Verantwortungsebene, Leistung und lokale Marktbedingungen. Die Vergütungspolitik und -praxis gilt für diejenigen Mitarbeiterkategorien, wie die Geschäftsleitung, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen und alle Beschäftigten, die sich aufgrund ihrer Vergütung in derselben Einkommensstufe befinden wie die Geschäftsleitung und Risikoträger, deren berufliche Aktivitäten einen wesentlichen Einfluss auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder der Gesellschaft haben; sie ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich und ermutigt weder zur Übernahme von Risiken, die mit den OGAW für Rechnung und Risikoprofilen der Gesellschaft oder der Satzung unvereinbar sind, noch hindert sie die Verwaltungsgesellschaft daran, pflichtgemäß im ausschliesslichen besten Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds Gesellschaft zu handeln. Alle Mitarbeiter mit Anspruch auf eine variable Vergütung (wie beispielsweise Bonuszahlungen) werden im Überblick“ Rahmen einer jährlichen Leistungsbeurteilung einer Bewertung nach sowohl quantitativen als auch qualitativen Kriterien unterzogen. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft sieht vor, dass bei erfolgsabhängiger Vergütung die Beurteilung der Leistung in einem mehrjährigen Rahmen erfolgt, der der Haltedauer, die den Fondsanlegern von der Verwaltungsgesellschaft empfohlen wurde, angemessen ist, um sicherzustellen, dass der Beurteilungsprozess auf der längerfristigen Wertentwicklung der Fonds basiert und die tatsächliche Auszahlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten über diesen Zeitraum verteilt wird. Die Verwaltungsgesellschaft ist kombiniert feste und variable Vergütungskomponenten in geeigneter Weise und stellt sicher, dass der feste Teil hoch genug ist, um eine vollkommen flexible Handhabung des variablen Teils zu erlauben (insbesondere die Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen). Die Auszahlung variabler Beträge kann in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Vorschriften über einen Zeitraum verteilt werden. Die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft sind unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xx/xxxxx-xxxxxxxxx/ verfügbar. Anleger erhalten auf Anforderung beim eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft kostenfrei eine Kopie. Die Rechte und Pflichten der Verwaltungsgesellschaft unterliegen dem Gesetz von 2010 und dem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verwaltungsgesellschaftsvertrag (der „Verwaltungsgesellschaftsvertrag“). Sowohl die Verwaltungsgesellschaft als auch die Gesellschaft kann den Verwaltungsgesellschaftsvertrag mit einer Frist von neunzig (90) Kalendertagen schriftlich kündigen. Unter bestimmten Umständen kann der Verwaltungsgesellschaftsvertrag auch mit einer kürzeren Frist gekündigt werden. Der Verwaltungsgesellschaftsvertrag enthält Bestimmungen, nach denen die Verwaltungsgesellschaft unter bestimmten Umständen eine Entschädigung erhält bzw. von der Haftung befreit wird. In Übereinstimmung mit den weitestgehenden Rechten ausgestattetgeltenden Gesetzen und Vorschriften und mit der vorherigen Zustimmung des Verwaltungsrats und, um in ihrem Namen für Rechnung soweit nach geltendem Recht erforderlich, der Anleger alle administrativen CSSF ist die Verwaltungsgesellschaft befugt, ihre Pflichten und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführenBefugnisse unter ihrer Kontrolle und Verantwortung an ihr geeignet erscheinende natürliche oder juristische Personen zu delegieren. Sie ist insbesondere berechtigtIn einem solchen Fall wird dieser Prospekt entsprechend geändert. Zurzeit sind die Aufgaben der Portfolioverwaltung, Wertpapiere des Vertriebs und andere Werte zu kaufender zentralen Administration delegiert, zu verkaufenwie nachstehend näher beschrieben. Sofern die Verwaltungsgesellschaft Funktionen an Dritte delegiert hat, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuübenmuss der betreffende Vertrag eine Bestimmung enthalten, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder erlaubt, dem (den) Rechtssubjekt(en), an das (die) diese Funktionen delegiert wurden, jederzeit weitere Anweisungen zu geben, und den betreffenden Vertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wie mit Artikel 110 (1) (g) des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) VergütungselementeGesetzes von 2010 vorgesehen. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder jährliche Gebühr von maximal 0,020% des Nettoinventarwertes (wobei das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen SalärenMinimum je Portfolio 15.000 EUR beträgt). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben Zusätzlich kann die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xxweitere fixe handelsübliche Gebühren erheben.
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Samples: Investmentgesellschaft Mit Variablem Kapital, Investmentgesellschaft Mit Variablem Kapital, Investmentgesellschaft Mit Variablem Kapital
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat die LRI Invest S.A. zur Verwaltungsgesellschaft der Gesellschaft im Sinne der Bestimmungen von Artikel 27 und 101 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 bestimmt. Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 13. Mai 1988 mit dem Namen LRI Fund Management AG (Company S.A. gegründet und ihre Satzung wurde im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft)Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg, Haus Atzigdem Mémorial Teil C, Industriestrasse 2Recueil Spécial des Sociétés et Associations („Mémorial“) bzw. Recueil Electronique des Sociétés et Associations („RESA“) vom 27. Juni 1988 veröffentlicht. Änderungen der Satzung, FL-9487 Benderndie bis zum 29. Dezember 2003 erfolgten, Handelsregister-Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC Fund Management AG wurden im Mémorial veröffentlicht. Änderungen, die seit dem 30. Dezember 2003 erfolgen, werden beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg hinterlegt und sind dort erhältlich. Ein entsprechender Hinterlegungsvermerk wird jeweils im RESA veröffentlicht. Die letzte Änderung der Satzung der Verwaltungsgesellschaft erfolgte mit Wirkung zum 26. November 2013. Die koordinierte Satzung in der Fassung vom 26. November 2013 wurde am 1523. Mai 2007 Dezember 2013 beim Handels- und Gesellschaftsregister in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz Luxemburg hinterlegt und Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründetam 31. Dezember 2013 im Mémorial veröffentlicht. Die Regierung hat Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxemburg B 28.101 eingetragen. Das gezeichnete Kapital der Verwaltungsgesellschaft am 10belief sich zum 31. Mai 2007 Dezember 2016 auf EUR 12.500.000,-. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Bewilligung Zulassung als Verwaltungsgesellschaft im Sinne von Artikel 101 des Kapitels 15 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Die Verwaltungsgesellschaft entspricht den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Rates zur Aufnahme Koordinierung der Geschäftstätigkeit erteilt. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahltWertpapieren. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht (sinngemäß) in der Auflegung und Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht(„OGAW“) gemäß der Richtlinie 2009/65EG in ihrer jeweils geltenden Fassung und (ii) alternativen Investmentfonds („AIF“) gemäß der Richtlinie 2011/61/EU in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie in weiteren, im weitesten Sinne des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zulässigen Tätigkeiten. Hierzu zählen neben den administrativen Tätigkeiten insbesondere die Anlageverwaltung sowie der Vertrieb von OGA’s/OGAW’s. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet handelt im Einklang mit den OGAW Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Dezember 2010, des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds („Gesetz vom 13. Februar 2007“) sowie den Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds („Gesetz vom 12. Juli 2013“) den geltenden Verordnungen sowie den Rundschreiben und Verlautbarungen der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) jeweils in deren aktuell geltenden Fassungen. Die Verwaltungsgesellschaft handelt in eigenem Namen und für gemeinschaftliche Rechnung der Aktionäre des Fonds. Sie handelt unabhängig von der Verwahrstelle und ausschließlich im Interesse der Aktionäre. Die Verwaltungsgesellschaft ist insbesondere für die Ausführung der Aufgaben hinsichtlich des Fondsmanagements, der Zentralverwaltung (Verwaltung-, Domizil-, Register- und Transferstelle) und des Vertriebs der Gesellschaft verantwortlich. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Verwaltungsgesellschaft auf eigene Kosten Anlageberater hinzuziehen. Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft einzelne oder die Gesamtheit ihrer Funktionen mit Zustimmung des Verwaltungsrates an dritte natürliche oder juristische Personen unter Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Erfordernisse im Einklang mit der Luxemburgischen Aufsichtsbehörde („Commission de Surveillance du Secteur Financier“(CSSF)) übertragen. Eine solche Übertragung berührt die gesetzliche Haftung der Verwaltungsgesellschaft nicht. Die Verwaltungsgesellschaft haftet ihrerseits für sämtliche Handlungen dritter Personen, welche sie nach den Bestimmungen dieses Kapitels in zulässiger Weise beauftragt hat. Eine solche Übertragung unterliegt der vorherigen Zustimmung des Verwaltungsrates. In diesem Fall wird der Verkaufsprospekt entsprechend angepasst. Die Verwaltungsgesellschaft hat mit Zustimmung des Verwaltungsrats und im ausschliesslichen Interesse Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen die Ausführung folgender Aufgaben (wie nachfolgend näher beschrieben) an Dritte übertragen: • zur Register- und Transferstelle der Anleger Gesellschaft wurde die RBC INVESTOR SERVICES BANK S.A. ernannt; • • zur Hauptvertriebsstelle für die Gesellschaft wurde die Swiss Rock Asset Management AG ernannt. • zum Fondsmanager der Gesellschaft wurde die Swiss Rock Asset Management AG ernannt. Unbeschadet der vorstehend beschriebenen Übertragung diverser Aufgaben an Dritte bleibt die Verwaltungsgesellschaft für die Überwachung der betreffenden Aufgaben verantwortlich. Die LRI Invest S.A. wird in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft die Aufgaben der Zentralverwaltung der Gesellschaft wahrnehmen. Als Zentralverwaltungsstelle übernimmt die LRI Invest S.A. insbesondere die Buchführung einschließlich der Nettoinventarwertberechnung der einzelnen Teilfonds und die Erstellung der Jahres- und Halbjahresberichte für die Gesellschaft, sowie die Funktion der Domizilstelle der Gesellschaft. Die Aufgaben hinsichtlich der Durchführung des Risikomanagements der Gesellschaft (wie nachfolgend näher beschrieben) werden ebenfalls von der Verwaltungsgesellschaft wahrgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft darf im Rahmen Ihrer Verwaltungsbefugnis zu ergreifende Verwaltungsmaßnahmen mit Wertpapiergeschäften oder Verwaltungsaufgaben für ihre übrigen Kunden zusammenzufassen. In diesem Rahmen ist sie zur Zusammenfassung von Kundenaufträgen berechtigt, sofern dies im Einklang mit seinen vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten steht. Bei der Zuteilung auf die einzelnen Depots, soweit die Ausführung zu mehr als einem Kurs erfolgt ist, wird ein nach dem Grundsatz arithmetischen Mittel gebildeter Mischkurs zu Grunde gelegt. In Einzelfällen kann eine solche Zusammenlegung für die Gesellschaft daher durch entsprechende Rundungen marginal nachteilig sein. Wenn der Risikostreuung Auftrag nicht vollständig ausgeführt werden kann, führt die Verwaltungsgesellschaft die Kundenaufträge (einschließlich des Auftrags der Gesellschaft) anteilig gemäß den ursprünglichen Anweisungen durch. Die Verwaltungsgesellschaft kann einen Teil der Verwaltungsvergütung sowie ganz oder teilweise etwaige Ausgabeaufschläge an ihre Vertriebspartner in Form von Provisionszahlungen für deren Vermittlungsleistungen weiter geben. Die Höhe der Provisionszahlungen wird je nach Vertriebsweg in Abhängigkeit vom Bestand oder vom durchschnittlichen Bestand des vermittelten Fondsvolumens bemessen. Dabei kann ein wesentlicher Teil der Verwaltungsvergütung in Form von Provisionszahlungen an die Vertriebspartner der Verwaltungsgesellschaft weitergegeben werden. Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft Rückvergütungen aus Transaktionskosten erhalten. Zudem können aus Zielfondsinvestments ganz oder teilweise Bestandsprovisionen an die Verwahrstelle, den etwaigen Fondsmanager, die Verwaltungsgesellschaft bzw. die Vertriebsstellen fließen. Zusätzlich kann aus Zielfondsinvestments ein Anteil der jährlichen Verwaltungsvergütung dieser Fonds ganz oder teilweise als Rückvergütung an die Verwahrstelle, den etwaigen Fondsmanager, die Verwaltungsgesellschaft bzw. die Vertriebsstellen fließen. Über die Verwaltungsvergütung hinaus können die Vertriebspartner von der Verwaltungsgesellschaft eine zusätzliche Vergütung erhalten, wenn sie aus dem Gesamtangebot der Verwaltungsgesellschaft Produkte in einem Umfang vertreiben, der einen vorab definierten Schwellenwert überschreitet. Daneben kann die Verwaltungsgesellschaft ihren Vertriebspartnern weitere Zuwendungen in Form von unterstützenden Sachleistungen (z. B. Mitarbeiterschulungen) und gemäss ggf. Erfolgsboni, die ebenfalls mit den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds Vermittlungsleistungen der Vertriebspartner im Überblick“ Zusammenhang stehen, gewähren. Die Zuwendungen stehen den Interessen der Aktionäre nicht entgegen, sondern sind darauf ausgelegt, die Qualität der Dienstleistungen seitens der Vertriebspartner aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. Nähere Informationen zu den Zuwendungen können die Aktionäre von den Vertriebspartnern erfahren. Informationen im Anlegerinteresse: Die Verwaltungsgesellschaft ist verwaltet die Fonds unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Anteilseigner. In diesem Zusammenhang verfügt sie u.a. über eine Politik zum Umgang mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es istetwaigen Interessenkonflikten, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung Politik zur bestmöglichen Ausführung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable Geschäften (erfolgsabhängige) VergütungselementeBest-Execution-Policy), eine Beschwerdepolitik sowie eine Politik zum Umgang mit Stimmrechten. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik und -praxis festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den in Artikel 111 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 aufgeführten Grundsätzen entspricht und Risikopolitik vereinbar istwendet diese an. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis Die Vergütungspolitik und -praxis der Verwaltungsgesellschaft und/ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich und ermutigt zur keiner Übernahme von Risiken, die mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung Satzungen der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehenOGAW nicht vereinbar sind. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, den Werten und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil den Interessen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker)OGAW und der Anleger dieser OGAW und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Leistungsbewertung erfolgt in einem mehrjährigen Rahmen, gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziertder der Haltedauer, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich den Anlegern des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich OGAW empfohlen wurde, angemessen ist, um zu gewährleisten, dass die Bewertung auf die längerfristige Leistung des OGAW und seiner Anlagerisiken abstellt und die tatsächliche Auszahlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten über denselben Zeitraum verteilt ist. die festen und variablen Bestandteile der Gesamtvergütung stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander, wobei der Anteil des festen Bestandteils an der Gesamtvergütung hoch genug ist, um in Bezug auf die variablen Vergütungskomponenten völlige Flexibilität zu bieten, einschließlich der Möglichkeit, auf die Zahlung einer variablen Komponente zu verzichten. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Grundsätze des Vergütungssystems festgelegt und überwacht deren Umsetzung. Die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütung und die sonstigen Zuwendungen berechnet werden, und die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen sind auf der WebWebseite der Verwaltungsgesellschaft unter xxxx://xxx.xxx- xxxxx.xx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar. Auf Anfrage wird eine kostenlose Papierversion zur Verfügung gestellt. Die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet sich Interessenkonflikte bestmöglich zu vermeiden, oder falls dies nicht möglich ist, auf ein Minimum zu beschränken. Die Verwaltungsgesellschaft agiert jederzeit unabhängig im Interessenkonfliktmanagement und hat die strukturellen und prozessbezogenen Voraussetzungen geschaffen um Interessenkonflikte zu vermeiden. Ein aktives Interessenkonfliktmanagement steuert Maßnahmen zur Vermeidung und Lösung von Interessenkonflikten. Die Aktionäre werden über bestehende Situationen unterrichtet, in denen die organisatorischen oder administrativen Vorschriften, die die Verwaltungsgesellschaft zur Steuerung von Interessenkonflikten festgelegt hat, nicht ausreichend sind, um mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass das Risiko in Bezug auf die Schädigung der Interessen des Fonds oder seiner Anleger vermieden werden kann. Bei Identifikation von nicht lösbaren Interessenkonflikten veranlasst die Verwaltungsgesellschaft eine entsprechende Anlegerinformation (z.B. Veröffentlichung in den üblichen Benachrichtigungsmedien, Aktualisierung des Verkaufsprospektes). Die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft und den verbundenen Personen besteht darin, Handlungen und Geschäfte zu identifizieren, steuern und gegebenenfalls zu verbieten, die einen Interessenkonflikt zwischen den einzelnen den Geschäftstätigkeiten der verbundenen Person und des OGAW oder Anlegern oder zwischen einem und einem weiteren Teil der Anleger des OGAW darstellen könnten. Die verbundene Person sowie die Verwaltungsgesellschaft streben danach, sämtliche Konflikte nach den anspruchsvollsten Grundsätzen der Integrität und Fairness zu behandeln. Zu diesem Zweck hat die Verwaltungsgesellschaft Verfahren eingerichtet, um sicherzustellen, dass sämtliche Geschäftsvorgänge, die einen für den OGAW oder seine Anleger potenziell nachteiligen Konflikt beinhalten, mit angemessener Unabhängigkeit behandelt werden, und dass Konflikte fair gelöst werden. Zu diesen Verfahren gehören unter anderem: – Verfahren, um den Informationsaustausch zwischen Einheiten der verbundenen Person zu verhindern oder zu kontrollieren – Verfahren, um sicherzustellen, dass alle mit Vermögenswerten des OGAW verbundenen Stimmrechte ausschließlich im Interesse des OGAW und seinen Anleger ausgeübt werden; – Verfahren, um sicherzustellen, dass jegliche Anlagetätigkeit im Namen und im Interesse des OGAW und seinen Anleger erfolgt, – Verfahren zur Behandlung von Interessenkonflikten. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des OGAW oder seiner Anleger verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxx-xxxxx.xx), im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Interessierte Anleger können weitere Informationen hierzu über das Kontaktformular auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxx-xxxxx.xx), per E-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband Mail oder per Fax oder per Telefon bei der Verwaltungsgesellschaft anfragen. Die entsprechenden Kontaktdaten sind ferner unter xxx.xxxx.xxKapitel II in diesem Verkaufsprospekt angegeben. Auf diesem Weg können interessierte Anleger sich auch über etwaige aktuelle Klageverfahren und Geltendmachung von Aktionärs- und Gläubigerrechten informieren.
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Samples: Investment Prospectus, Investment Fund Prospectus, Investment Prospectus
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Management AG (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Haus Atzig, Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Handelsregister-Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC Fund Management AG wurde am 15. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die Aufgaben der Verwaltungsgesellschaft bestehen zudem in der Ausführung von Anträgen bzw. Aufträgen zur Zeichnung, Rücknahme, Umtausch und zur Übertragung von Anteilen sowie in der Führung des Anteilsregisters. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Management Ahead Wealth Solutions AG (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Haus AtzigXxxxxxxxx 00, Industriestrasse 20000 Xxxxx, FL-9487 Bendern, HandelsregisterÖffentlichkeitsregister-Nummer FL-0002.227.513Nummer: FL-0002.273.796-0 CAIAC Fund Management 4 Die Ahead Wealth Solutions AG wurde am 1527. Mai 2007 Februar 2008 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in BendernVaduz, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat Verwaltungsgesellschaft ist gemäss den entsprechenden Vorschriften des UCITSG am 1. Dezember 2011 von der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme liechtensteinischen Aufsichtsbehörde zugelassen und auf der Geschäftstätigkeit erteiltoffiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (2 Millionen, ist in Worten: Schweizer Franken eine Million) Namenaktien eingeteilt und ist zu 100100 % einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management Ahead Wealth Solutions AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –- praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft Ahead Wealth Solutions AG in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik Vergütungssysematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft Ahead Wealth Solutions AG werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft VG insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Vergütungsrichtlinie ist auf xxx.xxxxx.xx veröffentlicht. Hierzu zählen eine Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und sonstigen Zuwendungen an bestimmte Kategorien von Angestellten sowie die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen. Auf Wunsch des Anlegers werden ihm die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in Papierform kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Übrigen ist die Ahead in folgenden Ländern im Rahmen des europäischen Dienstleistungsverkehrs notifiziert: Deutschland | seit 11.09.2008 | Registrierungsnummer 121.629 Italien | seit 09.03.2009 | Registrierungsnummer 23626.5 Österreich | seit 18.03.2009 | Registrierungsnummer n/a Luxemburg | seit 17.07.2009 | Registrierungsnummer n/a Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „OGAW im Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammenhängen. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet Anlagefonds findet sich auf der Web-Seite Homepage der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxxxx.xx) und des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter (xxx.xxxx.xx).
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Management AG (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Haus Atzig, Industriestrasse 2Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, FL-9487 BendernXX-0000 Xxxxxxx, Handelsregister-Handelsregister- Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC Fund Management AG wurde am 15. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –– praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft VG insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag & Prospekt
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Management AG (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Haus Atzig, Industriestrasse 2Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, FL-9487 BendernXX-0000 Xxxxxxx, Handelsregister---Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC Fund Management AG wurde am 15. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahlt. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen von der liechtensteinischen Aufsichtsbehörde zugelassen und auf der offiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds Teilfonds im Überblick“ Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Management AG LGT Capital Partners (FL) AG, Xxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxx, Xxxxxxxxxxxxx fungiert als Verwaltungsgesellschaft des OGAW im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft)Sinne des UCITSG. Die Geschäftsräume der Verwaltungsgesellschaft befinden sich in Xxxxxxxxxxx 00, Haus Atzig0000 Xxxxx, Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Handelsregister-Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC Fund Management AG wurde Xxxxxxxxxxxxx und die Errichtung auf unbegrenzte Dauer erfolgte am 151. Mai 2007 September 1998 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in BendernVaduz, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat Verwaltungsgesellschaft wurde gemäß Kapitel III des UCITSG von der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 FMA in dieser Funktion zugelassen und in die Bewilligung zur Aufnahme offizielle Liste der Geschäftstätigkeit erteiltliechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital Grundkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 1 Mio. CHF 1'000’000.- (in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% voll einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für die Rechnung der Anteilinhaber und im ausschliesslichen in deren ausschließlichem Interesse gemäß den Vorschriften der Anleger nach dem Grundsatz OGAW-Dokumentation. Die Verwaltungsgesellschaft kommt den einschlägigen Vorschriften des UCITSG und der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ UCITSV dauerhaft nach. Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger des OGAW alle administrativen und verwaltungsmässigen verwaltungsmäßigen Handlungen durchzuführen. Sie Die Verwaltungsgesellschaft ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen der Teilfonds des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xxzusammenhängen.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Management AG (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Haus Atzig, Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Handelsregister-Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC Fund Management AG wurde am 15. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb Feederfonds wird von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere Dezember 1955 gegründeten Allianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main verwaltet. Die Gesellschaft ist eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken Kapitalverwaltungsgesellschaft im VordergrundSinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die variablen Vergütungselemente Gesellschaft darf Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie, Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen und offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen sowie vergleichbare offene und geschlossene EU-Investmentvermögen verwalten. Der Wert des Feederfonds sowie der Wert der Anteile werden von der Gesellschaft ermittelt. Die Gesellschaft verfügt sowohl über eine Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft als auch über eine Erlaubnis als AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB. Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Gesellschafterkreis, Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und den Gesellschafterkreis sowie über die Höhe des gezeichneten und eingezahlten Kapitals finden Sie am Schluss des Verkaufsprospekts. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Fonds ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternativen Investmentvermögen („AIF“), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 % des Xxxxx der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag mindestens jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind nicht von dem eingezahlten Kapital umfasst. Bekanntmachungen der Gesellschaft Die Website xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx wird nachfolgend als elektronisches Informationsmedium der Gesellschaft im Sinne des KAGB bestimmt. Soweit gesetzlich oder in diesem Verkaufsprospekt nichts anderes bestimmt ist, werden alle auf den Feederfonds bezogene Bekanntmachungen der Gesellschaft und Mitteilungen an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich Anleger auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx.Website veröffentlicht. Verwahrstelle
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Samples: Sales Contracts
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Management AG Die Verwaltungsgesellschaft des Versicherers für alle Versicherungsverträge ist Konzept & Marketing – ihr unabhängiger Konzeptentwickler GmbH (im FolgendenFolgenden K&M genannt) Xxxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxx Tel.: Verwaltungsgesellschaft)00 00 000 00 0, Haus AtzigFax: 00 00 000 00 000 K&M ist vom Versicherer bevollmächtigt, Industriestrasse vertraglich obliegende Anzeigen, Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenser- klärungen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag (z. B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. Geltendes Recht Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Vertragsgrundlagen Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach ⏹ dem Antrag ⏹ den Versicherungsbedingungen – Allgemeiner Teil ⏹ den Versicherungsbedingungen –Leistungsumfang ⏹ den Versicherungsbedingungen – Optionale Erweiterungen ⏹ etwaigen sonstigen Vereinbarungen ⏹ den gesetzlichen und nachstehenden Bestimmungen Die maßgeblichen Verbraucherinformationen werden dem Antragsteller rechtzeitig vor seiner Vertragserklärung gemäß § 7 Versiche- rungsvertragsgesetz (VVG) in Textform übergeben bzw. werden bei einer Angebotsanfrage mit dem Interessenten mit dem Angebot übersandt. Mündliche Nebenabreden zum Antrag, zum Tarif sowie zu den Bedingungen sind rechtsungültig. Vertragsdauer
1. Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr geschlossen. Es dürfen grundsätzlich keine Verträge mit mehrjähriger Laufzeit abgeschlossen werden.
2, FL-9487 Bendern, Handelsregister-Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC Fund Management AG wurde am 15. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat Verträge verlängern sich nach Ablauf der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist vereinbarten Versicherungsdauer stillschweigend von Jahr zu 100% einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdientJahr, wenn sie angesichts nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt anderen Vertragspartei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx.
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Samples: Photovoltaikversicherung
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Scarabaeus Wealth Management AG (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Haus AtzigXxxxxxxxxxxx 00, Industriestrasse 20000 Xxxxx, FL-9487 Bendern, HandelsregisterXxxxxxxxxxxxxxx-Nummer FL-0002.227.513Xxxxxx FL- 0002.407.156-0 CAIAC Fund 4. Die Scarabaeus Wealth Management AG wurde am 15. Mai 2007 27.08.2012 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in BendernVaduz, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes vom 28. Juni 2011 über Organismen für gemeinsame Anlagen von der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme liechtensteinischen Aufsichtsbehörde zugelassen und auf der Geschäftstätigkeit erteiltoffiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: 205‘000 Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse Als Asset Manager für den OGAW fungiert die Phoenix Asset Risk Management AG, Xxxxxxxxxxx 0, XX-0000 Xxxxxxx. Die Phoenix Asset Risk Management AG konzentriert sich auf die Anlage- und Vermögensverwaltung für institutionelle und private Kunden und wird durch die FMA prudentiell beaufsichtigt. Aufgabe des Asset Managers ist insbesondere die eigenständige tägliche Umsetzung der Anleger nach dem Grundsatz Anlagepolitik und die Führung der Risikostreuung Tagesgeschäfte des OGAW sowie anderer damit verbundenen Dienstleistungen unter der Aufsicht, Kontrolle und gemäss den Bestimmungen Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der Anlagepolitik und der Anlagebeschränkungen des Treuhandvertrages und des Anhangs OGAW, wie sie in Anhang A „Fonds im Überblick“ Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattetbeschrieben sind, um in ihrem Namen für Rechnung sowie der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschobengesetzlichen Anlagebeschränkungen. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable VergütungAsset Manager hat das Recht, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xxeigene Kosten und Verantwortung von Dritten, insbesondere von verschiedenen Anlageberatern, beraten zu lassen.
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Samples: Fondsvertrag
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Management AG (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Haus Atzig, Industriestrasse 2Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, FL-9487 BendernXX-0000 Xxxxxxx, HandelsregisterÖffentlichkeitsregister-Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC Fund Management AG wurde am 15. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahlt. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen von der liechtensteinischen Aufsichtsbehörde zugelassen und auf der offiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds Teilfonds im Überblick“ Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die Aufgaben der Verwaltungsgesellschaft bestehen zudem in der Ausführung von Anträgen bzw. Aufträgen zur Zeichnung, Rücknahme, Umtausch und zur Übertragung von Anteilen sowie in der Führung des Anteilsregisters. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Management AG (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Haus Atzig, Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Handelsregister-Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC Fund Management AG wurde am 15. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängenzusammenhängen. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In Einzelheiten dazu, darunter eine Beschreibung, wie die Berechnung Vergütung und sonstige Zuwendungen berechnet werden, sowie die Identität, der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrechtsonstigen Zuwendungen zuständigen Personen sind unter xxxx://xxx.xxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx veröffentlicht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten Auf Anfrage wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werdenkostenlos eine Papierversion zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Management AG (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Haus Atzig, Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Handelsregister-Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC Fund Management AG wurde am 15. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb Feederfonds wird von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere Dezember 1955 gegründeten Allianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main verwaltet. Die Gesellschaft ist eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken Kapitalverwaltungsgesellschaft im VordergrundSinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die variablen Vergütungselemente Gesellschaft darf Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie, Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen und offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen sowie vergleichbare offene und geschlossene EU-Investmentvermögen verwalten. Der Wert des Feederfonds sowie der Wert der Anteile werden von der Gesellschaft ermittelt. Die Gesellschaft verfügt sowohl über eine Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft als auch über eine Erlaubnis als AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB. Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Gesellschafterkreis, Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und den Gesellschafterkreis sowie über die Höhe des gezeichneten und eingezahlten Kapitals finden Sie am Schluss des Verkaufsprospekts. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Fonds ergeben, die nicht der OGAW- Richtlinie entsprechen, sogenannte alternativen Investmentvermögen („AIF“), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 % des Wertes der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag mindestens jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind nicht von dem eingezahlten Kapital umfasst. Bekanntmachungen der Gesellschaft Die Website xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx wird nachfolgend als elektronisches Informationsmedium der Gesellschaft im Sinne des KAGB bestimmt. Soweit gesetzlich oder in diesem Verkaufsprospekt nichts anderes bestimmt ist, werden alle auf den Feederfonds bezogene Bekanntmachungen der Gesellschaft und Mitteilungen an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich Anleger auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx.Website veröffentlicht. Verwahrstelle
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Samples: Sales Contracts
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Management AG (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Haus Atzig, Industriestrasse 2Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, FL-9487 BendernXX-0000 Xxxxxxx, HandelsregisterÖffentlichkeitsregister-Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC Fund Management AG wurde am 15. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft VG insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Management AG (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Haus Atzig, Industriestrasse 2Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, FL-9487 BendernXX-0000 Xxxxxxx, HandelsregisterÖffentlichkeitsregister-Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC Fund Management AG wurde am 15. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Management AG (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Haus Atzig, Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Handelsregister-Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC Fund Management AG wurde am 15. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung Hauptverwal- tung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft Ver- waltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Das Aktienkapital Aktienka- pital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahlt. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen von der liechtensteinischen Aufsichtsbehörde zugelassen und auf der offiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen Organis- men für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs An- hangs A „Fonds Teilfonds im Überblick“ “. Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung Rech- nung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche sämtli- che Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte bestimm- te Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich jähr- lich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben Vor- gaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung Berech- nung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige nachhalti- ge Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten verwalte- ten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante signifikan- te Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt Lebensun- terhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung Geschäftslei- tung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze Vergütungsgrund- sätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahltausbe- zahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen erhebli- chen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen Verringe- rungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Management AG (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Haus Atzig, Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Handelsregister-Nummer FL-0002.227.513-0 Die CAIAC Fund Management AG wurde am 15. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes vom 28. Juni 2011 über Organismen für gemeinsame Anlagen von der liechtensteinischen Aufsichtsbehörde zugelassen und auf der offiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Die CAIAC Fund Management AG verfügt ebenso über eine Bewilligung als Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 gemäss IUG und Zulassung als AIFM gemäss dem Gesetz über die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteiltVerwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG). Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds Teilfonds im Überblick“ “. Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen die Vermögenswerte des OGAW zusammen hängenbetreffen. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In Einzelheiten dazu, darunter eine Beschreibung, wie die Berechnung Vergütung und sonstige Zuwendungen berechnet werden, sowie die Identität, der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrechtsonstigen Zuwendungen zuständigen Personen sind unter xxxx://xxx.xxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx veröffentlicht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten Auf Anfrage wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xxkostenlos eine Papierversion zur Verfügung gestellt.
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Samples: Prospectus and Trust Agreement
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat die LRI Invest S.A. zur Verwaltungsgesellschaft der Gesellschaft im Sinne der Bestimmungen von Artikel 27 und 101 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 bestimmt. Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 13. Mai 1988 mit dem Namen LRI Fund Management AG (Company S.A. gegründet und ihre Satzung wurde im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft)Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg, Haus Atzigdem Mémorial Teil C, Industriestrasse 2Recueil Spécial des Sociétés et Associations ("Mémorial“) bzw. Recueil Electronique des Sociétés et Associations ("RESA“) vom 27. Juni 1988 veröffentlicht. Änderungen der Satzung, FL-9487 Benderndie bis zum 29. Dezember 2003 erfolgten, Handelsregister-Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC Fund Management AG wurden im Mémorial veröffentlicht. Änderungen, die seit dem 30. Dezember 2003 erfolgen, werden beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg hinterlegt und sind dort erhältlich. Ein entsprechender Hinterlegungsvermerk wird jeweils im RESA veröffentlicht. Die letzte Änderung der Satzung der Verwaltungsgesellschaft erfolgte mit Wirkung zum 30. Dezember 2019. Die koordinierte Satzung in der Fassung vom 30. Dezember 2019 wurde am 1531. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründetJanuar 2020 im RESA veröffentlicht. Die Regierung hat Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxemburg B 28.101 eingetragen. Das gezeichnete Kapital der Verwaltungsgesellschaft am 10belief sich zum 31. Mai 2007 Dezember 2019 auf EUR 10.000.000,-. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Bewilligung Zulassung als Verwaltungsgesellschaft im Sinne von Artikel 101 des Kapitels 15 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Die Verwaltungsgesellschaft entspricht den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Rates zur Aufnahme Koordinierung der Geschäftstätigkeit erteilt. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahltWertpapieren. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht (sinngemäß) in der Auflegung und Verwaltung und dem Vertrieb von (i) Organismen für gemeinsame Anlagen („OGAW“) gemäß der Richtlinie 2009/65EG in ihrer jeweils geltenden Fassung und (ii) alternativen Investmentfonds („AIF“) gemäß der Richtlinie 2011/61/EU in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie in weiteren, im weitesten Sinne des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zulässigen Tätigkeiten. Hierzu zählen neben den administrativen Tätigkeiten insbesondere die Anlageverwaltung sowie der Vertrieb von OGA’s/OGAW’s. Die Verwaltungsgesellschaft handelt im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Dezember 2010, des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds („Gesetz vom 13. Februar 2007“) sowie den Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds („Gesetz vom 12. Juli 2013“) den geltenden Verordnungen sowie den Rundschreiben und Verlautbarungen der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) jeweils in deren aktuell geltenden Fassungen. Die Verwaltungsgesellschaft handelt in eigenem Namen und für gemeinschaftliche Rechnung der Aktionäre des Fonds. Sie handelt unabhängig von der Verwahrstelle und ausschließlich im Interesse der Aktionäre. Die Verwaltungsgesellschaft ist insbesondere für die Ausführung der Aufgaben hinsichtlich des Fondsmanagements, der Zentralverwaltung (Verwaltung-, Domizil-, Register- und Transferstelle) und des Vertriebs der Gesellschaft verantwortlich. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Verwaltungsgesellschaft auf eigene Kosten Anlageberater hinzuziehen. Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft einzelne oder die Gesamtheit ihrer Funktionen mit Zustimmung des Verwaltungsrates an dritte natürliche oder juristische Personen unter Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Erfordernisse im Einklang mit der Luxemburgischen Aufsichtsbehörde („Commission de Surveillance du Secteur Financier“(CSSF)) übertragen. Eine solche Übertragung berührt die gesetzliche Haftung der Verwaltungsgesellschaft nicht. Die Verwaltungsgesellschaft haftet ihrerseits für sämtliche Handlungen dritter Personen, welche sie nach liechtensteinischem Rechtden Bestimmungen dieses Kapitels in zulässiger Weise beauftragt hat. Eine solche Übertragung unterliegt der vorherigen Zustimmung des Verwaltungsrates. In diesem Fall wird der Verkaufsprospekt entsprechend angepasst. Die Verwaltungsgesellschaft hat mit Zustimmung des Verwaltungsrats und im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen die Ausführung folgender Aufgaben (wie nachfolgend näher beschrieben) an Dritte übertragen: • zur Zentralverwaltungsstelle der Gesellschaft wurde die Apex Fund Services S.A. ernannt; • zur Register- und Transferstelle der Gesellschaft wurde die RBC INVESTOR SERVICES BANK S.A. ernannt;zur Hauptvertriebsstelle für die Gesellschaft wurde die Swiss Rock Asset Management AG ernannt. • zum Fondsmanager der Gesellschaft wurde die Swiss Rock Asset Management AG ernannt. Unbeschadet der vorstehend beschriebenen Übertragung diverser Aufgaben an Dritte bleibt die Verwaltungsgesellschaft für die Überwachung der betreffenden Aufgaben verantwortlich. Die LRI Invest S.A. wird in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft die Aufgaben der Zentralverwaltung der Gesellschaft wahrnehmen. Als Zentralverwaltungsstelle übernimmt die LRI Invest S.A. insbesondere die Buchführung einschließlich der Nettoinventarwertberechnung der einzelnen Teilfonds und die Erstellung der Jahres- und Halbjahresberichte für die Gesellschaft, sowie die Funktion der Domizilstelle der Gesellschaft. Die Aufgaben hinsichtlich der Durchführung des Risikomanagements der Gesellschaft (wie nachfolgend näher beschrieben) werden ebenfalls von der Verwaltungsgesellschaft wahrgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse neben der Anleger nach dem Grundsatz in diesem Verkaufsprospekt aufgeführten Gesellschaft Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav u.a. noch weitere nachfolgende Fonds in der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A Form von „Fonds im Überblickfonds commun de placement“ Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet(FCP) oder „société d´investissement à capital variable“ (SICAV), um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften welche nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktikenvom 17. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx.Dezember 2010 aufgelegt wurden:
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Samples: Investment Fund Prospectus
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Accuro Fund Management AG Solutions (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Haus AtzigXxxxxxxxxx 00, Industriestrasse 2XX-0000 Xxxxx, FL-9487 Bendern, HandelsregisterÖ R FL-0002.024.149-Nummer FL-0002.227.513-0 CAIAC 2 Die Accuro Fund Management AG Solutions wurde am 15. Mai 2007 25.09.2000 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in BendernVaduz, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründetgegründet (Namensänderung per 30.06.2016). Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 19.09.2000 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes vom 28. Juni 2011 über Organismen für gemeinsame Anlagen von der liechtensteinischen Auf- sichtsbehörde zugelassen und auf der offiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungs- gesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: 1 Million Schweizer Franken eine Million) und ist zu 100% einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht unter anderem in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages Treu- handvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden weitest gehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen Na- men für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführendurch- zuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx. Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt den für sie geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf ihre Vergütungssysteme. Darüber hinaus hat die Verwaltungsgesellschaft eine detail- lierte interne Weisung zur Salär- und Vergütungspolitik erlassen. Diese Weisung enthält unter an- derem die Vergütungsgrundsätze, zum Beispiel für die Ausgestaltung der variablen Lohnbestand- teile und die massgeblichen Vergütungsparameter. Durch die Umsetzung der Weisung zur Salär und Vergütungspolitik soll der nachhaltigen Ausrichtung der Vergütungssysteme, unter Vermei- dung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken, Rechnung getragen werden. Das Vergütungssystem der Verwaltungsgesellschaft wird mindestens jährlich durch den Verwal- tungsrat der Verwaltungsgesellschaft auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichts- rechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Weisung zur Salär – und Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft ist auf xxx.xxxxxx-xxxxx.xx veröffentlicht. Hierzu zählen eine Be- schreibung der Berechnungsmethode für Vergütungen und sonstige Zuwendungen an bestimmte Kategorien von Mitarbeitern sowie die Identität der für die Zuteilung der Vergütungen und Zuwen- dungen zuständigen Personen. Auf Wunsch des Anlegers werden ihm die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in Papierform kostenlos zur Verfügung gestellt.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. CAIAC Fund Management Ahead Wealth Solutions AG (im Folgenden: Folgenden „Verwaltungsgesellschaft“), Haus AtzigXxxxxxxxx 00, Industriestrasse 20000 Xxxxx, FL-9487 BendernXxxxxxxxxxxxx, HandelsregisterHR-Nummer FL-0002.227.513Nr. FL-0002.273.796-0 CAIAC Fund Management 4. Die Ahead Wealth Solutions AG wurde am 1527. Mai 2007 Februar 2008 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in BendernVaduz, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat Verwaltungsgesellschaft ist gemäss den entsprechenden Vorschriften des UCITSG am 1. Dezember 2011 von der Verwaltungsgesellschaft am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme liechtensteinischen Aufsichtsbehörde zugelassen und auf der Geschäftstätigkeit erteiltoffiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000’000.- (2 Millionen, ist in Worten: Schweizer Franken eine Million) Namenaktien eingeteilt und ist zu 100100 % einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Die CAIAC Fund Management Ahead Wealth Solutions AG unterliegt den für Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –- praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Verwaltungsgesellschaft Ahead Wealth Solutions AG in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und –praktiken der Verwaltungsgesellschaft Ahead Wealth Solutions AG werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. Die Entlohnung für die Implementierung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie ist im festen Lohnbestandteil des Nachhaltigkeitsverantwortlichen (Sustainability Officer) berücksichtigt. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis der Verwaltungsgesellschaft und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden 14 Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik der Verwaltungsgesellschaft ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage der Verwaltungsgesellschaft VG insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Vergütungsrichtlinie ist auf xxx.xxxxx.xx veröffentlicht. Auf Wunsch des Anlegers werden ihm die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in Papierform kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Übrigen ist die Ahead in folgenden Ländern im Rahmen des europäischen Dienstleistungsverkehrs notifiziert: Deutschland | seit 11. 09.2008 | Registrierungsnummer 121.629 Italien | seit 09 03.2009 | Registrierungsnummer 23626.5 Österreich | seit 18.03.2009 | Registrierungsnummer n/a Luxemburg | seit 17.07.2009 | Registrierungsnummer n/a Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Teilfonds im Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammenhängen. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet Anlagefonds findet sich auf der Web-Seite Homepage der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxxxx.xx) und des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter (xxx.xxxx.xx).
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