Common use of Voraussetzungen für die Leistungen Clause in Contracts

Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.

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Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluß der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.

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Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 ñ Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz fallenden Unfall wegen eines Unfalls einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung Beeinträch- tigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.

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Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 2.12.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz fallenden Unfall infolge des Unfalles einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.

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Samples: www.sachpool.de

Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.

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Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 21.1.2 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche durch- geführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.

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Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Versiche- rungsvertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.

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Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 11.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche durch- geführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.

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Samples: www.ostangler.de

Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche Behandlung ärztliche Be- handlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.

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Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 2.14.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz fallenden Unfall infolge des Unfalles einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.

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Samples: www.sachpool.de

Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 21.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte un- fallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.

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Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 a) Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung Heil- behandlung durchgeführte ärzt- liche ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes Erschei- nungsbildes der versicherten Person zu beheben.

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Samples: www.mittelstand-vorsorge.de

Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 11.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte un- fallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.

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Samples: www.schwarzwaelder-versicherung.de

Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche durch- geführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.

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Voraussetzungen für die Leistungen. 1.1.1 1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungsschutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogenun- terzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Ab- schluss Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärzt- liche ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu behebenbehe- ben.

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