Voraussetzungen für die Leistungen. Nach einem Unfall befindet sich die versicherte Person in einer Notsituation, aus der sie gerettet oder geborgen wird. – Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.
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Voraussetzungen für die Leistungen. Nach einem Unfall befindet sich die versicherte Person in einer Notsituation, aus der sie gerettet oder geborgen wird. – • Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.
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