Common use of Voraussetzungen für die Leistungen Clause in Contracts

Voraussetzungen für die Leistungen. 4.6.3.1.1 Betreut die versicherte Person ihren Ehe- oder Lebenspartner oder Verwandten 1. Grades, mit dem sie in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt, in häuslicher Pflege und führt ein unter den Vertrag fallender Unfall dazu, dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, diese Betreuungsleistung fortzusetzen, dann erbringen wir die Hilfeleistungen im Rahmen der Ziffern 4.6.1 und 4.6.2.1 bis 4.6.2.8 sowie Ziffer 4.6.4 auch für diese Person (Pflegebe- dürftiger). Voraussetzung ist, dass für den Pflegebedürftigen vor dem Unfallereignis eine Pflegestufe/Pflegegrad im Sinne der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung anerkannt wurde, die zum Unfallzeitpunkt noch be- stand. 4.6.3.1.2 Erhält der Pflegebedürftige zum Unfallzeit- punkt Sachleistungen (vollumfänglich oder teilweise) von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, er- bringen wir die Hilfeleistungen nur, soweit diese nicht von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung er- bracht werden. 4.6.3.1.3 Besteht für die versicherte Person über diesen Vertrag kein Versicherungsschutz für das Un- fallereignis, so kann auch für den Pflegebedürftigen keine Leistung beansprucht werden.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung

Voraussetzungen für die Leistungen. 4.6.3.1.1 Betreut die versicherte Person ihren Ehe- oder Lebenspartner oder Verwandten 1. Grades, mit dem sie in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt, in häuslicher Pflege und führt ein unter den Vertrag fallender Unfall dazu, dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, diese Betreuungsleistung fortzusetzen, dann erbringen wir die Hilfeleistungen im Rahmen der Ziffern Ziffer 4.6.1 und 4.6.2.1 bis 4.6.2.8 4.6.2 sowie Ziffer Zif- fer 4.6.4 auch für diese Person (Pflegebe- dürftigerPflegebedürftiger). Voraussetzung ist, dass für den Pflegebedürftigen vor dem Unfallereignis eine Pflegestufe/Pflegegrad Pflegestufe im Sinne der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung anerkannt wurde, die zum Unfallzeitpunkt noch be- standbestand. 4.6.3.1.2 Erhält der Pflegebedürftige zum Unfallzeit- punkt Sachleistungen (vollumfänglich oder teilweise) von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, er- bringen wir die Hilfeleistungen nur, soweit diese nicht von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung er- bracht werden. 4.6.3.1.3 Besteht für die versicherte Person über diesen Vertrag kein Versicherungsschutz für das Un- fallereignis, so kann auch für den Pflegebedürftigen keine Leistung beansprucht werden.

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Samples: Unfallversicherung