Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1 Die versicherte Person ist – durch eine gesetzliche Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle oder – nach den Versorgungsvorschriften für Beamte und Soldaten gegen Dienstunfälle versichert. 1.2 Es handelt sich um einen außerberuflichen Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. 1.3 Im Zweifel ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der zuständigen Dienststelle maß- gebend.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung
Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1 Die versicherte Person steht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis und ist – • gesetzlich oder freiwillig durch eine gesetzliche Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle oder – • nach den Versorgungsvorschriften für Beamte und Soldaten gegen Dienstunfälle versichert.
1.2 Es handelt sich um einen außerberuflichen Unfall im Sinne der gesetzlichen gesetzli- chen Unfallversicherung.. 7002021182
1.3 Im Zweifel ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallversi- cherung bzw. der zuständigen Dienststelle maß- gebendmaßgebend.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1 Die versicherte Person steht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis und ist – • gesetzlich oder freiwillig durch eine gesetzliche Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle oder – • nach den Versorgungsvorschriften für Beamte und Soldaten gegen Dienstunfälle versichert.. 7002021247 – 10.2022
1.2 Es handelt sich um einen außerberuflichen Unfall im Sinne der gesetzlichen gesetzli- chen Unfallversicherung.
1.3 Im Zweifel ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallver- sicherung bzw. der zuständigen Dienststelle maß- gebendmaßgebend.
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Samples: Unfallversicherungsvertrag
Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1 Die versicherte Person steht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis und ist – - gesetzlich oder freiwillig durch eine gesetzliche Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle oder – - nach den Versorgungsvorschriften für Beamte und Soldaten gegen Dienstunfälle versichert.
1.2 Es handelt sich um einen außerberuflichen Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.
1.3 Im Zweifel ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der zuständigen Dienststelle maß- gebendmaßgebend.
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Samples: Unfallversicherungsvertrag
Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1 Die versicherte Person steht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis und ist – gesetzlich oder freiwillig durch eine gesetzliche Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle oder – nach den Versorgungsvorschriften Versorgungsvorschrif- ten für Beamte und Soldaten gegen Dienstunfälle versichert.
1.2 Es handelt sich um einen außerberuflichen Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.
1.3 Im Zweifel ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der zuständigen zuständi- gen Dienststelle maß- gebendmaßgebend.
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Samples: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (Aub 2017) Basisschutz
Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1 Die versicherte Person steht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis und ist – • gesetzlich oder freiwillig durch eine gesetzliche Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle oder – • nach den Versorgungsvorschriften für Beamte und Soldaten gegen Dienstunfälle versichert.. 7002021247
1.2 Es handelt sich um einen außerberuflichen Unfall im Sinne der gesetzlichen gesetzli- chen Unfallversicherung.
1.3 Im Zweifel ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallver- sicherung bzw. der zuständigen Dienststelle maß- gebendmaßgebend.
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Samples: Unfallversicherung
Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1 Die versicherte Person steht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis und ist – gesetzlich oder freiwillig durch eine gesetzliche Unfallversicherung Unfallversiche- rung gegen Arbeitsunfälle oder – nach den Versorgungsvorschriften Versor- gungsvorschriften für Beamte und Soldaten gegen ge- gen Dienstunfälle versichert.
1.2 Es handelt sich um einen außerberuflichen Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.
1.3 Im Zweifel ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der zuständigen zu- ständigen Dienststelle maß- gebendmaßgebend.
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Samples: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (Aub 2017) Komfortschutz
Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1 Die versicherte Person steht in einem Arbeits- oder Dienst- verhältnis und ist – gesetzlich oder freiwillig durch eine gesetzliche ge- setzliche Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle oder – nach den Versorgungsvorschriften für Beamte und Soldaten Solda- ten gegen Dienstunfälle versichert.
1.2 Es handelt sich um einen außerberuflichen Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.
1.3 Im Zweifel ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen gesetzli- chen Unfallversicherung bzw. der zuständigen Dienststelle maß- gebendmaßgebend.
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Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1 Die versicherte Person steht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis und ist – − gesetzlich oder freiwillig durch eine gesetzliche Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle oder – − nach den Versorgungsvorschriften für Beamte und Soldaten gegen Dienstunfälle versichert.
1.2 Es handelt sich um einen außerberuflichen Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.
1.3 Im Zweifel ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der zuständigen Dienststelle maß- gebendmaßgebend.
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Samples: Gruppen Unfallversicherung
Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1 Die versicherte Person steht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis und ist – • gesetzlich oder freiwillig durch eine gesetzliche Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle oder – • nach den Versorgungsvorschriften für Beamte und Soldaten gegen Dienstunfälle versichert.
1.2 Es handelt sich um einen außerberuflichen Unfall im Sinne der gesetzlichen gesetzli- chen Unfallversicherung.. 7002021239
1.3 Im Zweifel ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallversi- cherung bzw. der zuständigen Dienststelle maß- gebendmaßgebend.
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Samples: Unfallversicherungsvertrag
Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1 Die versicherte Person steht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis und ist – − gesetzlich oder freiwillig durch eine gesetzliche Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle oder – − nach den Versorgungsvorschriften für Beamte und Soldaten gegen Dienstunfälle versichert.
1.2 Es handelt sich um einen außerberuflichen Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.. UV-STD 01/2015
1.3 Im Zweifel ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der zuständigen Dienststelle maß- gebendmaßgebend.
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Samples: Unfallversicherung