Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen). Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als erteilt. Die BaFin hat der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) nach dem KAGB erteilt. Die Gesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziert. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögen, Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- gen, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zial-AIF - ausgenommen Hedgefonds - die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genstände, die denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Daneben darf die Gesellschaft einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder Investmentvermögen.
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Samples: Sales Contracts, Investment Agreement
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft LLB Fund Services Aktiengesellschaft (im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHFolgenden: Verwaltungsgesellschaft), Äulestrasse 80, 9490 Vaduz, Öffentlichkeitsregister-Nummer FL-0002-030-385-2. Die Firma der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Verwaltungsgesellschaft wurde am 0G.12.2000 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1und Hauptverwaltung in Vaduz, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-Fürstentum Liechtenstein, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über für eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen)unbeschränkte Dauer gegründet. Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 30. Januar 2001 die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als Bewilligung zur Aufnahme der Ge- schäftstätigkeit erteilt. Die BaFin hat Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes über Organis- men für gemeinsame Anlagen von der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur liechtensteinischen Aufsichtsbehörde zugelassen und auf der of- fiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 2 Millionen Schweizer Franken und ist zu 100 % einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem KAGB erteiltGrundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertra- ges und des Anhangs A "Fonds im Überblick". Die Gesellschaft Verwaltungsgesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziertverwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögenist insbesondere berechtigt, Gemischte InvestmentvermögenWertpapiere und andere Werte zu kaufen, Sonstige Investmentvermögenzu verkaufen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- genzu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Absunmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammenhängen. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zial-AIF - ausgenommen Hedgefonds - Eine Übersicht der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web- Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx. Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt den für sie geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf ihre Vergütungssysteme. Darüber hinaus gilt die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand Vergütungsrichtlinie der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genständeLiechtensteinischen Lan- desbank AG, die denen gruppenweit einheitliche Standards für inländische Investmentvermögen entsprechendie Gestaltung der Vergütungssysteme defi- niert. Daneben darf Sie enthält u.a. die Gesellschaft einzelne Vergütungsgrundsätze, z.B. für die Ausgestaltung der variablen Vergütung und die massgeblichen Vergütungsparameter. Durch die Umsetzung der Vergütungsrichtlinie soll der nachhaltigen Ausrichtung der Vergütungssysteme, unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken, Rechnung getragen werden. Das Vergütungssystem der LLB Fund Services AG wird mindestens einmal jährlich durch das Group In- ternal Audit der Liechtensteinischen Landesbank AG auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Vergütungsrichtlinie ist auf xxx.xxx.xx veröffent- licht. Hierzu zählen eine Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und sonstigen Zu- wendungen an bestimmte Kategorien von Angestellten sowie die Identität der für die Zuteilung der Ver- gütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen. Auf Wunsch des Anlegers werden ihm die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenPapierform kostenlos zur Verfügung ge- stellt.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft LLB Fund Services Aktiengesellschaft (im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHFolgenden: Verwaltungsgesellschaft), Äulestrasse 80, 9490 Vaduz, Öffentlich- keitsregister-Nummer FL-0002-030-385-2. Die Firma der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Verwaltungsgesellschaft wurde am 06.12.2000 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1und Hauptverwaltung in Vaduz, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-Fürstentum Liechtenstein, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über für eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen)unbeschränkte Dauer gegründet. Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; Regierung hat der Verwaltungsgesell- schaft am 30. Januar 2001 die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Die BaFin hat Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes über Organismen für gemeinsame Anlagen von der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur liechtensteinischen Aufsichtsbe- hörde zugelassen und auf der offiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 2 Millionen Schweizer Franken und ist zu 100 % einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem KAGB erteiltGrundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A "Teil- fonds im Überblick". Die Gesellschaft Verwaltungsgesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziertverwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögenist insbesondere berechtigt, Gemischte InvestmentvermögenWertpapiere und andere Werte zu kaufen, Sonstige Investmentvermögenzu verkaufen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- genzu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszu- üben, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Absunmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zialEine Übersicht der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-AIF - ausgenommen Hedgefonds - Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx. Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt den für sie geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf ihre Vergü- tungssysteme. Darüber hinaus gilt die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand Vergütungsrichtlinie der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genständeLiechtensteinischen Landesbank AG, die denen gruppenweit einheitliche Standards für inländische Investmentvermögen entsprechendie Gestaltung der Vergütungssysteme definiert. Daneben darf Sie enthält u.a. die Gesellschaft einzelne Vergütungsgrundsätze, z.B. für die Ausgestaltung der variablen Vergütung und die massgeblichen Vergütungsparameter. Durch die Umsetzung der Vergütungsrichtlinie soll der nachhaltigen Ausrichtung der Vergütungssysteme, unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken, Rechnung getragen werden. Das Vergütungssystem der LLB Fund Services AG wird mindestens einmal jährlich durch das Group Internal Audit der Liechtensteinischen Landesbank AG auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Vergütungsrichtlinie ist auf xxx.xxx.xx veröffentlicht. Hierzu zählen eine Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und sonstigen Zuwendungen an bestimmte Kategorien von Angestellten sowie die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Perso- nen. Auf Wunsch des Anlegers werden ihm die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenPapierform kostenlos zur Verfügung gestellt.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft LLB Fund Services Aktiengesellschaft (im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHFolgenden: Verwaltungsgesellschaft), Äulestrasse 80, 9490 Vaduz, Handelsre- gister-Nummer FL-0002-030-385-2. Die Firma der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Verwaltungsgesellschaft wurde am 06.12.2000 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1und Hauptverwaltung in Vaduz, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-Fürstentum Liechtenstein, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über für eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen)unbeschränkte Dauer gegründet. Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; Regierung hat der Verwaltungsgesell- schaft am 30. Januar 2001 die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Die BaFin hat Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes über Organismen für gemeinsame Anlagen von der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur liechtensteinischen Aufsichtsbehörde zugelassen und auf der offiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 2 Millionen Schweizer Franken und ist zu 100 % einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem KAGB erteiltGrundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A "Fonds im Überblick". Die Gesellschaft Verwaltungsgesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziertverwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögenist insbesondere berechtigt, Gemischte InvestmentvermögenWert- papiere und andere Werte zu kaufen, Sonstige Investmentvermögenzu verkaufen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- genzu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Absunmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammenhängen. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zialEine Übersicht der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-AIF - ausgenommen Hedgefonds - Seite des LAFV Liech- tensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx. Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt den für sie geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf ihre Vergü- tungssysteme. Darüber hinaus gilt die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand Vergütungsrichtlinie der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genständeLiechtensteinischen Landesbank AG, die denen gruppenweit ein- heitliche Standards für inländische Investmentvermögen entsprechendie Gestaltung der Vergütungssysteme definiert. Daneben darf Sie enthält u.a. die Gesellschaft einzelne Vergütungsgrundsätze, z.B. für die Ausgestaltung der variablen Vergütung und die massgeblichen Vergütungsparameter. Durch die Umsetzung der Vergütungsrichtlinie soll der nachhaltigen Ausrichtung der Vergütungssysteme, unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken, Rechnung getragen werden. Das Vergütungssystem der LLB Fund Services AG wird mindestens einmal jährlich durch das Group Internal Audit der Liechtensteinischen Landesbank AG auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Vergütungsrichtlinie ist auf xxx.xxx.xx veröffentlicht. Hierzu zählen eine Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und sonstigen Zuwendungen an bestimmte Kategorien von Angestellten sowie die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Perso- nen. Auf Wunsch des Anlegers werden ihm die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenPapierform kostenlos zur Verfügung gestellt.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft hat die LRI Invest S.A. zur Verwaltungsgesellschaft der Gesellschaft im Sinne der Bestimmungen von Artikel 27 und 101 des Kapitalanlagegesetzbuchs Gesetzes vom 17. Dezember 2010 bestimmt. Die LRI Invest S.A. wurde am 13. Mai 1988 in Form einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht unter dem Namen LRI Fund Management Company S.A. gegründet und hat ihren Namen mit Wirkung zum 1. Mai 2004 in LRI Invest S.A. geändert. Die letzte Änderung der Satzung der LRI Invest S.A. erfolgte mit Wirkung zum 21. Oktober 2019. Die koordinierte Satzung in der Fassung vom 21. Oktober 2019 wurde am 12. November 2019 im RESA veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxemburg B 28.101 eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Zulassung als Verwaltungsgesellschaft im Sinne von Artikel 101 des Kapitels 15 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (KAGB„Gesetz vom 17. Dezember 2010“). Die Verwaltungsgesellschaft entspricht den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame An- lagen in Wertpapieren. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht (sinngemäß) in der Rechtsform Auflegung und Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen („OGAW“) gemäß der Richtlinie 2009/65EG in ihrer jeweils geltenden Fassung und (ii) alternativen Investmentfonds („AIF“) gemäß der Richtlinie 2011/61/EU in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie in weiteren, im weitesten Sinne des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zulässigen Tätigkeiten über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz vom 17. Dezember 2010“). Hierzu zählen neben den administrativen Tätigkeiten insbesondere die Anlageverwaltung sowie der Vertrieb von OGA’s/OGAW’s. Die Verwaltungsgesellschaft handelt im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Dezember 2010, des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds (das „Gesetz vom 13. Februar 2007“) sowie den Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (das „Gesetz vom 12. Juli 2013“) den geltenden Verordnungen sowie den Rundschreiben und Verlautbarungen der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) jeweils in deren aktuell geltenden Fassungen. Das gezeichnete Kapital der Verwaltungsgesellschaft belief sich zum 1. Juni 2016 auf Euro 12.500.000,-. In diesem Zusammenhang ist die Verwaltungsgesellschaft für die Ausführung der Aufgaben hinsichtlich des Fondsmanagements, der Zentralverwaltung (Verwaltung-, Domizil-, Register- und Transferstelle) und des Vertriebs der Gesellschaft verantwortlich. Die Verwaltungsgesellschaft hat im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen die Ausführung folgender Aufgaben (wie nachfolgend näher beschrieben) an Dritte übertragen: • die Ausführung der täglichen Anlagepolitik wurde auf die Swiss Rock Asset Management AG als Fondsmanager übertragen; • zur Register- und Transferstelle der Gesellschaft wurde die RBC Investor Services Bank S.A. ernannt; • zur Domizilstelle der Gesellschaft wurde die LRI Invest S.A. ernannt; • zur Hauptvertriebsstelle für die Gesellschaft wurde die Swiss Rock Asset Management AG ernannt. Unbeschadet der vorstehend beschriebenen Übertragung diverser Aufgaben an Dritte bleibt die Verwaltungsgesellschaft für die Überwachung der betreffenden Aufgaben verantwortlich. Die LRI Invest S.A. wird in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft die Aufgaben der Zentralverwaltung wahrnehmen. Als Verwaltungsstelle übernimmt die LRI Invest S.A. insbesondere die Buchführung einschließlich der Nettoinventarwertberechnung der einzelnen Teilfonds und die Erstellung der Jahres- und Halbjahresberichte für die Gesellschaft, sowie die Funktion der Domizilstelle der Gesellschaft. Die Aufgaben hinsichtlich der Durchführung des Risikomanagements der Gesellschaft (wie nachfolgend näher beschrieben) werden ebenfalls von der Verwaltungsgesellschaft wahrgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft darf im Rahmen Ihrer Verwaltungsbefugnis zu ergreifende Verwaltungsmaßnahmen mit Wertpapiergeschäften oder Verwaltungsaufgaben für ihre übrigen Kunden zusammenzufassen. In diesem Rahmen ist sie zur Zusammenfassung von Kundenaufträgen berechtigt, sofern dies im Einklang mit seinen vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten steht. Bei der Zuteilung auf die einzelnen Depots, soweit die Ausführung zu mehr als einem Kurs erfolgt ist, wird ein nach dem arithmetischen Mittel gebildeter Mischkurs zu Grunde gelegt. In Einzelfällen kann eine solche Zusammenlegung für die Gesellschaft daher durch entsprechende Rundungen marginal nachteilig sein. Wenn der Auftrag nicht vollständig ausgeführt werden kann, führt die Verwaltungsgesellschaft die Kundenaufträge (einschließlich des Auftrags der Gesellschaft) anteilig gemäß den ursprünglichen Anweisungen durch. Die Verwaltungsgesellschaft kann einen Teil der Verwaltungsvergütung sowie ganz oder teilweise etwaige Ausgabeaufschläge an ihre Vertriebspartner in Form von Provisionszahlungen für deren Vermittlungsleistungen weiter geben. Die Höhe der Provisionszahlungen wird je nach Vertriebsweg in Abhängigkeit vom Bestand oder vom durchschnittlichen Bestand des vermittelten Fondsvolumens bemessen. Dabei kann ein wesentlicher Teil der Verwaltungsvergütung in Form von Provisionszahlungen an die Vertriebspartner der Verwaltungsgesellschaft weitergegeben werden. Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft Rückvergütungen aus Transaktionskosten erhalten. Zudem können aus Zielfondsinvestments ganz oder teilweise Bestandsprovisionen an die Depotbank, den etwaigen Fondsmanager, die Verwaltungsgesellschaft bzw. die Vertriebsstellen fließen. Zusätzlich kann aus Zielfondsinvestments ein Anteil der jährlichen Verwaltungsvergütung dieser Fonds ganz oder teilweise als Rückvergütung an die Depotbank, den etwaigen Fondsmanager, die Verwaltungsgesellschaft bzw. die Vertriebsstellen fließen. Über die Verwaltungsvergütung hinaus können die Vertriebspartner von der Verwaltungsgesellschaft eine zusätzliche Vergütung erhalten, wenn sie aus dem Gesamtangebot der Verwaltungsgesellschaft Produkte in einem Umfang vertreiben, der einen vorab definierten Schwellenwert überschreitet. Daneben kann die Verwaltungsgesellschaft ihren Vertriebspartnern weitere Zuwendungen in Form von unterstützenden Sachleistungen (z. B. Mitarbeiterschulungen) und ggf. Erfolgsboni, die ebenfalls mit den Vermittlungsleistungen der Vertriebspartner im Zusammenhang stehen, gewähren. Die Zuwendungen stehen den Interessen der Aktionäre nicht entgegen, sondern sind darauf ausgelegt, die Qualität der Dienstleistungen seitens der Vertriebspartner aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. Nähere Informationen zu den Zuwendungen können die Aktionäre von den Vertriebspartnern erfahren. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet Fonds unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Aktionäre. In diesem Zusammenhang verfügt sie u.a. über eine Politik zum Umgang mit etwaigen Interessenkonflikten, eine Politik zur bestmöglichen Ausführung von Geschäften (Best-Execution-Policy), eine Beschwerdepolitik sowie eine Politik zum Umgang mit Stimmrechten. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik und -praxis festgelegt, welche den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den in Artikel 111 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 aufgeführten Grundsätzen entspricht und wendet diese an. Die Vergütungspolitik und -praxis der Verwaltungsgesellschaft ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich und ermutigt zur keiner Übernahme von Risiken, die mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW nicht vereinbar sind. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, den Werten und den Interessen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten OGAW und der Anleger dieser OGAW und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Leistungsbewertung erfolgt in einem mehrjährigen Rahmen, der der Haltedauer, die den Anlegern des von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW empfohlen wurde, angemessen ist, um zu gewährleisten, dass die Bewertung auf die längerfristige Leistung des OGAW und seiner Anlagerisiken abstellt und die tatsächliche Auszahlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten über denselben Zeitraum verteilt ist. die festen und variablen Bestandteile der Gesamtvergütung stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander, wobei der Anteil des festen Bestandteils an der Gesamtvergütung hoch genug ist, um in Bezug auf die variablen Vergütungskomponenten völlige Flexibilität zu bieten, einschließlich der Möglichkeit, auf die Zahlung einer Gesellschaft variablen Komponente zu verzichten. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Grundsätze des Vergütungssystems festgelegt und überwacht deren Umsetzung. Die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütung und die sonstigen Zuwendungen berechnet werden, und die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen sind auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft unter xxxx://xxx.xxx- xxxxx.xx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar. Auf Anfrage wird eine kostenlose Papierversion zur Verfügung gestellt. Die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet sich Interessenkonflikte bestmöglich zu vermeiden, oder falls dies nicht möglich ist, auf ein Minimum zu beschränken. Die Verwaltungsgesellschaft agiert jederzeit unabhängig im Interessenkonfliktmanagement und hat die strukturellen und prozessbezogenen Voraussetzungen geschaffen um Interessenkonflikte zu vermeiden. Ein aktives Interessenkonfliktmanagement steuert Maßnahmen zur Vermeidung und Lösung von Interessenkonflikten. Die Aktionäre werden über bestehende Situationen unterrichtet, in denen die organisatorischen oder administrativen Vorschriften, die die Verwaltungsgesellschaft zur Steuerung von Interessenkonflikten festgelegt hat, nicht ausreichend sind, um mit beschränkter Haftung hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass das Risiko in Bezug auf die Schädigung der Interessen des Fonds oder seiner Anleger vermieden werden kann. Bei Identifikation von nicht lösbaren Interessenkonflikten veranlasst die Verwaltungsgesellschaft eine entsprechende Anlegerinformation (GmbHz.B. Veröffentlichung in den üblichen Benachrichtigungsmedien, Aktualisierung des Verkaufsprospektes). Die Firma Geschäftspolitik der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Verwaltungsgesellschaft und den verbundenen Personen besteht darin, Handlungen und Geschäfte zu identifizieren, steuern und gegebenenfalls zu verbieten, die einen Interessenkonflikt zwischen den einzelnen den Geschäftstätigkeiten der verbundenen Person und des Fonds oder Anlegern oder zwischen einem und einem weiteren Teil der Anleger des Fonds darstellen könnten. Die Gesellschaft verbundene Person sowie die Verwaltungsgesellschaft streben danach, sämtliche Konflikte nach den anspruchsvollsten Grundsätzen der Integrität und Fairness zu behandeln. Zu diesem Zweck hat ihren Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1die Verwaltungsgesellschaft Verfahren eingerichtet, 00000 Xxxxum sicherzustellen, dass sämtliche Geschäftsvorgänge, die einen für den Fonds oder seine Anleger potenziell nachteiligen Konflikt beinhalten, mit angemessener Unabhängigkeit behandelt werden, und dass Konflikte fair gelöst werden. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-Zu diesen Verfahren gehören unter anderem: – Verfahren, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen um den Informationsaustausch zwischen Einheiten der verbundenen Person zu verhindern oder zu kontrollieren; – Verfahren, um sicherzustellen, dass alle mit Vermögenswerten des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen Fonds verbundenen Stimmrechte ausschließlich im Sinne Interesse des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über eine Voll- Lizenz Fonds und seinen Anleger ausgeübt werden; – Verfahren, um sicherzustellen, dass jegliche Anlagetätigkeit im Sinne Namen des InvG. Sie durfte danach alle Arten Fonds im Interesse des Fonds und seinen Anleger erfolgt; – Verfahren zur Behandlung von Sondervermögen verwaltenInteressenkonflikten. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Fonds oder seiner Aktionäre verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Interessierte Anleger können weitere Informationen hierzu über das deutsche InvG vorsieht Kontaktformular auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft (inländische Investmentvermögen sowie EUxxx.xxx-xxxxx.xx), per E-Investmentver- mögen)Mail oder per Fax oder per Telefon bei der Verwaltungsgesellschaft anfragen. Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als erteiltentsprechenden Kontaktdaten sind ferner unter Management und Verwaltung in diesem Verkaufsprospekt angegeben. Die BaFin hat der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) nach dem KAGB erteilt. Die Gesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft Auf diesem Weg können interessierte Anleger sich auch über etwaige aktuelle Klageverfahren und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziert. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögen, Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- gen, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 Geltendmachung von Aktionärs- und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zial-AIF - ausgenommen Hedgefonds - die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genstände, die denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Daneben darf die Gesellschaft einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenGläubigerrechten informieren.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft LLB Fund Services Aktiengesellschaft (im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHFolgenden: Verwaltungsgesellschaft), Äulestrasse 80, 9490 Vaduz, Öffentlich- keitsregister-Nummer FL-0002-030-385-2. Die Firma der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Verwaltungsgesellschaft wurde am 06.12.2000 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1und Hauptverwaltung in Vaduz, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-Fürstentum Liechtenstein, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über für eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen)unbeschränkte Dauer gegründet. Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; Regierung hat der Verwaltungsgesell- schaft am 30. Januar 2001 die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Die BaFin hat Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes über Organismen für gemeinsame Anlagen von der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur liechtensteinischen Aufsichtsbehör- de zugelassen und auf der offiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 2 Millionen Schweizer Franken und ist zu 100 % einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem KAGB erteiltGrundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A "Teil- fonds im Überblick". Die Gesellschaft Verwaltungsgesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziertverwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögenist insbesondere berechtigt, Gemischte InvestmentvermögenWertpapiere und andere Werte zu kaufen, Sonstige Investmentvermögenzu verkaufen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- genzu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszu- üben, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Absunmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammenhängen. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zialEine Übersicht der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-AIF - ausgenommen Hedgefonds - Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx. Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt den für sie geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf ihre Vergü- tungssysteme. Darüber hinaus gilt die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand Vergütungsrichtlinie der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genständeLiechtensteinischen Landesbank AG, die denen gruppenweit einheitliche Standards für inländische Investmentvermögen entsprechendie Gestaltung der Vergütungssysteme definiert. Daneben darf Sie enthält u.a. die Gesellschaft einzelne Vergütungsgrundsätze, z.B. für die Ausgestaltung der variablen Vergütung und die massgeblichen Vergütungsparameter. Durch die Umsetzung der Vergütungsrichtlinie soll der nachhaltigen Ausrichtung der Vergütungssysteme, unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken, Rechnung getragen werden. Das Vergütungssystem der LLB Fund Services AG wird mindestens einmal jährlich durch das Group Internal Audit der Liechtensteinischen Landesbank AG auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Vergütungsrichtlinie ist auf xxx.xxx.xx veröffentlicht. Hierzu zählen eine Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und sonstigen Zuwendungen an bestimmte Kategorien von Angestellten sowie die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Per- sonen. Auf Wunsch des Anlegers werden ihm die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenPapierform kostenlos zur Verfügung gestellt.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft Der Verwaltungsrat hat Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à r.l. im Sinne Rahmen eines Verwaltungsgesellschaftsdienst- leistungsvertrags vom 15. Februar 2017 zur Verwaltungsgesellschaft bestellt, die im Tagesgeschäft unter der Aufsicht des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) Verwaltungsrats für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung, der Vermarktung, der Anlageverwaltung und -beratung in Bezug auf alle Fonds verantwortlich ist. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Anlageverwaltungsleistungen teilweise oder gänzlich an die Anlageverwalter übertragen. Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft hat Xxxx Xxxxxx, X. Xxxxx Xxxxx, Xxxx Xxxxx, Xxxxx Xxxxxx, Xxxxxx Xxxx, Xxxx Xxxxx, Xxxxxxx Xxxxxx, Xxxx Xxxxxxxx und Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx zu Geschäftsführern bestellt, die gemäß Artikel 102 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 für die Führung des Tagesgeschäfts der Verwaltungsgesellschaft verantwortlich sind. Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 17. Mai 1991 nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg gegründet und ihre Gründungssatzung wurde beim luxemburgischen Registre de Commerce et des Sociétés hinterlegt. Die Verwaltungsgesellschaft ist als Verwaltungsgesellschaft zugelassen und unterliegt Kapitel 15 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Die Verwaltungsgesellschaft gehört zu Xxxxxxxx Xxxxxxxxx. Das Gesellschaftskapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 4.605.383,00 EUR und die Verwaltungsgesellschaft wird jederzeit mit Artikel 102 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 konform sein. Die Verwaltungsgesellschaft kann außerdem zur Verwaltungsgesellschaft für andere Anlagefonds bestellt werden. Eine diesbezügliche Liste ist auf Anfrage am eingetragenen Sitz der Gesellschaft und der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Die Verwaltungsgesellschaft wird dafür sorgen, dass die Gesellschaft die Anlagebeschränkungen einhält, und sie beaufsichtigt die Umsetzung der Anlagestrategien und der Anlagepolitik der Gesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft erhält von den Anlageverwaltern in regelmäßigen Abständen Berichte mit Angaben zur Wertentwicklung der Fonds und Analysen ihrer Anlagen. Die Verwaltungsgesellschaft erhält von den anderen Dienstleistern ähnliche Berichte über die von diesen erbrachten Dienstleistungen. Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à r.l. fungiert außerdem als Register- und Transfer-, Vertretungs-, Domizil- und Verwaltungsstelle der Gesellschaft und ist daher für die Abwicklung des Kaufs, des Verkaufs und des Umtausches von Anteilen, die Führung der Bücher und alle sonstigen Verwaltungsleistungen verantwortlich, welche die Gesetze des Großherzogtums Luxemburg vorschreiben. Die Verwaltungsgesellschaft ist befugt, bestimmte administrative Dienstleistungen an Dritte zu delegieren und hat dies entsprechend den Ausführungen unter dem unten stehenden Abschnitt „Verwaltungsstelle“ bereits in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Vergangenheit getan; das Delegieren unterliegt jedoch der allgemeinen Kontrolle und Beaufsichtigung durch die Verwaltungsgesellschaft. Die Firma Verwaltungsgesellschaft erstattet dem Verwaltungsrat vierteljährlich Bericht und informiert den Verwaltungsrat über jegliche Nichteinhaltung der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf Anlagebeschränkungen durch die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen). Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als erteilt. Die BaFin hat der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) nach dem KAGB erteilt. Die Gesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziert. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögen, Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- gen, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zial-AIF - ausgenommen Hedgefonds - die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genstände, die denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Daneben darf die Gesellschaft einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenGesellschaft.
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Samples: Prospectus
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft LLB Fund Services Aktiengesellschaft (im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHFolgenden: Verwaltungsgesellschaft), Äulestrasse 80, 9490 Vaduz, Öffentlich- keitsregister-Nummer FL-0002-030-385-2. Die Firma der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Verwaltungsgesellschaft wurde am 06.12.2000 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1und Hauptverwaltung in Vaduz, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-Fürstentum Liechtenstein, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über für eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen)unbeschränkte Dauer gegründet. Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; Regierung hat der Verwaltungsgesell- schaft am 30. Januar 2001 die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Die BaFin hat Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes über Organismen für gemeinsame Anlagen von der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur liechtensteinischen Aufsichtsbehör- de zugelassen und auf der offiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 1 Million Schweizer Franken und ist zu 100 % einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem KAGB erteiltGrundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A "Fonds im Überblick“. Die Gesellschaft Verwaltungsgesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziertverwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögenist insbesondere berechtigt, Gemischte InvestmentvermögenWertpapiere und andere Werte zu kaufen, Sonstige Investmentvermögenzu verkaufen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- genzu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszu- üben, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Absunmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zialEine Übersicht der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-AIF - ausgenommen Hedgefonds - die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genstände, die denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Daneben darf die Gesellschaft einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne Seite des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenLAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft hat die LRI Invest S.A. zur Verwaltungsgesellschaft der Gesellschaft im Sinne der Bestimmungen von Artikel 27 und 101 des Kapitalanlagegesetzbuchs Gesetzes vom 17. Dezember 2010 bestimmt. Die LRI Invest S.A. wurde am 13. Mai 1988 in Form einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht unter dem Namen LRI Fund Management Company S.A. gegründet und hat ihren Namen mit Wirkung zum 1. Mai 2004 in LRI Invest S.A. geändert. Die letzte Änderung der Satzung der LRI Invest S.A. erfolgte mit Wirkung zum 30. Dezember 2019. Die koordinierte Satzung in der Fassung vom 30. Dezember 2019 wurde am 31. Januar 2020 im RESA veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxemburg B 28.101 eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Zulassung als Verwaltungsgesellschaft im Sinne von Artikel 101 des Kapitels 15 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (KAGB„Gesetz vom 17. Dezember 2010“). Die Verwaltungsgesellschaft entspricht den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame An- lagen in Wertpapieren. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht (sinngemäß) in der Rechtsform Auflegung und Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen („OGAW“) gemäß der Richtlinie 2009/65EG in ihrer jeweils geltenden Fassung und (ii) alternativen Investmentfonds („AIF“) gemäß der Richtlinie 2011/61/EU in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie in weiteren, im weitesten Sinne des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zulässigen Tätigkeiten über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz vom 17. Dezember 2010“). Hierzu zählen neben den administrativen Tätigkeiten insbesondere die Anlageverwaltung sowie der Vertrieb von OGA’s/OGAW’s. Die Verwaltungsgesellschaft handelt im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Dezember 2010, des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds (das „Gesetz vom 13. Februar 2007“) sowie den Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (das „Gesetz vom 12. Juli 2013“) den geltenden Verordnungen sowie den Rundschreiben und Verlautbarungen der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) jeweils in deren aktuell geltenden Fassungen. Das gezeichnete Kapital der Verwaltungsgesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2023 auf Euro 10.000.000,-. In diesem Zusammenhang ist die Verwaltungsgesellschaft für die Ausführung der Aufgaben hinsichtlich des Fondsmanagements, der Zentralverwaltung (Verwaltung-, Domizil-, Register- und Transferstelle) und des Vertriebs der Gesellschaft verantwortlich. Die Verwaltungsgesellschaft hat im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen die Ausführung folgender Aufgaben (wie nachfolgend näher beschrieben) an Dritte übertragen: • die Ausführung der täglichen Anlagepolitik wurde auf die Swiss Rock Asset Management AG als Fondsmanager übertragen; • zur Zentralverwaltungsstelle der Gesellschaft wurde die Apex Fund Services S.A. ernannt; • zur Register- und Transferstelle der Gesellschaft wurde die CACEIS Investor Services Bank S.A. ernannt; • zur Domizilstelle der Gesellschaft wurde die LRI Invest S.A. ernannt; • zur Hauptvertriebsstelle für die Gesellschaft wurde die Swiss Rock Asset Management AG ernannt. Unbeschadet der vorstehend beschriebenen Übertragung diverser Aufgaben an Dritte bleibt die Verwaltungsgesellschaft für die Überwachung der betreffenden Aufgaben verantwortlich. Die LRI Invest S.A. wird in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft die Aufgaben der Zentralverwaltung wahrnehmen. Als Verwaltungsstelle übernimmt die LRI Invest S.A. insbesondere die Buchführung einschließlich der Nettoinventarwertberechnung der einzelnen Teilfonds und die Erstellung der Jahres- und Halbjahresberichte für die Gesellschaft, sowie die Funktion der Domizilstelle der Gesellschaft. Die Aufgaben hinsichtlich der Durchführung des Risikomanagements der Gesellschaft (wie nachfolgend näher beschrieben) werden ebenfalls von der Verwaltungsgesellschaft wahrgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft darf im Rahmen Ihrer Verwaltungsbefugnis zu ergreifende Verwaltungsmaßnahmen mit Wertpapiergeschäften oder Verwaltungsaufgaben für ihre übrigen Kunden zusammenzufassen. In diesem Rahmen ist sie zur Zusammenfassung von Kundenaufträgen berechtigt, sofern dies im Einklang mit seinen vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten steht. Bei der Zuteilung auf die einzelnen Depots, soweit die Ausführung zu mehr als einem Kurs erfolgt ist, wird ein nach dem arithmetischen Mittel gebildeter Mischkurs zu Grunde gelegt. In Einzelfällen kann eine solche Zusammenlegung für die Gesellschaft daher durch entsprechende Rundungen marginal nachteilig sein. Wenn der Auftrag nicht vollständig ausgeführt werden kann, führt die Verwaltungsgesellschaft die Kundenaufträge (einschließlich des Auftrags der Gesellschaft) anteilig gemäß den ursprünglichen Anweisungen durch. Die Verwaltungsgesellschaft kann einen Teil der Verwaltungsvergütung sowie ganz oder teilweise etwaige Ausgabeaufschläge an ihre Vertriebspartner in Form von Provisionszahlungen für deren Vermittlungsleistungen weiter geben. Die Höhe der Provisionszahlungen wird je nach Vertriebsweg in Abhängigkeit vom Bestand oder vom durchschnittlichen Bestand des vermittelten Fondsvolumens bemessen. Dabei kann ein wesentlicher Teil der Verwaltungsvergütung in Form von Provisionszahlungen an die Vertriebspartner der Verwaltungsgesellschaft weitergegeben werden. Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft Rückvergütungen aus Transaktionskosten erhalten. Zudem können aus Zielfondsinvestments ganz oder teilweise Bestandsprovisionen an die Depotbank, den etwaigen Fondsmanager, die Verwaltungsgesellschaft bzw. die Vertriebsstellen fließen. Zusätzlich kann aus Zielfondsinvestments ein Anteil der jährlichen Verwaltungsvergütung dieser Fonds ganz oder teilweise als Rückvergütung an die Depotbank, den etwaigen Fondsmanager, die Verwaltungsgesellschaft bzw. die Vertriebsstellen fließen. Über die Verwaltungsvergütung hinaus können die Vertriebspartner von der Verwaltungsgesellschaft eine zusätzliche Vergütung erhalten, wenn sie aus dem Gesamtangebot der Verwaltungsgesellschaft Produkte in einem Umfang vertreiben, der einen vorab definierten Schwellenwert überschreitet. Daneben kann die Verwaltungsgesellschaft ihren Vertriebspartnern weitere Zuwendungen in Form von unterstützenden Sachleistungen (z. B. Mitarbeiterschulungen) und ggf. Erfolgsboni, die ebenfalls mit den Vermittlungsleistungen der Vertriebspartner im Zusammenhang stehen, gewähren. Die Zuwendungen stehen den Interessen der Aktionäre nicht entgegen, sondern sind darauf ausgelegt, die Qualität der Dienstleistungen seitens der Vertriebspartner aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. Nähere Informationen zu den Zuwendungen können die Aktionäre von den Vertriebspartnern erfahren. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet Fonds unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Aktionäre. In diesem Zusammenhang verfügt sie u.a. über eine Politik zum Umgang mit etwaigen Interessenkonflikten, eine Politik zur bestmöglichen Ausführung von Geschäften (Best-Execution-Policy), eine Beschwerdepolitik sowie eine Politik zum Umgang mit Stimmrechten. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik und -praxis festgelegt, welche den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den in Artikel 111 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 aufgeführten Grundsätzen entspricht und wendet diese an. Die Vergütungspolitik und -praxis der Verwaltungsgesellschaft ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich und ermutigt zur keiner Übernahme von Risiken, die mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW nicht vereinbar sind. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, den Werten und den Interessen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten OGAW und der Anleger dieser OGAW und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Leistungsbewertung erfolgt in einem mehrjährigen Rahmen, der der Haltedauer, die den Anlegern des von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW empfohlen wurde, angemessen ist, um zu gewährleisten, dass die Bewertung auf die längerfristige Leistung des OGAW und seiner Anlagerisiken abstellt und die tatsächliche Auszahlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten über denselben Zeitraum verteilt ist. die festen und variablen Bestandteile der Gesamtvergütung stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander, wobei der Anteil des festen Bestandteils an der Gesamtvergütung hoch genug ist, um in Bezug auf die variablen Vergütungskomponenten völlige Flexibilität zu bieten, einschließlich der Möglichkeit, auf die Zahlung einer Gesellschaft variablen Komponente zu verzichten. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Grundsätze des Vergütungssystems festgelegt und überwacht deren Umsetzung. Die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütung und die sonstigen Zuwendungen berechnet werden, und die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen sind auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft unter xxxx://xxx.xxxxxxxx- xxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar. Auf Anfrage wird eine kostenlose Papierversion zur Verfügung gestellt. Die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet sich Interessenkonflikte bestmöglich zu vermeiden, oder falls dies nicht möglich ist, auf ein Minimum zu beschränken. Die Verwaltungsgesellschaft agiert jederzeit unabhängig im Interessenkonfliktmanagement und hat die strukturellen und prozessbezogenen Voraussetzungen geschaffen um Interessenkonflikte zu vermeiden. Ein aktives Interessenkonfliktmanagement steuert Maßnahmen zur Vermeidung und Lösung von Interessenkonflikten. Die Aktionäre werden über bestehende Situationen unterrichtet, in denen die organisatorischen oder administrativen Vorschriften, die die Verwaltungsgesellschaft zur Steuerung von Interessenkonflikten festgelegt hat, nicht ausreichend sind, um mit beschränkter Haftung hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass das Risiko in Bezug auf die Schädigung der Interessen des Fonds oder seiner Anleger vermieden werden kann. Bei Identifikation von nicht lösbaren Interessenkonflikten veranlasst die Verwaltungsgesellschaft eine entsprechende Anlegerinformation (GmbHz.B. Veröffentlichung in den üblichen Benachrichtigungsmedien, Aktualisierung des Verkaufsprospektes). Die Firma Geschäftspolitik der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Verwaltungsgesellschaft und den verbundenen Personen besteht darin, Handlungen und Geschäfte zu identifizieren, steuern und gegebenenfalls zu verbieten, die einen Interessenkonflikt zwischen den einzelnen den Geschäftstätigkeiten der verbundenen Person und des Fonds oder Anlegern oder zwischen einem und einem weiteren Teil der Anleger des Fonds darstellen könnten. Die Gesellschaft verbundene Person sowie die Verwaltungsgesellschaft streben danach, sämtliche Konflikte nach den anspruchsvollsten Grundsätzen der Integrität und Fairness zu behandeln. Zu diesem Zweck hat ihren Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1die Verwaltungsgesellschaft Verfahren eingerichtet, 00000 Xxxxum sicherzustellen, dass sämtliche Geschäftsvorgänge, die einen für den Fonds oder seine Anleger potenziell nachteiligen Konflikt beinhalten, mit angemessener Unabhängigkeit behandelt werden, und dass Konflikte fair gelöst werden. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-Zu diesen Verfahren gehören unter anderem: – Verfahren, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen um den Informationsaustausch zwischen Einheiten der verbundenen Person zu verhindern oder zu kontrollieren; – Verfahren, um sicherzustellen, dass alle mit Vermögenswerten des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen Fonds verbundenen Stimmrechte ausschließlich im Sinne Interesse des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über eine Voll- Lizenz Fonds und seinen Anleger ausgeübt werden; – Verfahren, um sicherzustellen, dass jegliche Anlagetätigkeit im Sinne Namen des InvG. Sie durfte danach alle Arten Fonds im Interesse des Fonds und seinen Anleger erfolgt; – Verfahren zur Behandlung von Sondervermögen verwaltenInteressenkonflikten. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Fonds oder seiner Aktionäre verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Interessierte Anleger können weitere Informationen hierzu über das Kontaktformular auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxxxxxxx-xxx.xxx), per E-Mail oder per Fax oder per Telefon bei der Verwaltungsgesellschaft anfragen. Die entsprechenden Kontaktdaten sind ferner unter Management und Verwaltung in diesem Verkaufsprospekt angegeben. Auf diesem Weg können interessierte Anleger sich auch über etwaige aktuelle Klageverfahren und Geltendmachung von Aktionärs- und Gläubigerrechten informieren. Die Verwaltungsgesellschaft berücksichtigt derzeit nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die maßgeblichen Daten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen notwendig sind, sind im Markt noch nicht in ausreichendem Umfang sowie EU-Investmentver- mögen)in der erforderlichen Qualität vorhanden. Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; Verwaltungsgesellschaft wird die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als erteiltDatenlage regelmäßig überprüfen und auf dieser Grundlage ggf. Die BaFin hat erneut über die Möglichkeit der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) nach dem KAGB erteilt. Die Gesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziert. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögen, Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- gen, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zial-AIF - ausgenommen Hedgefonds - die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand Berücksichtigung von wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genstände, die denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Daneben darf die Gesellschaft einzelne in Finanzinstrumenten Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenRahmen interner Strategien entscheiden.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft hat die LRI Invest S.A. zur Verwaltungsgesellschaft der Gesellschaft im Sinne der Bestimmungen von Artikel 27 und 101 des Kapitalanlagegesetzbuchs Gesetzes vom 17. Dezember 2010 bestimmt. Die LRI Invest S.A. wurde am 13. Mai 1988 in Form einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht unter dem Namen LRI Fund Management Company S.A. gegründet und hat ihren Namen mit Wirkung zum 1. Mai 2004 in LRI Invest S.A. geändert. Die letzte Änderung der Satzung der LRI Invest S.A. erfolgte mit Wirkung zum 29. Februar 2012. Die koordinierte Satzung in der Fassung vom 29. Februar 2012 wurde am 27. Xxxx 2012 beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg hinterlegt und am 2. April 2012 im Mémorial veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxemburg B 28.101 eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Zulassung als Verwaltungsgesellschaft im Sinne von Artikel 101 des Kapitels 15 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Die Verwaltungsgesellschaft entspricht den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht (KAGBsinngemäß) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Auflegung und Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen (GmbH)„OGAW“) gemäß der Richtlinie 2009/65EG in ihrer jeweils geltenden Fassung und (ii) alternativen Investmentfonds („AIF“) gemäß der Richtlinie 2011/61/EU in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie in weiteren, im weitesten Sinne des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zulässigen Tätigkeiten. Hierzu zählen neben den administrativen Tätigkeiten insbesondere die Anlageverwaltung sowie der Vertrieb von OGA’s/OGAW’s. Die Firma Verwaltungsgesellschaft handelt im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Dezember 2010, des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds („Gesetz vom 13. Februar 2007“) sowie den Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds („Gesetz vom 12. Juli 2013“) den geltenden Verordnungen sowie den Rundschreiben und Verlautbarungen der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) jeweils in deren aktuell geltenden Fassungen. Das gezeichnete Kapital der Verwaltungsgesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2016 auf Euro 12.500.000,-. In diesem Zusammenhang ist die Verwaltungsgesellschaft für die Ausführung der Aufgaben hinsichtlich des Fondsmanagements, der Zentralverwaltung (Verwaltung-, Domizil-, Register- und Transferstelle) und des Vertriebs der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. verantwortlich. Die Verwaltungsgesellschaft hat mit Zustimmung des Verwaltungsrats und im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen die Ausführung folgender Aufgaben (wie nachfolgend näher beschrieben) an Dritte übertragen: • zur Register- und Transferstelle der Gesellschaft hat ihren Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf wurde die RBC INVESTOR SERVICES BANK S.A. ernannt; • zur Domizilstelle der Gesellschaft wurde die LRI Invest S.A. ernannt; • zur Hauptvertriebsstelle für die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwaltenwurde die Swiss Rock Asset Management AG ernannt. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten• zum Fondsmanager der Gesellschaft wurde die Swiss Rock Asset Management AG ernannt. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf Unbeschadet der vorstehend beschriebenen Übertragung diverser Aufgaben an Dritte bleibt die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte Verwaltungsgesellschaft für die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen)Überwachung der betreffenden Aufgaben verantwortlich. Die LRI Invest S.A. wird in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft die Aufgaben der Zentralverwaltung der Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft wahrnehmen. Als Zentralverwaltungsstelle übernimmt die LRI Invest S.A. insbesondere die Buchführung einschließlich der Nettoinventarwertberechnung der einzelnen Teilfonds und die Erstellung der Jahres- und Halbjahresberichte für die Gesellschaft, sowie die Funktion der Domizilstelle der Gesellschaft. Die Aufgaben hinsichtlich der Durchführung des Risikomanagements der Gesellschaft (wie nachfolgend näher beschrieben) werden ebenfalls von der Verwaltungsgesellschaft wahrgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet neben der in diesem Verkaufsprospekt aufgeführten Gesellschaft Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav u.a. noch weitere nachfolgende Fonds in der Form von „fonds commun de placement“ (FCP) oder „société d´investissement à capital variable“ (SICAV), welche nach dem Investmentgesetz; die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als erteiltGesetz vom 17. Die BaFin hat der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) nach dem KAGB erteilt. Die Gesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziert. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögen, Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- gen, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zial-AIF - ausgenommen Hedgefonds - die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genstände, die denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Daneben darf die Gesellschaft einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder Investmentvermögen.Dezember 2010 aufgelegt wurden:
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Samples: Investment Prospectus
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft Accuro Fund Solutions AG (im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHFolgenden: Verwaltungsgesellschaft), Xxxxxxxxxx 00, XX-0000 Xxxxx, Ö R FL-0002.024.149-2. Die Firma Accuro Fund Solutions AG wurde am 25.09.2000 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes vom 28. Juni 2011 über Organismen für gemeinsame Anlagen von der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. liechtensteinischen Aufsichtsbehörde zugelassen und auf der offiziel- len Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1'000'000.- und ist zu 100% einbezahlt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über eine Voll- Lizenz Treuhand- vertrages und des Anhangs A „Teilfonds im Sinne des InvG. Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzufüh- ren. Sie durfte danach alle Arten von Sondervermögen verwaltenist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EUdie Vermögenswerte des OGAW betreffen. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Investmentver- mögen). Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als erteilt. Die BaFin hat der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) nach dem KAGB erteilt. Die Gesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziert. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögen, Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- gen, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zial-AIF - ausgenommen Hedgefonds - die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genstände, die denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Daneben darf die Gesellschaft einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne Seite des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenLAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx.
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Samples: Prospectus and Trust Agreement
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft LLB Fund Services Aktiengesellschaft (im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHFolgenden: Verwaltungsgesellschaft), Äulestrasse 80, 9490 Vaduz, Öffentlich- keitsregister-Nummer FL-0002-030-385-2. Die Firma der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Verwaltungsgesellschaft wurde am 06.12.2000 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1und Hauptverwaltung in Vaduz, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-Fürstentum Liechtenstein, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über für eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen)unbeschränkte Dauer gegründet. Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; Regierung hat der Verwaltungsgesell- schaft am 30. Januar 2001 die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Die BaFin hat Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes über Organismen für gemeinsame Anlagen von der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur liechtensteinischen Aufsichtsbe- hörde zugelassen und auf der offiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 2 Millionen Schweizer Franken und ist zu 100 % einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem KAGB erteiltGrundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A "Teil- fonds im Überblick“. Die Gesellschaft Verwaltungsgesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziertverwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögenist insbesondere berechtigt, Gemischte InvestmentvermögenWertpapiere und andere Werte zu kaufen, Sonstige Investmentvermögenzu verkaufen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- genzu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszu- üben, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Absunmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zialEine Übersicht der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-AIF - ausgenommen Hedgefonds - Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx. Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt den für sie geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf ihre Vergü- tungssysteme. Darüber hinaus gilt die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand Vergütungsrichtlinie der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genständeLiechtensteinischen Landesbank AG, die denen gruppenweit einheitliche Standards für inländische Investmentvermögen entsprechendie Gestaltung der Vergütungssysteme definiert. Daneben darf Sie enthält u.a. die Gesellschaft einzelne Vergütungsgrundsätze, z.B. für die Ausgestaltung der variablen Vergütung und die massgeblichen Vergütungsparameter. Durch die Umsetzung der Vergütungsrichtlinie soll der nachhaltigen Ausrichtung der Vergütungssysteme, unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken, Rechnung getragen werden. Das Vergütungssystem der LLB Fund Services AG wird mindestens einmal jährlich durch das Group Internal Audit der Liechtensteinischen Landesbank AG auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Vergütungsrichtlinie ist auf xxx.xxx.xx veröffentlicht. Hierzu zählen eine Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und sonstigen Zuwendungen an bestimmte Kategorien von Angestellten sowie die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Perso- nen. Auf Wunsch des Anlegers werden ihm die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenPapierform kostenlos zur Verfügung gestellt.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft hat die LRI Invest S.A. zur Verwaltungsgesellschaft der Gesellschaft im Sinne der Bestimmungen von Artikel 27 und 101 des Kapitalanlagegesetzbuchs Gesetzes vom 17. Dezember 2010 bestimmt. Die LRI Invest S.A. wurde am 13. Mai 1988 in Form einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht unter dem Namen LRI Fund Management Company S.A. gegründet und hat ihren Namen mit Wirkung zum 1. Mai 2004 in LRI Invest S.A. geändert. Die letzte Änderung der Satzung der LRI Invest S.A. erfolgte mit Wirkung zum 30. Dezember 2019. Die koordinierte Satzung in der Fassung vom 30. Dezember 2019 wurde am 31. Januar 2020 im RESA veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxemburg B 28.101 eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Zulassung als Verwaltungsgesellschaft im Sinne von Artikel 101 des Kapitels 15 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (KAGB„Gesetz vom 17. Dezember 2010“). Die Verwaltungsgesellschaft entspricht den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame An- lagen in Wertpapieren. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht (sinngemäß) in der Rechtsform Auflegung und Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen („OGAW“) gemäß der Richtlinie 2009/65EG in ihrer jeweils geltenden Fassung und (ii) alternativen Investmentfonds („AIF“) gemäß der Richtlinie 2011/61/EU in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie in weiteren, im weitesten Sinne des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zulässigen Tätigkeiten über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz vom 17. Dezember 2010“). Hierzu zählen neben den administrativen Tätigkeiten insbesondere die Anlageverwaltung sowie der Vertrieb von OGA’s/OGAW’s. Die Verwaltungsgesellschaft handelt im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Dezember 2010, des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds (das „Gesetz vom 13. Februar 2007“) sowie den Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (das „Gesetz vom 12. Juli 2013“) den geltenden Verordnungen sowie den Rundschreiben und Verlautbarungen der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) jeweils in deren aktuell geltenden Fassungen. Das gezeichnete Kapital der Verwaltungsgesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2019 auf Euro 10.000.000,-. In diesem Zusammenhang ist die Verwaltungsgesellschaft für die Ausführung der Aufgaben hinsichtlich des Fondsmanagements, der Zentralverwaltung (Verwaltung-, Domizil-, Register- und Transferstelle) und des Vertriebs der Gesellschaft verantwortlich. Die Verwaltungsgesellschaft hat im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen die Ausführung folgender Aufgaben (wie nachfolgend näher beschrieben) an Dritte übertragen: • die Ausführung der täglichen Anlagepolitik wurde auf die Swiss Rock Asset Management AG als Fondsmanager übertragen; • zur Zentralverwaltungsstelle der Gesellschaft wurde die Apex Fund Services S.A. ernannt; • zur Register- und Transferstelle der Gesellschaft wurde die RBC Investor Services Bank S.A. ernannt; • zur Domizilstelle der Gesellschaft wurde die LRI Invest S.A. ernannt; • zur Hauptvertriebsstelle für die Gesellschaft wurde die Swiss Rock Asset Management AG ernannt. Unbeschadet der vorstehend beschriebenen Übertragung diverser Aufgaben an Dritte bleibt die Verwaltungsgesellschaft für die Überwachung der betreffenden Aufgaben verantwortlich. Die LRI Invest S.A. wird in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft die Aufgaben der Zentralverwaltung wahrnehmen. Als Verwaltungsstelle übernimmt die LRI Invest S.A. insbesondere die Buchführung einschließlich der Nettoinventarwertberechnung der einzelnen Teilfonds und die Erstellung der Jahres- und Halbjahresberichte für die Gesellschaft, sowie die Funktion der Domizilstelle der Gesellschaft. Die Aufgaben hinsichtlich der Durchführung des Risikomanagements der Gesellschaft (wie nachfolgend näher beschrieben) werden ebenfalls von der Verwaltungsgesellschaft wahrgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft darf im Rahmen Ihrer Verwaltungsbefugnis zu ergreifende Verwaltungsmaßnahmen mit Wertpapiergeschäften oder Verwaltungsaufgaben für ihre übrigen Kunden zusammenzufassen. In diesem Rahmen ist sie zur Zusammenfassung von Kundenaufträgen berechtigt, sofern dies im Einklang mit seinen vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten steht. Bei der Zuteilung auf die einzelnen Depots, soweit die Ausführung zu mehr als einem Kurs erfolgt ist, wird ein nach dem arithmetischen Mittel gebildeter Mischkurs zu Grunde gelegt. In Einzelfällen kann eine solche Zusammenlegung für die Gesellschaft daher durch entsprechende Rundungen marginal nachteilig sein. Wenn der Auftrag nicht vollständig ausgeführt werden kann, führt die Verwaltungsgesellschaft die Kundenaufträge (einschließlich des Auftrags der Gesellschaft) anteilig gemäß den ursprünglichen Anweisungen durch. Die Verwaltungsgesellschaft kann einen Teil der Verwaltungsvergütung sowie ganz oder teilweise etwaige Ausgabeaufschläge an ihre Vertriebspartner in Form von Provisionszahlungen für deren Vermittlungsleistungen weiter geben. Die Höhe der Provisionszahlungen wird je nach Vertriebsweg in Abhängigkeit vom Bestand oder vom durchschnittlichen Bestand des vermittelten Fondsvolumens bemessen. Dabei kann ein wesentlicher Teil der Verwaltungsvergütung in Form von Provisionszahlungen an die Vertriebspartner der Verwaltungsgesellschaft weitergegeben werden. Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft Rückvergütungen aus Transaktionskosten erhalten. Zudem können aus Zielfondsinvestments ganz oder teilweise Bestandsprovisionen an die Depotbank, den etwaigen Fondsmanager, die Verwaltungsgesellschaft bzw. die Vertriebsstellen fließen. Zusätzlich kann aus Zielfondsinvestments ein Anteil der jährlichen Verwaltungsvergütung dieser Fonds ganz oder teilweise als Rückvergütung an die Depotbank, den etwaigen Fondsmanager, die Verwaltungsgesellschaft bzw. die Vertriebsstellen fließen. Über die Verwaltungsvergütung hinaus können die Vertriebspartner von der Verwaltungsgesellschaft eine zusätzliche Vergütung erhalten, wenn sie aus dem Gesamtangebot der Verwaltungsgesellschaft Produkte in einem Umfang vertreiben, der einen vorab definierten Schwellenwert überschreitet. Daneben kann die Verwaltungsgesellschaft ihren Vertriebspartnern weitere Zuwendungen in Form von unterstützenden Sachleistungen (z. B. Mitarbeiterschulungen) und ggf. Erfolgsboni, die ebenfalls mit den Vermittlungsleistungen der Vertriebspartner im Zusammenhang stehen, gewähren. Die Zuwendungen stehen den Interessen der Aktionäre nicht entgegen, sondern sind darauf ausgelegt, die Qualität der Dienstleistungen seitens der Vertriebspartner aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. Nähere Informationen zu den Zuwendungen können die Aktionäre von den Vertriebspartnern erfahren. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet Fonds unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Aktionäre. In diesem Zusammenhang verfügt sie u.a. über eine Politik zum Umgang mit etwaigen Interessenkonflikten, eine Politik zur bestmöglichen Ausführung von Geschäften (Best-Execution-Policy), eine Beschwerdepolitik sowie eine Politik zum Umgang mit Stimmrechten. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik und -praxis festgelegt, welche den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den in Artikel 111 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 aufgeführten Grundsätzen entspricht und wendet diese an. Die Vergütungspolitik und -praxis der Verwaltungsgesellschaft ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich und ermutigt zur keiner Übernahme von Risiken, die mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW nicht vereinbar sind. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, den Werten und den Interessen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten OGAW und der Anleger dieser OGAW und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Leistungsbewertung erfolgt in einem mehrjährigen Rahmen, der der Haltedauer, die den Anlegern des von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW empfohlen wurde, angemessen ist, um zu gewährleisten, dass die Bewertung auf die längerfristige Leistung des OGAW und seiner Anlagerisiken abstellt und die tatsächliche Auszahlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten über denselben Zeitraum verteilt ist. die festen und variablen Bestandteile der Gesamtvergütung stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander, wobei der Anteil des festen Bestandteils an der Gesamtvergütung hoch genug ist, um in Bezug auf die variablen Vergütungskomponenten völlige Flexibilität zu bieten, einschließlich der Möglichkeit, auf die Zahlung einer Gesellschaft variablen Komponente zu verzichten. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Grundsätze des Vergütungssystems festgelegt und überwacht deren Umsetzung. Die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütung und die sonstigen Zuwendungen berechnet werden, und die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen sind auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft unter xxxx://xxx.xxx- xxxxx.xx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar. Auf Anfrage wird eine kostenlose Papierversion zur Verfügung gestellt. Die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet sich Interessenkonflikte bestmöglich zu vermeiden, oder falls dies nicht möglich ist, auf ein Minimum zu beschränken. Die Verwaltungsgesellschaft agiert jederzeit unabhängig im Interessenkonfliktmanagement und hat die strukturellen und prozessbezogenen Voraussetzungen geschaffen um Interessenkonflikte zu vermeiden. Ein aktives Interessenkonfliktmanagement steuert Maßnahmen zur Vermeidung und Lösung von Interessenkonflikten. Die Aktionäre werden über bestehende Situationen unterrichtet, in denen die organisatorischen oder administrativen Vorschriften, die die Verwaltungsgesellschaft zur Steuerung von Interessenkonflikten festgelegt hat, nicht ausreichend sind, um mit beschränkter Haftung hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass das Risiko in Bezug auf die Schädigung der Interessen des Fonds oder seiner Anleger vermieden werden kann. Bei Identifikation von nicht lösbaren Interessenkonflikten veranlasst die Verwaltungsgesellschaft eine entsprechende Anlegerinformation (GmbHz.B. Veröffentlichung in den üblichen Benachrichtigungsmedien, Aktualisierung des Verkaufsprospektes). Die Firma Geschäftspolitik der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Verwaltungsgesellschaft und den verbundenen Personen besteht darin, Handlungen und Geschäfte zu identifizieren, steuern und gegebenenfalls zu verbieten, die einen Interessenkonflikt zwischen den einzelnen den Geschäftstätigkeiten der verbundenen Person und des Fonds oder Anlegern oder zwischen einem und einem weiteren Teil der Anleger des Fonds darstellen könnten. Die Gesellschaft verbundene Person sowie die Verwaltungsgesellschaft streben danach, sämtliche Konflikte nach den anspruchsvollsten Grundsätzen der Integrität und Fairness zu behandeln. Zu diesem Zweck hat ihren Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1die Verwaltungsgesellschaft Verfahren eingerichtet, 00000 Xxxxum sicherzustellen, dass sämtliche Geschäftsvorgänge, die einen für den Fonds oder seine Anleger potenziell nachteiligen Konflikt beinhalten, mit angemessener Unabhängigkeit behandelt werden, und dass Konflikte fair gelöst werden. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-Zu diesen Verfahren gehören unter anderem: – Verfahren, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen um den Informationsaustausch zwischen Einheiten der verbundenen Person zu verhindern oder zu kontrollieren; – Verfahren, um sicherzustellen, dass alle mit Vermögenswerten des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen Fonds verbundenen Stimmrechte ausschließlich im Sinne Interesse des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über eine Voll- Lizenz Fonds und seinen Anleger ausgeübt werden; – Verfahren, um sicherzustellen, dass jegliche Anlagetätigkeit im Sinne Namen des InvG. Sie durfte danach alle Arten Fonds im Interesse des Fonds und seinen Anleger erfolgt; – Verfahren zur Behandlung von Sondervermögen verwaltenInteressenkonflikten. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Fonds oder seiner Aktionäre verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Interessierte Anleger können weitere Informationen hierzu über das Kontaktformular auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxx-xxxxx.xx), per E-Mail oder per Fax oder per Telefon bei der Verwaltungsgesellschaft anfragen. Die entsprechenden Kontaktdaten sind ferner unter Management und Verwaltung in diesem Verkaufsprospekt angegeben. Auf diesem Weg können interessierte Anleger sich auch über etwaige aktuelle Klageverfahren und Geltendmachung von Aktionärs- und Gläubigerrechten informieren. Die Verwaltungsgesellschaft berücksichtigt derzeit nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die maßgeblichen Daten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen notwendig sind, sind im Markt noch nicht in ausreichendem Umfang sowie EU-Investmentver- mögen)in der erforderlichen Qualität vorhanden. Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; Verwaltungsgesellschaft wird die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als erteiltDatenlage regelmäßig überprüfen und auf dieser Grundlage ggf. Die BaFin hat erneut über die Möglichkeit der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) nach dem KAGB erteilt. Die Gesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziert. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögen, Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- gen, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zial-AIF - ausgenommen Hedgefonds - die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand Berücksichtigung von wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genstände, die denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Daneben darf die Gesellschaft einzelne in Finanzinstrumenten Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenRahmen interner Strategien entscheiden.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft LLB Fund Services Aktiengesellschaft (im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHFolgenden: Verwaltungsgesellschaft), Äulestrasse 80, 9490 Vaduz, Öffentlich- keitsregister-Nummer FL-0002-030-385-2. Die Firma der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Verwaltungsgesellschaft wurde am 06.12.2000 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1und Hauptverwaltung in Vaduz, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-Fürstentum Liechtenstein, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über für eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen)unbeschränkte Dauer gegründet. Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; Regierung hat der Verwaltungsgesell- schaft am 30. Januar 2001 die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Die BaFin hat Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes über Organismen für gemeinsame Anlagen von der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur liechtensteinischen Aufsichtsbe- hörde zugelassen und auf der offiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 2 Millionen Schweizer Franken und ist zu 100 % einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem KAGB erteiltGrundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A "Fonds im Überblick". Die Gesellschaft Verwaltungsgesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziertverwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögenist insbesondere berechtigt, Gemischte InvestmentvermögenWertpapiere und andere Werte zu kaufen, Sonstige Investmentvermögenzu verkaufen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- genzu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszu- üben, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Absunmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammenhängen. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zialEine Übersicht der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-AIF - ausgenommen Hedgefonds - Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx. Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt den für sie geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf ihre Vergü- tungssysteme. Darüber hinaus gilt die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand Vergütungsrichtlinie der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genständeLiechtensteinischen Landesbank AG, die denen gruppenweit einheitliche Standards für inländische Investmentvermögen entsprechendie Gestaltung der Vergütungssysteme definiert. Daneben darf Sie enthält u.a. die Gesellschaft einzelne Vergütungsgrundsätze, z.B. für die Ausgestaltung der variablen Vergütung und die massgeblichen Vergütungsparameter. Durch die Umsetzung der Vergütungsrichtlinie soll der nachhaltigen Ausrichtung der Vergütungssysteme, unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken, Rechnung getragen werden. Das Vergütungssystem der LLB Fund Services AG wird mindestens einmal jährlich durch das Group Internal Audit der Liechtensteinischen Landesbank AG auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Vergütungsrichtlinie ist auf xxx.xxx.xx veröffentlicht. Hierzu zählen eine Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und sonstigen Zuwendungen an bestimmte Kategorien von Angestellten sowie die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Perso- nen. Auf Wunsch des Anlegers werden ihm die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenPapierform kostenlos zur Verfügung gestellt.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft hat die LRI Invest S.A. zur Verwaltungsgesellschaft der Gesellschaft im Sinne der Bestimmungen von Artikel 27 und 101 des Kapitalanlagegesetzbuchs Gesetzes vom 17. Dezember 2010 bestimmt. Die LRI Invest S.A. wurde am 13. Mai 1988 in Form einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht unter dem Namen LRI Fund Management Company S.A. gegründet und hat ihren Namen mit Wirkung zum 1. Mai 2004 in LRI Invest S.A. geändert. Die letzte Änderung der Satzung der LRI Invest S.A. erfolgte mit Wirkung zum 30. Dezember 2019. Die koordinierte Satzung in der Fassung vom 30. Dezember 2019 wurde am 31. Januar 2020 im RESA veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxemburg B 28.101 eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Zulassung als Verwaltungsgesellschaft im Sinne von Artikel 101 des Kapitels 15 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (KAGB„Gesetz vom 17. Dezember 2010“). Die Verwaltungsgesellschaft entspricht den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame An- lagen in Wertpapieren. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht (sinngemäß) in der Rechtsform Auflegung und Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen („OGAW“) gemäß der Richtlinie 2009/65EG in ihrer jeweils geltenden Fassung und (ii) alternativen Investmentfonds („AIF“) gemäß der Richtlinie 2011/61/EU in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie in weiteren, im weitesten Sinne des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zulässigen Tätigkeiten über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz vom 17. Dezember 2010“). Hierzu zählen neben den administrativen Tätigkeiten insbesondere die Anlageverwaltung sowie der Vertrieb von OGA’s/OGAW’s. Die Verwaltungsgesellschaft handelt im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Dezember 2010, des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds (das „Gesetz vom 13. Februar 2007“) sowie den Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (das „Gesetz vom 12. Juli 2013“) den geltenden Verordnungen sowie den Rundschreiben und Verlautbarungen der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) jeweils in deren aktuell geltenden Fassungen. Das gezeichnete Kapital der Verwaltungsgesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2022 auf Euro 10.000.000,-. In diesem Zusammenhang ist die Verwaltungsgesellschaft für die Ausführung der Aufgaben hinsichtlich des Fondsmanagements, der Zentralverwaltung (Verwaltung-, Domizil-, Register- und Transferstelle) und des Vertriebs der Gesellschaft verantwortlich. Die Verwaltungsgesellschaft hat im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen die Ausführung folgender Aufgaben (wie nachfolgend näher beschrieben) an Dritte übertragen: • die Ausführung der täglichen Anlagepolitik wurde auf die Swiss Rock Asset Management AG als Fondsmanager übertragen; • zur Zentralverwaltungsstelle der Gesellschaft wurde die Apex Fund Services S.A. ernannt; • zur Register- und Transferstelle der Gesellschaft wurde die RBC Investor Services Bank S.A. ernannt; • zur Domizilstelle der Gesellschaft wurde die LRI Invest S.A. ernannt; • zur Hauptvertriebsstelle für die Gesellschaft wurde die Swiss Rock Asset Management AG ernannt. Unbeschadet der vorstehend beschriebenen Übertragung diverser Aufgaben an Dritte bleibt die Verwaltungsgesellschaft für die Überwachung der betreffenden Aufgaben verantwortlich. Die LRI Invest S.A. wird in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft die Aufgaben der Zentralverwaltung wahrnehmen. Als Verwaltungsstelle übernimmt die LRI Invest S.A. insbesondere die Buchführung einschließlich der Nettoinventarwertberechnung der einzelnen Teilfonds und die Erstellung der Jahres- und Halbjahresberichte für die Gesellschaft, sowie die Funktion der Domizilstelle der Gesellschaft. Die Aufgaben hinsichtlich der Durchführung des Risikomanagements der Gesellschaft (wie nachfolgend näher beschrieben) werden ebenfalls von der Verwaltungsgesellschaft wahrgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft darf im Rahmen Ihrer Verwaltungsbefugnis zu ergreifende Verwaltungsmaßnahmen mit Wertpapiergeschäften oder Verwaltungsaufgaben für ihre übrigen Kunden zusammenzufassen. In diesem Rahmen ist sie zur Zusammenfassung von Kundenaufträgen berechtigt, sofern dies im Einklang mit seinen vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten steht. Bei der Zuteilung auf die einzelnen Depots, soweit die Ausführung zu mehr als einem Kurs erfolgt ist, wird ein nach dem arithmetischen Mittel gebildeter Mischkurs zu Grunde gelegt. In Einzelfällen kann eine solche Zusammenlegung für die Gesellschaft daher durch entsprechende Rundungen marginal nachteilig sein. Wenn der Auftrag nicht vollständig ausgeführt werden kann, führt die Verwaltungsgesellschaft die Kundenaufträge (einschließlich des Auftrags der Gesellschaft) anteilig gemäß den ursprünglichen Anweisungen durch. Die Verwaltungsgesellschaft kann einen Teil der Verwaltungsvergütung sowie ganz oder teilweise etwaige Ausgabeaufschläge an ihre Vertriebspartner in Form von Provisionszahlungen für deren Vermittlungsleistungen weiter geben. Die Höhe der Provisionszahlungen wird je nach Vertriebsweg in Abhängigkeit vom Bestand oder vom durchschnittlichen Bestand des vermittelten Fondsvolumens bemessen. Dabei kann ein wesentlicher Teil der Verwaltungsvergütung in Form von Provisionszahlungen an die Vertriebspartner der Verwaltungsgesellschaft weitergegeben werden. Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft Rückvergütungen aus Transaktionskosten erhalten. Zudem können aus Zielfondsinvestments ganz oder teilweise Bestandsprovisionen an die Depotbank, den etwaigen Fondsmanager, die Verwaltungsgesellschaft bzw. die Vertriebsstellen fließen. Zusätzlich kann aus Zielfondsinvestments ein Anteil der jährlichen Verwaltungsvergütung dieser Fonds ganz oder teilweise als Rückvergütung an die Depotbank, den etwaigen Fondsmanager, die Verwaltungsgesellschaft bzw. die Vertriebsstellen fließen. Über die Verwaltungsvergütung hinaus können die Vertriebspartner von der Verwaltungsgesellschaft eine zusätzliche Vergütung erhalten, wenn sie aus dem Gesamtangebot der Verwaltungsgesellschaft Produkte in einem Umfang vertreiben, der einen vorab definierten Schwellenwert überschreitet. Daneben kann die Verwaltungsgesellschaft ihren Vertriebspartnern weitere Zuwendungen in Form von unterstützenden Sachleistungen (z. B. Mitarbeiterschulungen) und ggf. Erfolgsboni, die ebenfalls mit den Vermittlungsleistungen der Vertriebspartner im Zusammenhang stehen, gewähren. Die Zuwendungen stehen den Interessen der Aktionäre nicht entgegen, sondern sind darauf ausgelegt, die Qualität der Dienstleistungen seitens der Vertriebspartner aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. Nähere Informationen zu den Zuwendungen können die Aktionäre von den Vertriebspartnern erfahren. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet Fonds unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Aktionäre. In diesem Zusammenhang verfügt sie u.a. über eine Politik zum Umgang mit etwaigen Interessenkonflikten, eine Politik zur bestmöglichen Ausführung von Geschäften (Best-Execution-Policy), eine Beschwerdepolitik sowie eine Politik zum Umgang mit Stimmrechten. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungspolitik und -praxis festgelegt, welche den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den in Artikel 111 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 aufgeführten Grundsätzen entspricht und wendet diese an. Die Vergütungspolitik und -praxis der Verwaltungsgesellschaft ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich und ermutigt zur keiner Übernahme von Risiken, die mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW nicht vereinbar sind. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, den Werten und den Interessen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten OGAW und der Anleger dieser OGAW und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Leistungsbewertung erfolgt in einem mehrjährigen Rahmen, der der Haltedauer, die den Anlegern des von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW empfohlen wurde, angemessen ist, um zu gewährleisten, dass die Bewertung auf die längerfristige Leistung des OGAW und seiner Anlagerisiken abstellt und die tatsächliche Auszahlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten über denselben Zeitraum verteilt ist. die festen und variablen Bestandteile der Gesamtvergütung stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander, wobei der Anteil des festen Bestandteils an der Gesamtvergütung hoch genug ist, um in Bezug auf die variablen Vergütungskomponenten völlige Flexibilität zu bieten, einschließlich der Möglichkeit, auf die Zahlung einer Gesellschaft variablen Komponente zu verzichten. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Grundsätze des Vergütungssystems festgelegt und überwacht deren Umsetzung. Die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütung und die sonstigen Zuwendungen berechnet werden, und die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen sind auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft unter xxxx://xxx.xxxxxxxx- xxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar. Auf Anfrage wird eine kostenlose Papierversion zur Verfügung gestellt. Die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet sich Interessenkonflikte bestmöglich zu vermeiden, oder falls dies nicht möglich ist, auf ein Minimum zu beschränken. Die Verwaltungsgesellschaft agiert jederzeit unabhängig im Interessenkonfliktmanagement und hat die strukturellen und prozessbezogenen Voraussetzungen geschaffen um Interessenkonflikte zu vermeiden. Ein aktives Interessenkonfliktmanagement steuert Maßnahmen zur Vermeidung und Lösung von Interessenkonflikten. Die Aktionäre werden über bestehende Situationen unterrichtet, in denen die organisatorischen oder administrativen Vorschriften, die die Verwaltungsgesellschaft zur Steuerung von Interessenkonflikten festgelegt hat, nicht ausreichend sind, um mit beschränkter Haftung hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass das Risiko in Bezug auf die Schädigung der Interessen des Fonds oder seiner Anleger vermieden werden kann. Bei Identifikation von nicht lösbaren Interessenkonflikten veranlasst die Verwaltungsgesellschaft eine entsprechende Anlegerinformation (GmbHz.B. Veröffentlichung in den üblichen Benachrichtigungsmedien, Aktualisierung des Verkaufsprospektes). Die Firma Geschäftspolitik der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Verwaltungsgesellschaft und den verbundenen Personen besteht darin, Handlungen und Geschäfte zu identifizieren, steuern und gegebenenfalls zu verbieten, die einen Interessenkonflikt zwischen den einzelnen den Geschäftstätigkeiten der verbundenen Person und des Fonds oder Anlegern oder zwischen einem und einem weiteren Teil der Anleger des Fonds darstellen könnten. Die Gesellschaft verbundene Person sowie die Verwaltungsgesellschaft streben danach, sämtliche Konflikte nach den anspruchsvollsten Grundsätzen der Integrität und Fairness zu behandeln. Zu diesem Zweck hat ihren Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1die Verwaltungsgesellschaft Verfahren eingerichtet, 00000 Xxxxum sicherzustellen, dass sämtliche Geschäftsvorgänge, die einen für den Fonds oder seine Anleger potenziell nachteiligen Konflikt beinhalten, mit angemessener Unabhängigkeit behandelt werden, und dass Konflikte fair gelöst werden. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-Zu diesen Verfahren gehören unter anderem: – Verfahren, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen um den Informationsaustausch zwischen Einheiten der verbundenen Person zu verhindern oder zu kontrollieren; – Verfahren, um sicherzustellen, dass alle mit Vermögenswerten des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen Fonds verbundenen Stimmrechte ausschließlich im Sinne Interesse des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über eine Voll- Lizenz Fonds und seinen Anleger ausgeübt werden; – Verfahren, um sicherzustellen, dass jegliche Anlagetätigkeit im Sinne Namen des InvG. Sie durfte danach alle Arten Fonds im Interesse des Fonds und seinen Anleger erfolgt; – Verfahren zur Behandlung von Sondervermögen verwaltenInteressenkonflikten. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Fonds oder seiner Aktionäre verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Interessierte Anleger können weitere Informationen hierzu über das Kontaktformular auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxxxxxxx-xxx.xxx), per E-Mail oder per Fax oder per Telefon bei der Verwaltungsgesellschaft anfragen. Die entsprechenden Kontaktdaten sind ferner unter Management und Verwaltung in diesem Verkaufsprospekt angegeben. Auf diesem Weg können interessierte Anleger sich auch über etwaige aktuelle Klageverfahren und Geltendmachung von Aktionärs- und Gläubigerrechten informieren. Die Verwaltungsgesellschaft berücksichtigt derzeit nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die maßgeblichen Daten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen notwendig sind, sind im Markt noch nicht in ausreichendem Umfang sowie EU-Investmentver- mögen)in der erforderlichen Qualität vorhanden. Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; Verwaltungsgesellschaft wird die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als erteiltDatenlage regelmäßig überprüfen und auf dieser Grundlage ggf. Die BaFin hat erneut über die Möglichkeit der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) nach dem KAGB erteilt. Die Gesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziert. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögen, Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- gen, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zial-AIF - ausgenommen Hedgefonds - die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand Berücksichtigung von wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genstände, die denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Daneben darf die Gesellschaft einzelne in Finanzinstrumenten Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenRahmen interner Strategien entscheiden.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Das Sondervermögen wird von der im Dezember 1955 gegründeten Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH (Allianz Global Investors KAG) mit Sitz in Frankfurt am Main verwaltet. Die Gesellschaft Allianz Global Investors KAG ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs Investmentgesetzes (KAGBInvG) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Allianz Global Investors KAG durfte seit Dezember 1955 Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie , ferner auch seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-1994 Geldmarkt-Sondervermögen sowie seit 1998 Investmentfondsanteil-, Investment- fondsanteil- Gemischte Wertpapier- und Grundstücks- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwaltenSondervermögen. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 der Anpassung an das Investmentgesetz durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Gesellschaft seit Xxxx 2005 Richtlinienkonforme Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorgeAltersvorsorge-Sondervermögen verwalten sowie seit dem 25. Juli 2008 Sonstige Sondervermögen. Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und den Gesellschafterkreis sowie über die Höhe des gezeichneten und eingezahlten Kapitals finden Sie am Schluss des Verkaufsprospekts. Bekanntmachungen der Gesellschaft Die Website xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx wird nachfolgend als elektronisches Informationsmedium der Gesellschaft im Sinne des InvG verwaltenInvestmentgesetzes bestimmt. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach Soweit gesetzlich oder in diesem Verkaufsprospekt nichts anderes bestimmt ist, werden alle Arten von auf das Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen). Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als erteilt. Die BaFin hat bezogene Bekanntmachungen der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem und Mitteilungen an die Erlaubnis zur Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) nach dem KAGB erteilt. Die Gesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziert. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögen, Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- gen, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zial-AIF - ausgenommen Hedgefonds - die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand Anteilinhaber auf der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genstände, die denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Daneben darf die Gesellschaft einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenWebsite veröffentlicht.
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Samples: Sales Contracts
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Das Sondervermögen wird von der im Dezember 1955 gegründeten Allianz Global Investors Europe GmbH (zuletzt firmierend unter Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH) mit Sitz in Frankfurt am Main verwaltet. Die Gesellschaft Allianz Global Investors Europe GmbH ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs Investmentgesetzes (KAGBInvG) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Allianz Global Investors Europe GmbH durfte seit Dezember 1955 Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie , ferner auch seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-1994 Geldmarkt-Sondervermögen sowie seit 1998 Investmentfondsanteil-, Investment- fondsanteil- Gemischte Wertpapier- und Grundstücks- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwaltenSondervermögen. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 der Anpassung an das Investmentgesetz durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Gesellschaft seit Xxxx 2005 Richtlinienkonforme Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorgeAltersvorsorge-Sondervermögen verwalten sowie seit dem 25. Juli 2008 Sonstige Sondervermögen. Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und den Gesellschafterkreis sowie über die Höhe des gezeichneten und eingezahlten Kapitals finden Sie am Schluss des Verkaufsprospekts. Bekanntmachungen der Gesellschaft Die Website xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx wird nachfolgend als elektronisches Informationsmedium der Gesellschaft im Sinne des InvG verwaltenInvestmentgesetzes bestimmt. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach Soweit gesetzlich oder in diesem Verkaufsprospekt nichts anderes bestimmt ist, werden alle Arten von auf das Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen). Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als erteilt. Die BaFin hat bezogene Bekanntmachungen der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem und Mitteilungen an die Erlaubnis zur Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) nach dem KAGB erteilt. Die Gesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziert. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögen, Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- gen, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zial-AIF - ausgenommen Hedgefonds - die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand Anteilinhaber auf der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genstände, die denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Daneben darf die Gesellschaft einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenWebsite veröffentlicht.
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Samples: Sales Contracts
Verwaltungsgesellschaft. FirmaDas Sondervermögen wird von der im Dezember 1955 gegründeten Allianz Global Investors Kapitalanlagege- sellschaft mbH (Allianz Global Investors KAG) mit Sitz in Frankfurt am Main verwaltet. Ursprünglich wurde das Sondervermögen von der am 23. November 1949 unter der Bezeichnung ADIG Allgemeine Deutsche Invest- ment-Gesellschaft mbH gegründeten und am 16. Sep- tember 2002 in cominvest Asset Management GmbH umbenannten Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main aufgelegt und verwaltet. Mit Wirkung zum 14. Juni 2010 ist die Verwaltung des Sondervermögens aufgrund der Verschmelzung der cominvest Asset Management GmbH auf die Allianz Glo- bal Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH nunmehr auf die Gesellschaft übergegangen. Für die Anleger des Sondervermögens ergeben sich hierdurch keine Verän- derungen, Rechtsform da die Gesellschaft in ihrer Funktion als Rechtsnachfolgerin der cominvest Asset Management GmbH sämtliche deren diesbezügliche Rechte und Sitz Pflichten übernommen hat. Die Gesellschaft Allianz Global Investors KAG ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft Kapitalanlage- gesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs Investmentgesetzes (KAGBInvG) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Haf- tung (GmbH). Die Firma Allianz Global Investors KAG durfte seit Dezember 1955 Wertpapier-Sondervermögen verwalten, ferner auch seit 1994 Geldmarkt-Sondervermögen sowie seit 1998 Investmentfondsanteil-, Gemischte Wertpapier- und Grundstücks- sowie Altersvorsorge-Sondervermö- gen. Nach der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 Anpassung an das Investmentgesetz darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Xxxx 2005 Richtlinienkonforme Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen sowie seit dem 25. Juli 2008 Sonstige Sondervermögen verwalten. Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusam- mensetzung des Aufsichtsrates und den Gesellschafter- kreis der Gesellschaft sowie über die Höhe des gezeich- neten und eingezahlten Kapitals finden Sie am Ende des Verkaufsprospekts. Bekanntmachungen der Gesellschaft Die Website xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx wird nach- folgend als elektronisches Informationsmedium der Ge- sellschaft im Sinne des InvG verwaltenInvestmentgesetzes bestimmt. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte Soweit gesetzlich oder in diesem Verkaufsprospekt nichts anderes bestimmt ist, werden alle auf das Son- dervermögen bezogene Bekanntmachungen der Gesell- schaft und Mitteilungen an die Gesellschaft über eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen). Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als erteilt. Die BaFin hat Anteilinhaber auf der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) nach dem KAGB erteilt. Die Gesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziert. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögen, Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- gen, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zial-AIF - ausgenommen Hedgefonds - die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genstände, die denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Daneben darf die Gesellschaft einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenWebsite veröffentlicht.
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Samples: Investment Agreement
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft LLB Fund Services Aktiengesellschaft (im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHFolgenden: Verwaltungsgesellschaft), Äulestrasse 80, 9490 Vaduz, Öffentlich- keitsregister-Nummer FL-0002-030-385-2. Die Firma der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Verwaltungsgesellschaft wurde am 06.12.2000 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1und Hauptverwaltung in Vaduz, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-Fürstentum Liechtenstein, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über für eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen)unbeschränkte Dauer gegründet. Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; Regierung hat der Verwaltungsgesell- schaft am 30. Januar 2001 die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Die BaFin hat Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes über Organismen für gemeinsame Anlagen von der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur liechtensteinischen Aufsichtsbehör- de zugelassen und auf der offiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 2 Millionen Schweizer Franken und ist zu 100 % einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem KAGB erteiltGrundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A "Fonds im Überblick“. Die Gesellschaft Verwaltungsgesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziertverwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögenist insbesondere berechtigt, Gemischte InvestmentvermögenWertpapiere und andere Werte zu kaufen, Sonstige Investmentvermögenzu verkaufen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- genzu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszu- üben, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Absunmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zialEine Übersicht der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-AIF - ausgenommen Hedgefonds - Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx. Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt den für sie geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf ihre Vergü- tungssysteme. Darüber hinaus gilt die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand Vergütungsrichtlinie der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genständeLiechtensteinischen Landesbank AG, die denen gruppenweit einheitliche Standards für inländische Investmentvermögen entsprechendie Gestaltung der Vergütungssysteme definiert. Daneben darf Sie enthält u.a. die Gesellschaft einzelne Vergütungsgrundsätze, z.B. für die Ausgestaltung der variablen Vergütung und die massgeblichen Vergütungsparameter. Durch die Umsetzung der Vergütungsrichtlinie soll der nachhaltigen Ausrichtung der Vergütungssysteme, unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken, Rechnung getragen werden. Das Vergütungssystem der LLB Fund Services AG wird mindestens einmal jährlich durch das Group Internal Audit der Liechtensteinischen Landesbank AG auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Vergütungsrichtlinie ist auf xxx.xxx.xx veröffentlicht. Hierzu zählen eine Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und sonstigen Zuwendungen an bestimmte Kategorien von Angestellten sowie die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Per- sonen. Auf Wunsch des Anlegers werden ihm die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenPapierform kostenlos zur Verfügung gestellt.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft Der Verwaltungsrat hat Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à r.l. im Sinne Rahmen eines Verwaltungsgesellschaftsdienst- leistungsvertrags vom 15. Februar 2017 zur Verwaltungsgesellschaft bestellt, die im Tagesgeschäft unter der Aufsicht des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) Verwaltungsrats für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung, der Vermarktung, der Anlageverwaltung und -beratung in Bezug auf alle Fonds verantwortlich ist. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Anlageverwaltungsleistungen teilweise oder gänzlich an die Anlageverwalter übertragen. Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft hat Xxxx Xxxxxx, A. Xxxxx Xxxxx, Xxxx Xxxxx, Xxxxx Xxxxxx, Xxxxxx Xxxx, Xxxx Xxxxx, Xxxxxxx Xxxxxx, Xxxx Xxxxxxxx und Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx zu Geschäftsführern bestellt, die gemäß Artikel 102 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 für die Führung des Tagesgeschäfts der Verwaltungsgesellschaft verantwortlich sind. Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 17. Mai 1991 nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg gegründet und ihre Gründungssatzung wurde beim luxemburgischen Registre de Commerce et des Sociétés hinterlegt. Die Verwaltungsgesellschaft ist als Verwaltungsgesellschaft zugelassen und unterliegt Kapitel 15 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Die Verwaltungsgesellschaft gehört zu Xxxxxxxx Xxxxxxxxx. Das Gesellschaftskapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 4.605.383,00 EUR und die Verwaltungsgesellschaft wird jederzeit mit Artikel 102 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 konform sein. Die Verwaltungsgesellschaft kann außerdem zur Verwaltungsgesellschaft für andere Anlagefonds bestellt werden. Eine diesbezügliche Liste ist auf Anfrage am eingetragenen Sitz der Gesellschaft und der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Die Verwaltungsgesellschaft wird dafür sorgen, dass die Gesellschaft die Anlagebeschränkungen einhält, und sie beaufsichtigt die Umsetzung der Anlagestrategien und der Anlagepolitik der Gesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft erhält von den Anlageverwaltern in regelmäßigen Abständen Berichte mit Angaben zur Wertentwicklung der Fonds und Analysen ihrer Anlagen. Die Verwaltungsgesellschaft erhält von den anderen Dienstleistern ähnliche Berichte über die von diesen erbrachten Dienstleistungen. Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à r.l. fungiert außerdem als Register- und Transfer-, Vertretungs-, Domizil- und Verwaltungsstelle der Gesellschaft und ist daher für die Abwicklung des Kaufs, des Verkaufs und des Umtausches von Anteilen, die Führung der Bücher und alle sonstigen Verwaltungsleistungen verantwortlich, welche die Gesetze des Großherzogtums Luxemburg vorschreiben. Die Verwaltungsgesellschaft ist befugt, bestimmte administrative Dienstleistungen an Dritte zu delegieren und hat dies entsprechend den Ausführungen unter dem unten stehenden Abschnitt „Verwaltungsstelle“ bereits in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Vergangenheit getan; das Delegieren unterliegt jedoch der allgemeinen Kontrolle und Beaufsichtigung durch die Verwaltungsgesellschaft. Die Firma Verwaltungsgesellschaft erstattet dem Verwaltungsrat vierteljährlich Bericht und informiert den Verwaltungsrat über jegliche Nichteinhaltung der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf Anlagebeschränkungen durch die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen). Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als erteilt. Die BaFin hat der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) nach dem KAGB erteilt. Die Gesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziert. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögen, Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- gen, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zial-AIF - ausgenommen Hedgefonds - die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genstände, die denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Daneben darf die Gesellschaft einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenGesellschaft.
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Samples: Prospectus
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft Crystal Fund Management AG (im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHFolgenden: Verwaltungsgesellschaft), Xxxxxxxxxxx 00, XX-0000 Xxxxxxx, Öffentlichkeitsregister-Nummer: H.1074/5. Die Firma der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Crystal Fund Management AG wurde am 17. Januar 2001 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1und Hauptverwaltung in Balzers, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-Fürstentum Liechtenstein, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über für eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen)unbeschränkte Dauer gegründet. Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 17. Januar 2001 die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Die BaFin hat Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes vom 28. Juni 2011 über Organismen für gemeinsame Anlagen von der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur liechtensteinischen Aufsichtsbehörde zugelassen und auf der offiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungs- gesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 1 Million Schweizer Franken und ist zu 100% einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht unter anderem in der Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem KAGB erteilt. Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ Die Gesellschaft Verwaltungsgesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziertverwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögenist insbesondere berechtigt, Gemischte InvestmentvermögenWertpapiere und andere Werte zu kaufen, Sonstige Investmentvermögenzu verkaufen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- genzu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Absunmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zialEine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-AIF - ausgenommen Hedgefonds - die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genstände, die denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Daneben darf die Gesellschaft einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne Seite des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenLAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwaltungsgesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Die Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- waltungsgesellschaft LLB Fund Services Aktiengesellschaft (im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHFolgenden: Verwaltungsgesellschaft), Äulestrasse 80, 9490 Vaduz, Öffentlich- keitsregister-Nummer FL-0002-030-385-2. Die Firma der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Verwaltungsgesellschaft wurde am 06.12.2000 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz am Xxxxxxx- xx-Xxxxxx-Platz 1und Hauptverwaltung in Vaduz, 00000 Xxxx. Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-Fürstentum Liechtenstein, Investment- fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge- sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne des InvG verwalten. Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über für eine Voll- Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- mögen)unbeschränkte Dauer gegründet. Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; Regierung hat der Verwaltungsgesell- schaft am 30. Januar 2001 die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Die BaFin hat Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes über Organismen für gemeinsame Anlagen von der Gesellschaft am 24.07.2014 zudem die Erlaubnis zur liechtensteinischen Aufsichtsbe- hörde zugelassen und auf der offiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 2 Million Schweizer Franken und ist zu 100 % einbezahlt. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Verwaltung Alternativer Investment- fonds (AIF) und dem Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen nach liechtensteinischem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem KAGB erteiltGrundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A "Fonds im Überblick“. Die Gesellschaft Verwaltungsgesellschaft ist mithin als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- ziertverwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: OGAW-Sondervermögenist insbesondere berechtigt, Gemischte InvestmentvermögenWertpapiere und andere Werte zu kaufen, Sonstige Investmentvermögenzu verkaufen, Immobilien-Sondervermögen, Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- genzu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszu- üben, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Absunmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammenhängen. 1 und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe- zialEine Übersicht der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-AIF - ausgenommen Hedgefonds - Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx. Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt den für sie geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf ihre Vergü- tungssysteme. Darüber hinaus gilt die in bestimmte Ver- mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand Vergütungsrichtlinie der kollektiven Vermögensverwaltung sind da- neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge- genständeLiechtensteinischen Landesbank AG, die denen gruppenweit einheitliche Standards für inländische Investmentvermögen entsprechendie Gestaltung der Vergütungssysteme definiert. Daneben darf Sie enthält u.a. die Gesellschaft einzelne Vergütungsgrundsätze, z.B. für die Ausgestaltung der variablen Vergütung und die massgeblichen Vergütungsparameter. Durch die Umsetzung der Vergütungsrichtlinie soll der nachhaltigen Ausrichtung der Vergütungssysteme, unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken, Rechnung getragen werden. Das Vergütungssystem der LLB Fund Services AG wird mindestens einmal jährlich durch das Group Internal Audit der Liechtensteinischen Landesbank AG auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Vergütungsrichtlinie ist auf xxx.xxx.xx veröffentlicht. Hierzu zählen eine Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und sonstigen Zuwendungen an bestimmte Kategorien von Angestellten sowie die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Perso- nen. Auf Wunsch des Anlegers werden ihm die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- verwaltung fremder InvestmentvermögenPapierform kostenlos zur Verfügung gestellt.
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