Verwaltungsgesellschaft. Der OGAW wird von der CAIAC Fund Management AG die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Gamprin-Bendern, Liechtenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss UCITSG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten Liste der in Liechtenstein zugelassenen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „Fonds im Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum OGAW gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Der OGAW wird von der CAIAC LLB Fund Management AG Services AG, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Gamprin-BendernVaduz, LiechtensteinLiech- tenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss UCITSG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten publi- zierten Liste der in Liechtenstein zugelassenen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „"Fonds im Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum OGAW gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Der OGAW wird von der CAIAC Fund Management AG die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Gamprin-BendernVaduz, Liechtenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss UCITSG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten Liste der in Liechtenstein zugelassenen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „Fonds im Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum OGAW gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Der OGAW wird von der CAIAC Fund Management Ahead Wealth Solutions AG die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Gamprin-BendernVaduz, Liechtenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss UCITSG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten Liste der in Liechtenstein zugelassenen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „Fonds im Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum OGAW gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Der OGAW wird von der CAIAC LLB Fund Management AG Services AG, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Gamprin-BendernVaduz, LiechtensteinLiech- tenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss UCITSG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten publi- zierten Liste der in Liechtenstein zugelassenen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „Fonds "Teil- fonds im Überblick“". Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum OGAW gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Der OGAW wird von der CAIAC Fund Management AG die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Gamprin-Bendern, Liechtenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss UCITSG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten Liste der in Liechtenstein zugelassenen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs An- hangs A „Fonds Teilfonds im Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum OGAW gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Der OGAW wird von der CAIAC LLB Fund Management AG Services AG, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Gamprin-BendernVaduz, Liechtenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss UCITSG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen zugelas- sen und auf der von der FMA offiziell publizierten Liste der in Liechtenstein zugelassenen Verwaltungsgesellschaften Verwaltungs- gesellschaften eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „Fonds "Teilfonds im Überblick“". Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum OGAW gehörenden Gegenstände Gegen- stände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Der OGAW wird von der CAIAC Fund Management AG AG, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Gamprin-Bendern, Liechtenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss UCITSG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten Liste der in Liechtenstein zugelassenen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „Fonds Teilfonds im Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum OGAW gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
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Samples: Prospectus and Trust Agreement
Verwaltungsgesellschaft. Der OGAW wird von der CAIAC Crystal Fund Management AG die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Gamprin-BendernBalzers, Liechtenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss UCITSG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten Liste der in Liechtenstein zugelassenen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „Fonds im Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum OGAW gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Der OGAW wird von der CAIAC Fund Scarabaeus Wealth Management AG AG, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Gamprin-BendernVaduz, Liechtenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag Fondsvertrag verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss UCITSG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten Liste der in Liechtenstein zugelassenen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags Fondsvertrags sowie des Anhangs A „Fonds im Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum OGAW gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags Fondsvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
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Samples: Fondsvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Der OGAW wird von der CAIAC LLB Fund Management AG Services AG, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Gamprin-BendernVaduz, LiechtensteinLiech- tenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss UCITSG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten publi- zierten Liste der in Liechtenstein zugelassenen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „Fonds "Teil- fonds im Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum OGAW gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Der OGAW wird von der CAIAC Accuro Fund Management Solutions AG die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Gamprin-BendernVaduz, Liechtenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag Treuhandver- trag verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss UCITSG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten Liste der in Liechtenstein Liech- tenstein zugelassenen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse Inte- resse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „Fonds Teilfonds im Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum OGAW gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen ver- fügen und alle Rechte daraus auszuüben.
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Samples: Prospectus and Trust Agreement
Verwaltungsgesellschaft. Der OGAW wird von der CAIAC LLB Fund Management AG Services Aktiengesellschaft, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Gamprin-BendernVaduz, Liechtenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsge- sellschaft ist gemäss UCITSG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten Liste der in Liechtenstein zugelassenen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „"Fonds im Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum OGAW gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Der OGAW wird von der CAIAC Fund Management AG die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Gamprin-Bendern, Liechtenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss UCITSG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten Liste der in Liechtenstein zugelassenen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „Fonds Teilfonds im Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum OGAW gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Der OGAW wird von der CAIAC Accuro Fund Management AG Solutions die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Gamprin-BendernVaduz, Liechtenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag Treuhandver- trag verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss UCITSG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten Liste der in Liechtenstein Liech- tenstein zugelassenen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse Inte- resse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „Fonds im Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum OGAW gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
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Samples: Treuhandvertrag