Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben. 1.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minder- jähriger spätestens vor Vollendung des 21. Le- bensjahres. 1.1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.
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Samples: Unfallversicherung Mit Garantierter Beitragsrückzahlung, Unfallversicherung Mit Garantierter Beitragsrückzahlung, Unfallversicherung Mit Garantierter Beitragsrückzahlung
Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Versiche- rungsvertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.
1.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei fünf Jahren nach nach- dem Unfall, bei Unfällen Minder- jähriger Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 2125. Le- bensjahresLebensjahres.
1.1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Versiche- rungsvertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.
1.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei fünf Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minder- jähriger Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 2125. Le- bensjahresLebensjahres.
1.1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 11.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche durch- geführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.
1.1.2 11.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minder- jähriger Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Le- bensjahresLebensjahres.
1.1.3 11.1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine LeistungspflichtLeistungs- pflicht.
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Samples: Unfallversicherung
Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche Behandlung ärztliche Be- handlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.
1.1.2 1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minder- jähriger spätestens Minderjähriger spätes- tens vor Vollendung des 21. Le- bensjahresLebensjahres.
1.1.3 1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.
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Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 11.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte un- fallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.
1.1.2 11.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minder- jähriger Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Le- bensjahresLebensjahres.
1.1.3 11.1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.
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Samples: Unfallversicherung
Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche durch- geführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.
1.1.2 1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minder- jähriger Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Le- bensjahresLebensjahres.
1.1.3 1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.
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Samples: Unfallversicherung
Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.
1.1.2 1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minder- jähriger Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Le- bensjahresLebensjahres.
1.1.3 1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.
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Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 21.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte un- fallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.
1.1.2 21.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minder- jähriger Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Le- bensjahres.Lebensjahres
1.1.3 21.1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.
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Samples: Unfallversicherung
Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche durch- geführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.
1.1.2 1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minder- jähriger Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Le- bensjahres.Lebensjahres
1.1.3 1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.
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Samples: Unfallversicherung